39
1 Botschaft zum Beschlussentwurf zur Genehmigung der Programmvereinbarung zwischen der Schweize- rischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020-2023 Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat des Kantons Wallis Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir beehren uns, Ihnen zusammen mit der vorliegenden Botschaft den Beschlussentwurf zur Geneh- migung der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertre- ten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms (UP) Regionalpolitik 2020-2023 zu unterbreiten. Die Programmvereinbarung ist das zentrale Instrument für die Ausführung von Aufgaben, für welche der Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich sind (Verbundaufgaben). Darin sind die mehrjähri- gen Ziele sowie der globale Bundesbeitrag festgelegt. Mit Programmvereinbarungen werden verstärkt kohärente Mehrjahresprogramme subventioniert. Zudem wird der Wechsel von einer Optik des Inputs (Kostenorientierung) hin zu einer Optik des Outputs (Wirkungsorientierung) vollzogen. Der Abschluss der Programmvereinbarung mit dem Bund obliegt dem Staatsrat. Übersteigt der Betrag (Brutto-Gesamtausgaben zulasten des Kantons für den entsprechenden Zeitraum) zehn Millionen Franken, muss die Programmvereinbarung vom Grossen Rat genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt global. Sie bezieht sich auf das Finanzvolumen der Programm- vereinbarung und nicht auf den Inhalt. 1. Gegenstand der Programmvereinbarung National- und Ständerat haben am 6. Oktober 2006 das Bundesgesetz über die Regionalpolitik ange- nommen. Dieses besagt, dass die Vereinigte Bundesversammlung in einem Mehrjahresprogramm die Prioritäten und den Förderinhalt der Regionalpolitik festlegt. Die Kantone sind daher angehalten, beim Bund kantonale Umsetzungsprogramme einzureichen. In diesen Umsetzungsprogrammen werden die Bedürfnisse und strategischen Überlegungen der Kantone definiert, wobei die Kantone jenen der Re- gionen Rechnung tragen. Die kantonalen Umsetzungsprogramme sind jeweils über eine Vierjahresperiode angelegt. Basierend auf diesen Umsetzungsprogrammen wird sodann die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die entsprechende Vierjahresperiode unterzeichnet. Nachfolgend werden die vergangenen drei abgeschlossenen Umsetzungsprogramme 2008-2011, 2012-2015 und 2016-2019 kurz dargelegt und anschliessend das neue NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023 präsentiert. 1.1. Erste Vierjahresperiode 2008-2011 Die erste Vierjahresperiode 2008-2011 hat gezeigt, dass der Paradigmenwechsel in der Regionalpolitik von den Akteuren einen Effort abverlangte und die Anpassung an das neue Regime Zeit brauchte. Dennoch hat der Kanton Wallis mit der Neuausrichtung gute Erfahrungen gemacht, was vom Bund bei der Beurteilung des Schlussberichtes für die erste Vierjahresperiode 2008-2011 denn auch gewürdigt

Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

1 Botschaft zum Beschlussentwurf zur Genehmigung der Programmvereinbarung zwischen der Schweize-rischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020-2023 Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen Rat des Kantons Wallis Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete Wir beehren uns, Ihnen zusammen mit der vorliegenden Botschaft den Beschlussentwurf zur Geneh-migung der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertre-ten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms (UP) Regionalpolitik 2020-2023 zu unterbreiten. Die Programmvereinbarung ist das zentrale Instrument für die Ausführung von Aufgaben, für welche der Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich sind (Verbundaufgaben). Darin sind die mehrjähri-gen Ziele sowie der globale Bundesbeitrag festgelegt. Mit Programmvereinbarungen werden verstärkt kohärente Mehrjahresprogramme subventioniert. Zudem wird der Wechsel von einer Optik des Inputs (Kostenorientierung) hin zu einer Optik des Outputs (Wirkungsorientierung) vollzogen. Der Abschluss der Programmvereinbarung mit dem Bund obliegt dem Staatsrat. Übersteigt der Betrag (Brutto-Gesamtausgaben zulasten des Kantons für den entsprechenden Zeitraum) zehn Millionen Franken, muss die Programmvereinbarung vom Grossen Rat genehmigt werden. Die Genehmigung erfolgt global. Sie bezieht sich auf das Finanzvolumen der Programm-vereinbarung und nicht auf den Inhalt. 1. Gegenstand der Programmvereinbarung National- und Ständerat haben am 6. Oktober 2006 das Bundesgesetz über die Regionalpolitik ange-nommen. Dieses besagt, dass die Vereinigte Bundesversammlung in einem Mehrjahresprogramm die Prioritäten und den Förderinhalt der Regionalpolitik festlegt. Die Kantone sind daher angehalten, beim Bund kantonale Umsetzungsprogramme einzureichen. In diesen Umsetzungsprogrammen werden die Bedürfnisse und strategischen Überlegungen der Kantone definiert, wobei die Kantone jenen der Re-gionen Rechnung tragen. Die kantonalen Umsetzungsprogramme sind jeweils über eine Vierjahresperiode angelegt. Basierend auf diesen Umsetzungsprogrammen wird sodann die Programmvereinbarung zwischen dem Bund und den Kantonen über die entsprechende Vierjahresperiode unterzeichnet. Nachfolgend werden die vergangenen drei abgeschlossenen Umsetzungsprogramme 2008-2011, 2012-2015 und 2016-2019 kurz dargelegt und anschliessend das neue NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023 präsentiert. 1.1. Erste Vierjahresperiode 2008-2011 Die erste Vierjahresperiode 2008-2011 hat gezeigt, dass der Paradigmenwechsel in der Regionalpolitik von den Akteuren einen Effort abverlangte und die Anpassung an das neue Regime Zeit brauchte. Dennoch hat der Kanton Wallis mit der Neuausrichtung gute Erfahrungen gemacht, was vom Bund bei der Beurteilung des Schlussberichtes für die erste Vierjahresperiode 2008-2011 denn auch gewürdigt

Page 2: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

2 wurde. Von den zur Verfügung stehenden A-fonds-perdu-Beiträgen in der Höhe von 12,3 Mio. Franken wurden 10,7 Mio. Franken genutzt und von den 38 Mio. Franken an Darlehen 20,3 Mio. Franken. Die-se Differenz zwischen den zur Verfügung stehenden Mitteln und den genutzten erklärt sich daraus, dass das Umsetzungsprogramm 2008-2011 auf das neue kantonale Tourismusgesetz aus dem Jahre 2008 ausgerichtet war, welches ja bekanntlich im November 2009 vom Stimmvolk abgelehnt wurde. 1.2. Kantonales Umsetzungsprogramm 2012-2015 Gestützt auf die regionalen Programme des Ober-, Mittel- und Unterwallis sowie auf die kantonale Wirtschaftsentwicklungsstrategie entstand das kantonale Umsetzungsprogramm 2012-2015. Selbst-verständlich wurden die Förderschwerpunkte vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Jahre 2008-2011 einer Analyse unterzogen und wo notwendig angepasst und überarbeitet. Neben den beiden schon für den Zeitraum 2008-2011 formulierten Entwicklungsschwerpunkten Indust-rie und Tourismus hat der Kanton einen dritten Förderschwerpunkt ins Programm aufgenommen, die Energie. Die Zielsetzungen, die Dynamisierung der Walliser Wirtschaft und die Optimierung der Struk-turen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons, wurden wie oben erwähnt, im Sinne der Kontinuität übernommen. Die konkreten Massnahmen und die dafür von Bund und Kanton zur Verfügung stehenden Mittel wurden zwischen Bund und Kanton ausgehandelt und anschliessend in einer Programmvereinbarung festgehalten. Insgesamt stellte der Bund für die Vierjahresperiode 2012-2015 als Äquivalenzbeträge rund 12,2 Mio. Franken für A-fonds-perdu-Beiträge und 40 Mio. Franken für Darlehen zur Verfügung. Diese beiden Beträge mussten vom Kanton Wallis ebenfalls gewährleistet werden. Über die Vierjahresperiode 2012-2015 betrachtet, sind die für A-fonds-perdu und Darlehen zur Verfügung gestandenen Beträge nahezu vollständig nachgesucht und ausgeschöpft worden. 1.3. Kantonales Umsetzungsprogramm 2016–2019: Kontinuität, Innovation und Nachhaltigkeit Am 22. September 2015 befand das Bundesparlament über die Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur Wirtschaftsförderung 2016-2019 sowie jene vom 9. September 2015 für einen neuen Beitrag zu Gunsten des Fonds für Regionalentwicklung. Entsprechend diesen Bun-desbeschlüssen wurden die Kantone eingeladen, ihre Umsetzungsprogramme 2016-2019 beim SECO einzureichen. Neu hat der Bund gegenüber den Vorperioden mit dem «Impulsprogramm Tourismus» eine zusätzliche Möglichkeit zur Unterstützung des Tourismus angeboten. Der Kanton Wallis hat zusammen mit der Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG (RWO AG) und der Antenne Régions Valais romand (ARVR) das mehrjährige kantonale und überkantonale NRP-Umsetzungsprogramm gemäss den Richtlinien des SECO erarbeitet. Das kantonale Umsetzungspro-gramm 2016-2019 wurde unter das Motto gestellt: Kontinuität, Innovation und Nachhaltigkeit. Getreu dieser Devise fand mit dem Umsetzungsprogramm eine starke Verankerung der NRP mit der Wirt-schaftspolitik des Kantons statt und gleichzeitig war eine gute Abstimmung des Umsetzungspro-gramms mit dem kantonalen Raumkonzept gegeben. Die Umsetzung der NRP während der Programmperiode 2016-2019 verlief gut, jedoch mit unterschied-lichen Resultaten. Die Verbreitung der NRP im ganzen Kanton braucht Zeit. Die Dienststelle für Wirt-schaft, Tourismus und Innovation ist sich bewusst, dass es nötig sein wird, die Abgrenzung gewisser Zielsetzungen des Programms zu ändern und die Outputs, Outcomes und deren Messinstrumente feiner zu definieren. Diesen Feststellungen wurde im Rahmen der Festlegung des Umsetzungspro-gramms der Neuen Regionalpolitik für die Periode 2020-2023 vollends Rechnung getragen. 1.4. Kantonales Umsetzungsprogramm 2020–2023: Kontinuität, digitaler Wandel und Nachhal-tigkeit Das neue kantonale Umsetzungsprogramm der Neuen Regionalpolitik für die Periode 2020-2023 ist Teil des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016-2023. Aus diesem Grund ist sein Inhalt logischer-weise eine Fortsetzung des vorgängigen Umsetzungsprogramms 2016-2019. Seit der Verabschiedung des Mehrjahresprogramms 2016-2023 hat sich jedoch die NRP und ihr Rah-men leicht verändert. So führte das SECO gewisse Entwicklungen an, welche die Kantone bei der Ausarbeitung ihres eigenen Umsetzungsprogramms 2020-2023 berücksichtigen müssen:

die Digitalisierung hat an Wichtigkeit zugenommen und ist für die NRP zu einem zentralen Thema geworden;

