88
Gedenken an die Opfer der Terroranschläge am 11. September 2001 in den Vereinigten Staaten von Amerika . . . . . . . . . 449 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 449 B Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . 449 D Dank an Staatsrat Erik Bettermann (Bremen) 452 C Begrüßung des Präsidenten des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union, Jos Chabert . . . . . . . . . . . . . . 449 D 1. Ansprache des Präsidenten des Aus- schusses der Regionen . . . . . . . 449 D Präsident Jos Chabert . . . . . . 450 B 2. Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik – gemäß § 12 Abs. 3 GO BR – (Drucksache 695/01) . . 460 A Beschluss: Staatsministerin Silke L a u - t e n s c h l ä g e r (Hessen) wird ge- wählt . . . . . . . . . . . . 460 B 3. a) Entwurf eines Gesetzes über die Fest- stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsge- setz 2002) (Drucksache 450/01) b) Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Drucksache 451/01) . . . . . . . 460 B Beschluss zu a): Keine Einwendungen gemäß Art. 110 Abs. 3 GG . . . . . 460 B Beschluss zu b): Kenntnisnahme gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Abs. 3 Satz 1 Haushaltsgrundsät- zegesetz . . . . . . . . . . . 460 B 4. Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Drucksache 685/01) 460 B Walter Zuber (Rheinland-Pfalz) . . 460 C Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatsse- kretär beim Bundesminister des Innern . . . . . . . 461 C, 500*C Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84 Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 461 D 5. Gesetz zur Umstellung von Vorschriften des Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-, Ausländer- und Staatsange- hörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro- Einführungsgesetz) (Drucksache 686/ 01) 461 D Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 74a Abs. 2 und Art. 84 Abs. 1 GG . . . . 501*B 6. Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Ände- rung des Abgeordnetengesetzes (Druck- sache 687/01) . . . . . . . . . . 461 D Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C 7. ... Gesetz zur Änderung der Strafprozess- ordnung – gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG – (Drucksache 688/01) . . . . . . . . 462 A Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . 462 A Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatsse- kretär bei der Bundesministerin der Justiz . . . . . . . . . 462 C Beschluss: Anrufung des Vermittlungs- ausschusses . . . . . . . . . . 463 C 8. Gesetz zur Änderung der Insolvenzord- nung und anderer Gesetze (Drucksache 689/01) . . . . . . . . . . . . 463 C Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77 Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 463 C Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44 ISSN 0720-7999 Plenarprotokoll 767 BUNDESRAT Stenografischer Bericht 767. Sitzung Berlin, Donnerstag, den 27. September 2001 Inhalt:

BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

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Gedenken an die Opfer der Terroranschlägeam 11. September 2001 in den VereinigtenStaaten von Amerika . . . . . . . . . 449 A

Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 449 B

Zur Tagesordnung . . . . . . . . . . 449 D

Dank an Staatsrat Erik Bettermann (Bremen) 452 C

Begrüßung des Präsidenten des Ausschussesder Regionen der Europäischen Union, JosChabert . . . . . . . . . . . . . . 449 D

1. Ansprache des Präsidenten des Aus-schusses der Regionen . . . . . . . 449 D

Präsident Jos Chabert . . . . . . 450 B

2. Wahl der Vorsitzenden des Ausschussesfür Arbeit und Sozialpolitik – gemäß § 12Abs. 3 GO BR – (Drucksache 695/01) . . 460 A

Beschluss: Staatsministerin Silke L a u -t e n s c h l ä g e r (Hessen) wird ge-wählt . . . . . . . . . . . . 460 B

3. a) Entwurf eines Gesetzes über die Fest-stellung des Bundeshaushaltsplans fürdas Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsge-setz 2002) (Drucksache 450/01)

b) Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005(Drucksache 451/01) . . . . . . . 460 B

Beschluss zu a): Keine Einwendungengemäß Art. 110 Abs. 3 GG . . . . . 460 B

Beschluss zu b): Kenntnisnahme gemäß § 9 Abs. 2 Satz 2 Stabilitätsgesetz und § 50 Abs. 3 Satz 1 Haushaltsgrundsät-zegesetz . . . . . . . . . . . 460 B

4. Gesetz zur Harmonisierung des Schutzesgefährdeter Zeugen (Drucksache 685/01) 460 B

Walter Zuber (Rheinland-Pfalz) . . 460 C

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatsse-kretär beim Bundesminister desInnern . . . . . . . 461 C, 500*C

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 461 D

5. Gesetz zur Umstellung von Vorschriftendes Dienst-, allgemeinen Verwaltungs-,Sicherheits-, Ausländer- und Staatsange-hörigkeitsrechts auf Euro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) (Drucksache 686/ 01) 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 74aAbs. 2 und Art. 84 Abs. 1 GG . . . . 501*B

6. Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Ände-rung des Abgeordnetengesetzes (Druck-sache 687/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C

7. ... Gesetz zur Änderung der Strafprozess-ordnung – gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG –(Drucksache 688/01) . . . . . . . . 462 A

Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . 462 A

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerinder Justiz . . . . . . . . . 462 C

Beschluss: Anrufung des Vermittlungs-ausschusses . . . . . . . . . . 463 C

8. Gesetz zur Änderung der Insolvenzord-nung und anderer Gesetze (Drucksache689/01) . . . . . . . . . . . . 463 C

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 463 C

Druck: MuK. Medien- und Kommunikations GmbH, BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn,Telefon: 02 28/3 82 08 40, Telefax: 02 28/3 82 08 44ISSN 0720-7999

Plenarprotokoll 767

BUNDESRATStenografischer Bericht

767. Sitzung

Berlin, Donnerstag, den 27. September 2001

I n h a l t :

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001II

9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragendes Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern (Grundstücksrechtsberei-nigungsgesetz – GrundRBerG) (Drucksa-che 720/01) . . . . . . . . . . . 463 C

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 463 D

10. Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwe-bebahnbedarfsgesetzes (Drucksache 694/01) . . . . . . . . . . . . . . 461 D

Reinhold Bocklet (Bayern) . . . . 505*A

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C

11. Gesetz zu dem Abkommen vom 22. Sep-tember 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und dem GroßherzogtumLuxemburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsicherung be-trieblicher Altersversorgung (Drucksa-che 683/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C

12. Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 182der Internationalen Arbeitsorganisationvom 17. Juni 1999 über das Verbot undunverzügliche Maßnahmen zur Beseiti-gung der schlimmsten Formen der Kin-derarbeit (Drucksache 684/01) . . . . 461 D

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C

13. Gesetz zu dem Europäischen Überein-kommen vom 25. Januar 1996 über dieAusübung von Kinderrechten (Drucksa-che 690/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Kein Antrag gemäß Art. 77Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 501*C

14. Gesetz zu dem Haager Übereinkommenvom 29. Mai 1993 über den Schutz vonKindern und die Zusammenarbeit aufdem Gebiet der internationalen Adoption(Drucksache 691/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 501*B

15. Gesetz zur Regelung von Rechtsfragenauf dem Gebiet der internationalenAdoption und zur Weiterentwicklung desAdoptionsvermittlungsrechts (Drucksa-che 692/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 501*B

16. Gesetz zu dem Vertrag zwischen derBundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik vom 2. Februar2000 zur weiteren Erleichterung desRechtshilfeverkehrs (Drucksache 693/01) 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 1 GG . . . . . . . . . . . 501*B

17. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desKraftfahrzeugsteuergesetzes – Antrag desLandes Berlin – (Drucksache 612/01) . . 463 D

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag nach Maßgabeder beschlossenen Änderungen – Be-stellung von Senatorin ChristianeKrajewski (Berlin) zur Beauftragten desBundesrates gemäß § 33 GO BR 463 D, 464 A

18. Entwurf eines Gesetzes über die Finanzie-rung der Sanierung von Rüstungsaltlas-ten in der Bundesrepublik Deutschland(Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz –RüstAltFG) – Antrag des Landes Branden-burg – (Drucksache 668/01) . . . . . 461 D

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg) 505*C

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag – Bestellung vonMinister Dr. Wolfgang Fürniß (Bran-denburg) zum Beauftragten des Bun-desrates gemäß § 33 GO BR . 502*A, 462 A

19. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Gesundheitsstrukturgesetzes – An-trag des Landes Berlin – (Drucksache667/01) . . . . . . . . . . . . 464 A

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag – Bestellung vonSenatorin Gabriele Schöttler (Berlin)zur Beauftragten des Bundesrates ge-mäß § 33 GO BR . . . . . . . . 464 A

20. a) Entwurf eines Gesetzes zur Verstär-kung der Personalausstattung in Pfle-geheimen (Personalverstärkungsge-setz Pflege – PVG) – gemäß Artikel 76Abs. 1 GG – Antrag des FreistaatesBayern – (Drucksache 661/01)

b) Entwurf eines Gesetzes zur Steigerungder Qualität der Pflege (Qualitätsstei-gerungsgesetz Pflege – QuaStG) – ge-mäß Artikel 76 Abs. 1 GG – Antrag desFreistaates Bayern – (Drucksache 662/01)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 III

c) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzungder Leistungen bei häuslicher Pflegevon Pflegebedürftigen mit erhebli-chem allgemeinem Betreuungsbedarf(Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetz –PflEG) (Drucksache 640/01) . . . . 464 A

Christa Stewens (Bayern) . . . . . 464 B

Beschluss zu a) und b): Keine Einbrin-gung der Gesetzentwürfe beim Deut-schen Bundestag . . . . . . . . 465 C

Beschluss zu c): Stellungnahme gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 465 D

21. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Deutschen Richtergesetzes und derBundesrechtsanwaltsordnung – Antragder Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bre-men, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Thüringen undBayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpom-mern – (Drucksache 671/01) . . . . . 465 D

Jochen Dieckmann (Nordrhein-West-falen) . . . . . . . . . . . 466 A

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg) 466 D

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerin derJustiz . . . . . . . . . . . 467 A

Claus Möller (Schleswig-Holstein) . 506*B

Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . 506*C

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag in geänderterFassung – Bestellung von MinisterJochen Dieckmann (Nordrhein-Westfa-len) zum Beauftragten des Bundesratesgemäß § 33 GO BR – Annahme einerEntschließung . . . . . . . . . 468 A

22. Entwurf einer ... Verordnung zur Ände-rung der Verordnung zur Durchführungder Zusatzabgabenregelung (Zusatzab-gabenverordnung) – Antrag des Freistaa-tes Bayern – (Drucksache 613/01) . . . 468 A

Beschluss: Die Vorlage wird in der festge-legten Fassung gemäß Art. 80 Abs. 3GG der Bundesregierung zugeleitet . 468 B

23. Entschließung des Bundesrates zur Än-derung des Tierseuchengesetzes und derMaul- und Klauenseuche-Verordnung – Antrag des Landes Niedersachsen –(Drucksache 621/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Die Entschließung wird gefasst 502*A

24. Entschließung des Bundesrates zum Ent-wurf einer Mitteilung der EuropäischenKommission über die Anwendung derVorschriften über staatliche Beihilfenauf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk– Antrag des Saarlandes – (Drucksache663/01) . . . . . . . . . . . . 468 B

Peter Jacoby (Saarland) . . . . . 507*C

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatsse-kretärin beim Bundesminister derFinanzen . . . . . . . . . 508*A

Beschluss: Annahme der Entschließungin der festgelegten Fassung . . . . 468 B

25. Entschließung des Bundesrates zum zwei-ten Konsultationspapier des Basler Aus-schusses für Bankenaufsicht „Die neueBasler Eigenkapitalvereinbarung“ vomJanuar 2001 – Antrag des Landes Baden-Württemberg – (Drucksache 527/01) . . 461 D

Beschluss: Die Entschließung wird gefasst 502*A

26. Entschließung des Bundesrates für bes-sere steuerpolitische Rahmenbedingun-gen für den Wohnungsbau: „Wohnungs-bau-Offensive“ – Antrag des FreistaatesBayern – (Drucksache 532/01 [neu]) . . 468 B

Beschluss: Die Entschließung wird nichtgefasst . . . . . . . . . . . . 468 C

27. Entschließung des Bundesrates zur Aus-gabe von Euro-Banknoten – Antrag desLandes Baden-Württemberg – (Drucksa-che 549/01)

Mitteilung: Absetzung von der Tagesord-nung . . . . . . . . . . . . . 449 D

28. Entschließung des Bundesrates zur recht-lichen Absicherung der Drittmittelförde-rung – Antrag der Freien und HansestadtHamburg – (Drucksache 541/01) . . . 468 C

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Ham-burg) . . . . . . . . . . . 468 C

Jochen Riebel (Hessen) . . . . . 508*B

Beschluss: Annahme der Entschließungnach Maßgabe der beschlossenen Än-derung . . . . . . . . . . . . 470 C

29. Entschließung des Bundesrates zur Förde-rung der Binnenschifffahrt – Antrag desLandes Baden-Württemberg – (Drucksa-che 599/01) . . . . . . . . . . . 470 C

Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) 508*D

Beschluss: Die Entschließung wird nichtgefasst . . . . . . . . . . . . 470 C

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001IV

30. a) Zweite Entschließung des Bundesrateszum Erweiterungsprozess der Euro-päischen Union – Antrag der LänderNiedersachsen, Sachsen gemäß § 36Abs. 2 GO BR – (Drucksache 711/01)

b) Mitteilung der Kommission der Eu-ropäischen Gemeinschaften über dieAuswirkungen der Erweiterung fürdie an Beitrittsländer angrenzendenRegionen – Gemeinschaftsaktion fürGrenzregionen – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 673/01) . . . 470 D

Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . 470 D

Stanislaw Tillich (Sachsen) . . . . 471 D

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg) 472 D

Reinhold Bocklet (Bayern) . . . 510*A, B

Beschluss zu a): Annahme der Entschlie-ßung . . . . . . . . . . . . . 473 C

Beschluss zu b): Stellungnahme . . . . 473 C

31. Entschließung des Bundesrates über Eck-punkte zur Novellierung des Landwirt-schaftsgesetzes von 1955 – Antrag desLandes Niedersachsen gemäß § 36 Abs. 2GO BR – (Drucksache 717/01) . . . . 473 C

Uwe Bartels (Niedersachsen) . . . 473 D

Matthias Berninger, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerin fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft . . . . . . . 475 B

Mitteilung: Überweisung an die zustän-digen Ausschüsse . . . . . . . . 475 D

32. Entwurf eines Gesetzes zur Modulationvon Direktzahlungen im Rahmen der Ge-meinsamen Agrarpolitik (Modulations-gesetz) (Drucksache 614/01) . . . . . 475 D

Dr. Volker Sklenar (Thüringen) . . 476 A

Matthias Berninger, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerin fürVerbraucherschutz, Ernährung undLandwirtschaft . . . . . . . 476 D

Rudolf Köberle (Baden-Württemberg) 510*D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 478 B

33. Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Fleischhygienegesetzes(Drucksache 630/01) . . . . . . . . 478 B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 478 B

34. Entwurf eines Forstvermehrungsgutge-setzes (FoVG) (Drucksache 631/01) . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 502*B

35. a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Gesetzes zu dem Übereinkommenvom 18. Dezember 1979 zur Beseiti-gung jeder Form von Diskriminierungder Frau (Drucksache 633/01)

b) Entwurf eines Gesetzes zu der Ent-schließung vom 22. Mai 1995 zur Än-derung des Übereinkommens vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigungjeder Form von Diskriminierung derFrau (Drucksache 634/01)

c) Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakul-tativprotokoll vom 6. Oktober 1999zum Übereinkommen vom 18. Dezem-ber 1979 zur Beseitigung jeder Formvon Diskriminierung der Frau (Druck-sache 635/01) . . . . . . . . . 461 D

Beschluss zu a) bis c): Keine Einwen-dungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG . . 502*B

36. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung vonöffentlichen Angeboten zum Erwerb vonWertpapieren und von Unternehmens-übernahmen (Drucksache 574/01) . . . 478 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 478 C

37. Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnungder Statistik im Produzierenden Gewerbeund zur Änderung des Gesetzes überKostenstrukturstatistik (Drucksache 594/01) . . . . . . . . . . . . . . 478 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 478 D

38. a) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-derung des Postumwandlungsgesetzes(Drucksache 595/01)

b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zurÄnderung des Postgesetzes (Drucksa-che 645/01) . . . . . . . . . . 478 D

Dieter Posch (Hessen) . . . . . . 478 D

Beschluss zu a): Keine Einwendungengemäß Art. 76 Abs. 2 GG . . . . . 480 A

Beschluss zu b): Stellungnahme gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 480 B

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 V

39. Entwurf eines Gesetzes über die in-tegrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (Drucksache 636/01) . . . . . . . . 480 B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 480 C

40. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfungvon Steuerverkürzungen bei der Umsatz-steuer und anderen Steuern (Steuerver-kürzungsbekämpfungsgesetz – StVBG) (Drucksache 637/01) . . . . . . . . 480 C

Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz) . . 480 C

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatsse-kretärin beim Bundesminister derFinanzen . . . . . . . . . . 481 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 482 B

41. Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwick-lung des Unternehmenssteuerrechts (Un-ternehmenssteuerfortentwicklungsge-setz – UntStFG) (Drucksache 638/01) . . 482 B

Gerhard Stratthaus (Baden-Württem-berg) . . . . . . . . 482 B, 511*B

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatsse-kretärin beim Bundesminister derFinanzen . . . . . . . 482 C, 513*C

Walter Zuber (Rheinland-Pfalz) . . 514*C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 483 A

42. Entwurf eines Gesetzes zur Reform desRisikostrukturausgleichs in der gesetz-lichen Krankenversicherung (Drucksa-che 577/01) . . . . . . . . . . . 483 A

Dr. Friedhelm Repnik (Baden-Würt-temberg) . . . . . . . . . . 483 B

Christa Stewens (Bayern) . . . . 484 B

Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staats-sekretärin bei der Bundesministerinfür Gesundheit . . . . . . . 485 C

Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern) . . . . . . . . 515*C

Stanislaw Tillich (Sachsen) . . . . 515*D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 486 B

43. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Melderechtsrahmengesetzes und an-derer Gesetze (Drucksache 578/01 [neu]) 486 B

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 486 C

44. Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Än-derung besoldungsrechtlicher Vorschrif-ten (Sechstes Besoldungsänderungsge-setz – 6. BesÄndG) (Drucksache 615/01) . 486 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 486 D

45. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdes Aufstiegsfortbildungsförderungsge-setzes (AFBG-ÄndG) (Drucksache 580/01) . . . . . . . . . . . . . . 486 D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 487 A

46. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ände-rung des Schuldrechtsanpassungsgeset-zes (Drucksache 581/01, zu Drucksache581/01) . . . . . . . . . . . . 487 A

Karin Schubert (Sachsen-Anhalt) . . 516*A

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg) 516*D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 487 B

47. Entwurf eines Gesetzes zur Änderungder Strafprozessordnung (Drucksache582/01) . . . . . . . . . . . . 487 B

Dr. Manfred Weiß (Bayern) . . . . 487 B

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerin derJustiz . . . . . . . . . . . 488 A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 488 C

48. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desGesetzes über Arbeitnehmererfindungen(Drucksache 583/01) . . . . . . . . 488 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 488 D

49. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zurÄnderung und Ergänzung vermögens-rechtlicher und anderer Vorschriften(Zweites Vermögensrechtsergänzungs-gesetz – 2. VermRErgG) (Drucksache 641/01) . . . . . . . . . . . . . . 488 D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 488 D

50. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desVermögenszuordnungsgesetzes (Druck-sache 642/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001VI

51. Entwurf eines Gesetzes zur Neuaus-richtung der Bundeswehr (Bundeswehr-neuausrichtungsgesetz – BwNeuAusrG)(Drucksache 627/01) . . . . . . . . 488 D

Jürgen Gnauck (Thüringen) . . . 489 A

Reinhold Bocklet (Bayern) . . . . 517*C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 489 B

52. Entwurf eines Gesetzes zur Einführungvon streckenbezogenen Gebühren fürdie Benutzung von Bundesautobahnenmit schweren Nutzfahrzeugen (Drucksa-che 643/01) . . . . . . . . . . . 489 B

Dr. Hanspeter Georgi (Saarland) . . 489 C

Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretärbeim Bundesminister für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen . . . 491 A

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 492 C

53. Entwurf eines Gesetzes über die Feststel-lung des Wirtschaftsplans des ERP-Son-dervermögens für das Jahr 2002 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2002) (Drucksache585/01) . . . . . . . . . . . . 492 C

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 492 C

54. Entwurf eines Gesetzes über den Schutzvon zugangskontrollierten Diensten undvon Zugangskontrolldiensten (Zugangs-kontrolldiensteschutz-Gesetz – ZKDSG)(Drucksache 586/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 502*B

55. Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung,die Modernisierung und den Ausbau derKraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) (Drucksache 644/01) . 492 C

Dr. Hanspeter Georgi (Saarland) . . 517*D

Karin Schubert (Sachsen-Anhalt) . . 518*C

Claus Möller (Schleswig-Hol-stein) . . . . . . . . 492 D, 518*D

Beschluss: Stellungnahme gemäß Art. 76Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 493 C

56. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 18. April 2001 zwischen derBundesrepublik Deutschland und demKönigreich der Niederlande über Sozi-ale Sicherheit (Drucksache 632/01) . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

57. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 24. August 2000 zwischen derBundesrepublik Deutschland und der Re-publik Österreich zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet derSteuern vom Einkommen und vom Ver-mögen (Drucksache 575/01) . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

58. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 19. April 2001 zwischen derBundesrepublik Deutschland und Kanadazur Vermeidung der Doppelbesteuerungauf dem Gebiet der Steuern vom Einkom-men und bestimmter anderer Steuern, zurVerhinderung der Steuerverkürzung undzur Amtshilfe in Steuersachen (Drucksa-che 576/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

59. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 8. März 2001 zwischen der Bun-desrepublik Deutschland und Malta zurVermeidung der Doppelbesteuerung aufdem Gebiet der Steuern vom Einkommenund vom Vermögen (Drucksache 593/01) 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

60. Entwurf eines Gesetzes zu dem Überein-kommen vom 18. Dezember 1997 übergegenseitige Amtshilfe und Zusammen-arbeit der Zollverwaltungen (Drucksa-che 639/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

61. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertragvom 19. September 2000 zwischen derBundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik über die Zusam-menarbeit der Polizeibehörden und derGrenzschutzbehörden in den Grenzge-bieten (Drucksache 579/01) . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

62. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertragvom 19. September 2000 zwischen derBundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik über die gegen-seitige Hilfeleistung bei Katastrophenund schweren Unglücksfällen (Drucksa-che 626/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 VII

63. Entwurf eines Gesetzes zu dem Marken-rechtsvertrag vom 27. Oktober 1994(Drucksache 597/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

64. Entwurf eines Gesetzes zu der am 3. De-zember 1999 in Peking beschlossenenÄnderung des Montrealer Protokollsvom 16. September 1987 über Stoffe, diezu einem Abbau der Ozonschicht führen,und zu weiteren Anpassungen des Proto-kolls (Drucksache 584/01) . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

65. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertragvom 7. Februar 2000 zwischen der Bun-desrepublik Deutschland und der Demo-kratischen Sozialistischen Republik SriLanka über die Förderung und den ge-genseitigen Schutz von Kapitalanlagen(Drucksache 587/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

66. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 11. März 1996 zwischen derBundesrepublik Deutschland und derDemokratischen Volksrepublik Algerienüber die gegenseitige Förderung undden gegenseitigen Schutz von Kapitalan-lagen (Drucksache 588/01) . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

67. Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertragvom 23. Mai 2000 zwischen der Bundesre-publik Deutschland und der RepublikBotsuana über die Förderung und dengegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen (Drucksache 589/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

68. Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkom-men vom 30. Juni 2000 zwischen der Re-gierung der Bundesrepublik Deutschlandund der Regierung der VolksrepublikChina über die Zusammenarbeit auf denGebieten der Wirtschaft, Industrie undTechnik (Drucksache 598/01) . . . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

69. Entwurf eines Gesetzes zu dem Partner-schaftsabkommen vom 23. Juni 2000 zwi-schen den Mitgliedern der Gruppe derStaaten in Afrika, im Karibischen Raumund im Pazifischen Ozean einerseits und

der Europäischen Gemeinschaft undihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partnerschaftsabkommen) (Drucksa-che 653/01, zu Drucksache 653/01) . . . 461 D

Beschluss: Keine Einwendungen gemäßArt. 76 Abs. 2 GG . . . . . . . . 502*B

70. Entscheidung über Fristverlängerunggemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 GG

Entwurf eines Gesetzes zur Neurege-lung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)– gemäß Artikel 76 Abs. 2 GG – (Druck-sache 596/01) . . . . . . . . . . 493 C

Beschluss: Zustimmung zu dem Vorschlagdes Ständigen Beirates in Drucksache596/1/01 . . . . . . . . . . . 493 C

71. Lebenslagen in Deutschland Erster Armuts- und Reichtumsbericht(Drucksache 328/01) . . . . . . . . 493 C

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 493 D

72. Bericht der Bundesregierung über dieEntwicklung der Finanzhilfen des Bundesund der Steuervergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zur Förderung der Sta-bilität und des Wachstums der Wirtschaft(StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre 1999bis 2002 (18. Subventionsbericht) – ge-mäß § 12 StWG – (Drucksache 592/01) . 461 D

Beschluss: Kenntnisnahme . . . . . . 503*B

73. a) Dreizehntes Hauptgutachten der Mo-nopolkommission 1998/1999 – gemäߧ 44 Abs. 1 Satz 1 GWB – (Drucksache502/00, zu Drucksache 502/00) . . . 461 D

b) Stellungnahme der Bundesregierungzum Dreizehnten Hauptgutachten derMonopolkommission 1998/99 – gemäߧ 44 Abs. 3 GWB – (Drucksache 446/01) . . . . . . . . . . . . . 493 D

Beschluss zu a): Kenntnisnahme . . . 503*B

Beschluss zu b): Stellungnahme . . . . 494 A

74. Vorschlag für eine Richtlinie des Ratesbetreffend den Status der langfristig auf-enthaltsberechtigten Drittstaatsangehö-rigen – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 371/01) . . . . . . . . 494 A

Reinhold Bocklet (Bayern) . . . . 494 A

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatsse-kretär beim Bundesminister desInnern . . . . . . . . . . 494 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 495 C

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001VIII

75. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates über diezusätzliche Beaufsichtigung der Kreditins-titute, Versicherungsunternehmen undWertpapierfirmen eines Finanzkonglo-merats und zur Änderung der Richtlinien73/239/EWG, 79/267/EWG, 92/49/EWG,92/96/EWG, 93/6/EWG und 93/22/EWGdes Rates und der Richtlinien 98/78/EGund 2000/12/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 376/01) . . . . 495 C

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 495 C

76. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates über dasEnergieprofil von Gebäuden – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 418/01) . 495 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 495 D

77. Vorschlag einer Verordnung des Ratesüber die gemeinsame Marktorganisationfür Schaf- und Ziegenfleisch – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 430/01) . 495 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 496 A

78. Vorschlag für eine Richtlinie des Rateszur Änderung der Richtlinie 2000/29/EGdes Rates über Maßnahmen zum Schutzder Gemeinschaft gegen die Einschlep-pung und Ausbreitung von Schadorga-nismen der Pflanzen und Pflanzener-zeugnisse – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 321/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

79. Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates über In-sider-Geschäfte und Marktmanipulation(Marktmissbrauch) – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 504/01) . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

80. Vorschlag für eine Richtlinie des Euro-päischen Parlaments und des Rates überden Prospekt, der beim öffentlichen An-gebot von Wertpapieren oder bei derenZulassung zum Handel zu veröffent-lichen ist – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 476/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

81. Vorschlag einer Verordnung des Europäi-schen Parlaments und des Rates zur Än-derung der Verordnung (EG) Nr. 577/98des Rates zur Durchführung einer Stich-probenerhebung über Arbeitskräfte inder Gemeinschaft – gemäß §§ 3 und 5EUZBLG – (Drucksache 552/01) . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

82. Mitteilung der Kommission der Europäi-schen Gemeinschaften an den Rat, dasEuropäische Parlament, den Wirtschafts-und Sozialausschuss sowie den Aus-schuss der Regionen betreffend einenneuen Rahmen für die Zusammenarbeitbei Maßnahmen im Bereich der Infor-mations- und Kommunikationspolitikder Europäischen Union – gemäß §§ 3und 5 EUZBLG – (Drucksache 567/01) . 496 A

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 496 A

83. Vorschlag für einen Rahmenbeschlussdes Rates zur Festlegung von Mindest-vorschriften über die Tatbestandsmerk-male strafbarer Handlungen und dieStrafen im Bereich des illegalen Drogen-handels – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 554/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

84. Bericht der Kommission der Europäi-schen Gemeinschaften an das Europäi-sche Parlament und den Rat über die Um-setzung der Richtlinie 92/6/EWG desRates vom 10. Februar 1992 über Einbauund Benutzung von Geschwindigkeitsbe-grenzern für bestimmte Kraftfahrzeug-klassen in der Gemeinschaft

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäi-schen Parlaments und des Rates zurÄnderung der Richtlinie 92/6/EWG des Rates über Einbau und Benutzung vonGeschwindigkeitsbegrenzern für be-stimmte Kraftfahrzeugklassen in der Ge-meinschaft – gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG –(Drucksache 557/01) . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Stellungnahme . . . . . . 503*C

85. Dritte Verordnung zur Änderung derNeuartigen Lebensmittel- und Lebens-mittelzutaten-Verordnung (Drucksache465/01) . . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

86. Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zi-chorien-Extrakte (Drucksache 522/01) . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderung . . . . . . . . 503*C

87. Zweite Verordnung zur Änderung derPflanzenschutzmittelverordnung (Druck-sache 534/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen . . . . . . . . 503*C

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 IX

88. Verordnung über die Gewährung vonBeihilfen für die Verarbeitung von Flachsund Hanf zur Faserherstellung (Flachs-und Hanfbeihilfenverordnung) (Drucksa-che 655/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

89. Verordnung zur Ermittlung des Arbeits-einkommens aus der Land- und Forstwirt-schaft für das Jahr 2002 (Arbeitseinkom-menverordnung Landwirtschaft 2002 –AELV 2002) (Drucksache 625/01) . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

90. Verordnung über die Erstattung vonAufwendungen der Träger der Renten-versicherung im Rahmen des Versor-gungsausgleichs (Versorgungsausgleichs-Erstattungsverordnung – VAErstV) (Druck-sache 646/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

91. Zweite Verordnung zur Durchführung desFinanzausgleichsgesetzes im Ausgleichs-jahr 1999 (Drucksache 546/01) . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

92. Sechste Verordnung zur Anpassung derHöhe der Vergütungen nach der Ge-bührenordnung für Ärzte, der Gebühren-ordnung für Zahnärzte sowie nach derHebammenhilfe-Gebührenverordnungin dem in Artikel 3 des Einigungsvertra-ges genannten Gebiet (Sechste Gebüh-renanpassungsverordnung – 6. GebAV) (Drucksache 530/01) . . . . . . . . 496 A

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 496 B

93. Erste Verordnung zur Änderung derKommunalbesoldungsverordnung desBundes (Drucksache 647/01) . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

94. Verordnung zur Aufhebung der Verord-nung über die Festsetzung des Lärm-schutzbereichs für den militärischenFlugplatz Laarbruch (Drucksache 572/01) . . . . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . . 504*B

95. Verordnung zur Änderung von Rechts-vorschriften zum Wehrpflichtgesetz undzum Kriegsdienstverweigerungsgesetz (Drucksache 628/01) . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG . . . . . . . . . . 504*B

96. Erste Verordnung zur Änderung derGefahrgutverordnung See (1. See-Ge-fahrgutänderungsverordnung – GGV-See ÄndV) (Drucksache 569/01) . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 80Abs. 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderung . . . . . . 503*C

97. a) Neunte Verordnung zur Änderungder Wohngeldverordnung (Drucksa-che 648/01)

b) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zurÄnderung der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Durchführung desWohngeldgesetzes 2001 (Drucksache652/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss zu a): Zustimmung gemäßArt. 80 Abs. 2 GG . . . . . . . . 504*B

Beschluss zu b): Zustimmung gemäßArt. 85 Abs. 2 GG . . . . . . . 504*B

98. Allgemeine Verwaltungsvorschrift überdie Durchführung der amtlichen Überwa-chung nach dem Fleischhygienegesetzund dem Geflügelfleischhygienegesetz(AVV Fleischhygiene – AVVFlH) (Druck-sache 649/01) . . . . . . . . . . 496 B

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 2 GG nach Maßgabe der beschlos-senen Änderungen . . . . . . . 496 C

99. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zurAnwendung des Einkommensteuer-rechts (Einkommensteuer-Richtlinien2001 – EStR 2001) (Drucksache 650/01) . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 108Abs. 7 GG . . . . . . . . . . 504*B

100. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zumSteuerabzug vom Arbeitslohn 2002(Lohnsteuer-Richtlinien 2002 – LStR2002) (Drucksache 651/01) . . . . . 496 C

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 108Abs. 7 GG . . . . . . . . . . 496 C

101. Neufassung der Allgemeinen Verwal-tungsvorschrift zur Durchführung derZehnten Verordnung zur Durchführungdes Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001X

(Verordnung über die Beschaffenheitund die Auszeichnung der Qualitätenvon Kraftstoffen – 10. BImSchV) (Druck-sache 548/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung gemäß Art. 84Abs. 2 GG nach Maßgabe der be-schlossenen Änderungen – Annahmeeiner Entschließung . . . . . . . 503*C

102. Benennung von Vertretern in Bera-tungsgremien der Europäischen Union(Kommissionsarbeitsgruppe von Regie-rungssachverständigen für den BereichVerbrauchererziehung) – gemäß § 6Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt IV derBund-Länder-Vereinbarung – (Drucksa-che 263/01) . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 263/1/01 . . . . 504*D

103. Benennung von Vertretern in Bera-tungsgremien der Europäischen Union(Ständiger Agrarstatistischer Ausschuss)– gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLG i.V.m. Ab-schnitt IV der Bund-Länder-Vereinba-rung – (Drucksache 550/01) . . . . . 461 D

Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 550/1/01 . . . 504*D

104. Benennung von Vertretern in Bera-tungsgremien der Europäischen Union(Verwaltungsausschuss „Rindfleisch“und Verwaltungsausschuss „Schafe undZiegen“) – gemäß § 6 Abs. 1 EUZBLGi.V.m. Abschnitt IV der Bund-Länder-Vereinbarung – (Drucksache 551/01) . 461 D

Beschluss: Zustimmung zu der Empfeh-lung in Drucksache 551/1/01 . . . 504*D

105. Bestellung eines Mitglieds des Verwal-tungsrates der Kreditanstalt für Wie-deraufbau – gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 undAbs. 3 KfW-Gesetz – (Drucksache 553/01) . . . . . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Senatorin Christiane K r a -j e w s k i (Berlin) wird bestellt . . . 504*D

106. a) Personelle Veränderungen im Beiratfür Ausbildungsförderung beim Bun-desministerium für Bildung und For-schung – gemäß § 44 Abs. 1 BAföG i.V.m. § 3 Abs. 1 BeiratsV – (Drucksa-che 448/01)

b) Personelle Veränderung im Beiratfür Ausbildungsförderung beim Bun-desministerium für Bildung und For-schung – gemäß § 44 Abs. 1 BAföG i.V.m. § 3 Abs. 1 BeiratsV – (Drucksa-che 679/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss zu a): Zustimmung zu denEmpfehlungen des Kulturausschussesin Drucksache 448/1/01 . . . . . 504*D

Beschluss zu b): Zustimmung zu demVorschlag in Drucksache 679/01 . . 504*D

107. Benennung eines Mitglieds des Kurato-riums der Stiftung „Haus der Geschichteder Bundesrepublik Deutschland“ – ge-mäß § 7 Abs. 3 Gesetz zur Errichtungeiner Stiftung „Haus der Geschichte derBundesrepublik Deutschland“ – (Druck-sache 573/01) . . . . . . . . . . 461 D

Beschluss: Staatssekretär Roland H ä r -t e l (Rheinland-Pfalz) wird benannt 504*D

108. Vorschlag der Bundesministerin der Jus-tiz für die Ernennung eines Bundesan-walts beim Bundesgerichtshof – gemäߧ 149 GVG – (Drucksache 654/01) . . 461 D

Beschluss: Zustimmung zu dem Vor-schlag in Drucksache 654/01 . . . . 504*D

109. Verfahren vor dem Bundesverfassungs-gericht (Drucksache 710/01) . . . . 496 C

Beschluss: Von einer Äußerung undeinem Beitritt wird abgesehen . . . 496 C

110. Personalien im Sekretariat des Bundes-rates – Antrag des Präsidenten gemäß § 6 Abs. 2 GO BR – (Drucksache 731/01)

Mitteilung: Absetzung von der Tages-ordnung . . . . . . . . . . . 449 D

111. Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderungdes Asylverfahrensgesetzes – Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Mecklen-burg-Vorpommern – Geschäftsordnungs-antrag des Landes Sachsen-Anhalt –(Drucksache 359/01) . . . . . . . 496 D

Beschluss: Einbringung des Gesetzent-wurfs gemäß Art. 76 Abs. 1 GG beimDeutschen Bundestag in der festgeleg-ten Fassung – Bestellung von MinisterDr. Manfred Püchel (Sachsen-Anhalt)zum Beauftragten des Bundesrates ge-mäß § 33 GO BR . . . . . . . . 497 A

112. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Än-derung des Vereinsgesetzes – gemäßArtikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG – (Druck-sache 724/01)

in Verbindung mit

113. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungs-gesetzes – § 129 b StGB (...StrÄndG) – gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 4 GG –(Drucksache 725/01)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 XI

und

114. Verordnung zur Regelung des Verfah-rens der Zuverlässigkeitsüberprüfungauf dem Gebiet des Luftverkehrs (Luft-verkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungs-verordnung) (Drucksache 726/01, zuDrucksache 726/01) . . . . . . . . 453 B

Erwin Teufel (Baden-Württemberg) . 453 B

Jochen Dieckmann (Nordrhein-West-falen) . . . . . . . . . . . 455 A

Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz) . . 456 C

Reinhold Bocklet (Bayern) . . . . 457 A

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatsse-kretär beim Bundesminister desInnern . . . . . . . . . . 458 B

Claus Möller (Schleswig-Holstein) . 499*A

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatsse-kretär bei der Bundesministerinder Justiz . . . . . . . . . 499*A

Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretärbeim Bundesminister für Verkehr,Bau- und Wohnungswesen . . . 499*D

Beschluss zu 112: Keine Einwendungengemäß Art. 76 Abs. 2 GG . . . . . 459 D

Beschluss zu 113: Stellungnahme ge-mäß Art. 76 Abs. 2 GG . . . . . . 459 D

Beschluss zu 114: Zustimmung gemäßArt. 80 Abs. 2 GG in der festgelegtenFassung . . . . . . . . . . . 460 A

115. a) Gesetz zur Änderung des Grundge-setzes (Artikel 108) (Drucksache 746/01)

b) Gesetz zur Änderung des Finanzver-waltungsgesetzes und anderer Geset-ze (Drucksache 747/01) . . . . . 452 B

Erik Bettermann (Bremen), Bericht-erstatter . . . . . . . . . 452 B

Beschluss zu a): Zustimmung gemäßArt. 79 Abs. 2 GG . . . . . . . . 453 A

Beschluss zu b): Zustimmung gemäßArt. 108 Abs. 2 GG . . . . . . . 453 A

Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . 497 C

Beschlüsse im vereinfachten Verfahren ge-mäß § 35 GO BR . . . . . . . . . . 497, 498

Feststellung gemäß § 34 GO BR . . . . 498 B/D

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001XII

V o r s i t z :

Präsident K u r t B e c k , Ministerpräsident desLandes Rheinland-Pfalz

Amtierender Präsident D r. W i l l f r i e d M a i e r,Senator, Präses der Stadtentwicklungsbehördeund Bevollmächtigter der Freien und Hanse-stadt Hamburg beim Bund – zeitweise –

S c h r i f t f ü h r e r i n :

Karin Schubert (Sachsen-Anhalt)

S c h r i f t f ü h r e r :

Dr. Manfred Weiß (Bayern)

B a d e n - W ü r t t e m b e r g :

Erwin Teufel, Ministerpräsident

Rudolf Köberle, Minister und Bevollmächtigterdes Landes Baden-Württemberg beim Bund

Dr. Christoph Palmer, Minister des Staatsminis-teriums und für europäische Angelegenheiten

Gerhard Stratthaus, Finanzminister

Dr. Friedhelm Repnik, Sozialminister

B a y e r n :

Dr. Edmund Stoiber, Ministerpräsident

Christa Stewens, Staatsministerin für Arbeit undSozialordnung, Familie und Frauen

Reinhold Bocklet, Staatsminister für Bundes- undEuropaangelegenheiten in der Staatskanzlei,Bevollmächtigter des Freistaates Bayern beimBund

Dr. Manfred Weiß, Staatsminister der Justiz

B e r l i n :

Klaus Wowereit, Regierender Bürgermeister

Wolfgang Wieland, Bürgermeister und Senatorfür Justiz

B r a n d e n b u r g :

Dr. h.c. Manfred Stolpe, Ministerpräsident

Prof. Dr. Kurt Schelter, Minister der Justiz und fürEuropaangelegenheiten

Steffen Reiche, Minister für Bildung, Jugend undSport

B r e m e n :

Dr. Henning Scherf, Präsident des Senats, Bürger-meister, Senator für kirchliche Angelegenheitenund Senator für Justiz und Verfassung

Hartmut Perschau, Bürgermeister, Senator fürFinanzen

Erik Bettermann, Staatsrat, Bevollmächtigter derFreien Hansestadt Bremen beim Bund, für Eu-ropa und Entwicklungszusammenarbeit

Reinhard Metz, Staatsrat beim Senator für Finanzen

H a m b u r g :

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Senatorin, Präsesder Justizbehörde

Dr. Willfried Maier, Senator, Präses der Stadtent-wicklungsbehörde und Bevollmächtigter derFreien und Hansestadt Hamburg beim Bund

H e s s e n :

Roland Koch, Ministerpräsident

Jochen Riebel, Minister für Bundes- und Euro-paangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei

Dieter Posch, Minister für Wirtschaft, Verkehr undLandesentwicklung

M e c k l e n b u r g - V o r p o m m e r n :

Dr. Harald Ringstorff, Ministerpräsident

Verzeichnis der Anwesenden

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 XIII

N i e d e r s a c h s e n :

Wolfgang Senff, Minister für Bundes- und Euro-paangelegenheiten in der Staatskanzlei

Uwe Bartels, Minister für Ernährung, Landwirt-schaft und Forsten

N o r d r h e i n - W e s t f a l e n :

Hannelore Kraft, Ministerin für Bundes- und Eu-ropaangelegenheiten im Geschäftsbereich desMinisterpräsidenten und Bevollmächtigte desLandes Nordrhein-Westfalen beim Bund

Jochen Dieckmann, Justizminister

R h e i n l a n d - P f a l z :

Gernot Mittler, Minister der Finanzen

Walter Zuber, Minister des Innern und für Sport

Herbert Mertin, Minister der Justiz

S a a r l a n d :

Peter Jacoby, Minister für Finanzen und Bundes-angelegenheiten

Dr. Hanspeter Georgi, Minister für Wirtschaft

S a c h s e n :

Stanislaw Tillich, Staatsminister für Bundes- undEuropaangelegenheiten in der SächsischenStaatskanzlei und Bevollmächtigter des Frei-staates Sachsen beim Bund

S a c h s e n - A n h a l t :

Dr. Reinhard Höppner, Ministerpräsident

Karin Schubert, Ministerin der Justiz

S c h l e s w i g - H o l s t e i n :

Claus Möller, Minister für Finanzen und Energie

T h ü r i n g e n :

Dr. Bernhard Vogel, Ministerpräsident

Jürgen Gnauck, Minister für Bundes- und Euro-paangelegenheiten in der Staatskanzlei

Dr. Volker Sklenar, Minister für Landwirtschaft,Naturschutz und Umwelt

V o n d e r B u n d e s r e g i e r u n g :

Hans Martin Bury, Staatsminister beim Bundes-kanzler

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beimBundesminister des Innern

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin der Justiz

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärinbeim Bundesminister der Finanzen

Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister für Wirtschaft und Technologie

Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Verbraucherschutz, Er-nährung und Landwirtschaft

Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin beider Bundesministerin für Gesundheit

Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungs-wesen

Klaus-Günther Biederbick, Staatssekretär im Bun-desministerium der Verteidigung

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 449

(A)

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Beginn: 9.32 Uhr

Präsident Kurt Beck: Meine sehr geehrten Damenund Herren, ich eröffne die 767. Sitzung des Bundes-rates.

(Die Anwesenden erheben sich)

Wir gedenken der Opfer der Terroranschläge inden Vereinigten Staaten von Amerika. Wir trauernmit den vielen Hinterbliebenen. Unser Mitgefühl giltdem amerikanischen Volk.

Am 11. September ist eine neue, schreckliche Di-mension des Verbrechens über die Menschheit ge-bracht worden. Dieser Tag bedeutet einen tief grei-fenden Einschnitt in der Geschichte der Zivilisation.

Die Urheber dieses beispiellosen Anschlags auf dieVereinigten Staaten, ja auf die freie Welt insgesamtwerden zur Rechenschaft gezogen werden. Die zivili-sierte Völkergemeinschaft steht nun vor großen He-rausforderungen im Kampf gegen die terroristischeBedrohung. Es geht um die Verteidigung der elemen-taren Werte, denen alle Kulturen der Welt verpflichtetsind.

Wir sind in diesen schweren Zeiten mit unserenamerikanischen Freunden solidarisch, ohne die wirhier und heute nicht versammelt wären.

Meine Damen und Herren, der Herausforderungmuss ebenso entschieden wie besonnen begegnetwerden. Seien wir uns in der Gemeinsamkeit der De-mokraten der besonderen Verantwortung bewusst,die wir alle für unser Land tragen!

Ich danke Ihnen, dass Sie sich von Ihren Plätzen er-hoben haben.

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ichgemäß § 23 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung Verän-derungen in der Mitgliedschaft bekannt zu geben:

Aus dem Senat der Freien Hansestadt Bremen unddamit aus dem Bundesrat ist am 13. Juli 2001 Herr Senator Dr. Bernt S c h u l t e ausgeschieden. DerSenat hat am 29. August 2001 Herrn Senator Dr. KunoB ö s e zum stellvertretenden Mitglied des Bundes-rates bestellt.

Aus der Regierung des Landes Hessen und damit ausdem Bundesrat ist am 20. August 2001 Frau Staatsmi-nisterin Marlies M o s i e k - U r b a h n ausgeschieden.Die Hessische Landesregierung hat am 28. August2001 Frau Staatsministerin Silke L a u t e n s c h l ä g e rzum stellvertretenden Mitglied des Bundesrates be-stellt.

Aus der Regierung des Landes Rheinland-Pfalz unddamit aus dem Bundesrat ist am 19. September 2001Frau Staatsministerin Klaudia M a r t i n i ausgeschie-den. Die Landesregierung hat am 20. September 2001Frau Staatsministerin Margit C o n r a d zum stellver-tretenden Mitglied des Bundesrates bestellt.

Den ausgeschiedenen Mitgliedern danke ich fürihre Mitarbeit in den Ausschüssen des Bundesratesund hier im Plenum. Frau Staatsministerin Mosiek-Urbahn danke ich für ihre Tätigkeit als Vorsitzendedes Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik. FrauKollegin Martini gebührt Dank für ihr besonderes Engagement als dienstälteste Umweltministerin indiesem Hause. Den neuen Mitgliedern wünsche ichmit uns allen eine gute Zusammenarbeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich wendemich nun der Tagesordnung zu. Sie liegt Ihnen in vor-läufiger Form mit 115 Punkten vor. Die Tagesord-nungspunkte 27 und 110 werden abgesetzt. DiePunkte 112 bis 114 werden verbunden. Nach Tages-ordnungspunkt 1 werden Punkt 115 und im Anschlussdaran die verbundenen Punkte 112 bis 114 behandelt.Im Übrigen bleibt es bei der ausgedruckten Reihen-folge der Tagesordnung.

Gibt es Wortmeldungen zur Tagesordnung? – Dasist nicht der Fall. Dann ist sie so festgestellt.

Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 1:

Ansprache des Präsidenten des Ausschussesder Regionen

Es ist mir eine große Freude, Sie, Exzellenz, sehrverehrter Herr Präsident C h a b e r t , herzlich will-kommen heißen zu dürfen.

(Beifall)

Nachdem einige von uns bereits Gelegenheit zueinem Meinungsaustausch mit Ihnen gehabt haben,

(C)

(D)

767. Sitzung

Berlin, den 27. September 2001

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001450

freue ich mich sehr darüber, Sie hier im Plenarsaal desBundesrates begrüßen zu können. Ich heiße Sie undIhre Begleitung im Namen des gesamten Hauses nocheinmal herzlich willkommen.

Mit Ihnen besucht ein weiteres Mal seit Bestehendes Ausschusses der Regionen der EuropäischenUnion ein Präsident jenes Hauses das föderativeOrgan der Bundesrepublik: Im Jahre 1996 hatte derBundesrat die Ehre, Herrn Präsident Jacques B l a n cwillkommen heißen zu dürfen. Sein Amtsnachfolgerund Ihr Amtsvorgänger, Professor Dr. D a m m e y e r ,war zugleich Mitglied des Bundesrates.

Der Ausschuss der Regionen spielt neben dem Eu-ropäischen Parlament, dem Rat und der EuropäischenKommission eine wichtige Rolle im europäischen In-tegrationsprozess. Er gewährleistet dabei die Vertre-tung der Belange der regionalen und lokalen Gebiets-körperschaften. Ihm wird damit insbesondere bei deranstehenden Erweiterung der Europäischen UnionBedeutung zukommen.

Der Bundesrat hat sich für eine Stärkung des Aus-schusses der Regionen stets eingesetzt und wird diesauch künftig tun. Die praktische Umsetzung des Sub-sidiaritätsprinzips ist unser gemeinsames Anliegen:Wir wollen ein bürgernahes Europa.

Vor wenigen Wochen haben wir in diesem Hauseeinen intensiven Meinungsaustausch im Vorfeld vonEntscheidungen im Nach-Nizza-Prozess miteinandergeführt und uns aktiv in diese Diskussion einge-bracht. Wir – das gesamte Haus – wünschen uns,diese Debatte mit Ihnen, dem Ausschuss der Regio-nen, aber auch mit allen übrigen Institutionen auf eu-ropäischer Ebene fortzuführen. Insoweit betrachte ichIhren heutigen Besuch bei uns, verehrter Herr Präsi-dent, nicht nur als große Ehre und erneute Gelegen-heit der Begegnung, sondern auch als Teil der Vorbe-reitung auf die wichtigen Entscheidungen, die dasgrößer werdende Europa zur Sicherstellung seinerFunktionsfähigkeit und zur Gewährleistung des not-wendigen Maßes an demokratischer Mitwirkung undKontrolle braucht.

Wir betrachten Sie als unseren Repräsentanten aufder Ebene Europas. Ich freue mich darüber, dass Siejetzt zu uns sprechen. Sie haben das Wort, verehrterHerr Präsident.

Jos Chabert, Präsident des Ausschusses der Regio-nen: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Her-ren Ministerpräsidenten, sehr geehrte Damen undHerren Minister und Staatssekretäre, verehrte Kolle-ginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Mitgroßem Interesse habe ich, Herr Bundesratspräsident,die Rede, die Sie soeben gehalten haben, verfolgt. Er-lauben Sie mir, mich sofort uneingeschränkt dem, wasSie in Bezug auf die tragischen Ereignisse vorgetra-gen haben, anzuschließen. Sie können in der Tat nie-manden gleichgültig lassen – ob Ihr Hohes Haus oderden Ausschuss der Regionen. Die Ereignisse habenuns im ersten Augenblick natürlich schockiert. Abersie haben uns auch verpflichtet, klar Stellung zu neh-

men. Als Präsident des Ausschusses der Regionen istes mir wichtig, klar zu sagen, dass jede Form des extremen Nationalismus, des Separatismus und desTerrorismus kategorisch verurteilt werden muss.

War es nicht Präsident François Mitterrand selbst,der in einer Rede in Berlin sagte: „Le nationalisme,c’est la guerre“ – Nationalismus bedeutet Krieg. Erin-nern wir uns daran, und unternehmen wir alles, damitsich Europa noch enger zusammenschließt und beiden schwierigen Problemen unserer Welt seine Stim-me zu Gehör bringt!

Meine Damen und Herren, es ist mir eine großeEhre, auf Einladung Ihres Präsidenten, Kurt Beck,heute als Präsident des Ausschusses der Regionen derEuropäischen Union zu Ihnen sprechen zu können.Ich danke Ihnen für diese Gelegenheit.

Bevor ich jedoch auf die Problematik des aktuellenThemas der institutionellen Reform der EuropäischenUnion und die Rolle eingehe, die der Ausschuss derRegionen dabei spielen muss, möchte ich Ihnen inmeiner Eigenschaft als belgischer Minister sagen,dass die deutsche föderative Ordnung ein wichtigesLeitbild für Belgien war, das sich in den vergangenen30 Jahren von einem Einheitsstaat zu einem wirklichföderalen Staat gewandelt hat. In den langen parla-mentarischen Beratungen ist das deutsche Modell,gegründet auf Bundestreue, immer wieder zur Spra-che gekommen.

Herr Präsident, ich möchte nun zum Thema der in-stitutionellen Reform der Europäischen Union spre-chen.

Angesichts der notwendigen Erweiterung derUnion müssen unbedingt alle Maßnahmen ergriffenwerden, damit die Union, die noch heterogener wer-den wird, gut – d. h. demokratisch und effizient – re-giert werden kann. Aus dieser Perspektive trete ichein für eine Stärkung der Stellung der EuropäischenKommission – sie muss langfristig zu einer europäi-schen Regierung werden –, für eine prinzipielle Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit, kombi-niert mit dem Mitentscheidungsrecht des Europäi-schen Parlaments, für mehr Transparenz und einestärkere Einbeziehung der Bürger in die Willensbil-dung der EU.

In diesem Zusammenhang und immer in demBemühen, die Legitimität der Gemeinschaftsinstitu-tionen zu stärken, frage ich mich, ob es im Vorfeld deroffiziellen Beschlüsse nicht sinnvoll wäre, wenn dieeuropäischen politischen Parteien für die nächstenEuropawahlen ein klares, konkretes Programm vor-legten mit einem Kandidaten, den sie als Präsidentder Europäischen Kommission für die nächste fünf-jährige Mandatsperiode unterstützen wollen. Europabraucht ein Gesicht.

Ich frage mich, ob es nicht angebracht wäre, für einengeres Verhältnis zu den einzelstaatlichen Parla-menten zu sorgen. Zu überlegen wäre auch wirklich,europäische Informationskampagnen zu starten,wenn große Debatten auf der Tagesordnung stehen,z. B. über die Einführung des Euro. So ließe es sichvermeiden, dass die Bürger über Fragen entscheiden

(A)

(B)

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Präsident Kurt Beck

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 451

(A)

(B)

müssen, zu denen es fast keine gezielten Informatio-nen gibt. Ereignisse wie das irische Referendum dür-fen nicht wieder vorkommen. Wir müssen den Ab-stand zwischen Spitze und Basis verkürzen und denGraben zwischen den Bürgern und den Institutionender Union zuschütten.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen,lassen Sie mich jetzt etwas zu der Erklärung von Lae-ken und zur Vorbereitung der Regierungskonferenzsagen.

