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Bundeswehr und UN-Friedenssicherung. Die friedenssichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen und die Frage einer Beteiligung deutscher Streitkräfte – völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Probleme. (Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissensschaft, Bd. 1124) by Oskar Hoffmann Review by: A. Steinkamm Archiv des Völkerrechts, 37. Bd., 3./4. H. (September 1999), pp. 482-483 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40799900 . Accessed: 12/06/2014 14:27 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 185.44.78.113 on Thu, 12 Jun 2014 14:27:16 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Bundeswehr und UN-Friedenssicherung. Die friedenssichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen und die Frage einer Beteiligung deutscher Streitkräfte – völkerrechtliche, verfassungsrechtliche

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Bundeswehr und UN-Friedenssicherung. Die friedenssichernden Maßnahmen der VereintenNationen und die Frage einer Beteiligung deutscher Streitkräfte – völkerrechtliche,verfassungsrechtliche und politische Probleme. (Europäische Hochschulschriften, Reihe 2,Rechtswissensschaft, Bd. 1124) by Oskar HoffmannReview by: A. SteinkammArchiv des Völkerrechts, 37. Bd., 3./4. H. (September 1999), pp. 482-483Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40799900 .

Accessed: 12/06/2014 14:27

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482 Besprechungen

Oskar Hoffmann: Bundeswehr und UN-Friedenssicherung. Die friedens- sichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen und die Frage einer Beteiligung deutscher Streitkräfte - völkerrechtliche, verfassungsrechtliche und politische Probleme. (Europäische Hochschulschriften, Reihe 2, Rechtswissensschaft, Bd. 1124). Frankfurt am Main/Bern/New York/Paris: Verlag Peter Lang, 1993. 308 S.

Die Arbeit des Verfassers stellt thematisch und in ihrer zeitlichen Vorlage einen „Glücksgriff" dar. Die eher politische denn rechtliche Auseinandersetzung um die Frage der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr außerhalb ihres Verteidigungs- und Bündnis- auftrages, insbesondere im Rahmen der Aktivitäten der Vereinten Nationen, hat in der Bundesrepublik Deutschland eine politische Brisanz entfaltet, die zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung noch nicht vorhanden war. Eine Bestandsaufnahme der einschlägigen, in ihren thematischen Facetten immer weiter ausgreifenden Literatur läßt heute (1993) vermer- ken, daß die Arbeit zu Recht ihren festen Platz in der seriösen wissenschaftlichen Literatur gefunden hat, auch wenn ihr in der verfassungsrechtlichen Begründung einzelner Ver- wendungsmöglichkeiten der Bundeswehr Zustimmung versagt bleibt.

Erklärtes Ziel der Arbeit ist es, die Frage einer Beteiligung deutscher Truppenteile an den friedenssichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen unter den derzeit (1991) gültigen rechtlichen Aspekten zu untersuchen. Der Verfasser will dabei den Schwerpunkt in der Auseinandersetzung mit den einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes sowie der zu diesem Thema vorhandenen verfassungsrechtlichen Literatur gelegt wissen.

Im ersten Hauptteil stellt der Verfasser - „als völkerrechtlichen Ausgangspunkt" - das System der Friedenssicherung der Vereinten Nationen dar, wie es einerseits nach der Charta gedacht war und wie es sich andererseits in der bisherigen Praxis entwickelt hat. Zuzu- stimmen ist dem Verfasse^ daß keine unmittelbare Pflicht der Mitgliedsstaaten der UNO be- steht, Streitkräfte für militärische Aktionen der Vereinten Nationen zur Verfügung zu stel- len, so lange es nicht zum Abschluß von Sonderabkommen nach Art. 43 UN-Charta gekom- men ist. Die Verpflichtung, darüber in Verhandlungen einzutreten, sollte indessen unstreitig sein. Anschaulich schildert der Verfasser im folgenden Entwicklungen und System der frie- denssichernden Maßnahmen (peace-keeping) als - durch die Charta normativ nicht aus- drücklich entwickelte - Alternative zu den Regelungen des Kapitel VII der Charta, ihre Ausprägung, Stärken und Schwächen. Im Rahmen eines historischen Abrisses werden die bisherigen peace-keeping-Einsätze dargestellt und Fragen der Aufstellung und des Einsatzes unter verschiedensten Aspekten politisch, rechtlich finanziell und organisatorisch gewür- digt.

Im zweiten Hauptteil der Arbeit wird die Zulässigkeit einer Teilnahme von Bundeswehr- Kontingenten an friedenssichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen anhand der ein- schlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes (GG) untersucht und unterschiedlichen Rechtsstandpunkten in der verfassungsrechtlichen Literatur gegenübergestellt.

