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Burgenland | Kärnten | Niederösterreich | Oberösterreich | Salzburg | Steiermark | Tirol | Wien Umsatzsteuerupdate 2014 Die Umsatzbesteuerung der LuF Wir arbeiten für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Klienten! DI Franz Schachner Steuerberater/ Unternehmensberater Prokurist LBG OÖ GmbH Hasnerstrasse 2 ,4020 Linz Tel.0732/655172, Fax: 4122 E-Mail: [email protected] Stand: 28.10.2014

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Umsatzsteuerupdate 2014

Die Umsatzbesteuerung der LuF

Wir arbeiten für den wirtschaftlichen Erfolg unserer Klienten!

DI Franz Schachner Steuerberater/Unternehmensberater

Prokurist LBG OÖ GmbH Hasnerstrasse 2 ,4020 LinzTel.0732/655172, Fax: 4122E-Mail: [email protected]

Stand: 28.10.2014

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Umsatzsteuerrecht - Allgemeines

Umsatzsteuer:

Der Umsatzsteuer unterliegen Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt.

Vorsteuer:

Der Unternehmer kann die von anderen Unternehmen in einer Rechnung an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind in Abzug bringen.

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Umsatzsteuerrecht - Allgemeines

Steuerbare Umsätze vs nicht steuerbare Umsätze Steuerpflichtige Umsätze vs Steuerfreie Umsätze

Normalsteuersatz (20%) Ermäßigter Steuersatz (10%) Steuerfreie Umsätze (0%)

Lieferung / Sonstige Leistung / Eigenverbrauch Bemessungsgrundlage / Entgelt

Vereinbarte Entgelte Vereinnahmte Entgelte

Steuerbefreiungen Echte Umsatzsteuerbefreiung (Ausfuhrlieferungen, Schadenersatz,..) Unechte Umsatzsteuerbefreiung (Vermietung und Verpachtung von

Grundstücken ausgenommen für Wohnzwecke, Maschinen, Klein-

unternehmer,…)

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Umsatzsteuerrecht - Allgemeines

Veranlagungszeitraum Kalenderjahr Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr

Voranmeldungszeitraum Kalendermonat Kalendervierteljahr (< EUR 100.000,00 )

Vorauszahlung Fälligkeitstag (15. d zweitfolgenden Monates)

Binnenmarktregelung Innergemeinschaftliche Lieferung Innergemeinschaftlicher Erwerb Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

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Umsatzsteuerrecht - Allgemeines

Formalvorschriften (Rechnungsbestandteile)

Name und die Anschrift Verkäufers = leistender Unternehmer Name und Anschrift des Käufer = Leistungsempfänger (außer bei

Kleinbetragsrechnungen) Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten

Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung Tag der Lieferung, Leistungszeitraum Entgelt für die Lieferung (=Nettobetrag) Steuersatz, im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag (Steuersatz bei

Kleinbetragsrechnungen) Ausstellungsdatum Fortlaufende Rechnungsnummer

Forstsetzung nächste Folie

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Umsatzsteuerrecht - Allgemeines

Formalvorschriften (Rechnungsbestandteile)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers (außer bei Kleinbetragsrechnungen)

Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000 (brutto) übersteigt, die UID-Nummer des Leistungsempfängers

bei Anwendung der Differenzbesteuerung: Hinweis auf die Differenzbesteuerung

Rechnung in Fremdwährung ausgestellt, Steuerbetrag in € ausweisen Kleinbetragsrechnungen: bis € 400 (inkl UST)

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Land- und Forstwirtschaft - Allgemeines

Land- und Forstwirtschaft ist: Pflanzen- und Tierproduktion mit Hilfe der Naturkräfte, z.B.

Ackerbau Grünlandbewirtschaftung Tierzucht und Tierhaltung Forstwirtschaft Wein- und Obstbau Gartenbau und Baumschulen Fischzucht, Teichwirtschaft, Bienenzucht,.. Nebenbetriebe: zB Be- und Verarbeitung überwiegend eigener

Naturprodukte (Umsatzgrenze € 33.000) Nebentätigkeiten: zB Dienstleistungen mit land- und forstwirtschaftlichen

Betriebsmitteln für Nichtlandwirte (Umsatzgrenze € 33.000)

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Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG

Voraussetzungen für die Anwendung der UST-Pauschalierung: Nicht buchführungspflichtige Betriebe mit Einheitswert

bis € 150.000 und Umsatz bis € 400.000 (netto)

