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02-2018 Das Magazin für Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen der artikula tor

der artikulator - mdzi.de · 5 der artikulator 02/2018 Berufspolitik In der letzten Ausgabe des Maga-zins „der Artikulator“ haben wir dar- über berichtet, dass der VDZI sich

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Datenschutzbeauftragter 010001000110100101100101011100110110010100100000011101110110100101110010011001000010000001111010100010001101001011001010111001101100101001000000111011101101001011100100110010000100000011110100111010100100000011001010110100101101110011001010111001000100000011101110110010101101001011101000110011101100101011010000110010101101110011001000110010101101110001000000101011001100101011100100110010101101001011011100110100001100101011010010111010001101100011010010110001101101000011101010110111001100111001000000110010101110101011100100110111101110000110000111010010001101001011100110110001101000010111111111111000100000 Datenschutzrechtes 011001101100001110111100011010000111001001100101011011100010111000100000010101111100001110100100011010000111001001100101011011100110010000100000011000100110100101110011011011000110000101101110011001110010000001100100011101010111001001100011011010000010000001101110011000010111010001101001011011110110111001100001011011000110010100100000010001110110010101110011011001010111010001111010011001110110010101100010011101010110111001100111011001010110111000100000011000010111010101100110001000000100011101110010011101010110111001100100011011000110000101100111011001010010000001100100011001010111001000001100000111111100000 Bundesdatenschutzgesetz 01100100011011110110001101101000001000000110010101110010011010000110010101100010011011000110100101100011011010000110010100100000010101010110111001110100011001010111001001110011011000110110100001101001011001010110010001100101001000000110001001100101011100110111010001100001011011100110010001100101011011100010110000100000011101110110100101110010011001000010000001100100011010010110010100100000 Datenschutz-Grundverordnung 01100100011010010111001001100101011010110111010000100000011001110110010101101100011101000110010101101110011001000110010101110011001000000101001001100101011000110110100001110100001000000110100101101110001000000110000101101100011011000110010101101110001000000100110101101001011101000110011101101100011010010110010101100100011100110111001101110100011000010110000101110100011001010110111000100000011100110110010101101001011011100010111000100000010001110110010101110010011010010110111001100111011001010010000001010101011011100111010001100101011100100111001101100011011010000110100101100101011001000110010100100000011100110110100101101110011001000010000001100001011011000110110001100101011011100110011001100001011011 EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) 00011011000111001100100000011001000111010101110010011000110110100000100000011001000110100101100101001000000100110111000011101101100110011101101100011010010110001101101000011010110110010101101001011101000010000001110011011011110110011100101110001000001110001010000000100111101100001110010110011001100110011001101110011101010110111001100111011100110110101101101100011000010111010101110011011001010110110001101110111000101000000010011100001000000111101001110101001000000110010101110010011101110110000101110010011101000110010101101110001011100010000011000011100101100110011001100110011011100111010101101110011001110111001101101011011011000110000101110101011100110110010101101100011011100010000001100010011010010110010101110100011001010110111000100000011011100110000101110100011010010110111101101110011000010110110001100101011011100010000001000111011001010111001101100101011101000111101 Update Datenschutz 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02-2018

Das Magazin für Berlin-Brandenburg, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen

der artikulator

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der artikulator 02/2018

AMZ Allianz für Meisterliche Zahntechnik

Inhalt / Editorial

der artikulator - Magazin der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Westsachsen

Herausgeber: Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung, Hamburg und Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, WestsachsenRedaktion Berlin: Obentrautstr. 16/18, 10963 Berlin, E-Mail: [email protected] - 030/393 50 36Redaktion Hamburg: Bei Schuldts Stift 3, 20355 Hamburg, E-Mail: [email protected] - 040/35 53 43-0Redaktion Magdeburg: Zum Handelshof 9, 39108 Magdeburg, E-Mail: [email protected] - 0391/73 46 455V.i.S.d.P.: RAin Judith Behra, Geschäftsführerin der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung

Layout: Michael Paul. Herstellung und Vertrieb: Das Team der Geschäftsstelle der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung. Bildnachweise: Titel: Michael Paul; Seiten 4-6: Fotolia.com, Michael Paul; Seite 7 ZTI Nord; Seite 11: Annett Zosel; Seite 12: Birkholz & Mohns; Seite 13: Innungen Nord; Seiten 14 - 15: Michael Paul; Seite 16 : Frithjof Uding; Seite 17 ZTI Nord; Seiten 18 Michael Paul; Seite 19 ZTI Nord; Seite 21 F.Jasper, Th. Schramm, unten: Konstantin Gastmann; Seite 22 MDZI

IMPRESSUM

Inhalt Auf ein Wort...

Impressum / Auf ein Wort... 2

Betriebsführung

Update Datenschutz 3

Berufspolitik/Betriebsführung

Preisverhandlungen abgeschlossen 5

Gutachten Praxislabor auch vor 30 Jahren schon aktuell

6

Paradigmenwechsel Meisterprüfung-Treffen JungunternehmerInnen

66

Recht

Fristlose Kündigung MitschnittPersonalgespräch

9

Riester-Verträge kündigen?Verjährung Beitragsansprüche

910

Arbeitszeugnis getackert ? 10

Ausbildung

Ausbilderberatung ZT in Potsdam 11

Regionales

Stammtisch Birkholz&Mohns 12

Versammlung Norddeutsche Zahn-technik, Geno Meisterlabore

13

Regionalversammlung Rostock 13

Rede zur Gesellenprüfung 14

Freisprechungsfeier Sachsen-Anhalt 16

Freisprechungsfeier Hamburg,

Schleswig-Holstein, Neumünster 17

Freisprechungsfeier Berlin/Brandenbg 18

Freisprechungsfeier Meckl.-Vorpom. 19

Regionalversammlung MDZI 20

Umweltsiegel im Doppelpack 21

Silberner Meisterbrief verliehen 22

Partynia, wikimedia.org

Auf ein Wort – Datenschutz

Wie Sie – hoffentlich – alle bereits wissen, tritt ab 25. Mai 2018 die neue Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Anlässlich dieses Ereignisses ha-ben das SINUS-Institut und das YouGov eine Studie durchgeführt und die Deutschen gefragt, was sie persönlich für den Schutz ihrer Daten tun – mit interessanten Ergebnissen:

Im digitalen Zeitalter ist der Schutz ihrer persönlichen Daten den Deutschen (93 %) besonders wichtig, jedoch zweifeln 56 % daran, dass ihre Informatio-nen ausreichend geschützt sind; 55 % haben das Gefühl, keinerlei Kontrolle über ihre Daten im Internet zu haben. Auch sind sich 64 % der Befragten einig: Datenschutz ist heutzutage so präsent wie nie und muss eine extrem hohe Bedeutung beigemessen werden – nur 29 % finden hingegen, dass dieses Thema zu wichtig genommen wird.

Um ihre Daten zu schützen, greifen die Deutschen zu vielerlei Maßnah-men. Online-Accounts mit sichereren Passwörtern zu versehen gilt als ein wichtiger erster Schritt. 86 % der Befragten sehen dies genauso und nutzen mindestens zwei verschiedene Kennwörter, davon verwenden 25 % sogar mehr als zehn verschiedene; dahingegen geben sich nur 2 % mit nur einem einzigen Passwort zufrieden. Nur die Hälfte der Befragten greift jedoch auf einen Ad-Blocker zurück oder ändert die Grundeinstellungen ihres Internet-browsers.

Auch hinsichtlich der Hardware spielt Datenschutz eine wichtige Rolle: Bis-her nutzen etwa 55 % der Befragten einen Laptop mit integrierter Webcam. Jedoch kleben nur 39 % dieser zum Schutz die Kamera ab.

Alles in allem fühlen sich nur 60 % über die wichtigsten technischen Ent-wicklungen im Internet ausreichend und sicher informiert – wie steht es mit Ihnen? Sowohl für Unternehmer als auch Privatpersonen wird das Thema Datenschutz unumgänglich. Die Menschen, gerade in Deutschland, reagie-ren sensibel auf dieses Thema, nicht zuletzt durch Skandale wie bei face-book. Zeit, etwas für die eigene Sicherheit und die Ihrer Kunden zu tun, aber definitiv kein Grund für Panik!

Mitteldeutsche Zahntechniker-Innung

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der artikulator 02/2018

Betriebsführung

Update Datenschutz

Fortsetzung Seite 4

Per Rundschreiben haben wir Sie bereits über das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 infor-miert. Der Informationsbedarf ist groß – unsere Veranstaltungen zum Thema sind regelmäßig aus-gebucht! Hier möchten wir deshalb für Sie noch einmal zusammenfas-sen, mit welchen Schritten Sie be-ginnen sollten und inwieweit noch Klärungsbedarf besteht.

1. Was Sie tun müssen – erste Schritte Richtung DatenschutzDie Referentin der Landesdaten-schutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern, Frau Kämpfe, hat es in ihrem Vortrag als Zirkeltraining präsentiert: Also, nehmen Sie es sportlich! Ja, auf diejenigen, die das Thema Datenschutz bisher noch nicht im Fokus hatten, kommt nun etwas Arbeit zu. Die erforderlichen Maßnahmen können aber auch eine Chance sein, Betriebsabläufe gut zu organisieren und Kundinnen und Kunden durch Professionalität zu beeindrucken. Ihre Aufgabe be-steht darin, die personenbezoge-nen Daten (insbesondere Namen, Adressen, Versichertenstatus von Patienten sowie Daten Ihrer Ange-stellten), mit denen Sie es zu tun haben, zu schützen. Dieser Schutz muss einerseits technisch reali-siert werden, andererseits organi-satorisch. Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme. Um nichts zu übersehen, beziehen Sie am bes-ten Ihre Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter ein – vielleicht machen Sie im Anschluss ein nettes Team-Event, um das trockene Thema etwas in-teressanter zu machen. Überlegen Sie gemeinsam, wer wann welche Daten wie erhebt, nutzt, speichert etc. und schauen Sie sich gemein-sam die wichtigsten Vorschriften an (insbesondere Art. 5, 6, und 9 DS-GVO). Auf diese Weise sensibi-lisieren Sie das ganze Team für das Thema und holen alle an Bord. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten zudem nach entsprechender Information eine Verpflichtungser-

klärung unterzeichnen. Mit Hilfe der gesammelten Informationen und den zur Verfügung gestellten Vorla-gen erstellen Sie dann Ihr Verzeich-nis über die Verarbeitungstätigkei-ten. In diesem Verzeichnis sind für die verschiedenen Verfahren (z.B. Buchhaltung, Arbeitszeiterfassung) die erforderlichen Angaben zu do-kumentieren, z.B. die Zwecke der Verarbeitung, Betroffenengruppe, Rechtsgrundlage für die Verarbei-tung, die Löschfristen, etc.

Im Anschluss erstellen Sie eine Übersicht Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen. In diesem Rahmen ist zum Beispiel auch zu klären, wer in Ihrem La-bor auf welche Daten Zugriff hat und ob Akten und Server räumlich ausreichend ge-schützt sind.

Sofern Sie mit Dienstleistern zu-sammenarbeiten, insbesondere im Bereich Buchhal-tung oder IT, soll-ten Sie mit diesen Auftragsverarbei-tungsvere inba -rungen abschlie-ßen. Achten Sie darauf, dass die Dienstleister dem Recht der EU unterliegen und auch deren Server sich in der EU befin-den.

Muster für die zu erstellenden Do-kumente finden Sie z.B. im Mitglie-derbereiche des VDZI unter "mein vdzi.de." in der Rubrik Recht.

