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8/10/2019 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
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Das Pflege-
Neuausrichtungs-Gesetz
Stand: nach der 3. Lesung im Bundestag
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Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Am 29. Juni 2012 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Neu-
ausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz)beschlossen. Es ist Gegenstand dieser Broschre. Die wichtigsten
Regelungen des Gesetzes sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten.Ab diesem Zeitpunkt sollen verbesserte und neue Leistungen zurVerfgung stehen.
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Inhalt
Vorwort 4
Den Herausforderungen begegnen 6
Die Ausgangslage: Immer mehr Menschen werden pflegebedrftig 6
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz 9
Bessere Leistungen insbesondere fr demenziell Erkrankte 9
Mehr Untersttzung fr pflegende Angehrige 13
Neue Mglichkeiten der individuellen Pflege 15
Verbesserte Beratung und fristgerechte Begutachtung 17
Bessere Versorgung in stationren Pflegeeinrichtungen 20
Entbrokratisierung in der Pflege 22
Beitragssatz wird angepasst und die private Vorsorge
staatlich gefrdert 24
Impressum 26
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4 Vorwort
Liebe Leserin, lieber Leser,
schnell kann jeder von uns in die Lage geraten, im Alltag auf Hilfe
und Untersttzung angewiesen zu sein.
Prognosen zufolge werden bis zum Jahr 2030 weit ber drei Millionen
Menschen in Deutschland aus den unterschiedlichsten Grnden
pflegebedrftig sein, viele von ihnen werden an Demenz leiden.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz schaffen wir die notwen-
digen Rahmenbedingungen, um Menschen in einer Pflegesituationkonkret zu helfen. Neben verbesserter Beratung und Serviceorientie-rung sehen wir mit der Betreuung zustzlich zur Grundpflege undder hauswirtschaftlichen Versorgung eine weitere Leistung vor. Das ist
gerade auch fr die an Demenz erkrankten Menschen wichtig, die mirbesonders am Herzen liegen. Fr sie wird es hhere Leistungen geben,
wenn sie zu Hause betreut werden.
Ein besonderes Augenmerk richtet unser Gesetz aber auch auf die
pflegenden Angehrigen. Viel zu lange wurde ihr groartiger Einsatzfr pflegebedrftige Familienmitglieder als selbstverstndlich ange-
sehen. Wir verbessern jetzt fr sie die husliche Betreuungssituation.So knnen sich pflegende Angehrige beispielsweise leichter als bishereine Auszeit nehmen.
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5Vorwort
Besser untersttzt wird aber auch, wer fr den eigenen Pflegefall
vorsorgen mchte. Die freiwillige private Vorsorge wird mit einerZulage in Hhe von 60 Euro im Jahr staatlich gefrdert. Damit wird
eine zustzliche Sule der Finanzierung geschaffen, die die Brgerin-nen und Brger dabei untersttzt, eigenverantwortlich und kapital-gedeckt fr den Fall der Pflegebedrftigkeit vorzusorgen.
ber diese und weitere Reformschritte informiert Sie die Broschre.
Ihr
Daniel BahrBundesminister fr Gesundheit
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6 Den Herausforderungen begegnen
Den Herausforderungen
begegnen
Die Ausgangslage: Immer mehr Menschen werden
pflegebedrftig
Leider ist es keine Selbstverstndlichkeit, ein hohes Alter bei guter Ge-
sundheit zu erreichen. Wenn Krper oder Geist nicht mehr mitspielen,ist man auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen. 2,4 Millionen Men-
schen in Deutschland erhalten Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Das Thema Pflege wird fr immer mehr Menschen wichtig. Expertengehen davon aus, dass im Jahr 2030 weit ber drei Millionen Men-schen Hilfe bentigen werden. Wer wird sich um sie kmmern? Heute
werden mehr als zwei Drittel der Pflegebedrftigen zu Hause versorgt.
Meist von Angehrigen, oft dem Partner, den Kindern oder Enkeln.Auch sie brauchen Untersttzung. Denn sie mssen viele Herausfor-derungen meistern. Neben den Pflichten in der Familie und im Berufmssen sie nun auch Verantwortung fr einen Pflegebedrftigen
bernehmen. Dies zehrt an den krperlichen und seelischen Krften.
Eine Herausforderung besteht darin, dass immer mehr Menschen andemenziellen Erkrankungen leiden werden. Experten gehen davonaus, dass jede zweite Frau und jeder dritte Mann irgendwann im Laufe
des Lebens von Demenz betroffen sein wird. Damit diese Menschengut versorgt werden, bentigen sie Leistungen aus der Pflegeversiche-
rung, die ihren speziellen Bedrfnissen entsprechen. Denn zurzeit hilftdie Pflegeversicherung vor allem mit Blick auf krperliche Einschrn-kungen im Alltag. Demenziell Erkrankte sind hufig krperlich noch
recht gesund, bentigen aber Betreuung und Anleitung. Dies wird bis-her nicht ausreichend bercksichtigt.
