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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung Das Konzept Forsten und Tourismus Landesweite Erfassung, Abstimmung und Digitalisierung des Erholungswegesystems

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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

Das Konzept Forsten und Tourismus

Landesweite Erfassung, Abstimmung und Digitalisierung des Erholungswegesystems

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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

Ausgangssituation

Der Wald muss vielfältigen Ansprüchen gerecht werden.

Erholungsraum

Arbeitsraum

Rohstoffquelle

LebensraumSchutzraum

Ausgleichsraum

Regenerationsraum

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Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)

§ 14 Betreten des Waldes

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. …

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Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftungdes Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

(Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -)

§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern

Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträg-lichen Erholung ist jedem gestattet. Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr, beson-dere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Wald-besitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet. Dies gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.

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Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftungdes Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

(Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -)

§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern, Abs. 3

RadfahrenRadfahren und Fahren mit Krankenfahrstühlen sowie mit Perso-nenkraftwagen, deren Fahrer bzw. Mitfahrer im Besitz einer Son-derparkgenehmigung für Schwerbehinderte sind, ist auf festen festen WegenWegen und Straßen erlaubt. ReitenReiten ist auf gekennzeichneten gekennzeichneten WeWe--gengen und Straßen gestattet. Es sollen daher genügend geeignete und möglichst zusammenhängende Wege und Straßen als Reit-wege gekennzeichnet werden, die zudem eine Verbindung mit Wegen und Straßen außerhalb des Waldes aufweisen. Die Kenn-zeichnung erfolgt durch die untere Forstbehörde nach Anhörung der örtlichen Interessenvertretungen der Waldbesitzer und der Waldbenutzer, insbesondere der Reiter, Radfahrer, Wanderer, Skiläufer, Jäger und Kommunen. Das Fahren mit Kutschen ist auf befestigten Wegen und Straßen, die als Reitwege gekennzeichnet sind, erlaubt. Reit- und Kutschpferde müssen im Wald je ein beidseitig am Kopf befestigtes, sichtbares Kennzeichen tragen.

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Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftungdes Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

(Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -)

§ 6 Betreten des Waldes, sportliche Betätigung in Wäldern, Abs. 5

Waldbesitzer haben die KennzeichnungKennzeichnung von Loipen, Rad- und Wanderwegen durch behördlich ermächtigte Organisationen entschentschäädigungslos zu duldendigungslos zu dulden, soweit sie dadurch in ihren Rechten nicht unzumutbar beein-trächtigt werden. Die ErmErmäächtigungchtigung zur Kennzeich-nung von Loipen, Rad- und Wanderwegen erteilt die erteilt die untere Forstbehuntere Forstbehöörderde.

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Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) Vom 30. August 2006

§ 34 Betreten der freien Landschaft, Abs. 1

Jeder darf im Außenbereich die Flur auf Straßen und Wegen sowie auf ungenutzten Grundflächen zum Zwecke der Erho-lung auf eigene Gefahr und unentgeltlich betreten. Vor-schriften des öffentlichen Rechts, die das Betreten der Flur im weiteren Umfang gestatten oder die die Betretungsbe-fugnis einschränken, bleiben unberührt. Zusätzliche Sorg-falts- und Verkehrssicherungspflichten der Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke werden durch die Betretungsbefugnis nicht begründet. Betreten im Sinne des Satzes 1 ist auch Reiten, Radfahren sowie das Befahren mit bespannten Fahrzeugen oder Krankenfahrstühlen auf Straßen und Wegen.

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Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) Vom 30. August 2006

§ 34 Betreten der freien Landschaft, Abs. 4

Die untere Naturschutzbehörde kann zum Schutz der Erholungssuchen-den, zur Entmischung des Reit-, Fahr- und Fußgängerverkehrs, aus Na-turschutzgründen und zur Wahrung der schützenswerten Interessen der Grundstückseigentümer und Pächter unter Einbeziehung der Be-troffenen, insbesondere der Gebietskörperschaften, Wege für einzelne Benutzungsarten sperren oder Wege einzelnen Benutzungsarten vorbe-halten. Sie kann darüber hinaus insbesondere Regelungen treffen über

1. das Verhalten in der Flur, soweit dies zum Schutz der Natur oder zur Entmischung der Benutzungsarten notwendig ist,

2. die Ausweisung und Kennzeichnung der vom Betreten ausgenommenen Flächen der Flur,

3. das Reiten und Kutschfahren in der Flur und 4. die Kennzeichnung von Rad und Wanderwegen.

