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ANGEBOTSVORDRUCK Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) 1/19 Stand: August 2018 Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. - Vergabestelle - Stichwort: Angebot Unterstützung bei der Presse und PR-Arbeit Beethovenstraße 69 60325 Frankfurt am Main Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe- werb (gem. § 14 (3) Nr. 2 VgV) Ablauf der Angebotsfrist: 12.11.2018, 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: 31.12.2018 Angebot für Leistungen (Ang. VgV) Unterstützung bei der Presse und PR-Arbeit Das Angebot umfasst insgesamt _____ Seiten inkl. dieser Seite. Zutreffendes ist ange- kreuzt. Anlagen Angebotsvordruck / Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis sowie Agenturvertrag Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters: Sachbearbeiter des Bieters, Name, Tel., FAX, E-Mail: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bieters:

Deutsche Zentrale für Tourismus e - Germany · 2018-10-02 · ANGEBOTSVORDRUCK Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel) 3/19 Stand: August 2018 Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

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ANGEBOTSVORDRUCK Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)

1/19 Stand: August 2018

Deutsche Zentrale für Tourismus e. V.

- Vergabestelle -

Stichwort: Angebot Unterstützung bei der

Presse und PR-Arbeit

Beethovenstraße 69

60325 Frankfurt am Main

Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbe-werb (gem. § 14 (3) Nr. 2 VgV) Ablauf der Angebotsfrist: 12.11.2018, 12:00 Uhr Ablauf der Bindefrist: 31.12.2018

Angebot für Leistungen (Ang. VgV)

Unterstützung bei der Presse und PR-Arbeit

Das Angebot umfasst insgesamt _____ Seiten inkl. dieser Seite. Zutreffendes ist ange-kreuzt. Anlagen

Angebotsvordruck / Leistungsbeschreibung inkl. Leistungsverzeichnis sowie Agenturvertrag

Name bzw. Firmenbezeichnung des Bieters: Sachbearbeiter des Bieters, Name, Tel., FAX, E-Mail:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Bieters:

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2/19 Stand: August 2018

1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Binde- Frist (s. oben) gebunden. Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit EURO angegeben.

2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR Nr. 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrecht- lich zulässige Preis.

3. Ich/wir versichere(n), dass das Angebot ohne Preisabsprachen (wettbewerbsbeschränkende Maßnahme gem. § 1 GWB) zustande gekommen ist.

4. Ich bin/Wir sind uns bewusst, dass die Bestimmungen des § 134 GWB zur Anwendung kommen.

5. Mit der am Ende des Angebots stehenden Unterschrift werden auch sämtliche geforderten Bedingungen dieses Wettbewerbes anerkannt. (Bewerbungs-, Vergabe- u. sonstige Beding- ungen)

6. Ich/wir erkläre/n, dass dem vorliegenden Angebot eventuell beigefügte AGB nicht Bestandteil unseres Angebotes sind und im Falle des Vertragsschlusses keine Wirksamkeit entfalten sollen.

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3/19 Stand: August 2018

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis Vergabe von Presse- und PR-Aktivitäten der

Deutschen Zentrale für Tourismus 1. Auftraggeber Die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) ist das nationale „Tourist Board“ für das Reiseland Deutschland. Im Auftrag der Bundesregierung plant, koordiniert und rea-lisiert die DZT als Marketing-Dienstleister alle Marketingaktivitäten zur Förderung des Incoming-Tourismus nach Deutschland. Durch diese Aktivitäten fördert die DZT die überwiegend mittelständisch geprägte Rei-seindustrie in Deutschland und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Deutschland. Die DZT und ihre Unternehmensziele Mit insgesamt 32 Vertretungen weltweit verfolgt die DZT die beiden Hauptziele: Pflege des positiven Images des Reiseziels Deutschland im Ausland Förderung des Tourismus nach Deutschland.

2. Allgemeine Informationen

2.1 Zielgruppen Hauptzielgruppen der Presse- und PR-Arbeit der DZT sind nationale sowie internatio-nale Nachrichtenagenturen, Tages- und Fachmedien, Special Interest-Magazine, Publi-kumsmedien und Online-Plattformen, Hörfunk- und TV-Stationen sowie Multiplikatoren der internationalen Tourismusindustrie. 2.2 Ziel Die Leistungen von externen Dienstleistern zielen auf eine optimale Positionierung der DZT und ihrer Arbeit bei Medien und Multiplikatoren. Eine professionelle Beratung und Unterstützung im Presse- und PR-Bereich ist für die Unternehmensziele der DZT von großer Bedeutung.

