64
Tagesordnungspunkt 1 Befragung der Bundesregierung (Entwurf eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Än- derung und Aufhebung arbeitsrechtli- cher Bestimmungen) . . . . . . . . . . . . . . . . 11485 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11485 B Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . 11486 B Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 C Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 11486 D Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 D Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 B Dirk Niebel F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 C Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 C Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11488 A Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11488 B Jürgen Koppelin F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 C Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 11488 D Jürgen Koppelin F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 D Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . 11489 A Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11489 A Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin BMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 B Tagesordnungspunkt 2 Fragestunde (Drucksache 14/4122) . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 C Absicherung der verfassten Studentenschaft durch eine Weiterentwicklung des Hochschul- rahmengesetzes; Engagement gegen Fremden- feindlichkeit und Rechtsextremismus MdlAnfr 1, 2 Maritta Böttcher PDS Antw PstSekr Wolf-Michael Catenhusen BMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11489 C, 11490 A ZusFr Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . 11489 D,11490 B Genehmigung für den Export einer Munitions- fabrik in die Türkei MdlAnfr 5, 6 Jürgen Koppelin F.D.P. Antw PstSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 11490 D ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P . . . . . . . . . . . . . . 11491 A ZusFr Heinrich L. Kolb F.D.P . . . . . . . . . . . . . 11491 C ZusFr Dirk Niebel F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11491 D Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgeneh- migungen für an Projekten in Deutschland be- teiligte ausländische Arbeitskräfte MdlAnfr 8 Dirk Niebel F.D.P. Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11492 B ZusFr Dirk Niebel F.D.P . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11492 C Arbeitsgenehmigungen für Tschechen im Rah- men der Grenzgängerregelung in Ostbayern; Beibehaltung der Regelung nach dem EU-Bei- tritt Plenarprotokoll 14/120 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 120. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 Inhalt:

Deutscher Bundestagdip21.bundestag.de/dip21/btp/14/14120.pdfDeutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 Vizepräsidentin Dr

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  • Tagesordnungspunkt 1

    Befragung der Bundesregierung (Entwurfeines Gesetzes über Teilzeitarbeit undbefristete Arbeitsverträge und zur Än-derung und Aufhebung arbeitsrechtli-cher Bestimmungen) . . . . . . . . . . . . . . . . 11485 A

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11485 B

    Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . 11486 B

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 C

    Wolfgang Meckelburg CDU/CSU . . . . . . . . . 11486 D

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11486 D

    Dr. Klaus Grehn PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 A

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 B

    Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11487 C

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11487 C

    Brigitte Baumeister CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11488 A

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär BMA . . . . . 11488 B

    Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 C

    Hans Martin Bury, Staatsminister BK . . . . . . . 11488 D

    Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11488 D

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär BMVg . . 11489 A

    Gerda Hasselfeldt CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . 11489 A

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. StaatssekretärinBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 B

    Tagesordnungspunkt 2

    Fragestunde(Drucksache 14/4122) . . . . . . . . . . . . . . . . 11489 C

    Absicherung der verfassten Studentenschaftdurch eine Weiterentwicklung des Hochschul-rahmengesetzes; Engagement gegen Fremden-feindlichkeit und Rechtsextremismus

    MdlAnfr 1, 2Maritta Böttcher PDS

    Antw PstSekr Wolf-Michael CatenhusenBMBF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11489 C, 11490 A

    ZusFr Maritta Böttcher PDS . . . . . . . . 11489 D,11490 B

    Genehmigung für den Export einer Munitions-fabrik in die Türkei

    MdlAnfr 5, 6Jürgen Koppelin F.D.P.

    Antw PstSekr Siegmar Mosdorf BMWi . . . . . 11490 D

    ZusFr Jürgen Koppelin F.D.P. . . . . . . . . . . . . . 11491 A

    ZusFr Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . . . . 11491 C

    ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11491 D

    Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgeneh-migungen für an Projekten in Deutschland be-teiligte ausländische Arbeitskräfte

    MdlAnfr 8Dirk Niebel F.D.P.

    Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11492 B

    ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11492 C

    Arbeitsgenehmigungen für Tschechen im Rah-men der Grenzgängerregelung in Ostbayern;Beibehaltung der Regelung nach dem EU-Bei-tritt

    Plenarprotokoll 14/120

    Deutscher BundestagStenographischer Bericht

    120. Sitzung

    Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    I n h a l t :

  • MdlAnfr 9, 10Klaus Hofbauer CDU/CSUAntw PStSekr’in Ulrike MascherBMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11493A, 11494 BZusFr Klaus Hofbauer CDU/CSU . . . .11493A, 11494 BZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11493 CZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 11493 DZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 11494 C

    Abbruch der Erarbeitung eines Sozialgesetz-buches IXMdlAnfr 15, 16Dr. Ilja Seifert PDSAntw PStSekr’in Ulrike MascherBMA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11494 D, 11495 AZusFr Dr. Ilja Seifert PDS . . . . . . . . . . . . . . . . 11495 AZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . 11496 A

    Verhinderung von Einsätzen von Kampfpan-zern der türkischen Armee gegen Kurden durcheine mit vertraglichen Auflagen verbunde Lie-ferung von Leopard-2-PanzerMdlAnfr 17, 18Günther Friedrich Nolting F.D.P.Antw PstSekrWalter Kolbow BMVg . .11496 D,11497 AZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 11497 BZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 11497 CZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . 11498 AZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11498 AZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . . . . . . . . 11498 CZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . . 11498 C

    Beseitigung struktureller Überhänge und desdamit verbundenen Verwendungs- und Beför-derungsstaus im militärischen PersonalkörperMdlAnfr 19Werner Siemann CDU/CSU Antw PstSekr Walter Kolbow BMVg . . . . . . . 11498 DZusFr Werner Siemann CDU/CSU . . . . . . . . . 11499 AZusFr Günther Friedrich Nolting F.D.P. . . . . . 11499 B

    Einsatz von Mifegyne bei Schwangerschafts-abbrüchenMdlAnfr 22, 23Ina Lenke F.D.P.Antw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11499C, 11500 BZusFr Ina Lenke F.D.P. . . . . . . . . . . . .11499 D, 11500 C

    Drogenrezepte auf der Homepage der Drogen-

    beauftragten der Bundesregierung und Parla-mentarischen Staatssekretärin beim BMG,Christa Nickels

    MdlAnfr 24, 25Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P.Antw PStSekr’in Christa NickelsBMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11501 A, 11502 C

    ZusFr Dr. Heinrich L. Kolb F.D.P. . . .11501 B, 11502 C

    ZusFr Sylvia Bonitz CDU/CSU . . . . . . . . . . . 11502 A

    ZusFr Dirk Niebel F.D.P. . . . . . . . . . . . . . . . . . 11502 B

    Erarbeitung des Entwurfs eines Festbetrags-neuordnungsgesetzes; Verbot einer zwischen-zeitlichen Festsetzung der Arzneimittelfest-beträge (§ 35 SGB V) durch die GKV-Spitzen-verbände

    MdlAnfr 26, 27Johannes Singhammer CDU/CSU Antw PStSekr’in Christa NickelsBMG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11503 A, D

    ZusFr Johannes Singhammer CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11503 B, 11504 A

    ZusFr Aribert Wolf CDU/CSU . . . . . .11503 C, 11504 B

    Lärmschutzmaßnahmen an bestehenden Bahn-trassen in den Jahren 2000 und 2001, insbe-sondere im Landkreis Neuwied

    MdlAnfr 28, 29Werner Wittlich CDU/CSU

    Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11504 C

    ZusFr Werner Wittlich CDU/CSU . . . . . . . . . . 11504 D

    Verdoppelung des Güntertransports per Bahnbis 2015, insbesondere im Allgäu und inSchwaben

    MdlAnfr 30, 31Kurt J. Rossmanith CDU/CSU Antw PstSekr Siegfried SchefflerBMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11505 C, 11506 D

    ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU 11505 D, 11507 A

    ZusFr Heinz Wiese (Ehingen) CDU/CSU . . . . 11506 B

    ZusFr Klaus Holetschek CDU/CSU . . . . . . . . 11507 C

    ZusFr Bartholomäus Kalb CDU/CSU . . . . . . . 11507 D

    Verzögerung des Vertragsabschlusses zumAusbau der Strecke München–Memmin-gen–Lindau zwischen der Bundesregierung,der Deutschen Bahn AG und Bayern; Mittel-bereitstellung nach § 8 Bundesschienenwege-ausbaugesetz

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000II

  • MdlAnfr 32, 33Dr. Gerd Müller CDU/CSU Antw PstSekr Siegfried SchefflerBMVBW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11508 A, BZusFr Dr. Gerd Müller CDU/CSU . . . . . . . . .11508 A, D

    ZusFr Kurt J. Rossmanith CDU/CSU . . . . . . . 11509 C

    Verhinderung des in der Tschechischen Repu-blik geplanten Kernkraftwerks TemelinMdlAnfr 40, 41Dr. Klaus Rose CDU/CSU Antw PStSekr’in Gila AltmannBMU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .11510 B, 11511 AZusFr Klaus Rose CDU/CSU . . . . . . .11510 C, 11511 CZusFr Horst Kubatschka SPD . . . . . . . . . . . .11511 A, DZusFr Max Straubinger CDU/CSU . . . . . . . . . 11512 A

    Zusatztagesordnungspunkt 1Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bun-desregierung zur wirtschaftlichen Lagedes Transportgewerbes . . . . . . . . . . . . . . 11512 B

    Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) CDU/CSU 11512 BAngelika Mertens SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11513 CHorst Friedrich (Bayreuth) F.D.P. . . . . . . . . . 11514 CAlbert Schmidt (Hitzhofen) BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11515 DRolf Kutzmutz PDS . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11517 AKurt Bodewig, Parl. Staatssekretär BMVBW 11518 CEduard Oswald CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . 11519 DFranziska Eichstädt-Bohlig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11520 DDirk Fischer (Hamburg) CDU/CSU . . . . . . . . 11522 AAngelika Graf (Rosenheim) SPD . . . . . . . . . . 11523 BElke Wülfing CDU/CSU . . . . . . . . . . . . . . . . . 11524 BKarin Rehbock-Zureich SPD . . . . . . . . . . . . . 11525 DGeorg Brunnhuber CDU/CSU . . . . . . . . . . . . 11527 ADr. Margrit Wetzel SPD . . . . . . . . . . . . . . . . . 11528 A

    Nächste Sitzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11529 D

    Anlage 1Liste der entschuldigten Abgeordneten . . . . . . 11531 A

    Anlage 2Kürzung der Bundeszuschüsse an die StiftungWarentest ab 2001; Änderung von § 11 derStiftungssatzung betr. Anzeigen

    MdlAnfr 3, 4Gudrun Kopp F.D.P.Antw PstSekr Siegfried Mosdorf BMWi . . . . 11532 A

    Anlage 3Parlamentarische Initiativen der Bundesregie-rung zum Thema „Dienstleistungsagenturen/Dienstleistungszentren“MdlAnfr 11, 12Dr. Heide Knake-Werner PDS Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11532 B

    Anlage 4Negative Folgen der Neuregelung geringfügi-ger Beschäftigungsverhältnisse für Anzeigen-blattverlage; Änderung des § 8 SGB IV be-züglich der Anwendung der 50-Tage-Regelungauch für Zusteller von WochenblätternMdlAnfr 13, 14Ernst Burgbacher F.D.P.Antw PStSekr’in Ulrike Mascher BMA . . . . . 11532 C

    Anlage 5Förderung rechter Veranstaltungen, insbeson-dere „Arcana Europa“, durch die EUMdlAnfr 20, 21Klaus Haupt CDU/CSUAntw PStSekr’in Dr. Edith Niehuis BMFSFJ 11533 A