Eine für uns alle wichtige Frage ist natürlich die derKompetenzen. Diskutiert wurde über einen positivenund einen negativen Kompetenzkatalog, eine „Kom-petenzabgrenzung“, eine „Kompetenzordnung“ usw.Eigentlich geht es in dieser Diskussion um eine guteöffentliche Verwaltung Europas und darum, dass dieBürgerinnen und Bürger wissen müssen, wer in Euro-pa was macht und wie das geschieht.

Bisher haben wir alle und ganz bestimmt – das sageich hier ganz deutlich – die konstitutionellen Regio-nen den Eindruck gehabt, dass Brüssel zur Über-reglementierung neigt. Das stimmt. Man muss aberanerkennen, dass es seit der Aufnahme des Subsi-diaritätsprinzips in den Vertrag von Maastricht undseiner Definition in das dem Amsterdamer Vertragbeigefügte Protokoll große Fortschritte in dieser Fragegegeben hat. Außerdem achtet die Kommission sehrdarauf, keine Vorschläge zu formulieren, die für dieeuropäische Politik nicht unbedingt notwendig sind.Damit sind natürlich noch nicht alle Probleme vomTisch. Jetzt geht es darum, die Kompetenzen der Eu-ropäischen Union klar darzulegen.

Bei der nächsten Vertragsrevision und anlässlichder Erweiterung müssten einige Gemeinschaftspoliti-ken, z. B. die Agrarpolitik, die Politik des wirtschaftli-chen und sozialen Zusammenhalts sowie vielleichtdie Kultur-, Bildungs- und Berufsbildungspolitik unddie Sozialpolitik, soweit die EU über Zuständigkeitenin diesen Bereichen verfügt, ja vielleicht auch dieWissenschafts- und die Umweltpolitik, angepasst undaktualisiert werden, ohne jedoch die Grundpfeiler desgemeinsamen Besitzstandes in Frage zu stellen.

Dass einige Kompetenzzuweisungen neu geordnetwerden sollen, ist richtig und notwendig. Aber manmuss sich davor hüten, den Vertrag von Rom seinerSubstanz zu berauben und eine Politik der Fluchtnach vorn zu betreiben. Nach meiner Auffassungreicht es, den Texten mehr Klarheit zu geben, sie daund dort, wo es nötig ist, zu ändern und vor allemeinen allgemeinen Grundsatz der Dezentralisierungbei der Ausführung der Gemeinschaftspolitiken ein-zuführen, in etwa nach dem Vorbild Deutschlands, wodie Länder auch Bundesgesetze ausführen. Das Weiß-buch der Kommission zur „Governance“ zeichnet hierden Weg vor.

In diesem Kontext möchte ich die besondere Rolleder konstitutionellen Regionen hervorheben, die überverschiedene bürgernahe Kompetenzen verfügen,z. B. in den Bereichen Kultur, Bildung, Gesundheit,Beschäftigung, Raumordnung, Regionalentwicklung.Wenn sich Europa dieser Bereiche annimmt – sei esauf komplementäre oder subsidiäre Weise –, versteht

es sich von selbst, dass die betroffenen Regionengehört und nicht nur in die Willensbildung, sondernauch und vor allem in die Umsetzung dieser Politikeneingebunden werden müssen.

Was das Verfahren zur Vorbereitung der nächstenRegierungskonferenz betrifft, sollte die Einrichtungeines Konvents angestrebt werden, in dem nicht nurdie Mitgliedstaaten und die nationalen Parlamentevertreten sind, sondern auch die Kommission, das Eu-ropäische Parlament und der Ausschuss der Regionenals solcher. Der Ausschuss der Regionen wäre die Ver-tretung der Regionen und Kommunen. Er besitzt diedafür nötige Legitimation; denn seine Mitglieder sindgewählte kommunale und regionale und somit bür-gernahe Mandatsträger. Unser Ausschuss steht fürdas, was ich immer „L’Europe profonde“, das in dieTiefe gehende Europa, nenne.

Der Ausschuss der Regionen als Institution mussalso im Konvent vertreten sein und über volles Mit-spracherecht verfügen. Das schließt im Übrigen nichtaus, dass die konstitutionellen Regionen auch ihreSitze im Konvent haben.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen undHerren, wenn ich für die nächste Regierungskonfe-renz fordere, die Kompetenzen des Ausschusses derRegionen über die bloße beratende Funktion hinausauszudehnen, meine ich damit nicht, den Ausschussin eine dritte Gesetzgebungskammer umzuwandeln.Wir verlangen auch kein Mitentscheidungsrecht. Wirwünschen uns vielmehr, dass dem Ausschuss der Re-gionen die politischen und rechtlichen Mittel an dieHand gegeben werden, mit denen er sicherstellenkann, dass europäische Beschlüsse mit dem Interesseder Kommunen und Regionen übereinstimmen unddass das Subsidiaritätsprinzip beachtet wird.

Dazu müsste der Ausschuss beispielsweise dasRecht erhalten, an den im Mitentscheidungsverfahrenvorgesehenen Dialogen zwischen dem EuropäischenParlament und dem Rat teilzunehmen und eventuellBeschlüsse, die den legitimen Interessen der Kommu-nen und Regionen nicht entsprechen, zeitweilig außerKraft zu setzen. Neben diesem politischen Hebelmüsste der Ausschuss ein Klagerecht vor dem Euro-päischen Gerichtshof erhalten, damit solche Beschlüs-se für unwirksam erklärt werden können.

Auf diese Weise könnten europäische Beschlüsse,insbesondere wenn sie die Bürger unmittelbar betref-fen, viel bürgernäher gefasst werden. So ließe sicheine Kluft oder gar ein Bruch zwischen der Spitze undder Basis vermeiden.

Viele von Ihnen sind selbst Mitglied des Ausschus-ses der Regionen. Sie sind sehr engagiert und leistenäußerst wertvolle Arbeit in unserem Ausschuss. Ohnedas große Engagement und die hoch qualifizierte Be-teiligung der deutschen Länder könnte der Ausschussseine Aufgaben nicht so erfüllen, wie er dies tut undweiterhin tun soll.

Ich darf Ihnen dafür herzlich danken, aber Sie auchbitten, sich für den AdR weiterhin einzusetzen undseine institutionelle Weiterentwicklung zu fördern.Der Ausschuss der Regionen braucht Ihre Unterstüt-

(C)

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Präsident Jos Chabert

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001452

zung. Der Bundesrat, die belgischen Regionen unddie Bundesländer in Österreich spielen bei der Ratifi-kation der Verträge eine bedeutende Rolle.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, einauf 27 Mitgliedstaaten mit einer Bevölkerung vonannähernd 500 Millionen Menschen erweitertes Euro-pa, das eine große kulturelle, wirtschaftliche, sozialeund auch politische Vielfalt aufweist, kann nur richtigfunktionieren, wenn es von den Bürgern mitgetragenwird. Wir sind davon überzeugt, dass der Ausschussder Regionen einen entscheidenden Beitrag leistenkann. Das Europa des neuen Jahrhunderts kann nurden Weg der Demokratie gehen: Es wendet sich denBürgern zu, oder die Bürger wenden sich von ihm ab. –Ich danke sehr.

(Lebhafter Beifall)

Präsident Kurt Beck: Verehrter Herr Kollege Cha-bert, ich bedanke mich sehr herzlich, dass Sie zu unsgesprochen haben. Ich bin mir sicher, dass wir vielesvon dem, was Sie angesprochen haben, im Rahmendes Meinungsaustausches in den kommenden Wo-chen und Monaten vertiefen können.

Ich möchte Ihnen noch einmal danken, dass Sieunser Gast waren, wünsche Ihnen weiterhin einen an-genehmen Aufenthalt in Berlin und danach eine guteRückkehr nach Brüssel. Herzlichen Dank für IhrenBesuch und alles Gute für Ihre Arbeit in unser aller In-teresse!

(Beifall)

Wir kommen nun, wie vereinbart, zu den Tagesord-nungspunkten 115 a) und b), die ich zur gemeinsa-men Beratung aufrufe:

a) Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Arti-kel 108) (Drucksache 746/01)

b) Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungs-gesetzes und anderer Gesetze (Drucksache747/01)

Beide Gesetze kommen aus dem Vermittlungsaus-schuss zurück. Zur Berichterstattung erteile ich HerrnStaatsrat Bettermann (Bremen) das Wort.

Erik Bettermann (Bremen), Berichterstatter: HerrPräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Zu beiden Gesetzen hatte der Bundesrat in seiner letz-ten Sitzung vor der Sommerpause am 13. Juli die Ein-berufung des Vermittlungsausschusses beschlossen.

Nach der vom Bundestag beschlossenen Grundge-setzänderung wird Bund und Ländern die Möglich-keit eröffnet, Finanzbehörden nur noch zweistufigstatt wie bisher dreistufig aufzubauen. Die Leiter derMittelbehörden werden danach im Benehmen mitden Landesregierungen bestellt, soweit es sich umBundesbehörden handelt. Bei Landesbehörden istdagegen das Einvernehmen mit der Bundesregie-rung herzustellen.

Der Bundesrat hat eine tragfähige Begründung fürdiese Differenzierung vermisst. Wie Sie aus derDrucksache 746/01 ersehen können, hat der Vermitt-

lungsausschuss allerdings beschlossen, den Beschlussdes Bundestages insoweit zu bestätigen. Für die Fol-geänderungen im Finanzverwaltungsgesetz gilt diesgleichermaßen.

Dagegen hat der Vermittlungsausschuss dem weite-ren Anrufungsbegehren des Bundesrates insofernRechnung getragen, als Rechenzentren der Landes-finanzverwaltung künftig auch solche Aufgabenübernehmen können, die zum Geschäftsbereicheiner anderen obersten Landesbehörde gehören.Demgegenüber sah der ursprüngliche Gesetzesbe-schluss des Deutschen Bundestages vor, dass einRechenzentrum der Finanzverwaltung nur als eigen-ständige Finanzbehörde oder als Teil einer Finanz-behörde errichtet werden kann bzw. Zuständigkeitenzwischen mehreren Ländern nur auf Grund einesStaatsvertrages, nicht aber landesintern übertragenwerden können. Diesen ursprünglichen Beschluss hatder Vermittlungsausschuss, wie Sie aus Drucksache747/01 ersehen können, im Sinne des Anrufungsbe-gehrens des Bundesrates verändert.

Der Deutsche Bundestag hat die Empfehlungen desVermittlungsausschusses, die dort einstimmig zu Stan-de gekommen waren, in seiner gestrigen Sitzung be-stätigt. Ich empfehle Ihnen, diese Beschlüsse ebenfallszu bestätigen.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeB e t t e r m a n n ! Nachdem Sie voraussichtlich dieletzte Rede in diesem Hause – zumindest in dieserFunktion – gehalten haben, möchte ich die Gelegen-heit nutzen, Ihnen sehr herzlich zu danken. Sie habensich durch Ihre langjährige Arbeit im Ständigen Bei-rat das Vertrauen des gesamten Hauses erworbenund vieles dazu beigetragen, dass der Bundesratseine politische Arbeit erfolgreich bewältigen konnte.Herzlichen Dank und alles Gute auch für Ihre neueAufgabe!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Ab-stimmung und beginnen mit Punkt 115 a), der Grund-gesetzänderung.

Da der Vermittlungsausschuss das Gesetz bestätigthat, haben wir über die unveränderte Vorlage abzu-stimmen. Für die Zustimmung zu dem Gesetz ist nachArtikel 79 Abs. 2 des Grundgesetzes eine Mehrheitvon zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates erfor-derlich; das sind 46 Stimmen.

Über Grundgesetzänderungen pflegen wir durchAufruf der einzelnen Länder abzustimmen. Ich bitte,die Länder aufzurufen.

Karin Schubert (Sachsen-Anhalt), Schriftführerin:

Baden-Württemberg Ja

Bayern Nein

Berlin Ja

Brandenburg Ja

Bremen Ja

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(C)

(D)

Präsident Jos Chabert

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 453

(A)

(B)

Hamburg Ja

Hessen Ja

Mecklenburg-Vorpommern Ja

Niedersachsen Ja

Nordrhein-Westfalen Ja

Rheinland-Pfalz Ja

Saarland Ja

Sachsen Ja

Sachsen-Anhalt Ja

Schleswig-Holstein Ja

Thüringen Ja

Präsident Kurt Beck: Das sind 63 Ja-Stimmen.

Damit hat der Bundesrat mit der erforderlichenMehrheit beschlossen, dem Gesetz zuzustimmen.

Nun zu Punkt 115 b), dem Finanzverwaltungsge-setz!

Der Deutsche Bundestag hat den Vorschlag desVermittlungsausschusses gestern angenommen. Werdem Gesetz in der geänderten Fassung zustimmenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesord-nungspunkte 112 bis 114 auf:

112. Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderungdes Vereinsgesetzes (Drucksache 724/01)

in Verbindung mit

113. Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgeset-zes – § 129 b StGB (...StrÄndG) (Drucksache725/01)

und

114. Verordnung zur Regelung des Verfahrens derZuverlässigkeitsüberprüfung auf dem Gebietdes Luftverkehrs (Luftverkehr-Zuverlässig-keitsüberprüfungsverordnung) (Drucksache726/01, zu Drucksache 726/01)

Es liegt eine Reihe von Wortmeldungen vor. Ich er-teile Herrn Kollegen Teufel (Baden-Württemberg) dasWort.

Erwin Teufel (Baden-Württemberg): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der 11. Sep-tember 2001 war ein Tag, der als einer der schlimms-ten Tage in die Geschichte der Menschheit eingehenwird. Die Terroranschläge in den Vereinigten Staatenvon Amerika mit tausenden unschuldigen Opfernwaren ein Angriff auf die gesamte freie Welt. Siewaren ein Angriff von verblendeten Terroristen, dienur das Ziel verfolgen, unsere freie demokratische Ge-sellschaft zu bekämpfen.

Alle politischen Entscheidungsträger haben jetztdie Pflicht, das Menschenmögliche zu tun, um unser

Land und seine Bürger vor terroristischen Anschlägenzu schützen. Dabei dürfen wir uns weder durch Hys-terie noch durch Angst, vielmehr durch Besonnenheitund Entschlossenheit leiten lassen.

Der Kampf gegen den Terrorismus wird Zeit benö-tigen. Er wird Geld kosten. Und er muss auf vielenFeldern gleichzeitig geführt werden: politisch, wirt-schaftlich, gesellschaftlich, persönlich durch Zivilcou-rage, aber auch polizeilich und militärisch.

An erster Stelle müssen jetzt Maßnahmen stehen,mit denen es uns gelingt, weitere Anschläge so weitwie möglich zu verhindern, sowie Maßnahmen, mitdenen wir das Entdeckungs- und Verfolgungsrisikofür Terroristen deutlich erhöhen. Denn dort liegtunser größtes Problem. Wir wissen zu wenig über dieGruppen islamistischer Gewalttäter, ihre Helfer unddie Unterstützer im Hintergrund. Das ist kein Vorwurfan die Verfassungsschutzbehörden; sie haben die ex-tremistische und die militante Szene sehr wohl imAuge. Letztendlich können die Sicherheitsbehördenaber nur Informationen liefern, für deren Erlangungsie auch das rechtliche, das taktische oder das sächli-che Instrumentarium und das notwendige Personalhaben.

Was wir tun müssen, ist, die neue Bedrohungslagezu analysieren, zu bewerten und daraus die notwen-digen Maßnahmen und Instrumentarien abzuleiten,und zwar entschlossen, konsequent und möglichstschnell.

Wir sind gegenüber dem Terrorismus nicht hilflosund nicht machtlos, sondern wir sind sehr wohl in derLage, die Zahl der Tatgelegenheiten für Terroristen zureduzieren, die Begehung von Taten immer weiter zuerschweren und ihnen nach und nach die Ressourcenzu entziehen. Wir sind in der Lage, Terroristen Rück-zugs- und Ruheräume zu verbauen, sie zu identifizie-ren, weltweit zu verfolgen und gesellschaftlich zuächten – wenn wir die richtigen Maßnahmen ergrei-fen. Das bedeutet aber, dass wir uns auf Felder weitim Vorfeld von begangenen Straftaten oder Anschlä-gen begeben müssen. Das rechtliche Instrumentariumhierzu müssen wir vielfach erst noch schaffen.

Die Bundesregierung hat in den vergangenenTagen ein Maßnahmenpaket verabschiedet, das dreizentrale Ansätze beinhaltet: die Einführung eines § 129 b in das Strafgesetzbuch, der es künftig ermög-lichen soll, auch Täter oder Mittäter von kriminellenoder terroristischen Vereinigungen im Ausland zu be-strafen, die Abschaffung des Religionsprivilegs imVereinsgesetz, das es bislang Vereinigungen, auchwenn sie unsere demokratische Wertordnung offen-sichtlich ablehnen oder sogar bekämpfen, gestattet,ihrem Treiben unter dem Deckmantel der Religions-freiheit nachzugehen, sowie eine Verschärfung derSicherheitsvorschriften im Flugverkehr.

Ich möchte eines deutlich machen: Die auf den Weggebrachten Maßnahmen sind sinnvoll und werdenvon uns uneingeschränkt mitgetragen. Gerade im Be-reich der Flugsicherheit darf keine Maßnahme unver-sucht bleiben, um die Sicherheit zu gewährleisten.Wenn es Terroristen möglich ist, mit Messern und Ra-sierklingen ein Flugzeug in ihre Gewalt zu bringen,

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Karin Schubert (Sachsen-Anhalt), Schriftführerin

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muss das Cockpit geschützt werden, und in jedemFlugzeug müssen bewaffnete Begleiter mitfliegen.Wir können hier von einigen Fluggesellschaften ler-nen; ich denke beispielsweise an die El Al.

In diesen schwierigen Tagen ist es das Gebot derStunde, dass die großen demokratischen Parteien imInteresse der Sache an einem Strang ziehen. Kritischmuss es einen allerdings stimmen, dass die personel-len und sächlichen Verbesserungen für die Sicher-heitsbehörden des Bundes, die Bundeswehr oder denKatastrophen- und Zivilschutz mit einer Steuerer-höhung finanziert werden und dass die Mittel aus derSteuererhöhung dann aber nur für Maßnahmen aufder Bundesebene verwandt werden sollen. Beideshalte ich nicht für richtig.

Es ist kein Geheimnis, dass der Bundesregierungdurch die Steuererhöhung mit hoher Wahrscheinlich-keit mehr als 3 Milliarden DM an zusätzlichen Ein-nahmen zur Verfügung stehen werden. Es wäre keingutes Signal, die Steuererhöhung mit der Terroris-musbekämpfung zu begründen, aber nur einen Teildes Geldes dafür einzusetzen.

Ich möchte vor allen Dingen eines deutlich machen:Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrach-ten Änderungen können nur der Einstieg in dieBekämpfung des Terrorismus sein. Wenn wir es ernstdamit meinen, dass der Schutz der Menschen in unse-rem Land die oberste Priorität hat, müssen weitereMaßnahmen folgen, und es müssen abgestimmteMaßnahmen in der gesamten Europäischen Union fol-gen. Dabei besteht auf folgenden Feldern dringenderHandlungsbedarf.

Erstens: bundes- und europaweite Ausdehnung derRasterfahndung. Das unauffällige, weitestgehend ge-setzestreue Verhalten der Terroristen vor den An-schlägen macht es derzeit fast unmöglich, Verdächti-ge auf Grund klassischer Fahndungsmerkmale in derMenge zu entdecken. Deshalb werden in Baden-Württemberg und in einer ganzen Reihe weitererLänder aktuell Raster angewandt, mit denen es ge-lingt, den Personenkreis mehr und mehr einzuengen.

Die Rasterfahndung muss aber in allen Ländern undeuropaweit durchgeführt werden. Heute rächt es sich,dass einzelne Polizeigesetze unzureichend waren undsind. Dies gilt auch für die Aufgabenschwerpunkteder Verfassungsschutzbehörden, wo teilweise erstjetzt erkannt wird, welche Bedeutung dem Thema„Islamismus“ zukommt.

Zweitens: Maßnahmen auf dem Gebiet des Auslän-der- und Asylrechts. Deutschland darf kein Vorberei-tungs- oder Rückzugsraum für Terroristen sein. Diessage ich mit allem Nachdruck. Deshalb müssen wir esden potenziellen Tätern so schwer wie möglich ma-chen, in unser Land einzureisen.

Hierzu muss vor allen Dingen die Visaerteilungdeutlich restriktiver als bisher gehandhabt werdeneinschließlich der Möglichkeit, die Daten der Visa-erteilung an die Sicherheitsbehörden und an die Ver-fassungsschutzbehörden zu übermitteln. Das sindMaßnahmen, die aber nur dann zu durchgreifendenVerbesserungen führen werden, wenn alle Schengen-Staaten entsprechend verfahren.

Meine Damen und Herren, ein zentrales Anliegen:Gegenüber Ausländern, die sich schon bei uns auf-halten und über die Erkenntnisse vorliegen, dass sieeine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland sind,müssen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden,ihren Aufenthalt zu beenden; das ist bislang nichtmöglich. Ich fordere die Bundesregierung deshalbauf, eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um Mitgliederund Unterstützer krimineller oder terroristischerVereinigungen sowie verbotener Vereine schon voreiner rechtskräftigen Verurteilung ausweisen zukönnen, und zwar bei entsprechenden Zuwiderhand-lungen unter erleichterten Voraussetzungen. Dieshaben wir bereits in einer Bundesratsinitiative imFrühjahr 2000 gefordert.

Alle Regelungen im Zuwanderungsgesetz, die un-sere Möglichkeiten gegenüber ausreisepflichtigenAusländern erschweren und damit die AttraktivitätDeutschlands als Ruheland für Terroristen erhöhen,sind abzulehnen.

Die dritte Forderung, die über die vorliegenden Ge-setzentwürfe hinausgeht: Der Datenschutz muss aufden Prüfstand. Angesichts der Bedrohungslage müs-sen wir uns von einer einseitigen Überhöhung desDatenschutzes lösen. Der Schutz der Menschen mussdem Schutz der Daten vorgehen. Deshalb müssen alleDateien, die den Sicherheitsbehörden des Bundesund der Länder bei der Erfüllung ihres Auftrags hel-fen können, abgeglichen werden und allen zur Ver-fügung stehen.

Wenn jetzt offensichtlich Erkenntnisse vorliegen,dass einer der mutmaßlichen Attentäter unbemerktmit drei unterschiedlichen Pässen im Ausländerzen-tralregister gespeichert war, dann zeigt dies mehr alsdeutlich, dass Handlungsbedarf besteht.

Viertens: Einsatz der Bundeswehr zum Objekt-schutz. Wir alle wissen, wie stark die Polizeien desBundes und der Länder in den letzten Tagen und Wo-chen gefordert waren und künftig noch gefordert seinwerden. Dabei können wir sehr bald, und zwar nichtnur bei einer Lageverschärfung, an die Grenzen desMachbaren gelangen. Ich fordere die Bundesregie-rung deshalb nochmals auf, die Bundeswehr bald-möglichst zum Schutz von gefährdeten militärischenObjekten einzusetzen und den Polizeien dadurchwieder Handlungsspielraum für andere Maßnahmender Terrorismusbekämpfung zu eröffnen. Sie alle wis-sen, dass das auf der Basis unseres Grundgesetzesohne Verfassungsänderung heute schon möglich ist.

Fünftens: Maßnahmen auf der Ebene der Europäi-schen Union. Es ist von fundamentaler Bedeutung,dass auch auf der Ebene der Europäischen Union ent-sprechende Maßnahmen umgesetzt werden. Dabeikönnen die Vorschläge der letzten Tage, z. B. die ge-meinsame Definition terroristischer Akte oder dieEinführung eines europäischen Haftbefehls, besten-falls ein erster, allerdings ein richtiger Schritt sein.

Ich halte es für dringend erforderlich, auf europäi-scher Ebene folgende Punkte einzufordern: Vorberei-tung der Wiederaufnahme und Durchführung vonGrenzkontrollen nach Artikel 2 Abs. 2 SDÜ unter Ein-beziehung der europäischen Partner, Einführung

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Erwin Teufel (Baden-Württemberg)

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einer unionsweiten restriktiven Visaerteilung, Fort-entwicklung des Schengener Besitzstandes im Be-reich der polizeilichen Zusammenarbeit, insbesonde-re was bürokratische Hemmnisse und unzureichendeMöglichkeiten bei Nacheile, Observation und unmit-telbarer Zusammenarbeit anbelangt. Und: Die Rolleund die Aufgabe von Europol müssen weiter gestärktwerden. Hierzu gehört auch die Übertragung vonoperativen Kompetenzen.

Meine Damen und Herren, die derzeitige Bedro-hungslage ist eine große Herausforderung für unsalle. Wir sind in der Pflicht, diese Herausforderunganzunehmen und alles dafür zu tun, den Terrorismusund seine Wurzeln zu bekämpfen. Unsere Bürgerbrauchen hinreichend Sicherheit vor Kriminalität undTerrorismus. Denn eines ist uns in diesen Tagen wie-der bewusst geworden: Sicherheit ist die Vorausset-zung für Freiheit.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeTeufel!

Das Wort hat Herr Minister Dieckmann (Nordrhein-Westfalen).

Jochen Dieckmann (Nordrhein-Westfalen): Herr Prä-sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieschrecklichen Ereignisse, deren wir heute zu Beginnder Sitzung gedacht haben, führen uns noch einmal vorAugen, zu welch menschenverachtenden Angriffender internationale Terrorismus derzeit in der Lage undwohl auch entschlossen ist. Das ist beispiellos.

Ohne dass man sich einer Dramatisierung hingibt,muss man sich bewusst sein, dass ähnliche Angriffedurchaus auch in einem anderen Staat auf der Welt, inunseren europäischen Nachbarstaaten und letztlichbei uns in der Bundesrepublik, möglich sind. Deshalbist es die Pflicht der Gemeinschaft aller zivilisiertenNationen, sich der Herausforderung des internationa-len Terrorismus mit aller Entschlossenheit, aber auchmit Besonnenheit zu stellen.

Die Weltgemeinschaft hat reagiert, auch die Bun-desrepublik Deutschland leistet ihren Beitrag. Wir be-grüßen es, dass die Bundesregierung umgehend tätiggeworden ist: außenpolitisch, sicherheitspolitisch,aber auch auf dem Gebiet der Innenpolitik. Die Län-der leisten dazu ihren Beitrag. Der Föderalismus, sohat es der Bundeskanzler gestern Abend zu Recht ge-sagt, hat sich wieder einmal bewährt, auch in schwie-riger Zeit und angesichts ungekannter Herausforde-rungen.

Bei dem Beitrag im Rahmen der Gesetzgebung, überden wir heute sprechen, müssen wir in Erinnerung be-halten, dass es gilt, alle zur Verfügung stehendenrechtsstaatlichen Maßnahmen zu ergreifen, um größt-mögliche Sicherheit vor weiteren terroristischen An-griffen zu gewährleisten. Diesem Ziel dienen dieheute vorliegenden drei Beratungsvorlagen.

Für eine verantwortungsvolle Rechtspolitik stellensich die klassischen Fragen, die wir in Deutschlandauch vor Jahrzehnten gestellt haben: Sind die Maß-nahmen erforderlich, geeignet und verhältnismäßig?

Das sind die Fragen, die den Gesetzgeber leiten müs-sen – nicht Wut, Zorn, Hass und Beschwichtigung!Diese sind denkbar schlechte Ratgeber in dem not-wendigen ökonomischen, politischen, geistigen, aberauch militärischen und polizeilichen Kampf, den wirgegen den Terrorismus führen müssen. Die Werte, dieunsere Gemeinschaft bestimmen – Freiheit, Gerech-tigkeit, Solidarität und Toleranz –, müssen unsereÜberlegungen zum Schutz der Gesellschaft mitbe-stimmen.

Vor diesem Hintergrund begrüßt die Landesregie-rung Nordrhein-Westfalen die Initiativen der Bundes-regierung in Form des Entwurfs eines Strafrechts-änderungsgesetzes mit Blick auf einen neu zuschaffenden § 129 b StGB, der Änderung des Vereins-gesetzes und der Neuregelung beim Verfahren derZuverlässigkeitsüberprüfung auf dem Gebiet desLuftverkehrs.

Gerade mit Blick auf die Wirksamkeit und die Ver-besserungsfähigkeit strafrechtlicher Regelungen binich der Auffassung, dass es eine Strafvorschrift gebenmuss, die sich auf ausländische terroristische Vereini-gungen bezieht. Hier besteht derzeit eine Strafbar-keitslücke: Wenn Mitglieder einer ausländischen kri-minellen oder terroristischen Vereinigung im Inlandtätig sind, kommt Strafbarkeit nur in eingeschränk-tem Umfang in Betracht. Verbrecherische Aktivitäteneinzelner Personen – dazu gehört der Kreis der Selbst-mordattentäter vom 11. September, die sich zeitweiligin der Bundesrepublik aufgehalten haben – unterfal-len derzeit nicht der Strafbarkeit gemäß den §§ 129und 129 a des Strafgesetzbuches.

Wir haben uns natürlich auch gefragt, wie es sichmit dem Tatbestandsmerkmal des Werbens für eineterroristische Vereinigung verhält. Ich möchte andem festhalten, was die Bundesregierung vorgeschla-gen hat. Eine Beschränkung des Merkmals „Werben“auf den Tatbestand des Anwerbens von Mitgliedernfür eine Vereinigung würde die weitere Propagandazur Stärkung dieser Vereinigung, etwa durch Vertei-len von Flugblättern, durch Geldspenden, durchSach- oder Personalhilfe, außen vor lassen. Das wärekein wirksamer Beitrag auf dem Weg zur Gewährlei-stung der inneren Sicherheit.

Wir sollten deshalb das, was die Rechtsprechungaus den bisherigen Straftatbeständen entwickelt hat,nicht zur Diskussion stellen. Das sollten wir auch des-halb nicht tun, weil die Kommission der EuropäischenUnion in diesem Jahr den Entwurf eines Rahmenbe-schlusses des Europäischen Rates zur Terrorismus-bekämpfung vorgelegt hat. Dort heißt es in Artikel 3Ziffer 1 Buchstabe m ausdrücklich, dass „promotingof the terrorism group“ als terroristischer Angriff be-straft werden soll. Durch diese Vorschrift, die ergän-zend die Unterstützung – „supporting“ – und die Zu-gehörigkeit zu einer bzw. die Beteiligung an einerterroristischen Vereinigung – „participating“ – unterStrafe stellt, wird klargestellt, dass nach Ansicht derEuropäischen Kommission auch das Werben für einesolche Vereinigung zu bestrafen ist.

Die Neuregelung des § 129 b, die uns im Entwurfvorliegt, muss und wird es ermöglichen, im Ausland

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Erwin Teufel (Baden-Württemberg)

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operierende Mitglieder von terroristischen Vereini-gungen künftig genauso zu belangen wie Mitgliederund Unterstützer inländischer Vereinigungen. DerVorschlag ist also geeignet, und ich halte ihn fürmaßvoll.

Damit ist die Diskussion über die Zukunft des Straf-rechtes naturgemäß nicht abgeschlossen. Wir solltenallerdings nicht in einen Wettlauf um radikale Vor-schläge eintreten, sondern die weitere Debatte mitBesonnenheit führen. Dabei geht es etwa um dieNichtanzeige geplanter Straftaten, aber auch um dieVerbesserung der Möglichkeit der Vermögensab-schöpfung.

Zu dem zweiten vorgelegten Gesetzentwurf, derÄnderung des Vereinsgesetzes: Wir haben in denletzten Tagen beeindruckende Beispiele dafür erlebt,dass sich die Weltreligionen in der Absage an denTerror einigen. Millionen Menschen, Anhänger vonWeltreligionen, treten für Verständigung, Frieden undToleranz ein und trachten nicht nach Gewalt und Tod.Dennoch dürfen wir die Augen nicht vor der Tatsacheverschließen, dass einzelne extremistische GruppenReligionen missbrauchen, um Mord und Terror zuverbreiten und ihre Taten zu rechtfertigen.

Der vorgelegte Entwurf wird die Möglichkeit schaf-fen, extremistische Vereinigungen zu verbieten, diesich als Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaf-ten tarnen. Zurzeit fallen solche Organisationen nichtunter das Vereinsgesetz. Diesen Deckmantel in Formdes Religionsprivilegs sollten wir ihnen entziehen.

Meine Damen und Herren, die Terroristen habensich bei ihren verbrecherischen Anschlägen nicht gescheut, zivile Flugzeuge als todbringende Waffeneinzusetzen. Sie haben die moderne Technik, die Men-schen, Staaten und Kontinente unserer Welt verbin-det, in barbarischer Weise für ihre Taten instrumenta-lisiert. Eine unserer wesentlichen Aufgaben bei derBekämpfung dieser Art von Terrorismus muss es des-halb sein, die Sicherheit des Flugverkehrs am Bodenwie in der Luft zu gewährleisten.

Bereits jetzt sind die Sicherheitsmaßnahmen inenger Abstimmung mit dem Bundesgrenzschutz er-heblich verstärkt worden. Wir sehen ein weiteres Ge-fahrenpotenzial im Bereich der Zugangsberechti-gung – nicht zuletzt wegen der großen Zahl vonMenschen. Wenn wir in den Flughäfen unseres Lan-des gemeinsam Jobmaschinen sehen, wie sie gernegenannt werden, so müssen wir auch wissen, welcheRisiken sich daraus ergeben. Wir müssen einen Bei-trag dazu leisten, dass sich hieraus keine zusätzlichenGefahren ergeben.

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verord-nung zu einem Verfahren für verschärfte Überprüfun-gen beschlossen und eine bundeseinheitliche Rege-lung vorgelegt. Nordrhein-Westfalen unterstützt dieseVerschärfung ausdrücklich. Wir sind offen für weitereVerschärfungen. Die entsprechenden Vorschläge desFreistaates Bayern können wir – bis auf wenige Aus-nahmen – unterstützen.

Meine Damen und Herren, zu Beginn des neuenJahrhunderts steht unserer Völker- und Staatenge-

meinschaft ein internationales Netzwerk des Terrorsgegenüber, das ohne Achtung vor dem Leben andererdanach trachtet, die geistigen und moralischen Fun-damente der zivilisierten Welt zu zerstören. Wir allesind aufgerufen, dem entgegenzutreten – mit Nach-druck, Entschlossenheit und Stärke. Wir sind aufgeru-fen, der Menschenwürde, der Freiheit und der Tole-ranz zum Sieg zu verhelfen. Die vorliegendenGesetzentwürfe sind ein wirksamer, erforderlicherund geeigneter Beitrag, der die Verhältnismäßigkeitwahrt. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeDieckmann!

Das Wort hat Herr Staatsminister Mertin (Rhein-land-Pfalz).

Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Freiheit,Gleichheit und Brüderlichkeit sind keine Selbstver-ständlichkeiten, wie uns das tragische Ereignis vom11. September sehr deutlich und nachhaltig in Erinne-rung gebracht hat. Wir müssen die Freiheit täglichverteidigen und neu erkämpfen. Deshalb ist geradedieses Ereignis eine Verpflichtung für uns, alles aufden Prüfstand zu stellen und ohne Tabus darübernachzudenken, wie wir die Terrorismusbekämpfungverbessern können.

Es wird notwendig sein, Überlegungen anzustellen,wie wir Geldwäsche unterbinden können. Ich sageausdrücklich: Dabei kann letztlich auch das Bankge-heimnis kein Tabu sein.

Wir werden uns Gedanken darüber machen müs-sen, ob beim Austausch von Daten Probleme im Rah-men des Datenschutzes bestehen und ob insoweitrechtsstaatlich vernünftige Regelungen ergänzt wer-den müssen, um die Bekämpfung des Terrorismus zuverbessern.

Mit § 129 b, über den wir heute beraten, wird derVersuch dazu unternommen. Diese Vorschrift soll eineLücke in der Strafbarkeit schließen. Aus meiner Sichtist der Vorschlag Berlins abzulehnen; denn wenn wirihm folgten, würde die Lücke gerade nicht geschlos-sen, sondern eher erweitert. Daher sollte es bei demVorschlag der Bundesregierung bleiben.

Wir dürfen aber nicht die Augen davor verschließen,dass § 129 b, der eine minimale Strafbarkeitslückeschließt, in der praktischen Handhabung, wenn erdenn in der vorgeschlagenen Fassung beschlossenwird, sicherlich Probleme aufwerfen wird. Der Terro-rist des einen ist der Freiheitskämpfer des anderen.Unsere Justiz wird vielleicht in die Situation geraten,als Schiedsrichter von Freiheitskämpfen anderswo aufder Welt zu fungieren. Dies wird außenpolitische Implikationen mit sich bringen. Ich halte es für gebo-ten, im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens darübernachzudenken, die Zuständigkeit für die Verfolgungeinschlägiger Straftaten beim Generalbundesanwaltzu konzentrieren, damit die Vorschriften, die es

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Jochen Dieckmann (Nordrhein-Westfalen)

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ermöglichen, Verfahren auf Grund von Opportunitäts-erwägungen einzustellen, auch einheitlich angewandtwerden. Dadurch könnten außenpolitische Schwierig-keiten in Zukunft vermieden werden.

Wir sollten in diesem Sinne alle Vorschläge, die un-terbreitet werden, um den Terrorismus zu bekämpfen,in Ruhe und besonnen, aber mit Entschlossenheit prü-fen und bei Anwendbarkeit auch umsetzen, weilletztlich nur so das Vertrauen unserer Bevölkerunggewonnen werden kann. Machen wir uns nichts vor:Der Kampf gegen den Terrorismus wird lange dauern.Er wird Kraft in finanzieller Hinsicht kosten, uns aberauch sonst Opfer abverlangen. Wir werden das Ver-trauen unserer Bevölkerung nur gewinnen, wenn wirhandeln – ruhig, besonnen, aber entschlossen.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeMertin!

Das Wort hat Herr Staatsminister Bocklet (Bayern).

Reinhold Bocklet (Bayern): Herr Präsident! VerehrteKolleginnen und Kollegen! Die Kamikazeflüge mitgekaperten Passagierflugzeugen auf das World TradeCenter und das Pentagon haben uns das ganze Gefah-renpotenzial des internationalen Terrorismus auf dra-matische Weise vor Augen geführt. Die Bedrohung hateine völlig neue Dimension. Wir müssen mit einerneuen Qualität unserer Anstrengungen für die innereund die äußere Sicherheit darauf reagieren. Deshalbunterstützt Bayern alle Vorhaben, die einen Beitrag zureffektiven Bekämpfung des internationalen Terroris-mus leisten können.

Bayern begrüßt es nachdrücklich, dass mit der ge-planten Aufhebung des so genannten Religionspri-vilegs im Vereinsgesetz Religionsgemeinschaftenkünftig in gleicher Weise wie sonstige Vereine verbo-ten werden können, wenn sie sich gegen die verfas-sungsmäßige Ordnung richten oder ihr Zweck bzw.ihre Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft.

Auch die vorgeschlagene Regelung des § 129 b StGB,mit der terroristische Vereinigungen im Ausland erfasstwerden sollen, geht in die richtige Richtung. In rechts-technischer Hinsicht sind allerdings zur KlarstellungFolgeänderungen bei anderen gesetzlichen Vorschrif-ten erforderlich; mein Vorredner hat bereits darauf hin-gewiesen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung er-scheint insoweit noch nicht ausgereift. So sollte z. B.klargestellt werden, dass für die Verfolgung einschlä-giger Straftaten stets der Generalbundesanwalt zustän-dig ist.

Für völlig unzureichend hält Bayern demgegenüberdie vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Rege-lungen zur Zuverlässigkeitsüberprüfung bei Flugha-fenpersonal, das Zugang zum Sicherheitsbereicheines Flughafens hat. Der vorliegende Vorschlag wäreein Rückschritt im Vergleich zur bisherigen strengenÜberprüfungspraxis in Bayern. Ein Minus bei den Sicherheitsmaßnahmen ist angesichts der Terroran-schläge in den USA für uns völlig inakzeptabel undwürde bei der Bevölkerung zu Recht auf Unverständ-nis stoßen.

Lassen Sie mich die bayerische Position, die imInnen- und im Verkehrsausschuss des Bundesratesdankenswerterweise die breite Zustimmung der Län-der gefunden hat, im Einzelnen begründen:

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 29 d Luft-verkehrsgesetz ist neben den behördlichen Siche-rungs- und Schutzmaßnahmen gemäß § 29 c Luft-verkehrsgesetz sowie den Eigensicherungs- undMitwirkungspflichten der Flughafen- und Luftfahrt-unternehmen gemäß §§ 19 b und 20 a Luftverkehrs-gesetz eine der tragenden Säulen des Schutzes vorAngriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs.

In Bayern werden solche Zuverlässigkeitsüberprü-fungen seit geraumer Zeit bei den Personen durchge-führt, die nicht allgemein zugängliche und sicherheits-empfindliche Bereiche der Flughäfen München undNürnberg betreten. Die dabei angewandten Überprü-fungs- und Beurteilungsmaßstäbe gehen erheblichüber die Regelungen hinaus, die in der von der Bun-desregierung am 19. September dieses Jahres beschlossenen Verordnung enthalten sind. Diese Ver-ordnung unterscheidet sich im Übrigen nur unwe-sentlich von vorangegangenen Entwürfen, die vonBayern wegen des bei weitem nicht ausreichendenRegelungsinhalts seit 1993 abgelehnt worden sind.

Würde die Verordnung mit dem von der Bundesre-gierung beschlossenen Inhalt in Kraft treten, müsstedie Zuverlässigkeit von Personen, die eine Zugangs-berechtigung zu Sicherheitsbereichen bayerischerFlughäfen erhalten, nach dem in der Verordnung vor-geschlagenen Maßstab beurteilt werden. Dies wäreein Rückschritt und ein Weniger an Sicherheit.

Die Defizite des Verordnungsentwurfs ergebensich insbesondere aus folgenden Punkten:

Von der Unzuverlässigkeit soll nur bei besondersschweren Straftaten ausgegangen werden können.

Der im Verordnungsentwurf vorgesehene Überprü-fungsrhythmus von fünf Jahren ist nicht akzeptabel.Innerhalb von fünf Jahren können Erkenntnisse an-fallen, die sowohl dem Arbeitgeber als auch der Über-prüfungsbehörde verborgen geblieben sind. Dies giltfür Straftaten und – im Hinblick auf die neue Bedro-hungslage noch gewichtiger – für Erkenntnisse, diezwischenzeitlich bei den Verfassungsschutzbehördenangefallen sind. Eine Wiederholungsprüfung ist des-halb bereits nach einem Jahr durchzuführen.

Eine schnelle Überprüfung mit dem Ziel eines un-mittelbaren Zutritts zum Sicherheitsbereich von Flug-häfen muss ausgeschlossen sein. Die schnelle Über-prüfung erbringt lediglich einen Überblick überFahndungsdateien. Verfassungsschutzerkenntnissekönnen damit nicht gewonnen werden. Auf solche Er-kenntnisse kommt es aber bei der potenziellen Täter-struktur vor allem an.

Es muss außerdem sichergestellt sein, dass tatsäch-lich alle vorhandenen Erkenntnisse der überprüfen-den Behörde mitgeteilt werden. Dies ist sowohl zurzutreffenden Beurteilung der Zuverlässigkeit bei derzuständigen Luftfahrtbehörde als auch zur Sicherstel-lung eines bundesweit gleichförmigen Überprüfungs-standards bei allen Behörden unverzichtbar.

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Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz)

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Sofern die von Bayern im Innen- und im Verkehrs-ausschuss eingebrachten und dort beschlossenen Än-derungsanträge nicht berücksichtigt werden, mussBayern den zustimmungspflichtigen Verordnungsvor-schlag der Bundesregierung ablehnen.

Lassen Sie mich die bayerische Haltung wie folgtzusammenfassen: Das Anti-Terror-Paket der Bundes-regierung greift zwar einige Forderungen Bayernsauf. Insgesamt greift es aber noch viel zu kurz. ZurStärkung der Sicherheit und zu einer wirksamen Ter-rorismusbekämpfung sind weitere Maßnahmen unab-dingbar. Dazu gehören insbesondere die bundesweiteEinführung der in Bayern bereits praktizierten Regel-anfrage beim Verfassungsschutz bei Einbürgerun-gen, der Abgleich sicherheitsrelevanter Daten beiAsylbewerbungen, die Ermöglichung einer unver-züglichen Aufenthaltsbeendigung von Drittstaatsan-gehörigen bei extremistischer bzw. terroristischerBetätigung, eine effektive Steuerung und Begren-zung der Zuwanderung sowie erweiterte Einsatz-möglichkeiten der Bundeswehr im Innern, etwa beimObjektschutz.

Nur wenn wir diese weiteren Maßnahmen konse-quent umsetzen, müssen wir uns im Ernstfall nichtvorwerfen lassen, nicht alles getan zu haben, um Ge-fahren von unserer Bevölkerung fern zu halten undihr in dieser Zeit größtmöglichen Schutz zu bieten.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Bocklet!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärKörper (Bundesministerium des Innern).

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister des Innern: Herr Präsident, meine Damenund Herren! In der Tat: Der 11. September hat unserLand verändert. Das hat weit reichende Auswirkun-gen auf die deutsche Sicherheitspolitik. Allerdingswill ich hinzufügen, dass es bislang keine Hinweiseauf eine konkrete Planung von Anschlägen inDeutschland gibt. Ich glaube, es ist wichtig, dass wirhier eine gute und saubere Analyse zur Verfügunghaben.

Wir sollten nun mit Entschlossenheit die Herausfor-derungen angehen und mit Besonnenheit überlegen,welche Reaktion notwendig ist. Es gibt mutmaßlicheinen Bezug zu Tätern dieser schrecklichen terroristi-schen Straftat, die zumindest teilweise in Deutschlandgelebt haben.

Die Bundesregierung hat relativ schnell Sofortmaß-nahmen eingeleitet, und zwar – das sage ich in allerDeutlichkeit – gemeinsam mit den Ländern. Denn derBund allein kann die anstehenden Aufgaben nichtbewältigen, beispielsweise was den Objektschutzoder die Sicherung des Luftverkehrs angeht.

In den Vereinigten Staaten konnten mindestens 19 Terroristen fast gleichzeitig vier Flugzeuge bestei-gen. Auch wir haben uns die Frage gestellt, wie diesmöglich war. Deswegen haben wir konkrete Maßnah-men getroffen, was die Kontrolle und die Überwa-

chung des Luftverkehrs sowie unserer Flughäfen angeht. Ich denke, das sind wichtige und richtigeMaßnahmen. Ebenso wichtig in dieser Situation istdie Intensivierung der Zusammenarbeit der Sicher-heitsbehörden.

Nationale Maßnahmen allein sind vielfach nichtausreichend. Es ist sehr gut, dass es sowohl auf eu-ropäischer als auch auf internationaler Ebene ersteAbstimmungsgespräche gegeben hat, die beispiels-weise die Internationalisierung und Vereinheit-lichung der Sicherheitsstandards, den Ausbau vonReisegepäckkontrollen oder die Überprüfung desFlughafenpersonals auf seine Zuverlässigkeit zum In-halt hatten.

Meine Damen und Herren, die Bundesregierunghat über die Sofortmaßnahmen hinaus ein Maßnah-menpaket vorgelegt, in dem es zunächst einmal umdie Einführung eines § 129 b Strafgesetzbuch geht.Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich auf das hin-weisen, was Herr Kollege Pick in seiner Erklärungzum Ausdruck bringt, die er zu Protokoll geben wird.Das Bundesjustizministerium unterbreitete in der Ka-binettsitzung am 19. September 2001 den vorliegen-den Gesetzentwurf, der eine Lücke schließt, indemdie Strafbarkeit nach den §§ 129 und 129 a auf krimi-nelle und terroristische Vereinigungen im Ausland er-streckt wird.

Herr Bocklet und Herr Mertin haben unter anderemdie wichtige Frage angesprochen: Welche Rolle sollder Generalbundesanwalt spielen? Über diese undandere Fragen werden wir noch diskutieren müssen.Wir sind allerdings der Auffassung, dass diese Lückegeschlossen werden muss.

In dem Gesetzespaket ist auch die Veränderung desVereinsrechtes vorgesehen. Dabei soll das so genann-te Religionsprivileg aufgehoben werden. Ich erlaubemir den Hinweis, meine Damen und Herren und ins-besondere lieber Herr Ministerpräsident Teufel, dassdie Bundesregierung den Gesetzentwurf bereits am 5. September dieses Jahres vorgelegt hat. Interes-santerweise hat kaum jemand Notiz davon genom-men.

Wir haben festgestellt, dass sich bestimmte islamis-tisch-extremistische Gruppierungen hinter das Reli-gionsprivileg des Vereinsgesetzes zurückgezogenhaben, so dass wir nicht die Möglichkeit haben, sol-che Gruppierungen zu verbieten. Deswegen legenwir Ihnen unseren Vorschlag vor. Wir überlegen, ge-wisse Verbotsmöglichkeiten in Anlehnung an § 37Ausländergesetz zu erweitern, mit dem Ziel, bei-spielsweise Vereine zu verbieten, die Spenden sam-meln, um terroristische Gruppierungen unterstützen.

Das sind vernünftige Maßnahmen. Darüber hinauswird überlegt, die Transparenz von Finanzströmen zuerhöhen, um die Bekämpfung von Geldwäsche zuverbessern. Auch dieser wesentliche Punkt wird unsin den nächsten Wochen sehr beschäftigen.

Drittens geht es um die Verbesserung der Zuverläs-sigkeitsüberprüfung nach § 29 Luftverkehrsgesetz.Im Bundesrat wurde heftig, aber auch sehr konstruk-

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Reinhold Bocklet (Bayern)

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tiv darüber diskutiert. Lieber Herr Kollege Bocklet,nicht alles, was aus dem Freistaat Bayern kommt, istablehnungswürdig.

(Reinhold Bocklet [Bayern]: Das ist beruhigend!)

Wir wenden uns Ihren Vorschlägen konstruktiv zu.Die Antragssituation stellt sich folgendermaßen dar:Es gibt Punkte, denen zugestimmt wird; es gibt zweiPunkte, bei denen die Frage nach der Praktikabilitätund der Verhältnismäßigkeit gestellt werden muss.Aber ein Großteil Ihrer Kritik und Ihrer Sorge wird imGrunde aufgenommen. Vielleicht hätten Sie IhreRede im Hinblick auf die Antragssituation in diesemHause ein bisschen aktualisieren sollen.

Wir werden darüber hinaus ein Maßnahmenpaketvorlegen, das verschiedene Gesetze betrifft. Wirksa-me Bekämpfung des Terrorismus ist nicht einzig undallein Sache neuer Gesetze, sondern wesentlich eineFrage des Vollzuges und der Zusammenarbeit. Es gibtin der Tat Überlegungen im Bereich des Ausländer-und Asylrechts sowie des Ausländerzentralregisters.Wir haben nämlich festgestellt – immer auch im Hin-blick auf die schrecklichen Ereignisse vom 11. Sep-tember –, dass bei der Einreise ein Problem besteht,insbesondere was die Identitätsfeststellung anbe-langt. Ich will das jetzt nicht im Einzelnen darstellen,denke aber, dass hier ein gewisser Handlungsbedarfbesteht. Beispielsweise soll das Instrumentarium desAusländerzentralregisters zur Verbesserung der Er-kenntnislage genutzt und ausgebaut werden. Dabeisind die Stichworte „Visaentscheidungen“ und „Visa-anträge“ zu nennen.

Die Bundesregierung hat schließlich dahin gehendgehandelt, dass die notwendigen Sicherheitsmaßnah-men finanziell unterlegt werden. Von dem 3-Milliar-den-Paket war in der Debatte schon die Rede. Wirwerden sehr zielgerichtet mit diesen Mitteln umge-hen. Ich sage sehr deutlich: Es geht nicht um die Ab-arbeitung alter Kataloge, sondern darum, zielgerich-tet den Notwendigkeiten Rechnung zu tragen, diesich als Folge des schlimmen Ereignisses ergebenhaben.

Ich möchte auch in diesem Sinne an die Länder ap-pellieren. Wir haben festgestellt, dass das Verbands-element im Bundesgrenzschutz gegenwärtig einewichtige Rolle spielt. Hier ist das Stichwort „Bereit-schaftspolizeien der Länder“ zu nennen. Was dieAusstattung anbelangt, so wollen wir auch hier unse-ren wesentlichen Beitrag im Zusammenhang mit denMaßnahmen leisten.

Im Übrigen haben die Mitglieder der Bundesregie-rung ihre Arbeit auf den verschiedensten Ebenen, iminternationalen und im nationalen Bereich – beispiels-weise der Bundesverkehrsminister, der heute hier vondem Kollegen Hilsberg vertreten wird –, erledigt.Auch von der Justizministerin und dem Innenministersind wesentliche Fragen angegangen worden, bei-spielsweise was die europaweite Verstärkung derAufklärungsarbeit betrifft. Gedacht ist insbesonderean eine verstärkte Einbindung der Taskforce europäi-scher Polizeichefs und von Europol sowie an die In-tensivierung der Zusammenarbeit im Bereich der

Nachrichtendienste, hier vor allem an die Intensivie-rung der Zusammenarbeit beim Austausch von ope-rativen Informationen. Ich denke, dass auch die gemeinsame Entwicklung von geeigneten Detekti-onsmethoden in Bezug auf Sprengstoffe sowie eineverstärkte Überwachung der Herstellung, des Ver-triebes sowie des Transports von Waffen und Spreng-stoff angegangen werden müssen.

Das sind Themen, die uns beschäftigen. Wir gehensie an und werden sie auch umsetzen. Ich glaube, eswird deutlich, dass wir handlungsfähig und hand-lungsbereit sind. Es geht um eine wichtige Aufgabevon Bund und Ländern.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Parlamen-tarischer Staatssekretär!

Je eine Erklärung zu Protokoll*) geben ab: HerrMinister Möller (Schleswig-Holstein), Herr Parla-mentarischer Staatssekretär Professor Dr. Pick (Bun-desministerium der Justiz) und Herr Parlamentari-scher Staatssekretär Hilsberg (Bundesministerium fürVerkehr, Bau- und Wohnungswesen). – Weitere Wort-meldungen liegen mir nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mitTagesordnungspunkt 112.

Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten emp-fiehlt in Drucksache 724/1/01, gegen den Gesetzent-wurf keine Einwendungen zu erheben. Wer dem fol-gen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Dasist die Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Nun zu Tagesordnungspunkt 113, Gesetzentwurfzu § 129 b StGB!

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 725/1/01 und ein AntragBerlins in Drucksache 725/2/01 vor.

Ich beginne mit dem Landesantrag. Bitte das Hand-zeichen! – Das ist eine Minderheit.

Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich auf:

Ziffer 1! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ent-sprechend Stellung genommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 114, Zuver-lässigkeitsüberprüfungsverordnung.

