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Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen LAG WfbM Niedersachsen Großburgwedel, 21. November 2014 Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust Bundesgeschäftsführerin Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

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Bundesteilhabegesetz – Aktuelle Entwicklungen

LAG WfbM NiedersachsenGroßburgwedel, 21. November 2014

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-FaustBundesgeschäftsführerinBundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

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Gliederung

• Einführung

• Schritte zum Bundesleistungsgesetz und ASMK

• Eckpunkte der BVLH für ein Bundesteilhabegesetz

• Koalitionsvertrag, ASMK und Verbände

• Zeitplan und Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens

• AG BTHG beim BMAS mit Überblick über die Eckpunkte der

Sitzungen, v.a. Teilhabe am Arbeitsleben

• Finanzplanung

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Einführung - Sozialpolitische Entwicklungen

- Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe,

Kommunen suchen nach Entlastung Sparbemühungen

- Suche nach neuer Steuerung bei den Sozialhilfeträgern

- Behindertenrechtskonvention Inklusion,

Selbstbestimmung

- Weltweite Deinstitutionalisierungsbestrebungen

- Personenzentrierung als Prinzip

- Zusage des Bundes sich an den Kosten zu beteiligen

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Einführung - Bundesleistungsgesetz

- Idee schon seit mehr als 10 Jahren

- 2004: Konkretisierung durch Bundesteilhabegeld-

Vorschlag (Deutscher Verein) iHv 553,- €

- Jahrelang eindeutige Ablehnung des Bundes sich an der

Finanzierung zu beteiligen

- Mai 2011: Entwurf für ein „Gesetz zur Sozialen Teilhabe“

der behinderten Juristinnen und Juristen (FbJJ)

- Mai 2012: Antrag Bayerns im Bundesrat auf Schaffung

eines Bundesleistungsgesetzes

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Schritte zum Bundesleistungsgesetz• ASMK-Prozess zur Reform der Eingliederungshilfe, seit 2007

• Grundlagenpapier, Frühjahr 2012

• Bayrischer BR-Antrag zum Bundesleistungsgesetz, Mai 2012

• Fiskal-Pakt-Einigung, Juni 2012 „(Deshalb) werden Bund und Länder unter

Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neues

Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode erarbeiten und in

Kraft setzen, das die rechtlichen Vorschriften zur Eingliederungshilfe in der

bisherigen Form ablöst“

• Bundesratsbeschluss, März 2013

• Länderarbeitsgruppe zur Klärung der (finanziellen) Auswirkungen, Papier

September 2013, Amtschefkonferenz, ASMK

• Koalitionsvertrag Dezember 2013

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ASMK

• Rasche finanzielle Entlastung oberste Priorität

• Zeitfenster für gesetzliche Regelung klein ->

Präferenz für Bundesteilhabegeld, Gefahr

Umsatzsteuerpunkt

• Aufgreifen inhaltlicher Punkte - offen, inwieweit diese

in den Hintergrund geraten, Grundlagenpapier von

der Ausrichtung her „Sparpapier“, Ergänzungen vom

Herbst 2013 in vielen Punkten wenig konkret

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Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz der BVLH

(April 2013)•EGH frei vom Einsatz von Einkommen und Vermögen

•Ergänzendes Teilhabegeld

– Anrechnungsfreie pauschale Geldleistung zum Ausgleich

behinderungsbedingter Teilhabebeeinträchtigungen, die im

Zuge der Bedarfsfeststellung und der Übertragung in einen

bestimmten Leistungsumfang nicht punktgenau erfasst

werden können. Höhe in Anlehnung an § 31 BVG

(100 – 200 €).

•Reform im SGB IX

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• Mindestinhalte eines Bundesteilhabegesetzes:

– Personenzentrierung

– Offener Leistungskatalog

– Individuelle Bedarfsdeckung, keine Altersgrenze

– Partizipative Bedarfsfeststellung und Teilhabeplanung nach

einheitlichen Kriterien

– Leistungen aus einer Hand – gesetzliche Beauftragung im

Rahmen einer Gesamtplanung

– Transparente Beratung durch leistungsträgerunabhängige,

staatlich anerkannte Beratungsstellen – Folge der

Personenzentrierung: Erhöhter Bedarf an Beratung und

Begleitung.