Hoffmann verneint die Möglichkeiten eines Einsatzes der Bundeswehr zur Friedens- sicherung auf der Grundlage des Artikels 87 a Abs. 2 GG mit der Begründung, friedens- sichernde Maßnahmen seien aufgrund ihrer Zielsetzung und „gewaltlosen" Durchführung sowie der Beschränkung ihrer Machtmittel weder „Einsatz" noch „Verteidigung" und damit auch einer ausdrücklichen Ermächtigung (durch Art. 24 Abs. 2 GG) nicht zugänglich. Diese Auffassung korrespondiert schwerlich mit dem abschließend formulierten Ergebnis, daß ei- ne Beteiligung deutscher Streitkräfte an den friedenssichernden Maßnahmen der Vereinten Nationen in vielfältiger Weise auch bei der derzeitigen Verfassungslage zulässig ist. Die Ermächtigung leitet der Verfasser aus Art. 32 Abs. 1 GG (Die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten ist Sache des Bundes) in Verbindung mit der völkerrechtsfreundlichen Grundhaltung des Grundgesetzes ab.

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Besprechungen 483

Das insoweit von der (heute) herrschenden Auffassung der deutschen Staats- und Völkerrechtler abweichende Ergebnis des Verfassers schmälert indessen den Wert der Arbeit nicht; die Auseinandersetzung Hoffmanns nicht nur mit verfassungs-, sondern auch anderen völker- und wehrrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit UN-Einsätzen, hat die Diskussion in Wissenschaft und Praxis befruchtet. Besonders verdienstvoll ist eine

Synopse der Veröffentlichung zur Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des Bundes- wehreinsatzes im Rahmen der UNO am Schluß der Arbeit, die zugleich Beleg einer vorzüg- lichen Quellenrecherche ist.

Prof. Dr. A. Steinkamm, Neubiberg

The Finnish Yearbook of International Law, Volume III (1992), lus Gentium Ry. - Acta Societatis Fennicae Iuris Gentium A III, Helsinki: 1992, 634 S.

Der dritte Band des relativ jungen finnischen Jahrbuchs wendet sich wieder einem ganzen Spektrum des allgemeinen Völkerrechts, des Wirtschaftsvölkerrechts und des internationalen Privatrechts zu. Diese Breite des Herangehens hätte es sicher gerechtfertigt, eine straffere Gliederung vorzunehmen; bislang teilt sich das Buch in fünf Punkte (I. Articles/II. Shorter Articles, Notes and Comments/Ill. Practical Questions/IV. Book Reviews/V. Documents and Reports on the International Relations of Finland), deren Verhältnis untereinander nicht immer klar ist.

Eröffnet wird das Buch mit einem einhundertseitigen rechtstheoretisch angelegten Beitrag von Vladimir-D juro Degan (Universität Rijeka) mit dem Titel „General Principles of Law (A Source of General International Law)" . Es handelt sich dabei um die Niederschrift einer

Vorlesung, die der Autor während des 61*1 Helsinki Summer Seminar of International Law 1992 gehalten hatte. Zugleich stellt der Artikel die Fortsetzung der im ersten Band des Jahrbuchs veröffentlichten Ausführungen zum Gewohnheitsrecht dar. Der Autor holt ge- schichtlich weit aus, analysiert einschlägige Entscheidungen von internationalen Gerichten und umgeht auch nicht die Frage, wie sich völkerrechtliche Prinzipien mit der staatlichen Souveränität vereinbaren lassen (S. 60 ff.). Er räumt den Prinzipien trotz der Fortschritte bei der Kodifizierung des Völkerrechts eine Zukunft ein. Ebenfalls rechtstheoretisch und -ge- schichtlich angelegt ist der folgende Beitrag von Juha-Pekka Rentto „lus gentium: a lesson from Aquinas". In überzeugender Weise wird das Konzept der Souveränität der Staaten hin- terfragt und die zentrale Problematik der Autorität herausgestellt (S. 132). Auch der dritte Artikel widmet sich vor allem völkerrechtstheoretischen Problemen, obwohl der Titel dies nicht sogleich vermuten läßt : „Boundaries and Security in International Law and State Practice" von Barry A. Feinstein (Tel Aviv University). Das Thema erregt angesichts der zen- tralen Bedeutung von Staatsgrenzen im Völkerrecht großes Interesse; es ist deshalb bedauer- lich, daß nicht recht deutlich wird, auf welchen Zeitraum sich die Untersuchung beschränkt. Ein Schwerpunkt sind aber die territorialen Probleme, die die zwei Weltkriege und die an- schließenden Friedens „lösungen" mit sich brachten. Es überrascht, daß die neueren Ent- wicklungen hinsichtlich der deutschen Ostgrenze zu Polen nicht in die Erörterungen einbe- zogen werden. Ausführungen zum Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit vom 17. Juni 1991 (BGBl. 1991 II S. 1314) sucht man vergeblich (!). Geschichtlich bietet Feinstein gerade hinsichtlich der Berücksichtigung ethnischer Gesichtspunkte bei der Grenzziehung - für die sich Präsident Wilson 1919 engagiert hatte - interessante Aufschlüsse (S. 236).

Beachtung verdienen die Artikel mit menschenrechtlichem Bezug. Beispielhaft kann auf Benitas Broms „The Right of Indigenous Peoples: Recognition of Collective Rights" ver- wiesen werden, die anschaulich herausarbeitet, daß die Kodifikation der Rechte der Urein- wohner überfällig ist. Juris Bojärs äußert sich ausführlich zu den Hintergründen der umstrit-

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