30
Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Berlin, 25. Juli 2014

Die EEG-Novelle 2014Neustart der Energiewende misslungen

Page 2: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

2

Als Dachverband der Erneuerbare-Energien-Branche bündelt der BEE die Interessen von 29 Verbänden und Organisationen mit 30.000 Einzelmitgliedern, darunter mehr als 5.000 Unternehmen. Das Ziel des BEE: 100 Prozent Erneuerbare Energie.

Page 3: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

3

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Geothermie

6. Biogas

7. Wasserkraft

Agenda

Page 4: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

4

Das EEG 2014 in der Kurzbewertung

• Die Gesetzesnovelle bremst den Ausbau der Erneuerbaren Energien so massiv aus,

dass nicht einmal der von 2015 bis Ende 2022 wegfallende Atomstrom ersetzt werden

kann. Die Folge wird eine Ausweitung der klimaschädlichen Kohleverstromung sein.

• Das nationale Klimaschutzziel von 40% bis 2020 wird deutlich verfehlt werden.

• Der Ausbaustopp von Bio- und Holzgas erhöht die Abhängigkeit von Erdgasimporten.

• Das Ziel einer Kostendämpfung wird nicht durch die neuen EEG-Instrumente erreicht.

• Das europarechtlich verpflichtende sektorübergreifende Ausbauziel für EE im Jahr 2020

in Höhe von 18% wird nicht erfüllt.

• Das KWK-Ziel von 25% wird durch den faktischen Ausbaustopp von Biomasse und die

Eigenverbrauchsbelastung bei industrieller KWK in Frage gestellt.

Page 5: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

5

Die Bundesregierung wird mit dem vorgesehenen EE-Ausbaukorridor und den anvisierten Maßnahmen ihre energiepolitischen Ziele nicht erreichen.

Die Energiewende braucht die Rückkehr zum EE-Ausbauziel von 45% des Stromverbrauchs bis 2020.

Page 6: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

6

In einem fairen Kostenvergleich stellen die EE bereits heute den volkswirtschaftlichen Maßstab dar.

Konventionelle Erzeugung

EE(durchschnittliche Neubaukosten)

8 ct/kWhExterne Kosten

volkswirtschaftlicherVergleichsmaßstab

8 ct/kWhDirekte Erzeu-gungskosten

12,7 ct/kWhErzeugungskosten

7 -11 ct/kWh für neue fossile KW lt. E-EEG

ca. 9 ct/kWh Anfangsvergütung für Wind-Onshore und große PV

Warum soll die Ausbaugeschwindigkeit der EE gedrosselt werden, obwohl sie bereits heute volkswirtschaftlich lohnen und das Kostenniveau mit neuen fossilen Kraftwerken vergleichbar ist?

Page 7: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

7

Viele Argumente sprechen für eine engagiertere Umsetzung der Energiewende

Der schnelle Ausbau der Erneuerbaren …

•steigert die nationale und regionale Wertschöpfung

•stärkt kleine und mittelständische Unternehmen

•würdigt das eingesetzte Sozialkapital ehrenamtlich engagierter Bürgerinnen und Bürger

•erhält die Technologieführerschaft

•wirkt langfristig und über das Land hinaus als Konjunktur- und Wachstumsprogramm

•vermeidet fossile Energieimport und stärkt die Unabhängigkeit

•vermeidet Kapitalabfluss und

•wirkt vorbildhaft und anspornend

Die Energiewende braucht ein starken, kontinuierlichen Ausbau der EE

Page 8: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

8

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Geothermie

6. Biogas

7. Wasserkraft

Agenda

Page 9: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

9

Spartenübergreifende Änderungen ab August (1)

• Direktvermarktung: Künftig müssen sich die Produzenten erneuerbarer Energien selbst

um die Vermarktung kümmern, wenn sie eine Förderung erhalten wollen. Die ver-

pflichtende Direktvermarktung wird stufenweise eingeführt:

• ab 1. August 2014: für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt,

• ab 1. Januar 2016: für alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt.

• Mit dem Grünstromprivileg wird das einzige wirtschaftlich tragfähige Modell abgeschafft,

das eine direkte Belieferung mit deutschen EE-Strom zulässt. Das BMWi sollte möglichst

schnell von der Verordnungsermächtigung Gebrauch machen und ein Ökostrommodell

einführen. Ziel: Auch lokale und regionale Vermarktungsmodelle im Nahbereich bleiben

möglich.

