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DER BEZIRKSVERBAND ZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de FEBRUAR 2017 Patienteninformation des ZBV Oberbayern: Hochwertige Zahnmedizin braucht angemessene Honorare GOZ – BEMA Faktorangleichung Leserbrief Dr. Hellmuth Wundkontrolle und Nachbehandlung Kombination Wundkontrolle und Nachbehandlung Ausbildungs- verträge – ein neuer Service des ZBV Oberbayern Duale Kranken- versicherung erhalten zahn.de – besser denn je

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DER BEZIRKSVERBANDZAHNÄRZTLICHER BEZIRKSVERBAND OBERBAYERN, KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Fortbildungen des ZBV Oberbayern zu finden unter www.zbvobb.de

FEBRUAR 2017

� Patienteninformation des ZBV Oberbayern: Hochwertige Zahnmedizin

braucht angemessene Honorare � GOZ – BEMA Faktorangleichung

� Leserbrief Dr. Hellmuth � Wundkontrolle und Nachbehandlung

� Kombination Wundkontrolle und Nachbehandlung � Ausbildungs-

verträge – ein neuer Service des ZBV Oberbayern � Duale Kranken-

versicherung erhalten � zahn.de – besser denn je

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I N H A L T

2 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

PAT I E N T E N I N F O RMAT I ON

Hochwertige Zahnmedizin braucht angemessene Honorare 2

GOZ BEMA Steigerungsfaktorangleichung 2017 3

Leserbrief Dr. Hellmuth 6

Wundkontrolle und Nachbehandlung 10

Kombination Wundkontrolle undNachbehandlung 11

Ausbildungsverträge als neuer Servicedes ZBV Oberbayern 14

PM BLZK 07.12.2016Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2017 14

Info ZBV direkt der BLZK 28.11.2016Patienten-Website der BLZK jetzt für alleEndgeräte optimiert 16

Seminarübersicht ZBV Oberbayern 17

– Anmeldebogen allgemein– Seminare Zahnärzte– Seminar Update BEMA – GOZ– Seminar „Fit für die Abschlussprüfung” ZFA 2017– ZMP-Terminübersicht 2017/2018– Aktuelle Kursangebote des ZBV München– Nachgefragt Interimsprothese Lösung

Amtliche Mitteilungen 26– Meldeordnung ZBV Oberbayern– Ausbildungsverträge im Berufsregister des

ZBV Oberbayern

Obmannsbereiche 27

Verschiedenes 28– Programm Fortbildung RoAK 2016

1. Halbjahr 2017– Tausendundeine Nacht in Granada

Hochwertige Zahnmedizin braucht angemessene Honorare– Peinliche „Einmischungen” weniger Kostenerstatter in das Arzt-Patienten-Verhältnis

Das Gesetz der Wirtschaft ist immer-während und immer gültig. Hoch-wertige Dienstleistungen erhält

man in aller Regel nur in Kombination miteinem angemessenen Preis. Preis und Lei-stung verhalten sich zueinander in allerRegel direkt proportional und nicht indi-rekt propüortional. Schon vor weit über 100 Jahren formu-lierte der englische Sozialreformer JohnRuskin (1819 – 1900) zu diesem Themen-bereich folgende treffliche Worte:Es gibt kaum etwas auf dieser Welt,das nicht irgendjemand etwasschlechter machen und etwas billigerverkaufen könnte. Die Menschen, diesich nur am Preis orientieren, werdendie gerechte Beute solcher Machen-schaften. Es ist unklug zuviel zubezahlen, aber es ist noch schlechterzu wenig zu bezahlen.Wenn Sie zuviel bezahlen, verlierenSie etwas Geld, das ist alles.Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen,verlieren Sie manchmal alles, da dergekaufte Gegenstand die Ihm zuge-dachte Aufgabe nicht erfüllen kann.Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es,für wenig Geld viel Wert zu erhalten.Nehmen Sie das niedrigste Angebotan, müssen Sie für das Risiko, das Sieeingehen, etwas hinzurechnen.Und wenn Sie das tun, dann haben Sieauch genug Geld, um für etwas Besse-res zu bezahlen.Die Erinnerung an schlechte Qualitätwäre länger als die kurze Freude amniedrigen Preis.

Für privatzahnärztliche Leistungen gilthierzulande die Gebührenordnung fürZahnärzte (GOZ): Der allgemeine Punktwert zur Ermittlungdes Honorars ist allerdings seit 1988(eigentlich seit 1965) „eingefroren“ undbeträgt „stabile“ 11 Pfennige!Die Bewertungszahlen von ca. 70% derLeistungen sind seit 1988 ebenfallsunverändert.Manche in 2012 neu eingepflegten zahn-ärztliche Leistungen (vor allem die tag-täglich erbrachten Restaurationen mitKompositmaterial) haben unangemessen

niedrige Bewertungszahlen. Als einzigeVariable zur Bemessung des Honorarsbleibt also dann der Steigerungsfaktor.

Es braucht aufgrund dieser genanntenFakten sehr häufig im Vorfeld derErbringung einer privatzahnärztlichenLeistung eine schriftliche Vereinba-rung des Steigerungsfaktors (notwen-dig bei Steigerungsfaktoren größer3,5), um einerseits ein angemessenesHonorar in Euro zu gestalten undandererseits entsprechend Behand-lungszeit zur Verfügung zu haben, umdie Leistung in der notwendigenhohen Qualität erbringen zu können!

Patienten verstehen in aller Regel die Not-wendigkeit hoher Steigerungsfaktorenfür hochwertige Zahnmedizin.Leider kommt es aber aktuell immer wie-der zu peinlichen „Einmischungen“durch einige private Kostenerstatter,eben auch durch Zahnzusatzversicherun-gen für gesetzlich versicherte Patienten.Telefonisch wird hier manchmal „offenund pauschal“ formuliert: „Diese Zahn-arztpraxis ist zu teuer. Gehen Sie dochwoanders hin!“Derartige unsachgerechte Diffamierun-gen wird man im Einzelfall nicht verhin-dern können, zumal diese ihren Hinter-grund häufig darin haben, dass geradebei niedrigen Beiträgen im Bereich eini-ger Versicherungsangebote die Erstat-tungshöhe nach menschlichen Ermesseneben auch nur niedrig sein kann.Wenn dann allerdings ein durch denKostenerstatter desinformierter Patientden Zahnarzt in den heutzutage „ange-sagten“ Vergleichsportalen zu Unrechtals „Abzocker“ beschimpft, dann ist daseine mehr als ungute Situation.

Fazit: Der gut aufgeklärte und infor-mierte Patient wird sich durch „Stör-feuer“ von vereinzelten Kostener-stattern nicht beeindrucken lassenund wird eine hochwertige Zahnme-dizin wählen, die eben auch ihrenPreis hat.

Dr. Peter Klotz, 2. Vorsitzender ZBVOberbayern (Januar 2017)

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 3

FORUM

GOZ – BEMA FaktorangleichungGOZ- GOZ-Kurztext GOZ- BEMA- BEMA-Kurztext BEMA- BEMA- Notwendiger Steigerungs-Nr. Betrag Nr. Punkt- Honorar faktor

2,3-fach Kürzel zahl für BEMA Vergütung

0010 Eing.Untersuchung 12,94 € O1 Eing. Untersuchung 18 19,02 € 3,38z. Feststellung v. z. Feststellung v. ZMK-Krankheiten ZMK-Krankheiten

0010 Eing. Untersuchung 12,94 € O1k KFO-Untersuchung 28 25,43 € 4,53z. Feststellung v. ZMK-Krankheiten

0010 Eing.Untersuchung 12,94 € FU Früherkennungs- 25 26,41 € 4,70z. Feststellung v. untersuchungZMK- Krankheiten

0040 Aufstellung HKP KFO 32,34 € 5 KFO-Behandlungsplanung 95 86,29 € 6,14

0065 Planungsmodelle KFO 10,35 € 7a Planungsmodelle KFO 19 17,26 € 3,84

0090 Infiltrationsanästhesie 7,76 € 40/I Infiltrationsanästhesie 8 8,45 € 2,51

0100 Leitungsanästhesie i.o. 9,05 € 41a/L1 Leitungsanästhesie i.o. 12 12,68 € 3,22

1020 Lokale Fluoridierung 6,47 € IP4 Lokale Fluoridierung 12 14,41 € 5,13

2000 Versiegelung kariesfreier 11,64 € IP5 Versiegelung 16 19,22 € 3,80Fissuren kariesfreier Fissuren

2020 Temp. Verschluss 12,68 € 11/pV Exkaviern u. prov. 19 20,07 € 3,64e. Kavität Verschluss

2030 Bes. Maßnahmen b. 8,41 € 12/bMF Bes. Maßnahmen 10 10,57 € 2,89Präp./Füllen b. Präp./Füllen

2040 Anlegen von 8,41 € 12/bMF Bes. Maßnahmen 10 10,57 € 2,89Spanngummi b. Präp./Füllen

2050 Füllung, einflächig 27,55 € 13a/F1 Füllung, einflächig 32 33,81 € 2,82

2070 Füllung zweiflächig 31,30 € 13b/F2 Füllung zweiflächig 39 41,20 € 3,03

2090 Füllung dreiflächig 38,42 € 13c/F3 Füllung dreiflächig 49 51,77 € 3,10

2100 Kompositfülling dreifl. 83,05 € 13g Kompositfüllung dreifl. 84 86,58 € 2,40

2110 Füllung mehr a.dreifl. 41,26 € 13d/F4 Füllung mehr a.dreifl. 58 61,28 € 3,42

2180 Aufbaufllg.z.Aufn. 19,40 € 13a/F1 Füllung, einflächig 32 33,81 € 4,01e.Krone (ZE)

2180 Aufbaufllg.z.Aufn. 19,40 € 13b/F2 Füllung zweiflächig 39 41,20 € 4,88e.Krone (ZE)

2190 Gegossener Stiftaufbau 58,21 € 18b Gegossener Stiftaufbau 80 70,56 € 2,79

2195 Konf.Schraubenaufbau 38,81 € 18a Konf.Schraubenaufbau 50 44,10 € 2,61

2250 Konfekt.Kinderkrone 27,16 € 14 Konfekt.Kinderkrone 50 44,10 € 3,73

2260 Provisorium direkt 12,94 € 19 Provisorische Krone 19 16,76 € 2,98ohne Abformung

2260 Provisorium direkt 12,94 € 21 Prov.Krone mit Stift 28 24,70 € 4,39ohne Abformung

2310 Wiedereingl. Krone 18,76 € 24a Wiedereingl. Krone 25 22,05 € 2,70

2360 Exstirpation der vitalen 14,23 € 28/VitE Exstirpation der vitalen 18 19,02 € 3,07Pulpa, je Kanal Pulpa, je Kanal

2390 Trepanation e. Zahnes 8,41 € 31/Trep1 Trepanation e. Zahnes 11 11,62 € 3,18

3000 Entfernung einwurzeliger 9,05 € 43/X1 Entfernung einwurzeliger 10 10,57 € 2,68Zahn Zahn

3010 Entfernung mehr- 14,23 € 44/X2 Entfernung mehrwurzeliger 15 15,85 € 2,56wurzeliger Zahn Zahn

3020 Entfernung 34,93 € 45X3 Entfernung 40 42,26 € 2,78tieffrakturierter Zahn tieffrakturierter Zahn

3030 Entfernung Zahn durch 45,27 € 47a/Ost1 Entfernung Zahn durch 58 61,28 € 3,11Osteotomie Osteotomie

3040 Entfernung retin., 69,85 € 48/Ost2 Entfernung retin., 78 82,41 € 2,71impakt verlag. Zahn impakt verlag. Zahn

3050 Stillung e.überm. Blutung 14,23 € 36/Nbl Stillung e.überm. Blutung 15 15,85 € 2,56

3060 Blutstillung d. Gefäßum- 18,11 € 37/Nbl2 Blutstillung d. Gefäßum- 29 30,64 € 3,89stechung/Knochenbolz. stechung/Knochenbolz.