Im Vorgriff auf einen neuen Pflegebedrftigkeitsbegriff werdendemenziell Erkrankte in der ambulanten Pflege bereits ab 2013 bessere
und mehr Leistungen bekommen. So wird beispielsweise mit der
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Die Bedrfnisse der Pflegebedrftigen stehen bei der Reform im Mittelpunkt
Den Herausforderungen begegnen
huslichen Betreuung eine neue Leistungsform eingefhrt. Und es
wird fr demenziell Erkrankte in der ambulanten Pflege mehr Geldgeben.
Ein Thema, das alle pflegebedrftigen Menschen betrifft, ist die Fragenach einer Umgebung, die ihren Bedrfnissen entspricht. Die meisten
Menschen wollen so lange wie mglich in ihrem gewohnten hus-lichen Wohnumfeld leben und ihren Alltag selbstbestimmt gestalten.Zwischen der Pflege zu Hause und der Versorgung im Heim knnen
Wohngruppen eine gute Alternative sein. Denn nicht immer kann diePflege von Familienangehrigen bernommen werden, zum Beispiel
wenn Kinder weit entfernt von ihren Eltern leben. Deshalb ist eswichtig, alternative Wohnformen fr Pflegebedrftige zu ermglichen.
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz begegnet diesen Herausforderun-gen und verbessert die Situation von Pflegebedrftigen und ihren
Angehrigen.
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8 Den Herausforderungen begegnen
Husliche und stationre Pflege Ende 2010
2,42 Millionen Pflegebedrftige insgesamt
Quelle: 5. Bericht ber die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand derpflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland vom 12. Januar 2012.
husliche Pflege
ausschlielich
durch Angehrige
husliche Pflege mit
Untersttzung eines
Pflegedienstes
31%
69%
23%46%
der Pflegebedrftigen werdenvollstationr gepflegt
der Pflegebedrftigenwerden huslich gepflegt
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9Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Das Pflege-Neuausrichtungs-
Gesetz
Bessere Leistungen insbesondere fr demenziell
Erkrankte
Die Bedrfnisse von Personen mit eingeschrnkter Alltagskompetenz
zum Beispiel bei demenziellen Erkrankungen wurden im Hinblickauf die zustzlich erforderliche Betreuung bisher nicht ausreichend
bercksichtigt. Mit der Betreuung wird neben der Grundpflege undder hauswirtschaftlichen Versorgung eine weitere Leistung ermg-
licht, die insbesondere Menschen mit demenziellen Erkrankungenund ihren Angehrigen zugutekommt. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessert diese Situation darber hinaus mit einer ganzen
Reihe von weiteren Manahmen:
Mehr Leistungen fr demenziell Erkrankte in der ambulanten PflegeBisher erhalten demenziell Erkrankte zustzliche Betreuungsleistun-gen bei erheblich eingeschrnkter Alltagskompetenz in Hhe von
100 oder 200 Euro fr die Inanspruchnahme niedrigschwelliger Ange-bote. Dieser Betrag ist zweckgebunden und dient der Erstattung von
Aufwendungen fr die Inanspruchnahme zustzlicher anerkannterBetreuungsleistungen. Dies kann zum Beispiel der Besuch einerGruppe fr demenziell Erkrankte sein. Die erheblich eingeschrnkte
Alltagskompetenz wird dabei durch den Medizinischen Dienst derKrankenversicherung festgestellt. Anhaltspunkte fr eine einge-
schrnkte Alltagskompetenz knnten zum Beispiel sein, wenn sichMenschen wiederholt in gefhrliche Situationen bringen, einenstarken Bewegungsdrang bei fehlendem Orientierungsvermgen
oder einen gestrten Tag-Nacht-Rhythmus haben.
Demenziell erkrankte Menschen erhalten ab 2013 mehr Leistungen
und mit der huslichen Betreuung auch zielgenauere Leistungen ausder Pflegeversicherung. Zustzlich zum heutigen Betreuungsbetrag
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Hilfe bei der Alltagsgestaltung soll honoriert werden
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12 Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
* Zustzlich knnen wie
bisher Aufwendungen
fr Betreuungsleistungen
bis zu einer Hhe von
100 Euro oder 200 Euroerstattet werden.
1.500
1.200
900
600
300
0
Pflegegeld in Euro je Monat
Bisher
Ab Januar 2013*
Pflegestufe IPflegestufe 0 Pflegestufe II Pflegestufe III
120
235305
440
525
700700
1.500
1.200
900
600
300
0
Pflegesachleistungen in Euro je Monat
Bisher
Ab Januar 2013*
Pflegestufe IPflegestufe 0 Pflegestufe II Pflegestufe III
450
665
1.100
1.250
1.5501.550
225
Untersttzung fr die Pflege demenziell Erkrankter in der
ambulanten Pflege
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13Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Mehr Untersttzung fr pflegende Angehrige
Manchem pflegenden Angehrigen fllt der Entschluss schwer, sichauch einmal eine Auszeit zu gnnen. Sie wollen ungern von ihrem
Angehrigen getrennt sein. Bislang wird das Pflegegeld nicht weiter-gezahlt, wenn die pflegebedrftige Person im Rahmen einer Kurzzeit-
oder Verhinderungspflege von anderen Menschen betreut wird. Beider Kurzzeitpflege werden Pflegebedrftige vorbergehend in einerstationren Einrichtung untergebracht. Mit der Verhinderungspflege
wird die Versorgung gewhrleistet, wenn der pflegende Angehrige
krank ist oder Erholung braucht.