Zur Abstimmung liegen Ihnen vor: die Ausschuss-empfehlungen in Drucksache 726/1/01 und in Zu-Drucksache 726/1/01 sowie ein Landesantrag vonBayern in Drucksache 726/2/01.

Ich rufe auf:

Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen! Bitte IhrHandzeichen! – Das ist die Mehrheit.

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Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper

*) Anlagen 1 bis 3

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001460

Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 3! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5 in der Fassung der Zu-Drucksache 726/1/01! Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.

Nun zu dem Landesantrag in Drucksache 726/2/01!Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen in Druck-sache 726/1/01, dort zu Ziffer 6! Bitte Ihr Handzei-chen! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 7! – Das ist eine Minderheit.

Ziffer 8! – Das ist eine Minderheit.

Wer stimmt der Verordnung in der soeben festge-legten Fassung zu? – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat der Verordnung zuge-stimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Wahl der Vorsitzenden des Ausschusses fürArbeit und Sozialpolitik (Drucksache 695/01)

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen, Frau Staatsministerin SilkeL a u t e n s c h l ä g e r (Hessen) zur Vorsitzenden desAusschusses für Arbeit und Sozialpolitik für das lau-fende Geschäftsjahr zu wählen.

Wer stimmt dem Vorschlag zu? – Das ist die Mehr-heit.

Dann ist so beschlossen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesord-nungspunkte 3 a) und b) auf:

a) Entwurf eines Gesetzes über die Feststellungdes Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-jahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002) (Drucksa-che 450/01)

b) Finanzplan des Bundes 2001 bis 2005 (Druck-sache 451/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegt Ihnenein 5-Länder-Antrag in Drucksache 450/1/01 vor. Werist hierfür? – Das ist eine Minderheit.

Dann frage ich, wer dafür ist, gegen den Haushalts-gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. –Das ist die Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

Wir haben noch über den Finanzplan zu befinden.Wer ist dafür, von dem Finanzplan Kenntnis zu neh-men? Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 4:

Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes ge-fährdeter Zeugen (Drucksache 685/01)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Zunächst hatHerr Staatsminister Zuber (Rheinland-Pfalz) das Wort.

Walter Zuber (Rheinland-Pfalz): Sehr geehrter HerrPräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Bereits zweimal habe ich Sie an dieser Stelle über denFortgang der Beratungen zu dem von Rheinland-Pfalzeingebrachten Gesetzentwurf zur Regelung desSchutzes gefährdeter Zeugen informiert. Heute ist esmir eine besondere Freude, zu dem überarbeitetenGesetzentwurf sprechen zu dürfen, der nach meinerAuffassung hervorragend geeignet ist, Rechtsklarheitund Rechtssicherheit herzustellen sowie den Zeugen-schutz auf eine einheitliche rechtliche Grundlage zustellen.

Lassen Sie mich zunächst kurz auf die Historie desEntwurfs eingehen:

Am 29. Mai 1998 brachte Rheinland-Pfalz den voneiner interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitetenEntwurf eines Gesetzes zur Regelung des Schutzesgefährdeter Zeugen in den Bundesrat ein. Nach aus-führlichen Beratungen in den Ausschüssen beschlossder Bundesrat am 5. Februar 1999 einstimmig, denEntwurf in den Bundestag einzubringen.

Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundes-minister des Innern, Herr Körper, hat damals vorge-schlagen, zur Vorbereitung der Stellungnahme derBundesregierung eine Bund-Länder-Arbeitsgruppeaus Vertretern der Innen- und der Justizressorts ein-zusetzen. Diesen Vorschlag haben wir gerne aufge-nommen.

In ausgesprochen konstruktiven Beratungen hat dieBund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung desBMI den Entwurf überarbeitet. Dabei hatte sie sichzum Ziel gesetzt, den Regelungsgehalt, wie er im Gesetzentwurf des Bundesrates vorgesehen war,grundsätzlich beizubehalten, den Anwendungsbe-reich des Gesetzes über die Deliktbereiche „Organi-sierte Kriminalität“ und „Terrorismus“ hinaus zu erweitern sowie Einzelfallregelungen zu Guns-ten von Generalklauseln zu streichen, was die Ände-rung anderer Gesetze, beispielsweise des Passgeset-zes und des Melderechtsrahmengesetzes, entbehrlichmacht.

Das Ergebnis, das der Bundestag mit den Stimmender Koalition und der Fraktion der CDU/CSU am29. Juni 2001 in zweiter und dritter Lesung gebilligthat, liegt uns heute vor. Ich möchte betonen: Die Arbeitsgruppe hat die Ziele, die ich nannte, nach meinem Dafürhalten hervorragend umgesetzt. Dafürspreche ich allen Beteiligten meinen besonderenDank aus.

Der Entwurf, der den Namen „Gesetz zur Harmoni-sierung des Schutzes gefährdeter Zeugen“ erhaltenhat, weil der Begriff „Zeugenschutzgesetz“ schon be-legt war, beinhaltet in Artikel 1 im Wesentlichen: dieFestlegung der Voraussetzungen für Zeugenschutz-maßnahmen, eine Aufgabenzuweisung an die Zeu-genschutzdienststelle, die Verpflichtung von zu schüt-zenden Personen nach den Bestimmungen desVerpflichtungsgesetzes, die Einführung einer Befug-nisnorm für die Zeugenschutzdienststellen sowie einerBefugnisnorm für andere öffentliche Stellen zur Unter-stützung der Zeugenschutzdienststelle im Hinblick aufÜbermittlungs- und Weitergabesperren für gespei-

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Präsident Kurt Beck

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cherte Daten und den vorübergehenden Aufbau einerTarnidentität sowie Regelungen zur Erreichbarkeitder zu schützenden Person im Rechtsverkehr, zumZeugenschutz im Vollzug freiheitsentziehender Maß-nahmen und im Gerichtsverfahren.

Artikel 2 enthält die Änderung des BKA-Gesetzes,Artikel 3 die Änderung des Ausländergesetzes. Arti-kel 4 regelt das Inkrafttreten. – Das ist alles.

Sie sehen also, meine sehr verehrten Damen und Her-ren, der Entwurf wurde deutlich gestrafft, ohne dabeidie ursprüngliche Zielsetzung zu vernachlässigen.

Auf einige Details möchte ich Sie besonders hinwei-sen:

§ 1 regelt auch, dass die Zeugenschutzmaßnahmenüber die Beendigung des Strafverfahrens hinaus auf-rechterhalten bleiben, wenn die Gefahrenlage fortbe-steht.

Bezüglich der Zeugenschutzdienststellen regelt § 2lediglich, dass dies die nach den jeweiligen Bestim-mungen des Bundes oder eines Landes für die Durch-führung des Zeugenschutzes zuständigen Behördensind. Das ZSHG greift insoweit nicht in die Organisa-tionshoheit der Länder ein und gewährleistet darüberhinaus die notwendige Flexibilität.

§ 2 stellt ergänzend klar, dass sich die Aufgabenzu-weisung und die Befugnis zu anderen als den nachdiesem Gesetz zulässigen Maßnahmen der Gefahren-abwehr aus dem Polizeirecht ergeben.

Durch die Einführung einer besonderen Verhältnis-mäßigkeitsklausel in § 2 ist es gelungen sicherzustel-len, dass trotz Öffnung des Anwendungsbereichs dieZeugenschutzfälle auf schwerere Kriminalität be-schränkt bleiben.

Hervorzuheben ist auch § 4, wonach nichtöffentli-che Stellen verpflichtet sind, dem Verlangen der Zeu-genschutzdienststelle bei der Verarbeitung personen-bezogener Daten nachzukommen, und in dem derbehördeninterne Datenschutz in einen eigenen Ab-satz gestellt ist.

§ 5 schließlich regelt den Aufbau einer vorüberge-henden Tarnidentität. Auch in diesem Zusammen-hang sind nichtöffentliche Stellen verpflichtet, demVerlangen der Zeugenschutzdienststellen nachzu-kommen.

Die Generalklausel in Absatz 1 wird im BesonderenAnwendung finden auf Dokumente, z. B. auf den Per-sonalausweis, den Reisepass, den Führerschein, denHaftentlassungsschein, die Lohnsteuerkarte oderZeugnisse, sowie auf die entsprechenden Dateien undRegister. Dies macht die Änderung von Spezialgeset-zen entbehrlich.

Aber: Die Personenstandsbücher müssen richtigbleiben! Zum Schutz gefährdeter Personen kann esgeboten sein, Personenstandsurkunden mit Tarndatenfür begrenzte Zwecke auszustellen. Um die Gefahrdes Missbrauchs auszuschließen, werden sie dergefährdeten Person nur anlassbezogen überlassen.Derartige Urkunden dürfen insbesondere nicht dazuverwandt werden, Eintragungen in Personenstands-bücher mit Tarndaten zu erwirken.

Wir haben, meine Damen und Herren, nunmehr dieChance, mit unserer heutigen Zustimmung zu demGesetz einen weiteren wichtigen – überfälligen –Schritt zur Bekämpfung der Schwer- und Schwerstkri-minalität, insbesondere der organisierten Krimina-lität, zu tun, wobei das Gesetz angesichts der Ereig-nisse der letzten Tage noch an Bedeutung gewonnenhat.

Ich bitte Sie, dem Gesetz Ihre Zustimmung zugeben.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeZuber!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärKörper (Bundesministerium des Innern).

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister des Innern: Herr Präsident! Meine Damenund Herren! Ich möchte Ihnen sehr herzlich dankenund sagen: Was lange währt, wird endlich gut. Wirhaben in Bezug auf den Gesetzentwurf einen etwasungewöhnlichen Weg gewählt. Aber ich denke – dashat Herr Minister Zuber deutlich gemacht –, das Er-gebnis kann sich sehen lassen. Es herrscht nur Zufrie-denheit. Vielleicht hat sich an dieser Stelle auch einesbewährt: dass es allemal besser ist, miteinander alsübereinander zu reden. Das befördert gute Ergebnis-se.

Ich danke allen Beteiligten nochmals herzlich fürihre konstruktive Mitarbeit und gebe den Rest meinerRede zu Protokoll*).

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Ausschüsse empfehlen, dem Gesetz zuzustim-men. Wer dieser Empfehlung folgen möchte, den bitteich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Zur gemeinsamen Abstimmung nach § 29 Abs. 2der Geschäftsordnung rufe ich die in dem UmdruckNr. 8/01**) zusammengefassten Beratungsgegenstän-de auf. Es sind dies die Tagesordnungspunkte:

5, 6, 10 bis 16, 18, 23, 25, 34, 35, 50, 54, 56 bis69, 72, 73 a), 78 bis 81, 83 bis 91, 93 bis 97, 99,101 bis 108.

Wer den Empfehlungen der Ausschüsse folgenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Zu Tagesordnungspunkt 10 hat Herr StaatsministerBocklet (Bayern) eine Erklärung zu Protokoll***) ab-gegeben.

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Walter Zuber (Rheinland-Pfalz)

*) Anlage 4**) Anlage 5

***) Anlage 6

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Zu Tagesordnungspunkt 18 hat Herr Minister Pro-fessor Dr. Schelter (Brandenburg) eine Erklärung zuProtokoll*) abgegeben. Wir sind übereingekommen,Herrn Minister Dr. Fürniß (Brandenburg) zum Beauf-tragten des Bundesrates für die Beratungen des Ge-setzentwurfs beim Deutschen Bundestag zu bestellen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

... Gesetz zur Änderung der Strafprozessord-nung (Drucksache 688/01)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Das Wort hatHerr Staatsminister Mertin (Rheinland-Pfalz).

Herbert Mertin (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rheinland-Pfalz war schon zweimal an einer Bundesratsinitia-tive, die dem Grunde nach das gleiche Ziel wie dasvorliegende Gesetz verfolgte, beteiligt, zum einen imJahre 1990 und zum anderen im Jahre 1995, weilnicht einsichtig ist, weshalb Journalisten bei fremd re-cherchiertem Material ein Zeugnisverweigerungs-recht haben und auch ein Beschlagnahmeverbot gilt,während dies bei selbst recherchiertem Material nichtder Fall sein soll. Insofern unterstützt Rheinland-Pfalzdem Grunde nach den vorliegenden Gesetzesbe-schluss. Trotzdem bitten wir darum, in drei Punktenden Vermittlungsausschuss anzurufen.

Wir halten es nicht für überzeugend, das Zeugnis-verweigerungsrecht daran festzumachen, ob ein Ver-brechen oder ein Vergehen verfolgt wird. Es gibtStraftaten, die nur Vergehen sind, aber aus unsererSicht trotzdem kein Zeugnisverweigerungsrecht be-gründen sollten, z. B. sexueller Missbrauch, der nichtimmer als Verbrechen verfolgt werden kann. In die-sem Falle halten wir ein Zeugnisverweigerungsrechtnicht für angebracht, weshalb wir – gemeinsam mitanderen Bundesländern – das Ziel verfolgen, das Ge-setz mit einem Straftatenkatalog zu versehen, derdeutlich macht, wann ein Zeugnisverweigerungsrechtgilt und wann nicht.

Des Weiteren verfolgen wir im Interesse der Journa-listen die Einfügung einer so genannten Subsi-diaritätsklausel. Das Zeugnisverweigerungsrecht sollaus unserer Sicht nur eingeschränkt werden dürfen,wenn die Straftat nicht auf andere Art und Weise auf-geklärt werden kann. Wenn es für die Strafverfol-gungsbehörden also noch andere Möglichkeiten gibt,soll das Zeugnisverweigerungsrecht nicht einge-schränkt werden.

Ein dritter Punkt ist uns wichtig: Auch im Interesseder Einheit der Rechtsordnung halten wir die Be-schränkung der Möglichkeit, Beweise, die in anderengerichtlichen Verfahren erhoben wurden, im Strafver-fahren zu verwenden, für nicht sachgerecht, weshalbwir auch in diesem Punkt darum bitten, den Vermitt-lungsausschuss anzurufen, um ein aus unserer Sichtpraktikableres, aber auch für die Journalisten gutesGesetz auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr KollegeMertin!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärProfessor Dr. Pick (Bundesministerium der Justiz).

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin der Justiz: Herr Präsident, meineDamen und Herren! Ich bin der Auffassung, dass wirheute über ein rechtspolitisch besonders bedeutsamesVorhaben miteinander diskutieren. Es geht um nichtweniger als um die Stärkung des Zeugnisverweige-rungsrechts von Journalisten im Strafprozess. DieBundesregierung ist erfreut darüber, dass der Bun-desrat diesem Anliegen im Grundsatz positiv gegen-übersteht. Ich möchte kurz erläutern, warum wir mei-nen, dass unser Vorschlag doch der geeignetere ist.

Wir alle sind uns darin einig, dass die Freiheit derPresse und der Berichterstattung ein konstitutivesMerkmal unserer freiheitlich-demokratischen Grund-ordnung ist. Wir wollen den in diesem Bereich tätigenPersonen und Unternehmen Freiheit von staatlichemZwang gewährleisten, mit dem Ziel, dass die Medienihr Wächteramt gegenüber Politik und Gesellschaftwirksam ausüben können. In der Tat kann der Schutzder Pressefreiheit dabei in Widerstreit zu dem Auftragdes Staates, Straftaten wirksam aufzuklären, geraten.

Es ist das Anliegen des vom Bundestag beschlosse-nen Gesetzes, das Gewicht der Pressefreiheit mitdem staatlichen Auftrag der Sachaufklärung in einepraktische Konkordanz zu bringen. Die Bundesregie-rung hat sich dabei der Aufgabe, die überfälligenKonkretisierungen in der Strafprozessordnung vorzu-nehmen, energisch und – das möchte ich betonen –mit größtmöglicher Sorgfalt gestellt. Das Gesetz istunter Beteiligung der justiziellen Praxis, der Wissen-schaft und der betroffenen Verbände erarbeitet wor-den. Das Leitprinzip war dabei, vereinfacht ausge-drückt: so viel Pressefreiheit wie möglich, so vielStrafverfolgung wie nötig.

Die Änderungsvorschläge des Bundesrates wurdenbereits früher sorgfältig erwogen und geprüft, sindaber aus, wie ich meine, guten Gründen nicht in denEntwurf übernommen worden. Sie würden in der Pra-xis wohl eine Aushöhlung der gerade erst gestärktenRechte der Presse bedeuten.

Das vorliegende Gesetz sieht Ausnahmen von derZeugnisfreiheit und vom Beschlagnahmeverbot beiselbst recherchiertem Material nur vor, wenn einVerbrechen aufgeklärt werden soll. Diese klare Ab-grenzung wurde auch in der Sachverständigenan-hörung im September letzten Jahres ausdrücklich be-grüßt. Wir finden, dass diese Regelung gegenüber dervom Bundesrat vorgeschlagenen Lösung, nämlichdem Straftatenkatalog, einen Vorteil hat. Sie hat denVorteil der Klarheit und der Konzentration auf Straf-taten, die vom Gesetzgeber auch bisher schon als be-sonders schwer wiegend eingestuft worden sind, undsie vermeidet die häufige Beliebigkeit von Straftaten-katalogen. Wir alle wissen, dass daran mit Sicherheitwieder Diskussionen darüber angeknüpft würden, obNachbesserungen im Hinblick auf einzelne Straftat-

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Präsident Kurt Beck

*) Anlage 7

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bestände notwendig sind. Unser Vorschlag ist imÜbrigen in der Sachverständigenanhörung als – ichdarf mir erlauben, dies zu zitieren – „fast genial“ be-zeichnet worden.

Nun zu dem zweiten Punkt, den Herr StaatsministerMertin angesprochen hat, nämlich zu dem Vorschlag,das Zeugnisverweigerungsrecht davon abhängig zumachen, dass die Erforschung des Sachverhalts aufandere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwertwäre: Ich meine, dass wir die Zeugen damit in eineaußerordentlich schwierige Situation brächten. Wiesoll ein Zeuge das im Einzelfall beurteilen können? InAnbetracht der drohenden Strafsanktionen muss erdoch eindeutig wissen, ob er aussagen muss odernicht. Ihr Vorschlag würde ihm nicht zumutbare Unsi-cherheiten und Risiken aufbürden.

Das Gesetz beschränkt sich bewusst auf den Straf-prozess. Um zu vermeiden, dass Aussagen von Jour-nalisten in anderen Verfahren, in denen ein Zeugnis-verweigerungsrecht nicht besteht, in den Strafprozesseingeführt werden, bedarf es dringend des vorgese-henen Beweiserhebungsverbots. Eine Streichungdieser Vorschrift würde das Zeugnisverweigerungs-recht im Ganzen gefährden.

Ich möchte noch kurz etwas zu den Voraussetzun-gen der Beschlagnahme von Pressematerial in Fällender Deliktsverstrickung des Journalisten eingehen.Im Interesse wirksamer Strafverfolgung müssen sol-che Beschlagnahmen trotz der Ausweitung des Zeug-nisverweigerungsrechts grundsätzlich zulässig blei-ben. Sie sollen allerdings auf das notwendige Maßbeschränkt bleiben und nur noch subsidiär zulässigsein, wenn die Erforschung des Sachverhalts oder dieErmittlung des Aufenthaltsortes des Täters auf andereWeise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.Anders als im Falle des Zeugnisverweigerungsrechtsobliegt hier die Entscheidung dem pflichtgemäßenErmessen der Ermittlungsbehörden.

Ich meine, unser Vorschlag nimmt diese Gesichts-punkte auf und kann zu einer effektiven Krimina-litätsbekämpfung führen. Ich bitte Sie, dem Gesetzzuzustimmen. – Danke schön.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Parlamen-tarischer Staatssekretär!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlung in Drucksache 688/1/01 und ein Antrag Bay-erns in Drucksache 688/2/01 vor.

Da die Anrufung des Vermittlungsausschusses ausmehreren Gründen empfohlen wird, ist zunächst da-rüber abzustimmen, wer allgemein für die Anrufungist. Wer allgemein für die Anrufung ist, den bitte ichum das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Dann kommen wir zu den einzelnen Anrufungs-gründen.

Ich beginne mit dem Landesantrag in Drucksache688/2/01, bei dessen Annahme alle Ziffern der Aus-schussempfehlung entfallen. Bitte das Handzeichen! –Das ist eine Minderheit.

Dann zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufe auf:

Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat, wie soeben beschlossen,den Vermittlungsausschuss angerufen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Gesetz zur Änderung der Insolvenzordnungund anderer Gesetze (Drucksache 689/01)

Wortmeldungen hierzu liegen uns nicht vor.

Ausschussempfehlungen zu diesem Tagesord-nungspunkt liegen ebenfalls nicht vor. Schleswig-Holstein hat jedoch in Drucksache 689/1/01 die Anru-fung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel derÜberarbeitung des Gesetzes beantragt. Wer diesemAntrag zustimmen möchte, den bitte ich um dasHandzeichen. – Das ist eine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat den Vermittlungsaus-schuss n i c h t angerufen.

Tagesordnungspunkt 9:

Gesetz zur Bereinigung offener Fragen desRechts an Grundstücken in den neuen Län-dern (Grundstücksrechtsbereinigungsgesetz –GrundRBerG) (Drucksache 720/01)

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Ausschussberatungen haben zu dem Gesetz inDrucksache 720/01 nicht stattgefunden. Wir sind je-doch übereingekommen, bereits heute in der Sachezu entscheiden.

Ich frage daher, wer dafür ist, dem Gesetz zuzustim-men. Bitte das Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desKraftfahrzeugsteuergesetzes – Antrag des Lan-des Berlin – (Drucksache 612/01)

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen vor:die Ausschussempfehlungen in Drucksache 612/1/01und ein Landesantrag in Drucksache 612/2/01.

Wir beginnen mit dem Antrag des Freistaates Bay-ern in Drucksache 612/2/01. Wer ist hierfür? – Das isteine Minderheit.

Dann kommen wir zu den Ausschussempfehlungen.

Hieraus rufe ich die Ziffern 1 und 2 gemeinsam auf.Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehrheit.

Wer ist dafür, den Gesetzentwurf nach Maßgabeder soeben beschlossenen Änderungen beim Deut-schen Bundestag einzubringen? Bitte Ihr Handzei-chen! – Das ist die Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

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Parl. Staatssekretär Prof. Dr. Eckhart Pick

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Wir sind übereingekommen, Frau Senatorin Kra-jewski (Berlin) zur Beauftragten des Bundesrates fürdie Beratungen des Gesetzentwurfs beim DeutschenBundestag zu bestellen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 19 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge-sundheitsstrukturgesetzes – Antrag des LandesBerlin – (Drucksache 667/01)

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 667/1/01 vor.

Ich rufe die Ziffern 1 und 2 gemeinsam auf. Wer istdafür? – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetz-entwurf beim Deutschen Bundestag einzubringenund Frau Senatorin Schöttler (Berlin) als Beauftragtezu benennen.

Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Punkte 20 a) bis c) auf:

a) Entwurf eines Gesetzes zur Verstärkung derPersonalausstattung in Pflegeheimen (Perso-nalverstärkungsgesetz Pflege – PVG) – Antragdes Freistaates Bayern – (Drucksache 661/01)

b) Entwurf eines Gesetzes zur Steigerung derQualität der Pflege (Qualitätssteigerungsge-setz Pflege – QuaStG) – Antrag des FreistaatesBayern – (Drucksache 662/01)

c) Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Leistungen bei häuslicher Pflege von Pflegebe-dürftigen mit erheblichem allgemeinem Be-treuungsbedarf (Pflegeleistungs-Ergänzungs-gesetz – PflEG) (Drucksache 640/01)

Es liegt eine Wortmeldung von Frau Staatsministe-rin Stewens (Bayern) vor.

Christa Stewens (Bayern): Herr Präsident, meineDamen und Herren! Die Situation in der stationärenAltenpflege hat sich in den letzten 20 Jahren drama-tisch verändert. Ich nenne nur einige Faktoren dazu:

Das Eintrittsalter in ein Pflegeheim lag vor 20 Jah-ren bei ca. 68 Jahren, zurzeit liegt es bei 86 Jahren.

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen in unseren sta-tionären Einrichtungen ist multimorbid und benötigtumfassende pflegerische Versorgung.

In etwa jedem zweiten Fall ist eine psychiatrischeErkrankung die Ursache für die stationäre Pflegebe-dürftigkeit – Stichwort „Alzheimer“.

Mit dieser Entwicklung hat der Personalstand inden deutschen Altenheimen bei weitem nicht Schrittgehalten. Die Folgen sind pflegerische Defizite, mit-unter sogar Missstände. Wir können das in den Tages-zeitungen nachlesen.

Dies ist keineswegs ein spezifisch bayerisches, es istein bundesweites Problem. Als Beleg sei beispielhaftauf den Bericht der Verbände der gesetzlichen Pfle-gekassen in Niedersachsen verwiesen, dessen Ergeb-nis vor kurzem in der Zeitschrift „Pro Alter“ stand.

Der dortige MDK hat nach Auswertung einer reprä-sentativen Prüfung der Pflegeeinrichtungen in rundeinem Drittel der Pflegeheime eine unangemesseneoder sogar gefährdende Pflege festgestellt. In mehrals zwei Dritteln der untersuchten Heime würden„anerkannte Grundsätze guter Pflege“ entwedernicht umgesetzt oder lägen nicht einmal vor. Bei 30 %der Heime gebe es Mängel in der Ausstattung, undbei weiteren 30 % sei nicht „ständig eine ausgebilde-te Pflegekraft vorhanden“. Nach meiner Auffassungmüsste Niedersachsen an einer Verbesserung der sta-tionären Altenpflege dringend interessiert sein.

Was ist dazu notwendig? Damit sich die Situation inder stationären Altenpflege spürbar bessert, ist dieAnhebung des Personalschlüssels unverzichtbar. Diedamit in Zusammenhang stehenden Mehrkosten zutragen ist primär Aufgabe der Pflegeversicherung. Dadie Bundesregierung hier leider Gottes keine Verbes-serungen vorsieht, hat Bayern zwei Gesetzesanträgein den Bundesrat eingebracht, die diesem Ziel Rech-nung tragen, und zwar den Entwurf eines Qualitäts-steigerungsgesetzes und den Entwurf eines Personal-verstärkungsgesetzes.

Der Entwurf eines Qualitätssteigerungsgesetzessieht vor, bei stationärer Unterbringung die Kostender Behandlungspflege von der Pflege- in die Kran-kenversicherung zu verlagern. Diese Verlagerung istsachgerecht. Sie entspricht dem gesetzlichen Leitbild,wonach Leistungen der Behandlungspflege dem Be-reich der Krankenversicherung und Leistungen derGrundpflege der Pflegeversicherung zuzuordnensind. Bereits jetzt werden bei ambulanter Pflege dieAufwendungen für Behandlungspflege im Rahmender häuslichen Krankenpflege von den Krankenkas-sen übernommen. Es darf keinen Unterschied ma-chen, ob jemand Behandlungspflege zu Hause oderim stationären Bereich erhält.

Durch die Verlagerung der Kosten der Behand-lungspflege in die Krankenversicherung entstehenauf Seiten der Pflegeheime finanzielle Spielräume.Diese sind dazu zu nutzen, zusätzliches Fachpersonalzu beschäftigen. Bundesweit können ca. 20 000 Plan-stellen für Pflegefachkräfte neu geschaffen werden.

Auch die Bundesregierung will die Verlagerungder Kosten der Behandlungspflege in die Kranken-versicherung erreichen, allerdings erst ab 1. Januar2005. Meine Damen und Herren, daran erkennen Sie,dass dies sachgerecht ist, es ist nur leider Gottes vielzu spät. So lange können wir angesichts der drängen-den Probleme nicht warten. Gehandelt werden mussjetzt.

Im Zeitraum von 1996 bis 2000 sind die Verbrau-cherpreise um ca. 5,5 % und die Arbeitskosten um7 % gestiegen. Die Leistungen der Pflegeversiche-rung wurden demgegenüber seit ihrer Einführung inden Jahren 1995 und 1996 nicht erhöht. Der bayeri-sche Entwurf eines Personalverstärkungsgesetzeshat daher zum Ziel, die Leistungen der Pflegeversi-cherung bei stationärer Unterbringung um einen In-flationsausgleich von 5 % anzuheben. Die dadurchzusätzlich verfügbaren Gelder sind dazu zu verwen-

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Präsident Kurt Beck

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 465

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den, zusätzliches Personal in der Pflege einzustellen.Bundesweit könnten 10 000 neue Planstellen für Pfle-gefachkräfte geschaffen werden.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurfeines Pflegeleistungs-Ergänzungsgesetzes ist keineechte Alternative. Der Entwurf ist sicherlich gut gemeint, aber unzureichend. Der zusätzliche Leis-tungsanspruch in Höhe von 460 Euro wird von denBetroffenen als ein Tropfen auf den heißen Stein emp-funden. Zudem lässt der Gesetzentwurf die altersver-wirrten Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen völligunberücksichtigt. Darüber hinaus ist der Gesetzent-wurf nicht geeignet, das seit Jahren ungelöste Pro-blem der verbesserten Einbeziehung der vielen dementen Mitbürgerinnen und Mitbürger in den Lei-stungskatalog der Pflegeversicherung zu lösen.

Für eine spürbare und ausreichende Verbesserungder Situation der vielen altersverwirrten Mitbürgerin-nen und Mitbürger ist es vor allem erforderlich, dassder allgemeine Hilfe- und Betreuungsaufwand, derbei dem genannten Personenkreis regelmäßig anfällt,bei der Einstufung in die Pflegeversicherung mitberücksichtigt wird. Bayern, Baden-Württembergund Sachsen fordern daher seit längerem, den allge-meinen Hilfe- und Betreuungsaufwand mit täglich bis zu 30 bis 40 Minuten bei der Einstufung einzube-ziehen.

Unser Vorschlag zur verbesserten Einbeziehung derDementen in den Leistungskatalog der Pflegeversi-cherung wäre entgegen der Auffassung der Bundes-regierung auch finanzierbar. Dazu müssen die Bun-desregierung und die Regierungskoalition allerdingsihre Politik der Haushaltssanierung zu Lasten derPflegeversicherung aufgeben. Sie müssen die Absen-kung der Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitslo-senhilfeempfänger im Interesse der vielen altersver-wirrten Patienten rückgängig machen. Damit würdedie Pflegeversicherung zusätzlich über ca. eine halbeMilliarde DM verfügen.

Hier und heute sind wir dazu aufgerufen, über einedeutliche Verbesserung in der stationären Altenpfle-ge zu entscheiden. Machen wir uns nichts vor, undverschließen wir nicht die Augen vor der tatsäch-lichen Situation in unseren Altenheimen! Wir allekönnen einmal zu Betroffenen werden. Ich bitte daherum Zustimmung zu den von Bayern eingebrachtenGesetzesanträgen.

Meine Damen und Herren, zumindest eines sind wirunseren älteren Mitbürgern und Mitbürgerinnenschuldig: eine ausreichende Versorgung und einemenschliche Betreuung in den letzten Lebensjahren. –Danke schön.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank!

Wir kommen zur Abstimmung und beginnen mitTagesordnungspunkt 20 a), Personalverstärkungsge-setz Pflege.

Die Ausschüsse empfehlen in Drucksache 661/1/01,den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nichteinzubringen. Nach unserer Geschäftsordnung ist dieAbstimmungsfrage jedoch positiv zu formulieren. Ich

frage daher, wer für die Einbringung des Gesetzent-wurfs ist. – Das ist eine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetz-entwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzu-bringen.

Nun zu Tagesordnungspunkt 20 b), Qualitätsstei-gerungsgesetz Pflege!

Die Ausschüsse empfehlen in Drucksache 662/1/01,den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag nichteinzubringen. Nach unserer Geschäftsordnung ist dieAbstimmungsfrage jedoch positiv zu formulieren. Ichfrage daher, wer für die Einbringung des Gesetzent-wurfs ist. – Das ist eine Minderheit.

Damit hat der Bundesrat beschlossen, den Gesetz-entwurf n i c h t beim Deutschen Bundestag einzu-bringen.

Jetzt zu Tagesordnungspunkt 20 c), GesetzentwurfPflegeleistungs-Ergänzungsgesetz!

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 640/1/01 und zwei Länder-anträge in den Drucksachen 640/2 und 3/01 vor.

Wir beginnen mit dem 5-Länder-Antrag in Drucksa-che 640/2/01, bei dessen Annahme eine Abstimmungüber den Antrag Schleswig-Holsteins in Drucksache640/3/01 und die Ausschussempfehlungen entfiele.Wer stimmt dem Antrag in Drucksache 640/2/01 zu? –Das ist eine Minderheit.

Nun zu den Ausschussempfehlungen! Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ich bitte nun um das Handzeichen für den AntragSchleswig-Holsteins in Drucksache 640/3/01. – Das isteine Minderheit.

Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich weiterauf:

Ziffer 2! Bitte Handzeichen! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf,wie soeben festgelegt, Stellung genommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desDeutschen Richtergesetzes und der Bundes-rechtsanwaltsordnung – Antrag der LänderNordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg,Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nieder-sachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,Thüringen und Hamburg – (Drucksache 671/01)

Diesem Antrag von zwölf Ländern sind inzwischenauch die Länder Bayern und Mecklenburg-Vorpom-mern beigetreten.

Hierzu liegen mehrere Wortmeldungen vor. Ich er-teile Herrn Minister Dieckmann (Nordrhein-Westfa-len) das Wort.

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Christa Stewens (Bayern)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001466

Jochen Dieckmann (Nordrhein-Westfalen): HerrPräsident, meine Damen und Herren! Noch vor einemJahr hätte es niemand vorauszusagen gewagt, aber esscheint zu gelingen: Mit dem vorliegenden Gesetz-entwurf unternehmen die Länder einen konkretenSchritt, die Juristenausbildung spürbar zu verbessern.14 Länder bringen den Entwurf ein, ein weiteres Landträgt ihn inhaltlich mit. Der Gesetzentwurf stellt einMusterbeispiel an Gemeinschaftsarbeit aller Länderdar und erfährt allerorten fachliche und politische Zu-stimmung.

Dabei ist es nur zehn Monate her, dass sich die Kon-ferenz der Justizminister und -ministerinnen nachjahrelanger und oft kontroverser Diskussion einstim-mig dazu durchgerungen hat, eine Verbesserung derAusbildung nun doch im geltenden zweiphasigenAusbildungssystem zu suchen, das aus dem Studiuman einer Universität und dem anschließenden staat-lichen Vorbereitungsdienst besteht. Ein Fachaus-schuss, dem Vertreter aller Justizverwaltungen an-gehört haben, hat verdienstvollerweise innerhalb vonnur knapp fünf Monaten einen Gesetzentwurf erar-beitet, der nahezu unverändert in den Gesetzentwurfeingegangen ist, der uns heute vorliegt.

Aus diesem Entwurf möchte ich nur die grund-legenden Gedanken und einen Einzelpunkt hervor-heben.

Ich bin davon überzeugt, dass es uns gelungen ist,hier ein ausgewogenes und fachlich fundiertes Kon-zept vorzulegen. Dem einen oder anderen geht derEntwurf vielleicht etwas zu weit, anderen – ich denkedabei insbesondere an die Anwaltschaft, die sichschon zu Wort gemeldet hat – nicht weit genug. Abergerade darin, meine Damen und Herren, liegt derWert dieser Arbeit: Sie bietet beiden Seiten einen an-nehmbaren Kompromiss. Sie führt zusammen, wasderzeit einer breiten Zustimmung fähig und aus fach-licher Sicht tragfähig und umsetzbar ist. Denjenigen,denen die Vorschläge nicht weit genug gehen, sageich, dass die inhaltlichen Veränderungen hin zu einerBetonung der Anwaltsorientierung oder, besser ge-sagt, der Beratungsorientierung in allen Abschnittender Ausbildung einen echten Paradigmenwechseldarstellen werden. An die Adresse derjenigen, denendie Vorschläge zu weit gehen, will ich deutlich sagen,dass die strukturellen Veränderungen, etwa bei derWahlfachprüfung und im Vorbereitungsdienst selbst,durchaus behutsam sind; sie lassen Raum für Anpas-sungen im Ausbildungsbetrieb, falls sich das eineoder andere nicht bewährt.

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den juristischenNachwuchs besser und gezielter auf die modernenAnforderungen der beruflichen Praxis – das ist vorallem die anwaltliche Praxis – vorzubereiten. Gegen-wärtig und noch auf absehbare Zeit ergreifen etwa80 % der jungen Juristinnen und Juristen den An-waltsberuf. Dies geschieht teils aus Neigung, teils ausNotwendigkeit. Daher versteht es sich, dass die Juris-tenausbildung auch inhaltlich in erster Linie Anwalts-ausbildung sein muss.

Einen zweiten Punkt möchte ich ansprechen. Es istdie Frage, ob eine Ausbildung von zwölf Monaten

Dauer in einer Anwaltsstation für alle Referendarevorgesehen werden soll oder ob dies nur für diejeni-gen gelten soll, die dann auch Anwalt werden. Dervorliegende Entwurf geht davon aus, dass zukünftigjeder, der zur Anwaltschaft zugelassen werden will,mindestens zwölf Monate lang von einem Rechtsan-walt ausgebildet worden sein muss. Ich begrüße dieseRegelung ausdrücklich. Sie ist einerseits geeignetund erforderlich, um die Qualität der Anwaltsausbil-dung zu stärken, sie sichert andererseits ein Höchst-maß an Flexibilität der Ausbildung.

Wer von Beginn an eine andere Berufstätigkeit alsdie des Anwalts anstrebt, z. B. derjenige, der sich ge-zielt auf eine Tätigkeit im Bereich der EuropäischenUnion oder in der öffentlichen Verwaltung des Bun-des, der Länder oder der Kommunen vorbereiten will,kann dies in gleichem Maße tun, wie sich Interessen-ten für den Anwaltsberuf vorbereiten können. Aller-dings ist die Vorbereitung auf andere Berufe auch nurdann möglich, wenn man gerade nicht zwingend einganzes Jahr Anwaltsausbildung absolviert.

Diejenigen, die befürchten, die Flexibilisierung derAusbildung werde dazu führen, dass Assessorinnenund Assessoren fehlende Ausbildungszeiten beieinem Anwalt „nachdienen“ müssten, kann ich beru-higen: Nach allen Prognosen ist damit zu rechnen,dass nahezu alle angehenden Juristinnen und Juris-ten während des Vorbereitungsdienstes eine zwölf-monatige Ausbildung bei einem Anwalt wählenwerden, damit sie sicherstellen, die Zulassungsvo-raussetzungen für die Anwaltschaft unmittelbar nachdem zweiten Examen zu erfüllen. Umgekehrt recht-fertigt dies gleichwohl nicht, ohne Ansehen der indi-viduellen Neigungen und Fähigkeiten ausnahmslosallen Referendarinnen und Referendaren eine solcheAusbildung aufzuzwingen.

Meine Damen und Herren, manchem mag es wieein Wunder erscheinen, dass sich die Länder so weitgehend auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zurÄnderung der Juristenausbildung geeinigt haben. Ichmöchte Sie bitten, dieses Wunder heute Wirklichkeitwerden zu lassen und die Einbringung des Gesetzent-wurfs in den Deutschen Bundestag zu beschließen.Nur eine breite Zustimmung kann deutlich machen,dass die Länder einheitlich und fest hinter diesemKonzept stehen, und nur entschlossenes und zügigesHandeln kann gewährleisten, dass der vorliegendeEntwurf noch in der gegenwärtigen Legislaturperiodedes Deutschen Bundestages Gesetz wird.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr MinisterDieckmann!

Das Wort hat Herr Minister Professor Dr. Schelter(Brandenburg).

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg): Herr Prä-sident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Dies ist ein guter Tag für die Juristenausbildung inDeutschland. Wenn der Gesetzentwurf des Bundes-

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rates Gesetz wird, dann werden wir eine praxisnähe-re Ausbildung unserer Juristen bekommen, die euro-pageeigneter ist als die bisherige.

Es ist in der Tat ein Wunder, dass es gelungen ist,innerhalb eines knappen Jahres von einem Patt inden Vorstellungen für die Juristenausbildung zueinem Konsens zu kommen. Ich bin sehr dankbardafür, dass Brandenburg durch eine Justizminister-konferenz in Brüssel vor knapp einem Jahr einenkleinen Beitrag dazu leisten konnte.

Ich möchte an dieser Stelle sehr herzlich denen dan-ken, die dieses Projekt in den letzten Monaten weitergefördert haben. Mein Kollege Dieckmann mit seinemHaus hat einen wesentlichen Anteil daran, dass derKoordinierungsausschuss eine so erfolgreiche Arbeitleisten konnte. Der Vorsitzende unserer Justizmini-sterkonferenz, Herr Kollege Mertin, hat dieses Projektsehr elegant durch die letzten Monate geführt.

Meine herzliche Bitte an Bundesregierung undBundestag ist, ihren Beitrag dazu zu leisten, dass derGesetzentwurf der Länder möglichst bald im Bundes-gesetzblatt erscheinen kann. Wir dürfen keine Zeitmehr verlieren. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärProfessor Dr. Pick (Bundesministerium der Justiz).

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin der Justiz: Herr Präsident, meineDamen und Herren! Vielleicht erlauben Sie mir, demBundesrat in vorauseilendem Gehorsam dazu zu gra-tulieren, dass er zu dieser Übereinstimmung gefun-den hat. Sie können sich vorstellen, dass die Bundes-regierung das Anliegen begeistert begrüßt; dennauch wir sind der Auffassung, dass die Ausbildungunserer jungen Juristinnen und Juristen reformiertwerden muss. Es gibt sicherlich Kritiker, die sagen:Das alles geht uns nicht weit genug. – Auf der ande-ren Seite ist es bei einer solchen Reform selbstver-ständlich – Sie haben das in Ihren Beiträgen schon er-wähnt –, dass sie manchen zu weit geht. Aber ichglaube, wir sind uns einig: Wir wollen junge Juris-tinnen und Juristen, die neben fachlicher Kompetenzund juristischer Urteilskraft über soziale Kompetenzverfügen. Deswegen begrüßen wir den Entwurf undmeinen, dass er alle Belange in einem ausgewogenenVerhältnis berücksichtigt.

Nun ist es Sache des Bundesgesetzgebers, die An-forderungen zu regeln, die an die Qualifikation einesRichters oder Staatsanwalts zu stellen sind. Das gilt,wie Sie wissen, auch für die Regelung der Berufsbil-der und der Berufszulassung der Rechtsanwälte undNotare. Diese Kompetenz umfasst auch Festlegungenzur Juristenausbildung, soweit sie erforderlich sind,um die Qualifikation zur Ausübung des Berufs desRichters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts oder Notars si-cherzustellen.

Ich will mir erlauben, einige Punkte anzusprechen,bei denen nach meiner Auffassung noch Diskussions-bedarf besteht. Ich glaube, dass auch der Bundestagdas so sehen wird.

Sie haben in Ihrem Entwurf zu Recht die Schlüssel-qualifikationen angesprochen. Gefordert ist nicht nurKompetenz in der Rechtstechnik als solcher, sonderndie künftigen Juristinnen und Juristen müssen aucheine ganze Reihe weiterer Qualifikationen haben. Ichdenke nur an Verhandlungsmanagement, Streitsch-lichtung, Vernehmungslehre, Gesprächsführung usw.Das ist im Gesetzestext nicht enthalten, aber sehr aus-führlich in der Begründung. Ich denke jedoch, dieserGesichtspunkt ist so wichtig, dass es möglich seinmüsste, diese Anforderungen auch im Gesetzestext zunennen. Wir sind zudem der Auffassung, dass fremd-sprachliche Pflichtveranstaltungen in den Katalogaufgenommen werden sollten.

Ein zweiter Punkt ist die Gestaltung der Studienab-schlussprüfung. Die Bundesregierung begrüßt es aus-drücklich, dass in Ihrem Entwurf die Übertragung derWahlfachprüfung auf die Hochschulen enthalten ist.Das halten wir auch unter dem Gesichtspunkt fürrichtig, dass es zu einem Qualitätswettbewerb zwi-schen den Fakultäten kommen wird und die jungenJuristen eine Wahlmöglichkeit haben.

Sicherlich muss man darüber sprechen, ob man denAnteil der Universitätsprüfung – nach Ihrem Vor-schlag beträgt er 25 % – nicht doch erhöht, um dieAnstrengungen im universitären Bereich zu forcieren.

Ein letzter Punkt, den ich ansprechen will – erwurde heute in einem Beitrag bereits genannt –, istdie Frage, welchen Stellenwert, auch zeitlich gese-hen, die anwaltliche Ausbildung hat. Wir alle sinduns darüber einig, dass ihr bei der künftigen Gestal-tung der Referendarzeit größere Bedeutung zugemes-sen werden muss.

Wir sind allerdings der Meinung, dass es keinemJuristen und keiner Juristin schaden würde, wenn eroder sie eine Ausbildung bei einem Anwalt durchlie-fe. Darüber werden wir uns noch zu unterhaltenhaben. Ich denke, dass es für einen künftigen Richtersehr gut ist, wenn er die Rechtspflege einmal aus derPerspektive des Anwalts betrachten konnte. Wie ge-sagt, darüber sollten wir noch diskutieren.

Insgesamt begrüßt die Bundesregierung den Ent-wurf. Sie hält ihn für eine geeignete Grundlage, um inBälde, d. h. zumindest noch in dieser Legislaturperi-ode – das ist von Herrn Schelter soeben zum Aus-druck gebracht worden –, zu einem Ergebnis zu kom-men. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr ProfessorPick!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eineErklärung zu Protokoll*) geben ab: Herr MinisterMöller (Schleswig-Holstein) und Herr StaatsministerMertin (Rheinland-Pfalz).

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 671/1/01 vor. Ich rufe auf:

Ziffer 1! Bitte Ihr Handzeichen! – Das ist die Mehr-heit.

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Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg)

*) Anlagen 8 und 9

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001468

Wer dafür ist, den Gesetzentwurf in der so geänder-ten Fassung beim Deutschen Bundestag einzubrin-gen, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist dieMehrheit.

Damit hat der Bundesrat die Einbringung des Ge-setzentwurfs beschlossen.

Nun bitte das Handzeichen für Ziffer 3 – die Beauf-tragung –! – Das ist die Mehrheit.

Damit ist Minister Dieckmann (Nordrhein-Westfa-len) zum Beauftragten bestellt.

Es bleibt abzustimmen über die begleitende Ent-schließung unter Ziffer 4. Bitte auch hierzu das Hand-zeichen! – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat die Entschließung gefasst.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung derVerordnung zur Durchführung der Zusatzab-gabenregelung (Zusatzabgabenverordnung) – Antrag des Freistaates Bayern – (Drucksache613/01)

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Die Empfehlung des Agrarausschusses liegt Ihnenin Drucksache 613/1/01 vor. Wer für die empfohleneÄnderung ist, den bitte ich um das Handzeichen. –Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer möchteden Verordnungsentwurf, wie soeben festgelegt, derBundesregierung zuleiten? – Das ist die Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Entschließung des Bundesrates zum Entwurfeiner Mitteilung der Europäischen Kommissi-on über die Anwendung der Vorschriften überstaatliche Beihilfen auf den öffentlich-rechtli-chen Rundfunk – Antrag des Saarlandes –(Drucksache 663/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor. – Je eine Er-klärung zu Protokoll*) geben ab: Herr Minister Jaco-by (Saarland) und Frau Parlamentarische Staatsse-kretärin Dr. Hendricks (Bundesministerium der Fi-nanzen).

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 663/1/01 vor. Bitte IhrHandzeichen für:

Ziffer 1! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 2! – Das ist die Mehrheit.

Wer dafür ist, die Entschließung nach Maßgabe derzuvor beschlossenen Änderungen zu fassen, den bitteich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Bundesrat hat die Entschließung in der soebenfestgelegten Fassung angenommen.

Tagesordnungspunkt 26:

Entschließung des Bundesrates für bessere steu-erpolitische Rahmenbedingungen für den Woh-

nungsbau: „Wohnungsbau-Offensive“ – Antragdes Freistaates Bayern – (Drucksache 532/01[neu])

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist entspre-chend Ziffer 1 der Ausschussempfehlungen in Druck-sache 532/1/01 für die Annahme der Entschließung? –Das ist eine Minderheit.

Der Bundesrat hat die Entschließung n i c h t gefasst.

Tagesordnungspunkt 28:

Entschließung des Bundesrates zur rechtlichenAbsicherung der Drittmittelförderung – Antragder Freien und Hansestadt Hamburg – (Druck-sache 541/01)

Hierzu liegt eine Wortmeldung von Frau SenatorinDr. Peschel-Gutzeit (Hamburg) vor. Sie haben dasWort.

Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hamburg): HerrPräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!Zu unserer Hamburger Initiative zur rechtlichen Absi-cherung der Drittmittelförderung habe ich in diesemHohen Hause bei der Einbringung am 13. Juli gespro-chen. Inzwischen haben die Ausschüsse beraten. Dashat dazu geführt, dass wir auch jetzt noch ein gehöri-ges Stück Arbeit vor uns haben. Deshalb halte ich esfür nötig, dass wir uns an dieser Stelle noch einmalAnlass und Inhalt der vorliegenden Entschließungvergegenwärtigen.

Ich bin davon überzeugt, dass alle Bundesländervon dieser Problematik betroffen sind: Welchen Stel-lenwert hat die private Drittmittelförderung? Wo lie-gen ihre Probleme? Vor allem: Welche Lösungsmög-lichkeiten kann die Politik anbieten?

Die Bestandsaufnahme, so denke ich, lässt sich kurzfassen. Über die Gründe, die Anlass für unseren Ham-burger Antrag waren, herrscht, so glaube ich, weitge-hend Übereinstimmung. Unbestritten ist eine innova-tive Forschungslandschaft für die Zukunftsfähigkeitunseres Landes von immenser Bedeutung. Um sie zuhegen und zu pflegen, sind erhebliche finanzielleMittel erforderlich. Dieser Bedarf lässt sich nicht al-lein mit öffentlichen Etatmitteln – man könnte auchsagen: mit Steuermitteln – befriedigen. Internationalwerden wir nur dann konkurrenzfähig bleiben, wennsich die Privatwirtschaft, wie das auch in anderenStaaten üblich ist, an der Finanzierung von Forschungund Lehre beteiligt.

Seit einigen Jahren ist jedoch die Kooperation zwi-schen Forschung und Privatwirtschaft in Deutsch-land empfindlich gestört, und zwar in einer Weise,die dem Forschungsstandort Deutschland schadet. Ichnenne einige Gründe:

Zum einen waren die Zuwendungen der Industriein der Vergangenheit – man muss das sehr deutlichsagen – mitunter allzu sehr mit Umsatzerwartungenverbunden, und die beteiligten Amtsträger habendiesen Erwartungen hier und da leider nachgegeben.Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen und Straf-

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Präsident Kurt Beck

*) Anlagen 10 und 11

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verfahren der letzten Jahre haben dementsprechendVerhaltensweisen aufgedeckt, die eindeutig als kor-ruptiv und damit als strafbar zu bezeichnen sind.

Zum anderen sind hierbei solche Zuwendungsfor-men und Kooperationsverhältnisse in ein schiefesLicht geraten, die forschungspolitisch ausdrücklicherwünscht sind. Das liegt nicht zuletzt daran, dass diestrafrechtlichen Grenzen im Bereich der Drittmittel-förderung selbst für Juristen nicht immer hinreichenddeutlich sind. So wurde auch von den Strafgerichteneine Reihe von relevanten Fragen in diesem Zusam-menhang durchaus unterschiedlich beurteilt.

Deshalb ist es nur allzu verständlich, dass unter denForscherinnen und Forschern nach wie vor anhalten-de Verunsicherung darüber besteht, wo die Grenzezwischen erwünschter Forschungsförderung einer-seits und strafbarer Vorteilsnahme andererseits ver-läuft.

Im Ergebnis wird deshalb häufig lieber auf ein dritt-mittelfinanziertes Vorhaben verzichtet oder die For-schung von vornherein ins Ausland verlagert, als dassman sich einem strafrechtlichen Risiko aussetzt. Des-halb muss gehandelt werden. Es ist politisch geboten,für die Beteiligten möglichst rasch Rechts- und damitHandlungssicherheit herzustellen.

Darüber, welches der richtige Weg zur Abhilfe ist,gehen die Meinungen naturgemäß auseinander.Hamburg hat mit seinem Entschließungsantrag eineklare Position bezogen. Nach meinem Dafürhaltenwird nur e i n Weg Erfolg versprechend sein. Ich mei-ne eine eigenständige gesetzliche Regelung zurrechtlichen Absicherung der Drittmittelförderung,die allen Beteiligten deutlich macht, unter welchenVoraussetzungen die Annahme und die Verwendungvon Drittmitteln erlaubt sind. Nach meiner festenÜberzeugung wird nur eine selbstständige Regelung,nämlich ein Gesetz zur rechtlichen Absicherung derDrittmittelförderung, der Komplexität der Materieund den grundrechtlichen Vorgaben der Wissen-schaftsfreiheit gerecht.

Freilich wird auch hier schnell nach dem Strafge-setzgeber gerufen. Aber ich meine, dies wäre einHolzweg. Wir müssten dann die Diskussion von 1997über das Korruptionsbekämpfungsgesetz fortsetzenund Änderungen der Bestechungsdelikte ins Augefassen. Zur Lösung des Problems könnte dies, someine ich, nicht beitragen. Im Gegenteil, wir würdenunnötig neue Probleme heraufbeschwören. Deshalbrichte ich an Sie, meine sehr geehrten Damen undHerren, liebe Kolleginnen und Kollegen, den ein-dringlichen Appell: Wir sollten die Hände vom Straf-gesetzbuch lassen.

Ich nenne kurz meine Gründe. Im Großen undGanzen haben sich die Bestechungsdelikte, und zwarauch und gerade in ihrer strengeren Neufassungdurch das Korruptionsbekämpfungsgesetz, in derPraxis bewährt. Um aber alle Drittmittelfälle straf-rechtlich adäquat zu erfassen, müssten wir diese Tat-bestände schon wenige Jahre nach Inkrafttreten wie-der lockern. Wie müssten es nun die Bürgerinnen undBürger verstehen, wenn wir auf diesem Feld die

Zügel lockerten? Allzu leicht könnte dies als falschesSignal verstanden werden, nämlich dass der Staat imKampf gegen die Korruption nachlässt.

Diese Befürchtung wiegt umso schwerer, als sichÄnderungen im Strafgesetzbuch kaum auf dengrundrechtlich geschützten Forschungssektor be-schränken ließen. Was wäre die Folge? Wir würdenneue Strafbarkeitslücken in Bereichen aufreißen, dieeine strafrechtliche Privilegierung ganz sicher nichtverdient haben.

Baden-Württemberg macht geltend, es sollten Lö-sungsmöglichkeiten entwickelt werden, um dieStraftatbestände der Vorteilsnahme und der Vorteils-gewährung zu präzisieren. Ich halte dem entgegen:Was Sie „Präzisierung“ nennen, wird – davon bin ichüberzeugt – faktisch auf eine Einschränkung derStrafbarkeit hinauslaufen.

Wir haben in Hamburg vor der Einbringung unsererInitiative eingehend geprüft, ob es möglich ist, imStrafgesetzbuch eine Regelung zu finden, mit dernicht strafwürdige Zuwendungsformen sicher ausge-schieden werden können, ohne auf der anderen Seitedie strafrechtliche Ahndung eindeutig korruptiverVerhaltensweisen zu erschweren oder gar unmöglichzu machen und damit neue Strafbarkeitslücken zuöffnen.