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GOZ- GOZ-Kurztext GOZ- BEMA- BEMA-Kurztext BEMA- BEMA- Notwendiger Steigerungs-Nr. Betrag Nr. Punkt- Honorar faktor

2,3-fach Kürzel zahl für BEMA Vergütung

4 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

3070 Exzision v.Schleimhaut/ 5,82 € 49/Exz1 Exzision v.Schleimhaut/ 10 10,57 € 4,18Granulationsgew. Granulationsgew.

3080 Exzision v.Schleimhaut- 19,40 € 50/Exz2 Exzision v.Schleimhaut- 37 39,09 € 4,63wucherung wucherung

3090 Plastischer Verschluss 47,86 € 51/Pla1 Plastischer Verschluss 80 84,52 € 4,06eröffnete Kieferhöhle eröffnete Kieferhöhle

3110 Wurzelspitzenresektion 59,50 € 54a/WR1Wurzelspitzenresektion 72 76,07 € 2,94Frontzahn Frontzahn

3120 Wurzelspitzenresektion 75,03 € 54b/WR2Wurzelspitzenresektion 96 101,42 € 3,11Seitenzahn Seitenzahn

3130 Hemisektion u.Teilextr. 36,22 € 47b/HemHemisektion u.Teilextr. 72 76,07 € 4,83Mehrwurz. Zahn Mehrwurz. Zahn

3140 Reimplantation Zahn 71,15 € 55 Reimplantation Zahn 72 74,21 € 2,40

3190 Zystektomie verbunden 34,93 € 56c/Zy3 Zystektomie verbunden 48 50,71 € 3,34m.Osteotomie/WR m.Osteotomie/WR

3200 Zystektomie 64,68 € 56a/Zy1 Zystektomie 120 126,78 € 4,51

3210 Beseitigung störender 18,11 € 57/SMS Beseitigung störender 48 50,71 € 6,44Schleimhautbänder Schleimhautbänder

3240 Vestib.-/Mundboden- 71,15 € 59/Pla2 Vestib.-/Mundboden- 120 126,78 € 4,10plastik kl.Umfangs plastik kl.Umfangs

3250 Tuberplastik 34,93 € 60/Pla3 Tuberplastik 80 84,52 € 5,56

3260 Freilegen retiniert/ 71,15 € 63/Fl Freilegen retiniert/ 80 84,52 € 2,73verlagerter Zahn für KFO verlagerter Zahn für KFO

3270 Germektomie 76,32 € 48 Germektomie 78 80,40 € 2,42

3280 Korrekur Lippenbändchen 34,93 € 61/Dia Korrekur Lippenbändchen 72 76,07 € 5,01

3300 Nachbehandlung 8,41 € 38/N Nachbehandlung 10 10,57 € 2,89

3310 Chirurgische 12,94 € 46/XN Chirurgische 21 22,19 € 3,95Wundrevision Wundrevision

4000 Parodontalstatus 20,70 € 4 Parodontalstatus 39 41,20 € 4,58

4020 Beh. Schleimhauterkr. 5,82 € 105/Mu Beh. Schleimhauterkr. 8 8,45 € 3,34

4030 Beseitigung scharfer 4,53 € 106/sK Beseitigung scharfer 10 10,57 € 5,36Kanten etc. Kanten etc.

4040 Beseitigung grober 5,82 € 89 Beseitigung grober 16 16,90 € 6,68Vorkontakte durch Vorkontakte durch Einschleifen Einschleifen

4070 Geschloss. PAR-Behand- 12,94 € P200 Geschloss. PAR-Behand- 14 14,79 € 2,63lung, einwurz. lung, einwurz. Zahn/Implantat Zahn/Implantat

4075 Geschloss. PAR-Behand- 16,82 € P201 Geschloss. PAR-Behand- 26 27,47 € 3,76lung, mehrwurz. lung, mehrwurz. Zahn/Implantat Zahn/Implantat

4080 Gingivektomie, 5,82 € 49/Exz1 Exzision v. Schleimhaut/ 10 10,57 € 4,18Gingivoplastik Granulationsgew.

5070 Brücke, je Spanne 51,74 € 92 Brücke, je Spanne 62 65,50 € 2,91

5080 Versorg. Lückengebiss 29,75 € 91e Versorg. Lückengebiss 43 37,93 € 2,93durch Brücke/Prothese, durch Brücke/Prothese, je Verbindungselement je Verbindungselement

5100 Erneuern Außenteleskop 58,21 € 91d/2 Erneuern Außenteleskop 95 83,79 € 3,31

5140 Prov.Brücke, je Spanne 10,35 € 19 Provisorische Krone 19 16,76 € 3,72

5150 Adhäsivbrücke, erste zu 94,43 € 93 Adhäsivbrücke mit 335 295,47 € 7,20überbrückende Spanne Metallgerüst FZ-Bereich

5200 Part. Prothese mit einf. 90,55 € 96c Part. Prothese mit einf. 115 98,96 € 2,51Haltevorrichtung, Haltevorrichtungmehr als 8 Zähne

5250 Wiederherstellung 18,11 € 100a Wiederherstellung 30 26,46 € 3,36Prothese, ohne Abf. Prothese, ohne Abf.

5260 Wiederherstellung 34,93 € 100b Wiederherstellung 50 44,10 € 2,90Prothese, mit Abf. Prothese, mit Abf.

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BLZK und andere Kam-mern sowie die BZÄKsowie die KZVen diese The-matik klar und deutlichartikulieren würden.

ZA Cornelius Feitl,Moorenweis

2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 5

FORUM

GOZ- GOZ-Kurztext GOZ- BEMA- BEMA-Kurztext BEMA- BEMA- Notwendiger Steigerungs-Nr. Betrag Nr. Punkt- Honorar faktor

2,3-fach Kürzel zahl für BEMA Vergütung

5270 Teilunterfütterung ZE 23,28 € 100c Teilunterfütterung ZE 44 38,81 € 3,83

5280 Vollständige Unter- 34,93 € 100d Vollständige Unter- 55 48,51 € 3,19fütterung Prothese fütterung Prothese

5290 Vollst. Unterfütterung 58,21 € 100e Vollst. Unterfütterung 81 71,44 € 2,82mit funktioneller mit funktioneller Randgestaltung OK Randgestaltung OK

5300 Vollst. Unterfütterung 69,85 € 100f Vollst. Unterfütterung 81 71,44 € 2,35mit funktioneller mit funktioneller Randgestaltung UK Randgestaltung UK

6000 Profil-/Enfacefoto 10,35 € 116 Profil-/Enfacefoto 15 13,62 € 3,03

6010 Modellanalyse 23,28 € 117 Modellanalyse 35 31,79 € 3,14

6120 Eingliedern Band 29,75 € 126b Eingliedern Band 42 38,15 € 2,95

6130 Entfernung eines Bandes 2,59 € 126d Entfernung eines Bandes 6 5,45 € 4,87

6160 Eingliedern e. intra-/ 47,86 € 130 Eingliedern ergänz. fest- 72 65,40 € 3,14extraoralen Verankerung sitzender Apparaturen

6210 Kontr.Behandlungsverl. 11,64 € 122a Kontr.Behandlungsverl. 21 19,07 € 3,77

6220 Vorbereitende 23,28 € 122b Vorbereitende 43 39,06 € 3,86Maßnahmen KFO Maßnahmen KFO

6230 Einf. kieferorthopädischer 23,28 € 122c Einf. kieferorthopädischer 27 23,93 € 2,36Behandl. mittel, je Kiefer Behandl. mittel, je Kiefer

6240 KFO Maßn. m. heraus- 34,93 € 123a Kfo Maßmn. m. heraus- 40 35,44 € 2,33nehmb. Geräten je Kiefer nehmb. Geräten je Kiefer

7000 Eingl. e. Aufbissbehelfs 34,93 € K2 Eingl. e. Aufbissbehelfs 45 47,54 € 3,13ohne adj. Oberfläche ohne adj. Oberfläche

7010 Eingl. e. Aufbissbehelfs 103,49 € K1 Eingl. e. Aufbissbehelfs 106 109,25 € 2,43mit adj. Oberfläche mit adj. Oberfläche

7020 Umarb. vorhandene 58,21 € K3 Umarb. vorhandene 61 64,45 € 2,55Proth. zu adjust. Proth. zu adjust.Aufbissbehelf Aufbissbehelf

Zugrunde gelegt wurden vorliegend dieaktuellen Punktwerte der LKK in Bayern.

Ein Honoraransatz bei Privatleistungen,der unter dem Honorar der vergleichba-ren BEMA-Leistung ist, kann wohl kaumals angemessen bezeichnet werden.Nein, ein solcher Honoraransatz wäreunangemessen niedrig, völlig losgelöst

von den dann vorliegend unsinnigen Vor-gaben des §5 und §10 GOZ.

Dass der ZBV Oberbayern diese nachvoll-ziehbaren und notwendigen gebühren-rechtlichen Feststellungen auch in schrift-lichen Stellungnahmen vertritt, ist sehrerfreulich und hinlänglich bekannt. Eswäre halt ein Meilenstein, wenn auch die

ZA Cornelius Feitl

www.notdienst-zahn.de

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6 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

LeserbriefWarum steigen die Eigenanteile des gesetzlich versicherten Patienten beimZahnersatz wirklich

Immer wieder lamentie-ren Politiker aus einerbestimmten Ecke, dass

Zahnersatz für gesetzlichversicherte Patientenimmer teurer werde. Somonierte Karl Lauter-bach, sogenannter „Ge-sundheitsexperte“ derSPD, vor kurzem dengestiegenen Gesamtei-genanteil der gesetzlichversicherten Patientenvon im Jahre 2005 2,62Milliarden Euro auf 3,14Milliarden Euro im Jahre2014. Das sind weniger

2% Steigerung im Jahr. Die durchschnitt-liche Inflationsrate war in diesem Zeit-raum offiziell zwar ein wenig geringer.Bedenken wir allerdings die Preissteige-rungen bei Personal, Miete, Praxismate-rialien, zusätzlicher Verwaltungsaufwandetc. etc., so bleibt null bis gar nichts beimPraxisinhaber übrig. Real eher Verlust!!

Anhand des Beispiels einer Brücke (2Ankerzähne, 2 Brückenglieder) einesalten HKPs von 1983 lassen sich sehr gutdie Entwicklung des Zahnarzthonorars,lediglich 30,88 €!!, des extrem gestiege-nen Eigenanteils des Patienten, derFremdlaborkosten sowie des sehr deut-lich gesunkenen Zuschusses der Gesetzli-chen Krankversicherung im Vergleich zu2017 darstellen.Es liegt also keinesfalls an gestiege-nem zahnärztlichem Honorar, dassdie Eigenanteile des gesetzlich versi-cherten Patienten beim Zahnersatzstark gestiegen sind!!!

Anlagen:– Vergleiche in einer Gesamtübersicht– Zahnersatz beim GKV-Versicherten K-B-B-K 1983

– Zahnersatz beim GKV-Versicherten K-B-B-K 2012

– Zahnersatz beim GKV-Versicherten K-B-B-K im Unterkiefer 43 - 46 2017

Dr. Rudolf Hellmuth, Eching

Dr. Rudolf Hellmuth

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 7

FORUM

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8 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 9

FORUM

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10 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

Wundkontrolle, Nachbehandlung

Nach chirurgischen Leistungenerfolgen in aller Regel in getrenn-ter Sitzung Wundkontrollen und /

oder Nachbehandlungen. Zunächst seienhier die häufigsten Privatleistungen fürWundkontrollen und / oder Nachbehand-lungen aufgeführt:

GOZ 3290: Kontrolle nach chirurgischemEingriff, als selbständigeLeistung, je Kieferhälfte oderFrontzahnbereich

GOZ 3300: Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff(z.B. Tamponieren), als selbständige Leistung, je Operationsgebiet (Raumeiner zusammenhängendenSchnittführung)Abrechnungsbestimmung:Die Leistung nach der Nummer 3300 isthöchstens zweimal je Kieferhälfte oderFrontzahnbereich berechnungsfähig.Neben der Leistung nach der Nummer3300 sind die Leistungen nach den Num-mern 3060 oder 3310 nicht berech-nungsfähig.