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3. Leistungsbeschreibung Die Leistungsbeschreibung ergibt sich aus der zentralen Zielsetzung – Unter-stützung der Außenkommunikation zur aktiven Gestaltung der positiven Imagebildung für das Reiseland Deutschland und damit die Förderung des Reiseaufkommens nach Deutsch-land.

3.1 Unternehmens-PR – Redaktionelle Darstellung der DZT und ihrer Arbeit Von Bedeutung insbesondere zur weltweiten Imagesteigerung des Reiselandes Deutschland ist eine professionelle Kommunikation. Medien und Multiplikatoren müs-sen kontinuierlich und bestmöglich über die Ausrichtung und Aktivitäten der DZT sowie über Neuigkeiten zum Deutschland-Marketing informiert werden, um so po-sitiv auf die Imagebildung einwirken zu können. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch Plattformen im Social Media-Bereich, wie z.B. Facebook oder Twitter.

Zentrale Themen in der Außenkommunikation der DZT sind:

- die wirtschaftliche Bedeutung des Deutschlandtourismus - die Entwicklung des Incoming-Tourismus - die Darstellung der DZT als nationale Marketingorganisation

für das Reiseland Deutschland - DZT-Themenmarketing und Aktivitäten DZT (inklusive Social-Media-Aktivitäten)

zur Berichterstattung weltweit. Diese Themen werden kommuniziert über Pressemitteilungen, Interviews in mündli-cher und schriftlicher Form sowie durch die Beantwortung von Presseanfragen für deutsche und internationale Medien, Beiträge in Medien, Publikationen anderer Organi-sationen, Grußworte oder Statements zu relevanten Themen sind ebenfalls Bestand-teil der Unternehmens-PR der DZT.

3.2 Redaktion des Magazins DZT 360°/Sonderausgabe zum Incoming and Brand Summit Das Magazin „DZT 360°“ ist als Branchenmagazin für den Deutschlandtourismus konzi-piert und erscheint zweimal pro Jahr. Zielgruppe sind DZT-Gremien, Mitglieder, Partner, Entscheidungsträger in touristischen Unternehmen, Verbänden und Organisationen. In-halte des Magazins sind u.a. ein aktuelles Top-Thema, die Entwicklung im Deutschland-tourismus, Highlight-Aktivitäten der DZT im Berichtszeitraum sowie Statements/Inter-views von Partnern und Mitgliedern zu aktuellen Themen. Neben den beiden Ausgaben im Frühjahr und Herbst erscheint eine Spezialausgabe zur Dokumentation des neuen Veranstaltungsformats „Incoming and Brand Summit“.

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Ziel der Publikationen ist die Dokumentation der DZT-Aktivitäten zur Förderung des Rei-selandes Deutschland im Rahmen der Erfolgskontrolle.

3.3 Beratung, Krisen-PR, aktive Unternehmenspositionierung bei Me-dien – national und international, Moderation von Presse-konferen-zen/PR-Events / Betreuung DZT-B2B-Facebook-Account Eine kontinuierliche strategische und konzeptionelle Beratung ist ein weiterer zentraler Bereich der zu vergebenden Leistungen im PR-Bereich. Diese umfasst vorwiegend die Platzierung bei wichtigen Key-Medien in Deutschland und weltweit sowie die Unterstüt-zung bei möglichen Krisen-Situationen in Deutschland oder in den Auslandsmärkten der DZT. Ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenskommunikation ist auch die Nutzung von Social Media-Kanälen, wie z.B. Facebook. Hier unterhält die DZT einen B2B-Kanal www.facebook/DeutscheZentralefürTourismus, der Multiplikatoren aus der Tourismus-branche und Medien regelmäßig über die wichtigsten Entwicklungen zum Deutschland-Incoming sowie die Aktivitäten der DZT-Marketingarbeit informiert.