    Anlage 6Bußgeldforderung der österreichischen Poli-zei gegenüber Inhabern von alten deutschenFührerscheinenMdlAnfr 34, 35Christian Lange (Backnang) (SPD)Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11533 D

    Anlage 7Vorlage der Rechtsverordnung zur Entlastungostdeutscher Wohnungsunternehmen von Alt-schulden; MitteleinstellungMdlAnfr 36, 37Christine Ostrowski PDS Antw PstSekr Siegfried Scheffler BMVBW . . 11534 B

    Anlage 8Handelswert des jährlich in Deutschland an-fallenden Altholzes und Industrie-Restholzes;Verwertung

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 III

  • MdlAnfr 38, 39Rainer Brinkmann (Detmold) SPDAntw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11534 C

    Anlage 9Finanzielle Unterstützung (zum Beispiel Bürg-schaft) des Bundes zur Erhöhung der Sicher-heitsstandards beim Kernkraftwerk Temelin inder Tschechischen Republik

    MdlAnfr 42, 43Max Straubinger CDU/CSU

    Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11535 A

    Anlage 10

    Einhaltung westlicher Sicherheitsstandardsdurch das tschechische Kernkraftwerk Temelin

    MdlAnfr 44Ernst Hinsken CDU/CSU

    Antw PStSekr’in Gila Altmann BMU . . . . . . . 11535 B

    Anlage 11

    Veränderung der innerpolitischen SituationÖsterreichs aufgrund der Sanktionsbeschlüsseder EU-Mitgliedstaaten und des Votums derdrei Weisen

    MdlAnfr 46Norbert Barthle CDU/CSU

    Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 11535 D

    Anlage 12

    Anerkennung deutscher Wehrdienstzeiten,Zeiten der Kriegsgefangenschaft und Zeiten inpolnischen Internierungs- und Arbeitslagernnach 1945 als rentensteigernde Zeiten für dieAngehörigen der deutschen Minderheit in Po-len

    MdlAnfr 47Hartmut Koschyk CDU/CSU

    Antw StMin Dr. Christoph Zöpel AA . . . . . . . 11536 A

    Anlage 13

    Übertragung der für Arbeiter und Angestelltedes öffentlichen Dienstes seit August 2000 gel-tenden zweiprozentigen Erhöhung auf Soldatenund Beamte; Angleichung an Westniveau

    MdlAnfr 48Werner Siemann CDU/CSU

    Antw PstSekr Fritz Rudolph Körper BMI . . . 11536 B

    Anlage 14Bevölkerungsrückgang in den neuen Bundes-ländern mit der Folge eines Mangels an Fach-arbeitern, Ingenieuren und Ärzten

    MdlAnfr 49Ulrike Flach F.D.P.

    Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11536 C

    Anlage 15Finanzielle Missstände beim Einsatz des THWim Kosovo

    MdlAnfr 50, 51Ina Albowitz F.D.P.Antw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11537 A

    Anlage 16Entscheidung über die Veröffentlichung vonStasi-Unterlagen über „Personen der Zeitge-schichte“ durch den BMI; Aufhebung der„secret“-Einstufung für die Stasi-Unterlagenaus den USA

    MdlAnfr 52, 53Sylvia Bonitz CDU/CSUAntw PstSekr Fritz Rudolf Körper BMI . . . 11537 C

    Anlage 17Nichtanrechnung der dem Land Brandenburgfür die Zustimmung zum Steuersenkungsge-setz zugesagten Mittel auf zukünftige Leistun-gen, Herkunft der Gelder, Abrufungszeitraum

    MdlAnfr 54, 55Michael Stübgen CDU/CSUAntw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 A

    Anlage 18Berechnungsgrundlage der im Finanzierungs-tableau des Steuersenkungsänderungsgesetzesaufgeführten Mindereinnahmen; Neufassungder Abschreibungstabellen des Unternehmens-steuersenkungsgesetzes mit einer Verlänge-rung der Nutzungsdauer

    MdlAnfr 56, 57Hans Michelbach CDU/CSUAntw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 B

    Anlage 19Steuerfreistellungsbescheide für Beschäftigtemit 630-DM-Jobs

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000IV

  • MdlAnfr 58Norbert Barthle CDU/CSUAntw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 D

    Anlage 20Unterschiedliche Behandlung von Versiche-rungsvertretern bei Ausgleichsansprüchengem. § 34 Abs. 3 EstG

    MdlAnfr 59, 60Thomas Strobl (Heilbronn) CDU/CSUAntw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11538 D

    Anlage 21Verwendung des durch die Herausgabe einer

    1-DM-Goldmünze erzielten Erlöses für dieneu zu errichtende „Stiftung stabiles Geld“

    MdlAnfr 61, 62Gerda Hasselfeldt CDU/CSU

    Antw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11539 B

    Anlage 22

    Unterstützung der Kulturarbeit der Stadt Bonnbis 2003; Verlängerung des Bonn-Vertrages

    MdlAnfr 63, 64Norbert Hauser (Bonn) CDU/CSU

    Antw PStSekr’in Dr. Barbara HendricksBMF . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11539 C

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 V

  • Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Guten Tag, liebeKolleginnen und Kollegen! Die Sitzung ist eröffnet.

    Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf:Befragung der Bundesregierung

    Die Bundesregierung hat als Thema der heutigen Kabi-nettssitzung mitgeteilt: Entwurf eines Gesetzes über Teil-zeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und zur Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestim-mungen.

    Das Wort für den einleitenden fünfminütigen Berichthat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesmi-nister für Arbeit und Sozialordnung, Gerd Andres. Bitteschön.

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Frau Präsidentin! Meinesehr verehrten Damen und Herren! Heute hat die Bundes-regierung den Gesetzentwurf über Teilzeitarbeit und be-fristete Arbeitsverträge beschlossen. Wir setzen damit eu-ropäische Richtlinien um, die auf Vereinbarungen dereuropäischen Sozialpartner über Teilzeitarbeit und befris-tete Arbeitsverträge basieren.

    Ein erstes wichtiges Anliegen ist die weitere Förderungder Teilzeitarbeit. Rund 3 Millionen Menschen wolleneine Teilzeitbeschäftigung, aber es gibt nicht genügendTeilzeitarbeitsplätze. Freiwillige Anstrengungen reichennicht aus. Die Möglichkeit, durch mehr Teilzeitbeschäfti-gung das Arbeitsplatzangebot auszuweiten, bleibt unge-nutzt. Die Benchmarking-Gruppe im Bündnis für Arbeithat festgestellt, dass Deutschland im internationalen Ver-gleich zu wenig auf die Arbeitszeitbedürfnisse der Be-schäftigten eingeht. Mit unserem Gesetzentwurf folgenwir guten Beispielen europäischer Nachbarn.

    Ein Teilzeitanspruch, wie er nun im Gesetzentwurf for-muliert ist, kommt dem Wunsch nach Zeitsouveränitätentgegen. Das steigert die Motivation. Ohne motivierteMitarbeiter ist Wettbewerbsfähigkeit nicht machbar. Dieersten Reaktionen in der Öffentlichkeit bestärken uns. DerAnspruch auf Teilzeitbeschäftigung ist überwiegend posi-tiv aufgenommen worden. Selbst der bayerische Minis-

    terpräsident hat sich nach einem Bericht im „Spiegel“ indiese Richtung geäußert. Er hat ebenfalls einen Rechtsan-spruch auf Teilzeitarbeit in der freien Wirtschaft gefor-dert.

    Eines will ich betonen: Wir vermeiden eine Überforde-rung der Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer, der seine Ar-beitszeit verringern will, muss dies dem Arbeitgeber spä-testens drei Monate vorher mitteilen. Beide sollen ineinem Gespräch einen vernünftigen Interessenausgleichfinden. Wir wollen also, dass sich der Arbeitgeber auf dieneue Situation durch organisatorische oder personelleMaßnahmen rechtzeitig einstellen kann. Er kann denWunsch auf Verringerung der Arbeitszeit ablehnen, wennanderenfalls die Organisation, der Arbeitsablauf oder dieSicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt würdenoder unverhältnismäßig hohe Kosten entstünden. Wichtigist auch: In Kleinbetrieben mit bis zu 15 Beschäftigten be-steht der Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit nicht. Auszu-bildende zählen dabei nicht als Beschäftigte.

    Mit diesen Regelungen wollen wir eine spürbare Aus-weitung von Teilzeitarbeit erreichen, ohne das Interesseder Arbeitgeber an einem reibungslosen Betriebsablauf zubeeinträchtigen. Wir setzen darauf, dass Arbeitgeber undArbeitnehmer freiwillige Vereinbarungen schließen undsich dabei auf den vorliegenden Gesetzentwurf stützen.Entsprechend den Vorgaben der EG-Teilzeitrichtlinie sollunser Gesetz die Akzeptanz für Teilzeitarbeit erhöhen. Essoll eine Diskriminierung von Teilzeitarbeit verhindernund den Wechsel von einem Vollzeit- in ein Teilzeitver-hältnis oder umgekehrt erleichtern. Dadurch werden be-stehende Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen.Nicht zuletzt unterstützt diese Teilzeitinitiative auch dieGleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeits-welt.

    Auch bei den befristeten Arbeitsverträgen mussten wirhandeln. Ausgangspunkt ist ebenfalls eine EG-Richtlinie,die auf einer Vereinbarung der europäischen Sozialpartnerberuht. Diese betonen, dass unbefristete Arbeitsverträgedie Regel sein sollen, räumen aber ein, dass befristete Be-schäftigungen unter bestimmten Bedingungen den Be-dürfnissen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern eher ent-sprechen. Notwendig sei ein ausgewogenes Verhältnis

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    Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Beginn: 13.00 Uhr

  • zwischen flexibler Beschäftigung und sozialer Sicherheitder Arbeitnehmer.

    Wir teilen diese Position und sagen ja zur Flexibilität,aber nein zu Heuern und Feuern. Mit unseren Regelungenzur Befristung von Arbeitsverträgen erreichen wir diesesZiel. Wir schaffen eine zusammenhängende und vor allemauf Dauer angelegte, verständliche gesetzliche Regelungüber Abschluss, Inhalt und Rechtsfolgen befristeter Ar-beitsverträge. Das schafft Rechtssicherheit für Arbeitneh-mer und Arbeitgeber auf diesem wichtigen arbeitsrechtli-chen Gebiet.

    Wie bisher ist die Befristung zulässig, wenn sie sach-lich gerechtfertigt ist. Im Gesetzentwurf stehen beispiel-haft Sachgründe, die aus der Rechtsprechung des Bun-desarbeitsgerichtes entwickelt wurden. Ganz wichtig ist,dass auch in Zukunft eine Befristung im Anschluss an eineAusbildung möglich bleibt. Damit respektieren wir dieBemühungen jener Arbeitgeber, die über Bedarf ausbil-den. Befristete Arbeitsverhältnisse können eine Brückezur Dauerbeschäftigung sein und den Start ins Berufsle-ben erleichtern.

    Es bleibt möglich, Arbeitsverträge ohne sachlichenGrund zu befristen. Das erleichtert Unternehmen Neuein-stellungen bei unsicherer Auftragslage und wechselndenMarktbedingungen, sonst würden sich Ausweichreaktio-nen wie Überstunden, Leiharbeit oder Verlagerung vonTätigkeitsfeldern aus dem Betrieb oder Unternehmen hi-naus verstärken. Mehr als die Hälfte aller befristeten Ar-beitsverhältnisse münden in Dauerbeschäftigung. DieseBrücke brauchen wir weiterhin.