GOZ 3310: Chirurgische Wundrevision(z.B. Glätten des Knochens,Auskratzen, Naht), je Operationsgebiet (Raumeiner zusammenhängendenSchnittführung)Abrechnungsbestimmung:Die Leistung nach der Nummer 3310 isthöchstens zweimal je Kieferhälfte oderFrontzahnbereich berechnungsfähig.Neben der Leistung nach der Nummer3310 sind die Leistungen nach den Num-mern 3060 oder 3300 nicht berech-nungsfähig.

GOÄ 2007: Entfernung von Fäden oderKlammernDie Bewertung der genannten Leistun-gen stellt sich wie folgt dar:

Leistungen 1,0-facher Satz 2,3-facher Satz 3,5-facher Satz

3290 (55) 3,09 7,11 10,83

3300 (65) 3,66 8,41 12,80

Ä2007 (40) 2,33 5,36 8,16

3310 (100) 5,62 12,94 19,68

Alternativ“ zu den vorgenannten Leistungen sind natürlich je nach Leistungserbrin-gung (Dokumentation beachten!!!) Ä1 und / oder Ä5 als alleinige Leistung(en) einerSitzung berechenbar:

Leistungen 1,0-facher Satz 2,3-facher Satz 3,5-facher Satz

Ä1 (80) 4,66 10,72 16,32

Ä5 (80) 4,66 10,72 16,32

Zu den vorgenannten GOZ-Nummernschreibt die Bundeszahnärztekammer(BZÄK) in ihrem GOZ-Kommentar StandDezember 2016 wie folgt:

GOZ 3290:„Diese Nummer ist berechnungsfähig fürdie Kontrolle nach einem chirurgi-schen Eingriff, ggf. auch im Sinneeiner Sichtkontrolle, ohne Durchfüh-ren von Behandlungsmaßnahmen.Eine Kontrolle nach dieser Nummer istnur dann berechenbar, wenn sie alsselbstständige Leistung erfolgt, d.h.wenn außer der Kontrolle der Wundekeine anderen Maßnahmen, z. B. dieNachbehandlung im Sinne der Nummer3300, an derselben Stelle vorgenom-men wurden. Die Berechnung erfolgtje Wunde, jedoch nur einmal je Kie-ferhälfte oder Frontzahnbereich.

Die Vornahme von Nachbehandlungs-maßnahmen an einer anderen Wun-de erfüllt den Leistungsinhalt der Num-mer 3300 und ist zusätzlich ggf. auchin derselben Kieferhälfte/Frontzahn-gebiet berechnungsfähig.Die Vornahme von chirurgischen Wun-drevisionen an einer anderen Wunde istunter der Nummer 3310 verzeichnet undist zusätzlich ggf. auch in derselben Kie-ferhälfte/Frontzahngebiet berechnungs-fähig.

Die Nummer ist nicht berechnungsfähigfür Kontrollen nach parodontal-chirurgi-schen Maßnahmen, aber ggf. neben die-sen.“

GOZ 3300:„Diese Nummer ist berechnungsfähig fürNachbehandlungsmaßnahmen nacheinem chirurgischen Eingriff. Bei-spielhaft ist das Tamponierengenannt. Es können jedoch auch andereNachbehandlungsmaßnahmen den Lei-stungsinhalt erfüllen, z. B. die Nahtent-fernung, der Drainagewechsel,Wundspülungen, Desinfektionsmaß-nahmen an der Wunde oder das Aufbringen wundheilungsfördern-der Medikamente. Eine Nachbehand-lung nach dieser Nummer ist nur dannberechenbar, wenn sie als selbstständigeLeistung erfolgt, d. h. wenn außer derNachbehandlung der Wunde keineanderen Maßnahmen, z. B. die Wun-drevision im Sinne der Nummer 3310, anderselben Stelle vorgenommen wurden.

Die Berechnung erfolgt je Wunde,jedoch höchstens zweimal je Kiefer-hälfte oder Frontzahnbereich undSitzung. Allerdings nur, wenn es sichum getrennte Operationsgebiete,also um Gebiete mit nicht zusam-menhängender Schnittführung han-delt.

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 11

FORUM

Die Vornahme von Wundkontrollen ineinem anderen Kieferbereich erfülltden Leistungsinhalt der Nummer 3290und ist zusätzlich berechnungsfähig.

Die Vornahme von chirurgischen Wun-drevisionen in einem anderen Kiefer-bereich ist unter der Nummer 3310verzeichnet und ist zusätzlich berech-nungsfähig.

Die Nummer ist nicht berechnungsfähigfür Nachbehandlungsmaßnahmen nachparodontal-chirurgischen Eingriffen, aberggf. neben diesen.

Das Stillen einer übermäßigen Blutungnach der Nummer 3060 ist neben derNummer 3300 an gleicher Stelle nichtberechnungsfähig.“

GOZ 3310:„Die chirurgische Wundrevision stellteinen erneuten chirurgischen Eingriffnach einer im zeitlichen Zusammen-hang vorausgegangenen chirurgi-

schen Behandlung am selben Ort dar.Beispielhaft für die Leistungserfüllungsind das Glätten des Knochens, dasAuskratzen oder Vernähen genannt.Es können jedoch auch andere Revisions-maßnahmen den Leistungsinhalt er-füllen, z.B. die Wundanfrischung,Umschneidungen, Entfernung vonnekrotischem Gewebe, kleinen Kno-chensequestern o. Ä..

Die Berechnung erfolgt je Wunde,jedoch höchstens zweimal je Kiefer-hälfte oder Frontzahnbereich undSitzung. Allerdings nur, wenn es sichum getrennte Operationsgebiete,also um Gebiete mit nicht zusam-menhängender Schnittführung han-delt.

Die Vornahme von Wundkontrollen ineinem anderen Kieferbereich erfülltden Leistungsinhalt der Nummer 3290und ist zusätzlich berechnungsfähig.

Die Vornahme von Nachbehandlungs-

maßnahmen in einem anderen Kie-ferbereich ist unter der Nummer 3300verzeichnet und ist zusätzlich berech-nungsfähig.

Diese Leistung kann nicht im Zusam-menhang mit der Nummer 3300 fürdasselbe Gebiet berechnet werden,weil die Abrechnungsbestimmungunter der Nummer 3300 dies aus-schließt („selbstständige Leistung“).

Diese Nummer ist auch berechnungsfä-hig für Wundrevisionen nach parodontal-chirurgischen Maßnahmen.

Das Stillen einer übermäßigen Blutungnach der Nummer 3060 ist neben derNummer 3310 an gleicher Stelle nichtberechnungsfähig.“

Dr. Peter Klotz,Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom 09.01.2017

Kombination Wundkontrolle,Nachbehandlung

Nach der Kommentierung der Bun-deszahnärztekammer (BZÄK) inihrem GOZ-Kommentar Stand

Dezember 2016 erscheint folgendeszunächst nicht wirklich möglich:

• GOZ 3300 neben GOZ 3290 in dersel-ben Sitzung an derselben Wunde

• GOÄ 2007 neben GOZ 3290 in dersel-ben Sitzung an derselben Wunde

• GOZ 3310 neben GOZ 3290 in dersel-ben Sitzung an derselben Wunde

Doch ist dies wirklich sachgerecht ?????

So schreibt die LandeszahnärztekammerBerlin in ihrem Mitteilungsblatt MBZ Aus-gabe 11 / 2016 explizit, dass „wohl diemeisten GOZ-Kommentatoren bisher dieAuffassung vertreten, dass neben denLeistungen nach den Geb.-Nrn. 3300und 3310 die Kontrolle nach chirurgi-schem Eingriff (Nr. 3290 GOZ) nichtfür dasselbe OP-Gebiet berechnetwerden könne, weil die KontrolleBestandteil der beiden anderenNachsorgeleistungen sei. Eine Nach-behandlung oder gar eine chirurgischeWundrevision vorzunehmen, ohne dieWunde vorher kontrolliert zu haben, ist ja

wohl nicht vertretbar. Des-halb aber die Wundkon-trolle als Bestandteil derWundbehandlung oderder Wundrevision anzuse-hen, hält einer eingehen-den gebührenrechtlichenWertung nicht stand.

Die grundsätzliche Bestim-mung aus § 4 Abs. 2 derGOZ, dass nur im gebührenrechtlichenSinne selbstständige Leistungen berech-net werden dürfen, wird bei der Geb.-Nr.3290 GOZ nochmals betont. In der amtli-

Dr. Peter Klotz

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12 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

chen Begründung zur GOZ-Novellierung2012 heißt es hierzu: ,,Die in derBeschreibung der Leistung nach Nummer3290 enthaltene Formulierung „alsselbstständige Leistung” bedeutet nicht,dass die Kontrolle nur als einzige Leistungberechnet werden kann. Ausgeschlossenist die gesonderte Berechnung dann,wenn die Kontrolle als unselbstständigeTeilleistung einer in gleicher Sitzunganfallenden anderen, umfassenderenLeistung anzusehen ist.” Dies kann sichnur auf den in gleicher Sitzung erbrach-ten, zugrunde liegenden operativen Ein-griff beziehen. Selbstverständlich istdie abschließende Kontrolle nacheinem chirurgischen Eingriff wieauch die primäre Wundversorgungmit der Gebühr für den chirurgischenEingriff abgegolten, was auch nur denRegeln der Kunst und der Sorgfaltspflichtentspricht.

Auf die anderen beiden Nachsorge-leistungen kann sich der nochmaligeHinweis, dass die Wundkontrolle alsselbständige Leistung zu berechnenist, dagegen nicht beziehen. In denLeistungsbeschreibungen zu denGeb.-Nrn. 3300 GOZ (Nachbehand-lung nach chirurgischem Eingriff) und3310 GOZ (Chirurgische Wundrevisi-on) wird die Wundkontrolle nichtandeutungsweise erwähnt. Sie istalso bereits dem Wortlaut nach keinBestandteil der nach der Kontrolleeiner Wunde gegebenenfalls not-wendigen Nachbehandlung im Sinneder Geb.-Nr. 3300 oder einer mögli-cherweise erforderlichen chirurgi-schen Wundrevision nach Geb.-Nr.3310 GOZ. Auch bei den zu den Geb.-Nrn. 3300 und 3310 GOZ formuliertenBerechnungsausschlüssen wird dieGeb.-Nr. 3290 GOZ nicht erwähnt.

Der Bundesgerichtshof hatte bereits vorInkrafttreten der derzeit gültigen GOZentschieden, dass auch das Verhältnis derBewertungen der einzelnen Leistungenim Gebührenverzeichnis (Punktzahl)untereinander als ein Kriterium für dieSelbstständigkeit der Leistungen, und

damit ihrer Berechnungsfähigkeit neben-einander, zu berücksichtigen ist (vgl.BGH-Urteil vom 05.06.2008, Az.: III ZR239/07 ).

Die Wundkontrolle nach Geb.-Nr. 3290GOZ hat allein bereits 55 Punkte (2,3-fach: 7, 11 €). Die Geb.-Nr. 3300 GOZhat 65 Punkte (2,3-fach: 8,41 €) und nurdie Nachbehandlung zum Inhalt. Hierbesteht unübersehbar ein auffälligesMissverhältnis. Bei einem Faktor von 2,3würden für die Nachbehandlung - wennman daran festhielte, dass die Geb.-Nr.3300 auch die Kontrolle nach Nr. 3290GOZ einschließt - gerade 10 Punkte (2,3-fach: 1,30 €) übrigbleiben. Bei der Lei-stung nach Nr. 3310 ist das Missverhält-nis zwar nicht ganz so groß, aber dieBewertung der Wundkontrolle liegt nochimmer über der Hälfte der Leistung nachNr. 3310 GOZ ( 100 Punkte).

