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Das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (und mehr) Bad Steben, 10 November 2011 Dipl. Sportwiss. Michael Weilandt

Das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen ... · R 94.11 Muster eines Vertrages über die Übernahme der Wasseraufsicht im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in

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Das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (und mehr)

Bad Steben, 10 November 2011 Dipl. Sportwiss. Michael Weilandt

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Was erwartet Sie?1. Rechtliche Einordnung von Normen und

Richtlinien2. Das Regelwerk der DGfdB3. Nationale Normung (DIN)4. Internationale Normung (CEN, ISO)

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Einbindung in Europäisches R

echt

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Verbindlichkeit von Normen• DIN Normen sind anerkannte Regeln der Technik

„Anerkannte Regel der Technik

Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.“ (EN 45020; 2006)

• Verbindlichkeit durch vertragliche Vereinbarung, Zitat in Gesetzen oder Rechtsprechung

• Vereinbarung zwischen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und DIN über Rücknahme von UVVen, wenn eine Norm mit Sicherheitsanforderungen herauskommt.

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Was macht eine anerkannte Regel der Technik noch aus:

• Beteiligung von Experten aus den interessierten Kreisen

• Öffentliche Beteiligung (Entwurf mit Möglichkeit des Einspruchs)

• Erarbeitung nach DIN 820

• Anerkennung in der Fachwelt, bei Gericht

Dies gilt auch für andere Richtlinien und Merkblätter, die nach diesem Verfahren erarbeitet werden.

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Die “Grundsätze für das Regelwerk der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V.“

§ 1 Einleitung§ 2 Begriffsbestimmungen§ 3 Organisation der Regelwerksarbeit§ 4 Gestaltung der Richtlinien und Arbeitsunterlagen

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§ 5 Beschlussfassung über RichtlinienRichtlinien und Richtlinien-Entwürfe werden in Arbeitskreisen erarbeitet und im zuständigen Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung gestellt. Der Ausschuss verabschiedet in fachlicher Hinsicht und gibt bei Schlussfassungen damit eine Empfehlung für die Beschlussfassung des Erweiterten Vorstandes. Die endgültige Entscheidung liegt beim Erweiterten Vorstand der DGfdB. Eine Ablehnung ist zu begründen.

Die Fachöffentlichkeit wird in Form eines Einspruchsverfahrens und, falls beantragt, eines Berufungsverfahrens beteiligt.

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§ 6 Erarbeitung von ArbeitsunterlagenArbeitsunterlagen werden in Arbeitskreisen erarbeitet und im zuständigen Ausschuss zur Diskussion und Abstimmung gestellt. Der Ausschuss verabschiedet Arbeitsunterlagen in fachlicher Hinsicht und gibt damit eine Empfehlung für die Beschlussfassung des Erweiterten Vorstandes.

Die Fachöffentlichkeit muss bei Arbeitsunterlagen über die Mitarbeit im Arbeitskreis oder Ausschuss hinaus nicht beteiligt werden.

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§ 8 Urheberrecht

§ 9 Geschäftsführung Die laufenden Geschäfte der Ausschüsse und Arbeitskreise sowie Verbreitung und Vertrieb der Publikationen werden von der Geschäftsstelle des Verbandes abgewickelt, der die Federführung für den Ausschuss hat. Näheres regelt die Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise.

§ 10 Inkrafttreten

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Arbeitsunterlagen• A 8 Muster einer Haus- und Badeordnung für öffentliche Bäder, Dezember

2010• A 25 Betriebsbuch für die Wasseraufbereitungsanlage (nach DIN 19643),

Januar 2006 • A 41 Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in

Schwimmbädern (Liste RK), Juni 2011 • A 51 Muster eines Nutzungsvertrages für die Überlassung von

Schwimmbädern an Vereine, August 2011 • A 66 Überwintern von Becken in Freibädern, Mai 2001 • A 75 Arbeitsgrundlage zur Beurteilung von Auszubildenden und

Praktikanten im Beruf Fachangestellte/r für Bäderbetriebe, Februar 2006

• …

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Fachbücher und Veröffentlichungen• C 1 KOK-Richtlinien für den Bäderbau, 2002 • C 6 Baurichtlinien für medizinische Bäder, 203 • C 10 Alles über Saunabaden, 1992 • C 36 Chronik der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V., 999 • C 41 Schulschwimmen - Beispiele zur Organisation, 2009• …