    Was wir aber endlich verhindern, sind so genannte Ket-tenverträge; denn diese bedeuten nichts anderes als einenMissbrauch der Befristungserleichterung. Nach der der-zeitigen Regelung können Kettenbefristungen entstehen,weil befristete Arbeitsverträge mit und ohne Sachgrundunbegrenzt nacheinander geschlossen werden können.Dem wollen wir einen Riegel vorschieben: Künftig ist dieBefristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nur beieiner Neueinstellung zulässig. Sie ist ausgeschlossen,wenn mit demselben Arbeitgeber schon ein unbefristeteroder befristeter Arbeitsvertrag bestanden hat. So werdenweiterhin Neueinstellungen erleichtert, aber jahrelangeBefristungsketten verhindert.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Gibt es Nach-fragen? – Bitte schön, Herr Kolb.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Siehaben uns vorgetragen, dass die Bundesregierung jetzt – ich sage, zum Glück – einen Schwellenwert in die ge-setzliche Regelung aufgenommen hat. Das ist zu be-grüßen. Der Bundeswirtschaftsminister hat sich mit sei-nen Bedenken offensichtlich im Kabinett durchgesetzt.Meine Frage ist: Welche Gründe haben dazu geführt, mitder Zahl von 15 Beschäftigten jetzt einen weiterenSchwellenwert in das ohnehin schon mit zahlreichenSchwellenwerten belegte deutsche Sozial- und Arbeits-recht einzuführen? Gibt es sachliche Erwägungen, bei be-

    fristeten Arbeitsverhältnissen einen anderen Schwellen-wert vorzusehen als etwa im Kündigungsschutzrecht?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, wir haben dieSchwelle von 15 Beschäftigten auch in anderen gesetzli-chen Vorhaben, wie Sie wissen. Es gab im Anhörungsver-fahren eine Diskussion um die Frage, ob man Betriebe miteiner geringen Zahl von Beschäftigten nicht von dieserRegelung ausnehmen sollte. Wir haben uns dann daraufverständigt, diese 15er-Regelung einzuführen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Sie haben eineweitere Nachfrage? – Bitte.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Ich wollte noch einmalzur sachlichen Erwägung fragen: Wenn der Schwellen-wert von 15 Beschäftigten jetzt Schule macht, das heißt –aus welchen Erwägungen auch immer –, der richtigeSchwellenwert zu sein scheint, ist die Bundesregierungdann bereit, auch im Kündigungsschutzrecht eine Anhe-bung von derzeit fünf Beschäftigten auf richtigerweise 15 Beschäftigte vorzunehmen?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, diese Absicht ha-ben wir nicht.

    (Dr. Heinrich L. Kolb [F.D.P.]: Schade!)

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Nachfragedes Kollegen Meckelburg.

    Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): Herr Staatsse-kretär, die Unternehmen haben die Möglichkeit der Ab-lehnung – ursprünglich hieß es: bei vorliegendem drin-genden Grund. Sehen Sie nicht die Gefahr, dass dieseMöglichkeit – wie auch immer sie formuliert ist – dazuführen wird, dass es im Zweifelsfalle zur sehr vielen ge-richtlichen Verfahren kommt, wenn ein Arbeitnehmer denRechtsanspruch hat, aus Teilzeitarbeit einen Dauer-arbeitsplatz zu machen?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, das glauben wirnicht. Wir setzen beispielsweise wie die Niederlande, dieein ganz ähnliches Gesetz gemacht haben, darauf, dasssich Arbeitgeber und Arbeitnehmer verständigen. Wir ha-ben eine ganze Reihe von Regelungen eingebaut, die ei-nerseits verhindern sollen, dass der Arbeitgeber überfor-dert wird, es aber auf der anderen Seite dem Arbeitnehmerermöglichen sollen, diesen Rechtsanspruch notfallsdurchzusetzen. Wir setzen aber darauf, dass weitgehendRegelungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmernzustande kommen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Zu einer weite-ren Nachfrage, bitte.

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    Parl. Staatssekretär Gerd Andres

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  • Wolfgang Meckelburg (CDU/CSU): GeringfügigBeschäftigte sind ja auch Teilzeitarbeitnehmer. Wie wirddas Ganze gehandhabt, wenn nach diesem Gesetzentwurfder Rechtsanspruch auch für diese Personen gelten soll?Sehen Sie nicht insbesondere hier die Gefahr vieler ge-richtlicher Verfahren?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, wir haben ja be-stimmte Kriterien festgesetzt. Der Arbeitnehmer kannnicht willkürlich irgendeine Arbeitszeit fordern, sondernnur eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit. Fürgeringfügig Beschäftigte gibt es also bestimmte Bedin-gungen; sie werden davon meiner Meinung nach nicht er-fasst.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Jetzt hat derKollege Grehn das Wort.

    Dr. Klaus Grehn (PDS): Herr Staatssekretär, mit demEntwurf folgen Sie ja wohl der Aufforderung der Europä-ischen Union, das Diskriminierungsverbot stärker durch-zusetzen. Sie sind dem auch nachgekommen. Nur, in § 4Abs. 2 ist festgelegt, dass es sachliche Gründe gebenkann, die eine Ungleichbehandlung von Arbeitnehmernmit befristeten und unbefristeten Verträgen rechtfertigen.Ich hätte gerne einmal gewusst: Welche sachlichenGründe sind das, oder obliegt es den Arbeitgebern zu ent-scheiden, wen sie ungleich behandeln?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Sie meinen die sachli-chen Gründe, die in § 4 Abs. 2 aufgeführt sind. Es kannnatürlich auch sachliche Gründe geben, die in der Persondes Arbeitnehmers liegen. Wir haben ja bestimmte Aus-schlussgründe aufgenommen; sie sind explizit dargelegt.Diese müssen gewürdigt werden. Dann kann es dazukommen, dass dies nicht entsprechend greift.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Möchten Sienoch eine Nachfrage stehen?

    Dr. Klaus Grehn (PDS): Ja. Ich würde gerne fragen,wie Sie hinsichtlich der Handhabung Rechtssicherheitherstellen wollen, wenn es eine so allgemeine Aussage zuden Gründen gibt, die beim Arbeitnehmer liegen? Die Ar-beitgeber haben damit doch ein Instrument in der Hand,die gewollte Gleichbehandlung nicht durchzusetzen.

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Ich denke, dass wir mitdiesem Gesetz sehr umfassend Rechtssicherheit schaffen.Ihre Frage geht ja in etwa in die gleiche Richtung wie dieFrage eben, dass man vermutet, dass ganz viele Fälle vorArbeitsgerichten landen. Die gesetzliche Konstruktion istso gewählt, dass wir sehr darauf setzen, dass es jenseitsder Bedingungen, die in § 4 Abs. 2 genannt sind, zu ver-nünftigen Regelungen zwischen dem Arbeitgeber und

    dem Arbeitnehmer kommt. Ich denke, das wird sich auchweitgehend durchsetzen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Jetzt hat derKollege Niebel das Fragerecht.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Sie schrei-ben in Ihrem Gesetzentwurf, dass die Ausweitung derTeilzeitarbeit erhebliche beschäftigungspolitische Bedeu-tung habe. Könnten Sie Ihre Erwartung konkretisieren,was die Quantität der zu erwartenden beschäftigungspoli-tischen Bedeutung anbetrifft, die Sie sich von demRechtsanspruch auf Teilzeitarbeit erhoffen, und sagen,um welchen Zeitraum es sich handelt?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Herr Niebel, es gibt eineReihe von Untersuchungen. Die letzte Untersuchung istvom IAB durchgeführt worden. Ich denke, dass sie Ihnenals Abgeordnetem vorliegt. Es wird geschätzt, dass bis zu1 Million zusätzliche Beschäftigungsverhältnisse ge-schaffen werden könnten, wenn es in unserem System – ich habe ja vorgetragen, dass rund 3 Millionen Arbeit-nehmer den Wunsch äußern, ihre Arbeitszeit zu reduzie-ren – zu einer großen Umsetzung eines solchen Anspruchskommt.

    Über einen Zeitrahmen kann ich Ihnen nichts sagen.Ich denke, man muss erst einmal schauen, wie die neuerechtliche Regelung wirkt.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Bitte, HerrNiebel.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, selbstver-ständlich ist mir die Untersuchung des Instituts für Ar-beitsmarkt- und Berufsforschung bekannt.

    (Gerd Andres, Parl. Staatssekretär: Das istgut!)

    – Das sehe ich auch so. – Allerdings beantwortet das nichtmeine Frage. Denn wenn Sie eine solche gesetzliche Ini-tiative auf den Weg bringen, dann werden Sie sich ja Ge-danken gemacht haben, wie viel dieses Potenzials Siedurch diese Initiative tatsächlich werden erreichen kön-nen. Da würde mich die Vorstellung der Regierung schoninteressieren.

    (Konrad Gilges [SPD]: Viel! Die Vorstellungist: viel!)

    Oder gehen Sie davon aus, dass Sie es zu 100 Prozent aus-schöpfen, dass also jeder, der einen Teilzeitwunsch hegt,aufgrund dieses Gesetzes dann auch tatsächlich eine Teil-zeitbeschäftigung bekommen wird?

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, das wird schondeshalb nicht funktionieren, weil der Wunsch nicht immerzu realisieren ist. Das hängt mit dem zusammen, was ichschon den vorherigen Fragestellern gesagt habe.

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  • Aber vielleicht darf ich einen Vergleich ziehen: Wir ha-ben in der Bundesrepublik Deutschland eine Teilzeitquotevon 19,5 Prozent. In den Niederlanden beträgt sie gegen-wärtig 39 Prozent. – Wenn es so ist, dass es bei den Be-schäftigten doch erhebliche Wünsche gibt, ihre Arbeits-zeit flexibler zu gestalten und zu reduzieren, und es inanderen, vergleichbaren Ländern eine deutlich höhereTeilzeitquote gibt, die auch entsprechend rechtlich unter-legt ist, dann wird unser Gesetz doch sicherlich dazuführen, dass die Teilzeitquote in unserem Lande steigt.Und wenn sie steigt, gibt es auch zusätzliche Beschäfti-gungsmöglichkeiten.

    Was das IAB und andere Institute dazu sagen, habe ichangeführt. Ich nehme an, Sie haben das vorher schonnachgelesen und es ist Ihnen somit bekannt. Es wäre si-cherlich Spekulation, zu sagen, in welcher Frist man dasumsetzen kann. Man wird die Entwicklung abwartenmüssen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Jetzt hat dieKollegin Baumeister das Wort.

    Brigitte Baumeister (CDU/CSU): Herr Staatssekre-tär, sind Sie mit mir darin einig, dass sich sowohl im Be-reich der Teilzeitarbeit als auch bei befristeten Arbeits-verhältnissen für Kleinbetriebe eine relative Verschärfungergibt, die Sie mit einer Kleinstbetriebsklausel abmildernkönnten? Wären Sie bereit, sich das Problem mit den be-fristeten Arbeitsverhältnissen noch einmal genauer an-zusehen? Die Regelung stellt doch gerade für Kleinbe-triebe – wir hatten gestern eine Diskussion mit denGewerkschaften – ein relativ großes Hemmnis dar. Befris-tete Arbeitsverhältnisse sind zum Ausgleich von Schwan-kungen für sie notwendig.

    Gerd Andres, Parl. Staatssekretär beim Bundesminis-ter für Arbeit und Sozialordnung: Nein, ich teile Ihre Ein-schätzung überhaupt nicht. Kleinbetriebe sind schon vondaher nicht betroffen, weil wir im Geltungsbereich desGesetzes ausdrücklich Betriebe mit weniger als 15 Be-schäftigten – dazu kommen noch die Auszubildenden –ausgenommen haben. Im Übrigen müssen Sie wissen,dass bei Betrieben bis zu fünf Beschäftigten das Kündi-gungsschutzgesetz sowieso nicht greift. Die Beurteilung,Kleinbetriebe würden besonders benachteiligt, kann ichnicht teilen.