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– Teilhabe am Arbeitsleben

• Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben unabhängig vom Ort der Leistungserbringung

• Gleichberechtigter Zugang zur Arbeitswelt für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf

– Zuordnung von Leistungen

• Fachleistungen der Eingliederungshilfe (§53 ff. SGB XII); bedarfsdeckend, unabhängig vom Wohnort; auch Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags

• Hilfen zum Lebensunterhalt (§41 ff. und§27 ff. SGB XII) Behinderungsbedingte Mehrbedarfe: Öffnungsklausel bei Pauschalierung; Kosten der Unterkunft bei gemeinschaftlichem Wohnen

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– Vertragsrecht (§§ 75 ff. SGB XII)

• Leistungsdreieck bleibt bestehen (Ausnahme: Persönliches Budget)

• Keine Vereinbarung über Grundpauschale (Grundsicherung, HLU)

• Overhead-, Sach- und Investitionskosten sind Bestandteile der Fachleistung, soweit sie der Leistungserbringung zuzuordnen sind.

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• Abgrenzungsfragen:

– Soziale Pflegeversicherung (§ 14 f. SGB XI) und Hilfe zur

Pflege (§ 61 ff. SGB XII)

• Pflegekassen müssen Rehabilitationsträger (§ 6 Abs. 1

SGB IX) werden.

• Gleichberechtigter Zugang zu Pflegeleistungen

unabhängig vom Aufenthaltsort:§ 55 SGB XII und§ 43a

SGB XI müssen geändert werden.

– Kinder- und Jugendhilfe (§ 35 a SGB VIII)

• Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist

ebenfalls als Nachteilsausgleich auszugestalten.

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Koalitionsvertrag - Präambel Starke Kommunen: „Mit einem Bundesteilhabegesetz wollen wir die Kommunen bei der

Eingliederung von Menschen mit Behinderung stärker als bisher finanziell

unterstützen“ (Seite 10).

„Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung eines

Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden Euro jährlich von der

Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des

Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der

Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr.“ (Seite 88)

„Wir werden ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderung

(Bundesteilhabegesetz) erarbeiten. … Dabei werden wir die die Neuorganisation

der Ausgestaltung der Teilhabe zugunsten der Menschen mit Behinderung so

regeln, dass keine neue Ausgabendynamik entsteht“. (Seite 95)

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Eingliederungshilfe reformieren – Modernes Teilhaberecht entwickeln

Wir werden deswegen unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanz-beziehungen ein Bundesleistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen erarbeiten. Dabei werden wir die Einführung eines Bundesteilhabegeldes prüfen.“

„Wir wollen die Menschen, die aufgrund einer wesentlichen Behinderung nur eingeschränkte Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft haben, aus dem bisherigen „Fürsorgesystem“ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln. (Seite 111)

„Wir wollen den Übergang zwischen Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem ersten Arbeitsmarkt erleichtern, Rückkehrrechte garantieren und die Erfahrungen mit dem „Budget für Arbeit“ einbeziehen.“ (Seite 110)

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Die Leistungen sollen sich am persönlichen Bedarf orientieren und entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt werden. Leistungen sollen nicht länger institutionenzentriert, sondern personenzentriert bereitgestellt werden. Wir werden das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention berücksichtigen.

Menschen mit Behinderung und ihre Verbände werden von Anfang an und kontinuierlich am Gesetzgebungsprozess beteiligt.“(Seite 111)

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ASMK-Prozess geht weiter2013 und 2014 hat die Länder AG zum BTHG unter Beteiligung des BMAS

weitergetagt. Bislang liegen vor: Grundlagenpapier von 2012 + Ergänzung von

2013; am 26./ 27. Nov. 2014 tagt die ASMK erneut.