Die zahnmedizinische Notwendigkeiteiner Nachbehandlung oder einerchirurgischen Wundrevision kannsich immer erst aus der Kontrolle derWunde ergeben. Entweder esbesteht nach der Kontrolle einerWunde kein weiterer zahnärztlicherHandlungsbedarf – berechenbarwäre dann allein die Geb.-Nr. 3290GOZ – oder es wird eine Nachbehand-lung nach Geb.- Nr. 3300 erforderlichoder eine chirurgische Wundrevisionnach Geb.-Nr. 3310 GOZ, die dannauch zusätzlich zur Geb.Nr. 3290 GOZberechenbar sind. Bei mehreren Opera-tionswunden in derselben Kieferhälfteoder demselben Frontzahnbereich (bere-chenbar: l x 3290) sind aber die Bestim-mungen zur Berechnungshäufigkeit undzur Nebeneinanderberechnung für dieGeb.-Nrn. 3300 und 33 l O GOZ zubeachten.“

Fazit dieser hervorragenden Ausarbei-tung der Landeszahnärztekammer Berlin:

• GOZ 3300 ist nach GOZ 3290 in dersel-ben Sitzung an derselben Wunde bere-chenbar

• GOÄ 2007 ist nach GOZ 3290 in dersel-

ben Sitzung an derselben Wunde bere-chenbar

• GOZ 3310 ist nach GOZ 3290 in dersel-ben Sitzung an derselben Wunde bere-chenbar

Es wäre sehr erfreulich, wenn sich dieLandeszahnärztekammern sowie dieBundeszahnärztekmmer (BZÄK) dieserschlüssigen und nachvollziehbarengebührenrechtlichen Argumentationanschliessen.

Dr. Peter Klotz,Germering

Nachdruck aus www.zaend.de vom 16.01.2017

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14 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

Ausbildungsverträge –ein neuer Service des ZBV Oberbayern

Seit kurzem werdenauf der Homepagedes ZBV Oberbayern

der Ausbildungsvertragfür ZahnmedizinischeFachangestellte mit allenerforderlichen Anlagenund umfangreiche Infor-mationen zum Ausfüllenbis Ausbildungsvertrageszum Download zur Ver-fügung gestellt (http://www.zbvobb.de/RED/liste-download-3.asp).

Der Ausbildungsvertrag und die Anlagenkönnen nach dem Download z.B. mitdem Acrobat Reader auf dem Rechnerausgefüllt, zwischengespeichert und aus-gedruckt werden. Diese sind dann in drei-facher Ausfertigung dem ZBV zur Eintra-gung des Ausbildungsverzeichnisvorzulegen.Um die leider hohe Fehlerquote an aus-gefüllten Ausbildungsverträgen zu sen-ken, wurde eine umfangreiche Anleitungerarbeitet, so dass eigentlich nichts mehrschiefgehen sollte. Alle Eingabefelderwerden erklärt und sind mit Beispielenversehen.

Wir freuen uns natürlich über Ihre Rück-meldung.

Dr. Eberhard Siegle, LL.M.Neumarkt-St. Veit

Duale Krankenversicherung erhaltenBLZK verabschiedet Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2017

München – Die Bayerische Lan-deszahnärztekammer hatbei ihrer Vollversammlung

Anfang Dezember in München vordem Hintergrund der Bundestags-wahl 2017 zehn Forderungen an diePolitik verabschiedet.

Die Berufsvertretung der bayerischenZahnärzte fordert, das duale System derKrankenversicherung zu erhalten, umdamit weiterhin Wahlfreiheit und Wett-bewerb zu gewährleisten. Die Kammerlehnt eine ausschließlich ideologischmotivierte Bürgerversicherung ab. Diesekönne keines der Probleme lösen, mitdenen das deutsche Gesundheitssystemkonfrontiert wird. Wörtlich heißt es indem Beschluss der Vollversammlung:„Eine Einheitsversicherung wird demGedanken, die Krankenversicherungdemografiefest zu machen, nichtgerecht.“ In der gesetzlichen Krankenver-sicherung müsse das Solidarprinzip wie-

der in den Vordergrund rücken. Dazuzähle auch die Eigenverantwortung derVersicherten. „Leistungen, die nicht not-wendig, zweckmäßig und wirtschaftlichsind, können von der Solidargemein-schaft nicht finanziert werden“, so derBeschluss.

Orientierung an tatsächlichenKosten

Von der privaten Krankenversicherungfordern die bayerischen Zahnärzte,Erstattungsleistungen auch künftig anden medizinischen Fortschritt anzuleh-nen, um Innovationen in der Zahnmedi-zin zu ermöglichen. Die PKV müsse „ihreErstattungspraxis an den tatsächlich ent-standenen Kosten der zahnärztlichen Lei-stungen orientieren“, so der Wortlaut.

Nach 30 Jahren Stillstand bei der Ent-wicklung des Punktwerts in der zahnärzt-

lichen Gebührenordnung wiederholt dieKammer ihre Forderung nach einer deut-lichen Anhebung. Der unverändert gülti-ge Punktwert aus dem Jahr 1987gewährleiste keine angemessene Hono-rierung der beruflichen Leistungen desZahnarztes. „Der wachsende Kosten-druck und die zunehmende Regulierung,häufig ausgehend von gesetzgeberi-schen Maßnahmen, gefährden die flä-chendeckende Versorgung und führendazu, dass sich immer größere Einheitenbilden, beispielsweise als MedizinischeVersorgungszentren“, warnt die BLZK-Vollversammlung.

Sorge um Sicherheit derPatientendaten

Darüber hinaus lehnt die BLZK jedwedeNormung von Gesundheitsdienstleistun-gen, wie sie von der EU-Kommission ver-folgt wird, als Angriff auf das individuelleZahnarzt-Patienten-Verhältnis ab. Im

Dr. Eberhard Siegle

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 15

FORUM

Zusammenhang mit der Prüfung digitalerTechniken warnt die Kammer vor einer„totalen Digitalisierung des Medizinbe-triebs“. Sorge bereitet den bayerischenZahnärzten in diesem Zusammenhangvor allem die Sicherheit der Patienten-daten.

Das Positionspapier der BLZK schließt mitder Forderung nach einem klarenBekenntnis der Politik zur berufsständi-schen Selbstverwaltung. Es liege im Inter-esse aller Beteiligten, Gestaltungsspiel-räume der Selbstverwaltung zu erhaltenund dabei ehrenamtliche Elemente zufördern, betont die Berufsvertretung derbayerischen Zahnärzte.

Der komplette Forderungskatalog kannauf der Website der BLZK abgerufen werden:www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/antrag_positionen_zur_bundestagswahl.pdf/$file/antrag_positionen_zur_bundes-tagswahl.pdf

Für Fragen:Peter Knüpper, Hauptgeschäftsführer derBayerischen Landeszahnärztekammer,Telefon: 089 72480-112, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected] Pressemeldung finden Sie unterwww.blzk.de/pressemeldungen

Presseinformation der BayerischenLandeszahnärztekammervom 7. Dezember 2016

MÄRZ• CEREC. Gemacht, um zu begeistern! Unser Referent zeigt Ihnen die leicht verständliche Handhabung der neuen CEREC 4.4 Software sowie diepraktische Anwendung der CEREC Omnicam im Praxisalltag.

Mi., 15.03.2017, 15.00 – 17.00 UhrOrt: mdf RohrdorfReferent: Simon Huber, mdf/NWD CAD/CAM SpezialistFortbildungspunkte: 3Preis: 60,00 € p. P. zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

• Der Verlauf von der Gingivitis bis zur Parodontitis Von der Gingivitis bis zur Parodontitis ist es ein langer Weg. Die Gingivitis ist immer reversibel, die Parodontitis nicht. Viele Allgemeinerkrankungen beeinflussen den Verlauf der Gingivitis zur Parodontitis. Worauf sollte bei der Professionellen Zahnreinigung geachtet werden. Wie kann ich Erkrankungen erkennen?

Fr., 17.03.2017, 14.00 – 20.00 UhrOrt: Gasthof Posthalter, Stadtplatz 22, 94227 ZwieselReferentin: Astrid Appe, Dentalhygienikerin, Tätigkeiten in 4 Praxen, PraxistrainerinFortbildungspunkte: 8Preis: 289,00 € p. P. zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

• Lernen, festigen, anwenden – Grundlagen der zahnärztlichen Abrechnung nach BEMA und GOZ – Kompakt

Die Komplexität der Abrechnung und ständige Neuerungen sind oft schwer zu erfassen und führen mitunterzur fehler- und lückenhaften Abrechnung der erbrachten Leistungen und damit zu echten Ertragseinbußen.Dennoch, der Aufwand, sich offensiv und detailliert mit der zahnärztlichen Abrechnung auseinanderzusetzenlohnt sich, denn Ihre Leistungen sind zu wertvoll, um sie nicht abzurechnen. Das Grundlagenseminar-Kompakt Teil 1 vermittelt an Hand von ausgewählten Beispielen und Abrechnungs-positionen aus der kassenzahnärztlichen und privatzahnärztlichen Abrechnung nach BEMA und GOZ die voll-ständige und korrekte Abrechnung Ihrer erbrachten zahnärztlichen Leistungen durch die richtige Interpretationvon Gebührenziffern. Teil 2 enthält die Basics der ZE-Abrechnung. Kurs eignet sich besonders für Teilnehmer/-innen, die nur geringe Kenntnisse haben oder nach einer Pausewieder in den Beruf zurückkehren möchten.

Teil 1: Mi., 22.03.2017, 13.00 – 19.00 Uhr, Teil 2: Mi., 29.03.2017, 13.00 – 19.00 UhrOrt: mdf RohrdorfReferent: Regina Kraus, Fachwirtin im S/GW NWD.C dental consultFortbildungspunkte: 8 pro KursteilPreis: 199,00 € p. P. /Kursteil, zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung

APRIL• Fachkunde zum Strahlenschutz für die digitale Volumentomografie Der Kurs beinhaltet die alle fünf Jahre fällige Aktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärzte nach RöV 2002.Der Kurs ist anerkannt als Spezialkurs im Strahlenschutz „Digitale Volumentomographie“ im Sinne des § 18a,Abs. 1 RöV.

Teil I – Sachkundekurs DVT-Zertifizierungskurs• Übersicht 3D der digitalen Volumentomographie • Grundsätze der Schnittbilddiagnostik• Rechtfertigende Indikationen, Maßnahmen zum Strahlenschutz (Teil I) • Gerätekunde und Aufnahmetechnik• Rechtliche Aspekte, Fachkunderichtlinien, RöVTeil II – Fachkundekurs zum DVT-Zertifizierungskurs• Fallbesprechung • Gesetzliche Grundlagen und Qualitätssicherung• Rechtfertigende Indikationen, Maßnahmen zum Strahlenschutz (Teil II)• Implantat PlanungsschablonenTeil 1: Mi., 05.04.2017, 12:00 – 20:00 Uhr, Teil 2: Mi., 05.07.2017, 12:00 – 20:00 UhrOrt: NWD Bayern, Hansastraße 23, 80688 MünchenReferentin: Prof. Dr. Margrit-Ann GeibelFortbildungspunkte: 8 pro KursteilPreis: 950,00 € p. P. für beide Kursteile, zzgl. MwSt., inkl. Bewirtung Wir freuen uns auf Sie! Information/Anmeldung:

Nicole Gruber, mdf Rohrdorf, Tel. 0 80 31-72 28-110, Fax: 0 80 31-72 28-102

Ihr mdf-Team

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16 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

F O RUM

zahn.de –besser denn jePatienten-Website der BLZK jetzt füralle Endgeräte optimiert

München – Ob PC, Laptop, Tablet oder Smartphone –zahn.de passt sich jetzt jedem Endgerät optimal an.Dadurch lässt sich die Patienten-Website der Bayeri-

schen Landeszahnärztekammer (BLZK) noch flexibler, einfa-cher und komfortabler nutzen. Außerdem wurden Strukturund Navigation überarbeitet.

zahn.de bietet eine Fülle qualitätsgeprüfter Informationen und hilf-reicher Services rund um die Zahn- und Mundgesundheit. „Schnell,einfach und intuitiv“ waren die Anforderungen, die bei der Überar-beitung im Mittelpunkt standen. Die Umstellung auf „ResponsiveWeb-design“ garantiert eine übersichtliche, gut lesbare Anordnungder Inhalte auf dem Bildschirm – egal ob zu Hause am PC oder unter-wegs auf dem Smartphone.