Das Ergebnis der Hamburger Prüfung war eindeutig:Die Voraussetzungen einer legitimen Drittmittelförde-rung lassen sich nach unserer Erkenntnis nicht – jedenfalls nicht mit der notwendigen Klarheit – un-mittelbar in den strafrechtlichen Tatbeständen, die jakurz, prägnant und klar sein müssen, beschreiben.Dafür sind die möglichen Zuwendungsformen zu viel-fältig und die häufig langjährigen Kooperationsbezie-hungen zwischen Forschung und Industrie zu komplex.

Weil dies so ist, hat sich Baden-Württemberg wohlauch eines konkreten Änderungsvorschlages, bezo-gen auf das Strafgesetzbuch, enthalten. Auch dortwird man, so nehmen wir an, erkannt haben, dass imvorliegenden Zusammenhang keine unbedenkliche„Präzisierung“ herzustellen ist, die nicht zugleich zuVerfolgungsdefiziten führen würde.

Im Übrigen bleibt die Begründung des Änderungs-antrags aus Baden-Württemberg im Dunkeln, in derausgeführt wird, auch in anderen Lebensbereichensei eine tief greifende Verunsicherung eingetreten,die nach einer allgemeinen Änderung des Strafge-setzbuchs verlange. Ich halte diese Annahme für un-richtig und gefährlich. Deshalb teile ich auch dieSchlussfolgerung nicht.

Tatsächlich ist es vielmehr so: Der einzige Bereich,in dem es bislang in nennenswerter Zahl zu hoch um-strittenen Ermittlungsverfahren und strafgerichtli-chen Erkenntnissen – übrigens Freisprüchen wie Ver-urteilungen – gekommen ist, war der Bereich derDrittmittelförderung. Hier wiederum waren es insbe-sondere die Zuwendungen für Zwecke der medizini-schen Forschung.

Schließlich darf in diesem Zusammenhang keines-falls außer Acht gelassen werden, dass für die Dritt-mittelforschung die Grundrechtsgarantie des Artikels

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Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hamburg)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001470

5 Abs. 3 Grundgesetz gilt. Deshalb gibt es durchauseinen sachlichen Grund, ausschließlich Zuwendun-gen für Forschung und Lehre einer besonderen Rege-lung zu unterwerfen. Drittmittelförderung ist ebennicht mit Spenden- und Sponsorengeldern, etwa fürkommunale Veranstaltungen, zu vergleichen.

Während die Amtsträger in Forschung und Lehre– ich habe es bereits eingangs skizziert – für eine effektive Grundrechtswahrnehmung in weiten Teilenauf Drittmittel angewiesen sind, besteht außerhalbdieses Bereichs keine vergleichbare Abhängigkeitvon Zuwendungen der Privatwirtschaft. Zumindestsollte hier, etwa im kommunalen Bereich, eine solcheAbhängigkeit regelmäßig nicht vorliegen.

Ich stehe deshalb dem Antrag Baden-Württembergs– das werden Sie vielleicht nachvollziehen können –sehr kritisch gegenüber.

Noch ein Wort zu dem Antrag aus Thüringen: Da-rüber, ob es sachgerecht ist, wie vorgeschlagen, auchden Bereich der Krankenversorgung aufzunehmen,kann man sich gewiss streiten. Für nicht akzeptabelhalte ich es aber, den Regelungsbereich auf Hoch-schulen und Hochschulkliniken zu verengen, wie esder Thüringer Antrag nahe legt.

Wir haben in unserem Entschließungsantrag klargesagt: Wir brauchen Rechtssicherheit nicht nur fürden Hochschulbereich; auch außerhalb der Hoch-schulen wird hoch qualifizierte Forschung betrieben,die ohne Drittmittel nicht möglich ist. Die Ent-schließung muss deshalb deutlich machen, dass auchder außeruniversitäre Forschungssektor erfasst wer-den soll und muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kol-leginnen und Kollegen, nach alledem bitte ich Sie:Lassen Sie uns an dem klaren Hamburger Votum fest-halten! Notwendig ist eine eigenständige Regelung,die gesicherte Rahmenbedingungen für die privateForschungsförderung – universitär wie außeruniver-sitär – schafft und die deren Eigenarten ebenso Rech-nung tragen kann wie ihrem gesonderten Stellenwert.Was wir ganz sicher nicht brauchen, ist eine Verwäs-serung des Korruptionsstrafrechts, wie sie der baden-württembergische Antrag aus unserer Sicht befürch-ten lassen könnte.

Deshalb mein Appell: Unterstützen Sie bitte denHamburger Entschließungsantrag, und lassen Sie unsdie klare Bitte an die Bundesregierung richten, einenGesetzentwurf für den lauteren Umgang mit Drittmit-teln vorzulegen!

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Frau Senatorin!

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Herr Staatsmi-nister Riebel (Hessen) abgegeben. – Weitere Wort-meldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 541/1/01 vor. Ich rufe auf:

Ziffer 1! Wer stimmt zu? – Das ist eine Minderheit.

Damit entfällt Ziffer 2.

Bitte Ihr Handzeichen zu Ziffer 3! – Das ist dieMehrheit.

Wer dafür ist, die Entschließung wie soeben be-schlossen anzunehmen, den bitte ich um das Hand-zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Bundesrat hat so beschlossen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 29:

Entschließung des Bundesrates zur Förderungder Binnenschifffahrt – Antrag des LandesBaden-Württemberg – (Drucksache 599/01)

Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. – Eine Er-klärung zu Protokoll*) gibt Herr Minister Köberle(Baden-Württemberg).

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 599/1/01 und ein Landesan-trag von Rheinland-Pfalz in Drucksache 599/2/01 vor.

Ich beginne mit dem Landesantrag, Drucksache599/2/01. Wer ist dafür? – Das ist eine Minderheit.

Nun zu den Ausschussempfehlungen, Drucksache599/1/01, Ziffer 1! Wer stimmt zu? – Das ist eine Min-derheit.

Dann frage ich, wer dafür ist, die Entschließung inunveränderter Form zu fassen, wie dies unter Ziffer 2der Ausschussempfehlungen vorgeschlagen ist. BitteIhr Handzeichen! – Das ist eine Minderheit.

Der Bundesrat ist damit dem Vorschlag unter Ziffer 3der Ausschussempfehlungen gefolgt und hat die Ent-schließung n i c h t gefasst.

Tagesordnungspunkt 30:

a) Zweite Entschließung des Bundesrates zumErweiterungsprozess der Europäischen Union– Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsengemäß § 36 Abs. 2 GO BR – (Drucksache 711/01)

b) Mitteilung der Kommission der EuropäischenGemeinschaften über die Auswirkungen derErweiterung für die an Beitrittsländer angren-zenden Regionen – Gemeinschaftsaktion fürGrenzregionen (Drucksache 673/01)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Das Wort hat HerrKollege Dr. Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern).

Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern):Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Her-ren! Die Mitteilung der Kommission über die Auswir-kungen der Erweiterung auf die Grenzregionen ent-spricht in keiner Weise den Erwartungen, die diesebisher auf Grund von entsprechenden Äußerungender Kommission hegten. Um es ganz deutlich zusagen: Die Mitteilung wird nicht ansatzweise demAuftrag des Europäischen Rates von Nizza gerecht,ein Programm zur Festigung der Wettbewerbsfähig-keit der Grenzregionen vorzulegen. Dies gilt sowohlhinsichtlich der finanziellen Ausstattung als auch hin-sichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung.

Die Kommission hat insgesamt 195 Millionen Eurofür 23 Grenzregionen in den bisherigen Mitgliedstaa-

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Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hamburg)

*) Anlage 12 *) Anlage 13

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ten der Europäischen Union vorgesehen. Rein rech-nerisch ergeben sich damit für jede betroffene Grenz-region rund 8,5 Millionen Euro. Angesichts der zu er-wartenden Auswirkungen der Erweiterung auf dieGrenzregionen ist das nicht mehr als der bekannteTropfen auf den heißen Stein.

Auch inhaltlich entspricht die Mitteilung kaum dentatsächlichen Erfordernissen. Nur ein Beispiel: DenSchwerpunkt der Kommissionsvorschläge bildet dieAufstockung der Mittel für Transeuropäische Netze.Abgesehen davon, dass Art und Weise sowie Dauerder Umsetzung dieser Vorschläge noch weitgehendunbekannt sind – für eine Grenzregion wie Vorpom-mern, die dünn besiedelt und wirtschaftlich unterent-wickelt ist, spielt der Ausbau der europäischenMagistralen nicht die einzige Rolle. Genauso wichtigfür die wirtschaftliche Entwicklung der Grenzregio-nen und vor allem für das Zusammenwachsen undden Austausch mit den angrenzenden polnischen Ge-bieten ist der Ausbau der regionalen Verkehrsver-bindungen. Wichtig sind der Ausbau der bestehen-den Grenzübergänge und die Eröffnung neuerÜbergangsstellen. Wichtig ist deren Anbindung andas Hinterland.

Es geht um den Ausbau der regionalen Straßen-und Schienenverbindungen. Diese Aspekte suche ichin der Kommissionsmitteilung vergeblich.

Die Kommission verweist in diesem Zusammen-hang auf die bestehende Strukturfondsförderung undschlägt eine stärkere Nutzung dieser Mittel zur För-derung der Grenzregionen vor. Auch dieser Vorschlaggeht an den Tatsachen vorbei. Die Strukturfonds sindeben nicht zur Abfederung erweiterungsbedingterAuswirkungen in den Grenzregionenen bestimmt,sondern zur Beseitigung struktureller Nachteile imVergleich zu anderen Regionen der EuropäischenUnion. Diese strukturellen Nachteile bestehen inMecklenburg-Vorpommern nicht nur in der Grenzre-gion, sondern im ganzen Land. Die Umschichtung vonStrukturfondsmitteln in die Grenzregionen würdedamit zu Lasten anderer, ebenso förderbedürftiger Re-gionen in Mecklenburg-Vorpommern gehen. Vondem immensen Verwaltungsaufwand, der angesichtsder genehmigten operationellen Programme und Pro-grammergänzungen mit einer solchen Umschichtungverbunden wäre, will ich hier gar nicht sprechen.

Meine Damen und Herren, viele Bürgerinnen undBürger, vor allem in den Grenzregionen, hegen Vorur-teile gegen den Beitritt der mittel- und osteuropäi-schen Länder. Sie haben Angst vor zunehmender Bil-ligkonkurrenz, vor einem Zustrom an Arbeitskräften,auch von Pendlern, vor Lohn-, Sozial- und Umwelt-dumping. Ihr volles Gewicht erhalten diese Vorbehal-te und Ängste angesichts einer Arbeitslosigkeit von25 bis 30 % in einigen Teilen der Grenzregion Vor-pommern. Das alles wirkt sich sehr konkret in den Fa-milien, den Handwerksbetrieben, im Einzelhandelund in den Kommunen aus.

Diese Vorbehalte und Ängste müssen wir ernstnehmen. Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit sindnotwendig. Sie sind meiner Meinung nach die besteGewähr dafür, dass Sorgen und Ängste nicht von

denen instrumentalisiert werden, die der Intoleranzund der Abschottung das Wort reden. Das ist dasLetzte, was wir in diesem Zusammenhang brauchen.

Was wir aber brauchen, ist ein überzeugendes undtransparentes Beitrittskonzept, das für die Menschenim Land, in den Grenzregionen und darüber hinaus,glaubwürdig ist und ihnen Chancen aufzeigt – nichtnur in ferner Zukunft, sondern auch in der Gegen-wart, nicht in allgemeinen Theorien, sondern in kon-kreten Perspektiven, die der Realität standhaltenmüssen.

Selbstverständlich sind in diesem Zusammenhangdie Grenzregionen selbst gefordert. Natürlich neh-men die betroffenen Regionen ihre Verantwortungauch wahr und entwickeln Eigeninitiative. Ich willIhnen zwei konkrete Beispiele für innovative Eigen-aktivitäten nennen:

Erstens. Im Herbst letzten Jahres haben wir inStettin ein „Haus der Wirtschaft“ gegründet. Es bie-tet sehr konkrete Hilfe für Unternehmen beider Sei-ten, die sich jeweils im anderen Land betätigen wol-len. Es ist mit sehr großem Erfolg gestartet.

Zweitens. Im Herbst dieses Jahres beginnt in Meck-lenburg-Vorpommern ein Pilotprojekt für eine Lehreüber die deutsch-polnische Grenze hinweg. Jeweils45 deutsche und 45 polnische Lehrlinge werdenmehrwöchige Ausbildungsabschnitte im jeweils an-deren Land absolvieren. Wir setzen auf dieses Projektgroße Hoffnungen.

Teil eines überzeugenden Beitrittskonzeptes musses deshalb sein, dass die Europäische Union die besondere Situation der Grenzregionen im Beitritts-prozess berücksichtigt. Die betroffenen deutschenGrenzregionen haben dazu – auch in Zusammenar-beit mit der Bundesregierung – konkrete Vorschlägeunterbreitet, mit dem Ziel, das Zusammenwachsender Grenzregionen auf beiden Seiten zu fördern, dieVerkehrsinfrastruktur zu verbessern sowie den klei-nen und mittleren Unternehmen die Anpassung andie veränderte Wettbewerbssituation zu erleichtern.Wir haben vorgeschlagen, zu diesem Zweck die vor-handenen Strukturen des INTERREG-Programms zunutzen. Die Kommission hat diese Vorschläge bishernicht oder nur in sehr geringem Maße aufgegriffen.

Mit ihrer Mitteilung hätte die Kommission nachwei-sen können, dass bestehende Vorbehalte und Ängsteauf europäischer Ebene ernst genommen werden.Diesen Nachweis ist sie bisher schuldig geblieben.Welche Auswirkungen das hat, bleibt abzuwarten. Inder vorliegenden Form ist die Mitteilung jedenfallsnicht geeignet, in den Grenzregionen das Vertrauenin den Beitrittsprozess zu stärken. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Ringstorff!

Das Wort hat Herr Staatsminister Tillich (Sachsen).

Stanislaw Tillich (Sachsen): Herr Präsident! Meinesehr geehrten Damen und Herren! Bei der Ihnenheute vorliegenden Entschließung zum Erweiterungs-

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Dr. Harald Ringstorff (Mecklenburg-Vorpommern)

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prozess der Europäischen Union handelt es sich umdie zweite Entschließung des Bundesrates in dieserAngelegenheit. Ausgehend von der ersten Bundes-ratsentschließung kann festgehalten werden, dass diepolitischen Forderungen unter schwedischer Präsi-dentschaft zu einem Gutteil erfüllt worden sind.

Zu den schwierigsten Fragen unter schwedischerPräsidentschaft gehörte die gemeinsame Verhand-lungsposition im Kapitel „Freier Personenverkehr“.Bisher haben fünf Beitrittskandidaten dem EU-Vor-schlag einer flexiblen Übergangsfrist von maximalsieben Jahren im Rahmen der Freizügigkeit von Per-sonen und der Dienstleistungsfreiheit zugestimmt.

Ich möchte betonen: Erforderlich ist eine flexibleund branchenspezifische Lösung, die die kurz- undmittelfristig prognostizierten Probleme abmildert.Langfristig stellt die Zuwanderung von Osteuropäernnach Westeuropa eine wesentliche Quelle für Wohl-fahrtssteigerungen und Produktivitätszuwächse dar.

Wichtig ist jetzt vor allem die Klärung der prakti-schen Ausgestaltung dieser Regelungen zwischendem Bund und den Ländern. Hierbei plädiere ichnochmals für flexible und möglichst unbürokratischeLösungen.

Hinsichtlich des Kapitels „Freier Kapitalverkehr“hat die Europäische Union zwar bei neun Beitrittslän-dern einer Übergangsfrist von sieben Jahren zuge-stimmt, doch fordert beispielsweise noch immer einBeitrittskandidat 18 Jahre Übergangszeit beim Er-werb von landwirtschaftlich genutztem Grund undBoden.

Lassen Sie mich auf zwei der vier Verhandlungska-pitel eingehen, die wir in der Entschließung behan-deln:

In der Verkehrspolitik erwartet der Bundesrat ins-besondere die Übernahme und die Anwendung dertechnischen und sicherheitsrelevanten Standards,der Umwelt- und Sozialvorschriften sowie der Steu-er- und Gebührenregelungen zum Zeitpunkt des Bei-tritts. Eine weitere Verschlechterung der Wettbe-werbssituation der deutschen Spediteure imeuropäischen Kontext und eine unverhältnismäßigeBelastung von Verkehrsinfrastruktur und Umweltsind nicht hinnehmbar.

Hinsichtlich des Kapitels „Justiz und Inneres“ beto-nen die Länder, dass Personenkontrollen an den Bin-nengrenzen nicht abgeschafft werden können, ehenicht die notwendigen Voraussetzungen zur prakti-schen Anwendung des Besitzstandes erfüllt sind. DieDiskussion im Rahmen der Verhandlungen in Brüsselgeht dabei in die richtige Richtung: Die Anwendungdes Schengen-Acquis soll in zwei Phasen erfolgen.Teile des Schengener Vertragswerkes müssen bereitszum Zeitpunkt des Beitritts umgesetzt sein, andereTeile spätestens bei Aufhebung der Binnengrenzkon-trollen.

Die Verhandlungsergebnisse hinsichtlich der be-treffenden Kapitel wird der Bundesrat am Ende desJahres mit den Forderungen der heutigen Bundesrats-entschließung abgleichen.

Für den weiteren Verhandlungsverlauf unter belgi-scher und spanischer Präsidentschaft erwarten wir,dass – erstens – vor dem Hintergrund der vorläufigenAbschlüsse mit allen Beitrittsländern nunmehr derKontrolle der Umsetzung des EU-Besitzstandes durchdie Beitrittsländer, dem Monitoring, größeres Augen-merk gewidmet wird und dass – zweitens – die EU-Kommission im November in ihren nächsten Fort-schrittsberichten diejenigen Beitrittsländer benennt,die den gemeinschaftlichen Standard an Gesetzenund Verfahren in den Alltag von Verwaltung und Jus-tiz nur unzureichend übertragen.

Der weitere „Fahrplan“ für die Begleitung der Er-weiterungsverhandlungen durch den Bundesrat siehtnach dessen Vorstellungen wie folgt aus:

Die Bewertung der noch ausstehenden Verhand-lungskapitel, wozu vor allem die finanziell relevantengehören, über die unter spanischem Vorsitz in Brüsselverhandelt wird, wird Gegenstand einer dritten Bun-desratsentschließung zur Erweiterung sein.

Darüber hinaus sollen in der folgenden Entschlie-ßung flankierende Maßnahmen zur Vorbereitung derAufnahme der Kandidatenländer, die unserer Auffas-sung nach seitens der EU, des Bundes und der Länderergriffen werden müssen, konkretisiert werden.

Nachdem das Europäische Parlament und der Eu-ropäische Rat von Nizza die Kommission im vergan-genen Jahr ersucht haben, ein Programm zur Festi-gung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit derGrenzregionen vorzuschlagen, liegt dieses nun – seitdem 25. Juli dieses Jahres – auf dem Tisch. Das Er-gebnis ist schlichtweg ein politisches Armutszeugnisfür die Europäische Kommission. In der weiteren Be-urteilung schließe ich mich meinem Vorredner an.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu den beiden vorlie-genden Entschließungen. – Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Wir danken Ihnen, HerrStaatsminister.

Das Wort hat Herr Minister Professor Schelter(Brandenburg).

Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg): Herr Präsi-dent! Meine sehr verehrten Damen und Herren! DieErweiterung der Europäischen Union nach Osten istdas größte und schwierigste Projekt der europäischenIntegration. Wir wollen, dass dieses Projekt ein Erfolgwird. Deshalb fordern wir immer wieder ein, dass dieRahmenbedingungen dafür geschaffen werden. Dasgilt vor allem für die Grenzregionen.

Die wirtschaftlichen Chancen auch und gerade derEinwohner und der Unternehmen in den Grenzregio-nen können sich durch die EU-Erweiterung wesent-lich verbessern. Aber diese Vorteile werden wegendes noch nicht abgeschlossenen Transformationspro-zesses in den ostdeutschen Grenzregionen nur mitVerzögerungen eintreten. Deshalb sind die Europäi-sche Union, der Bund und die Länder gefordert zuverhindern, dass die Grenzregionen noch weiter hin-ter die wirtschaftsstarken Regionen zurückfallen, dieheute am meisten von der bevorstehenden EU-Erwei-terung profitieren.

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Stanislaw Tillich (Sachsen)

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Die am 25. Juli dieses Jahres vorgelegte Mitteilungder Europäischen Kommission über die Auswirkun-gen der Erweiterung auf die an Beitrittsstaaten an-grenzenden Regionen ist zwar ein kleiner Schritt indie richtige Richtung; sie gibt aber leider zugleich einfalsches Signal. Sie zeigt nämlich, dass die Europäi-sche Kommission die Dimension des Problems völligunterschätzt. Sie wird dem Auftrag des EuropäischenRates von Nizza nicht gerecht. Dafür ist der Finanz-rahmen von insgesamt 195 Millionen Euro bis 2006für 23 Grenzregionen in fünf Mitgliedstaaten viel zuschmal. Rechnerisch bedeutet das: 6 Euro pro Bürger!

Hinzu kommt, dass die Schwerpunkte des Pro-gramms falsch gesetzt sind. Herr MinisterpräsidentRingstorff hat darauf hingewiesen. Lassen Sie michergänzen: Zu kurz kommen die Kapitalausstattungder kleinen und mittleren Unternehmen, Qualifizie-rungsmaßnahmen für die Arbeitnehmer in denGrenzregionen und vieles andere mehr.

Die kritischen Anmerkungen der Ausschüsse desBundesrates beruhen auf einem einstimmigen Be-schluss der Konferenz der Europaminister der Ländervom 30. und 31. August dieses Jahres.

Die deutschen Länder stehen mit ihrer Kritik nichtallein. Auch das Europäische Parlament hat seine Un-zufriedenheit deutlich zum Ausdruck gebracht undam 5. September ebenfalls zusätzliche Maßnahmenfür die Grenzregionen gefordert.

Ich bitte die Bundesregierung, sich im Rat dafür ein-zusetzen, dass die Gemeinschaftsaktion spürbarnachgebessert und dann unter Beteiligung der Län-der schnell umgesetzt wird.

Aber, meine Damen und Herren, jetzt ist schoneines klar: Die Hilfen der Europäischen Union unddie eigenen Kräfte der Länder werden nicht ausrei-chen. Deshalb erwarten wir von der Bundesregie-rung, dass sie ihrer Verantwortung gerecht wird undMaßnahmen zur Förderung der deutschen Grenzre-gionen ergreift, so wie sie auch von den Bundestags-fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen undCDU/CSU gefordert werden.

Als Vertreter eines Landes, das an die neuen Mit-gliedstaaten grenzt, möchte ich mich sehr herzlich fürdie Solidarität bedanken, die die alten Länder in derDiskussion über die Mitteilung der Kommission be-wiesen haben. Wir werden diese Solidarität in dennächsten Wochen und Monaten bitter nötig haben. –Vielen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Minister!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. – Er-klärungen zu Protokoll*) gibt Herr StaatsministerBocklet (Bayern) ab.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Ich beginne mit Punkt 30 a), dem Entschließungsan-trag zum Erweiterungsprozess der EuropäischenUnion.

Ausschussberatungen haben noch nicht stattgefun-den. Wir sind jedoch übereingekommen, bereitsheute in der Sache zu entscheiden.

Wer dafür ist, die Entschließung zu fassen, den bitteich um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit.

Der Bundesrat hat damit die Entschließung gefasst.

Ich setze die Abstimmung nun mit Punkt 30 b)– Mitteilung über die Auswirkungen der Erweiterungfür die Grenzregionen – fort.

Dazu liegen Ihnen die Empfehlungen der Aus-schüsse in Drucksache 673/1/01 vor. Bitte Ihr Hand-zeichen für:

Ziffer 1! – Das ist die Mehrheit.

Ziffer 2! – Dafür ist niemand.

Ziffer 3! – Dafür ist auch niemand.

Ziffer 4! – Niemand ist für Ziffer 4.

Ziffer 5! – Das ist eine Minderheit.

Ziffer 6! – Das ist ebenfalls eine Minderheit.

Der Bundesrat hat damit Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 31:

Entschließung des Bundesrates über Eckpunk-te zur Novellierung des Landwirtschaftsgeset-zes von 1955 – Antrag des Landes Niedersach-sen gemäß § 36 Abs. 2 GO BR – (Drucksache717/01)

Hierzu liegt eine Wortmeldung von Minister Bartels(Niedersachsen) vor.

Uwe Bartels (Niedersachsen): Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Die Landwirt-schaftspolitik befindet sich europaweit in einer Phase,in der neue Akzente gesetzt werden. Wer neue Akzen-te setzen will, stößt nicht selten auf Gegenwind undauf Probleme der verschiedensten Art.

„Ein jedes Problem durchläuft bis zu seiner Aner-kennung drei Stufen“ – hat der deutsche PhilosophS c h o p e n h a u e r gesagt –: „In der ersten wird eslächerlich gemacht, in der zweiten bekämpft, und inder dritten gilt es als selbstverständlich.“

Für neue Akzentsetzungen in der europäischenAgrarpolitik haben sich auch die beiden EU-Kommis-sare F i s c h l e r und B y r n e buchstäblich auf denWeg gemacht. In ihren Round-Table-Gesprächen inBrüssel, Stockholm, Berlin, Dublin, Wien und Parishaben sie viele Fragen zur Weiterentwicklung dereuropäischen Agrarpolitik erörtert: Was erwarten dieBürger von einem modernen Agrarsektor und einermodernen Agrarproduktion? Wie kann die EU-PolitikHilfestellung leisten? Wodurch unterscheidet sich derAgrarsektor von anderen Wirtschaftszweigen? Wiekann ein Agrarsektor, der auf dem Weltmarkt wettbe-werbsfähig sein muss, die Erzeugung hochwertigerLebensmittel gewährleisten?

Diese und weitere Fragen beschäftigen auch diedeutsche Landwirtschaftspolitik. Die Landesregie-rung von Niedersachsen hat die Führ-Kommission

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Prof. Dr. Kurt Schelter (Brandenburg)

*) Anlagen 14 und 15

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eingesetzt, die – besetzt mit Experten vor allem ausWissenschaft und Wirtschaft aus dem gesamten Bun-desgebiet – Leitbilder und Maßnahmen für eineLandwirtschaftspolitik der Zukunft erarbeiten soll.

Für mich zeigt die Arbeit dieser Kommission schonjetzt, dass wir bei der Neuordnung der Agrarpolitikdas deutsche Landwirtschaftsgesetz von 1955 nichtausklammern dürfen. Nun sagt das bloße Alter einesGesetzes selbstverständlich noch nichts über seineRelevanz aus. Denken wir nur an das Grundgesetz!Das Landwirtschaftsgesetz wurde allerdings in einerZeit geschaffen, in der die Erwartungen der Bürgerin-nen und Bürger an die Landwirtschaft völlig anderewaren als diejenigen, die wir z. B. im letzten Dreivier-teljahr hier gemeinsam formuliert haben. Die schlich-te Sicherung der Ernährung hatte unmittelbar nachdem Ende des Krieges, als die Probleme der Unterver-sorgung der Bevölkerung allgegenwärtig waren,einen ganz anderen Stellenwert. Die Vernichtung vonÜberschüssen war damals unvorstellbar.

In der Nachkriegszeit wurde die Sorge um die Zu-kunft der Landwirtschaft in einer zunehmend indus-trialisierten Wirtschaft von einem breiten gesell-schaftlichen Konsens getragen. Es war klar, dass dienotwendigen strukturellen Anpassungen in der Land-wirtschaft staatlich begleitet werden müssen. Der An-teil der in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Er-werbspersonen sank von 30 % in der Nachkriegszeitauf 10 % in den späten 70er-Jahren. Die Diskrepanzzwischen den landwirtschaftlichen Einkommen undden in der Industrie erzielten Löhnen war enorm.

Hinzu kam, dass 1957 mit den Römischen Verträ-gen zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsge-meinschaft die Landwirtschaft weiter unter An-passungsdruck geriet. Von daher standen die imLandwirtschaftsgesetz formulierten Ziele, z. B. dieTeilnahme der Landwirtschaft an der fortschreitendenEntwicklung der Volkswirtschaft oder die bestmög-liche Versorgung der Bevölkerung mit Ernährungs-gütern und die Steigerung der Produktivität in derLandwirtschaft, zu Recht im Mittelpunkt der Agrarpo-litik.

Die Situation von 1955 bis heute hat sich grundle-gend verändert. Zwar ist der Strukturwandel in derLandwirtschaft immer noch ein Problem, aber diewirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbe-dingungen haben sich grundlegend verändert. Seitder Agrarreform im Jahr 1992, mit der Agenda 2000,spätestens jedoch seit dem Auftreten von BSE inDeutschland sind die Aspekte des Verbraucher-schutzes, des Tierschutzes sowie des Umwelt- undNaturschutzes zentrale Leitbilder der Landwirt-schaftspolitik. Uns allen ist klar geworden, dass dasVertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher indie Qualität und Sicherheit der produzierten Nah-rungsmittel wohl die wichtigste Voraussetzung fürdas Gedeihen der Landwirtschaft ist.

Dieser Zusammenhang und auch die Ziele des Tier-und Umweltschutzes werden im Landwirtschaftsge-setz von 1955 nicht berücksichtigt. Aus meiner Sichtmüssen diese Entwicklungen ebenso wie die He-rausforderungen der EU-Osterweiterung und die fort-

schreitende Globalisierung der Agrarmärkte ineinem novellierten Landwirtschaftsgesetz ihren Nie-derschlag finden. Dies sollten wir nicht zuletzt des-halb tun, weil sonst die Landwirtschaft im Span-nungsfeld zunehmend liberalisierter Agrarmärkte aufder einen Seite und steigender Anforderungen derGesellschaft auf der anderen Seite auf eine ungewisseZukunft zusteuert. Diese Konfliktsituation betrifft denAgrarsektor wie keinen anderen Bereich unsererVolkswirtschaft.

Die europäische Agrarpolitik hat auf die zunehmen-den Anforderungen der Gesellschaft an die Landwirt-schaft mit dem Agrarmodell einer multifunktionalenLandwirtschaft eine erste Antwort gefunden. Aus-druck einer sich weiterentwickelnden europäischenAgrarpolitik sind bereits die Stärkung der zweitenSäule der Agrarpolitik, der Politik für den ländlichenRaum, und die grundlegende Reformierung der ers-ten Säule, nämlich der Markt- und Preispolitik. Wirmüssen uns fragen, ob wir nicht auch eine dritteSäule brauchen, auf die wir die Agrarpolitik zukünf-tig stellen wollen, und zwar im Sinne einer Politik fürdie Qualität und Sicherheit unserer Nahrungsmittel.Wir sollten diesen Gedanken gemeinsam weiterent-wickeln und in das deutsche Landwirtschaftsgesetzintegrieren.

Das europäische Leitbild einer multifunktionalenLandwirtschaft lässt bereits erkennen, dass es Auf-gabe der Landwirtschaftspolitik ist, einen Ausgleichherzustellen zwischen den Anforderungen des Ver-braucher-, Tier- und Umweltschutzes, der Wettbe-werbsfähigkeit und der Marktorientierung der Land-wirtschaft sowie der sozialen Gerechtigkeit für die inder Landwirtschaft tätigen Menschen.

Ich bin der festen Überzeugung, dass wir den be-rechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Ver-braucher in der Landwirtschaftspolitik noch höherenStellenwert geben müssen und dass sich dies imLandwirtschaftsgesetz niederschlagen muss. Im Ge-genzug sollten wir die Leistungen der Landwirtschaftauf Grund erhöhter nationaler Produktionsanforde-rungen anerkennen und dies ebenfalls im novellier-ten Landwirtschaftsgesetz deutlich machen. Dazuzähle ich die multifunktionalen Leistungen der Land-wirtschaft, d. h. Leistungen, die von der Gesellschafterwünscht, aber über den Markt – jedenfalls bisher –nicht entgolten werden, etwa erhöhter Tierschutzoder die Offenhaltung und Pflege einer Kulturland-schaft.

Wenn wir das Gesetz in seiner Zielsetzung schonanpassen, müssen wir auch die veränderte Kompe-tenzverteilung in der Agrarpolitik auf der Ebene derEU, des Bundes und der Länder berücksichtigen. Diesgilt hinsichtlich der im Landwirtschaftsgesetz ge-nannten Politikbereiche, wie die Preis- und Handels-politik, die heute nicht mehr im Kompetenzbereichder Länder liegt, sondern bereits auf europäischerEbene angesiedelt ist, ebenso wie hinsichtlich der zu-nehmenden Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips imBereich der ländlichen Entwicklung und des Umwelt-und Naturschutzes.

Schließlich sind die Bestimmungen des Landwirt-schaftsgesetzes zur Agrarberichterstattung zu über-

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Uwe Bartels (Niedersachsen)

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denken. Ich halte es für erforderlich, dass in demAgrarbericht auch die umwelt- und tierschutzrelevan-ten Fortschritte dokumentiert werden. Nur so kann esder Landwirtschaftspolitik gelingen, eine aktive Rolleim gesellschaftlichen Wettstreit um den richtigen Wegeinzunehmen.

Ich habe oft den Eindruck, dass heute die meisteEnergie zur bloßen Verteidigung der Landwirtschaftgegenüber den Anforderungen der Gesellschaft auf-gebracht wird. Ich bin aber der Meinung, dass wirschon heute viel besser sind, als dies in breiten Teilender Bevölkerung wahrgenommen wird. Denken Siean die vielen Fortschritte bei den modernen Produk-tionsmethoden! Ich nenne nur die Stichworte „preci-sion farming“, „integrierter Landbau“, „artgerechteTierhaltung“.

Die Landwirtschaft muss diese Fortschritte in dieGesellschaft hinein vermitteln. Wir wollen aber auchDefizite offen legen – sie gibt es zweifelsohne; darü-ber wird miteinander zu sprechen sein – und zeigen,wo Ansatzpunkte für weitere Verbesserungen sind, z. B. im Umwelt-, Tier- und Verbraucherschutz.

Außerdem sollten wir eine Überprüfung der imLandwirtschaftsgesetz verankerten Vergleichsrech-nung anstreben. Wir müssen uns überlegen, ob esrichtig ist, die Situation der Landwirtschaft am Ein-kommen eines nicht-landwirtschaftlichen Facharbei-ters zu messen. Die gesamte Methodik der Ver-gleichsrechnung ist gründlich zu überdenken.

Meine Damen und Herren, mit diesen ersten Gedan-ken zum Landwirtschaftsgesetz möchte ich gerne einebundesweite Diskussion anstoßen. Lassen Sie uns imSchulterschluss zwischen Bund und Ländern das deut-sche Landwirtschaftsgesetz im Sinne zukunftsfähigerLeitlinien für eine moderne und rationale Landwirt-schaftspolitik ausgestalten! – Herzlichen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärBerninger (Bundesministerium für Verbraucher-schutz, Ernährung und Landwirtschaft).

Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährungund Landwirtschaft: Herr Präsident, meine Damenund Herren! Dem Grunde nach stimmen wir dem An-sinnen des Landes Niedersachsen zu. Es besteht keinZweifel, dass das gegenwärtige Landwirtschaftsge-setz in den meisten Fragen nicht mehr aktuell ist. DieAgrar- und Umweltminister haben am 13. Juni diesesJahres deshalb beschlossen, dass die Bundesregie-rung gemeinsam mit den Ländern eine Änderung an-gehen solle.

Herr Minister Bartels hat über Änderungsbedarf invielen Punkten gesprochen. Wir sollten allerdings inder Diskussion um das Landwirtschaftsgesetz die Än-derungen im materiellen Bereich nicht vergessen; siesind für uns zurzeit von größerer Priorität. Sie wis-sen, wir wollen die Gemeinschaftsaufgabe „Verbes-serung der Agrarstruktur- und des Küstenschutzes“

neu orientieren, so dass die Belange des Umwelt- unddes Tierschutzes besser berücksichtigt werden. Siewissen auch, dass neue Regelungen im Bundesrat dis-kutiert werden. Dazu gehört die Hennenhaltungsver-ordnung; hier sollen Fragen des Tierschutzes auf eineneue Grundlage gestellt werden. Im Anschluss andiesen Tagesordnungspunkt diskutieren wir über dieModulation, die Veränderung im Umgang mit der europäischen Agrarfinanzierung. Auch hier geht esum mehr Tier- und Umweltschutz. Dies sind Beispie-le, die ein gutes Fundament für ein neues Landwirt-schaftsgesetz darstellen.

Wir sollten die Diskussion rasch voranbringen. Jebreiter der Konsens zwischen Bund und Ländern ist,desto leichter wird es sein, das Landwirtschaftsgesetzzu ändern. Ob es uns noch in dieser Legislaturperiodegelingt, diese Änderung zu vollziehen, halte ich inAnbetracht der Zeit für fraglich. Je eher wir uns einigwerden, desto rascher ist es möglich.

Ich halte die Diskussion in der Tat für wichtig, undwir sollten sie gemeinsam führen. Auf dem Funda-ment der Veränderungen der Agrarpolitik können dieBelange, die bisher unterbelichtet waren – der Ver-braucherschutz, der Tierschutz, ökologische Fragen –,stärker nach vorne gebracht werden.

Herr Minister Bartels hat angedeutet, dass auchüber die soziale Situation in der Landwirtschaft undüber Leistungen, die sie auf kulturellem und sozialemGebiet in den ländlichen Räumen erbringt, neu disku-tiert werden müsse. Ich füge hinzu: Dabei sind neueEinkommensquellen, etwa im Bereich der regenerati-ven Energien, zu berücksichtigen. Dies war in einerZeit, als die Landwirtschaft vor allem der Ernährungs-sicherheit diente, was Anfang der 50er-Jahre un-zweifelhaft der Fall war, natürlich kein Thema. Wirmeinen, im neuen Landwirtschaftsgesetz die multi-funktionale Landwirtschaft abbilden zu können unddamit am Ende eine klare Orientierung zu haben.

Was den Agrarbericht angeht, so werden wir in dernächsten Ausgabe die Belange des Umwelt- und desTierschutzes stärker berücksichtigen. Dies ist nötig,auch wenn das Landwirtschaftsgesetz es noch nichteinfordert. Die Bürgerinnen und Bürger wollen hierzuim Agrarbericht mehr und detailliertere Informatio-nen. Sie werden sie auch bekommen. – Ich danke fürdie Aufmerksamkeit.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Staatsse-kretär!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich weise die Vorlage dem Agrarausschuss – feder-führend – und dem Ausschuss für Umwelt, Natur-schutz und Reaktorsicherheit – mitberatend – zu.

Tagesordnungspunkt 32:

Entwurf eines Gesetzes zur Modulation vonDirektzahlungen im Rahmen der Gemeinsa-men Agrarpolitik (Modulationsgesetz) (Druck-sache 614/01)

Hierzu liegen Wortmeldungen vor. Das Wort hatHerr Minister Dr. Sklenar (Thüringen).

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Uwe Bartels (Niedersachsen)

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Dr. Volker Sklenar (Thüringen): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darfzunächst die Aussagen, die mein Kollege Bartels zumLandwirtschaftsgesetz gemacht hat, bestätigen. Es istdringend notwendig, in dieser Richtung einiges zutun. Dazu gehört zweifelsohne die Modulation.

Nach den EU-Regeln können die MitgliedstaatenFinanzmittel aus dem Bereich der „Direktzahlungen“im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in denSektor „Stärkung des ländlichen Raums“ umschich-ten. Dagegen ist nichts einzuwenden. Es ist im Ge-genteil richtig, dass die Finanzmittel stärker zur Ge-staltung und Ausrichtung des ländlichen Raumsgenutzt werden.

Dieses Ziel ist unbestritten. Zu Recht wird die Stär-kung der Agrarumweltmaßnahmen auch als wichti-ger Punkt bei der weiteren Gestaltung der Gemeinsa-men Agrarpolitik verstanden. Die Modulation kanndabei sehr zur Fortentwicklung beitragen, wenn sienur schlüssig, umfassend und kompetent vorbereitetund umgesetzt wird. Wenn es derzeit auch nur umverhältnismäßig geringe Umschichtungsbeträge geht,so bedeutet die Einführung der Modulation doch eineder wichtigsten agrarpolitischen Weichenstellungen.

Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregie-rung entspricht diesen Vorgaben aber nicht. Erkommt zur falschen Zeit, ist nicht in ein Gesamtkon-zept integriert und führt zu einem solch hohen Ver-waltungsaufwand, dass das angestrebte Ergebnis ineine ineffektive Förderung von Agrarumweltmaßnah-men umschlägt.

Erstens. Der Gesetzentwurf wirkt sich mindernd aufdie Einkommen der Bauern ab 2003 aus, ohne dassklar ist, welche Auswirkungen die Halbzeitbilanz derEU-Kommission zur Agenda 2000, die 2003 vorliegenwird, auf die Modulation haben wird. Sollte der Ge-setzesvorschlag der Bundesregierung in Kraft treten,hätte dies bereits jetzt erkennbar Novellierungsbe-darf im übernächsten Jahr zur Folge, verbunden mitPlanungsunsicherheit für die Betroffenen und Fragender Diskontinuität.

Zweitens. Bis jetzt stellt die Vorlage der Bundesre-gierung einen Gesetzentwurf zur Einkommensredu-zierung dar. Es gibt kein fachliches Konzept, aus demerkennbar würde, in welchem Umfang und für wel-che Agrarumweltprogramme die umgeschichtetenMittel eingesetzt werden könnten. Es ist noch nichteinmal klar, wie auf deutscher Seite der Einsatz derumgeschichteten Gelder mitfinanziert werden soll. Inden Diskussionen haben einige Länder erklärt, dassauf Grund ihrer Haushaltsmöglichkeiten nur eine Ko-finanzierung durch den Bund in Betracht komme.

Besonders deutlich wird die Konzeptionslosigkeitdaran, dass Länder, die bereits bisher in großem Um-fang Agrarumweltmaßnahmen durchgeführt haben,durch diese finanzielle Transaktion benachteiligt wür-den. Die EU-Regeln lassen es nicht zu, dass in derUmsetzung befindliche Programme durch im Rahmender Modulation umgeschichtete Mittel verstärkt wer-den. Was ist die Folge? Länder, die bisher Agrarum-weltmaßnahmen in ungenügendem Umfang durchge-führt haben, erhalten Geld von Ländern, die wegen

ihrer erfolgreichen Arbeit auf diesem Gebiet diedurch die Modulaton frei gewordenen Mittel nichtmehr einsetzen können. Dies halten wir für nichtdurchdacht, konzeptionslos und ungerecht.

Drittens. Die ersten gemeinsam mit den Ländernangestellten Überlegungen des Bundes – über dasStadium von Vorüberlegungen ist man noch nicht hin-ausgekommen – lassen bereits den über die Maßenhohen Verwaltungsaufwand zur Bewältigung derModulationsmechanismen klar erkennen. Zunächstmüssen höchst detaillierte Überprüfungen und Beur-teilungen durch die Behörde vorgenommen werden,um den Umfang der Abstriche bei der einzelbetriebli-chen Direktzahlung zu bestimmen. Dann soll das um-geschichtete Geld mit weiteren Verteilungsmechanis-men in neue Agrarumweltprogramme gesteuertwerden, wobei dieser Mitteleinsatz natürlich den unsallen bekannten bürokratischen Prüfungserfordernis-sen der Europäischen Union unterliegt.

Eine Auswertung der bisherigen Bund-Länder-Besprechungen dazu hat für die Abwicklung des gesamten Modulationsvorganges einen zusätzlichenPersonalbedarf im Freistaat Thüringen von etwa 20 Verwaltungsbeamten ergeben. Das hätte zurFolge, dass von 1 DM, die im Rahmen der Modulationumgeschichtet wird, etwa 0,80 DM für den Verwal-tungsaufwand eingesetzt werden müssten. MeineKolleginnen und Kollegen haben mir in Gesprächenam Rande der letzten Agrarministerkonferenz vonähnlichen Berechnungen und Ergebnissen aus ihrenLändern berichtet. Ich brauche nicht zu betonen, dassdie Effizienz eines solchen Förderprogramms so ge-ring ist, dass es die Evaluierung, die wir bei Landes-programmen stets durchführen, nicht überstehenwürde. Es ist kontraproduktiv, in einer Zeit, in deräußerste Anstrengungen zur Effizienzsteigerung derVerwaltungen unternommen werden, ein derartig in-effizientes Programm aufzulegen.

Allein aus den vorgetragenen Argumenten ergibtsich unsere Ablehnung des Gesetzesvorschlages derBundesregierung, wie es auch in unserem Plenaran-trag formuliert ist. – Herzlichen Dank.

Präsident Kurt Beck: Vielen Dank, Herr Minister!

Das Wort hat Herr Parlamentarischer StaatssekretärBerninger (Bundesministerium für Verbraucherschutz,Ernährung und Landwirtschaft).

Matthias Berninger, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährungund Landwirtschaft: Herr Präsident, meine Damenund Herren! Über das Landwirtschaftsgesetz ließ sichhier sehr schön diskutieren: Alle sind sich einig; aberwenn es konkret wird, gerät die Diskussion in einetwas anderes Fahrwasser. Das merken wir auch beidem anstehenden Thema.

Uns geht es darum, dass die Art und Weise der Fi-nanzierung der Agrarpolitik in Europa geändert wird.Wir wollen die erste Säule der Agrarpolitik, die aufPreisausgleichszahlungen des Jahres 1992 beruht,Schritt für Schritt reformieren und die dafür vorgese-

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henen Mittel in die zweite Säule – Politik für denländlichen Raum, tiergerechte Landwirtschaft, Ver-besserung des Umweltschutzes – umverteilen. Dabeikommt als zweiter Faktor eine staatliche Kofinanzie-rung hinzu. Im Westen muss man für jede Mark, diedann moduliert wird, eine zusätzliche Mark aufbrin-gen, in den neuen Ländern entsprechend den Förder-kriterien der Europäischen Union etwas weniger.Unter dem Strich wird dadurch für den Agrarbereichund den ländlichen Raum zusätzliches Geld mobili-siert, das genau dort eingesetzt werden kann, wo derBedarf an Veränderung am größten ist.

Nun ist gesagt worden, der Zeitpunkt für die Re-form sei falsch gewählt, und es wurde auf die BSE-Krise hingewiesen. Ich frage Sie: Wann, wenn nichtjetzt, vor Beginn der EU-Osterweiterung, da ohnehinüber die europäische Finanzstruktur diskutiert wird,da sich der Agrarbereich in einer strukturellen Krisebefindet, wäre es mehr berechtigt, in diesen BereichSteuergelder in beträchtlicher Höhe zu lenken?

Der zweite Punkt, der angesprochen wurde, betrifftdie Einkommenssituation der Landwirte. In dieserHinsicht kann ich nicht verstehen, dass man den jetzi-gen Zeitpunkt nicht für günstig hält. Wir haben im Bereich der Bullenmast durch die BSE-Krise selbst-verständlich Probleme. Aber angesichts der Ertragssi-tuation in der Landwirtschaft, der Situation im Milch-bereich und der Raps- und Getreideernte müssen Siedoch zugeben, dass die Betriebe die Modulation inder Form, wie wir sie vorschlagen – ein Vorschlag mitAugenmaß –, durchaus verkraften können.

Es ist darauf hingewiesen worden, dass die Bundes-regierung einen möglichst breiten Konsens der Län-der erreichen möchte. Kleinstrukturierte Landwirt-schaft, wie wir sie in Bayern haben, soll ebensoberücksichtigt werden wie großflächige Strukturen,wie sie in Mecklenburg-Vorpommern zu finden sind.Wir wollen eine Freigrenze einführen und dafür sor-gen, dass gerade kleine Betriebsstrukturen nicht vonEinsparungen betroffen sind.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass derPreis, den man dafür zahlt, höherer Verwaltungsauf-wand ist. Wir hätten uns gemeinsam mit Ihnen auchauf einen anderen Vorschlag eingelassen; aber das istnun einmal der Punkt, den man auf der Schattenseiteberücksichtigen muss. Ob der Verwaltungsaufwandso hoch ist, wie Sie es hier angedeutet haben, HerrMinister Sklenar, wird im Rahmen der weiteren Bera-tungen zu prüfen sein. Wir haben von einigen Län-dern andere Berechnungsgrundlagen bekommen. Ich denke, am Ende des Tages werden wir uns einigsein, dass es Ziel dieser Reform sein muss, dass die Mittel tatsächlich bei den Landwirtinnen undLandwirten ankommen, die im Tier- und Umwelt-schutz zusätzliche Leistungen erbringen.

Bund und Länder haben auf der Agrar- und Um-weltministerkonferenz am 13. Juni 2001 in Potsdamfolgenden Grundsatzbeschluss gefasst: Die Modulati-on ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zurUmschichtung von EU-Finanzmitteln. – Daran solltenwir uns in dieser Diskussion erinnern.

Nun gibt es Streit unter den Ländern, welchen An-teil an der Finanzierung der Bund einerseits und dieLänder andererseits zu übernehmen haben. Der Bundist wie bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserungder Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bereit, 60 % zu übernehmen. Die Länder fordern vom Bund –aus ihrem Interesse verständlich –, mehr zu überneh-men. Ich möchte auf Folgendes hinweisen: Der Streit-wert, über den wir uns unterhalten, beträgt 24 Millio-nen DM für alle Länder. Dieser Betrag käme derLandwirtschaft aber zusätzlich zugute, er flösse inMaßnahmen, die in vielen Ländern bisher noch nichtausreichend berücksichtigt werden. In Anbetrachtdes Streitwertes bin ich sehr optimistisch, dass wir ge-meinsam eine Lösung finden. Wir haben bewusst denWeg gewählt, die Modulation gemeinsam mit demBundesrat zu beschließen, wiewohl es die Option desAlleingangs des Bundes gegeben hätte.

Es ist gesagt worden, die Frage der Verwendungder Modulationsmittel sei noch nicht ausreichend be-antwortet. Hierzu hat eine intensive Beratung auchauf Fachebene mit den Ländern stattgefunden. DerPLANAK wird sich im Oktober wieder mit dieserFrage befassen.

Problematisch ist, dass laut EU neue Maßnahmenzu finanzieren sind und dass es einen Flickenteppichvon Maßnahmen in den Ländern gibt. Deswegenschreiben wir ihnen kein enges Korsett vor. Wie aufder Ebene der Fachleute deutlich geworden ist, wirdes ausreichende Maßnahmen geben, die wir mit denModulationsmitteln finanzieren können: erweiterteFruchtfolgen, Belohnung, wenn in tiergerechte Hal-tungsformen investiert wird, weil der Arbeitsaufwandhöher ist.

Wir müssen weder heute noch morgen eine Lösungfinden, da die Länder Wert darauf gelegt haben, dasswir nicht im Jahre 2002, sondern erst im Jahre 2003mit der Reform beginnen. Deswegen, Herr MinisterSklenar, sind wir sehr optimistisch, zu einer gemein-samen Lösung zu kommen. Wir sind auch optimis-tisch, dass auf der Ebene der Europäischen Union ent-sprechende Vorschläge akzeptiert werden.

(V o r s i t z : Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier)

Eine letzte Bemerkung zum Zeitpunkt! Wir sind derMeinung, dass sich die Deutschen mit dem Modulati-onsvorschlag gemeinsam mit anderen europäischenLändern an die Spitze der Diskussion stellen sollten.Wir laufen sonst Gefahr, dass im Zuge der Osterweite-rung der Europäischen Union Mittel nicht innerhalbder Landwirtschaft zu Gunsten der ländlichen Räumeumverteilt werden, sondern verloren gehen. Deswe-gen wollen wir hier einen klaren Akzent setzen. Ichhoffe, dass die Länder in ihrer Mehrheit am Ende mituns gemeinsam einen guten Kompromiss finden, derdiese Umschichtung in der Europäischen Union er-möglicht. – Vielen Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

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Parl. Staatssekretär Matthias Berninger

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001478

Eine Erklärung zu Protokoll*) hat Minister Köberle(Baden-Württemberg) abgegeben.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 614/1/01 sowie Anträ-ge mehrerer Länder in Drucksachen 614/2 bis 9/01vor.

Wir beginnen mit dem 4-Länder-Antrag in Drucksa-che 614/9/01, bei dessen Annahme die weiteren Lan-desanträge und die Ausschussempfehlungen entfal-len. Bitte Handzeichen für den 4-Länder-Antrag! –Das ist eine Minderheit.

Wir fahren fort mit dem Antrag Bayerns in Drucksa-che 614/5/01. Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls eineMinderheit.

Wir kommen zum Antrag Bayerns in Drucksache614/6/01. Wer dafür ist, Handzeichen bitte! – Wiede-rum eine Minderheit.

Dann bitte Handzeichen zu Ziffer 1 der Ausschuss-empfehlungen! – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen zum Antrag Bayerns in Drucksache614/8/01. Wer ist dafür? – Das ist eine Minderheit.

Jetzt zum Antrag Bayerns in Drucksache 614/7/01!– Minderheit.

Nun zum Antrag Baden-Württembergs in Drucksa-che 614/2/01! Wer dafür ist, Handzeichen bitte! –Minderheit.

Weiter mit Ziffer 4 der Ausschussempfehlungen!Handzeichen bitte! – Mehrheit.

Damit entfallen der Antrag Schleswig-Holsteins inDrucksache 614/4/01 und der Antrag Niedersachsensin Drucksache 614/3/01.

Aus den Ausschussempfehlungen rufe ich zur wei-teren Einzelabstimmung auf:

Ziffer 5! – Minderheit.

Ziffer 7! – Minderheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Wir stimmen nun über alle noch nicht erledigtenZiffern der Ausschussempfehlungen ab. Wer istdafür? – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ent-sprechend Stellung genommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf:

Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderungdes Fleischhygienegesetzes (Drucksache630/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Ausschussempfehlungen liegen Ihnen inDrucksache 630/1/01 vor. Ich rufe auf:

Ziffer 1! Handzeichen bitte! – Mehrheit.

Jetzt Ziffern 2 bis 6 gemeinsam! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von öf-fentlichen Angeboten zum Erwerb von Wert-papieren und von Unternehmensübernahmen(Drucksache 574/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen in Drucksache 574/1/01vor.

Zunächst das Handzeichen für Ziffer 1! – Minder-heit.

Nun die Ziffern 2 bis 9 gemeinsam! Handzeichenbitte! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 37:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung derStatistik im Produzierenden Gewerbe und zurÄnderung des Gesetzes über Kostenstruktur-statistik (Drucksache 594/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen Ihnendie Ausschussempfehlungen in Drucksache 594/1/01vor.

Zunächst das Handzeichen für Ziffer 1! – Mehrheit.

Nun die Ziffern 2 bis 7 gemeinsam! Handzeichenbitte! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Punkt 38 a) und b):

a) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderungdes Postumwandlungsgesetzes (Drucksache595/01)

b) Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderungdes Postgesetzes (Drucksache 645/01)

Dazu liegt eine Wortmeldung von Herrn Staatsminis-ter Posch (Hessen) vor .