Fortzahlung von Pflegegeld, wenn sich die Angehrigen eine Auszeit
nehmen
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz gibt es Verbesserungen,wenn pflegende Angehrige Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
in Anspruch nehmen wollen. Machen Angehrige Gebrauch von derKurzzeit- oder Verhinderungspflege, sollen sie fr jeweils bis zu vier
Wochen je Kalenderjahr weiterhin die Hlfte des bisher bezogenenPflegegeldes erhalten.
Reha-Aufenthalte gemeinsam mit dem Angehrigen
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz verbessert auerdem die Rah-menbedingungen, wenn pflegende Angehrige Vorsorge- und Reha-
bilitationsangebote nutzen: Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzwird ausdrcklich klargestellt, dass dabei die besonderen Belange der
pflegenden Angehrigen zu bercksichtigen sind. Pflegende Ange-
hrige sollen bei einer eigenen Rehabilitationsmanahme zudem dieMglichkeit haben, den Pflegebedrftigen mitzunehmen. Denn oft
sind Angehrige erst dazu bereit, solche Angebote anzunehmen, wennder Pflegebedrftige in der Nhe sein kann. Mit dem Pflege-Neuaus-
richtungs-Gesetz wird zudem geregelt, dass Einrichtungen des Mtter-genesungswerks oder gleichartige Einrichtungen strker als bisher indie Versorgung pflegender Angehriger einbezogen werden knnen.
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Rentenrechtlich wirksame Zeiten bei der Pflege von Angehrigen
werden addiert
Eine weitere Verbesserung durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzbetrifft die Anrechnung der rentenrechtlich wirksamen Zeiten bei derPflege von mehr als einem Angehrigen. Bisher galt dafr folgendeVoraussetzung: Wer sich um einen pflegebedrftigen Angehrigen
mindestens 14 Stunden pro Woche kmmerte, konnte dafr Renten-versicherungsansprche geltend machen. Wer jedoch gleichzeitig
mehrere Pflegebedrftige betreute jeden einzelnen aber weniger als14 Stunden pro Woche , konnte die aufgewendete Zeit nicht addie-
ren. Dies wird sich nun ndern. Einzige Voraussetzung: Die Pflegebe-drftigen mssen mindestens die Pflegestufe I haben.
Zuschsse fr Selbsthilfegruppen und Frderung des Ehrenamtes
Pflegende Angehrige und Pflegebedrftige bekommen nicht nurUntersttzung von den Pflegekassen. Selbsthilfegruppen bernehmen
eine wichtige Funktion: Sie untersttzen Familien dabei, die Heraus-forderungen, die ein Pflegefall in der Familie mit sich bringt, zu meis-
tern. Deshalb sollen Selbsthilfegruppen strker finanziell gefrdertwerden. Die Pflegekassen werden verpflichtet, den Auf- und Ausbauvon Selbsthilfegruppen jhrlich mit zehn Cent pro Versichertem zu
untersttzen. Zudem wird klargestellt, dass auch fr ehrenamtlicheUntersttzung als ergnzendes Engagement bei allgemeinen Pflege-leistungen in stationrer Pflege Aufwandsentschdigungen gezahlt
werden knnen.
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15Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Neue Mglichkeiten der individuellen Pflege
Flexibilisierung der Leistungen
Pflegebedrftige sollen knftig die Mglichkeit bekommen, bei der
Inanspruchnahme von Pflegeleistungen neben den Leistungspaketenein Zeitkontingent zu whlen. Sie knnen dann zusammen mit dem
Pflegedienst entscheiden, welche Leistungen in diesem Zeitvolumenerbracht werden sollen. Zeitkontingente helfen den Pflegebedrftigenund werden die Situation der Pflegekrfte verbessern, wenn sie nicht
unter hohem Zeitdruck ihre Leistung erbringen mssen. Der Pflege-
dienst ist verpflichtet, den Pflegebedrftigen darber zu unterrichten,wie sich die vom Zeitaufwand unabhngige Vergtung im Vergleichzu einer rein zeitbezogenen Vergtung darstellt, und ihn ber seineWahlmglichkeiten zu informieren. Diese Gegenberstellung hat in
der Regel schriftlich zu erfolgen.
Frderung von Wohngruppen
Die meisten Pflegebedrftigen wollen so lange wie mglich in hus-
licher Umgebung leben. Daher sind Angebote fr Menschen wichtig,die zwar nicht mehr alleine ihren Haushalt fhren knnen, aber auchnicht ins Pflegeheim gehen mchten. Im Pflege-Neuausrichtungs-
Gesetz sind deshalb Untersttzungs- und Frderungsmanahmen frsolche alternativen Wohnformen vorgesehen.
Bereits heute gilt: Die Pflegekassen knnen finanzielle Zuschsse frManahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes des Pflegebedrf-
tigen gewhren, beispielsweise fr technische Hilfen im Haushalt.
