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Die Besteuerung der Stiftungen. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Stiftungen. Bd. 9 der Schriftenreihe zum Stiftungswesen. 2. Aufl by Ottokar Hahn; Ambros Schindler Review by: Heinz Paulick FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 1 (1980), pp. 175-176 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40911580 . Accessed: 12/06/2014 22:06 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.79.79 on Thu, 12 Jun 2014 22:06:35 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Die Besteuerung der Stiftungen. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Stiftungen. Bd. 9 der Schriftenreihe zum Stiftungswesen. 2. Auflby Ottokar Hahn; Ambros Schindler

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Die Besteuerung der Stiftungen. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichenStiftungen. Bd. 9 der Schriftenreihe zum Stiftungswesen. 2. Aufl by Ottokar Hahn; AmbrosSchindlerReview by: Heinz PaulickFinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 38, H. 1 (1980), pp. 175-176Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40911580 .

Accessed: 12/06/2014 22:06

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Besprechungen 175

théorie als theoretischer Bezugsrahmen der Problemanalyse auseinandergehen. Bedauerlich ist allerdings, daß die unterschiedlichen Auffassungen lediglich neben- einander stehen und nicht unter übergreifenden Aspekten diskutiert werden - was der Untertitel des Buches „Eine Diskussion" eigentlich vermuten ließe. Zu bedauern ist in diesem Zusammenhang ferner, daß sich die neueren Ansätze über „Second- Best" -Preise für öffentliche Unternehmen in den Vorträgen auf der Tagung des Wissenschaftlichen Beirats der Gesellschaft für öffentliche Wirtschaft und Gemein- wirtschaft noch nicht merklich niedergeschlagen haben. Eine generelle Gleichsetzung von Wohlfahrtsökonomie und Grenzkostenpreisregel dürfte dann jedenfalls nicht mehr möglich sein.

Wolfgang Wiegard

Ottokar Hahn und Ambros Schindler: Die Besteuerung der Stiftungen. Mit besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Stiftungen. Bd. 9 der Schriftenreihe zum Stiftungswesen, hrsg. vom Stiftungszentrum im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Essen-Bredeney. 2. Aufl. Nomos Verlagsgesellschaft. Baden-Baden 1977. 208 Seiten.

Die im Jahre 1966 erschienene erste Auflage ist von mir in FA, N.F. Bd. 26, 1967, S. 365 ff., ausführlich gewürdigt worden. Seitdem hat sich der Prozeß der Wandlung des Stiftungswesens fortgesetzt. In der Stiftungswirklichkeit sind neue Zwecke in den Vordergrund getreten. Die gesellschaftlichen Veränderungen wie auch die technisch-wirtschaftliche Entwicklung haben den Typus der rein karitativen Stiftung mit verhältnismäßig geringen Mitteln und bei nur örtlicher Bedeutung wei- ter zurücktreten lassen zugunsten der Kulturstiftungen im weitesten Sinne und der unternehmerischen Stiftungen, die den Einsatz großer Mittel voraussetzen. Die Stiftungen sind heute in den westlichen Industrieländern zu einem ihrer Zahl, ihrem Vermögen und ihren Ausschüttungen nach volkswirtschaftlich bedeutsamen Faktor geworden. Bemerkenswert ist dabei die Tatsache, daß die Neigung zur Errichtung von Stiftungen sich mit steigendem Wohlstand auch in anderen Ländern wie den erdölexportierenden Staaten verstärkt feststellen läßt. In der Bundesrepublik Deutschland hat sich die schon länger vorhandene Tendenz, Stiftungen im Wirt- schaftsleben als Holdings zu verwenden und sogar als Unternehmer tätig werden zu lassen, in den letzten Jahren fortgesetzt.

Die Neubearbeitung, die gegenüber der Erstauf läge um 75 Seiten gewachsen ist, berücksichtigt die in der Zwischenzeit eingetretenen Änderungen der Rechtslage für die Stiftungen, insbesondere die Auswirkungen des 2. Steuerreformgesetzes von 1973, die Reform der Erbschaftsteuer und der Körperschaftsteuer sowie die Reform der AO 1977. Sie stellt - ausgehend von einem systematischen Überblick über die einschlägigen Bestimmungen - dar, inwieweit steuerliche Erwägungen für die Ent- wicklung des Stiftungswesens mitbestimmend waren und wie die gegenwärtige Steuer- rechtliche Situation ist.

Nach einer Einführung in das Stiftungsrecht wird im ersten Teil die Besteuerung der Stiftungen im allgemeinen geschildert. Neu hinzugekommen ist die Darstellung der steuerlichen Behandlung der Stiftungsbeteiligten (des Stifters, der Destinatäre, der durch Auflagen Begünstigten und der sonstigen Zuwendungsempfänger). Im zweiten Teil wird die Besteuerung der wirtschaftlichen Stiftungen untersucht, der Holding-Stiftungen und der Stiftungsunternehmungen. Der dritte Teil befaßt sich mit der Reform des Stiftungsrechts.

Auf ein Eingehen auf Einzelheiten soll verzichtet werden. Insoweit kann auf die eingehende Besprechung der Erstauf läge Bezug genommen werden, da sich an der Grundkonzeption des Werkes, an seinem Aufbau und an seinem Inhalt •- von Einzelheiten abgesehen - nichts Grundsätzliches geändert hat.

