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Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Bürgerbeteiligung

Windpark Dischingen

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Verkaufsprospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Erklärung der Prospektverantwortlichen

Prospektverantwortliche des vorliegenden Verkaufsprospekts, Emittentin und Anbieterin der mit diesem

Verkaufsprospekt angebotenen Vermögensanlage ist die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischin-

gen GmbH & Co. KG mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Memmingen unter HRA 11989, Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.

Alle Angaben und Prognosen über Entwicklungen in diesem Verkaufsprospekt beruhen auf den wir t-

schaftlichen und rechtlichen Verhältnissen, den geltenden gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen

Erlassen der Finanzverwaltungen in der Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung und wurden von der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG mit

kaufmännischer Sorgfalt zusammengestellt. Für den Inhalt sind nur die bis zum Datum der Prospekt-

aufstellung bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßgeblich. Die in diesem Verkaufsprospekt

gegebenen Informationen sind gültig bis zur Bekanntgabe von Änderungen, z.B. bei wesentlichen Än-

derungen in Form eines Nachtrags gemäß § 11 Vermögensanlagengesetz. Mündliche Absprachen

haben keine Gültigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anleger eine unternehmer i-

sche Investition eingehen. Anleger werden aufgefordert, den gesamten Verkaufsprospekt, insbesonde-

re die Risiken der Vermögensanlage auf den Seiten 17 bis 23 dieses Verkaufsprospekts, aufmerksam

zu lesen.

Die Anbieterin übernimmt die Verantwortung für den Inhalt des Verkaufsprospekts insgesamt und er-

klärt, dass die im Verkaufsprospekt gemachten Angaben ihres Wissens nach richtig und keine wesent-

lichen Umstände ausgelassen sind.

Bei fehlerhaftem Verkaufsprospekt können Haftungsansprüche nur dann bestehen, wenn die

Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch inner-

halb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermögensanlage im In-

land, erworben wird.

Datum der Prospektaufstellung: 22.11.2016

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG,

vertreten durch ihre Komplementärin, die VenSol Beteiligungs GmbH, Babenhausen,

diese wiederum vertreten durch ihre einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführer:

Christian Böhm Jürgen Ganz

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Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis ............................................................................................... 3

Angaben über die Vermögensanlage.................................................................. 4

1. Die Vermögensanlage im Überblick ................................................................................. 4

2. Merkmale der Vermögensanlage .................................................................................... 5

3. Kosten, Provisionen und weitere von den Anlegern zu erbringende Leistungen ................ 9

4. Angaben zum Angebot und zur Zeichnung der Vermögensanlage ................................... 10

5. Die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung und Rückzahlung ......... 11

6. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der Geschäftsaussichten

auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung

für die Vermögensanlage nachzukommen ..................................................................... 12

7. Die Risiken der Vermögensanlage ................................................................................. 17

8. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage ................. 24

Rechtliche Angaben über die Emittentin und Angaben zur Anlagestrategie ..... 25

1. Allgemeine Angaben .................................................................................................... 25

2. Angaben über das Kapital der Emittentin ...................................................................... 27

3. Angaben über die Geschäftstätigkeit der Emittentin ...................................................... 27

4. Angaben über Anlageziele und Anlagepolitik ................................................................. 27

5. Gesamtkosten der Anlageobjekte und geplante Finanzierung (Prognosen) ..................... 33

6. Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin und über die Gesellschafter

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung .................................................. 36

7. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin und

Aufsichtsgremien, etc. .................................................................................................. 43

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emittentin ................... 47

1. Allgemeine Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2015 ................................... 47

2. Jahresabschluss zum 31.12.2015 ................................................................................... 47

3. Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 ................................. 51

4. Zwischenübersicht zum 30.09.2016 ............................................................................... 52

5. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten ....................... 53

6. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognosen) ............................... 54

Angaben über die Anbieterin, die Prospektverantwortliche und sonstige Personen ..................................................................................... 58

1. Anbieterin und Prospektverantwortliche ...................................................................... 58

2. Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur ............................................................ 58

3. Sonstige Personen ........................................................................................................ 58

Vertragsunterlagen .......................................................................................... 59

1. Nachrangdarlehensvertrag ........................................................................................... 59

2. Muster der Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen etc. ............................... 63

Anlage: Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung

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Angaben über die Vermögensanlage 1. Die Vermögensanlage im Überblick

Emittentin/Anbieterin VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Art der

Vermögensanlage Nachrangdarlehen (unbesichert und mit qualifiziertem Rangrücktritt)

Anlagebeträge Mindesthöhe EUR 1.000, höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar

sein; die Maximalhöhe beträgt zunächst EUR 10.000

Emissionsvolumen Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögensanlage beträgt EUR 1.000.000.

Zeichnungen werden erst angenommen, wenn ein Mindestgesamtbetrag von

EUR 100.000 erreicht wird.

Anlageobjekt der

Emittentin (1. Ebene)

Unbesichertes Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt, welches der

Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, München (nachfolgend auch "Windpark-

gesellschaft" genannt), gewährt wird.

Anlageobjekt der

Windparkgesellschaft

(2. Ebene)

Windpark mit fünf Windkraftanlagen, die in der Gemeinde Dischingen im Land-

kreis Heidenheim betrieben werden.

Auszahlung des

Nachrangdarlehens

durch die Anleger

Die jeweilige Auszahlung des Nachrangdarlehens durch die Anleger ist zu 100 %

des jeweiligen Nachrangdarlehensbetrags nach Aufforderung durch die Emitten-

tin unter Nennung eines konkreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist von

14 Tagen fällig.

Laufzeit und Kündi-

gungsmöglichkeiten

Die Vermögensanlage hat unter Einhaltung der für Vermögensanlagen vorgese-

henen Mindestlaufzeit von 24 Monaten für alle Anleger eine Laufzeit bis zum

31.12.2023. Die Anleger haben keine Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung. Die

Emittentin hat – vorbehaltlich der einzuhaltenden Mindestlaufzeit – das Recht, die

Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats

ordentlich zu kündigen, sofern die vorgesehene Verwendung der Mittel für ihr An-

lageobjekt nicht mehr möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt werden kann,

der unter 3,0 % p.a. liegt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichti-

gem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Verzinsung Die Nachrangdarlehen der Anleger werden ab dem ersten Kalendertag nach

Eingang des vollständigen Nachrangdarlehensbetrags, frühestens jedoch ab

dem ersten Kalendertag nach dem Zahlungstermin, bis zum Ende der Laufzeit

bzw. bis zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 2,5 % p.a. verzinst. Zinszahlungen

erfolgen für jedes Kalenderjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres.

Rückzahlung

an die Anleger

Die Rückzahlung des jeweiligen Nachrangdarlehens an die Anleger erfolgt in voller

Höhe zusammen mit eventuell noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 15 Bank-

arbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer Kündigung.

Nachrangigkeit Die Forderungen der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Nachrang-

darlehensbetrags treten im Insolvenzfall der Emittentin hinter die Forderungen

sämtlicher anderer Gläubiger zurück. Zudem dürfen diese Forderungen nicht

geltend gemacht werden, wenn durch die Geltendmachung bei der Emittentin ein

Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Übertragbarkeit Die Abtretung der Rechte und Pflichten eines Anlegers aus dem jeweiligen

Nachrangdarlehensvertrag ist jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich. Sie be-

darf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der Emittentin, welche

diese nur aus wichtigem Grund verweigern kann.

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2. Merkmale der

Vermögensanlage

ART DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um

Nachrangdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 2

Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (unbesichert

und mit qualifiziertem Rangrücktritt).

Aufgrund der Nachrangigkeitsregelung gem. § 9

des Nachrangdarlehensvertrags treten die vor-

genannten Ansprüche der Anleger auf Verzin-

sung und Rückzahlung ihres Nachrangdarle-

hensbetrags im Insolvenzfall der Emittentin al-

lerdings hinter die Forderungen sämtlicher an-

derer Gläubiger zurück. Zudem dürfen diese

Ansprüche nicht geltend gemacht werden, wenn

durch die Geltendmachung bei der Emittentin

ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

HAUPTMERKMALE DER NACHRANGDARLEHEN DER ANLEGER

Die Nachrangdarlehen der Anleger sind durch

folgende Hauptmerkmale gekennzeichnet:

Pflicht zur Zahlung des Nachrangdarlehens-

betrags an die Emittentin

Pflicht zur Erfüllung der für alle Anleger am

31.12.2023 endenden Laufzeit des Nach-

rangdarlehensvertrags

Pflicht zur unverzüglichen schriftlichen Mittei-

lung an die Emittentin, sofern sich die Konto-

verbindung des Anlegers ändert

Recht auf Verzinsung des Nachrangdarle-

hensbetrags i.H.v. 2,5 % p.a.

Recht auf Rückzahlung des Nachrangdarle-

hensbetrags nach Ablauf der Laufzeit bzw.

Wirksamkeit einer Kündigung

Recht darauf, dass die Emittentin die von

Anlegern gewährten Nachrangdarlehen aus-

schließlich dazu verwendet, um der Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG ein unbe-

sichertes Nachrangdarlehen zu gewähren

Recht auf Übertragung der Vermögenanlage

im Wege einer Abtretung (zu Einschränkun-

gen der freien Handelbarkeit vgl. Seite 6 die-

ses Verkaufsprospekts)

Eine ausführliche Erläuterung der vorstehend

abschließend genannten Hauptmerkmale der

Nachrangdarlehen der Anleger findet sich in den

nachfolgenden Abschnitten "Rechte und Pflich-

ten", "Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten",

"Übertragung und Handelbarkeit der Vermö-

gensanlage".

RECHTE UND PFLICHTEN

Die Anleger gewähren das Nachrangdarlehen in

der vom jeweiligen Anleger auf der Zeichnungs-

erklärung eingetragenen Höhe (nachfolgend

"Nachrangdarlehensbetrag" genannt). Die Rech-

te und Pflichten der Anleger regeln sich dabei

gem. den Bestimmungen des ab Seite 59 dieses

Verkaufsprospekts abgedruckten Nachrangdar-

lehensvertrags einschließlich der jeweiligen

Zeichnungserklärung (vgl. das ab Seite 63 die-

ses Verkaufsprospekts abgedruckte Muster),

welche jeweils individueller Bestandteil dieses

Nachrangdarlehensvertrags ist.

Pflichten

Jeder Anleger ist nach Annahme seiner Zeich-

nungserklärung durch die Emittentin verpflichtet,

den Nachrangdarlehensbetrag nach Aufforde-

rung durch die Emittentin unter Nennung eines

konkreten Zahlungstermins bei einer Zahlungs-

frist von 14 Tagen an die Emittentin zu zahlen.

Sollte sich die Kontoverbindung des Anlegers

ändern, ist dieser zudem verpflichtet, der Emit-

tentin die neue Kontoverbindung unverzüglich

schriftlich mitzuteilen.

Rechte

Ab dem ersten Kalendertag nach Eingang des

vollständigen Nachrangdarlehensbetrags bei

der Emittentin, frühestens jedoch ab dem ersten

Kalendertag nach dem Zahlungstermin, haben

die Anleger bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis

zur Wirksamkeit einer Kündigung das Recht auf

eine Verzinsung ihres Nachrangdarlehensbe-

trags i.H.v. 2,5 % p.a. Die anfallenden Zinsen

werden nach der deutschen Zinsmethode

[30/360] berechnet.

Sofern sich die Rückzahlung der Nachrangdar-

lehen wegen der Nachrangigkeitsregelung (vgl.

nachstehenden Absatz) verzögert, haben die

Anleger für den Zeitraum dieser Verzögerung

weiterhin Anspruch auf die Verzinsung. Zinszah-

lungen, die sich aus diesem Grund verzögern,

werden jedoch nicht weiter verzinst. Zinszah-

lungen erfolgen grundsätzlich für jedes Kalen-

derjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folge-

jahres.

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Außerdem steht den Anlegern ein Recht auf

Rückzahlung ihres Nachrangdarlehensbetrags

zu. Diese erfolgt in voller Höhe zusammen mit

eventuell noch ausstehenden Zinszahlungen

innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Ablauf

der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer Kündigung.

Die von Anlegern gewährten Nachrangdarlehen

dürfen von der Emittentin – ggf. nach kurzfristi-

ger Zwischenanlage auf einem Geldkonto bei

einem europäischen Kreditinstitut - ausschließ-

lich dazu verwendet werden, um der Windpark

Dischingen GmbH & Co. KG, München (nach-

folgend auch "Windparkgesellschaft" genannt),

welche in der Gemeinde Dischingen im Land-

kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf

Windkraftanlagen betreibt, ein unbesichertes

Nachrangdarlehen zu gewähren.

LAUFZEIT UND KÜNDIGUNGSMÖGLICHKEITEN

Die Vermögensanlage hat eine Laufzeit, die für

jeden Anleger individuell mit Annahme seiner

jeweiligen innerhalb der am 31.03.2017 enden-

den Zeichnungsfrist einzugehenden Zeich-

nungserklärung beginnt und für alle Anleger am

31.12.2023 endet. Die gem. § 5a VermAnlG

vorgeschriebene Mindestlaufzeit einer Vermö-

gensanlage von 24 Monaten ab dem Zeitpunkt

des erstmaligen Erwerbs wird somit erfüllt.

Die Anleger haben keine Möglichkeit zur or-

dentlichen Kündigung. Die Emittentin

hat - vorbehaltlich der in jedem Fall einzuhal-

tenden Mindestlaufzeit von 24 Monaten – das

Recht, die Nachrangdarlehen mit einer Frist von

6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats

ordentlich zu kündigen, sofern die vorgesehene

Verwendung der Mittel für ihr Anlageobjekt nicht

mehr möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz

erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien

unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schrift-

form.

ÜBERTRAGUNG UND HANDELBARKEIT DER VERMÖGENSANLAGE

Übertragung der Vermögensanlage

Die Vermögensanlage und somit die Nachrang-

darlehensforderungen gegen die Emittentin auf

Zinszahlung und Rückzahlung kann im Wege

einer Abtretung gemäß § 398 BGB übertragen

werden.

Verstirbt ein Anleger, so geht seine Vermö-

gensanlage ohne weitere Rechtshandlungen auf

seine(n) Erben oder Vermächtnisnehmer über.

Sofern der Übergang auf mehrere Personen,

insbesondere auf eine Erbengemeinschaft, vor-

zunehmen ist, ist von dieser Gruppe ein ge-

meinsamer Vertreter zu bestimmen, der sie

gegenüber der Emittentin vertritt.

Einschränkungen der freien Handelbarkeit

der Vermögensanlage

Die freie Handelbarkeit der Vermögensanlage

unterliegt folgenden Einschränkungen:

Übertragungen sind jeweils nur zum 31.12.

eines Jahres möglich.

Teilabtretungen sind nur möglich, wenn jeder

Teil mindestens EUR 1.000 beträgt und ohne

Rest durch 1.000 teilbar ist.

Übertragungen bedürfen zu ihrer Wirksam-

keit der vorherigen Zustimmung der Emitten-

tin, welche diese nur aus wichtigem Grund

verweigern kann.

Für den Handel dieser Art von Vermögens-

anlagen (Nachrangdarlehen) gibt es keinen

geregelten Markt. Die Handelbarkeit der

Vermögensanlage ist daher stark einge-

schränkt, so dass ein Verkauf ggf. gar nicht

möglich ist.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR VERZINSUNG UND RÜCKZAHLUNG

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Ver-

mögensanlage hat weder eine juristische Per-

son noch eine Gesellschaft eine Gewährleistung

übernommen.

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ZAHLSTELLEN ODER ANDERE STELLEN, DIE BESTIMMUNGSGEMÄß ZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER AUSFÜHREN

Zahlungen an den Anleger, somit die Zinszah-

lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-

gen, erfolgen bestimmungsgemäß ausschließ-

lich durch folgende Zahlstelle:

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark

Dischingen GmbH & Co. KG

Marktplatz 2

87727 Babenhausen

Die Zahlungen erfolgen spesenfrei auf das vom

Anleger auf der Zeichnungserklärung angege-

bene Konto. Sollte sich diese Kontoverbindung

des Anlegers ändern, ist dieser verpflichtet, der

Zahlstelle die neue Kontoverbindung unverzüg-

lich schriftlich mitzuteilen.

Kosten oder Schäden, die der Zahlstelle auf-

grund einer falsch angegebenen oder nicht ak-

tualisierten Kontoverbindung im Rahmen einer

Zahlung entstehen, sind vom Anleger zu tragen.

Sollte sich die Rückzahlung des Nachrangdar-

lehens aufgrund einer falsch angegebenen oder

nicht aktualisierten Kontoverbindung verzögern,

kann der Anleger für den Zeitraum dieser Ver-

zögerung keine Zinsen verlangen.

RECHTE DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN

Gesellschaftsvertrag der Emittentin

Die Anleger werden nach Zeichnung der Ver-

mögensanlage nicht Gesellschafter der Emitten-

tin und sind nicht am Ergebnis der Emittentin

oder eines anderen Unternehmens i.S.d. § 1

Abs. 2 Nr. 1 des Vermögensanlagengesetzes

beteiligt. Statt dessen gewähren sie der Emit-

tentin lediglich ein Nachrangdarlehen und erhal-

ten hierfür Zinszahlungen. Entsprechend wurde

diesem Verkaufsprospekt auch nicht der Gesell-

schaftsvertrag der Emittentin beigefügt, sondern

der für das Verhältnis zwischen Anleger und

Emittentin maßgebliche Nachrangdarlehensver-

trag (vgl. ab Seite 59 dieses Verkaufsprospekts)

einschließlich des Musters der Zeichnungserklä-

rung (vgl. ab Seite 63 dieses Verkaufspros-

pekts).

Abweichende Rechte und Pflichten der Ge-

sellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung und Hauptmerkmale der

Anteile dieser Gesellschafter

Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung beste-

hen aufgrund des in vorstehendem Absatz ge-

schilderten Sachverhalts naturgemäß von den

Rechten und Pflichten der Anleger als Nach-

rangdarlehensgeber abweichende Rechte und

Pflichten der Gesellschafter der Emittentin,

nämlich der Komplementärin VenSol Beteili-

gungs GmbH, Babenhausen, und der einzigen

Kommanditistin VenSol Neue Energien GmbH,

Babenhausen. Diese Rechte und Pflichten stel-

len gleichzeitig die Hauptmerkmale der Anteile

dieser Gesellschafter dar.

Die Komplementärin hat zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung folgende abweichenden

Rechte und Pflichten:

Abweichende Rechte

Recht zur Vertretung und Geschäftsführung

der Emittentin

Befreiung von den Beschränkungen des

§ 181 BGB (Verbot des Insichgeschäfts)

Befreiung von den Beschränkungen des

§ 112 HGB (Wettbewerbsverbot)

Recht auf Vergütung für die Übernahme der

persönlichen Haftung

Recht zur Einberufung und Leitung einer

Gesellschafterversammlung

Recht zur Kündigung der Gesellschaft mit

einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum

Ende eines Geschäftsjahres

Keine Beteiligung am Vermögen der Gesell-

schaft und weder Berechtigung noch Ver-

pflichtung zu einer Einlage

Abweichende Pflichten

Pflicht zur Vertretung und Geschäftsführung

der Emittentin mit der Sorgfalt eines ordentli-

chen Kaufmanns in Übereinstimmung mit

den gesetzlichen Bestimmungen, dem Ge-

sellschaftsvertrag und den Beschlüssen der

Gesellschaftsversammlung

Pflicht zur Unterrichtung der Gesellschafter-

versammlung über alle wichtigen Vorkomm-

nisse

Pflicht zur Einholung der Zustimmung der

Gesellschafterversammlung vor Vornahme

von Geschäften außerhalb des gewöhnlichen

Betriebs

Pflicht zur Aufstellung und Unterzeichnung

des Jahresabschlusses sowie Zusendung

desselben an die Kommanditisten

Pflicht zur Einberufung einer Gesellschafter-

versammlung spätestens zwei Monate nach

Aufstellung des Jahresabschlusses und auf

Verlangen eines anderen Gesellschafters

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Die einzige Kommanditistin hat zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung folgende abweichenden

Rechte und Pflichten:

Abweichende Rechte

Recht auf Unterrichtung über alle wichtigen

Vorkommnisse durch die Komplementärin

Recht zur Zustimmung vor Vornahme von

Geschäften außerhalb des gewöhnlichen Be-

triebs des Handelsgewerbes bzw. Recht auf

Verweigerung dieser Zustimmung

Recht auf eine Tätigkeitsvergütung, sofern

sie geschäftsführend tätig wird

Beteiligung am Gewinn und Verlust der Emit-

tentin

Recht, von der Komplementärin die Einberu-

fung einer Gesellschafterversammlung zu

verlangen

Stimmrecht in der Gesellschafterversamm-

lung (je EUR 1.000 Kapitalanteil entsprechen

1 Stimme in der Gesellschafterversammlung)

Recht zur Kündigung der Gesellschaft mit

einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum

Ende eines Geschäftsjahres

Recht auf den Erhalt einer Abfindung nach

Ausscheiden aus der Gesellschaft, dabei

Recht auf Verzinsung (2 % p.a.) des jeweils

noch geschuldeten Teils dieser Abfindung,

sofern sie in fünf gleichen Jahresraten und

nicht in einer Summe ausgezahlt wird

Recht auf Auskunft über die Angelegenhei-

ten der Gesellschaft und auf Einsicht in

sämtliche Geschäftsbücher und Unterlagen

der Gesellschaft

Abweichende Pflichten

Pflicht zur Leistung der vereinbarten Kom-

manditeinlage

Ansprüche ehemaliger Gesellschafter aus

ihrer Beteiligung bei der Emittentin

Einziger ehemaliger Gesellschafter der Emitten-

tin ist Herr Jürgen Ganz, Gründungsgesellschaf-

ter der Emittentin. Ihm stehen keine Ansprüche

aus seiner Beteiligung zu.

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3. Kosten, Provisionen und weitere von den Anlegern

zu erbringende Leistungen

WEITERE KOSTEN FÜR DEN ANLEGER

Die Anleger haben neben dem Erwerbspreis

ggf. folgende weitere Kosten, insbesondere

solche, die mit dem Erwerb, der Verwaltung

und der Veräußerung der Vermögensanlage

verbunden sind, zu tragen:

Fernkommunikationskosten und/oder

Porto, z.B. bei Übersendung der Zeich-

nungserklärung und jeglicher Kommuni-

kation mit der Emittentin

Fahrtkosten, soweit ein Anleger die Emit-

tentin, die Windparkgesellschaft oder den

Windpark in Dischingen besuchen möch-

te

Kosten des Geldverkehrs bzw. Bankge-

bühren, z.B. bei Überweisung des Nach-

rangdarlehensbetrags oder Erhalt der

Zinszahlungen und der Rückzahlung des

Nachrangdarlehens

Beratungskosten, z.B. wenn eine persön-

liche Rechts- oder Steuerberatung in An-

spruch genommen wird

Kosten, die im Fall einer Übertragung

bzw. Vererbung der Vermögensanlage an-

fallen

Kosten und/oder Schäden, die der Emit-

tentin im Rahmen einer Zahlung an einen

Anleger aufgrund einer falsch angegebe-

nen oder nicht aktualisierten Kontover-

bindung entstehen. Sollte sich die Rück-

zahlung eines Nachrangdarlehens aus

diesem Grund verzögern, so kann der

entsprechende Anleger für den Zeitraum

dieser Verzögerung keine Zinsen verlan-

gen

Individuelle Steuerzahlungen auf die mit

der Vermögensanlage erzielten Einkünfte

aus Kapitalvermögen (vgl. hierzu die

Grundlagen der steuerlichen Konzeption

ab Seite 24 des Verkaufsprospekts)

Die Höhe der vorgenannten Kosten kann

nicht konkret angegeben werden, da diese

Kosten anlegerspezifisch variieren können.

Darüber hinaus entstehen für die Anleger

keine weiteren Kosten, insbesondere keine,

die mit dem Erwerb, der Verwaltung und der

Veräußerung der Vermögensanlage verbun-

den sind.

WEITERE LEISTUNGEN DER ANLEGER

Die Anleger haften unter keinen Umständen.

Es besteht für die Anleger keine Pflicht zur

Zahlung von Nachschüssen.

Neben der Pflicht zur Einzahlung des Nach-

rangdarlehensbetrages auf das Konto der

Emittentin ist jeder Anleger zu folgenden

Leistungen verpflichtet:

Unverzügliche schriftliche Mitteilung ei-

ner Änderung seiner Bankverbindung an

die Emittentin

Einholung der Zustimmung der Emittentin

vor Übertragung der Vermögensanlage

Auf Anforderung unverzügliche Rückzah-

lung entsprechender Geldbeträge an die

Emittentin, sofern diese eine Rückzahlung

des Nachrangdarlehens sowie eine Zah-

lung der Zinsen oder eventuell weiterer

Nebenforderungen an den Anleger vorge-

nommen hat, obwohl sie dazu nach den

Nachrangigkeitsregelungen gem. § 9 des

Nachrangdarlehensvertrags nicht berech-

tigt war

Darüber hinaus bestehen keine Umstände,

die den Anleger verpflichten, weitere Leis-

tungen im Zusammenhang mit der Vermö-

gensanlage zu erbringen.

PROVISIONEN

Es fallen keine Provisionen an, insbesondere

keine Vermittlungsprovisionen oder ver-

gleichbare Vergütungen.

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4. Angaben zum Angebot und zur Zeichnung der Vermögensanlage

ZIELGRUPPE

Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögens-

anlage richtet sich ausschließlich an natürliche

Personen, die in Deutschland unbeschränkt

steuerpflichtig sind, das Nachrangdarlehen aus

ihrem Privatvermögen gewähren und die Ab-

sicht haben, sich mit einem Teil ihres Vermö-

gens mittelbar an der Finanzierung des Wind-

parks mit fünf Windkraftanlagen in der Gemein-

de Dischingen im Landkreis Heidenheim lang-

fristig (ca. 7 Jahre) zu beteiligen sowie bereit

sind, die damit verbunden Risiken (vgl. den ge-

sonderten Abschnitt "Die Risiken" auf den Sei-

ten 17 bis 23 dieses Verkaufsprospekts) zu tra-

gen.

Aufgrund des Charakters einer "Bürgerbeteili-

gung" sollen insbesondere Anleger angespro-

chen werden, deren Meldeanschrift in den Ge-

meinden 89561 Dischingen oder 89564

Nattheim liegt. Die Emittentin wird daher in den

ersten fünf Wochen nach Beginn des öffentli-

chen Angebots zur Zeichnung dieser Vermö-

gensanlage nur Zeichnungserklärungen von

Anlegern annehmen, die diese Voraussetzung

erfüllen.

Das Angebot eignet sich nicht für Anleger, die

einen bei negativem Verlauf eintretenden Teil-

verlust oder Totalverlust des von ihnen inves-

tierten Kapitals nicht in Kauf nehmen bzw. fi-

nanziell nicht verkraften können.

Eine Zeichnung dieser Vermögensanlage durch

Staatsangehörige der USA, Kanada, Australien

oder Japan bzw. durch Personen, die über ei-

nen ähnlichen Status verfügen (z.B. "Green

Card"), sowie von Gebietsansässigen mit

Wohnsitz in den USA, Kanada, Australien oder

Japan ist ausgeschlossen.

Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögens-

anlage erfolgt ausschließlich in der Bundesre-

publik Deutschland. Ein gleichzeitiges Angebot

in anderen Staaten erfolgt nicht und ist auch

nicht vorgesehen.

ERWERBSPREIS FÜR DIE VERMÖGENSAN-LAGE

Der Erwerbspreis für die Vermögensanlage ist

bekannt und entspricht dem von den Anlegern

auf der jeweiligen Zeichnungserklärung einge-

tragenen Nachrangdarlehensbetrag. Ein Agio

(Aufgeld) wird nicht erhoben.

Die Mindesthöhe des von einem Anleger zu

gewährenden Nachrangdarlehens beträgt EUR

1.000. Höhere Beträge müssen durch 1.000

ohne Rest teilbar sein, die Maximalhöhe des

von einem Anleger zu gewährenden Nachrang-

darlehens beträgt grundsätzlich EUR 10.000,

kann von der Emittentin jedoch nach Ablauf der

ersten fünf Wochen nach Beginn des öffentli-

chen Angebots heraufgesetzt werden.

ART, ANZAHL UND GESAMTBETRAG DER ANGEBOTENEN VERMÖGENSANLAGE

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um

Nachrangdarlehen im Sinne des § 1 Abs. 2

Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (unbesichert

und mit qualifiziertem Rangrücktritt).

Der Gesamtbetrag der angebotenen Vermögens-

anlage beträgt EUR 1.000.000. Bei einem Mindest-

Nachrangdarlehensbetrag von EUR 1.000 und

einem grundsätzlichen Maximal-Nachrang-

darlehensbetrag von EUR 10.000 pro Anleger wer-

den somit mindestens 100 und maximal 1.000

Nachrangdarlehen angeboten.

ZAHLSTELLE, AN DER DIE FÜR DIE ZEICHNUNG RELEVANTEN UNTERLAGEN BEREITGEHALTEN WERDEN

Der Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-

Informationsblatt, der letzte veröffentlichte Jah-

resabschluss mit Lagebericht sowie die Zeich-

nungserklärung werden bei folgender Zahlstelle

zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten:

VenSol Bürgerbeteiligung

Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Marktplatz 2

87727 Babenhausen

STELLEN, DIE ZEICHNUNGEN DES PUBLI-KUMS ENTGEGENEHMEN

Die Zeichnungserklärungen der Anleger werden

ausschließlich durch die unmittelbar vorstehend

genannte Zahlstelle entgegengenommen.

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11

ZEICHNUNGSFRIST UND MÖGLICHKEIT, ZEICHNUNGEN ZU KÜRZEN

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach

Veröffentlichung dieses Verkaufsprospekts und

endet, wenn der Emittentin aufgrund dieses

Angebots Nachrangdarlehen von insgesamt

EUR 1.000.000 (Vollplatzierung) gewährt wor-

den sind, spätestens jedoch am 31.03.2017. Die

Geschäftsführung der Emittentin ist jedoch be-

rechtigt, das Angebot der Vermögensanlage

ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schlie-

ßen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu been-

den. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit,

das Angebot vorzeitig zu schließen.

Die Möglichkeit, Zeichnungen zu kürzen, be-

steht im Rahmen dieses Angebots zur Zeich-

nung der Vermögensanlage nicht.

ANNAHME DER ZEICHNUNGSERKLÄRUNG DURCH DIE EMITTENTIN

Der Nachrangdarlehensvertrag zwischen Anle-

ger und der Emittentin wird mit Annahme der

Zeichnungserklärung durch die Emittentin, die

diese handschriftlich auf der Zeichnungserklä-

rung vermerkt (nachfolgend "Annahmeerklä-

rung" genannt), wirksam. Die Anleger verzichten

dabei auf den Zugang der Annahmeerklärung,

werden jedoch von der Emittentin unverzüglich

über die jeweilige Annahme informiert.