Die einmaligen Zuschsse knnen maximal 2.557 Euro je Bewohnerbetragen. Um dem Wunsch vieler Pflegebedrftiger nachzukommen,
trotz Einschrnkungen mglichst selbstbestimmt zu leben, frdertdas Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz alternative Wohnformen. Sie sind
attraktiv fr Menschen, die nicht mehr selbststndig wohnen knnen,aber keine stationre Pflege brauchen. Bewohner einer Wohngruppeknnen bereits jetzt Pflegeleistungen gemeinsam in Anspruch neh-
men. Das bezeichnet man als Poolen von Leistungen. Kmmert sich
beispielsweise in einer Wohngemeinschaft ein Pflegedienst um meh-rere Pflegebedrftige, wird Zeit und somit Geld gespart. Mit diesemGeld knnen Pflegebedrftige z. B. auch zustzliche Betreuungsleis-
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tungen finanzieren. Auch Pflegebedrftige, die nicht an Demenz
erkrankt sind, knnen gemeinsam Betreuungsleistungen in Anspruch
nehmen. Zum Beispiel knnen zwei Nachbarn gemeinsam an einemder beiden Wohnorte betreut werden. Pflegebedrftige in selbstorga-nisierten Wohngruppen erhalten zustzlich ab 2013 eine Pauschalevon 200 Euro monatlich pro Bewohner zur Finanzierung einer Person
(Prsenzkraft), die pflegerische und hauswirtschaftliche Alltagshilfenleistet und sich auch um organisatorische Ablufe kmmert. Um
Wohngruppen zu frdern, ist zudem ein Initiativprogramm zur Grn-dung ambulant betreuter Wohngruppen vorgesehen, das diese Pflege-
bedrftigen einmalig mit 2.500 Euro je Pflegebedrftigen untersttzt.Maximal werden 10.000 Euro je Wohngruppe gezahlt. Mit diesem Geldknnen zustzlich zu den heutigen Zuschssen von einmalig 2.557 Euro
fr Manahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds weitere altersge-
rechte Umbauten oder behindertengerechte Anpassungen finanziertwerden wie beispielsweise eine barrierearme Dusche. Voraussetzungfr diese Zahlungen ist, dass mindestens drei Pflegebedrftige zusam-
menwohnen.
Das Beispiel zeigt: Die Wohngruppe bekommt einmalig 20.228 Euro, um die Wohnung
herrichten zu lassen. Fr die Untersttzung im Alltag stehen ihr 2.600 Euro im Monat
zur Verfgung.
Vier Pflegebedrftige der Pflegestufe I entscheiden sich, eine Senioren-
Wohngruppe zu grnden. Die Wohnung muss hierfr noch angepasst werden.
1. Pflegesachleistungen in der Pflegestufe I je Bewohner 450 /Monat
Gesamt: 1.800 /Monat
2. Organisationszuschlag fr die Bezahlung je Bewohner 200 /Monateiner Betreuungsperson
Zwischensumme: 800 /Monat
Gesamt: 2.600 /Monat
3. Investitionskosten (einmalig)
a) Wohnumfeldverbessernde Manahme je Bewohner 2.557 = 10.228
b) Startzuschuss (neu) je Bewohner 2.500 = 10.000
Gesamt: 20.228
Dazu ein Rechenbeispiel:
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17Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
Verbesserte Beratung und fristgerechte
Begutachtung
Pflegebedrftige Menschen und ihre Angehrigen bentigen einefrhzeitige Beratung und schnelle Entscheidungen ber die von
ihnen beantragten Leistungen. Denn sie mssen viel organisieren:In der Familie mssen Aufgaben verteilt werden, die Wohnungmuss eventuell pflegegerecht umgebaut und neue Anschaffungen
gettigt werden. Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz hilft, zeitnahe
Entscheidungen herbeizufhren:Beratung sptestens nach zwei Wochen
Die Pflegekasse hat nach Eingang eines Antrags dem Antragsteller
entweder einen Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen aufWunsch zu Hause anzubieten oder wenn dies nicht mglich ist
einen Gutschein auszustellen, der bei einer qualifizierten Beratungs-stelle eingelst werden kann.
Fristgerechte Entscheidung ber die Pflegebedrftigkeit
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will,
muss einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedrftigkeit an diePflegekasse richten. Die Pflegekasse beauftragt den MedizinischenDienst der Krankenversicherung (MDK) oder wenn dies nicht mg-
lich ist einen anderen unabhngigen Gutachter, der den Antragstel-ler zu Hause besucht und berprft, ob Pflegebedrftigkeit vorliegt.
Wenn innerhalb von vier Wochen keine Begutachtung erfolgt, wird
die Pflegekasse verpflichtet, dem Versicherten mindestens drei Gut-achter zur Auswahl zu nennen, damit es auch ohne den MDK voran-
gehen kann. Auerdem muss die Pflegekasse, wenn sie innerhalbder gesetzlich festgelegten Frist grundstzlich fnf Wochen nach
Eingang des Antrags nicht ber den Antrag entscheidet, dem Antrag-steller fr jede begonnene Woche der Fristberschreitung 70 Eurozahlen. Diese Zahlungen haben ein doppeltes Ziel: Zum einen haben
die Pflegekassen einen starken Anreiz, dafr zu sorgen, dass schnell
entschieden wird. Zum anderen wird die Mglichkeit geschaffen, dassdie Antragsteller vorab schon einmal Geld bekommen, um bestimmteDinge regeln zu knnen.
