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Lichtstraße 45 - 49 Ansprechpartner: 50825 Köln Martina Haupts Tel.: 0800 / 775 775 00 Tel.: 0800 / 775 775 015 Fax: 0800 / 775 775 033 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Anmeldung zum Fernlehrgang C9 Vorbereitung auf die Steuerfachwirt/in Prüfung Name, Vorname Straße/ PLZ Ort E-Mail-Adresse Telefon privat Telefon dienstlich Die Regelstudienzeit beträgt 12 Monate und kann auf Antrag um 6 weitere Monate kostenlos verlängert werden. Der Lehrgang beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Die Planung orientiert sich im Wesentlichen an den Prüfungsterminen. Der Lehrgang bereitet auf die Steuerfachwirt-Prüfung vor. Angestrebte Prüfung: Winter ______________ Leistungen: Die Leistungen des Veranstalters sind wie folgt: Lieferung des schriftlichen Lehrmaterials sowie Auswertung und Rücksendung der Testaufgaben die Beantwortung aller fachlichen Fragen durch den Studienleiter/Fachlehrer 3 Tage Präsenzveranstaltung zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung (jeweils im Oktober) 3 Tage Präsenzveranstaltung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (jeweils im Januar) Die Termine werden etwa 2 Monate vorher über unsere Internetseite www.endriss.de abrufbar. Bitte melden Sie sich schriftlich an. Zahlungsvereinbarung: Die Gesamtkosten des Lehrgangs betragen 1.440,- €, zahlbar in 12 aufeinander folgenden gleichen Monatsraten zu jeweils 120,- €. Die erste Monatsrate ist spätestens zum 1. des Folgemonats fällig. Hinweis: Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin keine Kosten, die über die üblichen Tarife hinausgehen. (Der Preis ist bis zum 31.12.2012 gültig) Ich zahle jeweils am 1. eines Monats und beginne den Kurs mit dem Monat .................................. Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten. Eine schriftliche Kostenübernahme erhalten Sie mit der Anmeldung. Ich zahle durch Überweisung/Verrechnungsscheck. Ich zahle durch Abbuchung. Ich ermächtige die Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, die Studiengebühr zu den angegebenen Terminen einzuziehen. Konto Bank/ BLZ Kündigung Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten. ………………………………………………………. …………………………………………………………………… Ort, Datum Unterschrift

C9 Anmeldung 2012 - Endriss...Microsoft Word - C9 Anmeldung 2012.docx Author Dominic Brendgen Created Date 12/8/2011 9:15:08 AM

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Page 1: C9 Anmeldung 2012 - Endriss...Microsoft Word - C9 Anmeldung 2012.docx Author Dominic Brendgen Created Date 12/8/2011 9:15:08 AM

Lichtstraße 45 - 49 Ansprechpartner: 50825 Köln Martina Haupts Tel.: 0800 / 775 775 00 Tel.: 0800 / 775 775 015 Fax: 0800 / 775 775 033 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected]

Anmeldung zum Fernlehrgang C9 Vorbereitung auf die Steuerfachwirt/in Prüfung

Name, Vorname Straße/ PLZ Ort E-Mail-Adresse Telefon privat Telefon dienstlich Die Regelstudienzeit beträgt 12 Monate und kann auf Antrag um 6 weitere Monate kostenlos verlängert werden. Der Lehrgang beginnt mit der Lieferung des ersten Lehrmaterials. Die Planung orientiert sich im Wesentlichen an den Prüfungsterminen. Der Lehrgang bereitet auf die Steuerfachwirt-Prüfung vor.

Angestrebte Prüfung: Winter ______________ Leistungen: Die Leistungen des Veranstalters sind wie folgt:

• Lieferung des schriftlichen Lehrmaterials sowie Auswertung und Rücksendung der Testaufgaben • die Beantwortung aller fachlichen Fragen durch den Studienleiter/Fachlehrer • 3 Tage Präsenzveranstaltung zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung (jeweils im Oktober) • 3 Tage Präsenzveranstaltung zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung (jeweils im Januar)

Die Termine werden etwa 2 Monate vorher über unsere Internetseite www.endriss.de abrufbar. Bitte melden Sie sich schriftlich an. Zahlungsvereinbarung: Die Gesamtkosten des Lehrgangs betragen 1.440,- €, zahlbar in 12 aufeinander folgenden gleichen Monatsraten zu jeweils 120,- €. Die erste Monatsrate ist spätestens zum 1. des Folgemonats fällig. Hinweis: Für die Nutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen dem Teilnehmer/ der Teilnehmerin keine Kosten, die über die üblichen Tarife hinausgehen. (Der Preis ist bis zum 31.12.2012 gültig)

