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Bezirksgruppe Bayern Der Vorsitzende Dr. Jürgen Kroher c/o Kroher & Strobel Bavariaring 20 80336 München Telefon (089) 5446480 Telefax (089) 54464848 E-Mail [email protected] www.grur.org Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. c/o Kroher & Strobel ∙ Bavariaring 20 ∙ 80336 München Die Zeichen GRUR und die grüne Farbe sind eingetragene Marken der Vereinigung. GRUR – der Grüne Verein. E I N L A D U N G Z U R V O R T R A G S V E R A N S T A L T U N G am Donnerstag, den 12. Dezember 2019, um 17.30 Uhr im DPMAforum, Erdgeschoss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Zweibrückenstraße Herr Dr. Matthias Zigann, Vorsitzender Richter der 7. Zivilkammer beim Landgericht München I, spricht zum Thema Werkstattbericht zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen: Neue Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE Der Vortrag gewährt Einblick in den derzeitigen Stand der Planung für neue Hinweise zur Handhabung des Zwangslizenzeinwandes in Patentverletzungsverfahren. Ziel ist es, die Verfahrensführung in diesem Bereich fair, transparent und vorhersehbar zu gestalten. Kernpunkte der Überlegungen mit Stand 24.10.2019 sind: - Mündliche Verhandlung so früh als möglich - Nachholbarkeit/Nachbesserung einzelner Verfahrenshandlungen für beide Parteien zulässig - Konzept zum Schutz von Geheimnissen innerhalb und außerhalb der mündlichen Verhandlung - Gegenangebot/Auskunft/Sicherheit in der Regel zwingend erforderlich, es sei denn alle vom Schutzrechtsin- haber angebotenen Verträge sind - prima facie - schlechterdings untragbar - In der Regel kein abgeleiteter Zwangslizenzeinwand innerhalb einer Wertschöpfungskette - Anregungen für Vertragsklauseln: Rückwirkende Anpassungsklausel Rückwirkende Meistbegünstigungsklausel Weitere Details können Sie der beiliegenden Kurzpräsentation vom 24.10.2019 zur Feier "10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ entnehmen. 25. Oktober 2019

Deutsche Vereinigung für gewerblichen …...Dieser Vortrag stellt eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne von 15 FAO unter Berücksichtigung der Voraus-setzungen des Fortbildungszertifikats

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Page 1: Deutsche Vereinigung für gewerblichen …...Dieser Vortrag stellt eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne von 15 FAO unter Berücksichtigung der Voraus-setzungen des Fortbildungszertifikats

Bezirksgruppe Bayern

Der Vorsitzende

Dr. Jürgen Kroher c/o Kroher & Strobel Bavariaring 20 80336 München Telefon (089) 5446480 Telefax (089) 54464848 E-Mail [email protected] www.grur.org

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und

Urheberrecht e.V.

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. c/o Kroher & Strobel ∙ Bavariaring 20 ∙ 80336 München

Die Zeichen GRUR und die grüne Farbe sind eingetragene Marken der Vereinigung. GRUR – der Grüne Verein.

E I N L A D U N G

Z U R V O R T R A G S V E R A N S T A L T U N G

am Donnerstag, den 12. Dezember 2019, um 17.30 Uhr

im DPMAforum, Erdgeschoss des Deutschen Patent- und Markenamtes, Zweibrückenstraße Herr Dr. Matthias Zigann, Vorsitzender Richter der 7. Zivilkammer beim Landgericht München I, spricht zum Thema

Werkstattbericht zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen: Neue Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE

Der Vortrag gewährt Einblick in den derzeitigen Stand der Planung für neue Hinweise zur Handhabung des Zwangslizenzeinwandes in Patentverletzungsverfahren. Ziel ist es, die Verfahrensführung in diesem Bereich fair, transparent und vorhersehbar zu gestalten. Kernpunkte der Überlegungen mit Stand 24.10.2019 sind: - Mündliche Verhandlung so früh als möglich - Nachholbarkeit/Nachbesserung einzelner Verfahrenshandlungen für beide Parteien zulässig - Konzept zum Schutz von Geheimnissen innerhalb und außerhalb der mündlichen Verhandlung - Gegenangebot/Auskunft/Sicherheit in der Regel zwingend erforderlich, es sei denn alle vom Schutzrechtsin-

haber angebotenen Verträge sind - prima facie - schlechterdings untragbar

- In der Regel kein abgeleiteter Zwangslizenzeinwand innerhalb einer Wertschöpfungskette - Anregungen für Vertragsklauseln:

