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Das hochkarätige Publikum, alle sind gespannt…. Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber: Barbara Hunkeler, Heinz Müller

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Das hochkarätige Publikum,alle sind gespannt….

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„Das Amtsgericht Olten-Gösgen tagt“

Gerichtspräsidentin / Gerichtsschreiber:

Barbara Hunkeler, Heinz Müller

Vertreter des Geschädigten:

Rechtsanwalt (RA) Roger Zenari

Beschuldigte:

Bauleiter, Gerüstersteller, Gerüstbenutzer

Strafprozess

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Ablauf Strafprozess:

Sachverhaltsschilderung Bekanntgabe der Vorhalte Befragung der Beschuldigten

Bauleiter Gerüstersteller Arbeitgeber - Gerüstbenutzer

Abklärung der sozialen Verhältnisse Plädoyer der Strafverteidiger Urteil und Begründung

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Situation vor dem Unfall16. Juni 2006, schön und trocken

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Sachverhalt

ca.

250

cm

40 cm

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Sachverhalt

Bei der Montage des Gerüstes wurde es versäumt, die Distanz Gerüst / Deckenaussenkante zu messen.

Eine formelle Abnahme des Gerüstes ist unterblieben. Bei der Erstbegehung fragt der Arbeitgeber den

Architekten/Bauleiter, ob der Gerüstabstand in Ordnung sei.

Eine verbindliche Antwort gibt es nicht. Trotz diesen Bedenken erfolgte keine Kontrolle und die

Korrektheit des Abstandes wird auch nicht weiter in Frage gestellt.

Niemand verlangt oder veranlasst eine Überprüfung.

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Sachverhalt

Im Verlauf des späteren Nachmittags konsumiert der Arbeitnehmer eine kleine Flasche Bier (3.3dl, 4.8 Vol.% alc.).

Beim Tragen einer sperrigen Last macht der Arbeitnehmer einen Fehltritt.

Er stürzt darauf zwischen Gerüst und dem Gebäude ab und 2.50 m tiefer auf am Boden liegende Ziegelsteine.

Der Verunfallte zieht sich dabei ein Schädel-Hirntrauma sowie diverse Wirbel-, Knochen- und Rippenbrüche zu.

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Gesundheitsbeeinträchtigungen des Verunfallten:

Mittelschwere Störung der Hirnfunktion. Die kognitiven Fähigkeiten sind stark

eingeschränkt. Ein bleibender Rückenschaden beschränkt das

Heben und Tragen auf 5 kg. Eine Heimeinweisung erweist sich indes als

nicht notwendig.

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Strafantrag

Gestützt auf diesen Sachverhalt werden die drei folgenden Beschuldigten dem Amtsgericht Olten-Gösgen wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung gemäss Art. 125 Abs. 2 StGB überwiesen.

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Sachverhalt, Vorhalt undBefragung der Beschuldigten

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Architekt / BauleitungVorhalt

Rechtsanwalt (RA) Patrick Thomann

Fritz Fürst wird vorgehalten, sich der fahrlässigen

schweren Körperverletzung schuldig gemacht zu

haben, indem er das Gerüst pflichtwidrig nicht auf

die geltenden Vorschriften kontrolliert und dadurch

die eingetretenen schweren Verletzungen des Verunfallten

Emanuel Schmid zu verantworten hat.

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GerüsterstellerVorhalt

Rechtsanwalt (RA) Michel Meier

Ernst Wälchli wird als verantwortlicher Gerüstersteller

vorgeworfen, sich der fahrlässigen schweren

Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, indem er ein

Gerüst aufgebaut hat, welches nicht den geltenden

Vorschriften entsprach und dessen Benutzung zugelassen

hat, so dass der Geschädigte Emanuel Schmid infolge

unvorschriftsgemässem Mehrabstand zwischen Gerüst und

Wand heruntergefallen ist und sich schwer verletzt hat.

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Arbeitgeber des VerunfalltenVorhalt

Rechtsanwalt (RA) Marc Finger

Urs Ruch wird vorgehalten, sich der fahrlässigen schweren

Körperverletzung schuldig gemacht zu haben, in dem er es

unterlassen hat, seine Verpflichtungen wahrzunehmen, zu

überprüfen, ob sich das Gerüst in vorschriftskonformem

Zustand befindet und dadurch zugelassen hat, dass sein

Arbeitnehmer Emanuel Schmid das mangelhafte Gerüst

benützte und dabei abstürzte. Die Folgen davon führten zu

einer schweren Beeinträchtigung seiner Gesundheit.

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Die Beschuldigten mit ihren Vertretern

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Rechtsbegehren Vertreter des Geschädigten, RA Roger Zenari

Der Beschuldigte Fritz Fürst sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen.

Der Beschuldigte Ernst Wälchli sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung, begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid (Art. 125 StGB) schuldig zu sprechen.

Der Beschuldigte Urs Ruch sei der schweren fahrlässigen Körperverletzung (Art. 125 StGB), begangen am 16. Juni 2006, zum Nachteil von Emanuel Schmid schuldig zu sprechen.

Der Geschädigte Emanuel Schmid sei zur Geltendmachung seiner Schadenersatz- und Genugtuungsforderung auf den Zivilweg zu verweisen.

Unter Kosten- und Entschädigungsfolge

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Plädoyers der RA (Vertreter der Beschuldigten)

Zusammenfassung der Plädoyers: Eine jeweilige Schuld wurde verneint. Die Schuld wurde gegenseitig und dem

Verunfallten zugeschoben. Alle plädierten auf Freispruch.

Plädoyers können unter folgendem Link vollständig nachgelesen

werden: RA Patrick Thomann – Bauleiter RA Michael Meier – Arbeitgeber des Verunfallten RA Marc Finger - Gerüstersteller

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Die Gerichtspräsidentin verkündet die Urteile

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Bauleiter

Mittelschweres Verschulden

60 Tagessätze à Fr. 180.-,

bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

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Gerüstersteller

Mittelschweres Verschulden

60 Tagessätze à Fr. 150.-, bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

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Arbeitgeber des Verunfallten

Mittelschweres Verschulden

30 Tagessätze à Fr. 70.-,

bedingte Strafe mit Bewährung auf 2 Jahre

Prozesskosten 1/3 Fr. 1000.-

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Diskussionen beim Mittagessen