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Der Stenographische Dienst Das Landtagsamt stellt sich vor Kontakt Bayerischer Landtag Landtagsamt Stenographischer Dienst Maximilianeum Max-Planck-Straße 1 81675 München Postanschrift: Bayerischer Landtag 81627 München Telefon +49 89 4126-2403 Fax +49 89 4126-13 92 [email protected] www.bayern.landtag.de Herausgeber Bayerischer Landtag Landtagsamt Fotos: Bayerischer Landtag, Fotograf Rolf Poss Gestaltung: Büro für Gestaltung Wangler & Abele Stand: Oktober 2016 Aus dem Stenographenalltag So beginnt meistens eine Plenarsitzung: Präsidentin Barbara Stamm: „Ich eröffne die 22. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben um Aufnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde wie immer vorab erteilt.“ Vergleich zwischen den Systemstufen der Deutschen Einheitskurzschrift: „Der Stenograph arbeitet mit äußerster Sorgfalt.“ Verkehrsschrift: Eilschrift: Redeschrift: Im Gegensatz zu den Plenarsitzungen werden die Sitzungen der ständigen Ausschüsse nicht wörtlich dokumentiert.

Der Stenographische Dienst - bayern.landtag.de · Der Auftrag Aufgabe des Stenographischen Dienstes ist die Protokollie-rung der Plenar-, der Ausschuss- und der Sitzungen sonstiger

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Page 1: Der Stenographische Dienst - bayern.landtag.de · Der Auftrag Aufgabe des Stenographischen Dienstes ist die Protokollie-rung der Plenar-, der Ausschuss- und der Sitzungen sonstiger

Der Stenographische Dienst

Das Landtagsamt stellt sich vor

KontaktBayerischer LandtagLandtagsamtStenographischer DienstMaximilianeumMax-Planck-Straße 181675 MünchenPostanschrift:Bayerischer Landtag81627 MünchenTelefon +49 89 4126-2403Fax +49 89 4126-13 [email protected]

HerausgeberBayerischer LandtagLandtagsamtFotos: Bayerischer Landtag,Fotograf Rolf PossGestaltung: Büro für Gestaltung Wangler & AbeleStand: Oktober 2016

Aus dem Stenographenalltag

So beginnt meistens eine Plenarsitzung:

Präsidentin Barbara Stamm:„Ich eröffne die 22. Vollsitzung

des Bayerischen Landtags. Presse, Funk und Fernsehen sowie Fotografen haben

um Aufnahmegenehmigung gebeten. Diese wurde wie immer vorab erteilt.“ Vergleich zwischen den Systemstufen der

Deutschen Einheitskurzschrift:

„Der Stenograph arbeitet mit äußerster Sorg falt.“

Verkehrsschrift:

Eilschrift:

Redeschrift:

Im Gegensatz zu den Plenarsitzungen werden die Sitzungen der ständigen Ausschüsse nicht wörtlich dokumentiert.

Page 2: Der Stenographische Dienst - bayern.landtag.de · Der Auftrag Aufgabe des Stenographischen Dienstes ist die Protokollie-rung der Plenar-, der Ausschuss- und der Sitzungen sonstiger

Der Auftrag

Aufgabe des Stenographischen Dienstes ist die Protokollie-rung der Plenar-, der Ausschuss- und der Sitzungen sonstiger Gremien des Landtags. Die von den Stenographinnen und Stenographen erstellten Berichte tragen zu der in der Bayerischen Verfassung verankerten Publizität der Parla-mentsverhandlungen bei.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Im Stenographischen Dienst des Bayerischen Landtags sind derzeit neben der Referatsleiterin 5 Stenographinnen und 6 Stenographen sowie 8 Verwaltungskräfte beschäftigt; 1 Mitarbeiter ist für die technische Abwicklung zuständig. Wegen der anspruchsvollen Arbeit ist ein Hochschul-studium Voraussetzung für die Einstellung als Parlamentsste-nographin oder Parlamentsstenograph, ferner eine Schreib-fertigkeit in Kurzschrift von circa 300 Silben/Minute. Die Ausbildung des stenographischen Nachwuchses erfolgt entweder in einem studienbegleitenden Praktikum oder nach dem Studium im Angestelltenverhältnis im Stenographischen Dienst.

