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DER LANDRAT Paderborn, den 12.04.2007
Öffentliche Nichtöffentliche
Verwaltungsvorlage Änderungs-/Ergänzungsvorlage
Mitteilungsvorlage Allgemeine Mitteilungsvorlage Beratungsfolge: Gremium Sitzungstermin
Sozial- und Gesundheitsausschuss 25.04.2007
Jahresbericht 2006 des Fachbereiches Soziales Als Anlage füge ich den Jahresbericht 2006 des Fachbereiches Soziales bei. Dieser Bericht umfasst die Beschreibung alle Tätigkeitsbereiche des Fachbereiches Soziales. Neben der Darstellung von Fallzahlen und Kosten befinden sich auch Erläute-rungen zu verschiedenen Tätigkeitsfeldern in diesem Bericht. gez. Manfred Müller Landrat
Drucksachennummer (DS-Nr.): 14. 510/1
Bericht des
Fachbereiches
Soziales
des Kreises Paderborn
- 2006 -
Kreis Paderborn - Der Landrat - Fachbereich Soziales Aldegreverstr. 10 – 14 33102 Paderborn www.kreis-paderborn.de
1
Inhaltsübersicht
Seite
1 Einleitung 3
2 Organisationsübersicht Fachbereich Soziales (50) 5
3 Haushaltsübersicht 6
4 Leistungen nach dem SGB XII 8
4.1 Allgemeines 8
4.2 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII 9
4.3 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 12
4.4 Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII 15
4.5 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel SGB XII 17
4.6 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII 18
4.7 Weitere Hilfen nach dem 8. und 9. Kapitel SGB XII 21
4.8 Leistungen der Wohlfahrtspflege 22
5 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II 23
5.1 Allgemeines 23
5.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Personen 24
5.3 Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung 27
5.4 Entwicklung der einmaligen Leistungen 30
5.5 Zusammenfassung SGB II 31
6 Finanzielle Leistungen nach anderen Rechtsgrundlagen 32
6.1 Leistungen nach dem Landespflegegesetz (PfG NW) 32
2
6.2 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) 34
6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen 35
6.4 Krankenversorgung nach § 276 Lastenausgleichsgesetz (LAG) 36
7 Finanzielle Leistungen für andere Träger 37
7.1 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe) 37
7.2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (für den überörtlichen Träger der Sozialhilfe, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe) 38
7.3 Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (für den Bund) 39
7.4 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (für den Bund) 40
8 Leistungen und Angebote anderer Art 41
8.1 Ausschüsse, Arbeitsgruppen und ähnliches 41
8.2 Heimaufsicht 42
8.3 Pflegeplanung , Pflegeberatung 43
8.4 Erwachsenenbetreuung 44
3
1 Einleitung
Nach Inkrafttreten der gravierendsten Änderungen der vergangenen Jahrzehnte im sozia-
len Bereich zum 01.01.2005 wurde für das Jahr 2005 als Fortführung der früheren Berich-
te zur Hilfe zum Lebensunterhalt ein umfassender Jahresbericht des Fachbereiches Sozi-
ales erstellt. Seinerzeit wurde mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am
Arbeitsmarkt („Hartz IV“) die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zu einer einheitlichen
Leistung „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Arbeitslosengeld II) zusammengefasst, die
auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird. Der
Großteil der bisherigen Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt erhält seitdem Leistungen
nach diesem neuen Gesetz (näheres hierzu unter Nr. 5).
Darüber hinaus wurde das Sozialhilferecht gesetzlich modernisiert und zugleich in das
Sozialgesetzbuch als dessen Zwölftes Buch (SGB XII) eingeordnet. Aufgrund der vorran-
gig zu gewährenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem neuen
SGB II erhält nur noch ein geringer Teil der früheren Empfänger von Hilfe zum Lebensun-
terhalt nach dem BSHG diese Hilfe nach dem 3. Kapitel des ebenfalls zum 01.01.2005 in
Kraft getretenen SGB XII.
Das neue SGB XII enthält im 4. Kapitel auch Leistungen der Grundsicherung im Alter und
bei dauerhafter Erwerbsminderung und löste damit fast inhaltsgleich das bis 2004 gelten-
de Grundsicherungsgesetz (GSiG) ab. Damit ist die Grundsicherung weiterhin als vorran-
gige Leistung gegenüber der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des neuen
SGB XII zu werten.
Mit diesen beiden Gesetzen war für die früheren Sozialhilfeempfänger eine weitgehende
Umstellung der Leistungen zum Lebensunterhalt auf pauschale Leistungen verbunden.
Einmalige Hilfen kommen nur noch für wenige Tatbestände in Betracht.
Gleiches gilt auch für die Bezieher der früheren Arbeitslosenhilfe.
4
Im Jahresbericht 2005 wurde nach einer kurzen Betrachtung der Haushaltsübersicht des
Fachbereiches Soziales besonders die Entwicklung der mit der Umstellung in den drei
durch die Hartz IV-Gesetzgebung betroffenen Leistungsbereiche
• Kommunale Leistungen nach dem SGB II
• Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII
• Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
auf den Haushalt des Kreises dargestellt. Inzwischen ist die Umstellungsphase auf diese
neuen Leistungen weitestgehend abgeschlossen.
Mit diesem Bericht für das Jahr 2006 werden neben den bereits erwähnten Leistungen
auch alle weiteren Bereiche des Fachbereiches 50 dargestellt. Der Aufbau des Berichtes
entspricht dabei den Produkten und Leistungen, wie sie für das ab 2008 anzuwendende
Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) vorgesehenen sind.
Nicht berücksichtigt wurden bei den Angaben der Finanzdaten die Personal- und Sach-
kosten für die einzelnen Bereiche, weil diese bisher noch nicht auf die einzelnen Produkte
aufgeteilt werden.
5
2 Organisationsübersicht Fachbereich Soziales
(50)
Leiter Herr Montag 411
Vertreter
Herr Neuhaus 403
Stand: März 2007
Vorzimmer
Arbeitsgruppe 1 Arbeitsgruppe 2 Arbeitsgruppe 3 Grundsatzangelegenheiten, Ausschüsse u. ArGen, Heimaufsicht, Kostenerstat-tung, Haushalts- u. Rech-nungswesen Herr Neuhaus 403 Allg. Angelegenheiten, Fachaufsicht, Kostenerstattung 404 424 Förderung von Einrichtungen u. Verbänden, Ausschüsse u. Arbeitsgemeinschaften (Wohlfahrtsverb.), ADV u. Haushaltswesen, Abrechnung Krankenhilfe 407 406 Heimaufsicht, Bedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz NW, Pflegekonferenz 408 409 Investitionskosten Tages-, Nacht- u. Kurzzeitpflege ambulante Investitionskosten 410
Hilfe in bes. Lebenslagen (sowohl örtlicher als auch überörtlicher Träger), Pflegewohngeld Frau Schönig 412 Unterhaltsüberprüfung, ver-tragliche Ansprüche 413 Hilfe z. Pflege in Einrichtun-gen mit Pflegewohngeld, Grundsicherung in Einrich-tungen, Pflegewohngeld in Einrichtungen für Selbstzah-ler, sonstige Eingliederungs-hilfe A-Er 414 J-Mc 434 Si-Z, ohne St 433 Ri-Se,St 435 Me-Re 436 Es-Ha 416 He-I; Tagespflege, Kuren 415 sonstige ambulante Einglie-derungshilfen, Integrations-hilfe, Abgaben LWL, Sozial-pädiatrische Zentren, ambu-lante Sprachheilbehandlung, Autismus, VHS-Kurse, 419 417
Kriegsopfer-u. Schwerbehin-dertenfürsorge, Unterhaltssicherung, Vertriebenen- u. Flüchtlings- angelegenheiten, Ausbildungsförderung, Erwachsenenbetreuungen Herr Stroth 420 Kriegsopferfürsorge, Unterhaltssicherung 419 Ausbildungsförderung A - Ge 402 Gi - L 438 M - R 401 S - Z 438
Betreuungsstelle (Riemekestr. 51) 821 298 822 823
Die angegebenen Zahlen betreffen die Telefon-Durchwahlnummern.
6
3 Haushaltsübersicht
Fast die Hälfte der Ausgaben des Kreises Paderborn entfallen auf den Sozialhaushalt.
Von den 214,8 Mio. Euro des Gesamtvolumens im Haushaltsplan 2006 (Verwaltungs-
haushalt) waren 107,9 Mio. Euro (46,0 %) für Ausgaben im sozialen Bereich einschl. der
Jugendhilfe im Einzelplan 4 veranschlagt. Davon entfielen allein auf den Fachbereich So-
ziales 73,9 Mio. Euro (31,5 %). Die Einnahmenansätze beliefen sich für 2006 auf 20,2
Mio. Euro, so dass ein Gesamt-Zuschussbedarf für den Fachbereich Soziales von 53,7
Mio. Euro veranschlagt wurde. Das Jahresergebnis 2006 wies erfreulicherweise einen
geringeren Zuschussbedarf in Höhe von 49,7 Mio. Euro (s. Tabelle 1) aus. Auf die we-
sentlichen Veränderungen der Ergebnisse zu den Ansätzen wird bei der Betrachtung der
einzelnen Leistungsbereiche eingegangen.
Mit der Tabelle 1 wird die Entwicklung aller vom Fachbereich 50 bewirtschafteten Unter-
abschnitte aufgezeigt. Sie zeigt, dass die Belastung des Kreises für die vom Fachbereich
50 verwalteten Haushaltshaltsstellen nach einem starken Anstieg im Jahr 2005, insbe-
sondere aufgrund der Umstellung auf die neuen Leistungsgesetze, im Jahr 2006 gering-
fügig um 0,2 Mio. Euro (0,42 %) von 49,9 Mio. Euro auf 49,7 Mio. Euro gesunken ist.
Wie bereits im Jahresbericht 2005 hingewiesen, kamen für eine Berechnung der Mehrbe-
lastung nach „Hartz IV“ (s. Vorlage 14.25/13) aber nicht alle der in der Tabelle 1 berück-
sichtigten Haushaltspositionen in Betracht. Hierfür spielten auch noch weitere, nicht vom
Fachbereich 50 bewirtschaftete Haushaltspositionen eine Rolle.