Überprüfen sollten Sie zudem die Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage, denn fast alle Internet-seiten verarbeiten personenbezo-

gene Daten, indem sie IP-Adressen speichern, ein Kontaktformular verwenden, facebook-links setzen oder Anwendungen wie Google Analytics nutzen.Im Interesse des Verbraucher-schutzes hat man als Besucherin oder Besucher einer Internetseite daher einen Anspruch darauf zu er-fahren, welche Daten zu welchem Zweck gesammelt werden, was mit diesen Daten geschieht und wie lange sie gespeichert werden. Der Inhalt Ihrer Datenschutzerklärung hängt also davon ab, inwieweit Ihre

Website Daten verarbeitet. Da die Datenschutzgrundverordnung inso-weit neue Anforderungen stellt, soll-ten alle Datenschutzerklärungen entsprechend überarbeitet werden. Wir empfehlen, dies mit Ihrem IT-Dienstleister abzustimmen.

2. Brauchen Sie eine/n Daten-schutzbeauftragte/n?Ein/e Datenschutzbeauftragte/r ist dann zu bestellen, wenn mindes-tens 10 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung

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der artikulator 02/2018

Betriebsführung

Update Datenschutzpersonenbezogener Daten be-schäftigt sind. Zum Teil wurde ver-treten, dass auch kleinere Labore eine/n Datenschutzbeauftrage/n bestellen müssen, weil die Kerntä-tigkeit die Verarbeitung besonders sensibler Gesundheitsdaten be-trifft. Mittlerweile hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbe-hörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass der Begriff „Ge-sundheitsberufe“ in Artikel

37 Abs. 1 lit. C Datenschutz-Grundverordnung eng auszulegen ist. Dentallabore fallen nicht darun-ter, so dass auch für diese grund-sätzlich der Schwellenwert von 10 Personen greift. Aber welche Per-sonen sind für die Ermittlung des Schwellenwertes mitzuzählen? Die Innungen und der VDZI setzen sich dafür ein, dass der Begriff der Datenverarbeitung möglichst eng ausgelegt wird, so dass nicht jede/r Techniker/in mitzuzählen ist. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten könnte jedenfalls dann aus-scheiden, wenn die Mitarbeiter/in-nen den Patientennamen nicht ken-nen. Sofern Sie künftig von Praxen statt des Namens nur noch Num-

mern mitgeteilt bekommen, ist das also ein Vorteil für Sie!

Natürlich können Sie auch freiwillig eine/n Datenschutzbeauftragte/n bestellen, um sich professionell aufzustellen und sich Unterstützung zu holen. Der oder die Datenschutz-beauftragte kann intern aus den Reihen Ihrer Angestellten rekrutiert werden oder extern beauftragt wer-den. Zu beachten ist, dass die Stel-

lung als Datenschutzbeauftragte/r einen besonderen Kün-

digungsschutz mit sich bringt. Die

Person sollte zudem nicht Teil der Ge-schäftsführung sein und sich sowohl mit Da-tenschutzrecht als auch mit Ihrer IT-Struktur aus-kennen. Sollten Sie eine externe Person oder ein Unternehmen be-auftragen wollen, wenden Sie sich

gerne an Ihre Ge-schäftsstellen. Wir

können Ihnen geeignete Personen zu guten Konditionen

an die Hand geben.

3. Muss mit den Praxen eine Auf-tragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen werden?Eine Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein/e Verantwortliche/r im Sinne des Datenschutzrechts ein anderes Unternehmen oder eine andere Person mit bestimmten Leistungen beauftragt, welche auch die Verarbeitung personenbezoge-ner Daten zum Gegenstand haben und streng nach Weisung auszu-führen sind (Bsp.: Outsourcing der Buchhaltung, IT-Dienstleister). Un-ter dem bisherigen Bundesdaten-schutzgesetz war das Verhältnis Labor/Praxis nicht als Auftragsver-arbeitung einzustufen. Durch die Neustrukturierung des Gesetzes

sind neue Auslegungsfragen ent-standen. Die Landesdatenschutz-behörden arbeiten noch daran, insoweit einheitliche Antworten zu finden. Die Innungen und der VDZI befinden sich im Austausch mit den Behörden und setzen sich für eine zügige Klärung ein. Von der Unterzeichnung von Auftragsverar-beitungsvereinbarungen raten wir vor diesem Hintergrund derzeit ab. Wichtig ist, dass Sie diesen Schritt gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden nachvollziehbar kommu-nizieren und gleichzeitig deutlich machen, dass Sie das Thema Da-tenschutz sehr ernst nehmen und dabei sind, alle datenschutzrechtli-chen Vorgaben umzusetzen. Sollte eine Auftragsverarbeitungsverein-barung erforderlich werden, werden wir Ihnen ein Muster zur Verfügung stellen und streben an, dieses mit den zahnärztlichen Verbänden, ins-besondere auch auf Bundesebene, abzustimmen, damit nicht jedes La-bor und jede Praxis in Deutschland die Vereinbarung neu verhandeln muss.

4. Fazit Wir alle haben ein Interesse da-ran, dass in dieser Gesellschaft mit Daten transparent und sicher umgegangen wird. Deshalb: Neh-men Sie das Thema ernst, aber geraten Sie nicht in Panik. Wie die Landesdatenschutzbeauftragte in Mecklenburg-Vorpommern den An-wesenden versicherte, sind zahn-technische Labore sicher nicht die ersten, die proaktiv von den Behör-den kontrolliert werden. Bei einer ersten Kontrolle drohen in der Regel auch (noch) keine Bußgelder. Die Kontrollbehörden werden im Falle von Verstößen zunächst beraten und verwarnen. Denn ein Bußgeld an sich führt noch nicht zu einem besseren Schutz der Daten. Und diesen sollen die Kontrollbehörden sicherstellen. Also, gehen Sie das Thema mit Schwung zuversichtlich an – Panik ist weder angezeigt noch ein guter Ratgeber.

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der artikulator 02/2018

Berufspolitik

In der letzten Ausgabe des Maga-zins „der Artikulator“ haben wir dar-über berichtet, dass der VDZI sich ge-zwungen sah, das Bundesschiedsamt anzurufen und dieses nur einen An-spruch auf Erhöhung des Bundesmit-telpreises um jahresdurchschnittlich 2 % anerkannt hat.

Das Schiedsamt begründet dies da-mit, dass die Vergütungserhö-hung daran zu messen ist, wie sich die Kosten für das Zahn-technikerhandwerk ausgehend von der Vergütungsvereinba-rung im Vorjahr verändert ha-ben. Dabei führt es ausdrücklich aus, dass für die Berechnung der jeweils aktuellen Vergütungssteigerung nicht Umstände zu berücksichtigen sind, die vor der letzten Vergütungsver-einbarung lagen. Also alle Argumen-te hinsichtlich der Frage der mehr-fachen Absenkung des Zahntechni-kerhandwerks in der Vergangenheit, der Fehlentwicklung im Lohnbereich, etc. seien ausdrücklich nicht zu be-rücksichtigen. Es könnten nur solche Kostenveränderungen herangezo-gen werden, die sich seit der letzten Vergütungssteigerung zugetragen haben. Kostensteigerungen seit der letztjährigen Vergütungserhöhung sind aber nur im Umfang von rund 1,98 % nachvollziehbar, weshalb das Schiedsamt im Ergebnis auf eine li-neare jahresdurchschnittliche Erhö-hung von 2 % kam.

Dies hat die Vergütungsverhandlun-gen auf Landesebene nicht einfacher gemacht, denn die Kassen haben uns selbstverständlich mit der Argumen-tation des Bundesschiedsamts kon-frontiert. Trotzdem konnte bei den Verhandlungen auf Landesebene den Kassen in der Regel ein Ergeb-nis oberhalb des Ausgangs des Bun-desschiedsamts abgerungen wer-den, wobei die Ergebnisse sehr un-terschiedlich ausfallen, was sicherlich verschiedene Gründe hat, aber auch mit der Zusammensetzung und Moti-vation der Verhandlungskommission auf Kassenseite zu tun hat, denn die Argumentationen der Verhandlungs-

kommissionen auf Zahntechnikerseite waren im Kern identisch.

Die Verhandlungskommissionen für das Land Sachsen hatten bereits bei dem Vergütungsabschluss für 2017 mit der Kassenseite vereinbart, dass es im darauffolgenden Jahr, also beim Ver-gütungsabschluss für 2018 „nur“ eine Vergütungsanhebung um die Grund-

lohnsummensteigerungsrate geben werde. Daran hat sich die Kassensei-te festhalten lassen, obwohl eine An-hebung des Bundesmittelpreises nur um 2 % erfolgte. Damit hat Sachsen in diesem Jahr wohl einen der besten Vergütungsabschlüsse bundesweit erzielen können. Für das Land Sach-sen-Anhalt konnte einer Erhöhung der Preise linear und jahresdurchschnitt-lich um 2,3 % erreicht werden, nach entsprechender technischer Erhöhung zum Ausgleich der in den Monaten Ja-nuar bis März ausgebliebenen Erhö-hung ergibt sich eine Preisanhebung ab 1. April 2018 um 3,07 %.

Für das Land Brandenburg konnte ebenfalls eine Erhöhung der Preise linear und jahresdurchschnittlich um 2,3 % erreicht werden, nach techni-scher Erhöhung entsprechend wie-derum 3,07 % ab 1. April 2018. Wei-ter konnte die Zusammenführung der im Vorjahr getrennten Preislisten nach § 57 und § 88 SGB V erreicht wer-den, wobei die Leistungen, die sowohl im Anwendungsbereich des § 57 als auch in dem des § 88 erbracht wer-den, auf der Basis der höheren Prei-se nach § 57 gesteigert wurden. Schließlich konnte der Versandgang auf 102,97 % des Bundesmittelprei-ses angehoben werden.

Für das Land Berlin war allein eine Erhöhung der Vergütung der BEL-Leistungspositionen um 2 % Jahres durchschnittlich zu erreichen (nach technischer Erhöhung ab 1. April

2,67 %), allerdings konnte auch hier eine Zusammenführung der beiden Preislisten nach § 57 und § 88 ent-sprechend dem Vergütungsabschluss in Brandenburg erzielt werden.

In den Bundesländern Hamburg und Schleswig-Holstein konnte man die Spitzenpositionen im bundesweiten Vergleich festigen bzw. sogar leicht

ausbauen.

Im Stadtstaat Hamburg war es möglich, eine Steigerung um 2,1 % im Bereich der Regel-versorgungen durchzusetzen,

d.h. eine Steigerung der Vergütungen ab dem 01.04.2018 um 2,8 %. Darü-ber hinaus war es möglich, besonde-re Steigerungen bei den BEL-II-2014 Positionen 001 0 (Modell) und 933 0, 933 8 (Versandgang) zu erzielen.

In Schleswig-Holstein konnten die Vergütungen von 104, 71 % auf 104,75 % zum Bundesmittelpreis an-gehoben werden. Auch hier war es möglich, über das Ergebnis des VDZI hinaus zu kommen.

Bei beiden Bundesländern muss man bedenken, dass die Vergütungen am oberen Korridorrand (105 % zum Bun-desmittelpreis) liegen und viel höhere Steigerungen gesetzlich nicht zuläs-sig gewesen wären, so dass sich mit Fug und Recht sagen lässt, dass das nahezu Maximale erreicht worden ist.

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist es gelungen, einen sehr guten Abschluss für das Bundesland zu er-zielen. Hier hat es Steigerungen von mindestens 2,5 % (3,33 % ab dem 01.04.2018) bzw. in vielen wichtigen Positionen um 2,97 % (3,96 % ab dem 01.4.2018) gegeben, beispielsweise konnte der Versandgang (933 0) auf 105 % zum Bundesmittelpreis gesetzt werden (mehr geht nicht!). Das zähe Ringen um jede einzelne Position durch ihre Verhandlungskommissi-on hat Früchte getragen. Insgesamt konnte das Bundesland damit den Abstand zu den westlichen Bundes-ländern nicht unerheblich verringern.