Die Themen der Patienten-Website wurden neu strukturiert. DieNavigationsbegriffe „Zahn und Mund“, „Beratung“, „Mediathek“und „Aktuelles“ helfen bei der Orientierung. Auf der Homepagehinzugekommen ist die Kategorie „Zahnwissen“ mit interaktivenInfografiken, Fragen und Antworten zur Mundgesundheit, erstaun-lichen Zahlen und überraschenden Fakten zu gängigen „Mund-Gerüchten“.

Die BLZK informiert – Ihr Zahnarzt berät

Verschiedene Suchfunktionen und eine zusätzliche Navigation aufder linken Seite sorgen für Übersicht und leiten rasch zu dengewünschten Inhalten. Das direkte Beratungsangebot – Patienten-telefon, Mail-Adresse, Patientenforum und Telefonsprechstunde –ist über zentral platzierte grüne Buttons anwählbar. Beliebte Suchan-fragen zur Zahn- und Mundgesundheit sind ganz unten auf der Seitezusammengefasst, inklusive der Verlinkung zu einer kurzen, ver-ständlichen Antwort.

Unter „Mediathek“ können Broschüren und Infoblätter der BLZKkostenlos heruntergeladen werden. In der Zahnarztsuche finden diePatienten Zahnärzte in ihrer Nähe in ganz Bayern. Auch Angabenüber Parkmöglichkeiten, barrierefreien Zugang und Behandlungs-sprachen in der Praxis sind teilweise hinterlegt.

Unter dem Motto „Die BLZK informiert – Ihr Zahnarzt berät“ unter-stützt www.zahn.de das persönliche Beratungsgespräch zwischenPatient und Zahnarzt in der Praxis. Mit diesem Portal hat die BLZK –nach wie vor als einzige zahnärztliche Körperschaft – einen separa-ten Internetauftritt, der sich ausschließlich an Patienten richtet.

Kontakt:Isolde M. Th. Kohl, Leiterin Geschäftsbereich Kommunikation derBayerischen Landeszahnärztekammer, Telefon: 089 72480-211, Telefax: 089 72480-444, E-Mail: [email protected]

Info ZBV direktder Bayerischen Landeszahnärztekammervom 28. November 2016

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 17

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernDie Veranstaltungen/Kurse finden nach den Leitsätzen und Punktebewertungen von BZÄK und DGZMK statt.

Seminare für zahnärztlichesPersonal

Seminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte:

1) Aktualisierung der Fachkunde imStrahlenschutz für ZÄ

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 50,00 (inkl. Skript) /EUR 30,00 (ohne Skript)

MÜNCHEN: Kurs 191Mi. 15.03.2017, 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

INGOLSTADT: Kurs 192Do. 16.03.2017, 19:00 bis 22:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

ROSENHEIM: Kurs 190Fr. 17.03.2017, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Western-dorfer Straße 101, 83024 Rosenheim

TÜSSLING: Kurs 193Fr. 31.03.2017, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüßling

TRAUNSTEIN: Kurs 194Fr. 07.04.2017, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

HOFSTETTEN: Kurs 196Mi. 26.04.2017, 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westerschondorfer Straße 15,86928 Hofstetten

MÜNCHEN: Kurs 197Mi. 03.05.2017, 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

WEILHEIM: Kurs 198Fr. 19.05.2017, 18:00 bis 21:30 UhrOrt: Waldwirtschaft am Gögerl, Am Gögerl 1, 83262 Weilheim

2) Aktualisierung der Kenntnisse imStrahlenschutz für das zahnärzt-liche Personal

Ref.: Dr. Klaus Kocher

EUR 30,00 (inkl. Skript)

MÜNCHEN: Kurs 917 ausgebuchtMi. 15.03.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

INGOLSTADT: Kurs 918 ausgebuchtDi. 14.03.2017, 19:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

ROSENHEIM: Kurs 916 ausgebuchtFr. 17.03.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Western-dorfer Straße 101, 83024 Rosenheim

INGOLSTADT: Kurs 925 ausgebuchtDi. 28.03.2017, 19:00 bis 21:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1,85049 Ingolstadt

TÜSSLING: Kurs 919 ausgebuchtFr. 31.03.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1,84577 Tüßling

TRAUNSTEIN: Kurs 920 ausgebuchtFr. 07.04.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzlbaumer, Tauben-markt 11-13, 83278 Traunstein

HOFSTETTEN: Kurs 922Mi. 26.04.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westerschondorfer Straße 15,86928 Hofstetten

MÜNCHEN: Kurs 923 ausgebuchtMi. 03.05.2017, 16:00 bis 18:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

WEILHEIM: Kurs 924 ausgebuchtFr. 19.05.2017, 16:00 bis 18:30 UhrOrt: Waldwirtschaft am Gögerl, Am Gögerl 1, 83262 Weilheim

3) 1-Tages-Röntgenkurs(10 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutzNur für ZFA, die ihre Röntgen-prüfung zeitnah wiederholen muss

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 130,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 622Sa. 04.03.2017, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 623Sa. 05.08.2017, 09.00 – 18.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

4) 3-Tages-Röntgenkurs(24 Std.) zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse imStrahlenschutz

Ref.: Dr. Klaus KocherEUR 290,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 720Fr./Sa. 24.03./25.03.2017 und Sa.01.04.2017, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Kurs 721Fr./Sa. 21.07./22.07.2017 und Sa.29.07.2017, jeweils 09.00 – 17.00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

5) Prophylaxe BasiskursRef.: Frau Wiedenmann

EUR 550,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 537Kursort: München

Fr./Sa., 15.09. – 16.09.2017, 09:00 bis 18:00 Uhr

Fr./Sa., 22.09. – 23.09.2017, 09:00 bis 18:00 Uhr

Mi./Do./Fr., 18.10./19.10./20.10.2017(Praktischer Teil) Gruppen A/B

Mi., 25.10.2017, 09:00 – 15.30 Uhr Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

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18 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

6) PZR – aber richtig!! AUSGE-BUCHTRef.: Frau WiedenmannEUR 180,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 536Kursort: München

Mi., 19.07.2017, 09:00 bis 17:00 Uhr

Do., 20.07.2017, 09:00 bis 17:00 Uhr

Praktischer Teil – Gruppe A

Fr., 21.07.2017, 09:17:00 UhrPraktischer Teil – Gruppe B

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

7) Zahnersatz Kompakt –Teil 1 und Teil 2 in MünchenRef.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. Christine Kürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00(inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9034Teil 1

Sa. 25.03.2017, 09:00 – 17:00 Uhr

Kurs 9035Teil 2

Fr. 31.03.2017, 13:00 – 20:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

8) Zahnersatz Kompakt – Teil 1 undTeil 2 in Rosenheim

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFjeweils EUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9036 – Teil 1Sa. 22.04.2017, 09:00 bis 17:00 Uhr

Kurs 9037 – Teil 2Sa. 06.05.2017, 09:00 bis 17:00 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Western-dorfer Straße 101, 83024 Rosenheim

9) Fit für die praktische Prüfung in München

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9038 Sa. 13.05.2017, 09:00 bis 17:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

Alle Seminare können online unterwww.zbvoberbayern.de unter der

Rubrik „Fortbildung“ gebucht werden.

Hier finden Sie auch detaillierte Erläu-terungen zu den jeweiligen Seminaren.

Darüber hinausgehende Informationen zur verbindlichenKursanmeldung erhalten Sie bei

Frau Ruth Hindl, Grafrather Straße 8,82287 Jesenwang,

Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

10) Fit für die praktische Prüfung in Rosenheim

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9040 Sa. 25.05.2017, 09:00 bis 17:00 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Westerndor-fer Straße 101, 83024 Rosenheim

11) Check Up: Fit für die Abschluss-prüfung

Ref.: Dr. Tina Killian, ZÄ; Fr. ChristineKürzinger, ZMFEUR 75,00 (inkl. Skript + Mittagessen)

Kurs 9039 Mi. 17.05.2017, 13:00 bis 20:00 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

12) ZMP Aufstiegsfortbildung2017/2018 in MünchenReferentinnen: Fr. Ulrike Wiedenmann, DHFr. Katja Wahle, DH, PraxismanagerinFr. Annette Schmidt, StR. PassFr. Dr. Catherine Kempf, ÄrztinFr. Dr. Tina Killian, Zahnärztin

EUR 2540,00

(inkl. Skripte + Mittagessen)(zzgl. BLZK Prüfungsgebühren)

Kurs 419

Termin: 23.06.2017 – 04.03.2018

Unterlagen bitte anfordern bei:Frau Ruth Hindl, Grafrather Str. 8,82287 Jesenwang,Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95,[email protected]

13) Update BEMA/GOZfür Auszubildende, ZFA’s und WiedereinsteigerRef.: Fr. Christine Kürzinger, ZMF jeweils EUR 80,00(inkl. Skript)

Kurs 2115Teil 1

Mi. 22.03.2017, 13:00 – 20:00 Uhr

Kurs 2114Teil 2

Mi. 05.04.2017, 13:00 – 20:00 Uhr

Ort: ZBV Oberbayern, Seminarraum,Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock, 80999 München-Allach

14) Notfallsituationen in IhrerZahnarztpraxis

Ref.: Johann Harrer, RettungsassistentEUR 400,00 Praxispauschale bis 10PersonenKurstermine nach Vereinbarung

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 19

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldebogen Bitte alle Angaben IN DRUCKSCHRIFT und vollständig!

Name Kursteilnehmer: Vorname Kursteilnehmer:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis:

Praxisstempel:Die Anmeldung ist nur verbindlich, wenn die jeweiligen Anlagen beigefugt werden (jeweils nur in Kopie!):Anmeldeschluss zur Röntgenaktualisierung ZÄ/ZFA – 14 Tage vor Kursbeginn!!

Zahnärztliches Personal:für Röntgenaktualisierung: Röntgenbescheinigungfürr Röntgenkurs (1-/3-tägig): Helferinnenurkunde/-brieffür Prophylaxe Basiskurs: Helferinnenurkunde/-brief

und RöntgenbescheinigungfürZMP: 1.) Bescheinigung u�ber mind. 1 Jahr Berufserfahrung

2.) Helferinnenurkunde/-brief und Röntgenbescheinigung3.) Nachweis eines absolvierten Kurses u�ber Maßnahmen in med. Notfällen (mind. 9 UE)

Zahnärzte: für Aktualisierung-Röntgen: nur möglich mit vorhandener deutscher Fachkunde!Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:

Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes Oberbayern

Ruth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)

Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n

Kursgebühren für folgende Fortbildung/Kurs: für Teilnehmer(in):

in Höhe von € zum Fälligkeitstag laut Rechnung der Fortbildung zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr.: BLZ: Bank:

BIC: IBAN:durch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitur an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Last-schrift einzulösen

Datum, UnterschriftName und Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel)

Kursbezeichnung:

Kursdatum: Kursort:

Kursnummer: Kursgebühr:

nur von Zahnärzten/-innen auszufüllen: � Röntgenskript zusenden� Deutsche Fachkunde vorhanden

Anschrift Praxis: Telefon Praxis:

Gläubiger-ID: DE07ZZZ00000519084. Mandatsreferent: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification) Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern

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20 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Aktuelle Seminarübersicht ZBV OberbayernSeminare für Zahnärztinnen/Zahnärzte

Die Veranstaltungen/Kurse finden nachden Leitsätzen und Punktebewertungenvon BZÄK und DGZMK statt.