3.4 Organisation von Pressekonferenzen/PR-Events Standardmäßig organisiert die DZT eine internationale Pressekonferenz/ein Pressefo-rum pro Jahr in Deutschland anlässlich des Germany Travel MartsTM, der Incoming-Veranstaltung der DZT, in jährlich wechselnden Städten. Optional kann eine weitere Pressekonferenz/PR-Event durchgeführt werden. Das neue Veranstaltungsformat „Incoming and Brand Summit“ für internationale Jour-nalisten und Influencer ist ein weiteres zentrales Element in der Medienarbeit der DZT. Rund 120 Vertreter der klassischen Presse sowie der Social Media-Kanäle weltweit werden eingeladen, um im Rahmen des Summits das Reiseland Deutschland unter ei-ner bestimmten Thematik zu beleuchten. Ziel ist eine intensive und positive Berichter-stattung zur Imageförderung der Destination Deutschland. Die Betreuung der DZT-Presse- und PR-Arbeit schreibt die DZT in

vier Modulen als Lose aus.

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3.1 Los Redaktion Unternehmens-PR Im Rahmen dieses Loses fallen maximal folgende redaktionelle Tätigkeiten an:

Bis max. 2 Pressemitteilungen zur wirtschaftlichen Bedeutung Deutschlandtourismus / Entwicklung des Deutschlandtourismus pro Monat Bis max. 5 Pressemitteilungen zur Organisation DZT pro Monat Bis max. 5 Pressemitteilungen zum Themenmarketing und zur weltweiten Arbeit der DZT (inklusive Socia-Media-Aktivitäten) pro Monat Vorbereitung von max. 5 allgemeinen schriftlichen Interviewanfragen an die DZT pro Monat Vorbereitung von max. 5 Texten pro Monat allgemein, z.B. Beiträge, Grußworte Redaktionelle Vorbereitung eines regelmäßigen Beitrags für ein Fachmedium, max. 2 pro Monat Beantwortung von max. 5 Presseanfragen pro Monat inklusive relevanter Recherche

Dieses Los umfasst ebenfalls den digitalen Versand sowie die Bereitstellung und Pflege eines spezifischen thematisch bezogenen DZT-Presseverteilers. Als Grundlage für die Erstellung von Texten stellt die DZT der Agentur i.d. Regel Infor-mationen, Daten und Fakten zur Verfügung. Eine Eigenrecherche zu weiteren relevan-ten Inhalten wird darüber hinaus vorausgesetzt.

3.2 Los Redaktion des Magazins DZT 360° inklusive 1 Sonderausgabe zum Incoming and Brand Summit

Die Leistungen für dieses Los umfassen:

Definition der Inhalte gemeinsam mit DZT und ggf. Recherche Redaktionelle Erstellung Absprache und Abstimmung Inhalte mit externen Partnern

(bei Interviews, Roundtables und Statements) Koordinierung Redaktion und Layout mit externer Agentur Schlusskonferenz Lektorat.

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Umfang: Standard- und Sonderausgaben ca. 40-48 Seiten

3.3 Los Beratung, Krisen-PR, aktive Unternehmens- positionierung bei Medien – national und international, Moderation von Pressekonferenzen, PR-Events / Betreuung B2B-Facebook Account

Folgende Leistungen des externen Dienstleisters sind für dieses Los zu erbringen:

ständige Betreuung und Beratung der DZT zu Presse- und PR-relevanten The-men

ad-hoc-Krisenmanagement im Bedarfsfall (Beispiele: terroristische Anschläge in Deutschland oder Auslandsmärkten, Hochwassersituation, etc.)

außerdem „Rund-um-die-Uhr“-Verfügbarkeit bei Krisensituationen, auch im Hin-blick auf den Social Media-Auftritt der DZT (Erfahrung von Krisen-PR bei touristi-schen Unternehmen wird vorausgesetzt)

Initiierung von Hintergrundgesprächen, Exklusiv-Interviews oder auch die Teil-nahme an Roundtables / Medien-Diskussionsforen zur Platzierung der DZT und ihres Themas Reiseland Deutschland

prominente Positionierung der DZT mit dem Thema Reiseland Deutschland im Wirtschaftsteil von 3-5 bedeutenden überregionalen deutschen Medien pro Jahr

Vorbereitung der Medientermine Follow-Up mit den relevanten Medien Erfolgskontrolle Medienresonanz Moderation von Pressekonferenzen und bei PR-Events Betreuung des B2B-Facebook-Accounts (Erstellen von Postings auf der Basis

des DZT-Inputs inklusive Nachrecherche, Posten der News, Follow-Up)