    (Brigitte Baumeister [CDU/CSU]: Dann könntehier aber der sachliche Grund entfallen!)

    – Wenn Sie es von der Rechtssystematik her sehen, wurdedas Gesetz so gefasst, dass jede Befristung eines sachli-chen Grundes bedarf. Wir schaffen dann sozusagen Zu-satzregelungen für Neueinstellungen; da soll eine Befris-tung ohne sachlichen Grund bis zu zwei Jahren mitdreimaliger Verlängerung möglich sein. Insofern ist dieseine gute Regelung. Der sachliche Grund für den Betriebmuss nicht entfallen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich sehe, dass eskeine weiteren Fragen zu diesem Thema mehr gibt. Gibtes andere Fragen an die Bundesregierung? – HerrKoppelin, wollen Sie zu diesem Thema oder zu einemanderen Thema fragen?

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Zu einem anderen Thema.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Koppelin,bitte.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Ich hätte gerne von derBundesregierung gewusst, ob man sich heute im Kabinettmit dem Verstoß gegen die Bundeshaushaltsordnungbeschäftigt hat. Der Bundeshaushalt liegt jetzt dem Parla-ment zur Beratung vor. Zum Einzelplan 14 sieht die Si-tuation so aus, dass den entsprechenden Berichterstatternsowie dem Haushaltsausschuss die notwendigen Faktenund Unterlagen zur Beratung bisher nicht zur Verfügunggestellt wurden. Das Finanzministerium hat dem Haus-haltsausschuss nichts zugeleitet, sodass wir nicht erken-nen können, was die Bundeswehr tatsächlich beschaffenwill. Das ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Bundes-haushaltsordnung.

    Darf ich fragen, ob sich das Kabinett mit diesem Ver-stoß gegen die Bundeshaushaltsordnung beschäftigt hat?

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Wenn ich esrichtig sehe, sind wir jetzt schon beim Bereich der sonsti-gen Fragen, also nicht bei Themen, die im Kabinett be-handelt worden sind. Wer möchte vonseiten der Bundes-regierung antworten? – Herr Staatsminister Bury, bitte.

    Hans Martin Bury, Staatsminister beim Bundeskanz-ler: Herr Kollege Koppelin, dieses Thema hat heute imKabinett keine Rolle gespielt.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr Koppelin,bitte.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Herr Staatsminister, darfich Sie dann fragen, wie Sie diesen Verstoß gegen dieBundeshaushaltsordnung beurteilen? Der Haushalt liegtnun beim Parlament und nicht mehr bei der Regierungund damit sind nach der Bundeshaushaltsordnung sämtli-che Unterlagen zur Beratung zur Verfügung zu stellen.Das Finanzministerium ist bis heute nicht in der Lage, dieUnterlagen zum Verteidigungshaushalt zur Verfügung zustellen. Das heißt, Sie müssen damit rechnen, dass meineFraktion gegebenenfalls verlangen wird, die Beratungenfür den Verteidigungsetat um eine Woche zu verschieben,was letztendlich Auswirkungen auf die Haushaltsberatun-gen insgesamt haben würde. Sie können unsere Arbeitnicht in dieser Weise blockieren. Nicht Sie haben denHaushalt, sondern das Parlament hat ihn.

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    Parl. Staatssekretär Gerd Andres

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  • Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Wenn ich esrichtig sehe, möchte jetzt Herr Staatssekretär Kolbow ant-worten.

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Herr Kollege Koppelin, die An-gelegenheit hat heute auch im Verteidigungsausschusseine Rolle gespielt. In dieser Sitzung war der Herr Bun-desminister der Verteidigung anwesend und hat auf Fra-gen von Abgeordneten erklärt, dass zu den Beratungen imHaushaltsausschuss und im Verteidigungsausschuss dieUnterlagen zur Verfügung stehen werden.

    (Jürgen Koppelin [F.D.P.]: Das ist ein Verstoß!Das geht doch überhaupt nicht!)

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Jetzt gebe ichder Frau Kollegin Hasselfeldt das Wort.

    Gerda Hasselfeldt (CDU/CSU): Die Bundesregie-rung hat heute auch Entscheidungen im Zusammenhangmit der Ökosteuer, nämlich eine Umwandlung der Kilo-meterpauschale in eine Entfernungspauschale sowie ei-nen Heizölkostenzuschuss, getroffen. Damit ist eine Min-dereinnahme für die Länder verbunden. Wie hoch ist dieseMindereinnahme und wie gedenkt die Bundesregierungdiese Mindereinnahme für die Länder und auch für dieKommunen zu kompensieren, insbesondere vor dem Hin-tergrund, dass die Einnahmen aus der Ökosteuer, die indiesem Zusammenhang anfallen, ausschließlich demBund zustehen?

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Bitte schön,Frau Staatssekretärin Hendricks.

    Dr. Barbara Hendricks, Parl. Staatssekretärin beimBundesminister der Finanzen: Die Bundesregierung ge-denkt nicht, diese Mindereinnahmen der Länder und derKommunen zu kompensieren. Bei der Entfernungspau-schale handelt es sich um eine Verteilung nach dem Ein-kommensteuerrecht. In der Finanzverfassung ist geregelt,dass sowohl bei Mehr- als auch bei MindereinnahmenBund und Länder mit jeweils 42,5 Prozent und die Kom-munen mit 15 Prozent beteiligt sind. Das gilt im Gutenwie im Bösen; da können wir die Finanzverfassung nichtaußer Kraft setzen.

    Beim einmaligen Heizölkostenzuschuss handelt essich um einen Zuschuss im Rahmen des Wohngeldgeset-zes und des Bundesausbildungsförderungsgesetzes. Aus-gaben im Zusammenhang mit diesen Gesetzen sind vonBund und Ländern hälftig zu finanzieren. Das wird si-cherlich auch so geschehen. Wie Sie wissen, spielt dieÖkosteuer dort überhaupt keine Rolle. Im Wesentlichengeht es auch nicht um eine Kompensation einer Ökosteu-erstufe, sondern um die Begegnung der weltweiten Öl-preiskrise. Dies ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

    (Lachen bei der CDU/CSU und der F.D.P. –Dirk Niebel [F.D.P.]: Das ist eine Aufgabe derLänder und Kommunen?)

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Gibt es nocheine weitere Frage an die Bundesregierung? – Das istnicht der Fall. Dann beende ich diese Befragung.

    Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt 2:Fragestunde– Drucksache 14/4122 –

    Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministeriumsfür Bildung und Forschung auf. Zur Beantwortung derFragen ist Herr Kollege Catenhusen bereit.

    Ich rufe die Frage 1 der Abgeordneten Maritta Böttcherauf:

    Welchen Stellenwert hat für die Bundesregierung gegenwärtigdie in der Koalitionsvereinbarung verankerte Zielsetzung einerAbsicherung der verfassten Studierendenschaft durch eine Weiter-entwicklung des Hochschulrahmengesetzes, insbesondere vordem Hintergrund der Überlegungen in Niedersachsen, die verfass-te Studierendenschaft im Landeshochschulgesetz abzuschaffen?

    Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär beider Bundesministerin für Bildung und Forschung: FrauKollegin Böttcher, auf Ihre Frage 1, welchen Stellenwertfür die Bundesregierung die Zielsetzung einer Absiche-rung der verfassten Studierendenschaft im Hinblick aufangebliche Überlegungen in Niedersachsen hat, antworteich Ihnen wie folgt: Wie in der Koalitionsvereinbarungangekündigt, wird die Bundesregierung das Hochschul-rahmengesetz in Abstimmung mit den Ländern fortent-wickeln. Ab Oktober wird eine vom Bundesministeriumfür Bildung und Forschung eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf Ministerebene die Beratungen übernotwendige Änderungen des Hochschulrahmengesetzesaufnehmen. Dabei wird auch die Frage der Absicherungder verfassten Studentenschaft einbezogen werden.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Bitte, Ihre Zu-satzfrage.

    Maritta Böttcher (PDS): Sie haben gesagt, das werdeab Oktober beginnen. Können Sie etwas näher sagen,wann wir mit einer HRG-Novelle zu rechnen haben? Isteventuell angedacht, das im Zusammenhang mit der Re-form des Dienstrechtes zu tun?

    Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär beider Bundesministerin für Bildung und Forschung: Das isteine der Möglichkeiten. Diese Arbeitsgruppe wird noch indiesem Jahr ihre Beratungen abschließen. Dann wird dieBundesregierung auch diese Frage entscheiden. Sie kön-nen davon ausgehen, dass wir uns nach dem bisherigenBeratungsstand bemühen werden, bis etwa Ostern einenGesetzentwurf zu erstellen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich rufe nun dieFrage 2 der Abgeordneten Böttcher auf:

    Sieht die Bundesregierung angesichts der anerkannten Not-wendigkeit des Engagements auch von Hochschulen und For-schungseinrichtungen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassis-mus und Rechtsextremismus den Bedarf einer Erweiterung derAufgaben der verfassten Studierendenschaft nach dem Hoch-schulrahmengesetz?

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  • Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär beider Bundesministerin für Bildung und Forschung: FrauBöttcher, Ihre Frage nach dem Bedarf einer Erweiterungder Aufgaben der verfassten Studierendenschaft nach demHochschulrahmengesetz beantworte ich wie folgt: Dieverfasste Studentenschaft ist eine Körperschaft öffentli-chen Rechts und insoweit ein Zwangszusammenschlussvon Studierenden. Nach § 41 des Hochschulrahmengeset-zes umfasst die landesrechtlich zu regelnde Aufgaben-stellung der verfassten Studentenschaften die Wahrneh-mung der hochschulpolitischen, sozialen und kulturellenBelange der Studierenden, die Pflege der überregionalenund internationalen Studentenbeziehungen sowie dieWahrnehmung studentischer Belange in Bezug auf sämt-liche Aufgaben der Hochschulen nach dem Hochschul-rahmengesetz.

    Deshalb hat beispielsweise das Land Nordrhein-West-falen in Ausfüllung der Handlungsspielräume des Hoch-schulrahmengesetzes in seinem Universitätsgesetz alsAufgaben der verfassten Studentenschaft festgelegt, dasssie unter anderem an der Erfüllung der Aufgaben derHochschulen insbesondere durch Stellungnahmen zuhochschul- oder wissenschaftspolitischen Fragen mitzu-wirken hat und auf der Grundlage der verfassungsmäßi-gen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerlicheVerantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur akti-ven Toleranz ihrer Mitglieder fördern soll. Die Studieren-denschaft und ihre Organe können in Nordrhein-West-falen für die genannten Aufgaben Medien aller Art nutzenund in diesen Medien auch die Diskussion und Veröffent-lichung zu allgemein gesellschaftspolitischen Fragen er-möglichen.

    Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit diesemGesetz der Handlungsspielraum des § 41 Hochschulrah-mengesetz auf beispielhafte Weise präzisiert ist. Für unsist das Engagement der verfassten Studentenschaft gegenFremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremis-mus durch den Spielraum des § 41 Hochschulrahmen-gesetz abgedeckt.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Haben Sie nocheine Zusatzfrage?