§40 des Ordnungsbehördengesetzes vom 18. Juni 1993 (GVBl. S. 323) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt. Das Nähere regelt die oberste Naturschutzbehörde durch Rechtsverordnung.

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Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) Vom 30. August 2006

§ 34 Betreten der freien Landschaft, Abs. 6

Das Land, die Landkreise und Gemeinden haben die Ausübung des Rechts auf Erholung in der freien Natur im Rahmen ihrer Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und Voraussetzungen für die Wahrnehmung dieses Rechts zu schaffen.

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Thüringer Gesetz für Natur und Landschaft (ThürNatG) Vom 30. August 2006

§ 35 Kennzeichnung von Rad-, Wander- und Reitwegen, Abs. 1 und 2

(1) Eigentümer und Nutzungsberechtigte haben die Kennzeichnung von Rad-, Wander- und Reitwegen durch behördlich ermächtigte Personen entschädigungslos zu dulden, soweit sie dadurch in ih-ren Rechten nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

(2) Die Ermächtigung zur Kennzeichnung von Rad-, Wander- und Reitwegen wird von der unteren Naturschutzbehörde erteilt, innerhalb von Biosphärenreservaten, Naturparken in Abstim-mung mit deren Verwaltungen. Die regionalen Fremdenverkehrs-verbände sollen dazu gehört werden.

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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

Gesetzlicher Auftrag der Thüringer Landesforstverwaltung

Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes (Thüringer Waldgesetz; Landeswaldprogramm)

� Genehmigung der Erholungswege durch Untere Forstbehörde im Waldbereich

� Anbringen von Markierungen im Wald bedarf der Genehmigung der unteren Forstbehörden

� Kennzeichnung von Reitwegen als Aufgabe der unteren Forstbehörden

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Erholungsweg neuVerlauf im Wald Verlauf im

Offenland

Vorschlag zum Verlauf

(Kartendarstellung) in der

zuständigen Unteren Forst-

behörde (Thüringer Forstamt)

Vorschlag zum Verlauf

(Kartendarstellung) in der

zuständigen Unteren Natur-

schutzbehörde (LRA)

Vorprüfung

Erholungsweg

durch:

Forst-

amt

UNB

Anhörung der Interessenvertreter

der Waldbesitzer und Waldbenutzer, insbesondere der Reiter, Radfahrer, Wanderer, Skiläufer, Jäger,

Kommunen (§ 6 Abs. 3 ThürWaldG)

Beteiligung UNB; neu: Zuständigkeit UNB in LSG und NSG, Anhörung Fremdenverkehrsverbände (§§ 34, 35,

56, 56 a, b ThürNatG )

Abstimmung der Interessen in der Anhörung

Abgestimmtes

Erholungswegenetz

Aufnahme Erholungsweg in die

Datenbank „Forsten und

Tourismus“

Rechtliche Konsequenzen:

Gestattungsverträge auf der

Grundlage von BGB, ThürWaldG

§ 6, ThürNatG, VO

Fallbeispiel: Einrichtung eines Erholungsweges

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Schutzhütte (oder

auch touristische

Infrastruktur neu)

im Wald im Offenland

Vorschlag (Kartendarstellung)

in der zuständigen Unteren

Forstbehörde (Thüringer

Forstamt)

Vorschlag (Kartendarstellung)

in der zuständigen Unteren

Naturschutzbehörde

Vorprüfung

Schutzhütte

Standort durch:

Forst-amt

UNB

Anhörung der Interessenvertreter (§ 6 Abs. 3 ThürWaldG)

Zustimmung der Waldbesitzer / Eigentümer

Beteiligung UNB; neu: Zuständigkeit UNB in LSG und NSG, Anhörung (§§ 34, 35, 56, 56 a, b ThürNatG )

Abstimmung der Interessen in der Anhörung,

bei Beteiligung von Privateigentümern (BGB) Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der zuständigen

Kommune - Haftpflichtabsicherung durch KSA (Kommunaler Schadensausgleich – Haftpflichtversicherung der