7
Tabelle 1 Entwicklung Haushalt Fachbereich Soziales (Netto-Aufwand)
Ergebnis Ergebnis Ansatz ErgebnisUA 2004 2005 2006 2006
Verwaltungshaushalt2930 Verwalt. Ausbildungsförderung -1.322€ -808€ -100€ 2.742€4000 Allg. Sozialverwaltung 1.382€ -465€ 1.700€ 3.142€4100 Hilfe zum Lebensunterhalt 23.433.906€ 365.637€ 1.636.800€ 734.057€4110 Hilfe zur Pflege 5.659.839€ 5.436.837€ 6.570.900€ 5.439.996€4120 Eingliederungshilfe 1.702.186€ 1.840.493€ 2.309.000€ 1.936.017€4130 Hilfe zur Gesundheit 2.500.165€ 4.387.646€ 536.400€ 2.300.111€4140 sonst. Hilfen in bes. Lebenslagen 98.724€ 220.334€ 191.600€ 249.122€4400 Kriegsopferfürsorge 22.170€ 19.548€ 23.400€ 13.832€4480 Ausgleichsabgabe 0€ 0€ 0€ 0€4700 Pflegewohngeld 2.701.278€ 2.858.658€ 3.000.000€ 3.258.065€4740 Zuschusse an Verbände 1.287.935€ 532.040€ 549.500€ 518.410€4820 Hilfe für Arbeitsuchende 0€ 25.861.294€ 30.901.000€ 26.986.848€4850 Grundsicherung (Alter,Erwerbsmind.) 3.882.281€ 7.452.312€ 7.008.000€ 7.235.903€4900 Krankenversorgung nach dem LAG 53.554€ 74.341€ 50.500€ 72.679€4980 sonst. soziale Angelegenheiten 12.566€ 8.691€ 11.000€ 5.551€Vermögenshaushalt4740 Zuweisungen Pflegedienste 0€ 841.195€ 880.000€ 930.000€FB 50 Summe 41.354.664€ 49.897.753€ 53.669.700€ 49.686.475€
Eigenbeteiligung Kommunen 10.729.412€Summe 30.625.252€ 49.897.753€ 53.669.700€ 49.686.475€
ZusammenfassungSozialhilfe bzw. Grundsicherung 37.277.101€ 19.703.259€ 18.252.700€ 17.895.206€Grundsicherung für Arbeitsuchende 0€ 25.861.294€ 30.901.000€ 26.986.848€Leistungen Landespflegegesetz 2.701.278€ 3.699.853€ 3.880.000€ 4.188.065€sonst. Leistungen 1.376.285€ 633.347€ 636.000€ 616.356€
41.354.664€ 49.897.753€ 53.669.700€ 49.686.475€
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006 -3.983.225€-7,42%
Änderung Ergebnis zum Vorjahr 8.543.089€ -211.278€20,66% -0,42%
Entwicklung der Jahresergebnisse in 1.000 €
0€
10.000€
20.000€
30.000€
40.000€
50.000€
Sozial-hilfe bzw.
Grund-sicherung
Grundsicherung für Arbeit-
suchende (SGB II)
Landes-pflege-gesetz
sonst. Leistungen gesamt
2004 2005 2006
8
4 Leistungen nach dem SGB XII
4.1 Allgemeines
Wie bereits in der Einleitung (s. Nr. 1) erwähnt, wurde das Sozialhilferecht durch das Ge-
setz zur Einordnung in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 modernisiert und zugleich
zum 01.01.2005 als dessen Zwölftes Buch in das Sozialgesetzbuch (SGB XII) eingeord-
net. Durch die vorrangig zu gewährenden Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsu-
chende nach dem neuen SGB II bzw. durch die ebenfalls vorrangigen Leistungen für
Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB
XII erhalten nur noch wenige Personen Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel
SGB XII.
Die Bearbeitung wesentlicher Teilbereiche der im SGB XII geregelten Sozialhilfe ist durch
Satzung auf alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden delegiert worden:
� Hilfe zum Lebensunterhalt für Personen außerhalb von Einrichtungen
� Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für Personen außerhalb von Ein-
richtungen
� Hilfe zur Gesundheit für Personen außerhalb von Einrichtungen
� Hilfe zur Pflege von Personen außerhalb von Einrichtungen
� Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten für Personen außerhalb
von Einrichtungen
� Weitere Hilfen in anderen Lebenslagen nach dem 9. Kapitel SGB XII.
Für die übertragenen Hilfen übt der Kreis die Fachaufsicht aus. Diese umfasst zudem ne-
ben der Durchführung von regelmäßigen Aufsichtsprüfungen die Durchführung von Wi-
derspruchsverfahren im Falle eingelegter Rechtsmittel gegen Entscheidungen der kreis-
angehörigen Städte und Gemeinden. Des Weiteren werden Streitverfahren wegen Kos-
tenerstattung zwischen Trägern der Sozialhilfe nach §§ 106 ff. durchgeführt. Hinzu kommt
die Abrechnung der von den Städten und Gemeinden bewilligten Leistungen.
9
4.2 Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB
XII
Wie unter Nr. 5 näher erläutert, erhalten seit dem 01.01.2005 erwerbsfähige Personen
und die mit ihnen im Haushalt lebenden Angehörigen Leistungen für den Lebensunterhalt
nach dem SGB II. Für Personen ab 65 Jahre und für dauerhaft erwerbsgeminderte Perso-
nen bis 64 Jahre kommen die Leistungen der Grundsicherung nach dem 4. Kapitel
SGB XII in Betracht (s. Nr. 4.3). Es bleiben somit nur noch wenige Personen außerhalb
von Einrichtungen, die keine Ansprüche nach anderen Rechtsgrundlagen haben (ggf. mit
Angehörigen) und Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
bekommen.
Tabelle 2 Entwicklung der Personen außerhalb von Einrichtungen mit Hilfe zum
Lebensunterhalt
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 685 422 355 324 313 311 303 301 293 292 273 255
durchschnittl. mtl. Zahl der Personen 2005
gesamt 2006 225 221 224 226 225 219 232 223 227 235 230 230Änderung -460 -201 -131 -98 -88 -92 -71 -78 -66 -57 -43 -25
zum Monat des Vorjahres -67,2% -47,6% -36,9% -30,2% -28,1% -29,6% -23,4% -25,9% -22,5% -19,5% -15,8% -9,8%Änderung -30 -4 3 2 -1 -6 13 -9 4 8 -5 0
zum Vormonat -11,8% -1,8% 1,4% 0,9% -0,4% -2,7% 5,9% -3,9% 1,8% 3,5% -2,1% 0,0%durchschnittl. mtl.
Zahl der Personen 2006 Änderung zum Vorjahr226
Hilfe zum Lebensunterhalt
Personen
344
-34,3%-118
Entwicklung Personen Hilfe zum Lebensunterhalt
200
230
260
290
320
350
380
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2005
2006
Die etwas höheren Zahlen 2005 sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass seiner-
zeit bei vielen Personen erst noch geklärt werden musste, ob für sie Leistungen nach dem
10
SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem 4. Kapitel SGB XII (Grundsicherung im
Alter und bei Erwerbsminderung) oder dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt)
in Betracht kamen. Dadurch erfolgten im Laufe des Jahres 2005 in vielen Fällen Umstel-
lungen zu einem anderen Hilfeartenbereich mit rückwirkender Umbuchung der bereits ge-
zahlten Leistungen.
Von den 230 Personen im Dez. 2006 waren 40 Kinder bis zu 15 Jahre. Von den übrigen
190 Personen waren 98 männlich und 92 weiblich.
Neben den Personen außerhalb von Einrichtungen erhielten im Jahresdurchschnitt 2006
22 Personen Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in Altenheimen, ohne jedoch pfle-
gebedürftig zu sein. Darüber hinaus sind seit 2005 unter Hilfe zum Lebensunterhalt in Ein-
richtungen auch die HLU-Leistungen für die Personen zu buchen, die Hilfe zur Pflege,
Eingliederungshilfe oder andere Hauptleistungen in Einrichtungen erhalten.
Tabelle 3 Finanzdaten für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4100 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Ausgaben für Kostenerstattungen an andereSozialhilfeträger
460.866 € 150.000 € 255.374 105.374 €
Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
2.120.126 € 2.410.000 € 1.513.237 -896.763 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 922.003 € 410.000 € 956.406 546.406 €Gesamtausgaben 3.502.995 € 2.970.000 € 2.725.017 € -244.983 €Kostenerstattungen von Sozialhilfeträgernund für Flüchtlinge
-665.256 € -270.000 € -783.990 € -513.990 €
Erstattungen für Leistungen außerh.von Einr. -2.384.585 € -1.030.000 € -1.173.182 € -143.182 €Erstattungen für Leistungen in Einricht. -87.517 € -33.200 € -33.788 € -588 €Aufwand Hilfe zum Lebensunterhalt 365.637 € 1.636.800 € 734.057 € -902.743 €
-902.743 € -55,2%368.420 € 100,8%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Zu den Finanzdaten ergeben sich folgende wesentliche Aussagen:
• Durch die geringere Zahl der Hilfeempfänger blieben die Ausgaben der Leistungen au-
ßerhalb von Einrichtungen unter dem geplanten Ansatz.
• Da die Verbuchung für Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen bei gleichzeitiger
anderer Hilfe (z.B. Pflege) erst Ende 2005 vom Statistischen Bundesamt vorgegeben
11
wurde, wurden im Jahr 2005 erst zum Jahresende diese Leistungen umgebucht. Bei
der Planung des Ansatzes für 2006 im Herbst 2005 war diese Verbuchung noch nicht
bekannt.
• Die Ausgaben sowie Einnahmen für Kostenerstattungen sowie die Einnahmen für Leis-
tungen außerhalb von Einrichtungen betrafen auch im Jahr 2006 noch größtenteils
rückwirkende BSHG-Zeiten.
12
4.3 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII erhalten Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt
in der Bundesrepublik Deutschland,
� die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
� die das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeits-
marktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sind.
Die Leistung entspricht im Wesentlichen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt nach
dem 3. Kapitel des SGB XII, ist jedoch vorrangig zu leisten. Allerdings bleiben bei dieser
Leistung Unterhaltsansprüche der Leistungsberechtigten gegenüber ihren Kindern und
Eltern unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag
von 100.000 € liegt.