Preisverhandlungen abgeschlossen

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der artikulator 02/2018

Im Herbst 2016 veröffentlichte der Ar-beitgeberverband Zahntechniker e.V. ein viel beachtetes Gutachten mit dem Thema „Das zahnärztliche Praxis-labor -Handwerks-, berufs-, wettbe-werbs- und sozialrechtliche Grenzen“. Verfasser sind Prof. Dr. Steffen Det-terbeck und Prof. Dr. Hermann Pla-gemann. Dass die rechtliche Proble-matik zahnärztlicher Praxislabors die Rechtsprechung und Literatur schon

seit Jahrzehn-ten beschäftigt, ist hinreichend bekannt, redu-zieren die Pra-

xislabore zwangsläufig die Nachfra-ge nach Leistungen der gewerblichen Dentallabore oder bedrohen sogar deren Existenz.Weniger bekannt ist jedoch, dass der VDZI bereits im Jahre 1976 (!) ein Gut-achten zum Thema „Die Beurteilung der Wettbewerbslage zwischen Zahn-ärzten und Zahntechnikern“ erstel-len ließ. Verfasser dieses Gutachtens war Prof. Dr. Alfred Söllner. Sicherlich

sind einige rechtliche Feststellungen in diesem Gutachten nicht mehr ak-tuell. Trotzdem finden sich im Gutach-ten von Prof. Dr. Söllner bereits vie-le Punkte, die auch heute noch gültig sind und auch im aktuellen Gutach-ten der Professoren Dr. Steffen Det-terbeck und Dr. Hermann Plagemann erörtert werden. So heißt es beispiels-weise bei der Erörterung des Praxis-labors als unerheblichen Nebenbe-trieb bei Prof. Dr. Alfred Söllner: „Der Zahnarzt, der ein Praxislabor betreibt, muss mit diesem handwerklichen Ne-benbetrieb in die Handwerksrolle ein-getragen sein, wenn das Praxislabor den durchschnittlichen Umsatz und die durchschnittliche Arbeitszeit eines Einmannbetriebs der Zahntechniker übersteigt. Die Arbeitszeitgrenze ist stets überschritten, wenn bereits eine Arbeitskraft voll mit zahntechnischen Arbeiten beschäftigt ist“. Auch die Professoren Dr. Steffen Det-terbeck und Dr. Hermann Plagemann kommen zum Ergebnis, dass Praxis-labore im Ergebnis nur unter sehr be-grenzten Voraussetzungen nicht der Handwerksordnung (HWO) unterlie-gen und in der Regel auch diese be-grenzten Voraussetzungen nicht erfül-len und daher der Praxisinhaber das

Praxislabor nur betreiben dürfe, wenn er mit dem Zahntechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sei. Zum unerheblichen handwerkli-chen Nebenbetrieb heißt es im aktu-ellen Gutachten: „Ist das Praxislabor kein bloßer Hilfsbetrieb, unterliegt der Zahnarzt nicht den weiteren Anforde-rungen der HWO, wenn es ein uner-heblicher Nebenbetrieb nach §3 Abs. 1 und 2 der HWO ist. Dies ist schon dann nicht der Fall, wenn im Praxisla-bor ein Vollzeitmitarbeiter beschäftigt ist, gleiches gilt, wenn Teilzeitmitarbei-ter im Umfang eines Vollzeitmitarbei-ters tätig sind.

Sie sehen, liebe Leserinnen und Le-ser, was heute lebhaft diskutiert wird, wurde auch vor rund 30 Jahren schon beurteilt. Damit soll der Wert des ak-tuellen Gutachtens von Prof. Dr. Stef-fen Detterbeck und Prof. Dr. Hermann Plagemann keines Falls geschmä-lert werden. Es war längst überfällig, Fragen zur Zulässigkeit des Praxisla-bors der Zahnärzte auf den neuesten rechtlichen Stand zu bringen. Auf die-se Weise können wir uns im Rahmen unserer berufspolitischen Arbeit auf aktuelle Unterlagen stützen und über-zeugend argumentieren.

Gutachten zum zahnärztlichen Praxislabor – auch vor rund30 Jahren schon aktuell! Oder: Da war doch mal was!

Berufspolitik

Mit der Reform der Handwerksord-nung im Jahre 2004 war die Zahl der Berufe mit Meisterpflicht von 94 auf 41 reduziert worden. Bei 53 Handwerks-berufen ist seit dieser Zeit der Meister-brief nicht mehr Zulassungsvorausset-zung für die Ausübung dieser Hand-werksberufe. Für die Ausbildung in diesen Bereichen wird allerdings un-verändert der Meisterbrief verlangt.

Die Große Koalition hat sich nun auf die Fahnen geschrieben, in einigen Hand-werksberufen die Meisterpflicht wieder einzuführen! Offenbar hat sich die Er-kenntnis durchgesetzt, dass es durch die Reform der Handwerksordnung zu nicht unerheblichen Fehlentwicklun-

gen gekommen ist. Dies zeigt sich be-sonders beim Beruf des Fliesenlegers. Derzeit gibt es in Deutschland sechs-mal so viele Fliesenleger wie 2004. Aber die Ausbildung ist um etwa 1/3 zurückgegangen. Hinzu kommt, dass es sich bei den neuen Betrieben über-wiegend um Ein-Mann-Betriebe han-delte, von denen etwa 50% bereits nach fünf Jahren nicht mehr am Markt waren. Dies hat natürlich auch zu nicht unerheblichen Problemen bei der Ge-währleistung gesorgt. Denn bei Be-trieben, die vom Markt verschwunden sind, lassen sich etwaige Gewährleis-tungsansprüche kaum noch durchset-zen. Alle Handwerksorganisationen hatten vor der Handwerksreform im

Jahre 2004 nachhaltig vor diesen Pro-blemen gewarnt. Aber offenbar zeigt sich auch hier wieder: „Aus Schaden wird man klug.“

So erfreulich diese Entwicklung auf Bundesebene auch ist, es bleibt ab-zuwarten, was im Bereich der Euro-päischen Union in den nächsten Jah-ren passiert. Denn dort wird man nicht müde, die Zulassungsvoraussetzun-gen zur Ausübung des Handwerks in den einzelnen Mitgliedsstaaten wei-ter anzugleichen. Dass diese Harmo-nisierung der Vorschriften nicht auf Grundlage der in Deutschland gelten-den Vorschriften umgesetzt werden wird, dürfte klar sein.

Paradigmenwechsel bei der Pflicht zur Ablegung der Meisterprüfung?

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der artikulator 02/2018

Betriebsführung

...wird nicht darüber sinniert, dass früher alles besser war! Das wur-de auch an diesem sommerlichen Abend im April deutlich. In aus-gelassener, lockerer und zugleich ernsthafter Weise wurde mit Mitglie-dern des Vorstandes und Beschäf-tigten der Innung darüber diskutiert, was junge Laborinhaber/innen von einer Innung erwarten und wie sie selbst die Zukunft des Zahntechni-kerhandwerks sehen. Innung dürfe die Probleme nicht außer Acht las-sen, sollte aber auch nicht zur Platt-form von Frustration und Hoffnungs-losigkeit verkümmern. Sie müs-se vielmehr Hoffnung schaffen und proaktiv mit den Mitgliedern die Zu-kunft gestalten. Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Labor in einer Großstadt wie Hamburg liegt oder im ländlichen Raum von Mecklen-burg-Vorpommern. Das ungleiche Einkommensgefüge habe selbst-verständlich auch Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines Labors. Gleichwohl gebe es mehr Gemein-samkeiten als Unterschiede zwi-schen den zahntechnischen Betrie-ben. Die Vernetzung untereinander sei sehr wichtig, auch dafür müsse die Innung der Zukunft eine Platt-form bieten.

Unisono stellte die Runde fest, dass niemand mit der Situation des eige-nen Labors unzufrieden ist. Was je-

Wenn sich junge Unternehmerinnen und Unternehmer treffen... doch fehle, sind qualifizierte Arbeits-kräfte. Aus diesem Grund muss gut ausgebildet und eine angemessen hohe Ausbildungsvergütung gezahlt werden, sonst verliere man schon an dieser Stelle den Wettbewerb um Auszubildende. Qualität und Service sind aus Sicht der jun-gen Selbstständigen die zentralen Punkte, um auf dem Markt bestehen zu können. Deshalb ist der Wunsch groß, „Qua-litätszirkel“ in allen drei Bundesländern zu grün-den, bei denen sich die Zahntechnikerinnen und Zahntechniker unterei-nander fachlich austau-schen können. Thema-tische Inhalte sollen die einzelnen Gruppen dann selbst festlegen.

Die Innung sollte ein verlässlicher Partner für die Labore sein. Sie soll auf die junge Generation der Unter-nehmerinnen und Unternehmer zu-gehen und sie umfänglich darüber informieren, was ein Verband für sie als Mitglied genau tun kann. Die an-wesenden Jungunternehmer sind bereit, die Innung dabei zu unter-stützen.

Innungsversammlungen sollten in Zukunft neben dem formell Notwen-

digen auch interessante Inhalte an-bieten, die über den Tellerrand der Zahntechnik hinausgehen. Warum nicht mal einen Motivationstrainer einladen, der den Vorgesetzten auf-zeigt, wie man die eigenen Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter für die Ar-

beit im Betrieb lang-fristig begeistern und zu guter Arbeit anspornen kann?

Gerne kann solch ein Innungstreffen, bei dem die eigent-liche Innungsver-sammlung eher Ne-bensache ist, auch über zwei Tage gehen – so wür-den sich die anwe-senden Jungunter-nehmer auch die

nächste Mitgliederversammlung in Boltenhagen wünschen und dann sicherlich auch teilnehmen.

Abschließend wurde außerdem deutlich, dass die Innung zukünf-tig auch medial moderner werden muss.In netter Atmosphäre endete die-ser Abend auf dem Balkon der Innungsgeschäftsstelle der Ge-sundheitshandwerke. Noch vor der Sommerpause ist ein weiteres Treffen geplant.

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der artikulator 02/2018

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der artikulator 02/2018

Der Kläger war vom Leiter des Per-sonalmanagements unter anderem zu einem Personalgespräch gela-den worden, da er Kolleginnen als „faule Schweine“ und „Low-Perfor-mer“ bezeichnet hatte.

Dieses Gespräch zeichnete der Klä-ger mit seinem Smartphone heimlich auf. Als die Arbeitgeberin hiervon Kenntnis erhielt, kündigte sie ihm au-ßerordentlich mit sofortiger Wirkung. Die gegen die außerordentliche Kün-digung erhobene Klage hatte sowohl vor dem Arbeitsgericht Frankfurt/Main als auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht keinen Erfolg. Nach Ansicht des Hessischen LAG

Fristlose Kündigung wegen Mitschnitts eines Personalgesprächs(Urteil 6 Sa 137/17 vom 23.08.2017) habe der Kläger mit dem Mitschnitt des Gesprächs seine ihm obliegen-de Pflicht, auf die berechtigten In-teressen des Arbeitgebers Rück-sicht zu nehmen, verletzt. Der Mit-schnitt sei rechtswidrig, da er ge-gen das allgemeine Persönlichkeits-recht aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art 1 Abs. 2 Grundgesetz verstoße. Eben-so wie das Recht am eigenen Bild, sei auch das Recht am gesproche-nen Wort geschützt. Daher dürfe je-der selbst bestimmen, wer sein Wort aufnehmen und ob seine Stimme abgespielt werden dürfe. Dem Klä-ger nützte auch nicht, dass er sich nach der Aufnahme des Personal-

gesprächs bei seinem Anwalt erkundigt hatte, ob dies erlaubt sei und das Ge-spräch auf Anra-ten seines Anwalts gelöscht hatte. Nach An-sicht des LAG hätte sich der Arbeit-nehmer im Vorfeld nach der Recht-mäßigkeit erkundigen müssen. Der Heimlichkeit des Mitschnitts stand auch nicht entgegen, dass der Klä-ger sein Smartphone deutlich sicht-bar auf den Tisch gelegt hatte, da er die Betroffenen vor der Aufnah-me über die Absicht des Mitschnitts nicht informiert hatte.