Die Annahme durch die Emittentin kann nicht

garantiert werden, ein Anspruch eines Anlegers

auf Annahme besteht nicht. Insbesondere wird

die Emittentin

in den ersten fünf Wochen nach Beginn des

öffentlichen Angebots zur Zeichnung der

Vermögensanlage bzw. nach Veröffentli-

chung des Verkaufsprospekts keine Zeich-

nungserklärung eines Anlegers annehmen,

dessen Meldeanschrift nicht in den Gemein-

den 89561 Dischingen oder 89564 Nattheim

liegt,

während der gesamten Laufzeit dieses

öffentlichen Angebots keine Zeichnungser-

klärung eines Anlegers annehmen, wenn

damit für einen aus mehreren Personen be-

stehenden Haushalt an einer Meldeanschrift

eine Gesamtzeichnungssumme des Dreifa-

chen des Maximal-Nachrangdarlehens-

betrags (vgl. Seite 10 dieses Verkaufspros-

pekts) überschritten werden würde,

Zeichnungen erst dann annehmen, wenn ein

Mindestgesamtbetrag der Vermögensanlage

von EUR 100.000 erreicht wird.

EINZELHEITEN DER ZAHLUNG DES ZEICHNUNGSPREISES

Die Einzahlung des Zeichnungspreises der

Vermögensanlage bzw. die Auszahlung des

Nachrangdarlehens durch den Anleger hat nach

Aufforderung durch die Emittentin unter Nen-

nung eines konkreten Zahlungstermins bei einer

Zahlungsfrist von 14 Tagen, frühestens jedoch

14 Tage nach Annahmeerklärung durch die

Emittentin, spesenfrei in Euro auf folgendes

Konto der Emittentin zu erfolgen:

Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG

Bank: Unicredit

IBAN: DE04731200750011058469

BIC: HYVEDEMM436

Text: Nachrangdarlehen Dischingen

+ Name des Zeichners

5. Die wesentlichen Grundlagen und Bedingungen der Verzinsung

und Rückzahlung

Die wesentliche Grundlage und Bedingung,

die vorliegen muss, damit die Emittentin

voraussichtlich in der Lage sein wird, an die

Anleger die vertraglich vereinbarte Verzin-

sung und Rückzahlung der Nachrangdarle-

hen leisten zu können, lautet wie folgt:

Die Windparkgesellschaft, die Windpark

Dischingen GmbH & Co. KG, muss in der

Lage sein, an die Emittentin die vertraglich

vereinbarte Verzinsung zu mindestens ca.

85 % und die vollständige Rückzahlung des

Nachrangdarlehens leisten zu können.

Diese Grundlage ist unabdingbar für die Fä-

higkeit der Emittentin zur Leistung der vertrag-

lich vereinbarten Zahlungen an die Anleger, da

es sich dabei um die einzige Einnahmequelle

der Emittentin handelt. Fallen diese Einnah-

men teilweise oder vollständig aus, würden

auch die Zahlungen der Emittentin an die An-

leger teilweise oder vollständig ausfallen.

Die wesentlichen Grundlagen und Bedingun-

gen, die wiederum vorliegen müssen, damit

die Windparkgesellschaft in der Lage ist, die

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12

vereinbarten Zahlungen in o.a. Form an die

Emittentin leisten zu können, lauten wie folgt:

a) Genehmigungsbehörden erlassen während

der Betriebsphase des Windparks keine

nachträglichen Auflagen, Einschränkungen

oder Aufhebungen in Bezug auf die erteilten

Genehmigungen für die Errichtung und den

Betrieb der Windenergieanlagen.

b) Baumängel der Windenergieanlagen treten

nicht erst nach Ablauf der Gewährleistungs-

frist auf.

c) Pacht- bzw. Nutzungsverträge bzgl. der für

die Windenergieanlagen genutzten Grund-

stücke sowie grundbuchrechtliche Absiche-

rungen sind weder fehlerhaft noch unzu-

reichend und insofern juristisch nicht an-

fechtbar.

d) Das zukünftige Windaufkommen sowie die

Windgeschwindigkeiten am Standort der

Windenergieanlagen entsprechen den Er-

wartungen der Windparkgesellschaft.

e) Es treten keine Leistungsverschlechterun-

gen der Windenergieanlagen und des

Stromwandlers, Störungen im technischen

Betrieb oder Störungen und Ausfälle im

Stromversorgungsnetz auf.

f) Die Windenergieanlagen werden nicht durch

Vandalismus, Diebstahl oder höhere Gewalt,

wie z.B. Erdbeben, Kriegsereignisse, Kern-

energieunfälle, Flugzeugabstürze oder Ähn-

liches, geschädigt.

g) Gesetzliche Einspeisevergütungen werden

nicht abgeschafft oder - auch nachträglich -

abgesenkt.

h) Es treten keine negativen Schwankungen

beim direkten Verkauf am Strommarkt auf.

i) Die Windenergieanlagen sind über die je-

weils prognostizierte Lebensdauer bzw. Voll-

laststunden für ihren bestimmungsgemäßen

Gebrauch nutzbar.

j) Herstellerangaben zu technischer Verfüg-

barkeit bzw. zu Leistungskennlinien der

Windenergieanlagen weichen nicht negativ

ab.

k) Es treten im Rahmen der Wartung und des

Betriebs der Windenergieanlagen keine un-

geplanten Kosten oder Zusatzleistungen auf.

l) Ggf. geplante oder aufgenommene Darle-

hensmittel werden gewährt und nicht ge-

kündigt, entsprechende Zinskonditionen

verschlechtern sich nicht.

m) Weder die Windparkgesellschaft noch Ver-

tragspartner oder sonstige Dritte haben die

geltenden Gesetze bei der Projektentwick-

lung oder Projektrealisierung verletzt bzw.

verletzen diese beim Betrieb der Windener-

gieanlagen.

Die vorstehenden Grundlagen und Bedin-

gungen sind wesentlich, da die Windparkge-

sellschaft nur bei deren Vorliegen

den Betrieb der Windenergieanlagen un-

eingeschränkt weiterführen kann (Buchst.

a, c, f, l und m),

den für den Betrieb kalkulierten Kosten-

rahmen einhalten kann (Buchst. b, e, f

und k bis m) und

die kalkulierten Einnahmen erzielen kann

(Buchst. a, c bis j, l und m),

und so letztlich in die Lage versetzt wird, die

vereinbarten Zahlungen an die Emittentin

vollständig leisten zu können.

Das Nichtvorliegen einer oder mehrerer der

genannten Grundlagen kann hingegen dazu

führen, dass die Windparkgesellschaft die

vereinbarten Zahlungen an die Emittentin

teilweise oder vollständig nicht leisten kann.

In diesem Fall würden auch die Zahlungen

der Emittentin an die Anleger, somit die Ver-

zinsung und Rückzahlung der Nachrangdar-

lehen, teilweise oder vollständig ausfallen.

6. Auswirkungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie der

Geschäftsaussichten auf die Fähigkeit der Emittentin, ihren Ver-

pflichtungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermö-

gensanlage nachzukommen

Bei der Festlegung der Prämissen, die die

Grundlage für die Prognosen der Vermö-

gens-, Finanz- und Ertragslage bis zum Jahr

2023 sowie der Geschäftsaussichten für das

Jahr 2016 bilden, hat die Emittentin zwar

keine pessimistische oder imparitätische

Betrachtungsweise zugrunde gelegt, jedoch

stehen die Prämissen nicht im Widerspruch

mit ihren Erfahrungen aus der Vergangenheit

und sind nicht unvertretbar oder durch bloße

Wunschvorstellungen geprägt, sondern nach

Ansicht der Emittentin realistisch.

Die Emittentin ist daher der Ansicht, dass sie

bei Realisierung der gesetzten Planprämis-

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sen oder bei kleineren Abweichungen davon

fähig ist, ihren Verpflichtungen zur Zinszah-

lung und Rückzahlung für die Vermögensan-

lage nachzukommen.

Im Folgenden werden die Auswirkungen der

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Progno-

se) sowie der Geschäftsaussichten auf die

Fähigkeit der Emittentin, ihren Verpflichtungen

zur Zinszahlung und Rückzahlung der Vermö-

gensanlage nachzukommen, dargestellt.

AUSWIRKUNGEN DER VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE (PROGNOSE)

Bei den nachstehenden tabellarischen Dar-

stellungen handelt es sich jeweils um eine

kumulierte und komprimierte Darstellung der

Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der

Emittentin (Prognose), die die wichtigsten

Positionen durch Fettdruck und dunkelgraue

Unterlegung hervorhebt. Diese wichtigsten

Positionen der Vermögens-, Finanz- und Er-

tragslage (Prognose) werden jeweils im An-

schluss an die Tabellen erläutert. Zudem

wird auf die Auswirkungen von Änderungen

dieser Positionen auf die Fähigkeit der Emit-

tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung

und Rückzahlung der Vermögensanlage

nachzukommen, eingegangen.

Die ausführliche Darstellung der Vermögens-,

Ertrags- und Finanzlage der Emittentin

(Prognose) einschließlich Erläuterungen zu

allen Positionen findet sich auf den Seiten

54ff. dieses Verkaufsprospekts.

Eine kumulierte Darstellung der letzten Spal-

te der Vermögenslage (Prognose) war nicht

möglich, stattdessen wurde der Stand zum

31.12.2023 angegeben.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Position beinhaltet die kalkulierten Kos-

ten für die Prüfung des Jahresabschlusses

i.H.v. EUR 2.000 p.a., die vertraglich verein-

barte Haftungsvergütung i.H.v. EUR 500 p.a.

sowie die kalkulierten sonstigen Verwal-

tungskosten wie z.B. Buchhaltung etc. i.H.v.

insgesamt EUR 2.000 p.a. Bis auf die Haf-

tungsvergütung werden sämtliche Positio-

nen ab dem Jahr 2017 kalkulatorisch um

0,50 % p.a. gesteigert.

Ein Anstieg der prognostizierten sonstigen

betrieblichen Aufwendungen i.H.v. ca.

EUR 4.500 p.a. um insgesamt bis zu ca. 12 %

während der Laufzeit der Vermögensanlage

würde zwar die Jahresergebnisse ver-

schlechtern, könnte jedoch liquiditätsmäßig

noch aus der vorhandenen Liquiditätsreser-

ve bestritten werden. Ein höherer Anstieg

könnte dadurch kompensiert werden, dass

die VenSol Neue Energien GmbH einen Teil

des ausstehenden Kommanditkapitals i.H.v.

EUR 36.000 einzahlt. Die Fähigkeit der Emit-

tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung

und Rückzahlung für die Vermögensanlage

nachzukommen, wäre insofern nicht in Ge-

fahr, sofern die prognostizierten sonstigen

betrieblichen Aufwendungen um nicht mehr

als ca. 110 % überschritten werden und kei-

ne weiteren negativen Umstände eintreten.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Position beinhaltet die ertragswirksamen

Zinsen aus der Gewährung des Nachrang-

darlehens i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe

prognostiziert zum 31.12.2016) an die Wind-

parkgesellschaft. Für die gesamte Laufzeit

der Vermögensanlage wurde ein Zinssatz

von 3,0 % p.a. vereinbart.

Dauerhafte Ausfälle von bis zu ca. 15 % der

Zinseinnahmen würden zwar die Jahreser-

gebnisse verschlechtern, könnten jedoch

liquiditätsmäßig noch dadurch kompensiert

Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. kumuliert

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017 2018 2019 2020 bis 2023

Sonstige betriebliche Erträge 1.183 0 0 0 0

Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.165 4.520 4.540 4.560 18.445

Jahresabschluss 2.000 2.010 2.020 2.030 8.223

Haftungsvergütung 208 500 500 500 2.000

Sonstige Verwaltungskosten 957 2.010 2.020 2.030 8.223

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.500 30.000 30.000 30.000 120.000

Zinsertrag Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 2.500 30.000 30.000 30.000 120.000

Zinsen und ähnlich Aufwendungen 2.083 25.000 25.000 25.000 100.000

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480 460 440 1.555

Page 14: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

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werden, dass die VenSol Neue Energien

GmbH das ausstehende Kommanditkapital

i.H.v. EUR 36.000 einzahlt. Größere Ausfälle

oder ein Ausfall der Rückzahlung des Nach-

rangdarlehens würden sich jedoch sofort

entsprechend negativ auf die Fähigkeit der

Emittentin, ihren Verpflichtungen zur Zins-

zahlung und Rückzahlung für die Vermö-

gensanlage nachzukommen, auswirken.

Nachrangdarlehen der Anleger

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit als

Teil der "Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in

EUR (Prognose)" wird bestimmt durch den

Zufluss aus den von den Anlegern gewähr-

ten Nachrangdarlehen i.H.v. EUR 1.000.000

(volle Höhe prognostiziert zum 31.12.2016)

bzw. deren Rückzahlung an die Anleger (ver-

einfachend trotz ggf. späterem Abgang von

bis zu 15 Bankarbeitstagen zum 31.12.2023

prognostiziert). Entsprechend werden die

Nachrangdarlehen der Anleger auch in der

"Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)"

unter Sonstige Verbindlichkeiten abgebildet.

Zwar entsprechen sich die Nachrangdarle-

henssummen für die von den Anlegern erhal-

tenen und das der Windparkgesellschaft ge-

währte Nachrangdarlehen (vgl. Sonstige Aus-

leihungen in der "Vermögenslage/Bilanz in

EUR (Prognose)" unabhängig von der Höhe

der von den Anlegern erhaltenen Nachrang-

darlehen, jedoch würde sich insgesamt der

hieraus erzielte Zinsüberschuss absolut ver-

ringern, wenn die prognostizierte Zeichnung

eines Gesamtbetrags der Vermögensanlage

i.H.v. EUR 1.000.000 (Vollplatzierung) nicht

erreicht wird. Sofern z.B. nur ein Gesamtbe-

trag der Vermögensanlage i.H.v. EUR 100.000

erreicht wird, würden die prognostizierten

sonstigen betrieblichen Aufwendungen den

Zinsüberschuss um ca. EUR 4.000 p.a. über-

steigen. Die Summe der hieraus entstehenden

Jahresfehlbeträge während der Laufzeit der

Vermögensanlage könnte jedoch liquiditäts-

mäßig noch dadurch kompensiert werden,

dass die VenSol Neue Energien GmbH das

ausstehende Kommanditkapital i.H.v.

EUR 36.000 einzahlt. Die Fähigkeit der Emit-

tentin, ihren Verpflichtungen zur Zinszahlung

und Rückzahlung für die Vermögensanlage

nachzukommen, wäre insofern nicht in Ge-

fahr, sofern keine weiteren negativen Um-

stände eintreten.

Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. kumuliert

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017 2018 2019 2020 bis 2023

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.982 -4.520 -4.540 -4.560 -18.445

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 1.002.500 -2.083 -25.000 -25.000 -1.125.000

Kapitaleinzahlung 3.000 0 0 0 0

Tilgungen sonstige Darlehen -500 0 0 0 0

Aufnahme Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 0 0 0 0

Tilgungen Nachrangdarlehen Anleger 0 0 0 0 -1.000.000

Zinszahlung Nachrangdarlehen Anleger 0 -2.083 -25.000 -25.000 -125.000

Cash Flow aus Investitionstätigkeit -1.000.000 25.000 30.000 30.000 1.127.500

Veränderung liquider Mittel 518 18.397 460 440 -15.945

Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 31.12.2016 31.12.2017 31.12.2018 31.12.2019 … 31.12.2023

Aktiva

A. Anlagevermögen 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0

I. Sonstige Ausleihungen

(Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft) 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0

B. Umlaufvermögen 3.442 26.839 27.299 27.738 4.293

Summe 1.003.442 1.026.839 1.027.299 1.027.738 4.293

Passiva

A. Eigenkapital 1.359 1.839 2.299 2.738 4.293

B. Sonstige Verbindlichkeiten 1.002.083 1.025.000 1.025.000 1.025.000 0

I. Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0

II. Zinsverbindlichkeiten gegenüber Anlegern 2.083 25.000 25.000 25.000 0

Summe 1.003.442 1.026.839 1.027.299 1.027.738 4.293

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AUSWIRKUNGEN DER GESCHÄFTSAUSSICHTEN

Die Geschäftsaussichten der Emittentin stel-

len sich wie folgt dar: Die Emittentin erwartet

die Zeichnung des maximalen Gesamtbe-

trags der Vermögensanlage i.H.v. EUR

1.000.000 durch die Anleger bis zum Ende

des Jahres 2016. Sie geht dabei von einer

gleichmäßigen Zeichnung innerhalb des

Zeitraums zwischen Beginn des öffentlichen

Angebots und dem 31.12.2016 aus. Die Emit-

tentin hat vor, die Nettoeinnahmen aus dem

Vermögensanlagen-Angebot sukzessive

nach jeweiligem Eingang der Nachrangdar-

lehensauszahlungen durch die Anleger dazu

zu nutzen, der Windparkgesellschaft einzel-

ne Nachrangdarlehenstranchen des vertrag-

lich bereits fest vereinbarten Nachrangdarle-

hens anzudienen. Hieraus werden Zinserträ-

ge i.H.v. 3 % p.a. bezogen auf die der Wind-

parkgesellschaft angedienten Nachrangdar-

lehenstranchen erzielt. Diese stellen die ein-

zige Einnahmequelle der Emittentin dar.

Nach Ablauf der Laufzeit der Vermögensan-

lage am 31.12.2023 erfolgt planmäßig die

Rückzahlung des Nachrangdarlehens durch

die Windparkgesellschaft an die Emittentin

und anschließend aus diesen Mitteln die

Rückzahlung der Nachrangdarlehen durch

die Emittentin an die Anleger. Anschluss-

emissionen durch die Emittentin und Anbie-

terin zum Zwecke der Finanzierung dieser

Rückzahlungen sind nicht vorgesehen.

Im Geschäftsjahr 2016 erwartet die Emitten-

tin Zinserträge i.H.v. EUR 2.500, die zwar den

erwarteten Zinsaufwand i.H.v. EUR 2.083 für

die Nachrangdarlehen der Anleger überstei-

gen, jedoch die prognostizierten sonstigen

betrieblichen Aufwendungen voraussichtlich

noch nicht abdecken können. Die Emittentin

erwartet insofern einen Verlust i.H.v.

EUR 1.565 für das Geschäftsjahr 2016. Ab

dem Folgejahr werden jedoch bis zum Ende

der Laufzeit der Vermögensanlage Jahres-

überschüsse zwischen ca. EUR 350 und ca.

EUR 500 erwartet.

Diese Geschäftsaussichten werden direkt

beeinflusst durch den Zeichnungs- und

damit auch den Investitionsverlauf bis zum

Ende der Platzierungsphase am 31.03.2017,

die Entwicklung der "Sonstigen betriebli-

chen Aufwendungen" sowie vor allem die

Entwicklung der Zinserträge. Hinsichtlich der

entsprechenden Auswirkungen auf die Fähig-

keit der Emittentin, ihren Verpflichtungen zur

Zinszahlung und Rückzahlung für die Vermö-

gensanlage nachzukommen, vgl. die Ausfüh-

rungen unter "Auswirkungen der Vermö-

gens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)"

auf den Seiten 12 bis 15 dieses Verkaufs-

prospekts.

Wesentlich für die Entwicklung der Zinser-

träge und damit für die Geschäftsaussichten

der Emittentin sind jedoch vor allem die Fak-

toren, die die Ertragslage der Windparkge-

sellschaft beeinflussen. Mit dem Nachrang-

darlehen an die Windparkgesellschaft hat die

Emittentin eine Investition in den Windener-

giemarkt am Standort Deutschland getätigt.

Nach dem Willen der deutschen Bundesre-

gierung soll ein Ausstieg aus der Atomener-

gie und ein beschleunigten Ausbau der er-

neuerbaren Energien erfolgen ("Energiewen-

de"). Der Anteil der erneuerbaren Energien

soll bis zum Jahr 2025 im Strombereich auf

40 bis 45 Prozent und bis zum Jahr 2035 auf

55 bis 60 Prozent ausgebaut werden. Auf der

Nachfrageseite des Marktes bestehen für die

Branche somit gute Aussichten. Allerdings

sieht sie sich aufgrund kontinuierlich sin-

kender Einspeisevergütungen einem zuneh-

menden Druck zur Effizienzsteigerung und

Kostensenkung ausgesetzt, was die Ertrags-

lage der Windparkgesellschaft und damit

auch die Geschäftsaussichten der Emittentin

und infolge dessen ihre Fähigkeit, ihren Ver-

pflichtungen zur Zinszahlung und Rückzah-

lung für die Vermögensanlage nachzukom-

men, negativ beeinflussen kann.

Grundlage der Energiewende ist im Wesent-

lichen das Erneuerbare-Energien-Gesetz in

der seit dem 01.08.2014 geltenden Fassung

(EEG 2014). Das EEG beinhaltet einen um-

fassenden Fördermechanismus für aus er-

neuerbaren Energien erzeugten Strom. Der

Markt für erneuerbare Energien ist durch das

EEG ein rechtlich strikt regulierter Markt, in

dem die Marktteilnehmer (insbesondere Er-

zeuger, Netzbetreiber, Direktvermarkter) um-

fangreiche Regulierungs-, Registrierungs-

und Zulassungserfordernisse über die ge-

samte Wertschöpfungskette regenerativ er-

zeugten Stroms (Erzeugung, Transport, Ver-

teilung, Handel) zu beachten und zu befolgen

haben. Weiter ist der gesetzliche Vergü-

tungsanspruch durch die finanziell geförder-

te Direktvermarktung im EEG geregelt. Die

Höhe der Förderung bzw. der Einspeisever-

Page 16: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

16

gütungen gem. EEG 2014 wird durch den

Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Windener-

gieanlagen beeinflusst. Da die Windenergie-

anlagen der Windparkgesellschaft bereits

seit Juni 2016 in Betrieb sind, stehen die

Höhe der Förderung bzw. der Einspeisever-

gütungen bereits langfristig fest und bieten

insoweit Planungssicherheit, was von zent-

raler Bedeutung für die Ertragslage der

Windparkgesellschaft und damit auch für die

Geschäftsaussichten der Emittentin und in-

folge dessen ihrer Fähigkeit, ihren Verpflich-

tungen zur Zinszahlung und Rückzahlung für

die Vermögensanlage nachzukommen, ist.

Allerdings beeinflussen auch die Windver-

hältnisse am Standort der Windenergieanla-

gen die Erträge der Windparkgesellschaft

und damit die Geschäftsaussichten der Emit-

tentin maßgeblich. Der erwartete Energieer-

trag beruht auf Gutachten und Prognosen.

Diese geben den tatsächlichen Betrag nur

mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit

wieder. Der Ertrag kann tatsächlich niedriger

sein. Zudem geben die Gutachten und Prog-

nosen langfristige Durchschnittserträge an.

Tatsächlich schwankt das Windaufkommen

jedoch von Jahr zu Jahr nicht unerheblich.

Schwachwindjahre, also Jahre mit einem im

langfristigen Mittel deutlich unterdurch-

schnittlichem Ertrag sind nicht auszuschlie-

ßen. Ferner kann nicht ausgeschlossen wer-

den, dass sich Umweltbedingungen am

Standort der Windenergieanlagen nachträg-

lich verschlechtern, etwa durch langfristige

klimatische Veränderung oder durch die Ab-

schattung durch weitere in der Umgebung

errichtete Windenergieanlagen (zu diesen

und weiteren Risiken bzgl. der Erträge der

Windparkgesellschaft vgl. die Seiten 17f.

dieses Verkaufsprospekts unter "Über-

schuss der Erträge über die Aufwendungen

der Windparkgesellschaft"). Eine Ver-

schlechterung der Ertragslage der Wind-

parkgesellschaft aufgrund der vorgenannten

Einflussfaktoren würde die Liquidität der

Windparkgesellschaft ggf. deutlich ver-

schlechtern (zu Liquiditätsrisiken vgl. auch

die Seiten 18f. dieses Verkaufsprospekts).

Dies wiederum würde die Zins- und Rückzah-

lungen des Nachrangdarlehens an die Emit-

tentin gefährden, was sich sofort entspre-

chend negativ auf die Geschäftsaussichten

der Emittentin und damit ihre Fähigkeit, ih-

ren Verpflichtungen zur Zinszahlung und

Rückzahlung für die Vermögensanlage

nachzukommen, auswirken würde.

Der für den Betrieb der Windenergieanlagen

kalkulierte Kostenrahmen wurde unter an-

gemessener Vorsicht ermittelt und basiert

insbesondere auf den Erfahrungen der Ver-

gangenheit der handelnden Personen. Diese

lassen jedoch keine zwingenden Rück-

schlüsse auf die tatsächliche zukünftige

Entwicklung zu, insbesondere nicht auf den

Eintritt einzelner Risiken, denen der Kosten-

rahmen unterliegt (zu diesen Risiken vgl.

ebenfalls die Seiten 17f. dieses Verkaufs-

prospekts). Eine Erhöhung des kalkulierten

Kostenrahmens der Windparkgesellschaft

würde die Liquidität der Windparkgesell-

schaft ggf. deutlich verschlechtern. Dies

wiederum würde die Zins- und Rückzahlun-

gen des Nachrangdarlehens an die Emitten-

tin gefährden, was sich sofort entsprechend

negativ auf die Geschäftsaussichten der

Emittentin und damit ihre Fähigkeit, ihren

Verpflichtungen zur Zinszahlung und Rück-

zahlung für die Vermögensanlage nachzu-

kommen, auswirken würde.

Die Ertragslage der Windparkgesellschaft

und damit auch die Geschäftsaussichten der

Emittentin können weiter durch Änderungen

der rechtlichen Grundlagen, insbesondere

durch eine Änderung des o.a. EEG, oder der

steuerlichen Grundlagen (z.B. eine Erhöhung

der Gewerbesteuer) beeinflusst werden. Al-

lerdings werden die Branche betreffende

rechtliche oder steuerliche Änderungen we-

der von der Emittentin noch von der Wind-

parkgesellschaft für die nächsten Jahre er-

wartet, können jedoch nicht ausgeschlossen

werden. Eine Verschlechterung der Ertrags-

lage der Windparkgesellschaft aufgrund Än-

derungen der rechtlichen Grundlagen würde

die Liquidität der Windparkgesellschaft ggf.

deutlich verschlechtern. Dies wiederum wür-

de die Zins- und Rückzahlungen des Nach-

rangdarlehens an die Emittentin gefährden,

was sich sofort entsprechend negativ auf die

Geschäftsaussichten der Emittentin und da-

mit ihre Fähigkeit, ihren Verpflichtungen zur

Zinszahlung und Rückzahlung für die Ver-

mögensanlage nachzukommen, auswirken

würde.

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17

7. Die Risiken der Vermögensanlage

VORBEMERKUNGEN

Die wirtschaftliche Entwicklung der Vermögens-

anlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesagt

werden. Wenn zukünftige wirtschaftliche, steu-

erliche oder rechtliche Rahmenbedingungen von

den unterstellten Annahmen abweichen, kann

dies die Ertrags- und Liquiditätsentwicklung der

Emittentin negativ beeinflussen. Hierdurch kann

auch die Fähigkeit der Emittentin zur vertrags-

gemäßen Leistung von Zinszahlungen und der

Nachrangdarlehensrückzahlungen beeinträchtigt

werden. Dies würde die Wertentwicklung und

die Ertragsentwicklung der Vermögensanlage

für die Anleger wesentlich negativ verändern.

Die folgenden Ausführungen umfassen die tat-

sächlichen und rechtlichen Risiken, die nach

Kenntnis der Anbieterin im Zusammenhang mit

der angebotenen Vermögensanlage zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung erkennbar sind

und die die Anbieterin als wesentlich erachtet.

Anleger sollten sich gewissenhaft mit den Aus-

führungen in diesem Verkaufsprospekt und vor

allem mit den hier dargestellten Risiken der

Vermögensanlage befassen sowie deren Ein-

trittswahrscheinlichkeit und Auswirkung indivi-

duell bewerten. Der Eintritt einzelner oder meh-

rerer kumulierter Risiken kann zu einem Misser-

folg der Vermögensanlage und somit zu einem

Teilverlust oder zu einem Totalverlust des inves-

tierten Kapitals führen. Die angebotene Vermö-

gensanlage ist daher nur für Anleger geeignet,

die Teile ihres Vermögens entsprechend inves-

tieren möchten und einen bei nicht prognose-

gemäßem, negativem Verlauf eintretenden Teil-

verlust oder einen Totalverlust des investierten

Kapitals in Kauf nehmen können. Die nachfol-

genden Ausführungen können Risiken aus der

individuellen Situation der einzelnen Anleger

nicht berücksichtigen. Anlegern wird empfohlen,

sich vor der Unterzeichnung der Zeichnungser-

klärung von einem unabhängigen Dritten bera-

ten zu lassen, zum Beispiel von einem Steuer-

berater oder Rechtsanwalt.

ÜBERSCHUSS DER ERTRÄGE ÜBER DIE AUFWENDUNGEN DER WINDPARKGESELLSCHAFT

Einziges Anlageobjekt und einzige Einnahme-

quelle der Emittentin ist ein unbesichertes Nach-

rangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt,

welches der Windpark Dischingen GmbH & Co.

KG (nachfolgend auch "Windparkgesellschaft"

genannt), gewährt wird. Die Emittentin ist daher

vollständig abhängig von der Fähigkeit der

Windparkgesellschaft, ihren vertraglichen Ver-

pflichtungen zur Zinszahlung und zur Rückzah-

lung des Nachrangdarlehens nachzukommen.

Die Erfüllung dieser vertraglichen Pflichten ist

insbesondere im Insolvenzfall der Windparkge-

sellschaft sehr unwahrscheinlich, da die Forde-

rungen der Emittentin auf Verzinsung und

Rückzahlung ihres Nachrangdarlehens hinter

die Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger

der Windparkgesellschaft zurücktreten. Zudem

dürfen die Forderungen der Emittentin bereits

dann nicht geltend gemacht werden, wenn

durch die Geltendmachung bei der Windparkge-

sellschaft ein Insolvenzgrund herbeigeführt wer-

den würde.

Sofern die Windparkgesellschaft den angestreb-

ten Überschuss der Erträge über die Aufwen-

dungen nicht erreicht und daher die Zinszahlun-

gen und die Rückzahlung des Nachrangdarle-

hens an die Emittentin nicht mehr vollumfänglich

oder gar nicht leistet, hätte dies Einnahmeaus-

fälle bei der Emittentin zur Folge. Da diese Zah-

lungen der Windparkgesellschaft jedoch die

einzige Einnahmequelle der Emittentin darstellt,

würde dies dazu führen, dass auch die Zins-

und Nachrangdarlehensrückzahlungen der Emit-

tentin an die Anleger nicht mehr rechtzeitig,

nicht in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt

werden können.

Der angestrebte Überschuss der Erträge über

die Aufwendungen der Windparkgesellschaft

unterliegt insbesondere folgenden wesentlichen

Risiken:

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass

Genehmigungsbehörden während der Be-

triebsphase des Windparks nachträglich Auf-

lagen oder Einschränkungen in Bezug auf

die erteilten Genehmigungen für die Errich-

tung und den Betrieb der Windenergieanla-

gen erlassen, die zu vorübergehenden oder

dauerhaften Betriebseinschränkungen der

Anlagen und zu nicht kalkulierten Aufwen-

dungen führen können.

Einsprüche Dritter gegen erteilte Genehmi-

gungen können Verschlechterungen der

rechtlichen und wirtschaftlichen Position der

Windparkgesellschaft nach sich ziehen. Zu-

dem können bereits erteilte Genehmigungen

von Dritten gerichtlich angefochten werden,

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was im Fall einer rechtswidrig erteilten Ge-

nehmigung zu deren Aufhebung führen kann.