Rückwirkende Anpassungsklausel Rückwirkende Meistbegünstigungsklausel

Weitere Details können Sie der beiliegenden Kurzpräsentation vom 24.10.2019 zur Feier "10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen“ entnehmen.

25. Oktober 2019

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In seinem "Werkstattbericht" wird Dr. Zigann diese Überlegungen näher erläutern und die vorläufigen Ergebnisse der Münchner Patentstreitkammern zur Diskussion stellen. Meinungsaustausch und Feedback sind ausdrücklich erwünscht. Auch Nichtmitglieder sind zu diesem Vortrag herzlich eingeladen. Die Nachsitzung findet in der Königsquelle, Baaderplatz 2 statt. Diese Einladung weist Ihre Zugangsberechtigung für die Veranstaltung im DPMA aus. Wir bitten Sie des-halb, die Einladung mitzubringen und dem Sicherheitspersonal des DPMA vorzuzeigen. Hinweis: Am 15. November 2019 veranstaltet MARQUES erneut ein Expertengespräch mit Richtern der

deutschen Markengerichte.

Nähere Informationen finden Sie im beiliegenden Flyer. Kroher Elbel Paetzold Kunze

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Die Zeichen GRUR und die grüne Farbe sind eingetragene Marken der Vereinigung. GRUR – der Grüne Verein.

Bezirksgruppe Bayern

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.

Vorsitzender: Dr. Jürgen Kroher c/o Kroher & Strobel Bavariaring 20 80336 München

Bescheinigung Beruf/Titel/Name: .................................................................................................................................................

Kanzlei: ................................................................................................................................................................

Straße/Haus-Nr.: .................................................................................................................................................

PLZ/Ort: ...............................................................................................................................................................

hat am: Donnerstag, den 12. Dezember 2019 um: 17.30 Uhr Ort: Deutsches Patent- und Markenamt an folgender Vortragsveranstaltung der Bezirksgruppe Bayern mit anschließender Diskussion teilgenommen: Thema: Werkstattbericht zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen:

Neue Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE

Referent: Dr. Matthias Zigann Dieser Vortrag stellt eine Fortbildungsveranstaltung im Sinne von § 15 FAO unter Berücksichtigung der Voraus-setzungen des Fortbildungszertifikats der BRAK dar. Die Dauer der Veranstaltung betrug 2 Stunden. München, den 12. Dezember 2019 ....................................................... Mitglied des Vorstands der GRUR Bezirksgruppe Bayern

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E X P E R T E N G E S P R Ä C H M I T R I C H T E R N D E R D E U T S C H E N M A R K E N G E R I C H T E

15. November 2019 Deutsches Patent- und Markenamt, Zweibrückenstraße 12, 80331 München

Programm: 08:45 Uhr Registrierung der Teilnehmer

09:15 Uhr Begrüßung und Einführung

Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin, DPMA, München Dr. Alexander Dröge, Rechtsanwalt, Markenverband e.V., Berlin Dr. Gregor Versondert, Immediate Past Chair MARQUES, Procter & Gamble International Opera-tions S.A., Genf

09:45 Uhr Session I – Der „europäische Verbraucher“ – Leitbild für das Markenrecht? Leitung: Till E. Lampel, Rechtsanwalt, HARMSEN UTESCHER, Hamburg Referent: Prof. Dr. Franz Hacker, Vorsitzender Richter am BPatG, München

10:25 Uhr Session II – Feststellung des Verkehrsverständnisses in Unionsmarkenverletzungsfällen Leitung: Till E. Lampel, Rechtsanwalt, HARMSEN UTESCHER, Hamburg Referent: Dr. Mathias Kochendörfer, Richter am OLG, Frankfurt/Main