Page 3: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

3 das Konzept RIS (Regionale Innovationssysteme) hat sich weiterentwickelt und präzisiert kla-rer unterstützungswürdige Aktivitäten, diesbezügliche Indikatoren sowie Interaktionen mit NRP-unterstützten kantonalen Massnahmen; das SECO hat präzisere Weisungen zu den kantonalen Unterstützungsstrategien im Bereich der Bergbahnen vorgegeben; die NRP ist zu einem der vier Unterstützungsinstrumente der Tourismusstrategie des Bundes geworden; die NRP legt den Schwerpunkt auf die Bergregionen mit der Umsetzung des spezifischen Berggebietsprogramms (BGP) als Antwort auf das Postulat Brand. Diese Entwicklungen wurden in die Überlegungen für die Ausarbeitung dieses Umsetzungsprogramms 2020-2023 miteingebunden. Der Einfluss dieser Elemente zeigt sich vor allem auf drei Ebenen: die Digitalisierung, die bereits im UP 2016-2019 ihren Platz hatte, wurde in den Unterstüt-zungsmassnahmen transversal verstärkt und wirkt sich besonders deutlich auf die Zielsetzun-gen des Programms aus; bei der ersten Zielsetzung wurden die Aktionsfelder neu definiert und ein neuer Ansatz ge-wählt, der im Wesentlichen auf dem digitalen Wandel in den drei Hauptsektoren und der Un-terstützung überbetrieblicher Massnahmen beruht; die kantonale Unterstützung für die Regionen mit spezifischen Problemstellungen des Bergge-biets und des ländlichen Raums wurde aus dem UP herausgenommen und ist gemäss dem kantonalen Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008 einzig Gegenstand einer kantonalen Unterstützung. Der Impuls des Bundes infolge des Postulats Brand mit der Einfüh-rung von Massnahmen zugunsten des Berggebiets wird in diesem Programm fortgeführt. So setzt der Kanton Wallis mit seinem UP 2020-2023 die durch das vorherige Programm initiierte Dy-namik fort. Dabei setzt er stärker auf die Aspekte in Zusammenhang mit dem digitalen Wandel und bindet die neuen Massnahmen zu Gunsten des Berggebiets, die geplant und in Ausarbeitung sind, mit ein. 2. Die wichtigsten Zielvereinbarungen mit dem Bund Das kantonale Umsetzungsprogramm der Neuen Regionalpolitik für die Vierjahresperiode 2020-2023 verschreibt sich der Kontinuität jenem der Vierjahresperiode 2016-2019 und behält in erster Linie die Zielsetzungen für Industrie und Tourismus bei. Diese werden jedoch nicht gleichermassen weiterge-führt, sondern wurden dem aktuellen wirtschaftlichen und touristischen Kontext sowie gemäss den Lehren aus der vergangenen Periode angepasst. Eine dritte Unterstützungszielsetzung ist vorgesehen, um Synergien zwischen den Wertschöpfungsketten an der Schnittstelle mehrerer Sektoralpolitiken mit wirtschaftlichen Auswirkungen zu schaffen und weiterzuentwickeln. Das Regionalmanagement bleibt ein wichtiges Thema bei der Umsetzung der Neuen Regionalpolitik. Aus diesem Grund wird es fortgesetzt, ohne ein eigenständiges Programmziel zu sein. Das Programm INTERREG Espace Mont-Blanc wird weiterhin von der Neuen Regionalpolitik unter-stützt. Unter Berücksichtigung, dass die Outputs des Programms rein touristischer Dimension sind, wird dieses Programm in die zweite Zielsetzung des UP integriert, welche sich dem Tourismus widmet. Und schliesslich zeigen die Lehren aus der Vierjahresprogrammperiode 2016-2019, dass die spezifi-sche Initiative zugunsten der Regionen mit spezifischen Problemstellungen des Berggebiets und des ländlichen Raums im Rahmen der NRP ihre Grenzen erreicht hat. Ausserdem will der Bund infolge des Postulats Brand Pilotmassnahmen zugunsten des Berggebiets unterstützen. 2.1 Zielsetzung 1: Stärkung der Industrie- und Handelsstruktur durch die Schaffung und Nut-zung der Digitalisierungschancen Die Digitalisierung wirkt sich auf alle Wirtschaftsakteure in allen Sektoren aus und wird dies auch in Zukunft tun. Das Potenzial der Digitalisierung ist bedeutend, vor allem bezüglich der Art und Weise wie die Wirtschaftsakteure Dienstleistungen und Produkte ausfertigen oder aber das Unterrichtswesen und die Bildung erfassen. Die Digitalisierung muss in alle Überlegungen über die Entwicklung von Rah-

Page 4: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

4 menbedingungen miteingebunden werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wallis auf nationaler und internationaler Ebene zu garantieren und zu stärken. Auf kantonaler Ebene war die aktive Anpassung an den digitalen Wandel bereits im UP 2016-2019 enthalten. Nichtsdestotrotz ist sich das Departement für Volkswirtschaft und Bildung der grösseren Herausforderung des digitalen Wandels bewusst und hat die Arbeiten zum Thema der Digitalisierung intensiviert und sich dabei folgende Ziele gesetzt:

zu identifizieren, wie weit der Standort Wallis bereit ist, sich den Herausforderungen der Digita-lisierung zu stellen; die Chancen der Digitalisierung zu identifizieren; Prioritäten und Massnahmen zu bestimmen, um die Wirtschaftsakteure zu unterstützen. Die wichtigsten Lehren aus dieser Arbeit liessen klarwerden, dass: das Wallis mit einer qualitativen Infrastruktur und Initiativen auf mehreren Ebenen, die den Herausforderungen der Digitalisierung entsprechen, gut positioniert ist; Verbesserungspotential besteht und es somit für das Wallis entscheidend ist, neue Potenziale für die Wertschöpfung zu nutzen; das dies für den Staat Wallis durch die Stärkung der Kompetenzen und Kenntnisse in diesem Bereich, die Unterstützung von Initiativen, welche die innovative Zusammenarbeit anregen, das Hervorheben von guten Praxisbeispielen sowie durch die Umsetzung von Arbeitsabläufen geschieht, welche die Digitalisierung innerhalb der Verwaltung integrieren. Das Wallis will sich in der Datenwirtschaft positionieren und dabei die Akquisition, die Bearbeitung und die Nutzung von Daten durch qualifizierte und hier ansässige Wirtschaftsakteure anregen und stärken. Hierfür will der Staat Wallis die Wirtschaftsakteure bei ihren Bestrebungen unterstützen, alle Chancen der Digitalisierung zu nutzen. In diesem Zusammenhang spielt die NRP eine wichtige Rolle als Unter-stützungsinstrument dieses digitalen Wandels in den KMU, namentlich im Bereich der Produkte, der Prozesse oder der Geschäfte. Diese Orientierung entspricht den Empfehlungen des SECO für das Programm 2020-2023 und der Studie, die das SECO 2018 zu diesem Thema in Auftrag gab. Im Rahmen seines Umsetzungsprogramms 2020-2023 will der Staat Wallis das Potenzial der Digitali-sierung durch die Unterstützung des digitalen Wandels in drei Hauptbereichen nutzen: Bio/Pharma; Gesundheit, Sport und Leistung; Ressourcenmanagement und Raumordnung. Diese drei Bereiche werden in drei Aktionsfelder unterteilt, die von einem vierten ergänzt werden, mit dem in geringem Masse die Projekte an der Schnittstelle dieser drei Bereiche oder anderer relevanter Bereiche unter-stützt werden können. Hierfür ist der Kanton Wallis verpflichtet, einen proaktiven Ansatz zu verfolgen, indem er Programme entwickelt und Projekte unterstützt, die hinsichtlich des digitalen Wandels innova-tiv sind. In jedem Handlungsfeld sollen Projekte unterstützt werden, die den von der NRP vorgesehenen Unter-stützungsinhalten entsprechen, die da sind: a. Wertschöpfungsketten entwickeln und verlängern; b. Innovations- und Kooperationskapazitäten der regionalen Akteure zutage bringen und steigern; c. die Qualifikation der Arbeitskräfte der regionalen Akteure stärken; d. das Networking und die überbetriebliche Zusammenarbeit entwickeln; e. Infrastrukturen und wertschöpfende Angebote erhalten und konkretisieren. Die diesbezügliche Integration potenzieller Infrastrukturvorhaben (durch Darlehen mitfinanziert) recht-fertigt sich durch die Tatsache, dass letztere den Plattformen für Aktivitäten in Zusammenhang mit dem digitalen Wandel dienen. Einen indirekten Zusammenhang mit der Digitalisierung ist somit auch durch die Konkretisierung von Infrastrukturen gewährleistet, die Wertschöpfung generieren. Der Kanton Wallis unterstützt zudem andere Aktivitäten zur Innovationsförderung. In der Tat will der Kanton seine Beteiligung am Innovationsunterstützungssystem fortsetzen. Dieses seit mehreren Jah-

Page 5: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

5 ren auf kantonaler und danach auf kantonsübergreifender Ebene (RIS-SO) eingeführte System hat sich bewiesen und ermöglicht, den spezifischen Bedürfnissen von Unternehmen effizient entgegen zu kommen. So werden auch weiterhin systemische Aktivitäten im Bereich des Wissens- und Innovations-transfers für KMU (Beschleunigung, Inkubation, Innovation, KMU, Themencluster, Coaching, usw.) unterstützt. Hingegen werden diese klar definierten Aktivitäten gemäss dem RIS-Konzept des SECO in Zukunft im Rahmen der NRP einzig im Programm RIS-SO finanziert. Parallel dazu werden kantonale Mittel (ausserhalb NRP) zu ihrer Unterstützung eingestellt. 2.2 Zielsetzung 2: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung durch touristische Aktivitäten Als wichtige auf den Export der NRP ausgerichtete Branche spielt der Tourismus im Wallis eine grund-legende Rolle. Diese Schlüsselbranche sieht sich jedoch mit immer grösser werdenden Herausforde-rungen auf Seiten von Angebot und Nachfrage konfrontiert. Aus diesem Grund bleibt die Tourismus-branche ein Hauptthema dieses Umsetzungsprogramms. Der Bund unterstützt somit den strukturellen Wandel mit dem Ziel, die unterschiedlichen Destinationen kompetitiver und den touristischen Kanton Wallis sowie die Tourismusdestination Schweiz gesamthaft gesehen im internationalen Kontext wett-bewerbsfähiger zu machen. Die Mittel der NRP unterstützen Leistungsanbieter mit einer strategischen Positionierung sowie Tou-rismusdestinationen mit marktorientierten Merkmalen, die innovative und wertschöpfende Angebote schaffen und welche voll und ganz den Bedürfnissen der Kunden entsprechen. Es geht darum, Zu-sammenarbeitsformen in allen Tourismusbereichen zu suchen und die Kräfte hinter prioritären Themen zu bündeln, in welchen Handlungsbedarf besteht. Mit dieser Zielsetzung, die mit der kantonalen Tourismuspolitik übereinstimmt, will der Kanton Wallis die Wettbewerbsfähigkeit und die Wertschöpfung durch touristische Aktivitäten verbessern und dabei die Entwicklung eines Tourismus unterstützen, der für alle zugänglich ist. Die Handlungsfelder dieser Zielsetzungen sind angemessen, sie stellen bestehende Verbindungen sicher, die ihre Existenz recht-fertigen und bieten die Basis zur Entwicklung neuer Produkte. 2.3 Zielsetzung 3: Schaffung und Weiterentwicklung von Synergien an der Schnittstelle meh-rerer Wertschöpfungsketten und Sektoralpolitiken Der Staatsrat ist sich der grossen Herausforderungen, die den Kanton erwarten, bewusst. Er erarbeite-te deshalb ein Regierungsprogramm aus, das eine gemeinsame politische Vision widerspiegelt und als Referenzrahmen für sein Handeln dient. Auch wenn sich das Umsetzungsprogramm 2020-2023 vor allem dem Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Walliser Wirtschaft verschreibt, so spielen andere vom Staat umgesetzte Sektoralpolitiken eine Rolle für die Definition der günstigen Rahmenbedingungen für die Wirtschaftsentwicklung. Hier besteht ein Entwicklungspotenzial von transversalen und sich für mehrere Bereiche öffnenden Ansätze (Kultur, Umwelt, Lebensraum, Mobili-tät, usw.), die angegangen werden müssen, um eine Wirtschaftsentwicklung basierend auf der Kon-vergenz mehrerer Staatstätigkeiten mit wirtschaftlichen Auswirkungen zu unterstützen. Gleichzeitig müssen auch im Bereich der Sensibilisierung der Bevölkerung - und hier vor allem der Jugend - für die Wichtigkeit und die Herausforderungen ihrer Wirtschaft besondere Anstrengungen unternommen wer-den. Jeder einzelne ist sowohl im Berufsleben als auch im Alltag ein Wirtschaftsakteur beispielsweise im Tourismus, dessen Entwicklung nur möglich ist, wenn die Bevölkerung ihre Gäste willkommen heisst und touristischen Projekten in ihrer Gemeinde wohlgesinnt ist. Die Chancennutzung im Zusammenhang mit transversalen Ansätzen zwischen mehreren Wertschöp-fungsketten oder unter mehreren Sektoralpolitiken wird also zum Hauptgrundsatz dieser dritten Ziel-setzung des UP. Es geht darum, Bemühungen zu unterstützen, welche die Erkenntnis der Walliser Bevölkerung der Herausforderungen und Ziele ihrer Wirtschaft fördern wollen. In diesem Kontext sind Aktionen ins Auge zu fassen, die sich auf die Praxis fokussieren, Wirtschaft und Bildung sich näher zu bringen. Die wirtschaftliche Inwertsetzung in Zusammenhang mit anderen Sektoralpolitiken mit wirt-schaftlichen Auswirkungen ist ebenfalls Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit. Es könnte nament-lich darum gehen, Bemühungen in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Valorisierung des Walliser Kulturguts zu unterstützen (Entwicklung einer Wertschöpfungskette, touristische Valorisierung). Die Tourismusakteure wissen, dass ein wohlweislich in Szene gesetzte und touristisch valorisiertes Kultur-