Die Agentur dient außerdem als Back-up Service für die DZT-Unternehmenskommuni-kation. Die Agentur sollte als Think Tank für Ideen im Bereich Public Relations stehen, eine professionelle Einschätzung und Auswahl von aktuellen Themen im Tourismussek-tor geben können und ist außerdem für die Bewertung von Medienanfragen zum Thema Deutschlandtourismus verantwortlich. Dies unter Berücksichtigung, dass die DZT eine Non-Profit-Organisation ist, die sich in einem politisch geprägten Umfeld bewegt. Arbeitsmeetings zwischen der DZT und der Agentur finden je nach Bedarf 3-5 Mal pro Jahr statt.

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3.4 Los „Organisation von Pressekonferenzen (on- und offline)/ PR-Events / Incoming and Brand Summit“ Die Leistungen im Rahmen dieses Loses sind wie folgt definiert: Pressekonferenz

Einladung der für die jeweilige Pressekonferenz relevanten Journalisten Organisation von Raum, Technik, Catering und weiteren relevanten Kom-

ponenten (Dolmetscher…) (inklusive 1-2 Site Inspections im Vorfeld der Veranstaltung)

Komplette Abwicklung Organisation während der Pressekonferenz inkl. technische Betreuung

Follow-up Incoming and Brand Summit

Leistungen je nach organisatorischer Einbindung des Partners: Abstimmung mit Kongress-Location, Technik, Koordinierung Speaker-Präsentati-onen, Koordinierung Dolmetschertechnik, Catering, Abstimmung mit Messe-bauer, Koordination Auf- und Abbau, Hostessen-Betreuung

Einladung ausländischer Korrespondenten in Deutschland 1-2 Site Inspections im Vorfeld der Veranstaltung Ca. 4-tägige Präsenz zum Event

Optional kann eine zweite Pressekonferenz/PR-Event durchgeführt werden. Sollte diese nicht stattfinden, ist die Durchführung eines Sonderprojekts möglich.

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9/19 Stand: August 2018

4. Anforderungsprofil an die Agentur im Rahmen der freihändigen Vergabe – Arbeitsproben Kriterium für die Auswahl der Agentur ist das wirtschaftlichste Angebot für jedes Los. Dieses umfasst ein Preisangebot sowie die Bewertung inhaltlicher Kriterien. Hierzu ist die Agentur aufgefordert, folgende Arbeitsproben im Rahmen dieser Ausschreibung ein-zureichen:

3.1 Los Unternehmens-PR – Redaktionelle Darstellung der DZT und ihrer Ar-beit Pressemitteilungen

1. Pressemitteilung zur Entwicklung Incoming-Tourismus 2018 mit 5 Headline-Varianten (2 DIN-A-4Seiten, Arial, 12 pt, 1,5-zeilig)

2. Pressemitteilung zur DZT-Themenkampagne 2019 „100 Jahre Bauhaus – Reisemotivation für Kulturreiseziel Deutschland “ (1 DIN-A-4Seite, Arial, 12 pt, 1,5-zeilig)

3.2 Los

Redaktion des Magazins DZT 360° inklusive 1 Sonderausgabe zum Incoming and Brand Summit

1. Grußwort Vorstand für Dokumentation zum Incoming and Brand Summit „Bauhaus“ (1 DIN-A-4Seite, Arial, 12 pt, 1,5-zeilig)

2. Kurz-Interview mit Vorstand zur weiteren Entwicklung Deutschland-Incoming 2018/2019 (3 Fragen, ca. 1 DIN A-4-Seite, Arial, 12 pt, 1,5-zeilig)

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10/19 Stand: August 2018

3.3 Los

Beratung, Krisen-PR, aktive Unternehmenspositionierung bei Medien – national und international; Moderation von Presse- konferenzen, PR-Events / Betreuung B2B-Facebook Account DZT B2B-Facebook-Account

1. 3 Postings zu den Themen: - Culinary Germany-Themenkampagne 2018 mit großem Erfolg - Neuer Rekord für Incoming-Tourismus 2018 - Themenkampagne 2020: 200 Jahre Beethoven weltweit

3.4 Los

Organisation von Pressekonferenzen/PR-Events

1. 1 Kurzkonzept zur digitalen Unternehmenspositionierung der DZT im Pres-sebereich

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11/19 Stand: August 2018

Preisblatt

Bitte tragen Sie nachfolgend die verbindlichen Preise zu den jeweiligen Leistungen ein. Die Preise sind ohne Mehrwertsteuer (netto) und in Euro anzugeben und enthalten alle eventuell anfallenden Reisekosten, Spesen oder sonstigen weiteren Nebenkosten. Es dürfen keine Spannpreise („von…bis“) angegeben werden.