11:05 Uhr Kaffeepause

11:35 Uhr Kolloquium – Diskussion zu Session I und II Leitung: Till E. Lampel, Rechtsanwalt, HARMSEN UTESCHER, Hamburg Referent: Dr. Gregor Versondert, Immediate Past Chair MARQUES, Procter & Gamble Internati-onal Operations S.A, Genf

12:05 Uhr Session III – Die Suchmaschinenrechtsprechung von EuGH und BGH – was bleibt vom Marken-schutz? Leitung: Dr. Andreas Lubberger, Rechtsanwalt, LUBBERGER LEHMENT, Berlin Referent: Dr. Rolf Nikolas Danckwerts, Vorsitzender Richter am LG, Berlin

12:45 Uhr Mittagessen

13:45 Uhr Session IV – Luxus beim Discounter – wie weit reicht der Arm des Markeninhabers? Leitung: Dr. Andreas Lubberger, Rechtsanwalt, LUBBERGER LEHMENT, Berlin Referent: Lars Meinhardt, Richter am OLG, München

14:25 Uhr Kolloquium – Diskussion zu Session III und IV Leitung: Dr. Andreas Lubberger, Rechtsanwalt, LUBBERGER LEHMENT, Berlin Referent: Dr. Karsten Fischer, TUI AG, Hannover

14:55 Uhr Session V – Internationale Zuständigkeit deutscher Markengerichte unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Leitung: Dr. Martin Viefhues, Rechtsanwalt, JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln Referent: Stephanie Zöllner, Vorsitzende Richterin am LG, Hamburg

15:35 Uhr Kaffeepause

15:50 Uhr Session VI – Wiederholungsanmeldungen im Bereich von absoluten und relativen Eintragungs-hindernissen? Leitung: Dr. Martin Viefhues, Rechtsanwalt, JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln Referent: Sven Stürmann, Vorsitzender der 2. Beschwerdekammer beim EUIPO, Alicante

16:30 Uhr Kolloquium – Diskussion zu Session V und VI Leitung: Dr. Martin Viefhues, Rechtsanwalt, JONAS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln Referent: Dr. Claudia Pappas, MARQUES Council Member, ThyssenKrupp Intellectual Property GmbH, Essen

17:00 Uhr Zusammenfassung und Abschluss Dr. Alexander Dröge, Rechtsanwalt, Markenverband e.V., Berlin Dr. Gregor Versondert, Immediate Past Chair MARQUES, Procter & Gamble International Opera-tions S.A, Genf Barbara Preißner, Leiterin der Hauptabteilung 3 Marken und Muster, DPMA, München

Die Teilnahmegebühr beträgt 390,00 EUR. Weitere Informationen und Anmeldeunterlagen finden Sie unter: www.marques.org unter der Rubrik „Conferences/Meet the Judges Germany“.

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Landgericht München I

10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen

24. Oktober 2019 – München – Tobias Pichlmaier und Dr. Matthias Zigann

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10 Jahre Münchner Verfahren in Patentstreitsachen

Folie 224. Oktober 2019 – München – Tobias Pichlmaier und Dr. Matthias Zigann

• Tobias Pichlmaier: Anti-anti-suit-injunctions

• Dr. Matthias Zigann: Geplante Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE innerhalb des Münchner Verfahrens in Patentstreitsachen

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Anti-anti-suit-injunctions

Folie 324. Oktober 2019 – München – Tobias Pichlmaier

2019 International IP Court Conference: Court, IP and Fairness

16-17.10.2019 Süd Korea

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https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_03.php

Folie 424. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

Patentstreitsachen

• Infoblatt Münchner Verfahren

Es wird um Beachtung der Hinweise zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen (gilt entsprechend für Gebrauchsmusterstreitsachen) gebeten.

• Hinweisblatt Auslandszustellungen

Soweit eine Zustellung der Klage- oder Antragsschrift im Ausland erforderlich ist, wird zusätzlich um Beachtung der Hinweise zu Auslandszustellungen in Patentstreitsachen gebeten.