Das umfangreiche Entscheidungs- und Schrifttumsverzeichnis vermittelt eine vollständige Übersicht über den aktuellen Stand der Diskussion zum Stiftungs- wesen und dessen Steuerproblematik.

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176 Besprechungen

Das Werk ist für diejenigen, die sich in Wissenschaft und Praxis mit dem Stif- tungsrecht und der Besteuerung der Stiftungen zu befassen haben, ein verläßlicher Ratgeber und unentbehrlicher Führer durch die komplexe und komplizierte ein- schlägige Problematik.

Heinz Paulick

Walter Leisner: Wertzuwachsbesteuerung und Eigentum; zugleich ein Beitrag zur Lehre vom Leistungseigentum. Schriften zum Steuerrecht, Band 19. Verlag Duncker & Humblot. Berlin-München 1978. 177 Seiten.

„Wertzuwachs" (im Obertitel des Buches) ist nicht Abkürzung für Boden- Wertzuwachs, sondern meint jede denkbare Art von Zuwachs an Vermögenswerten, sei es als Stromgröße (der Vorgang des Hinzu- oder Hineinwachsens von Wert), sei es als Bestandsgröße (Unterschied von Ausgangs- und Endwert) ; nicht immer ist ersichtlich, welcher von beiden Begriffen gemeint ist und ob nicht, was für den einen bewiesen oder zu beweisen versucht wurde, auf den anderen übertragen, als für ihn bewiesen vorausgesetzt wird.

„Leistungseigentum", zu dessen „Lehre" der Untertitel des Buches einen Bei- trag verspricht, will zum Ausdruck bringen, daß Eigentum zu haben und zu halten eine „Leistung" ist oder mindestens sein kann, und wendet sich damit gegen die Vorstellung, Gewinne aus Eigentum („capital gains") seien leistungsZos bezogene Gewinne ; nach L. ist nicht nur der Erwerb und die Veräußerung, sondern auch das bloße Halten von Eigentum, wenn schon nicht Arbeit, so jedenfalls Leistung; wört- lich: „In ... Wirklichkeit mit ihren raschen Entwicklungen, Instabilitäten und un- absehbaren Risiken bedeutet Eigentumserwerb, Eigentumshaltung von einiger Größenordnung schlechthin - Arbeit, jedenfalls aber Leistung" (S. 73). L. nennt sie „Haltungslast" und behauptet, sie liege „vor allem auf der Landwirtschaft, und zwar eben dort, wo u.U. später erhebliche Wertsteigerungen zu verzeichnen sind, etwa in stadtnahen agrarischen Gebieten. Solche Haltungslasten sind letztlich nichts anderes als Arbeit, jedenfalls Leistung, die auf die Wertsteigerung hin erbracht wird" (ebda). Man denke an die Mühe und Sorge, mit der ein solcher Bauer seinen von den Vorfahren ererbten, inzwischen stadtnah gewordenen Boden nicht mehr bebaut, sondern brach liegen läßt, bis er eines Tages der Verlockung des ihm dafür gebotenen Geldes nicht mehr widerstehen kann und ihn veräußert, und ermesse die „erhebliche Leistungsquote bei der angeblich »unverdienten4 Wertsteigerung" (ebda)! Der Verfasser hätte klüger getan, nicht ganz so dick aufzutragen. - Im übri- gen muß ihm zugestanden werden, daß er scharfsinnig, allerdings zu ausschließlich begrifflich argumentiert; läßt man die von ihm eingeführten Rechtsbegriffe gelten, dann muß man ihm auf weite Strecken folgen, bis man ihm einen Denkfehler nach- weisen kann. Ob oder wieweit seine Rechtsbegriffe sich in unsere Rechtswirklichkeit einfügen, ist eine andere Frage.

Die Teile A, B und C (S. 17-113) befassen sich mit der Begründung, den Versu- chen und den Fehlschlägen einer J5o¿enwertzuwachssteuer. Deren Befürworter kön- nen bei L. lernen, vor welchen Fehlern sie sich zu hüten haben; alles, was sie an Feh- lern begangen haben, hält er ihnen schonungslos vor. Leider fehlt jeder Hinweis auf das Schrifttum, worin diese Fehler schon berichtigt worden sind. Auf den Gedanken, den unleugbaren Fehlschlag aller bisherigen Versuche ganz einfach daraus zu er- klären, daß unter dem Druck der Interessenten noch niemals eine konsequent durch- dachte Lösung, sondern immer nur Kompromißlösungen Gesetz geworden sind, die als solche von vornherein zum Fehlschlag verurteilt waren, kann L. von seiner Grundhaltung her gar nicht kommen.

Bedeutet nicht-realisierter Wertzuwachs erhöhte steuerliche Leistungsfähig- keit? Durch Gleichsetzen von Realisierung mit Veräußerung und von Leistungs- fähigkeit mit Liquidität kommt L. schlüssig zur verneinenden Antwort. Brächte nicht-realisierter Wertzuwachs wirklich keinen Zuwachs an Leistungsfähigkeit, dann müßte er wohl ein reines Gedankending sein, real also ein Nichts. Das ist aber

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