Position Leistung Preis Gesamtpreis / Jahr

3.1

Los „Unternehmens-PR“

Pressearbeit, Basisleistungen

(wie unter Punkt 3.1 definiert)

_____________________

Preis Redaktion/Monat

___________________/

Preis Leistungen/Jahr

3.2

Los „Redaktion DZT 360°“

Standardausgaben/Sonderausgabe

____________________

Preis / Ausgabe

__________________

Preis / Jahr

3.3

Los „Beratung, Krisen-PR, aktive

Unternehmenspositionierung, Mo-

deration PKs, Betreuung B2B-Face-

book-Account

Beratungsleistungen

(wie unter Punkt 3.3 beschrieben)

____________________

Preis Leistungen/Monat

___________________/

Preis Leistungen/Jahr

3.4

Los „Organisation von Pressekon-

ferenzen/PR-Events“

Incoming and Brand Summit

____________________/

Preis / Veranstaltung

____________________

Preis / Veranstaltung

___________________/

Preis / Jahr (max. 2

Events)

__________________

Preis / Jahr

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12/19 Stand: August 2018

Agenturvertrag

1. Präambel

Die DZT hat als Marketingorganisation für das Reiseland Deutschland die Zielsetzung, das positive Image des Reiselandes Deutschland sowie das Reiseaufkommen in und nach Deutschland zu steigern. Hierzu ist die DZT in wichtigen Auslandsmärkten welt-weit mit 32 Niederlassungen in sechs Regionalmanagements präsent und konzertiert die deutschen Auslandsmarketingaktivitäten. Als Basis analysiert und beobachtet die DZT den Markt, bündelt überregional thematische Urlaubsprodukte und vermarktet diese über umfassende Marketingmaßnahmen. Die DZT beauftragt die Agentur mit der ständigen Betreuung der Presse- und PR-Ar-beit. Diese erfolgt über einen monatlichen Pauschalvertrag sowie über Projekte, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

Die Agentur nimmt den Auftrag an und sichert engste Zusammenarbeit mit der DZT zu.

2. Zusammenarbeit

2.1. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abwei-chungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig.

2.2. Erkennt die Agentur, dass Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig,

nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies zusammen mit den er-kennbaren Folgen der DZT unverzüglich mitzuteilen.

2.3. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter,

die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Ver-tragspartei verantwortlich und sachverständig leiten.

2.4. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils un-

verzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rah-men des Vertragsverhältnisses Erklärungen abzugeben und entgegenzuneh-men.

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13/19 Stand: August 2018

2.5. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fort-schritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls len-kend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können. Falls nicht anders besprochen, finden Arbeitsgespräche in Frankfurt am Main statt. Die Treffen werden einvernehmlich in sinnvollen Abständen festgelegt.

3. Leistungen der Agentur

3.1. Die Agentur ist zuständig für die ständige Betreuung der Presse- und PR-Arbeit der DZT.

3.2. Der konkrete Leistungsumfang ist aus der Leistungsbeschreibung zu entneh-men.

3.3. Alle Werke und sonstige Materialien werden in einem gängigen, unmittelbar ver-wertbaren, digitalen Format zur Verfügung gestellt.

3.4. Bei Arbeitsgesprächen erstellt die Agentur Gesprächsprotokolle und lässt der DZT diese in einem angemessenen Zeitraum zur Prüfung und Freigabe zukom-men. Die Freigabe der Protokolle von Seiten der DZT erfolgt ebenfalls innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

3.5. Im Falle eines Datenverlustes werden alle erforderlichen Daten erneut unentgelt-

lich übermittelt.