Freiwillige Aufzeichnungen für Einkommensteuer aber auch Einnahmen/Ausgaben-Rechnung oder Teilpauschalierung sind nicht schädlich für USt-Pauschalierung (bis € 400.000 Umsatz)

Kein Regelbesteuerungsantrag

Rechtzeitige Meldung (Widerruf der Regelbesteuerungsoption) beim Finanzamt (bis 31.1. des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll)

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Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG

Prinzip der ldw Pauschalierung Vorsteuern und Umsatzsteuern werden in gleicher Höhe angenommen Kein gesonderter Vorsteuerabzug Steuersatz 10% an Letztverbraucher Steuersatz 12% an Unternehmer Steuersatz 0% bei Grundstücksumsätzen

Welche luf-Umsätze sind von der Umsatzsteuer-Pauschalierung erfasst:

Klassische „Urproduktion“:- Lieferungen und Leistungen der Bodennutzung, Tierhaltung, Forstwirtschaft, Obstbau, Weinbau, Fischerei,..

Nebenbetriebe, Nebentätigkeiten (bis 33.000 Umsatz)- Be- und Verarbeitung ldw Produkte (Direktvermarktung)- Verwertung organischer Abfälle (Kompostierung)- Dienstleistungen für andere luf-Betriebe

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Landwirtschaftliche Umsatzsteuer-Pauschalierung iSd § 22 UStG

Welche luf-Umsätze sind von der luf Umsatzsteuer-Pauschalierung nicht erfasst:

Ldw Pensionspferdehaltung- Neue „Pferde-Pausch-VO“ vom 10.3.2014

Nebenbetriebe, Nebentätigkeiten (ab 33.000 Umsatz)- Be- und Verarbeitung ldw Produkte (Direktvermarktung)- Verwertung organischer Abfälle (Kompostierung)- Dienstleistungen für andere luf-Betriebe

Sondervorschriften: Zusatzsteuer für im Rahmen der LuF ausgeführten Lieferungen von

Getränken (Edelbrände, Fruchtsäfte, Sekt, Sturm) an Letztverbraucher 10% an Unternehmer 8% NICHT bei Milch- und Milchmischgetränken, Wein, Met und Most

Überlassung von Grundstücken zu Sportzwecken (Schipisten, Loipen,…) USt für Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Prinzip der Regelbesteuerung Umsatzsteuer ist zu berechnen und abzuführen

Vorsteuer ist abzugsfähig außer bei unechter Befreiung (Kleinunternehmer mit Umsatz < € 30.000)

Nettoentgelt ist Bemessungsgrundlage

Förderungen, Versicherungsentschädigungen, u. Ä. sind nicht steuerbar, da kein Leistungsaustausch

Steuersatz grundsätzlich 20% (Normalsteuersatz)

- Insbesondere für Anlagenverkäufe, Dienstleistungen,..

Steuersatz 10% (Ermäßigter Steuersatz):

- Insbesondere für ldw Produkte, Ausnahme Rundholz

Steuersatz 0% für Grundstücksumsätze bzw. 20% optional

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Prinzip der Regelbesteuerung Formalerfordernisse der Rechnungen und Gutschriften (Bestandteile

einer Rechnung) Grundaufzeichnungen (Belege, Einfuhr- u Ausfuhrnachweise,

Buchungsjournal / Ermittlung der Abgaben) Umsatzsteuer = Selbstberechnungsabgabe Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich / vierteljährlich) Fälligkeit der Umsatzsteuer Jahressteuererklärung Vorsteuerberichtigung bei Änderung der Verhältnisse

- Rechtslage bis 31.12.2013 (Änderung der Verhältnisse nur bei

Veräußerung oder unentgeltlicher Übergabe bei Gebäuden)

- Rechtslage ab 01.01.2014 (Änderung der Verhältnisse auch bei

Wechsel zwischen Pauschalierung und Regelbesteuerung)

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Fristen iZm der UST-Option Antrag auf Regelbesteuerung bis 31. 12. des Jahres, in dem die

USt-Option erstmalig in Anspruch genommen werden soll(Rückwirkungsfunktion per 1.1.)

Widerruf der Regelbesteuerung bis 31. 1. des Jahres, in dem die Pauschalierung wieder gelten soll

Widerruf frühestens jedoch nach 5 Jahren, danach Widerruf jährlich möglich

Doppeloption wenn Kleinunternehmer (Umsatz unter € 30.000)

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Fehlerquellen in der ldw UST-Option Nur für Umsätze im Rahmen des Unternehmens ist USt in Rechnung

zu stellen, zB nicht für PKW, private Möbel, steuerbefreite Lieferungen und Leistungen, usw.