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Die gesetzlichen Pflegekassen und die privaten Versicherungsunter-
nehmen haben jhrlich eine Statistik ber die Einhaltung der Fristen
zu verffentlichen. Die Verffentlichung soll in einer fr die Kassen-mitglieder gut zugnglichen Form erfolgen, zum Beispiel in der Mit-gliederzeitschrift und im Internet.
Begutachtung wird dienstleistungsorientierter
Antragsteller auf Pflegebedrftigkeit sind hufig in einer schwierigen
Situation. Sie wnschen sich, dass die Gutachter ihnen mit Respektund Fingerspitzengefhl begegnen. Auch hier werden die Rechte der
Pflegebedrftigen und ihrer Angehrigen gegenber Pflegekassenund dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)gestrkt. Der MDK wird zur Einhaltung von Servicegrundstzen ver-
pflichtet. Hierzu hat der Spitzenverband Bund der Pflegekassen biszum 31. Mrz 2013 Richtlinien zu erlassen. Dieser Verhaltenskodexsoll sicherstellen, dass ein angemessener und respektvoller Umgang
mit den Pflegebedrftigen Standard ist.
Die Gutachter des MDK sind hoch qualifiziert. Dennoch ist nichtauszuschlieen, dass es zu Problemen bei der Begutachtung kommenkann. Wenn Pflegebedrftige oder ihre Angehrigen nicht mit dem
Ablauf der Begutachtung zufrieden sind, soll dem systematisch nach-gegangen werden. Der MDK muss hierzu ein Beschwerdemanagementeinrichten. Auerdem mssen die Pflegekassen die Versicherten knf-
tig aulren, dass sie das Recht haben, gleichzeitig mit dem Leistungs-bescheid auch das Gutachten zu erhalten.
Eine bessere Dienstleistungsorientierung bercksichtigt auch dieBelange von Menschen mit Migrationshintergrund. Der Medizinische
Dienst muss dafr sorgen, dass die Begutachtung bei Bedarf auchin einer anderen Sprache erfolgt. Zudem soll der Versicherte wenn
erforderlich auf seine Rechte, etwa die Verwendung der Gebrden-sprache, hingewiesen werden.
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Strkung des Grundsatzes Rehabilitation vor Pflege
Der Grundsatz Rehabilitation vor Pflege wird noch nicht in ausrei-
chendem Mae beachtet. Wenn es eine Chance gibt, eine langfristigePflegebedrftigkeit durch Rehabilitationsmanahmen zu vermeiden,soll diese besser genutzt werden. Deshalb soll nun jeder, der einenAntrag auf Anerkennung seiner Pflegebedrftigkeit stellt, neben dem
Bescheid ber seine Pflegebedrftigkeit automatisch eine Empfehlungzu seinen individuellen Mglichkeiten zur Rehabilitation erhalten.
Dabei kann es sich um mobile, geriatrische und indikationsspezifischeRehabilitationsmanahmen handeln, die ambulant oder stationr
erfolgen knnen. Damit werden der Pflegebedrftige beziehungsweiseseine Angehrigen in die Lage versetzt, bestehende Ansprche gegenden Trger der Rehabilitationsmanahme besser geltend zu machen.
Pflegen heit auch, krperliche und geistige Fhigkeiten zu frdern
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Bessere Versorgung in stationren
Pflegeeinrichtungen
Zustzliche Betreuungskrfte
Der von der Pflegeversicherung finanzierte mgliche Einsatz von
zustzlichen Betreuungskrften hat in vollstationren Einrichtungenwesentlich dazu beigetragen, Heimbewohner bei ihren alltglichenAktivitten ergnzend zu untersttzen. Das hat sich in der Praxis
bewhrt, und damit wird die Lebensqualitt der pflegebedrftigen
Menschen mit demenzbedingten Fhigkeitsstrungen, geistigenBehinderungen oder psychischen Erkrankungen deutlich erhht. Nunwird durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz der Betreuungsschls-sel im stationren Bereich auf 1 zu 24 verbessert. Die Regelung wird
nun auf teilstationre Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege aus-gedehnt und schliet damit zugleich die Lcke zwischen ambulantem
und vollstationrem Bereich.