    Maritta Böttcher (PDS): Ja, ich habe noch eine Frage. – Was Sie gesagt haben, ist mir bekannt. Ichmöchte erweitert die Frage stellen: Wie steht die Bundes-regierung rechtspolitisch zu dem Sachverhalt, dass bei behaupteten Kompetenzüberschreitungen von Studieren-denschaftsorganen durch Wahrnehmung des allgemein-politischen Mandats eine Art Popularklage erhoben wer-den kann, die dem Verwaltungsrecht im Übrigen fremdist?

    Wolf-Michael Catenhusen, Parl. Staatssekretär beider Bundesministerin für Bildung und Forschung: Wir ha-ben das Problem, dass zu unserem großen Bedauern seiteinigen Jahren die Frage der Auslegung des Handlungs-spielraums des § 41 Hochschulrahmengesetz Gegenstandvon Klagen geworden ist, was zu einer sehr einschnei-

    denden Bedrohung der Situation engagierter Funkti-onsträger der verfassten Studentenschaft geführt hat.

    Wir sehen auf der anderen Seite das Problem, dass wirdurch den Charakter des Hochschulrahmengesetzes alsRahmengesetz des Bundes über Bestimmungen des Rah-mengesetzes nicht die notwendige Präzision erreichenkönnen, die wir eigentlich für die Rechtssicherheit aufdiesem Gebiet gerade im Interesse der engagierten Stu-denten und Studentenschaftsvertreter dringend bräuchten.

    Trotz Ihres Hinweises sehen wir große Schwierigkei-ten, jetzt über eine Novellierung des Hochschulrahmen-gesetzes diese notwendigen Klarheiten zu schaffen. Wirvertreten die Auffassung, dass auch andere Bundesländer– etwa nach dem Beispiel von Nordrhein-Westfalen –dort, wo solche Rechtsfälle anhängig werden, die not-wendigen Präzisierungen über die eigenen Landeshoch-schulgesetze vornehmen sollten. Das ist möglich undkann auch zur Sicherheit des Umgangs mit dieser schwie-rigen Materie auf allen Seiten beitragen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Weitere Zusatz-fragen liegen nicht vor. Ich danke Ihnen, Herr Staatsse-kretär.

    Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Fragenwird der Parlamentarische Staatssekretär Mosdorf beant-worten.

    Ich rufe die Frage 5 des Abgeordneten Koppelin auf:Teilt die Bundesregierung die Meinung des Bundesministers

    der Verteidigung, Rudolf Scharping, dass die Genehmigung fürden Export einer Munitionsfabrik für die Türkei nur hätte abge-lehnt werden können, wenn gleichzeitig ein erheblicher Vertrau-ensschaden „in Kauf genommen worden wäre“ („Spiegel“ vom4. September 2000)?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Frau Präsiden-tin, Herr Koppelin, ich würde ganz gern die Fragen 5 und 6 zusammenhängend beantworten.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Dann rufe ichaußerdem die Frage 6 des Abgeordneten Koppelin auf:

    Teilt die Bundesregierung die Meinung des Bundesministersder Verteidigung, Rudolf Scharping, dass die Genehmigung fürden Export einer Munitionsfabrik für die Türkei erteilt werdenmusste, da „die Türkei NATO-Partner ist und schon wegen ihrergeografischen Lage von enormer strategischer Bedeutung ist“(„Spiegel“ vom 4. September 2000)?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Die Bundes-regierung hat vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigungdurch das Bundesausfuhramt den Fall sorgfältig geprüftund die Ausfuhr gebilligt. Dabei wurden die Einzelas-pekte des Falls untersucht. Hierbei spielten auch bündnis-politische Aspekte und vorangegangene positive Be-scheide auf Voranfragen eine Rolle.

    Im Übrigen kommentiert die Bundesregierung nichtdie Äußerungen von Bundesministern in Zeitungsinter-views.

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  • Jürgen Koppelin (F.D.P.): Herr Staatssekretär darfich Sie zu Ihrer letzten Bemerkung fragen, ob es eine neueEntscheidung der Bundesregierung ist, dass sie Äußerun-gen von Bundesministern nicht mehr kommentiert?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Ich glaube, esgibt kein Amt der Bundesregierung, das regelmäßig dieÄußerungen und Interviews von Bundesministern kom-mentiert. Davon ist mir nichts bekannt.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Ich bin gern bereit, Ihnenda behilflich zu sein, und nenne zum Beispiel den Staats-sekretär im Bundespresseamt.

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Der kommen-tiert keine Interviewäußerungen vom Verteidigungsmi-nister oder von anderen Ministern.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Kommen wir zu den Fra-gen!

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Zwei haben Sieschon verbraucht.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Das weiß ich. Ich weißauch, dass von dieser Regierung kaum Antworten zu be-kommen sind. Wir versuchen es trotzdem.

    Herr Staatssekretär, können Sie mir einmal den Unter-schied erklären zwischen einer Munitionsfabrik und derLieferung von Panzern? Sie lehnen ja die Lieferung vonPanzern ab, weil man befürchtet, dass sie gegen Kurdeneingesetzt werden. In Bezug auf Munition haben Sie dieseBefürchtung nicht?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Ich kann dieFrage nicht nachvollziehen, weil wir keinen Antrag füreine Panzerlieferung vorliegen haben.

    Jürgen Koppelin (F.D.P.): Da es um Vertrauens-schutz geht, darf ich Sie weiter fragen: Behaupten Sie,dass eine Zusage bereits durch die alte Bundesregierung,also vor dem Regierungswechsel, erfolgt ist? Das würdebedeuten, dass solche Anträge über drei Jahre bearbeitetwerden müssen, bis darüber entschieden wird. Oder istmeine Information richtig, dass diese Regierung die An-frage bekommen und darüber entschieden hat? Wie beur-teilen Sie in diesem Zusammenhang die Äußerungen Ih-res grünen Koalitionspartners?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Verehrter HerrKollege Koppelin, ich darf Sie darauf hinweisen, dass dieFirma Fritz Werner Industrie-Ausrüstungen GmbHlangjährige Geschäftsbeziehungen in die Türkei hat, dass

    sie seit langem Munition des älteren NATO-Standards lie-fert und dass sie jetzt dabei ist, die bestehende Struktur zuerweitern, um auch Munition des neuen Standards liefernzu können, dessen Produktion entsprechende Technolo-gieanlagen erfordert. Die deutsche Firma ist als Führer ei-nes deutsch-belgisch-französischen Konsortiums aufge-treten. In der Tat – da haben Sie völlig Recht – gab es alteAnfragen und viele Voranfragen, die bindend waren. DieBundesregierung betrachtet diesen Fall als Altfall.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Kolb.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Siehaben gesagt, es gebe keine aktuelle Notwendigkeit, dieLieferung einer Munitionsfabrik mit der Lieferung vonPanzern zu vergleichen. Ein Antrag sei nicht gestellt. Ichfrage deshalb nach, ob Sie über einen entsprechenden An-trag, wenn er gestellt würde, analog entscheiden würden,das heißt, ob Sie aus bündnispolitischen Gründen die Not-wendigkeit der Lieferung einer Munitionsfabrik bejahenwürden. Wie gedenken Sie mit einem solchen Antrag um-zugehen?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Herr KollegeKolb, wir haben, wie Sie sich sicherlich erinnern werden,am 19. Januar dieses Jahres Grundsätze verabschiedet, dieeine genaue Prüfung aller Aspekte verlangen. Das wirdauch für neue Anträge gelten. Aber es gibt im Momentkeine Anträge. Sie werden verstehen – das haben Sie,glaube ich, nicht anders gehandhabt –, dass ich mich hierzu noch nicht gestellten Anträgen nicht hypothetischäußern möchte.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Niebel.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Sie habeneben zum Ausdruck gebracht, dass die Bundesregierungin diesem Fall von einem Altfall ausgeht. Können Sie mirerklären, weshalb die Bundesregierung drei Jahre bzw.zumindest mehr als zwei Jahre benötigt hat, um über dieLieferung der Munitionsfabrik zu entscheiden, wenn Sietatsächlich von einer rechtlichen Verpflichtung zur Liefe-rung ausgegangen sind? Welche verwaltungstechnischenProbleme haben dafür gesorgt, dass dieser Entschei-dungsprozess nicht schneller abgeschlossen werdenkonnte?

    Siegmar Mosdorf, Parl. Staatssekretär beim Bundes-minister für Wirtschaft und Technologie: Herr KollegeNiebel, ich habe nicht gesagt, dass es drei Jahre gedauerthat. Das hat Ihr Kollege Koppelin behauptet.

    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Sie haben doch von dreiJahren geredet!)

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  • – Nein, Sie haben von drei Jahren geredet. Es wäre natür-lich besser für das Land, wenn wir schon drei Jahre regie-ren würden. Aber das ist eine andere Sache.

    (Zuruf des Abg. Jürgen Koppelin [F.D.P.])

    – Herr Koppelin, Sie haben doch nicht einmal einenLKW-Führerschein.

    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Ich habe den Zweier!)

    – Herr Niebel, das ist vorbildlich: Bundeswehr und Füh-rerschein Klasse II!

    Zurück zu Ihrer Frage, Herr Kollege Niebel: Es wur-den ganz offensichtlich schon frühzeitig, also schon unterder alten Bundesregierung – insofern haben Sie mit dendrei Jahren nicht ganz Unrecht –, Voranfragen und An-träge gestellt, weil sich die Hersteller in einem schwieri-gen Prozess befanden, nämlich einerseits der Erweiterungeiner bestehenden Fabrik und andererseits der Bildung ei-nes deutsch-belgisch-französischen Konsortiums. Unslag der entsprechende Antrag erst in diesem Frühjahr vor.Über diesen ist dann sehr rasch entschieden worden.

    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Dann haben Sie denAntrag gekriegt?)

    – Das ist doch nichts Neues. Rechtsbindungen bestandenschon vorher. Das war die Antwort auf die Frage vonHerrn Koppelin.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Es gibt keineweiteren Zusatzfragen zu den Fragen 5 und 6. Der Voll-ständigkeit halber sage ich, dass die Fragen 3 und 4schriftlich beantwortet werden.

    Wir kommen jetzt zu Frage 7 des AbgeordnetenHartmut Koschyk. – Er ist nicht anwesend. Es wird ver-fahren, wie in der Geschäftsordnung vorgesehen.

    Wir kommen nun zum Geschäftsbereich des Bundes-ministeriums für Arbeit und Sozialordnung. Zur Beant-wortung steht die Parlamentarische StaatssekretärinUlrike Mascher zur Verfügung.

    Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Dirk Niebel auf:Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Bearbeitungs-

    frist für die Erteilung von Arbeits- und Aufenthaltsgeneh-migungen, die für ausländische Computerexperten per Verord-nung innerhalb einer Woche abgewickelt werden – die sogenannte Green Card –, auch für ausländische Arbeitskräfte, diein Deutschland an Projekten beteiligt sind und den Regelungender Anwerbestoppausnahmeverordnung unterliegen, ebenfalls aufeine Woche verkürzt werden könnte, und, wenn nein, warumnicht?

    Bitte, Frau Parlamentarische Staatssekretärin Mascher.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Abgeordne-ter Niebel, die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtignicht, die in § 7 Abs. 1 der Verordnung über dieArbeitsgenehmigung für hoch qualifizierte ausländischeFachkräfte der Informations- und Telekommunikations-technologie getroffene Regelung, nach der die Arbeits-ämter innerhalb einer Woche über die Erteilung der Ar-beitserlaubnis für ausländische IT-Fachkräfte bzw. deren

    Zusicherung entscheiden sollen, auf andere Ausnahmenvom Anwerbestopp zu übertragen.