4. Aufgaben und Pflichten

4.1. Die DZT unterstützt die Agentur bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Insbesondere hat die DZT die Agentur mit den Informationen zu ver-sehen, die zur Durchführung der übernommenen Aufgaben erforderlich sind.

4.2. Die DZT hat die erbrachten Leistungen innerhalb einer angemessenen Zeit-

spanne zu prüfen und zu genehmigen.

4.3. Beide Partner sind im Rahmen der Auftragsabwicklung dazu verpflichtet, mehr-mals werktäglich ihre E-Mails abzurufen und innerhalb einer angemessenen Zeitspanne auf Rückfragen und dergleichen zu reagieren.

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14/19 Stand: August 2018

5. Datenschutz Daten der DZT, die im Rahmen der Vertragserfüllung an die Agentur übergeben werden, sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu behandeln. Mit Über-gabe der Daten werden nur die Rechte an den Daten übertragen, die zur Vertragser-füllung notwendig sind. Dies gilt insbesondere auch für die Übermittlung von Daten, die für die Beauftragung externer Dienstleister und für die sonstige Auftragsdurch-führung notwendig sind.

6. Beteiligung Dritter Soweit im Rahmen der Vertragserfüllung wesentlicher Teile Dritte für die Agentur tä-tig werden sollen, bedarf dies der ausdrücklichen Genehmigung durch die DZT.

7. Termine

7.1. Die Vertragsparteien werden Termine möglichst schriftlich festlegen. Termine, durch deren Nichteinhalten eine Vertragspartei nach § 286 Absatz 2 Nr.1 und Nr.2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ohne Mahnung in Verzug gerät (verbindliche Termine), sind stets schriftlich festzulegen und als verbindlich zu bezeichnen.

7.2. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unwetter, allgemeine

Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungs-be-reich der DZT (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Ver-zögerungen durch zuzurechnende Dritte etc.) hat die Agentur nicht zu vertreten. Die Partner werden wechselseitig Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich anzeigen.

8. Leistungsänderungen

8.1. Will die DZT den vertraglich bestimmten Umfang der von der Agentur zu erbrin-genden Leistungen ändern, so wird sie diesen Änderungswunsch schriftlich äu-ßern.

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15/19 Stand: August 2018

8.2. Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Agentur die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darle-gung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Än-derungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht um-setzbar ist.

8.3. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Um-setzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis ei-ner erfolgreichen Abstimmung dem Text der Vereinbarung, auf die sich die Än-derung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.

8.4. Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leis-

tungsumfang.

8.5. Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksich-

tigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungs-vorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswün-sche einvernehmlich neu festgesetzt.

9. Vergütung und Zahlung

9.1. Die Agentur erhält für ihre Arbeit eine Vergütung gemäß Leistungsverzeichnis. Alle Zahlungen erfolgen nach erbrachter Leistung gegen Vorlage einer prüffähi-gen Rechnung innerhalb von 14 Kalendertagen. Sollte aus projektbezogenen, sachlichen Gründen Änderungen der Leistungen notwendig sein, besteht seitens der Agentur nur Anspruch auf Erstattung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten.

9.2. Alle Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten, Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen Dritter sind mit den Vergütungen abgegolten.

9.3. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

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16/19 Stand: August 2018

10. Rechte

10.1. Die Agentur überträgt für die Agenturleistungen der DZT zeitlich unwiderruflich und unbefristet alle übertragbaren urheberrechtlichen und sonstige Befugnisse zur weltweiten Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung jeglicher Art der unter diesem Vertrag erstellten Leistungen einschließlich aller denkbaren Rechtspositionen an Entwürfen und Gestaltungen zur ausschließlichen Nutzung; insbesondere aber nicht abschließend zur Nutzung, wie in der Leistungsbe-schreibung dargestellt. Dies umfasst auch die Einräumung von Unternutzungs-rechten bzw. Änderungen am Werk jeweils ohne Zustimmung des Urhebers. Ausgeschlossen von dieser Übertragungspflicht sind Rechte der Agentur an ei-genen Planungsverfahren, Softwareprogrammen und Mediaeinkaufsmethoden, welche das unternehmensspezifische Know-how der Agentur darstellen. Auf-grund der Aufgabenstellung ist einen Nennung des Urhebers in Zusammenhang mit den Werken nicht möglich.