Verbesserung der medizinischen VersorgungAuch Pflegebedrftige brauchen einen Arzt oder eine zahnrztlicheBetreuung. Wegen ihrer krperlichen und/oder geistigen Einschrn-
kungen ist ihnen der Besuch einer Praxis teilweise unmglich. Pflege-bedrftige und Angehrige mchten die Gewissheit haben, dass dieerforderliche medizinische Versorgung gewhrleistet ist.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz will die Bundesregierung
ganz gezieltVerbesserungen der rztlichen und zahnrztlichen
Versorgung in Pflegeheimenerreichen und hat deshalb eine Reihevon Manahmen im Gesetz vorgesehen. Aber auch das bereits
geltende Recht bietet in der gesetzlichen Krankenversicherung ver-schiedene Mglichkeiten zur Verbesserung der (zahn-)rztlichen Ver-
sorgung in Pflegeheimen. Es hngt vor allem entscheidend von denVerantwortlichen vor Ort ab, ob diese Mglichkeiten auch umfassendund bedarfsgerecht genutzt werden. Um die Nutzung dieser Mglich-
keiten gezielt zu frdern, werden mit dem neuen Gesetz einige der
bestehenden Regelungen verbindlicher gestaltet:
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Mit dem neuen Gesetz werden die Kassen(zahn-)rztlichen Vereini-
gungen verpflichtet, auf Antrag eines Pflegeheims einen Kooperati-
onsvertrag zwischen Pflegeheim und rzten bzw. Zahnrzten nichtnur wie bisher anzustreben, sondern zu vermitteln. Ziel dieserKooperationsvertrge ist es, eine ausreichende rztliche und zahn-rztliche Versorgung der Pflegeheimbewohner sicherzustellen.
Zur Frderung solcher Kooperationsvertrge oder einer kooperati-
ven und koordinierten rztlichen und pflegerischen Versorgungvon Pflegeheimbewohnern kann im Bereich der vertragsrztlichen
Versorgung eine zustzliche Vergtung fr die Besuche der rzte inden Pflegeheimen vereinbart werden. Diese zustzliche Vergtungwird zwischen der Kassenrztlichen Vereinigung und den gesetz-
lichen Krankenkassen vereinbart. Die Mglichkeit, solche zustz-lichen Vergtungen zu vereinbaren, ist gesetzlich zunchst befristetworden bis zum 31. Dezember 2015. Dann sollen die Auswirkungen
dieser Regelungen, das heit die tatschlichen Verbesserungen inder medizinischen Versorgung der Pflegeheimbewohner geprft
werden. Das Ergebnis dieser berprfung ist entscheidend fr eineVerlngerung der getroffenen gesetzlichen Manahmen.
Um im Bereich der vertragszahnrztlichen Versorgung Anreize frZahnrzte zu schaffen, Kooperationsvertrge zu vereinbaren undHausbesuche bei Pflegeheimbewohnern durchzufhren, hat der
Bewertungsausschuss eine zustzliche Vergtung fr zahnrztlicheLeistungen vorzusehen, die im Rahmen eines Kooperationsvertra-
ges erbracht werden.
Die aufsuchende zahnrztliche Betreuungin Einrichtungen und
in huslicher Umgebung wurde bereits mit dem GKV-Versorgungs-strukturgesetz verbessert. Zahnrztinnen und Zahnrzte erhalten eine
zustzliche Vergtung fr die aufsuchende Versorgung von Pflegebe-drftigen und Menschen mit Behinderungen, die eine Zahnarztpraxisaufgrund ihrer Pflegebedrftigkeit oder Behinderung nicht oder nur
mit hohem Aufwand aufsuchen knnen. Mit dem Gesetz zur Neuaus-
richtung der Pflegeversicherung wird diese Vergtung aus Grndender Gleichbehandlung auf die nunmehr aufsuchende Betreuung vonimmobilen Personen mit erheblich eingeschrnkter Alltagskompetenzausgeweitet.
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Generell ist die Frage der rztlichen, fach- und zahnrztlichen Ver-
sorgung der Bewohner ein wichtiges Kriterium bei der Entscheidung
fr eine Pflegeeinrichtung. Deshalb mssen Pflegeheime ab dem1. Januar 2014 darber informieren, wie sie die medizinische Versor-gung inklusive der Versorgung der Heimbewohner mit Arzneimittelnorganisieren.
Entbrokratisierung in der Pflege
Ein wichtiges Anliegen des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes ist es,dass Pflegekrfte und Angehrige mglichst viel Zeit fr die Versor-gung der Pflegebedrftigen haben. Die Regelungen und deren Umset-zung sollen deshalb mit mglichst wenig brokratischem Aufwand
verbunden sein. Die vom Bundesministerium fr Gesundheit beru-fene Ombudsfrau zur Entbrokratisierung der Pflege hat Empfehlun-
gen abgegeben, die Eingang in das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzgefunden haben:
Zuschsse der Pflegekassen fr Manahmen zur Verbesserung desindividuellen Wohnumfelds des Pflegebedrftigen werden knftig
ohne einen Eigenanteil des Pflegebedrftigen gewhrt. Die Prfungder Einkommenssituation des Pflegebedrftigen entfllt somit.
Um als verantwortliche Pflegefachkraft anerkannt zu werden, istneben dem Abschluss einer relevanten Ausbildung eine praktischeBerufserfahrung in dem erlernten Ausbildungsberuf von zwei Jah-
ren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. Diese Rahmenfristverlngert sich um Zeiten, in denen die Fachkraft eine pflegebedrf-
tige Person wenigstens 14 Stunden wchentlich gepflegt hat oderan einem relevanten Studium oder Weiterbildungslehrgang teilge-nommen hat. Bislang betrug die Rahmenfrist fnf Jahre. Die Verln-
gerung der Frist dient der Erleichterung des Wiedereinstiegs in denBeruf, zum Beispiel nach familienbedingter Unterbrechung.