Page 6: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

6 gut eine wichtige Quelle der Wertschöpfung ist. Die Natur sowie die Aktivitäten der Menschen, die dort stattfinden, bilden im Wallis ein Kulturgut, das ein wichtiges Instrument für die Schaffung von touristi-scher Wertschöpfung ist. Alle Voraussetzungen, welche die Valorisierung des Kulturguts ermöglichen, sind somit von Interesse, wenn sie sich unverzüglich oder mittelfristig zur Entwicklung von Wertschöp-fungsketten beitragen. Die Unterstützung anderer strukturierenden Projekte, mit denen die Rahmen-bedingungen für die Schnittstellen zwischen mehreren Sektoralpolitiken mit wirtschaftlichen Auswir-kungen verbessert werden können (beispielsweise indem die Lokalisierungsfaktoren verbessert wer-den), ist ebenfalls in Erwägung zu ziehen. 2.4 NPR-Pilotmassnahmen für die Berggebiete Die Schweizer Berggebiete stehen unter Druck. In Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung leiden sie unter strukturellen Nachteilen, nicht zuletzt aufgrund der geringeren Dichte an Bevölkerung und Unter-nehmen. Innerhalb der Berggebiete spielt sich eine differenzierte Entwicklung ab. Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum konzentrieren sich in den Zentren der Talschaften («Zentrumstäler»), während sich die peripheren Berggebiete einem Bevölkerungsrückgang gegenübersehen. Bund und Kantone engagieren sich bereits heute stark für die Berggebiete. Zu nennen sind etwa das breite und bewährte Förderinstrumentarium in verschiedenen Sektoralpolitiken wie beispielsweise der Neuen Regionalpolitik (NRP). Mit Massnahmen zur administrativen Entlastung der Seilbahnen (SECO 2018/19), Analysen zu Tourismus und Raumplanung (SECO 2019/20), der Wirkungsanalyse des Zweitwohnungsgesetzes (ARE/SECO 2019/20) sowie Studien zu Digitalisierung und Breitbander-schliessung (SECO 2018/19) soll den Besonderheiten der Berggebiete zusätzlich Aufmerksamkeit geschenkt werden. Zudem analysiert das SECO derzeit im Rahmen einer breiten Auslegeordnung den generellen Handlungsspielraum des Bundes zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der Berggebiete (SECO 2019/20). Bei der Weiterentwicklung von Förderinstrumenten stellt sich die Frage, ob und wie sie gezielter auf die speziellen Gegebenheiten der Berggebiete und ihrer Teilräume eingehen können. Die NRP mit ihrem Fokus auf die wirtschaftliche Entwicklung von ländlichen Regionen und Berggebieten eignet sich dafür besonders. Die im Folgenden präsentierten «NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete» sind beson-ders auf die Herausforderungen der peripheren Berggebiete zugeschnitten. Sie sollen die verschiede-nen Akteure dabei unterstützen, die NRP stärker als bisher für die wirtschaftliche Entwicklung der peri-pheren Berggebiete in Anspruch zu nehmen. Dauer und Finanzierung: Die NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete werden gestützt auf das Bundesgesetz über Regional-politik (SR 901.0) im Rahmen des laufenden NRP-Mehrjahresprogramms 2016–2023 umgesetzt. Sie sind als befristete Massnahmen für die Jahre 2020-2023 konzipiert. Entsprechend ist eine Fortführung der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete nach 2023 nicht vorgesehen. Hingegen werden Er-kenntnisse und Erfahrungen daraus eine Grundlage für die Weiterentwicklung der NRP bilden und entsprechend in den Prozess zur Erarbeitung des Mehrjahresprogramms 2024-2031 (NRP 2024+) eingebettet. Es ist denkbar, dass erfolgreiche Massnahmen in die NRP 2024+ übergeführt werden. Die NRP Pilotmassnahmen für die Berggebiete werden aus bestehenden Mitteln der NRP-Achtjahresperiode 2016-2023 finanziert. Insgesamt stehen voraussichtlich 20 Mio. Fr. à-fonds-perdu Beiträge zur Verfügung. Darlehen sind keine vorgesehen. Arbeitshypothese: Die Schweizer Berggebiete stehen vor schwierigen strukturellen Herausforderungen. Zur Unterstüt-zung bei der Bewältigung des Strukturwandels stellen Bund und Kantone bereits heute ein breites, bewährtes, gut dotiertes und weitgehend lückenloses Förderinstrumentarium zur Verfügung. In den peripheren Berggebieten wird dieses Instrumentarium von den Akteuren jedoch zu wenig in Anspruch genommen und greift entsprechend nicht genügend. Als Folge davon entfaltet sich das dort vorhande-ne wirtschaftliche Potential nur ungenügend. Die Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung verläuft unterdurchschnittlich und ist in vielen Gebieten rückläufig. Vor diesem Hintergrund wird die Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel allein kaum Wirkung zeigen. Vielmehr stellt sich die Frage, wie die verfügbaren Förderinstrumente weiterentwickelt werden können, damit sie auch in peripheren Berggebieten vermehrt Wirkung zeigen.

Page 7: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

7 Die im vorliegenden Konzept vorgestellten NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete ergänzen die bestehende NRP, so dass Akteure auch in besonders herausgeforderten Berggebieten wirtschafts- und zukunftsorientierte Projekte erfolgreich entwickeln und umsetzen können. Sie sind das Resultat eines breiten Diskussions- und Konsultationsprozesses mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bund, Kantonen, Gemeinden, interessierten Organisationen, dem Privatsektor und der Wissenschaft. Ziele der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete: Die NRP-Pilotmassnahmen haben folgende Ziele:

mit konkreten Projekten in den betroffenen Berggebieten, vor allem in den besonders periphe-ren Regionen, wirtschaftliche Entwicklungsimpulse für die Zukunft setzen; private und öffentliche Akteure in den betroffenen Berggebieten dabei unterstützen, zukunfts-orientierte Opportunitäten zu schaffen, die den Einwohnerinnen und Einwohnern langfristige Perspektiven bieten; die Wirkung neuer Massnahmen testen und Erkenntnisse sammeln, um die NRP gegebenen-falls so weiter zu entwickeln, dass sie besser auf die besonderen Herausforderungen der peri-pheren Berggebiete eingehen kann; das vorhandene Wissen zum Thema Berggebiete erweitern und den schweizweiten Dialog zum Thema Berggebiete fördern. Welche Mittel stehen zur Verfügung? Die Kantone stellen ihrerseits äquivalente Mittel für die Finanzierung der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete zur Verfügung. Das SECO machte dafür zuhanden der Kantone einen Vorschlag basie-rend auf der Analyse der sozioökonomischen Regionen. Dieser Vorschlag wurde dann von den Kanto-nen überprüft, plausibilisiert und als Folge davon in einzelnen Fällen angepasst. Dabei wurde seitens der Kantone und seitens SECO auf der Grundlage von Erfahrungswerten der NRP abgewogen, ob diese Beträge in den jeweiligen Kantonen tatsächlich absorbiert werden können. Dem Kanton Wallis zur Verfügung stehende Beträge 2020 – 2023 (in CHF): Subventionen 2020-2023 2020 2021 2022 2023 Bund 2'400’000 600’000 600’000 600’000 600’000 Kanton Wallis 2'400’000 600’000 600’000 600’000 600’000 Total 4'800’000 1'200’000 1'200’000 1'200’000 1'200’000 Wichtig: Wie bei der NRP muss der Kanton die Äquivalenzbeträge zum Bund gewährleisten. Zum Zeitpunkt der Redaktion der vorliegenden Botschaft am 30. November 2019 ging das Konzept mit den ausgearbeiteten Massnahmen noch zur Konsultation an die Arbeitsgruppe «Berggebiete» und an alle an der NRP beteiligten Kantone. Danach wird das Konzept vom SECO überarbeitet und im WBF konsolidiert (Stufen Direktion für Standortförderung und Generalsekretariat WBF). Das endgültige Pro-dukt (Konzept 3.0) ist dann die Grundlage für die Umsetzung der NRP-Pilotmassnahmen für die Berg-gebiete durch die Kantone. Es ist jedoch vorgesehen, dass das Konzept am 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt wird. 2.5 Ziele und Indikatoren (Wirkungsmodelle und Etappenplanung) Die Ziele der Wirkungsmodelle und die Indikatoren für die Dokumentierung der Zielrealisierung erge-ben sich aus dem Umsetzungsprogramm des Kantons. Die Wirkungsmodelle dienen als Referenz für die Planung der finanziellen Verpflichtungen des Bundes aus dem Fonds für Regionalentwicklung, für die Berichte des Kantons, für das Controlling des Bundes und die definitive Zuteilung der Fondsgelder an die Kantone. Die Strukturierung in Outputs (konkret vorgesehene Leistungen/Produkte), Outcomes (erwartete Auswirkungen auf die Zielgruppen) und Impacts (Auswirkungen auf den anvisierten Bereich) wurde als Hilfe für die Formulierung der Ziele und der SMART Indikatoren geschaffen (spezifisch,

Page 8: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

8 messbar, angepasst, realistisch und temporär definiert). Die Fristen wurden in jährlichen Etappen ge-plant und festgelegt. 2.6 Programmvereinbarung 2020-2023 zwischen dem Bund und dem Kanton Die Programmvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen dem Bund, vertreten durch das eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) betreffend die Förderung des Umsetzungsprogramms der Regionalpolitik des Kantons Wallis 2020-2023 liegt dieser Botschaft zur Information und Kenntnisnahme bei. 2.7 Kantons- und grenzüberschreitende Programme Wir können zwei Programmtypen unterscheiden: jene, die Gegenstand einer spezifischen Programm-vereinbarung sind, und jene, deren Finanzierung aus dem kantonalen Budget für kantonale Pro-grammvereinbarungen entnommen wird. Der Kanton Wallis nimmt an zwei Programmen teil, die Gegenstand einer spezifischen Programmver-einbarung sind, die mit dem SECO gegengezeichnet werden. Diese sind:

Interkantonales Programm der Westschweizerkantone zur Umsetzung des Gesetzes über die Regionalpolitik (CDEP-SO). Dieses Programm wurde in Zusammenarbeit mit den Westschweizer Kantonen durch den kan-tonsübergreifenden Verband CDEP-SO ausgearbeitet, bei dem der Kanton Wallis Mitglied ist. Programm San Gottardo 2020 (PSG) Dieses Programm wird in Zusammenarbeit mit den drei anderen Kantonen der Gotthardregion ausgearbeitet: Uri, Tessin und Graubünden. Der Lead obliegt dem Kanton Uri. Obwohl diese beiden Programme mit eigenen Programmvereinbarungen geregelt werden, sind sie mit dem Umsetzungsprogramm des Kantons Wallis koordiniert. Die anderen kantons- und grenzüberschreitenden NRP-Programme müssen zur Erreichung der Ziele des kantonalen Umsetzungsprogramms der NRP beitragen, ohne deswegen Gegenstand einer spezi-fischen Vereinbarung mit dem Bund zu sein. Dabei handelt es sich um: Hauptstadtregion Schweiz. World Heritage, Experience Switzerland (ehemals UNESCO Destination Schweiz) Zusammenarbeit unter den Weltkulturgütern der Schweiz. Der Lead obliegt dem Kanton Grau-bünden. Alcotra: Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Wallis, Savoyen und Haute-Savoie (F) sowie Piemont und Aostatal (I). Das Programm ist besser bekannt unter dem Namen Espace Mont-Blanc. 2.8 Regionalmanagement Für das Regionalmanagement sind für die vier Jahre des NRP-Umsetzungsprogramms 1,2 Mio. Fran-ken eingestellt. Das Regionalmanagement wird von der Regions- und Wirtschaftszentrum Oberwallis AG (RWO AG) und der Antenne Régions Valais romand (ARVR) wahrgenommen.