Ich zahle jeweils am 1. eines Monats und beginne den Kurs mit dem Monat .................................. Mein Arbeitgeber übernimmt die Kosten. Eine schriftliche Kostenübernahme erhalten Sie mit der Anmeldung. Ich zahle durch Überweisung/Verrechnungsscheck. Ich zahle durch Abbuchung. Ich ermächtige die Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, die Studiengebühr zu den

angegebenen Terminen einzuziehen.

Konto

Bank/ BLZ

Kündigung Dieser Fernunterrichtsvertrag kann ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Abrechnungsgrundlage ist das erhaltene Lehrgangsmaterial bis zum Ablauf der Kündigung. Das Recht des Veranstalters und des Teilnehmers, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigem Grund kündigen zu können, bleibt unberührt. Vertragsschluss ist der im Folgenden angegebene Tag der Anmeldung. Die Mindestlaufzeit ist identisch mit der Lehrgangsdauer von 6 Monaten. ………………………………………………………. …………………………………………………………………… Ort, Datum Unterschrift

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Arbeitsmaterial: Für die Teilnahme an diesem Fernlehrgang sind die einschlägigen Gesetzestexte erforderlich, die vom Teilnehmer selbst gekauft werden müssen.

Lerninhalte: Der Lehrgang ist wie folgt gegliedert: Einführung Buchführung Finanzierungen Handelsrechtlicher Jahresabschluss Jahresabschlussanalyse Steuerrechtlicher Jahresabschluss Kosten- und Leistungsrechnung Einkommensteuer Recht, inkl. Sozialversicherungsrecht Umsatzsteuer Bewertungsrecht Abgabenordnung Grunderwerbsteuer Körperschaftsteuer Erbschaft- und Schenkungsteuer Gewerbesteuer

Lieferung des Lehrmaterials: Die Lieferung des Lehrmaterials erfolgt in der Regel monatlich, abweichende Vereinbarungen können getroffen werden.

Vorkenntnisse: Die Zulassungsbedingungen werden durch die Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum/ zur Steuerfachwirt/ Steuerfachwirtin geregelt. (1) Zur Prüfung ist zuzulassen

a) wer mit Erfolg die Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte abgelegt hat. b) wer nach der Erfüllung der Voraussetzung zu a) zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, eine

hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens von mindestens drei Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle nachweisen kann.

(2) Abweichend von Abs. 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen a) wer nachweist, dass er nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z.B.

Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann) bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

b) wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann, jedoch bis zum Ende des Monats, der dem schriftlichen Teil der Prüfung vorausgeht, mindestens acht Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft; Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist.

(3) In besonderen Ausnahmefällen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen und Nachweisen über seine Vorbildung und den beruflichen Werdegang darlegt, dass er bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle Qualifikationen erworben hat, die den Anforderungen an den Bewerber gem. Abs. 1 entsprechen.

Zulassung: Dieser Fernlehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht unter der Nummer 541401 zugelassen worden.

Gerichtsstand: Für Streitigkeiten aus diesem Fernunterrichtsvertrag oder über das Bestehen eines solchen Vertrages ist der Gerichtsstand der Wohnsitz des Teilnehmers/der Teilnehmerin.

Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht bevor Ihnen eine deutlich lesbare Abschrift der Urkunde ausgehändigt wurde und nicht vor Zugang der ersten Lieferung des Lehrmaterials. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Steuer-Fachschule Dr. Endriss GmbH & Co. KG, Lichtstraße 45-49, 50825 Köln. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise: Der Wert der Überlassung, des Gebrauchs oder der Benutzung der Sachen oder der Erteilung des Unterrichts bis zur Ausübung des Widerrufs ist nicht zu vergüten (§ 4 Abs. 3 FernUSG). Das Widerrufsrecht erlischt in dem Zeitpunkt, in dem die Vertragsparteien den Fernunterrichtsvertrag vollständig erfüllt haben, spätestens jedoch mit Ablauf des ersten Halbjahres nach Eingang der ersten Lieferung (§ 4 Abs. 2 FernUSG).

Ort, Datum Unterschrift