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https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/verfahren_03.php

Folie 524. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

Patentstreitsachen

neu (- in Arbeit - )

• Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE innerhalb des Münchner Verfahrens in Patentstreitsachen(Entwurfsstand: Oktober 2019)

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Veranstaltungshinweis

GRUR Bezirksgruppe Bayern

Dr. Matthias Zigann spricht zum Thema:

„Werkstattbericht zum Münchner Verfahren in Patentstreitsachen:

Neue Hinweise zur Handhabung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes nach Huawei v. ZTE“

Donnerstag, 12. Dezember 2019, 17.30 Uhr

DPMAforumErdgeschoss des Deutschen Patent- und Markenamtes

ZweibrückenstraßeMünchen

Folie 624. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Kernpunkte der geplanten Hinweise

• Mündliche Verhandlung so früh als möglich

• Nachholbarkeit/Nachbesserung einzelner Verfahrenshandlungen für beide Parteien möglich

• Konzept zum Schutz von Geheimnissen innerhalb und außerhalb der mündlichen Verhandlung

• Gegenangebot/Auskunft/Sicherheit in der Regel zwingend erforderlich, Ausnahme: angebotene Verträge sind alle - prima facie -insgesamt schlechterdings untragbar

Folie 724. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Kernpunkte der geplanten Hinweise

In der Regel kein abgeleiteter Zwangslizenzeinwand innerhalb einer Wertschöpfungskette

Anregungen für Vertragsklauseln

Folie 824. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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In der Regel kein abgeleiteter Zwangslizenzeinwand innerhalb einer Wertschöpfungskette

• Voraussetzungen

- betreffend vor allem das Klagepatent

- Anpassungsklausel für den Fall der späteren Lizenzierung/Erschöpfung innerhalb der Wertschöpfungskette

- Vorkehrungen, dass entsprechende Informationen auch von den anderen Mitgliedern der Wertschöpfungskette an den Beklagten kommuniziert werden dürfen

Folie 924. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Anregungen für Vertragsklauseln

• Rückwirkende Anpassungsklausel

- betreffend vor allem andere Portfoliopatente- Lizenzberechnungskonzept mit Einzelwerten- 2 Varianten (nächste Folien)- Pauschalierungen möglich- „Joker“-Regelung?- Insolvenzschutz

→ bei Unterzeichnung: Diskussion ohne Unterlassungsdruck

→ ohne Unterzeichnung: Ausklammerung aus dem

laufenden Patentverletzungsprozess

Folie 1024. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Anregungen für Vertragsklauseln

• Rückwirkende Anpassungsklausel

Wahlrecht des Patentbenutzers:

Variante 1: - Recht zur Benennung nichtiger oder nicht benutzter Patente im Portfolio- Vertrag umfasst dann diese rückwirkend von Anfang an nicht- Rückzahlung von Lizenzgebühr insoweit- Patentinhaber darf wegen dieser Patente Verletzungsklage erheben; Patentbenutzer darf sich mit Nichtigkeit verteidigen- dann aber kein Zwangslizenzeinwand mehr zulässig- Risiko der Unterlassung

Folie 1124. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Anregungen für Vertragsklauseln

• Rückwirkende Anpassungsklausel

Wahlrecht des Patentbenutzers:

Variante 2:- Patentbenutzer darf gegen einzelne Patente Nichtigkeitsklage bzw. negative Feststellungsklage erheben- angemessenen Kostenerstattung für Gewinner ist sichergestellt- bei Erfolg Rückzahlung von Lizenzgebühr insoweit- kein Risiko der Unterlassung

Folie 1224. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Anregungen für Vertragsklauseln

• Rückwirkende Meistbegünstigungsklausel

- bei Erstlizenzierung- Sicherstellung der Information des Beklagten trotz Geheimhaltungsinteressen Dritter- Insolvenzschutz

→ bei Unterzeichnung: Bedenken des Beklagten, als erster

und einziger zu teuer zu unterschreiben, sind gebannt

→ ohne Unterzeichnung: trotz der Klausel eindeutig

untragbare Ergebnisse?

Folie 1324. Oktober 2019 – München – Dr. Matthias Zigann

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Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Folie 1424. Oktober 2019 – München – Tobias Pichlmaier und Dr. Matthias Zigann