Rechnung im Namen aller Betriebsführer (im Namen des Unternehmens) ausstellen (auch bei Gutschriften)

Handelsübliche Bezeichnung u Menge

Fehlende UID-Nummer

Innergemeinschaftliche Lieferungen: Hinweis auf die Steuerfreiheit, Verbringungsnachweis

Bei pauschalierten Betrieben: Erwerbschwelle € 11.000 beachten

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Fehlerquellen in der ldw UST-Option Grundverpachtungen 0% oder 20%, niemals 10% oder 12%

Aussteller von Gutschriften über Option informieren (Umsatzsteuersatz statt 12% nunmehr 10% oder 20%

Vorsteuerrückerstattung im Ausland (z.B. in Deutschland nur bis zum 30.9. des Folgejahres)

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Umsatzsteuer-Regelbesteuerung(Ldw Umsatzsteueroption)

Aufbewahrungspflicht der Belege Rechnungen und Gutschriften grundsätzlich 7 Jahre Betreffend Grundstücke 22 Jahre Gilt auch für Kleinbetragsrechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von

€ 400 (seit 1.3.2014) Ausnahme: Unternehmer, die in der Regel Kleinumsätze bis zu einem

Gesamtbetrag von € 75 bewirken, müssen keine Abschriften anfertigen

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Aktuelle Änderungen des Umsatzsteuer-gesetzes mit Auswirkung auf die Ldw

Wechsel von der Umsatzsteuer-Option zur Pauschalierung und umgekehrt gilt als Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 12 (10) u § 12 (11) UStG (ab 2014)

Vorsteuerberichtigung im Anlagevermögen Berichtigungszeitraum 4 bzw. 19 Jahre Gültig für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12. 2013 erstmals in

Verwendung genommen wurden

Vorsteuerberichtigung im Umlaufvermögen Gültig bereits beim Wechsel mit 1. 1. 2014

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Für Gegenstände, die nach dem 31.12. 2013 erstmals in Verwendung genommen wurden, kommt es zu einer Vorsteuerberichtigung:

Bei Wechsel von der Umsatzsteuer-Option zur Pauschalierung und umgekehrt

Bei Wechsel des Besteuerungsverfahrens infolge Überschreitung oder Unterschreitung der Buchführungsgrenzen und / oder der Umsatzgrenze € 400.000

Bei „Direktvermarktung“ bei Über- oder Unterschreitung der Einnahmengrenze von € 33.000

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Für Gegenstände, die nach dem 31. 12. 2013 erstmals in Verwendung genommen wurden, sind folgende Vorsteuern zu berichtigen:

Vorsteuern für Anschaffungs- und Herstellungskosten Vorsteuern für nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten Vorsteuern für Großreparaturen

Der Berichtigungszeitraum beträgt bei Maschinen und Geräten (bewegliches AV): 4 Jahre bei Grundstücken (unbewegliches AV): 19 Jahre (9 Jahre für Vorsteuern

aus Grundstücken bis 31.03.2012)

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Beispiel: Regelbesteuerter Landwirt Umsatzsteuer-Option seit 2010

Maschinenkauf im Oktober 2014

Nettokaufpreis € 60.000

Vorsteuerabzug € 12.000 (UVA 10/2014)

Wechsel in Pauschalbesteuerung ab 2015

Vorsteuerberichtigung 2015: € 2.400

Vorsteuerberichtigung 2016: € 2.400

Vorsteuerberichtigung 2017: € 2.400

Vorsteuerberichtigung 2018: € 2.400

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Beispiel: Regelbesteuerter Landwirt Umsatzsteuer-Option seit 2010

Maschinenkauf im Oktober 2014

Nettokaufpreis € 60.000

Vorsteuerabzug € 12.000 (UVA 10/2014)

Wechsel in Pauschalbesteuerung ab 2015

Vorsteuerberichtigung 2015: € 2.400

Vorsteuerberichtigung 2016: € 2.400

Einstieg in die Umsatzsteuer-Option ab 2017

Ab 2017 entfällt die Vorsteuerberichtigung

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Im Falle der Einzelrechtsnachfolge (zB unentgeltliche Betriebsübergabe an einen nahen Angehörigen) wirkt der noch durch den Betriebsübergeber verwirklichte Tatbestand der erstmaligen Verwendung als Anlagevermögen nicht auf den Betriebsübernehmer weiter.