Inhalte der vorliegenden ASMK Papiere•Personenzentrierung; Trennung der Fachleistung von den HLU; Konzentration der EGH auf ihren Kernbereich; •Kriterien für Bedarfsermittlung, stärkere Einbeziehung der Leistungsberechtigten;•Einführung eines federführenden Leistungsträgers zur Verbesserung der Zusammenarbeit; •Entwicklung alternativer Formen zur Teilhabe am Arbeitsleben; Lohnkostenzuschuss; andere Anbieter•Bundesteilhabegeld (660 €, 127 € anrechnungsfrei, Kindergeld einbezogen)

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DBR, BAGFW, KFVDeutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien

Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Konferenz der Fachverbände (KFV)

legen eine einheitliche Verbändeposition zum Bundesteilhabegesetz vor

(Mai 2014, siehe Anlage).

Inhalte

•Bundesteilhabegesetz im Rahmen des SGB IX

•Leistungen der Eingliederungshilfe sind einkommens- und

vermögensunabhängig zu leisten

•Die Teilhabeleistungen müssen bedarfsdeckend und in einem offenen

Leistungskatalog und für alle Lebensbereiche und Lebensphasen erbracht

werden

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• Das Wunsch und Wahlrecht muss uneingeschränkt gelten

• Zugang zu den Teilhabeleistungen erfolgt über eine individuelle

und partizipative Bedarfsermittlung, es sind bundeseinheitliche

Verfahrensschritte zur Bedarfsfeststellung festzulegen

• Rechtsanspruch auf plurale, leistungsträgerunabhängige

Beratung

• Zusätzlich zu den individuell erforderlichen Teilhabeleistungen

ist ein weiterer Nachteilsausgleich in Form einer ergänzenden,

pauschalierten Geldleistung vorzusehen.

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Zeitplan 2014:

•Informelle Gespräche, parteiinterne Arbeitsgruppen

•ASMK-Runde mit BMAS, parallel AG Behindertenverbände

•Gesprächsrunde Behindertenbeauftragte (Bund und Länder mit

BAGüS), Fachverbände und BAGüS

•Ab Sommer 2014 hat Beteiligungsprozess in hochrangiger

Arbeitsgruppe durch das BMAS begonnen

2015: BMAS will Bundesteilhabegesetz erarbeiten.

2016: Gesetzgebungsverfahren

2016/ 2017/2018 ?: Inkrafttreten

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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens

1. Inhalte (u. a.)

•offene Diskussionen von Seiten des BMAS

• Suche nach Lösungen noch nicht abgeschlossen

• konstruktive Mitarbeit der Verbände gewünscht

•Bundesteilhabegesetz als Artikelgesetz

• entweder im SGB IX oder als SGB XIII/XIV

• Reform des SGB IX?

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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens

2. Einführung neuer Leistungen?

• politisch schwer durchsetzbar, weil …

• keine neue Ausgabendynamik (Koalitionsvertrag)

• 5 Mrd. Euro dienen Entlastung der Kommunen und nicht der

Einführung neuer Leistungen

• neue Leistungen politisch wohl nur möglich, wenn im System selbst

Finanzen frei werden

• Ausbau einer flächendeckenden Beratungsstruktur als eine der

wichtigsten angestrebten Leistungsverbesserung aus Sicht der BVLH

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Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens

3. Einsatz der Bundesmittel in Höhe von 5 Mrd. Euro?

•5 Mrd. Euro an Einführung des Bundesteilhabegesetzes

gekoppelt

•vorab: 1 Mrd. Euro an Kommunen (ab 2015)

•Art. 104a GG zu beachten – Bund kann nur Geldleistung

finanzieren

•Aktuell verschiedene Optionen in der Diskussion

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•kritische Töne aus dem BMAS zum Teilhabegeld i. S. d.

ASMK, nach Ablehnung Scholz-Schäuble Renaissance?