Dieter Posch (Hessen): Herr Präsident! Meine sehrverehrten Damen und Herren! Das Thema „Postpoli-tik“ war bereits in der letzten Sitzung vor der Som-merpause Gegenstand der Beratungen in diesemHause. Seinerzeit hat unsere stellvertretende Minis-terpräsidentin, Frau Wagner, auf die grundsätzlicheBedeutung hingewiesen, die die Hessische Landesre-gierung den Fragen der Postliberalisierung und derPostprivatisierung beimisst.

Ihre damalige Einschätzung, dass die Bundesregie-rung kurzfristig weitere Gesetzentwürfe einbringenwerde, ohne ein Gesamtkonzept vorzulegen, hat sichleider bestätigt. Dies war abzusehen; denn es ist zuvermuten, dass die Entwürfe – ich schließe die ZweiteNovellierung des Postgesetzes ein – schon damals inden Schubladen der Bundesregierung lagen. Demge-genüber hätte ich es für zweckmäßig erachtet, wenn

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Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

*) Anlage 16

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die Bundesregierung an Stelle einer Postreform inTeilschritten – quasi in Scheibchenform – ein abge-schlossenes, abgerundetes Gesetzespaket auf denWeg gebracht hätte, das alle relevanten postpoliti-schen Regelungen enthält. Der jetzige Zustand ist un-befriedigend und zeigt, dass die Bundesregierung zueiner umfassenden Lösung nicht fähig ist oder nichtdaran interessiert ist.

Im Gegensatz zu unserer Beratung vor der Som-merpause, in der es ausschließlich um die Verlänge-rung der Exklusivlizenz ging, ist bei den vorliegenden Gesetzentwürfen die Zustimmungspflicht des Bun-desrates unstrittig. Für den Bundesrat ergibt sichsomit eine andere Ausgangslage, bei der Weiterent-wicklung der Poststrukturen in der BundesrepublikDeutschland mitzuentscheiden. Dieser gesteigertenMitverantwortung sollten wir auch entsprechendenNachdruck verleihen.

Dabei lautet die zentrale ordnungspolitische Frage:Soll es eine Privatisierung der Deutschen Post AG aufdem gegenwärtigen Stand der Postverfassung miteinem extrem hohen Monopolisierungsgrad im Brief-bereich geben, oder benötigen wir zunächst weitereLiberalisierungsschritte? Insofern möchte ich nocheinmal nachdrücklich auf den anderen postpoliti-schen Tagesordnungspunkt, die Zweite Novellierungdes Postgesetzes, hinweisen. Beide Gesetzesvorhabensind im Prinzip gemeinsam zu betrachten und ge-meinsam zu entscheiden.

Selbstverständlich ist die Privatisierung ein richti-ger Schritt zu einer liberalen und wettbewerbsorien-tierten Struktur auf dem Postmarkt. Dies ist völlig un-bestritten. Aber es stellt sich die entscheidende Frage,welche Voraussetzungen für eine Privatisierung er-füllt sein müssen, damit das Gesamtgefüge nicht ineinen ordnungspolitischen Schlingerkurs verfällt.

Hierzu vertritt die Hessische Landesregierung nach-drücklich die Auffassung, dass eine stärkere Liberali-sierung des Marktes der erste Schritt sein muss, demdann die Privatisierung folgen kann. Genau diesenWeg aber geht die Bundesregierung nicht. Sie hat demBundesrat vielmehr neben dem Änderungsgesetz zumPostumwandlungsgesetz, mit dem der Bund seine Ka-pitalmehrheit an der Deutschen Post AG aufgebenkann, ein schlankes, aber fast nichtssagendes ZweitesÄnderungsgesetz zum Postgesetz vorgelegt. Diesesenthält lediglich technische Anpassungen zur erstenNovellierung und ignoriert die geänderten Anforde-rungen am Postmarkt.

Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit sagen: Es istordnungspolitisch verfehlt, wenn ein bestehendesstaatliches Monopol mit über 98 % Marktanteil imBriefbereich einem privaten Unternehmen mit breiterAktienstreuung und mit Börsennotierung am Daxübertragen wird. Man ersetzt dadurch ein staatlichesMonopol durch ein privates – aber es bleibt ein Mo-nopol. Die aus einem staatliches Monopol erzielten Gewinne werden privatisiert. Ich sage sogar: Es sindwegen überhöhter Briefentgelte auch überhöhte Gewinne. Das kann nicht in Ordnung sein. Ebensowenig ist es in Ordnung, dass die Bundesregierung

damit nur die Kasse des Bundesfinanzministers auf-bessert; denn mit der Erhaltung des Monopols speku-liert sie auf einen hohen Verkaufserlös.

Meine Damen und Herren, spätestens jetzt bestehtdie Chance, ordnungspolitisch die richtigen Weichenzu stellen. Wir sollten konsequenterweise nicht aufhalbem Weg stehen bleiben, sondern weitere Libera-lisierungsschritte gehen. Wir sollten daher die Zu-stimmung zum Gesetzentwurf zur Änderung des Post-umwandlungsgesetzes von ersten Ansätzen zu einerwirklichen Liberalisierung abhängig machen. Hierfürbieten sich viele Möglichkeiten, die in dem Ihnen vor-liegenden Antrag des Landes Hessen angesprochenwerden.

Erstens sollte das Monopol zeitlich eingeschränktwerden, damit für die potenziellen Wettbewerbersubstanzielle Investitionsanreize geschaffen werden.Wer jetzt um fünf weitere Jahre verlängert, will denWettbewerb grundsätzlich nicht; denn die Markt-strukturen werden sich zu Lasten der Wettbewerberweiter verfestigen. Nach Ablauf dieser Frist ist dieMarkteintrittsbarriere so hoch, dass sie einen breitenWettbewerb ausschließt, zumindest erschwert.

Zweitens. Von entscheidender Bedeutung wird essein, die Exklusivlizenz inhaltlich einzuschränken,damit ausreichendes Potenzial für die Geschäftstätig-keit von Wettbewerbern vorhanden ist. Es kann nichtangehen, dass Wettbewerber überwiegend auf dieeng begrenzte Nische der höherwertigen Dienstleis-tungen angewiesen sind, um ihre Tätigkeit aufneh-men zu können. Hierbei ist insbesondere an einedeutliche Absenkung der Gewichtsgrenze zu den-ken, wie sie etwa die EU-Kommission vorgesehenhatte. Vor allem aber die Freigabe der adressiertenWerbesendungen, der so genannten Infopost und derKataloge, wäre ein wichtiger Schritt. Dieser Postsek-tor ist sowohl aus der Sicht der Wettbewerber als auchaus der Sicht der Kunden von besonderem Interesse;hier gibt es noch Zuwachsraten.

Drittens sollte überlegt werden, ob man neue Li-zenzklassen schaffen könnte, indem man beispiels-weise den Wettbewerbern generell das Einsammelnvon Post und die Aufgabe bei der Deutschen Post AGermöglicht. Auch hier entstehen neue Geschäftsfelder.

Nach alledem müsste es auch für den Bundes-finanzminister überdenkenswert sein, die fiskalischenInteressen mit denen der Wettbewerbsordnung abzu-gleichen. Nicht umsonst sieht das Grundgesetz denWettbewerb im Postbereich zwingend vor.

Darüber hinaus gibt es aus hessischer Sicht durch-aus weiteren Bewegungsspielraum, etwa bei derPreisregulierung bei Massenpost, der Verwendungvon Postwertzeichen und der Filialstruktur. Sie findendiese Überlegungen in den Prüfbitten, die der hessi-sche Antrag auf Änderung des Postgesetzes enthält.

Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass sich derBundeswirtschaftsminister – nicht in allen, aber mögli-cherweise in einigen Fragen – den hessischen Vorstel-lungen annähert. Ich appelliere deswegen bewusst andieses Haus: Nutzen wir unseren Spielraum zumWohle der Postkunden und der Wettbewerber! Aus

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Dieter Posch (Hessen)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001480

guten Gründen hat der Gesetzgeber für die Aufgabeder Kapitalmehrheit des Bundes an der DeutschenPost AG die Hürde der Zustimmungspflicht des Bun-desrates vorgesehen.

Stimmen Sie also den Anträgen Hessens sowohlzum Gesetzentwurf zur Änderung des Postumwand-lungsgesetzes als auch zur zweiten Novellierung desPostgesetzes zu! Lassen Sie uns dann im Zuge der Be-ratungen des Deutschen Bundestages ein Paketschnüren, das den Interessen aller Beteiligten ange-messen Rechnung trägt und die Anrufung des Ver-mittlungsausschusses vermeidet! – Herzlichen Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Wir kom-men zur Abstimmung.

Zu Tagesordnungspunkt 38 a) empfehlen die Aus-schüsse, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendun-gen zu erheben. Es liegt Ihnen jedoch ein 3-Länder-Antrag in Drucksache 595/1/01 vor.

Wir beginnen mit der Abstimmung über den Län-derantrag. Wer stimmt zu? – Das ist eine Minderheit.

Stimmen wir nun darüber ab, gegen den Gesetzent-wurf keine Einwendungen zu erheben! Wer dafür ist,den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat beschlossen, zu Drucksa-che 595/01 keine Einwendungen zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 38 b) liegen Ihnen dieAusschussempfehlungen in Drucksache 645/1/01sowie ein Landesantrag Hessens in Drucksache645/2/01 vor.

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.

Wer stimmt Ziffer 1 zu? Bitte das Handzeichen! –Mehrheit.

Wer für Ziffer 2 ist, den bitte ich um das Handzei-chen. – Mehrheit.

Nun zum Landesantrag! Wer stimmt zu? – Minder-heit.

Somit hat der Bundesrat zu Drucksache 645/01 ent-sprechend Stellung genommen.

Wir kommen zu Punkt 39:

Entwurf eines Gesetzes über die integrier-te Finanzdienstleistungsaufsicht (Drucksache636/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen dieAusschussempfehlungen in Drucksache 636/1/01 vor.Das Handzeichen bitte für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Mehrheit.

Ziffer 6! – Minderheit.

Ziffer 7! – Mehrheit.

Ziffer 8! – Mehrheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 40:

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung vonSteuerverkürzungen bei der Umsatzsteuer undanderen Steuern (Steuerverkürzungsbekämp-fungsgesetz – StVBG) (Drucksache 637/01)

Wortmeldungen liegen vor, nämlich von HerrnStaatsminister Mittler (Rheinland-Pfalz) und Frau Par-lamentarischer Staatssekretärin Dr. Hendricks (Bun-desministerium für Finanzen).

Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz): Herr Präsident!Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorlie-gende Entwurf eines Steuerverkürzungsbekämp-fungsgesetzes geht auf eine Initiative der Finanzmi-nister der Länder zurück. In einer gemeinsamenArbeitsgruppe von Bund und Ländern wurden dieMaßnahmen erörtert, die nun Gegenstand des Gesetz-entwurfs sind.

Ausgangspunkt war die Feststellung: Bei der Um-satzsteuer entgehen dem Staat Steuereinnahmen aufGrund von Manipulationen und betrügerischen Ma-chenschaften, durch Nichterklärung, verkürzte Er-klärung und Vorsteuererschleichungen in hohenzweistelligen Milliardenbeträgen nicht zuletzt imgrenzüberschreitenden Verkehr. Eine typische Er-scheinungsform des Umsatzsteuerbetrugs im grenz-überschreitenden Verkehr sind die so genannten Ka-russellgeschäfte.

Vor diesem Hintergrund ist es gut, dass der Gesetz-entwurf heute eine breite Mehrheit findet. Allerdingshaben wir es nicht mit einem isolierten deutschenProblem zu tun. Vielmehr haben alle Staaten der Eu-ropäischen Union unter dem Steuerbetrug zu leiden.Von daher muss insbesondere die Europäische Kom-mission an der Lösung des Problems, zumindest anseiner Verkleinerung elementares Interesse haben.

So notwendig das Gesetz und so wichtig die damitgeschaffenen Handlungsmöglichkeiten auch sind, siewerden nicht ausreichen, das Problem, dem wir unsgegenübersehen, in seiner vollen Dramatik zu be-herrschen. Wir brauchen vielmehr einen Ansatz, derüber das heute zu Beschließende hinausreicht, derdas Problem an der Wurzel fasst. Das Problem ist dasgeltende Mehrwertsteuersystem selbst, das den Um-satzsteuerbetrug begünstigt.

Kern des in Deutschland seit 1968 geltenden Mehr-wertsteuerrechts ist die Allphasenbesteuerung. Aufjeder Lieferstufe wird die Mehrwertsteuer berechnet:vom Vorlieferanten an den Hersteller, vom Herstelleran den Großhandel, vom Großhandel an den Einzel-handel. Möglicherweise kommen weitere Handels-und Lieferstufen hinzu. Jeder Lieferant berechnet dieMehrwertsteuer, jeder Belieferte erwirbt den Vor-

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Dieter Posch (Hessen)

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steuererstattungsanspruch. Es entsteht ein gewaltigerFinanztransfer zwischen den Unternehmen und zwi-schen den Unternehmen und dem Fiskus. Das ganzeSpiel bleibt, solange es sich zwischen umsatzsteuer-pflichtigen Unternehmern vollzieht, ein Nullsummen-spiel. Erst auf der Endstufe, wenn die Lieferung oderLeistung den Endverbraucher erreicht, der nicht vor-steuerabzugsberechtigt ist, verbleibt die Zahlungbeim Fiskus. Insoweit war die Mehrwertsteuer schonimmer eine Einzelhandelssteuer.

Was die Größenordnung angeht: Im Jahr 1998 betrug die in Deutschland fakturierte Mehrwertsteueretwas mehr als 1 Billion DM. Nach Auskehrung dervon den Unternehmen geltend gemachten Vorsteuer-beträge verblieben dem Staat letztlich rund 250 Milli-arden DM. Drei Viertel des Gesamtvolumens warenlediglich durchlaufende Posten. 1968, bei Einführungdes Systems, betrug das Mehrwertsteueraufkommenin Deutschland 27 Milliarden DM. In diesem Jahrwerden es rund 280 Milliarden DM sein; das ist mehr als eine Verzehnfachung. Die Größenordnung ist natürlich auch ein Hinweis auf das Betrugspoten-zial.

Verschärft wird die Problematik dadurch, dass seitder Begründung des europäischen Binnenmarktes imJahr 1993 bezüglich der Umsatzsteuer eine Über-gangsregelung geschaffen wurde, die nach einer Mit-teilung der Kommission vom Juni dieses Jahres – ichzitiere – „kompliziert, betrugsanfällig und veraltet“ist. In der Tat haben wir aus den Umsatzsteuerprüfun-gen der Länder Beweise dafür, dass die Betrugsanfäl-ligkeit insbesondere im grenzüberschreitenden Ver-kehr zu gigantischen Steuerausfällen führt. Und nichtzuletzt: Bei allen Insolvenzen ist der Staat durchMehrwertsteuerverluste der Leidtragende – je größersie sind, umso stärker.

Das geltende Allphasensystem ist auch europaun-freundlich. Unter den Bedingungen des geltendenRechts wird der europäische Binnenmarkt aus um-satzsteuerlicher Sicht immer ein Torso bleiben, weilim Hinblick auf den Umfang des zwischenstaatlichenClearing-Verfahrens, das notwendig wäre, und desClearing-Volumens schon aus Haushaltsgründen keinStaat den Übergang zum Ursprungslandprinzip ak-zeptieren wird. Dieses innerstaatliche Ausgleichsvo-lumen hätte aktuell eine Größenordnung von rund500 Milliarden DM jährlich. Deutschland als größteExportnation wäre daran mit rund 180 Milliarden DMbeteiligt.

Wir brauchen aus all diesen Gründen ein System,das auf der Hersteller- und Handelsstufe auf die Be-rechnung von Mehrwertsteuer verzichtet. Dies be-deutete nicht nur eine große Steuervereinfachung fürUnternehmer und Finanzverwaltung, weil Millionenvon Buchungen und Zahlungsvorgängen unterblei-ben könnten. Es machte die Finanztransfers zumweitaus größten Teil überflüssig und wäre außerdemeuropafreundlich, weil es dem Übergang zum Ur-sprungslandprinzip nicht länger im Wege stünde. Vorallem aber: Es wäre weniger betrugsanfällig. Dennwo Mehrwertsteuer nicht berechnet wird, kann Vor-steuer auch nicht geltend gemacht und nicht erschli-chen werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gehen wireinen wichtigen Schritt zur Bekämpfung der Umsatz-steuerkriminalität. Aber er reicht nicht aus, weil dieBekämpfung der Umsatzsteuerkriminalität auf admi-nistrativem Wege allein nicht gelingen kann. Dahermuss alsbald ein weiterer Schritt folgen. Denn nochwichtiger als die Bekämpfung der Folgen der Krimi-nalität ist die Beseitigung ihrer Ursachen. Wir brau-chen eine deutliche Reduzierung der Betrugspoten-ziale.

Die Bundesregierung ist aufgefordert, dieses Pro-jekt, zu dem Rheinland-Pfalz einen konkreten Vor-schlag auf den Tisch gelegt hat, im Einvernehmen mitder Wirtschaft, die es im Übrigen vom Grundsatz herbegrüßt, auf europäischer Ebene mit hoher Prioritätzu betreiben. Wir brauchen die systematische Fortent-wicklung des Mehrwertsteuerrechts im Hinblick aufdie Stabilität des Steueraufkommens in einem wirkli-chen europäischen Binnenmarkt. – Vielen Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: FrauHendricks.

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister der Finanzen: Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Mitt-ler hat weit über das hinausgewiesen, was wir in denNiederungen des heutigen Tages zu behandelnhaben, nämlich das Gesetz zur Bekämpfung des Um-satzsteuerbetruges. Ich bin dem Herrn Kollegendankbar dafür, dass er für die Länder – der Entwurfgeht in der Tat auf eine Initiative der Länder zurück –gesagt hat, das Gesetzgebungsverfahren werde ein-vernehmlich durchgeführt. Ich darf mich daher heutekurz fassen und für diejenigen unter uns, die mit Fi-nanzpolitik nicht so sehr vertraut sind, nur die Punkteaufzählen, die wir im ersten Schritt zu regeln geden-ken.

Herr Kollege Mittler hat zu Recht darauf hinge-wiesen: Eine grundsätzliche Änderung der Mehr-wertsteuer ist natürlich nur im europäischen Einver-nehmen möglich. Das heißt nicht, dass sich dieBundesregierung dieser Frage nicht annehmen will.Nur, erst müssen wir die Alltagsarbeit erledigen. Eswird sicherlich eine geraume Zeit in Anspruch neh-men, bis sie auf der europäischen Ebene durchset-zungsfähig ist. Aber wir wollen uns selbstverständlichdarum bemühen.

Was wir heute zu regeln haben, will ich Ihnen nurstichwortartig nennen: die Abgabe monatlicher Vor-anmeldungen bei Neugründungen von Unternehmen,die Vorsteuererstattung gegen freiwillige Sicherheits-leistung, die Haftung für schuldhaft nicht abgeführteSteuer, die allgemeine Nachschau für die Umsatz-steuer, den Wegfall der Anhörung vor Weitergabe vonInformationen ins Ausland, die Meldung von Neu-gründungen beim Finanzamt sowie einige Verfah-rensfragen, z. B. die Hinzuziehung von Bedienstetenanderer Mitgliedstaaten. Dies alles wird uns helfen.

Das Gesetzgebungsvorhaben scheint nach Äuße-rungen in der vorgestrigen Debatte im Deutschen

(C)

(D)

Gernot Mittler (Rheinland-Pfalz)

Page 48: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001482

Bundestag nicht unumstritten zu sein. Umso dankba-rer bin ich dafür, dass die fachkundigen Länderkolle-gen alle an unserer Seite sind. – Herzlichen Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor:

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen vor:die Ausschussempfehlungen in Drucksache 637/1/01und Landesanträge in Drucksachen 637/2 bis 4/01.

Aus der Ausschussdrucksache 637/1/01 rufe ich zurEinzelabstimmung auf:

Ziffer 2! – Minderheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Antrag des Landes Hessen in Drucksache 637/2/01! –Minderheit.

Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen! – Minderheit.

Antrag des Landes Hessen in Drucksache 637/3/01! –Minderheit.

Ziffer 7 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Ziffer 8 der Ausschussempfehlungen! – Minderheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Mehrheit.

Ziffer 12! – Mehrheit.

Nun der Antrag des Landes Hessen in Drucksache637/4/01! – Minderheit.

Ziffer 13 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Jetzt das Handzeichen für die noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 41:

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklungdes Unternehmenssteuerrechts (Unterneh-menssteuerfortentwicklungsgesetz – UntStFG)(Drucksache 638/01)

Es liegen Wortmeldungen von Herrn MinisterStratthaus (Baden-Württemberg) und von Frau Parla-mentarischer Staatssekretärin Dr. Hendricks (Bundes-ministerium der Finanzen) vor.

Gerhard Stratthaus (Baden-Württemberg): HerrPräsident, meine Damen und Herren! Zu dem sehrkomplizierten Unternehmenssteuerfortentwicklungs-gesetz haben wir einige Anträge gestellt. Ich habeauch eine wohlformulierte Rede dabei, die ich aller-dings zu Protokoll*) gebe. Ich möchte nur wenigeSätze sagen.

Unsere Anträge klingen sehr technisch, sind aberfür den Mittelstand von besonderer Bedeutung. Letz-

ten Endes geht es uns darum, dass wir dem Mittel-stand die gleichen Möglichkeiten für Umstrukturie-rungen geben, wie sie die großen Körperschaften, dieKapitalgesellschaften, bereits haben, ohne dadurchsteuerliche Nachteile zu erleiden.

Es geht uns z. B. um die Ausgliederung von Sonder-betriebsvermögen, um die Übertragung stiller Reser-ven zwischen Schwestergesellschaften, um die Rück-kehr zu den alten Realteilungsgrundsätzen, um diesiebenjährige Behaltefrist, von der wir meinen, dasssie nicht notwendig ist, und vor allen Dingen darum,die Generationennachfolge in mittelständischen Un-ternehmen steuerrechtlich zu erleichtern.

Meine Damen und Herren, das klingt sehr tech-nisch, ist aber für den Mittelstand von großer Bedeu-tung. Deswegen bitte ich Sie um Ihre Zustimmung.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Frau Parlamentarische Staatssekretärin.

Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister der Finanzen: Herr Präsident, meineDamen und Herren! Ich kann es auch kurz machen;ich will Ihre Zeit nicht über Gebühr beanspruchen.Wir befinden uns noch am Beginn des parlamentari-schen Verfahrens.

Nach unserer Auffassung ist der Gesetzentwurfausgewogen. Er berücksichtigt sowohl die Interessender Wirtschaft an einer stärkeren Flexibilisierung desUnternehmensteuerrechts als auch die Interessen derLänder und Kommunen und natürlich des Bundes ander Sicherung des Steueraufkommens. Diese beidenGedanken werden uns im Gesetzgebungsverfahrenleiten müssen. Die Anträge von Baden-Württembergund anderen werden wir auch unter diesen Gesichts-punkten beurteilen.

Ich möchte meine Rede im Übrigen ebenfalls zuProtokoll*) geben. – Herzlichen Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Eine Erklärung zu Protokoll**) gibt ferner HerrStaatsminister Zuber (Rheinland-Pfalz). – WeitereWortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen vor:die Ausschussempfehlungen in Drucksache 638/1/01und Landesanträge in Drucksachen 638/2 bis 6/01.

Aus der Ausschussdrucksache 638/1/01 rufe ich zurEinzelabstimmung auf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Antrag des Landes Baden-Württemberg in Drucksa-che 638/2/01! – Minderheit.

(A)

(B)

(C)

(D)

Parl. Staatssekretärin Barbara Hendricks

*) Anlage 17*) Anlage 18

**) Anlage 19

Page 49: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 483

(A)

(B)

Dann Ziffer 3 der Ausschussempfehlungen! – Mehr-heit.

Antrag des Landes Baden-Württemberg in Drucksa-che 638/3/01! – Minderheit.

Antrag des Landes Baden-Württemberg in Drucksa-che 638/4/01! – Minderheit.

Weiter mit der Ausschussdrucksache 638/1/01:

Ziffer 8! – Mehrheit*).

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Damit entfällt der Antrag von Rheinland-Pfalz inDrucksache 638/5/01.

Ziffer 12 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit entfällt der Antrag Hessens in Drucksache638/6/01.

Ziffer 13 der Ausschussempfehlungen! – Minder-heit.

Ziffer 14! – Minderheit.

Nun bitte das Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat, wie soeben festgelegt,Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 42:

Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Risiko-strukturausgleichs in der gesetzlichen Kran-kenversicherung (Drucksache 577/01)

Wortmeldungen liegen vor von Minister Dr. Repnik(Baden-Württemberg), Staatsministerin Stewens (Bay-ern) und Parlamentarischer Staatssekretärin Schaich-Walch (Bundesministerium für Gesundheit). Herr Dr. Repnik.

Dr. Friedhelm Repnik (Baden-Württemberg): HerrPräsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren!Die notwendige Neugestaltung des Risikostruktur-ausgleichs in der gesetzlichen Krankenversicherungsteht seit langem im Brennpunkt der gesundheitspoli-tischen Diskussion. Die Zielsetzung des Gesetzent-wurfs zur Reform des RSA hört sich zwar gut an – esheißt, die entsolidarisierenden Wettbewerbsverzer-rungen in der GKV sollen korrigiert, der Wettbewerbum eine bessere Qualität der medizinischen Versor-gung soll gestärkt werden –, lässt sich nach meinerAuffassung allein mit der geplanten Reform jedochnicht erreichen.

Ich befinde mich mit dieser Ansicht in guter Gesell-schaft mit den Verfassern des Gutachtens, das demGesetzentwurf zu Grunde liegt. Das Gutachten stelltfest, dass jegliche Fortentwicklung des RSA im Hinblick auf die Ausgestaltung der gesamten GKV-Wettbewerbsordnung Stückwerk bleibt, solange derGesetzgeber den jenseits des RSA gebotenen Hand-lungsbedarf nicht angeht.

Deshalb reiht sich dieses Gesetzesvorhaben in diebruchstückhafte Einzelgesetzgebung der Bundesre-gierung ein. Eine solche Gesundheitspolitik ist nichtzukunftstauglich. Der von der Bundesregierung der-zeit praktizierte Aktionismus mit einzelnen Repara-turgesetzen ist der falsche Weg.

Die Wettbewerbsprobleme in der GKV lassen sichdauerhaft und zufrieden stellend nur durch eine umfassende Strukturreform lösen. Diese muss insbe-sondere das Organisations-, das Vertrags- und dasLeistungsrecht einbeziehen. Statt ständig neuer Flick-schusterei sind Kontinuität und Verlässlichkeit er-forderlich. Eine portionierte Gesundheitspolitik gefährdet nicht nur die Qualität der medizinischenVersorgung, sondern auch ihre Finanzierbarkeit. Diesdokumentieren sehr eindrücklich die bereits be-schlossenen sowie die angekündigten und noch kom-menden Beitragssatzerhöhungen der Krankenkassen.

Ich möchte an die Zielsetzung des RSA erinnern.RSA bedeutet: Ausgleich der finanziellen Auswirkun-gen der unterschiedlichen Risikostrukturen der Kran-kenkassen. Dadurch sollten eine gerechtere Beitrags-belastung der Mitglieder erreicht und möglicheWettbewerbsverzerrungen zwischen den Kranken-kassen abgebaut werden.

Somit ist der RSA im Augenblick noch ein zentralerEckpfeiler einer neuen Wettbewerbsordnung. Abernicht er allein, sondern eine umfassend auszugestal-tende Wettbewerbsordnung muss zu einer Verbesse-rung der Qualität und der Wirtschaftlichkeit der Ge-sundheitsversorgung führen.

Im Grunde zeigt der uns vorliegende Gesetzentwurfnur in einem Punkt, wie ein möglicherweise gerechte-rer RSA erreicht werden kann, nämlich in Bezug aufeine genauere Morbiditätsabbildung. Hierzu stellendie Gutachter fest, dass sich der RSA grundsätzlichbewährt habe, aber wegen seiner nur indirekten Mor-biditätskriterien immer noch Anreize zur Risikoselek-tion biete.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies magzutreffen. Es erstaunt mich aber, wie schnell man hierauf den Zug der „Morbiditätskomponente“ aufspringtund wie wenig kritische Worte zu hören sind. Dasmag mit der Kompliziertheit der Materie zusammen-hängen. Jedenfalls kann ich die allgemeine Begeiste-rung angesichts der vielen ungelösten Fragen, mitdenen wir es hier zu tun haben, nicht teilen. Die imGesetzentwurf vorgesehenen detaillierten Untersu-chungen zu einer stärkeren Morbiditätsorientierungim künftigen RSA sind sinnvoll und richtig. Es ist da-gegen falsch, die Morbiditätsorientierung bereitsheute zwingend im Gesetz festzuschreiben.

Wir dürfen den bei der Einführung des RSA ge-machten Fehler nicht ein zweites Mal begehen: Wirdürfen nicht ein äußerst kompliziertes Verfahren ein-führen, ohne zu wissen, wohin die Reise geht. Bereitsheute werden durch den RSA über 24 Milliarden DM– das ist mehr als die Summe des Länderfinanzaus-gleichs – umverteilt, und das mit steigender Tendenz.Wir sollten daher die Ergebnisse der vorgesehenenUntersuchungen abwarten, bevor wir weitere Schrittemit erheblichen finanziellen Auswirkungen be-schließen.

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Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

*) Siehe aber Seite 488 C

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001484

Uns allen ist bekannt, dass wir in Deutschland zwareine sehr gute, nicht aber unbedingt die qualitativbeste Gesundheitsversorgung haben. Insoweit binauch ich der Meinung, dass eine Verbesserung derQualität der medizinischen Versorgung angestrebtwerden muss. Dies ist aber primär Aufgabe einesWettbewerbs, dessen Ordnung erst noch zu schaffenist. Dazu müssen vor allem die Gestaltungsmöglich-keiten der Krankenkassen im Vertrags- und Leis-tungsbereich deutlich verbessert werden.

Wissenschaft und Politik scheinen mit der Kombi-nation des RSA mit Disease-Management-Program-men das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. DieseVerquickung halte ich für den falschen Weg. Dadurchwird nämlich nicht nur das komplizierte und aufwän-dige RSA-Verfahren belastet, sondern damit ist auchein erhebliches Missbrauchspotenzial verbunden.Ich sehe die Gefahr, dass bei den Krankenkassen finanzielle Aspekte im Vordergrund stehen und dieQualitätsverbesserung auf der Strecke bleibt. Deshalbmöchte ich nochmals betonen: Eine Verbesserung dermedizinischen Versorgung ist nur über mehr Gestal-tungsmöglichkeiten der Krankenkassen im Vertrags-und Leistungsbereich zu erreichen.

Ich bedauere es außerordentlich, dass die Bundesre-gierung bei der vorgesehenen Neugestaltung des RSAregionale Aspekte sowie die sich schon abzeichnendeÜberkompensation im West/Ost-Ausgleich auch nichtandeutungsweise berücksichtigt hat, obwohl wir ihreEinbeziehung immer gefordert haben. Genau darumhat Baden-Württemberg zusammen mit den LändernBayern und Hessen Klage vor dem Bundesverfas-sungsgericht erhoben. Wir wollen die Überprüfungder Verfassungsmäßigkeit des RSA. Nach unsererAuffassung verstößt er nämlich gegen wesentliche fi-nanzverfassungsrechtliche Grundsätze. Daran ändertleider auch der vorliegende Gesetzentwurf nichts.

Damit kein falscher Eindruck entsteht: Die Landes-regierungen von Baden-Württemberg, Bayern undHessen sind nicht – vielleicht noch nicht – für die er-satzlose Abschaffung des RSA. Wir sind nicht gegenSolidarität und auch nicht gegen die Solidarität mitden Krankenkassen in den neuen Bundesländern. Wirwollen aber einen RSA, der praktikabel, durchschau-bar und fair ist. Wir bekräftigen unsere Forderung,auch im Sinne des Wettbewerbsföderalismus endlichwettbewerbs- und leistungsorientierte Rahmenbedin-gungen in der GKV zu schaffen.

Ich fordere daher die Bundesregierung – FrauS c h m i d t – zum wiederholten Male auf, im Inte-resse aller im Gesundheitswesen Beteiligten endlicheine Gesamtkonzeption zur strukturellen Weiterent-wicklung unseres Gesundheitswesens vorzulegen.Dazu gehört eine grundlegende Überarbeitung desRSA. – Ich bedanke mich.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Frau Staatsministerin Stewens (Bayern).

Christa Stewens (Bayern): Herr Präsident, meineDamen und Herren! Der Risikostrukturausgleich hat

mittlerweile eine etwas eigenartige Gestalt angenom-men: Er hat einen aufgeblähten Bauch, in dem ein Fi-nanzvolumen von 24 Milliarden DM steckt, und obeneinen Januskopf bekommen.

Die angenehme Seite des doppelgesichtigen Kopfesist die ursprüngliche Intention des Risikostrukturaus-gleichs; Kollege Repnik hat darauf hingewiesen. DerRSA war als flankierende Maßnahme für den Wettbe-werb in der gesetzlichen Krankenversicherung durch-aus sinnvoll.

Weniger ansehnlich ist die andere Seite des Gesich-tes: Der Risikostrukturausgleich ist in seiner gegen-wärtigen Ausgestaltung ein reines Umverteilungs-system. Unter dem Deckmantel der Solidarität wird ergezielt für Subventionen missbraucht. Ich frage mich,ob ein Finanztransfer, der in der Summe das gesamteVolumen des Länderfinanzausgleichs um – sage undschreibe – 7 Milliarden DM überschreitet, tatsächlichnotwendig ist, um den solidarischen Wettbewerb in-nerhalb der Krankenversicherungen abzusichern.

Aus dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Reformdes RSA blickt uns dieses zweite Gesicht des Janus-kopfes an: Anstatt den RSA auf seinen ursprünglichenZweck zu begrenzen und ihn in verfassungskonfor-mer Weise zu regionalisieren, wird er nun mit weite-ren Elemente überfrachtet und auf Dauer zementiert.Die in dem Normenkontrollantrag von Baden-Würt-temberg, Bayern und Hessen ausgedrückten schwerwiegenden rechtlichen Bedenken gegen die massiveUmverteilung werden mit dem neuen Gesetzentwurfnoch verfestigt. Von dem Reformvorhaben geht diefatale Botschaft aus, dass sich sparsames Wirtschaftennicht mehr lohnt.

Meine Damen und Herren, so wird man auch dieKrise im Gesundheitssystem nicht in den Griff bekom-men. Diese Behauptung will ich an einigen Beispielenbelegen.

Selbstverständlich ist es wichtig und richtig, dieteilweise mangelhafte Versorgung der chronischKranken zu verbessern. Und natürlich müssen diegroßen Volkskrankheiten gezielter bekämpft werden.Aber die dazu vorgesehenen Disease-Management-Programme haben im Risikostrukturausgleich nichtszu suchen; denn der RSA dient allein dem Ausgleichunterschiedlicher Startbedingungen der einzelnenKassen. Hiermit ist die Schaffung von Anreizstruktu-ren zur besseren Versorgung von chronisch Krankennicht zu vereinbaren. Diese Meinung vertritt übrigensnicht nur Bayern, sondern auch das Bundesversiche-rungsamt als diejenige Behörde, die die Programmeletztlich umzusetzen hätte. Es besteht die Gefahr,dass sich die Krankenkassen bemühen werden, mög-lichst viele Versicherte für Disease-Management-Pro-gramme anzuwerben. Der Gesetzentwurf lädt also zuMissbrauch und Manipulation ein.

Hinzu kommt, dass der neu entstehende Verwal-tungsaufwand für die Zertifizierung und Überprüfungder Programme sowohl beim Bundesversicherungs-amt als auch bei den Krankenkassen enorm wäre.Laut dem Vorstandsvorsitzenden der Siemens-Betriebskrankenkasse verursacht der Risikostruktur-ausgleich schon heute Verwaltungskosten in Höhevon 100 Millionen DM pro anno. Nun sollen – ohne

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(B)

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Dr. Friedhelm Repnik (Baden-Württemberg)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 485

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Nutzen für die Versicherten – diese Ausgaben weiterin die Höhe getrieben werden. Genau das müsste angesichts der gegenwärtigen finanziellen Situationunseres Krankenversicherungssystems vermiedenwerden.

Die Implementierung von Disease-Management-Programmen in den RSA geht auf ein Auftragsgut-achten der Kassen zurück, die davon finanziell außer-ordentlich profitieren. Auf dieses Gutachten beruftsich nun die Bundesregierung. Ein wissenschaftlichkritisches Gutachten von Professor G l a e s k e – Uni-versität Bremen – stellt zu dem Auftragsgutachten je-doch fest: „Fakten und präzise Angaben“ zu mögli-chen finanziellen Entlastungen fehlen und werdendurch „vage Formulierungen“ zur Kostenentwicklungersetzt. – Das, meine Damen und Herren, zur Serio-sität des Gesetzes!

Auch die Einrichtung eines Risikopools ist nach un-serer Auffassung sachlich verfehlt, weil sie kostentrei-bend wirkt. Bisher konnte niemand die Befürchtungentkräften, dass die Krankenkassen es mit dem Wirt-schaftlichkeitsgebot nicht mehr so genau nehmenwerden, wenn die Kosten für aufwändige Leistungs-fälle in einem Risikopool nochmals umverteilt werden.Wieder wird dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.

Schon heute ist für die Durchführung des Risiko-strukturausgleichs eine kaum mehr zu überblickendeFülle von Daten notwendig. Die Probleme werden anden 330 Rechtsstreitigkeiten gegen den RSA deutlich,die derzeit vor den Sozialgerichten mit einem Streit-wert von ca. 116 Milliarden DM anhängig sind. Dabeizweifeln die Kassen nicht nur an der Verfassungskon-formität des RSA, sondern vor allem an den Grundla-gen seiner Berechnung.

Meine Damen und Herren, hat die Bundesregie-rung Überlegungen angestellt, wie viele zusätzlicheDatenerhebungen durch die Neuregelung erforder-lich werden? Ich weiß aus vielen Gesprächen mit Ver-tretern der Krankenkassen, dass bereits heute eineReihe von Kassen nur noch schwerlich ihre Haus-haltspläne aufstellen können, weil sie nicht wissen, obsie zu den Zahler- oder zu den Empfängerkassen zurechnen sind. Mit einem Monstrum von Risikostruk-turausgleich im Nacken lässt sich eine vernünftige fi-nanzielle Planung nicht mehr bewerkstelligen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist sachlich und sys-tematisch schief. Er ist nicht transparent. Er wirkt kos-tentreibend. Er setzt die falschen Anreize. Und er be-günstigt den Missbrauch. Was wir gebraucht hätten,wäre ein regionalisierter, überschaubarer und prakti-kabler RSA. Ein ohnehin aus dem Ruder gelaufenesSystem weiter verkomplizieren zu wollen zeugtzudem von bemerkenswerter Wirklichkeitsferne undvon mangelndem Verständnis für die komplexenStrukturen des Gesundheitswesens.

Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf nicht zu un-terstützen.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Frau Parlamentarische Staatssekretärin Schaich-Walch.

Gudrun Schaich-Walch, Parl. Staatssekretärin beider Bundesministerin für Gesundheit: Herr Präsident!Verehrte Damen und Herren! Der Risikostrukturaus-gleich im Gesundheitsstrukturgesetz ist von allen Par-teien gemeinsam geschaffen worden. Er ist im Rah-men einer solidarischen Krankenversicherung, dieüber Bayern hinausgeht, notwendig und hat nach wievor seine Berechtigung.

Mit dem Ausgleich sollte eine gute und tragfähigeBasis für Wettbewerb zwischen den Krankenkassengelegt werden. Zwischenzeitlich müssen wir aller-dings feststellen, dass es weiterhin Wettbewerbsver-zerrungen zwischen den Krankenkassen gibt, die mitden derzeitigen Instrumenten des Risikostrukturaus-gleichs nicht beseitigt werden. Deshalb müssen kurz-,mittel- und langfristig wirkende Elemente eingeführtwerden. Erst auf dieser Grundlage können weitereSchritte auch bei der Gestaltung des Vertragsrechtsim Gesundheitswesen gegangen werden.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wirdie Grundlage für einen Wettbewerb um die besteVersorgung von chronisch kranken Menschen. Esdarf nicht sein, dass Marketingprogramme für Gesun-de für die Krankenkassen finanziell attraktiver sindals das Bemühen um eine bessere Versorgung ihrerchronisch Kranken. Denn derzeit ist es doch so: Wennsich eine Krankenkasse darum bemüht, die Versor-gung dieser Krankengruppe zu verbessern, zieht siesolche Kranke an. Infolge der dann schlechten Risiko-struktur kommt es zwangsweise zu Beitragssatzer-höhungen. Somit kann diese Krankenkasse im Wett-bewerb der Kassen nicht bestehen. Dieses Problemmuss gelöst werden.

Von der Möglichkeit des Kassenwechsels machenvor allem gesunde gut verdienende Versicherte Ge-brauch – sei es, weil sie von den Kassen umworbenwurden, sei es, weil sie mobiler sind. Kranke Versi-cherte haben dagegen die Sorge, dass sie bei der Auf-nahme in eine neue Kasse Probleme bekommen.

Die Risiken, die Krankenkassen eingehen, wenn siesich um chronisch Kranke bemühen, habe ich bereitsgeschildert. Die Tatsache, dass sich Krankenkassennur um gute Risiken bemüht haben, führte in denletzten Jahren zu einem Finanzverlust von mehr als1 Milliarde DM innerhalb des Systems. Dieser Betragstand dann im Gesamtsystem für die Krankenversor-gung nicht mehr zur Verfügung.

Das kann niemand wollen. Deshalb wird ab demkommenden Jahr der Wettbewerb stärker auf dieVerbesserung der Versorgungsqualität ausgerichtetsein. Kassen, die sich um die Versorgung chronischKranker bemühen, werden im Risikostrukturaus-gleich deutlich besser gestellt. Sie erhalten mehr Geldfür Patientinnen und Patienten, die sich in Program-me, an die hohe Anforderungen gestellt werden – siemüssen qualitätskontrolliert und zertifiziert sein –,eintragen. Wir gehen davon aus, dass dies rund 2,5 %aller Versicherten tun. Damit erhalten in Zukunft1,8 Millionen chronisch Kranke eine Versorgung, diean strengen Qualitätskriterien und ihren besonderenBedürfnissen orientiert ist.

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Christa Stewens (Bayern)

Page 52: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001486

Ab 2003 wird ein Risikopool für überdurchschnitt-lich teure Behandlungsfälle eingeführt. Ihren Bera-tungen haben wir entnommen, dass Sie vorschlagen,die Einführung des Risikopools zeitlich vorzuziehen.Diesem Vorschlag steht die Bundesregierung offengegenüber. Die Installierung des Risikopools wird be-sonders die Krankenkassen entlasten, bei denen vielePatientinnen und Patienten versichert sind, für diesehr hohe finanzielle Aufwendungen notwendig sind.

Spätestens ab 2007 gilt ein direkt morbiditätsorien-tierter Risikostrukturausgleich. Der zeitliche Rahmenerlaubt es, zu einer sehr guten Datenlage zu kommen.

Auf dieser Grundlage können Gesunde und Krankeim Risikostrukturausgleich unterschiedlich berücksich-tigt werden. Über den Risikopool wird dann neu ent-schieden. Es ist geplant, ihn durch einen Risikopool zuersetzen, der nur noch extrem teure Fälle ausgleicht.

Damit haben wir ein Paket kurz- und mittelfristigerMaßnahmen, um die Schieflage zwischen den Kran-kenkassen zu überwinden und die Versorgung chro-nisch kranker Menschen zu verbessern. Das Konzeptenthält alle notwendigen Elemente zur Umsteuerungim Risikostrukturausgleich.

Wir sind offen für weitere Vorschläge, die im Laufedes Verfahrens eingebracht werden. Sie müssen aller-dings eines berücksichtigen: Die Wettbewerbsbedin-gungen sind gezielt auf eine bessere Versorgung derPatientinnen und Patienten ausgerichtet. Dies ist dieGrundlage für weitere Veränderungen und Entwick-lungen im Wettbewerb innerhalb der gesetzlichenKrankenversicherung. – Ich danke Ihnen.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Je eine Erklärung zu Protokoll*) geben Herr Minis-terpräsident Dr. Ringstorff (Mecklenburg-Vorpom-mern) und Herr Staatsminister Tillich (Sachsen).

Die Empfehlungen der Ausschüsse sind aus Druck-sache 577/1/01 und Zu-Drucksache 577/1/01 ersicht-lich. Ferner liegt ein 3-Länder-Antrag in Drucksa-che 577/2/01 (neu) vor.

Wir beginnen mit dem 3-Länder-Antrag in Drucksa-che 577/2/01 (neu), bei dessen Annahme eine Abstim-mung über die Ausschussempfehlungen entfiele. Werstimmt diesem Antrag zu? – Das ist eine Minderheit.

Dann stimmen wir über die Ausschussempfehlun-gen ab. Ich rufe auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat beschlossen, zu dem Ge-setzentwurf, wie soeben festgelegt, Stellung zu neh-men.

Tagesordnungspunkt 43:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mel-derechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze(Drucksache 578/01 [neu])

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Ausschussempfehlungen ersehen Sie aus derDrucksache 578/1/01. Daneben liegen ein AntragBerlins in Drucksache 578/2/01 und drei Anträge Bay-erns in den Drucksachen 578/3 bis 5/01 vor.

Ich beginne die Abstimmung mit dem Antrag Bay-erns in Drucksache 578/5/01. Wer stimmt zu? – Mehr-heit.

Nun bitte das Handzeichen zum Antrag in Drucksa-che 578/3/01! – Minderheit.

Wer stimmt dem bayerischen Antrag in Drucksache578/4/01 zu? – Minderheit.

Jetzt zu dem Antrag Berlins in Drucksache578/2/01! Bitte das Handzeichen! – Mehrheit.

Dann rufe ich die Ziffern 1 und 2 der Ausschuss-empfehlungen auf. Wer ist dafür? – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat die soeben festgelegteStellungnahme beschlossen.

Punkt 44:

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderungbesoldungsrechtlicher Vorschriften (SechstesBesoldungsänderungsgesetz – 6. BesÄndG)(Drucksache 615/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Ausschussempfehlungen ersehen Sie aus derDrucksache 615/1/01. Zur Einzelabstimmung rufe ichauf:

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5 entfällt.

Nun bitte Ziffer 7! – Mehrheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Minderheit.

Ziffer 13! – Minderheit.

Ziffer 14! – Mehrheit.

Ziffer 16! – Minderheit.

Bitte das Handzeichen zu allen noch nicht erledig-ten Ziffern! Wer stimmt zu? – Mehrheit.

Dann hat der Bundesrat entsprechend Stellung ge-nommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 45:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Auf-stiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG) (Drucksache 580/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Ausschussempfehlungen ersehen Sie ausDrucksache 580/1/01. Zur Einzelabstimmung rufe ichauf:

Ziffer 1! – Minderheit.

Ziffer 2! – Minderheit.

Ziffer 3! – Minderheit.

(A)

(B)

(C)

(D)

Parl. Staatssekretärin Gudrun Schaich-Walch

*) Anlagen 20 und 21

Page 53: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 487

(A)

(B)

Ziffer 4! – Mehrheit.

Ziffer 5! – Minderheit.

Dann bitte das Handzeichen zu Ziffer 6! – Minder-heit.

Ziffer 7! – Minderheit.

Ziffer 8! – Mehrheit.

Ziffer 9! – Minderheit.

Ziffer 10! – Minderheit.

Ziffer 11! – Mehrheit.

Nun bitte noch das Handzeichen zu den Ziffern 12und 13 gemeinsam! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat, wie soeben festgelegt, Stellunggenommen.

Punkt 46:

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderungdes Schuldrechtsanpassungsgesetzes (Druck-sache 581/01, zu Drucksache 581/01)

Je eine Erklärung zu Protokoll*) haben Frau Minis-terin Schubert (Sachsen-Anhalt) und Herr MinisterProfessor Dr. Schelter (Brandenburg) abgegeben.

Zu dem Gesetzentwurf liegen Ihnen die Ausschuss-empfehlungen in Drucksache 581/1/01 vor. Zur Ein-zelabstimmung rufe ich auf:

Ziffer 3! – Minderheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Nun bitte das Handzeichen für alle übrigen Ziffern! –Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ent-sprechend Stellung genommen.

Punkt 47:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung derStrafprozessordnung (Drucksache 582/01)

Wortmeldungen liegen von Herrn Staatsminister Dr. Weiß (Bayern) und Herrn ParlamentarischenStaatssekretär Professor Dr. Pick (Bundesministeriumder Justiz) vor.

Dr. Manfred Weiß (Bayern): Herr Präsident! HohesHaus! In der aktuellen Situation besteht, so sollte manmeinen, Einigkeit über die zentrale Bedeutung der in-neren Sicherheit. Es sollte eine Selbstverständlichkeitsein, dass alle vorhandenen Ressourcen zielgerichtetdafür eingesetzt werden, die innere Sicherheit zu verbessern. Ohne Not sollte man keine Regelungentreffen, auf Grund deren Kapazitäten der Justiz ge-bunden werden, die besser für effektive Verbrechens-bekämpfung eingesetzt werden können und – someine ich – auch müssen.

Liest man den Gesetzentwurf der Bundesregierung,so merkt man ihm an, dass er aus einer anderen Zeitstammt – aus einer Zeit, in der die Bundesregierung

noch meinte, man könne auf Grund fern liegender da-tenschutzrechtlicher Erwägungen Dinge in die Straf-prozessordnung schreiben, die den Forderungen derLänder, die das Gesetz im Wesentlichen zu vollziehenhaben, vollkommen entgegenstehen.

Ich möchte kurz darlegen, worum es geht. Bei derDNA-Analyse werden unter anderem Spuren unter-sucht, deren Verursacher noch nicht bekannt ist, etwaSpeichel an einer am Tatort aufgefundenen Zigaret-tenkippe. Verschiedene Gerichte haben entschieden,dass eine solche DNA-Untersuchung von Spurenmangels Eingriffs in das Recht auf informationelleSelbstbestimmung keiner richterlichen Anordnungbedarf. Das Bundeskriminalamt kann aber bislangdie Ergebnisse der DNA-Analysen nur dann spei-chern, wenn eine richterliche Anordnung für die Un-tersuchung vorliegt.

Der Bundesrat hat auf bayerischen Antrag hin am21. Dezember 2000 den Entwurf eines Gesetzes zurRegelung der Zuständigkeit für die Anordnung einerDNA-Untersuchung bei Spuren beschlossen. Darinist eine neue Regelung in der Strafprozessordnungvorgesehen, wonach künftig Staatsanwälte und ihreHilfsbeamten eine DNA-Untersuchung bei Spurenanordnen können. Dies löst nicht nur das genannteProblem, sondern setzt zugleich Ressourcen frei,indem auf das nach geltendem Recht vorgesehene Er-fordernis eines richterlichen Anordnungsbeschlus-ses bei Spuren verzichtet wird.

Dieses Regelungskonzept des Bundesrates hat dieBundesregierung in ihrem Gesetzentwurf in das Ge-genteil verkehrt. Die Bundesregierung hat sich mitden Argumenten des Bundesrates nicht auseinandergesetzt, sondern diese einfach vom Tisch gewischt.Sie hat vorgeschlagen, dass auch künftig für die Un-tersuchung von Spurenmaterial stets eine Anordnungdes Richters erforderlich ist. Es liegt auf der Hand,dass dies unnötigen Vollzugsaufwand verursachenwürde, ohne dass damit eine Verbesserung desSchutzes des Rechtes auf informationelle Selbstbe-stimmung verbunden wäre.

Ich betone: Das DNA-Identifizierungsmuster alssolches enthält keinerlei Hinweis auf die Persönlich-keit des Spurenverursachers und ist – solange es nichtmit den Personalien des Spurenverursachers ver-knüpft worden ist – kein sensibles personenbezoge-nes Datum. Alles, was für einen vernünftigen Daten-schutz notwendig ist, wird im Gesetzentwurf desBundesrates berücksichtigt.

Es freut mich, dass sich die Ausschüsse gegen dievon der Bundesregierung vorgeschlagene verfehlteRegelung aussprechen. Ich appelliere an Sie, denAusschussempfehlungen zu folgen. Im Interesse derinneren Sicherheit wünsche ich mir, dass auch dieBundesregierung das Regelungskonzept des Bundes-rates aufgreift und sich der Bundestag in gleicherWeise unserem Anliegen anschließt. Der Gesetzent-wurf des Bundesrates liegt nun seit mehr als einemDreivierteljahr auf dem Tisch. Es muss doch möglichsein, das vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetz nunrasch zu verabschieden.

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Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

*) Anlagen 22 und 23

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001488

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Herr Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Pick.

Prof. Dr. Eckhart Pick, Parl. Staatssekretär bei derBundesministerin der Justiz: Herr Präsident, meineDamen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundes-regierung verfolgt das Ziel, Lücken in den Beständender beim Bundeskriminalamt geführten DNA-Analy-sedatei zu vermeiden. Diese Lücken drohen, weil sicheinige wenige Landgerichte weigern, die vom Ge-setzgeber im DNA-Identitätsfeststellungsgesetz aus-drücklich und eindeutig gewollte richterliche Anord-nung der Untersuchung auch von Spurenmaterial zutreffen. Die Gerichte begründen dies mit dem Fehleneines Eingriffs. Nach dem Gesetz kann aber ein Ana-lyseergebnis nur nach richterlicher Anordnung in dieDNA-Datei eingestellt werden.

Bund und Länder sind sich einig, dass Lücken imDatenbestand der DNA-Datei und hieraus resultie-rende Ermittlungsdefizite in jedem Fall zu vermeidensind. Der federführende Rechtsausschuss und derAusschuss für Innere Angelegenheiten haben demBundesrat empfohlen, diesem Dilemma dadurchRechnung zu tragen, dass die Fälle der Untersuchungvon Spurenmaterial aus dem Richtervorbehalt heraus-genommen und Anordnungen der Untersuchungdurch Staatsanwaltschaften oder ihre Hilfsbeamtenzugelassen werden. Dies halte ich aus mehrerenGründen für den falschen Weg.

Der Gesetzgeber hat sich während der Beratungendes DNA-Identitätsfeststellungsgesetzes aus gutenund nach wie vor gültigen Gründen entschlossen, diegentechnische Untersuchung von Probenmaterial injedem Fall von einer vorherigen richterlichen Anord-nung abhängig zu machen. Ich will an dieser Stellenicht die Diskussion des Jahres 1997 neu beleben.Lassen Sie mich nur sagen, dass der Gesetzgeber si-cherstellen wollte, die Grenzen zu gewährleisten, indenen der Einsatz moderner Technik und natur-wissenschaftliche Neuerungen rechtsstaatlich un-bedenklich sind. Klare Verfahrensregelungen sind in diesem Bereich auch deshalb geboten, weil derEinsatz solcher Untersuchungen im Strafverfahren zu empfindlichen, den Kern der Persönlichkeitberührenden Eingriffen führt.