Baumängel der Windenergieanlagen können

erst nach Ablauf der Gewährleistungsfrist

auftreten bzw. bekannt werden.

Pacht- bzw. Nutzungsverträge bzgl. der für

die Windenergieanlagen genutzten Grund-

stücke sowie grundbuchrechtliche Absiche-

rungen können fehlerhaft oder unzureichend

sein und entsprechend juristisch angefochten

werden.

Das zukünftige Windaufkommen am Standort

der Windenergieanlagen kann von den ge-

messenen Werten der Vergangenheit oder

den gutachterlichen Einschätzungen und

damit von den Erwartungen der Windparkge-

sellschaft abweichen. Hierfür können z.B.

Änderungen der Witterungsbedingungen,

langfristige Klimaänderungen, Windflauten

und eine Verringerung der Windanströmung

ursächlich sein.

Geringe oder auch zu hohe Windgeschwin-

digkeiten können dazu führen, dass die

Windenergieanlagen nicht oder nur unzu-

reichend betrieben werden können.

Leistungsverschlechterungen der Windener-

gieanlagen und des Stromwandlers sowie

Störungen im technischen Betrieb können

Ursache für einen geringeren Energieertrag

der Anlagen sein.

Schädigungen der Windenergieanlagen

durch Vandalismus, Diebstahl oder höhere

Gewalt, wie z.B. Erdbeben, Kriegsereignisse,

Kernenergieunfälle, Flugzeugabstürze oder

Ähnliches, können deren Nutzung einschrän-

ken oder unmöglich machen.

Gesetzliche Einspeisevergütungen können

abgeschafft oder – auch nachträglich - abge-

senkt werden.

Beim direkten Verkauf am Strommarkt - an

der Börse oder über einen Stromhändler -

sind die Stromerträge je nach Angebot und

Nachfrage sowie den Konditionen der Ab-

nahmeverträge unkalkulierbaren Schwan-

kungen unterworfen, was zu einer Verminde-

rung der Einnahmen führen kann.

Die Windenergieanlagen können aus techni-

schen Gründen möglicherweise nicht über

die jeweils prognostizierte Lebensdauer bzw.

Volllaststunden für ihren bestimmungsgemä-

ßen Gebrauch nutzbar sein.

Herstellerangaben zu technischer Verfügbar-

keit bzw. zu Leistungskennlinien der Wind-

energieanlagen können negativ abweichen.

Im Rahmen der Wartung und des Betriebs

der Windenergieanlagen können höhere

Kosten als geplant auftreten.

Ggf. geplante oder aufgenommene Darle-

hensmittel können nicht gewährt oder ge-

kündigt werden; die Zinskonditionen können

ggf. ungünstiger als geplant ausfallen oder

sich im Laufe der Zeit verschlechtern.

Sofern die Windparkgesellschaft oder Ver-

tragspartner oder sonstige Dritte die gelten-

den Gesetze bei der Projektentwicklung oder

Projektrealisierung verletzt haben bzw. ver-

letzen, kann der Betrieb der Windenergiean-

lage vorübergehend oder dauerhaft einge-

stellt, der gesetzliche Vergütungsanspruch

aberkannt oder die Windparkgesellschaft mit

Bußgeldzahlungen belegt werden.

Technische Probleme können dazu führen,

dass es zu Verzögerungen beim Netzdurch-

fluss kommt.

Störungen und Ausfälle im Stromversor-

gungsnetz, die weder vom Netzbetreiber

noch von der Windparkgesellschaft zu vertre-

ten sind und nicht durch Versicherungen ab-

gedeckt sind, können auftreten.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend

beschriebenen Risiken kann auf Ebene der

Windparkgesellschaft dazu führen, dass die

Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-

zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht

in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden

können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden

Auswirkungen auf die Emittentin ein, würde dies

dazu führen, dass die Zinszahlungen und die

Nachrangdarlehensrückzahlungen der Emitten-

tin an die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in vol-

lem Umfang oder gar nicht gezahlt werden kön-

nen. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im

letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des

von Anlegern investierten Kapitals führen.

LIQUIDITÄTSRISIKEN

Die Emittentin kann ebenso wie die Windpark-

gesellschaft Liquiditätsreserven bilden. Bei der

Bemessung der Höhe dieser Liquiditätsreser-

ven, die zur Deckung von unvorhergesehenen

Kosten, finanziellen Belastungen oder Einnah-

meausfällen vorgesehen sind, geht die jeweilige

Geschäftsführung von den Erfahrungswerten bei

ähnlichen Gesellschaften aus der Vergangen-

heit aus. Es ist jedoch möglich, dass diese Er-

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fahrungswerte deutlich überschritten werden

und die Kosten, Belastungen oder Einnahme-

ausfälle insofern höher sind, als erwartet. In

diesen Fällen würde die jeweilige in die Reser-

ven eingestellte Liquidität verbraucht oder nicht

ausreichen, um die Mehrbelastung zu decken,

so dass die Emittentin bzw. die Windparkgesell-

schaft ihren jeweiligen Zahlungsverpflichtungen

nicht mehr uneingeschränkt nachkommen kön-

nen.

Ein Verbrauch der Liquiditätsreserve der Emit-

tentin aus im vorstehenden Absatz genannten

Gründen (Mehrkosten oder Mindereinnahmen)

wird umso wahrscheinlicher, je geringer die

Gesamtsumme der von Anlegern gewährten

Nachrangdarlehen im Vergleich zu den geplan-

ten EUR 1.000.000 sein wird, denn hierdurch

würde der geplante Überschuss aus Nachrang-

darlehensnahme und Nachrangdarlehensge-

währung absinken, während die fixen Gesell-

schaftskosten der Emittentin unabhängig von

der Gesamtsumme der von Anlegern gewährten

Nachrangdarlehen relativ stabil bleiben.

Auch ist nicht auszuschließen, dass Finanz-

dienstleistungsunternehmen oder Banken, bei

denen die Liquiditätsanlagen erfolgen, insolvent

werden und somit das bei diesen Unternehmen

jeweils angelegte Kapital verloren geht, oder

dass wesentliche Partnerunternehmen insolvent

werden, mit der Folge dass vereinbarte Zahlun-

gen nicht erfolgen oder geleistete Anzahlungen

ohne Gegenleistung verloren sind, oder dass

die Kommanditistin der Emittentin nicht in der

Lage ist, die noch ausstehende Einlage i.H.v.

EUR 36.000 zu leisten.

Muss die Emittentin oder die Windparkgesell-

schaft Liquiditätsengpässe durch Aufnahme

nicht geplanten Fremdkapitals ausgleichen,

fallen dadurch zusätzliche Ausgaben an, die die

jeweilige Liquidität weiter belasten.

Der Eintritt auch nur eines der vorstehend be-

schriebenen Risiken kann auf Ebene der Wind-

parkgesellschaft dazu führen, dass die Zinszah-

lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlung

an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht in vol-

lem Umfang oder gar nicht gezahlt werden kön-

nen. Tritt dieser Fall mit entsprechenden Aus-

wirkungen auf die Liquidität der Emittentin ein,

oder tritt auch nur eines der vorstehend be-

schriebenen Risiken auf Ebene der Emittentin

ein, würde dies dazu führen, dass die Zinszah-

lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-

gen an die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in

vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden

können. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im

letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des

von Anlegern investierten Kapitals führen.

FREMDFINANZIERUNGSRISIKEN

Windparkgesellschaft

Die Windparkgesellschaft geht in ihren Planun-

gen von weiteren Fremdfinanzierungsmittel ne-

ben dem Nachrangdarlehen der Emittentin aus.

Die Windparkgesellschaft geht somit von einer

zunächst sehr hohen Fremdkapitalquote aus

(84,9 %).

Die Entwicklungen des Kapitalmarktes und der

Finanzierungsbedingungen, insbesondere des

Zinsniveaus, können nachteilige Effekte auf die

Liquiditätslage der Windparkgesellschaft haben.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein neuer

Kreditvertrag oder ein Anschlusskreditvertrag

überhaupt nicht oder nur zu deutlich schlechte-

ren Konditionen (höherer Zinssatz, zusätzliche

Kosten, höhere Margen) als geplant zustande

kommt.

Ebenso kann die Windparkgesellschaft wegen

steigender Kosten oder geringerer Einnahmen

als geplant nicht in der Lage sein, den Kapital-

dienst eines bereits aufgenommenen Kredits zu

erbringen. Sie kommt in dem Fall in Verzug, so

dass - auch bei einer nur kurzfristig anhaltenden

Liquiditätskrise - das Risiko besteht, dass die

finanzierende Bank den Kreditvertrag kündigen,

die verbleibenden Kreditbeträge fällig stellen

und gestellte Sicherheiten - z.B. die Windener-

gieanlagen - verwerten kann. Dies hätte voraus-

sichtlich die Insolvenz der Windparkgesellschaft

zur Folge.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend

beschriebenen Risiken kann auf Ebene der

Windparkgesellschaft dazu führen, dass die

Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-

zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht

in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden

können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden

Auswirkungen auf die Emittentin ein, würde dies

dazu führen, dass die Zinszahlungen und die

Nachrangdarlehensrückzahlungen an die Anle-

ger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang

oder gar nicht gezahlt werden können. Dies

kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenann-

ten Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern

investierten Kapitals führen.

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Emittentin

Auf Ebene der Emittentin ist neben den Nach-

rangdarlehen der Anleger keine Aufnahme von

Fremdfinanzierungsmitteln geplant, jedoch

grundsätzlich möglich. Die Emittentin geht zu-

nächst von einer sehr hohen Fremdkapitalquote

aus (99,6 %.

Die Entwicklungen des Kapitalmarktes und der

Finanzierungsbedingungen, insbesondere des

Zinsniveaus, können nachteilige Effekte auf die

wirtschaftliche Lage der Emittentin haben. Es

besteht auch die Möglichkeit, dass ein Kredit-

vertrag überhaupt nicht oder nur zu deutlich

schlechteren Konditionen (höherer Zinssatz,

zusätzliche Kosten, höhere Margen) als geplant

zustande kommt.

Ebenso kann die Emittentin wegen steigender

Kosten oder geringerer Einnahmen als geplant

nicht in der Lage sein, den Kapitaldienst eines

bereits aufgenommenen Kredits zu erbringen.

Sie kommt in dem Fall in Verzug, so dass -auch

bei einer nur kurzfristig anhaltenden Liquiditäts-

krise- das Risiko besteht, dass die finanzierende

Bank den Kreditvertrag kündigen, die verblei-

benden Kreditbeträge fällig stellen und gestellte

Sicherheiten verwerten kann. Dies hätte vo-

raussichtlich die Insolvenz der Emittentin zur

Folge.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend

beschriebenen Risiken kann dazu führen, dass

die Zinszahlungen und die Nachrangdarlehens-

rückzahlungen an die Anleger nicht rechtzeitig,

nicht in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt

werden können. Dies kann zu einem Teilverlust

bzw. im letztgenannten Fall zu einem Totalver-

lust des von Anlegern investierten Kapitals füh-

ren.

NACHRANGIGKEIT UND FEHLENDE BESICHERUNG DER NACHRANG-DARLEHEN

Sowohl die Nachrangdarlehen der Anleger an

die Emittentin als auch das Nachrangdarlehen

der Emittentin an die Windparkgesellschaft tre-

ten auf der jeweiligen Ebene hinter die Forde-

rungen sämtlicher anderer Gläubiger zurück und

werden insofern erst anschließend bedient. Die

Rückzahlung der Nachrangdarlehen sowie die

Zahlung der Zinsen und eventuell weiterer Ne-

benforderungen an die Emittentin bzw. die An-

leger ist daher im Falle der Insolvenz der Wind-

parkgesellschaft bzw. der Emittentin so lange

und insoweit ausgeschlossen, als zum Zeitpunkt

der Fälligkeit der Rückzahlung des Nachrang-

darlehens oder der Fälligkeit der Zinsen noch

nicht alle Ansprüche sämtlicher anderer - nicht

nachrangigen - Gläubiger in voller Höhe aus

dem Vermögen der Windparkgesellschaft bzw.

der Emittentin befriedigt wurden. Die Emittentin

bzw. die Anleger sind darüber hinaus verpflich-

tet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfah-

rens der Windparkgesellschaft bzw. der Emit-

tentin ihre Ansprüche auf Rückzahlung des je-

weiligen Nachrangdarlehens sowie Zahlung der

Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-

gen nicht geltend zu machen, wenn durch die

Geltendmachung bei der Windparkgesellschaft

bzw. der Emittentin ein Insolvenzgrund herbei-

geführt werden würde.

Im Falle, dass die vorstehend beschriebene

Nachrangigkeit auf Ebene der Windparkgesell-

schaft zur Anwendung kommt, wird dies dazu

führen, dass die Zinszahlungen und die Nach-

rangdarlehensrückzahlung an die Emittentin nicht

rechtzeitig, nicht in vollem Umfang oder gar nicht

gezahlt werden können. In diesem Fall - oder aus

anderen Gründen - kommt die Nachrangigkeit mit

hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Ebene der

Emittentin zur Anwendung, was dazu führen

würde, dass die Zinszahlungen und die Nach-

rangdarlehensrückzahlungen an die Anleger

nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang oder gar

nicht gezahlt werden können. Insbesondere da

weder die Nachrangdarlehen der Anleger an die

Emittentin noch das Nachrangdarlehen der Emit-

tentin an die Windparkgesellschaft in irgendeiner

Form besichert werden und diese Vermögensan-

lage keinem Sicherungssystem angehört, wie

dies z.B. bei Bankeinlagen der Fall wäre, kann

dies zu einem Teilverlust bzw. im letztgenannten

Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern in-

vestierten Kapitals führen.

RÜCKZAHLUNG VON ZU UNRECHT ER-HALTENEN ZAHLUNGEN DER EMITTENTIN

Erhalten die Anleger Zinszahlungen oder erfolgt

die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, ob-

wohl dies aufgrund der Bestimmungen des

Nachrangdarlehensvertrages unzulässig gewe-

sen wäre, haben sie diese erhaltenen Beträge

auf Anforderung an die Emittentin zurückzuge-

ben. Dies kann zu einem Teilverlust bzw. im

letztgenannten Fall zu einem Totalverlust des

von Anlegern investierten Kapitals führen.

EINSTUFUNG DER EMITTENTIN ALS INVESTMENTVERMÖGEN

Es besteht das Risiko, dass die Vertragsbedin-

gungen und Anlagebedingungen der Emittentin

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so geändert werden oder die Tätigkeit der Emit-

tentin sich so verändert, dass die Emittentin ein

Investmentvermögen im Sinne des Kapitalanla-

gegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesan-

stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Maßnah-

men nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs

ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung

der Geschäfte der Emittentin der Vermögensan-

lage anordnen kann. Im Rahmen dieser Rück-

abwicklung würden für die Emittentin Kosten

und Einnahmeausfälle entstehen, was dazu

führen kann, dass die Zinszahlungen und die

Nachrangdarlehensrückzahlungen an die Anle-

ger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Umfang

oder gar nicht gezahlt werden können. Dies

kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenann-

ten Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern

investierten Kapitals führen.

INTERESSENKONFLIKTE

Die einzige Kommanditistin der Emittentin, Anbiete-

rin und Prospektverantwortliche der Vermögensan-

lage ist die VenSol Neue Energien GmbH, Baben-

hausen. Die Mitglieder der Geschäftsführung der

Emittentin sind ebenfalls Mitglieder der Geschäfts-

führung der VenSol Neue Energien GmbH und der

VenSol Asset Finance GmbH und zu gleichen Tei-

len einzige Gesellschafter der VenSol Asset Fi-

nance GmbH. Zudem ist Herr Jürgen Ganz, Grün-

dungsgesellschafter und Mitglied der Geschäftsfüh-

rung der Emittentin, einziger Gesellschafter der

VenSol Neue Energien GmbH sowie der Komple-

mentärin der Emittentin.

Es besteht aufgrund dieser Verflechtungen zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung das Risiko,

dass handelnde Personen nicht ausschließlich im

Interesse der Emittentin handeln, sondern auch

eigene Interessen beziehungsweise Interessen

anderer Unternehmen verfolgen sowie Entschei-

dungen treffen, die für das Ergebnis der Emitten-

tin negative Auswirkungen haben können, mit der

Folge, dass die Zinszahlungen und die Nach-

rangdarlehensrückzahlungen der Emittentin an

die Anleger nicht rechtzeitig, nicht in vollem Um-

fang oder gar nicht gezahlt werden können. Dies

kann zu einem Teilverlust bzw. im letztgenannten

Fall zu einem Totalverlust des von Anlegern in-

vestierten Kapitals führen.

UNSICHERHEIT VON PROGNOSEN

Aussagen in diesem Verkaufsprospekt über

zukünftige Entwicklungen beruhen auf Progno-

sen, Analysen und langjähriger Erfahrung. Dies

betrifft zum Beispiel die Mittelverwendungs- und

Mittelherkunftsrechnung und die zukünftige

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Emit-

tentin ebenso wie die Mittelverwendungs- und

Mittelherkunftsrechnung der Windparkgesell-

schaft und die zukünftige Fähigkeit der Wind-

parkgesellschaft bzw. der Emittentin zur Leis-

tung der Zins- und Nachrangdarlehensrückzah-

lungen. Erfahrungen der Vergangenheit und

Prognosen jeglicher Art sind kein verlässlicher

Indikator für die künftige tatsächliche Wertent-

wicklung der Vermögensanlage. Zukünftige

Entwicklungen und Prognosen beinhalten

grundsätzlich große Unsicherheiten. Insbeson-

dere der Eintritt eines der in diesem Abschnitt

"Die Risiken der Vermögensanlage" genannten

anderen Risiken würde zu einem schlechteren

Bild der tatsächlichen Entwicklungen gegenüber

den Prognosen führen, sofern keine Kompensa-

tion durch andere positive Entwicklungen erfol-

gen würde. Eine solche negative Abweichung

von den Prognosen bedeutet -ohne dafür ur-

sächlich zu sein-, dass die Anleger einen Teil-

verlust oder einen Totalverlust des von ihnen

investierten Kapitals erleiden.

KÜNDIGUNG DER NACHRANGDARLEHEN DER ANLEGER

Die Emittentin kann die Nachrangdarlehen der

Anleger - vorbehaltlich der Einhaltung einer

Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Nachrang-

darlehensauszahlung - mit einer Frist von 6

Monaten zum Ende eines Kalendermonats or-

dentlich kündigen, wenn ihr die Gewährung des

Nachrangdarlehens an die Windparkgesellschaft

nicht mehr möglich ist oder dabei nur ein Zins-

satz erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a.

liegt. In diesem Fall endet der Zinsanspruch der

Anleger mit Wirksamkeit der Kündigung, die

Rückzahlung des Nachrangdarlehens erfolgt

dabei vorbehaltlich der Nachrangigkeitsrege-

lung, sofern und soweit bei der Emittentin aus-

reichend Liquidität vorhanden ist. Die Anleger

würden in dem Fall nur für einen kürzeren Zeit-

raum Zinsen erhalten als erwartet.

AUSFALL, WECHSEL ODER MINDER-LEISTUNG VON SCHLÜSSELPERSONEN ODER WICHTIGEN VERTRAGSPARTNERN

Die Entwicklung der Emittentin und der Wind-

parkgesellschaft ist von den Fähigkeiten, den

Erfahrungen und der Expertise des jeweiligen

Managements abhängig. Es ist nicht gewähr-

leistet, dass Entscheidungsträger, die in der

Vergangenheit richtige Managemententschei-

dungen getroffen haben, diese auch zukünftig

treffen werden. Es ist auch möglich, dass we-

sentliche Mitarbeiter beziehungsweise Manager

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aus dem jeweiligen Unternehmen ausscheiden

und nicht adäquat ersetzt werden können.

Weiter besteht das Risiko, dass Vertragspartner

(einschließlich Berater, Prüfer, Sachverständige,

Gutachter aller Art, etc.) der Emittentin oder der

Windparkgesellschaft ihren Verpflichtungen aus

den Verträgen (vorsätzlich oder fahrlässig) aus

den verschiedensten Gründen nicht ausreichend

oder gar nicht nachkommen. Dabei können sich

etwaige Schadenersatzansprüche gegen diese

Vertragspartner als wirtschaftlich nicht durch-

setzbar erweisen und/oder die Notwendigkeit

entstehen, zeit- und kostenintensive gerichtliche

Auseinandersetzungen zu führen. Auch im

Rahmen des dann ggf. notwendigen Wechsels

dieser Vertragspartner können Kosten entste-

hen. Zudem besteht das Risiko, dass die ver-

traglich geschuldeten, aber nicht erbrachten

Leistungen gar nicht anderweitig am Markt oder

nur zu schlechteren Konditionen beschafft wer-

den können.

Der Eintritt eines oder mehrerer der vorstehend

beschriebenen Risiken kann auf Ebene der

Windparkgesellschaft dazu führen, dass die

Zinszahlungen und die Nachrangdarlehensrück-

zahlung an die Emittentin nicht rechtzeitig, nicht

in vollem Umfang oder gar nicht gezahlt werden

können. Tritt dieser Fall mit entsprechenden

Auswirkungen auf die Emittentin ein, oder tritt

eines bzw. treten mehrere der vorstehend be-

schriebenen Risiken auf Ebene der Emittentin

ein, würde dies dazu führen, dass die Zinszah-

lungen und die Nachrangdarlehensrückzahlun-

gen der Emittentin an die Anleger nicht rechtzei-

tig, nicht in vollem Umfang oder gar nicht ge-

zahlt werden können. Dies kann zu einem Teil-

verlust bzw. im letztgenannten Fall zu einem

Totalverlust des von Anlegern investierten Kapi-

tals führen.

STEUERLICHE RISIKEN

Das steuerliche Konzept basiert auf den zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden

gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung

und der Verwaltungsauffassung in Deutschland.

Eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen,

insbesondere des gesonderten Steuersatzes

i.H.v. 25 % zzgl. Zuschlagsteuern, eine verän-

derte Rechtsprechung oder Verwaltungspraxis

können Auswirkungen auf die Rückflüsse (Zin-

sen und Nachrangdarlehensrückzahlung) nach

Steuern für Anleger haben und zu einer steuer-

lichen Mehrbelastung für Anleger führen.

Grundsätzlich besteht auch das Risiko, dass

den vom Anleger zu leistenden individuellen

Steuerzahlungen (insbesondere Einkommens-

teuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kir-

chensteuer) keine oder nur deutlich geringere

Zinszahlungen bzw. Nachrangdarlehensrück-

zahlungen der Emittentin gegenüberstehen.

Dies kann der Fall sein, wenn sich eines oder

mehrere der in diesem Abschnitt "Die Risiken

der Vermögensanlage" genannten Teilverlust-

oder Totalverlustrisiken realisieren. Für diesen

Fall müsste der Anleger die Mittel für die Steu-

erzahlungen und evtl. Steuerberatungskosten

über den Teilverlust bzw. Totalverlust seines

investierten Kapitals hinaus aus seinem sonsti-

gen Vermögen erbringen. Insbesondere wenn

der Verlustabzug eines teilweisen oder vollstän-

digen Ausfalls der Nachrangdarlehensforderung

von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird,

kann dies zur Privatinsolvenz des Anlegers füh-

ren.

EINGESCHRÄNKTE FUNGIBILITÄT

Die Abtretung der Rechte und Pflichten eines

Anlegers aus dem jeweiligen Nachrangdarle-

hensvertrag ist jeweils zum 31.12. eines Jahres

möglich. Sie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der

vorherigen Zustimmung der Emittentin, welche

diese nur aus wichtigem Grund verweigern kann.

Für den Handel dieser Art von Vermögensanla-

gen (Nachrangdarlehen) gibt es jedoch keinen

geregelten Markt. Die Handelbarkeit (Fungibilität)

der Vermögensanlage ist daher stark einge-

schränkt. Es besteht das Risiko, dass bei einem

Veräußerungswunsch eventuell kein Käufer ge-

funden werden kann. Da der Veräußerungspreis

zwischen Verkäufer und Käufer frei vereinbart

wird, kann dem Anleger bei einer vorzeitigen

Veräußerung der Vermögensanlage ein Verlust

entstehen. Ein vorzeitiger Veräußerungswunsch

kann somit eventuell nur mit Verlust, mit hohem

Aufwand oder überhaupt nicht erfüllt werden.

Dies kann zu einem Teilverlust oder zu einem

Totalverlust des von einem Anleger investierten

Kapitals führen.

Bei einem solchen Totalverlust und ggf. bei ei-

nem sehr hohen Teilverlust müsste der Anleger

die Mittel für evtl. im Rahmen der Veräußerung

eingeschaltete kostenpflichtige Rechts- und

Steuerberater über den Teilverlust bzw. Totalver-

lust seines investierten Kapitals hinaus aus sei-

nem sonstigen Vermögen erbringen. Dies kann

zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.

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FREMDFINANZIERUNG DER VERMÖGENSANLAGE

Die Anbieterin bietet weder eine individuelle

Fremdfinanzierung der Vermögensanlage

- somit der Nachrangdarlehen - an noch emp-

fiehlt sie diese. Sollte ein Anleger das von ihm

gewährte Nachrangdarlehen ganz oder teilweise

fremdfinanzieren, besteht das Risiko, dass die

Zinszahlungen und die Rückzahlung bzgl. des

Nachrangdarlehens den Kapitaldienst des Anle-

gers (Zinsen, Tilgung) oder eine evtl. Vorfällig-

keitsentschädigung für die Fremdfinanzierung

nicht oder nicht vollständig decken. Dies kann

der Fall sein, wenn sich eines oder mehrere der

in diesem Abschnitt "Die Risiken der Vermö-

gensanlage" genannten Teilverlust- oder Total-

verlustrisiken realisieren. Für diesen Fall müsste

der Anleger die Mittel zur Bedienung der Fremd-

finanzierung über den Teilverlust bzw. Totalver-

lust seines investierten Kapitals hinaus aus sei-

nem sonstigen Vermögen erbringen. Dies kann

zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.

RISIKO DER KOSTEN FÜR DEN ANLEGER

Anleger haben neben den in diesem Abschnitt

"Die Risiken der Vermögensanlage" bereits

thematisierten Kosten (z.B. Steuern) weitere

Kosten, die mit dem Erwerb, der Verwaltung

und der Veräußerung der Vermögensanlage

verbunden sind, zu tragen (Fernkommunikati-

onskosten, Porto, Fahrtkosten, Kosten des

Geldverkehrs, Bankgebühren, Kosten und/oder

Schäden, die aufgrund einer falsch angegebe-

nen oder nicht aktualisierten Kontoverbindung

entstehen, Kosten der Rechts- oder Steuerbera-

tung, Kosten im Fall einer Übertragung bzw.

Vererbung der Vermögensanlage). Diese Kos-

ten variieren anlegerspezifisch.

Es besteht das Risiko, dass die Zinszahlungen

und die Rückzahlung bzgl. des Nachrangdarle-

hens diese Kosten des Anlegers nicht oder nicht

vollständig decken. Dies kann der Fall sein,

wenn sich eines oder mehrere der in diesem

Abschnitt "Die Risiken der Vermögensanlage"

genannten Teilverlust- oder Totalverlustrisiken

realisieren. Für diesen Fall müsste der Anleger

die Mittel zur Bedienung dieser Kosten über den

Teilverlust bzw. Totalverlust seines investierten

Kapitals hinaus aus seinem sonstigen Vermö-

gen erbringen. Dies kann zur Privatinsolvenz

des Anlegers führen.

MAXIMALES RISIKO

Die dargestellten Teilverlust- und Total-

verlustrisiken können sich sowohl ein-

zeln als auch kumuliert realisieren. Die

kumulierte Realisierung von Teilverlust-

risiken kann wiederum zum Totalverlust

des von einem Anleger investierten Kapi-

tals führen.

Über einen solchen Totalverlust hinaus

treffen einen Anleger ggf. folgende Zah-

lungsverpflichtungen, die er aus seinem

sonstigen Vermögen erbringen muss,

und die insofern zu seiner Privatinsol-

venz führen können:

Zinsen, Tilgungszahlungen und Kre-

ditgebühren, sofern das investierte

Kapital fremdfinanziert wurde,

Steuerzahlungen in Zusammenhang

mit der Vermögensanlage,

Anfall weiterer anlegerspezifisch vari-

ierender Kosten, die mit dem Erwerb,

der Verwaltung und der Veräußerung

der Vermögensanlage verbunden sind

(Fernkommunikationskosten, Porto,

Fahrtkosten, Kosten des Geldverkehrs,

Bankgebühren, Kosten und/oder

Schäden, die aufgrund einer falsch

angegebenen oder nicht aktualisierten

Kontoverbindung entstehen, Kosten

der Rechts- oder Steuerberatung, Kos-

ten im Fall einer Übertragung bzw.

Vererbung der Vermögensanlage).

Das maximale Risiko eines Anlegers be-

steht somit im Totalverlust seines inves-

tierten Kapitals und -sofern er eine oder

mehrere der vorgenannten Zahlungsver-

pflichtungen darüber hinaus aus seinem

sonstigen Vermögen erbringen muss und

dieses hierfür nicht ausreicht- in der Pri-

vatinsolvenz des Anlegers.

WEITERE WESENTLICHE RISIKEN

Nach Kenntnis der Anbieterin existieren zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung keine weite-

ren wesentlichen rechtlichen und tatsächlichen

Risiken.

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24

8. Wesentliche Grundlagen der steuerlichen Konzeption

der Vermögensanlage

Das Angebot zur Zeichnung dieser Vermögensan-

lage richtet sich ausschließlich an natürliche Perso-

nen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflich-

tig sind, das Nachrangdarlehen aus ihrem Privat-

vermögen gewähren, nicht über die US-

amerikanische, kanadische, japanische oder aust-

ralische Staatsbürgerschaft verfügen und keinen

Wohnsitz in den USA, Kanada, Japan oder Austra-

lien haben. Für die Anleger dieser Zielgruppe gel-

ten zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung die

nachstehenden steuerlichen Grundlagen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass weder die Emitten-

tin noch eine andere Person die Zahlung von Steu-

ern für den Anleger übernimmt (vgl. hierzu auch

Abs. 2 der nebenstehenden Spalte).

Die steuerlichen Auswirkungen der Vermögensan-

lage sind von den persönlichen Verhältnissen des

jeweiligen Anlegers abhängig und können künftig

Änderungen unterworfen sein.

EINKOMMENSTEUER

Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen gelten in

voller Höhe als Einkünfte aus Kapitalvermögen,

welche vom Anleger im Kalenderjahr des Zuflusses

zu versteuern sind. Das Gleiche gilt für einen Ge-

winn aus einer eventuellen Veräußerung des Nach-

rangdarlehens bzw. die Realisierung von gleichge-

stellten Ersatztatbeständen. Gewinn ist dabei der

Unterschied zwischen den Einnahmen aus der

Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die

im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit

dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den An-

schaffungskosten, welche der Höhe des gewährten

Nachrangdarlehens (Nennwert) entsprechen.

Gem. § 32d EStG werden diese Einkünfte aus

Kapitalvermögen dem gesonderten Steuertarif von

25 % unterworfen. Auf die so errechnete Steuer fällt

zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 % sowie

evtl. Kirchensteuer von bis zu 9 % an.

Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten, insbe-

sondere der Aufwendungen für eine evtl. Fremdfi-

nanzierung des Nachrangdarlehens, ist gem. § 20

Abs. 9 EStG ausgeschlossen. Es kommt nur der

Sparer-Pauschbetrag von EUR 801 für einzeln

veranlagte Ehegatten oder Ledige bzw. von

EUR 1.602 für zusammen veranlagte Ehegatten

zum Ansatz.

Der Anleger kann (bei Zusammenveranlagung nur

gemeinsam mit dem Ehegatten) in jedem Veranla-

gungszeitraum einheitlich für sämtliche Kapitaler-

träge wählen, dass die nach § 20 EStG ermittelten

Einkünfte den Einkünften nach § 2 EStG hinzuge-

rechnet und der tariflichen Einkommensteuer un-

terworfen werden, wenn dies zu einer niedrigeren

Einkommensteuer einschließlich Zuschlagsteuern

führt (Günstigerprüfung).

Die Emittentin nimmt keinen Steuerabzug von den

Zinszahlungen an den Anleger vor. Der Anleger ist

daher verpflichtet, die Zinserträge im Rahmen sei-

ner persönlichen Einkommensteuererklärung anzu-

geben und hieraus resultierende Steuerzahlungen

zu leisten. Sollte der Emittentin jedoch aufgrund

einer Änderung der Rechtslage zukünftig die Pflicht

auferlegt werden, einen Steuerabzug (z.B. Kapital-

ertragsteuer) vorzunehmen, wird sie lediglich den

nach Steuerabzug verbleibenden Zinsbetrag an

den Anleger auszahlen.

GEWERBESTEUER UND UMSATZSTEUER

Für die Anleger der o.a. Zielgruppe unterliegen die

erhaltenen Zinsen aus dem Nachrangdarlehen

weder der Gewerbesteuer noch der Umsatzsteuer.

ERBSCHAFT-/SCHENKUNGSTEUER

Überträgt der Anleger das gewährte Nachrangdar-

lehen von Todes wegen (Erbschaft, Vermächtnis)

oder durch Schenkung unter Lebenden, unterliegt

der Erwerb der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer

(§ 1 Abs. 1, § 2 ErbStG). Die Bewertung des Er-

werbs erfolgt dabei grundsätzlich mit dem

Nennwert des Nachrangdarlehens (§ 12 Abs. 1

ErbStG, § 12 BewG).

Die Steuer bemisst sich u.a. nach dem Verwandt-

schaftsgrad zwischen dem Anleger und dem Er-

werber (Steuerklasse) sowie nach den nach Ver-

wandtschaftsgrad gestaffelten Freibeträgen. Für

Übertragungen unter Ehegatten und Lebenspart-

nern wird insgesamt ein Freibetrag von

EUR 500.000 gewährt, für Erwerbe der Kinder des

Anlegers jeweils EUR 400.000 und für Erwerbe von

einem mit dem Anleger nicht Verwandten

EUR 20.000 (§ 16 ErbStG). Daneben kommen im

Erbfall noch weitere Vergünstigungen, wie etwa ein

besonderer Versorgungsfreibetrag, in Betracht

(§ 17 ErbStG). Der Steuersatz ist progressiv aus-

gestaltet und liegt abhängig vom Verwandtschafts-

grad und von der Höhe des steuerpflichtigen Er-

werbs zwischen 7 % und 50 % (§ 19 Abs. 1

ErbStG).

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25

Rechtliche Angaben über die Emittentin

und Angaben zur Anlagestrategie

1. Allgemeine Angaben

Firma der Emittentin

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen

GmbH & Co. KG

Sitz der Emittentin

87727 Babenhausen

Geschäftsanschrift der Emittentin

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Datum der Gründung der Emittentin

Der Emittent wurde am 18.11.2010 auf unbe-

stimmte Zeit gegründet.

Rechtsordnung, die für

die Emittentin maßgeblich ist

Die Emittentin wurde nach deutschem Recht

errichtet und unterliegt der deutschen Rechts-

ordnung.

Rechtsform der Emittentin

Bei der Emittentin handelt es sich um eine Son-

derform der Kommanditgesellschaft (KG) gem.

§ 161 HGB in Form einer GmbH & Co. KG.

Struktur der persönlich

haftenden Gesellschafterin der Emittentin

Als persönlich haftende Gesellschafterin (Kom-

plementärin) der Emittentin fungiert die VenSol

Beteiligungs GmbH, Babenhausen, eingetragen

im Handelsregister des Amtsgerichts Memmin-

gen unter der Nummer HRB 13540. Alleiniger

Gesellschafter ist Herr Jürgen Ganz, Baben-

hausen. Das Stammkapital beträgt EUR 25.000

und ist i.H.v. EUR 12.500 eingezahlt. Alleinver-

tretungsberechtigte Geschäftsführer sind Herr

Christian Böhm, Ulm, und Herr Jürgen Ganz,

87727 Babenhausen. Die Komplementärin hat

ihren Sitz in Babenhausen, die Geschäftsan-

schrift lautet: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.

Grundsätzlich haftet eine Komplementärin einer

Kommanditgesellschaft unbeschränkt. Vorlie-

gend ist die Komplementärin jedoch eine Kapi-

talgesellschaft, die nur beschränkt auf ihr Ge-

sellschaftsvermögen haftet.

Gegenstand des Unternehmens

gem. Gesellschaftsvertrag

Gegenstand der Emittentin ist die Verwaltung

eigenen Vermögens durch Investitionen in Pro-

jekte im Bereich der erneuerbaren Energien.

Hierbei kann in die Entwicklung solcher Projek-

te, in bestehende Projekte oder in Unterneh-

men, die solche Projekte entwickeln bzw. be-

stehende Projekte betreiben, investiert werden.

Die Emittentin ist berechtigt, Grundbesitz zu

erwerben und zu veräußern, Tochtergesell-

schaften und Zweigniederlassungen zu gründen

und sich an Unternehmen zu beteiligen sowie

sämtliche Geschäfte zu betreiben, die unmittel-

bar oder mittelbar geeignet sind den Gesell-

schaftszweck fördern.

Registergericht, das für die Emittentin

zuständig ist, und Registernummer

Die Emittentin ist im Handelsregister des Amts-

gerichts Memmingen unter der Nummer

HRA 11989 eingetragen.

Einordnung der Emittentin in einen Konzern

und Beschreibung dieses Konzerns

Herr Jürgen Ganz ist Alleingesellschafter und

Mitgeschäftsführer der seit 2008 im Bereich

Projektentwicklung und Dienstleistungen in Zu-

sammenhang mit Erneuerbaren Energien täti-

gen VenSol Neue Energien GmbH, die an der

Emittentin, der VenSol Bürgerbeteiligung Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG. zu 100% und

an sieben weiteren Kommanditgesellschaften im

Bereich Erneuerbare Energien in jeweils unter-

schiedlicher Höhe (100 %, 90 % bzw. 50 %)

unmittelbar kommanditistisch beteiligt ist. Weiter

ist Herr Jürgen Ganz unmittelbarer Kommandi-

tist der VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

(5 %) und der Wind Energy Farming IV GmbH &

Co. KG (50 %) sowie Mitgesellschafter (50 %)

und Mitgeschäftsführer der VenSol Asset Fi-

nance GmbH. Herr Jürgen Ganz ist darüber

hinaus auch Mitgeschäftsführer der VenSol Be-

teiligungs GmbH bzw. der VenSol Zweite Betei-

ligungs GmbH, deren Geschäftsanteile er zu

100 % bzw. 50 % hält. Diese Gesellschaften

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26

fungieren jeweils als am Vermögen und Ergeb-

nis nicht beteiligte Komplementär-GmbH bei

den meisten der vorgenannten Kommanditge-

sellschaften.

Herr Jürgen Ganz ist zum Teil aufgrund seiner

unmittelbaren Beteiligungen an den vorgenann-

ten GmbHs sowie der mittelbar und unmittelbar

gehaltenen Beteiligungen an den vorgenannten

Kommanditgesellschaften faktisch in der Lage,

herrschenden Einfluss auf diese Gesellschaften

auszuüben. Ungeachtet der Beteiligungsver-

hältnisse ist Herr Jürgen Ganz auch Mitglied der

Geschäftsführung sind auch die Geschäftslei-

tungen sämtlicher Gesellschaften ganz oder

überwiegend identisch besetzt, so dass diese

auch ohne vertragliche Absprachen einheitlich

geleitet werden können. Herr Jürgen Ganz kann

damit in zweckbezogener Interpretation der

entsprechend anzuwendenden rechtsformneut-

ralen aktienrechtlichen Konzernrechtsdefinitio-

nen (§§ 15–19 AktG) einen beherrschenden

Einfluss ausüben. Im Ergebnis kann von einer

Zusammenfassung der genannten Unterneh-

men als sog. "faktischer Konzern" mit Herrn

Jürgen Ganz als Konzernspitze gesprochen

werden. Dieser Konzern, in den die Emittentin

als mittelbare Beteiligung des Herrn Jürgen

Ganz über die VenSol Neue Energien GmbH (s.

vorstehenden Absatz) eingeordnet ist (beige

gekennzeichnet), stellt sich insgesamt wie folgt

dar (Prozentzahlen auf den schwarzen Linien

geben die jeweilige Höhe der Beteiligung am

Kommandit- bzw. Stammkapital an, die grünen

Linien (GF) zeigen die Funktion als Geschäfts-

führer bzw. als geschäftsführende Komplemen-

tärin an):

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27

2. Angaben über das Kapital der

Emittentin

Höhe des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der Emittentin i.H.v.

EUR 40.000 besteht zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung ausschließlich aus Kommandit-

kapital und wird vollständig von der VenSol

Neue Energien GmbH, Gesellschafterin der

Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung, gehalten. Die Komplementärin ist am Kapi-

tal der Emittentin nicht beteiligt. Eingezahlt wur-

den zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

EUR 4.000 des Kommanditkapitals, die ausste-

henden, nicht eingeforderten Einlagen betragen

EUR 36.000 und werden auch in Zukunft nur

eingefordert, wenn es die Liquidität der Emitten-

tin erfordert.

Hauptmerkmale der Anteile

Die Hauptmerkmale der Anteile sind vollumfäng-

lich identisch mit den abweichenden Rechten

und Pflichten der Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung. Es wird

daher auf die Angaben in dem Abschnitt "Ab-

weichende Rechte und Pflichten der Gesell-

schafter der Emittentin zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung und Hauptmerkmale der Anteile

dieser Gesellschafter" auf den Seiten 7f. dieses

Verkaufsprospekts verwiesen.

Bisher ausgegebene Wertpapiere oder

Vermögensanlagen

Bis zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind

keine Wertpapiere oder Vermögensanlagen im

Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagen-

gesetzes ausgegeben worden.

Die Emittentin ist weder eine Aktiengesellschaft

noch eine Kommanditgesellschaft auf Aktien, es

existieren daher keine umlaufenden Wertpapie-

re, die Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrech-

te auf Aktien einräumen.

3. Angaben über die Geschäfts-

tätigkeit der Emittentin

Wichtigste Tätigkeitsbereiche

Der einzige wichtige Tätigkeitsbereich der Emit-

tentin während der Laufzeit der Vermögensan-

lage ist die Vergabe eines Nachrangdarlehens

an die Windpark Dischingen GmbH & Co. KG,

welche in der Gemeinde Dischingen im Land-

kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf

Windkraftanlagen betreibt.

Abhängigkeit von Patenten, Lizenzen

und Verträgen

Die Emittentin ist von den Nachrangdarlehens-

verträgen mit den Anlegern und vor allem von

dem Nachrangdarlehensvertrag mit der Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG abhängig,

welcher von wesentlicher Bedeutung für die

Geschäftstätigkeit und Ertragslage der Emitten-

tin ist, da es sich bei dem mit diesem Vertrag

vereinbarten Nachrangdarlehen um das einzige

Anlageobjekt und die einzige Einnahmequelle

der Emittentin handelt.

Darüber hinaus ist die Emittentin nicht von Pa-

tenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstel-

lungsverfahren abhängig, die von wesentlicher

Bedeutung für ihre Geschäftstätigkeit oder Er-

tragslage sind.

Gerichts-, Schieds- und Verwaltungsverfahren

Es sind keine Gerichts-, Schieds- oder Verwal-

tungsverfahren anhängig, die einen Einfluss auf

die wirtschaftliche Lage der Emittentin und die

Vermögensanlage haben können.

Laufende Investitionen

Laufende Investitionen der Emittentin bestehen

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht.

Außergewöhnliche Ereignisse

Die Tätigkeit der Emittentin ist nicht durch au-

ßergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden.

4. Angaben über Anlageziele

und Anlagepolitik

Da das Anlageobjekt der Emittentin (VenSol

Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH

& Co. KG) eine Ausleihung oder Forderung ge-

gen die Windparkgesellschaft (Windpark Disc-

hingen GmbH & Co. KG) darstellt, werden die

nachfolgenden Angaben sowohl für die Emitten-

tin (1. Ebene) als auch für die Windparkgesell-

schaft (2. Ebene) gemacht.

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28

ANLAGEPOLITIK, ANLAGESTRATEGIE UND ANLAGEZIELE

Anlagepolitik, Anlagestrategie und

Anlageziele der Emittentin in Bezug

auf die Vermögensanlage (1. Ebene)

Es ist Anlagepolitik der Emittentin, ein Nach-

rangdarlehen an die Windparkgesellschaft zu

vergeben, die einen Windpark in Dischingen

betreibt. Hieraus sollen Zinszahlungen verein-

nahmt werden, zudem soll das Nachrangdarle-

hen nach Ablauf der Laufzeit am 31.12.2023

zurückgezahlt werden.

Die mittelfristige Anlagestrategie der Emittentin

besteht bis zum 31.12.2023 darin, durch Verfol-

gung der vorgenannten Anlagepolitik das Anla-

geziel zu erreichen. Änderungen der Anlagepoli-

tik sind bis dahin nicht geplant. Die Anlagestra-

tegie für den Zeitraum danach ist noch nicht

festgelegt.

Anlageziel der Emittentin ist es, mit den vorge-

nannten vereinnahmten Zahlungen sämtliche

laufende Kosten zu decken, die Zinszahlungen

und die Nachrangdarlehensrückzahlungen an

die Anleger zu leisten und darüber hinaus einen

Überschuss zu erzielen.

Anlagepolitik, Anlagestrategie und Anlageziele

der Windparkgesellschaft (2. Ebene)

Es ist Anlagepolitik der Windparkgesellschaft

ihren betriebsbereiten Windpark, bestehend aus

fünf Windenergieanlagen, zu betreiben. Der

hiermit erzeugte Strom wird gegen eine Ein-

speisevergütung in das öffentliche Stromnetz

eingespeist.

Die Anlagestrategie der Windparkgesellschaft

besteht daraus, durch langfristige Verfolgung

der vorgenannten Anlagepolitik das Anlageziel

zu erreichen, da mittel- und langfristig weder

eine Erhöhung der Anzahl der Windenergiean-

lagen noch eine andere Verwendung des er-

zeugten Stroms geplant ist.

Anlageziel der Windparkgesellschaft ist es, mit

der vorgenannten Einspeisevergütung sämtliche

laufenden Verwaltungs- und Betriebskosten,

etc. sowie den Kapitaldienst des aufgenomme-

nen Fremdkapitals (u.a. das Nachrangdarlehen

der Emittentin) zu decken und darüber hinaus

einen Überschuss zu erzielen.

KONKRETE PROJEKTE, FÜR DIE DIE NETTOEINNAHMEN GENUTZT WERDEN, UND DEREN REALISIERUNGSGRAD

Projekt der Emittentin (1. Ebene)

Die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Ver-

mögensanlagen-Angebot werden konkret ge-

nutzt, der Windparkgesellschaft - ggf. nach kurz-

fristiger Zwischenanlage auf einem Geldkonto

bei einem europäischen Kreditinstitut - unbesi-

chertes Nachrangdarlehen in Höhe der Gesamt-

summe der von den Anlegern erhaltenen Nach-

rangdarlehen zu gewähren.

Der entsprechende Vertrag zwischen der Emit-

tentin und der Windparkgesellschaft wurde be-

reits geschlossen (s. ausführlichere Angaben

unter "Beschreibung der Anlageobjekte" auf den

Seiten 29f. des Verkaufsprospekts). Die Aus-

zahlung des Nachrangdarlehens an die Wind-

parkgesellschaft - und dementsprechend auch

dessen Verzinsung - ist noch nicht erfolgt.

Projekt der Windparkgesellschaft (2. Ebene)

Die gesamten Nettoeinnahmen aus dem Nach-

rangdarlehen der Emittentin werden konkret

genutzt, einen Windpark in der Gemarkung

Dischingen, Gemeinde Dischingen, Landkreis

Heidenheim, Baden-Württemberg, bestehend

aus insgesamt fünf Windenergieanlagen (s.

ausführlichere Angaben unter "Beschreibung

der Anlageobjekte" auf Seite 30 des Verkaufs-

prospekts) teilweise zu finanzieren.

Der Baubeginn des Windparks war im Oktober

2015, die Fertigstellung und Abnahme ist im

Juni 2016 erfolgt. Der Windpark ist damit be-

triebsbereit errichtet und speist den in den Anla-

gen erzeugten Strom bereits in die Verteilnetze

der Netze BW GmbH ein.

AUSREICHEN DER NETTOEINNAHMEN UND NUTZUNG FÜR SONSTIGE ZWECKE

Nettoeinnahmen der Emittentin (1. Ebene)

Die Nettoeinnahmen aus dem Vermögensanla-

gen-Angebot sind für die Verfolgung der o.a.

Anlagepolitik und Anlagestrategie bzw. das o.a.

Projekt alleine ausreichend.

Für sonstige Zwecke werden diese Nettoein-

nahmen nicht genutzt.

Nettoeinnahmen der Windparkgesellschaft

(2. Ebene)

Die Nettoeinnahmen aus dem Nachrangdarle-

hen der Emittentin sind für die Verfolgung der

o.a. Anlagepolitik und Anlagestrategie bzw. das

o.a. Projekt nicht ausreichend. Es werden dar-

über hinaus noch langfristige Darlehen der KfW

aus dem Programmteil 270 – Erneuerbare

Page 29: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

29

Energien Standard sowie Eigenkapital und Ge-

sellschafterdarlehen benötigt (s. ausführlichere

Angaben unter "Gesamtkosten der Anlageobjek-

te und geplante Finanzierung" auf den Seiten

34f. des Verkaufsprospekts).

Für sonstige Zwecke werden diese Nettoein-

nahmen nicht genutzt.

MÖGLICHKEITEN EINER ÄNDERUNG DER ANLAGESTRATEGIE ODER ANLAGEPOLITIK SOWIE DIE DAZU NOTWENDIGEN VERFAHREN

Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emittentin

in Bezug auf die Vermögensanlage (1. Ebene)

Die Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emit-

tentin in Bezug auf die Vermögensanlage sind

im Nachrangdarlehensvertrag (s. Seiten 59ff.

dieses Verkaufsprospekts) zwischen der Emit-

tentin und den Anlegern über eine Zweckbin-

dung der Nachrangdarlehen der Anleger für das

auf Seite 28 dieses Verkaufsprospekts genann-

te Projekt der Emittentin festgeschrieben. Der

Nachrangdarlehensvertrag kann nur schriftlich

geändert oder ergänzt werden. Eine solche Än-

derung oder Ergänzung müsste jedoch mit allen

Anlegern vereinbart werden, da die Emittentin

ansonsten gegenüber den Anlegern, die eine

solche Vereinbarung nicht unterzeichnen, bei

einer Änderung der Anlagestrategie und Anla-

gepolitik vertragsbrüchig werden würde. Dar-

über hinaus bestehen keine Möglichkeiten zur

Änderung der Anlagestrategie oder Anlagepoli-

tik der Emittentin.

In der Anlagestrategie und Anlagepolitik der

Emittentin ist der Einsatz von Derivaten oder

Termingeschäften nicht vorgesehen.

Anlagestrategie und Anlagepolitik der

Windparkgesellschaft (2. Ebene)

Eine Änderung der Anlagestrategie und Anlage-

politik der Windparkgesellschaft ist bis zur voll-

ständigen Rückzahlung der aufgenommenen

Darlehen nur mit Zustimmung der finanzieren-

den Bank möglich. Weiter ist ein Gesellschaf-

terbeschluss zur Änderung des Unternehmens-

gegenstandes erforderlich. Darüber hinaus be-

stehen keine Möglichkeiten zur Änderung der

Anlagestrategie oder Anlagepolitik der Wind-

parkgesellschaft.

In der Anlagestrategie und Anlagepolitik der

Windparkgesellschaft ist der Einsatz von Deriva-

ten oder Termingeschäften grundsätzlich nicht

geplant. Es wäre jedoch in Abhängigkeit der

zukünftigen Zinsentwicklung denkbar, dass

Zins-Swaps eingesetzt werden, um das Zinsän-

derungsrisiko nach Ablauf der zehnjährigen

Zinsbindungsdauer der langfristigen Darlehen

zu minimieren.

BESCHREIBUNG DER ANLAGEOBJEKTE

Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)

Anlageobjekt der Emittentin ist ein unbesicher-

tes Nachrangdarlehen, das der Windparkgesell-

schaft gewährt wird. Der entsprechende Nach-

rangdarlehensvertrag wurde am 29.06.2016

zwischen der Emittentin und der Windparkge-

sellschaft geschlossen.

Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis

zum 31.12.2023. Ordentliche Kündigungsrechte

sind nicht vorgesehen, das Recht zur außeror-

dentlichen Kündigung aus wichtigem Grund

bleibt jedoch für beide Parteien unberührt.

Der Nachrangdarlehensbetrag wird der Höhe

der Gesamtsumme der Nachrangdarlehen ent-

sprechen, die die Emittentin von den Anlegern

erhalten wird. Die Emittentin kann der Wind-

parkgesellschaft dabei maximal bis zum

15.04.2017 jederzeit einzelne Nachrangdarle-

henstranchen andienen bzw. auszahlen, sofern

diese jeweils mindestens EUR 1.000 oder ein

Vielfaches davon betragen.

Jede angediente Nachrangdarlehenstranche

wird ab dem ersten Kalendertag nach Zah-

lungseingang bis zum Ende der Laufzeit bzw.

bis zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 3,0 %

p.a. verzinst. Die anfallenden Zinsen werden

nach der deutschen Zinsmethode [30/360] be-

rechnet. Die Zinsen verstehen sich zzgl. der

jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, da die

Emittentin hinsichtlich der Gewährung von Kre-

diten gemäß § 9 Abs. 1 UStG zur Umsatzsteu-

erpflicht optiert hat. Die Zinszahlungen an die

Emittentin haben hinsichtlich aller Nachrangdar-

lehenstranchen für jedes Kalenderquartal nach-

träglich innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach

Ende des jeweiligen Kalenderquartals zu erfol-

gen. Die erste Zinszahlung hat jedoch nach

Ende des vierten Kalenderquartals 2016 für den

bis dahin hinsichtlich jeder Nachrangdarle-

henstranche aufgelaufenen Verzinsungszeit-

raum zu erfolgen.

Das Nachrangdarlehen wird während der Lauf-

zeit bzw. vor Wirksamkeit einer Kündigung we-

der teilweise noch vollständig getilgt. Stattdes-

sen hat die Rückzahlung des Nachrangdarle-

hens in voller Höhe zusammen mit eventuell

noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 10

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Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw.

Wirksamkeit einer Kündigung zu erfolgen.

Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich um

ein Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 2 InsO,

das aus Sicht der Emittentin hinter die Forde-

rungen sämtlicher anderer Gläubiger der Wind-

parkgesellschaft zurücktritt und insofern erst

anschließend bedient wird. Die Rückzahlung

des Nachrangdarlehens sowie die Zahlung der

Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-

gen an die Emittentin ist daher im Falle der In-

solvenz der Nachrangdarlehensnehmerin so

lange und insoweit ausgeschlossen, als zum

Zeitpunkt der Fälligkeit der Rückzahlung des

Nachrangdarlehens oder der Fälligkeit der Zin-

sen noch nicht alle Ansprüche sämtlicher ande-

rer - nicht nachrangigen - Gläubiger in voller

Höhe aus dem Vermögen der Windparkgesell-

schaft befriedigt wurden. Ebenfalls wurde ver-

einbart, dass die Rückzahlung des Nachrang-

darlehensbetrages und die Zahlung der ent-

sprechenden Zinsen nur in dem Umfang erfol-

gen können, als dies aus einem Jahresüber-

schuss oder aus sonstigen freien Mitteln der

Windparkgesellschaft erfolgt und zwar nur nach

Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der

Windparkgesellschaft (mit Ausnahme gegen-

über anderen Rangrücktrittsgläubigern). Im In-

solvenzverfahren darf die Emittentin ihre nach-

rangigen Forderungen nur entsprechend der

vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedi-

gung erst verlangen, wenn die Forderungen

sämtlicher vorrangiger Gläubiger vollständig

beglichen sind. Die Emittentin hat sich verpflich-

tet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfah-

rens ihre Ansprüche auf Rückzahlung des Nach-

rangdarlehens sowie Zahlung der Zinsen und

eventuell weiterer Nebenforderungen nicht gel-

tend zu machen, wenn durch die Geltendma-

chung bei der Windparkgesellschaft ein Insol-

venzgrund herbeigeführt werden würde. Ent-

sprechende Zahlungen an die Emittentin sind so

lange und insoweit ausgeschlossen. Die Nach-

rangigkeit schließt auch die gegenseitige Auf-

rechnung von Forderungen der Parteien unter-

einander aus. Erhält die Emittentin trotz der

Nachrangigkeit Zahlungen, hat sie diese unge-

achtet evtl. anderer Vereinbarungen an die

Windparkgesellschaft zurückzuzahlen.

Anlageobjekt der Windparkgesellschaft

(2. Ebene)

Bei dem Anlageobjekt der Windparkgesellschaft

handelt es sich um einen Windpark in der Ge-

markung Dischingen, Gemeinde Dischingen,

Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg,

bestehend aus insgesamt fünf Windenergiean-

lagen des Herstellers General Electric vom Typ

GE 120-2,75. Die Windenergieanlagen haben

jeweils einen Rotordurchmesser von 120 m,

eine Nabenhöhe von 139 m, eine Gesamthöhe

von 199 m und eine Nennleistung von 2,78 MW

elektrisch.

Bei dem jeweiligen Turm handelt es sich um

einen Beton-Stahl-Hybridturm des Herstellers

Max Bögl. Dieser weist die Besonderheit auf,

dass die unteren ca. 80m aus Betonfertigseg-

menten bestehen, die über Spannlitzen fixiert

werden, die oberen ca. 60m aus Stahlröhren,

die über einen Flansch auf den Betonteil aufge-

setzt werden. Der Baubeginn war im Oktober

2015, die Fertigstellung und Abnahme des

Windparks ist im Juni 2016 erfolgt. Der Wind-

park ist damit betriebsbereit errichtet und speist

über eine eigene ca. 8 km lange neu errichtete

Kabeltrasse den in den Anlagen erzeugten

Strom über das Umspannwerk Kleinkuchen in

ein 110 kV-Netz der Netze BW GmbH ein und

erhält dafür eine Einspeisevergütung nach dem

EEG i.H.v. 8,69 Cent/kWh abzgl. der Kosten für

die verpflichtende Direktvermarktung i.H.v.

0,08 Cent/kWh.

DINGLICHE BERECHTIGUNGEN UND EIGENTUM DER ANGABEPFLICHTIGEN PERSONEN AN DEN ANLAGEOBJEKTEN

Der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark

Dischingen GmbH & Co. KG (Emittentin, Pros-

pektverantwortliche und Anbieterin) steht zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung unmittelbar

das Eigentum an dem Anlageobjekt der Emitten-

tin (1. Ebene) zu.

Der VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschaf-

terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung, steht zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung über ihre Beteiligung an der Emitten-

tin (100 %) mittelbar das Eigentum an dem An-

lageobjekt der Emittentin (1. Ebene) zu.

Herrn Jürgen Ganz, Gründungsgesellschafter

der Emittentin, steht zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung über seine Beteiligung an der Ven-

Sol Neue Energien GmbH (100 %), Gesellschaf-

terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung, die wiederum eine Beteiligung an

der Emittentin hält (s. vorstehenden Absatz),

mittelbar das Eigentum an dem Anlageobjekt

der Emittentin (1. Ebene) zu.

Darüber hinaus steht der VenSol Bürgerbeteili-

gung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (als

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31

Emittentin, Prospektverantwortliche und Anbie-

terin), den Gründungsgesellschaftern der Emit-

tentin, den Gesellschaftern der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung oder den Mit-

gliedern der Geschäftsführung der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder

Eigentum an den Anlageobjekten der Emittentin

(1. Ebene) und der Windparkgesellschaft (2.

Ebene) oder wesentlicher Teile derselben noch

aus anderen Gründen eine dingliche Berechti-

gung an den Anlageobjekten der Emittentin (1.

Ebene) und der Windparkgesellschaft (2. Ebe-

ne) zu.

DINGLICHE BELASTUNGEN SOWIE RECHTLICHE UND TATSÄCHLICHE BESCHRÄNKUNGEN DER VERWENDUNGSMÖGLICHKEITEN

Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)

Es bestehen keine nicht nur unerheblichen ding-

lichen Belastungen des Anlageobjekts der Emit-

tentin.

Die Abtretung der Rechte und Pflichten der

Emittentin aus dem Nachrangdarlehensvertrag

ist jeweils zum 30.09. eines Jahres möglich. Sie

bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen Zu-

stimmung der Windparkgesellschaft. Tatsächlich

wäre eine solche Abtretung jedoch nicht mit der

Anlagestrategie und Anlagepolitik der Emittentin

in Bezug auf die Vermögensanlage vereinbar,

die im Nachrangdarlehensvertrag zwischen der

Emittentin und den Anlegern über eine Zweck-

bindung festgeschrieben sind. Die Anlagestra-

tegie und Anlagepolitik der Emittentin in Bezug

auf die Vermögensanlage müsste für eine Ab-

tretung insofern geändert werden (s. hierzu

unter "Möglichkeiten einer Änderung der Anla-

gestrategie oder Anlagepolitik sowie die dazu

notwendigen Verfahren" auf Seite 29 des Ver-

kaufsprospekts). Darüber hinaus bestehen kei-

ne rechtlichen oder tatsächlichen Beschränkun-

gen der Verwendungsmöglichkeiten des Anla-

geobjekts der Emittentin, insbesondere im Hin-

blick auf das Anlageziel.

Anlageobjekt der Windparkgesellschaft

(2. Ebene)

Alle fünf Windenergieanlagen des Windparks

wurden an die finanzierende WGZ Bank AG

sicherungsübereignet. Darüber hinaus bestehen

keine nicht nur unerheblichen dinglichen Belas-

tungen des Anlageobjekts der Windparkgesell-

schaft.

Derzeit kann der Windpark aufgrund der Nichter-

füllung elektrotechnischer Vorgaben des Netzbe-

treibers nur mit einer maximalen Nennleistung

von 90 % produzieren und einspeisen. Der Her-

steller der Windenergieanlagen, General Electric,

entwickelt derzeit ein Softwareupdate, das vo-

raussichtlich im Zeitraum Oktober/November

2016 implementiert werden soll. Nach diesem

Softwareupdate sollen die Anforderungen des

Netzbetreibers erfüllt sein, so dass der Windpark

mit einer maximalen Nennleistung von 100 %

produzieren und einspeisen kann.

Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

sieht die Abschaltung der Windenergieanlagen

bei bestimmten äußeren Bedingungen in Verbin-

dung mit der Durchführung eines zweijährigen

Fledermaus-Monitorings in Gondelhöhe an zwei

Windenergieanlagen vor. Ferner sieht das BIm-

SchG auch die Auflage vor, dass die Windener-

gieanlagen im Falle von Überschreitungen der

gesetzlich zulässigen Beschattungsdauer an

bestimmten Immissionspunkten abgeschaltet

werden müssen. Auch im Falle eines Eisansat-

zes an den Rotorblättern sieht das BImSchG vor,

dass die Windenergieanlagen aus Sicherheits-

gründen abgeschaltet werden müssen.

Klagen gegen die Windparkgesellschaft wg.

evtl. Verstößen gegen das BImSchG wurden

bisher nicht erhoben.

Darüber hinaus bestehen keine rechtlichen oder

tatsächlichen Beschränkungen der Verwen-

dungsmöglichkeiten des Anlageobjekts der

Windparkgesellschaft, insbesondere im Hinblick

auf das Anlageziel.

BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND GESCHLOSSENE VERTRÄGE ÜBER ANSCHAFFUNG ODER HERSTELLUNG DER ANLAGEOBJEKTE

Emittentin (1. Ebene)

Es sind für die Emittentin keine behördlichen

Genehmigungen erforderlich, um ihre Anlage-

strategie und Anlagepolitik in Bezug auf die

Vermögensanlage verfolgen zu können.

Die Emittentin hat folgenden Vertrag über die

Anschaffung oder Herstellung ihres Anlageob-

jekts oder wesentlicher Teile davon geschlossen:

Nachrangdarlehensvertrag mit der Wind-

parkgesellschaft vom 29.06.2016 (Gewäh-

rung eines Nachrangdarlehens an die Wind-

parkgesellschaft i.H.v. bis zu EUR 1.000.000

zu einem festen Zinssatz von 3,0 % p.a. bei

einer Laufzeit bis zum 31.12.2023)

Page 32: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

32

Windparkgesellschaft (2. Ebene)

Zum Bau und Betrieb der Windenergieanlagen

waren bzw. sind behördliche Genehmigungen

erforderlich, die jedoch sämtlich vorliegen. So

hat das Landratsamt Heidenheim die notwendi-

ge bundesimmissionsschutzrechtliche Geneh-

migung für den Windpark mit dem Aktenzeichen

3230-IM/Va13 mit Datum vom 04.11.2013 in

Verbindung mit 3230-IM/VA15 vom 05.10.2015

und 10.03.2016 erteilt. Weiter hat das Regie-

rungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Forst

Baden-Württemberg, die notwendige Genehmi-

gung zur dauerhaften und befristeten Umwand-

lung von Wald nach §§ 9 und 11 Landeswald-

gesetz (Aktenzeichen 82/8604, 11 LK HDH) mit

Datum vom 27.01.2015 erlassen. Darüber hin-

aus sind für die Windparkgesellschaft keine

weiteren behördlichen Genehmigungen erfor-

derlich, um ihre Anlagestrategie und Anlagepoli-

tik verfolgen zu können.

Die Windparkgesellschaft hat folgende Verträge

über die Anschaffung oder Herstellung ihres

Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon

geschlossen:

Kaufvertrag mit der GE Wind Energy GmbH

vom 25.09.2014 inkl. Nachträgen vom

12.01.2015, 04.03.2015, 24.09.2015 und

20.04.2016 (Kauf der fünf Windenergieanla-

gen)

Generalunternehmer-Vertrag mit der

Schweizer Honold Energiesysteme GmbH &

Co. KG vom 30.09.2015 inkl. Nachtrag vom

28.06.2016 (Bau der notwendigen Windpar-

kinfrastruktur: Zuwegungen, Kranstellflächen,

Kabeltrassen)

Kauf- und Übertragungsvertrag BImSchG mit

der Windpark Ohrberg Dischingen GmbH &

Co. KG vom 18.02.2015 inkl. Nachtrag vom

27.06.2016 (Kauf der immissionsschutzrecht-

lichen Genehmigung zum Bau des Wind-

parks)

Nutzungsvertrag mit der Umspannwerk

Kleinkuchen GmbH & Co. KG vom

01.10.2015 inkl. Nachtrag vom 26.06.2016

(Vereinbarung über die Mitbenutzung des

Umspannwerks Kleinkuchen durch die Wind-

parkgesellschaft)

Leistungsvereinbarung mit der VenSol Asset

Finance GmbH vom 10.11.2014 (Vereinba-

rung über Dienstleistungen im Rahmen der

Finanzierung und Besicherung der Wind-

energieanlagen)

Darlehensvertrag mit der WGZ Bank AG vom

16.11.2015 (Aufnahme eines Darlehens

i.H.v. EUR 17.200.000 mit einer Laufzeit von

16 Jahren)

Darlehensvertrag mit der WGZ Bank AG vom

16.11.2015 (Aufnahme eines Darlehens

i.H.v. EUR 2.450.000 mit einer Laufzeit von

10 Jahren)

Nachrangdarlehensvertrag mit der Emittentin

vom 29.06.2016 (Aufnahme eines Nach-

rangdarlehens i.H.v. bis zu EUR 1.000.000

bei einer Laufzeit bis zum 31.12.2023)

BEWERTUNGSGUTACHTEN FÜR DIE ANLAGEOBJEKTE

Anlageobjekt der Emittentin (1. Ebene)

Es wurden keine Bewertungsgutachten für das

Anlageobjekt der Emittentin erstellt.

Anlageobjekt der Windparkgesellschaft

(2. Ebene)

Für das Anlageobjekt der Windparkgesellschaft

wurden zwei Ertragsgutachten von der anemos

jacob GmbH vom 13.04.2016 bzw. der windcon-

sult Ingenieurgesellschaft für umweltschonende

Energiewandlung mbH vom 18.04.2016 erstellt.

Diese weisen folgende Ergebnisse auf:

Durchschnittliche Windgeschwindigkeit auf

Nabenhöhe: 6,1 m/s bzw. 6,0 m/s

Parkwirkungsgrad: 93,3 % bzw. 93,6 %

Standardunsicherheit: 11,6 % bzw. 13,0 %

Brutto-Jahresenergieertrag p50 (nach Park-

verlusten): 37.480.000 kWh bzw.

36.097.126 kWh

Darüber hinaus wurden für das Anlageobjekt

der Windparkgesellschaft keine Bewertungsgut-

achten erstellt.

LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN DER ANGABEPFLICHTIGEN PERSONEN

Die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Disc-

hingen GmbH & Co. KG (Emittentin, Prospekt-

verantwortliche und Anbieterin) ist mit dem Ver-

trieb der Vermögensanlage beauftragt.

Die VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschaf-

terin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung, hat gegenüber der Emittentin eine

Erklärung zur Übernahme aller Kosten, die im

Rahmen der Erstellung und Billigung dieses

Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit Grün-

dung der Emittentin bis zum 30.06.2016 ange-

fallenen Verwaltungskosten abgegeben. Weiter

ist sie für die Windparkgesellschaft tätig, indem

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33

sie Dienstleistungen im Rahmen der Vertrags-

gestaltungen, des Abschlusses von Lieferver-

trägen, der Betriebsführung, der Baubetreuung

erbringt.

Die VenSol Beteiligungs GmbH, Gründungsge-

sellschafterin der Emittentin und Gesellschafte-

rin der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung, ist als Komplementärin bei der

Emittentin tätig. Sie übernimmt dabei die per-

sönliche Haftung und die Geschäftsführung für

die Emittentin.

Herr Jürgen Ganz und Herr Christian Böhm,

beide Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-

tentin, sind als Geschäftsführer für die VenSol

Neue Energien GmbH, die VenSol Asset Fi-

nance GmbH, die VenSol Beteiligungs GmbH

und die VenSol Zweite Beteiligungs GmbH tätig.

Darüber hinaus werden keine Lieferungen und

Leistungen durch die VenSol Bürgerbeteiligung

Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (als

Emittentin, Prospektverantwortliche und Anbie-

terin), die Gründungsgesellschafter der Emitten-

tin, die Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung oder die Mitglie-

der der Geschäftsführung der Emittentin er-

bracht.

5. Gesamtkosten der Anlageobjekte und geplante Finanzierung

(Prognosen)

PROGNOSE BEZÜGLICH DES ANLAGEOBJEKTS DER EMITTENTIN (1. EBENE)

Bei vorstehender Darstellung der Mittelverwen-

dung und Mittelherkunft handelt es sich um

Prognosen. Prognosen jeglicher Art sind kein

verlässlicher Indikator für die künftige tatsächli-

che Wertentwicklung der Vermögensanlage.

Die prognostizierten Gesamtkosten des Anlage-

objekts der Emittentin (Mittelverwendung) be-

stehen aus dem prognostizierten Nachrangdar-

lehen an die Windparkgesellschaft i.H.v.

EUR 1.000.000, das bis spätestens 15.04.2017

auszuzahlen ist, und einer Liquiditätsreserve i.H.v.

EUR 4.000. Sonstige Kosten fallen nicht an.

Die geplante Finanzierung (Mittelherkunft) der

Gesamtkosten des Anlageobjekts der Emittentin

besteht aus Fremdkapital in Form der prognos-

tizierten Nachrangdarlehen der Anleger i.H.v.

EUR 1.000.000 und aus Eigenkapital i.H.v. EUR

4.000. Bei dem Fremdkapital handelt es sich um

eine langfristige Endfinanzierung mit einer Lauf-

zeit bis zum 31.12.2023 und einem Zinssatz von

2,5 % p.a., die jedoch von den Anlegern noch

bis spätestens 31.03.2017 gezeichnet und an-

schließend eingezahlt werden muss. Zwischen-

finanzierungen werden nicht aufgenommen. Bei

den Eigenmitteln handelt es sich um den zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung bereits einge-

zahlten Teil (10 %) der Kommanditeinlage der

VenSol Neue Energien GmbH .i.H.v. insgesamt

EUR 40.000. Der ausstehende Teil i.H.v.

EUR 36.000 ist zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung nicht eingefordert und wird auch in Zu-

kunft nur eingefordert, wenn es die Liquidität der

Emittentin erfordert. Das Eigenkapital ist in sei-

Mittelverwendung (Prognose) in EUR in %

1. Nachrangdarlehen an Windparkgesellschaft 1.000.000 99,60%

2. Liquiditätsreserve 4.000 0,40%

Summe 1.004.000 100,00%

Mittelherkunft (Prognose) in EUR in %

3. Kommanditkapital 4.000 0,40%

4. Nachrangdarlehen von Anlegern 1.000.000 99,60%

Summe 1.004.000 100,00%

Page 34: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

34

ner Gesamthöhe von EUR 40.000 dauerhaft

zugesagt, entsprechend können keine bestimm-

ten Fälligkeiten genannt werden.

Die prognostizierte Fremdkapitalquote der Emit-

tentin beträgt somit 99,6 %. Hierbei handelt es

sich um eine sehr hohe Fremdkapitalhebelung,

die grundsätzlich die Eigenkapitalrendite der

Gesellschafter der Emittentin erhöht ("Leverage-

Effekt"). Dieser Hebeleffekt verkehrt sich jedoch

ins Negative, wenn die Gesamtkapitalrendite

unter den Fremdkapitalzins sinkt, was schon bei

einer geringen Verminderung der Zinseinnah-

men der Emittentin der Fall wäre. Dies hätte

aufgrund der geringen Eigenkapitalquote sehr

schnell Auswirkungen auf die Fähigkeit der

Emittentin zur Leistung der Zinszahlungen an

die Anleger.

Dauerhafte Ausfälle von bis zu ca. 15 % der

Zinseinnahmen können ggf. noch dadurch kom-

pensiert werden, dass die VenSol Neue Ener-

gien GmbH das ausstehende Kommanditkapital

i.H.v. EUR 36.000 einzahlt, wenn die geplanten

Kosten nicht gleichzeitig überschritten werden.

Größere Ausfälle oder sogar ein Ausfall der

Rückzahlung des Nachrangdarlehens an die

Windkraftgesellschaft würden sich jedoch sofort

entsprechend auf die Zahlungen an die Anleger

auswirken.

Zeichnen Anleger weniger Nachrangdarlehen

als prognostiziert, vermindert sich in gleicher

Höhe auch das Nachrangdarlehen an die Wind-

parkgesellschaft, während die anderen Positio-

nen gleich bleiben.

PROGNOSE BEZÜGLICH DES ANLAGEOBJEKTS DER WINDPARKGESELLSCHAFT (2. EBENE)

Bei vorstehender Darstellung der Mittelverwen-

dung und Mittelherkunft handelt es sich um

Prognosen. Prognosen jeglicher Art sind kein

verlässlicher Indikator für die künftige tatsächli-

che Wertentwicklung der Vermögensanlage.

Die Gesamtkosten des Anlageobjekts (Progno-

se Mittelverwendung) der Windparkgesellschaft

bestehen insbesondere aus den Herstellungs-

kosten der Windenergieanlagen, die sich ein-

schließlich sämtlicher Infrastrukturkosten ver-

stehen, und Finanzierungskosten, wie z.B. Bau-

zeitzinsen, Bankgebühren, Dienstleistungen im

Rahmen der Finanzierung und Besicherung

durch die VenSol Asset Finance GmbH, etc.

Zusätzlich fallen diverse sonstige Kosten an.

Eine Liquiditätsreserve ist für die Investitions-

phase nicht vorgesehen, sondern soll erst in der

Betriebsphase aufgebaut werden.

Die geplante Finanzierung (Prognose Mittelher-

kunft) der Gesamtkosten des Anlageobjekts der

Mittelverwendung (Prognose) in EUR in %

1. Herstellungskosten der WEA 23.024.500 94,63%

2. Finanzierungskosten 1.125.000 4,62%

3. Sonstiges 180.500 0,74%

Summe 24.330.000 100,00%

Mittelherkunft (Prognose) in EUR in %

4. Eigenkapital 3.680.000 15,13%

davon Kommanditkapital 3.680.000 15,13%

5. Fremdkapital 20.650.000 84,87%

davon Bankdarlehen 19.650.000 80,76%

davon Nachrangdarlehen der Emittentin 1.000.000 4,11%

Summe 24.330.000 100,00%

Page 35: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

35

Windparkgesellschaft besteht aus Fremdkapital

in Form von Bankdarlehen und dem prognosti-

zierten Nachrangdarlehen der Emittentin i.H.v.

EUR 1.000.000 sowie aus Eigenmitteln in Form

von Kommanditkapital.

Das Eigenkapital in Form von Kommanditkapital

i.H.v. EUR 3.680.000 ist in seiner Gesamthöhe

dauerhaft zugesagt, entsprechend können keine

bestimmten Fälligkeiten genannt werden. Es

wurde von der einzigen Kommanditistin Stein-

beis Holding GmbH bereits vollständig einge-

zahlt.

Bei dem Fremdkapital handelt es sich um lang-

fristige Endfinanzierungen. Das Nachrangdarle-

hen zu einem Zinssatz von 3,0 % p.a. ist von

der Emittentin bis spätestens 15.04.2017 zu

erbringen und wird zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung noch mit weiterem bereits einge-

zahlten Eigenkapital in Form von Kommanditka-

pital, welches somit zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung insgesamt EUR 4.680.000 beträgt,

zwischenfinanziert. Fällt das Nachrangdarlehen

der Emittentin geringer aus als erwartet (EUR

1.000.000), wird diese Zwischenfinanzierung in

Höhe der Differenz bei gleichbleibenden Kondi-

tionen in eine dauerhafte Endfinanzierung aus

Eigenkapital in Form von Kommanditkapital

umgewandelt werden. Für das Fremdkapital in

Form der beiden Bankdarlehen, die jeweils von

der WGZ Bank AG und der KfW fest zugesagt

und von der Windparkgesellschaft bereits abge-

rufen wurden, gelten folgende Konditionen:

KfW-Darlehen aus dem Programmteil Erneu-

erbare Energien Standard (270) über

EUR 17.200.000, Laufzeit 16 Jahre, Zinssatz

2,0 % p.a., Zinsbindung bis zum 31.12.2025,

Tilgung vierteljährlich in Beträgen zu je

EUR 291.526, beginnend am 30.09.2017

sowie einer abweichenden Schlussrate i.H.v.

EUR 291.492 am 31.03.2032, Auszahlungs-

kurs 100 %

KfW-Darlehen aus dem Programmteil Erneu-

erbare Energien Standard (270) über

EUR 2.450.000, Laufzeit 10 Jahre, Zinssatz

1,65 % p.a., Zinsbindung bis zum

31.03.2025, Tilgung vierteljährlich in Beträ-

gen zu je EUR 76.563, beginnend am

30.06.2017 sowie einer abweichenden

Schlussrate i.H.v. EUR 76.547 € am

31.03.2025, Auszahlungskurs 100 %

Die Fremdkapitalquote der Windparkgesell-

schaft beträgt somit unter Berücksichtigung des

prognostizierten Nachrangdarlehens der Emit-

tentin ca. 84,9 %. Hierbei handelt es sich um

eine sehr hohe Fremdkapitalhebelung, die

grundsätzlich die Eigenkapitalrendite der Ge-

sellschafter der Windparkgesellschaft erhöht

("Leverage-Effekt"). Dieser Hebeleffekt verkehrt

sich jedoch ins Negative, wenn die Gesamtkapi-

talrendite unter den Fremdkapitalzins sinkt, was

schon bei einer geringen Verminderung der

erzielten Einspeisevergütungen der Fall wäre.

Dies hätte aufgrund der geringen Eigenkapital-

quote sehr schnell Auswirkungen auf die Fähig-

keit der Windparkgesellschaft zur Leistung der

Zinszahlungen und der Nachrangdarlehens-

rückzahlung an die Emittentin, insbesondere

aufgrund der Nachrangigkeit des Nachrangdar-

lehens der Emittentin. Dauerhafte Verminderun-

gen der erzielten Einspeisevergütungen können

nur durch die Erhöhung des Eigenkapitals kom-

pensiert werden.

Page 36: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

36

6. Angaben über die Gründungsgesellschafter der Emittentin

und über die Gesellschafter der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTERN DER EMITTENTIN UND DEN GESELLSCHAFTERN DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG

VenSol Neue Energien GmbH,

Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Firma

VenSol Neue Energien GmbH

Sitz und Geschäftsanschrift

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Art und Gesamtbetrag der insgesamt

gezeichneten und eingezahlten Einlagen.

Die VenSol Neue Energien GmbH hat zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung das gesamte

Kommanditkapital der Emittentin i.H.v.

EUR 40.000 gezeichnet, wovon EUR 4.000

eingezahlt sind.

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage

Für ihre in diesem Verkaufsprospekt aufgeführ-

ten Tätigkeiten und Beauftragungen (s. auf den

Seiten 41 dieses Verkaufsprospekts unter

"VenSol Neue Energien GmbH, Gesellschafterin

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung" im Abschnitt "Tätigkeiten und Beauftra-

gungen der Gründungsgesellschafter der Emit-

tentin und der Gesellschafter der Emittentin zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung") erhält die

VenSol Neue Energien GmbH keine Vergütungen

in Zusammenhang mit der Vermögensanlage.

Hinsichtlich ihrer in diesem Verkaufsprospekt

aufgeführten Beteiligungen (s. auf Seite 39 die-

ses Verkaufsprospekts unter "VenSol Neue

Energien GmbH, Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung" im Ab-

schnitt "Unmittelbare und mittelbare Beteiligun-

gen der Gründungsgesellschafter der Emittentin

und der Gesellschafter der Emittentin zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung") partizipiert die

VenSol Neue Energien GmbH ihrem jeweiligen

Anteil entsprechend an den Ergebnissen dieser

Gesellschaften. In Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage erzielt nur folgende dieser Ge-

sellschaften Einnahmen:

Die Emittentin erzielt über die gesamte Lauf-

zeit der Vermögensanlage betrachtet einen

prognostizierten Gesamtgewinn von

EUR 293 (vgl. Seite 54f. dieses Verkaufs-

prospekts, Vermögenslage/Bilanz in EUR

(Prognose), Zeile II. Ergebnissonderkonto,

Spalte 31.12.2023). Hieran partizipiert die

VenSol Neue Energien GmbH entsprechend

ihrem unmittelbaren Anteil mit 100 %.

Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit

der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-

ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-

ge der VenSol Neue Energien GmbH bis zum

Ende der Laufzeit der Vermögensanlage beträgt

somit EUR 293.

Darüber hinaus stehen der VenSol Neue Ener-

gien GmbH in Zusammenhang mit der Vermö-

gensanlage keine Gewinnbeteiligungen, Ent-

nahmerechte sowie keine sonstigen Gesamtbe-

züge zu, insbesondere keine Gehälter, Gewinn-

beteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Ver-

sicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleis-

tungen jeder Art.

Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-

gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von

Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungen (BaFin)

Für juristische Personen in Deutschland ist die

Erstellung eines Führungszeugnisses nicht

möglich. Da es sich bei der VenSol Neue Ener-

gien GmbH um eine juristische Person mit Sitz

und Geschäftsführung in Deutschland handelt,

können insofern keine Angaben zu Eintragun-

gen in einem Führungszeugnis gemacht wer-

den. Ausländische Verurteilungen wegen einer

Straftat, die mit Straftaten nach den §§ 263 bis

283d des Strafgesetzbuches, § 54 des Kredit-

wesengesetzes, § 38 des Wertpapierhandels-

gesetzes oder § 369 der Abgabenordnung ver-

gleichbar ist, liegen nicht vor.

Page 37: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

37

Über das Vermögen der VenSol Neue Energien

GmbH wurde innerhalb der letzten fünf Jahre

kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels

Masse abgewiesen.

Die VenSol Neue Energien GmbH war innerhalb

der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsfüh-

rung einer Gesellschaft tätig, über deren Ver-

mögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder

mangels Masse abgewiesen wurde.

In Bezug auf die VenSol Neue Energien GmbH

besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum

Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbrin-

gung von Finanzdienstleistungen durch die

BaFin. Eine solche wurde bisher auch nicht

beantragt oder erteilt.

Herr Jürgen Ganz,

Gründungsgesellschafter der Emittentin

Name

Jürgen Ganz

Geschäftsanschrift

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Art und Gesamtbetrag der insgesamt

gezeichneten und eingezahlten Einlagen.

Herr Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung nicht am Kapital der Emittentin

beteiligt.

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage

Für seine in diesem Verkaufsprospekt aufge-

führten Tätigkeiten (s. auf den Seiten 41f. die-

ses Verkaufsprospekts unter "Herr Jürgen

Ganz, Gründungsgesellschafter der Emittentin"

im Abschnitt "Tätigkeiten und Beauftragungen

der Gründungsgesellschafter der Emittentin und

der Gesellschafter der Emittentin zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung") erhält Herr Jürgen

Ganz lediglich von der VenSol Asset Finance

GmbH ein Gehalt. Dieses Gehalt wird jedoch

auch hinsichtlich seiner Höhe unabhängig von

der Vermögensanlage gezahlt und steht inso-

fern nicht in Zusammenhang mit der Vermö-

gensanlage.

Hinsichtlich seiner in diesem Verkaufsprospekt

aufgeführten Beteiligungen (s. auf den Sei-

ten 39f. dieses Verkaufsprospekts unter "Herr

Jürgen Ganz, Gründungsgesellschafter der

Emittentin" im Abschnitt "Unmittelbare und mit-

telbare Beteiligungen der Gründungsgesell-

schafter der Emittentin und der Gesellschafter

der Emittentin zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung") partizipiert Herr Jürgen Ganz seinem

jeweiligen Anteil entsprechend an den Ergeb-

nissen dieser Gesellschaften. In Zusammen-

hang mit der Vermögensanlage erzielen folgen-

de dieser Gesellschaften Einnahmen:

VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-

gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen

der Finanzierung und Besicherung der Wind-

energieanlagen). Hierbei handelt es sich um

eine einmalige Einnahme i.H.v.

EUR 450.000, die das Ergebnis der VenSol

Asset Finance GmbH verbessert (vor Be-

rücksichtigung der hiermit in Zusammenhang

stehenden Kosten). Hieran partizipiert Herr

Jürgen Ganz entsprechend seinem unmittel-

baren Anteil mit 50 %.

Die VenSol Beteiligungs GmbH erhält als

Komplementärin der Emittentin für die Über-

nahme der persönlichen Haftung eine Vergü-

tung i.H.v. EUR 500 p.a. Der prognostizierte

Gesamtbetrag der Haftungsvergütung über

die gesamte Laufzeit der Vermögensanlage

betrachtet beträgt EUR 3.708 (vgl. Seiten

54f. dieses Verkaufsprospekts, Ertragsla-

ge/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR

(Prognose), Zeile 3. Haftungsvergütung).

Hieran partizipiert Herr Jürgen Ganz ent-

sprechend seinem unmittelbaren Anteil mit

100 %.

Die Emittentin erzielt über die gesamte Lauf-

zeit der Vermögensanlage betrachtet einen

prognostizierten Gesamtgewinn von

EUR 293 (vgl. Seite 54f. dieses Verkaufs-

prospekts, Vermögenslage/Bilanz in EUR

(Prognose), Zeile II. Ergebnissonderkonto,

Spalte 31.12.2023). Hieran partizipiert Herr

Jürgen Ganz entsprechend seinem mittelba-

ren Anteil (über die VenSol Neue Energien

GmbH) mit 100 %.

Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit

der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-

ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-

ge von Herrn Jürgen Ganz bis zum Ende der

Laufzeit der Vermögensanlage beträgt somit

maximal EUR 229.001.

Darüber hinaus stehen Herrn Jürgen Ganz in

Zusammenhang mit der Vermögensanlage kei-

ne Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie

keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesonde-

re keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-

wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.

Page 38: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

38

Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-

gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von

Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungen (BaFin)

Im Führungszeugnis von Herrn Jürgen Ganz,

das zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung nicht

älter als sechs Monate ist, sind keine Eintragun-

gen in Bezug auf Verurteilungen wegen einer

Straftat nach den §§ 263 bis 283d des Strafge-

setzbuches, § 54 des Kreditwesengesetzes,

§ 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder

§ 369 der Abgabenordnung enthalten. Herr

Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Prospektauf-

stellung deutscher Staatsangehöriger. Ausländi-

sche Verurteilungen wegen einer Straftat, die

mit den in Satz 1 genannten Straftaten ver-

gleichbar ist, liegen nicht vor.

Über das Vermögen von Herrn Jürgen Ganz

wurde innerhalb der letzten fünf Jahre kein In-

solvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse

abgewiesen.

Herr Jürgen Ganz war innerhalb der letzten fünf

Jahre nicht in der Geschäftsführung einer Ge-

sellschaft tätig, über deren Vermögen ein Insol-

venzverfahren eröffnet oder mangels Masse

abgewiesen wurde.

In Bezug auf Herrn Jürgen Ganz besteht keine

Aufhebung einer Erlaubnis zum Betreiben von

Bankgeschäften oder zur Erbringung von Fi-

nanzdienstleistungen durch die BaFin. Eine

solche wurde bisher auch nicht beantragt oder

erteilt.

VenSol Beteiligungs GmbH,

Gründungsgesellschafterin der Emittentin

und Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Firma

VenSol Beteiligungs GmbH

Sitz und Geschäftsanschrift

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Art und Gesamtbetrag der insgesamt

gezeichneten und eingezahlten Einlagen.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung nicht am Kapital

der Emittentin beteiligt.

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage

Die VenSol Beteiligungs GmbH erhält als Kom-

plementärin der Emittentin für die Übernahme

der persönlichen Haftung eine Vergütung i.H.v.

EUR 500 p.a. Der prognostizierte Gesamtbetrag

der Haftungsvergütung über die gesamte Lauf-

zeit der Vermögensanlage betrachtet beträgt

EUR 3.708 (vgl. Seiten 54f. dieses Verkaufs-

prospekts, Ertragslage/Gewinn- und Verlust-

rechnung in EUR (Prognose), Zeile

3. Haftungsvergütung).

Darüber hinaus stehen der VenSol Beteiligungs

GmbH in Zusammenhang mit der Vermögens-

anlage keine Gewinnbeteiligungen, Entnahme-

rechte sowie keine sonstigen Gesamtbezüge zu,

insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteili-

gungen, Aufwandsentschädigungen, Versiche-

rungsentgelte, Provisionen und Nebenleistun-

gen jeder Art.

Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-

gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von

Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungen (BaFin)

Für juristische Personen in Deutschland ist die

Erstellung eines Führungszeugnisses nicht

möglich. Da es sich bei der VenSol Beteiligungs

GmbH um eine juristische Person mit Sitz und

Geschäftsführung in Deutschland handelt, kön-

nen insofern keine Angaben zu Eintragungen in

einem Führungszeugnis gemacht werden. Aus-

ländische Verurteilungen wegen einer Straftat,

die mit Straftaten nach den §§ 263 bis 283d des

Strafgesetzbuches, § 54 des Kreditwesengeset-

zes, § 38 des Wertpapierhandelsgesetzes oder

§ 369 der Abgabenordnung vergleichbar ist,

liegen nicht vor.

Über das Vermögen der VenSol Beteiligungs

GmbH wurde innerhalb der letzten fünf Jahre

kein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels

Masse abgewiesen.

Die VenSol Beteiligungs GmbH war innerhalb

der letzten fünf Jahre nicht in der Geschäftsfüh-

rung einer Gesellschaft tätig, über deren Ver-

mögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder

mangels Masse abgewiesen wurde.

In Bezug auf die VenSol Beteiligungs GmbH

besteht keine Aufhebung einer Erlaubnis zum

Betreiben von Bankgeschäften oder zur Erbrin-

gung von Finanzdienstleistungen durch die

BaFin. Eine solche wurde bisher auch nicht

beantragt oder erteilt.

UNMITTELBARE UND MITTELBARE BETEILIGUNGEN DER GRÜNDUNGS-

Page 39: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

39

GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN UND DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUF-STELLUNG

VenSol Neue Energien GmbH,

Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung ist die VenSol Neue Energien GmbH nicht

mittelbar, jedoch unmittelbar mit 100 % der

Kommanditanteile an der Emittentin beteiligt.

Darüber hinaus ist die VenSol Neue Energien

GmbH weder unmittelbar noch mittelbar an Un-

ternehmen beteiligt, die mit dem Vertrieb der

emittierten Vermögensanlage beauftragt sind.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospekt-

aufstellung ist die VenSol Neue Energien GmbH

daher weder unmittelbar noch mittelbar an Un-

ternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremd-

kapital zur Verfügung stellen.

VenSol Neue Energien GmbH ist zum Zeitpunkt

der Prospektaufstellung weder unmittelbar noch

mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im Zu-

sammenhang mit der Anschaffung oder Herstel-

lung des Anlageobjekts der Emittentin (Nach-

rangdarlehen an die Windparkgesellschaft) und

des Anlageobjekts der Windparkgesellschaft

(Windpark mit fünf Windenergieanlagen in Disc-

hingen) Lieferungen oder Leistungen erbringen.