13
Tabelle 4 Entwicklung der Personen außerhalb von Einrichtungen mit Grundsi-
cherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 1.597 1.729 1.778 1.808 1.848 1.852 1.863 1.917 1.944 1.983 1.973 1.998
durchschnittl. mtl. Zahl der Personen 2005
gesamt 2006 2.004 2.036 2.047 2.065 2.091 2.117 2.113 2.134 2.125 2.137 2.175 2.171Änderung 407 307 269 257 243 265 250 217 181 154 202 173
zum Monat des Vorjahres 25,5% 17,8% 15,1% 14,2% 13,1% 14,3% 13,4% 11,3% 9,3% 7,8% 10,2% 8,7%Änderung 6 32 11 18 26 26 -4 21 -9 12 38 -4
zum Vormonat 0,3% 1,6% 0,5% 0,9% 1,3% 1,2% -0,2% 1,0% -0,4% 0,6% 1,8% -0,2%durchschnittl. mtl.
Zahl der Personen 2006 Änderung zum Vorjahr 2432.101
GrundsicherungPersonen
1.858
13,1%
Entwicklung Personen Grundsicherung
1.500
1.600
1.700
1.800
1.900
2.000
2.100
2.200
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2006
2005
Quelle: Auswertung des Kreises anhand Zahlen der GKD Paderborn
Wie diese Tabelle 4 aufzeigt, ist die Zahl der Bezieher von Grundsicherungsleistungen im
Laufe des Jahres 2006 nicht mehr so stark wie im Vorjahr angestiegen. Während von Jan.
– Dez. 2005 diese Zahl um 401 Personen (25,1 %) anstieg, betrug der Anstieg im Ver-
gleichszeitraum 2006 insgesamt 167 Personen (8,3 %). Der stärkere Anstieg im Jahr 2005
war hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass mit Einführung des SGB II eine stärkere
Abgrenzung zwischen den einzelnen Personengruppen vorgenommen wurde.
Die folgende Tabelle 5 zeigt, dass im Jahr 2006 der Anstieg der Leistungsempfänger in
den beiden Bereichen (Personen bis 64 Jahre mit Erwerbsminderung und Personen ab 65
Jahre) fast gleich war. Dadurch haben sich auch die Anteile dieser beiden Personengrup-
pen an der Gesamtzahl Dez. 2006 nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr verändert.
14
Tabelle 5 Aufteilung der Empfänger von Grundsicherungsleistungen
Anteil Anteil
Personen mit Erwerbsminderung (bis 64 Jahre)
876 43,8% 968 44,6% 92 10,5%
Personen im Alter (ab 65 Jahre)
1.122 56,2% 1.203 55,4% 81 7,2%
gesamt 1.998 100,0% 2.171 100,0% 173 8,7%
Änderung 12/200612/20052006 zu 2005
Quelle: Auswertung des Kreises anhand Zahlen der GKD Paderborn
Tabelle 6 Finanzdaten für die Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4850 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Kosten und Auslagen für Begutachtungen 54.081 € 40.000 € 47.074 7.074 €
Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
8.363.501 € 8.150.000 € 8.347.352 197.352 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 618.596 € 550.000 € 632.177 82.177 €Gesamtausgaben 9.036.178 € 8.740.000 € 9.026.603 € 286.603 €Bundeszuweisung -1.347.685 € -1.500.000 € -1.575.707 € -75.707 €Erstattungen von Sozialleistungsträgern -236.181 € -232.000 € -214.993 € 17.007 €Aufwand Grundsicherung Kap. 4 SGB XII 7.452.312 € 7.008.000 € 7.235.903 € 227.903 €
227.903 € 3,3%-216.409 € -2,9%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Trotz Anstieg der Personenzahl sind die Ausgaben gegenüber dem Vorjahr gering-
fügig gesunken. Dies hängt damit zusammen, dass in den Ausgaben 2005 für Leistun-
gen außerhalb von Einrichtungen noch die Ende 2005 in einer Vielzahl von Fällen nach
einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes nachgezahlten Beträge für zunächst
leistungsmindernd angerechnete Kindergeldbeträge für vergangene Jahre enthalten wa-
ren.
15
4.4 Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Zu den Hilfen zur Gesundheit gehören:
� Vorbeugende Gesundheitshilfe
� Hilfe bei Krankheit
� Hilfe zur Familienplanung
� Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
� Hilfe bei Sterilisation
Das größte Ausgabevolumen entfällt hierbei auf die Hilfe bei Krankheit. Der Leistungsum-
fang hierfür entspricht dem der gesetzlichen Krankenkassen.
Große Probleme bereitete in den letzten Jahren die Planung der Ansätze für die Hilfen zur
Gesundheit, weil sich hier zwei gravierende Gesetzesänderungen erst mit größerer zeitli-
cher Verzögerung auswirkten:
• Durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) wurden die Bezieherinnen und
Bezieher von Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz ab dem 01.01.2004 in die
gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Das bedeutet, dass die gesetzlichen
Krankenkassen für diesen Personenkreis gegen Kostenerstattung die Leistungen der
Krankenbehandlung übernehmen. Damit sind Sozialhilfebeziehende zwar nicht Mitglie-
der der gesetzlichen Krankenversicherung, sie sind jedoch leistungsrechtlich diesen
Personen gleichgestellt (so genannte „Betreute“). Durch diese Umstellung wurden be-
sonders von der größten für den Kreis in Betracht kommende Krankenkasse, der AOK
Westfalen-Lippe, die Kosten mit noch größerem zeitlichen Abstand gegenüber den frü-
heren Rechnungen direkt von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt.
• Zudem trat zum 01.01.2005 die nächste gravierende Änderung ein. Die erwerbsfähigen
Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger, die ab 01.01.2005 Anspruch auf
Leistungen nach dem SGB II haben, sind seitdem in der gesetzlichen Krankenversiche-
rung pflichtversichert. Allerdings gingen für die früheren Sozialhilfeempfänger Abrech-
nungen noch bis weit in das Jahr 2006, von einer kleineren Krankenkasse sogar noch
2007, ein.
16
Tabelle 7 Finanzdaten für die Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4130 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Ausgaben für Kostenerstattungen an andereSozialhilfeträger
105 € 3.000 € 3.509 509 €
Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
2.216.234 € 300.000 € 1.246.614 946.614 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 2.283.580 € 250.000 € 1.216.293 966.293 €Gesamtausgaben 4.499.919 € 553.000 € 2.466.416 € 1.913.416 €Kostenerstattungen von Sozialhilfeträgern -76.224 € -15.000 € -144.578 € -129.578 €Erstattungen für Leistungen außerh.von Einr. -32.955 € -1.400 € -21.727 € -20.327 €Erstattungen für Leistungen in Einricht. -3.094 € -200 € 0 € 200 €Aufwand Hilfe zur Gesundheit 4.387.646 € 536.400 € 2.300.111 € 1.763.711 €
1.763.711 € 328,8%-2.087.535 € -47,6%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Insgesamt sind durch die inzwischen hoffentlich abgeschlossene Umstellung der nach
dem SGB II versicherten Hilfeempfänger die Kosten der Hilfen zur Gesundheit zurückge-
gangen. Es ergeben sich dazu noch folgende Anmerkungen:
• Zwar ist die Zahl der Krankenhilfeberechtigten durch Wechsel zum SGB II stark gesun-
ken, allerdings sind im Bereich des SGB XII (besonders 4. Kapitel) viele ältere und er-
werbsgeminderte Hilfeempfänger, die erfahrungsgemäß höhere Kosten verursachen.
• Die Krankenkassenabrechnungen enthalten auch die Kosten, für die eigentlich Einglie-
derungshilfe in Betracht käme. Es laufen derzeit noch auf überregionaler Ebene Ver-
handlungen, ob und in welchem Maß die überörtlichen Träger die Eingliederungshilfe-
kosten zu übernehmen haben. Seitens des Kreises Paderborn sind in eindeutigen Fäl-
len Kostenerstattungsansprüche gegenüber dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe
angemeldet worden.
Neben der Hilfe zur Gesundheit nach dem SGB XII rechnet der Kreis noch die Leistungen
bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ab,
wenn diese Leistungen von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen oder Apotheken in
Rechnung gestellt werden. Diese Kosten fallen in die Zuständigkeit der Städte und Ge-
meinden und werden von diesen an den Kreis erstattet. Diese Abrechnungen werden vom
Kreis deshalb vorgenommen, weil die genannten Leistungserbringer nur mit einer Stelle
im Kreis abrechnen wollen.
17
4.5 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem 6. Kapitel
SGB XII
Besondere Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, eine drohende Behinderung zu verhü-
ten oder eine Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und die be-
hinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern. Hierzu gehören insbesondere:
Im Jahr 2006 � Leistungen zur medizinischen Rehabilitation außerh. von Einricht. 8 Personen
� Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in Einrichtungen für Personen ab 65 Jahre
8 Personen
� Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 1 Person
� Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft 46 Personen
� Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, insbesondere Über-nahme der Kosten für Familienunterstützende Dienste
80 Personen
� Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit 2 Personen
� sonstige Eingliederungshilfe 7 Personen
� Heilpädagogische Maßnahmen rd. 200 Personen
Dazu kommt noch eine pauschale Leistung für die Frühförderstelle für behinderte Kinder
des Caritas-Verbandes Paderborn.
Tabelle 8 Finanzdaten für die Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4120 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Ausgaben für Kostenerstattungen an andereSozialhilfeträger
2.291 € 15.000 € 0 -15.000 €
Frühförderung 149.892 € 155.000 € 149.892 -5.108 €
Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
1.647.117 € 1.930.000 € 1.643.432 -286.568 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 171.730 € 260.000 € 157.700 -102.300 €Gesamtausgaben 1.971.030 € 2.360.000 € 1.951.024 € -408.976 €Kostenerstattungen von Sozialhilfeträgern -114.456 € -30.000 € -13.115 € 16.885 €Erstattungen für Leistungen -16.081 € -21.000 € -1.892 € 19.108 €Aufwand Eingliederungshilfe 1.840.493 € 2.309.000 € 1.936.017 € -372.983 €
-372.983 € -16,2%95.524 € 5,2%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Der Kostenanstieg im Jahr 2006 gegenüber dem Vorjahr fiel glücklicherweise nicht so
hoch aus wie bei der Planung der Haushaltsansätze angenommen.
18
4.6 Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
Trotz Pflegeversicherung nach dem SGB XI kommen noch Leistungen der Hilfe zur Pflege
nach dem 7. Kapitel SGB XII in Betracht, wenn die pflegebedürftige Person
• nicht versichert ist
• nicht mindestens erheblich pflegebedürftig ist
• Vorversicherungszeiten sowie - bei der Kurzzeit- sowie Verhinderungspflege - Vorpfle-
gezeiten nicht erfüllt sind
• die pauschalen Leistungen der Pflegekassen (aufgrund der Deckelung) nicht für die
Besonderheiten des Einzelfalles ausreichen.
