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Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs Baden-Württemberg. Dipl.-Psych. Nina Schuler. Gliederung des Vortrags. Vorstellung Daten und Fakten zum baden-württembergischen Justizvollzug Die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes. Der Justizvollzug in Baden-Württemberg. - PowerPoint PPT Presentation
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Kriseninterventionsdienst im Justizvollzug
Der Kriseninterventionsdienst des Justizvollzugs
Baden-Württemberg
Dipl.-Psych. Nina Schuler
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Vorstellung
Daten und Fakten zum baden-württembergischen Justizvollzug
Die Arbeit des Kriseninterventionsdienstes
Gliederung des Vortrags
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
• 17 Haftanstalten mit 24 Außenstellen
• Justizvollzugskrankenhaus und Sozialtherapeutische Anstalt
• insgesamt 7940 Haftplätze, 6788 im geschlossenen, 1152 im offenen Vollzug
• 428 Haftplätze für Frauen
• die durchschnittliche Belegung der Haftanstalten ist rückläufig (aktuell 7488 Inhaftierte, davon 1583 in Untersuchungshaft und 533 in Jugendstrafhaft)
• Strukturelle Entwicklung weg von kleinen Gefängnissen und Außenstellen zu großen Anstalten mit bis zu 600 Haftplätzen
Der Justizvollzug in Baden-Württemberg
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
• Im Januar 2012 waren insgesamt 3708 Personen im Justizvollzug beschäftigt
• 2409 Bedienstete im Allgemeinen Vollzugsdienst
• 424 im Werkdienst
• 302 in den Fachdiensten (dazu zählen Sozialarbeiter, Psychologen, Ärzte, Seelsorger und Lehrer)
• 469 in der Verwaltung
Die Bediensteten des Justizvollzugs
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Schicht- und Wechseldienst
Arbeitsverdichtung
Gefühl fehlender Unterstützung und Anerkennung
Umgang mit psychisch auffälligen Inhaftierten
Konfrontation mit dissozialem und aggressivem Verhalten
Risiko, Opfer eines potentiell traumatischen Ereignisses zu werden
Belastungen im Arbeitsalltag
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
• Medizinische Notfälle/ Suizidversuche
• Auffinden eines Toten
• Bedrohung/ sexuelle Nötigung
• Tätliche Angriffe
• Meuterei
• Geiselnahme
• Feuer/ schwerer Unfall
Potentiell traumatische Ereignisse
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Die multiplen Belastungsfaktoren führen zu einem hohen Krankenstand sowie hohen Raten an krankheitsbedingten Frühpensionierungen
Ein Baustein zur Prävention von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen stellte die Gründung des Kriseninterventionsdienstes im Jahr 2001 dar
Präventiver Ansatz
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Zeitnah professionelle Hilfe nach belastenden Ereignissen im Dienst anzubieten
Betroffene mit den Erlebnissen nicht alleine zu lassen
Hilfestellung bei der Verarbeitung der belastenden Ereignisse zu geben
Schädlichen und gesundheitsgefährdenden Folgen entgegen zu wirken
Ziele des Kriseninterventionsdienstes
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
4 Bedienstete aus dem psychologischen Dienst
2 Bedienstete aus dem kirchlichen Dienst
6 Bedienstete des Allgemeinen Vollzugsdienstes
aus verschiedenen Haftanstalten des Landes
Die Arbeit im Kriseninterventiondienst erfolgt ohne Freistellung zusätzlich zur regulären Tätigkeit der Mitarbeiter
Für Fortbildung und Supervision sind 3 Tage pro Jahr vorgesehen
Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
◦ über die Leitstelle
◦ die veröffentlichten Kontaktadressen der einzelnen KID-Mitglieder
◦ das KID-Mitglied in der eigenen Anstalten
◦ nur während der Dienstzeit, es besteht kein 24-Stunden- Bereitschaftsdienst
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Die Mitglieder des Kriseninterventionsdienstes unterliegen der Schweigepflicht (auch gegenüber der Anstaltsleitung)
Die Krisenintervention ist ein auf Freiwilligkeit beruhendes Angebot, dass das Einverständnis der Bediensteten voraussetzt
Die Anstaltsleitung ist bei Angriffen auf Bedienstete, die eine Dienstunfähigkeit zur Folge haben, verpflichtet den Kriseninterventionsdienst unverzüglich einzuschalten
Innerhalb der Anstalten wird vom Kriseninterventionsdienst ein niederschwelliger, aufsuchender Ansatz verfolgt
Grundsätze der Krisenintervention
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
1. Phase (unmittelbar nach dem belastenden Ereignis):
Unterstützung und Begleitung der/ des Betroffenen Abschirmung vor störenden Einwirkungen Informationsvermittlung bezüglich traumaspezifischen
Reaktionen und Symptomen Stabilisierung und Ressourcenaktivierung Aktivierung des sozialen Netzwerks, Einbezug von
Angehörigen Entscheidung ob dienstliche Sofortermittlungen oder
Betreuungsmaßnahmen Vorrang einzuräumen ist Beratung der Anstaltsleitung bei strafrechtlichen Ermittlungen
um auf die Belange der/ des Betroffenen aufmerksam zu machen
Phasen der Betreuung
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
2. Phase (einige Tage bis Wochen nach dem Ereignis):
Abstimmung des weiteren Vorgehens mit dem Betroffenen Durchführung von einem oder mehreren Debriefing- und
Beratungsgesprächen Hilfestellung bei der Vermittlung an externe Beratungs-
oder Therapieeinrichtungen
3. Phase (drei bis sechs Monate nach dem Ereignis):
telefonische Kontaktaufnahme Angebot eines Nachgesprächs gemeinsame Überlegung, ob weitere Maßnahmen notwendig
sind
Phasen der Betreuung
Kriseninterventionsdienst im JustizvollzugDipl.-Psych. Nina Schuler
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!