Wer eine Riester-Rente vereinbart hat, legt damit in der Regel sein Ka-pital für eine lange Zeit fest. Bei Ver-trägen, die vor dem Jahr 2012 abge-schlossen wurden, ist eine Auszah-lung frühestens ab dem 60. Lebens-jahr möglich, bei später vereinbarten Riester-Renten erst ab dem 62. Le-bensjahr.

Viele Riester-Sparer wollen aus ih-ren Verträgen aussteigen, weil sich z.B. ihre Lebenssituation geändert hat, sie von dem Produkt nicht mehr überzeugt sind oder sie bessere An-legemöglichkeiten gefunden haben. Grundsätzlich kann auch ein Ries-ter-Vertrag vorzeitig gekündigt wer-den. Zu beachten ist jedoch, dass dann die Vorteile der Riester-Rente verloren gehen. Erhaltene staatliche Förderungen sind zurückzuzahlen, was fast immer ein schlechtes Ge-schäft ist. Über eine Kündigung soll-te daher nur dann nachgedacht wer-den, wenn das bereits angesparte Geld wirklich dringend benötigt wird. Der bessere Weg ist in vielen Fällen, den Vertrag ruhen zu lassen und beitragsfrei zu stellen. Dann bleibt zwar das bereits angesparte Kapital weiter gebunden, die bereits erhal-tene staatliche Förderung geht aber nicht verloren. Viele Anbieter ermög-

lichen, später die Beitragszahlungen wieder aufleben zu lassen. Diese Möglichkeit wird gerne bei vorüber-gehenden finanziellen Engpässen genutzt. Eine weitere Möglichkeit zwischen voller Beitragszahlung und Beitragsfreistellung ist die Beitrags-reduzierung. Diese hat den Vorteil, dass dann der Pfändungsschutz des Vertrages erhalten bleibt. Dieser setzt nämlich Riester-Verträgen mit aktiv in Anspruch genommener För-derung voraus. Auch bei reduzierten Beiträgen läuft die Förderung, wenn

auch nur in reduzierter Form, weiter. Über die Frage des Pfändungs-schutzes haben wir Sie bereits in der Ausgabe 06-2017 auf Seite 13 unse-res Magazins informiert.

Eine prämienunschädliche Kündi-gung eines Riester-Vertrages ist je-doch dann möglich, wenn Sie den

Anbieter oder den Tarif beim Riester-Sparen wechseln wollen. Das ange-sparte Guthaben wird auf den neu-en Anbieter übertragen. Ein Wech-sel kann sich lohnen, wenn man ei-nen Anbieter mit besseren Riester-Alternativen am Markt gefunden hat. Doch auch hier ist Vorsicht geboten. Oft fallen beim Wechsel zusätzliche Gebühren an und beim neuen Ver-trag müssen Abschlussprovisionen und andere Kosten finanziert wer-den.

Abschließend noch ein Hinweis für diejenigen, die Immobilieneigentum besitzen oder planen, das selbst ge-baut wird. Hier besteht die Möglich-keit, unter Umständen doch noch vorzeitig an das Riester-Kapital zu kommen. Im Rahmen des „Wohn-Riester“ darf über Riester-Verträge verfügt werden, um die Anschaffung oder Herstellung eines Objektes zu finanzieren, oder eine bestehenden Baufinanzierung zu tilgen.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag über Riester-Ver-träge nur allgemeine Hinweise ge-ben können. Die vorherige Beratung durch Fachleute ist bei geplanten Vertragsabschlüssen oder Änderun-gen von Verträgen unerlässlich.

Aus der Versicherungsecke: Riester-Verträge kündigen?

Recht

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der artikulator 02/2018

Recht

Die Regelungen der Verjährung spielen in allen Rechtsgebieten eine große Rolle. Sie haben ins-besondere den Zweck, nach Ab-lauf einer bestimmten Zeit Rechts-sicherheit herzustellen und den Rechtsfrieden zu wahren.

In welchen Zeitraum verjähren Ansprüche in der Sozialversiche-rung? Hier gilt grundsätzlich die Frist von vier Jahren. Die Verjäh-rungsfrist orientiert sich an der Beitragsfälligkeit. Danach muss der Sozialversicherungsträger Bei-tragsansprüche generell bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres, nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die Beiträge fällig geworden sind, geltend machen. Beispiel: Ein Anspruch der Krankenkasse war am 1. Juli 2013 fällig. Die Ver-jährung tritt damit zum 31.12.2017 ein. Oder anders ausgedrückt: An-sprüche aus dem Jahr 2013 konn-ten letztmalig zum 31.12.2017 gel-

Wann verjähren Beitragsansprüche in der Sozialversicherung?tend gemacht werden. Bei Ansprü-chen aus dem Jahr 2014 ist es der 31.12.2018.

Aber wie so oft gibt es auch hier Ausnahmefälle: Vorsätzlich vor-enthaltene Sozialversicherungs-beiträge verjähren erst in 30 Jah-ren nach Ablauf des Kalender-jahres, in dem sie fällig gewor-den sind. Für die Vorenthaltung reicht bedingter Vorsatz des Bei-tragspflichtigen. Bedingter Vor-satz ist dann gegeben, wenn der Zahlungspflichtige seine Beitrags-pflicht nur für möglich gehalten und damit die Nichtabführung der Sozialversicherungsbeiträge billi-gend in Kauf genommen hat. Ins-besondere ist der Tatbestand des Vorsatzes bei aufgedeckten Fällen illegaler Beschäftigung erfüllt.

Unter Beitragsansprüchen der So-zialversicherung sind grundsätz-lich alle Abgaben aus diesem Be-

reich zu verstehen. Also neben dem Gesamtsozialversicherungs-beitrag, der sich aus den Arbeitge-ber- und Arbeitnehmeranteilen zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zusam-mensetzt, auch sämtliche vom Ar-beitgeber zu zahlenden Umlagen. Hierzu gehören die Umlagen zum Ausgleich der Arbeitgeberaufwen-dungen wegen Krankheit (U1) und Mutterschaft (U2) sowie die Insol-venzgeldumlage. Für 450 Euro Mi-nijobs gilt dies auch für die einheit-liche Pauschalsteuer.

Wichtig: Gegenüber den Sozialver-sicherungsträgern ist der Arbeitge-ber Beitragsschuldner Kraft Geset-zes! Dies gilt auch dann, wenn zum Beispiel nacherhobene Abgaben zur Sozialversicherung vom Ar-beitnehmer zu verantworten sind, weil dieser seinen Arbeitgeber ge-genüber falsche Angaben gemacht oder diese unterlassen hat.

Ein Arbeitszeugnis, das per Post verschickt wird, darf gefaltet und zusammengeheftet werden. Im Ta-ckern sei auch kein Geheimcode zu sehen. Dies entschied das Lan-desarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 09.11.2017, Ak-tenzeichen: 5 Sa 314/17.

Dem Urteil lag folgender Sachver-halt zugrunde: Ein Arbeitnehmer

forderte vor Gericht die Ausstel-lung eines neuen Arbeitszeugnis-ses durch den Arbeitgeber. Neben inhaltlichen Änderungen verlang-te er insbesondere ein ungeknick-tes und ungetackertes Zeugnis. Die Vorinstanz, das Arbeitsgericht Mainz, gab dem Arbeitnehmer hin-sichtlich der inhaltlichen Änderun-gen Recht. Keine Verpflichtung sah es jedoch in der Übersendung ei-nes ungeknickten und nicht gehef-teten Zeugnisses.

Die Berufung des Arbeitnehmers vor dem LAG-Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Die Richter verwiesen auf die Rechtsprechung des Bundes-arbeitsgerichts (BAG), wonach ein Arbeitgeber den gesetzlichen An-forderungen genügt, wenn er das Zeugnis zweimal faltet, um es in einen Briefumschlag üblicher Grö-ße unterzubringen. Ein getackertes Zeugnis stellt nach Ansicht des Ge-richts auch kein unzulässiges Ge-

heimzeichen dar, das signalisiere, dass der Arbeitgeber mit dem Ar-beitnehmer nicht zufrieden gewe-sen sei. Auf die subjektive Vorstel-lung des Arbeitnehmers, der darin eine verschlüsselte negative Be-wertung vermutete, komme es nicht an.

Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der Arbeitnehmer seine Ar-beitspapiere, zu denen auch das Zeugnis gehört, beim Arbeitgeber abholen muss. Es handelt sich ju-ristisch um eine Holschuld. Nur wenn die Aushändigung zum Zeit-punkt des Abgangs noch nicht er-folgen konnte oder die Abholung dem Arbeitnehmer unverhältnismä-ßige Schwierigkeiten bereiten wür-de, ist der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht zur Übersen-dung verpflichtet, vergl. LAG Frank-furt/Main, Urteil vom 01.03.1984, Aktenzeichen: 10 SA 858/83.

Arbeitszeugnis darf gefaltet und getackert werden

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der artikulator 02/2018

Ausbildung

"Am 25.01.2018 fand erneut eine Aus-bilderberatung im Oberstufenzentrum Johanna Just in Potsdam statt.

Neben den unterrichtenden Klassen-leitern und Fachlehrern im Zahntech-nikerhandwerk nahmen 5 Ausbilder des Landes Brandenburg sowie ein Innungsmitglied und der Landeslehr-lingswart teil.

Schwerpunkte der Beratung waren neben der berufstheore-tischen Ausbildungsarbeit zu-kunftsorientierte Neuerungen im Unterricht, wie die Handha-bung der CAD/CAM-Technik und der Austausch zu ausbil-dungsrelevanten Problemen/Thematiken. So wurde z. B. über die Einbindung der Digita-lisierung im Berufsfeld und der Einsatz digitaler Medien, wie Dokumentenkamera, PC-Tech-nik (Soft- und Hardware), Ipads oder auch elektronische Tafeln informiert.

Der zunächst als etwas über-schaubar empfundene Teil-nehmerkreis entpuppte sich im Nachhinein als sehr konstruktive Runde, da intensiv Themen diskutiert werden konnten und alle mit viel En-gagement bei der Sache waren. Das hat wirklich viel Spaß gemacht. Trotz der geringen Beteiligung lassen wir uns nicht entmutigen und werden, in der Hoffnung auf mehr Teilnehmer,

OSZ "Johanna Just" Potsdam:Ausbilderberatung im Zahntechnikerhandwerk

Anfang des Jahres 2020 eine weitere Ausbilderberatung organisieren."

Angela StrohwigBildungsgangkonferenzleiterin

"Meine Aufgabe als Lehrlingswart der Mitteldeutschen Zahntechniker Innung sehe ich nicht nur als Kontakt-

person und Ansprechpartner sondern auch darin, die Qualität der handwerk-lichen und berufstheoretischen Be-rufsausbildung zu fördern. Um diese Aufgabe sicherzustellen, liegt mir eine gute Beziehung der Innung zu unse-ren Partnern, den Fachlehrern der Oberstufenzentren in Berlin, Branden-

burg, Sachsen-Anhalt und Westsach-sen sehr am Herzen. Auch die Aus-bilderberatung in den Berufsschulen ist ein wichtiges Instrument, um diese Zusammenarbeit zu fördern und den Betrieben einen engen Kontakt zu er-möglichen. Das macht die duale Aus-bildung so spannend.

Die Betriebe und die berufs-bildenden Schulen haben jahrzehntelange Erfahrung im Umgang mit den unterschied-lichsten Herausforderungen z.B. in Bezug auf heterogene Schülergruppen und die Indivi-dualisierung des Lernens.

Das duale allgemeinbildende System ist Motor und Ideenge-ber im Beruf. Jedoch nur, wenn Sie, liebe Ausbildungsbetriebe, diese Zusammenarbeit nutzen, um gegenseitige Wünsche zu artikulieren und sich informie-ren. Denn, wer nachhaltig gute und zukunftsorientierte Mitar-beiter ausbilden will, kommt am allgemeinbildenden System nicht vorbei. Es ist ein Anfang, liebe Ausbildungsbertriebe,

lassen Sie uns im Gespräch bleiben.