Page 9: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

9 3. Finanzielle Auswirkungen des NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023 3.1 NRP-Subventionen Der Bund hat dem Kanton Wallis für die Periode 2020-2023 A-fonds-perdu-Beiträge in der Höhe von 12.7 Mio. Franken (2016-2019: 15.85 Mio. Franken) und Darlehen in der Höhe von 46 Mio. Franken (2016-2019: 66 Mio. Franken) zugesichert. Im Vergleich zur Vorjahresperiode gilt es bei den Subven-tionen wie ebenfalls bei den Darlehen zu berücksichtigen, dass die Beträge das Impulsprogramm um-fassten, welches bis Ende 2019 befristet war. Entsprechend der Programmvereinbarung muss das finanzielle Engagement des Kantons mindestens gleich hoch sein wie dasjenige des Bundes. Die entsprechenden Beiträge sind im Budget 2020 und in der integrierten Mehrjahresplanung (IMP) 2020-2023 des Kantons enthalten. Subventionen (àfp) 2020-2023 2020 2021 2022 2023 NPR Bund Umsetzungsprogramm Pilotmassnahmen für die Berggebiete 10‘300‘000 2‘400‘000 2‘650‘000 600‘000 2‘650‘000 600‘000 2‘500‘000 600‘000 2‘500‘000 600‘000 Total Bund 12‘700‘000 3‘250‘000 3‘250‘000 3‘100‘000 3‘100‘000 Total Kanton 12'700'000 3‘250‘000 3‘250‘000 3‘100‘000 3‘100‘000 Total Bund + Kanton 25'400’000 6‘500‘000 6‘500‘000 6‘200‘000 6‘200‘000 3.2 NPR Darlehen Was die Darlehen betrifft, sind diese über den kantonalen Fonds für Regionalentwicklung gedeckt, wie dies in Art. 24 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über die Regionalpolitik vom 12. Dez. 2008 vorgese-hen ist. Der kantonale Fonds für Regionalentwicklung ist mit einem Betrag von 300 Mio. Franken ge-äufnet. Darüberhinausgehende, vom Grossen Rat noch nicht bewilligte Beträge, sind nicht notwendig, d.h. die NRP-Darlehen erfordern KEINEN Beschluss des Grossen Rates. Deshalb dient die untenste-hende Zusammenstellung nur zur Information: Darlehen 2020-2023 2020 2021 2022 2023 NPR Bund Umsetzungsprogramm Pilotmassnahmen für die Berggebiete 46'000’000 0 11‘000‘000 0 13‘000‘000 0 11‘000‘000 0 11‘000‘000 0 3.3 Gegenstand des Grossratsbeschlusses betreffend NRP-Umsetzungsprogramm 2020-2023 Der Staatsrat ersucht den Grossen Rat, die Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und For-schung (WBF), und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bil-dung (DVB) betreffend die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020-2023 gutzuheissen, deren Bruttoausgaben zu Lasten des Kantons (A-fonds-perdu-Beiträge) sich für die Jahre 2020-2023 auf 25'400'000 Franken belaufen, wobei darin 12'700'000 Franken Bundesbeiträ-ge enthalten sind.

Page 10: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

10 3.4 Der Genehmigungsbeschluss umfasst einzig die Subventionen und gilt als Rahmenkredit für die Bruttoausgaben zulasten des Kantons Wie oben erwähnt, ist der vom Grossen Rat bereits gewährte Verpflichtungskredit in der Höhe von 300 Mio. Franken für den Kantonalen Fonds für Regionalentwicklung (Gesetz über die Regionalpolitik, Art. 24, Abs. 1) auch für die nächste Vierjahresperiode genügend gross. Der Kantonale Fonds für Regio-nalentwicklung muss nicht erhöht werden und erfordert deshalb keinen Beschluss des Grossen Rates und ist somit nicht Gegenstand des vorliegenden Beschlusses. 4. Schlussfolgerungen Der Staatsrat unterbreitet dem Grossen Rat mit dieser Vorlage eine Programmvereinbarung, bei der die Bruttoausgaben zulasten des Kantons die finanzielle Kompetenz des Staatsrates übersteigen. Die Umsetzung der in der Programmvereinbarung vorgesehenen Leistungen im Bereich der Regionalpoli-tik ist für den Kanton von grösster Wichtigkeit. Indem der Grosse Rat diese Programmvereinbarung genehmigt, erlaubt er es dem Kanton, in den Genuss der entsprechenden Bundessubventionen zu gelangen. Er validiert mittels der entsprechenden Rahmenkredite ausserdem im Voraus die Beträge, zu deren Zahlung sich der Kanton in Zusammenhang mit den in der Vereinbarung vorgesehenen Auf-gaben und Zielen in den Budgetjahren 2021, 2022 und 2023. In Anbetracht der obigen Ausführungen schlagen wir, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Da-men und Herren Abgeordnete, folgenden Beschluss zur Annahme vor: - Beschluss zur Genehmigung der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidge-nossenschaft, vertreten durch das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020-2023. Bei dieser Gelegenheit, versichern wir Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unserer vorzüglichen Hochachtung und empfehlen Sie samt uns dem Macht-schutze Gottes. Sitten, 18. Dezember 2019 Der Präsident des Staatsrates: Roberto Schmidt Der Staatskanzler: Philipp Spörri Beilage: Programmvereinbarung betreffend die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms (UP) der Regionalpolitik 2020-2023

Page 11: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 1 / 29

Programmvereinbarung (öffentlich-rechtlicher Vertrag) zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Bundeshaus Ost, 3003 Bern und dem Kanton Wallis vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung Place de la Planta 1, 1950 Sion über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020–2023 des Kantons Wallis

Page 12: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 2 / 29

1. Präambel Die vorliegende Programmvereinbarung bildet die vertragliche Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen dem Bund und dem Kanton Wallis im Hinblick auf eine finanzielle Beteiligung des Bundes am kantonalen Umsetzungsprogramm zur Regionalpolitik 2020–2023 Wallis (Anhang 1). Die Programmvereinbarung trägt den Prinzipien der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen Rechnung. 2. Rechtliche Grundlagen Grundlagen dieses Vertrags sind insbesondere von Seiten des Bundes: Bundesgesetz vom 6. Oktober 2006 (Stand 1. Januar 2013) über Regionalpolitik, (BRP; SR 901.0, inkl. Botschaft vom 16. November 2005 über die Neue Regionalpolitik (NRP) (BBl 2006 231)); Verordnung vom 28. November 2007 über Regionalpolitik (VRP; SR 901.021); Bundesbeschluss vom 22. September 2015 zur Festlegung des Mehrjahresprogramms des Bundes 2016–2023 zur Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP), nachfolgend mit MJP NRP 2016–23 abgekürzt (BBl 2015 2495) inkl. Botschaft vom 18. Februar 2015 über die Standortförderung 2016–2019 (BBl 2015 2381); Botschaft vom 20. Februar 2019 über die Standortförderung 2020-2023 (BBl 2019 2365); Bundesbeschluss vom 9. September 2015 über weitere Einlagen in den Fonds für Regionalentwicklung (BBl 2015 2497); Bundesgesetz vom 5. Oktober 1990 über Finanzhilfen und Abgeltungen; Subventionsgesetz (SR 616.1); von Seiten des Kantons: Gesetz über die Regionalpolitik vom 12. Dezember 2008; Verordnung zum Gesetz über die Regionalpolitik vom 9. Dezember 2009;

Page 13: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 3 / 29

Gesetz über den Tourismus vom 9. Februar 1996, am 8. Mai 2014 abgeändert, am 1. Januar 2015 in Kraft getreten; Gesetz zur Förderung der Bergbahnen vom 17. Mai 2018; Gesetz über die kantonale Wirtschaftspolitik vom 11. Februar 2000. Beschlüsse : Beschluss des Staatrats des Kantons Wallis vom 04. September 2013 über die Förderpolitik des Kantons Wallis für die touristischen Bergbahnen; Beschluss des Grossen Rates des Kantons Wallis vom 11. Juni 2015 über den kantonalen Tourismusfonds und die Gewährung von Sicherheitsleistungen; Beschluss des Staatrats des Kantons Wallis vom 19. Juni 2019 betreffend die Genehmigung des NRP-Umsetzungsprogramms 2020-2023 des Kantons Wallis; Beschluss des Grossen Rates des Kantons Wallis vom März 2020 betreffend die Genehmigung der Programmvereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) und dem Kanton Wallis, vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) über die Förderung des kantonalen Umsetzungsprogramms Regionalpolitik 2020-2023. 3. Vertragsparteien Der vorliegende Vertrag wird gestützt auf die Art. 11 und 16 des Bundesgesetzes über Regionalpolitik zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), und dem Kanton Wallis vertreten durch das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB), abgeschlossen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) ist seitens WBF für die Umsetzung des Vertrags zuständig. 4. Vertragsperimeter Das geographische Gebiet, auf das sich dieser Vertrag bezieht, umfasst den Kanton Wallis unter Berücksichtigung von Art. 4 Abs. 2 Bst. b BRP und Art. 1 VRP.

Page 14: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 4 / 29

Der Vertragsperimeter ist für die Umsetzung auch Controlling- und Evaluationsobjekt. 5. Inkrafttreten und Dauer des Vertrags Dieser Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch die Vertragsparteien in Kraft, jedoch frühestens am 1. Januar 2020, und dauert bis 31. Dezember 2023, soweit die Wirkungen einzelner Bestimmungen die Vertragsparteien nicht über diesen Zeitraum hinaus binden. Beide Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten auf Ende Jahr künden. Auszahlungen an Projekte, für welche während der Vertragsdauer Finanzhilfen gewährt worden sind, sind bis am 31. Dezember 2027 möglich. 6. Vertragsgegenstand 6.1 Oberziel des Vertrags Die Massnahmen der Regionalpolitik und damit dieser Vertrag haben zum Ziel, einen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einzelner Regionen zu leisten und deren Wertschöpfung zu erhöhen, um so zur Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen in den Regionen beizutragen. 6.2 Vertragsziele Die Vertragsparteien vereinbaren folgende, auf dem kantonalen Umsetzungsprogramm basierende Ziele: 1. Stärkung der Industrie- und Handelsstruktur durch die Schaffung und Nutzung der Digitalisierungschancen 2. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung durch touristische Aktivitäten 3. Schaffung und Weiterentwicklung von Synergien an der Schnittstelle mehrerer Wertschöpfungsketten und Sektoralpolitiken Die Indikatoren und Zielgrössen sind in Anhang 2 festgelegt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die vereinbarten Ziele effizient, zeit- und zweckgerecht zu erfüllen und die entsprechenden Leistungen dauerhaft zu sichern.