    Ziel der besonderen Regelung für Computerexpertenist es, die Unternehmen durch ein beschleunigtes Verfah-ren für die Erteilung der Arbeitserlaubnis im internationa-len Wettbewerb um die besten IT-Fachkräfte zu unterstüt-zen. Eine Verkürzung des Bearbeitungsverfahrens ist indiesen Fällen deshalb möglich, weil es sich um einen klarund einfach definierten sowie – im Gegensatz zu den Fäl-len der Anwerbestoppausnahmeverordnung – von vorn-herein auch zahlenmäßig begrenzten Personenkreis han-delt. Dagegen wurden von den Arbeitsämtern im Rahmender Ausnahmen vom Anwerbestopp allein im vergange-nen Jahr über 300 000 Arbeitserlaubnisse erteilt.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Niebel, bitte.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Frau Staatssekretärin, dieAnwerbestoppausnahmeverordnung regelt Ausnahmenvom generellen Anwerbestopp. Diese Ausnahmen sindselbstverständlich in der selbigen Verordnung klar umris-sen und genau geregelt, weil sie sonst nicht handhabbarwären. Was spricht dagegen, dass diese Kräfte, für die ex-tra eine Ausnahme geschaffen worden ist, in der deut-schen Wirtschaft ebenso dringend gesucht werden wieFachkräfte in der IT-Branche?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Bei der IT-Branche ist eine zahlenmäßige Abgrenzung möglich,die Sie bei den anderen – ohne Zweifel klar definierten –Ausnahmen der Anwerbestoppausnahmeverordnung sonicht vornehmen können.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine weitere Zu-satzfrage des Kollegen Niebel.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Frau Staatssekretärin, es ist lo-benswert, dass im Rahmen der so genannten Green Carddie Arbeitsverwaltung offenkundig in der Lage ist, inner-halb einer Woche zumindest über die Zusicherung der Ar-beitserlaubnis zu entscheiden. Aus welchem Grund ist esso viel schwieriger, über einen Arbeitserlaubnisantrag beiAusländern, die sich bereits im Inland befinden, zu ent-scheiden, wenn – das wissen wir doch alle – eine Min-destprüffrist von vier Wochen vorgeschrieben ist?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Niebel, auchSie wissen, dass die Prüffrist festgelegt wurde, weil essich um eine Arbeitsmarktprüfung handelt. Angesichtsder noch immer sehr hohen Arbeitslosigkeit – im Momentgeht sie glücklicherweise zurück – halte ich es im Rahmeneiner verantwortlichen Politik für notwendig, dass wir un-tersuchen, ob auch inländische Arbeitssuchende infragekommen und wie die Auswirkungen auf inländische Ar-beitssuchende sind.

    (Dirk Niebel [F.D.P.]: Das verfolgt Sie dienächsten zwei Jahre!)

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Parl. Staatssekretär Siegmar Mosdorf

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  • Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ich rufe jetzt dieFrage 9 des Abgeordneten Klaus Hofbauer auf:

    Wie viele Arbeitsgenehmigungen sind für tschechische Bür-gerinnen und Bürger im Rahmen der Grenzgängerregelung in derostbayerischen Region – möglichst aufgeteilt nach Arbeitsamts-bezirken – erteilt worden und welche Erfahrungen liegen im Zu-sammenhang damit vor?

    Bitte, Frau Staatssekretärin.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr KollegeHofbauer, im Jahre 1999 wurden für tschechische Bürge-rinnen und Bürger im Landesarbeitsamtsbezirk Bayern796 Arbeitsgenehmigungen für die erstmalige Beschäfti-gung, 4 135 für die Fortsetzung der Beschäftigung und1 794 für eine erneute Beschäftigung erteilt. Eine Diffe-renzierung der Zahlen nach Arbeitsamtsbezirken der ost-bayerischen Region war kurzfristig leider nicht möglich.Die Arbeitsgenehmigungserteilung erfolgt durch das ört-lich zuständige Arbeitsamt nach einer Einzelfallprüfung.Herauszuhebende Erfahrungen mit der Grenzgängerrege-lung gibt es nicht.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Möchten Sieeine Zusatzfrage stellen? – Bitte.

    Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Frau Staatssekretärin,es wundert mich etwas, dass es im Rahmen der Grenz-gängerregelung keine Erfahrungswerte gibt. Diese Grenz-gängerregelung gibt es eigentlich schon seit zehn Jahren.Ich komme aus der Region in unmittelbarer Nähe zurtschechischen Grenze. Wir haben dort zum Teil sehr posi-tive Erfahrungen mit der Grenzgängerregelung gemacht.

    Im Zuge der Osterweiterung müssen wir uns Gedankenmachen, wie es mit dem Arbeitsmarkt, insbesondere mitden Übergangsregelungen, weitergeht. Deshalb frage ichSie: Wie soll eine Übergangsregelung zur Bekämpfungdes sehr starken Lohngefälles zwischen deutscher undtschechischer Seite konkret aussehen? Können Sie sichInstrumente vorstellen, mit denen wir bereits jetzt diegrenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebietdes Arbeitsmarktes verstärken? Wir könnten zum Beispielin Teilbereichen, wo deutsche Jugendliche nicht zur Ver-fügung stehen, tschechische Jugendliche nach unserenGrundsätzen ausbilden, um in den nächsten Jahren, alsonach der Osterweiterung, Fachkräfte von dort zu bekom-men.

    Ich weiß nicht, mit welcher Strategie, mit welchemkonkreten Konzept die Bundesregierung ans Werk geht.Ich glaube, es handelt sich um eine für die Menschen indieser Grenzregion sehr wichtige Frage. Es handelt sichaber auch um ein wirtschaftliches Problem, weil Fach-kräfte auf beiden Seiten der Grenze gefragt sind. Es gehtdarum, die Zusammenarbeit vor Ort zu praktizieren.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Abgeordne-ter Hofbauer, es gibt ohne Zweifel positive Erfahrungen.Ich habe Ihnen auch gesagt, dass wir – jedenfalls so kurz-fristig – keine differenzierten Ergebnisse hinsichtlich der

    Arbeitsgenehmigungen mitteilen können. Ich denke aber,dass wir Ihnen das aufgeschlüsselt geben können, wennSie uns noch ein bisschen Zeit lassen. Wir führen derzeitdie Diskussion über eventuelle Übergangsregelungen fürdie Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Das Arbeitsministe-rium ist der Meinung, dass wir solche Übergangsregelun-gen brauchen, aber wir befinden uns im Moment noch ineinem Diskussionsprozess darüber, wie diese Übergangs-regelungen auch unter Berücksichtigung der Interessender Beitrittskandidaten – Polen, Tschechien, Ungarn undder anderen Länder – aussehen können.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Niebel.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Frau Staatssekretärin, Sie habeneben zum Ausdruck gebracht, dass allein im Rahmen dertschechischen Grenzgängerregelung insgesamt 6 725 Ar-beitserlaubnisse erteilt worden sind; das ist die Summeder von Ihnen genannten Zahlen. Auf meine vorhin ge-stellte Frage haben Sie festgestellt, dass nach der Anwer-bestoppausnahmeverordnung über 300 000 Arbeitser-laubnisse erteilt worden sind. Im Rahmen der sogenannten Green Card wird von bis zu 20 000 Arbeitser-laubnissen gesprochen. Nun wissen wir, dass es Grenz-gängerregelungen auch mit anderen Nachbarn der Bun-desrepublik Deutschland und Fachkräftemangel auch inanderen Branchen als in der IT-Branche gibt. Aus wel-chem sachlich nachvollziehbaren Grund sind Sie der An-sicht, dass es nicht sinnvoller wäre, Arbeitsmigration imRahmen einer gesetzlichen Zuwanderungsregelung zu re-geln, sodass Transparenz und Rechtssicherheit für diedeutsche Wirtschaft und die wandernden Menschen be-stehen?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Zum einen zeigendie Zahlen – sie sind nicht für die Grenzgänger allein aus-gewiesen, sondern betreffen Genehmigungen des Landes-arbeitsamtes Bayern –, dass wir durchaus flexibel auf denArbeitskräftebedarf reagieren. Darüber hinaus ist ange-sichts der hohen Arbeitslosigkeit in unserem eigenenLand immer sorgfältig zu prüfen, wieweit wir Arbeitssu-chenden in Deutschland durch Qualifizierung und durchbessere Vermittlungschancen wieder eine Eingliederungin den Arbeitsmarkt ermöglichen. Darüber hinaus wissenwir ja, dass wir mit der Osterweiterung – wie auch immerdie Übergangsregelungen aussehen werden – ein erhebli-ches Arbeitskräfteangebot aus den Beitrittsstaaten dazu-bekommen. Ich denke, hier muss man sorgfältig und be-hutsam vorgehen, um die Arbeitsmarktsituation zumBeispiel für ältere deutsche Arbeitslose nicht dramatischzu verschlechtern.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Dr. Seifert.

    Dr. Ilja Seifert (PDS): Frau Kollegin Staatssekretärin,ich darf vielleicht zunächst einmal davon ausgehen, dassSie nicht nur dem Kollegen Hofbauer die detaillierten

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000 11493

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  • Zahlen für Bayern, sondern uns allen oder wenigstens mirauch die Zahlen für Thüringen und Sachsen zukommenlassen können. Meine Frage lautet aber: In welcher Formfindet denn Zusammenarbeit auf Regierungsebene statt,um das Lohngefälle und sonstige Gefälle an der Grenzeabzubauen und zwar auf beiden Seiten? Es wäre für unssicherlich sehr nützlich, wenn auf der tschechischen Seitedie Löhne steigen würden, damit dieses Gefälle nicht sogroß ist. Ich freue mich, dass gerade heute eine Delega-tion des Sozial- und Gesundheitsausschusses des tsche-chischen Parlaments hier bei uns ist. Vielleicht gibt esähnliche Kontakte auch auf Regierungsebene, die unshierbei etwas voranbringen.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Seifert, wiralle gehen nach den Erfahrungen mit den Beitritten der südeuropäischen Länder davon aus, dass sich durch denBeitritt zur EU die wirtschaftliche Entwicklung und damitauch die Lohn- und Gehaltssituation der Menschen in denBeitrittsländern verbessern wird. Die Erfahrungen habendas gezeigt. Wir gehen davon aus, dass sich das Lohn- undGehaltsgefälle – sicher nicht rasch, aber doch in einem ab-sehbaren Zeitraum – verbessern wird.

    Ich sage Ihnen zu, dass Sie die Zahlen für Thüringenund Sachsen bekommen.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Damit kommenwir zur Frage 10 des Abgeordneten Klaus Hofbauer.

    Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, im Hinblick aufdie EU-Osterweiterung die geltende Grenzgängerregelung alsÜbergangsregelung nach dem Beitritt Tschechiens zur Europä-ischen Union für einen noch festzulegenden Zeitraum beizube-halten?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Hofbauer, im Rahmen der Osterweiterung hat sich dieBundesregierung für angemessene Übergangsregelungenbis zur Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit ausge-sprochen, um wirtschaftliche und soziale Brüche zu ver-meiden. Darüber haben wir ja gerade geredet. Wie solcheÜbergangsregelungen konkret mit den mittel- und osteu-ropäischen Kandidatenländern auszugestalten sind, istderzeit noch nicht Gegenstand der Beratungen auf EU-Ebene.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Möchten Sieeine Zusatzfrage stellen, Herr Kollege Hofbauer?