Ich danke den Fachlehrern des OSZ Johanna Just sehr herzlich für ihr En-gagement."

Simone GretzmacherLehrlingswart MDZI

Fachkollegen im Bereich Zahntechnik von links nach rechts: Frau Krause, Frau Kurtze, Frau Strohwig, Herr Boockmann

m&m Dental-Factoring GmbH & Co. KG I Am Esch 5 I 26349 Jaderberg I Telefon: 0 44 54 / 97 88 8-0 I Fax: 0 44 54 / 9 78 88 -19 I [email protected] I www.dentalfactoring.de

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der artikulator 02/2018

Regionales

Als ich die Einladung von Florian Birkholz für den Stammtisch der Mitteldeutschen Zahntechniker-In-nung erhalten habe, war ich sofort gespannt, wie dieser ablaufen wür-de.Ein Stammtisch ist ja bekanntlich ein eingestaubtes Ritual biertrin-kender Schnattertaschen.

Also bereitete ich eine eher sprit-zige Präsentation vor. Inhaltlich wollte ich den Werdegang, die Zie-le und das Team der ZTGM (www.ztgm.de) vorstellen. (Tamer Sim-sek, Thomas Klusemann, Lukas Opalko und Nico Heinrich)

Als ich in Oranienburg ankam, öff-nete mir André Mohns freudig die Tür.

Ich konnte mir bei einer Laborfüh-rung sofort ein Bild von den tol-len Räumlichkeiten machen, dazu lernte ich die Azubis kennen, mit denen ich mich kurz austauschen konnte.

Dann scherzte ich mit Florian „ist ja fast wie in Bayern...“ als er mir ein alkoholfreies Paulaner anbot. Nach diesem herzlichen Start tra-fen die Gäste der Veranstaltung

ein, junge wie ältere, ruhige wie laute Laborbesitzer. Erwartungs-gemäß eine bunte Mischung mit dem typisch preußischen Charme. Nach der offiziellen Begrüßung al-ler Gäste durch André Mohns und Florian Birkholz war ich gleich als erstes gefordert. Meine Präsentati-on über die Möglichkeiten von Fa-cebook und ZTGM stießen auf in-teressierte Ohren.

Danach brachte ich in meiner Präsentation Alexandra ins Spiel (Lehrling im Labor Peppel aus Re-gensburg, in dem ich angestellt bin). In einer Art Mentoren-Pro-gramm kann ich dort ihre Ausbil-dung zur Facharbeiterin gestalten und damit die so wichtige Identifi-kation mit unserem Beruf hervor-rufen. Ich habe auf die Dringlich-keit einer zielgerichteten Ausbil-dung hinwiesen, denn wir brau-chen junge Leute, die Leiden-schaft und Einsatz für unseren Be-ruf entwickeln.

Diese Eigenschaften lassen sich in Zeiten des Arbeitnehmerarbeits-markts nicht erzwingen, sondern „nur“ wecken. Nach meinem Vortrag war Medi-endesigner René Nitschke an der

„Mehr als nur ein Stammtisch...“Reihe, um auf die Wichtigkeit von „modernem Marketing“ hinzuwei-sen. Es wurde die Bedeutung des Corporate Identity erklärt, wie ein Labor ein Alleinstellungsmerkmal auf dem Markt bekommen kann. René Nitschke stellte anhand des Designs der Gastgeber dar, wie un-verwechselbar das Marketing und die damit verbundene Kundenge-winnung bzw. Kundenbindung sein kann. Die anschließenden Diskus-sion über die Themen der beiden Vorträge war sehr intensiv und lan-ganhaltend. Dieses Interesse freu-te mich sehr, da in unserer Bran-che das moderne Marketing und die Sozialen Medien viel zu wenig gewürdigt und die daraus resultie-renden Chancen genutzt werden.

Die Innungs-Geschäftsführerin Ju-dith Behra konnte mit ihrer Anwe-senheit ebenfalls viele Fragen in individuellen Gesprächen mit den Laborbesitzern beantworten. Mich freute es ganz besonders, dass Frau Behra sich extra für mich Zeit genommen hatte, um in einem 4-Augengespräch einige politische Angelegenheiten zu besprechen. Ich konnte Frau Behra zur Fusion der einzelnen Landesinnungen zur Mitteldeutschen-Zahntechniker-In-nung beglückwünschen.

Dies halte ich für das richtige Kon-zept, um eine schlagkräftige Neu-strukturierung der Innungen in ganz Deutschland zu gewährleisten.

Nach über 6 Stunden Stammtisch fällt mein Fazit uneingeschränkt positiv aus, ich bin immer noch be-geistert von dem großen Interesse an aktuellen Themen und an einer zeitgemäßen Darstellung der In-nungsarbeit. Abschließend möch-te ich mich beim Labor Birkholz & Mohns für die Organisation bedan-ken und freue mich sagen zu kön-nen: bei André & Florian ist man zu Gast bei Freunden.

Autor: Nico Heinrich

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der artikulator 02/2018

Regionales

Qualität haben sich die Labore auf ihre Fahne geschrieben und können sich zu Recht darauf berufen, diesem Anspruch auch gerecht zu werden. Alle Labore der Genos-senschaft sind auch dieses Jahr wieder mit dem Güte-siegel der Innung ausge-zeichnet worden, bieten Fortbildungen an und wer-ben gemeinsam. Fest hat man sich vorgenommen, diese Arbeit auszubauen und sich zu vergrößern. Die Zeit dafür könnte gera-de nach der erfolgten Fusi-on der Innungen MV und HSH nicht besser sein. Die

Qualitätsverbund Norddeutsche Zahntechnik:Versammlung der Genossenschaft zahntechnischer Meisterlabore

Großer Andrang auf der ersten Re-gionalversammlung der Zahntechni-ker-Innung Nord in Mecklenburg-Vor-pommern! Ein voller Nachmittag, der neben der Versammlung die festliche Verleihung der Gütesiegelurkunden beinhaltete und nach der Pause mit in-formativen Vortrag zum Thema „Da-tenschutz“ endete.

Hauptthema war die Ausbildungssi-tuation in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einem Besuch der Schule durch den stv. Obermeister Heiko Schäfer und dem Vorstands-mitglied Michael Retzlaff wurde von Auszubildenden ein nicht unerheblicher Un-mut geäußert. Die Unzu-friedenheit mit der Ausbil-dungssituation wurde durch zahlreiche Wortbeiträge der Anwesenden untermauert und breit diskutiert. In Ge-sprächen mit der Schullei-tung und der Handwerkskammer in Rostock wird der Vorstand der Zahn-techniker-Innung die Lage sondieren und den Mitgliedern darüber berich-ten. Ein weiterer Punkt war die geringe Höhe der Ausbildungsvergütungen in Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier sahen die anwesenden Mitglieder ei-

nen Anpassungsbedarf. Zum Thema „Zahntechniker-Ausbildung in Meck-lenburg-Vorpommern“ wird es am 20.06.2018 eine weitere Regionalver-sammlung in Rostock geben, auf der auch die Ausbildungsvergütungen an-gepasst werden sollen.

Zum Vortrag von Frau Kämpfe, Asses-sorin jur. bei der Landesdatenschutz-behörde Mecklenburg-Vorpommern, konnten die zahlreich erschienenen Zahntechniker/innen auch ihre Kolle-

gen und Kolleginnen aus der Ortho-pädietechnik begrüßen, die über die Innungsgeschäftsstelle der Gesund-heitshandwerke von ihrer Innung, der Innung für Orthopädietechnik Nord, ebenfalls eingeladen worden waren.Frau Kämpfe konnte den Betrieben viele ihrer Ängste nehmen und erläu-

Regionalversammlung am 11.04.2018 im Trihotel in Rostock

Genossenschaftsmitglieder sind sich einig, dass sie auch Labore aufnehmen wollen, die QS-Dental geprüft oder

nach der DIN EN ISO 13485 zertifiziert sind. Darüber hinaus soll die Beschränkung auf das Bundesland Mecklen-burg-Vorpommern weg-fallen und auf das ganze Innungsgebiet der Zahn-techniker-Innung ausge-weitet werden. Schon am 16.05.2018 wird es eine nächste Versammlung in Güstrow geben, um Pläne für die Zukunft zu schmieden.

terte in sehr humorvoller und dennoch sachlicher Weise die Arbeit ihrer Be-hörde und was durch die neue Daten-schutzgrundverordnung auf die Betrie-be zukommen werden wird. „Keine Pa-nik !“ Sicherlich eine ihrer Kernaussa-gen an diesem Nachmittag. Mit einem „Zirkeltraining“ führte sie die Anwesen-den durch ihren Power-Point-Vortrag und es ergab sich ein munteres Frage- und Antwortspiel bei dem keinen der Anwesenden bei dem fast dreistündi-gen Vortrag langweilig wurde.

In den Pausen und nach der Ver-anstaltung gab es viel Gelegenheit, sich bei einem Buffet auch über die Gewerkegrenzen Zahntechnik/Orthopädietechnik hinweg kollegial auszutauschen. Ein Nachmittag, der gezeigt hat, wie lebendig In-nungsleben sein kann!

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der artikulator 02/2018

Sehr geehrter Herr Struck sehr geehrte Frau Gretzmacher, sehr geehrte Meisterinnen und Meister, sehr geehrte Ausbilderinnen und Ausbilder, sehr geehrte Berufsschul-Fachleh-

rerinnen und Berufsschul-Fachlehrer, liebe Familien und Freunde und natürlich begrüße ich alle frisch gegosse-nen und gebogenen Zahntechnikerinnen und Zahntech-niker aus Berlin und Brandenburg.

Ich bin Kristin Böhme, 29 Jahre alt und Umschülerin aus der Dentaltechnik Berno Feldmeier und aus dem OSZ Johanna Just in Potsdam

An meinem allerersten Schultag in der Berufsschu-le kam ich als Neuling in eine frisch zusammengeleg-te Klasse, welche sich schon im 2. Lehrjahr befand; die Karten wurden sozusagen neu gemischt und die Chan-cen, sich als eine der Klassenältesten unters blutjunge Volk zu mischen, standen ziemlich gut.Nach dem ersten peinlichen Kennenlern-Kreis mit Frau Krause war die erste Anspannung verflogen und die ZT-14-1 entstand.

Und im Großen und Ganzen kann man schon sagen, dass wir uns gut vertragen haben, zumindest gab es nie Kratz-, Biss,- oder andere Wunden.

Während wir uns am Montag in der ersten Stunde ge-fragt haben, wie wir um Himmelswillen bis zur achten Stunde überleben (kurze Pause) mit wohlbemerkt 2 Doppelstunden TZH, 2 Std. Englisch und anschließend 2 Std. Wiso - von den letzen 2 Std. Mathe am Freitag rede ich gar nicht erst -,verging die Zeit bis zur Zwischen-prüfung wie im Flug.

Wir haben das wolkige Einartikulieren bis zur Perfektion geübt, uns mit der Kauflächenmodellation gequält und uns am 14er versucht und während der Vorbereitung zum schriftlichen Teil sind wir am musculus mylohyoi-deus oder dem Methacrylsäuremethylester verzweifelt.

Wohlwissend, dass es ja „nur die Zwischenprüfung ist“ waren wir da rückblickend relativ locker.

Und schwupps, wieder raste die Zeit davon, wir waren nun in der gemütlichsten Zeit des Jahres angelangt, der Adventszeit...nur war es dieses Jahr für uns alles andere als gemütlich, denn wir befanden uns kurz vor der GE-SELLENPRÜFUNG, Hilfe, jetzt ging es ans Eingemach-te.