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Die Voraussetzungen fr den Abschluss eines Gesamtversorgungs-
vertrages werden durch eine Konkretisierung des Anwendungsbe-
reichs vereinfacht.
Die Verpflichtung zugelassener Pflegeeinrichtungen zur Zahlung der
ortsblichen Vergtung wird auf die Flle begrenzt, in denen keine
Mindestentgeltregelung gilt.
Die Pflegedienstleitung ist in ambulanten Einrichtungen oft selbst in
die Pflege eingebunden. Bei der Prfung von ambulanten Pflegediens-
ten findet deshalb bereits heute oft eine Ankndigung der Prfungam vorherigen Tag statt, um die Anwesenheit der Pflegedienstleitung
und die organisatorische Durchfhrung sicherzustellen. Das wird jetzt
gesetzlich so verankert.
Bei Qualittsprfungen in Pflegeheimen wird klargestellt, dass sich
die Bewertung nicht nur auf die Pflegedokumentation sttzen darf(mit Tendenz zur Ausweitung derselben), sondern dass die Ergebnis-
orientierung, also die Inaugenscheinnahme der Patienten, auch eine
Rolle spielt.
Die Hilfsmittelversorgung wird durch eine klarstellende Regelung
vereinfacht, wann eine vertragsrztliche Verordnung erforderlich ist
oder von den Krankenkassen verlangt werden kann.
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Beitragssatz wird angepasst und die private
Vorsorge staatlich gefrdert
Hherer Beitragssatz finanziert die LeistungsverbesserungenEine Erhhung des Beitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte macht die
Leistungsverbesserung mglich. Auf diese Weise werden der sozialenPflegeversicherung rund 1,1 Milliarden Euro jhrlich zustzlichzur Verfgung stehen. Zum 1. Januar 2013 steigt der Beitragssatz von
1,95 auf 2,05 Prozent des Bruttoentgelts. Kinderlose zahlen 0,25 Pro-
zentpunkte mehr.
Der Staat frdert private VorsorgeDie soziale Pflegeversicherung ist Mitte der neunziger Jahre als Teil-
kaskoversicherung konzipiert worden. Die Leistungen decken somitnur einen Teil der anfallenden Kosten ab. So bekommt man zum
Beispiel bei einer Heimbetreuung mit der hchsten Pflegestufe III1.550 Euro im Monat. Der Heimplatz kostet jedoch mehr als das
Doppelte. Wer Pflege braucht, muss also einen Eigenanteil auringen.Der Eigenanteil stammt entweder aus den Einknften und Ersparnis-
sen des Pflegebedrftigen, Hilfen der Kinder oder einer Zahlung desGrundsicherungstrgers bzw. Sozialamtes.
60 Euro Zulage im Jahr vom Staat
Jeder, der als Ergnzung zur gesetzlichen Pflegeversicherung eine pri-
vate Zusatzversicherung abschliet, die den gesetzlichen Ansprchengengt, kann ab 2013 einen Zuschuss vom Staat in Hhe von fnf Euro
im Monat bzw. 60 Euro im Jahr bekommen. Diese staatliche Frderungist unabhngig vom Einkommen. Der Zuschuss wird direkt an das Ver-sicherungsunternehmen gezahlt und dem Versicherungsvertrag der
zulageberechtigten Person gutgeschrieben. Bezieher von Arbeitslosen-geld II oder Sozialhilfe mssen die Gelegenheit haben, den Vertrag zu
kndigen oder bis zu einer Dauer von drei Jahren ruhend zu stellen.
Frderung von Pflege-Tagegeld-Versicherungen
Bei Pflegekostentarifen erstatten die Unternehmen nur die nachge-wiesenen Kosten, die nach Zahlungen der gesetzlichen Pflegekassen
brig bleiben. Bei der Pflege-Tagegeld-Versicherung erhlt der Ver-
Das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz
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sicherte einen vertraglich vereinbarten festen Betrag, abhngig
von der Pflegestufe. Die Versicherten knnen das Geld nach freiem
Ermessen verwenden.
Die nun beschlossene Frderung der privaten Pflegevorsorge gilt nurfr Pflege-Tagegeld-Versicherungen. Die Hhe der Pflege-Tagegelder
in den einzelnen Pflegestufen hngt von den eingezahlten Prmien ab,zu denen die staatliche Frderung addiert wird.
Knapp zwei Millionen Menschen in Deutschland haben sich schon
mit einer privaten Pflegeversicherung abgesichert, bevor die staatlicheFrderung beschlossen wurde. Diese bereits abgeschlossenen Pflege-Zusatzversicherungen knnen mit dem monatlichen Zuschuss in
Hhe von fnf Euro nur gefrdert werden, wenn die fr die neuen,staatlich gefrderten Pflege-Zusatzversicherungen gesetzlich festge-legten Voraussetzungen erfllt werden. Dies muss fr jeden Einzelfall
geprft werden.