Page 15: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 5 / 29

6.3 Abstimmung mit weiteren NRP-Vereinbarungen Der Kanton verpflichtet sich, die Umsetzung der erwähnten Ziele in Abstimmung mit weiteren NRP-Programmen, an welchen er teilnimmt, vorzunehmen. Insbesondere sind bei der Umsetzung die Möglichkeiten der überkantonalen und der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zu nutzen. Gegenüber dem Bund ist der Kanton für eine koordinierte Umsetzung all seiner NRP-Aktivitäten verantwortlich. 7. Grundlagen der Finanzierung 7.1 Gemeinsame Finanzierung des Umsetzungsprogramms Gemäss Art. 16 Abs. 2 BRP haben sich die Kantone an der Realisierung ihrer Umsetzungsprogramme im gleichen Ausmass finanziell zu beteiligen wie der Bund. Der Beitrag wird auf Programmebene bemessen. Für die Förderung nach Art. 7 (Darlehen für Infrastrukturvorhaben) hat sich der Kanton auf Projektebene mindestens gleichwertig zu beteiligen. Die Restkosten sind durch Dritte und Eigenleistungen zu decken. Allfällige Zinsbeiträge aus Darlehen oder Beiträge Dritter können nicht als kantonale Äquivalenz angerechnet werden. Anhang 3 zeigt eine Übersicht über die Programmfinanzierung durch Bund und Kanton. 7.2 Fonds für Regionalentwicklung Der Bund erbringt seine Leistungen aus dem Fonds für Regionalentwicklung. Erfahren die weiteren Einlagen in diesen Fonds durch Beschluss der Eidgenössischen Räte Kürzungen, behält sich das SECO eine Verschiebung der Auszahlung vor. Ist die Auszahlung innerhalb der Vertragsdauer nicht mehr möglich, so ist nach Ziff. 11.2 zu verfahren. Gemäss Art. 21 BRP ist eine längerfristige Werterhaltung des Fonds anzustreben. Der Kanton unterstützt den Bund bei diesem Ziel, indem er die Projekte selektiv und nach klaren Prioritäten fördert und bei der Gewährung von Darlehen die Rückzahlungsfrist und eine Verzinsung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Gesuchstellers festlegt. Allfällige Zinserträge aus Projekten werden dem Bund gemäss BRP Art. 21 Abs. 2 gutgeschrieben.

Page 16: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 6 / 29

7.3 Globale Leistungserbringung des Bundes Die vom Bund gestützt auf diesen Vertrag an den Kanton zu entrichtenden Beiträge gelten als Maximalbeträge. Mit diesen Beträgen sind auch gegebenenfalls anfallende Mehrwertsteueraufwände abgegolten. Für die vereinbarten Leistungen werden während der Geltungsdauer dieses Vertrags vom Bund keine zusätzlichen Beiträge ausgerichtet. 7.4 Umgang mit Mehr- respektive Minderaufwänden Allfällige Mehraufwände gehen zu Lasten des Kantons und werden vom Bund im Rahmen der NRP nicht mitfinanziert. Sofern die Vertragsziele durch den Kanton nachweisbar erfüllt sind, verhandeln die Vertragspartner am Ende der Vertragsperiode über die Verwendung allfälliger nicht ausgeschöpfter Mittel. 8. Finanzierungsmodalitäten 8.1 Bundesbeitrag und Teilzahlungen Für die Erreichung der Ziele gemäss Ziffer 6.2 werden von der Schweizerischen Eidgenossenschaft folgende Beiträge an den Kanton Wallis bereitgestellt: A-fonds-perdu-Beiträge : CHF 10'300'000.- Darlehen: CHF 46'000'000.- Die erste Teilzahlung des Bundes entspricht einem Viertel des Gesamtbetrages für jedes Instrument und erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Unterzeichnung des Vertrages. Falls notwendig, stellt der Kanton ein Gesuch an den Bund für die Anpassung der ersten Tranche. Ab dem zweiten Vertragsjahr unterbreitet der Kanton dem Bund einen Antrag für den aktuellen Jahresbeitrag (vgl. auch Ziff. 10.5.1). In diesem Jahresbeitrag wird auch ein allfälliger positiver bzw. negativer Saldo zwischen den verpflichteten und den im Voraus für diese Periode bezogenen Bundesmitteln ausgeglichen. Die Auszahlung wird je nach Grösse des Programms, an den termingerechten Eingang und die Vollständigkeit der Berichterstattung geknüpft (vgl. auch Ziff. 10.5.1). Die letzte Teilzahlung 2023 erfolgt in zwei Tranchen. Für die erste Tranche von 50% stellt der Kanton seinen Antrag mit der Eingabe des Schlussberichts. Die Auszahlung der zweiten Tranche wird durch den Kanton mit der Einreichung des

Page 17: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 7 / 29

aktualisierten Schlussberichts gemäss Ziff. 10.5.2 beantragt. Bedingung für die Auszahlung beider Tranchen ist die Vollständigkeit und der termingerechte Eingang des Schlussberichts. Auszahlungen an Projekte, für welche während der Vertragsfrist Finanzhilfen gewährt worden sind, sind bis am 31. Dezember 2027 möglich. 8.2 Auszahlungsvorbehalt und Zahlungsverzug des Bundes und des Kantons Die Auszahlung der Bundes- und Kantonsbeiträge erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und von Änderungen im Bundesrecht oder im kantonalen Recht. Bei einem allfälligen Zahlungsverzug einer Vertragspartei werden die ausstehenden Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt ausbezahlt. Ist dies innerhalb der Vertragsdauer nicht mehr möglich, so ist nach Ziff. 11.2 zu verfahren. 9. Geschäftsverwaltung Gemäss VRP hat der Kanton sämtliche von ihm bewilligten Finanzhilfe- und Darlehensgeschäfte in administrativer, rechtlicher und buchhalterischer Hinsicht zu verwalten. Er trifft die dazu notwendigen Massnahmen. Bei Darlehensgeschäften sind die im Vorjahr fällig gewordenen Zahlungen bis Ende Februar des Folgejahres gemäss SECO-Vorgaben zu belegen und anschliessend dem Fonds für Regionalentwicklung des Bundes zu überweisen. Bei Zahlungsschwierigkeiten von Darlehensträgern ist der Bund frühzeitig in geeigneter Form zu informieren; der Kanton trifft seine Entscheide nach Anhörung und in Kenntnis der Position des Bundes. Der Kanton vertritt den Bund in allen Rechtsangelegenheiten (Behandlung von Sistierungs- oder Forderungserlassgesuchen, Nachlass- oder Konkursverfahren, etc.). 10. Pflichten der Vertragsparteien 10.1 Zusammenarbeit Die Vertragsparteien sind zur aktiven Zusammenarbeit und gegenseitigen Information verpflichtet. Der Kanton erlaubt dem Bund die Einsicht in alle vertragsrelevanten Unterlagen.

Page 18: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 8 / 29

10.2 Kommunikation Der Bund resp. das SECO ist zuständig für die politische Kommunikation und die Öffentlichkeitsarbeit über die NRP auf nationaler Ebene. Es stellt Grundlagen und Hilfsmittel zur Verfügung (wie z. B. das NRP-Logo), die bei der Kommunikation eingesetzt werden können. Der Kanton ist zuständig für die Kommunikation über die Umsetzung der NRP auf kantonaler Ebene. Er informiert über Fördermöglichkeiten, Ansprechstellen und -prozesse sowie über die durch die NRP geförderten Projekte. Er zeigt Wirkung und Nutzen der Förderung auf und sensibilisiert die Projektträger bezüglich deren Rolle in der NRP-Kommunikation. Die Projektträger/Finanzhilfe-Empfänger haben bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit nebst der Unterstützung des Kantons auch auf jene des Bundes hinzuweisen. 10.3 Öffentlichkeitsprinzip Der Kanton erklärt sich damit einverstanden, dass das SECO oder das WBF im Sinne des Öffentlichkeitsgesetzes (BGÖ; SR 152.3) die vorliegende Programmvereinbarung zugänglich machen und/oder über den Inhalt dieses Vertrags informieren kann, namentlich über die konkreten Ziele, die Bundesfinanzierung und den betroffenen Kanton. Bei den geförderten Projekten können Projekttitel, die jeweiligen Bundesbeiträge sowie der/die Name/n und die Adresse/n des/der begünstigten Bundesfinanzhilfe-Empfänger(s) kommuniziert werden. Der Kanton verpflichtet sich, dieses Öffentlichkeitsprinzip auch in seinen Entscheiden gegenüber den zu fördernden Projektträgern ausdrücklich festzuhalten. 10.4 Politikübergreifende Abstimmung Der Kanton verpflichtet sich, die in seine Zuständigkeit fallenden Entscheide mit den betroffenen Sektoralpolitiken sowohl sachlich als auch finanziell abzustimmen und deren Anliegen zu berücksichtigen (insbesondere Innovationspolitik, Tourismuspolitik, Raumkonzept Schweiz, Agglomerationspolitik, Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete, Natur- und Landschaftsschutz, Wald- und Holzwirtschaftspolitik, Agrarpolitik, Energiepolitik). Der Kanton weist gegenüber dem Bund aus, wie er die Ziele der nachhaltigen Entwicklung bei der Durchführung des kantonalen Umsetzungsprogramms und bei der Auswahl der Projekte berücksichtigt. Für Projekte, die massgebliche

Page 19: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 9 / 29

Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichen, ökologischen oder gesellschaftlichen Zielen aufweisen, ist eine Nachhaltigkeitsbeurteilung vorzusehen. Die Genehmigung des kantonalen Umsetzungsprogrammes zur Regionalpolitik stellt insbesondere kein Präjudiz für Genehmigung und Bewilligungen im Rahmen bundesrechtlich geregelter Verfahren ausserhalb der Regionalpolitik dar. Vorhaben mit räumlichen Auswirkungen müssen im Rahmen der ordentlichen Planungsverfahren (unter anderem kantonale Richtplanung, kommunale Nutzungsplanung abgestimmt und festgelegt werden. Ferner ist das Umsetzungsprogramm mit der kantonalen Bergbahnförderstrategie abzustimmen. Bei Massnahmen, welche nicht den primären Förderschwerpunkten Tourismus und Industrie gemäss Mehrjahresprogramm NRP 2016-2023 des Bundes zugeordnet werden können, sind prioritär die Fördermöglichkeiten der Sektoralpolitiken zu prüfen, bevor regionalpolitische Mittel in Betracht gezogen werden (z.B. Agrarpolitik, Energiepolitik, Waldpolitik/Holzwirtschaft). 10.5 Monitoring, Controlling, Reporting, Evaluation Der Kanton ist für das Controlling und das Reporting an den Bund verantwortlich. Der Bund erfüllt seine gesetzlichen Aufgaben gestützt auf die Verwendung von CHMOS als Controlling- und Monitoring Standard-Instrument für die NRP-Projekte. Der Kanton verpflichtet sich, die vereinbarten Projektmindestinformationen via CHMOS halbjährlich zu liefern. Bund und Kanton tauschen sich unter dem Jahr proaktiv, über den Stand der Umsetzung des Programms aus, insbesondere wenn das Erreichen von vereinbarten Vertragszielen gefährdet ist. Gegen Ende der Programmperiode wird unter Federführung des Bundes und Mitarbeit der Kantone die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Mehrjahresprogramms durchgeführt. Bund und Kantone sind frei weitere Evaluationen durchzuführen. Die dazu notwendigen Mittel sind nicht in dieser Vereinbarung enthalten. Outputs und Outcomes mit den entsprechenden Indikatoren bilden die Grundlage für das Controlling, das Monitoring und die Evaluationen. Die Impact-Ebene soll als Orientierungsgrösse dienen und ist nicht Controlling-Gegenstand. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Evaluation des Mehrjahrespro-gramms vereinbaren Bund und Kanton ein Wirkungsmonitoring aufgrund von konkreten Projektbeispielen. Der Kanton liefert die benötigten Projektinformationen.