Page 10: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

10

Spartenübergreifende Änderungen ab August (2)

• Ausschreibungen: Die Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen bis spätestens

2017 stellt eine drastische Verschärfung gegenüber dem Koalitionsvertrag dar. Dieser sah

die Ermittlung der Förderhöhe durch Ausschreibungen erst ab 2018 vor, sofern bis dahin in

einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf

diesem Wege kostengünstiger erreichbar sind.

• Die Bundesregierung nutzt den Spielraum nicht aus, den sie durch die Europäische

Kommission hätte. Es ist nicht notwendig, Ausschreibungen in allen Segmenten

einzuführen. Darüber hinaus müssen Ausschreibungen nicht zwingend eingeführt werden,

wenn nachgewiesen werden kann, dass u.a. die Akteursvielfalt gefährdet ist.

Page 11: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

11

BEE-Bewertung der generellen verpflichtenden Direktvermarktung:

• Unterschiedliche Inanspruchnahme der optionalen Direktvermarktung (abhängig von Technologie und Anlagengröße) nun: Pflicht trifft alle!

• Höhere Finanzierungskosten ggf. Ertragseinbußen bei Anlagenbetreibern

• Keine Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten einer EE-Stromerzeugung

• Keine ausreichenden Bagatellgrenzen für Projekte von Bürgern und Kleinunternehmen

Notwendige Verbesserungen:

• Höhere Bagatellgrenzen (> 250 kW bis 2017) und ausreichende Übergangsregelungen

• Ausreichende Rückfalloptionen zur Reduzierung der Risikoaufschläge (Sicherung von 90 statt 80% des Vergütungswertes bei Insolvenzausfall eines Vermarkters)

• Differenzierte Einführungsgeschwindigkeit für regelbare und fluktuierende EE (schnellere Absenkung der Bagatellgrenzen für Biogas, langsamere für FEE)

• Streichung des Marktintegrationsmodells bei der PV zur Vermeidung eines doppelten Vermarktungszwangs

Page 12: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

12

BEE-Bewertung des Systemwechsels zu Ausschreibungen:

Auslandserfahrungen zeigen, dass sie entweder teurer als Festvergütungssysteme sind oder die Neubauziele nicht erreicht werden (IZES-Studie Mai 2013).

Bei der Entwicklung des Instrumentes der Ausschreibung

•sind ausreichend Tests vor einer Einführung durchzuführen,

•darf kein Automatismus zur Einführung bestehen,

•ist besonders die Systemdienlichkeit einer Anlage zu berücksichtigen,

•ist die testweise Durchführung von PV-Freiflächen-Ausschreibungen zur Vermeidung von Fehlkonstruktionen wie in anderen Ländern gründlich vorzubereiten und sauber zu evaluieren,

•darf der Mechanismus nicht 1:1 und nicht verfrüht für andere Technologien übernommen werden; negative Folgen drohen für die Energiewende:

• Höhere Finanzierungsrisiken und Transaktionskosten für den EE-Ausbau

• Untergrabung des politisch gewünschten Ausbaus von Bürgerenergieanlagen

Der BEE fordert ein ergebnisoffenes Pilotverfahren zu Ausschreibungen unter Beachtung der im Ausland gemachten Erfahrungen ohne ideolgische Vorentscheidung

Page 13: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

13

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Biogas

6. Geothermie

7. Wasserkraft

Agenda

Page 14: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

14

Was ändert sich ab August: Solarenergie (1)

• Ökostrom-Umlage auf Eigenverbrauch von Solarstrom: Wer selbst erzeugten

Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage selbst verbraucht, muss  künftig 40% der

EEG-Umlage entrichten. Der Übergang erfolgt gleitend: Bis Ende 2015 sind 30%, bis Ende

2016 35% der Umlage zu entrichten. Ab 2017 gelten die vollen 40%.

• Bagatellgrenze für private Eigenversorger: Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von

maximal zehn Kilowatt – typische Solarstromanlagen auf Eigenheimen – sind von der

Abgabe ausgenommen. In der Regel bleibt damit Solarstrom vom Dach eines

Einfamilienhauses von der Ökostrom-Umlage befreit. Darüber hinaus erhöht sich ab 1.