Soweit möglich, soll die Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich geleistet werden. Hierfür
kommen insbesondere Pflegegeld bei Pflege durch Angehörige und Nachbarn sowie die
Übernahme von Kosten für eine angemessene Alterssicherung der Pflegepersonen, für
besondere Pflegekräfte(-dienste) oder für Pflegehilfsmittel in Betracht. Im Jahr 2006 er-
hielten durchschnittlich 269 pflegebedürftige Personen außerhalb von Einrichtungen lau-
fende Leistungen der Hilfe zur Pflege. Im Jahr 2005 lag der Durchschnitt mit 266 Perso-
nen nur geringfügig darunter. Hinzu kamen noch weitere Personen, bei denen nach Ein-
gang von Rechnungen der Pflegedienste die Kosten für die besonderen Pflegekräfte über-
nommen wurden.
Erst wenn ambulante Pflege nicht mehr möglich ist, kommt stationäre Pflege in Frage. In
diesen Fällen kommen neben der Hilfe zur Pflege noch weitere Leistungen in Betracht:
Pflegewohngeld nach dem Landespflegegesetz für die investiven Kosten, Grundsicherung
nach dem 4. Kapitel SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII
für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung.
Bei stationärer oder teilstationärer Pflege ist der Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe
nur für Personen ab 65 Jahre zuständig. Für Personen bis einschließlich 64 Jahre führt
der Kreis diese Hilfe für den überörtlichen Träger, den Landschaftsverband Westfalen-
Lippe, durch. (s. Nr. 7.1).
19
Tabelle 9 Entwicklung der Personen in Einrichtungen mit lfd. Leistungen der
Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB II
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 547 550 552 559 559 551 554 558 569 583 580 581
durchschnittl. mtl. Zahl der Personen 2005
gesamt 2006 585 596 567 599 601 608 609 619 615 620 624 632Änderung 38 46 15 40 42 57 55 61 46 37 44 51
zum Monat des Vorjahres 6,9% 8,4% 2,7% 7,2% 7,5% 10,3% 9,9% 10,9% 8,1% 6,3% 7,6% 8,8%Änderung 4 11 -29 32 2 7 1 10 -4 5 4 8
zum Vormonat 0,7% 1,9% -4,9% 5,6% 0,3% 1,2% 0,2% 1,6% -0,6% 0,8% 0,6% 1,3%durchschnittl. mtl.
Zahl der Personen 2006 Änderung zum Vorjahr606
Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
Personen ab 65
562
7,8%44
Entwicklung Personen ab 65 Jahre mit Hilfe zur Pflege in Einrichtungen
540
560
580
600
620
640
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2005
2006
Im Gegensatz zum ambulanten Bereich mit fast gleicher Personenzahl ist im stationären
Bereich in den letzten Jahren ein stetiger Anstieg der Personen zu verzeichnen. Hier
macht sich bemerkbar, dass die Menschen immer älter werden und zudem häufig Ange-
hörige nicht in der Lage sind, die Pflege zu Hause zu übernehmen.
Neben den Personen mit laufenden Leistungen in Einrichtungen kommen noch weitere
Personen hinzu, die nur kurzzeitig zur Pflege in Einrichtungen waren oder die Tages- bzw.
Nachtpflege in Einrichtungen erhalten.
20
Tabelle 10 Finanzdaten für die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4110 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Ausgaben für Kostenerstattungen an andereSozialhilfeträger
0 € 1.000 € 0 -1.000 €
Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
1.577.754 € 1.700.000 € 1.580.152 -119.848 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 4.630.539 € 5.350.000 € 4.902.479 -447.521 €Gesamtausgaben 6.208.293 € 7.051.000 € 6.482.631 € -568.369 €Kostenerstattungen von Sozialhilfeträgern -7.738 € -10.000 € -5.638 € 4.362 €Erstattungen für Leistungen außerh.von Einr. -122.342 € -112.100 € -73.992 € 38.108 €Erstattungen für Leistungen in Einricht. -641.376 € -358.000 € -963.005 € -605.005 €Aufwand Hilfe zur Pflege 5.436.837 € 6.570.900 € 5.439.996 € -1.130.904 €
-1.130.904 € -17,2%3.159 € 0,1%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Wie die vorstehende Tabelle zeigt, sind die Kosten für die häusliche Pflege – wie die
Personen - nahezu konstant geblieben. Demgegenüber sind - ebenso wie die Empfän-
gerzahlen - die Ausgaben der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen angestiegen, und
zwar von 4.630.539 € im Jahr 2005 um 271.940 € (5,9 %) auf 4.902.479 im Jahr 2006.
Die Verbesserung des Ergebnisses 2006 gegenüber dem Ansatz 2006 ist hauptsächlich
darauf zurückzuführen, dass bei der Planung des Ansatzes noch nicht bekannt war, dass
die Kosten für den Lebensunterhalt unter dieser Ausgabeposition zu verbuchen sind (s.
hierzu auch Erläuterungen unter Nr. 4.2).
21
4.7 Weitere Hilfen nach dem 8. und 9. Kapitel SGB XII
Nach dem 8. Kapitel SGB XII sind bei Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten
entsprechende Maßnahmen zu erbringen, um diese Schwierigkeiten zu beseitigen, zu
mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten. Zu diesen Aufgaben gehören insbeson-
dere Beratung und persönliche Betreuung der Berechtigten und deren Angehörigen, Hil-
fen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung des Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen zur
Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Insgesamt haben im Jahr 2006 rd. 25 Perso-
nen diese Hilfen erhalten, dabei wurde der Großteil der Kosten für Betreutes Wohnen
nach diesen Rechtsvorschriften übernommen.
Darüber hinaus wurde für eine Person ab 65 Jahre wird diese Hilfe in einer Einrichtung
gewährt. Für die Personen bis 64 Jahre in Einrichtungen ist für diese Hilfe der überörtliche
Sozialhilfeträger zuständig.
Hilfen nach dem 9. Kapitel SGB XII (Hilfen in anderen Lebenslagen) wurden im Jahr
2006 geleistet für:
� Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes 11 Fälle
� Altenhilfe 1 Person
� Blindenhilfe 1 Person
� Hilfe in sonstigen Lebenslagen 2 Personen
� Bestattungskosten rd. 60 Personen
Tabelle 11 Finanzdaten für Hilfen nach dem 8. und 9. Kapitel SGB XII
Unterabschnitt 4140 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006Ausgaben für Leistungen außerhalb vonEinrichtungen
219.398 € 190.000 € 228.747 38.747 €
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 1.736 € 2.500 € 20.625 18.125 €Gesamtausgaben 221.134 € 192.500 € 249.372 € 56.872 €Erstattungen für Leistungen -800 € -900 € -250 € 650 €Aufwand Hilfen Kap. 8 und 9 SGB XII 220.334 € 191.600 € 249.122 € 57.522 €
57.522 € 30,0%28.788 € 13,1%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
22
4.8 Leistungen der Wohlfahrtspflege
Nach § 5 SGB XII sollen die Träger der Sozialhilfe mit den Verbänden der freien Wohl-
fahrtspflege zusammenarbeiten. Dies geschieht im Kreis Paderborn durch Übernahme
vieler Aufgaben durch die Verbände, häufig mit finanzieller Unterstützung durch den Kreis
und teilweise auch durch die Städte und Gemeinden. Hierzu hat der Kreis in der Regel mit
den Verbänden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, in dem neben der finanziellen
Regelung auch die fachliche Seite berücksichtigt wird. Dabei wird oft ein Fachkonzept
zugrunde gelegt.
Tabelle 12 Finanzdaten der Leistungen der Wohlfahrtspflege
Unterabschnitt 4740 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz
2005 2006 2006 Ergebnis 2006 zum
Ansatz 2006allg. Leistungen an Wohlfahrtsverbände 51.131 € 52.000 € 51.131 -869 €Nichtseßhaftenbetreuung 26.177 € 30.000 € 27.809 -2.191 €Betreuung ausländische Arbeitnehmer 0 € 1.500 € 0 -1.500 €Hörgeschädigten-Beratung 83.385 € 86.000 € 84.660 -1.340 €Frauenhaus Salzkotten 30.000 € 36.000 € 36.000 0 €Erwachsenenbetreuung 77.003 € 80.000 € 54.467 -25.533 €Ausländerbetreuung 7.670 € 8.000 € 7.670 -330 €ergänzende Maßnahmen Schuldnerberatung 15.339 € 16.000 € 15.339 -661 €Ambulante Soziale Dienste 241.335 € 240.000 € 241.335 1.335 €Gesamtleistungen an Verbände 532.040 € 549.500 € 518.411 € -31.089 €
-31.089 € -5,7%-13.629 € -2,6%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Für die Festsetzung der tatsächlichen Leistungen spielen häufig Personalkosten bzw.
Leistungszahlen eine Rolle. Deshalb kam es zu geringen Veränderungen gegenüber den
Vorjahresergebnissen und den Ansätzen.
23
5 Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
SGB II
5.1 Allgemeines
Seit dem 01.01.2005 erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige - soweit sie nicht Arbeitslo-
sengeld I nach dem SGB III beziehen - „Arbeitslosengeld II“ und die mit ihnen in Bedarfs-
gemeinschaften lebenden Angehörigen „Sozialgeld“ nach dem SGB II. Diese Leistungen
gelten nicht nur für ehemalige Empfänger von Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III, son-
dern auch für die früheren Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BSHG,
soweit sie erwerbsfähig sind. Ein geringer Anteil erhielt bis zum Jahr 2004 auch beide
Leistungen, sofern die seinerzeit noch im SGB III geregelte Arbeitslosenhilfe nicht aus-
reichte.
Träger dieser Grundsicherung für Arbeitsuchende sind die Bundesagentur für Arbeit und
die kreisfreien Städte und Kreise (kommunale Träger). Die kommunalen Träger sind zu-
ständig für
� die Leistungen für Unterkunft und Heizung,
� Erstausstattungen für Wohnung sowie Bekleidung bei Schwangerschaft und Geburt,
� Klassenfahrten sowie
� einige flankierende Maßnahmen zur Eingliederung.
Die Bundesagentur für Arbeit ist für die Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunter-
halts, die Mehrbedarfszuschläge, die Krankenkassenbeiträge und besonders auch für die
Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zuständig.