Bei Übergaben in aufrechter Umsatzsteueroption, die nach dem 1. 1. 2014 erfolgen, beginnt bei sämtlichen Wirtschaftsgütern mit dem Datum der Übergabe der Beobachtungszeitraum neu zu laufen.

Beispiel: Gebäudeerrichtung und Inbetriebnahme im Jahr 2007 Der Berichtigungszeitraum läuft bis einschließlich 2016 Übergabe der Landwirtschaft an Nachfolger im Jahr 2015 Neubeginn des Berichtigungszeitraumes, dieser läuft nun bis 2034

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Beispiel Landwirt in USt-Option seit 2012

Kauf Traktor 2012 (AK 100.000) mit Vorsteuerabzug iHv € 20.000 Errichtung Gebäude 2013 (AK 250.000) mit Vorsteuerabzug iHv €

50.000 Übergabe der gesamten Landwirtschaft an Sohn mit 1. 2. 2015

Entnahmewert Traktor € 90.000 (USt daher € 18.000) Entnahmewert Gebäude € 240.000 (USt daher € 48.000)

Vorsteuerabzug durch den Sohn, weil Antrag auf USt-Option ab 2015 Neubeginn des Beobachtungszeitraumes von 4 bzw. 19 Jahren ab 2015 Beendigung der USt-Option durch Sohn ab 1. 1. 2020

Keine Vorsteuerkorrektur für Traktor (Korrekturzeitraum abgelaufen) Vorsteuerkorrektur für Gebäude (€ 2.400 p. a. von 2020 – 2034)

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Vorsteuerberichtigung - Anlagevermögen

Bei Gesamtrechtsnachfolge durch: Erbfolge, Umgründungen nach dem UmgrStG oder nicht steuerbares Anwachsen gem. § 142 UGB

läuft hingegen der noch vom Betriebsübergeber ausgelöste Vorsteuerberichtigungszeitraum beim Hofübernehmer weiter.

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Vorsteuerberichtigung - Umlaufvermögen

Vorsteuerberichtigung für Umlaufvermögen (Zukaufsvorräte) im Bau befindliche Anlagen und noch nicht in Verwendung genommene Gegenstände des

Anlagevermögens

Positive Vorsteuerkorrektur des zugekauften Umlaufvermögens (nicht selbsterzeugte Vorräte) beim Einstieg in die Umsatzsteueroption. Erstmals anzuwenden beim Einstieg in die Regelbesteuerung ab 1.1.2014

Negative Vorsteuerkorrektur des zugekauften Umlaufvermögens (nicht selbsterzeugte Vorräte) beim Ausstieg aus der Umsatzsteueroption. Erstmals anzuwenden beim Ausstieg aus der Regelbesteuerung per 31.12.2013

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Zeitpunkt Vorsteuerabzugund Umsatzsteuerzahlung

Umsatzsteuerschuld Istbesteuerung

Bei nicht buchführungspflichtigen Unternehmen oder < € 110.000 Umsatz

Mit Ablauf des Monats, in dem die Entgelte vereinnahmt wurden Sollbesteuerung

Bei buchführungspflichtigen Unternehmen oder > 110.000 Umsatz Auf Antrag bei nichtbuchführungspflichtigen Unternehmen Auf Antrag bei Unternehmen < 100.000 Umsatz Mit Ablauf des Monats, in dem die Lieferung/Leistung ausgeführt wurde

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Zeitpunkt Vorsteuerabzugund Umsatzsteuerzahlung

Vorsteuerabzug In jenem Voranmeldungszeitraum, in dem folgende Voraussetzungen

erfüllt sind: Lieferung / Leistung ist bereits erbracht Rechnung wurde ausgestellt (Formalerfordernisse gegeben) Zahlung ist erfolgt

Grundsätzlich IST-Prinzip (Zahlungsfluss) SOLL-Prinzip ist auf Antrag möglich, wenn auch bei USt

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Zeitpunkt Vorsteuerabzugund Umsatzsteuerzahlung

Vorsicht bei RatenkaufBeispiel: Landwirt in Umsatzsteuer-Option seit 2012

Kauf einer Maschine 2013 um € 100.000 + € 20.000 USt = € 120.000 Zahlungsmodalitäten:

1. Rate 2013 iHv € 20.000 + € 20.000 USt = € 40.0002. Rate 2014 iHv € 40.0003. Rate 2015 iHv € 40.000

Vorsteuerabzug: 2013 iHv € 6.666,672014 iHv € 6.666,672015 IHv € 6.666,66

Keine Vorsteuerberichtigung bei Beendigung der Umsatzsteueroption, weil Inbetriebnahme noch im Jahr 2013 erfolgte.