Referent: Dr. Klaus Kocher Kursgebühr: EUR 50,00 (inkl. Skript)

EUR 30,00 (ohne Skript)

MÜNCHEN – Kurs 191 Mi. 15.03.2017 – 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

INGOLSTADT – Kurs 192 Do. 16.03.2017 – 19:00 bis 22:00 UhrOrt: Hotel zum Anker, Tränktorstraße 1, 85049 Ingolstadt

ROSENHEIM – Kurs 190 Fr. 17.03.2017 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Höhensteiger, Westerndorfer Straße 101, 83024 Rosenheim

TÜSSLING – Kurs 193 Fr. 31.03.2017 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Bräu im Moos, Bräu im Moos 1, 84577 Tüßling

TRAUNSTEIN – Kurs 194 Fr. 07.04.2017 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Gasthof Schnitzelbaumer, Taubenmarkt 11 – 13, 83278 Traunstein

HOFSTETTEN – Kurs 196 Mi. 26.04.2017 – 18:00 bis 21:00 UhrOrt: Landhotel Zur Alten Post, Westerschondorfer Straße 15, 86928 Hofstetten

MÜNCHEN – Kurs 197 Mi. 03.05.2017 – 18:30 bis 21:30 UhrOrt: ZBV Oberbayern, Seminarraum, Elly-Staegmeyr-Str. 15, 2. Stock,

80999 München-Allach

WEILHEIM – Kurs 198 Fr. 19.05.2017 – 18:00 bis 21:30 UhrOrt: Waldwirtschaft am Gögerl, Am Gögerl 1, 83262 Weilheim

Aktualisierung der Fachkundeim Strahlenschutz für ZÄ

„Update BEMA/GOZ”für Auszubildende, ZFA’s und Wiedereinsteiger

Hier erarbeiten Sie sich die neue GOZ invielen Beispielen mit einer Gegenüber-stellung GOZ/Bema im Übungsteil – Kur-se in München – je Kurs 80,00 € (inkl.Verpflegung).

1. Teil:Allgemeine Bestimmungen / Leistungen,Kons., chirurgische Leistungen

2. Teil:ZE, PAR, Übersicht über die Teile Schie-nentherapien, FAL/FAT, Implantologie

Alle Kursteile sind mit begleitendenÜbungen Bema/GOZ im Vergleich, damitauch das Bema Wissen gleichzeitig geübtwird.

Termine

Mittwoch, 22.03.201713.00 bis 20:00 UhrTeil 1

Mittwoch, 04.05.201713.00 bis 20:00 UhrTeil 2

ZBV-Oberbayern, Elly-Staegmeyr Str. 15,80999 München-Allach

Referentin: Christine Kürzinger

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 21

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Abschlussprüfung ZFA

Sie sind schon gut auf die Abschlussprü-fung vorbereitet? Sie möchten Ihr Wissenvor der Prüfung testen und vertiefen?Dann kommen Sie in unseren Tageskurs:

Fachkunde & Abrechnung inFrage und Antwort

• Zahnersatz• Chirurgie, Implantologie• Parodontologie, Prophylaxe• Füllungen, Endodontie

Auf vielfachen Wunsch ist dieser Kursneu im Angebot.

Anmeldung unter www.zbvoberbayern.de unter der Rubrik „Fortbildung” oder bei

Ruth Hindl; Telefon 0 8146-99 79 568; Fax: 0 8146-99 79 895; [email protected]

Dr. Tina Killian (ZÄ)

Christine Kürzinger (ZMF)

Check-Up: Fit für die SommerprüfungMittwoch, 17. Mai 2017 im ZBV OberbayernElly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München13.00 – 20.00 Uhr

In gewohnter Form werden Frau Dr. Killian und Fr. Kürzinger alle Ihre Fragenrund um die ausgeschriebenen Themenfachkundlich und verwaltungs-/abrech-nungstechnisch beantworten. Sie bearbeiten an Hand eines SkriptesFragen selbst um Ihren Wissenstand zuüberprüfen und zu ergänzen.

Kursgebühr:75 € inkl. Mittagessen + Übungsskript

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22 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

Berufsbegleitende Aufstiegsfortbildung im Bausteinsystem des Zahnärztlichen BezirksverbandesOberbayern

Terminübersicht: (Änderungen vorbehalten)

Kursgebühren: EUR 2.540,00 zuzüglich Prüfungsgebühren der BLZKKursgebühren zahlbar jeweils 4 Wochen vor Beginn der Aufstiegsfortbildung.

Fortbildung ZMP – MünchenZahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in 2017/2018

Kursort: München, ZBV Oberbayern, Elly-Staegmeyr-Straße 15, 80999 München Änderungen vorbehalten. Kursbegleitend wird ein Testatheft geführt, Sie werden darüber noch genauer informiert.

Referenten Datum Unterrichtszeiten VoraussichtlichePrüfungstermineder BLZK

Fr. U. Wiedenmann, DH 23.06. – 24.06.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. T. Killian, ZÄ 28.06. – 30.06.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StR

Fr. A. Schmidt, StR 01.07.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uh

Fr. Dr. Kempf, Ärztin 12.07.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. Kempf, Ärztin 13.07.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. A. Schmidt, StR 14.07.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. Dr. T. Killian, ZÄ 15.07.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 26.09.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 27.09. – 30.09.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM 11.10. – 12.10.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH

Fr. K. Wahle, DH, PM 13.10. – 14.10.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH (Gruppeneinteilung)

Fr. S. Schmidt, StR 25.10 – 26.10.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 27.10. – 28.10.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH 22.11.2017 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. K. Wahle, DH, PM 23.11. – 25.11.2017 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Schriftliche Prüfung:

Fr. U. Wiedenmann, DH 17.01. – 18.01.2018 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr 14.03.2018

Fr. K. Wahle, DH, PM (Anmeldeschluss: 31.01.2018)

Fr. K. Wahle, DH, PM 19.01. – 20.01.2018 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Fr. U. Wiedenmann, DH

Fr. U. Wiedenmann, DH 24.01.2018 von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr Praktische Prüfung:

Fr. A. Schmidt, StR 20.03. – 23.03.2018

Fr. U. Wiedenmann, DH 03.03. – 04.03.2018 jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr (Anmeldeschluss: 31.01.2018)

Fr. K. Wahle, DH, PM Übungstage(Gruppeneinteilung)

Meisterbonus EUR 1.000,00

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 23

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Anmeldung zur AufstiegsfortbildungZMP 2017/2018Name: Vorname:

Geburtsdatum: Geburtsort:

Anschrift privat:

Telefon privat: E-Mail privat:

Name Praxis (AG):

Anschrift Praxis:

Telefon Praxis:

Anmeldeunterlagen liegen bei: • Bescheinigung über eine mind. 1-jährige Berufserfahrung(Datenangabe erforderlich!)

• Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung (voreiner Zahnärztekammer) zur Zahnmedizinischen Fachangestelltenoder eines gleichwertigen, abgeschlossenen, beruflichen Ausbil-dungsgangs (Feststellung obliegt der BLZK)

• Nachweis eines absolvierten Kurses über Maßnahmen in medizinischen Notfällen (mind. 9 Unterrichtsstunden, nicht älterals 2 Jahre).Die Kursanbieter müssen durch den Unfallversicherungsträgerermächtigte Stellen sein. Eine Liste dieser ermächtigten Stellenfinden Sie unter folgendem Link:https://www.bg-qseh.de/ExtraEH/erstview.nsf/ShowErst?openform

• Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz i. S. d. § 18 a Abs. 3 RöV

Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen für Seminare des ZBV Oberbayern.

Sepa-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) für Zahlungsempfänger (ZBV Oberbayern)Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtende/n Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildung zur ZMP der Teilnehmer(in):

in Höhe von 2.540,00 € zum Fälligkeitstag laut Rechnung des jeweiligen Bausteines, zu Lasten meines/unseres Kontos:

Konto-Nr. BLZ: Bank:

BIC IBANdurch Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZBV Oberbayern auf mein Konto gezogene Lastschrift einzulösen.

Name u. Anschrift des Kontoinhabers (ggf. Praxisstempel) Datum, Unterschrift

Verbindliche und schriftliche Anmeldung per Einzugsermächtigung über die Kursgebühren an:Verwaltung der Fortbildungen des Zahnärztlichen Bezirksverbandes OberbayernRuth Hindl, Grafrather Straße 8, 82287 Jesenwang, Tel. 0 81 46-9 97 95 68, Fax 0 8146 -9 97 98 95, [email protected]

Praxisstempel:

Gläubiger-ID DE07ZZZ00000519084. Mandantsreferenz: Erhalt mit der Ankündigung zum Sepa-Einzug (Pre-Notification)Es gelten die Allgemeinen Geschäfstbedingungen (AGB) des ZBV Oberbayern.

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24 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

AU S - U ND F O R T B I L D UNG

HELFERINNEN

Prophylaxe BasiskursKursnummer 1702: 26. – 28.04. und 04. – 07.05.2017

Kursnummer 1703:13. – 15.09. und 21. – 24.09.2017

Kursnummer 1704: 22. – 24.11. und 30.11. – 03.12.2017

PAssKursnummer 1705: 14. – 16.07. und 21. – 23.07. und 27. – 29.10.2017

Deep ScalingKursnummer 1706: 24. und 25.03.2017

Kursnummer 1707: 06. und 07.10.2017

10-Stunden Röntgen-KursKursnummer 1708: 31.03.2017

Kursnummer 1709: 10.11.2017AktualisierungKursnummer 1711: 10.05.2017

Kursnummer 1712: 08.11.2017

Aktuelle Kursangebote des ZBV München 2017

ZAHNÄRZTE

Endo CurriculumKursnummer 1710: 17. – 21.07.2017

AktualisierungKursnummer 1713: 10.05.2017

Kursnummer 1714: 08.11.2017

Informationen zu den jeweiligen Kursenfinden Sie online unter www.zbvmuc.de.Die verbindliche Kursanmeldung findetüber Frau Jessica Lindemaier, Fallstr. 34,81369 München, statt.

Tel. 089/7 24 80-304, Fax 089/7 23 88 73Mail: [email protected]

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 25

AUS - U ND F O R T B I L D UNG

Kompendium ZFAgemäß des Qualitätsstandards des ZBV Oberbayern

5. Teil: Interimsversorgungen - Praxisfälle

In der Rubrik „Nachgefragt im Kompendium-ZFA“ werden kurz und im Protokollstil Fragen aus dem Kompedium-ZFA gestellt und beantwortet – natürlich nach dem Prinzip Fachkunde + Abrechnung / Verwaltung mit der neuen GOZ

Weitere Informationen: www.zbvobb.de. Fragen an die Referenten: [email protected]

1. Bei einem GKV Patienten ist diedefinitive Versorgung nochnicht planbar.

Auf Grund der Frontzahnextraktio-nen und zur Sicherung der Bisslagesoll deshalb eine Interimsversor-gung angefertigt werden.

2. Ein GKV Patient soll eine Front-zahnbrücke 13 – 23 bekommen.Auf Grund der Extraktionen12 – 22 und der damit beding-ten Ausheilungsphase, soll einfestsitzendes, laborgefertigtesProvisorium 13 – 23 gefertigtwerden.Wie wird dieses berechnet?

3. Bei einem GKV Patienten ist diedefinitive Versorgung nochnicht planbar.

Auf Grund der Frontzahnextraktio-nen und zur Sicherung der Bisslagesoll deshalb ein festsitzendeslaborgefertigtes Provisorium ange-fertigt werden?