Die VenSol Neue Energien GmbH ist zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung an den folgenden

Unternehmen, die mit der Emittentin nach § 271

des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-

gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,

unmittelbar wie folgt beteiligt (alle mit Sitz in

87727 Babenhausen; in Klammern die jeweilige

Höhe der Beteiligung am Kommanditkapital

in %):

UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG

Umweltgerechte Energie (100 %)

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (90 %)

Wind Energy Farming I

GmbH & Co. KG (100 %)

Windpark Riedheim Projekt

GmbH & Co. KG (50 %)

Windpark Wallerdorf Projekt

GmbH & Co. KG (50 %)

Wind Energy Farming II

GmbH & Co. KG (100 %)

Wind Energy Farming III

GmbH & Co. KG (100 %)

Mittelbare und weitere unmittelbare Beteiligun-

gen der VenSol Neue Energien GmbH an Un-

ternehmen, die mit der Emittentin nach § 271

des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-

gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,

bestehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

nicht.

Herr Jürgen Ganz,

Gründungsgesellschafter der Emittentin

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung ist Herr Jürgen Ganz nicht unmittelbar,

jedoch mittelbar über die VenSol Neue Energien

GmbH und die VenSol Beteiligungs GmbH mit

100 % der Kommanditanteile an der Emittentin

beteiligt. Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz

weder unmittelbar noch mittelbar an Unterneh-

men beteiligt, die mit dem Vertrieb der emittier-

ten Vermögensanlage beauftragt sind.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung ist Herr Jürgen Ganz daher weder

unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen

beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur

Verfügung stellen.

Herr Jürgen Ganz ist an folgenden Unterneh-

men, die im Zusammenhang mit der Anschaf-

fung oder Herstellung des Anlageobjekts der

Emittentin (Nachrangdarlehen an die Windpark-

gesellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-

parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-

gieanlagen in Dischingen) Lieferungen oder

Leistungen erbringen, unmittelbar beteiligt (in

Klammern die jeweilige Höhe der Beteiligung

am Stammkapital in %):

VenSol Neue Energien GmbH (100 %)

(Dienstleistungen für die Windparkgesell-

schaft im Rahmen der Vertragsgestaltungen,

des Abschlusses von Lieferverträgen, der

Betriebsführung und der Baubetreuung so-

wie auf Ebene der Emittentin Abgabe einer

Erklärung zur Übernahme aller Kosten, die

im Rahmen der Erstellung und Billigung die-

ses Verkaufsprospekts anfallen, und aller

seit Gründung der Emittentin bis zum

30.06.2016 angefallenen Verwaltungskosten)

VenSol Asset Finance GmbH (50 %)

(Dienstleistungen für die Windparkgesell-

Page 40: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

40

schaft im Rahmen der Finanzierung und Be-

sicherung der Windenergieanlagen)

An weiteren Unternehmen, die im Zusammen-

hang mit der Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-

jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder

Leistungen erbringen, ist Herr Jürgen Ganz zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung weder unmit-

telbar noch mittelbar beteiligt.

Herr Jürgen Ganz ist zum Zeitpunkt der Pros-

pektaufstellung an den folgenden Unternehmen,

die mit der Emittentin nach § 271 des Handels-

gesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis

stehen oder verbunden sind, unmittelbar oder

mittelbar wie folgt beteiligt (alle mit Sitz in 87727

Babenhausen):

Unmittelbare Beteiligungen

(in Klammern die jeweilige Höhe der Beteiligung

am Stamm- bzw. Kommanditkapital in %)

VenSol Neue Energien GmbH (100 %)

VenSol Beteiligungs GmbH (100 %)

(Komplementärin der Emittentin)

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (5 %)

Mittelbare Beteiligungen über die 100 %-

Beteiligung an der VenSol Neue Energien GmbH

(in Klammern die jeweilige Höhe der mittelbaren

Beteiligung am Kommanditkapital in %)

UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG

Umweltgerechte Energie (100 %)

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG (90 %)

Wind Energy Farming I

GmbH & Co. KG (100 %)

Windpark Riedheim Projekt

GmbH & Co. KG (50 %)

Windpark Wallerdorf Projekt

GmbH & Co. KG (50 %)

Wind Energy Farming II

GmbH & Co. KG (100 %)

Wind Energy Farming III

GmbH & Co. KG (100 %)

Mittelbare Beteiligung über die 100 %-

Beteiligung an der VenSol Beteiligungs GmbH,

die als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung

an folgendem Unternehmen beteiligt ist:

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Mittelbare Beteiligung über die 50 %-Beteiligung

an der VenSol Zweite Beteiligungs GmbH, die

als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung an

folgenden Unternehmen beteiligt ist:

Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG

Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung an keinen weite-

ren Unternehmen, die mit der Emittentin nach

§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-

ligungsverhältnis stehen oder verbunden sind,

unmittelbar oder mittelbar beteiligt.

VenSol Beteiligungs GmbH,

Gründungsgesellschafterin der Emittentin

und Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstel-

lung ist die VenSol Beteiligungs GmbH unmit-

telbar als Komplementärin ohne Kapitalbeteili-

gung an der Emittentin beteiligt. Darüber hinaus

ist sie weder unmittelbar noch mittelbar an an-

deren Unternehmen, die mit dem Vertrieb der

emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,

beteiligt.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung ist die VenSol Beteiligungs GmbH

daher weder unmittelbar noch mittelbar an Un-

ternehmen beteiligt, die der Emittentin Fremd-

kapital zur Verfügung stellen.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung weder unmittelbar

noch mittelbar an Unternehmen beteiligt, die im

Zusammenhang mit der Anschaffung oder Her-

stellung des Anlageobjekts der Emittentin

(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-

schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-

sellschaft (Windpark mit fünf Windenergieanla-

gen in Dischingen) Lieferungen oder Leistungen

erbringen.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung an folgendem

Unternehmen, das mit der Emittentin nach

§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-

ligungsverhältnis steht oder verbunden ist, un-

mittelbar als Komplementärin ohne Kapitalbetei-

ligung beteiligt (Sitz in 87727 Babenhausen):

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Darüber hinaus ist die VenSol Beteiligungs

GmbH zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

an keinen weiteren Unternehmen, die mit der

Page 41: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

41

Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-

ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen

oder verbunden sind, unmittelbar oder mittelbar

beteiligt.

TÄTIGKEITEN UND BEAUFTRAGUNGEN DER GRÜNDUNGSGESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN UND DER GESELLSCHAFTER DER EMITTENTIN ZUM ZEITPUNKT DER PROSPEKTAUFSTELLUNG

VenSol Neue Energien GmbH,

Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Die VenSol Neue Energien GmbH ist

nicht für die Emittentin tätig. Sie hat jedoch ge-

genüber der Emittentin eine Erklärung zur

Übernahme aller Kosten, die im Rahmen der

Erstellung und Billigung dieses Verkaufspros-

pekts anfallen, und aller seit Gründung der Emit-

tentin bis zum 30.06.2016 angefallenen Verwal-

tungskosten abgegeben. Darüber hinaus ist

VenSol Neue Energien GmbH nicht für Unter-

nehmen tätig, die mit dem Vertrieb der emittier-

ten Vermögensanlage beauftragt sind.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Die VenSol Neue Energien ist

daher nicht für Unternehmen tätig, die der Emit-

tentin Fremdkapital zur Verfügung stellen.

Die VenSol Neue Energien GmbH ist nicht für

Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit

der Anschaffung oder Herstellung des Anlage-

objekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die

Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts

der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf

Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen

oder Leistungen erbringen.

Die VenSol Neue Energien GmbH ist für folgen-

de Unternehmen, die mit der Emittentin nach §

271 des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-

gungsverhältnis stehen oder verbunden sind,

tätig, indem sie verschiedene Dienstleistungen

unterschiedlicher Größenordnung im Rahmen

der Finanzierung und Projektierung (Vertrags-

gestaltungen, Abschluss von Lieferverträgen,

der Betriebsführung, Baubetreuung) für diese

Unternehmen erbringt (alle mit Sitz in 87727

Babenhausen):

UGE Altentreptow-West GmbH & Co. KG

Umweltgerechte Energie

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG

Windpark Riedheim Projekt GmbH & Co. KG

Windpark Wallerdorf Projekt GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG

Darüber hinaus ist die VenSol Neue Energien

GmbH nicht für Unternehmen tätig, die mit der

Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-

ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen

oder verbunden sind.

Die VenSol Neue Energien GmbH ist nicht mit

dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlage

beauftragt.

Die VenSol Neue Energien GmbH stellt der

Emittentin weder Fremdkapital zur Verfügung,

noch vermittelt ihr Fremdkapital.

Im Zusammenhang mit der Anschaffung oder

Herstellung des Anlageobjekts der Emittentin

(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-

schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-

sellschaft (Windpark mit fünf Wind-

energieanlagen in Dischingen) erbringt die

VenSol Neue Energien GmbH folgende Liefe-

rungen oder Leistungen:

Auf Ebene der Emittentin hat sie eine Erklä-

rung zur Übernahme aller Kosten, die im

Rahmen der Erstellung und Billigung dieses

Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit

Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016

angefallenen Verwaltungskosten abgegeben.

Auf Ebene der Windparkgesellschaft erbringt

sie Dienstleistungen im Rahmen der Ver-

tragsgestaltungen, des Abschlusses von Lie-

ferverträgen, der Betriebsführung, der Bau-

betreuung.

Darüber hinaus erbringt die VenSol Neue Ener-

gien GmbH keine Lieferungen oder Leistungen

im Zusammenhang mit der Anschaffung oder

Herstellung des Anlageobjekts der Emittentin

(Nachrangdarlehen an die Windparkgesell-

schaft) und des Anlageobjekts der Windparkge-

sellschaft (Windpark mit fünf Windenergieanla-

gen in Dischingen).

Herr Jürgen Ganz,

Gründungsgesellschafter der Emittentin

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Herr Jürgen Ganz ist über seine

Funktion als Geschäftsführer der Komplementä-

rin der Emittentin, der VenSol Beteiligungs

GmbH, für die Emittentin tätig. Darüber hinaus

ist Herr Jürgen Ganz nicht für Unternehmen

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42

tätig, die mit dem Vertrieb der emittierten Ver-

mögensanlage beauftragt sind.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Herr Jürgen Ganz ist daher

nicht für Unternehmen tätig, die der Emittentin

Fremdkapital zur Verfügung stellen.

Herr Jürgen Ganz ist für folgende Unternehmen

als Geschäftsführer tätig, die im Zusammen-

hang mit der Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts der Emittentin (Nachrangdarle-

hen an die Windparkgesellschaft) und des Anla-

geobjekts der Windparkgesellschaft (Windpark

mit fünf Windenergieanlagen in Dischingen)

Lieferungen oder Leistungen erbringen:

VenSol Neue Energien GmbH (Dienstleis-

tungen für die Windparkgesellschaft im

Rahmen der Vertragsgestaltungen, des Ab-

schlusses von Lieferverträgen, der Betriebs-

führung und der Baubetreuung sowie auf

Ebene der Emittentin Abgabe einer Erklä-

rung zur Übernahme aller Kosten, die im

Rahmen der Erstellung und Billigung dieses

Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit

Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016

angefallenen Verwaltungskosten)

VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-

gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen

der Finanzierung und Besicherung der Wind-

energieanlagen)

Für weitere Unternehmen, die im Zusammen-

hang mit der Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-

jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder

Leistungen erbringen, ist Herr Jürgen Ganz

nicht tätig.

Herr Jürgen Ganz ist für folgende Unternehmen,

die mit der Emittentin nach § 271 des Handels-

gesetzbuches in einem Beteiligungsverhältnis

stehen oder verbunden sind, als Geschäftsfüh-

rer tätig (alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):

VenSol Neue Energien GmbH

VenSol Beteiligungs GmbH

(Komplementärin der Emittentin)

Die VenSol Neue Energien GmbH ist wiederum

selbst für Unternehmen tätig, die mit der Emit-

tentin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in

einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver-

bunden sind (vgl. hierzu die Angaben auf den

Seiten 41f. dieses Verkaufsprospekts). Herr

Jürgen Ganz ist insofern als Geschäftsführer

der VenSol Neue Energien GmbH mittelbar

auch für die dort genannten Unternehmen tätig.

Weiter ist Herr Jürgen Ganz über seine Funktion

als Geschäftsführer der jeweiligen Komplemen-

tärin für folgende Unternehmen, die mit der

Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-

ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen

oder verbunden sind, tätig (alle mit Sitz in 87727

Babenhausen):

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG

Darüber hinaus ist Herr Jürgen Ganz nicht für

Unternehmen tätig, die mit der Emittentin nach

§ 271 des Handelsgesetzbuches in einem Betei-

ligungsverhältnis stehen oder verbunden sind.

Herr Jürgen Ganz ist nicht mit dem Vertrieb der

emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellt

der Emittentin weder Fremdkapital zur Verfü-

gung, noch vermittelt ihr Fremdkapital und er-

bringt ebenfalls keine Lieferungen oder Leistun-

gen im Zusammenhang mit der Anschaffung

oder Herstellung des Anlageobjekts der Emit-

tentin (Nachrangdarlehen an die Windparkge-

sellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-

parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-

gieanlagen in Dischingen).

VenSol Beteiligungs GmbH,

Gründungsgesellschafterin der Emittentin

und Gesellschafterin der Emittentin

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

Mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensan-

lage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

beauftragt. Die VenSol Beteiligungs GmbH ist

als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung bei

der Emittentin tätig. Sie übernimmt dabei die

persönliche Haftung und die Geschäftsführung

für die Emittentin. Darüber hinaus ist die VenSol

Beteiligungs GmbH nicht für Unternehmen tätig,

die mit dem Vertrieb der emittierten Vermö-

gensanlage beauftragt sind.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Die VenSol Beteiligungs

GmbH ist daher nicht für Unternehmen tätig, die

der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stel-

len.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist nicht für Un-

ternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der

Anschaffung oder Herstellung des Anlageob-

jekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die

Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts

der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf

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43

Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen

oder Leistungen erbringen.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist für folgendes

Unternehmen als Komplementärin (Übernahme

der persönlichen Haftung und Geschäftsfüh-

rung) tätig, das mit der Emittentin nach § 271

des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-

gungsverhältnis steht oder verbunden ist (Sitz in

87727 Babenhausen):

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Darüber hinaus ist die VenSol Beteiligungs

GmbH nicht für Unternehmen tätig, die mit der

Emittentin nach § 271 des Handelsgesetzbu-

ches in einem Beteiligungsverhältnis stehen

oder verbunden sind.

Die VenSol Beteiligungs GmbH ist nicht mit dem

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage be-

auftragt, stellt der Emittentin weder Fremdkapi-

tal zur Verfügung, noch vermittelt ihr Fremdkapi-

tal und erbringt ebenfalls keine Lieferungen oder

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaf-

fung oder Herstellung des Anlageobjekts der

Emittentin (Nachrangdarlehen an die Windpark-

gesellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-

parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-

gieanlagen in Dischingen).

7. Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin

und Aufsichtsgremien, etc.

Die Emittentin verfügt über keinen Vorstand

sowie über keine Aufsichtsgremien und Beiräte.

Die nachfolgenden Angaben beziehen sich da-

her nur auf die Geschäftsführung der Emittentin.

ALLGEMEINE ANGABEN ZU DEN MITGLIEDERN DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTIN

Namen

Jürgen Ganz und Christian Böhm (nachfolgend

"Mitglieder der Geschäftsführung der Emittentin"

genannt)

Geschäftsanschrift

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Funktionen bei der Emittentin

Es gibt keine Funktionstrennung bei den Mit-

gliedern der Geschäftsführung der Emittentin.

Keinem Geschäftsführer ist ein bestimmter Ver-

antwortungs- oder Aufgabenbereich zugeordnet.

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-

tin Jürgen Ganz ist gleichzeitig auch Grün-

dungsgesellschafter der Emittentin. Seine Ge-

winnbeteiligungen, Entnahmerechte, sonstige

Gesamtbezüge in Zusammenhang mit der Ver-

mögensanlage als Gründungsgesellschafter

sind deckungsgleich mit denen als Mitglied der

Geschäftsführung der Emittentin und wurden

insofern bereits bei den entsprechenden Pros-

pektangaben aufgeführt (s. Seite 37 dieses Ver-

kaufsprospekts).

Für seine in diesem Verkaufsprospekt aufge-

führten Tätigkeiten (s. "Tätigkeiten und Beauf-

tragungen der Mitglieder der Geschäftsführung

der Emittentin" auf den Seiten 44f. dieses Ver-

kaufsprospekts) erhält das Mitglied der Ge-

schäftsführung der Emittentin Christian Böhm

lediglich von der VenSol Asset Finance GmbH

ein Gehalt. Dieses Gehalt wird jedoch auch

hinsichtlich seiner Höhe unabhängig von der

Vermögensanlage gezahlt und steht insofern

nicht in Zusammenhang mit der Vermögensan-

lage.

Hinsichtlich seiner in diesem Verkaufsprospekt

aufgeführten Beteiligungen (s. "Unmittelbare

und mittelbare Beteiligungen der Mitglieder der

Geschäftsführung der Emittentin" auf den Sei-

ten 45f. dieses Verkaufsprospekts) partizipiert

das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-

tin Christian Böhm seinem jeweiligen Anteil ent-

sprechend an den Ergebnissen dieser Gesell-

schaften. In Zusammenhang mit der Vermö-

gensanlage erzielt von diesen Gesellschaften

lediglich die VenSol Asset Finance GmbH

(Dienstleistungen für die Windparkgesellschaft

im Rahmen der Finanzierung und Besicherung

der Windenergieanlagen) Einnahmen. Hierbei

handelt es sich um eine einmalige Einnahme

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i.H.v. EUR 450.000, die das Ergebnis der Ven-

Sol Asset Finance GmbH verbessert (vor Be-

rücksichtigung der hiermit in Zusammenhang

stehenden Kosten). Hieran partizipiert das Mit-

glied der Geschäftsführung der Emittentin Chris-

tian Böhm entsprechend seinem unmittelbaren

Anteil mit 50 %.

Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit

der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-

ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-

ge des Mitglieds der Geschäftsführung der Emit-

tentin Christian Böhm bis zum Ende der Laufzeit

der Vermögensanlage beträgt somit maximal

EUR 225.000.

Darüber hinaus stehen Herrn Christian Böhm in

Zusammenhang mit der Vermögensanlage kei-

ne Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte sowie

keine sonstigen Gesamtbezüge zu, insbesonde-

re keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Auf-

wandsentschädigungen, Versicherungsentgelte,

Provisionen und Nebenleistungen jeder Art.

Die Gesamtsumme der in Zusammenhang mit

der Vermögensanlage stehenden Gewinnbetei-

ligungen, Entnahmerechte und sonstigen Bezü-

ge aller Mitglieder der Geschäftsführung der

Emittentin (Herr Christian Böhm, vgl. vorstehen-

de Absätze und Herr Jürgen Ganz, vgl. Seite 37

dieses Verkaufsprospekts) bis zum Ende der

Laufzeit der Vermögensanlage beträgt somit

maximal EUR 454.001.

Führungszeugnisse, ausländische Verurteilun-

gen, Insolvenzverfahren und Aufhebungen von

Erlaubnissen durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungen (BaFin)

In den Führungszeugnissen der Mitglieder der

Geschäftsführung der Emittentin, die zum Zeit-

punkt der Prospektaufstellung nicht älter als

sechs Monate sind, sind keine Eintragungen in

Bezug auf Verurteilungen wegen einer Straftat

nach den §§ 263 bis 283d des Strafgesetzbu-

ches, § 54 des Kreditwesengesetzes, § 38 des

Wertpapierhandelsgesetzes oder § 369 der

Abgabenordnung enthalten. Beide Mitglieder

der Geschäftsführung der Emittentin sind zum

Zeitpunkt der Prospektaufstellung deutsche

Staatsangehörige. Ausländische Verurteilungen

wegen einer Straftat, die mit den in Satz 1 ge-

nannten Straftaten vergleichbar ist, liegen nicht

vor.

Über das Vermögen der Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Emittentin wurde innerhalb

der letzten fünf Jahre kein Insolvenzverfahren

eröffnet oder mangels Masse abgewiesen.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-

tentin waren innerhalb der letzten fünf Jahre

nicht in der Geschäftsführung einer Gesellschaft

tätig, über deren Vermögen ein Insolvenzverfah-

ren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen

wurde.

In Bezug auf die Mitglieder der Geschäftsfüh-

rung der Emittentin bestehen keine Aufhebun-

gen einer Erlaubnis zum Betreiben von Bankge-

schäften oder zur Erbringung von Finanzdienst-

leistungen durch die BaFin. Eine solche wurde

bisher auch nicht beantragt oder erteilt.

TÄTIGKEITEN UND BEAUFTRAGUNGEN DER MITGLIEDER DER GESCHÄFTS-FÜHRUNG DER EMITTENTIN

Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens-

anlage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

betraut. Die Mitglieder der Geschäftsführung der

Emittentin sind über ihre jeweilige Funktion als

Geschäftsführer der Komplementärin der Emit-

tentin, der VenSol Beteiligungs GmbH, für die

Emittentin tätig. Darüber hinaus sind die Mitglie-

der der Geschäftsführung der Emittentin nicht

für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der

angebotenen Vermögensanlage betraut sind

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Die Mitglieder der Geschäfts-

führung der Emittentin sind daher nicht für Un-

ternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital

zur Verfügung stellen.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-

tentin sind für folgende Unternehmen als Ge-

schäftsführer tätig, die im Zusammenhang mit

der Anschaffung oder Herstellung des Anlage-

objekts der Emittentin (Nachrangdarlehen an die

Windparkgesellschaft) und des Anlageobjekts

der Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf

Windenergieanlagen in Dischingen) Lieferungen

oder Leistungen erbringen

VenSol Neue Energien GmbH (Dienstleis-

tungen für die Windparkgesellschaft im

Rahmen der Vertragsgestaltungen, des Ab-

schlusses von Lieferverträgen, der Betriebs-

führung und der Baubetreuung sowie auf

Ebene der Emittentin Abgabe einer Erklä-

rung zur Übernahme aller Kosten, die im

Rahmen der Erstellung und Billigung dieses

Verkaufsprospekts anfallen, und aller seit

Gründung der Emittentin bis zum 30.06.2016

angefallenen Verwaltungskosten)

VenSol Asset Finance GmbH (Dienstleistun-

gen für die Windparkgesellschaft im Rahmen

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45

der Finanzierung und Besicherung der Wind-

energieanlagen)

Für weitere Unternehmen, die im Zusammen-

hang mit der Anschaffung oder Herstellung des

Anlageobjekts der Emittentin und des Anlageob-

jekts der Windparkgesellschaft Lieferungen oder

Leistungen erbringen, sind die Mitglieder der

Geschäftsführung der Emittentin nicht tätig.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-

tentin sind für folgende Unternehmen, die mit

der Emittentin nach § 271 des Handelsgesetz-

buches in einem Beteiligungsverhältnis stehen

oder verbunden sind, als Geschäftsführer tätig

(alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):

VenSol Neue Energien GmbH

VenSol Beteiligungs GmbH

(Komplementärin der Emittentin)

Die VenSol Neue Energien GmbH ist wiederum

selbst für Unternehmen tätig, die mit der Emit-

tentin nach § 271 des Handelsgesetzbuches in

einem Beteiligungsverhältnis stehen oder ver-

bunden sind (vgl. hierzu die Angaben auf Seite

41 dieses Verkaufsprospekts). Die Mitglieder

der Geschäftsführung der Emittentin sind inso-

fern als Geschäftsführer der VenSol Neue

Energien GmbH mittelbar auch für die dort ge-

nannten Unternehmen tätig.

Weiter sind die Mitglieder der Geschäftsführung

der Emittentin über ihre Funktion als Geschäfts-

führer der jeweiligen Komplementärin für fol-

gende Unternehmen, die mit der Emittentin

nach § 271 des Handelsgesetzbuches in einem

Beteiligungsverhältnis stehen oder verbunden

sind, tätig (alle mit Sitz in 87727 Babenhausen):

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG

Darüber hinaus sind die Mitglieder der Ge-

schäftsführung der Emittentin nicht für Unter-

nehmen tätig, die mit der Emittentin nach § 271

des Handelsgesetzbuches in einem Beteili-

gungsverhältnis stehen oder verbunden sind.

Die Mitglieder der Geschäftsführung der Emit-

tentin sind nicht selbst mit dem Vertrieb der

emittierten Vermögensanlage beauftragt, stellen

der Emittentin weder Fremdkapital zur Verfü-

gung, noch vermitteln ihr Fremdkapital und er-

bringen ebenfalls keine Lieferungen oder Leis-

tungen im Zusammenhang mit der Anschaffung

oder Herstellung des Anlageobjekts der Emit-

tentin (Nachrangdarlehen an die Windparkge-

sellschaft) und des Anlageobjekts der Wind-

parkgesellschaft (Windpark mit fünf Windener-

gieanlagen in Dischingen).

UNMITTELBARE UND MITTELBARE BETEILIGUNGEN DER MITGLIEDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER EMITTENTIN

Das Mitglied der Geschäftsführung der Emitten-

tin Jürgen Ganz ist gleichzeitig auch Grün-

dungsgesellschafter der Emittentin. Seine un-

mittelbaren und mittelbaren Beteiligungen wur-

den insofern bereits bei den entsprechenden

Prospektangaben aufgeführt (s. Seiten 39f. die-

ses Verkaufsprospekts unter "Unmittelbare und

mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesell-

schafter…" Unterpunkt "Herr Jürgen Ganz,

Gründungsgesellschafter der Emittentin"). Die

nachfolgenden Ausführungen werden an dieser

Stelle insofern nur für das Mitglied der Ge-

schäftsführung der Emittentin Christian Böhm

getätigt.

Mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögens-

anlage ist die Emittentin und Anbieterin selbst

betraut. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

ist Herr Christian Böhm weder unmittelbar noch

mittelbar an der Emittentin oder an anderen

Unternehmen, die mit dem Vertrieb der angebo-

tenen Vermögensanlage betraut sind, beteiligt.

Es ist nicht geplant, dass die Emittentin Fremd-

kapital aufnimmt. Zum Zeitpunkt der Prospek-

taufstellung ist Herr Christian Böhm daher we-

der unmittelbar noch mittelbar an Unternehmen

beteiligt, die der Emittentin Fremdkapital zur

Verfügung stellen.

Herr Christian Böhm ist an folgendem Unter-

nehmen, das im Zusammenhang mit der An-

schaffung oder Herstellung des Anlageobjekts

der Emittentin (Nachrangdarlehen an die Wind-

parkgesellschaft) und des Anlageobjekts der

Windparkgesellschaft (Windpark mit fünf Wind-

energieanlagen in Dischingen) Lieferungen oder

Leistungen erbringt, unmittelbar beteiligt (in

Klammern die Höhe der Beteiligung am Stamm-

kapital in %):

VenSol Asset Finance GmbH (50 %)

(Dienstleistungen für die Windparkgesell-

schaft im Rahmen der Finanzierung und Be-

sicherung der Windenergieanlagen)

An weiteren Unternehmen, die Lieferungen oder

Leistungen im Zusammenhang mit der Anschaf-

fung oder Herstellung des Anlageobjekts der

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46

Emittentin oder des Anlageobjekts der Wind-

parkgesellschaft erbringen, ist Herr Christian

Böhm zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

weder unmittelbar noch mittelbar in wesentli-

chem Umfang beteiligt.

Herr Christian Böhm ist zum Zeitpunkt der

Prospektaufstellung an den folgenden Unter-

nehmen, die mit der Emittentin nach § 271 des

Handelsgesetzbuches in einem Beteiligungs-

verhältnis stehen oder verbunden sind, unmit-

telbar oder mittelbar wie folgt beteiligt (alle mit

Sitz in 87727 Babenhausen):

Unmittelbare Beteiligung (in Klammern die Höhe

der Beteiligung am Kommanditkapital in %):

VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG 5 %

Mittelbare Beteiligung über die 50 %-Beteiligung

an der VenSol Zweite Beteiligungs GmbH, die

als Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung an

folgenden Unternehmen beteiligt ist:

Wind Energy Farming I GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming II GmbH & Co. KG

Wind Energy Farming III GmbH & Co. KG

An weiteren Unternehmen, die mit der Emitten-

tin bzw. der Anbieterin nach § 271 des Han-

delsgesetzbuches in einem Beteiligungsverhält-

nis stehen oder verbunden sind, ist Herr Christi-

an Böhm zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung

weder unmittelbar noch mittelbar in wesentli-

chem Umfang beteiligt.

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Angaben zur Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage der Emittentin

1. Allgemeine Anmerkungen zum Jahresabschluss zum 31.12.2015

Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines

Konzernabschlusses verpflichtet, entsprechend

wurde auch kein solcher erstellt. Nachfolgend

wird der letzte nach den §§ 24 und 25 des Ver-

mögensanlagengesetzes aufgestellte und ge-

prüfte Jahresabschluss und Lagebericht zum

31.12.2015 wiedergegeben, der von den Ge-

schäftsführern der Emittentin, Herr Jürgen Ganz

und Herr Christian Böhm, am 15.06./24.06.2016

unterzeichnet wurde.

Die Firma der Emittentin (VenSol Bürgerbeteili-

gung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG)

lautete zum Stichtag noch Windpark VenSol II

GmbH & Co. KG.

2. Jahresabschluss zum 31.12.2015

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48

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"Anhang zum 31. Dezember 2015

der Firma Windpark VenSol II GmbH & Co. KG, Babenhausen

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für kleine Kommanditgesellschaften, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, aufgestellt.

Nach den in § 267 HGB in Verbindung mit § 264a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesell-schaft als klein einzustufen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfah-ren gegliedert.

Von den Erleichterungen des § 274 a HGB i. V. m. § 264 a HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Forderungen wurden mit dem Nennwert bewertet. Sofern der Tageswert am Bilanzstichtag niedriger war, wurde dieser angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzah-lungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Personen der Bilanz

Es bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 0,00 €.

Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von 0,00 €.

Es bestanden Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr in Höhe von 500,00 €.

Sonstige Pflichtangaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Jürgen Ganz, Babenhausen, Gesellschafter-Geschäftsführer der VenSol Beteiligungs-GmbH und Herrn Christian Böhm, Fremdgeschäftsführer.

Vergütungen an Mitglieder der Unternehmensorgane wurden keine gewährt.

Sowohl die kaufmännische als auch die technische Betriebsführung erfolgte durch der Gesellschaft

nahestehende Unternehmen. Eine Vergütung wurde im Geschäftsjahr keine vereinbart.

Folgende Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter: Name VenSol Beteiligungs GmbH Sitz Babenhausen Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gezeichnetes Kapital 25.000 €

Das Haftkapital der Kommanditisten beläuft sich auf € 1.000,00, welches vollständig erbracht wurde.

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von 2.750 EUR trägt infolge eines Kostenübernahmevertrags vom 13.06.2016 die Kommanditistin VenSol Neue Energien GmbH. Das Gesamthonorar gliedert sich wie folgt:

a) Abschlussprüferleistungen 2.750,00 € b) andere Beratungsleistungen 0,00 € c) Steuerberatungsleistungen 0,00 € d) Sonstige Leistungen 0,00 €"

"Lagebericht Wirtschaftsjahr 2015

der Firma Windpark VenSol II GmbH & Co. KG

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Firma und Sitz

Die Gesellschaft führt die Firma: Windpark VenSol II GmbH & Co. KG. Sitz der Gesellschaft ist 87727 Babenhausen, Marktplatz 2.

2. Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Planung, Errichtung, der Erwerb, Betrieb, die Erneuerung und die Veräußerung von Windenergieanlagen in Deutschland mit allen dazugehörigen Berechtigungen und Nebenanlagen sowie die Erzeugung elektrischen Stroms und dessen Verkauf bzw. Vermarktung.