Neben dem Adventsgesteck und dem Plätzchenteller auf dem Tisch lagen die Hefter von Lernfeld 8 bis 13, zig Fachbücher und tausend Schmierzettel sowie Text-marker. Den Freunden musste für wilde Glühweinpar-tys abgesagt werden, unsere Kinder haben so manch ein Weihnachtsmärchen 10 mal hintereinander geschaut und um den Weihnachtsschmaus haben sich Oma und Opa gekümmert, denn es war kaum Zeit, geschweige denn Nerv für außerzahntechnische Aktivitäten.

Alles in allem hatten wir das Gefühl, dass der Monat De-zember aus lediglich 2 Tagen bestand.

Auch die Vorbereitungen im Labor liefen auf Hochtou-ren, die meisten von uns durften ausschließlich üben, andere mussten sich die Übungszeit freischaufeln.

Während im Radio Rolf Zuckowskis "In der Weihnachts-bäckerei" trällerte, sah es auf unseren Arbeitsplätzen auch aus wie in einer Weihnachtsbäckerei und wäh-rend WHAM „Last Christmas“ zum eintausendsten Mal hauchte, fühlte es sich für uns tatsächlich wie unser "last Christmas" an!

Nun war es fast soweit: Im Januar war die aller, aller letz-te Schulwoche gekommen. Nochmals Prüfungsvorberei-tung.

Frau Strohwig bereitete uns als ihre Schützlinge in die-ser Woche auf unseren großen Tag vor, auf ihre Fragen von den Neyklammern 1-900, Gussfehleranalyse und Kohlenstoffaffinität wussten wir plötzlich nur noch mit „biokompatibel“ und „falsch angestiftet“ zu antworten. Es hieß also weiterhin Pobacken zusammen kneifen.

In dieser nervenaufreibenden Zeit hat die gesamte Klas-se bemerkenswert zusammengehalten, wir haben uns oft gegenseitig in unserem ZT-Chat geholfen, 5 Stunden gemeinsam am Telefon gelernt und uns täglich Mut ge-macht Nun war es wirklich soweit: die praktische Prü-fung stand an, anders als in den Vorjahren war diese vor der theoretischen.

Jetzt hieß es, Sachen packen für 4 Tage außerhalb des vertrauten Labors und ohne helfende Hände.

Dankesrede zur Gesellenfreisprechung Berlin/Brandenburg

Regionales

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der artikulator 02/2018

An dieser Stelle möchte ich mich nochmals bei meinem Chef und Ausbilder Herrn Feldmeier sowie meinem Kol-legen und Meister Denny entschuldigen, dafür dass ich alles, aber auch wirklich alles weggeschleppt und einge-packt habe, was nicht niet- und nagelfest war, so wie die meisten meiner Mitschüler auch. Wir haben übrigens im-mer noch Rückenschmerzen von dem Gebuckel...

Die Nacht von Sonntag zu Montag war grauenhaft. Kaum einer von uns hat mehr als 4 Stunden geschlafen, die Aufregung war fast nicht zu ertragen, und jetzt wo alles vorbei ist, geben wir zu, dass wir während der Prüfung unter der „harten Droge“ Bachblütenessenz standen.

Angekommen in der Meisterschule ging es dann auch bald los. Ehe wir Zeit zum Heulen hatten, standen wir schon im Gipsraum und haben die Modelle für Tif ein-artikuliert. Das Motto dieser Tage war wortwörtlich Blut, Schweiß und Tränen, wie es sich eben für einen knall-harten Handwerksberuf gehört. Am letzten Tag ver-schärfte sich das Klassenmotto auf: „Scheiß drauf, ich lass das jetzt so!“

In den nachfolgenden Tagen legte sich zwar die Auf-regung, aber nicht die starke Anspannung. Alles hat ir-gendwie länger als sonst gedauert, alles sah irgendwie allgemein unschöner aus als wir es sonst hinbekommen hatten. Einige hatten das große Pech einen Fehlguss zu haben und haben bis zur letzten Minute geschwitzt, wie-der andere haben überpünktlich abgegeben, aber alle von uns sind fertig geworden.

Nach den nervenaufreibenden 4 Tagen ging es dann endlich zu unserer Familie zurück. Das einzige was wir alle wollten, war ausruhen. Aber nichts da, in 4 Tagen war die schriftliche Gesellenprüfung, alle lernten noch-mal mit Vollgas.

Und dann war der schriftliche Teil mehr oder weniger auch überstanden.Nun hieß es waaaarten, warten, warten, warten bis heu-te am 28. Februar 2018 die erlösende Nachricht kam: BEEESTAAANDEN !!!

Unser Dank geht an unsere Ausbilder, die uns mit ih-rem Wissen und Engagement das Zahntechniker-Hand-

werk gelehrt haben und dazu beigetragen haben, dass wir heute Abend hier sind.

Unser Dank geht auch an unsere Fachlehrer, die uns mit allen theoretischen Grundlagen vollgestopft haben, da-bei sehr viel Geduld bewiesen haben und uns stets für Fragen und Zuspruch zur Verfügung standen.

Auch an die Meister der Meisterschule Berlin, die uns in den überbetrieblichen Lehrunterweisungen die Tricks und Kniffe gezeigt haben und uns während der Prüfung moralisch unterstützt haben

Aber der größte Dank gilt unseren Familien, die uns wäh-rend der anstrengenden Zeit den Rücken freigehalten haben, sei es im Haushalt, sei es bei alltäglichen Aufga-ben oder wie bei uns, mit der Betreuung unserer kleinen Kinder. Wir waren in dieser Zeit ganz sicher nicht immer einfach, danke, dass ihr stets zu jedem Zeitpunkt hinter uns gestanden und an uns geglaubt habt.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und ich wünsche al-len eine tolle Feier!!!Ihre Kristin Böhme

Dankesrede zur Gesellenfreisprechung Berlin/Brandenburg

Judith Behra (links), Geschäftsführerin der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung bedankt sich mit einem Blumenstrauß bei Kristin Böhme (rechts) für die Rede zur Freisprechungsfeier

16.05.2018 Genossenschaftsversammlung 14 Uhr Güstrow

08.06.2018 Firmenlauf 18:30 Uhr Berlin

20.06.2018 Außerordentliche Mitgliederversammlung MV 14 Uhr Trihotel/ BEL-Seminar Rostock

+++ Termine +++ Termine +++

Regionales

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der artikulator 02/2018

Regionales

Sachsen-Anhalt: Freisprechungsfeier 2018 - Ganz-schön-andersDa das ehrwürdig Bildungszentrum Zahntechnik in Halle/S. durch die Handwerkskammer Halle/S. im Früh-jahr 2017 geschlossen wurde, musste für die Auszubil-denden ein neuer Standort für mögliche ÜLUs und vor-rangig auch für die praktischen Prüfungen gefunden wer-den. Mitarbeiter der Innung, Vorsitzende der Gesellenprü-fungskommissionen und die ehemalige Leiterin des Bil-dungszentrums Zahntechnik in Halle/S., Frau Nadine Gei-genmüller engagierten sich bei der Lösung des Problems. Nach intensiver Recherche hat man sich dann für Berlin entschieden. So wurden die praktischen Gesellenprüfun-gen erstmalig im Januar 2018 für die Auszubildenden aus Sachsen-Anhalt im BTZ in Berlin durchgeführt.

Die Freisprechungsfeier dieses Prüfungsjahrganges fand nun am 28. Februar in Halle/Saale statt.

Zur feierlichen Übergabe der Zeugnisse und Gesellen-briefe hatte der Geschäftsführer der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung, Herr Nils Frithjof Uding, geladen.Die stilvolle Aula der Berufsbildenden Schulen V in der Klosterstraße war gut gewählt, bildete sie doch eine wür-devolle Lokation für diesen besonderen Anlass.

Die Junggesellinnen und Junggesellen erschienen in fest-licher Kleidung und in Begleitung vieler Eltern, Angehöri-ger und Ausbilder.

Herr Kevin Kaiser, der Abteilungsleiter Berufsbildung der Handwerkskammer Magdeburg, gratulierte in seiner Fest-ansprache allen Jungtechnikerinnen und Jungtechnikern zur bestandenen Gesellenprüfung. Er unterstrich die Be-deutung des Handwerks für die Wirtschaft und ermutig-te die Junggesellen zur Fort- und Weiterbildung und zur Meisterausbildung.

Frau ZTMin Margit Rauh, als Vorsitzende eines Gesellen-prüfungsausschusses und stellv. Lehrlingswart der Mittel-deutschen Zahntechniker-Innung, wertete in ihrer Anspra-che Ablauf und Ergebnis der Abschlussprüfungen aus. Sie wies aufgrund der nur durchschnittlichen Ergebnis-se der praktischen Prüfung darauf hin, dass auch künftig

noch viel Geduld und Sorgfalt bei der weiteren Fort- und Weiterbildung notwendig sein wird, um letztlich im prak-tischen Berufsalltag in den Laboren das traditionell sehr hohe Qualitätsniveau der zahntechnischen Patientenver-sorgung mit Zahnersatz in Sachsen-Anhalt kontinuierlich fortzusetzen.

Mit regem Interesse und sichtlicher Freude sahen alle Anwesenden ein Video mit Bildern von der praktischen Gesellenprüfung in Berlin an. Herr ZTM Burkhard Buder vom BTZ der HK Berlin hatte auf exzellente Weise die Prüfungssituation mit der Kamera eingefangen und die Mitarbeiter der Innung hieraus einen kurzweiligen Film mit hohem Erinnerungswert für die Hauptdarsteller, die Prüflinge, gemacht.

Die Ausgabe der Gesellenbriefe begann mit der Ehrung der Kammer- und Landessiegerin im Leistungswettbe-werb der Handwerksjugend 2018 des ZDH.

Für die besten Prüfungsergebnisse wurde Frau Annika Möller aus dem Labor Wittenberg-Dental Dr. Eikel geehrt. (siehe unten)

Von den Mitgliedern der Prüfungsausschüsse wur-den dann 16 Gesellen-briefe und Prüfungs-zeugnisse an Jungtech-niker/innen der Berufs-schule Halle/S. und 8 Gesellenbriefe an Jung-techniker/innen der Be-rufsschule Magdeburg überreicht. Leider wa-ren einige Absolventen aufgrund von Krankheit nicht anwesend.

Zwei Schülerinnen und ein Schüler nahmen erfolgreich an der Zusatzqualifikation „Technische Fachwirtin-HWK“ teil. Diese Ausbildung wird an den Berufsbildenden Schu-len „Otto von Guericke“ Magdeburg für Berufsschüler mit Abitur anstelle des allgemeinbildenden Unterrichts auch für die Zahntechnik angeboten.

Vertreterinnen beider Klassen nutzten die Gelegenheit, ihren Eltern, Ausbildern, Berufsschullehrern und der Zahntechniker-Innung für die Unterstützung während der dreieinhalbjährigen Ausbildung und den Prüfungen zu danken. Mit einem Augenzwinkern erinnerten sie rück-blickend an einzelne Episoden ihrer Berufsschulzeit. Die Hallenser Schülerinnen gaben mit selbst verfassten Ver-sen einen humorvollen Ausblick auf den kommenden zahntechnischen Berufsalltag.

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der artikulator 02/2018

Regionales

Traditionell wurde die Veranstaltung musikalisch von ei-nem Hallenser Streicherquartett begleitet. Die ausge-wählten Musikstücke unterstrichen in eindrucksvoller Weise den festlichen Rahmen der Freisprechungsfeier. Mit der klassischen „Freisprechung“ vom Ausbildungs-vertrag durch den Lehrlingswart der Innung wurden die Junggesellinnen und Junggesellen in die berufliche

Wirklichkeit entlassen. Die Berufsschullehrerinnen und Berufschulleher Kirstin Pinkert, Jeanette Triebel und René Hartwich, die Mitglieder der Gesellenprüfungs-kommissionen und die Verantwortlichen der Mitteldeut-schen Zahntechniker-Innung wünschen allen Absolven-ten persönliches Wohlergehen und einen erfolgreichen Start in den Handwerksberuf!