Die Agentur für Arbeit Paderborn und der Kreis Paderborn haben mit Vertrag vom
20.05.2006 die „Arbeitsgemeinschaft für Arbeit im Kreis Paderborn (ARGE Paderborn)“
gegründet. Dieser ARGE nimmt die Aufgaben beider Träger wahr mit Ausnahme der in
die Zuständigkeit des Kreises fallenden flankierenden Maßnahmen zur Eingliederung. Zu
diesen flankierenden Maßnahmen gehört u.a. die Schuldnerberatung, zu der mit den Trä-
24
gern der Schuldnerberatung ein neues Konzept abgesprochen wurde (s. hierzu Vorlagen
DS 14.672 und DS 14.672/1).
5.2 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften und Personen
Sowohl bei den Zahlen der Bedarfsgemeinschaften als auch der Personen ist zu berück-
sichtigen, dass geeignete Auswertemöglichkeiten der Agenturdaten nicht zur Verfügung
stehen, zumal in den ersten Monaten des Jahres 2005 die Daten aus zwei unterschiedli-
chen EDV-Verfahren bei der Bundesagentur für Arbeit zusammengeführt werden mussten
und dabei teilweise geschätzt wurden. Hinzu kommt, dass die von der Bundesagentur für
Arbeit monatlich im Internet für einen Monat veröffentlichten Zahlen mehrmals nach Ab-
lauf von gewissen Fristen nachträglich korrigiert werden. Mit Ausnahme des Monates Dez.
2006 liegen bisher die endgültigen („revidierte“) Zahlen der Bundesagentur für Arbeit vor,
für Dez. 2006 wurden die für diesen Monat veröffentlichten vorläufigen Zahlen zugrunde
gelegt.
Die folgende Tabelle 13 zur Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften zeigt, dass diese
zahlenmäßig bis April 2006 mit einer Ausnahme kontinuierlich angestiegen sind. Ab Mai
2006 ist jedoch eine rückläufige Tendenz festzustellen. Genaue Gründe für diesen leich-
ten Rückgang sind mangels geeigneter Auswertemöglichkeiten der BA-Daten nicht er-
kennbar. Es ist anzunehmen, dass der Rückgang im Wesentlichen mit einigen Änderun-
gen im SGB II im Sommer 2006 sowie mit der Besserung der allgemeinen wirtschaftlichen
Lage zusammenhängt. Insgesamt war im Jahresdurchschnitt 2006 jedoch ein Anstieg von
5,4 % gegenüber dem Vorjahr festzustellen.
Anzumerken ist, dass in den ersten Monaten des Jahres 2007 ein leichter Anstieg der
Zahl der Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen ist.
25
Tabelle 13 Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften SGB II
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 10.819 11.223 11.255 11.590 11.711 12.630 12.161 12.425 12.472 12.571 12.710 12.826Änderung 404 32 335 121 919 -469 264 47 99 139 116
zum Vormonat 3,7% 0,3% 3,0% 1,0% 7,8% -3,7% 2,2% 0,4% 0,8% 1,1% 0,9%Jahres-
durchschnitt 2005
gesamt 2006 13.020 13.262 13.436 13.467 13.419 13.297 12.857 12.452 12.172 11.900 11.737 11.208Änderung 194 242 174 31 -48 -122 -440 -405 -280 -272 -163 -529
zum Vormonat 1,51% 1,86% 1,31% 0,23% -0,36% -0,91% -3,31% -3,15% -2,25% -2,23% -1,37% -4,5%Änderung zum 2.201 2.039 2.181 1.877 1.708 667 696 27 -300 -671 -973 -1.618
Monat des Vorjahres 20,3% 18,2% 19,4% 16,2% 14,6% 5,3% 5,7% 0,2% -2,4% -5,3% -7,7% -12,6%Jahres-
durchschnitt2006 Änderung zu 2005 5,4%
12.033
SGB II Bedarfs-gemeinschaften
12.686 653
Entwicklung Bedarfsgemeinschaften SGB II
10.500
11.000
11.500
12.000
12.500
13.000
13.500
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2006
2005
Quelle: Bericht der Bundesagentur „Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach SGB II nach Kreisen (Eckwerte) - Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten“ mit Ausnahme Dez. 2006 (hierfür vorläufige Daten)
Eine fast identische Entwicklung mit einem Anstieg bis April 2006 und leichtem Rück-
gang ab Mai 2006 ist bei den Personenzahlen festzustellen. Allerdings war der Anstieg
der durchschnittlichen Personenzahl im Jahr 2006 mit 12,1 % mehr als doppelt so hoch
wie der Anstieg der Bedarfsgemeinschaften. Dies hängt hauptsächlich damit zusam-
men, dass nach Änderungen des SGB II jüngere Menschen nicht mehr so einfach eine
eigene Wohnung und damit eine eigene Bedarfsgemeinschaft gründen können.
Im Jahr 2006 waren durchschnittlich 69,9 % der Personen (17.949) erwerbsfähige Hil-
febedürftige im Alter von 15 – 64 Jahre und somit Empfänger von Arbeitslosengeld II.
Hinzu kamen im Jahresdurchschnitt 2006 insgesamt 7.717 (31,1 %) nicht erwerbsfähi-
ge Angehörige (hauptsächlich Kinder), die Sozialgeld nach dem SGB II erhielten. Im
26
Jahr 2005 erhielten im Jahresdurchschnitt 16.490 (72,0 %) Personen Arbeitslosengeld
II und 6.398 (28,0 %) Personen Sozialgeld.
Tabelle 14 Entwicklung der Personen mit SGB II-Leistungen
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
14.900 15.426 15.324 15.530 15.859 17.477 16.755 17.082 17.155 17.296 17.471 17.6004.745 4.839 4.782 5.976 6.142 6.533 7.035 7.193 7.277 7.353 7.413 7.495
gesamt 2005 19.645 20.265 20.106 21.506 22.001 24.010 23.790 24.275 24.432 24.649 24.884 25.095Änderung 620 -159 1.400 495 2.009 -220 485 157 217 235 211
zum Vormonat 3,2% -0,8% 7,0% 2,3% 9,1% -0,9% 2,0% 0,6% 0,9% 1,0% 0,8%Jahres-
durchschnitt 2005
17.870 18.221 18.456 18.478 18.400 18.178 18.158 17.960 17.745 17.585 17.486 16.8497.559 7.763 7.819 7.817 7.815 7.730 7.750 7.776 7.757 7.728 7.659 7.436
gesamt 2006 25.429 25.984 26.275 26.295 26.215 25.908 25.908 25.736 25.502 25.313 25.145 24.285Änderung 334 555 291 20 -80 -307 0 -172 -234 -189 -168 -860
zum Vormonat 1,33% 2,18% 1,12% 0,08% -0,30% -1,17% 0,00% -0,66% -0,91% -0,74% -0,66% -3,4%Änderung zum 5.784 5.719 6.169 4.789 4.214 1.898 2.118 1.461 1.070 664 261 -810
Monat des Vorjahres 29,4% 28,2% 30,7% 22,3% 19,2% 7,9% 8,9% 6,0% 4,4% 2,7% 1,0% -3,2%Jahres-
durchschnitt2006 Änderung zu 2005 12,1%
22.888
SGB IIPersonen
Empfänger ALG IIEmpfänger Sozialgeld
Empfänger ALG IIEmpfänger Sozialgeld
25.666 2.778
Entwicklung Personen SGB II
19.500
20.000
20.500
21.000
21.500
22.000
22.500
23.000
23.500
24.000
24.500
25.000
25.500
26.000
26.500
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2006
2005
Quelle: Bericht der Bundesagentur „Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und Leistungsempfänger nach SGB II nach Kreisen (Eckwerte) - Daten nach einer Wartezeit von 3 Monaten“ mit Ausnahme Dez. 2006 (hierfür vorläufige Daten)
Die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Statistiken weisen z.B. für den Mo-
nat Okt. 2006 und dazu den Vergleichsmonat Okt. 2005 u.a. folgende Aussagen auf:
27
• Bei 5.665 (46,2 %) der 11.900 Bedarfsgemeinschaften handelte es sich um „Single“-
Haushalte (Okt. 2005: 6.725 = 53,3 %).
• In 4.339 (36,5 %) der Bedarfsgemeinschaften waren Kinder bis zu 15 Jahre, davon
2.262 (19,0 %) mit einem Kind, 1.389 (1,7 %) mit zwei Kindern, 475 (4,0 %) mit drei
Kindern und 213 (1,8 %) mit 4 und mehr Kinder (Okt. 2005: 4.127 (32,8 %) BG’s mit
Kindern).
• Von den 2.124 Alleinerziehenden (17,8 %) der Bedarfsgemeinschaften) lebte der über-
wiegende Teil (1.264) mit einem Kind zusammen. 13 der Alleinerziehenden waren noch
unter 18 Jahre. 2025 dieser Alleinerziehenden waren erwerbsfähig, davon 1.927 Frau-
en und 98 Männer (Okt. 2005: 2.182 Alleinerziehende, 17,4 % der BG’s).
• Von den 17.585 erwerbsfähigen Hilfeempfängern mit Arbeitslosengeld II waren 8.635
(50,9 %) Männer und 8.950 (49,1 %) Frauen (Okt. 2005: 17.296 erwerbsfähige Hilfe-
empfänger, davon 50,5 % Männer und 49,5 % Frauen).
a) 3.849 (21,9 %) der erwerbsfähigen Hilfeempfänger waren unter 25 Jahre, 1.549 (8,8 %)
ab 55 Jahre Im Okt. 2005 waren 4.250 (24,6 %) Personen unter 25 Jahre, 1.369
(7,9 %) ab 55 Jahre.
• Von den 7.728 Personen mit Sozialgeld waren 7.458 (96,5 %) unter 15 Jahre und nur
270 (3,5 %) über 15 Jahre. Im Okt. 2005 waren 96,9 % der 7.353 Personen mit Sozial-
geld unter 15 Jahre.
5.3 Entwicklung der Ausgaben für Unterkunft und Heizung
a) Ansatz:
Im Haushaltsplan 2006 waren für die Kosten der Unterkunft und Heizung für Empfänger
von Leistungen nach dem SGB II folgende Mittel eingeplant worden:
HhSt. 4820.691.0000.6 Leistungsbeteiligung für Unterkunft und Heizung an Arbeitsuchende
44.140.000 €
Bei der Planung dieses Ansatzes im Jahr 2005 wurde aufgrund der bis dahin fast stetig
ansteigenden Unterkunftskosten von einer Erhöhung der Kosten um rd. 8 % auf die sei-
nerzeitige Hochrechnung ausgegangen.