Versicherungsabschluss ohne GesundheitsprfungSowohl gesetzlich als auch privat Versicherte knnen die staatlichgefrderte Versicherung abschlieen. Die Bedingungen: Die Interes-
senten mssen mindestens 18 Jahre alt sein und drfen nicht schonLeistungen der Pflegeversicherung beziehen oder bezogen haben.
Versicherungsunternehmen, die frderfhige Pflegezusatztarife an-bieten, drfen keinen Bewerber aufgrund gesundheitlicher Risiken
ablehnen und keine Gesundheitsprfung durchfhren oder Risikozu-
schlge verlangen; Leistungsausschlsse sind ebenfalls nicht erlaubt.Eine Differenzierung der Prmie nach dem Alter ist hingegen mglich.
Ein Versicherter muss mindestens fnf Jahre Beitrge zahlen, ehe ereine Leistung der Versicherung in Anspruch nehmen kann. Die Pflege-
Tagegeld-Versicherung ist eine Risikoversicherung. Leistungen gibt esalso nur, wenn jemand vom Medizinischen Dienst der Krankenkasseoder von einem anderen, von der Pflegekasse beauftragten Gutachter
in eine der drei Pflegestufen der gesetzlichen Pflegekasse eingestuft
wurde oder eine sogenannte erhebliche Einschrnkung der Alltags-kompetenz, beispielsweise ein Demenzerkrankung, vorliegt.
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Impressum
HerausgeberBundesministerium fr GesundheitKommunikationsstab (Referat ffentlichkeitsarbeit)11055 Berlin
Konzeption und Text: Bundesministerium fr Gesundheit, A&B One
Gestaltung:A&B One
Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG
Fotos:Andreas Reeg
3. aktualisierte Auflage:Juli 2012Erstauflage:April 2012
Wenn Sie diese Broschre bestellen mchten:
Bestell-Nr.: BMG-P-07069E-Mail: [email protected]: 01805 / 77 80 90*Fax: 01805 / 77 80 94*Schriftlich: Publikationsversand der Bundesregierung
Postfach 48 10 09
18132 Rostock
* Fr diesen Anruf gilt ein Festpreis von 14 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetzund maximal 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
Deutschland verndert sich. Wir werden weniger und im Durchschnitt lter.Bereits in diesem und im nchsten Jahrzehnt wird die Bevlkerung in Deutschlanddeutlich altern und auch zurckgehen. Fr fast alle Bereiche unseres Landes undunser Zusammenleben hat das erhebliche Folgen. Weitere Informationen findenSie im Internet unter: www.jedes-alter-zhlt.de
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Ratgeber zur Pflege
Bestellnummer:BMG-P-07055
Pflegen zu Hause
Bestellnummer:
BMG-P-G502
www.bundesgesundheitsministerium.de
Pflegen zu Hause
Ratgeber fr die husliche Pflege
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Wenn das Gedchtnis
nachlsst
Bestellnummer:
BMG-P-G504
Wenn das Gedchtnis
nachlsst
Ratgeber: von der Diagnose
bis zur Betreuung
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Informationsangebote
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Brgertelefon
Das Brgertelefon des Bundesministeriums fr Gesundheit erreichen Sie montags bis donnerstags
von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr unter folgenden Telefonnummern:
Fragen zur Krankenversicherung
030/340 60 66 - 01
Fragen zur Pflegeversicherung
030/340 60 66 - 02
Fragen zur gesundheitlichen Prvention
030/340 60 66 - 03
Service fr Gehrlose/Telefax
030/340 60 66 - 07
Gebrdentelefon ISDN-Bildtelefon
030/340 60 66 - 08
Service fr Gehrlose/Schreibtelefon
030/340 60 66 - 09
Fragen zur Suchtvorbeugung
02 21/89 20 31**
Gesundheitspolitische InformationenDie Vierteljahresschrift berichtet aus der Arbeitdes Bundesgesundheitsministeriums und wirdIhnen kostenlos per Post zugesandt. Abonnementunter: www.bmg-gp.de
InfobltterDie GP_Infobltter bieten Ratgeberinformationen
fr Patienten und Verbraucher zu Einzelthemen
der Gesundheitsversorgung. Sie knnen im E-Mail-
Abonnement bezogenwerden:www.bmg-gp.de
NewsletterDer Newsletter informiert zur aktuellen Gesund-
heitspolitik und wird Ihnen regelmigper E-Mail
zugesandt. Sie finden das Anmeldeformular unterwww.bmg-gp.de
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Fax: 0 18 05 / 77 80 94*Schriftlich: Publikationsversand der
BundesregierungPostfach 48 10 09, 18132 Rostock
InternetportalAktuelle Informationen des Bundesministeriumsfr Gesundheit finden Sie unter:www.bundesgesundheitsministerium.de
** BZgA-Informationstelefon zur Suchtvorbeugung,
Mo Do 10 bis 22 Uhr, Fr So 10 bis 18 Uhr
* Kostenpflichtig: Fr diesen Anruf gilt ein Festpreis von
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