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50

3. Gesellschaftsstruktur des Unternehmens

Die Firma wird als GmbH & Co. KG geführt. Die Komplementärgesellschaft ist die VenSol Beteiligungs-GmbH, die nicht am Unternehmen beteiligt ist, und alleiniger Kommanditist ist die VenSol Neue Ener-gien GmbH, die mit 1.000,00 Euro an der Gesellschaft beteiligt ist. Gesellschafter -Geschäftsführer der Haftungs-GmbH ist Herr Jürgen Ganz; Fremd-Geschäftsführer ist Herr Christian Böhm.

II. Wirtschaftsbericht

1. Geschäftsverlauf

Im Wirtschaftsjahr 2015 wurden keine Umsätze erzielt. Aufwendungen wurden im Rahmen der ge-wöhnlichen Geschäftstätigkeit in geringen Maßen, wie Beiträge, Kontogebühren etc. getätigt. Insge-samt wurden nur wenige Geschäftsvorfälle ausgeübt; dies führte zu einem Verlust von 165,46 Euro.

2. Lage

Aufgrund der geringen wirtschaftlichen Betätigung ist in der Gesellschaft noch nicht viel passiert. Durch die geringen Aufwendungen der letzten Jahre wurde die Kommanditeinlage von 1.000,00 Euro aufge-braucht und ein negatives Kapitalkonto von ./. 75,72 Euro geschaffen.

Zusätzliche Angaben gem. § 24 Abs. 1 S. 3 VermAnlG: Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden weder feste noch variable Vergütungen vom Emittenten ge-zahlt. Gewinnbeteiligungen an die Komplementärin (1 Begünstigte) wurden nicht ausgezahlt. Die Kom-plementärin ist am Gewinn nicht beteiligt. An Risktaker (sog. Führungskräfte und Mitarbeiter, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich au f das Risikoprofil des Emittenten auswirkt) wurden keine Vergütungen bezahlt. Zum Bilanzstichtag bestan-den keine entsprechenden Verträge.

3. Prognosebericht

Die Gesellschaft wird zunächst in diesem wirtschaftlichen Rahmen weitergeführt und zum 06.06.2016 umfirmiert zur VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG. Danach sollen die im Punkt 2 genannten Unternehmensziele weiter verfolgt werden. Das negative Kapitalkonto wird durch die Ertragslage der Folgejahre und Einlageverpflichtung des Kommanditisten 2016 ausgeglichen.

III. Chancen- und Risikobericht

Aufgrund der geringen Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens wurden bisher noch keine Investitionen getätigt, die Aufnahme von 500,00 Darlehen bei der VenSol Mezzanine GmbH & Co. KG, Babenhau-sen, kann spätestens mit den zu erwartenden Einlagen in 2016 zurückgezahlt werden. Aufgrund der Errichtung des Windparks Dischingen ist mit einer positiven Ertragslage für die Zukunft zu rechnen.

IV. Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine weiteren Ereignisse eingetreten, die von wesentlicher Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung des Unternehmens führen könnten."

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Ich versichere nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ord-

nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf ein-

schließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein

den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen

und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Babenhausen, den 24. Juni 2016

Christian Böhm Jürgen Ganz

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51

3. Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015

Der Jahresabschluss der Emittentin zum

31.12.2015 ist von dem Wirtschaftsprüfer

Alexander Heine, Aurbacherstrasse 2, 81541

München, geprüft und mit einem uneinge-

schränkten Bestätigungsvermerk versehen wor-

den, der von ihm am 24.06.2016 unterzeichnet

wurde und wie folgt lautet:

"An die Windpark VenSol II GmbH & Co. KG

[vorherige Firma der VenSol Bürgerbeteiligung

Windpark Dischingen GmbH & Co. KG]

Ich habe den Jahresabschluss – bestehend aus

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie

Anhang unter Einbeziehung der Buchführung

und den Lagebericht – der Windpark VenSol II

GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 geprüft.

Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße

Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen

und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkon-

ten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter

Die Buchführung und die Aufstellung von Jah-

resabschluss und Lagebericht nach den deut-

schen handelsrechtlichen Vorschriften unter

Berücksichtigung der Vorschriften des Vermö-

gensanlagengesetzes (VermAnlG) und den

ergänzenden Bestimmungen des Gesellschafts-

vertrages liegen in der Verantwortung der ge-

setzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber

hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung

von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Ent-

nahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter.

Verantwortung des Abschlussprüfers

Meine Aufgabe ist es, auf der Grundlage der

von mir durchgeführten Prüfung eine Beurtei-

lung über den Jahresabschluss unter Einbezie-

hung der Buchführung und über den Lagebe-

richt abzugeben.

Ich habe meine Jahresabschlussprüfung nach

§ 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beach-

tung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer

(IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ord-

nungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenom-

men. Danach ist die Prüfung so zu planen und

durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Ver-

stöße, die sich auf die Darstellung des durch

den Jahresabschluss unter Beachtung der an-

zuwendenden Rechnungslegungsvorschriften

und den Lagebericht wesentlich auswirken, mit

hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei

der Festlegung der Prüfungshandlungen werden

die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und

über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld

der Gesellschaft sowie die Erwartungen über

mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der

Prüfung werden die Wirksamkeit des rech-

nungslegungsbezogenen internen Kontrollsys-

tems sowie Nachweise für die Angaben in Jah-

resabschluss und Lagebericht überwiegend auf

der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung

umfasste die Beurteilung der angewandten Bi-

lanzierungsgrundsätze und der wesentlichen

Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter so-

wie die Würdigung der Gesamtdarstellung des

Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von

Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen

zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25

Abs. 3 VermAnlG habe ich auf Basis einer Prü-

fung des rechnungslegungsbezogenen internen

Kontrollsystems und von aussagebezogenen

Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von

Stichproben beurteilt. Ich bin der Auffassung,

dass meine Prüfung eine hinreichend sichere

Grundlage für meine Beurteilung bildet.

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen

geführt.

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der

Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht

der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom

1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 den ge-

setzlichen Vorschriften und ergänzenden Be-

stimmungen des Gesellschaftsvertrags. Nach

meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung

gewonnen Erkenntnisse ist die Zuweisung von

Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen

zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesent-

lichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der

Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahres-

abschluss und vermittelt insgesamt ein zutref-

fendes Bild von der Lage der Gesellschaft und

stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen

Entwicklung zutreffend dar.

München, den 24.06.2016

[gez. Alexander Heine]

Alexander Heine [Siegel]

Wirtschaftsprüfer"

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4. Zwischenübersicht zum 30.09.2016

Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR 01.01. - 30.09.

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016

Sonstige betriebliche Erträge 1.183

1. Kostenerstattungen durch Gesellschafter 1.183

Sonstige betriebliche Aufwendungen 124

2. Sonstige Verwaltungskosten 124

Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.060

Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR 01.01. - 30.09.

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -124

3. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 1.060

4. Korrektur Forderungen Kostenerstattung -1.183

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 2.500

5. Kapitaleinzahlung 3.000

6. Tilgungen sonstige Darlehen -500

Cash Flow aus Investitionstätigkeit 0

kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres 424

Veränderung liquider Mittel 2.376

kumulierte Liquidität zum 30.08.2016 2.801

Vermögenslage/Bilanz in EUR

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 30.09.2016

Aktiva

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 1.408

II. Guthaben bei Kreditinstituten 2.801

Summe 4.209

Passiva

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteil der Kommanditistin 4.000

II. Ergebnissonderkonto -16

B. Sonstige Verbindlichkeiten

I. Sonstige Verbindlichkeiten 225

Summe 4.209

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ERLÄUTERUNGEN ZUR ZWISCHENÜBERSICHT PER 30.09.2016

Die vorstehende Zwischenübersicht gibt den

vorläufig festgestellten Stand der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage der Emittentin zum

30.09.2016 wieder. Im Zusammenhang mit der

gegen Jahresende anstehenden Vorbereitung

des Jahresabschlusses 2016 können sich Be-

wertungen einzelner Positionen ggf. noch leicht

ändern. Die Emittentin hat die Zwischenüber-

sicht nicht durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen

lassen. Nach dem Stichtag der Zwischenüber-

sicht sind bis zum Zeitpunkt der Aufstellung

dieses Verkaufsprospekts keine wesentlichen

Änderungen der darin enthaltenen Angaben

eingetreten.

Die Ertragslage des Betrachtungszeitraums ist

gekennzeichnet von einem sonstigen betriebli-

chen Ertrag, bei dem es sich um eine Erstattung

der bis zum 30.06.2016 aufgelaufenen Kosten

der Emittentin durch die VenSol Neue Energien

GmbH handelt, sowie allgemeinen Verwaltungs-

kosten. Es ergibt sich der ausgewiesene

Jahresüberschuss zum Stichtag.

Die Finanzlage des Betrachtungszeitraums zeigt

Zahlungsflüsse aufgrund der o.a. Verwaltungs-

kosten, eine Kapitaleinzahlung der Kommandi-

tistin VenSol Neue Energien GmbH sowie die

Tilgung eines Darlehens. Es ergibt sich die aus-

gewiesene Veränderung der liquiden Mittel so-

wie auf Basis des Standes der Liquidität zum

Anfang des Jahres die ausgewiesene kumulierte

Liquidität zum Stichtag.

Die Vermögenslage zum Stichtag zeigt auf der

Aktivseite Forderungen gegenüber Gesellschaf-

tern aufgrund der o.a. Kostenerstattung sowie

ein Bankguthaben. Die Passivseite ist gekenn-

zeichnet von dem insgesamt eingezahlten Kapi-

talanteil der Kommanditistin VenSol Neue Ener-

gien GmbH und einer Umsatzsteuerverbindlich-

keit.

5. Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und

die Geschäftsaussichten

Geschäftsentwicklung der Emittentin seit

01.01.2016

Die Aufnahme des Tätigkeitsbereichs der Emit-

tentin, die Vergabe eines Nachrangdarlehens an

die Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

(Windparkgesellschaft), erfolgt erst nach dem

Zeitpunkt der Aufstellung dieses Verkaufspros-

pekts, wobei der entsprechende Nachrangdar-

lehensvertrag bereits am 29.06.2016 geschlos-

sen wurde. Der jüngste Geschäftsgang zeigt

daher keine wesentlichen Aktivitäten, sämtliche

weiteren Geschäftsvorfälle nach Schluss des

Geschäftsjahres 2015 werden in der vorstehen-

den Zwischenübersicht zum 30.09.2016 aufge-

führt bzw. in den Erläuterungen dazu erwähnt.

Geschäftsaussichten für das laufende Ge-

schäftsjahr 2016

Die Emittentin erwartet die Zeichnung des ma-

ximalen Gesamtbetrags der Vermögensanlage

i.H.v. EUR 1.000.000 durch die Anleger bis zum

Ende des Jahres 2016. Sie geht dabei von einer

gleichmäßigen Zeichnung innerhalb des Zeit-

raums zwischen Beginn des öffentlichen Ange-

bots und dem 31.12.2016 aus.

Die Emittentin hat vor, die Nettoeinnahmen aus

dem Vermögensanlagen-Angebot sukzessive

nach jeweiligem Eingang der Nachrangdarle-

hensauszahlungen durch die Anleger dazu zu

nutzen, der Windparkgesellschaft einzelne

Nachrangdarlehenstranchen des vertraglich

bereits fest vereinbarten Nachrangdarlehens

anzudienen.

Im Geschäftsjahr 2016 erwartet die Emittentin

hieraus Zinserträge i.H.v. EUR 2.500, die zwar

den erwarteten Zinsaufwand i.H.v. EUR 2.083

für die Nachrangdarlehen der Anleger überstei-

gen, jedoch die prognostizierten sonstigen be-

trieblichen Aufwendungen voraussichtlich noch

nicht abdecken können. Die Emittentin erwartet

insofern einen Verlust i.H.v. EUR 1.565 für das

Geschäftsjahr 2016. Ab dem Folgejahr werden

jedoch bis zum Ende der Laufzeit der Vermö-

gensanlage Jahresüberschüsse zwischen ca.

EUR 350 und ca. EUR 500 erwartet.

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6. Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und

Ertragslage (Prognosen)

Ertragslage/Gewinn-und Verlustrechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017

Sonstige betriebliche Erträge 1.183 0

1. Kostenerstattungen durch Gesellschafter 1.183 0

Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.165 4.520

2. Jahresabschluss 2.000 2.010

3. Haftungsvergütung 208 500

4. Sonstige Verwaltungskosten 957 2.010

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.500 30.000

5. Zinsertrag Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 2.500 30.000

Zinsen und ähnlich Aufwendungen 2.083 25.000

6. Zinsaufwand Nachrangdarlehen Anleger 2.083 25.000

Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480

Finanzlage/Cash-Flow-Rechnung in EUR (Prognose) 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 2016 2017

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.982 -4.520

7. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.565 480

8. Korrektur Zinsertrag -2.500 -30.000

9. Korrektur Zinsaufwand 2.083 25.000

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit 1.002.500 -2.083

10. Kapitaleinzahlung 3.000 0

11. Tilgungen sonstige Darlehen -500 0

12. Aufnahme Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 0

13. Tilgungen Nachrangdarlehen Anleger 0 0

14. Zinszahlung Nachrangdarlehen Anleger 0 -2.083

Cash Flow aus Investitionstätigkeit -1.000.000 25.000

15. Investition Windparkgesellschaft -1.000.000 0

16. Tilgungen Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 0 0

17. Zinseinnahmen Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft 0 25.000

kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres 424 942

Veränderung liquider Mittel 518 18.397

kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres 942 19.339

Vermögenslage/Bilanz in EUR (Prognose)

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG 31.12.2016 31.12.2017

Aktiva

A. Anlagevermögen

I. Sonstige Ausleihungen

(Nachrangdarlehen Windparkgesellschaft) 1.000.000 1.000.000

B. Umlaufvermögen

I. Sonstige Vermögensgegenstände (Zinsforderungen) 2.500 7.500

II. Guthaben bei Kreditinstituten 942 19.339

Summe 1.003.442 1.026.839

Passiva

A. Eigenkapital

I. Kapitalanteil der Kommanditistin 4.000 4.000

gezeichnetes Kapital 40.000 40.000

nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -36.000 -36.000

II. Ergebnissonderkonto -2.641 -2.161

B. Sonstige Verbindlichkeiten

I. Nachrangdarlehen Anleger 1.000.000 1.000.000

II. Zinsverbindlichkeiten gegenüber Anlegern 2.083 25.000

Summe 1.003.442 1.026.839

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55

01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.

2018 2019 2020 2021 2022 2023

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

4.540 4.560 4.581 4.601 4.622 4.642

2.020 2.030 2.040 2.051 2.061 2.071

500 500 500 500 500 500

2.020 2.030 2.040 2.051 2.061 2.071

30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 30.000

25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

460 440 419 399 378 358

01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12. 01.01. - 31.12.

2018 2019 2020 2021 2022 2023

-4.540 -4.560 -4.581 -4.601 -4.622 -4.642

460 440 419 399 378 358

-30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000 -30.000

25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 25.000

-25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -1.050.000

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 -1.000.000

-25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -25.000 -50.000

30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 1.037.500

0 0 0 0 0 0

0 0 0 0 0 1.000.000

30.000 30.000 30.000 30.000 30.000 37.500

19.339 19.799 20.238 20.658 21.057 21.435

460 440 419 399 378 -17.142

19.799 20.238 20.658 21.057 21.435 4.293

31.12.2018 31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022 31.12.2023

1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0

7.500 7.500 7.500 7.500 7.500 0

19.799 20.238 20.658 21.057 21.435 4.293

1.027.299 1.027.738 1.028.158 1.028.557 1.028.935 4.293

4.000 4.000 4.000 4.000 4.000 4.000

40.000 40.000 40.000 40.000 40.000 40.000

-36.000 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000 -36.000

-1.701 -1.262 -842 -443 -65 293

1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 1.000.000 0

25.000 25.000 25.000 25.000 25.000 0

1.027.299 1.027.738 1.028.158 1.028.557 1.028.935 4.293

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56

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE (PROGNOSEN)

Bei vorstehender Darstellung der voraussichtli-

chen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der

Emittentin handelt es sich um Prognosen. Prog-

nosen jeglicher Art sind kein verlässlicher Indi-

kator für die künftige tatsächliche Wertentwick-

lung der Vermögensanlage.

Ertragslage (Prognose)

Sonstige betriebliche Erträge

Es handelt sich bei dieser ausschließlich im

Jahr 2016 anfallenden Position um eine Erstat-

tung der bis zum 30.06.2016 aufgelaufenen

Kosten der Emittentin durch die VenSol Neue

Energien GmbH.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Position beinhaltet die kalkulierten Kosten

für die Prüfung des Jahresabschlusses i.H.v.

EUR 2.000 p.a., die vertraglich vereinbarte Haf-

tungsvergütung i.H.v. EUR 500 p.a. sowie die

kalkulierten sonstigen Verwaltungskosten wie

z.B. Buchhaltung etc. i.H.v. insgesamt EUR

2.000 p.a. Bis auf die Haftungsvergütung wer-

den sämtliche Positionen ab dem Jahr 2017

kalkulatorisch um 0,50 % p.a. gesteigert.

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die Position beinhaltet die ertragswirksamen

Zinsen aus der Gewährung des Nachrangdarle-

hens i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognos-

tiziert zum 31.12.2016) an die Windparkgesell-

schaft. Für die gesamte Laufzeit der Vermö-

gensanlage wurde ein Zinssatz von 3,0 % p.a.

vereinbart.

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Enthalten in dieser Position sind die aufwands-

wirksamen Zinsen für die durch die Anleger

gewährten Nachrangdarlehen i.H.v. insgesamt

EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert zum

31.12.2016). Für die gesamte Laufzeit der Ver-

mögensanlage wurde ein Zinssatz von 2,5 %

p.a. vereinbart.

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Der Jahresüberschuss bzw. –fehlbetrag stellt

die Summe alle ertragswirksamen Geschäfts-

vorfälle (Erträge und Aufwendungen) der jewei-

ligen Jahre dar.

Finanzlage (Prognose)

Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit

setzt sich aus dem Jahresüberschuss bzw.

–fehlbetrag (vgl. vorstehende Erläuterungen zur

prognostizierten Ertragslage) und den Korrektu-

ren der Zinserträge und –aufwendungen zu-

sammen. Dabei werden die ertrags- bzw. auf-

wandswirksamen Zinsen aus dem Cash Flow

aus laufender Geschäftstätigkeit herausgerech-

net, während sich die liquiditätswirksamen Zins-

zahlungen beim Cash Flow aus Finanzie-

rungstätigkeit bzw. aus Investitionstätigkeit

auswirken (s. dort).

Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit

Der Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit setzt

sich im Wesentlichen aus der Kapitaleinzahlung

der Kommanditistin VenSol Neue Energien

GmbH im Jahr 2016 i.H.v. EUR 3.000, dem

Zufluss aus den von den Anlegern gewährten

Nachrangdarlehen i.H.v. EUR 1.000.000 (volle

Höhe prognostiziert zum 31.12.2016) bzw. de-

ren Rückzahlung an die Anleger (vereinfachend

trotz ggf. späterem Abgang von bis zu 15 Bank-

arbeitstagen zum 31.12.2023 prognostiziert)

und den für diese Nachrangdarlehen zu zahlen-

den Zinsen zusammen.

Die liquiditätswirksame Zahlung der Zinsen er-

folgt vertragsgemäß jährlich nachschüssig bis

zum 15.03. für das vorangegangene Kalender-

jahr, erstmals zum 15.03.2017. Bei der Rück-

zahlung der Nachrangdarlehen noch offene

Zinsen werden prognosegemäß zusammen mit

der Rückzahlung der Nachrangdarlehen gezahlt.

Weiter ist im Jahr 2016 die schon in der Zwi-

schenübersicht zum 30.09.2016 aufgeführte

Tilgung eines Darlehens i.H.v. EUR 500 enthal-

ten.

Cash Flow aus Investitionstätigkeit

Der Cash Flow aus Investitionsstätigkeit setzt

sich aus dem Abfluss des der Windparkgesell-

schaft gewährten Nachrangdarlehens i.H.v.

EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert zum

31.12.2016) bzw. dessen Rückzahlung (verein-

fachend trotz ggf. späterem Zufluss von bis zu

10 Bankarbeitstagen zum 31.12.2023 prognos-

tiziert) und den für dieses Nachrangdarlehen zu

erhaltenen Zinsen zusammen.

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57

Der liquiditätswirksame Erhalt der Zinsen erfolgt

vertragsgemäß quartalsweise nachschüssig

innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Ende

des vorangegangenen Kalenderquartals, erst-

mals jedoch im Januar 2017 für den bis zum

31.12.2016 aufgelaufenen Zeitraum. Bei Rück-

zahlung des Nachrangdarlehens noch offene

Zinsen werden prognosegemäß zusammen mit

der Rückzahlung des Nachrangdarlehens erhal-

ten.

Kumulierte Liquidität zum Anfang des Jahres

Unter dieser Position ist die Liquiditätsreserve

zum Ende des jeweiligen Vorjahres aufgeführt.

Veränderung der liquiden Mittel

Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich

aus dem Saldo der drei Cash Flows des jeweili-

gen Jahres.

Kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres

Die kumulierte Liquidität zum Ende des Jahres

stellt die Summe aus der kumulierten Liquidität

zum Anfang des jeweiligen Jahres und der Ver-

änderung der liquiden Mittel im jeweiligen Jahr

dar.

Vermögenslage (Prognose)

A. Anlagevermögen

Das Anlagevermögen besteht bis Ende 2023

aus dem der Windparkgesellschaft gewährten

Nachrangdarlehen ("Sonstige Ausleihungen")

i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert

zum 31.12.2016).

B. Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen besteht aus dem jeweili-

gen Guthaben bei Kreditinstituten und den je-

weiligen Forderungen gegenüber der Windpark-

gesellschaft aus Zinsen für das letzte Quartal

des jeweiligen Vorjahres.

A. Eigenkapital

Das Eigenkapital beinhaltet die eingezahlten

Kapitalanteile der Kommanditistin VenSol Neue

Energien GmbH (Saldo aus dem gezeichneten

Kapital und den nicht eingeforderten ausste-

henden Einlagen) und die kumulierten Jahres-

ergebnisse.

B. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus

den von Anlegern gewährten Nachrangdarlehen

i.H.v. EUR 1.000.000 (volle Höhe prognostiziert

zum 31.12.2016) und den Verbindlichkeiten

gegenüber den Anlegern aus Zinsen für das

jeweilige Vorjahr zusammen.

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58

Angaben über die Anbieterin, die Prospekt-

verantwortliche und sonstige Personen

1. Anbieterin und Prospektverantwortliche

Anbieterin und Prospektverantwortliche ist die

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen

GmbH & Co. KG, somit die Emittentin selbst.

Hinsichtlich dieser Gesellschaft wird insofern auf

die Angaben auf den Seiten 25ff. dieses Ver-

kaufsprospekts ("Rechtliche Angaben über die

Emittentin…") verwiesen, insbesondere auf die

Angaben zu den Mitgliedern der Geschäftsfüh-

rung der Emittentin, Anbieterin und Prospekt-

verantwortlichen, Herr Christian Böhm und Herr

Jürgen Ganz, auf den Seiten 43ff. ("7. Angaben

über die Mitglieder der Geschäftsführung der

Emittentin und Aufsichtsgremien").

2. Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur

Im Rahmen dieser Vermögensanlage wurde

weder ein Treuhänder noch ein Mittelverwen-

dungskontrolleur beauftragt. Insofern können

diesem Verkaufsprospekt keine entsprechenden

Verträge beigefügt werden, ebenso sind Anga-

ben bzgl. dieser Personen nicht möglich.

3. Sonstige Personen

Außer den nach der Vermögensanlagen-

Verkaufsprospektverordnung angabepflichtigen

Personen, zu denen dieser Verkaufsprospekt

ausführliche Angaben enthält, haben keine

sonstigen Personen die Herausgabe oder den

Inhalt dieses Verkaufsprospekts oder die Abga-

be oder den Inhalt des Angebots der Vermö-

gensanlage wesentlich beeinflusst.

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59

Vertragsunterlagen

1. Nachrangdarlehensvertrag

zwischen

der auf der Zeichnungserklärung als Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber angegebenen

Person (nachfolgend "Anleger/Nachrang-

darlehensgeber" genannt)

und

der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark

Dischingen GmbH & Co. KG, Babenhausen

(nachfolgend "Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin" genannt), vertreten durch ihre Kom-

plementärin, die VenSol Beteiligungs GmbH,

Babenhausen, diese wiederum vertreten durch

die Geschäftsführer Christian Böhm, Ulm, und

Jürgen Ganz, Babenhausen,

gemeinsam nachfolgend "die Parteien" ge-

nannt.

PRÄAMBEL

Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich um

eine von der Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin als Emittentin und Anbieterin angebo-

tene Vermögensanlage im Sinne des § 1 Abs. 2

Nr. 4 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), für

die gem. den §§ 6ff. VermAnlG der Verkaufs-

prospekt "Bürgerbeteiligung Windpark

Dischingen" vom 22.11.2016 erstellt wurde.

Dieser enthält ab Seite 63 ein Muster der dem

Verkaufsprospekt darüber hinaus beiliegenden

Zeichnungserklärung (nachfolgend "Zeich-

nungserklärung" genannt), welche insbeson-

dere das Angebot des Anlegers/Nachrang-

darlehensgebers an die Emittentin/Nachrang-

darlehensnehmerin über die Gewährung eines

Nachrangdarlehens auf Basis dieses Nachrang-

darlehensvertrags umfasst und darüber hinaus

die gesetzlichen Pflichtangaben gem. § 312d

BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Arti-

kel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB und eine Wider-

rufsbelehrung für den Anleger/Nachrang-

darlehensgeber enthält.

Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien

das Folgende:

§ 1 NACHRANGDARLEHEN / ZWECKBIN-DUNG

(1) Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ge-

währt der Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin ein unbesichertes Nachrangdarlehen

in der vom Anleger/Nachrangdarlehensgeber

auf der Zeichnungserklärung eingetragenen

Höhe (nachfolgend "Nachrangdarlehensbe-

trag" genannt). Die Zeichnungserklärung ist

Bestandteil dieses Nachrangdarlehensvertrags.

(2) Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin

darf den Nachrangdarlehensbetrag - ggf. nach

kurzfristiger Zwischenanlage auf einem Geld-

konto bei einem europäischen Kreditinstitut -

ausschließlich dazu verwenden, um der Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG, München,

welche in der Gemeinde Dischingen im Land-

kreis Heidenheim einen Windpark mit fünf

Windkraftanlagen betreibt, ein unbesichertes

Nachrangdarlehen zu gewähren.

(3) Die Mindesthöhe des von dem Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber zu gewährenden

Nachrangdarlehens beträgt EUR 1.000. Höhere

Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar

sein, die Maximalhöhe des von dem Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber zu gewährenden

Nachrangdarlehens beträgt grundsätzlich EUR

10.000, kann von der Emittentin jedoch nach

Ablauf der ersten fünf Wochen nach Beginn des

öffentlichen Angebots heraufgesetzt werden.

§ 2 ANNAHME DURCH DIE EMITTENTIN/ NACHRANGDARLEHENSNEHMERIN

(1) Der Nachrangdarlehensvertrag wird mit An-

nahme der Zeichnungserklärung durch die Emit-

tentin/Nachrangdarlehensnehmerin, die diese

handschriftlich auf der Zeichnungserklärung

vermerkt (nachfolgend "Annahmeerklärung"

genannt), wirksam. Der Anleger/Nachrang-

darlehensgeber verzichtet auf den Zugang der

Annahmeerklärung, wird jedoch von der Emit-

tentin/Nachrangdarlehensnehmerin unverzüglich

über die Annahme informiert.

(2) Die Annahme durch die Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin kann nicht ga-

rantiert werden, ein Anspruch des Anle-

gers/Nachrangdarlehensgebers auf Annahme

besteht nicht. Insbesondere wird die Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin

n) in den ersten fünf Wochen nach Beginn des

öffentlichen Angebots zur Zeichnung der

Vermögensanlage bzw. nach Veröffentli-

chung dieses Verkaufsprospekts keine

Zeichnungserklärung eines Anlegers/Nach-

rangdarlehensgebers annehmen, dessen

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60

Meldeanschrift nicht in den Gemeinden

89561 Dischingen oder 89564 Nattheim liegt,

o) während der gesamten Laufzeit dieses öf-

fentlichen Angebots keine Zeichnungserklä-

rung eines Anlegers/Nachrangdarlehens-

gebers annehmen, wenn damit für einen aus

mehreren Personen bestehenden Haushalt

an einer Meldeanschrift eine Gesamtzeich-

nungssumme des Dreifachen der Maximal-

höhe eines Nachrangdarlehens gem. § 1

Abs. 3 überschritten werden würde,

p) Zeichnungen erst dann annehmen, wenn

eine Gesamtzeichnungssumme von

EUR 100.000 erreicht wird.

(3) Wird die Zeichnungserklärung des Anle-

gers/Nachrangdarlehensgebers durch die Emit-

tentin/Nachrangdarlehensnehmerin nicht ange-

nommen oder widerruft der Anleger/Nachrang-

darlehensgeber den geschlossenen Nachrang-

darlehensvertrag fristgerecht gem. der in der

Präambel genannten Widerrufsbelehrung, so

zahlt die Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin einen evtl. schon erhaltenen Nach-

rangdarlehensbetrag unverzüglich an den Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber zurück. Ein An-

spruch auf Verzinsung des Nachrangdarlehens-

betrags besteht in diesen Fällen nicht.

§ 3 NACHRANGDARLEHENSAUSZAHLUNG DURCH DEN ANLEGER/ NACHRANG-DARLEHENSGEBER

(1) Die Nachrangdarlehensauszahlung durch

den Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist zu

100 % des Nachrangdarlehensbetrags nach

Aufforderung durch die Emittentin/Nachrang-

darlehensnehmerin unter Nennung eines kon-

kreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist

von 14 Tagen fällig, frühestens jedoch 14 Tage

nach Annahmeerklärung durch die Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin.

(2) Die Nachrangdarlehensauszahlung hat spe-

senfrei in Euro auf folgendes Konto der Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin zu erfolgen:

Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Wind-

park Dischingen GmbH & Co. KG

Bank: Unicredit

IBAN: DE04731200750011058469

BIC: HYVEDEMM436

§ 4 LAUFZEIT / KÜNDIGUNG

(1) Das Nachrangdarlehen hat eine Laufzeit bis

zum 31.12.2023.

(2) Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin

hat - vorbehaltlich der Einhaltung einer Mindest-

laufzeit von 24 Monaten ab Nachrangdarlehens-

auszahlung - das Recht, das Nachrangdarlehen

mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines

Kalendermonats ordentlich zu kündigen, wenn

die Verwendung gem. § 1 Abs. 2 nicht mehr

möglich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt

werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung

aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wich-

tiger Grund gilt insbesondere eine nicht fristge-

rechte Nachrangdarlehensauszahlung durch

den Anleger/Nachrangdarlehensgeber gem. § 3

Abs. 1.