    Klaus Hofbauer (CDU/CSU): Frau Staatssekretärin,ich bin angesichts der Tatsache, dass es sich um einThema handelt, das die Menschen brennend interessiertund das bald akut wird, schon ein bisschen enttäuscht da-rüber, dass man noch keine Strategie entwickelt und keineÜberlegungen darüber angestellt hat, wie dieses konkretumgesetzt werden soll. Gibt es einen Zeitplan bzw.Überlegungen dazu, wann die Bundesregierung hierüberGespräche anfangen wird? Bis wann wird man intern eineStrategie festlegen, wie man das umsetzen kann? Vor al-

    len Dingen interessiert mich, wann wir mit der konkretenZusammenarbeit beginnen können. Wir sollten nicht war-ten, bis die Osterweiterung erfolgt, denn dann stehen wirhilflos da und wissen nicht, wie es weitergeht; das sage ichjetzt ein bisschen überspitzt.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Hofbauer, Sie haben doch gerade selber sehr anschaulichbeschrieben, welche Formen der Zusammenarbeit esschon gibt und dass wir nicht dastehen und warten, bis derBeitritt vollzogen ist, sondern dass gerade in den Regio-nen die Zusammenarbeit immer mehr ausgeweitet wird.Ich bitte aber angesichts der Sensibilität dieses Themas –sowohl für die Beitrittsländer als auch für die Bundesre-publik Deutschland – um Verständnis, dass wir uns mit ir-gendwelchen Ankündigungen sehr zurückhalten, bevorwir darüber nicht mit den anderen EU-Partnern eine Ver-ständigung erreicht haben. Alles andere wäre wirklichkontraproduktiv.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Singhammer.

    Johannes Singhammer (CDU/CSU): Frau Staatsse-kretärin, trifft es zu, dass es bei der Grenzgängerregelungeine entsprechende Zielvorgabe der Bundesregierunggibt, aber nicht bei der so genannten Übergangsregelung?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Ich kann Ihnendazu jetzt nichts sagen. Ich habe darüber keine präzisenInformationen. Aber wenn Sie möchten, kann ich Ihnendie Frage gerne schriftlich beantworten.

    Johannes Singhammer (CDU/CSU): Gerne!

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Es gibt keineweiteren Zusatzfragen.

    Die Fragen 11 und 12 werden auf Wunsch der Abge-ordneten Heidi Knake-Werner schriftlich beantwortet.

    Das Gleiche gilt für die Fragen 13 und 14.

    Wir kommen jetzt zur Frage 15 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert:

    Wie ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Bericht im„Gelben Dienst“ 17/2000 vom September 2000 zu bewerten, dassdie Erarbeitung eines Sozialgesetzbuches IX gestoppt worden sei,weil der vorliegende Referentenentwurf auf Druck der Fraktionder SPD zurückgezogen werden musste, und wie beabsichtigt sie,die Arbeit an diesem Gesetzesvorhaben weiterzuführen?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Ich möchte gernedie Fragen 15 und 16 gemeinsam beantworten.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Ist der Fra-gesteller damit einverstanden? – Ja. Dann rufe ich auchdie Frage 16 auf:

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Dr. Ilja Seifert

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  • Trifft es außerdem zu, dass die „zuständigen Autoren“ des Re-ferentenentwurfs für ein SGB IX sich geweigert hätten, politischeVorgaben der Koalitionsparteien bei der Erarbeitung einesSGB IX umzusetzen, und wenn ja, welche praktischen Konse-quenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

    Bitte schön, Frau Staatssekretärin.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Dr. Seifert,Sie beziehen sich auf eine Darstellung im „GelbenDienst“ über die Erstellung des SGB IX, also der Zusam-menführung des Rehabilitationsrechtes. Meine Antwort,Herr Dr. Seifert, lautet: Die von Ihnen zitierte Darstellungim „Gelben Dienst“ entbehrt zum Glück jeder Grundlage.Die Erarbeitung eines Neunten Buches des Sozialgesetz-buches, also des SGB IX, geht zügig voran. Alle Speku-lationen, die im „Gelben Dienst“ angestellt worden sind,haben überhaupt keine sachliche Grundlage.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Bitte, Sie kön-nen Zusatzfragen stellen.

    Dr. Ilja Seifert (PDS): Frau Staatssekretärin, das kannman ja vielleicht als positive Nachricht auffassen, obwohlder „Gelbe Dienst“ gewöhnlich durchaus gut informiertist. Es lässt sich aber nicht leugnen, sondern es ist viel-mehr deutlich zu erkennen, dass die Bundesregierung beiihrer Prioritätensetzung deutliche Veränderungen vorge-nommen hat. Ursprünglich hieß es immer: SGB IX, SGBIX, SGB IX. Jetzt wurde zunächst einmal die Novellie-rung des Schwerbehindertengesetzes vorgezogen. Zurzeitist von einem Gleichstellungsgesetz die Rede. Vom SGB IX wird momentan eigentlich kaum geredet. Wiekommt das und wie kann man diese veränderte Schwer-punktsetzung erklären?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Es gibt keine ver-änderte Schwerpunktsetzung. Nach wie vor werden dieArbeiten am Referentenentwurf für das SGB IX intensivvorangetrieben. Aber es ist vielleicht auch für Sie nach-vollziehbar, dass die Zusammenführung der Regelungenvon – ich glaube, neun – unterschiedlichen Rehabi-litationsträgern eine Menge Abstimmungsbedarf und sehrviele Gespräche nach sich zieht und dass das kein ganzeinfaches Unterfangen ist. Aber wir werden den Referen-tenentwurf bis zum Ende dieses Jahres – das sind nochdrei Monate – fertig stellen.

    Wir werden allerdings auch die Arbeiten an einemGleichstellungsgesetz mit Nachdruck voranbringen. Diesmüsste an sich auch von Ihnen gewünscht sein.

    Dr. Ilja Seifert (PDS): Selbstverständlich bin ich fürdas Gleichstellungsgesetz. Das ist gar keine Frage. Ichhoffe nur, dass es gut ausgestaltet wird.

    Zurück zum SGB IX: Wollen Sie bis Ende des Jahreseinen fertigen Referentenentwurf oder einen Kabinettsbe-schluss haben? Das ist ein kleiner Unterschied. Immerhindarf ich darauf hinweisen, dass schon mindestens fünfoder sieben Referentenentwürfe im Umlauf sind. Sie ha-

    ben sich immer wieder sehr schnell verändert. Es gab sehrviel Kritik von den betroffenen Organisationen, sowohlvon den Rehaträgern als auch von den Behindertenorga-nisationen.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Dr. Seifert, was im Umlauf ist und wovon auch Sie Exemplare haben, sind Arbeitsentwürfe, die intensiv dis-kutiert worden sind. Es geht hier um sehr komplizierteund detailreiche Regelungen, die man nicht nur mit Über-schriften diskutieren kann. Vielmehr braucht man Formu-lierungen. Wenn ein solcher Arbeitsprozess nicht mehrmöglich ist, wenn er immer mit dem Verdikt versehenwird, hier werde nachgebessert, dann ist eine vernünftigeGesetzgebungsarbeit gerade bei einer so komplexen Ma-terie nicht mehr möglich.

    Ich denke, dass es wichtig ist, mit allen Beteiligten – den Betroffenenverbänden, den Rehabilitationsträgern,den Anbietern in diesem Bereich – intensive Gesprächeaufgrund konkreter Formulierungen zu führen, die Erfah-rungen auszuwerten und dann die Formulierungen zu än-dern und zu ergänzen. Ich empfinde das als einen positi-ven Prozess. Ich bedaure, wenn das mit negativenVorzeichen geschieht.

    Ein solcher Prozess dauert. Das geht nicht von heuteauf morgen. Aber Sie können versichert sein, dass dieBundesregierung nach wie vor einen Schwerpunkt ihrerGesetzgebungsarbeit im Bereich der Sozialpolitik imSGB IX sieht.

    Dr. Ilja Seifert (PDS): Frau Staatssekretärin, die breiteDiskussion dieses Prozesses in vielen Gremien und mitsehr vielen Betroffenen halte ich für positiv. Das ist über-haupt kein Verdikt. Das will ich ganz ausdrücklich sagen.

    Dennoch möchte ich noch einmal nachfragen, wie esnach gegenwärtigem Stand um die inhaltliche Ausgestal-tung bestellt ist. Die Eckpunkte, die im vergangenenHerbst vorgestellt wurden, sind in weiten Kreisen durch-aus positiv aufgenommen worden. Aber alle darauf fol-genden – wie Sie jetzt sagen – „Arbeitsentwürfe“ sindkeine Nachbesserungen, sondern eher „Nachschlechte-rungen“ gewesen. Deswegen würde mich interessieren,wie verbindlich die Eckpunkte jetzt noch für diejenigensind, die an diesen Entwürfen arbeiten. Haben sich da Ver-änderungen ergeben, die inhaltliche Akzentverschiebun-gen mit sich bringen?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Dr. Seifert, Eckpunkte sind sozusagen Behälter, die aus-gefüllt, sind Überschriften, die konkretisiert werden müs-sen. Ich will gar nicht abstreiten, dass sich mit den Eck-punkten hohe Erwartungen verbunden haben, die jetzt inder Konkretisierung vielleicht nicht vollständig erfülltwerden. Aber nach wie vor sind die Eckpunkte die Orien-tierung für das SGB IX. Sie sind nach wie vor die gültigeBeschlusslage der Koalitionsfraktionen. An ihnen orien-tiert sich das Arbeitsministerium bei der Erarbeitung

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

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  • dieses Gesetzentwurfes. Sie sind nicht außer Kraft gesetztoder in die Schublade gelegt worden. Sie sind nach wievor das Raster, an dem sich die konkrete Ausgestaltungdes SGB IX orientiert.

    Dr. Ilja Seifert (PDS): Sie gehen also davon aus, dasssich die dann vorliegenden Texte an den Vorgaben derEckpunkte messen lassen können. Anders ausgedrückt:Wenn sie weit hinter diesen Vorstellungen zurückbleiben,dann wundern Sie sich also nicht über die zu erwartendeKritik.

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Dr. Seifert, ich hoffe, dass wir dann, wenn der Gesetzent-wurf vorliegt, nicht nur eine Diskussion darüber habenwerden, welche Erwartungen vielleicht nicht voll erfülltsind, sondern auch darüber, was wir an Positivem in demSGB IX erreicht haben. Ich bin davon überzeugt, dass dasPositive, das wir hinsichtlich der Verbesserung der Situa-tion der Betroffenen erreichen, gegenüber dem weit über-wiegt, was sich nicht ganz so leicht realisieren lässt.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Herr KollegeKolb.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Frau Staatssekretärin,die Komplexität der Materie des Behindertenrechts ist, soglaube ich, auch schon zu Beginn der Arbeiten allen Be-teiligten bekannt gewesen. Nachdem jetzt anderthalbJahre Arbeit am Referentenentwurf hinter Ihnen liegen –nach Ihren Angaben liegen nur noch drei Monate vor Ih-nen –, müsste doch allmählich ein Umriss des Re-ferentenentwurfs sichtbar sein. Ich sage das vor dem Hin-tergrund, dass die SPD in der Opposition immer denEindruck vermittelt hatte, sie wisse, auf was es ankommeund was dann geschehen solle.

    (Konrad Gilges [SPD]: Das wissen wir auch inder Regierung!)

    Kann es sein, dass sich Ihre hehren Ankündigungen,die Sie damals gemacht haben, heute nicht mit den Spar-anforderungen des Finanzministers in Einklang bringenlassen? Insbesondere frage ich: Wie sieht es mit der Nach-rangigkeit der Sozialhilfe aus? Dieser Punkt müsste dochauch wegen der Auswirkung auf die Finanzen allmählichklargestellt werden: Wird sie beseitigt oder nicht?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Herr Dr. Kolb, wir wollen die sehr schmerzhafte Erfahrung deralten Regierungskoalition vermeiden. Damals hat zwarein Referentenentwurf vorgelegen, aber alle Verbände ha-ben gesagt: Legt diesen Referentenentwurf bitte wieder indie Schublade! Dieses Gesetz hilft uns nicht weiter.