Kommunen) – langfristige Kontrolle und Pflege der Einrichtung zu gewährleisten

Abgestimmtes

Erholungswegenetz

Aufnahme Schutzhütte in die

Datenbank „Forsten und

Tourismus“

Rechtliche Konsequenzen:

Gestattungsverträge auf der

Grundlage von BGB, ThürWaldG

§ 6, ThürNatG, VO

Fallbeispiel: Einrichtung einer Schutzhütte

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Vom Projekt zum Konzept Forsten und Tourismus

� Landesweite Erfassung, öffentliche Diskussion und Digitalisierung der Wander-, Rad-, Reit- und Skiwege wurde 2004 in Zusammenarbeit der Landesforstverwaltung mit dem Regionalverbund und Naturpark Thüringer Wald realisiert

� Erste landesweite Überarbeitung des Projektes mit öffentlichem Auslegungsverfahren konnte zum 31.12.2008 in Kooperation mit dem Regionalverbund Thüringer Wald abgeschlossen werden

� Ab 2009 wird das Konzept Forsten und Tourismus kontinuierlich in der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei weiterentwickelt und aktualisiert

Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

Ziele

� Optimierung der Erholungsfunktionen des Waldes

� aktiver Beitrag zur Stärkung des Tourismus im ländlichen Raum als bedeutender Wirtschaftsfaktor

� Dialog zwischen Flächeneigentümern und Nutzern mit verschiedenen Interessen

� tragfähige, ökonomisch und ökologisch sinnvolle sowie langfristig akzeptierte Wegekonzepte

� Planungssicherheit für Forstwirtschaft und Touristiker

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Was wurde erfasst?

Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

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Referat 14 – Forstliche Rahmenplanung

Planungsphase

Regionalbesprechung

Reviergespräche

Abstimmungsgespräche mit Gemeinden und Verbänden

Digitalisierung

Druck der Entwurfskarten für Gemeinden

Öffentliche Auslegung in Gemeinden und Forstämtern

Abwägungsverfahren

Endkorrektur im GIS

Erstellung von Daten und Karten

Übergabe von Kartensätzen und Daten an Landkreise und Gemeinden

KörperschaftenForstamt TLWJF

Arbeitsverfahren

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Konzept Forsten und Tourismus

Statistik

200Wasserwandern

1.015Ski

12.295Reiten

6.986Radfahren

19.035Wandern

Weglänge in km2010

Nutzungsart

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•Einbindung Forstamts - GIS

13/11/2003 9

Produkte des Konzeptes

•Gedruckte Karten

•Statistiken

Erholungswege

Thüringen in

km

davon Wald

in km

Wanderweg 15267 7704

Winterwanderweg 7 5

Wanderweg Rollstuhl gerecht 3 3

Wasserwanderweg 30

Trimm-Dich-Pfad, Waldsportpfad, Vita parcours 14 14

Reitwege 12035 5013

Sommerreitweg 380 298

Radwanderwege 5641 1386

Radwege 60 1

Skiwanderwege 947 807

Skiwanderweg zeitw. gespurt 36 28

Skiloipe 48 44

Trainingsstrecke Schlittenhunde 25 19

Wintertrainingsstrecke Schlittenhunde 4 4

Skipiste 3 2

Lehrpfad 362 246

•Digitale Daten bzw. Karten

•Webportale und Navigationssysteme

für Tourismus

ZUFRIEDENE TOURISTEN !!!

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Erfassung der Erholungswegeinfrastruktur

Notwendigkeit:

• Klärung der Eigentumsverhältnisse des touristischen Inventars

• Abschluss von Gestattungsverträgen mit dem Grundstückseigen-tümer zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch die Kommune

• jährliche Kontrolle zur Verkehrssicherheit

• Ermittlung des Aufwandes für Pflege und Unterhaltung

• Entscheidungshilfe zur Entwicklung einer nachhaltigen Erholungswegeinfrastruktur

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„Markierung zur Besucherlenkung?!“

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„Gepflegtes touristisches Inventar?!“

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Erfassung der touristischen Wegeinfrastruktur –Projekt des Regionalbeirates für Arbeitsmarktpolitik für

die Region Südwestthüringen

� Beginn September 2009 mit 6 Arbeitnehmern des 2. Arbeitsmarktes in den 4 Landkreisen der Planungsregion

� Erarbeitung einer GIS-basierten Aufnahmetechnologie durch die TLWJF in Gotha in Zusammenarbeit mit dem Wartburgkreis