28
b) tatsächliche Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung
Tabelle 15 Entwicklung der Kosten für Unterkunft und Heizung (in 1.000 €)
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 2.647 3.024 3.190 3.454 3.360 3.560 3.208 3.345 3.324 3.338 3.389 3.336Änderung 377 167 263 -94 200 -352 137 -21 14 51 -53
zum Vormonat 14,2% 5,5% 8,3% -2,7% 6,0% -9,9% 4,3% -0,6% 0,4% 1,5% -1,6%
Jahres-durchschnitt 2005
gesamt 2006 3.373 3.440 3.647 3.569 3.658 3.473 3.441 3.462 3.483 3.430 3.441 3.174Änderung 38 67 206 -77 88 -184 -32 21 21 -53 11 -267
zum Vormonat 1,13% 1,99% 6,00% -2,12% 2,47% -5,04% -0,92% 0,61% 0,61% -1,53% 0,32% -7,8%Änderung zum 726 416 456 116 298 -87 234 117 159 93 53 -161
Monat des Vorjahres 27,44% 13,77% 14,30% 3,35% 8,86% -2,44% 7,28% 3,50% 4,80% 2,77% 1,55% -4,8%
Änderung zu 2005
Jahres-durchschnitt
2006 Änderung zu 2005
2.419 6,2%
6,2%
3.264
SGB II: Kosten für Unterkunft und Heizung
3.466 202
Summe 39.174
Summe 41.593
SGB II: Entwicklung Kosten für Unterkunft und Heizung
2.600 €
2.700 €
2.800 €
2.900 €
3.000 €
3.100 €
3.200 €
3.300 €
3.400 €
3.500 €
3.600 €
3.700 €
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2006
2005
Quelle: Finanzdaten der Bundesagentur für Arbeit
Bei diesen Zahlen wurden die vom Kreis Paderborn in den jeweiligen Monaten tatsächlich
gezahlten Leistungen anhand der täglichen Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit
berücksichtigt. Von der BA im Internet bzw. in anderen Statistiken veröffentlichte Unter-
kunftskosten weisen jeweils andere Werte aus als die beim Finanzprogramm der Bundes-
agentur gebuchten Daten. Nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit würden für die von
29
ihr herausgegebenen Statistiken die Daten anders aufbereitet, wobei z.B. auch Nachbe-
willigungen für vergangene Monate noch diesen zugeschlagen würden.
Die Entwicklung zeigt, dass die Gesamtkosten im Jahr 2006 in Höhe von 41.593.155 € um
rd. 4,5 Mio. € (9,8 %) unter dem vorher kalkulierten Ansatz geblieben sind. Dies lag
hauptsächlich daran, dass die bei der Planung im Vorjahr prognostizierte Erhöhung nicht
in dem Maße ausgefallen ist. Insgesamt war jedoch eine tatsächliche Erhöhung des Auf-
wandes für den Kreis um 2.419.223 € (6,2 %) von 39.173.932 € im Jahr 2005 auf
41.593.155 € im Jahr 2006 zu verzeichnen.
Aufgrund der geringeren Unterkunftskosten verringerte sich allerdings auch die unter der
HhSt. 4820.191.0000.7 veranschlagte Erstattung des Bundes (29,1 % der Unterkunftskos-
ten) von 13,4 Mio. € um 1,3 Mio. € auf rd. 12,1 Mio. €.
30
5.4 Entwicklung der einmaligen Leistungen
a) Ansatz
Für die ebenfalls vom Kreis zu finanzierenden einmaligen Leistungen waren im Haus-
haltsplan 2006 folgende Mittel eingeplant worden:
HhSt. 4820.693.0000.2 Einmalige Leistungen an Arbeitsuchende 1.250.000 €
b) tatsächliche Entwicklung der Kosten für einmaligen Leistungen
Tabelle 16 Entwicklung der Kosten für einmalige Leistungen
Jan. Febr. März April Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.
gesamt 2005 43.493 41.359 55.345 101.554 57.821 79.374 85.534 127.933 122.569 85.477 119.017 138.820Änderung -2.134 13.986 46.209 -43.733 21.553 6.160 42.399 -5.364 -37.092 33.540 19.803
zum Vormonat -4,9% 33,8% 83,5% -43,1% 37,3% 7,8% 49,6% -4,2% -30,3% 39,2% 16,6%
Jahres-durchschnitt 2005
gesamt 2006 98.280 123.340 155.452 134.517 133.270 102.198 124.070 103.554 107.406 74.230 93.254 65.750Änderung -40.540 25.060 32.112 -20.935 -1.247 -31.072 21.872 -20.516 3.852 -33.176 19.024 -27.504
zum Vormonat -29,20% 25,50% 26,04% -13,47% -0,93% -23,32% 21,40% -16,54% 3,72% -30,89% 25,63% -29,5%Änderung zum 54.787 81.981 100.107 32.963 75.449 22.824 38.536 -24.379 -15.163 -11.247 -25.763 -73.070
Monat des Vorjahres 126,0% 198,2% 180,9% 32,5% 130,5% 28,8% 45,1% -19,1% -12,4% -13,2% -21,6% -52,6%
Änderung zu 2005
Jahres-durchschnitt
2006 Änderung zu 2005
24,3%
24,3%
88.191
SGB II: Kosten für einmalige Leistungen
109.610 21.419
Summe 1.058.296
Summe 1.315.321 257.025
Entwicklung einmalige Leistungen SGB II
40.000 €
60.000 €
80.000 €
100.000 €
120.000 €
140.000 €
160.000 €
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
2006
2005
Quelle: Finanzdaten der Bundesagentur für Arbeit
31
5.5 Zusammenfassung SGB II
Zusammenfassend entwickelten sich die Finanzdaten für den Bereich SGB II im Jahr
2006 wie folgt:
Tabelle 17 Finanzdaten für die Grundsicherung f. Arbeitsuchende nach dem SGB II
Unterabschnitt 4830 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz2005 2006 2006 Ergebnis 2006
zum Ansatz 2006
Ausgaben für Unterkunft und Heizung 39.173.933 € 46.108.000 € 41.593.156 -4.514.844 €Ausgaben für einmalige Leistungen 1.014.919 € 1.250.000 € 1.315.321 65.321 €Gesamtausgaben 40.188.852 € 47.358.000 € 42.908.477 € -4.449.523 €Erstattung des Bundes für Kosten derUnterkunft und Heizung
-11.309.372 € -13.417.000 € -12.150.570 € 1.266.430 €
Wohngeld-Anteil des Landes -2.893.806 € -3.040.000 € -3.720.566 € -680.566 €Übergegangene Ansprüche, Ersatzansprüche und Tilgungen
-124.380 € 0 € -50.493 € -50.493 €
Aufwand des Kreises für SGB II 25.861.294 € 30.901.000 € 26.986.848 € -3.914.152 €-3.914.152 € -12,7%1.125.554 € 4,4%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Die Erstattung des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Heizung entspricht nicht ex-
akt dem Anteil von 29,1 % der im Jahr 2006 verausgabten Kosten, weil die monatlichen
Abrechnungstermine jeweils in der Monatsmitte liegen und somit zum jeweiligen Jahres-
schluss einige Kosten erst im Folgejahr abgerechnet werden.
Gegenüber dem Aufwand in Höhe von 25.861.294 für das Jahr 2005 ist dieser somit
im Jahr 2006 um 1.125.533 € (4,4 %) auf insgesamt 26.986.847 € angestiegen.
Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass sich die bisherigen Änderungen
des SGB II hauptsächlich positiv auf die Finanzen des Bundes ausgewirkt haben, da die
Einnahmen zunächst auf die vom Bund zu finanzierenden Ausgaben anzurechnen sind.
Auch durch die Einschränkungen eigener Wohnungen für Personen bis zu 25 Jahre erga-
ben sich für die Kommunen keine großen finanziellen Entlastungen, da stattdessen in vie-
len Fällen anteilige Unterkunftskosten in den Haushalten der Eltern gezahlt werden müs-
sen.
32
6 Finanzielle Leistungen nach anderen Rechts-
grundlagen
6.1 Leistungen nach dem Landespflegegesetz (PfG NW)
a) Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen
Nach § 10 des PfG NW fördert der Kreis als örtliche Träger der Sozialhilfe die durch-
schnittlichen betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ambulanter Pflegeein-
richtungen, die durch das SGB XI bedingt sind, durch angemessene Pauschalen. Die-
se Pauschale beträgt 2,15 € pro volle Pflegestunde. Im Jahr 2006 erhielten 29 ambu-
lante Pflegeeinrichtungen im Kreis Paderborn die Pauschale für insgesamt 268.393
Pflegestunden.
b) Bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss für Investitionskosten von Tages-,
Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen
Für Personen, die nicht in Dauerpflege in Einrichtungen sind, sondern in Tages-,
Nacht- oder Kurzzeitpflege, wird diesen Einrichtungen nach § 11 PfG NW zur Finan-
zierung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen ein bewohnerorientierter
Aufwendungszuschuss gewährt. Im Jahr 2006 wurde ein solcher Aufwendungszu-
schuss an 6 Tagespflege- und an 52 Kurzzeitpflegeeinrichtungen gezahlt. Dabei han-
delt es sich nicht nur um Einrichtungen im Kreis Paderborn, sondern auch in mehre-
ren anderen Kommunen in NRW, weil die Bewohner vor der Aufnahme in der Einrich-
tung im Kreis Paderborn wohnten. Bei den meist monatlichen Abrechnungen der Ein-
richtungen wurde der Zuschuss oft für auch mehrere Personen gezahlt.
c) Pflegewohngeld
Wie bereits unter Nr. 4.6 erwähnt, erhalten Heimbewohnern, denen gleichzeitig auch
Pflegeversicherungsleistungen gewährt werden, Pflegewohngeld nach § 12 PfG NW
zur Finanzierung ihrer betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen. Es handelt
sich hierbei um einen "bewohnerorientierten" Aufwendungszuschuss, der an vollstati-
onäre Pflegeeinrichtungen gezahlt wird. Der Pflegewohngeldantrag wird in der Regel
von der Einrichtung gestellt.
33
Dieses Pflegewohngeld neben den Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
wurde im Jahr durchschnittlich an 429 Personen (70,7 % der durchschnittlichen Per-
sonen mit Hilfe zur Pflege - Tabelle 9) gewährt. Dazu kamen im Jahresdurchschnitt
2006 noch 219 Personen, die aufgrund höheren Vermögens keine Leistungen der Hil-
fe zur Pflege nach dem SGB XII erhielten und somit noch Selbstzahler waren.