    Wir wollen versuchen, mithilfe intensiver Gesprächeauch mit den örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträ-gern einen Referentenentwurf und dann einen Gesetzent-wurf vorzulegen, der den Betroffenen hilft, der die un-

    übersichtliche Materie des Behindertenrechts vernünftigordnet und der die Zeit zwischen Antragstellung auf Maß-nahmen zur Rehabilitation und dem Beginn dieser Maß-nahmen signifikant verkürzt. Es gibt Antragszeiten, dieüber ein Jahr hinausgehen. Herr Niebel, es wäre sehrschön, wenn Sie bei diesem Punkt einmal nachbohrenwürden.

    Wir werden einen Gesetzentwurf vorlegen, dessenUmrisse nicht nebelhaft, sondern deutlich sichtbar sind.Sie haben aber in der Tat einen schwierigen Punkt ange-sprochen. Wir müssen zu einer vernünftigen Regelungkommen. Ich denke, wir haben sie jetzt gefunden. Siekönnen das alles nachlesen.

    (Zuruf des Abg. Dirk Niebel [F.D.P.])

    – Herr Niebel, Sie haben es erkannt.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Es ist schade, dass Sieauf diesen Zwischenruf so reagiert haben, Frau Staatsse-kretärin. Ich wollte nämlich gerne wissen, ob Sie viel-leicht sozusagen ein bisschen die Decke lupfen und sagenkönnten, in welche Richtung die Regelung geht. Was istalso mit der Nachrangigkeit?

    Ulrike Mascher, Parl. Staatssekretärin beim Bundes-minister für Arbeit und Sozialordnung: Ich kann Ihnen lei-der nicht die Freude machen, es als Erster zu erfahren. Siewerden das im Gesetzentwurf nachlesen können, so wiees im parlamentarischen Verfahren üblich ist.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Gibt es zu die-sem Punkt weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.Wir verlassen damit diesen Geschäftsbereich. Ich dankeIhnen, Frau Staatssekretärin Mascher.

    Ich rufe jetzt den Geschäftsbereich des Bundesminis-teriums der Verteidigung auf. Die Fragen wird der Parla-mentarische Staatssekretär Walter Kolbow beantworten.

    Ich rufe zunächst die Frage 17 des AbgeordnetenGünther Friedrich Nolting auf:

    Sind nach Auffassung der Bundesregierung die Verwen-dungsoptionen von Gewehrmunition und Kampfpanzern bei eventuellen Einsätzen der türkischen Armee gegen Kurden gleichoder teilt sie meine Meinung, dass Kampfpanzer eher für rein mi-litärische Auseinandersetzungen geeignet sind?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Frau Präsidentin, wenn Sie ge-statten, möchte ich die beiden Fragen des KollegenNolting zusammen beantworten, da sie in einem Zusam-menhang stehen.

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Ich stelledann auch mehrere Fragen!)

    – Aber selbstverständlich, Herr Kollege.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Sie können dannbis zu vier Zusatzfragen stellen. Ich rufe also noch dieFrage 18 des Abgeordneten Günther Friedrich Noltingauf:

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Parl. Staatssekretärin Ulrike Mascher

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  • Wie beabsichtigt die Bundesregierung die von ihr möglicher-weise befürchteten Einsätze von Kampfpanzern der türkischenArmee gegen Kurden zu verhindern, wenn diese von Drittstaatengeliefert werden, oder ist sie nicht vielmehr meiner Meinung, dassein derartiger Einsatz am ehesten durch eine mit vertraglichenAuflagen verbundene Lieferung von Leopard 2 zu vermeidenwäre?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Zu Ihrer ersten Frage, lieber Kol-lege Nolting. Handwaffen und Kampfpanzer haben ver-schiedene Verwendungsmöglichkeiten. Da ihr Einsatzdurch eine Vielzahl von Faktoren – wie beispielsweiseWitterung, Tageszeit und Geländebedeckung – beein-flusst wird, lässt sich die Frage nicht generell be-antworten, sondern bedarf der Betrachtung der jeweiligenSituation.

    Zu Ihrer zweiten Frage. Auf die Lieferung von Rüs-tungsgütern durch Drittstaaten hat die Bundesregierung,wie Sie wissen, keinen Einfluss.

    Ihre eigenen rüstungspolitischen Entscheidungen wer-den im Bundessicherheitsrat – auch das ist bekannt – aufder Grundlage der neu gefassten politischen Grundsätzefür den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüs-tungsgütern vom 21. Januar 2000 getroffen. Bei diesenEntscheidungen würdigt die Bundesregierung die Situa-tion im Empfängerland, insbesondere die Menschen-rechtslage. Grundsätzlich stehen der Bundesregierungrechtliche Instrumente zur Verfügung, um beispielsweiseden Endverbleib im Empfängerland zu sichern. Wie beiden Fragen 5 und 6 in dieser Fragestunde schon gesagtworden ist, stellt sich diese Frage im Augenblick nicht, dakein Antrag der Türkei vorliegt.

    Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Herr Staatsse-kretär, hat denn die Bundesregierung eine Lieferung von1 000 Kampfpanzern Leo 2 in die Türkei bereits abschlä-gig beschieden? Sie wissen, dass es eine entsprechendeAussage des Fraktionsvorsitzenden der SPD gegeben hat.Sie sind davon wahrscheinlich genauso überrascht wor-den wie ich.

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Da ich nicht Mitglied des Bun-dessicherheitsrates bin,

    (Günther Friedrich Nolting [F.D.P.]: Aber HerrStruck auch nicht!)

    kann ich aus meiner Informationssituation heraus dieseFrage nicht beantworten. Da aber – das ist logisch – keinAntrag vorliegt, ist auch im Bundessicherheitsrat nochnicht darüber entschieden worden. Im politischen Raumgemachte Äußerungen möchte ich als Mitglied der Bun-desregierung nicht kommentieren.

    Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Aber, HerrStaatssekretär, beabsichtigt denn die Bundesregierung,das Parlament in der Zukunft mit solchen Fragen zu be-schäftigen, wenn es um die Genehmigung von Rüstungs-exporten oder deren Versagung geht, wie es vom grünenKoalitionspartner gefordert wird?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Wenn die laut Verfassung derExekutive obliegenden Entscheidungen gefällt sind, wirddie Bundesregierung das Parlament selbstverständlich in-formieren.

    Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Das Parlamentwird informiert, aber nicht damit befasst. Habe ich dasrichtig verstanden?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Das richtet sich nach den in un-serer Verfassung getroffenen Festlegungen bezüglich derGewaltenteilung.

    Günther Friedrich Nolting (F.D.P.): Das war es.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Rossmanith.

    Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU): Herr Staatssekre-tär, sind Sie mit mir der Meinung, dass generell die Ex-portrichtlinien für wehrtechnisches Material und Geräteuropaweit harmonisiert werden müssten? Welche Initia-tiven ergreift die Bundesregierung, um dem nachzukom-men?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Europaweite Harmonisierungensind immer gut und auch notwendig. Obwohl ich liebermit Ihnen übereinstimme als nicht mit Ihnen überein-stimme – schon aus persönlichen Gründen, lieber KollegeRossmanith –, möchte ich in diesem Zusammenhangdeutlich machen, dass wir aus unserer nationalen Verant-wortung heraus für Rüstungsexporte der Bundesrepublikmit gutem Grund die Richtlinien vom 21. Januar gefassthaben und uns auch danach verhalten.

    (Kurt J. Rossmanith [CDU/CSU]: Darf icheine zweite Frage stellen?)

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Sie können zweiZusatzfragen stellen; es waren zwei Fragen.

    Kurt J. Rossmanith (CDU/CSU): Dann möchte ichdiese Möglichkeit wahrnehmen. – Herr Staatssekretär,sind Sie ebenfalls mit mir der Meinung, dass der NATO-Partner Türkei über ein halbes Jahrhundert hinweg eintreuer, verlässlicher Verbündeter war und dass dieserNATO-Partner deshalb wie die anderen NATO-Partnerbehandelt werden sollte, was den Export von Verteidi-gungs- und Wehrtechnik anbelangt?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Die Türkei ist ein bewährter stra-tegischer und sicherheitspolitischer, aber auch politischerPartner, der jedoch den Ansprüchen, die weltweit an Men-schenrechte gestellt werden, gerecht werden muss unddeshalb auch unseren Exportbestimmungen, die daraufsehr viel Wert legen, unterliegt.

    Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 120. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 27. September 2000

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer

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  • Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Als Nächster derKollege Singhammer.

    Johannes Singhammer (CDU/CSU): Herr Staatsse-kretär, spielt es bei dem Abwägungsprozess der Bundes-regierung zur Vorbereitung dieser Entscheidung eineRolle, dass dann, wenn der Export zustande kommt, mehrals 6 000 Arbeitsplätze dauerhaft gesichert bzw. neu ge-schaffen werden, oder ist die Arbeitsplatzfrage für Sievöllig ohne Belang?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Solche Abwägungsprozesse, HerrKollege Singhammer, sind immer sehr umfassend. Letzt-lich spielen aber die bestehenden Exportrichtlinien dieentscheidende Rolle.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Eine Zusatz-frage des Kollegen Niebel.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, Sie habenmehrfach ausgeführt, dass eine Anfrage für eine Liefe-rung von 1 000 Panzern, von der man immer wieder liestoder hört, bisher nicht vorliegt. Stimmen Sie mir zu, dassdas mit dem Vorlauf zusammenhängen könnte, den ichmit folgendem Vergleich beschreiben möchte: Das ist ge-nauso, als wenn ich mir ein Auto kaufen möchte und in ei-nen Autoladen gehe und mir der Verkäufer sagt: Selbst-verständlich erhältst du ein Auto zur Probefahrt; aber auchwenn es dir gefällt, werde ich es dir nicht verkaufen. –Könnte das der Grund dafür sein, dass noch keine Anfragefür die Lieferung von 1 000 Panzern bei Ihnen eingegan-gen ist, obwohl bereits ein Panzer zur Ansicht geliefertworden ist?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Herr Kollege Niebel, wenn einAntrag in Bezug auf Rüstungsexporte bei uns eingegan-gen ist, beschäftigt sich die Bundesregierung mit dem je-weiligen Antrag oder der Anfrage und entscheidet dann indem von mir bereits dargestellten Abwägungsprozess aufder Grundlage der Exportrichtlinien.

    Dirk Niebel (F.D.P.): Herr Staatssekretär, können Siemir irgendwie das Gefühl nehmen, dass es nach die-sen Äußerungen für die Bundesregierung offenkundigNATO-Partner erster und zweiter Klasse gibt?

    Walter Kolbow, Parl. Staatssekretär beim Bundesmi-nister der Verteidigung: Es gibt keine NATO-Partner ers-ter und zweiter Klasse. Alle Partner haben sich unserenAnsprüchen, die wir bezüglich der Menschenrechte ha-ben, zu stellen. Das gilt auch für jede antragstellende Na-tion, die von uns Exportgüter beziehen will.

    Vizepräsidentin Dr. Antje Vollmer: Es gibt eine Zu-satzfrage des Kollegen Kolb.

    Dr. Heinrich L. Kolb (F.D.P.): Herr Staatssekretär,nach den rüstungsexportpolitischen Grundsätzen spielenbündnis- und sicherheitspolitische Interessenlagen eineherausragende Rolle. Wären Sie bereit, wenigstens zu be-stätigen, dass der Export von Kampfpanzern zur Siche-rung und Verteidigung der Südostflanke des NATO-Bündnisses in erheblichen Maße i