Freisprechungsfeier der Zahntechniker-Auszubildendenaus Hamburg und Schleswig-Holstein in NeumünsterDie Zahntechniker-Innung Nord (ZI Nord) feierte die Frei-sprechung von 57 Auszubildenden des Jahrgangs 2014 aus Hamburg und Schleswig-Holstein mit ca. 350 Gästen in der Stadthalle in Neumünster.

Die Auszubildenden wurden vom Obermeister Thomas Breitenbach zur bestandenen Prüfung beglückwünscht und offiziell entsprechend der handwerklichen Tradition freigesprochen. Bei der Gesamtnote erreichten elf Prüf-linge ein „gut“, 31 schnitten „befriedigend“ und 15 „aus-reichend“ ab. Neun Auszubildende haben die Gesellen-prüfung leider nicht bestanden. Herr Breitenbach beton-te, dass die Prüflinge mit einem Handwerksberuf eine gute Entscheidung getroffen hätten. Das Handwerk ist mit ca. fünf Millionen Beschäftigten der größte Arbeitge-ber in Deutschland und es werden vor allem echte Werte und nicht nur virtuelle geschaffen. Trotzdem müssten sich auch die Zahntechniker immer mehr und immer wieder mit der fortschreitenden Digitalisierung des Berufes aus-einandersetzen.

Die beiden Leiter der zuständigen Berufsschulen in Ham-burg (Berufliche Schule Gesundheit Luftfahrt Technik, Hamburg) und Schleswig-Holstein (Landesberufsschu-le für Zahntechnik, Neumünster), OStR Jörg Beller und StD Wolf-Ekkehard Schmidt verabschiedeten „ihre“ ehemaligen Schüler(innen) mit launigen und ermuntern-den Worten und wünschten ihnen viel Erfolg auf ihrem be-ruflichen und privaten Lebensweg.

Die Gesellenbriefe und die Zeugnisse wurden von Herrn Breitenbach, Herrn Beller und Frau Steinhagen über-reicht.

Für besondere Leistungen wurden ausgezeichnet:

Martin Ole Ziems (Zahnprojekt – Stefan Ratzmann, Hamburg) für das beste Gesamtergebnis und die bes-te Fertigkeitsprüfung (Fertigkeitsprüfung: sehr gut; Kenntnisprüfung: gut). Er erhielt einen Tastzirkel von der Zahntechniker-Innung und ein Werkzeugset der Fa. Michael Flussfisch GmbH, Hamburg.

Lennart Rumpf (Kühnemund Dental GmbH, Hamburg) für das zweitbeste Gesamtergebnis (Fertigkeitsprü-fung: gut; Kenntnisprüfung: gut). Er erhielt einen Tast-zirkel von der Zahntechniker-Innung.

Jacqueline Kaustrup (Zahntechnik Riedel, Kiel) für die beste Kenntnisprüfung (sehr gut). Sie erhielt ei-nen Tastzirkel von der Zahntechniker-Innung und einen Event-Gutschein der Firma. Anton Gerl GmbH, Kiel.

Im Anschluss lud die Zahntechniker-Innung Nord alle Gäste zu einem kalten Buffet und einem Glas Sekt oder alkoholfreien Getränken ein.

Musikalisch wurde die Veranstaltung vom Gabi Liedtke Akustik-Duo aus Bad Oldesloe begleitet.

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der artikulator 02/2018

Regionales

Mit Rückgabe der Prüfungsarbeiten und Bekanntgabe der erreichten Ergebnisse endete am 28. Februar die Lehrzeit für die Auszubildenden im Zahntechniker-Handwerk; im Rahmen der sich daran anschließenden Freisprechungsfei-er in der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg konnte der lang ersehnte Gesellenbrief an 69 Auszubildende in Berlin und Brandenburg übergeben werden.

In seiner Begrüßungsrede motiviert Jürgen Wittke, Haupt-geschäftsführer der Handwerkskammer Berlin, die jungen Kollegen: „Holen Sie sich so oft wie möglich das Erfolgs-erlebnis einer bestandenen Prüfungssituation zurück, set-zen sie sich auch zukünftig Herausforderungen aus. Und wenn es mal schwierig wird - eine Extra-Runde zu laufen, ist nichts Ehrenrühriges. Spätestens ab jetzt sind sie für sich selbst verantwortlich.“

Protagonisten des aus der Zusammenarbeit zwischen Meis-terschule und Innungs-Geschäftsstelle hervorgegange-nen Prüfungsfilms, der wiederholt ein Highlight der Veran-staltung darstellte, waren in diesem Jahr nicht nur Prüflinge aus Berlin und Brandenburg, sondern auch aus den Hand-werkskammerbezirken Halle und Magdeburg, die nunmehr seit Fusion der Innungen Berlin-Brandenburg, Sachsen-An-halt und Westsachsen zu unserer gemeinsamen Mitteldeut-schen Zahntechniker-Innung gehören.

Obermeister Rainer Struck sprach die 53 Prüflinge der Win-terprüfung 2018 sowie 16 Teilnehmer der Sommerprüfung 2017 nach altem Handwerksbrauch standesgemäß von den Rechten und Pflichten eines Auszubildenden frei, be-vor diese ihre Prüfungszeugnisse und Gesellenbriefe aus den Händen von Landeslehrlingswarte Simone Gretzma-cher und den Mitgliedern der Prüfungskommissionen über-reicht bekamen.

Die inspirierte Danksagung von Kristin Böhme, stellvertre-tend gehalten für alle Auszubildenden, geben wir Ihnen auf Seite 14 zum Nachlesen und Schmunzeln.

Den besonders festlichen Rahmen stellten auch in die-sem Jahr die Kirche zum Heiligen-Kreuz als feierlicher Ver-sammlungsort sowie das Jazzduo Angelika Weiz & Simon Anke, das mit Esprit und souligen Rhythmen das Publikum erneut zum Mitswingen brachte.

Für ihr Engagement im Rahmen der Mitarbeit in der Prü-fungskommission wurden die (ehemaligen) Mitglieder Mi-chael Flemming, Robert Lüttke und Martina Kautz mit Prä-senten der Firmen DeguDent, Ivoclar/Wieland sowie des Verlag Neuer Merkur und die besten Prüflinge aus den Kammerbezirken geehrt:

Unsere Besten der Gesellenprüfung Winter 2017/18

Kammerbezirk und Land Berlin:Lea Katharina Wiethoff (Braun Zahntechnik GmbH, Berlin)Praxis: gut, Theorie: gut

Kammerbezirk Frankfurt/Oder und Land Brandenburg:Eva-Maria Wolter (Lorenz Dental Schwedt GmbH & Co. KG)Praxis: gut, Theorie: gut

Kammerbezirk Potsdam: Semih Kaptan(Flemming Dental Nord-Ost GmbH, Hennigsdorf)Praxis: befriedigend, Theorie: gut

Kammerbezirk Cottbus: Victoria Schötz (Dentaltechnik Angela Dubrau)Praxis: befriedigend, Theorie: befriedigend

Unsere Besten der Gesellenprüfung Sommer 2017

Eva Pauli (Zahnfabrik Berlin Janenz GmbH)Theorie: gut, Praxis gut

Allen ehemaligen Auszubildenden gratuliert der Vorstand der Mitteldeutschen Zahntechniker-Innung nochmals herzlich zur bestandenen Gesellenprüfung!

Freisprechungsfeier der Zahntechniker-Innung Berlin-Brandenburg

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der artikulator 02/2018

Regionales

Die Zahntechnikerinnung Nord hat für die Region Meck-lenburg-Vorpommern am 24.02.2018 im Handwerker-bildungszentrum Rostock 16 Auszubildende unseres Handwerkes als Jungesellinnen und Junggesellen in un-seren Berufsstand aufgenommen und freigesprochen. Einige wenige Gesellen wollen nach dem Sommer mit dem Zahnmedizinstudium beginnen. Diese Kollegen werden uns fehlen; aber ein ausgebildeter Zahntechni-ker ist für uns später als Zahnarzt natürlich auch ein sehr guter Partner. Die ehemaligen Azubis freuen sich auf je-den Fall auf ihren Berufsstart und die Vielfalt der analo-gen und digitalen Zahntechnik.

Der stellvertretende Obermeister Heiko Schäfer, der die Freisprechung moderierte, prophezeite den ehemaligen Lehrlingen ein sehr vielseitiges und abwechslungsrei-

Freisprechungsfeier in Mecklenburg-Vorpommernches Berufsleben; zeigte allerdings auch die berufspoli-tischen Schwierigkeiten auf, unter deren Einfluss wir tag-täglich unsere Arbeit verrichten.

Die Grußworte der Handwerkskammer richtete der Vi-zepräsident Herr Meinert aus, der sehr detailliert auf die Rahmenbedingungen in unserem Handwerk einging. Es folgte die Festrede vom Vorstandsmitglied Michael Retzlaff und schließlich eine Zusammenfassung der Be-rufsschulzeit durch Frau Scheliga, welche zum Schmun-zeln anregte. Die Vertreter der Schüler gaben ein durch-weg positives Resümee ihrer Ausbildungszeit, an die sie mit Freude zurückdachten. Ihr besonderer Dank galt den Lehrern, die für ihre „Leistungen“ ebenfalls „ausgezeich-net“ wurden. Alles in allem eine sehr schöne Feier; hof-fentlich zukünftig mit noch ein paar mehr Auszubildenden!

Anhebung der Festzuschüsse für Zahnersatz von 50% auf 60%In der letzten Ausgabe unseres Ma-gazins informierten wir Sie bereits darüber, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD fest-gelegt wurde, die Festzuschüsse für Zahnersatz von 50% auf 60% anzu-heben.Diese Regelung könnte schneller kommen, als gedacht, denn im Bun-desgesundheitsministerium arbeitet man bereits an einem „GKV-Versi-chertenentlastungsgesetz“, mit dem erste Beschlüsse aus dem Koaliti-onsvertrag abgearbeitet werden sol-len. Neben der Wiederherstellung der paritätischen Finanzierung der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-versicherung, der Reform der Ter-minservicestellen der Kassenärztli-chen Vereinigungen, die künftig über eine bundesweit einheitliche Tele-fonnummer erreichbar sein sollen

und der Senkung der Bemessungs-grundlage der Krankenversiche-rungsbeiträge für Selbstständige, könnte auch die Anhebung der Fest-zuschüsse für Zahnersatz von 50% auf 60% in diesem Gesetz geregelt werden. Welche von den genann-ten Regelungen nun in das Gesetz aufgenommen werden, war zum Re-daktionsschluss dieser Ausgabe un-seres Magazins allerdings noch of-fen. Grund für die Eile des Gesetzes dürften auch die im Oktober 2018 im Bayern und Hessen ausstehenden Landtagswahlen sein, wo man mit den geplanten finanziellen Entlas-tungen bei den Versicherten punk-ten will.

Auch bei unserem Handwerk dürf-te diese Regelung auf positive Re-sonanz stoßen, ist sie doch zumin-

dest ein kleiner Schritt in die Rich-tung, den mit Einleitung des Festzu-schuss-Systems verringerten Finan-zierunganteil der gesetzlichen Kran-kenkassen beim Zahnersatz wieder zu erhöhen. Eine Forderung, die seit vielen Jahren von den Zahntechni-kern erhoben wird. Ob auch bei den Zahnärzten die geplante Neurege-lung auf Zustimmung stößt, bleibt abzuwarten. Vertreten doch zumin-dest einige Zahnärzte die Ansicht, den Finanzierungsanteil der GKV an der Zahnersatzversorgung eher klein zu halten.

Neben den genannten Punkten wer-den in das „GKV-Versichertenentlas-tungsgesetz“ sicherlich noch weitere Neuregelungen aufgenommen wer-den. Wir werden Sie über die Ent-wicklung auf dem Laufenden halten.