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Istbesteuerung und Beendigungder Umsatzsteueroption

Beispiel: Landwirt in Umsatzsteuer-Option seit 2010 Kauf einer Maschine 2014 um € 50.000 + € 10.000 USt = € 60.000 Beendigung der Umsatzsteueroption mit 31.12.2014 Zahlungsmodalitäten:

1. Rate 2014 iHv € 20.000 + € 10.000 USt = € 30.0002. Rate 2015 iHv € 30.000

Vorsteuerabzug: 2014 iHv € 5.0002015 iHv € 5.000 abzüglich

Vorsteuerberichtigung iHv € 2.0002016 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.0002017 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.0002018 Vorsteuerberichtigung iHv € 2.000

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Verpachtung Grund und Boden

- Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%)

- Entgelte unterliegen allgemeinen Bestimmungen des UStG

- Unechte Steuerbefreiung: 0% UST Vermietung von Gebäuden

- Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%)

- Entgelte unterliegen allgemeinen Bestimmungen des UStG

- Unechte Steuerbefreiung: 0% UST oder Option zur Steuerpflicht

(20% UST)

- Vorsicht bei Änderung der Verhältnisse

- Vorsicht bei Gebäudeentnahme (ertragsteuerrechtlich)

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Vermietung von Maschinen und Geräten

- Normalsteuersatz (20% UST) bei optierenden Betrieben

- Durchschnittssteuersatz (12% UST) bei pauschalierten Betrieben

im Rahmen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit

- Vorsicht gewerbliche Vermietung von Maschinen

Überlassung von Grundstücken für Handymasten

- Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%)

- Entgelte unterliegen allgemeinen Bestimmungen des UStG

- Unechte Steuerbefreiung: 0% UST

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Vermietung und Verpachtung von ldw Betriebsvermögen Pensionspferdehaltung

- Keine Durchschnittssatzbesteuerung (12%)

- Entgelte unterliegen dem allgemeinen Bestimmungen des UStG

(auch bei pauschalierten Betrieben) seit 1.1.2014

- Vorsteuerpauschalierung durch VO vom 10.3.2014 auf Antrag

möglich (Bindung für mind 2 Jahre)

- Vorsteuerabzug bei VST-Pauschalierung € 24,00 / Pferd / Monat

und VST für Herstellung von unbeweglichem Anlagevermögen

- Beachte Änderungen der Verhältnisse bei Wechsel zwischen

Vorsteuerpauschalierung und Regelbesteuerung

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Einräumung von Dienstbarkeiten / Entschädigungen Abgeltungen und Servitutsentgelte iZm ober- u unterirdischen

Versorgungsleitungen (Gas, Telekommunikation, Verkehrswege,..):

- Durchschnittssteuersatz (12% UST) bei pauschalierten Betrieben

- Normalsteuersatz (20%) bei optierenden Betrieben

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Energieerzeugung (Photovoltaik) Neue Regelung durch Erlass vom 24.02.2014 (für alle Anlagen die nach

dem 28.2.2014 erworben wurden) Unterscheidung in:

- Volleinspeisanlagen (grundsätzlich gewerbliche Anlage und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des USTG – Normalsteuersatz 20%)

- Überschusseinspeisanlagen (Überschuss grundsätzlich gewerblich und unterliegt den allgemeinen Bestimmungen des USTG – Normalsteuersatz 20%)

- Inselbetrieb (idR ertragsteuerrechtlich und umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich) Photovoltaik in der LuF

- Volleinspeisanlage:

Gewerbebetrieb, keine landw Tätigkeit

Normalsteuersatz 20%, Vorsteuerabzug grundsätzlich gegeben

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Umsatzbesteuerung der LuFBesondere Geschäftsfälle

Energieerzeugung (Photovoltaik) Photovoltaik in der LuF

- Überschusseinspeisanlage

Wenn Energieproduktion überwiegend in der LuF verwendet wird:

Anlage Nebenbetrieb der L+F, UST 12% für Energielieferung,

VST abpauschaliert

Wenn Energieproduktion nicht überwiegend in LuF verwendet wird:

Anlage kein Nebenbetrieb der L+F

Energielieferung umsatzsteuerpflichtig (aber Reverse Charge)

Anteiliger Vorsteuerabzug für unternehmerischen Teil möglich

Vorsteuer für Anteil L+F abpauschaliert

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Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!

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