Die Tätigkeit

Über die Plenarsitzungen des Bayerischen Landtags wird ein Wortprotokoll erstellt. Die Stenographinnen und Steno-graphen nehmen die Redebeiträge im Turnusbetrieb kurz-schriftlich auf, d.h., sie lösen sich alle 10 Minuten ab. Zwischen den Einsätzen im Plenum liegen gewöhnlich 90 Minuten. Während dieser Zeit wird der im Plenarsaal fest-gehaltene stenographische Text redaktionell bearbeitet und einer Verwaltungskraft diktiert. Sprachliche Unebenheiten werden dabei geglättet. Der Sinn des Gesagten darf selbstver-ständlich nicht verändert werden. Außerdem recherchiert die Stenographin oder der Stenograph Eigennamen und Fachbe-griffe und prüft die Korrektheit von Zitaten und Daten, die ein Redner vorgetragen hat. Anschließend wird der Text den Rednern zur Autorisierung vorgelegt.

Während einer Plenarsitzung halten die Stenographinnen und Stenographen nicht nur die Redebeiträge fest, sondern notieren außerdem Zwischenrufe, Beifallsbekundungen oder Missfallensäußerungen sowie Unruhe im Plenarsaal. Sie müssen deshalb ständig das Gesamtgeschehen im Sitzungssaal im Auge behalten. Der Turnusbetrieb ermög-licht die Fertigstellung einer ersten Protokollfassung bis zum Schluss der Sitzung. Jede Rede, unabhängig von ihrer Länge, liegt etwa eineinhalb Stunden nach ihrem Ende schriftlich vor. Das gesamte „vorläufige Plenarprotokoll“ wird in der Regel etwa 4 Stunden nach Sitzungsschluss im Internet ver-

darüber ein Protokoll. Im Gegensatz zu den Plenarsitzungen werden die Sitzungen der ständigen Ausschüsse nicht wört-lich dokumentiert. Die Argumente werden vielmehr in einem ausführlichen Verlaufsprotokoll, dem sogenannten analyti-schen Protokoll, in indirekter Rede übersichtlich zusammen-gefasst, die Beschlüsse festgehalten. Parlamentarische Untersuchungsausschüsse werden wort-getreu und ohne Veränderungen protokolliert. Wegen des oft schnellen Wechsels zwischen Fragesteller und Befragtem werden höchste Anforderungen an die Stenographinnen und Stenographen gestellt. Zur Vermeidung von Hörfehlern und als Kontroll-mög-lichkeit werden alle Sitzungen zusätzlich aufgezeichnet. Der Einsatz von Tonaufzeichnungsgeräten und sonstigen elekt-ronischen Hilfsmitteln erleichtert den Stenographinnen und Stenographen zwar ihre Arbeit. Zur schnellen und rationellen Ausarbeitung der Protokolle ist die Kurzschrift jedoch ein unersetzliches Werkzeug, das derzeit von keinem elektroni-schen System, z.B. auch nicht von Spracherkennungssyste-men, übertroffen wird.

In der 16. Wahlperiode protokollierte der Stenographische Dienst von Oktober 2008 bis einschließlich Juli 2013 133 Plenarsitzungen, 1220 Sitzungen von ständigen Aus-schüssen, 70 Sitzungen von Untersuchungsausschüssen und 232 Sitzungen von diversen Kommissionen und sonstigen Gremien.

Das Team des Stenographischen Dienstes im Bayerischen Landtag

Der Stenographische Dienst in einer Ausschusssitzung

öffentlicht, das endgültige, autorisierte Plenarprotokoll etwa zwei Wochen später (www.bayern.landtag.de). Den Schwerpunkt der Stenographentätigkeit beim Baye-rischen Landtag bildet die Protokollierung der Sitzungen der 13 ständigen Ausschüsse, der parlamentarischen Untersu-chungsausschüsse, der Landtagskommissionen und anderer parlamentarischer Gremien. In den ständigen Ausschüssen arbeiten die Stenographin-nen und Stenographen nicht im Turnusbetrieb, sondern eine Stenographin oder ein Stenograph nimmt eine Sitzung von mehreren Stunden Dauer kurzschriftlich auf und fertigt