Page 20: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 10 / 29

10.5.1 Jährliches Reporting und Zwischenbericht Für das erste Umsetzungsjahr reicht der Kanton dem SECO bis spätestens Ende Februar 2021 die vom Bund geforderten Auswertungen gemäss CHMOS-Standard und einen Antrag für die Jahrestranche ein. Im anschliessenden Jahresgespräch werden die offenen Punkte geklärt und die Output-Planung für das nächste Jahr vereinbart. Der Kanton erstellt ein Protokoll des Jahresgesprächs, welches vom Bund ergänzt und anschliessend von Bund und Kanton genehmigt wird. Dieses ist Bestandteil des Controllings. Für das zweite Umsetzungsjahr reicht der Kanton dem SECO bis Ende Februar 2022 einen Zwischenbericht ein. Dieser enthält mindestens eine umfassende Übersicht über den Stand der Zielerreichung gemäss Anhang 2, einen detaillierten Finanzabschluss inkl. die vom Bund geforderten Auswertungen gemäss CHMOS-Standard, Aussagen zur Nutzung der grenzüberschreitenden Programme zum Erreichen der Vertragsziele, die Output-Planung für die Jahre 2022 und 2023, sowie einen Antrag für die Jahrestranche. Für den Zwischenbericht verwendet der Kanton die dazu vom Bund zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe. Im anschliessenden Jahresgespräch werden die offenen Punkte geklärt. Der Kanton erstellt ein Protokoll des Jahresgesprächs, welches vom Bund ergänzt und anschliessend von Bund und Kanton genehmigt wird. Dieses ist Bestandteil des Controllings. 10.5.2 Schlussbericht Bis spätestens am 31. Juli 2023 legt der Kanton einen Schlussbericht über die gesamte Vertragsperiode 2020–2023 vor. Dieser enthält mindestens eine Darstellung des Grades der Zielerreichung über die gesamte Vertragsdauer gemäss Anhang 2, eine provisorische Schlussabrechnung, eine Beurteilung aus der Sicht der nachhaltigen Entwicklung sowie eine Gesamtwürdigung des Programms und der dabei gewonnenen Erkenntnisse. Der Schlussbericht wird per Ende Februar 2024 aktualisiert. Für diesen Schlussbericht verwendet der Kanton die dazu vom Bund zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe. 10.5.3 Finanzaufsicht Die Finanzaufsicht ist wie folgt geregelt:

Page 21: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 11 / 29

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) und die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) können vor Ort das Vorhandensein, die Vollständigkeit und die Richtigkeit der vom Kanton weitergeleiteten Daten überprüfen. Im Rahmen ihrer Kontrollen haben die EFK und die KFK Zugang zu den von dieser Programmvereinbarung verlangten Daten. Die Prüfungsmodalitäten werden im Voraus zwischen der EFK und der KFK vereinbart. Ist kein gemeinsames Vorgehen möglich, darf die EFK die Kontrollen vor Ort auch alleine vornehmen. Die KFK ist immer zur Schlussbesprechung einzuladen. Alle Parteien (u.a. EFK, KFK, geprüfte Stelle, SECO) erhalten direkt sämtliche Prüfberichte im Zusammenhang mit diesem Vertrag. 11. Rahmenbedingungen und Anpassungsmodalitäten 11.1 Änderungen der Rahmenbedingungen Ändern sich während der Vertragsdauer die Rahmenbedingungen in einem Ausmass, das die Erfüllung des Vertrags über Gebühr erschwert oder erleichtert, können die Vertragsparteien im gegenseitigen Einvernehmen den Vertragsgegenstand neu definieren oder den Vertrag vorzeitig auflösen. Sie verpflichten sich zur gegenseitigen Information bei Änderungen dieser Rahmenbedingungen. 11.2 Zahlungsverzug des Bundes und des Kantons Bei einem Zahlungsverzug des Bundes oder des Kantons prüfen und vereinbaren die Vertragsparteien das weitere Vorgehen. Falls eine Auszahlung innerhalb der Vertragsdauer nicht möglich ist, steht eine Vertragsverlängerung und somit die Auszahlung der zugesicherten Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt im Vordergrund. 11.3 Antrag Um Vertragsänderungen gemäss Ziff. 11.1 respektive 11.2 auszulösen, ist dem jeweiligen Vertragspartner unter explizitem Nachweis der Gründe ein schriftlicher Antrag zu stellen.

Page 22: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 12 / 29

12. Erfüllung des Vertrags 12.1 Erfüllung Der Vertrag gilt als durch den Kanton erfüllt, wenn die vereinbarten Vertragsziele gemäss Kapitel 6 sowie Anhang 2 am Ende der Vertragsdauer vollständig erreicht respektive allfällige Abweichungen hinreichend begründet sind. Ist der Vertrag nicht vollständig erfüllt, so hat der Kanton lediglich Anspruch auf Bundesbeiträge, die proportional zur erreichten Leistung berechnet werden. Der Kanton ist für eine vertragsgemässe Verwendung der ihm gewährten Bundesbeiträge verantwortlich. 12.2 Nicht oder nur partielle Erreichung der Ziele Falls ein in diesem Vertrag oder gemäss Anhang 2 vereinbartes Vertragsziel nur teilweise oder nicht erfüllt werden kann, ist der Kanton verpflichtet, dies dem Bund schriftlich und begründet unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragspartner verhandeln gemeinsam das weitere Vorgehen. 12.3 Rückzahlung Der Kanton hat lediglich Anspruch auf die Beiträge, die anteilsmässig zu den erreichten Zielen berechnet werden. Sofern der Kanton Bundesbeiträge bezogen hat, die gemäss Ziff. 12.1 und 12.2 über die tatsächliche Anspruchsberechtigung hinausgehen, werden diese vom Kanton zurückbezahlt. 13. Beilegung von Meinungsverschiedenheiten 13.1 Grundsatz der Kooperation Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten aus diesem Vertrag nach Möglichkeit im Geiste der Kooperation zu lösen. 13.2 Mediationsverfahren Scheint keine Einigung möglich, so steht es jeder Vertragspartei frei, ein Mediationsverfahren einzuleiten. Die Durchführung des Mediationsverfahrens

Page 23: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 13 / 29

gemäss Anhang 4 ist Voraussetzung für ein anschliessendes allfälliges Beschreiten des Rechtswegs. 13.3 Rechtsweg Der Rechtsweg richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesverwaltungsrechtspflege (vgl. insbesondere Art. 120 Bundesgerichtsgesetz, SR 173.110). 14. Verschiedenes 14.1 Änderung des Vertrags Alle Änderungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung durch die Bevollmächtigten beider Parteien. 14.2 Adressen Zustelladresse für rechtsgültige Mitteilungen sind die Adressen der bevollmächtigten Stellen. Departement für Volkswirtschaft und Bildung, Place de la Planta 1, 1950 Sion 15. Anhänge Folgende Dokumente bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Vertrags und stehen im Fall von Widersprüchen nacheinander in folgender Rangordnung: Der Wortlaut des vorliegenden Vertrags Anhang 1: Das kantonale Umsetzungsprogramm Regionalpolitik 2020–2023 Anhang 2: Wirkungsmodelle, Output-Planung, Berichterstattung Anhang 3: Finanzplanung 2020–2023 Anhang 4: Mediationsverfahren

Page 24: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 14 / 29

Vertragsparteien: Ort, Datum: Unterschrift: Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Guy Parmelin Bundesrat Bern, …………………. ………………………. Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) Christophe Darbellay Staatsrat Sitten, den…………………………. ………………………. Verteiler Schweizerische Eidgenossenschaft (1) Kanton (1)

Page 25: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 15 / 29 ANHANG 1: Das kantonale Umsetzungsprogramm Regionalpolitik 2020–2023

Page 26: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 16 / 29 Kein Controlling - Gegenstand ANHANG 2: Wirkungsmodelle, Output-Planung, Berichterstattung Die Wirkungsmodelle dieser Programmvereinbarung basieren auf den Wirkungsmodellen des Umsetzungsprogramms. Für die beiden Förderprioritäten RIS und Tourismus sind die Standard-Indikatoren des Bundes, dort wo diese inhaltlich deckungsgleich mit den Handlungsbereichen des Kantons sind, in den Wirkungsmodellen verbindlich. Die Wirkungsmodelle sind Grundlage für die Planung des Einsatzes der finanziellen Mittel des Bundes aus dem Fonds für Regionalentwicklung, die Berichterstattung der Kantone, das Controlling durch den Bund sowie für den definitiven Mittelanspruch der Kantone. Die Wirkungsmodelle sind nach Input (eingesetzte Mittel und Ressourcen), Output (konkrete Leistungen/Produkte), Outcome (Einwirkungen auf Zielgruppen) und Impact (Auswirkungen in Zielgebieten) strukturiert. Ziele und Indikatoren sind so spezifisch wie möglich zu formulieren. D.h. messbar, adäquat, realistisch und terminiert. Die Zielwerte der Indikatoren werden in Absprache mit dem SECO durch die Kantone festgelegt. Ziel 1: Stärkung der Industrie- und Handelsstruktur durch die Schaffung und Nutzung der Digitalisierungschancen Que mettre à disposition pour y parve-nir ? Comment identifier l’input ? Comment le mesurer ? Que faire pour y parvenir ? Comment identifier le résultat ? Comment le mesurer ? Que changer dans les groupes cibles pour y parvenir ? Comment identifier le changement ? Comment le mesu-rer ? Quel est l’impact souhaité ? Comment identifier l’effet ? Comment le mesurer ? Champs d’actions Input Indicateur Relevé Prestations et produits (output) Indicateur Relevé Effets sur les groupes cibles (outcome) Indicateur Relevé Conséquences dans les zones éligibles (im-pact) Indicateur Relevé 1. Soutien à la transformation industrielle digitale du secteur priori-taire Bio/Pharma (Bio/Pharma 4.0) Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS La mise en place d’un programme et de projets innovants interentreprises en lien avec les institutions de recherche et les acteurs du secteur Bio/Pharma Nombre d’actions menées, de projets développés et d’acteurs différents impliqués dans ces projets Valeurs cibles: 8 actions Reporting annuel sur les projets et les activités du pro-gramme Décompte financier des projets CHMOS Le programme mis en place et les projets soutenus per-mettent aux groupes cibles de développer leur capacité à intégrer les outils et proces-sus liés à la transformation digitale Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale Valeur cible : Le degré de préparation des acteurs de l’économie Enquête auprès des acteurs de l’économie valaisanne Renforcement (diversification, augmentation) de la valeur ajoutée (produits/service, clientèle) Augmentation et maintien d’emplois Augmentation des emplois à forte valeur ajoutée Augmentation de Evolution du PIB valaisan (qualitative et quantitative) Nombre des emplois créés, maintenus et dont la qualité a été amélio-rée Nombre d’entreprises innovantes Indicateurs économiques (BCVs, autres) Office statis-tique cantonal En-quêtes/études auprès des partenaires et des acteurs économiques

Page 27: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 17 / 29 cibles : Financement à fonds perdu : CHF 2.2 millions (Conf.) + 2.2 millions (Canton) menées 20 projets innovants interentre-prises déve-loppés avec 50 acteurs valaisanne à la transformation numérique/ digitale a aug-menté significa-tivement entre le début et la fin de la période quadriennale l’attractivité de la région fonction-nelle pour un développement industriel innovant basé sur la transformation digitale Nombres d’acteurs composant les chaînes de valeur ajou-tées dans les secteurs prioritaires 2. Soutien à la transformation digitale du secteur priori-taire «santé, sports et performance» Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement - à fonds perdu : CHF 2.2 millions (Conf.) + 2.2 millions (Canton) Prêts : CHF 5 millions (Conf.) + 5 millions (Canton) Utilisation des moyens et compa-raison avec les prévi-sions Convention-programme Rapports annuels CHMOS La mise en place d’un programme et de projets innovants interentre-prises en lien avec les institutions de recherche et les acteurs du secteur « san-té, sports et performance » Nombre d’actions menées (programme) et de projets développés et d’acteurs différents impliqués dans ces projets Valeurs cibles: 8 actions menées 20 projets innovants interentre-prises déve-loppés avec 50 acteurs Reporting annuel sur les projets et les activités du pro-gramme Décompte financier des projets CHMOS Le programme mis en place et les projets soutenus per-mettent aux groupes cibles de développer leur capacité à intégrer les outils et proces-sus liés à la transformation digitale Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale Valeur cible : Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale a aug-menté significa-tivement entre le début et la fin de la période quadriennale Enquête auprès des acteurs de l’économie valaisanne