Ich kann nicht erkennen, dass sich an dieser zutref-fenden Bewertung des Gesetzgebers in der Zwi-schenzeit etwas geändert hätte. Wie ein Blick in diezahlreichen veröffentlichten Entscheidungen zumDNA-Identitätsfeststellungsgesetz zeigt, gewährleis-tet der Richtervorbehalt noch am ehesten die strikt anrechtsstaatlichen Kriterien orientierte Gesetzesan-wendung. Das gilt grundsätzlich auch für die Unter-suchung anonymen Probenmaterials.

Deshalb halte ich nach wie vor den von der Bundes-regierung vorgelegten Gesetzentwurf, der die Anord-nung der DNA-Untersuchung von Spurenmaterialdem Richter vorbehält, für die richtige Lösung. – Vie-len Dank.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 582/1/01 vor.

Wer entsprechend den Ausschussempfehlungen zudem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen wünscht, denbitte ich um das Handzeichen. – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zu dem Gesetzentwurf ent-sprechend Stellung genommen.

Bevor wir in der Tagesordnung fortfahren, möchteich auf Tagesordnungspunkt 41, Unternehmen-steuerrecht, zurückkommen. Das Land Schleswig-Holstein bittet um Wiederholung der Abstimmung zuZiffer 8*) – es ist die Mehrheit festgestellt worden –,da das Ergebnis angezweifelt wird. Mit Ihrem Einver-ständnis wiederhole ich die Abstimmung. Kann ich soverfahren?

Dann bitte ich um das Handzeichen zu Ziffer 8. Wirzählen jetzt ganz genau. – 34 Stimmen; Minderheit.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 48 auf:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge-setzes über Arbeitnehmererfindungen (Druck-sache 583/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 583/1/01 vor. Daraus rufeich auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf entspre-chend Stellung genommen.

Tagesordnungspunkt 49:

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderungund Ergänzung vermögensrechtlicher und an-derer Vorschriften (Zweites Vermögensrechts-ergänzungsgesetz – 2. VermRErgG) (Druck-sache 641/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 641/1/01 vor. Daraus rufeich auf:

Ziffer 1! – 35 Stimmen; Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Nun bitte das Handzeichen für die Ziffern 3 bis 10der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 51:

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung derBundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungs-gesetz – BwNeuAusrG) (Drucksache 627/01)

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*) Siehe Seite 483 A

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 489

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Es liegt eine Wortmeldung von Minister Gnauck(Thüringen) vor.

Jürgen Gnauck (Thüringen): Herr Präsident! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Zur Begründungdes Ihnen heute verteilten Vertagungsantrages möch-te ich Folgendes ausführen:

Angesichts der gegenwärtigen sicherheitspoliti-schen Lage und insbesondere nach den Beratungenzu Beginn dieser Sitzung erscheint es notwendig, dieParameter der Neuausrichtung der Bundeswehr zuüberdenken. In einer Zeit, in der andere Nato-Part-nerstaaten ihre Sicherheitsinstrumente ausbauen – oder zumindest nicht reduzieren –, wären die Ver-kürzung des Grundwehrdienstes von zehn auf neunMonate und das weitere vorzeitige Ausscheidenvon bis zu 3 000 Berufssoldaten und -soldatinneninnen- wie außenpolitisch das falsche Signal. Ich erinnere daran, dass mit der Reduzierung desGrundwehrdienstes eine Verkürzung des Zivildiens-tes von elf auf zehn Monate einhergeht.

Vor diesem Hintergrund melde ich weiteren Bera-tungsbedarf an und bitte, diesem durch die Einberu-fung einer Sitzung des Verteidigungsausschusses desBundesrates, in der über den Gesetzentwurf grund-legend zu beraten ist, Rechnung zu tragen. Thüringenbeantragt deshalb, die Frist zur Beratung der Vorlageum drei Wochen zu verlängern.

Ich bitte um Ihre Zustimmung.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Herr Staatsminister Bocklet (Bayern) hat eine Er-klärung zu Protokoll*) gegeben.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 627/1/01 sowie derAntrag des Freistaates Thüringen auf Vertagung undFristverlängerung in Drucksache 627/2/01 vor.

Ich beginne mit dem Landesantrag Thüringens inDrucksache 627/2/01. Wer dafür ist, die Beratungenzu vertagen und eine Verlängerung der Frist zur Stel-lungnahme zu verlangen, den bitte ich um das Hand-zeichen. – Das ist eine Minderheit.

Wir stimmen jetzt über die Empfehlungen der Aus-schüsse in Drucksache 627/1/01 ab.

Zur Einzelabstimmung rufe ich Ziffer 4 auf. – Das istdie Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen! – Das ist die Mehrheit.

Der Bundesrat hat damit zu dem GesetzentwurfStellung genommen.

Wir kommen zu Punkt 52:

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung vonstreckenbezogenen Gebühren für die Benut-zung von Bundesautobahnen mit schwerenNutzfahrzeugen (Drucksache 643/01)

Es liegen Wortmeldungen vor, und zwar von HerrnMinister Dr. Georgi (Saarland) und Herrn Parlamenta-rischen Staatssekretär Hilsberg (Bundesministeriumfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen).

Dr. Hanspeter Georgi (Saarland): Herr Präsident,meine Damen und Herren! Seit Jahren wird ein Para-digmenwechsel gefordert: weg von der Haushalts-finanzierung, hin zur nutzerfinanzierten Verkehrsinfra-struktur. „Verkehr finanziert Verkehr“ lautet dasSchlagwort für eine Politik nach dem Äquivalenzprin-zip. Insbesondere durch den Bericht der so genanntenPällmann-Kommission kam neue Bewegung in die Debatte. Da zudem im Sinne des Territorialitätsprinzipsausländische Verkehrsteilnehmer nutzungsabhängigzur Finanzierung der Verkehrswege beitragen sollten,ist die von der Bundesregierung eingeschlagene Rich-tung grundsätzlich zu befürworten. Deutschland ist be-reits heute das Transitland Nummer eins in Europa.Deutschland muss deshalb überragendes Interessedaran haben, dass europaweit auch die Kostenwahr-heit im Verkehr verwirklicht wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf zur Einführung vonstreckenbezogenen Gebühren für die Benutzung vonBundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugenzeichnet sich jedoch durch das Fehlen einer schlüssi-gen Gesamtkonzeption aus. Hier liegt keine rationaleverkehrspolitische Gesamtkonzeption vor, sondernman will von allem etwas: etwas Haushalt, etwas Nut-zungsfinanzierung, etwas Querfinanzierung. Wennman aber auf der Grundlage des Berichtes der Päll-mann-Kommission – sie war immerhin von der Bun-desregierung beauftragt worden – den Weg hin zurNutzerfinanzierung beschreiten will, so sollte dieserauch konsequent gegangen werden.

Mit der Pällmann-Kommission gehe ich konform,dass ihre Vorschläge nicht kurzfristig und vollstän-dig umzusetzen sind. Die ersten Schritte müssen aberso konzipiert sein, dass sie den vollständigen Über-gang zur reinen Nutzerfinanzierung ermöglichen undin sich systemgerecht sind. Hieran fehlt es jedoch invielerlei Punkten des Gesetzentwurfs.

Das Äquivalenzprinzip, das einer solchen Gebührzu Grunde liegt, ist nicht durchgehalten. Die Gebührist ein Entgelt für die Benutzung einer Infrastruk-tureinrichtung. Sie dient daher grundsätzlich demAusbau und der Unterhaltung dieser Infrastruktur-einrichtung und sollte entsprechend der Kosten-verursachung differenziert gestaltet sein. Um die Verwendung des Gebührenaufkommens für die Ver-kehrsinfrastruktur – hier: der Straßen – zu sichern,sollte die Maut unmittelbar unter Abzug der Verwal-tungskosten einer Straßenfinanzierungsgesellschaftzufließen. Eine wie von der Bundesregierung vorge-sehene teilweise Verwendung des Gebührenaufkom-mens zur Deckung des allgemeinen Finanzbedarfs istgrundsätzlich abzulehnen.

Ich möchte nur auf das schlechte Beispiel der Ver-wendung des Mineralölsteueraufkommens verwei-sen. War ursprünglich 1971 und 1973 beschlossenworden, die Mineralölsteuer um jeweils 3 Pfennig zuerhöhen, um das Gemeindeverkehrsfinanzierungs-

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Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

*) Anlage 24

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001490

gesetz finanziell auszustatten, wird davon heute denKommunen eine Summe von 1 Milliarde DM vorent-halten und verbleibt beim Bund. Im Rahmen der Öko-steuer werden Einnahmen aus Verkehrssteuern zurDeckung von Finanzlücken der Rentenversicherungabgeschöpft. Bei der Verteilung des Mautaufkom-mens zeichnet sich Ähnliches ab: Obwohl das Auf-kommen auf zwischen 5,9 und 9,6 Milliarden DM geschätzt wird, sind für den Ausbau der Verkehrsin-frastruktur lediglich 1,48 Milliarden DM pro Jahr imRahmen des Anti-Stau-Programms eingeplant. Ich zi-tiere in diesem Kontext den Bericht der Pällmann-Kommission: „Nutzungsentgelte legitimieren sich nurdurch den direkten Bezug zwischen Benutzung undMittelverwendung.“ – Alles andere würde zu Rechtals indirekte Steuererhöhung verstanden.

Es stellt sich zudem die Frage der rechtlichen Zuläs-sigkeit, diese Gebühren zweckentfremdet zu verwen-den. Ich frage bewusst: Verträgt sich eine solche Ver-letzung des Territorialitätsprinzips in Verbindung mitdem Äquivalenzprinzip mit EU-Recht?

Auch die Querfinanzierung oder Quersubventio-nierung, die Verwendung des Gebührenaufkommensfür den Ausbau und die Unterhaltung der Eisenbahn-infrastruktur und des Wasserstraßennetzes, ist be-denklich. Eine konsequente Nutzerfinanzierung be-deutet, dass jeder Verkehrsträger seine Wegekostenselbst zu tragen hat. Ich zitiere noch einmal die Päll-mann-Kommission: „Einnahmen aus Nutzungsentgel-ten sollten grundsätzlich in den Infrastrukturberei-chen verwendet werden, für deren Nutzung sieerhoben werden.“ – Einnahmen aus der Lkw-Mautmüssen im System Straße verbleiben.

Etwas anderes kann auch nicht mit notwendigenVerlagerungseffekten zu Gunsten der Bahn gerecht-fertigt werden. Die immer wieder geführte Klage überdie Vernachlässigung der Schiene gegenüber ande-ren Verkehrsträgern ist angesichts der Fakten nichthaltbar. Seit Jahren machen die Ausgaben des Bun-des für die Schiene mehr als die Hälfte aller Ausga-ben im Verkehrshaushalt aus.

Nach dem Gesetzentwurf steht das Gebührenauf-kommen allein dem Bund zu. Hierbei wird die Zu-bringerfunktion der Landesstraßen und der kommu-nalen Straßen in keiner Weise gewürdigt. Darüberhinaus ist damit zu rechnen, dass Verkehre auf auto-bahnparallele Straßen verdrängt werden. Gerade derBund drängt die Länder, autobahnparallele Bundes-straßen zu Landes- und Gemeindestraßen abzustufen.Im Saarland sind davon immerhin 20 % des Bundes-straßennetzes betroffen. Diese autobahnparallelenehemaligen Bundesstraßen werden daher zusätzlichbelastet und müssen verlagerten Autobahnverkehraufnehmen. Eine Verwendung des Gebührenaufkom-mens zu Gunsten des Ausbaus und der Unterhaltungder Landesstraßennetze und der Gemeindestraßen-netze ist dringlich.

Ich unterstütze deshalb die Forderung des Deut-schen Städte- und Gemeindetages nach Beteiligungder Gemeinden am Gebührenaufkommen. Ich forde-re, auch die Länder bei der Verteilung des Gebühren-aufkommens zu berücksichtigen. Ich unterstütze hier

nachdrücklich die Position des Landes Hessen, daseinen Teil des Gebührenaufkommens für die Länderreklamiert und dabei zu Recht auf das BeispielSchweiz verweist, wo 30 % des Gebührenaufkom-mens aus den Vignetten für die Kantone bereitgestelltwerden. Meine Damen und Herren, wenn schonQuerfinanzierung, dann bitte für das Straßennetz imGanzen!

Das deutsche Transportgewerbe steht im europäi-schen Wettbewerb. Die Konkurrenten unterliegeneiner wesentlich niedrigeren Steuerbelastung. Ver-werfungen sind insbesondere bei der Belastung durchdie Kfz-Steuer und die Mineralölsteuer zu verzeich-nen. Ich fordere deshalb die Bundesregierung auf, füreine Harmonisierung der Abgaben im gesamteneuropäischen Transportgewerbe zu sorgen. Die Ein-führung einer Lkw-Maut darf das deutsche Transport-und Speditionsgewerbe nicht zusätzlich belasten. Beieinem Satz von 25 Pfennig pro Autobahnkilometerund einer Jahresfahrleistung von 120 000 km werdeneinem Fern-Lkw jedoch zusätzliche Mautkosten inHöhe von 30 000 DM auferlegt. Das ist für die vielenkleinen und mittleren Betriebe in Deutschland wirt-schaftlich nicht verkraftbar.

In diesem Zusammenhang sei der Hinweis gestat-tet, dass nach einem Gutachten des Deutschen Insti-tuts für Wirtschaftsforschung in Berlin – DIW – derWegekostendeckungsgrad deutscher Lkw schon imJahr 1997 bei rund 123 % lag. Wenn die letzte Öko-steuerstufe realisiert worden ist, wird er auf 168 % an-gestiegen sein.

Das Prinzip „weg von der Steuerfinanzierung, hinzur Nutzerfinanzierung“ darf sich nicht auf die Ein-führung der Nutzerfinanzierung beschränken. Um-stellung heißt eben auch: Die Steuerbelastung bei derEinführung einer Maut muss sinken. Dies wurdeauch von der Pällmann-Kommission hervorgehoben.

Ich möchte festhalten: Der Gesetzentwurf der Bun-desregierung orientiert sich zwar am Äquivalenzprin-zip und der Nutzungsfinanzierung. Er geht diesenWeg aber nicht konsequent. Die Einnahmen fließenvoll dem Bundeshaushalt zu. Es ist nicht beabsichtigt,dass sie zweckgebunden zur Finanzierung desStraßenbaus herangezogen werden.

Wie will die Bundesregierung Akzeptanz für dasneue Mautsystem erlangen, wenn dieser Wechsel zueiner zusätzlichen Besteuerung missbraucht wird,und zwar, wie vorgesehen, auf dem Verordnungswe-ge? Deswegen noch einmal: Mautgebühr ja, aber nurbei Kompensation für das Transportgewerbe und beigleichzeitiger Zuführung der Nutzungsentgelte ineine Straßenfinanzierungsgesellschaft. Die Vorschlä-ge des Gewerbes hinsichtlich der Kompensation soll-ten ernsthaft geprüft werden.

Eine vorherige Harmonisierung der Besteuerung inEuropa erfolgt nicht, jedenfalls nicht sofort. Auf dieHarmonisierung warten zu müssen wäre ein schwa-cher Trost für das zum größten Teil mittelständischstrukturierte deutsche Speditions- und Transportge-werbe. Wenn Deutschland innerhalb der EU eine Vor-reiterrolle beim Wechsel von der Steuer hin zur Nut-zerfinanzierung einnehmen möchte, sollte es diesenWeg konsequent gehen.

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Dr. Hanspeter Georgi (Saarland)

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 491

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist in dervorliegenden Form nicht akzeptabel. Er bedarf einergrundlegenden Überarbeitung. Deshalb bitte ich Sie,dem Antrag des Landes Hessen zuzustimmen. –Danke schön.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Herr Par-lamentarischer Staatssekretär Hilsberg, bitte.

Stephan Hilsberg, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dievon uns beabsichtigte Einführung einer Lkw-Maut istTeil einer groß angelegten Verkehrsreform. Ziele sindeine höhere und bessere Finanzierungseffizienz derVerkehrsinfrastruktur sowie die bessere Auslastungder Ressourcen. Die bisher geltende zeitabhängigeLkw-Vignette soll durch eine streckenbezogene Lkw-Gebühr ersetzt werden. Das Prinzip ist also: weg voneiner zeitabhängigen Gebühr, hin zu einer strecken-bezogenen Gebühr. Dies ist leistungs- und kostenge-rechter.

Die Gebühr soll am 1. Januar 2003 eingeführt wer-den. Sie ist, wie bereits bemerkt wurde, in der Tat eingroßer und wichtiger Schritt in Richtung auf eine ver-stärkte Nutzerfinanzierung beim VerkehrsträgerStraße. Die alleinige Finanzierung aus Haushaltsmit-teln stößt zunehmend an ihre Grenzen. Wir befindenuns deshalb in einer Phase der Umstrukturierung derVerkehrsinfrastrukturpolitik, die mit der EU-Ver-kehrspolitik in Einklang steht; ich empfehle in die-sem Zusammenhang, sich einmal das Papier der EU-Kommission zur sozialen Grenzkostenfinanzierungder Verkehrsinfrastruktur zu Gemüte zu führen. DasPrinzip der Nutzerfinanzierung gilt insbesondere fürschwere Lkw, die in hohem Maße Kosten für Bau, Un-terhaltung und Betrieb unserer Autobahnen verursa-chen. Diese Kosten sind im Gegensatz zu dem, wasmein Vorredner ausgeführt hat, durch die bisherigenEinnahmen keineswegs gedeckt.

Mit der künftigen Lkw-Maut können die Wegekos-ten in optimaler Weise den Verursachern angelastetwerden, da die Maut direkt von den tatsächlichenFahrleistungen abhängt. Das Ziel der gerechtenAnlastung der Wegekosten erfordert es, dass Ausnah-men von der Maut nur in den im vorliegenden Ge-setzentwurf vorgesehenen eng begrenzten Fällen zu-gelassen werden.

Die von einigen Ländern geäußerten Bedenken ge-genüber möglichen Verlagerungen von Güterver-kehren auf das nachgeordnete Straßennetz nehmenwir ernst. Gleichwohl ist nach unseren Untersuchun-gen nicht damit zu rechnen, dass dieser Verlage-rungseffekt sehr groß ist. Wir schätzen ihn auf 1 bis3 %. Sollten Ausweicheffekte tatsächlich auftreten, sosieht der Gesetzentwurf vorsorglich vor, dass dieMautpflicht aus Sicherheitsaspekten auf bestimmteStreckenabschnitte von Bundesstraßen ausgedehntwerden kann.

Die Maut schafft einen Anreiz zu einer wirtschaftli-cheren Ausnutzung der Transportkapazitäten. Eswäre zu begrüßen, wenn infolge der Lkw-Maut Güter

von der Straße auf die Schiene und das Schiff verla-gert würden.

Nach unseren Entwürfen sollen durch eine flexibleStaffelung der Mauthöhe, z. B. nach dem Emissions-verhalten schwerer Lkw, weitere verkehrs- und um-weltpolitische Ziele verfolgt werden. Im Entwurf desLkw-Mautgesetzes ist deshalb eine Rechtsverord-nung zur Festlegung der einzelnen Mautsätze vorge-sehen. Damit kann zügig und flexibel auf Verände-rungen beim Emissionsverhalten der mautpflichtigenLkw reagiert werden und der Anreiz, emissionsarmeFahrzeuge einzusetzen, Wirkung entfalten.

Die Einführung der Lkw-Maut findet grundsätzlichbreite Zustimmung. Sie wird in einzelnen Fällen mitForderungen verbunden, etwa, wie auch hier vorge-tragen worden ist, die künftigen Mauteinnahmenvollständig der Verkehrsinfrastruktur zukommen zulassen und das betroffene Güterkraftverkehrsgewer-be an anderer Stelle zu entlasten. Dazu möchte ichbemerken:

Wir werden das Mautaufkommen weitgehend fürden Bau und den Erhalt der Verkehrsinfrastrukturinsgesamt verwenden. Ein Teil wird im Rahmen einesbereits beschlossenen Anti-Stau-Programms mit kon-kreten Verkehrsprojekten in den Jahren 2003 bis 2007eingesetzt.

Das Anti-Stau-Programm als Teil der Infrastruktur-politik der Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Ka-pazitätsengpässe im Schienen- und Wasserstraßen-netz zu reduzieren bzw. die Kapazitäten zu sichern.Erfolge bei diesen Verkehrsträgern führen letztlichauch zur Entlastung des Autobahnnetzes. Deshalb istes gerechtfertigt, alles zu finanzieren, was zur Ver-meidung von Straßenstaus beitragen kann. Das Pro-grammvolumen von rund 7,4 Milliarden DM wird zurHälfte auf Bundesautobahnen einerseits, Schiene undWasserstraßen andererseits aufgeteilt.

Was den Gebührencharakter betrifft, so möchte ichbetonen: Die Maut ist keine Steuer, sondern eine Ge-bühr. Als solche ist sie leistungsbezogen, aber nichtzweckbestimmt. Es ist rechtlich nicht vorgesehen, dasssie im System Straße verbleiben muss. Wir können sieselbstverständlich zur Finanzierung aller Maßnahmeneinsetzen, die der Vermeidung von Staus dienen.

Über die Finanzierung des Anti-Stau-Programmshinausgehende Einnahmen werden noch weitgehendzusätzlich zu den Ansätzen des Verkehrshaushaltsdes Bundes in die Verkehrsinfrastruktur fließen. DieMaut wird auf Bundesstraßen erhoben, deshalb wer-den mit ihrem Aufkommen Bundesverkehrswege finanziert. Wir beabsichtigen in diesem Zusammen-hang die Gründung einer Verkehrsinfrastruktur-finanzierungsgesellschaft. Deren Finanzausstattungwird aus den Mauteinnahmen erfolgen. Der Entwurfeines Gesetzes zur Gründung dieser Gesellschaftwird im Herbst von uns vorgelegt.

Im Hinblick auf eine Angleichung der Wettbe-werbsbedingungen im europäischen Güterkraftver-kehrsgewerbe beabsichtigen wir, die Einführung derMaut mit einem größtmöglichen Harmonisierungs-schritt im Rahmen der EU-Rechtsetzung zu verbin-den. Das entspricht einer Ihrer Forderungen. Dabei

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Dr. Hanspeter Georgi (Saarland)

Page 58: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001492

sind die Maßnahmen zu Gunsten des Güterkraftver-kehrsgewerbes in ihrer Gesamtheit zu beurteilen.Diese Unternehmen und das mittelständische Trans-portgewerbe werden durch das Steuersenkungsge-setz bereits nachhaltig entlastet. Und mit dem Gesetzgegen illegale Beschäftigung im Lkw-Gewerbehaben wir unsere Zusage, gegen illegale Wettbe-werbspraktiken vorzugehen, konsequent umgesetzt.

Meine Damen und Herren, eine leistungsfähigeVerkehrsinfrastruktur ist wesentlicher Bestandteileines starken und dynamischen WirtschaftsstandortesDeutschland. Sie ist zentrale Voraussetzung fürWachstum und Beschäftigung. Mit dem Einstieg ineine stärkere Nutzerbeteiligung an der Infrastruktur-finanzierung durch die Lkw-Maut werden die Voraus-setzungen für dringend erforderliche zusätzliche In-vestitionen geschaffen. Das wird zu einer klarenVerbesserung dieses wichtigen Standortfaktorsführen.

Deutschland wird bei der Errichtung eines Maut-erhebungssystems ohne jeden Eingriff in den freienVerkehrsfluss auskommen – dies ist das eigentlichweltweit Neue. Wir können auf diesem Gebiet eineVorreiterrolle einnehmen. Das internationale Interes-se ist beträchtlich und nimmt weiter zu. Dies eröffnetneue nationale und internationale Marktchancen fürdie Industrie und trägt zur Sicherung von Arbeits-plätzen bei. Die Realisierung eines solchen Systemskann in Deutschland auf anderen Feldern der Infor-mationstechnologie einen Innovationsschub auslösen.– Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 643/1/01, ein Landesantragvon Hamburg in Drucksache 643/2/01 (neu) und einLandesantrag von Hessen in Drucksache 643/3/01vor.

Wir beginnen mit dem hessischen Landesantrag,bei dessen Annahme die Ausschussempfehlungenund der Hamburger Landesantrag erledigt sind. Werstimmt für den hessischen Antrag? – Das ist eine Min-derheit.

Stimmen wir nun über die Ziffer 1 des Landesan-trags Hamburgs in Drucksache 643/2/01 (neu) ab!Handzeichen dafür bitte! – Das ist eine Minderheit.

Nun stimmen wir über Ziffer 2 des Hamburger An-trags ab. Wer stimmt dafür? – Minderheit.

Als Nächstes das Handzeichen für Ziffer 3 der Aus-schussempfehlungen! – Mehrheit.

Ziffer 5 der Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Ziffer 6 der Ausschussempfehlungen, bei deren An-nahme Ziffer 7 erledigt ist! Wer stimmt zu? – Mehr-heit.

Damit entfällt Ziffer 7.

Nun zur Abstimmung zu:

Ziffer 8! – Mehrheit.

Ziffer 9! – Mehrheit.

Ziffer 10! – Mehrheit.

Ziffer 11! – Mehrheit.

Als Nächstes das Handzeichen für Ziffer 14, beideren Annahme die Ziffern 15, 16 und 17 erledigtsind! Wer stimmt zu bei Ziffer 14? – Minderheit.

Dann stimmen wir über Ziffer 15 ab, bei deren An-nahme die Ziffern 16 und 17 erledigt sind. – Mehrheit.

Damit entfallen die Ziffern 16 und 17.

Jetzt bitte das Handzeichen zu allen übrigen Ziffernder Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen.

Wir kommen zu Punkt 53:

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellungdes Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermö-gens für das Jahr 2002 (ERP-Wirtschaftsplan-gesetz 2002) (Drucksache 585/01)

Wortmeldungen gibt es nicht.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 585/1/01 vor.

Wer stimmt Ziffer 1 zu? – Mehrheit.

Somit hat der Bundesrat entsprechend Stellung genommen.

Wir kommen zu Punkt 55:

Entwurf eines Gesetzes für die Erhaltung, dieModernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetz) (Drucksache 644/01)

Eine Wortmeldung liegt vor von Minister Möller(Schleswig-Holstein). – Je eine Erklärung zu Proto-koll*) haben Minister Dr. Georgi (Saarland) und FrauMinisterin Schubert (Sachsen-Anhalt) abgegeben.Herr Möller, bitte.

Claus Möller (Schleswig-Holstein): Herr Präsident,meine Damen und Herren! In Anbetracht der Zeitgebe auch ich meine Rede zu Protokoll**), aber nicht,ohne Ihnen die Voten des Umweltausschusses beson-ders ans Herz zu legen.

(Heiterkeit)

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Das warwiederum sehr vorbildlich.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 644/1/01 und zwei Landesan-träge Bayerns in den Drucksachen 644/2 und 3/01 vor.

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.

Ich rufe zuerst Ziffer 1 auf, bei deren Annahme Zif-fer 4 erledigt ist. Wer stimmt Ziffer 1 zu? – Minderheit.

Damit entfallen die Ziffern 2 und 3.

(A)

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(C)

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Parl. Staatssekretär Stephan Hilsberg

*) Anlagen 25 und 26**) Anlage 27

Page 59: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 493

(A)

(B)

Wir stimmen nun über Ziffer 4 ab. Wer dafür ist,Handzeichen bitte! – Mehrheit.

Ich rufe nun auf:

Ziffer 5! Handzeichen bitte! – Mehrheit.

Ziffer 7! Handzeichen bitte! – Mehrheit.

Damit kommen wir zum bayerischen Landesantragin Drucksache 644/2/01. Wer stimmt zu? – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen! Werstimmt Ziffer 9 zu? – Mehrheit.

Wir kommen zu Ziffer 10, bei deren Annahme Ziffer11 erledigt ist. Wer für Ziffer 10 ist, Handzeichenbitte! – Mehrheit.

Damit ist Ziffer 11 erledigt.

Nun stimmen wir über Ziffer 12 ab, bei deren An-nahme eine Abstimmung über Ziffer 13 entfällt. Werist für Ziffer 12? – Minderheit.

Jetzt stimmen wir über Ziffer 13 ab. Wer stimmt zu? –Mehrheit.

Ich rufe nun auf:

Ziffer 16! Das Handzeichen bitte! – Minderheit.

Ziffer 17! – Minderheit.

Ziffer 18! – Minderheit.

Nun das Handzeichen für Ziffer 19, bei deren An-nahme Ziffer 20 erledigt ist! – Mehrheit.

Damit ist Ziffer 20 erledigt.

Wir fahren fort mit Ziffer 21. – Mehrheit.

Ziffer 22! – Mehrheit.

Kommen wir zu Ziffer 23, bei deren Ablehnung Zif-fer 24 entfällt! – Mehrheit.

Nun das Handzeichen für Ziffer 24! – Minderheit.

Weiter mit Ziffer 25! Das Handzeichen bitte! –Mehrheit.

Ziffer 26! – Mehrheit.

Ziffer 27! – Mehrheit.

Ziffer 28! – Mehrheit.

Ziffer 29! – Mehrheit.

Ziffer 30! – Minderheit.

Ziffer 31! – Minderheit.

Ziffer 32! – Mehrheit.

Ziffer 33 bitte! – Minderheit.

Ziffer 34! – Minderheit.

Ziffer 36! – Mehrheit.

Ziffer 37! – Mehrheit.

Ziffer 38! – Mehrheit.

Ziffer 39! – Mehrheit.

Nun kommen wir zum Landesantrag in Drucksache644/3/01. Wer stimmt zu? – Minderheit.

Zurück zu den Ausschussempfehlungen:

Wer stimmt Ziffer 40 zu? – Mehrheit.

Nun das Handzeichen für alle noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen! Wer stimmt zu? – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung ge-nommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 70:

Entscheidung über Fristverlängerung gemäßArtikel 76 Abs. 2 Satz 3 GGEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung desWaffenrechts (WaffRNeuRegG) (Drucksache596/01)

Der Ständige Beirat schlägt vor, zu diesem Gesetz-entwurf der Bundesregierung eine Verlängerung derFrist zur Stellungnahme gemäß Artikel 76 Abs. 2 Satz 3 des Grundgesetzes zu verlangen. Zur Begrün-dung verweise ich auf die Ihnen vorliegende Druck-sache 596/1/01.

Wer dem Vorschlag des Ständigen Beirates folgenmöchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das istdie Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Punkt 71:

Lebenslagen in DeutschlandErster Armuts- und Reichtumsbericht (Druck-sache 328/01)

Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu liegen vor:die Ausschussempfehlungen in Drucksache 328/1/01und ein Mehr-Länder-Antrag in Drucksache 328/2/01.

Wir stimmen zunächst über den Länderantrag inDrucksache 328/2/01 ab. Wer ist für den Länderan-trag? – Minderheit.

Ich rufe aus den Ausschussempfehlungen auf:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Wir sind übereingekommen, über die Ziffern 2, 3und 5 sowie 7 und 8 gemeinsam abzustimmen. Werstimmt den Ziffern 2, 3 und 5 zu? – Mehrheit.

Wer ist für Ziffer 4? – Minderheit.

Wer ist für Ziffer 6? – Minderheit.

Ziffern 7 und 8! – Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat zum Bericht entsprechendStellung genommen.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 73 b):

Stellungnahme der Bundesregierung zumDreizehnten Hauptgutachten der Monopol-kommission 1998/99 (Drucksache 446/01)

Wortmeldungen gibt es nicht.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 446/1/01 und ein Landesan-trag Hessens in Drucksache 446/2/01 vor.

(C)

(D)

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001494

Wir beginnen mit den Ausschussempfehlungen.Wer den Ziffern 1 bis 8 folgen möchte, den bitte ichum das Handzeichen. – Mehrheit.

Nun zum Landesantrag! Wer stimmt zu? – Minder-heit.

Damit hat der Bundesrat entsprechend Stellung ge-nommen.

Punkt 74:

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betref-fend den Status der langfristig aufenthaltsbe-rechtigten Drittstaatsangehörigen (Drucksa-che 371/01)

Wortmeldungen liegen vor von Herrn Staatsmi-nister Bocklet (Bayern) und Herrn ParlamentarischenStaatssekretär Körper (Bundesministerium des In-nern).

Reinhold Bocklet (Bayern): Herr Präsident! Verehr-te Kolleginnen und Kollegen! Den Vorschlag für eineEU-Richtlinie des Rates betreffend den Status derlangfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsan-gehörigen haben die Länder seit der Vorlage des Ent-wurfs der Kommission im März dieses Jahres zu Rechtheftig kritisiert. Ich möchte betonen, dass die Bayeri-sche Staatsregierung den Richtlinienvorschlag nachwie vor strikt ablehnt. Denn mit der Umsetzung derRichtlinie in der vorliegenden Fassung würde ein Ein-fallstor für eine ungesteuerte und unbegrenzte Zu-wanderung geschaffen. Die erforderliche Integrationist in erster Linie von Ländern und Kommunen zu lei-sten und zu bezahlen!

Bedenken wir zusätzlich: Es ist davon auszugehen,dass ein erheblicher Teil des zu erwartenden Zuzugsnach Europa in die deutschen Sozialsysteme erfolgenwird und die Sozialkassen damit gravierend belastetwerden. Die Gründe dafür liegen zum einen darin,dass die Anforderungen, nach denen Drittstaatsan-gehörigen weit reichende Rechte zugebilligt werden,viel zu gering sind. Zum anderen ist die Ausgestal-tung der Rechtsstellung zu weit gehend.

Allein auf Grund einer Aufenthaltsdauer von nurfünf Jahren in einem Mitgliedstaat der EU soll Dritt-staatsangehörigen eine Rechtsstellung zukommen,die weitgehend mit der von EU-Bürgern vergleichbarist. Weiter gehende Voraussetzungen, wie der Nach-weis einer stattgefundenen oder zumindest fort-geschrittenen Integration, fehlen. Im Ergebnis ge-nießen Drittstaatsangehörige nach entsprechenderAufenthaltszeit EU-weit Freizügigkeit und könnengrundsätzlich frei bestimmen, in welchem Mitglied-staat der EU sie sich aufhalten wollen.

Man braucht kein Prophet zu sein, um vorherzusa-gen, welche Auswirkungen dies ohne Angleichungder Sozialstandards innerhalb der EuropäischenUnion auf Staaten mit so hohem sozialen Niveau wieder Bundesrepublik Deutschland mit sich bringt. DasProblem verschärft sich dadurch, dass Familiennach-zug in weitem Umfang zugelassen wird. Zu kritisierenist in diesem Zusammenhang auch, dass die Siche-rung des Lebensunterhalts – inklusive der Familie –

nicht stringent vorausgesetzt wird. Der zu erwartendeZuwanderungsdruck wird zusätzlich verstärkt, weilohne Berücksichtigung von Integrationsleistungenkeine ausreichende Verwurzelung in einem Mitglied-staat angenommen werden kann.

Weiterer Kritikpunkt ist, dass die in Europa langfris-tig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen imSinne der Richtlinie uneingeschränkten Zugang zumdeutschen Arbeitsmarkt erhalten sollen. Abgesehendavon, dass der EU hierfür die Regelungskompetenzfehlt, trägt dies bei fast vier Millionen Arbeitslosen inDeutschland zur Verschärfung der Situation auf demArbeitsmarkt bei. So wird die Akzeptanz der europäi-schen Einigung in der Bundesrepublik Deutschlandnicht verbessert.

Angesichts der Ereignisse in New York und Wa-shington und der Diskussionen um eine Verbesserungder Sicherheitslage auch in Europa ist es im Übrigenunerlässlich, derart weit gehende Rechte von einemstraffreien Aufenthalt in den Mitgliedstaaten abhän-gig zu machen. Die Zubilligung des hohen Auswei-sungsschutzes, den EU-Bürger genießen, ist für unsnicht akzeptabel.

Wir dürfen eines nicht außer Acht lassen: Die Rech-te der EU-Bürger beruhen auf der Unionsbürgerschaftund der einheitlichen Werteordnung, ja der Schick-salsgemeinschaft, die die Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union inzwischen bilden. Es gibt deshalbkeinen Grund, Drittstaatsangehörige in ihrer Rechts-stellung EU-Bürgern anzugleichen. Das sehen wederdie EU-Verträge vor, noch ist es im Hinblick auf dasDiskriminierungsverbot geboten. Drittstaatsangehöri-ge, die lange in einem Mitgliedstaat leben, haben inaller Regel die Möglichkeit, sich einbürgern zu las-sen. Dies sollte auch unter dem Gesichtspunkt der In-tegration das Ziel sein.

Vor diesem Hintergrund fordert die BayerischeStaatsregierung die Bundesregierung mit Nachdruckauf, alles gegen die Verwirklichung derartiger Vor-stellungen zu unternehmen und entsprechenden For-derungen nicht nachzugeben. Deutschland hat imVertrag von Amsterdam für noch mindestens fünfJahre Einstimmigkeit in den Fragen des Asyl- undAusländerrechts erkämpft. Die Bundesregierungmuss diesen Hebel konsequent nutzen, um zu einereuropäischen Lösung zu kommen, die auch im Inte-resse unseres Landes liegt. – Danke schön.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Herr Par-lamentarischer Staatssekretär Körper, bitte.

Fritz Rudolf Körper, Parl. Staatssekretär beim Bun-desminister des Innern: Herr Präsident, meine Damenund Herren! Der am 1. Mai 1999 in Kraft getretene Amsterdamer Vertrag hat für die europäische Zuwan-derungspolitik eine neue Dimension der Zusammen-arbeit gebracht. Mit der Vergemeinschaftung der Zuwanderungspolitik wird auch im Fall des Vorschlagsder Kommission zur Regelung der Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsan-gehörigen rechtspolitisches Neuland betreten.

(A)

(B)

(C)

(D)

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

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Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 495

(A)

(B)

Der Richtlinienvorschlag der Kommission sieht zumeinen die Einführung eines harmonisierten Aufent-haltstitels „Aufenthaltsberechtigung EG“, zum ande-ren weitgehende Freizügigkeitsrechte innerhalb derEU für Drittstaatsangehörige, die im Besitz diesesAufenthaltstitels sind, vor.

Die Kommission hat dem Richtlinienvorschlag dasModell der Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern zuGrunde gelegt. Der Vorschlag beinhaltet daher eineGleichstellung der Rechte von Drittstaatsangehörigenmit Inländern beim Arbeitsmarktzugang, beim Zu-gang zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, beistaatlichen Leistungen, wie der Ausbildungsförderungoder der Sozialhilfe, und der Anerkennung von Diplo-men. Diese Rechte – mit Einschränkungen bei der So-zialhilfe und der Ausbildungsförderung – sollen auchDrittstaatsangehörige bei der Niederlassung in einemMitgliedstaat genießen.

Im Kommissionsvorschlag wird das in der Recht-sprechung des Europäischen Gerichtshofes he-rausgebildete Recht auf Ausweisungsschutz von EU-Bürgern auf Drittstaatsangehörige analog übertragen.

Aus der Sicht der Bundesregierung kann es generellhinsichtlich der Frage, welchen Rechtsstatus dauer-aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige inneha-ben sollen, nur um eine Annäherung an die Rechteder EU-Bürger, nicht jedoch um eine weitgehendeGleichstellung gehen. Bei den Verhandlungen zumRichtlinienvorschlag wird die Bundesregierung daherauf erhebliche Änderungen dringen, um das europäi-sche Recht mit den nationalen Zuwanderungskon-zepten kompatibel zu machen.

Die in dem Vorschlag vorgesehene Gewährung vonFreizügigkeit für langfristig aufenthaltsberechtigteDrittstaatsangehörige innerhalb der EU bedarf nochder sorgfältigen Prüfung. Die Regelungen zur Aus-übung einer gemeinschaftsweiten Mobilität müssenallerdings so ausgestaltet werden, dass die nationalenKonzepte einer arbeitsmarktbezogenen Zuwande-rung nicht unterlaufen werden.

Für die Bundesregierung ist es nicht akzeptabel,dass der Richtlinienvorschlag auf Anforderungen andie Integration des Drittstaatsangehörigen weitge-hend verzichtet. Auch bei einer Reihe von weiterenPunkten, so bei den Voraussetzungen zur Erteilungdes Daueraufenthaltstitels, bei den mit dem Titel ver-bundenen Rechten sowie bei den Regelungen zur Ent-ziehung des Daueraufenthaltsrechts, wird die Bundes-regierung auf erhebliche Änderungen am Vorschlagder Kommission bestehen, um den Vorschlag zustim-mungsfähig machen zu können. Sie dürfen davon aus-gehen, dass wir unsere Positionen deutlich vertreten.

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier: Dankeschön!

Die Empfehlungen der Ausschüsse ersehen Sie ausDrucksache 371/1/01.

Zur gemeinsamen Abstimmung rufe ich dieZiffern 2, 4, 7, 8, 10, 12, 13 und 15 auf. Bitte das Hand-zeichen für diese Ziffern! – Mehrheit.

Dann bitte das Handzeichen für Ziffer 22! – Mehr-heit.

Das Handzeichen für alle noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Punkt 75:

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über die zusätzlicheBeaufsichtigung der Kreditinstitute, Versiche-rungsunternehmen und Wertpapierfirmeneines Finanzkonglomerats und zur Änderungder Richtlinien 73/239/EWG, 79/267/EWG,92/49/EWG, 92/96/EWG, 93/6/EWG und93/22/EWG des Rates und der Richtlinien98/78/EG und 2000/12/EG des EuropäischenParlaments und des Rates (Drucksache 376/01)

Wortmeldungen? – Keine.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 376/1/01 vor. Bitte dasHandzeichen für:

Ziffer 1! – Mehrheit.

Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat so beschlossen.

Punkt 76:

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über das Energie-profil von Gebäuden (Drucksache 418/01)

Keine Wortmeldungen.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Empfehlungender Ausschüsse in Drucksache 418/1/01 sowie ein An-trag in Drucksache 418/2/01 vor.

Ich beginne mit dem Antrag in Drucksache 418/2/01,bei dessen Annahme die Ausschussempfehlungen ent-fielen. Bitte das Handzeichen für den Antrag in Druck-sache 418/2/01! – Minderheit.

Zur Einzelabstimmung rufe ich Ziffer 22 der Aus-schussempfehlungen auf. – Minderheit.

Dann Ziffer 23! – Das ist die Mehrheit.

Bitte das Handzeichen für alle noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 77:

Vorschlag einer Verordnung des Rates über diegemeinsame Marktorganisation für Schaf-und Ziegenfleisch (Drucksache 430/01)

Keine Wortmeldungen.

Die Empfehlungen der Ausschüsse ersehen Sie ausDrucksache 430/1/01.

(C)

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Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper

Page 62: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001496

Zur Einzelabstimmung rufe ich Ziffer 3 auf. Bittedas Handzeichen! – Minderheit.

Jetzt bitte noch das Handzeichen für die übrigenAusschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Punkt 82:

Mitteilung der Kommission der EuropäischenGemeinschaften an den Rat, das EuropäischeParlament, den Wirtschafts- und Sozialaus-schuss sowie den Ausschuss der Regionen be-treffend einen neuen Rahmen für die Zusam-menarbeit bei Maßnahmen im Bereich derInformations- und Kommunikationspolitik derEuropäischen Union (Drucksache 567/01)

Keine Wortmeldungen.

Die Empfehlungen der Ausschüsse ersehen Sie ausDrucksache 567/1/01. Zur Einzelabstimmung rufe ichauf:

Ziffer 6! – Minderheit.

Ziffer 7! – Mehrheit.

Jetzt bitte das Handzeichen für alle noch nicht erle-digten Ausschussempfehlungen! – Mehrheit.

Der Bundesrat hat entsprechend Stellung genom-men.

Tagesordnungspunkt 92:

Sechste Verordnung zur Anpassung der Höheder Vergütungen nach der Gebührenordnungfür Ärzte, der Gebührenordnung für Zahnärztesowie nach der Hebammenhilfe-Gebührenver-ordnung in dem in Artikel 3 des Einigungsver-trages genannten Gebiet (Sechste Gebührenan-passungsverordnung – 6. GebAV) (Drucksache530/01)

Keine Wortmeldungen.

Zur Abstimmung liegen Ihnen die Ausschussemp-fehlungen in Drucksache 530/1/01 vor.

Wer stimmt der Empfehlung unter Ziffer 1 zu? –Minderheit.

Dann frage ich, wer der Verordnung unverändertzustimmen möchte. – Das ist die Mehrheit.

Damit hat der Bundesrat der Verordnung zuge-stimmt.

Punkt 98:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über dieDurchführung der amtlichen Überwachungnach dem Fleischhygienegesetz und dem Ge-flügelfleischhygienegesetz (AVV Fleischhy-giene – AVVFlH) (Drucksache 649/01)

Keine Wortmeldungen.

Die Empfehlungen der Ausschüsse liegen Ihnen inDrucksache 649/1/01 vor.

Zur Einzelabstimmung rufe ich die Ziffer 7 auf. Werist dafür? – Mehrheit.

Wir stimmen nun über alle noch nicht erledigtenAusschussempfehlungen ab. Wer ist dafür? – Mehr-heit.

Damit hat der Bundesrat der Verwaltungsvorschriftnach Maßgabe der soeben erfolgten Abstimmung zu-gestimmt.

Tagesordnungspunkt 100:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Steuer-abzug vom Arbeitslohn 2002 (Lohnsteuer-Richtlinien 2002 – LStR 2002) (Drucksache651/01)

Keine Wortmeldungen.

Zur Abstimmung liegt Ihnen der Antrag des LandesBaden-Württemberg in Drucksache 651/1/01 vor. Werist für die Zustimmung nach Maßgabe der dort vorge-schlagenen Änderung? – Minderheit.

Wer stimmt der Verwaltungsvorschrift in unverän-derter Fassung zu? – Das ist die Mehrheit.

Es ist so beschlossen.

Tagesordnungspunkt 109:

Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht(Drucksache 710/01)

Zur Abstimmung liegt Ihnen die Empfehlung desRechtsausschusses vor, sich zu allen in Drucksa-che 710/01 genannten Verfahren nicht zu äußern.Bayern, Sachsen und Thüringen beantragen jedoch inDrucksache 710/1/01, zu den Verfahren unter Buch-staben a) und b) zum Lebenspartnerschaftsgesetzeine Äußerung abzugeben.

Ich rufe diesen Antrag auf. Bitte das Handzeichen! –Minderheit.

Dann stelle ich fest, dass sich der Bundesrat zu allenVerfahren n i c h t äußert.

Tagesordnungspunkt 111:

Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung desAsylverfahrensgesetzes – Antrag der LänderSachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern –Geschäftsordnungsantrag des Landes Sachsen-Anhalt – (Drucksache 359/01)

Keine Wortmeldung.

Die Ausschussberatungen sind noch nicht abge-schlossen. Wir haben daher zunächst darüber zu be-finden, ob wir heute in der Sache entscheiden wollen.Wer ist für sofortige Sachentscheidung? – Mehrheit.

Dann verfahren wir so.

Ich verweise darauf, dass die ursprünglichen Aus-schussempfehlungen in Drucksache 359/1/01 erledigtsind und Baden-Württemberg den Antrag in Drucksa-che 359/2/01 zurückgezogen hat.

Zur Abstimmung liegen die Ausschussempfehlun-gen in Drucksache 359/3/01 vor.

Ich rufe auf und bitte um Ihr Handzeichen zu Zif-fer 1. – Mehrheit.

(A)

(B)

(C)

(D)

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

Page 63: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 497

(A)

(B)

Dann bitte das Handzeichen zu Ziffer 2! – Mehrheit.

Ziffer 3! – Mehrheit.

Ziffer 4 ist erledigt.

Nun noch das Handzeichen zu Ziffer 5! – Mehrheit.

Wir kommen zur Schlussabstimmung: Wer dafür ist,den Gesetzentwurf in der soeben festgelegten Fas-sung beim Deutschen Bundestag einzubringen, dasHandzeichen bitte! – Mehrheit.

Dann ist so beschlossen.

Wir sind übereingekommen, Herrn Minister Dr.Püchel (Sachsen-Anhalt) zum Beauftragten für dieBeratungen im Bundestag zu bestellen.

Damit haben wir die Tagesordnung der heutigenSitzung abgewickelt.

Die nächste Sitzung des Bundesrates berufe ich einauf Freitag, den 19. Oktober 2001, 9.30 Uhr.

Ich wünsche Ihnen einen guten Heimweg.

Die Sitzung ist geschlossen.

(Schluss: 15.02 Uhr)

(C)

(D)

Amtierender Präsident Dr. Willfried Maier

Beschlüsse im vereinfachten Verfahren (§ 35 GO BR)

Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats für dieZeit vom 1. Januar 2000 bis 30. Juni 2000 sowie vom 1. Juli 2000 bis 31. Dezember 2000

(Drucksache 501/01)

Ausschusszuweisung: EU

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und desRates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates zurAnwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer undSelbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Ge-meinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 imHinblick auf die Assistenten des Europäischen Parlaments

(Drucksache 566/01)

Ausschusszuweisung: EU – AS

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr derMenschen mit Behinderungen 2003

(Drucksache 503/01)

Ausschusszuweisung: EU – AS – FS

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend die Voraussetzungen,unter denen Drittstaatsangehörige im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaatenwährend höchstens drei Monaten Reisefreiheit genießen, und die Ein-führung einer besonderen Reisegenehmigung unter Festlegung der Vo-raussetzungen, unter denen Drittstaatsangehörige einreisen dürfen, umsich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten während höchstens sechsMonaten frei zu bewegen

(Drucksache 622/01)

Ausschusszuweisung: EU – In

Beschluss: Kenntnisnahme

Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Errichtung des gemeinsamenUnternehmens GALILEO

(Drucksache 561/01)

Ausschusszuweisung: EU – Fz – In – K – Vk – Wi

Beschluss: Kenntnisnahme

Page 64: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001498

(A)

(B)

(C)

(D)

Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und desRates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates vom 18. Januar 1993 über gemeinsame Regeln für die Zuweisung von Zeit-nischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft

(Drucksache 562/01)

Ausschusszuweisung: EU – Vk

Beschluss: Kenntnisnahme

Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über eineStrategie der Gemeinschaft zur Bekämpfung der Resistenz gegen anti-mikrobielle Mittel

Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur umsichtigen Verwendungantimikrobieller Mittel in der Humanmedizin

(Drucksache 559/01)

Ausschusszuweisung: EU – A – G – K

Beschluss: Kenntnisnahme

Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Ratund an das Europäische Parlament über die Erfahrungen mit der An-wendung des Beschlusses 97/872/EG des Rates vom 16. Dezember 1997über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung vonhauptsächlich im Umweltschutz tätigen Nichregierungsorganisationen

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und desRates über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Förderung vonhauptsächlich im Umweltschutz tätigen Nichtregierungsorganisationen

(Drucksache 565/01)

Ausschusszuweisung: EU – U – Vk – Wi

Beschluss: Kenntnisnahme

Feststellung gemäß § 34 GO BR

Einspruch gegen den Bericht über die 766. Sitzung istnicht eingelegt worden. Damit gilt der Bericht gemäß § 34 GO BR als genehmigt.

Page 65: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 499*

(A)

(B)

Anlage 1

Erklärung

von Minister Claus Möller(Schleswig-Holstein)

zu Punkt 113 der Tagesordnung

Das Land Schleswig-Holstein begrüßt grundsätzlichdie Erweiterung der bisherigen Straftatbestände der§§ 129, 129 a StGB um einen § 129 b StGB unter derÜberschrift „Kriminelle und terroristische Vereinigun-gen im Ausland“.

Schleswig-Holstein erachtet jedoch die Strafbarkeitdes „Werbens“ für Vereinigungen im Sinne der gel-tenden §§ 129, 129 a StGB als zu weit gehend und be-fürwortet es, dies durch das restriktivere „Anwerben“zu ersetzen. Da auch das Bundesministerium der Justiz im Rechtsausschuss im Sinne Schleswig-Hol-steins erklärt hat, eigenständig im weiteren Verfahrenprüfen zu wollen, die Merkmale des „Werbens“ unddes „Unterstützens“ klarstellend einzuschränken,wird von der Stellung eines eigenen Antrages abge-sehen.

Anlage 2

Erklärung

von Parl. Staatssekretär Prof. Dr. Eckhart Pick(BMJ)

zu Punkt 113 der Tagesordnung

Die Bekämpfung des Terrorismus war und ist einwichtiges Thema dieser Bundesregierung. Auchwenn das Bundesministerium der Justiz das geltendematerielle und prozessuale Recht in der Vergangen-heit grundsätzlich als ausreichend im Kampf gegenden Terrorismus angesehen hat, hat es immer geprüft,ob Änderungen im Hinblick auf neue Entwicklungenerforderlich sind. Seit den Anschlägen in den USA am11. September stellen sich Fragen der internationalenTerrorismusbekämpfung noch drängender. Nach die-sen Anschlägen ist aus der Sicht der Bundesrepublikeine Erweiterung der strafrechtlichen Vorschriften ge-boten.

Mit §§ 129, 129 a StGB steht zwar bereits im gelten-den Recht ein Instrument zur Verfügung, mit dem dasVorfeld terroristischer Einzeltaten bestraft werdenkann. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts-hofes gilt die Vorschrift jedoch nur für inländische ter-roristische Vereinigungen oder für ausländische, diezumindest eine Teilorganisation im Inland haben.

Auf Grund der Gemeinsamen Maßnahme vom 21. Dezember 1998 betreffend die Strafbarkeit der Be-teiligung an einer kriminellen Vereinigung in denMitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Bun-desrepublik verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Be-teiligung an einer kriminellen/terroristischen Vereini-gung hier strafrechtlich verfolgt werden kann, und

zwar „unabhängig von dem Ort im Hoheitsgebiet derMitgliedstaaten, an dem die Vereinigung ihre Opera-tionsbasis hat oder ihre strafbaren Tätigkeiten aus-übt“.

Um den Herausforderungen gewachsen zu sein, dieder internationale Terrorismus darstellt, der am 11. September ein neues Gesicht gezeigt hat, ist eineweltweite Ausdehnung unerlässlich. Geschützt wirddurch §§ 129, 129 a StGB in Verbindung mit § 129 bdes Entwurfs künftig nicht nur der öffentliche Friedein der Bundesrepublik, sondern der öffentliche Friedealler Staaten weltweit. Angesichts des Zusammen-wachsens der Welt ist dies eine zwingende Konse-quenz, zumal Abgrenzungen immer schwieriger wer-den. Niemand kann ernsthaft bezweifeln, dass dieAnschläge vom 11. September auch die Sicherheit derdeutschen Bevölkerung empfindlich getroffen haben.

Natürlich stellt sich im Zusammenhang mit derneuen Regelung die Frage, ob Deutschland „Weltpo-lizei“ spielen und für die Verfolgung reiner Auslands-taten zuständig sein will, die keinerlei Bezug zuDeutschland haben. Dies ist jedoch nicht das Ziel desneuen § 129 b StGB. An eine Einführung des Welt-rechtsprinzips ist nicht gedacht. Deutsches Strafrechtsoll nur gelten, wenn die Tat zumindest teilweise imInland begangen wurde oder ein Inlandsbezug über§§ 4 ff. StGB herzustellen ist.