Wie wird dieses berechnet?

Wie berechnen sie die Regelversor-gung?

Befundklasse 2

Im HKP muss bereits bei der Antragstellung vermerkt werden, dass ein fest-sitzendes, laborgefertigtes Provisorium beantragt wird.

Liegt eine der Ausnahmeindikation vor (Beispiel), gehört das Provisorium zurRegelversorgung.

Abrechnung: Bema

Liegt keine Ausnahmeindikation vor, handelt es sich bei laborgefertigten prov.Kronen/Brücken um gleichartige Versorgungen.

Abrechnung: GOZ

FeZ: 5.1

Im HKP muss bereits bei der Antragstellung vermerkt werden, dass ein fest-sitzendes, laborgefertigtes Provisorium beantragt wird.

Abrechnungsgrundlage: GOZ und § 9 GOZ

Andersartige Versorgung

Im zeitlichen Zusammenhang mit einer endgültigen Versorgung oder festsitzende Interimsversorgungen aus Gründen des ragekomforts/Ästhetik sind nicht zuschussfähig.

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26 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

AMT L I C H E M I T T E I L U NG EN

Jedes neue Mitglied ist verpflichtet sichbei einer Tätigkeit oder des Wohnsitzes inBereich Oberbayerns sich beim ZBV Obbzu melden, dort erhalten Sie auch denMeldebogen zur erstmaligen Meldung,sowie die Personalbogen. Diesen sind dieApprobationsurkunde und ggf. die Pro-motionsurkunde und die Fachgebiets-anerkennung beizufügen.Diese bitte in beglaubigter Kopie.

Für alle anderen Mitglieder möchtenwir gerne die Meldepflicht noch malnahe legen, die in der letzten Zeit lei-der nicht mehr sehr beachtet wird.Dies ist auch in Bezug auf die Bei-tragseinstufung, Ihre Beiträge,Zustellung von Mitteilungen undInfopost in Ihrem Interesse.

Wir bitten um schriftliche Mitteilungüber Änderung bei:

• Niederlassung (zusätzl. Niederlas-sungen) und sonstige Aufnahmeder Berufsausübung

• Aufgabe oder Ausscheiden aus einerPraxis, bitte auch Assistenten, ange-stellte Zahnärzte Vertreter usw.!

• Sonstige Vorübergehende oderdauerhafte Aufgabe der Berufsaus-übung, Zulassung beendet, Ruhe-stand.

• Arbeitsplatzwechsel

• Änderung der Hauptwohnung, bit-te auch mit aktuellen Angaben zuIhrer telefonischen Erreichbarkeitgerne auch Handy.

• Änderung in Ihren Praxisdaten wieTel. oder Fax Nummern, aber auchPraxisverlegungen.

Meldeordnung ZBV Oberbayern

• Änderungen des Nachnamens,Kopie z.B. der Heiratsurkunde.

• Bei Erwerb einer Promotion, bittebeglaubigte Kopie zusenden, beiErwerb einer Ermächtigung/Gebietsbezeichnung bitte in Kopiean den ZBV Oberbayern.

• Bei Änderung Ihrer Bankdaten oderEinzugsermächtigung haben wirfür Sie Vordrucke im ZBV vorliegen.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder Email.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

Ausbildungsverträge im Berufsregisterdes ZBV Oberbayern

Sehr geehrte Ausbilderinnen, Ausbilderund Praxis-Team,

erst mal vielen Dank für die erneuteAnzahl der bis dato eingegangenen Aus-bildungsverträge.

1. Leider wird es immer mehr Verträgedie wir unvollständig oder falsch aus-gefüllt erhalten und diese an Siezurücksenden müssen. Nachdem diesimmer mit viel Zeitaufwand undKosten für alle Beteiligten verbundenist, bitte ich Sie die Verträge ordentlichund komplett ausgefüllt an den ZBV zusenden. Hierzu liegt auch seit Jahreneine „Checkliste“ bei, so dass man allePunkte durch gehen und kontrollierenkann.

2. Vermehrt ist uns im vergangenen undlaufenden Ausbildungsjahr wiederaufgefallen, dass Verträge währendder Probezeit und auch im Laufe der

Ausbildung gelöst werden (bittebeachten Sie dazu den im Ausbil-dungsvertrag aufgeführten §3 Abs. 1.sowie Abs. 2.), dies aber dem ZBVnicht gemeldet wird.

3. Wir möchten Sie höflichst darauf hin-weisen, dass die Verträge eingetragenund dementsprechend auch ausgetra-gen werden müssen!

Hierzu möchten wir Ihnen einen klei-nen Leitfaden ans Herz legen:

Wir benötigen bei der Lösung einesVertrages, auch während der Probe-zeit, eine Kopie des Lösungsschrei-ben (bei minderjährigen Auszubil-denden müssen die bzw. dergesetzliche Vertreter eine Kündigungder Auszubildenden bzw. einen Auf-lösungsvertrag unterschreiben) undden Vertrag der Auszubildendenzurück, den die Auszubildende auf

Wunsch nach der Austragung ausdem Berufsregister gerne wiederzurück erhält.

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wirIhnen gerne zur Verfügung, gerne perTelefon, Fax oder E-Mail.

Claudia MehrtensTel: 089 - 79 35 58 82Fax: 089 - 81 88 87 40E-Mail: [email protected]

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 27

OBMANN S B E R E I C H E

Obmanns-bereich Pfaffenhofen/IlmFortbildungsveranstaltung:

Termin: Dienstag, 14.02.2017 19:00 Uhr

Ort: Wolnzach, im Gasthof zur Post(Marktplatz 5, 85283 Wolnzach)

Thema: Medikation in der Zahnarztpra-xis – ein Instrument zur Sicherung undSteigerung des Praxiserfolgs

Referent: Nikolay Schediwy

Um Ihr zahlreiches Erscheinen würde ichmich freuen.

ZA Stephan Müller, Obmann im Obmannsbereich Pfaffenhofen/Ilm

Obmanns-bereichBerchtes-gadener LandFortbildungsveranstaltung:

Termin:Mittwoch, 22.02.2017 19:30 Uhr

Ort: Restaurant „Platz” in Bad Reichen-hall, Kaiserplatz 1 (Eingang gegenüberFielmann in der Fußgängerzone)

Thema:Update Implantatprothetik – vonder Einzelkrone bis zur festsitzendenTotalprothetik

Referent: Christian Heydt, StraumannGmbH

Anmeldung per Fax unter 0 86 51-23 47oder per Mail unter [email protected]

ZA Florian Gierl, Freier Obmann im ObmannsbereichBerchtesgadener Land

Obmanns-bereich FFBStammtischtermine Germering 2017

Dienstag, 14.03.2017, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 16.05.2017, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 11.07.2017, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 10.10.2017, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dienstag, 28.11.2017, 19:00 Uhr imRestaurant Mondo, Streiflacher Str. 3 in82110 Germering (www.restaurant-mondo.de)

Dr. Peter Klotz, Freier Obmann im Obmannsbereich FFB

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115 x 55 mm 85,00 Euro 90,00 Euro 115,00 Euro

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Chiffre 7,00 Euro 7,00 Euro 7,00 EuroZahlung efolgt per Lastschrifteinzug

Sehr geehrter Anzeigenkunde, aus organisatorischen Gründen können Anzeigen unter der Rubrik Stellenangebot, Stellengesuch und Verschiedenes nur per Lastschrifteinzugaufgegeben werden. Eine Anzeigenrechnung erhalten Sie nach Abbuchung des Rechnungsbetrages. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis.

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Der BezirksverbandAusgabe Nr.:

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28 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

V E R S C H I E D E N E S

Fortbildungsprogramm 2017Rosenheimer Arbeitskreis – 1. Halbjahr 2017Kurs Nr. 3 – 31.03.2017

Krankheit und Zunge

Viele lokale Fehlreize und auch systemi-sche Erkrankungen zeigen sich frühzeitigdurch sichtbare Veränderungen auf derZunge. Dennoch wird dies im täglichenBlickwinkel in der zahnärztlichen Praxiskaum beachtet. In diesem Seminar lernenSie in Theorie und durch gegenseitigepraktische Übungen die Grundzüge derZungendiagnostik. Zusätzlich haben wirauch ein Augenmerk auf Labordiagnostikund einfache therapeutische Ansätze zuden erhobenen Befunden.

Referent: Dr. Eva Meierhöfer,Zahnärztin

Ort: Hotel zur Post,Raum Samerberg Dorfplatz 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Freitag, 31.03.201715.00 – 18.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 25 Teiln.

Fortbildungspunke: 3

Gebühr: Mitglieder: 100,– €Nichtmitglieder: 150,– €

Kurs Nr. 4 – 06.05.2017

Zahnärztliche Schlafmedizin – dieBehandlung des Schnarchens und von obstruktivenSchlafatmungsstörungen

Im Kurs wird die Pathophysiologie derobstruktiven Schlafatmungsstörungendargestellt. Im folgenden klinischen Teilwird die Behandlung mit Protrusions-schienen ausführlich beleuchtet und spe-ziell auf die Implementierung in denzahnärztlichen Alltag hin diskutiert.

Tricks und Tips aus der täglichen Praxisrunden die Fortbildung ab.

Referent: Prof. Dr. Dr. Rose,Kieferorthopäde

Ort: Hotel San Gabriele,Zellerhornstraße 16 83026 Rosenheim

Zeit: Samstag, 06.05.201709.00 – 16.00 Uhrmit Mittagspause

Fortbildungspunke: 6

Gebühr: Mitglieder: 250,– €Nichtmitglieder: 300,– €inkl. Mittagsessen

Kurs Nr. 5 – 19.05.2017

Parodontale Therapie mit neuemDenkansatzPA benötigt ein Update

Entzündungen und Knochenabbauhaben unterschiedliche Ursachen,Mikroorganismen und Osteoklastenbrauchen unterschiedliche Therapien.Der Mensch lebt nur mit Mikroorganos-men, diese zu bekämpfen und zu redu-zieren hat nur einen vorübergehendenEffekt. Wirksamer in der ParodontalenTherapie ist die Umstellung der Keimbe-lastung von pathogen zu regenerativ,aufbauend. Eine Therapie des Knochen-stoffwechsels, Bone Remodeling undBone Modeling, mit Reduktion derTaschentiefe, Anhebung der Knochen-qualität und Reduktion der Zahnlocke-rung im geschlossenen Verfahren wirdzur täglichen Routine. Auch Implantatebrauchen zum Erhalt gesunden Knochen,nur ist die Therapie hier eine andere. EinImplantat das noch fest ist wird sichertherapierbar.

Referent: Dr. MSc Ronald Möbius,Facharzt für allgemeineStomatologie

Ort: Hotel zur Post,Raum Samerberg, Dorfplatz 14,83101 Rohrdorf

Zeit: Freitag, 19.05.201713.00 – 19.00 Uhr

Teilnehmerbegrenzung: 25 Teiln.

Fortbildungspunke: 6

Gebühr: Mitglieder: 160,– €Nichtmitglieder: 210,– €

Kurs Nr. 6 – 22.07.2017

Kinderbehandlung und

Kinderhypnose in der zahnärztlichenPraxis

Kinder, vor allem Kleinkinder erfolgreichund sachkundig zu behandeln erfordertvom Team oft ein Höchstmaß an Flexibili-tät, Spontanität, Einfühlungsvermögenund Geduld. Nicht nur mit dem kleinenPatienten, auch mit den Begleitpersonen.

Die verbale und nonverbale hypnotischeKommunikation erleichtert uns denZugang zum Kind und die Behandlungs-begleitung, klare Konzepte erhöhenunsere Chancen, nicht nur die zahnärztli-che Behandlung erfolgreich durchzufüh-

ren, sondern auch Spass mit Kindern undderen Eltern zu haben.

Für Zahnärzte und Mitarbeiterinnen, alsEinstieg in das Thema der zahnärztlicheHypnose und vor allem in die Kinderhyp-nose.