August 2014 die Einspeisevergütung für den Solarstrom neuer Solarstromanlagen mit einer

installierten Leistung von 10 bis 1.000 Kilowatt um 0,3 Cent je kWh – unabhängig davon,

ob diese einen Teil ihres Solarstroms selbst verbrauchen oder nicht.

Page 15: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

15

Was ändert sich ab August: Solarenergie (2)

• Verpflichtende Direktvermarktung: Betreiber neuer Solarstromanlagen mit 500 Kilowatt

installierter Leistung (kWp) oder mehr (ab 2016 bereits ab 100 kWp) brauchen einen

Direktvermarkter, sofern sie ihren überschüssigen Solarstrom nicht selbst verkaufen. Da

die erzielbaren Erlöse an der Strombörse die Kosten einer Solarstromanlage allein nicht

decken können, erhalten Photovoltaik-Betreiber zusätzlich eine Marktprämie. Die Prämie

füllt die Differenz zur Höhe der nach dem bisherigen System gewährten

Einspeisevergütung auf. Für den Mehraufwand durch die Direktvermarktung erhält der

Betreiber einen Aufschlag in Höhe von 0,4 Cent pro Kilowattstunde auf die Marktprämie.

Für kleinere Solarstromanlagen gilt weiterhin die garantierte Einspeisevergütung mit einer

Laufzeit von 20 Jahren.

Page 16: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

16

Was ändert sich ab August: Solarenergie (3)

• Solarförderung sinkt künftig bei Marktflaute weniger schnell: Bei der künftigen Festlegung

der Förderhöhe für Photovoltaik-Neuanlagen wird von der Bundesregierung am Prinzip des

„atmenden Deckels“ festgehalten. Je nach prognostizierter Marktgröße wird danach für

Photovoltaik-Neuanlagen die Förderhöhe für jeweils 20 Jahre fixiert. Wächst die Nachfrage

nach Solarstromanlagen schneller als politisch erwünscht, sinkt die Förderung für

Neuanlagen ebenfalls schneller. Schrumpft der Markt, sinkt die Förderung langsamer, um

den Photovoltaik-Markt in der Folge durch eine Verbesserung der Rentabilität wieder zu

beleben.

Page 17: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

17

Bestandsschutz im Bereich Solarenergie

• Keine EEG-Umlage für bestehende Eigenversorgungsanlagen und Sonnenheizungen: Die

rund 1,4 Millionen Photovoltaik-Anlagen in Deutschland, die bereits vor dem 1. August

2014 in Betrieb genommen wurden, fallen unter den Bestandsschutz. Auf ihre Betreiber

kommen keine Änderungen zu. Haben die Betreiber vor diesem Stichtag bereits Teile ihres

Solarstroms selbst verwendet, bleibt der Eigenverbrauch auch künftig von der EEG-

Umlage befreit. Das gilt auch bei Modernisierungen und Ersatzinvestitionen. Wichtig: Die

Anlagenleistung darf dadurch um höchstens 30% gesteigert werden.

• Solaranlagen zur Wärmeerzeugung fallen nicht unter das Erneuerbare-Energien-Gesetz

(EEG) und müssen demnach auch keine Ökostrom-Umlage entrichten. Sonnenheizungen

bleiben weiter abgabenfrei.

Page 18: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

18

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Biogas

6. Geothermie

7. Wasserkraft

Agenda

Page 19: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

19

Was ändert sich ab August: Windkraft (1)

• Vergütung: Künftig wird die Vergütung von Windkraft für die Anfangszeit von fünf Jahren

nur noch 8,9 Cent je kWh betragen sowie 4,95 Cent je kWh für die anschließenden 15

Jahre (Grundvergütung). Zusätzlich kommt es zu weiteren Kürzungen, u. a. durch den

Wegfall der Boni für Systemdienstleistungen und Repowering sowie durch indirekte

Vergütungskürzungen (bspw. durch die verpflichtende Direktvermarktung). Insbesondere

bei potenziellen Repoweringprojekten fällt die Vergütungsabsenkung in Summe deutlich

höher aus ‒ ein Einschnitt, der in der Kürze der Zeit wirtschaftlich nicht kompensiert

werden kann. Ebenfalls kritisch: Die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Möglichkeit für

Netzbetreiber, 5% der Jahresarbeit entschädigungslos abzuregeln. Dies würde bei

einer entsprechenden gesetzlichen Regelung für die Betroffenen ebenfalls eine weitere

Absenkung der Vergütung bedeuten.