� Erfassung mit GPS-Geräten mit einheitlicher Eingabemaske� Erfassung von Wegemarkierungen, touristischem Inventar (Bänke,

Schutzhütten etc.), Wegezustand

� Aufbereitung der Daten unter Federführung des Wartburgkreises� Übergabe der Daten an TLWJF

� Planung eines Internetportals mit begrenzten Zugriffsrechten für Gebietskörperschaften, Wegewarte, Landesforstverwaltung, Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation

� Anwendung der Aufnahmetechnologie durch den Regionalverbund Thüringer Wald e. V. im Rennsteigbereich

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Dateneingabe

Nr OBJEKTE Nr OBJEKTE Nr OBJEKTE Nr OBJEKTE

Touristisches Inventar 209 Bushaltestelle Touristische Objekte Linienobjekte

100 Aussichtsplattform 210 Campingplatz 300 Altbergbau 400 Belagsart Anfang Asphalt

101 Bank 211 Eislaufen 301 Bergwerk stillgelegt 401 Belagsart Anfang Beton

102 Bruecke Holz 212 Fahrradreparaturmoeglichkeit 302 Bildstock 402 Belagsart Anfang Pflaster

103 Fahrradabstellanlage 213 Fahrradverleih 303 Botanischer Garten, Arboretum 403 Belagsart Anfang unbefestigt

104 Gelaender 214 Feriendorf 304 Bruecke, Unterfuehrung 404 Belagsart Anfang wassergebunden

105 Informationstafel 215 Festplatz 305 Brunnen 405 Belagsart Ende Asphalt

106 Poller 216 Freibad 306 Denkmal 406 Belagsart Ende Beton

107 Schild Ortsbeschreibung 217 Freilichtbuehne 307 Denkmal technisch 407 Belagsart Ende Pflaster

108 Schranke 218 Gasthof, Gaststaette 308 Forstamt, Foersterei 408 Belagsart Ende unbefestigt

109 Schutzhuette 219 Gestuet, Pferdehof, Reiterhof 309 Funkturm 409 Belagsart Ende wassergebunden

110 Sitzgruppe 220 Hotel 310 Gedenkstein 410 nicht erfasst

111 Sonstiges touristisches Inventar 221 Imbiss 311 Geologischer Aufschluss 411 Breite Anfang unter 1m

112 Steg Holz 222 Informationsbuero 312 Grenzstein historisch 412 Breite Anfang 1 - 2m

113 Stufe 223 Jugendherberge 313 hervorragender Baum 413 Breite Anfang ueber 2m

114 Treppe 224 Kontrollstation 314 Hoehle 414 Breite Ende unter 1m

115 Treppe Holz 225 Liftanlage 315 Kapelle, Kloster, Kirche 415 Breite Ende 1-2m

116 Wanderhuette bewirtschaftet 226 Loipengarten 316 Naturdenkmal 416 Breite Ende ueber 2m

117 Wanderhuette unbewirtschaftet 227 Museum 317 Naturschutzgebiet 417 nicht erfasst

118 Wegemarkierung Aufkleber 228 Parkplatz Parkhaus 318 Park oeffentlicher Garten 418 Zustand Anfang ohne Schaeden

119 Wegemarkierung Farbe 229 Pension 319 Rettungspunkt 419 Zustand Anfang klein Maengel

120 Wegemarkierung fehlt 230 Quelle gefasst 320 Ruine historisch 420 Zustand Anfang mittler Maengel

121 Wegemarkierung Schild 231 Rastplatz, Grillplatz 321 Schloss, Burg 421 Zustand Anfang unbrauchbar

122 Wegweiser einfach 232 Rodelbahn 322 Sonstige touristische Objekte 422 Zustand Ende ohne Schaeden

123 Wegweiser fehlt 233 Schaubergwerk Schauhoehle 323 Sprungschanze 423 Zustand Ende kleine Maengel

124 Wegweiser Gabel 234 Skiausleih 324 Suehnekreuz 424 Zustand Ende mittlere Maengel

125 nicht erfasst 235 Skihang, Skipiste 325 Tankstelle 425 Zustand Ende unbrauchbar

Touristische Einrichtungen 236 Skischule 326 Tiergehege Tierpark Zoo 426 nicht erfasst