§ 129 b in der neuen Fassung soll einer effektivenBekämpfung des Terrorismus dienen. Zugleich darfsich Deutschland aber nicht zum verlängerten Armvon diktatorischen Regierungen machen, die dieMenschenrechte unterdrücken und dadurch Frei-heitsbewegungen mit legitimen Anliegen hervorru-fen.

Auch begleitende Maßnahmen müssen angedachtwerden. So prüft das Bundesministerium der Justizderzeit, ob die Rechtsfolgen der Vermögensstrafe, deserweiterten Verfalls und der Dritteinziehung in denFällen der §§ 129 und 129 a für anwendbar erklärtwerden sollen.

Ich darf Ihnen abschließend versichern, dass dieBundesregierung im weiteren Verlauf dieses unge-wöhnlich kurzen Gesetzgebungsverfahrens grundsätz-lich für alle Vorschläge, die der Verbesserung der Ter-rorismusbekämpfung dienen, offen ist und dieseprüfen wird.

Anlage 3

Erklärung

von Parl. Staatssekretär Stephan Hilsberg(BMVBW)

zu Punkt 114 der Tagesordnung

In Anbetracht der fürchterlichen Anschläge in denUSA am 11. September 2001 kommt der Verabschie-dung der heute zur Entscheidung anstehenden Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung besondere

(C)

(D)

Page 66: BURA Protokoll 767 - dipbt.bundestag.dedipbt.bundestag.de/dip21/brp/767.pdf · II Bundesrat – 767. Sitzung – 27. September 2001 9. Gesetz zur Bereinigung offener Fragen des Rechts

Bedeutung zu. Ich möchte Ihnen daher auch imNamen des Bundesministers für Verkehr, Bau- undWohnungswesen, Kurt Bodewig, unseren Dank dafüraussprechen, dass Sie sich in unser aller Sicherheits-interesse bereit erklärt haben, die Verordnung heute,also zum schnellstmöglichen Termin, auf die Tages-ordnung zu setzen.

Die Bundesregierung hat die in der Ausschuss-drucksache 726/1/01 aufgeführten Änderungsanträgegeprüft und wird sie mit zwei Ausnahmen auch über-nehmen. Die Änderungsvorschläge, die unsere Zu-stimmung finden, sind geeignet, die Sicherheit nochweiter zu verbessern. Angesichts der schrecklichenTerroranschläge in den USA und der Bedrohung derLuftfahrt insgesamt kommt es nun darauf an, diedamit beabsichtigten Verschärfungen auch zügig um-zusetzen.

Ich denke dabei insbesondere an die Frist, in derdie Überprüfungen zu wiederholen sind. Sie soll vonfünf Jahren auf ein Jahr verkürzt werden. Dies bedeu-tet, dass deutlich mehr als 100 000 Betroffene jährlichzu überprüfen sind, was einen erheblichen Verwal-tungsaufwand mit sich bringt. Andererseits ist der Si-cherheitsgewinn so erheblich, dass dies in Kauf ge-nommen werden muss.

Zu begrüßen ist auch der Wegfall der so genanntenKurzabfrage für Personen, die kurzfristig nur füreinen beschränkten Zeitraum, z. B. für Reparaturar-beiten, Zugang zum Sicherheitsbereich eines Flugha-fens erhalten sollten. Hier war ursprünglich vorgese-hen, nur zu prüfen, ob der Betroffene zur Fahndungausgeschrieben ist. Das ist unter den heutigen Um-ständen nicht mehr hinnehmbar.

Der Änderungsvorschlag in Ziffer 5 findet zwar ins-gesamt noch unsere Zustimmung, gibt jedoch Anlasszu einigen Bemerkungen. Er sieht unter anderem vor,dass jede Verurteilung zu einer vorsätzlichen Straftatinnerhalb der letzten zehn Jahre regelmäßig zur Un-zuverlässigkeit des Betroffenen führt. Dies mag aufden ersten Blick als Übermaß erscheinen, da z. B. Be-leidigung oder ähnliche weniger schwere Straftatengrundsätzlich darunterfallen. Jedoch ermöglicht diein der Verordnung enthaltene Formulierung „in derRegel fehlt es an der erforderlichen Zuverlässigkeit“auch bei Vorliegen einer geringfügigen Vorstrafe dieEinzelfallprüfung, ob der Betroffene deswegen als un-zuverlässig zu gelten hat.

Die Änderungsvorschläge in Ziffer 7 und Ziffer 8finden hingegen nicht unsere Zustimmung.

Ziffer 7 sieht vor, dass jeder, der öfter als einmal imJahr die Sicherheitsbereiche betritt, zuverlässig-keitsüberprüft werden muss. Diese Maßnahme stelltin unseren Augen ein Übermaß dar, da auch die Be-gleitung durch einen sicherheitsüberprüften Mitar-beiter, eine Röntgenkontrolle oder beides in Betrachtkommt.

Nach Ziffer 8 sollen Personen, die weniger als fünfJahre in Deutschland leben, bei jedem Betreten derSicherheitsbereiche einer Röntgenkontrolle bzw. ma-nuellen Durchsuchung unterzogen werden, obwohlsie bereits zuverlässigkeitsüberprüft worden sind.

Diese Maßnahme ist nicht nur zu weit gehend, siestellt eine Diskriminierung von Ausländern dar undlässt außer Acht, dass auch Deutsche in den Zeiträu-men zwischen den Überprüfungen zum Innentäterwerden können.

Abschließend möchte ich mich nochmals sowohl fürIhr Entgegenkommen in Bezug auf die beschleunigteBehandlung der Verordnung als auch für die sehrkonstruktiven Vorschläge bedanken, die Sie in denÄnderungsanträgen unterbreitet haben.

Anlage 4

Erklärung

von Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper(BMI)

zu Punkt 4 der Tagesordnung

Der Entwurf eines Gesetzes zur Harmonisierungdes Schutzes gefährdeter Zeugen schafft erstmals sichere Rechtsgrundlagen für wichtige Zeugen-schutzmaßnahmen wie die Ausstellung von Tarnpa-pieren und die Einrichtung von Datenübermittlungs-sperren. Er enthält darüber hinaus unter anderemRegelungen zur Erreichbarkeit der zu schützendenPerson im Rechtsverkehr sowie zum Zeugenschutz imStrafvollzug.

Geschützt werden sollen Personen, die in einemStrafverfahren aussagebereit und aussagewillig sindund auf Grund dieser Aussagefähigkeit gefährdetwerden. Bisher erfolgt der Schutz gefährdeter Zeugenvorwiegend auf der Grundlage der polizeilichen Ge-neralklauseln. Teilweise wird auch die Regelung desstrafrechtlichen Notstandes herangezogen.

Dieser Rechtszustand wurde in Praxis und Wissen-schaft als unzureichend kritisiert: Polizeiliche Zeu-genschützer mussten auf unsicherer Rechtsgrundlagearbeiten, um Mitwirkung ersuchte Stellen waren sichihrer Mitwirkungsrechte und -pflichten unsicher, zuschützende Personen wussten nicht, worauf sie sicheinlassen.

Dabei zeigt die polizeiliche Praxis, dass dringenderHandlungsbedarf besteht. Gerade im Bereich derSchwer- und der organisierten Kriminalität versucheninteressierte Kreise häufig, Zeugen durch Einschüch-terung bis hin zu Gewalttätigkeiten von einer Aussa-ge abzuhalten. Seit 1995 wurden durch die bei Bundund Ländern bestehenden Zeugenschutzdienststellenim Jahresdurchschnitt ca. 650 Fälle bearbeitet. Dieweit überwiegende Zahl hiervon entfällt auf Strafta-ten der organisierten Kriminalität sowie sonstigerDrogenkriminalität.

Hier besseren Schutz zu gewährleisten ist herausra-gend wichtig. Erstens müssen wir als Staat Menschenschützen, die sich bereit erklären, zur Aufklärung vonStraftaten beizutragen. Zweitens ist gerade in Krimi-nalitätsfeldern mit professionell vorgehenden Täternder Zeugenbeweis das einzig aussichtsreiche Beweis-mittel. Damit sind solche Zeugen für die Durchset-zung des staatlichen Strafanspruches unverzichtbar.

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Zeugenschutzmaßnahmen finden in einem rechts-staatlichen Spannungsverhältnis statt: Einerseits müs-sen die betroffenen Personen wirksam geschützt wer-den, andererseits darf selbstverständlich nicht dasRecht eines Beschuldigten auf ein faires Verfahrenverletzt werden.

Der vorgelegte Entwurf wird diesem Zielkonfliktgerecht. Dem Staat wird es – etwa durch die Regelun-gen zu Tarndokumenten und Datenübermittlungs-sperren – ermöglicht, seine Schutzfunktion wirksamauszuüben. Andererseits wird beispielsweise aus-drücklich klargestellt, dass Zuwendungen an zuschützende Personen nur in dem für den Schutzzweckunbedingt erforderlichen Maße gewährt werden dür-fen. Beschuldigten- und Verteidigerrechte bleibenvoll gewahrt.

Während über die Notwendigkeit gesetzgeberi-schen Handelns seit langem Einigkeit besteht, bliebdie konkrete Form eines Zeugenschutzgesetzes um-stritten. Ein Bundesratsentwurf, der auf die Initiativedes Landes Rheinland-Pfalz zurückging, wurde vonallen Beteiligten hinsichtlich seiner Zielsetzung be-grüßt, hinsichtlich der konkreten Umsetzung dieserZiele aber auch deutlich kritisiert. Dies haben Innen-und Justizseite von Bund und Ländern übereinstim-mend so gesehen.

Den jetzt von der Bundesregierung vorgelegten Ge-setzentwurf haben Experten im Rahmen einer Ar-beitsgruppe erarbeitet, der neben Vertretern von BMIund BMJ Vertreter der Justiz- und Innenressorts ausRheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersach-sen, Sachsen, Baden-Württemberg und Bayern an-gehörten. Die polizeiliche Praxis war eng einbezogen.Alle Beteiligten stehen hinter dem Entwurf.

Der Deutsche Bundestag billigte den Gesetzentwurfmit den Stimmen der Koalition und der Fraktion derCDU/CSU Ende Juni 2001 in zweiter und dritter Le-sung.

Aus der Sicht der Bundesregierung sollte der Bun-desrat dem Gesetzentwurf schnellstmöglich zustimmen.

Anlage 5

Umdruck Nr. 8/01

Zu den folgenden Punkten der Tagesordnung der767. Sitzung des Bundesrates empfehlen die Aus-schüsse dem Bundesrat:

I.

Den Gesetzen zuzustimmen:

Punkt 5Gesetz zur Umstellung von Vorschriften desDienst-, allgemeinen Verwaltungs-, Sicherheits-,

Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrechts aufEuro (Sechstes Euro-Einführungsgesetz) (Druck-sache 686/01)

Punkt 14Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 29. Mai 1993 über den Schutz von Kindern und dieZusammenarbeit auf dem Gebiet der internatio-nalen Adoption (Drucksache 691/01)

Punkt 15Gesetz zur Regelung von Rechtsfragen auf demGebiet der internationalen Adoption und zurWeiterentwicklung des Adoptionsvermittlungs-rechts (Drucksache 692/01)

Punkt 16Gesetz zu dem Vertrag zwischen der Bundesrepu-blik Deutschland und der Tschechischen Republikvom 2. Februar 2000 zur weiteren Erleichterungdes Rechtshilfeverkehrs (Drucksache 693/01)

II.

Zu den Gesetzen einen Antrag auf Anrufung desVermittlungsausschusses nicht zu stellen:

Punkt 6Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Ab-geordnetengesetzes (Drucksache 687/01)

Punkt 10Gesetz zur Aufhebung des Magnetschwebebahn-bedarfsgesetzes (Drucksache 694/01)

Punkt 11Gesetz zu dem Abkommen vom 22. September2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschlandund dem Großherzogtum Luxemburg über die Zusammenarbeit im Bereich der Insolvenzsiche-rung betrieblicher Altersversorgung (Drucksache683/01)

Punkt 12Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 182 der Inter-nationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999über das Verbot und unverzügliche Maßnahmenzur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kin-derarbeit (Drucksache 684/01)

Punkt 13Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommenvom 25. Januar 1996 über die Ausübung von Kin-derrechten (Drucksache 690/01)

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III.

Den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 GGbeim Deutschen Bundestag einzubringen:

Punkt 18Entwurf eines Gesetzes über die Finanzierung derSanierung von Rüstungsaltlasten in der Bundesre-publik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzie-rungsgesetz – RüstAltFG) (Drucksache 668/01)

IV.

Die Entschließungen zu fassen:

Punkt 23Entschließung des Bundesrates zur Änderung desTierseuchengesetzes und der Maul- und Klauen-seuche-Verordnung (Drucksache 621/01)

Punkt 25Entschließung des Bundesrates zum zweiten Kon-sultationspapier des Basler Ausschusses für Ban-kenaufsicht „Die neue Basler Eigenkapitalverein-barung“ vom Januar 2001 (Drucksache 527/01)

V.

Zu den Gesetzentwürfen die in den zitierten Emp-fehlungsdrucksachen wiedergegebene Stellungnah-me abzugeben:

Punkt 34Entwurf eines Forstvermehrungsgutgesetzes(FoVG) (Drucksache 631/01, Drucksache 631/1/01)

Punkt 54Entwurf eines Gesetzes über den Schutz von zugangskontrollierten Diensten und von Zugangs-kontrolldiensten (Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetz – ZKDSG) (Drucksache 586/01, Drucksa-che 586/1/01)

VI.

Gegen die Gesetzentwürfe keine Einwendungenzu erheben:

Punkt 35a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ge-

setzes zu dem Übereinkommen vom 18. De-zember 1979 zur Beseitigung jeder Form vonDiskriminierung der Frau (Drucksache 633/01)

b) Entwurf eines Gesetzes zu der Entschließungvom 22. Mai 1995 zur Änderung des Überein-kommens vom 18. Dezember 1979 zur Besei-tigung jeder Form von Diskriminierung derFrau (Drucksache 634/01)

c) Entwurf eines Gesetzes zu dem Fakultativpro-tokoll vom 6. Oktober 1999 zum Übereinkom-men vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigungjeder Form von Diskriminierung der Frau(Drucksache 635/01)

Punkt 50Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vermö-genszuordnungsgesetzes (Drucksache 642/01)

Punkt 56Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom18. April 2001 zwischen der BundesrepublikDeutschland und dem Königreich der Niederlan-de über Soziale Sicherheit (Drucksache 632/01)

Punkt 57Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom24. August 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Österreich zurVermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Ge-biet der Steuern vom Einkommen und vom Vermö-gen (Drucksache 575/01)

Punkt 58Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom19. April 2001 zwischen der BundesrepublikDeutschland und Kanada zur Vermeidung derDoppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuernvom Einkommen und bestimmter anderer Steuern,zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zurAmtshilfe in Steuersachen (Drucksache 576/01)

Punkt 59Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 8. März 2001 zwischen der BundesrepublikDeutschland und Malta zur Vermeidung der Dop-pelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vomEinkommen und vom Vermögen (Drucksache593/01)

Punkt 60Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommenvom 18. Dezember 1997 über gegenseitige Amts-hilfe und Zusammenarbeit der Zollverwaltungen(Drucksache 639/01)

Punkt 61Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Tschechischen Republiküber die Zusammenarbeit der Polizeibehördenund der Grenzschutzbehörden in den Grenzge-bieten (Drucksache 579/01)

Punkt 62Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 19. September 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Tschechischen Republik über

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die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophenund schweren Unglücksfällen (Drucksache 626/01)

Punkt 63Entwurf eines Gesetzes zu dem Markenrechtsver-trag vom 27. Oktober 1994 (Drucksache 597/01)

Punkt 64Entwurf eines Gesetzes zu der am 3. Dezember1999 in Peking beschlossenen Änderung desMontrealer Protokolls vom 16. September 1987über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschichtführen, und zu weiteren Anpassungen des Proto-kolls (Drucksache 584/01)

Punkt 65Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Fe-bruar 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Demokratischen Sozialisti-schen Republik Sri Lanka über die Förderung undden gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen(Drucksache 587/01)

Punkt 66Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom11. März 1996 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Demokratischen Volksrepu-blik Algerien über die gegenseitige Förderungund den gegenseitigen Schutz von Kapital-anlagen (Drucksache 588/01)

Punkt 67Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 23. Mai 2000 zwischen der BundesrepublikDeutschland und der Republik Botsuana über dieFörderung und den gegenseitigen Schutz von Ka-pitalanlagen (Drucksache 589/01)

Punkt 68Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom30. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundes-republik Deutschland und der Regierung derVolksrepublik China über die Zusammenarbeitauf den Gebieten der Wirtschaft, Industrie undTechnik (Drucksache 598/01)

Punkt 69Entwurf eines Gesetzes zu dem Partnerschaftsab-kommen vom 23. Juni 2000 zwischen den Mitglie-dern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibi-schen Raum und im Pazifischen Ozean einerseitsund der Europäischen Gemeinschaft und ihrenMitgliedstaaten andererseits (AKP-EG-Partner-schaftsabkommen) (Drucksache 653/01, zu Druck-sache 653/01)

VII.

Von den Vorlagen Kenntnis zu nehmen:

Punkt 72Bericht der Bundesregierung über die Entwick-lung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuer-

vergünstigungen gemäß § 12 des Gesetzes zurFörderung der Stabilität und des Wachstums derWirtschaft (StWG) vom 8. Juni 1967 für die Jahre1999 bis 2002 (18. Subventionsbericht) (Drucksa-che 592/01)

Punkt 73 a)Dreizehntes Hauptgutachten der Monopolkom-mission 1998/1999 (Drucksache 502/00, zu Druck-sache 502/00)

VIII.

Zu den Vorlagen die Stellungnahme abzugebenoder ihnen nach Maßgabe der Empfehlungen zuzu-stimmen, die in der jeweils zitierten Empfehlungs-drucksache wiedergegeben sind:

Punkt 78Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Ände-rung der Richtlinie 2000/29/EG des Rates überMaßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegendie Einschleppung und Ausbreitung von Schad-organismen der Pflanzen und Pflanzenerzeug-nisse (Drucksache 321/01, Drucksache 321/1/01)

Punkt 79Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über Insider-Geschäfteund Marktmanipulation (Marktmissbrauch) (Druck-sache 504/01, Drucksache 504/1/01)

Punkt 80Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates über den Prospekt, derbeim öffentlichen Angebot von Wertpapierenoder bei deren Zulassung zum Handel zu veröf-fentlichen ist (Drucksache 476/01, Drucksache476/1/01)

Punkt 81Vorschlag einer Verordnung des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung der Ver-ordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates zur Durch-führung einer Stichprobenerhebung über Ar-beitskräfte in der Gemeinschaft (Drucksache552/01, Drucksache 552/1/01)

Punkt 83Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rateszur Festlegung von Mindestvorschriften über dieTatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen unddie Strafen im Bereich des illegalen Drogenhan-dels (Drucksache 554/01, Drucksache 554/1/01)

Punkt 84Bericht der Kommission der Europäischen Ge-meinschaften an das Europäische Parlament undden Rat über die Umsetzung der Richtlinie

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92/6/EWG des Rates vom 10. Februar 1992 überEinbau und Benutzung von Geschwindigkeitsbe-grenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen inder Gemeinschaft

Vorschlag für eine Richtlinie des EuropäischenParlaments und des Rates zur Änderung der Richt-linie 92/6/EWG des Rates über Einbau und Be-nutzung von Geschwindigkeitsbegrenzern für bestimmte Kraftfahrzeugklassen in der Gemein-schaft (Drucksache 557/01, Drucksache 557/1/01)

Punkt 86Verordnung über Kaffee, Kaffee- und Zichorien-Ex-trakte (Drucksache 522/01, Drucksache 522/1/01)

Punkt 87Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzen-schutzmittelverordnung (Drucksache 534/01,Drucksache 534/1/01)

Punkt 96Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgut-verordnung See (1. See-Gefahrgutänderungsver-ordnung – GGVSee ÄndV) (Drucksache 569/01,Drucksache 569/1/01)

Punkt 101Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvor-schrift zur Durchführung der Zehnten Verordnungzur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (Verordnung über die Beschaffenheit und dieAuszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen –10. BImSchV) (Drucksache 548/01, Drucksache548/1/01)

IX.

Den Vorlagen ohne Änderung zuzustimmen:

Punkt 85Dritte Verordnung zur Änderung der NeuartigenLebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verord-nung (Drucksache 465/01)

Punkt 88Verordnung über die Gewährung von Beihilfen fürdie Verarbeitung von Flachs und Hanf zur Faser-herstellung (Flachs- und Hanfbeihilfenverord-nung) (Drucksache 655/01)

Punkt 89Verordnung zur Ermittlung des Arbeitseinkom-mens aus der Land- und Forstwirtschaft für dasJahr 2002 (Arbeitseinkommenverordnung Land-wirtschaft 2002 – AELV 2002) (Drucksache 625/01)

Punkt 90Verordnung über die Erstattung von Aufwendun-gen der Träger der Rentenversicherung im

Rahmen des Versorgungsausgleichs (Versorgungs-ausgleichs-Erstattungsverordnung – VAErstV)(Drucksache 646/01)

Punkt 91Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanz-ausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 1999 (Druck-sache 546/01)

Punkt 93Erste Verordnung zur Änderung der Kommunal-besoldungsverordnung des Bundes (Drucksache647/01)

Punkt 94Verordnung zur Aufhebung der Verordnung überdie Festsetzung des Lärmschutzbereichs für denmilitärischen Flugplatz Laarbruch (Drucksache572/01)

Punkt 95Verordnung zur Änderung von Rechtsvorschriftenzum Wehrpflichtgesetz und zum Kriegsdienstver-weigerungsgesetz (Drucksache 628/01)

Punkt 97a) Neunte Verordnung zur Änderung der Wohn-

geldverordnung (Drucksache 648/01)

b) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ände-rung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriftzur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2001(Drucksache 652/01)

Punkt 99Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Anwen-dung des Einkommensteuerrechts (Einkommen-steuer-Richtlinien 2001 – EStR 2001) (Drucksache650/01)

X.

Entsprechend den Anregungen und Vorschlägenzu beschließen:

Punkt 102Benennung von Vertretern in Beratungsgremiender Europäischen Union (Kommissionsarbeits-gruppe von Regierungssachverständigen für denBereich Verbrauchererziehung) (Drucksache263/01, Drucksache 263/1/01)

Punkt 103Benennung von Vertretern in Beratungsgremiender Europäischen Union (Ständiger Agrarstatis-tischer Ausschuss) (Drucksache 550/01, Drucksa-che 550/1/01)

Punkt 104Benennung von Vertretern in Beratungsgremiender Europäischen Union (Verwaltungsausschuss

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„Rindfleisch“ und Verwaltungsausschuss „Schafeund Ziegen“) (Drucksache 551/01, Drucksache551/1/01)

Punkt 105Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsratesder Kreditanstalt für Wiederaufbau (Drucksache553/01, Drucksache 553/1/01)

Punkt 106a) Personelle Veränderungen im Beirat für

Ausbildungsförderung beim Bundesministe-rium für Bildung und Forschung (Drucksache448/01, Drucksache 448/1/01)

b) Personelle Veränderung im Beirat für Ausbil-dungsförderung beim Bundesministerium fürBildung und Forschung (Drucksache 679/01)

Punkt 107Benennung eines Mitglieds des Kuratoriums derStiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepu-blik Deutschland“ (Drucksache 573/01)

Punkt 108Vorschlag der Bundesministerin der Justiz für dieErnennung eines Bundesanwalts beim Bundesge-richtshof (Drucksache 654/01)

Anlage 6

Erklärung

von Staatsminister Reinhold Bocklet(Bayern)

zu Punkt 10 der Tagesordnung

Der Freistaat Bayern betont die nach wie vor beste-hende Aufgaben- und Ausgabenverantwortung desBundes für Bau und Betrieb von Magnetschwebebah-nen. Er weist hierzu insbesondere auf das bisherigeEngagement des Bundes hin. So hat der Bund das All-gemeine Magnetschwebebahngesetz, das Magnet-schwebebahnplanungsgesetz, das Magnetschwebe-bahnbedarfsgesetz, die Magnetschwebebahn-Bau-und Betriebsordnung sowie die Magnetschwebe-bahn-Lärmschutz-Verordnung erlassen. Der Bund istauch im administrativen Bereich tätig geworden,indem er das Eisenbahn-Bundesamt in § 4 Allgemei-nes Magnetschwebebahngesetz zur Aufsichts- undGenehmigungsbehörde für alle Magnetschwebebah-nen, in § 1 Abs. 2 Magnetschwebebahnplanungsge-setz als Planfeststellungsbehörde und nach §§ 9 ff.Magnetschwebebahnplanungsgesetz als Kreuzungs-behörde eingesetzt hat. Schließlich hat der Bund zurFinanzierung einer Magnetschwebebahnstrecke 6 Mil-liarden DM im Bundeshaushalt bereitgestellt. Er istalso nicht nur gesetzgeberisch, sondern auch im Ver-waltungs- und Finanzierungsbereich tätig geworden.

Eine bundesgesetzliche Regelung ist zur Wah-rung der Rechts- und Wirtschaftseinheit sowie zurHerstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im

Bundesgebiet vor allem deshalb notwendig, weilRaumerschließung und Landesentwicklung unterBerücksichtigung der wirtschaftlichen und sonst ge-sellschaftlichen Mobilitätsbedürfnisse ein Tätigwer-den des Bundes erfordern. So dient eine Magnet-schnellbahnverbindung vom Hauptbahnhof Münchenzum Flughafen München wesentlich dem Anschlussdieser nach dem Flughafen Frankfurt zweitgrößtenVerkehrsdrehscheibe.

Dem Flughafen München kommt erhebliche Be-deutung in der Verkehrserschließung und Bündelungder Luftverkehrsnachfrage in Gesamtdeutschland zu.Dementsprechend hat der Bund zu Recht in seinemFlughafenkonzept vom 30. August 2000 den An-schluss dieses Flughafens an das Fernverkehrsnetzvorgesehen. Eine MagnetschnellbahnverbindungMünchen-Hauptbahnhof – München-Flughafen dientdamit in doppelter Weise dem Anschluss an das Fern-verkehrsnetz. Sie bündelt Luftverkehrsnachfrage inDeutschland und schließt gleichzeitig Lücken imFernbahnnetz der Deutschen Bahn AG.

Anlage 7

Erklärung

von Minister Prof. Dr. Kurt Schelter(Brandenburg)

zu Punkt 18 der Tagesordnung

Die vom Land Brandenburg in den Bundesrat ein-gebrachte Gesetzesinitiative zur Finanzierung derSanierung von Rüstungsaltlasten wurde in den betei-ligten Ausschüssen von vielen Bundesländern durchein zustimmendes Votum unterstützt. Diesen Bundes-ländern gilt unser Dank. Ich verbinde damit denWunsch, dass auch heute in der Sitzung des Bundes-rates die große Mehrheit der Bundesländer der Ein-bringung des Gesetzesantrages beim Deutschen Bun-destag zustimmen möge. Die Gesetzesinitiative sollteim Interesse aller betroffenen Bundesländer unter-stützt werden, um seit Jahren ungelöste Probleme imZusammenhang mit der Rüstungsaltlastenbeseitigunganzugehen.

Mit dem Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz sollder bisher unbefriedigende Zustand einer so genann-ten Staatspraxis des Bundes beendet werden, wonachder Bund den Ländern nur die Aufwendungen für dieKampfmittelräumung auf bundeseigenen Liegen-schaften sowie für die Bergung und Vernichtung sogenannter reichseigener Munition erstattet. Ich möch-te in diesem Zusammenhang deutlich machen, dassüber ein halbes Jahrhundert nach dem Ende desZweiten Weltkrieges in der Bundesrepublik weiterhinerhebliche Gefahren von nicht geborgenen Kampf-mitteln ausgehen.

Besonders stark betroffene Länder, Kommunen undprivate Grundstückseigentümer sind durch finan-zielle Mehrbelastungen infolge der notwendigen Räumung von Rüstungsaltlasten und der damitverbundenen Maßnahmen – Evakuierung von Perso-nen, Bewachung, Verlegung von Medien – überfordert.

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Als eines von vielen Beispielen möchte ich die StadtOranienburg nennen. Die Luftbildauswertung für dieStadt Oranienburg hat ca. 2 000 Bombenblindgänger-verdachtspunkte auf überwiegend bebauten Grund-stücken ergeben. Die Kriegshandlungen im Gebietum Oranienburg beschränkten sich ausschließlich aufalliierte Luftangriffe in den Jahren 1944 und 1945. ZurBehinderung der Aufräumarbeiten wurden auchBomben mit einem chemischen Langzeitzünder ein-gesetzt. Circa 15 % dieser Bomben detonierten nicht.Ihre Besonderheit besteht in der Gefahr der Selbstde-tonation, die im Zuge der fortschreitenden Korrosionständig zunimmt. In der Zeit von 1977 bis 1994 kam esin Oranienburg zu sechs Selbstdetonationen. Ineinem Fall sind Personen verletzt worden. Wir müssennach Lage der Dinge froh sein, dass bisher keine wei-teren Personenschäden zu verzeichnen sind. In ande-ren Ländern gibt es ähnliche Bedrohungen, die nichtlänger hingenommen werden sollten.

Die Kosten für die Bombenbergung betragen imEinzelfall bis zu 100 000 DM. Hinzu kommen Kostenfür Begleitmaßnahmen in Höhe von 50 000 DM. DieseZahlen machen deutlich, dass die damit verbundenenBelastungen nicht länger durch Länder und Kommu-nen getragen werden können.

Neben den Gefahren für Personen- und Sachschä-den, die von den im Boden verborgenen Kampfmit-teln ausgehen, darf nicht unbeachtet bleiben, dasseine aus Geldmangel verzögerte Befreiung ehemali-ger Militärflächen von Kampfmitteln auch die Um-wandlung zur zivilen Nutzung erheblich verlangsamt.Das bedeutet unter anderem, dass die Folgenutzungdieser Militärflächen in vielen Fällen nicht möglichsein wird.

Diese schwer wiegenden Probleme müssen drin-gend gelöst werden. Nach Schätzungen von Expertenkann die Beseitigung der Rüstungsaltlasten in beson-ders stark belasteten Ländern erst in einem Zeitraumvon mindestens 100 Jahren beendet sein, wenn sie imbisherigen Umfang weitergeführt wird. 56 Jahre nachBeendigung des Zweiten Weltkrieges und ein Jahr-zehnt nach Abzug der sowjetischen Truppen und an-derer alliierter Streitkräfte muss es nationale Aufgabesein, die hochgefährlichen Hinterlassenschaften ver-gangener Zeiten wesentlich schneller zu beseitigen.

Der Deutsche Bundestag muss sich dieser Aufgabestellen. Länder und Kommunen dürfen nicht überJahrzehnte hinaus in ihrer Entwicklung durch Rüs-tungsaltlasten beeinträchtigt werden. Ich bitte Siedeshalb auch weiterhin um Unterstützung unseresGesetzesantrages.

Anlage 8

Erklärung

von Minister Claus Möller(Schleswig-Holstein)

zu Punkt 21 der Tagesordnung

Schleswig-Holstein begrüßt die Gesetzesinitiative,weil die Ausbildung der Juristinnen und Juristen an-

gesichts der Veränderung der juristischen Berufsweltdringend reformbedürftig ist. Es wird sich in der Ab-stimmung zu der BR-Drucksache 671/01 jedoch ent-halten, da die in der Gesetzesbegründung enthalte-nen pauschalen Aussagen zu den finanziellenAuswirkungen der Reform unzureichend für die Beur-teilung des zu erwartenden Haushaltsrisikos sind.

Anlage 9

Erklärung

von Staatsminister Herbert Mertin(Rheinland-Pfalz)

zu Punkt 21 der Tagesordnung

Nach jahrelanger Diskussion ist es nun erstmals ge-lungen, auf der Grundlage der auf der Konferenz derJustizministerinnen und -minister in Trier gefasstenBeschlüsse zu einem breiten Länder übergreifendenKompromiss zu gelangen. Damit ist die Chance einerbaldigen Verbesserung der Juristenausbildung zumGreifen nah. Über die Notwendigkeit einer solchenVerbesserung besteht uneingeschränkte Einigkeitunter allen Beteiligten.

Wenn ich von Kompromiss spreche, tue ich diesohne den bitteren Beigeschmack, der vielleicht man-chem Kompromiss anhaftet. Ich bin der Überzeugung,dass es sich um eine ausgewogene und sachgerechteLösung handelt.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf bewegt sichauf dem Boden der bisherigen Struktur der Juristen-ausbildung. Es bleibt bei der bewährten Zweistufig-keit und dem Leitbild des Einheitsjuristen. Das Fest-halten an dieser Grundkonzeption ist auch unterBerücksichtigung haushaltsrechtlicher Gesichtspunk-te als realistische Lösung zu begrüßen. Dennochbringt der Entwurf inhaltlich echte Neuerungen, dieunter Berücksichtigung der Anforderungen der heuti-gen juristischen Berufswelt dringend notwendig sind.Hervorheben möchte ich vor allem die Ausrichtungder Ausbildung auf die Anforderungen der rechtsbe-ratenden Praxis, die damit verbundene Abkehr vonder „Justizlastigkeit“, die frühzeitige Möglichkeiteiner fachlichen Schwerpunktbildung, die größereGestaltungsfreiheit und damit Eigenverantwortlich-keit der Referendare im Rahmen ihrer praktischenAusbildung sowie die Steigerung der Bedeutung undGestaltungsmöglichkeiten der juristischen Fakultätendurch Aufwertung der universitären Wahlfächer. Kon-kret sind folgende Neuerungen geplant:

Die Ausbildung soll von Anfang an stärker berufs-feldorientiert und Fächer übergreifend sein. Das be-deutet vor allem, dass die anwaltsorientierte undrechtsberatende Ausbildung noch mehr als bisher indas Studium einziehen soll. Dies kann durch entspre-chende Ausgestaltung der Lehrinhalte, insbesonderedurch eine stärkere Berücksichtigung der Sicht derrechtsberatenden Praxis, und durch eine weitere Ein-beziehung der rechtsberatenden Berufe in die univer-sitäre Ausbildung geschehen. Dies bedeutet nicht,

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dass die Vermittlung tragfähiger juristischer Grundla-gen, dogmatisches Denken und das Verinnerlichengrundlegender Zusammenhänge unseres Rechts inden Hintergrund treten sollen. Dies sind und bleibenunverzichtbare Elemente der juristischen Ausbildung.Die verstärkte Einbeziehung der rechtsberatendenPraxis steht hierzu nicht in Widerspruch oder Konkur-renz, sondern soll die universitäre Ausbildung ergän-zen und bereichern.

Das Gewicht der universitären Wahlfächer soll zu-nehmen. Im ersten Examen soll die Wahlfachprüfungauf die Universitäten verlagert werden und ihr Ergeb-nis zu einem Viertel in die Gesamtnote der ersten Prü-fung einfließen. Die staatliche Prüfung soll sich aufdie Pflichtfächer beschränken. Hierdurch wird dieVerantwortlichkeit der juristischen Fakultäten ge-stärkt und ihnen eine größere Profilbildung ermög-licht. Sie können durch Anpassung der Lehr- und Prü-fungsinhalte Entwicklungen im jeweiligen Bereichfrühzeitig Rechnung tragen und diese den modernenErfordernissen noch eher als bisher anpassen.

Die Übertragung der Wahlfachprüfungen auf dieUniversitäten wird zu einer echten Profilbildung derFakultäten führen. Die Quote von 25 %, mit der dieWahlfachprüfung in die Gesamtnote der ersten Prü-fung einfließt, verdeutlicht zugleich, dass nach wievor die Vermittlung einheitlicher, tragfähiger juristi-scher Grundlagen und die Kenntnisse der Fächerübergreifenden Zusammenhänge unseres Rechts un-verzichtbare Elemente der juristischen Ausbildungbleiben.

Im Bereich der Referendarausbildung bleibt es beieinem Vorbereitungsdienst von zwei Jahren. Auf dieinsgesamt vier Pflichtstationen in den Bereichen Zivil-gericht, Staatsanwaltschaft bzw. Strafgericht, Verwal-tungsbehörde bzw. Verwaltungsgericht und Anwalt-schaft wird aber ein Zeitraum von nur zwölf stattbisher 18 Monaten entfallen. Die verbleibenden zwölfMonate können durch die Länder, insbesondere aberauch durch die Referendare selbst ausgestaltet wer-den. Diesen wird nämlich ein Anspruch eingeräumt,nach Wahl in den Berufsfeldern Justiz, Verwaltungoder Anwaltschaft ausgebildet zu werden, im Bereichder Anwaltsausbildung sogar zusammenhängend.Damit korrespondiert, dass zur Anwaltschaft nur nochzugelassen werden soll, wer mindestens zwölf Mona-te beim Anwalt ausgebildet worden ist.

Hierdurch soll im Interesse einer funktionierendenRechtspflege eine qualifizierte anwaltliche Beratungauch in Zukunft sichergestellt werden. Eine zeitlichlängere und intensivere Ausbildung im anwaltlichenBereich ist zudem auch deshalb geboten, weil dieweitaus überwiegende Zahl der jungen Juristinnenund Juristen – zum Teil notgedrungen – in den An-waltsberuf strebt.

Der vorliegende Gesetzentwurf bietet die Chance,endlich etwas in der Juristenausbildung zu bewegen.Er belässt uns Ländern weite Gestaltungsspielräume,ohne den Anspruch auf bundeseinheitliche Qualitäts-standards zu gefährden. Diese Chance gilt es nun zunutzen.

Ich bitte Sie daher, mit Rheinland-Pfalz dem Ge-setzentwurf zuzustimmen.

Anlage 10

Erklärung

von Minister Peter Jacoby(Saarland)

zu Punkt 24 der Tagesordnung

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag rea-giert das Saarland auf neuerliche Versuche der Eu-ropäischen Kommission, den Mitgliedstaaten der Eu-ropäischen Union den Auftrag und die Finanzierungdes öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorzuschreiben.Die Europäische Kommission ist nach einhelliger Auf-fassung aller Länder nicht befugt, quasi durch dieHintertür des Beihilferechts den Auftrag und die Fi-nanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zudefinieren.

Das Ansinnen der EU-Kommission widersprichtallen europarechtlichen Vorgaben, die für diesen Be-reich gelten:

1. Im Amsterdamer Protokoll zum öffentlich-rechtli-chen Rundfunk hat der Europäische Rat 1997 durchBeschluss der Staats- und Regierungschefs den Mit-gliedstaaten die ausschließliche Zuständigkeit für dieFestlegung des öffentlich-rechtlichen Auftrages be-stätigt und die herausragende Bedeutung des öffent-lich-rechtlichen Rundfunks betont – Vorgaben, die indem vorliegenden Mitteilungsentwurf erfreulicher-weise sogar angesprochen werden, denen aber nichtausreichend entsprochen wird.

2. Rundfunkgebühren sind keine Subventionen.Der Beihilfetatbestand in Artikel 87 des EG-Vertragessagt etwas ganz anderes aus. Er ist auf den gebühren-finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk nichtanwendbar. Bei Rundfunkgebühren handelt es sicheben nicht um einseitige staatliche Leistung oder Be-günstigungen. Die bereitgestellten Gebühren sollenden Sendeanstalten die Erfüllung der ihnen erteiltenAuflagen im Hinblick auf regionale Verbreitung, in-haltliche Qualität und Begrenzung der Werbung er-möglichen und damit ihrem spezifischen europarecht-lich verbrieften Programmauftrag gerecht werden,nämlich Garant zu sein für Pluralismus, kulturelleVielfalt und sozialen Zusammenhalt in den Mitglied-staaten. Dies ist nur durch öffentliche Finanzierungmöglich, unterliegen die öffentlich-rechtlichen An-stalten doch andererseits zeitlichen und inhaltlichenWerbebeschränkungen.

3. Die im Entwurf vorgesehene europaweite Kon-trolltätigkeit der EU-Kommission greift in die Hoheitder Länder betreffend die Ausgestaltung des öffent-lich-rechtlichen Auftrages ein. Eine solche extensiveKontrolle bedeutet auch einen Eingriff in die ver-fassungsmäßig verbriefte Staatsferne des öffent-lich-rechtlichen Rundfunks. Sofern beihilferechtlichrelevante Fälle auftreten, sollte sich die Entschei-dungspraxis der EU-Kommission strikt an Einzelfällenorientieren. Dies findet in dem vorliegenden Entwurfebenfalls zu wenig Berücksichtigung.

Die Fakten sind klar: Die bestehende klare Kompe-tenzaufteilung der Zuständigkeit der Länder für denöffentlich-rechtlichen Rundfunk bedarf keiner weite-ren Auslegung durch die EU-Kommission. Es besteht

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deshalb kein Bedarf an dieser Mitteilung. Dies habenalle Bundesländer bei den Vorberatungen dieses An-trages so gesehen. Im Interesse einer effektiven undeinheitlichen Wahrnehmung von Länderinteressengegenüber Brüssel fordern wir in unserem Antrag denBund auf, die Entschließung gemäß dem Gesetz überdie Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Ange-legenheiten der Europäischen Union maßgeblich zuberücksichtigen.

Ich bitte Sie, dem Antrag des Saarlandes zuzustim-men.

Anlage 11

Erklärung

von Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks(BMF)

zu Punkt 24 der Tagesordnung

Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung,dass die Bundesratsstellungnahme zum Entwurf einerMitteilung der Europäischen Kommission über dieAnwendung der Vorschriften über staatliche Beihil-fen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gemäß § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit vonBund und Ländern in Angelegenheiten der Europäi-schen Union (EUZBLG) vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313) maßgeblich zu berücksichtigen ist.

Die Voraussetzungen von § 5 Abs. 2 EUZBLG liegennicht vor. Die Mitteilung der Kommission ist nicht alsein EU-Vorhaben im Sinne des EUZBLG einzustufen.Sie legt die Grundsätze dar, denen die Kommissionbei der Anwendung der Artikel 87 und 86 Abs. 2 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk folgen will und enthält daherDarlegungen zur Tragweite des Beihilfebegriffs undeine Einschätzung der bestehenden Rechtslage. Mitihr ist keine Fortentwicklung des bestehenden Rechtsbeabsichtigt. Das wäre hier aber Voraussetzung fürdie Annahme, dass es sich um ein EU-Vorhaben han-delt. § 5 Abs. 2 EUZBLG ist damit nicht gegeben.

Inhaltlich teilt die Bundesregierung im Wesentlichendie Auffassung des Bundesrates in Bezug auf die Kom-missionsmitteilung. Die Bundesregierung wird bei denweiteren Beratungen mit der Kommission die Interes-sen der Länder, wie sie in der Stellungnahme des Bun-desrates zum Ausdruck kommen, berücksichtigen.

Anlage 12

Erklärung

von Staatsminister Jochen Riebel(Hessen)

zu Punkt 28 der Tagesordnung

Der vorgelegte Antrag der Freien und HansestadtHamburg zur rechtlichen Absicherung der Drittmit-telförderung beinhaltet eine Entschließung, in der die

Bundesregierung aufgefordert wird, den Umgang mitMitteln Dritter für Forschung und Lehre (Drittmittel)hinsichtlich strafrechtlicher Bestechungsdelikte aufeine einwandfreie Grundlage zu stellen.

Anlass ist eine Rechtsunsicherheit über die oftmalsunscharfen Grenzen zwischen erwünschter Drittmit-telförderung und strafbarem Unrecht. Die aus priva-ten Drittmitteln finanzierte Forschung ist insbesonde-re für den Bereich der Hochschulmedizin seit demInkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung der Kor-ruption im Jahre 1997 ins Licht geraten. Die entstan-dene Rechtsunsicherheit birgt die Gefahr, dass sichDrittmittelgeber bei der Bereitstellung von Geldernzurückhalten werden. Wenn sich dieser Mittelzufluss,der mehrere Milliarden DM beträgt, in nennenswer-tem Umfang reduziert, würde der Forschung erhebli-cher Schaden zugefügt.

Hessen unterstützt das Ziel, den Umgang mit Dritt-mitteln im Bereich von Forschung und Lehre gegenKorruptionsvorwürfe abzusichern, sieht jedoch kei-nen bundesgesetzlichen Regelungsbedarf. Es istaußerdem zweifelhaft, ob das Problem mit der vonHamburg vorgeschlagenen bundesgesetzlichen Regelung gelöst werden kann, zumal der Ent-schließungsantrag keinerlei Formulierung für einenentsprechenden Gesetzentwurf enthält.

Um in Anbetracht der noch nicht gefestigten Recht-sprechung in diesem Bereich ein höheres Maß anRechtssicherheit zu erreichen, verfolgt Hessen dasKonzept, an Stelle eines Bundesgesetzes Richtlinienmit klaren Vorgaben für die Einwerbung, Verwaltungund Verwendung von Drittmitteln zu entwerfen. In-haltlich können Verfahren entwickelt werden, dieTransparenz in der Verwaltung von Drittmittelprojek-ten und die Trennung von Beschaffungsentscheidun-gen und Drittmitteleinwerbung sicherstellen sollen.Solche Verfahrensregeln bedürfen als untergesetzli-che Regelungen keines Bundesgesetzes. Um eineruneinheitlichen Bewertung von strafrechtlich rele-vantem Verhalten durch die Strafverfolgungsbehör-den bzw. Gerichte entgegenzuwirken, sollten dieseVerfahrensregelungen möglichst einheitlich in denBundesländern erlassen werden.

Hessen regt daher an, die Kultusministerkonferenzum die Erarbeitung einer bundeseinheitlichen Mus-terregelung zu bitten, die die erforderliche Rechts-sicherheit gewährleistet. Dieser Lösungsweg er-scheint am sinnvollsten; denn die Rechtsprechunghätte dann zumindest eine einheitliche Entschei-dungsgrundlage, etwa wenn sie die Missachtung die-ser Vorschriften strafrechtlich zu bewerten hätte.

Anlage 13

Erklärung

von Minister Rudolf Köberle(Baden-Württemberg)

zu Punkt 29 der Tagesordnung

Anlass für die baden-württembergische Initiativezur Förderung der Binnenschifffahrt ist deren stetig

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sinkender Anteil an der Güterbeförderung. Auchnach den jüngsten Prognosen wird die deutsche Bin-nenschifffahrt bis zum Jahre 2015 weitere Anteile amGüterverkehrsmarkt verlieren. Um diesen Abwärts-trend stoppen zu können, ist dringend eine Verbesse-rung der Rahmenbedingungen für die Binnenschiff-fahrt herbeizuführen.

Seit Jahren nehmen die Leistungen im Güterver-kehr stetig an Umfang zu. Auch in Zukunft ist eineTrendwende nicht zu erwarten. Im Verkehrsberichtder Bundesregierung 2000 wird gegenüber 1997 einWachstum des Güterverkehrs um rund 64 % bis 2015prognostiziert. Es ist derzeit davon auszugehen, dassder überwiegende Teil durch Leistungen desStraßengüterverkehrs erbracht wird – und dies, ob-wohl schon heute der Verkehr auf den Straßen nur mitMühe zu bewältigen ist. Wer auf das Auto angewie-sen ist, kann dies jeden Tag selbst erleben.

Kein Zweifel: Die zunehmende Konzentration aufden Verkehrsträger Straße führt nicht nur zu einer ver-stärkten Belastung der Umwelt. Sie lässt auch dasWirtschafts- und das Verkehrssystem anfälliger fürStörungen werden. Diese Entwicklung hat negativeAuswirkungen auf den Standort Deutschland, geradewegen seiner exportorientierten Industrie. Denn es be-steht ein enger Zusammenhang zwischen einer gutenInfrastruktur und einer leistungsfähigen Wirtschaft.Unsere Wirtschaft benötigt eine funktionierende Ver-kehrsinfrastruktur und eine vernünftige Verknüpfungaller Verkehrsträger.

Ein Lösungsvorschlag zur Bewältigung der kommen-den Verkehrsströme ist die Verkehrsverlagerung vonder Straße auf die Wasserstraße. Denn auf den Wasser-straßen sind noch erhebliche Kapazitäten frei. Die Be-förderung von Gütern könnte umweltfreundlich undohne Staus erfolgen. Außerdem bietet der Verkehrsträ-ger Binnenschifffahrt noch weitere wichtige Vorteile:

Erstens. Kein anderes Verkehrsmittel kann, bezo-gen auf die Verkehrsleistung, Güter so umweltver-träglich transportieren wie die Binnenschifffahrt. Sieweist nach dem nationalen Klimaschutzprogramm derBundesregierung den niedrigsten Primärenergie-verbrauch im Vergleich zur Eisenbahn und zumStraßengüterverkehr auf.

Zweitens. Die Binnenschifffahrt ist eines der sichers-ten Transportmittel. Die anspruchsvollen rechtlichenVorgaben sowohl im Verkehrs- als auch im techni-schen Bereich bilden hierfür die Grundlage. Wenn wirdiese auch weiterhin aktiv mitgestalten wollen, brau-chen wir auch in Deutschland künftig eine moderneund leistungsfähige Binnenschifffahrt. Sie bildet dieBasis für die hierfür notwendige fachliche Kompetenz.

Aber wir können keine Verkehrsverlagerung er-warten, wenn wir nichts zur Förderung der Binnen-schifffahrt tun. Es besteht dringender Handlungsbe-darf in Bezug auf eine verkehrs- und umweltpolitischoptimale Nutzung der freien Kapazitäten der Wasser-straßen sowie der Transportpotenziale der Binnen-schifffahrt. Dafür sind erhebliche Verbesserungen derRahmenbedingungen erforderlich:

Eine wichtige Voraussetzung für eine stärkere Posi-tionierung der Binnenschifffahrt im künftigen Güter-verkehrsmarkt ist eine Erhöhung der Finanzmittel zur

Sanierung und Verbesserung der Wasserstraßeninfra-struktur. Die Finanzierungslücke für den Bau und dieInstandhaltung der Bundeswasserstraßen beträgtjährlich eine halbe Milliarde DM. Immer noch stammteine Vielzahl der Schleusenkammern und Wehranla-gen an den Bundeswasserstraßen aus dem Beginn desletzten Jahrhunderts. Sie haben damit bereits dasEnde der für Wasserbauwerke anzusetzende Nut-zungsdauer erreicht. Das Potenzial, das die Wasser-straßen bieten und das wir zur Verkehrsverlagerungzwingend benötigen, kann somit nicht erschlossenwerden; daher die Forderung nach einer Erhöhungder Investitionsmittel für Bundeswasserstraßen imBundeshaushalt 2002 um 500 Millionen DM und nacheiner Bereitstellung entsprechender Beträge für dienachfolgenden Bundeshaushalte.

Eine weitere wesentliche Bedingung zur Stärkungder Binnenschifffahrt ist eine Verbesserung der Wett-bewerbssituation der deutschen Unternehmen:

Erstens sind in Europa faire Wettbewerbsbedingun-gen gegenüber den mittel- und osteuropäischen Staa-ten, den so genannten MOE-Staaten, zu schaffen.Eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungenim Hinblick auf den Beitritt der MOE-Staaten istdurch den Erhalt der bilateralen Verträge auf abseh-bare Zeit anzustreben. Eine völlige Liberalisierungdes Binnenschiffsverkehrs sollte erst dann erfolgen,wenn annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungengarantiert sind.

Zweitens sind die Innovations- und die Investitions-kraft der Binnenschifffahrt in Deutschland zu stärken,um auch gegenüber der Konkurrenz aus den übrigenwesteuropäischen Staaten bestehen zu können. DieEntwicklung des Flottenbestandes der Schiffe, dieunter deutscher Flagge fahren, ist im Wesentlichenvon zwei Faktoren geprägt: Die Schiffe werden zunehmend älter. Allein in der Trockenschifffahrthaben die Güterschiffe ein durchschnittliches Altervon 52 Jahren. Dies zeigt, dass es sich nicht mehrlohnt, in neue Fahrzeuge zu investieren. Die Rahmen-bedingungen für Investitionen sind zu schlecht. Dasses auch anders geht, zeigt der zweite Faktor: Der Anteil der deutschen Schiffe an der Gesamtbeförde-rung geht kontinuierlich zurück. In anderen Binnen-schifffahrtsländern ist für die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt, z. B. durch steuerrechtliche Er-leichterungen, bereits Sorge getragen worden. Daherunsere Forderung nach einer Änderung des Einkom-mensteuergesetzes, damit eine steuerfreie Übertra-gung des Gewinns aus der Veräußerung eines Schif-fes auf ein Ersatzwirtschaftsgut wieder möglich wird.

Zum Schluss ist noch Folgendes anzumerken: Einesder prägenden Elemente unserer heutigen Gesell-schaft ist deren Mobilität. Nicht nur die Mobilität desEinzelnen zählt, sondern von überragender Bedeu-tung ist auch der zuverlässige und sichere Transportvon Gütern an jeden beliebigen Ort und zu jeder ge-wünschten Zeit. Unser marktwirtschaftliches Systemund unser Wohlstand hängen entscheidend von einerreibungslosen Abwicklung des Güterverkehrs ab.Verkehrsprojekte sind damit zugleich Investitionen inunsere Zukunft. Sie müssen heute schon so geplantwerden, dass sie den langfristigen Bedarf an Güter-verkehrsleistungen decken können und dass auch im

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Jahr 2015 die notwendigen Kapazitäten zur Verfü-gung stehen. Mit der Entschließung wollen wir dieBundesregierung auffordern, durch Verwirklichungvon konkreten Maßnahmen einen Beitrag zur Verbes-serung der Situation der Binnenschifffahrt zu leisten.Wir müssen heute schon die Weichen für eine ver-kehrs- und umweltpolitisch sinnvoll gestaltete Zu-kunft stellen. Ich bitte Sie daher um Ihre Unter-stützung für die vorliegende Entschließung zurFörderung der Binnenschifffahrt.

Anlage 14

Erklärung

von Staatsminister Reinhold Bocklet(Bayern)

zu Punkt 30 a) der Tagesordnung

Der Freistaat Bayern erachtet die Deutschland von der EU eingeräumten Übergangsfristen bei derDienstleistungsfreiheit für die WirtschaftsbereicheBaugewerbe, Gewerbereinigung und Innenausstatterals zu eng. Im Zuge des EU-Beitritts stehen grundsätz-lich alle sachkapital- und humankapitalarmen sowielohnkostenintensiven Dienstleistungsbereiche untereinem besonderen Wettbewerbsdruck. Dazu gehöreninsbesondere alle arbeitsintensiven Handwerksbe-triebe, z. B. das Bau- und Ausbaugewerbe, Metall-,Elektro- und Holzgewerbe, Schuhmacher-, Schreiner-,Gastgewerbe, Teile des Einzelhandels, Kfz-Reparaturetc. sowie personenbezogene Dienstleistungen.

Die bisherige EU-Position trägt dem zu erwarten-den Wettbewerbsdruck auf kleine und mittlere Unter-nehmen in Handwerk, Bau und bei Dienstleistungenin den Grenzregionen und zum Teil weit darüber hinaus nicht genügend Rechnung. Es ist für viele Betriebe existenzgefährdend, wenn sie zum Beitritts-zeitpunkt über die Dienstleistungsfreiheit unmittelbarmit der Niedriglohnkonkurrenz aus den Beitritts-staaten konfrontiert werden. Es besteht die Gefahrvon Ausdünnungen und Betriebsverlagerungen in dieMOE-Staaten.