Tabelle 18 Finanzdaten der Leistungen nach dem Landespflegegesetz
Unterabschnitt 4700 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz2005 2006 2006 Ergebnis 2006
zum Ansatz 2006
Verwalt.Haushalt - Pflegewohngeld 2.858.658 € 3.000.000 € 3.258.065 258.065 €Vermögens-Haushalt - Zuweisungen Pflegedienste
841.195 € 880.000 € 930.000 50.000 €
Aufwand für Landespflegegesetz 3.699.853 € 3.880.000 € 4.188.065 € 308.065 €
308.065 € 7,9%488.212 € 13,2%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Bei steigenden Zahlen der pflegebedürftigen Personen (s. auch Nr.4.6) steigen auch die
Kosten des Kreises für die Leistungen nach dem Landespflegegesetz zur Finanzierung
der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen der ambulanten und teil- bzw. vollsta-
tionären Pflegeeinrichtungen.
34
6.2 Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Versorgungsleistungen nach dem BVG erhält auf Antrag, wer eine gesundheitliche Schä-
digung erlitten hat durch
• eine militärische oder militärähnliche Dienstverrichtung
• einen Unfall während der Ausübung des militärischen oder militärähnlichen Dienstes
• die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse.
Dazu gehören auch u.a. auch eine unmittelbare Kriegseinwirkung oder eine Kriegsgefan-
genschaft. Durch die Leistungen nach dem BVG sollen die gesundheitlichen und wirt-
schaftlichen Folgen der Schädigung ausgeglichen werden.
Der Kreis Paderborn ist in diesem Bereich zuständig für die Leistungen der Kriegsopfer-
fürsorge. Diese werden Beschädigten und Hinterbliebenen gewährt, wenn und soweit die
Beschädigten infolge der Schädigung und die Hinterbliebenen infolge des Verlustes des
Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes nicht in der Lage sind, den nach den Vor-
schriften des Bundesversorgungsgesetzes anzuerkennenden Bedarf aus dem Einkom-
men und Vermögen zu decken.
Im Jahr 2006 wurden an 15 Beschädigte und 26 Hinterbliebene folgende Leistungen der
Kriegsopferfürsorge gezahlt:
� Krankenhilfe
� Hilfe zur Pflege
� Altenhilfe
� Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
� Hilfen in besonderen Lebenslagen
Tabelle 19 Finanzdaten Leistungen nach dem BVG
Unterabschnitt 4400 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz2005 2006 2006 Ergebnis 2006
zum Ansatz 2006
Ausgaben für Leistungen in Einrichtungen 104.403 € 130.000 € 71.540 -58.460 €Erstattungen für Leistungen -6.665 € -13.600 € -2.380 11.220 €80 % Erstattung des Bundes -78.190 € -93.120 € -55.328 € 37.792 €Aufwand Kriegsopferfürsorge 19.548 € 23.280 € 13.832 € -9.448 €
-9.448 € -40,6%-5.716 € -29,2%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Der Kreis Paderborn ist nur für die Bewohner im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Pader-
born zuständig. Die Stadt Paderborn ist als Große kreisangehörige Stadt für die Bewohner
ihres Bereichs zuständig.
35
6.3 Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX)
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Schwerbehinderte Menschen im Sinne dieses Gesetzes (bis 2001 Schwerbehindertenge-
setz) sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 %, sofern sie
ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung rechtmäßig im
Geltungsbereich des Gesetzes haben. Personen mit einem Grad der Behinderung von
weniger als 50 %, aber wenigstens 30 %, können auf Antrag von der Arbeitsagentur unter
bestimmten Voraussetzungen gleichgestellt werden.
Im Vordergrund der Aufgaben des Kreises nach dem SGB IX steht die Mitwirkung bei der
Durchführung des Kündigungsschutzes für schwerbehinderte Menschen. Im Jahr 2006
wurden dazu nach Anträgen von Arbeitgebern beim Integrationsamt in Münster von der
hiesigen örtlichen Fürsorgestelle in 23 Fällen Kündigungsschutzverfahren durchgeführt.
Darüber hinaus wurden in einer Vielzahl von Fällen schwerbehinderte Arbeitnehmer bei
Problemen mit ihrem Arbeitsverhältnis beraten.
Eine weitere wichtige Aufgabe für den Kreis ist die begleitende Hilfe im Arbeitsleben. Hier-
zu wurden im Jahr 2006 in 6 Fällen Zuschüsse nach der Schwerbehinderten-
Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) für eine behindertengerechte Ausstattung des
Arbeitsplatzes (z.B. Stehhilfen, Arbeitsstühle, Hubwagen) in Höhe von 13.669 € gezahlt.
Diese Mittel wurden aus der vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe dem Kreis Pader-
born zugewiesenen Ausgleichsabgabe finanziert, so dass dem Kreis mit Ausnahme des
Personal- und Sachaufwandes keine weiteren Kosten entstanden.
Der Kreis Paderborn ist nur für die Bewohner im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Pader-
born zuständig. Die Stadt Paderborn ist als Große kreisangehörige Stadt für die Bewohner
ihres Bereichs zuständig.
36
6.4 Krankenversorgung nach § 276 Lastenausgleichsgesetz (LAG)
Empfänger von Unterhaltshilfe nach dem LAG, die insbesondere deutschen Opfern der
nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gewährt werden, erhalten nach § 276 LAG als
zusätzliche Leistung Krankenbehandlung. Vom Präsident des Bundesausgleichsamtes
wurde die AOK Sachsen-Anhalt zur Übernahme der Krankenbehandlung ab 01.01.2005
beauftragt. Der Kreis Paderborn als örtlicher Träger der Sozialhilfe muss sich an diesen
Kosten der Krankenbehandlung mit 75 % beteiligen, die restlichen 25 % werden der Kran-
kenkasse direkt vom Bund erstattet.
Tabelle 20 Finanzdaten der Krankenversorgung nach § 276 LAG
Unterabschnitt 4900 Ergebnis Ansatz Ergebnis Differenz2005 2006 2006 Ergebnis 2006
zum Ansatz 2006
Kostenerstatt. an andere Träger 0 € 500 € 0 -500 €Kosten Krankenversorg. 86.108 € 70.000 € 72.679 2.679 €Gesamtausgaben 86.108 € 70.500 € 72.679 2.179 €Erstattung aus dem Ausgleichsfonds (25 %) -11.767 € -20.000 € 0 € 20.000 €Aufwand Krankenversorgung § 276 LAG 74.341 € 50.500 € 72.679 € 22.179 €
22.179 € 43,9%-1.662 € -2,2%
Änderung Ergebnis 2006 zum Ansatz 2006Änderung Ergebnis 2006 zum Ergebnis 2005
Die für 2006 noch eingeplanten Erstattungen waren für Restabwicklungen der Abrech-
nungen bis Ende 2004 vorgesehen, weil bis dahin der Kreis die Kosten zunächst in voller
Höhe zahlen musste und dann vom Ausgleichsamt 25 % erstattet bekam. Jedoch fielen
2006 keine Restkosten für frühere Abrechnungszeiträume mehr an.
37
7 Finanzielle Leistungen für andere Träger
7.1 Hilfe zur Pflege in Einrichtungen (für den überörtlichen Träger der
Sozialhilfe, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
Wie bereits unter Nr. 4.6 erwähnt, ist der Kreis als örtlicher Träger der Sozialhilfe bei stati-
onärer oder teilstationärer Pflege nur zuständig für Personen ab 65 Jahre. Für Personen
bis einschließlich 64 Jahre ist der überörtliche Träger, der Landschaftsverband Westfalen-
Lippe (LWL) zuständig. Allerdings hat der Landschaftsverband die Kreise und kreisfreien
Städte zur Durchführung der Hilfe zur Pflege für die Personen bis 64 Jahre herangezogen.
Somit muss der Kreis hierfür die Personal- und Sachkosten aufwenden, die Ausgaben an
SGB XII-Leistungen werden vom LWL erstattet.
Im Jahr 2006 waren im Jahresdurchschnitt 108 Personen in vollstationärer Pflege, gegen-
über 110 Personen im Jahr 2005. Auch für diese Personen waren die Heimkosten zu
trennen nach Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege. Hinzu ka-
men für einige nicht krankenversicherte Personen noch Kosten für Hilfe zur Gesundheit.
Insgesamt wurden im Jahr 2006 für diesen Personenkreis 1.985.152 € mit dem LWL ab-
gerechnet.
Das Pflegewohngeld (s. Nr. 6.1) für diese Personen ist in voller Höhe vom Kreis zu finan-
zieren.
38
7.2 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (für den überörtlichen
Träger der Sozialhilfe, den Landschaftsverband Westfalen-Lippe)
Neben der Eingliederungshilfe als örtlicher Träger der Sozialhilfe (s. Nr. 4.5) sind der Kreis
und die kreisangehörigen Kommunen zur Durchführung einiger der in die Zuständigkeit
des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe fallenden Aufgaben der Eingliederungshilfe
zuständig. Hierzu gehört vor allem, behinderten Menschen ab 18 Jahren im sog. „Betreu-
ten Wohnen die dabei anfallenden Kosten der Hilfe zum Lebensunterhalt und einiger an-
derer Hilfen zu übernehmen. Die Kosten des „Betreuten Wohnens“ selber werden als Ein-
gliederungshilfe in diesen Fällen vom LWL direkt gezahlt.
Dazu sind vom Kreis für den LWL noch insbesondere Kosten für Körperersatzstücke und
größere Hilfsmitteln zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben und
zur Teilhabe am Leben an der Gemeinschaft zu übernehmen.
Insgesamt entstand dem Kreis im Jahr 2006 für 88 Personen mit diesen Leistungen der
Eingliederungshilfe ein Aufwand in Höhe von 178.670 €, der in voller Höhe vom LWL er-
stattet wurde.
39
7.3 Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (für den Bund)
Der Kreis ist auch zuständig für die Durchführung der Aufgaben nach dem Bundesausbil-
dungsförderungsgesetz (BAföG). Ausbildungsförderung erhalten Schüler bei dem Besuch
folgender Ausbildungsstätten:
a) Weiterführende allgemeinbildende Schulen ab Klasse 10, Berufsfachschulen, Fach-
und Fachoberschulen (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), sofern der Schüler
notwendig nicht bei den Eltern wohnt;
b) Zumindest zweijährige Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem zumin-
dest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
(ohne abgeschlossene Berufsausbildung);
c) Fach- und Fachoberschulklassen (mit abgeschlossener Berufsausbildung);
d) Abendhaupt- und Abendrealschulen, Berufsaufbauschulen, Abendgymnasien,
Kollegs.