Page 20: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

20

Was ändert sich ab August: Windkraft (2)

• Der Vergütungsverlauf im Gesetz zeigt zwar eine deutliche Verbesserung gegenüber den

vorangegangenen Vorschlägen auf, die damit einhergehenden Einbußen lassen sich

jedoch nur kompensieren, wenn die Wirtschaftlichkeit von Windenergieprojekten nicht

durch weitere Hürden erschwert wird.

• Kein Deckel: In Anlehnung an die Photovoltaik führt die Politik auch für die Windenergie

an Land den sogenannten „atmenden Deckel“ ein. Wir lehnen eine Deckelung ab ‒

begrüßen zugleich aber, dass die Politik der Forderung nachgekommen ist und einen

solchen Deckel zumindest als Nettovorgabe von 2.500 MW pro Jahr versteht. Die

abgebaute Leistung der Windenergie an Land pro Jahr wird somit nicht in den

Ausbaukorridor einbezogen.

Page 21: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

21

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Biogas

6. Geothermie

7. Wasserkraft

Agenda

Page 22: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

22

Was ändert sich ab August: Biogas (1)

• Begrüßenswert ist die Beibehaltung der Flexibilisierungsprämie des EEG 2012 für

bestehende Biogasanlagen. Dies ermöglicht die Übernahme von Systemverantwortung.

• Bei neuen Biogasanlagen ab einer installierten Leistung von 100 kW wird nur die

Strommenge, die der Hälfte der installierten Leistung entspricht, vergütet. Nach

unserer Ansicht sollten alle neuen Biogasanlagen ab einer Mindestgröße

Systemverantwortung übernehmen; die Flexibilisierung ist dafür eine Voraussetzung. Die

Regelung ist daher zu begrüßen.

• Die direkte Vermarktung von Strom aus fluktuierenden Erneuerbaren Energien an

Endkunden bietet eine große Chance, die Markt- und Systemintegration Erneuerbarer

Energien voranzutreiben. Die Verordnungsermächtigung für ein

Grünstromvermarktungsmodell ist daher ein positives Signal.

Page 23: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

23

Was ändert sich ab August: Biogas (2)

• Die Einsatzstoffvergütungsklassen des EEG 2012 für Anbaubiomasse und Gülle werden

ersatzlos gestrichen. Es wird für fast alle Neuanlagen nur noch die Grundvergütung

gezahlt. Eine höhere Vergütung gibt es nur für kleine Güllevergärungsanlagen und

Bioabfallvergärungsanlagen. Die Grundvergütung ist nicht ausreichend für einen

wirtschaftlichen Einsatz von Anbaubiomasse und landwirtschaftlichen Nebenprodukten in

Biogasanlagen. Auf Basis dieser Vergütung ist deshalb mit einem weitgehenden

Ausbaustopp zu rechnen. Darüber hinaus wird die Chance vergeben, den Anbau von

ökologisch besonders wertvoller Biomasse voranzutreiben.

• Neubaudeckel für Bioenergieanlagen mit einer Höhe von 100 Megawatt (MW)

installierter Leistung pro Jahr: Ein Zubau von 100 MW installierter Leistung pro Jahr ist

ohnehin viel zu niedrig, um die Potenziale zu heben, die die Bioenergie für die

Energiewende bereithält.

Page 24: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

24

Was ändert sich ab August: Biogas (3)

• Bestehende Biogasanlagen erhalten für Kilowattstunden, die über eine

Höchstbemessungsleistung hinausgehen, lediglich den Marktwert des Stroms. Die

Höchstbemessungsleistung wird festgesetzt als wahlweise 95% der installierten Leistung

zum 01.08.2014 oder der bisher höchsten Bemessungsleistung in einem Kalenderjahr,

wobei der jeweils höhere Wert anzunehmen ist. Unserer Ansicht nach ist jegliche

Begrenzung der Vergütung für Bestandsanlagen auf eine Höchst-

bemessungsleistung verfassungsrechtlich bedenklich, insbesondere wenn diese

unterhalb der installierten Leistung der Anlage liegt. Die Regelung stellt jedoch eine sehr

deutliche Verbesserung gegenüber der Ausgestaltung in den vorherigen EEG-Entwürfen

dar und ermöglicht für fast alle Biogasanlagen die Ausschöpfung der bisher erreichten

Bemessungsleistung.