Page 28: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 18 / 29 3. Soutien à la transformation digitale du secteur priori-taire «gestion des ressources et du territoire» Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement à fonds perdu : CHF 2.0 millions (Conf.) + 2.0 millions (Canton) . Utilisation des moyens et compa-raison avec les prévi-sions Convention-programme Rapports annuels CHMOS La mise en place d’un programme et de projets innovants interentreprises en lien avec les institutions de recherche et les acteurs du secteur « ges-tion des res-sources et du territoire » Nombre d’actions menées (programme) et de projets développés et d’acteurs différents impliqués dans ces projets Valeurs cibles: 8 actions menées 20 projets innovants interentre-prises déve-loppés avec 50 acteurs Reporting annuel sur les projets et les activités du pro-gramme Décompte financier des projets CHMOS Le programme mis en place et les projets soutenus per-mettent aux groupes cibles de développer leur capacité à intégrer les outils et proces-sus liés à la transformation digitale Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale Valeur cible : Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale a aug-menté significati-vement entre le début et la fin de la période quadriennale Enquête auprès des acteurs de l’économie valaisanne 4. Soutien à la transformation digitale à la convergence des secteurs prioritaires ou d’autres sec-teurs Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institutions d’exécution Valeurs cibles : Financement - Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS La mise en place de projets inter-sectoriels entre acteurs des secteurs prioritaires et/ou d’autres secteurs pertinents est soutenue Nombre de projets déve-loppés et d’acteurs différents impliqués dans ces projets Valeurs cibles: 4 actions menées 10 projets innovants interentre-prises déve-loppés avec Reporting annuel sur les projets soutenus Décompte financier des pro-grammes CHMOS Le programme mis en place et les projets soutenus per-mettent aux groupes cibles de développer leur capacité à intégrer les outils et proces-sus liés à la transformation digitale. Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ digitale Valeurs cibles : Le degré de préparation des acteurs de l’économie valaisanne à la transformation numérique/ Enquête auprès des acteurs de l’économie valaisanne

Page 29: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 19 / 29 à fonds perdu : CHF 0.2 millions (Conf.) + 0.2 millions (Canton) Prêts : CHF 5 millions (Conf.) + 5 millions (Canton) 30 acteurs digitale a aug-menté significa-tivement entre le début et la fin de la période quadriennale

Page 30: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 20 / 29 Ziel 2: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Wertschöpfung durch touristische Aktivitäten Que mettre à disposition pour y parve-nir ? Comment identifier l’input ? Comment le mesurer ? Que faire pour y parvenir ? Comment identifier le résultat ? Comment le mesurer ? Que changer dans les groupes cibles pour y parvenir ? Comment identifier le changement ? Comment le mesu-rer ? Quel est l’impact souhaité ? Comment identifier l’effet ? Comment le mesurer ? Champs d’actions Input Indicateur Relevé Prestations et produits (output) Indicateur Relevé Effets sur les groupes cibles (outcome) Indicateur Relevé Conséquences dans les zones éligibles (im-pact) Indicateur Relevé 1. Synergies entre chaînes de valeur ajoutée, coopérations/ collaborations et innovation touristiques, Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement à fonds perdu : CHF 0.6 million (Conf.) + 0.6 million (Can-ton) Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS Des offres inter- ou intrasectorielles pertinentes, renforçant les chaînes de valeur ajoutée, sont dévelop-pées dans les destinations Nombre de projets d’offres harmonisées tout au long des chaînes de valeur ajoutée Valeur cible : 20 projets Reporting annuel sur les projets. Décomptes financiers des projets. Rapports annuels de la Fondation Valais Sports de Neige. CHMOS Les prestataires proposent des offres inter- ou intrasectorielles Taux d’inter- ou d’intrasectorialité dans le cadre d’une offre de prestations, particulièrement dans les destina-tions Valeur cible : 75% Rapports annuels des projets soutenus. Enquêtes spécifiques auprès des écoles valaisannes Rapports annuels des associations faîtières Le Valais est reconnu comme une destination innovante prati-quant un tourisme de qualité est respectueux de l’environnement Le Valais utilise de manière innovante les atouts naturels et culturels Le Valais est positionné comme leader de l’e-tourisme Le Valais est plus compétitif sur le marché national et international Le Valais offre des prestations et des produits attrayants Le Valais a renouvelé sa clientèle Nombre global de nuitées. Nombre de nuitées en dehors de la haute saison (avril, mai, octobre, novembre) Produit inté-rieur brut cantonal Nombre d’emplois maintenus ou créés Rapport annuel de l’observatoire valaisan du tourisme Données statistiques annuelles de l’OFS

Page 31: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 21 / 29 2. Transforma-tion digitale dans le tou-risme Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement - à fonds perdu : CHF 0.6 million (Conf.) + 0.6 million (Can-ton) Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS L’innovation dans le tou-risme et le changement des modèles d’affaires par le développement de projets basés sur la numérisation sont soutenus Des projets d’innovation par l’e-tourisme sont soutenus Valeur cible : 16 projets Reporting annuel sur les projets Décomptes financiers des projets. CHMOS La digitalisation devient la norme dans la concep-tion des offres et produits touris-tiques Développement de nouveaux projets basés sur la digitalisa-tion Valeur cible : 75% des nouveaux projets sont digitaux Enquêtes auprès des bénéficiaires des aides Enquêtes qualitatives des organi-sations du tourisme Rapports annuels des associations faîtières Le Valais est reconnu comme une destination innovante prati-quant un tourisme de qualité est respectueux de l’environnement Le Valais utilise de manière innovante les atouts naturels et culturels Le Valais est positionné comme leader de l’e-tourisme Le Valais est plus compétitif sur le marché national et international Le Valais offre des prestations et des produits attrayants Le Valais a renouvelé sa clientèle Nombre global de nuitées Nombre de nuitées en dehors de la haute saison (avril, mai, octobre, novembre) Produit inté-rieur brut cantonal Nombre d’emplois maintenus ou créés Rapport annuel de l’observatoire valaisan du tourisme Données statistiques annuelles de l’OFS 3. Développe-ment de nouveaux modèles d’affaires considérant les effets du changement climatique, vers un tourisme 4-saisons Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS Le développe-ment touris-tique intégrant les effets du changement climatique est soutenu Des projets de développe-ment touris-tique intégrant les effets du changement climatique sont soutenus Valeur cible : 20 projets Reporting annuel sur les projets Décomptes financiers des projets CHMOS Les produits et offres sont adaptés aux effets du chan-gement clima-tique Développement du nombre de nouveaux projets intégrant les effets du changement climatique Valeur cible : 75% des nouveaux projets ont Enquêtes auprès des bénéficiaires des aides Enquêtes qualitatives des organi-sations du tourisme Rapports annuels des associations faîtières Le Valais est reconnu comme une destination innovante prati-quant un tourisme de qualité est respectueux de l’environnement Le Valais utilise de manière innovante les atouts naturels et culturels Le Valais est positionné comme leader de l’e-tourisme Le Valais est plus Nombre global de nuitées Nombre de nuitées en dehors de la haute saison (avril, mai, octobre, novembre) Produit inté-rieur brut cantonal Nombre d’emplois maintenus ou créés Rapport annuel de l’observatoire valaisan du tourisme Données statistiques annuelles de l’OFS

Page 32: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 22 / 29 Valeurs cibles : Financement à fonds perdu : CHF 0.3 million (Conf.) + 0.3 million (Can-ton) intégrés les effets du changement climatique compétitif sur le marché national et international Le Valais offre des prestations et des produits attrayants Le Valais a renouvelé sa clientèle 4. Améliora-tion, optimisa-tion des infras-tructures touristiques à caractère suprarégional, des remontées mécaniques et d’équipement des domaines d’exploitation, ainsi que des infrastructures de mise en scène d’expériences touristiques, vers un tou-risme 4-saisons Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement - à fonds perdu : CHF 0.2 million (Conf.) + 0.2 million (Can-ton) Prêts : CHF 36 millions (Conf.) + 36 millions (Canton) Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS Les offres (axées sur la création de valeur ajoutée et la qualité, et innovantes) sont dévelop-pées. Les infrastruc-tures néces-saires sont mises en place. Des concepts nouveaux sont disponibles dans le secteur du tourisme, les infrastructures nécessaires sont réalisées Pour les infrastructures touristiques suprarégionales Valeur cible : 4 projets Pour les infrastructures de remontées mécaniques et des domaines d’exploitation : Valeur cible : 16 projets Pour les infrastructures de mise en scène d’expériences touristiques : Valeur cible : 12 projets Reporting annuel sur les projets. Décomptes financiers des projets CHMOS Les prestataires mettent l’accent sur l’innovation et investissent dans des offres et des infrastruc-tures touris-tiques axées sur la qualité Développement du chiffre d’affaires des activités des prestataires par les offres et les infrastructures soutenues Valeur cible : 5% d’augmentation annuelle du chiffre d’affaires Décompte annuel des projets soutenus, investisse-ments prévus dans des infrastructures touristiques Le Valais est reconnu comme une destination innovante prati-quant un tourisme de qualité est respectueux de l’environnement Le Valais utilise de manière innovante les atouts naturels et culturels Le Valais est positionné comme leader de l’e-tourisme Le Valais est plus compétitif sur le marché national et international Le Valais offre des prestations et des produits attrayants Le Valais a renouvelé sa clientèle Nombre global de nuitées Nombre de nuitées en dehors de la haute saison (avril, mai, octobre, novembre) Produit inté-rieur brut cantonal Nombre d’emplois maintenus ou créés Rapport annuel de l’observatoire valaisan du tourisme Données statistiques annuelles de l’OFS

Page 33: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 23 / 29 5. Développe-ment de projets innovants de coopéra-tions/collaborations autour de l’Espace Mont-Blanc Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement - à fonds perdu : CHF 0.2 million (Conf.) + 0.2 million (Can-ton) Utilisation des moyens et comparai-son avec les prévisions Convention-programme Rapports annuels CHMOS Le développe-ment touris-tique autour de l’Espace Mont-Blanc par la réalisation de projets inno-vants de coopéra-tions/collaborations est soute-nu Des projets de développe-ment touris-tique autour de l’Espace Mont-Blanc innovants de coopérations/ collaborations sont soutenus Valeur cible : 20 projets Reporting annuel sur les projets. Décomptes financiers des projets. CHMOS Les prestataires mettent l’accent sur le dévelop-pement de projets inno-vants et coopé-ratifs Développement du chiffre d’affaires des activités des prestataires par les projets soutenus Valeur cible : 5% d’augmentation annuelle du chiffre d’affaires Enquêtes auprès des bénéficiaires des aides Enquêtes qualitatives des organisa-tions du tourisme Rapports annuels des associations faîtières Le Valais est reconnu comme une destination innovante prati-quant un tourisme de qualité est respectueux de l’environnement Le Valais utilise de manière innovante les atouts naturels et culturels Le Valais est positionné comme leader de l’e-tourisme Le Valais est plus compétitif sur le marché national et international Le Valais offre des prestations et des produits attrayants Le Valais a renouvelé sa clientèle. Nombre global de nuitées Nombre de nuitées en dehors de la haute saison (avril, mai, octobre, novembre) Produit inté-rieur brut cantonal Nombre d’emplois maintenus ou créés Rapport annuel de l’observatoire valaisan du tourisme. Données statistiques annuelles de l’OFS.