Neben den persönlichen Voraussetzungen ist die Ausbildungsförderung abhängig vom
Einkommen des Schülers, der nur geringfügig beschäftigt sein darf, sowie vom Einkom-
men der Eltern. In bestimmten Fällen (z.B. beim Besuch eines Kollegs) bleibt das Ein-
kommen der Eltern unberücksichtigt.
Die Höhe der Ausbildungsförderung richtet sich nach der besuchten Schule. Ferner wird
Schülern, die nicht bei den Eltern wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen ein Zu-
schuss für Miet- und Nebenkosten gezahlt.
Im Jahr 2006 erhielten vom Amt für Ausbildungsförderung des Kreises Paderborn 1.839
Auszubildende Leistungen nach dem BAföG in Höhe von 4.922.552 €.
40
7.4 Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (für den Bund)
Aufgabe der Unterhaltssicherung ist, den zum Grundwehr- oder Zivildienst oder zu Wehr-
übungen Einberufenen und ihren Familienangehörigen Leistungen zur Sicherung des Le-
bensbedarfs zu gewähren. Das Unterhaltssicherungsgesetz (USG) sieht hierfür verschie-
dene Leistungen vor, die von der Art des Wehrdienstes abhängig sind. Während des
Grundwehrdienstes bzw. des Zivildienstes werden bei Vorliegen der Anspruchsvorausset-
zungen u.a. gewährt:
• Allgemeine Leistungen zur Sicherung des laufenden, monatlichen Unterhalts der
Ehefrau, des Lebenspartners und der Kinder des Wehrpflichtigen;
• Einzelleistungen zur Sicherung der Unterhaltsansprüche der sonstigen unterhalts-
berechtigten Familienangehörigen des Wehrpflichtigen (z.B. die Eltern und Großel-
tern des Wehrpflichtigen);
• Mietbeihilfe zur Sicherung des Wohnbedarfs des allein stehenden Wehrpflichtigen,
der Mieter seiner Wohnung ist;
• Wirtschaftsbeihilfe zur Sicherung der Erwerbsgrundlage des Wehrpflichtigen, der
Inhaber eines Gewerbebetriebes oder Betriebes der Land- und Forstwirtschaft ist
oder eine andere selbständige Tätigkeit ausübt.
Wehrpflichtige, die an einer Wehrübung teilnehmen, erhalten eine Verdienstausfallent-
schädigung.
Im Jahr 2006 wurden dazu folgende Leistungen bewilligt:
Grundwehrdienst 15 Personen 33.631 €
Zivildienst 14 Personen 15.186 €
Wehrübungen 8 Personen 32.476 €
81.293 €
Der Kreis Paderborn ist nur für die Bewohner im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Pader-
born zuständig. Die Stadt Paderborn ist als Große kreisangehörige Stadt für die Bewohner
ihres Bereichs zuständig.
41
8 Leistungen und Angebote anderer Art
8.1 Ausschüsse, Arbeitsgruppen und ähnliches
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Fachbereiches wirken in folgenden Ausschüssen und
Arbeitsgemeinschaften mit:
Sitzungen 2006
• Geschäftsführung für den Sozial- und Gesundheitsausschuss (Die wesentlichen Besprechungspunkte dieses Ausschusses wur-den in der Vorlage 14.15/2 zur Sitzung des Ausschusses am 14.02.2007 dargestellt.)
7
• Arbeitsgemeinschaft des Fachbereiches 50 mit den im Kreis vertre-
tenen Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege.
3
• Kreispflegekonferenz 1
• für den Deutschen Landkreistag in einer Arbeitsgruppe bei der Bun-
desagentur für Arbeit zur Weiterentwicklung des EDV-Verfahrens
„A2LL“
2
• Leitung der Vordruckkommission beim Landkreistag NRW 1
• Mitarbeit in Arbeitskreisen des EDV-Projektes „AKDN-Sozial“ der
GKD Paderborn
4
• Mitarbeit in der „Kleinen Kommission“ beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe zur Herausgabe von „Empfehlungen zum Sozialhil-
ferecht“
3
• Arbeitsgemeinschaft der Sozialamtsleiter im Regierungsbezirk Det-
mold
2
• Arbeitsgemeinschaft gem. § 20 HeimG mit Pflegekassen und Medi-
zinischem Dienst
2
Hinzu kommen noch Sitzungen von weiteren Arbeitskreisen im sozialen Bereich, die bei
Bedarf einberufen werden.
Für alle Sitzungen fallen in der Regel umfangreiche Vor- und Nacharbeiten an.
42
8.2 Heimaufsicht
Die primäre Aufgabe der Heimaufsicht ist gem. § 4 Heimgesetz die Information und Bera-
tung
• der Bewohner sowie der Heimbeiräte und der Heimfürsprecher über ihre Rechte und
Pflichten;
• von Personen (insbes. nahe Angehörige bzw. Betreuer der Bewohner), die ein berech-
tigtes Interesse an Heimen sowie den Rechten und Pflichten der Träger und der Be-
wohner haben;
• von Personen und Trägern, die Heime errichten wollen oder bereits betreiben.
Eine zweite wichtige Aufgabe der Heimaufsicht ist die Überwachung der Heime (§ 15
Heimgesetz). In die Zuständigkeit der Heimaufsicht des Kreises Paderborn fallen derzeit
48 Einrichtungen mit ca. 2.500 Plätzen, die dem Zweck dienen, ältere Menschen oder
pflegebedürftige bzw. behinderte Volljährige aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlas-
sen sowie Betreuung und Verpflegung zur Verfügung zu stellen bzw. vorzuhalten. Die
Heime werden vom Kreis durch wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen sowohl
angemeldet als auch unangemeldet überwacht. Hierbei können Probleme direkt vor Ort
angesprochen und möglicherweise sofort abgestellt werden. Hinweise und Beschwerden
von Bewohnern, Angehörigen bzw. Betreuern über Pflegeeinrichtungen bzw. deren Mitar-
beiter werden selbstverständlich auf Wunsch vertraulich behandelt.
Die Mitarbeiter in der Heimaufsicht sind sowohl für Pflegebedürftige, Angehörige, Betreuer
sowie sonstige Interessenten Ansprechpartner für alle Fragen, Sorgen und Beschwerden
• bei der Pflege zu Hause (ambulanter Bereich),
• bei der Pflege im Heim (stationärer Bereich),
• bei der Versorgung in alternativen Wohnformen (z.B. Wohngemeinschaften, Mehrgene-
rationenhaus).
Ein umfassender Bericht über die Heimaufsicht wurde mit der Vorlage 14.571/2 zur Sit-
zung des Sozial- und Gesundheitsausschusses am 14.02.2007 gegeben.
43
8.3 Pflegeplanung , Pflegeberatung
Die Pflegeplanung nach § 6 des Landespflegegesetzes des Kreises Paderborn dient
• der Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pfle-
geeinrichtungen,
• der Überprüfung, ob über den Pflegemarkt ein qualitativ und quantitativ ausrei-
chendes sowie wirtschaftliches Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihre An-
gehörigen zur Verfügung gestellt wird und ob die Vielfalt der Träger von Pflegeein-
richtungen gewahrt und deren Selbständigkeit, Selbstverständnis und Unabhängig-
keit beachtet werden ,
• der Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Kreisen und kreis-
freien Städten zur Sicherung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen
werden müssen und
• der Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem Engagement im Zusammen-
hang von Pflege und Betreuung zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe Pflegebe-
dürftiger.
Darüber hinaus soll die Pflegeplanung des Kreises auch Angebote der komplementären
Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen auf-
zeigen und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbeziehen.
Entsprechend dieser Vorgaben soll regelmäßig über die Entwicklung auf dem örtlichen
Pflegemarkt und über Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des örtlichen
Hilfeangebotes berichtet werden. Für die Aufstellung kommunaler Pflegepläne sollen die
kreisangehörigen Gemeinden und die kommunalen Pflegekonferenzen beteiligt werden.
.
Die Pflegeberatung wird im Kreis Paderborn dezentral durchgeführt. Beim Kreis erfolgen
Beratungen u. a. von den Sachbearbeitern in der Heimaufsicht, im Sachgebiet Hilfe zur
Pflege zu finanziellen Fragen und vom Sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt.
Daneben kommen noch Beratungen durch die Gemeinden und durch die Wohlfahrtsver-
bände. Auch die Beratungsdienste in den Krankenhäusern spielen eine große Rolle in der
Pflegeberatung, da häufig direkt nach einem Krankenhausaufenthalt eine Heimaufnahme
in Betracht kommt.
44
8.4 Erwachsenenbetreuung
Die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt auf der Grundlage des § 1896 BGB.
Grundlage für die Aufgaben der örtlichen Betreuungsbehörde ist das Gesetz über die
Wahrnehmung behördlicher Aufgaben bei der Betreuung Volljähriger (Betreuungsbehör-
dengesetz – BtBG), sowie das Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichts-
barkeit - §§ 65 ff. FGG.
Aufgrund dieser Gesetze ergeben sich folgende Aufgabenbereiche:
• Unterstützung der Vormundschaftsgerichte und Beteiligung am betreuungsrechtlichen
Verfahren,
• Aufklärung über (Vorsorge)- Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubi-
gung von Unterschriften bzw. Handzeichen bei Vorsorgevollmachten und Betreuungs-
verfügungen,
• Netzwerkarbeit beim Vollzug des Betreuungsbehördengesetzes,
• Beratung und Unterstützung von Bevollmächtigten sowie der vom Vormundschaftsge-
richt bestellten Betreuer.
Der Kreis Paderborn ist nur für die Bewohner im Kreisgebiet außerhalb der Stadt Pader-
born zuständig. Die Stadt Paderborn ist als Große kreisangehörige Stadt für die Bewohner
ihres Bereiches zuständig.
Im Kreis Paderborn bestehen etwa 6.400 aktuelle Betreuungsfälle (ohne Stadt Pader-
born), wovon 140 Betreuungen von den Betreuungsvereinen geführt werden. Es sind zur-
zeit drei Betreuungsvereine tätig:
• Arbeiterwohlfahrt - Kreisverband Paderborn e.V. Betreuungsverein
• Betreuungsverein der Diakonie im Kirchenkreis Paderborn e.V.
• SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Paderborn e.V.