Page 25: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

25

Was ändert sich ab August: Biogas (4)

• Neue sowie bestehende Blockheizkraftwerke, die von Erdgas auf Biomethan

umsteigen, können nicht länger einen Gasaufbereitungsbonus für den Einsatz von

Biomethan beanspruchen. Selbst bei einer adäquaten Einsatzstoffvergütung wäre ein

Einsatz von Biomethan ohne den Bonus nicht wirtschaftlich. Aus diesem Grunde wird mit

dieser Regelung der Absatzmarkt für Biomethan im EEG de facto eingefroren und

mittelfristig zusammenschmelzen. Der stagnierenden bzw. sinkenden Nachfrage steht

damit eine Überkapazität an Aufbereitungsanlagen gegenüber. Der Bestandsschutz wird

somit nicht gewährleistet. Auf diese Weise werden getätigte Investitionen entwertet und

die Entwicklung der Biomethantechnologie in Deutschland gestoppt. Weiterhin vergibt die

Bundesregierung die Chance, Erdgas durch Biomethan zu ersetzen sowie die

Importabhängigkeit der deutschen Gasversorgung zu reduzieren und ökologisch zu

gestalten.

Page 26: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

26

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Biogas

6. Geothermie

7. Wasserkraft

Agenda

Page 27: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

27

Was ändert sich ab August: Geothermie

• Die Geothermie erhält als jüngste Stromquelle im neuen EEG verlängerte

Übergangsfristen für die Einführung der Ausschreibungen, ebenso wie die Offshore-

Windenergie. Geothermische Anlagen, die bis 2016 bergrechtlich genehmigt sind und vor

2021 in Betrieb gehen, bekommen längere Übergangsfristen und weiterhin eine feste

Einspeisevergütung. Diese Regelung schafft Investitionssicherheit für aktuelle Projekte

und Vorhaben, die in den nächsten zwei Jahren gestartet werden.

• Bewertung: Bis zu sieben Jahre fallen für langwierige Genehmigungsverfahren, Planung

und Umsetzung an. Vor Inbetriebnahme können Förderbedingungen im EEG mehrmals

verändert werden. Das ist durch Projektbetreiber kaum zu kalkulieren und erschwert die

Umsetzung.

Page 28: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

28

1. Kurzbewertung

2. Spartenübergreifende Änderungen

3. Solarenergie

4. Windkraft

5. Geothermie

6. Biogas

7. Wasserkraft

Agenda

Page 29: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

29

Was ändert sich ab August: Wasserkraft

• Ausschreibungen ab 2017, die verpflichtende Direktvermarktung ab 2016 sowie zu geringe

Vergütungen im Vergleich zu den hohen ökologischen Anforderungen reduzieren die

Investitionssicherheit für die Wasserkraftbranche. Das Potenzial der Wasserkraft für

Versorgungssicherheit, Systemstabilität und Klimaschutz bleibt ungenutzt.

• Die hohen ökologischen Anforderungen gefährden den wirtschaftlichen Betrieb der

Bestandsanlagen. Ein geldwerter Ausgleich für die ökologischen Leistungen der

Wasserkraft innerhalb des EEG war nicht möglich. Deshalb ist es sachgerecht, dass die

Bundesregierung ein bundesweites ausreichend ausgestattetes mehrjähriges

Förderprogramm „Wasserkraft 2025“ auflegt. Damit wäre es möglich in den nächsten 10

Jahren, den größten Teil der Wasserkraftanlagen ökologisch zu modernisieren und

gleichzeitig die heimische und verlässliche Stromproduktion aus Wasserkraft zu erhalten.

Page 30: Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) Berlin, 25. Juli 2014 Die EEG-Novelle 2014 Neustart der Energiewende misslungen

30

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

German Renewable Energy Federation

Invalidenstraße 91

10115 Berlin

Tel: 0 30 / 2 75 81 70 - 15

Fax: 0 30 / 2 75 81 70 - 20

www.bee-ev.de

Folgen Sie uns auf Twitter: https://twitter.com/bEEmerkenswert