200 Aussichtspunkt 360 Grad 237 Sommerrodelbahn 327 Turm 424 Startpunkt

201 Aussichtspunkt 180 Grad 238 Sonstige touristische Einrichtungen 328 Wasserfall 425 Endpunkt

202 Aussichtspunkt 90 Grad 239 Spielplatz Waldspielplatz 329 Wassermuehle Zustand Touristisches Inventar

203 Aussichtsturm 360 Grad 240 Sportplatz Stadion 330 Windkraftanlage 426 erhebliche Schaeden

204 Aussichtsturm 180 Grad 241 Unfallhilfsstelle 331 Windmuehle 427 Gefahr in Verzug

205 Aussichtsturm 90 Grad 242 Wandertreffpunkt 332 Wuestung Dorfstelle 428 in Ordnung

206 Badesee 243 Wehr mit Umtragestelle 333 nicht erfasst 429 leichte Schaeden

207 Bootsanlegestelle 244 Wohnmobilstellplatz 430 nicht nutzbar

208 Bootsverleih 245 nicht erfasst 431 nicht erfasst

GPS - Punkte "Touristische Wege"

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Erfassung von Punktobjekten

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Inventar und Touristische Objekte

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Inventar + Objekte + Fotos

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Belagwechsel: wassergebunden / Asphalt

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Trassenkorrektur nach GPS-Erfassung am Werratalradweg

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Standortsprüfung auf Flurstücksebene

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Weitere Entwicklung der digitalen Wegeinfrastrukturerfassung

� Ziel: komplette Erfassung der touristischen Infrastruktur der Erholungswege des Konzeptes Forsten und Tourismus

� Gemeindeweises Abstimmungsverfahren zur touristischen Infrastruktur – Abschluss von Gestattungsverträgen durch die Kommunen

� Nachhaltige Pflege der Daten

� Möglichst landesweite Nutzung des einheitlichen Erfassungsverfahrens

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Weitere Entwicklung des Konzeptes

� regelmäßige Aktualisierung des Erholungswegenetzes und nachhaltige Datenpflege in der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei

� Landesweite digitale Erfassung der Wegeinfrastruktur der Erholungswege ausgehend vom Projekt in der Planungsregion Südwestthüringen

� Schaffung der technischen Voraussetzungen zur routing-Fähigkeit der Daten

� Umsetzung der novellierten 1. DVO zum ThürWaldG für den gesamten Waldbereich

� Instrument für planmäßige Arbeitsmaßnahmen zur Wegeunterhaltung und zur Planung von Projekten im zweiten Arbeitsmarkt

� abgestimmte, multifunktionale Wegenutzung im Rahmen der ordnungsgemäßen Waldbewirtschaftung

� Planungsgrundlage u. a. für die forstliche Rahmenplanung, raumordnerische Verfahren, touristische Planungen

� Entwicklung von Projekten die gesellschaftlicher Ansprüchen Rechnung tragen; z. B. Angebote zu barrierefreiem Tourismus

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Erfordernisse zur Umsetzung des Konzeptes

� Intensivierung der Zusammenarbeit der Tourismus-Verantwortlichen mit der Landesforstverwaltung

� Bereitstellung von Finanzmitteln für die Forstverwaltung zur Unterhaltung touristischer Infrastruktur insbesondere von Erholungswegen im Staatswald des Freistaates Thüringen

� Berücksichtigung der Interessen privater Waldeigentümer und Bewertung und Anerkennung der Erholungsleistungen des Waldes

� Abschluss von Gestattungsverträgen durch Kommunen über touristische Infrastruktur zur Übernahme der Verkehrssicherungspflicht und damit Freistellung der Waldeigentümer

� Aufbau einer Koordinierungsstelle zur landesweiten Entwicklung und Unterhaltung des Wander-, Rad-, Reit- und Skiwegenetzes

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Thüringer Forstämter:Beantragung neuer Erholungswege im Wald

UNB der zuständigen Landkreise:Beantragung neuer Erholungswege außerhalb des Waldes

Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei Gotha: Herr Lucas Telefon: 03621 – 225141:

Landesweite Koordination der Erholungswegeplanung,Bereitstellung von Karten und digitalen Daten,

Beteiligung an Nachfolgeprojekten (z.B. Touristische Assistenzsysteme)