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Richtlinien• R 25.04 Schwimm- und Badebecken aus Stahlbeton, Januar 2011 • R 25.07 Gefälleausbildung in Bodenbelägen von Schwimmbädern, Mai

2001 • R 25.08 Einsatz von Edelstahl in Schwimmbädern -Teile I-IV , März 200• R 60.03 Vermeidung von Gefahren an Ansaug-, Ablauf und Zulaufanlagen

in Schwimm- und Badebecken, Mai 2007 • R 64.01 Die Thermische Schleuse zur Legionellenprophylaxe in Bädern,

August 2011 • R 65.03 Desinfektion des Schwimm- und Badebeckenwassers, Oktober

2000 • R 65.08 Möglichkeiten des Teillastbetriebs der Aufbereitungsanlagen von

Schwimm- und Badebeckenwasser, Mai 2004• R 66.01 Beleuchtungstechnik in Bädern, April 2008

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Richtlinien• R 94.05 Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Bädern

während des Badebetriebs, Februar 2008 • R 94.10 Einsatz von Rettungsschwimmern der Wasserrettungs-

organisationen (WRO) in öffentlichen Bädern, Septembe 2006 • R 94.11 Muster eines Vertrages über die Übernahme der Wasseraufsicht

im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in öffentlichen Bädern, September 2006

• R 94.12 Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebes, August 2011

• R 94.13 Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Naturgewässern, August 2011

• …

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Regelwerksrelevante Arbeitsthemen Ausschuss Bäderbetrieb•

DGfdB

R 94.04 „Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern“

(AK

Organisation)

DGfdB

R B 60 „Betriebliche und technische Voraussetzungen zur Säuglings-

und

Kleinstkinderwassergewöhnung“

(AK Organisation)

Ertrinkenden-Erkennungsysteme

(AK Organisation)

Arbeitshilfe zur Erstellung einer örtlichen Betriebsanweisung für

Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas (AK Organisation)

Sicherheit bei der Organisation und Durchführung von Schwimm-

und auf das

Schwimmen vorbereitenden Kursen (AK Organisation, Schwimmbadpersonal.

Aus-

und Fortbildung)

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Regelwerksrelevante Arbeitsthemen Technischer Ausschuss•

DGfdB

R 65.xx: „Überprüfung der biologischen Funktion von Aufbereitungs-

anlagen

von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung “

(AK Wasser-

aufbereitung)

Prüfverfahren zur Beurteilung der wasserabweisenden Eigenschaften von

Alternativ-

Abdichtungen unter keramischen Wandbelägen in Nassräumen“

(AK

Bäderbau)

Richtlinie 12.01 „Neu-

und Umbau eines Bades“

(AK Bäderbau)

Richtlinie 25.08 „Einsatz von Edelstahl in Schwimmbädern“

(AK Bäderbau)

Richtlinie 25.05 „Sanierung von Schwimmbeckenkonstruktionen“

(AK

Bäderbau)

Werkstoffe im Bäderbau (AK Bäderbau)

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Regelwerksrelevante Arbeitsthemen Technischer Ausschuss•

Richtlinie 25.03 „Kriterien zur Beurteilung von Beckenabdeckungsanlagen“

(AK

Bäderbau)

Anforderungen an Floating Tanks

LED –

Beleuchtung in Bädern (AK Elektrotechnik)

Energetische Optimierung von Bädern (AK Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-

und

Energeitechnik)

Instandhaltung in Bädern (AK Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-

und

Energietechnik)

pH-Wert-Einstellung

bei Anlagen zur Aufbereitung von Schwimm-

und

Badebeckenwasser (AK Wasseraufbereitung)

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Nationale Normung• DIN 19643 „Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser“• VDI 2089 „Technische Gebäudeausrüstung von Schwimmbädern“• DIN VDE 0100-702 „Errichten von Niederspannungsanlagen -

Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Teil 702: Becken von Schwimmbädern und andere Becken“

• FLL „Richtlinien für Planung, Bau, Instandhaltung und Betrieb von Freibädern mit biologischer Wasseraufbereitung (Schwimm- und Badeteiche)“

• …

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Internationale Normung• DIN EN 15288 „Schwimmbäder“• DIN EN 1069 „Wasserrutschen …“• DIN EN 13451 „Schwimmbadgeräte“• ISO 20712 „Wasser-Sicherheitsschilder und

Strand-Sicherheitsflaggen“• …

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Verhältnis der deutschen und internationalen Normen

• EN-Normen müssen als deutsche Norm übernommen werden.

