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Die Arbeit in der Gemeindevertretung

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Die Arbeit in der Gemeindevertretung. Die Arbeit der Gemeindevertretung . EinwohnerInnen (ab 16 Jahre, Unionsbürger) Wählen Gemeindevertretung (8- 56 Mitglieder, die im Ort wohnen, mind. 18 Jahre und Unionsbürger) Wählen BürgermeisterIn - PowerPoint PPT Presentation

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Page 1: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit in der Gemeindevertretung

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Die Arbeit der Gemeindevertretung

• EinwohnerInnen (ab 16 Jahre, Unionsbürger)

– Wählen Gemeindevertretung (8- 56 Mitglieder, die im Ort wohnen, mind. 18 Jahre und Unionsbürger)

– Wählen BürgermeisterIn• Gemeindevertretung

entscheidet über politische Ziele und Vorlagen, kontrolliert die Verwaltung

• Bürgermeisterinleitet die Verwaltung, führt die Beschlüsse aus

Page 3: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

• Kommunalverfassung

- gibt den rechtlichen Rahmen vor

- regelt die Entscheidungsbefugnisse des Hauptverwaltungsbeamten, der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses

- regelt die Rechte und Pflichten der GemeindevertreterInnen

Die Arbeit der Gemeindevertretung

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Die Arbeit der Gemeindevertretung

Zuständigkeiten der Gemeindevertretung (§ 28 Kverf)(1) Die Gemeindevertretung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinde zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.(2) Der Gemeindevertretung ist die Entscheidung über folgende Angelegenheiten vorbehalten, die sie nicht auf andere Organe der Gemeinde übertragen darf:• die allgemeinen Grundsätze, nach denen die Verwaltung geführt werden soll;• die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung,• die Bildung der Ausschüsse, • die Wahl des Bürgermeisters, wenn dieser nicht unmittelbar durch die Bürger gewählt wird, und der Beigeordneten,• die Aufstellung allgemeiner Grundsätze zur Personalplanung und -entwicklung die Bestellung der Vertreter der

Gemeinden in Unternehmen, Vereinen und sonstigen Einrichtungen,• den Erlass, die Änderung und Aufhebung von Satzungen, des Flächennutzungsplans, • die Benennung von bewohnten Gemeindeteilen sowie öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und Brücken,• die Übernahme neuer Aufgabenbereiche, • die Haushaltssatzung, die Abnahme des Jahresabschlusses und des Gesamtabschlusses, die Entlastung des

Hauptverwaltungsbeamten, das Haushaltssicherungskonzept,• Geschäfte über Vermögensgegenstände der Gemeinde, • öffentlicher Einrichtungen, und Eigenbetrieben, Unternehmen• die Mitgliedschaft in Zweckverbänden

Die Gemeindevertretung kontrolliert die Durchführung ihrer Entscheidungen.

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Die Arbeit der Gemeindevertretung

Die Stellung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 28 Kverf)

(1) Der Hauptverwaltungsbeamte hat• die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses vorzubereiten,• die Beschlüsse der Gemeindevertretung und des Hauptausschusses auszuführen und die

ihm vom Hauptausschuss übertragenen Aufgaben (§ 50 Abs. 3 Satz 1) wahrzunehmen,• die Entscheidungen auf dem Gebiet der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und

der Auftragsangelegenheiten zu treffen, es sei denn, die Gemeindevertretung ist aufgrund besonderer gesetzlicher Vorschriften zuständig,

• Maßnahmen der Aufsichtsbehörden umzusetzen, wenn im Einzelfall kein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht,

• die Geschäfte der laufenden Verwaltung zu führen.(2) Der Hauptverwaltungsbeamte hat die Gemeindevertretung beziehungsweise den Hauptausschuss über alle wichtigen Angelegenheiten rechtzeitig zu unterrichten. Dies gilt auch für die Maßnahmen im Bereich der Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und der Auftragsangelegenheiten.

Page 6: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

• Gemeindevertretung (alle 2 Monate)besteht aus der Bürgermeisterin und den GemeindevertreterInnen,

• Fraktionen (jeden Monat)• Ausschüsse (alle 2 Monate)

-Hauptausschuss-Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss-Finanzen-Ordnung, Bau, Umwelt-Soziales und Kultur

Page 7: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

• Geschäftsordnungregelt den Ablauf in der Gemeinde - Fristen für Einladungen, Anträge- Form der Einberufung- Aufstellung der Tagesordnung- Behandlung von Anträgen- Wortmeldungen, Aussprache- Ordnung des Sitzungsablaufs- Niederschriften

Page 8: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

Rechte einzelner Gemeindevertreter• Anfragen stellen (§ 29 Kverf)• Akteneinsicht nehmen (§ 29 Kverf)• Rederecht (§ 30 Kverf)• Ausschussteilnahme (aktiv und passiv)(§ 30

Kverf)• Anträge im Rahmen der Tagesordnung zu

stellen (§30 Kverf)

Page 9: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

Rechte mehrerer GemeindevertreterInnen• Zusammenschluss zu Fraktionen (§ 32 Kverf)• 10% aller Mitglieder, um einen

Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu stellen (§35 Kverf)

• 20% aller Mitglieder, um unverzüglich eine Sitzung einzuberufen (§ 34 Kverf)

Page 10: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

Rechte von Fraktionen• Tagesordnungspunkte vorschlagen (§ 35 Kverf)• Anträge einbringen (§ 35 Kverf)• Ausschussmitglieder benennen, wenn die

Fraktion Anspruch auf Ausschusssitze hat (§43 Kverf)

• Anspruch auf Mittel für die Fraktionsarbeit, wenn der Haushaltsplan das vorsieht

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Die Arbeit der Gemeindevertretung

• Der kommunale Entscheidungsprozess- Antrag von Fraktion, Verwaltung, EinwohnerInnen - wird auf die Tagesordnung übernommen- Fraktionen diskutierten- Ausschuss diskutiert, Empfehlung- Gemeindevertretung entscheidet- Verwaltung führt aus- Kontrolle durch Gemeindevertretung

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Die Arbeit der Gemeindevertretung

Ablauf der Sitzung einer GemeindevertretungTagesordnung• Öffentlicher Teil• Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit• Feststellung und Bestätigung der Tagesordnung• Einwohnerfragestunde• Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertreter• Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Fraktion zum Thema Windenergie• Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Fraktion zum Thema Bibliothek• Beratung und Beschlussfassung zum Antrag der Fraktion zum Thema Straßenbäume• Beratung der Vorlage der Verwaltung Parken• Bericht der Verwaltung• Verschiedenes• Nicht öffentlicher Teil

Page 13: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

Hier werden Entscheidungen gefällt• Hauptausschuss (Auftragsvergabe,

Vertragsabschluss)• Gemeindevertretung• Sonderfall Jugendhilfeausschuss• Und natürlich in der Verwaltung

Page 14: Die Arbeit in der Gemeindevertretung

Die Arbeit der Gemeindevertretung

Was gehört noch dazu?• Kontakte knüpfen• Mit der Presse reden• Mehrheiten suchen• Termine wahrnehmen

• Und viel Spaß haben