Page 34: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 24 / 29 Ziel 3 : Schaffung und Weiterentwicklung von Synergien an der Schnittstelle mehrerer Wertschöpfungsketten und Sektoralpolitiken Que mettre à disposition pour y parve-nir ? Comment identifier l’input ? Comment le mesurer ? Que faire pour y parvenir ? Comment identifier le résultat ? Comment le mesurer ? Que changer dans les groupes cibles pour y parvenir ? Comment identifier le changement ? Comment le mesu-rer ? Quel est l’impact souhaité ? Comment identifier l’effet ? Comment le mesurer ? Input Indicateur Relevé Prestations et produits (output) Indicateur Relevé Effets sur les groupes cibles (outcome) Indicateur Relevé Conséquences dans les zones éligibles (im-pact) Indicateur Relevé Créer et développer les synergies à l’interface de plusieurs chaînes de valeur ajoutée et de politiques publiques Ressources financières du programme de mise en œuvre de la NPR Financement cantonal Financement de tiers privés et de com-munes Compétences et ressources des institu-tions d’exécution Valeurs cibles : Financement - à fonds perdu : CHF 0.6 million (Conf.) + 0.6 million (Can-ton) Utilisation des moyens et compa-raison avec les prévi-sions Convention-programme Rapports annuels CHMOS Des projets convergents entre plu-sieurs acteurs de différentes chaînes de valeur ajoutée et/ou liés à différentes politiques publiques sont soutenus Nombre de projets con-vergents développés, nombre et types d’acteurs concernés par les projets Valeurs cibles: 10 projets convergents entre chaînes de valeur et/ou poli-tiques pu-bliques 30 acteurs concernés par les projets Reporting annuel sur les projets soutenus Décompte financier des programmes CHMOS Les projets convergents soutenus per-mettent de consoli-der/développer les chaînes de valeur ajoutée et/ou renforcer la valorisation économique de certains do-maines Evolution (quan-titative et qualita-tive) des acteurs concernés par les chaînes de valeur consoli-dées/ dévelop-pées en lien avec les projets soutenus Valeurs cibles : L’évolution quantitative des acteurs concer-nés dans les chaînes de valeur consoli-dées/développées en lien avec les projets soutenus a augmenté de 50% L’évolution qualitative des acteurs concer-nés dans les chaînes de valeur consoli-dées/dé-veloppées en lien avec les projets soutenus est positive

Enquête auprès des acteurs concernés par les projets Suivi et analyse des chaînes de valeur concernées par les projets soutenus Renforcement (diversification, augmentation) de la valeur ajoutée (produits/services, clientèle) Augmentation et maintien d’emplois Augmentation des emplois à forte valeur ajoutée Augmentation de l’attractivité de la région fonction-nelle Renforcement des chaînes de valeur Renforcement des conditions-cadres Amélioration des connaissances et de l’image de l’économie valai-sanne auprès de la population Evolution du PIB valaisan (qualitative et quantita-tive) Nombre des emplois créés, maintenus et dont la qualité a été améliorée Nombre d’entreprises innovantes Perception de l’économie valaisanne auprès de la population Evolution des conditi-ons-cadres Indicateurs économiques (BCVs, autres) Office statis-tique cantonal En-quêtes/études auprès des partenaires et des acteurs économiques

Page 35: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 25 / 29 Output-Planung 2020 Nachfolgend werden die Outputs für 2020 möglichst konkret angegeben. Sie leiten sich vom Wirkungsmodell ab. Wo nötig und sinnvoll werden sie mit weiteren Outputs ergänzt. Für die weiteren Jahre werden die Outputs je nach Programmgrösse im Zwischenbericht oder im Jahresgespräch für das laufende Jahr diskutiert und protokolliert. Vertragsziele Leistungen / Produkte (Output) Indikatoren Ziel 1: Stärkung der Industrie- und Handelsstruktur durch die Schaf-fung und Nutzung der Digitalisie-rungschancen. Output 1: Durchführung eines Programms und innovativer unternehmensübergreifender Projekte in Verbindung mit Forschungseinrichtungen und Akteuren der Bio / Pharma-Branche. Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Aktionen, der entwickelten Projekte und der verschiedenen an diesen Projekten beteiligten Akteure. Zielwerte: 2 Aktionen, 5 Projekte und 15 Akteure Output 2: Durchführung eines Programms und innovativer unternehmensübergreifender Projekte in Verbindung mit Forschungseinrichtungen und Akteuren im Bereich "Gesundheit, Sport und Leistung". Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Aktionen, der entwickelten Projekte und der verschiedenen an diesen Projekten beteiligten Akteure. Zielwerte: 2 Aktionen, 5 Projekte und 15 Akteure Output 3: Durchführung eines Programms und innovativer unternehmensübergreifender Projekte in Verbindung mit Forschungseinrichtungen und Akteuren im Bereich "Ressourcen- und Landmanagement". Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Aktionen, der entwickelten Projekte und der verschiedenen an diesen Projekten beteiligten Akteure. Zielwerte: 2 Aktionen, 5 Projekte und 15 Akteure Output 4: Durchführung eines Programms und innova-tiver Business-to-Business-Projekte im Zusammen-hang mit der Konvergenz prioritärer Sektoren oder Indikatoren: Anzahl der durchgeführten Aktionen, der entwickelten Projekte und der verschiedenen an

Page 36: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 26 / 29 Vertragsziele Leistungen / Produkte (Output) Indikatoren anderer Sektoren. diesen Projekten beteiligten Akteure. Zielwerte: 1 Aktion, 1 Projekt und 4 Akteure Ziel 2 : Verbesserung der Wettbe-werbsfähigkeit und der Wertschöp-fung durch touristische Aktivitäten Output 1: Relevante branchenübergreifende oder brancheninterne Angebote, die die Wertschöpfungsketten stärken, werden in den Destinationen entwickelt. Indikator: Anzahl der harmonisierten Angebotsprojekte entlang der Wertschöpfungsketten. Zielwert: 5 Projekte Output 2: Die Innovation im Tourismus und die Anpassung von Geschäftsmodellen durch die Entwicklung von Projekten auf der Grundlage der Digitalisierung werden unterstützt. Indikator: Innovationsprojekte durch E-Tourismus werden unterstützt. Zielwert: 5 Projekte Output 3: Die Tourismusentwicklung unter Einbeziehung der Auswirkungen des Klimawandels wird unterstützt. Indikator: Tourismusentwicklungsprojekte, die die Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigen, werden unterstützt. Zielwert : 5 Projekte Output 4: Angebote (auf Wertschöpfung und Qualität ausgerichtet und innovativ) werden entwickelt. Die notwendigen Infrastrukturen sind gebaut. Indikator: Im Tourismusbereich stehen neue Konzepte zur Verfügung, die notwendigen Infrastrukturen werden realisiert. Zielwerte: 1 überregionales Infrastrukturprojekt, 4 Bergbahnprojekte, 3 Infrastrukturprojekte zur

Page 37: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 27 / 29 Vertragsziele Leistungen / Produkte (Output) Indikatoren Inszenierung touristischer Erlebnisse Output 5: Die Tourismusentwicklung rund um den Espace Mont-Blanc durch die Realisierung innovativer Kooperationsprojekte wird unterstützt. Indikator: Es werden innovative Tourismusentwicklungsprojekte rund um den Espace Mont-Blanc unterstützt. Zielwert: 5 Projekte Ziel 3 : Schaffung und Weiterent-wicklung von Synergien an der Schnittstelle mehrere Wertschöp-fungsketten und Sektoralpolitiken Der Staatsrat ist sich der grossen Herausforderungen, die den Kanton erwarten bewusst. Output 1: Es werden konvergente Projekte zwischen mehreren Akteuren aus verschiedenen Wertschöpfungsketten und / oder in Verbindung mit verschiedenen Sektoralpoltiken unterstützt. Indikatoren: Anzahl der entwickelten konvergenten Projekte, Anzahl und Art der an den Projekten beteiligten Akteure. Zielwerte: 2 Projekte und 6 Akteure Berichterstattung Die Berichterstattung zu Output-Indikatoren findet jährlich anlässlich des Jahresgespräches oder im Zwischenbericht statt. Die Berichterstattung zu Outcome-Indikatoren findet spätestens mit dem provisorischen Schlussbericht (nach gut 3 Jahren) statt. Die Impact-Indikatoren sind eine Empfehlung und nicht Gegenstand der obligatorischen Berichterstattung. Siehe dazu auch Kapitel «10.5.1 Jährliches Reporting und Zwischenbericht» Bund und Kanton tauschen sich unter dem Jahr proaktiv, gegenseitigem über den Stand der Umsetzung des Programms aus, insbesondere wenn das Erreichen von vereinbarten Vertragszielen gefährdet ist.

Page 38: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) 28 / 29

ANHANG 3: Finanzplanung 2020–2023 Globalbeiträge pro Programmziel 2020–2023: Bund Kanton/e Dritte Total10.30 10.30 48.07 68.67A Ziel 1: 6.60 6.60 30.80 44.00B Ziel 2: 1.90 1.90 8.87 12.67C Ziel 3: 0.60 0.60 2.80 4.00D Regionalmanagement 1.20 1.20 5.60 8.0011.00 11.00 0.00 22.0011.00 11 (inkl. VS: 1.408) 0.00 22.0046.00 46.00 138.00 230.00A Ziel 1: 10.00 10.00 30.00 50.00B Ziel 2: 36.00 36.00 108.00 180.00C Ziel 3: 0.00 0.00 0.00 0.00D Regionalmanagement 0.00 0.00 0.00 0.00à-fonds-perdu, ohne RIS (Art. 4-5) *Darlehen (Art. 7)RIS (à-fonds-perdu; Art. 4-5) **davon: Steuerung/Entw icklung & PoE maximal * Die à-fonds-perdu-Beiträge werden in kantonale und interkantonale Projekte investiert. ** Der Beitrag des Bundes an das RIS wird über den Lead-Kanton ausgerichtet. Beteiligung am RIS: Der Bund beteiligt sich an der Umsetzung des RIS Westschweiz mit einem à-fonds-perdu Betrag von 11 Millionen Franken. Der Kanton Wallis beteiligt sich mit einem à-fonds-perdu Betrag von 1‘408‘000 Franken am RIS. Beteiligung an interkantonalen Programmen: Der Bund beteiligt sich am Programm San Gottardo (PSG) mit einem à-fonds-perdu Betrag von 5’5000'000.- Franken. Der Kanton un-terstützt die Umsetzung dieses interkantonalen Programmes gesamthaft mit 2'641'250.- Franken, davon ein Teil als à-fonds-perdu. Die à-fonds-perdu Beiträge für die interkantonalen Projekte entsprechen weniger als 10% des Gesamtbetrages des Bundes, inklusive PSG.

Page 39: Der Staatsrat des Kantons Wallis an den Grossen …...des Bundes 2016-2023 für die Umsetzung der Neuen Regionalpolitik (NRP) einschliesslich der Bot-schaft vom 18. Februar 2015 zur

Programmvereinbarung Kanton Wallis COO.2101.104.3.3678600 / 29 / 29

ANHANG 4: MEDIATIONSVERFAHREN Bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten wird, leiten die Vertragsparteien das vertraglich festgelegte Mediationsverfahren ein. Das Mediationsverfahren wird von drei Mediatoren respektive Mediatorinnen durchgeführt, die wie folgt eingesetzt werden: Je ein Mitglied wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und dem Kanton benannt. Die beiden benannten Mitglieder bezeichnen einvernehmlich das dritte Mitglied. Bei Uneinigkeit entscheidet die Vorsteherin bzw. der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF). Die Mediatoren respektive Mediatorinnen entscheiden unter sich mit einfachem Mehr. Im Mediationsverfahren vermitteln die Mediatoren zwischen den Parteien und unterbreiten ihnen Lösungsvorschläge zu den streitigen Fragen. Die Mediatoren respektive Mediatorinnen geben sich eine Geschäftsordnung. Diese ist durch die Vertragsparteien zu genehmigen. Die Kosten der Mediation, deren Kostenfaktoren in der Geschäftsordnung festzulegen sind, tragen der Kanton und der Bund je zur Hälfte. Falls innert sechs Monaten seit Einleitung des Mediationsverfahrens durch die Vertragsparteien keine einvernehmliche Lösung der streitigen Fragen erzielt werden konnte, steht es jeder Vertragspartei frei, den ordentlichen Rechtsweg gemäss Ziff. 13.3 zu beschreiten.