Referent: Barbara Beckers-Lingener,Zahnärtin –Kinderzahnheilunde

Ort: Dinzler Kaffeerösterei,Wendling 15,83737 Irschenberg

Zeit: Samstag, 22.07.201709.00 – 16.00 Uhrmit Mittagspause

Fortbildungspunke: 6

Gebühr: Mitglieder: 250,– €Nichtmitglieder: 300,– €inkl. Mittagsessen

als TeamkursZA + 1 ZFA:Mitglieder: 400,– €Nichtmitglieder: 500,– €

Werden Sie Mitglied im RosenheimerArbeitskreis für zahnärztliche Fortbildunge.V. und sparen Sie dadurch Kursgebüh-ren.Der Jahresmitgliedsbeitrag beträgt 49,–€.

Kurs-Anmeldungen bitte mit beigefügtemFormular per Fax, oder per Mail – hier kön-nen Sie auch unsere Beitrittserklärunganfordern, oder auf unserer Webseite her-unterladen!

Besuchen Sie unsere Website:www.ro-ak.de

Ihr Rosenheimer Arbeitskreis f. zahnärztli-che Fortbildung e.V., c/o Dr. Pfleger,Griesstr. 10, 85567 Grafing,Tel.: 0151 - 19 38 38 69e-mail: [email protected]: 032229565295

Unsere NOTFALLPUPPE ist für Mitgliederin der Praxis Dr. Eickholt jederzeit kosten-los auszuleihen. Tel.: 0 80 31-6 69 90.

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 29

VE R S CH I E D E N E S

Tausendundeine Nacht in GranadaDie Alhambra war der Sitz des Sultans bis zum Jahre 1492

Überrascht wird immer, wer in derGeschichte gräbt. Mit welch wechselvol-len Herrschaften es die Völker im Laufeder Jahrhunderte zu tun hatten, überlie-fern alte Dokumente, Bücher und Bau-werke. Wikinger oder Römer breitetensich von Norden oder Süden über Europaaus. Nach Spanien kamen die Maurenaus Afrika. Unter dem Befehl des Kalifenvon Damaskus, dem geistigen und weltli-chen Oberhaupt des Islam, schlug derFeldherr Tariq ibn Ziyad, der Gouverneurvon Tanger, den letzten WestgotenkönigRoderich in der Schlacht bei Jerez de laFrontera im Jahre 711.

Die islamischen Glaubenskrieger warenunter ihrem Schlachtruf „Allahu akbar –Gott ist groß“ über die Meerenge vonGibraltar auf den europäischen Konti-nent gelangt. Leben und Land des Königsgingen verloren, und die neuen Herrscheretablierten auch gleich ihre Religion, die

sich bereits zu einer Weltreligion entwik-kelt hatte. Von der islamischen Kulturkünden auch in Spanien exzellent erhal-tene oder wieder aufgebaute Paläste –der wohl bekannteste und größte ist dieAlhambra in Granada, der Sitz des Sul-tans bis zum Jahre 1492.

In den rund 800 Jahren muslimischerHerrschaft in Südspanien waren auf demSabikah-Hügel von Granada verschiede-ne Paläste von Fürsten oder Wesirenerrichtet worden. Doch erst im 13. Jahr-hundert entschlossen sich die Herrschervon Granada, den Hügel fast komplett zubebauen und auf alten Fundamenteneine Zitadelle zu errichten. Sie nanntensie „Qal’at al-Hamra, die „rote Burg“ –weil der Hügel eine solche Farbe hat.

Natürlich gab es auch Spannungen unterden Gläubigen der verschiedenen Reli-gionen. Erstaunlich ist aber, dass weniger

von fundamentalistischen Bestrebungen,Dogmatismus und Fanatismus überliefertist, als vielleicht angenommen werdenkönnte. Recht liberal sollen Moslems,Christen und Juden miteinander umge-gangen sein. Größtenteils ließ man in Al-Andalus, dem muslimisch beherrschtenTeil von Andalusien, jeden nach seinerFasson selig werden – und der Islam ver-bot sogar eine zwangsweise BekehrungAndersgläubiger. Ende des 15. Jahrhun-derts übernahmen wieder christlicheHerrscher das Zepter, vertrieben sowohlMauren als auch Juden – mit der Toleranzwar es vorbei.

Nicht nur das: Öffentliche Bäder verfie-len, Bücher wurden verbrannt, die arabi-sche Universität wurde geschlossen. Diekatholischen Könige Isabella, eine Stief-schwester von Heinrich IV., und ihr Ehe-mann Ferdinand II. beschlossen, in Gra-nada – das beide besonders liebten – den

Blick von der Alhambra auf Granada.

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30 DER BEZIRKSVERBAND I 2-2017

V E R S C H I E D E N E S

Bau des Palacio Real zu beginnen. DerKönigliche Palast sollte auf dem Alham-bra-Hügel stehen, und dafür wurden Tei-le des arabischen Palastes unwieder-bringlich zerstört.

Dennoch gilt die Alhambra heute –neben der Großen Moschee von Córdoba– als das bedeutendste islamische Bau-werk auf europäischem Boden und einesder wichtigsten der islamischen Architek-tur überhaupt. Die Palaststadt ist voneiner 2200 Meter langen Mauer mit 22Türmen umgeben. Auch wenn einigeszerstört, anderes nicht ganz sachgerechtrestauriert worden ist – das Ensemblepräsentiert sich als ein künstlerisches undästhetisches Meisterwerk, dessen Ele-ganz und Raffinesse deutlich übertraf,was die damaligen Länder Europas dementgegenzusetzen hatten.

Hat der Hügel-Wanderer den Alhambra-Park erreicht, kommt er zur Puerta de lasGranadas, dem Triumphbogentor. Rechtsstehen arabische Festungstürme aus dem13. Jahrhundert, die dem Schutz derAlcazaba, der Burg auf dem Alhambra-Hügel, dienten. Der Palast selbst gliedert

sich nach islamischer Tradition in drei Tei-le, die jeweils um einen Patio – einenInnenhof – angelegt sind: den Mexuar

mit Räumen für die Rechtsprechung undöffentliche Belange, den Diwan als offi-ziellen Palast und Thronsaal sowie denHarem mit den Privaträumen des Herr-schers.

Auf dem Rundgang fasziniert vor allemdie ornamentale Gestaltung der Wändeund Kuppeln. Stuckarabesken überzie-hen jede Fläche – in Form von Rankenund Rauten, Palmetten und Rosetten,Blättern und Sternen. Die Kompositionenerinnern an die Gestaltung orientalischerTeppiche. Wandmalerei war kaum in derislamischen Baukunst verbreitet, und derKoran verbietet die Abbildung derGeschöpfe Gottes. So nimmt man an,dass die unendliche Aneinanderreihungder Ornamente die Unendlichkeit Gottessymbolisieren soll. In die Dekoration sindimmer wieder Schriftzüge aus unter-schiedlichen Epochen eingefügt – meistKoranverse und Lobpreisungen derjeweiligen Herrscher des Palastes.

Der wohl berühmteste Teil der Anlage istder Patio de los Leones, der Löwenhof. Erstammt aus der Zeit Mohammeds V., derab 1378 regierte. Dieser Hof erschließtsich dem Besucher, indem er ihn umrun-det, aus den verschiedensten Perspekti-ven betrachtet. In der Mitte des Hofessteht die von zwölf Löwen getragene

Der berühmte Patio de los Leones – der Löwenhof.

Stuckarabesken überziehen die Flächen.

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2-2017 I DER BEZIRKSVERBAND 31

VE R S CH I E D E N E S

große Springbrunnenschale. Die Löwenspeien Wasser, das zusammen mit demaus der Brunnenschale in eine runde Rin-ne abfließt. Aus dieser werden vier weite-re Rinnen mit Wasser versorgt, die kreuz-förmig in die umlaufende Galerie und diePavillons führen, in denen wiederumSpringbrunnen stehen.

An der Südseite des Löwenhofes liegt dieSala de los Abencerrajes – benannt nachdem aufständischen Stamm der Abencer-ragen, deren Anführer dort einer nachdem anderen vom König hereingerufenund eigenhändig erstochen worden seinsollen. Nach der Legende soll ein dunklerFleck auf dem Fußboden von dem ver-gossenen Blut stammen.

Ein paar Stunden sollte sich der Besucherschon für den Rundgang gönnen, vondem aus er immer wieder einen phanta-stischen Blick auf die Umgebung undnatürlich die Stadt Granada hat. Werdavon dann genug hat, geht langsamzurück, über den ehemaligen Parade-platz. Dort erwarten den Fremden schondie Feilbieter unterschiedlichster Dienst-leistungen: Einige Frauen wollen dieZukunft voraussagen, deren Kinder wol-len Kastagnetten aus Granatapfelholzverkaufen. Schuhputzer müssen davonabgehalten werden, sofort mit ihren Bür-

sten und Fetten loszulegen. Sultan-Ver-kleidungen für ein Foto-Shooting werdenangeboten – dabei kann der Abzulichten-de einen Säbel halten oder eine Wasser-pfeife rauchen. Oder auch beides. Undwen wundert’s: Wer als Mann in Beglei-

tung einer Dame ist, wird angehalten, sieals Haremsdame herrichten und aufeinem Diwan räkeln zu lassen. ErlebteGeschichte, sozusagen.

Eva-Maria Becker

Reiche Verzierungen schmücken die Arkaden.

Die Design-Kompositionen erinnern andie Gestaltung orientalischer Teppiche.

Anzeigenschluss für die Ausgabe März 2017ist Freitag, der 17. Februar 2017

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www.notdienst-zahn.de

IMPRESSUM „DER BEZIKSVERBAND“Herausgeber: Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts. 1. Vorsitzender: Dr. Klaus Kocher, Wolnzach; 2. Vorsitzender: Dr. Peter Klotz, Germering. Geschäftsstelle: Elly-Staegmeyr-Str. 15, 80999 München, Tel. (089) 7935588-0, Fax (089) 8188874-0, E-Mail: [email protected], Internet:www.zbvobb.de. Redaktion & Schriftleitung: Dr. Peter Klotz, Germering, E-Mail: [email protected]. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder. Es handelt sich nicht um Äußerungen des ZBV Oberbayern. Verantwortlich für amtliche Mitteilungen des ZBV Oberbayern: Wolfgang Steiner, Zahnärztlicher Bezirksverband Oberbayern. – Zuschriften redaktioneller Art richten Sie bitte nur an die Redaktion, nichtan den Verlag. Für unverlangt eingereichte Manuskripte und Fotos übernimmt die Redaktion keine Haftung. Verlag, Anzeigenmarketing, Herstellung & Vertrieb:HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas, Salzbergweg 20, 85368 Wang, Tel. 08761-7290540, Fax 08761-7290541, E-Mail: [email protected]ür Anzeigen verantwortlich: Gerhard Haas, Verlags anschrift. Zur Zeit ist Anzeigenpreisliste Nr. 6 vom 1. Jan. 2008 gültig. Soweit vom Verlag gestaltet, liegen sämtlichean Entwurf und Gestaltung (Anzeigen, Aufmachung und Anordnung) bestehenden (Urheber-)Rechte bei HaasMedia. Verletzungen durch ungenehmigte Nachahmungoder Nachdruck – auch auszugsweise – sind unzulässig und werden verfolgt. Veröff. gem. DVBayPrG: Inhaber 100% Angelika Haas, Freising – Gesamtherstellung: HaasMedia – Verlag & Agentur für Printmedien, Angelika Haas – Bezugsbedingungen: Für Mitglieder ist der Bezugspreis im Beitrag enthalten. Bezugspreise für Nicht-mitglieder: Einzelheft € 2,00 zzgl. Versand spesen. Jahresabonnement € 26,00 inkl. MwSt., zzgl. Versandspesen. Erscheinungsweise: 10 x jährlich.

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