10.2. Die Agentur steht dafür ein, dass sämtliche Leistungen, welche die DZT im Rah-

men dieses Vertrages erhält, nicht mit Urheberrechten, Leistungsschutzrechten oder sonstigen Rechten Dritter belastet sind. Sollte in besonderen Fällen diese Freistellung nicht möglich sein, dann ist die DZT hiervon rechtzeitig vor Durch-führung der betroffenen Projekte und Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Bei durch die DZT und/oder deren Partner zur Verfügung gestellten Materialien ob-liegt die Prüfung der Nutzungsrechte der DZT. Die Agentur weist auf erkennbare Mängel hin.

10.3. Die vorstehende Rechtsübertragung bzw. Gewährleistung ist mit Zahlung der je-

weiligen Vergütung abgegolten.

10.4. Nur die DZT ist berechtigt, die unter diesem Vertrag erstellten Werke oder Teile

hiervon als Marken national oder international schützen zu lassen. Die Agentur unterstützt die DZT bei der Markenanmeldung und gewährleistet, dass hierdurch keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden.

11. Haftung

11.1. Die Freigabe von Agentur-Vorlagen befreit die Agentur nicht von der Haftung ge-genüber Dritten und der DZT.

11.2. Für den Fall, dass Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des

Urheberrechts und der speziellen Werberechts- und Teledienstgesetze versto-ßen, wird die Agentur schriftlich auf ihre Bedenken hinweisen.

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17/19 Stand: August 2018

12. Geheimhaltung

12.1. Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kennt-nisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhält-nisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie Freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

12.2. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, Vertraulichkeit über den Inhalt

dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

12.3. Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche ihr durch die Zusammenarbeit mit der

DZT bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der DZT geheim zu halten. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer dieses Vertrages hin-aus. Die Agentur steht dafür ein, dass eine entsprechende Geheimhaltungsver-pflichtung von ihren Mitarbeitern und sonstigen Erfüllungsgehilfen eingehalten werden.

12.4. Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterla-

gen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Ver-tragsverhältnisses an sie herauszugeben.

12.5. Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere

Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger Abstimmung - auch per E-Mail - zulässig.

13. Konkurrenzschutz

Die Agentur verpflichtet sich, nicht ohne vorherige Genehmigung für ein weite-res europäisches Fremdenverkehrsbüro/Fremdenverkehrsamt tätig zu werden. Die Genehmigung darf nicht unbillig verweigert werden.

14. Sonstiges

14.1. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verwei-gert werden.

14.2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweili-

gen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

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18/19 Stand: August 2018

14.3. Die Agentur darf die DZT auf ihrer Website oder in anderen Medien als Refe-renzkunden nennen.

14.4. Soweit durch einzelne Maßnahmen eine Abgabepflicht nach §24 KSVG (Künst-

lersozialversicherungsgesetz) entstehen kann, wird die Agentur hierauf vor Be-auftragung hinweisen.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Vertragsbeginn: 01.01.2019 Vertragsende: 31.12.2022

Nach dreimaligem Verstoß gegen die Vertragsbedingungen oder -vereinbarun-gen steht der DZT ein Sonderkündigungsrecht zu. Dieses kann innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des dritten Verstoßes ausgeübt werden. Soweit die DZT dieses Kündigungsrecht geltend macht, endet der Vertrag mit einer Aus-lauffrist von sechs Monaten zum Monatsende.

15.2. Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Kündigungen haben schrift-lich zu erfolgen. Meldungen, die schriftlich zu erfolgen haben, können auch per E-Mail erfolgen.

15.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz

oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirt-schaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entspre-chendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

15.4. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur werden nicht Vertragsbestand-

teil.

15.5. Soweit dieser Vertrag keine abschließende Regelung enthält, gilt hilfsweise die

VOL/B

ANGEBOTSVORDRUCK Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)

19/19 Stand: August 2018

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Frankfurt am Main, soweit zuläs-sig.

Die nachstehende Unterschrift gilt für den gesamten Angebotsinhalt. Mit ihr sind sämtliche Teile des Angebots abgedeckt; ggf. auch Nebenangebote. Wird das Angebot nicht hier unterschrieben, kann das Angebot nicht gewertet werden!

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift des Bieters sowie Name des Unterzeichners (lesbar in Druckbuchstaben)