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der artikulator 02/2018

Bereits wenige Wochen nach ihrem Starttermin hat die MDZI ihre ers-ten Regionalversammlungen in Ber-lin, Chemnitz und Neugattersleben durchgeführt. Das Interesse an der Veranstaltung war recht unterschied-lich ausgeprägt, allen Veranstaltun-gen gemeinsam war jedoch, dass diejenigen, die teilnahmen angeregt diskutiert haben.

Dies war auch erklärtes Ziel der Ver-anstaltungen. Der neu zusammen-gesetzte Vorstand wollte in Kontakt mit den Mitgliedern kommen, Ziele der Vorstandsarbeit diskutieren und im Gespräch mit den Mitgliedern er-fahren, was diese von der Arbeit des Vorstandes vordringlich erwarten und sich gleichzeitig rückversichern,

Regionalversammlungen der MDZIdass die Ideen und Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung der Innung des Vorstandes mit den Vor-stellungen der Mitgliedschaft über-einstimmen.

So ging es selbstverständlich um klassisch berufspolitische Themen wie Auslandszahnersatz, die Auswei-tung des Praxislabors, die Übernah-me von Marktanteilen durch die In-dustrie und vieles mehr. Hier wurde berichtet, was Innungen und VDZI zu diesen Themen bereits unternehmen und wo aus welchen Gründen auch schlichtweg die Grenzen des Mögli-chen liegen.

Offen und angeregt wurde diskutiert, dass da, wo wir uns den Markt nicht durch Verbote gegenüber Konkur-renzunternehmen, so unlauter diese auch agieren mögen, zurückerobern können, wir über eine Stärkung der Position der Innungslabore am Markt für eine bessere Einkommenssituati-on sorgen müssen. Hier wurden di-verse Ideen sowohl von den Teilneh-mern als auch den Vorstandsmitglie-

dern eingebracht, die dankbar aufge-nommen wurden und in die weitere Vorstandsarbeit eingehen werden.

Die intensive und sehr konkrete In-formation Innung zum Thema Da-tenschutz wurde ausdrücklich gelobt derartige Informationen und Hilfestel-lungen, auch in Form von Semina-ren, wurden als Angebote vor allem auch in den Regionen ausdrücklich gewünscht.

Die Teilnehmer der Veranstaltungen haben durchweg ein positives Feed-back gegeben, auch Vorstand und Geschäftsführung profitieren sehr aus dem persönlichen Austausch mit den Mitgliedern, weshalb wir dieses Format in jedem Fall regelmäßig wie-derholen wollen. Für spätestens die zweite Jahreshälfte sind Regional-veranstaltungen mit Informationen zum neuen Medizinprodukterecht vorgesehen, für alle die nicht zu In-nungsversammlung kommen konn-ten und für die, die das Thema in klei-nerer Gruppe gerne noch ausführli-cher diskutieren wollen.

MDZIMitteldeutsche Zahntechniker-Innung

Regionales

Born to run! „Zahntechnik-läuft!“ - reloaded Wir rennen in die nächste Runde und gesucht werden 5 Sportler für unseren Innungslauf!

Jetzt sind die Sportlichen unter Ihnen gefragt! Am Freitag, den 08. Juni 2018 laden wir Sie herzlich ein, bei unserem Zahntechnik-Team für den Firmenlauf im Tiergarten dabei zu sein.

Dazu suchen wir 5 sportliche Läufer oder Läuferinnen, die jeweils 5 km laufen und sich gegenseitig den Staffelstab übergeben und einfach viel Spaß an der Freude mitbringen. Der Startschuss fällt um

18:30 Uhr. Jede Staffel erhält einen Picknick-Korb, um sich nach erfolgreicher Runde feierlich zu stärken!Für Sie ist der Spaß ganz umsonst, nur laufen müssen Sie! Wann: Freitag, 08. Juni 2018 – Start 18:30 Uhr

Wo: Im Tiergarten, genauer Treffpunkt wird noch bekannt gegeben.

Anmeldung bitte in der Geschäftsstelle Berlin

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der artikulator 02/2018

Der Blaue Engel, wer kennt ihn nicht!Das Umweltsymbol des Blauen En-gels ziert auch unser „Umweltsie-gel im Zahntechnikerhandwerk“. Und weil er so bekannt ist, ist er ein hervorragendes Mittel zur werbe-wirksamen Präsentation des eige-nen Labors und seiner Leistungen. Umweltschutz, Gesundheitsschutz und Patientenschutz gehören zu-sammen, wer Umweltbewusst-sein demonstriert, der demons-triert auch bewussten, sparsa-men Umgang mit Schad- und Gefahrstoffen, eine Informati-on, die für Patienten heutzutage sehr wohl interessant ist. Dann ist es nur noch Aufgabe des La-bors, den Blauen Engel so zu plat-zieren und zu kommunizieren, dass die Kunden und deren Patienten ihn auch sicher wahrnehmen.

Umweltsiegel: Urkundenverleihung im DoppelpackDeshalb freuen wir uns besonders, dass die Betriebe, die am „Umwelt-siegel Zahntechnikerhandwerk“ teil-nehmen und sich den regelmäßigen

Wiederholungsprüfungen unterzie-hen, ganz überwiegend dem Blau-en Engel die Treue halten. So haben sich auch das Dentallabor Tridenta Dentaltechnik GmbH und das Labor Lorenz Dental in Schwedt dem Wie-derholungsaudit für das „Umweltsie-gel im Zahntechnikerhandwerk“ un-terzogen und dieses erfolgreich be-

standen.

Geschäftsführerin Judith Behra gratulierte anlässlich der Überga-be der Umweltsiegelurkunde dem Geschäftsführer Herrn Frank Jas-per (Bild links -Tridenta) und Herrn Thomas Schramm (Bild rechts Lo-

renz Dental Schwedt) herzlich und wünschte auch für die Zukunft wei-

terhin unternehmerischen Erfolg mit einem offensiven Marketing mit Um-weltsiegel und QS Dental.

Anlässlich der bundesweiten „Woche der beruflichen Bildung“ waren Bundes-präsident Frank-Walter Steinmeier und seine Frau Elke Büdenbender zu Gast im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Berlin. Nach der Begrüßung durch Stephan Schwarz, Präsident der Handwerkskammer Berlin, sprachen der Bundespräsident und sei-ne Frau auf dem Podium mit Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverban-des des Deutschen Handwerks (ZDH), mit Meisterschüler und mit dem Leiter der Meisterschule Burkhard Buder.

Bundespräsident Steinmeier besucht Zahntechniker-Meisterschule in Berlin.

Regionales

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der artikulator 02/2018

Regionales

Im nächsten Jahr feiert Deutsch-land den dreißigsten Jahres-tag des Mauerfalls. In den letz-ten Jahren mehrten sich auf-grund der neuen Möglichkeiten nach der Wiedervereinigung die 25-jährigen Jubiläen von Unter-nehmensgründungen und Meis-terabschlüssen in den ostdeut-schen Bundesländern. Auf der Regionalversammlung Sachsen -Anhalt der MDZI in Neugatters-

leben am 14. März 2018 verlie-hen der stellvertretenden Innungs-obermeister Roland Unzeitig und die Geschäftsführer der MDZI, Frau RAin Judith Behra und Herr Nils Frithjof Uding, einen silbernen Meisterbrief symbolisch an Zahn-technikermeisterin Antje Wilmer-staedt aus Magdeburg. Sie legte am 16. Januar 1993 in der Meis-terschule Halle/Saale ihre Meister-prüfung ab. Nun erreichen viele

Meister dieses Jubiläum noch in ihrer aktiven Berufstätigkeit und auch als Unternehmer. Was also machte dieses Jubiläum so be-sonders? Anlass war, daran zu er-innern, dass es in den bewegten Zeiten oft junge Leute und auch in sehr hohem Umfang Frauen wa-ren, die das Zahntechnikerhand-werk in Ostdeutschland auf das Niveau brachten, welches in der Bundesrepublik von Dentallaboren erwartet wurde.

In der DDR wurde der Beruf des Zahntechnikers im Wesentlichen von Frauen ausgeübt. Darum übernahmen diese nach der Wen-de auch oft die Verantwortung und gründeten aus ehemaligen, oft Po-likliniken angeschlossenen oder den wenigen existierenden priva-ten Betrieben oder durch eine Neu-gründung Unternehmen, die eine flächendeckende Versorgung mit Zahnersatz in den ostdeutschen Bundesländern ermöglichten. So übernahm Frau Wilmerstaedt das Dentallabor des ehemaligen DDR-Obermeisters und auch langjähri-gen Obermeisters der Zahntechni-ker-Innung Sachsen-Anhalt, Burk-hard Uding, in welchem sie be-reits einige Jahre gearbeitet hat-te. Menschen, die diese Zeit in der Branche miterlebt haben, werden sich an turbulente Jahre erinnern. Es herrschte ein großer technolo-gischer Unterschied zwischen den Betrieben in Ost und West, nicht selten gab es Freundschaften zwi-schen west- und ostdeutschen Zahntechnikern und viele ostdeut-sche Zahntechniker fuhren in den ersten Jahren nicht zu teuren Se-minaren, sondern in die Labore von befreundeten „Westkollegen“, um sich die moderneren Techno-logien anzueignen. An den Be-rufs- und Meisterschulen lehrten Fachleute aus den alten Bundes-ländern, so mancher übernachtete im Wohnmobil, da ordentliche Ho-telzimmer in der ersten Zeit Man-gelware waren. Meist verfügten

Silberner Meisterbrief verliehen

Herzlichen Glückwunsch! Geschäftsführer/in der MDZI Nils Frithjof Uding, RAin Judith Behra, Antje Wilmerstaedt und Innungsobermeis-ter Roland Unzeitig (von links nach rechts)

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der artikulator 02/2018

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die Existenzgründer/-innen nicht über das nötige Eigenkapital und waren auf Sonderkreditprogram-me und das Vertrauen sowie die Risikobereitschaft ihrer Hausban-ken angewiesen. So konnten Un-ternehmen unter Umständen ge-gründet werden, die heutzutage kaum noch vorstellbar sind. Vie-le dieser Betriebe existieren heu-te noch, die Dentallabore arbeiten längst auf hohem Niveau und ha-ben sich ihre festen Kundenstäm-me erobert und erhalten. Meist haben sie durch permanente Be-rufsausbildung über die Jahrzehn-te guten Nachwuchs für die Bran-che entwickelt und sich als tragen-de Handwerksbetriebe in ihrer Re-gion entwickelt. Antje Wilmersta-edt hat aus dem 5-Personen-Be-trieb ihres Vorgängers ein Unter-nehmen mit 17 Mitarbeitenden ge-schaffen und in der zurückliegen-den Zeit 15 junge Menschen zum Beruf des Zahntechnikers geführt. Die Verleihung des silbernen Meis-terbriefes an sie gilt exemplarisch für alle mutigen Menschen, die in der ersten Zeit nach der Wende für den Wandel des Zahntechniker-handwerks in Ostdeutschland ste-hen. So langsam stehen auch in dieser Region die ersten Genera-tionswechsel in den Unternehmen aus dieser Zeit an, in diesen eben-falls sehr unruhigen Zeiten für un-ser Handwerk sicher keine leichte Aufgabe. Dennoch bleibt zu hoffen und es auch den Unternehmern zu wünschen, dass ihre Betriebe von jungen talentierten und motivierten Gesundheitshandwerkern fortge-führt werden. Das Zahntechniker-handwerk bietet, wie viele andere Handwerkszweige auch, Chancen und Risiken. Wir alle hoffen, dass die Chancen überwiegen werden.

Und somit wünschen wir Frau Wilmerstaedt und allen anderen Zahntechnikermeister/-innen, die in dieser Zeit ihr Jubiläum feiern, alles Gute für die weitere berufli-che Zukunft.

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