•mögliche Alternativen zum Einsatz der Bundesmittel

• Entlastung der Kommunen außerhalb der

Eingliederungshilfe

• Finanzierung der Mehrkosten bei Aufhebung des

§ 43a SGB XI

• teilweise Bundesfinanzierung der Teilhabe am

Arbeitsleben

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Arbeitsgruppe beim BMAS

1. Teilnehmer

•Vertreter der Menschen mit Behinderung

• Große Beteiligung über DBR, auch dabei BAG WfbM,

Werkstatträte

• Als Leistungserbringer auch Fachverbände, BAG FW

•Länder, kommunale Seite und Sozialpartner

• Bayern, Bremen, RLP, Saarland und HH, Städtetag,

Landkreistag, Städte und Gemeindebund, BAGüS

• GKV, RV, UV, BA, DGB, Arbeitgeber, KMK

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Arbeitsgruppe beim BMAS

2. Zeitplan

•9 Sitzungen vom 10. Juli 2014 – 14. April 2015

•Sitzungen thematisch geplant, am 14. Oktober Teilhabe am

Arbeitsleben

•Unterlagen mit verschiedenen Handlungsoptionen

•Protokoll mit persönlichen Beiträgen und Verständigungen

•Unterlagen veröffentlich unter www.gemeinsam-einfach-machen.de

Unterarbeitsgruppe zur Statistik

•Referentenentwurf im Sommer/Herbst 2015

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Eckpunkte 2. Sitzung

•Personenkreis: Weiterhin zweistufiger Zugang

•Abgrenzung Fachleistung – existenzsichernde Leistungen

•Bedarfsermittlung und -feststellung mit Trennung von Verfahren

(bundeseinheitlich) und Instrumenten (bundeseinheitliche

Kriterien), unklar ob im SGB IX oder bei der EGH neu geregelt,

•Personenzentrierte Leistungen erfordern mehr Beratung, wegen

Kostenfolgen umstritten: Beratung durch Leistungsträger, Peer-

Beratung oder professionelle Beratungsangebote

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Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben

•Alternative Anbieter

•Budget für Arbeit mit Minderleistungsausgleich und

Unterstützungsleistung, Rückkehrrecht in die WfbM (solange volle

Erwerbminderung besteht)

•Aufhebung der Zugangsvoraussetzung eines „Mindestmaß an

wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung“ für die WfbM (mit oder

RV-Beitrag, mit oder ohne BB-Bereich)

•Ausbau der beruflichen Orientierung, der Förderung von IF und

Weiterentwicklung der Ausgleichsabgabe

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Eckpunkte Teilhabe am Arbeitsleben II

•Erhöhung der Entlohnung/des Arbeitsförderungsentgelts in

Verbindung mit Anhebung der 325 Euro Grenze

•Bundeszuschuss für Werkstattbeschäftigte (Geldleistung des

Bundes)

•ABGELEHNT: Übertragung der Verantwortung für die Teilhabe

am Arbeitsleben an die BA

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Finanzplanung des Bundes•Der Bund hat in seiner mittelfristigen Finanzplanung beschlossen

2015 – 2017 je 1 Mrd. € den Kommunen zur Entlastung bei der

EGH zur Verfügung zu stellen.

•Die 5 Mrd. € stehen nach der mittelfristigen Finanzplanung des

Bundes erst im Jahr 2018 zur Verfügung.

•Zeitweise Bestrebungen in der SPD, die 5 Mrd. € bereits in 2017

zu zahlen.

•Scholz-Schäuble-Papier mit neuem Vorschlag zur finanziellen

Entlastung der Kommunen – Auswirkungen auf das BTHG?

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Nun doch alles wieder anders? Bund-Länder-Finanzausgleich Zurück

auf Los von A. Funk (18.11. Tagesspiegel)

Bund-Länder-Finanzen: Gespräche sind festgefahren.

Die Verhandlungen sind festgefahren: Kanzlerin Merkel stoppt mit Horst Seehofer einen

Kompromissvorschlag von Finanzminister Schäuble. Und eine Ländergruppe rebelliert - auch da

ist Bayern dabei.

Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über den künftigen Finanzausgleich deutet

sich Bewegung an – allerdings nach dem Motto „Zurück auf Los“. Der Grund: Die wesentlichen

Punkte eines Kompromissvorschlags, den Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und

der Hamburger Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) im Oktober vorgelegt hatten, stehen nach einer

Intervention von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und wegen der Ablehnung durch eine

Ländermehrheit wieder zur Disposition. Das „Schäuble-Scholz-Papier“ sei tot, lautete am

Dienstag eine Einschätzung in den Ländern. Mit der Ablehnung der Vorschläge von Schäuble

und Scholz seien die Verhandlungen nun in eine gewisse Ziellosigkeit geraten, hieß es.

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit,

ich freue mich auf die Diskussion!