(4) Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 5 ZINSZAHLUNGEN

(1) Das Nachrangdarlehen wird ab dem ersten

Kalendertag nach Eingang des vollständigen

Nachrangdarlehensbetrags gem. § 3 Abs. 1,

frühestens jedoch ab dem ersten Kalendertag

nach dem insoweit bestimmten konkreten Zah-

lungstermin, bis zum Ende der Laufzeit bzw. bis

zur Wirksamkeit einer Kündigung mit 2,5 % p.a.

verzinst. Die anfallenden Zinsen werden nach

der deutschen Zinsmethode [30/360] berechnet.

(2) Sofern sich die Rückzahlung des Nachrang-

darlehens gem. § 6 wegen der Nachrangigkeits-

regelung gem. § 9 verzögert, hat der Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber für den Zeitraum

dieser Verzögerung weiterhin Anspruch auf die

Verzinsung gem. Abs. 1. Zinszahlungen, die

sich aus diesem Grund verzögern, werden je-

doch nicht weiter verzinst.

(3) Vorbehaltlich der Nachrangigkeitsregelung

gem. § 9 erfolgen die Zinszahlungen an den

Anleger/Nachrangdarlehensgeber im Rahmen

der Regelungen des § 7 für jedes Kalenderjahr

nach Maßgabe des Abs. 1 nachschüssig bis

zum 15.03. des Folgejahres.

(4) Auf die Zinserträge fallen in Abhängigkeit der

persönlichen Verhältnisse des Anlegers/Nach-

rangdarlehensgebers Steuern an (z.B. Einkom-

mensteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteu-

er). Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin

nimmt keinen entsprechenden Steuerabzug von

den Zinszahlungen an den Anleger/Nachrang-

darlehensgeber vor. Der Anleger/Nachrang-

darlehensgeber ist daher verpflichtet, die Zinser-

träge im Rahmen seiner persönlichen Einkom-

mensteuererklärung anzugeben und hieraus

resultierende Steuerzahlungen zu leisten.

Page 61: Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen · Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Angaben ist nicht

61

Sollte der Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin jedoch zukünftig die Pflicht auferlegt

werden, einen Steuerabzug vorzunehmen, wird

sie lediglich den nach Steuerabzug verbleiben-

den Zinsbetrag an den Anleger/Nachrang-

darlehensgeber auszahlen. Steuerschuldner ist

in jedem Fall der Anleger/Nachrangdarlehens-

geber, die Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin übernimmt diese Steuern nicht als

eigene Schuld.

§ 6 RÜCKZAHLUNG DES NACHRANGDAR-LEHENS

(1) Das Nachrangdarlehen wird während der

Laufzeit bzw. vor Wirksamkeit einer Kündigung

weder teilweise noch vollständig getilgt.

(2) Vorbehaltlich der Nachrangigkeitsregelung

gem. § 9 erfolgt die Rückzahlung des Nach-

rangdarlehens in voller Höhe zusammen mit

eventuell noch ausstehenden Zinsen im Rah-

men der Regelungen des § 7 innerhalb von 15

Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw.

Wirksamkeit einer Kündigung.

§ 7 ZAHLUNGEN AN DEN ANLEGER/NACHRANGDARLEHENSGEBER / KONTOVERBINDUNG

(1) Zahlungen an den Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber gem. den §§ 5

und 6 haben durch die Emittentin/Nach-

rangdarlehensnehmerin spesenfrei auf das vom

Anleger/Nachrangdarlehensgeber auf der

Zeichnungserklärung angegebene Konto zu

erfolgen. Sollte sich die vorgenannte Kontover-

bindung des Anlegers/Nachrangdarlehens-

gebers ändern, ist dieser verpflichtet, der Emit-

tentin/Nachrangdarlehensnehmerin die neue

Kontoverbindung unverzüglich schriftlich mitzu-

teilen.

(2) Kosten oder Schäden, die der Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin aufgrund einer

falsch angegebenen oder nicht aktualisierten

Kontoverbindung im Rahmen einer Zahlung

gem. Abs. 1 entstehen, sind vom Anleger/Nach-

rangdarlehensgeber zu tragen.

(3) Sollte sich die Rückzahlung des Nachrang-

darlehens aufgrund einer falsch angegebenen

oder nicht aktualisierten Kontoverbindung ver-

zögern, kann der Anleger/Nachrangdarlehens-

geber für den Zeitraum dieser Verzögerung

keine Zinsen verlangen.

§ 8 ABTRETUNG / ERBFALL

(1) Die Abtretung der Rechte und Pflichten des

Anlegers/Nachrangdarlehensgebers aus diesem

Nachrangdarlehensvertrag ist jeweils zum

31.12. eines Jahres möglich. Sie bedarf zu ihrer

Wirksamkeit der vorherigen Zustimmung der

Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin, welche

diese nur aus wichtigem Grund verweigern

kann.

(2) Teilabtretungen sind nur möglich, wenn jeder

Teil mindestens EUR 1.000 beträgt und ohne

Rest durch 1.000 teilbar ist.

(3) Stirbt der Anleger/Nachrangdarlehensgeber

während der Laufzeit dieses Nachrangdarle-

hens, so gehen seine Rechte und Pflichten aus

diesem Nachrangdarlehensvertrag auf seine

Erben bzw. Vermächtnisnehmer über. Sofern

diese Rechte und Pflichten auf mehrere Perso-

nen, insbesondere auf eine Erbengemeinschaft,

übergehen, ist von dieser Gruppe ein gemein-

samer Vertreter zu bestimmen, der sie gegen-

über der Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin vertritt.

(4) Evtl. anfallende Kosten im Rahmen einer

Abtretung oder eines Erbfalls trägt der Anle-

ger/Nachrangdarlehensgeber oder seine Erben

bzw. Vermächtnisnehmer.

§ 9 NACHRANGIGKEIT

(1) Bei dem Nachrangdarlehen handelt es sich

um ein Nachrangdarlehen gem. § 39 Abs. 2

InsO, das aus Sicht des Anle-

gers/Nachrangdarlehensgebers hinter die For-

derungen sämtlicher anderer Gläubiger der

Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin zurück-

tritt und insofern erst anschließend bedient wird.

Die Ansprüche des Anlegers/Nachrang-

darlehensgebers sind jedoch vorrangig vor An-

sprüchen der Gesellschafter der Emitten-

tin/Nachrangdarlehensnehmerin auf Rückge-

währ ihrer Einlagen.

(2) Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens,

eine Zahlung der Zinsen oder eine Zahlung

eventuell weiterer Nebenforderungen an den

Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist daher im

Falle der Insolvenz der Emittentin/Nachrang-

darlehensnehmerin so lange und insoweit aus-

geschlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit

der Rückzahlung des Nachrangdarlehens oder

der Fälligkeit der Zinsen noch nicht alle Ansprü-

che sämtlicher anderer - nicht nachrangigen -

Gläubiger in voller Höhe aus dem Vermögen der

Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin befrie-

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62

digt wurden. Im Insolvenzverfahren darf der

Anleger/Nachrangdarlehensgeber seine nach-

rangigen Forderungen nur entsprechend der

vereinbarten Rangstelle anmelden und Befriedi-

gung erst verlangen, wenn die Forderungen

sämtlicher vorrangiger Gläubiger vollständig

beglichen sind.

(3) Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ver-

pflichtet sich, auch vor Eröffnung eines Insol-

venzverfahrens seine Ansprüche auf Rückzah-

lung des Nachrangdarlehens sowie Zahlung der

Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-

gen nicht geltend zu machen, wenn durch die

Geltendmachung bei der Emittentin/Nach-

rangdarlehensnehmerin ein Insolvenzgrund

herbeigeführt werden würde. Entsprechende

Zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehens-

geber sind so lange und soweit ausgeschlos-

sen.

(3) Die Nachrangigkeit gem. den vorstehenden

Absätzen schließt die gegenseitige Aufrechnung

von Forderungen der Parteien untereinander

aus.

(4) Tätigt die Emittentin/Nachrangdarlehens-

nehmerin eine Rückzahlung des Nachrangdar-

lehens, eine Zahlung der Zinsen oder eine Zah-

lung eventuell weiterer Nebenforderungen an

den Anleger/Nachrangdarlehensgeber, obwohl

sie dazu nach den Regelungen dieses § 9 nicht

berechtigt ist, so hat der Anleger/Nach-

rangdarlehensgeber die auf diese Weise erlang-

ten Geldbeträge auf Anforderung unverzüglich

an die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin

zurückzugeben.

(5) Sämtliche der Emittentin/Nachrang-

darlehensnehmerin im Rahmen des in der Prä-

ambel genannten Vermögensanlagen-Angebots

von Anlegern/Nachrangdarlehensgebern ge-

währte Nachrangdarlehen sind im Verhältnis

untereinander gleichrangig.

§ 10 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Mündliche Nebenabreden wurden nicht ge-

troffen. Änderungen und Ergänzungen dieses

Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich

erfolgt sind. Dies gilt auch für die Schriftform-

klausel.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages

ganz oder teilweise unwirksam oder undurch-

führbar sein oder werden, so wird dadurch die

Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses

Vertrages nicht berührt. Die Parteien sind in

diesem Fall verpflichtet, die entsprechende Be-

stimmung durch eine Regelung zu ersetzen,

durch die der eigentlich verfolgte Zweck am

ehesten erreicht wird. Entsprechendes gilt für

den Fall einer Lücke im Vertrag.

(3) Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der

Bundesrepublik Deutschland.

(4) Für alle Streitigkeiten aus dem oder im Zu-

sammenhang mit diesem Vertrag oder seiner

Gültigkeit sind ausschließlich die Gerichte in

Memmingen zuständig, soweit dies gesetzlich

zulässig vereinbart werden kann.

Babenhausen, 22.11.2016

_____________________________________

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen

GmbH & Co. KG, vertreten durch ihre Komple-

mentärin, die VenSol Beteiligungs GmbH, diese

wiederum vertreten durch die Geschäftsführer

Christian Böhm und Jürgen Ganz

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63

2. Muster der Zeichnungserklärung inkl. Verbraucherinformationen etc.

für das Nachrangdarlehensangebot an die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

– Bitte gut lesbar ausfüllen – Ich, der/die Unterzeichnende (nachfolgend auch "Anleger/Nachrangdarlehensgeber" genannt)

Nachname, Vorname Geburtsdatum

Beruf/Tätigkeit Staatsbürgerschaft

Meldeanschrift:

Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer

Wenn abweichende Postanschrift:

Postleitzahl Ort Straße, Hausnummer

Telefon E-Mail

biete der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG, Marktplatz 2, 87727 Babenhausen (nachfolgend auch Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin genannt) an, den im Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 ab Seite 59 abgedruckten Nachrangdarlehensvertrag abzuschließen und ihr somit ein Nachrangdarlehen zu gewähren. Dieses soll folgende Höhe haben (nachfolgend Nachrangdarlehensbetrag genannt):

(Mindesthöhe EUR 1.000; höhere Beträge müssen durch 1.000 ohne Rest teilbar sein; Maximalhöhe zunächst EUR 10.000)

in Euro in Worten

Die Zinszahlungen und die Rückzahlung des Nachrangdarlehens wünsche ich auf das folgende Konto:

Kreditinstitut Kontoinhaber (falls abweichend)

IBAN BIC

An meine Zeichnungserklärung bzw. das Nachrangdarlehensangebot bin ich bis drei Monate nach Abgabe dieses Angebots gebunden. Mein Recht zum Widerruf entsprechend der Widerrufsbelehrung auf Seite 5 der Zeichnungserklärung bleibt davon unberührt.

Ich bin damit einverstanden, dass die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin meine Zeichnungserklärung durch einen Annah-mevermerk auf meiner Zeichnungserklärung annimmt und verzichte ausdrücklich auf den Zugang der Annahmeerklärung. Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin wird mich innerhalb der o.a. Bindungsfrist nach ihrer Entscheidung unverzüglich von der Annahme oder Ablehnung meiner Zeichnungserklärung informieren.

Nach Annahme meiner Zeichnungserklärung sowie Zahlungsaufforderung unter Nennung eines konkreten Zahlungstermins durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin werde ich den vollständigen Nachrangdarlehensbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das in der Zahlungsaufforderung und dem Nachrangdarlehensvertrag genannte Bankkonto der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin leisten.

Ich bestätige, dass meine Zeichnungserklärung vorbehaltlos und auf der Grundlage des Verkaufsprospekts "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und des darin abgedruckten Nachrangdarlehensvertrags erfolgt und keine hiervon abweichenden oder darüber hinaus gehenden Erklärungen oder Zusicherungen abgegeben worden sind.

X X

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers

Die vorstehende Zeichnungserklärung wird angenommen:

Babenhausen, Ort, Datum VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

EUR

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EMPFANGSQUITTUNG

Ich habe die nachfolgend angekreuzten Unterlagen in Papierform oder in digitaler Form (z.B. PDF-Datei, Datenspeicher)

erhalten. Im Fall der Bereitstellung der Unterlagen in digitaler Form habe ich mich ausdrücklich für diese Form der Information entschieden. Mir ist bekannt, dass diese Unterlagen bei der im Verkaufsprospekt genannten Stelle kostenlos in Papierform erhältlich sind. Ich hatte vor der Unterzeichnung der Zeichnungserklärung ausreichend Zeit, den Verkaufsprospekt, das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) und insbesondere auch die jeweils darin enthaltenen Risikohinweise zu lesen.

Erhaltene Unterlagen (bitte ankreuzen und ausfüllen):

Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 einschließlich des darin abgedruckten Nachrangdarlehensvertrags

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) vom 22.11.2016

X X

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Empfangsquittung)

WIDERRUFSBELEHRUNG

Hiermit bestätige ich, die auf Seite 5 dieser Zeichnungserklärung abgedruckte Widerrufsbelehrung erhalten zu haben.

X X

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Widerrufsbelehrung)

ICH BESTÄTIGE,

a) auf Grund meiner wirtschaftlichen und finanziellen Erfahrung beziehungsweise auf Grundlage der entsprechenden Erfahrung meines hinzugezogenen Beraters in der Lage zu sein, die Risiken meiner Zeichnung abzuwägen;

b) in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu sein und das Nachrangdarlehen aus meinem Privatvermögen zu gewähren; c) weder über die US-amerikanische, kanadische, japanische oder australische Staatsbürgerschaft zu verfügen, noch einen

Wohnsitz in den USA, Kanada, Japan oder Australien zu haben; d) mir darüber bewusst zu sein, dass die von mir gezeichnete Vermögensanlage nicht an einem öffentlichen Handelsplatz

gehandelt wird und ihre Handelbarkeit (Fungibilität) stark eingeschränkt ist; e) mir darüber bewusst zu sein, dass die vorliegende Vermögensanlage keine mündelsichere Kapitalanlage darstellt, sondern

eine Vielzahl von Risiken beinhaltet. Mir ist bewusst, dass ein Kapitalverlust bis hin zum Totalverlust meines gesamten in-vestierten Kapitals eintreten kann. Im Rahmen meiner Anlageentscheidung habe ich die im Verkaufsprospekt abgedruckten Risikohinweise zur Kenntnis genommen;

f) damit einverstanden zu sein, dass die im Zusammenhang mit meiner Zeichnungserklärung angegebenen personen- und zeichnungsbezogenen Daten über eine EDV-Anlage durch die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG gemäß den Regelungen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet, gespeichert und genutzt werden. Ich gehe dabei davon aus, dass diese ausschließlich zur Verwaltung meiner Zeichnung bzw. zu meiner Betreuung verwendet werden. Eine Übermittlung an Dritte findet darüber hinaus nur statt, wenn hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder ich eingewilligt habe.

X X

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Bestätigungen)

VERBRAUCHERINFORMATIONEN GEMÄß ARTIKEL 246B § 2 ABS. 1 UND ARTIKEL 246B § 1 ABS. 1 EGBGB

Ich bin ausdrücklich über die auf den Seiten 3 bis 5 dieser Zeichnungserklärung abgedruckten Verbraucherinformationen gemäß § 312d BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Artikel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB in Kenntnis gesetzt worden.

X X

Ort, Datum Unterschrift des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers (Verbraucherinformationen)

Vermittelt durch (VOLLSTÄNDIGER NAME UND ANSCHRIFT)

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Verbraucherinformationen gemäß § 312d BGB i.V.m. Artikel 246b § 2 Abs. 1 und Artikel 246b § 1 Abs. 1 EGBGB Wir, die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG (nachfolgend auch "Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin" genannt), gelten in unserer Funktion als Emittentin der Vermögensanlage und somit Nehmerin Ihres Nachrangdarlehens als Unternehmer i.S. der o.a. Regelungen, Sie (nachfolgend "Anleger/Nachrang-darlehensgeber" genannt) - als Zeichner der Vermögensan-lage und somit Geber des Nachrangdarlehens an uns - gelten als Verbraucher i.S. der o.a. Regelungen.

Wir sind daher verpflichtet, Ihnen rechtzeitig vor Abgabe Ihres Nachrangdarlehensangebots (nachfolgend auch "Zeichnungserklärung" genannt) die nachfolgenden Informa-tionen zur Verfügung zu stellen. Die Reihenfolge und die Nummerierung dieser Informationen erfolgt in Anlehnung an Art. 246b § 1 Abs. 1 EGBGB.

Grundlage der Zeichnung der Vermögensanlage und somit Ihrer Nachrangdarlehensgewährung ist der vorliegende Verkaufsprospekt "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und der darin ab Seite 59 abgedruckte Nachrangdarlehensvertrag.

1-4. Informationen zu den beteiligten Unternehmern

a) Anbieterin und Emittentin der Vermögensanlage, und damit auch Nachrangdarlehensnehmerin ist die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRA 11989, Ge-schäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.

Einziger Gründungskommanditist der Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin war Herr Jürgen Ganz, Babenhausen, einzige Kommanditistin zum Zeitpunkt der Aufstellung des o.a. Verkaufsprospekts ist die VenSol Neue Energien GmbH mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 13606, Ge-schäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen.

Weitere Gründungsgesellschafterin und seitdem persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist die VenSol Beteiligungs GmbH mit Sitz in Babenhausen, eingetragen im Handelsre-gister des Amtsgerichts Memmingen unter HRB 13540, Geschäftsanschrift: Marktplatz 2, 87727 Babenhausen, vertreten durch die alleinvertretungsberechtigten Geschäfts-führer Christian Böhm, Ulm, und Jürgen Ganz, Babenhau-sen.

Gegenstand und Hauptgeschäftstätigkeit der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist die Verwaltung eigenen Vermögens durch Investitionen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Hierbei kann in die Entwicklung solcher Projekte, in bestehende Projekte oder in Unterneh-men, die solche Projekte entwickeln bzw. bestehende Pro-jekte betreiben, investiert werden. Die Gesellschaft ist be-rechtigt, Grundbesitz zu erwerben und zu veräußern, Toch-tergesellschaften und Zweigniederlassungen zu gründen und sich an Unternehmen zu beteiligen sowie sämtliche Geschäfte zu betreiben, die unmittelbar oder mittelbar ge-eignet sind den Gesellschaftszweck fördern.

Für die Zulassung der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin, auch in ihrer Funktion als Anbieterin und Emitten-tin der Vermögensanlage, existiert keine Aufsichtsbehörde.

b) Vermittler der Vermögensanlage Name und Anschrift eines ggf. gegenüber dem Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber auftretenden Vermittlers der

Vermögensanlage befinden sich vorstehend auf Seite 2 (unten) der Zeichnungserklärung.

5. Wesentliche Merkmale der Finanzdienstleistung so-wie Informationen darüber, wie der Vertrag zustande kommt

Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber gewährt der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG ein unbesichertes Nachrangdarlehen i.H.v. mindestens EUR 1.000 und maximal zunächst EUR 10.000 und erhält dafür eine Verzinsung in Höhe von 2,50 % p.a., wobei die Zinsen für jedes Kalenderjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres fällig werden. Die Rückzahlung des Nachrang-darlehens erfolgt erst zum Ende der Laufzeit.

Um der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin ein Nach-rangdarlehen zu gewähren, hat der Anleger/Nachrang-darlehensgeber zunächst die vollständig ausgefüllte Zeich-nungserklärung an die Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin zu übersenden. Der Nachrangdarlehensvertrag wird dann mit Annahme der Zeichnungserklärung durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin, die diese hand-schriftlich auf der Zeichnungserklärung vermerkt, wirksam. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung, wird jedoch von der Emit-tentin/Nachrangdarlehensnehmerin nach ihrer Entscheidung unverzüglich über die Annahme informiert. Die Annahme kann nicht garantiert werden, ein Anspruch des Anle-gers/Nachrangdarlehensgebers auf Annahme besteht daher nicht.

6.-7., 11. Gesamtpreis der Vermögensanlage und ggf. zusätzlich anfallende Steuern und Kosten

Der Gesamtpreis für die Vermögensanlage entspricht dem investierten Kapital des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers und somit dem gewährten Nachrangdarlehensbetrag und ist auf Seite 1 der Zeichnungserklärung angegeben, nachdem diese vollständig ausgefüllt wurde.

Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber hat darüber hinaus eigene Kosten für beispielsweise Fernkommunikationsmit-tel, Porto, Bankgebühren oder persönliche Beratungskosten zu tragen. Im Falle einer späteren Übertragung bzw. Abtre-tung oder Vererbung der Vermögensanlage hat der Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber die hierdurch eventuell anfal-lenden Kosten zu tragen. Weiter hat der Anleger/Nachrang-darlehensgeber Kosten und/oder Schäden zu tragen, die der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin im Rahmen einer Zahlung an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber aufgrund einer falsch angegebenen oder nicht aktualisierten Kontoverbindung entstehen.

Auf die Zinserträge fallen in Abhängigkeit der persönlichen Verhältnisse des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers Steu-ern an (z.B. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, Kir-chensteuer). Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin nimmt keinen entsprechenden Steuerabzug von den Zins-zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber vor. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist daher verpflichtet, die Zinserträge im Rahmen seiner persönlichen Einkom-mensteuererklärung anzugeben und später die hieraus resultierenden Steuerzahlungen vorzunehmen. Sollte der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin jedoch zukünftig die Pflicht auferlegt werden, einen Steuerabzug von den Zins-zahlungen an den Anleger/Nachrangdarlehensgeber vorzu-nehmen, wird sie lediglich den nach Steuerabzug verblei-benden Zinsbetrag an den Anleger/Nachrangdarlehens-geber auszahlen. Steuerschuldner ist in jedem Fall der Anleger/Nachrangdarlehensgeber; die Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin übernimmt diese Steuern nicht als eige-ne Schuld. Dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber wird empfohlen, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.

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8. Risiken und Preisschwankungen

Eine Nachrangdarlehensgewährung an die Emittentin/Nach-rangdarlehensnehmerin ist wegen ihrer spezifischen Merk-male mit speziellen Risiken behaftet, auf die im Verkaufs-prospekt ab Seite 17 ausführlich hingewiesen wird. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber kann sein investiertes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.

Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass es sich um ein Nachrangdarlehen handelt, das aus Sicht des Anle-gers/Nachrangdarlehensgebers hinter die Forderungen sämtlicher anderer Gläubiger zurücktritt und insofern erst anschließend bedient wird (vgl. auch § 9 des Nachrangdar-lehensvertrags). Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens, eine Zahlung der Zinsen oder eine Zahlung eventuell weite-rer Nebenforderungen an den Anleger/Nachrangdarlehens-geber ist daher im Falle der Insolvenz der Emittentin/Nach-rangdarlehensnehmerin so lange und insoweit ausge-schlossen, als zum Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Zahlun-gen noch nicht alle Ansprüche sämtlicher anderer - nicht nachrangigen - Gläubiger in voller Höhe aus dem Vermögen der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin befriedigt wur-den. Der Anleger/Nachrangdarlehensgeber ist verpflichtet, auch vor Eröffnung eines Insolvenzverfahrens seine An-sprüche auf Rückzahlung des Nachrangdarlehens sowie Zahlung der Zinsen und eventuell weiterer Nebenforderun-gen nicht geltend zu machen, wenn durch die Geltendma-chung bei der Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin ein Insolvenzgrund herbeigeführt werden würde.

Auch unterliegt ein evtl. Preis, der bei Abtretung bzw. Über-tragung erzielt werden kann, Schwankungen auf dem Fi-nanzmarkt, auf die die Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirt-schaftete Erträge sind kein Indikator für künftige Erträge.

9. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen

Das öffentliche Angebot der Nachrangdarlehen beginnt einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts "Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen" vom 22.11.2016 und endet, wenn der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin aufgrund dieses Angebots Nachrangdarlehen von insgesamt EUR 1,0 Mio. gewährt worden sind, spätestens jedoch am 31.03.2017. Die Geschäftsführung der Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin ist jedoch berechtigt, das Angebot ohne Angabe von Gründen vorzeitig zu schließen, also die Zeichnungsfrist vorzeitig zu beenden. Darüber hinaus besteht keine Möglichkeit, das Angebot der Vermö-gensanlage vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen zu kürzen.

Die zur Verfügung gestellten Informationen gelten während des in Abs. 1 genannten öffentlichen Angebots bis zur Mit-teilung von Änderungen oder Ergänzungen, insbesondere durch Veröffentlichung von Nachträgen gem. § 11 VermAnlG zum Verkaufsprospekt.

10. Zahlung und Erfüllung

Die Nachrangdarlehensauszahlung durch den Anle-ger/Nachrangdarlehensgeber ist zu 100 % des Nachrang-darlehensbetrags nach Aufforderung durch die Emitten-tin/Nachrangdarlehensnehmerin unter Nennung eines kon-kreten Zahlungstermins bei einer Zahlungsfrist von 14 Ta-gen fällig, frühestens jedoch 14 Tage nach Annahmeerklä-rung durch die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin. Die Nachrangdarlehensauszahlung hat spesenfrei in Euro auf folgendes Konto der Emittentin/Nachrangdarlehens-nehmerin zu erfolgen:

Kontoinhaber: VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG Bank: Unicredit IBAN: DE04731200750011058469 BIC: HYVEDEMM436

Nach vollständiger und termingerechter Einzahlung des Nachrangdarlehensbetrags wird das Nachrangdarlehen verzinst, wobei die Zinszahlungen an den Anleger/Nach-rangdarlehensgeber während der Laufzeit für jedes Kalen-derjahr nachschüssig bis zum 15.03. des Folgejahres erfol-gen. Die Rückzahlung des Nachrangdarlehens an den An-leger/Nachrangdarlehensgeber erfolgt in voller Höhe zu-sammen mit eventuell noch ausstehenden Zinsen innerhalb von 15 Bankarbeitstagen nach Ablauf der Laufzeit bzw. Wirksamkeit einer evtl. Kündigung.

12. Widerrufs- und Rückgaberecht

Dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber steht ein gesetzli-ches Widerrufsrecht zu. In Bezug auf das bestehende Wi-derrufsrecht bzw. die Bedingungen, die Einzelheiten der Ausübung und die Rechtsfolgen des Widerrufs wird auf die diesen Verbraucherinformationen nachstehende Widerrufs-belehrung verwiesen.

13.-14. Laufzeit und Kündigung

Das Nachrangdarlehen hat eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2023. Für den Anleger/Nachrangdarlehensgeber bestehen keine ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jedoch für beide Parteien unberührt. Als wichti-ger Grund gilt insbesondere eine nicht fristgerechte Nach-rangdarlehensauszahlung durch den Anleger/Nachrang-darlehensgeber.

Die Emittentin/Nachrangdarlehensnehmerin hat – vorbehaltlich der Einhaltung einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten ab Nachrangdarlehensauszahlung – das Recht, das Nachrangdarlehen mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalendermonats ordentlich zu kündigen, wenn die im Nachrangdarlehensvertrag in § 1 Abs. 2 vorgesehene Verwendung der Nachrangdarlehensmittel nicht mehr mög-lich ist oder dabei nur ein Zinssatz erzielt werden kann, der unter 3,0 % p.a. liegt.

15.-16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle Beziehungen zwischen der Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin und dem Anleger/Nachrangdarlehens-geber, insbesondere in Bezug auf den Nachrangdarlehens-vertrag, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch vor Vertragsabschluss unterliegt die Anbahnung von Beziehungen zu dem Anleger/Nachrangdarlehensgeber dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nachrangdar-lehensvertrag ist - soweit gesetzlich zulässig - Memmingen.

17. Sprache

Die Vertragsbedingungen und sonstigen Informationen für den Anleger/Nachrangdarlehensgeber werden ausschließ-lich auf Deutsch mitgeteilt. Die Emittentin/Nachrang-darlehensnehmerin verpflichtet sich, die Kommunikation während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses ebenfalls auf Deutsch zu führen.

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18. Zugang des Anlegers/Nachrangdarlehensgebers zu außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsver-fahren

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) betreffend Fernabsatz-verträge über Finanzdienstleistungen können Anleger/Nach-rangdarlehensgeber - unbeschadet ihres Rechts, die Ge-richte anzurufen - die bei der Deutschen Bundesbank einge-richtete Schlichtungsstelle (Adresse: Deutsche Bundesbank, Schlichtungsstelle, Taunusanlage 5, 60329 Frankfurt, Telefon 069 2388-1907/1906, Telefax 069 709090-9901) anrufen. Die Beschwerde ist schriftlich unter kurzer Schilde-rung des Sachverhalts und unter Beifügung der zum Ver-ständnis der Beschwerde erforderlichen Unterlagen zu er-heben. Der Beschwerdeführer hat zu versichern, dass er in

der Streitigkeit noch kein Gericht, keine Streitschlichtungs-stelle und keine Gütestelle, die Streitbeilegung betreibt, angerufen und auch keinen außergerichtlichen Vergleich mit dem Beschwerdegegner abgeschlossen hat. Der Be-schwerdeführer kann sich im Verfahren vertreten lassen. Die Voraussetzungen für den Zugang und das Verfahren bestimmen sich nach der Schlichtungsstellenverfahrensver-ordnung.

19. Garantiefonds

In Bezug auf die Vermögensanlage besteht kein Garantie-fonds oder eine andere Entschädigungsregelung.

WIDERRUFSBELEHRUNG

WIDERRUFSRECHT

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationsplichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an:

VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Marktplatz 2

87727 Babenhausen

Fax: +49 8333 9232810

E-Mail: [email protected]

WIDERRUFSFOLGEN

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück-

zugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienst-leistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hinge-wiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Wider-rufserklärung, für uns mit deren Empfang.

ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

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Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es uns zurück)

PER POST AN: PER FAX ODER E-MAIL AN:

VenSol Bürgerbeteiligung Fax: +49 8333 9232810 Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Marktplatz 2 E-Mail: [email protected]

87727 Babenhausen

Hiermit widerrufe(n)* ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Nachrangdarlehensvertrag mit der VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Höhe des Nachrangdarlehens:

(Nachrangdarlehensbetrag gem. Zeichnungserklärung)

Bestellt am:

(Datum der Zeichnungserklärung)

Erhalten am:

(Datum der Annahme der Zeichnung durch die VenSol Bürgerbeteiligung Windpark Dischingen GmbH & Co. KG)

Mitgeteilt am:

(Datum des Eingangs der Mitteilung über die Annahme der Zeichnungserklärung)

Vorname(n)* und Name(n)* des/der* Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)*:

Anschrift des/der* Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)*

X X

Ort, Datum Unterschrift des/der Anleger(s)/Nachrangdarlehensgeber(s)

(*) Unzutreffendes bitte streichen.

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______________________________

VenSol Bürgerbeteiligung

Windpark Dischingen GmbH & Co. KG

Marktplatz 2, 87727 Babenhausen

Fax: +49 8333 9232810

E-Mail: [email protected]