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COMENIUS Schulpartnerschaften 2008

COMENIUS Schulpartnerschaften 2008. 2 Programm Lebenslanges Lernen Comenius Schulbildung Erasmus Hochschul- bildung Leonardo da Vinci Berufliche Aus-

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COMENIUSSchulpartnerschaften

2008

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Programm Lebenslanges Lernen

Comenius

Schulbildung

Erasmus

Hochschul-bildung

Leonardo da Vinci

Berufliche Aus- und

Weiterbildung

Grundtvig

Erwachsenen-bildung

Programmstruktur

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Kennzeichen eines europäischen Bildungsprojektes

Zusammenarbeit in mehreren europäischen Ländern an gemeinsam vereinbarten Themen

Anpassung der Projektarbeit an die Vorgaben des Lehrplans und die regulären Aktivitäten der Schule

Beteiligung möglichst vieler Klassen unterschiedlicher Schulstufen

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Kennzeichen

Beteiligung möglichst vieler LehrerInnen unterschiedlicher Fächer

Fächerübergreifendes Arbeiten

Finanzielle Unterstützung durch die EU

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Ziele der Partnerschaften

Aufbau von transnationalen Partnerschaften zwischen Schulen

Verbesserung der Qualität der Schulbildung

Stärkung der Europäischen Dimension und Aufbau eines interkulturellen, europäischen Bewusstseins

Förderung des Fremdsprachenerwerbs

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Teilnahmeberechtigte Institutionen / Personen

Grundsätzlich jede Person bzw. Institution die imBereich Schulbildung tätig ist

Schulen aller Art und Kindergärten SchülerInnen, LehrerInnen, SchulleiterInnen Vereinigungen, gemeinnützige Einrichtungen,

nichtstaatliche Organisationen Personen und Körperschaften, die für die

Organisation und das Angebot von Bildung zuständig sind

Forschungseinrichtungen und Hochschulen

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• Mitgliedstaaten der EU

• EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein

• Türkei

TeilnahmeberechtigteStaaten

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Schulpartnerschaften

Schulen arbeiten an einem gemeinsamen Thema

multilaterale Partnerschaften Schülerzentriert (mit

Schülermobilität) Schulzentriert

bilaterale Partnerschaften Schwerpunkt – Fremdsprache gegenseitiger Schüleraustausch

(Mindestalter der SchülerInnen: 12 Jahre)

Mindestaufenthaltsdauer bei der Partnerschule: 10 Tage

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Schulpartnerschaften

Projektdauer: 2 Jahre

keine Verlängerung!

Pauschalierter Zuschuss für Mobilitäten und Projektbedarf

Mindestanzahl Mobilitäten (Bedingung)

verstärkte inhaltliche Prüfung

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Schulpartnerschaften

Mindestanzahl Partner: multilaterale Partnerschaften:

mind. 3 aus 3 verschiedenen Teilnehmerstaaten bilaterale Partnerschaften: 2

Antragsfrist: 15.02.2008 Es ist die Online-Antragstellung geplant.

Durchführungszeitraum: August 2008 bis Juli 2010

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Pauschalzuschüsse für Schulpartnerschaften

mindestens 4 Mobilitäten nur für multilaterale Partnerschaften

mindestens 8 Mobilitäten nur für multilaterale Partnerschaften

mindestens 12 Mobilitäten für multilaterale und bilaterale Partnerschaften (mind. 10 Schüler/innen)

mindestens 24 Mobilitätenfür multilaterale und bilaterale Partnerschaften(mind. 20 Schüler/innen)

AT 6.000,00 8.500,00 11.000,00 20.000,00

Mindestanzahl von Mobilitäten im Laufe von 2 Jahren:

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Projektablauf

1. Vorbereitung Information in der Schulgemeinschaft Partnersuche

2. Antragstellung Antragsformular auf der Homepage der Nationalagentur Frist: bis 15.Februar 2008 an die Nationalagentur LLL

3. Bewilligung und Vertrag mit der NA

4. Durchführung

5. Abrechnung

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Mobilitäten

1 Mobilität bedeutet, dass 1 Person in ein Partnerland reist.

Projekttreffen zur Partnerschule, Projektbesprechung Schüleraustausch mindestens 10 Tage, in Gastfamilien Studienbesuch zur Partnerschule, Kennenlernen Lehreraustausch 1-4 Wochen, Unterricht an Partnerschule Vorbereitender Besuch oder Kontaktseminar 1 Lehrer, 3-4 Tage, 3-5 Tage, Projektanbahnung

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EU Prioritäten Zeitraum 2008-2010

Operative Ziele des Programms Comenius:

Mobilität von Schülern undBildungspersonal

Partnerschaften zwischen Schulen in verschiedenen Mitgliedstaaten

Förderung des Erlernens moderner Fremdsprachen

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COMENIUSEinzelmobilität

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Assistenz

Assistent/innenAuslandserfahrung als Ergänzung der Lehrer/innen-Ausbildung

GastschuleInternationalisierung des Unterrichtseuropäischer Erfahrungsaustausch

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AssistenzGastschulen

Bildungseinrichtungen bis Sekundarstufe II Aufenthaltsdauer: 3 – 11 Monate Verpflichtung der Integration und

Betreuung des/r Assistenten/in Antrag: an die jeweilige Nationalagentur Kein Zuschuss Frist: 31. Jänner 2008 (derzeit)

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BerufsbegleitendeFortbildung

Aktive Personen im Bildungsbereich Besuch von Fortbildungs-Maßnahmen mit europäischer Dimension

Kennenlernen neuer didaktischer und kognitiver Ansätze zur persönlichen Weiterbildung

Erweiterung der persönlichen Kompetenzen

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berufsbegleitende Fortbildung

Prioritäten Kurse aus Katalog

http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase/search.cfm in den letzten 2 Jahren keine Förderung im

Rahmen der Comenius Fortbildungsmaßnahmen

mehrjährige Berufserfahrung

Dauer mind. 5 Tage bis 4 Wochen

Antrag Frist: 31.01.08 (Angaben mit Vorbehalt)

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eTwinning Schulpartnerschaften

über das Internet

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Was ist eTwinning? Aktion im Rahmen des Programms für lebenslanges

Lernen (2007-2013) – Teil der Aktion Comenius Ziel: langfristige Online-Partnerschaften zwischen

europäischen Schulen Teilnahmeberechtigt: Kindergärten, Primar- und

Sekundarschulen aller Schultypen aus den EU-Ländern (+ Island und Norwegen) in allen Unterrichtsfächern!

Schwerpunkt: Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)

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Ausgewählte Pluspunkte von eTwinning

Ideale Vorstufe, Ergänzung oder Fortsetzung eines klassischen Comenius-Projektes

Flexible, unbürokratische Aktion (keine Fristen, keine Beschränkung der Projektdauer, fast keine Voraussetzungen)

Entwicklung und Förderung digitaler Kompetenz

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Informationsseiten

http:www.lebenslanges-lernen.at http://ec.europa.eu/educuation/programmes/llp http://ec.europa.au/education/programmes/ llp/general http://etwinning.net http://etwinning.at (ab Nov.) http://sokrates.at (veraltet, aber für Recherche)

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Die NationalagenturLebenslanges Lernen

NationalagenturLebenslanges Lernenwww.lebenslanges-lernen.at [email protected] 21010 WienTel: 01 / 534 08-0Fax: 01 / 534 08-20