Aus diesem Grund sind aus bayerischer Sicht ent-sprechende Nachbesserungen bei den Übergangs-fristen zur Dienstleistungsfreiheit notwendig, zumal die bisher von der EU-Kommission in der „Gemein-schaftsaktion für Grenzregionen“ eingeräumten Fi-nanzhilfen in keiner Weise ausreichen, um die Anpas-sungslasten aus der EU-Osterweiterung für dieWirtschaft wie im Bereich der Infrastruktur auch nurannähernd auszugleichen.

Anlage 15

Erklärung

von Staatsminister Reinhold Bocklet(Bayern)

zu Punkt 30 b) der Tagesordnung

Bayern begreift die bevorstehende Erweiterung derEuropäischen Union als einzigartige Chance. Sie ist

Garant für Frieden und Wohlstand auf unserem Konti-nent und eröffnet allen Beteiligten erhebliche wirt-schaftliche Möglichkeiten. Vor allem die Grenz-regionen erhalten die Chance, eine fruchtbareNachbarschaft gleichberechtigter Partner zu ent-wickeln. Gerade dort aber, wo das neue Miteinandernach jahrzehntelanger Isolation besonders positiv spür-bar sein wird, werden sich auch besondere Herausfor-derungen zeigen: In den an die mittel- und osteuropäi-schen Länder (MOEL) angrenzenden Regionen sindverstärkter Anpassungsdruck und Wettbewerbsnach-teile durch Lohnkostendifferenzen zu erwarten.

1. Die Bayerische Staatsregierung weist deshalbdarauf hin, dass der Bund ebenso wie die EuropäischeUnion gefordert ist, die Wettbewerbsfähigkeit derGrenzregionen zu stärken und so ihre Anpassung an eine erweiterte Union zu erleichtern. Mit der Be-reitstellung eines eigenen 100-Millionen-Euro-Pro-gramms hat sich die Bayerische Staatsregierung derVerantwortung gegenüber den Grenzregionen undihren speziellen Bedürfnissen im Zusammenhang mitder Osterweiterung gestellt. Kein geringerer Beitragzu Gunsten der einzelnen MOEL-Anrainer sollte vonder Bundesregierung geleistet werden.

2. Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufge-fordert, sich bei der weiteren Behandlung des Grenz-regionenprogramms der Europäischen Kommissionim EU-Ministerrat bzw. im Europäischen Parlamentfür substanzielle Verbesserungen einzusetzen. Bayernist der Auffassung, dass das vorliegende ProgrammPotenzial zur Verbesserung bietet – sowohl mit Blickauf die Mittelausstattung als auch auf die inhaltlichenSchwerpunkte. So ist z. B. der größte Teil der Mittelfür den Ausbau der Transeuropäischen Netze vorge-sehen und kommt damit nicht primär den Grenzregio-nen, sondern dem europäischen Verkehr insgesamtzugute. Außerdem sind keinerlei Erleichterungen derEU-Vorgaben für nationale Beihilfen im Bereich derGrenzregionen vorgesehen.

Anlage 16

Erklärung

von Minister Rudolf Köberle(Baden-Württemberg)

zu Punkt 32 der Tagesordnung

Baden-Württemberg lehnt die von der Bundesregie-rung vorangetriebene Einführung der Modulationzum jetzigen – denkbar ungünstigsten – Zeitpunkt ab.

Die Einkommenssituation in der Landwirtschaft hatsich durch die BSE-Krise sowie die MKS-Situationdrastisch verschärft. Die Investitionsbereitschaft hatwegen zunehmender Liquiditätsprobleme deutlichabgenommen. Wer eine leistungsfähige wettbewerbs-fähige Landwirtschaft will, darf sie jetzt nicht auchnoch durch zusätzliche direkte Einkommenskürzun-gen belasten.

Jeder zukunftsfähige Betrieb braucht verlässlicheRahmenbedingungen. Dem trägt der Gesetzentwurf

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nicht Rechnung. Die Bundesregierung akzeptiert,dass ein auf den heutigen Kenntnissen aufbauendesund beschlossenes, aber erst im Jahr 2003 in Deutsch-land wirksam werdendes Modulationsmodell voraus-sichtlich bereits 2004 geändert werden muss. Dennalles spricht dafür, dass die Europäische Union dieModulation 2004 in Verbindung mit ihrer Halbzeitbe-wertung verbindlich einführen wird.

Das Verfahren zur Abwicklung der Kürzung der Di-rektzahlungen ist noch nicht geklärt. Nach derzeiti-gem Stand stehen die von den Ländern zu tragendenVerwaltungskosten in einem nicht vertretbaren Ver-hältnis zu den möglichen Umweltwirkungen.

Nach wie vor gibt es zudem kein schlüssiges Kon-zept der Bundesregierung zur Verwendung der Mo-dulationsmittel. Dementsprechend ist auch die Ge-nehmigung modulationsfähiger Maßnahmen durchdie Kommission noch völlig offen.

Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf:

– keine Einführung der Modulation vor der Halb-zeitbewertung der Agenda 2000,

– Vorlage eines von der EU-Kommission geneh-migten Konzeptes zur Verwendung der Modula-tionsmittel über die bereits durchgeführtenAgrarumweltmaßnahmen hinaus,

– Vorlage des Entwurfs der geplanten Rechtsver-ordnungen nach § 5 des Gesetzentwurfs,

– Herausnahme der so genannten kleinen Beihil-fen aus der Modulation,

– Übertragung der Zuständigkeit für die Kürzun-gen auf die Bundesanstalt für Landwirtschaft undErnährung,

– Übernahme des Anlastungsrisikos durch denBund.

Es ist an der Zeit, dass die Bundesregierung die vonihr zu tragende Verantwortung aktiv wahrnimmt undin Solidarität mit den Ländern dazu beiträgt, die Wett-bewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft wieder zustärken. Denn nur eine wettbewerbsfähige Landwirt-schaft ist auf Dauer in der Lage, die vielfältigen An-forderungen unserer Industriegesellschaft zu erfüllen:unsere schöne Kulturlandschaft zu pflegen und wei-terzuentwickeln, hochwertige und sichere Nahrungs-mittel zu produzieren, unsere natürlichen Lebens-grundlagen durch umweltverträgliche Produktion zuerhalten und letztlich eventuell auch auf ökologi-schen Landbau umzustellen.

Anlage 17

Erklärung

von Minister Gerhard Stratthaus(Baden-Württemberg)

zu Punkt 41 der Tagesordnung

Mit dem heute zur Beratung anstehenden Entwurfeines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unterneh-menssteuerrechts soll die im vergangenen Jahr mit

dem Steuersenkungsgesetz und dem Steuersen-kungsergänzungsgesetz verabschiedete Steuerreformfortgesetzt werden.

Bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zumSteuersenkungsgesetz hatte der Finanzausschuss desBundestages erkannt, dass bei der Unternehmens-besteuerung noch erheblicher Verbesserungsbedarfbesteht. Schon damals hat Baden-Württemberg aufwesentliche Mängel im Bereich der Unternehmensbe-steuerung hingewiesen, die leider nur ansatzweisebereinigt wurden. Wenn dies jetzt mit dem Entwurfeines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unterneh-menssteuerrechts nachgeholt wird, befriedigt michdies nur zum Teil. Denn allemal muss der Vorwurfaufrechterhalten werden, dass die bevorstehendenKorrekturen zu einem großen Teil nicht notwendiggeworden wären, wenn man frühzeitig auf unsereWarnungen gehört hätte. Darüber hinaus sind die be-absichtigten Änderungen nach wie vor unzureichend.

Besonders wichtig sind mir die geplanten Regelun-gen zur Umstrukturierung von Personenunterneh-men, weil Einzelunternehmen und Personengesell-schaften die typischen Unternehmensformen desMittelstandes sind. Wenn wir mit einer Verbesserungder steuerlichen Rahmenbedingungen die Grundlagefür die Sicherung bestehender und die Schaffung vonneuen Arbeitsplätzen legen wollen, dann müssen vorallem steuerliche Barrieren beim ArbeitsplatzmotorMittelstand beseitigt werden.

Nur Rückkehr zur Rechtslage vor 1999

Leider beschränkt sich der Gesetzentwurf bei dersteuerlichen Behandlung der Umstrukturierung vonPersonenunternehmen im Wesentlichen darauf, zuder bis 1998 gültigen Rechtslage zurückzukehren. Mitanderen Worten bedeutet dies: Der Gesetzentwurfbringt keine Verbesserungen, sondern beseitigt ledig-lich die Sünden der Steuerpolitik in der Zeit unmittel-bar nach dem Regierungswechsel. Dies reicht nichtaus – weitere Verbesserungen sind unerlässlich.

Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen

Zwar ist es durchaus zu begrüßen, dass Wirt-schaftsgüter aus dem so genannten Sonderbetriebs-vermögen eines Mitunternehmers wieder steuer-neutral in das Gesellschaftsvermögen einer anderenMitunternehmerschaft übertragen werden können,sofern der Mitunternehmer auch an dieser Gesell-schaft beteiligt ist. Damit kann beispielsweise einGrundstück, das ein Mitunternehmer seiner Mitun-ternehmerschaft zur Nutzung überlässt und das des-halb zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehört, aufeine andere Mitunternehmerschaft ausgegliedertwerden. Diese Möglichkeit der steuerneutralen Aus-gliederung von Sonderbetriebsvermögen hat immen-se Bedeutung für Veränderungen im Gesellschafter-bestand, vornehmlich für die Vorbereitung derErbfolge.

Übertragung zwischen Schwestergesellschaften

Inkonsequent ist es dagegen, dass die Übertragungvon Einzelwirtschaftsgütern zwischen Schwesterge-sellschaften nach wie vor nicht zum Buchwert mög-

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lich sein soll. Es käme also weiterhin zur Besteuerungder stillen Reserven, wenn ein Wirtschaftsgut aus demGesellschaftsvermögen einer Mitunternehmerschaftin das Gesellschaftsvermögen einer anderen Mitun-ternehmerschaft übertragen wird, und zwar auchdann, wenn an beiden Gesellschaften dieselben Per-sonen im selben Verhältnis als Mitunternehmer betei-ligt sind. Dies ist schon deshalb nicht einzusehen, weildiese Übertragung auf Umwegen zum Buchwert mög-lich wäre. So könnte zunächst das Wirtschaftsgutsteuerneutral vom Gesellschaftsvermögen der Perso-nengesellschaft in das Sonderbetriebsvermögen einesMitunternehmers übertragen werden, der es dann – wiederum steuerneutral – in das Gesellschaftsver-mögen der Schwestergesellschaft übertragen könnte,an der er ebenfalls beteiligt ist. Ganz abgesehendavon, dass für die Beschreitung dieses Umwegeszwei Übertragungsvorgänge erforderlich wären, dieauch die doppelten Kosten verursachen, bin ich derÜberzeugung: Was auf Umwegen möglich ist, sollteauch auf dem direkten Wege zugelassen werden. Die-sem Ziel dient unser erster Änderungsantrag.

Rückkehr zu den alten Realteilungsgrundsätzen

Erfreulich ist, dass der Gesetzentwurf eine Forde-rung aufgreift, die von Baden-Württemberg bereits im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zum Steu-ersenkungsgesetz erhoben worden war – die Rück-kehr zu den bis 1998 gültigen Realteilungsgrundsät-zen. Danach werden sich die Gesellschafter einerMitunternehmerschaft wieder steuerlich ungehindertvoneinander trennen können, wenn sie lediglich dasVermögen der Gesellschaft untereinander teilen undin eigenen Betrieben ihre Tätigkeit fortsetzen. Dies isteine geradezu zwingende Konsequenz. Wenn seit Be-ginn dieses Jahres einzelne Wirtschaftsgüter wiedersteuerneutral von der Gesellschaft in einen Einzelbe-trieb eines Gesellschafters übertragen werden kön-nen, dann darf sich dies nicht auf die Zeit des Beste-hens der Gesellschaft beschränken, sondern mussauch im Rahmen ihrer Beendigung durch Realteilungmöglich sein. Nachdem sich die Bundesregierungendlich dieser einfachen Erkenntnis anschließt, ist esnur sachgerecht, dass die Rückkehr zu den bis 1998gültigen Realteilungsgrundsätzen – wie im Gesetz-entwurf vorgesehen – mit Rückwirkung zum 1. Januar2001 erfolgt.

Keine siebenjährige Behaltefrist

Allerdings soll nach dem Gesetzentwurf – wie über-haupt bei der Übertragung einzelner Wirtschaftsgüterinnerhalb von Mitunternehmerschaften – auf die Be-steuerung der stillen Reserven nur dann verzichtetwerden, wenn der Übernehmer das auf ihn übertra-gene Wirtschaftsgut mindestens über einen Zeitraumvon sieben Jahren hinweg weiterhin als Betriebsver-mögen nutzt. Mit dieser Behaltefrist soll die steuerop-timale Vorbereitung von Veräußerungen verhindertwerden.

Abgesehen davon, dass das befürchtete Gestal-tungspotenzial meiner Überzeugung nach über-schätzt wird, stehen der Verwaltungsaufwand und vorallem der Verlust an Planungssicherheit, den eine sie-benjährige Behaltefrist nach sich zieht, in keinem an-

gemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel.Schließlich müssten die Veranlagungen bis zum Über-tragungszeitpunkt zurück aufgerollt, zudem müssterückwirkend der Teilwert festgestellt werden. Diesmag bei einem einzelnen Wirtschaftsgut noch hin-nehmbar erscheinen. Stellt man sich aber vor, dass esnach einer Realteilung, in deren Zuge dem einzelnenMitunternehmer typischerweise eine Vielzahl von Ein-zelwirtschaftsgütern zugewiesen wird, bei jeder Ver-äußerung eines der zugeteilten Wirtschaftsgüter zudiesen Korrekturen kommen müsste, dann zeigt diesüberdeutlich, dass mit einer siebenjährigen Behalte-frist der Bogen des Zumutbaren überspannt wird. Ichfordere Sie daher auf, unserem Antrag auf Streichungdieser Behaltefrist zuzustimmen.

Erleichterung der Generationennachfolge

Für die mittelständischen Personengesellschaftenvon existenzieller Bedeutung sind vernünftige steu-erliche Rahmenbedingungen in Bezug auf die Unter-nehmensnachfolge. Um es vorweg zu betonen: Mirgeht es dabei nicht um den Verkauf von Teilen vonMitunternehmeranteilen. Dass künftig bei der Ver-äußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen derhalbe Steuersatz nicht mehr gewährt werden soll, danicht alle stillen Reserven realisiert werden, halte ichnicht nur für systemgerecht, sondern auch für akzep-tabel. Schließlich geht es um Veräußerungen, also umFälle, in denen ein Liquiditätszufluss stattfindet.

Begünstigung der unentgeltlichen Unternehmens-nachfolge

Ganz anders verhält es sich in den Fällen der unent-geltlichen Aufnahme eines Gesellschafters, also derUnternehmensnachfolge innerhalb der Familie. DieGenerationennachfolge in den Personenunternehmendarf nicht durch die Besteuerung stiller Reserven „zurUnzeit“ behindert werden, also zu einem Zeitpunkt,in dem keine Liquiditätsmehrung eintritt. In diesemPunkt sehe ich daher bei der steuerlichen Behand-lung der Umstrukturierung von Personenunterneh-men den größten Nachbesserungsbedarf.

Nach dem Gesetzentwurf soll lediglich die derzeiti-ge Besteuerungspraxis gesetzlich untermauert wer-den, nach der die unentgeltliche Übertragung einesTeils eines Mitunternehmeranteils nicht zur Realisie-rung der stillen Reserven führt. Mit dieser Klarstel-lung bleibt die Bundesregierung auf halbem Wegestehen. Lassen Sie mich zur Verdeutlichung folgen-den Standardfall der Generationennachfolge beieiner Mitunternehmerschaft schildern:

An einer OHG sind zwei Gesellschafter je zur Hälf-te beteiligt. Einer der beiden Gesellschafter – nennenwir ihn A – überlässt der OHG ein wertvolles Be-triebsgrundstück, das deshalb zu seinem Sonder-betriebsvermögen gehört. Nachfolger des Gesell-schafters A soll dessen Sohn werden. Um diesenschrittweise an das Unternehmen heranzuführen, willder Vater die Hälfte seines Gesellschaftsanteils, bezo-gen auf die Gesellschaft also ein Viertel, unentgeltlichauf seinen Sohn übertragen. Allerdings soll das Be-triebsgrundstück nicht – auch nicht anteilig – mit-übertragen werden. Grund hierfür ist nicht etwaschwäbische Sparsamkeit, sondern die Absicherungim Alter.

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Probleme ergeben sich in diesen Fällen zwar nichthinsichtlich des zurückbehaltenen Betriebsgrund-stücks, wohl aber hinsichtlich der Übertragung des hälftigen Anteils der gesellschaftsrechtlichenBeteiligung des Vaters. Nach der Rechtsprechung desBundesfinanzhofs umfasst nämlich der Mitunter-nehmeranteil zwingend auch das wesentliche Son-derbetriebsvermögen. Eine ohne Realisierung der stil-len Reserven vonstatten gehende unentgeltlicheÜbertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteilsliegt daher nur vor, wenn mit einem Teil des Ge-sellschaftsanteils quotengleich auch das Sonder-betriebsvermögen mitübertragen wird. Für den vonmir geschilderten Fall bedeutet dies: Da das Grund-stück vom Vater zurückbehalten wird, müssen wegender Übertragung des hälftigen Gesellschaftsanteilsdes Vaters die im Gesellschaftsvermögen ruhendenstillen Reserven zu einem Viertel aufgedeckt und ver-steuert werden. Bedenkt man, dass es dabei um dieTeilrealisierung des Firmen- oder Praxiswerts der Ge-sellschaft gehen kann, dann wird offenkundig, dassinfolge der derzeitigen steuerlichen Behandlung die-ses Vorgangs die geplante schrittweise Unterneh-mensnachfolge scheitern kann.

Dies sollte dadurch geändert werden, dass durchgesetzliche Regelung die nach geltender Rechtslageunlösbare Klammer zwischen Gesellschaftsanteil ei-nerseits und Sonderbetriebsvermögen andererseitsbeseitigt wird. Baden-Württemberg hat daher mitdem heute zur Abstimmung stehenden Ände-rungsantrag eine Ergänzung des Gesetzes vorge-schlagen, nach der die unentgeltliche Übertragungeines Teils des Gesellschaftsanteils auch dann zumBuchwert erfolgt, wenn wesentliches Sonderbe-triebsvermögen zurückbehalten wird.

Eine solche Regelung steht in bestem Einklang mitder Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtszur Erbschaftsteuer aus dem Jahr 1995. Das oberstedeutsche Gericht hat seinerzeit festgestellt, dass derGesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast zuberücksichtigen habe, dass „die Existenz von be-stimmten Betrieben – namentlich von mittelständi-schen Unternehmen – durch zusätzliche finanzielleBelastungen, wie sie durch die Erbschaftsteuer auftre-ten, gefährdet werden kann“. Die Erbschaftsteuermuss danach – ich zitiere erneut das Bundesverfas-sungsgericht –„so bemessen werden, dass die Fort-führung des Betriebes steuerlich nicht gefährdetwird“. Diesem Fortführungsgedanken, der bei derErbschaftsteuer zum Freibetrag und Bewertungsab-schlag im Rahmen der so genannten Generationen-brücke geführt hat, muss meiner Überzeugung nachbei den Ertragsteuern dadurch Rechnung getragenwerden, dass die Generationennachfolge zu Buch-werten ermöglicht wird. In diesem Zusammenhanghalte ich es mit Blick auf die erbschaftsteuerlichen Re-gelungen auch durchaus für vertretbar, den Fort-führungsgedanken dadurch zu unterstreichen, dassdas Buchwertprivileg mit einer fünfjährigen Bin-dungsfrist verknüpft wird. Innerhalb einer solchenFrist kann sich dann erweisen, ob der Rechtsnachfol-ger die unternehmerische Tätigkeit fortführt. Diesermeiner Überzeugung nach notwendige gesetzgebe-

rische Schritt sollte aber auch schon deshalb leichtfallen, weil die bei der unentgeltlichen Übertragungnicht aufgedeckten stillen Reserven der Besteuerungnicht endgültig entzogen werden, sondern weiterhinsteuerverhaftet bleiben.

Der Finanzausschuss des Bundesrates hat hierHandlungsbedarf erkannt und einer Prüfbitte Schles-wig-Holsteins an die Bundesregierung zugestimmt,eine entsprechende Regelung zu prüfen. Ich bin derÜberzeugung, wir sollten heute Nägel mit Köpfenmachen, und die schrittweise Unternehmensnach-folge bei Personengesellschaften steuerlich nichtmehr behindern. Wir sollten nicht denselben Fehlerwie bei der Realteilung machen und das Problem aufdie lange Bank schieben. Ich appelliere daher an Sie:Geben Sie jetzt den mittelständischen Personenge-sellschaften die für die Unternehmensnachfolge unddamit die für die Sicherung der Arbeitsplätze not-wendige Planungssicherheit, und stimmen Sie un-serem diesbezüglichen Änderungsantrag zu!

Anlage 18

Erklärung

von Parl. Staatssekretärin Dr. Barbara Hendricks(BMF)

zu Punkt 41 der Tagesordnung

Die Bundesregierung hat mit dem Steuer-senkungsgesetz im Jahr 2000 in Deutschland einegrundlegende Reform der Unternehmensbesteuerungeingeleitet. Auf der Basis der neu geschaffenen Struk-turen soll nunmehr das Unternehmensteuerrecht fort-entwickelt werden. Die Bundesregierung verfolgtdabei das Ziel, weiter gehende Erleichterungen fürUmstrukturierungen insbesondere von mittelständi-schen Unternehmen zu schaffen, das Steuerrecht stär-ker an der internationalen Verflechtung der Wirt-schaft auszurichten, die gleichmäßige Besteuerungund die kommunalen Haushalte durch den Aus-schluss von Gestaltungen abzusichern sowie durch ei-nige Klarstellungen Rechtssicherheit bei der Anwen-dung der Gesetze zu gewährleisten.

Gestützt auf Überlegungen einer Expertengruppeaus Vertretern der Wirtschaft, der Wissenschaft, derFinanzverwaltung der Länder, der Beraterschaftsowie der kommunalen Spitzenverbände hat das Bun-desministerium der Finanzen dem Finanzausschussdes Deutschen Bundestages am 18. April 2001 einenBericht vorgelegt. Darin werden Vorschläge zur sys-tematischen Weiterentwicklung der Unternehmens-besteuerung unterbreitet. Die Vorschläge betreffensowohl kurzfristig zu realisierende Maßnahmen alsauch mittelfristig umzusetzende Entwicklungs-perspektiven aus den Bereichen der Umstrukturie-rung von Unternehmen, der Ergebnisverrechnungzwischen verbundenen Unternehmen sowie der Be-steuerung von Auslandsbeziehungen.

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Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklungdes Unternehmenssteuerrechts greift hauptsächlichin dem Bericht vorgeschlagene kurzfristig zu realisie-rende Maßnahmen auf:

I. Umstrukturierungen

Hauptsächlich geht es darum, im mittelständischenBereich Möglichkeiten der Umstrukturierung von Per-sonenunternehmen auf der Basis des wieder einge-führten so genannten Mitunternehmererlasses weiter-zuentwickeln und auf Realteilungen und § 6 b EStGauszudehnen.

Als zusätzliche Mittelstandskomponente wird eineReinvestitionsrücklage für Personenunternehmenhinsichtlich der Veräußerung von Beteiligungen anKapitalgesellschaften eingeführt.

Umstrukturierungen von Kapitalgesellschaften imgrenzüberschreitenden Bereich werden dadurch er-leichtert, dass stille Reserven einer inländischen Be-triebsstätte im Rahmen einer Verschmelzung im Aus-land nur dann aufgedeckt werden müssen, wenn dieSteuerverhaftung der stillen Reserven entfällt.

Außerdem ist die Beseitigung von Umstrukturie-rungshindernissen durch die Grunderwerbsteuer vor-gesehen.

II. Verbundene Unternehmen

Im Bereich der verbundenen Unternehmen stehenim Vordergrund: die Angleichung der gewerbesteuer-lichen Organschaft an die körperschaftsteuerliche Organschaft sowie die systematisch gebotene unein-geschränkte Aufwandsberücksichtigung im Zusam-menhang mit den steuerfreien Dividenden auf derEbene der Körperschaften (§ 3 c Abs. 1 EStG). WeitereMaßnahmen betreffen hauptsächlich gesetzlicheKlarstellungen, die sich aus der Diskussion insbeson-dere zum Systemwechsel nach dem Steuersenkungs-gesetz als notwendig erwiesen haben.

Einige gewerbesteuerliche Maßnahmen betreffenAnliegen, die von den kommunalen Spitzenverbän-den geäußert wurden:

Mehrmütterorganschaft

Die bisherige Verwaltungspraxis zur so genanntenMehrmütterorganschaft – keine Verrechnung desVerlusts der Organgesellschaften mit Gewinnen derMütter für Zwecke der Gewerbesteuer – wird für alleoffenen Fälle festgeschrieben. Ab 2003 wird eineMindestbeteiligung von 25 v. H. eingeführt. Die rück-wirkende Maßnahme rechtfertigt sich aus der Not-wendigkeit der Sicherung der betroffenen kommu-nalen Haushalte.

Eurowings-Entscheidung

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der so ge-nannten Eurowings-Entscheidung des EuropäischenGerichtshofs wird die Behandlung von Miet- undPachtzinsen bei der Gewerbesteuer EG-rechtskon-form ausgestaltet. Dabei wird die Besteuerung vomVermieter/Verpächter auf den Mieter/Pächter verla-gert. Die Beschränkung der Hinzurechnung bzw. Kür-zung auf jeweils ein Viertel kommt auch der Wirt-schaft entgegen.

Fazit

Der Gesetzentwurf ist ausgewogen. Er berücksich-tigt sowohl die Interessen der Wirtschaft an stärkererFlexibilisierung des Unternehmensteuerrechts alsauch der Länder/Kommunen an der Sicherung desSteueraufkommens.

Anlage 19

Erklärung

von Staatsminister Walter Zuber(Rheinland-Pfalz)

zu Punkt 41 der Tagesordnung

Nach einer Pressemitteilung des Statistischen Bun-desamtes vom 21. September 2001 errechnet sich fürdas erste Halbjahr 2001 in der Abgrenzung der Fi-nanzstatistik ein kassenmäßiges Finanzierungsdefizitder Kommunen von 5,4 Milliarden DM. Es hat sichdamit gegenüber dem ersten Halbjahr 2000 verdrei-facht.

Mit 40,7 Milliarden DM blieben die kommunalenSteuereinnahmen im ersten Halbjahr 2001 deut-lich unter dem Betrag des Vorjahres, und zwar um mi-nus 4,2 v. H. Ausschlaggebend war insbesondere dierückläufige Entwicklung bei der Gewerbesteuer mitminus 7,9 v. H., aber auch bei den Gemeindeanteilenan den Gemeinschaftssteuern mit minus 4,7 v. H.

Maßgeblich für den Einbruch bei der Gewerbesteu-er sind vor allem massive Reduzierungen der Gewer-besteuervorauszahlungen für 2001 und rückwirkendfür 2000. Die gesamten Gewerbesteuerzahlungen fürVorjahre lagen in der ersten Hälfte dieses Jahres umüber ein Drittel unter dem Vorjahresniveau.

Nach Erhebungen des Deutschen Städtetages hatsich der Rückgang der städtischen Steuereinnahmenim zweiten Quartal 2001 – minus 15,6 v. H. – gegen-über dem ersten Quartal – minus 2,9 v. H. – deutlichbeschleunigt. Zudem ist ein deutliches Ost-West-Ge-fälle abzulesen: Einem Minus von 9,6 v. H. in denwestdeutschen Städten steht in den ostdeutschenStädten ein Minus von sogar 17,5 v. H. gegenüber.

Nach diesen Ergebnissen erweisen sich ursprüngli-che Prognosen der kommunalen Steuereinnahmen für2001, etwa jene des Deutschen Städtetages mit einemMinus von über 3,4 Milliarden DM gegenüber 2000,als noch viel zu optimistisch. Die nach dem Gesetz-entwurf der Bundesregierung zu erwartenden kom-munalen Steuermehreinnahmen von 827 MillionenDM für das Jahr 2002 sind nicht auskömmlich, zumalbei den Ländern vor allem bei der Körperschaftsteuer– einer Steuer im obligatorischen Steuerverbund deskommunalen Finanzausgleichs – Mindereinnahmenzu erwarten sind, die dann in Höhe des jeweils lan-desspezifischen Verbundsatzes auf die Kommunendurchschlagen.

Dem Rückgang der kommunalen Einnahmen stehtgleichzeitig eine Zunahme der kommunalen Ausga-

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ben gegenüber. Nach einer Pressemitteilung des Sta-tistischen Bundesamtes vom 28. August 2001 wurdenim Jahr 2000 von den Kommunen in Deutschland 1,5 v. H. mehr für Leistungen nach dem Bundessozial-hilfegesetz ausgegeben.

Die in 2001 rückläufigen Einnahmen zwingen dieKommunen, ihre Ausgaben weiter auf einem Kurs deräußerst harten Konsolidierung zu halten. Dabei gehtdie „Konsolidierung“ zum ganz überwiegenden Teilzu Lasten der kommunalen Investitionsausgaben.

Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierungaufzufordern, durch geeignete Maßnahmen sicherzu-stellen, dass den Kommunen eine angemessene Fi-nanzausstattung verbleibt und einer zunehmendenVerschlechterung der kommunalen Finanzausstat-tung entgegengewirkt wird.

In diesem Zusammenhang sei auf die Empfehlun-gen des Finanzausschusses und des Wirtschaftsaus-schusses verwiesen. Dort wird unter anderem dar-gestellt, dass sich Steuermindereinnahmen bei derKörperschaftsteuer statt auf die von der Bundesregie-rung bezifferten 600 Millionen DM auf eine Größen-ordnung von 2 Milliarden DM belaufen können. Andiesem Unterschied wären die Kommunen über denobligatorischen Steuerverbund beim kommunalen Fi-nanzausgleich mit wohl zusätzlichen 250 MillionenDM beteiligt. Der Entwurf der Bundesregierung ent-hält weitere Risiken. Darauf weisen die Empfehlun-gen des Finanzausschusses und des Wirtschaftsaus-schusses hin.

Zwar wird nicht verkannt, dass durch die rückwir-kende gesetzliche Verankerung der seitherigenGrundsätze zur Mehrmütterorganschaft die Finanz-ausstattung der Kommunen gesichert werden soll. Zuprüfen ist jedoch, ob gewährleistet ist, dass in denJahren vor 2001 eine Organschaft nur dann vorliegt,wenn die Organgesellschaft auch wirtschaftlich undorganisatorisch in das Unternehmen des Organträ-gers eingegliedert ist. Mit einem nachträglichen Ver-zicht auf die Voraussetzung der wirtschaftlichen undorganisatorischen Eingliederung könnten letztlichnicht absehbare rückwirkende Steuerausfälle eintre-ten.

Eine weitere Schwächung der Gewerbesteuer sollteim Interesse der Kommunen so lange nicht erfolgen,wie ihnen kein adäquater Ersatz dieser Steuer ge-währleistet wird.

Schließlich ist auf einen weiteren Punkt hinzuwei-sen. Die finanziellen Auswirkungen von Änderungendes Gewerbesteuerrechts – auch mit dem Ziel derSteuersenkung – verteilen sich nicht gleichmäßig aufalle Kommunen, sondern konzentrieren sich oftmalsin relativ wenigen Städten. Während beispielsweisein Rheinland-Pfalz die Nettoeinnahmen der Gewerbe-steuer im ersten Halbjahr 2001 gegenüber dem Vor-jahr landesweit um ca. 35 v. H. zurückgegangen sind,betrug der Rückgang in den kreisfreien Städten fast60 v. H., in den kreisangehörigen Gemeinden dage-gen „nur“ gut 5 v. H. Bei dieser Verteilung von Steu-ermindereinnahmen ist es ausgeschlossen, dass die„großen Verlierer“ ihre Haushaltsprobleme auch nurannähernd aus eigener Kraft werden lösen können.

Der kommunale Finanzausgleich stößt bei solchenVerschiebungen ebenfalls an die Grenze seiner Funk-tionsfähigkeit.

Deshalb wird die Bundesregierung aufgefordert,durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dassden Kommunen eine angemessene Finanzausstattungverbleibt und einer zunehmenden Verschlechterungder kommunalen Finanzausstattung entgegengewirktwird.

Anlage 20

Erklärung

von Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff(Mecklenburg-Vorpommern)

zu Punkt 42 der Tagesordnung

Mecklenburg-Vorpommern begrüßt grundsätzlichdas Vorhaben der Bundesregierung, den Risikostruk-turausgleich zu reformieren. Nach der amtlichen Be-gründung zum vorliegenden Gesetzentwurf entlastetder vorgesehene Risikopool die benachteiligten Orts-krankenkassen nur um rund 0,05 Beitragssatzpunkte,während die Regelung für die Ersatzkassen im Durch-schnitt beitragssatzneutral ist. Betriebskrankenkas-sen, Bundesknappschaft und Innungskrankenkassenwerden belastet. Für die Disease-Management-Pro-gramme ist in der amtlichen Begründung keine Fi-nanzschätzung enthalten. Diese finanziellen Effektereichen insgesamt aber nicht aus, um die von denSachverständigen im Auftrag der Bundesregierungaufgezeigten Wettbewerbsverzerrungen innerhalbder Krankenversicherung hinreichend zu vermindern.

Mecklenburg-Vorpommern regt daher an, im weite-ren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass eingezielter Ausgleich zwischen den ungerechtfertigtbesonders bevorteilten Krankenkassen zu Gunstender ungerechtfertigt besonders benachteiligten Kran-kenkassen erfolgt.

Anlage 21

Erklärung

von Staatsminister Stanislaw Tillich(Sachsen)

zu Punkt 42 der Tagesordnung

Der Risikostrukturausgleich (RSA) ist ein zentralesElement der Wettbewerbsordnung in der GKV. Diegegenwärtigen Ausgleichskriterien haben sich aberals nicht ausreichend erwiesen, um Risikoselektionund Entsolidarisierung zu verhindern. Eine stärkereMorbiditätsorientierung des RSA ist der richtige Weg,Solidarität und Wettbewerb zu sichern.

Wegen der schon aufgetretenen Verwerfungen imWettbewerb sind Maßnahmen erforderlich, die

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schnell Wirkung zeigen. Die durch den Gesetzent-wurf vorgesehenen kurzfristigen Stabilisierungsmaß-nahmen sind im Einzelnen durchaus kritikwürdig; esist anzunehmen, dass z. B. ein gesonderter Ausgleichfür Kassenwechsler außerhalb des RSA einfacher undkurzfristig wirkungsvoller wäre. Auf eine Gesamtkon-zeption zu warten ist aber nicht vertretbar. Dieswürde die bestehenden Verwerfungen weiter vertie-fen und künftig noch stärkere Eingriffe erfordern.

Im Übrigen ist die Überprüfung des RSA für dasJahr 2002 ohnehin vorgesehen. Dabei würde einemögliche Überkompensation erkannt und könntedann korrigiert werden.

Anlage 22

Erklärung

von Ministerin Karin Schubert(Sachsen-Anhalt)

zu Punkt 46 der Tagesordnung

Bei der Neuordnung der Eigentums- und Nutzungs-verhältnisse an Grund und Boden in den neuen Län-dern liegt die wesentliche Gesetzgebung hinter uns,die Rechtsprechung zu den wichtigsten Streitfragenebenfalls. Spätestens seit der erfolglosen Verfas-sungsbeschwerde zum Entschädigungs- und Aus-gleichsleistungsgesetz (BVerfGE 102, 254) ist klar,dass nur noch Detailprobleme und Anwendungsfra-gen, vornehmlich im Entschädigungsrecht, zu klärensind. Offen sind einzig die Konsequenzen, die ausdem Regelungsauftrag des Bundesverfassungsge-richts vom 14. Juli 1999 (BVerfGE 101, 54) zu ziehensind, dessen Umsetzung der Entwurf eines Ersten Ge-setzes zur Änderung des Schuldrechtsanpassungsge-setzes vornehmlich dient.

So ist etwa vorgesehen, abweichend von der bishe-rigen Rechtslage den Nutzer von Erholungs- und Frei-zeitgrundstücken in der Weise zu belasten, dass derEigentümer die Befugnis erhalten soll, teilweise aucheinmalige Beiträge und Abgaben nach dem Bau-gesetzbuch auf den Nutzer abzuwälzen, ohne dassdiesem eine außerordentliche Kündigungsmöglich-keit zustehen soll. Mir erscheint es allerdings fraglich,ob dieser Ansatz geeignet ist, Frieden zwischen Ei-gentümern und Nutzern ostdeutscher „Datschen-grundstücke“ zu schaffen. Denn die hierdurch ent-stehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen desNutzers verändern das ursprüngliche Vertragsver-hältnis so grundlegend, dass das Verhältnis von Leis-tung und Gegenleistung erheblich gestört sein kann.

Eine ordentliche Kündigung ist zwar möglich. Dierechtlichen und tatsächlichen Hinderungsgründeeiner Kündigung bestehen aber darin, dass der Nut-zer vom Grundstückseigentümer mit den hälftigenKosten für den Abriss des Bauwerkes belastet werdenkann bzw. für seine in das Grundstück getätigten In-vestitionen möglicherweise keinen Ausgleich erhält.

Nach geltendem Recht kann der Nutzer im Falle sei-ner Kündigung eine Entschädigung vom Grund-stückseigentümer verlangen, wenn der Verkehrswertdes Grundstückes durch das Bauwerk im Zeitpunktder Rückgabe erhöht ist.

Gleichwohl greifen die bestehenden Regelungen zukurz, wenn der Nutzer Verwendungen auf dasGrundstück vorgenommen hat, durch die es im Werterheblich gestiegen ist. Diese Arbeiten – ich denkeetwa an seine Urbarmachung – können dem Grund-stückseigentümer stärker zum Vorteil gereichen alsdie mit der Rückgabe des Grundstücks verbundeneÜberlassung des Bauwerkes.

Deshalb bedarf es bei den vorgesehenen erhebli-chen Vertragsanpassungen einer Kompensation. Solldiese nicht darin bestehen, den Ersatzanspruch desNutzers über das Bauwerk hinaus auch auf die Ver-wendungen des Nutzers auszudehnen, die zu einerWertsteigerung des Grundstücks geführt haben, undsoll sie auch nicht darin bestehen, den Nutzer von derÜbernahme der hälftigen Kosten für den Abriss desBauwerkes bei eigener Kündigung zu befreien, somuss er doch wenigstens die Möglichkeit erhalten,das Nutzungsverhältnis ohne Beteiligung an den ein-malig erhobenen Abgaben und Beiträgen außeror-dentlich zu beenden.

Das Bundesverfassungsgericht verlangt eine ange-messene Beteiligung des Nutzers an den öffentlichenLasten des Grundstücks. Dass es eine angemesseneBeteiligung verlangt, ist aber noch kein Grund, ihmein außerordentliches Kündigungsrecht zum Aus-gleich für die grundlegende Änderung des Vertrags-verhältnisses durch die neuen rechtlichen und wirt-schaftlichen Rahmenbedingungen zu verweigern.Das ist eine Entwicklung, die er bei Vertragsschlussnicht vorhersehen konnte und auch nicht vorhersehenmusste. Deshalb gilt es, nicht nur die berechtigten Be-lange des Eigentümers, sondern auch das schutzwür-dige Interesse des Nutzers zu berücksichtigen, dasGrundstück zu akzeptablen Bedingungen aufgebenzu können. Wie gesagt, ein unangemessener Nachteilentsteht dem Grundstückseigentümer dadurch nicht.Im Gegenteil: Er hätte sogar den zusätzlichen Vorteil,früher über sein Grundstück verfügen zu können.

Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung zu der Emp-fehlung des Rechtsausschusses, zu Gunsten des Nut-zers ein Sonderkündigungsrecht einzuführen, § 20 aAbs. 2 a – neu – Schuldrechtsanpassungsgesetz.

Anlage 23

Erklärung

von Minister Prof. Dr. Kurt Schelter(Brandenburg)

zu Punkt 46 der Tagesordnung

Der vorliegende Entwurf eines Ersten Gesetzes zurÄnderung des Schuldrechtsanpassungsgesetzes setztvor allem die Gesetzgebungsaufträge um, die das

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Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom14. Juli 1999 zur Verfassungsmäßigkeit bestimmterRegelungen des Schuldrechtsanpassungsgesetzesund der Nutzungsentgeltverordnung erteilt hat.Damit werden Schieflagen, die bei der rechtlichenAusgestaltung der Nutzungsverhältnisse bei Erho-lungsgrundstücken in den neuen Ländern entstandensind, beseitigt. Die Grundstückseigentümer, die durchdie vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Kündi-gungsschutzfrist der Nutzer in der Regel bis zumJahre 2015 an einer Selbstnutzung des Grundstücksund der Erschließungsanlagen gehindert sind, er-halten dafür einen entsprechenden wirtschaftlichenAusgleich.

Da die Nutzung von Erholungsgrundstücken in denneuen Ländern auch heute noch hohen sozialen Stel-lenwert hat, ist dem Gesetzentwurf ein langer Bera-tungsprozess vorausgegangen. Neben der Einholungeines rechtstatsächlichen Gutachtens zur aktuellenSituation in diesem Bereich haben mehrere Anhörun-gen der Interessenverbände und von Experten statt-gefunden. Die 1999 geschaffene Bund-Länder-Ar-beitsgruppe zum Immobilienrecht der neuen Länderhat die Ergebnisse dieses Beratungsprozesses zusam-mengefasst und Vorschläge für eine gesetzgeberischeUmsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungs-gerichts vorgelegt. Auf diesen Vorschlägen baut derGesetzentwurf auf.

Nach meiner Beurteilung wird der Gesetzentwurfden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zurrechtlichen Ausgestaltung des Interessenausgleichszwischen Eigentümern und Nutzern von Erholungs-grundstücken in allen Punkten gerecht. Die vorgese-henen Regelungen sind ausgewogen, angemessenund sozialverträglich. So ist auf Vorschlag Branden-burgs neben dem Teilflächenkündigungsrecht der Ei-gentümer besonders großer Grundstücke auch einsubsidiäres Teilflächenkündigungsrecht der Nutzer inden Gesetzentwurf aufgenommen worden. Außerdemwurde bei der angemessenen Beteiligung der Nutzeran den einmaligen öffentlichen Lasten des Grund-stücks von Einmalzahlungen abgesehen. Um die zu-sätzlichen finanziellen Belastungen für die Nutzer zustrecken, ist im Gesetzentwurf eine Ratenzahlungüber einen Zeitraum von zehn Jahren vorgesehen.Damit soll die weitere Nutzung eines Erholungs-grundstücks für die Betroffenen möglichst finanzier-bar bleiben.

Der vorliegende Gesetzentwurf bedarf aus Bran-denburger Sicht keiner wesentlichen Änderung. So-weit der Rechtsausschuss bestimmte Klarstellungenim Gesetzestext empfohlen hat, werden diese unter-stützt. Es wäre unverständlich und nicht hinnehmbar,wenn nicht auch die Gemeinden als Eigentümer vonErholungsgrundstücken die Erstattung öffentlicherLasten verlangen können sollen. Gleichfalls ist essachgerecht, dass die Zahlung des ersten zu erstatten-den Teilbetrags durch den Nutzer erst nach einem gewissen Prüfungszeitraum fällig wird, in dem derNutzer die Berechtigung und Höhe des Betragesnachprüfen kann.

Anlage 24

Erklärung

von Staatsminister Reinhold Bocklet(Bayern)

zu Punkt 51 der Tagesordnung

Der Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der Bundes-wehr sollte über die von den Ländern in dem vorlie-genden Entwurf der Stellungnahme des Bundesratesgenannten Gesichtspunkte hinaus angesichts der ver-änderten sicherheitspolitischen Situation gründlichüberdacht werden. So hat z. B. die geplante Verkür-zung der Wehrpflicht Auswirkungen auf den in derVerantwortung der Länder liegenden Katastrophen-schutz. Auch angesichts neuer möglicher Aufgabender Bundeswehr im Innern sollte man über das vor-gelegte Konzept für Frühpensionierung neu nach-denken.

Ganz allgemein gilt:

Mittelfristig muss die personelle Qualität der Streit-kräfte durch sofort spürbare Maßnahmen zur Erhö-hung ihrer Attraktivität gesichert werden. RestriktiveHaushaltsansätze für den Verteidigungsbereich in dergegenwärtigen Zeit sind ein falsches Signal. Nichteine Verringerung der Verteidigungsanstrengungen – z. B. durch die weitere Rückführung der Personal-stärke der Bundeswehr – ist geboten, sondern derenVerstärkung. Deutschland benötigt entsprechend sei-ner Bevölkerungszahl, seiner volkswirtschaftlichenBedeutung, seiner geostrategischen Lage und seinempolitischen Gewicht in Zahl, Ausrüstung, Leistungs-fähigkeit und Motivation ausreichende Streitkräfte.Bayern fordert daher die Bundesregierung auf, dieMittel für die Bundeswehr deutlich zu verstärken undihre Entwicklung künftig zu verstetigen.

Der Bund muss auch im Haushalt Schlussfolgerun-gen aus der neuen Dimension des Terrorismus ziehenund alle in seiner Zuständigkeit liegenden Maßnah-men zur Verbesserung der inneren Sicherheit ergrei-fen. Wesentlicher Bestandteil ist hierzu eine verbes-serte materielle und personelle Ausstattung derentsprechenden Behörden. Insbesondere sind die Mo-dernisierung und Anpassung der Ausrüstung der Be-reitschaftspolizeien der Länder an die neuen takti-schen Erfordernisse zwingend.

Anlage 25

Erklärung

von Minister Dr. Hanspeter Georgi(Saarland)

zu Punkt 55 der Tagesordnung

Der Gesetzentwurf basiert auf einer Vereinbarung,die von mehreren Verbänden am 25. Juli 2001 para-phiert wurde. Die Bundesregierung ist dabei mit denBetroffenen einen Weg gegangen, die Inhalte der

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Vereinbarung so mit dem Gesetzestext zu verknüp-fen, dass parlamentarische Spielräume erheblich ein-geschränkt werden. Dies legt die Befürchtung nahe,dass verfassungsrechtliche Regeln überschritten seinkönnten.

Das Saarland hält den Gesetzentwurf auch auswettbewerbs- und umweltpolitischer Sicht für nichttragfähig. Dies zeigt sich in dem fast gegensätzlichenAbstimmungsverhalten der Länder im Umwelt- undim Wirtschaftsausschuss. Es ist eindeutig, dass dieumweltpolitischen Ziele aus dem Ordnungsrahmenherausgehalten werden sollen. Dabei bestehen Zwei-fel, ob die von der Bundesregierung beabsichtigteKombination aus rechtlich unverbindlicher Verbände-vereinbarung und gesetzlicher Vergütungsregelungeinen ausreichenden Beitrag zur Erreichung der Kli-maschutzziele leisten kann. Gerade bei dem Wettbe-werbsdruck auf dem europäischen Energiemarktstellt sich die Frage, ob die Selbstverpflichtungen vonWirtschaftsverbänden Bestand haben können. Ver-bändevereinbarungen hatten ihre Tradition in einermonopolistischen Struktur. Darüber hinaus passengesetzliche Einspeisevergütungen für KWK-Stromnicht mehr in einen liberalisierten Strommarkt, dersich durch freie Preisbildung auszeichnen muss.

Von den Zielen eines KWK-Ausbaugesetzes ist dieBundesregierung vollständig abgerückt. Insoweit istdie Bezeichnung des Gesetzes irreführend und falsch.Es ist sogar zu erwarten, dass der KWK-Anteil in dennächsten zehn Jahren gerade auf Grund dieses Geset-zes sinken wird. Das Gesetz degeneriert zu einem rei-nen Stranded-investment-Gesetz und schließt wegenseiner Laufzeit bis 2010 effektive Ansätze und innova-tive Anreize für eine zukunftsfähige KWK-Technolo-gie aus. Daran ändern auch Regelungen für kleinereBlockheizkraftwerke und Brennstoffzellen nichts. Im-pulse aus der industriellen KWK-Stromerzeugungwerden unterdrückt, da dieser Bereich von den Ver-gütungsregelungen weitgehend ausgeschlossen wird.

Ordnungspolitische und verfassungsrechtliche Bedenken bestehen im Hinblick auf die Aufspaltungder Einspeisevergütung und den nationalen Belas-tungsausgleich der Netzbetreiber. Zudem hat es derBund versäumt, den Gesetzentwurf hinsichtlich derbeihilfe- und warenverkehrsrechtlichen Vorgabendes Europäischen Gerichtshofs und der EU-Kommis-sion zu prüfen.

Insgesamt offenbart das Gesetz die energiepoliti-sche Schwäche und Konzeptionslosigkeit der Bundes-regierung. Es ist zu befürchten, das in einer Situationmangelnder nationaler energiepolitischer Kompetenz,die sich im angestrebten Kernenergieausstieg, in denhalbherzigen Maßnahmen zur C02-Minderung, in denFragen der Liberalisierung der Strom- und Gasmärkteund auch in der Kohlepolitik ausdrückt, die Intensitätund die Durchschlagskraft einer von Brüssel vorge-prägten Energiepolitik deutlich zunehmen.

Das von der Bundesregierung vorgeschlagene Sys-tem wird nicht in einen europäischen Rechtsrahmenintegrierbar sein. Es gibt daher die falschen wirt-schafts- und industriepolitischen Signale. Das Saar-

land wird auch weiterhin für ein Modell mit einerübergangsweisen, effizienzorientierten und technolo-gieoffenen KWK-Quote mit börsenfähigem Zertifi-katshandel eintreten. Wenn dies heute nicht mehr-heitsfähig ist, muss das Modell auch in andereneuropäischen Ländern so weiterentwickelt werden,dass es nach den Monitoringergebnissen spätestens2004 zur Anwendung kommen kann.

Eindeutig ist, dass heute eine Chance für den Kli-maschutz und auch für einen Technologie- und Inno-vationssprung vertan worden ist. Dabei hätten dieZeichen jetzt gesetzt werden müssen.

Anlage 26

Erklärung

von Ministerin Karin Schubert(Sachsen-Anhalt)

zu Punkt 55 der Tagesordnung

Sachsen-Anhalt stellt eine Bonusregelung auch imInteresse der Investitionssicherheit nicht in Frage. Zugegebener Zeit bedarf es aber einer Überprüfung, obdie von der Bundesregierung für 2005 und 2010 ge-setzten Klimaschutzziele erreicht werden oder weiter-gehende gesetzliche Regelungen erforderlich sind.

Anlage 27

Erklärung

von Minister Claus Möller(Schleswig-Holstein)

zu Punkt 55 der Tagesordnung

Mit dem vorgelegten Gesetz zur Förderung derKraft-Wärme-Kopplung ist ein Etappenziel für den Er-halt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht.

Dies freut mich, da die Sicherung und der Ausbauder besonders energiesparenden und klimaschonen-den Kraft-Wärme-Kopplung ein wesentlicher Bau-stein ist, um die angestrebten Klimaschutzziele zu er-reichen.

Eine Förderung ist notwendig. KWK-Anlagen sindzwar wirtschaftlich, sie können jedoch mit den im Mo-nopol errichteten und ohne Risiko hinsichtlich der Kapitalkosten abgeschriebenen Kraftwerken nichtmithalten. Dies gilt für andere Kraftwerksneubautengleichermaßen. Die bestehenden Überkapazitäteninsbesondere bei den Kernkraftwerken waren einwichtiges Argument der großen Stromkonzernegegen den aktiven Ausbau der Kraft-Wärme-Kopp-lung.

Auch wenn die Reaktorsicherheitskommission nochberät, zeigen erste Stellungnahmen der Betreiber dieSchutzlosigkeit der bestehenden Kernkraftwerke

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gegen terroristische Selbstmordattacken. Das frühernicht weiter betrachtete „Restrisiko“ solcher Vorkomm-nisse ist jetzt real. Dies sollte nicht nur nachdenklichstimmen, sondern auch Konsequenzen haben.

Konsequenzen aus den Terroranschlägen solltennicht einseitig Sicherheitsaspekte betreffen. Hinter-grund vieler kriegerischer Auseinandersetzungensind ökonomische, soziale und ökologische Folgender heutigen globalen Energiepolitik. Eine ressour-censchonende Energieerzeugung ist zugleich Um-welt-, Wirtschafts- und Friedenspolitik. Als Konse-quenz gewinnt auch die KWK an Bedeutung.

Wie Sie wissen, favorisiert Schleswig-Holstein dieIdee einer Kaufpflicht mit Mengenvorgabe. Sie bleibtein Instrument, mit dem die Ziele mit vergleichsweiseniedrigen Kosten sicher erreicht werden könnten.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Schritt in dierichtige Richtung, er muss aber an verschiedenenPunkten noch nachgebessert werden. Wir müssen si-cherstellen, dass die Klimaschutzziele mit diesem Ge-setz tatsächlich realisiert werden. Dazu gehören fol-gende Punkte:

Die starre Begrenzung der Zuschlagszahlung biszum Jahr 2010 für langfristige Modernisierungs- undAusbauinvestitionen ist insbesondere für Investitio-nen nach den Jahren 2004/2005 zu kurz und durchdie Verbändevereinbarung nicht gedeckt.

Die Degression des Zuschlags ist zu stark. Ohne Notwird hier eine Beispielrechnung aus der Verbände-vereinbarung gesetzlich festgeschrieben.

Das KWK-Gesetz schreibt ein absolutes Klima-schutzziel fest. Dies kann dazu führen, dass das Po-tenzial der KWK nicht ausgeschöpft wird. Die War-nungen der industriellen Kraftwerksbetreiber indiesem für den Klimaschutz extrem wichtigen Bereichsind ernst zu nehmen. Danach würden die gegenwär-tig vorgeschlagenen Rahmenbedingungen zu einerNichtmodernisierung oder zu einem Rückbau vonKWK-Anlagen führen. Hier muss nachgebessert wer-den.

Auch für dezentrale Blockheizkraftwerksbetreiber,deren Verbände nicht mit am Verhandlungstischsaßen, reichen die jetzigen Regelungen für einenAusbau nicht aus, da diese in der Regel nur geringeTeile ihres umweltschonend erzeugten Stroms in dasöffentliche Netz einspeisen.

Die wichtigste Aufgabe ist ein verbindliches Moni-torsystem, um die Zieleffizienz des Gesetzes sorgfäl-tig zu beobachten und zu prüfen. Wir schlagen entsprechend der Verbändevereinbarung einen Auto-matismus vor, nach dem spätestens ab dem 1. Januar2006 eine Mengenregelung in Kraft tritt, wenn sichabzeichnet, dass das Ziel der Sicherung und des Aus-baus der Kraft-Wärme-Kopplung nicht erreicht wird.

Schließlich sollte die gewählte finanzielle Aus-gleichsregelung nochmals sorgfältig auf rechtliche Ri-siken geprüft werden.

Ich bitte den Bundesrat um Zustimmung zu den ent-sprechenden Vorschlägen, die insbesondere vom Um-weltausschuss gemacht wurden.

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