• ISO Normen müssen vom DIN nicht als deutsche Norm übernommen werden

• Sie können bei einer Übernahme verändert werden.

• Sie können teilweise übernommen werden.

• In der europäischen Normung (z. B. EN 15288) wird in der Regel auf ISO-Normen verwiesen.

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Mitarbeit im ISO/CEN/DIN

• Aufwand (Zeit, Reisekosten und Pauschale)

• Einbringen von Kenntnissen und Erfahrungen

• Außendarstellung für den Verband

• Interessenvertretung für das deutsche Badewesen

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Stimmverteilung im CEN

Annahme bei 71%

(259)

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Was ist Normung• Vereinheitlichung (Bsp.: DIN A 4, M 6)

• Beschreibung technischer Standards, Prüfanforderungen

• Marktöffnung für Produkte (Bsp.: Pulveraktivkohle aus verbrannten Knochen britischer BSE-Rinder)

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Die Normenreihe DIN EN 13451

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DIN EN 13451 „Schwimmbadgeräte“Früher DIN 7931 bis 7939

• DIN EN 13451 Teil 1 Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren

• DIN EN 13451 Teil 2 Leitern, Treppenleitern und Griffbogen

• DIN EN 13451 Teil 3 Zusätzliche besondere sicherheitstechnische An- forderungen und Prüfverfahren für Flansche und Auslässe

• DIN EN 13451 Teil 4 Startblöcke• DIN EN 13451 Teil 5 Schwimmbahnleinen• DIN EN 13451 Teil 6 Anschlagplatten• DIN EN 13451 Teil 7 Wasserballtore• DIN EN 13451 Teil 10 Sprunganlagen• DIN EN 13451 Teil 11 Hubböden, Hubwände

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DIN EN 13451 Teil 1

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Jenseits von EuropaISO 20712 “Water safety signs and beach safety flags”Part 1: Specifications for water safety signs used in workplaces and public areas

Part 2: Specifications for beach safety flags

Part 3: Guidance for the use of water safety signs and beach safety flags

Guidelines for safe recreational water environments(Weltgesundheitsorganisation (WHO))VOLUME 1

Coastal and fresh waters

VOLUME 2

Swimming pools, spas and similar recreational-water environments

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ISO 20712 “Water safety signs and beach safety flags”

• Part 1: Specifications for water safety signs used in workplaces and public areas

• Part 2: Specifications for beach safety flags

• Part 3: Guidance for the use of water safety signs and beach safety flags

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Sicherheitsschilder – Regelwerke• DIN 4844-1: Graphische Symbole – Sicherheitsfarben und

Sicherheitszeichen –

• Teil 1: “Gestaltungsgrundlagen für Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und in öffentlichen Bereichen”

• Teil 2: “Sicherheitskennzeichnung — Sicherheitszeichen”

• ISO 7010: “Graphical symbols – Safety colours and safety signs – Safety signs used in workplaces and public areas”

• BGV A 8 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“

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Einordnung der Sicherheitschilder• Sicherheitschilder werden als letztes Glied einer

Kette von Sicherheitsmaßnahmen baulicher und organisatorischer Art gesehen. Sie sollen das Restrisiko abdecken.

• Die größte Bedeutung haben Sicherheitschilder für den Arbeitsschutz,

• Die Umsetzung der Normvorgaben für den Freizeitbereich ist zumindest gewöhnungsbedürftig.

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Rettungsschilder

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Brandschutz-Schilder

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Verbotsschilder

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Warnschilder

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Schilder für Hallen- und Freibäder?

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Schilder für Hallen- und Freibäder?

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Schilder für Hallen- und Freibäder?

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Schilder für Hallen- und Freibäder?

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Schilder für Hallen- und Freibäder?

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Annex B (informativ)

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Annex B (informativ)

Beispiele für die Anordnung von Schildern (nicht maßstabsgerecht) auf dem Beckenumgang und im Becken

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Alles klar?