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Die Bildungspläne der Realschule bis 1994 Silke Laiblin | Eva Kirsch

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Die Bildungspläne der Realschule bis 1994

Silke Laiblin | Eva Kirsch

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Bildungspläne der RS bis 1994

„Bildungsplan“ für die Mittelschule vor 1964

Bildungsplan für die Mittelschule 1964

Vorläufige Lehrpläne 1977 - 1981

Bildungsplan für die Realschule 1984

Bildungsplan für die Realschule 1994

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„Bildungsplan“ für die Mittelschulen vor 1964

Beschluß der Kultusministerkonferenz über "die Stellung der

Mittelschule im Schulaufbau", 1953:

"Auswahl und Betonung der Unterrichtsfächer im Lehrplan der

Mittelschule [sollen] den in der Einleitung genannten

Aufgaben und Zielforderungen entsprechen."

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Aufgaben

Schüler sollen in der Mittelschule "auf Aufgaben des

praktischen Lebens mit erhöhter fachlicher, wirtschaftlicher und

sozialer Verantwortung" vorbereitet werden

es soll ihnen "die dafür notwendige allgemeine Bildung

[vermittelt werden]. Sie soll hiernach eine geeignete

Schulvorbildung für den Nachwuchs in den gehobenen

praktischen Berufen von Landwirtschaft, Handel, Handwerk,

Industrie und Verwaltung sowie in pflegerischen, sozialen,

technisch-künstlerischen und hauswirtschaftlichen

Frauenberufen geben"

Bildungsplan für die Mittelschulen vor 1964

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Inhalte

• Unterrichtsgebiete der Volksschule, um eine lebende Fremdsprache mit

angemessener Stundenzahl erweitert

• Keine genaue Angaben zu Stundenzahlen, Inhalten oder Lernzielen der einzelnen

Fächer

• Sofern Fächer des praktischen Lebens, z.B. Werken, Hauswirtschaft, Kurzschrift

u.a. im Lehrplan erscheinen, sollen diese auf keinen Fall eine Berufsbildung geben,

sondern einen Beitrag des praktischen Lebens zur allgemeinen geistigen Ausbildung

liefern

• Hier zeigt sich bereits 1953 der dualistische Charakter der wechselseitigen

Bildungs- und Berufsbezogenheit der Realschule

Bildungsplan für die Mittelschulen vor 1964

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Bildungsplan 1964

Zum Bildungsauftrag der Mittelschule

Aufgabe der Mittelschule ist es, "ihre Schüler zu einer gehobenen Allgemeinbildung zu führen“

Hinweis auf den Erziehungsauftrag der Verfassung des Landes Baden-Württemberg

besonderer Bildungsauftrag der Realschule: Schülern mit "ausgeprägtem Leistungswillen, praktischer Veranlagung und ausreichender Fähigkeit zum Erwerb theoretischer Kenntnisse" vermittelt sie eine "in sich geschlossene Bildung".

Gegensatz zur Definition des Bildungsauftrages von 1953: Kompetenzen "Selbständigkeit", "Verantwortung" , "Menschenführung" sind wichtige Bildungsziele es ist nicht mehr die Rede von "Frauenberufen

Unterschied zur Hauptschule und zum Gymnasium werden betont

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Die Bildungsarbeit derMittelschule

Unterricht geht von Lebens- und Erfahrungswelt der Schüler aus:

Wirklichkeitsbezug

Inhalte sollen beschränkt werden

"sinnliche Wahrnehmung", "Gedankenaustausch", "logisches Denken“, "seelisches Einfühlen"

als verschiedene Methoden des Lehrens ; Aufgabe des Lehrers sei es, die richtige

entsprechend der Veranlagung der Schüler anzuwenden

Verschiedene Sozialformen des Unterrichts:

"Arbeitsteilung"/"Gruppenunterricht" soll "im Schüler ein Höchstmaß an Selbständigkeit

auslösen und zum selbständigen Wissenserwerb hinführen."

freies Unterrichtsgespräch und das daraus erwachsende Lernziel, die soziale Kompetenz,

werden beschrieben

Medien wie Rundfunk und Fernsehen, Film, Tonband und Schallplatte, Bild und Zeitung sollen

gezielt eingesetzt werden und der kritische Umgang mit ihnen geübt werden

Durchführung von Epochenunterricht

Festigung der Inhalte ist sehr wichtig

Bildungsplan für die Mittelschulen 1964

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Die Mädchenbildung

• "besondere Veranlagung und Berufung der Mädchen"

• Bildungsziele z.B. in Handarbeit: Erziehung zur Pünktlichkeit, Sorgfalt, Ausdauer, Ordnungsliebe

• Unterricht solle dazu dienen, die Mädchen "zu der ihrem Wesen entsprechenden Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Verantwortung für das kulturelle Erbe, zur Hilfsbereitschaft und zur zuchtvollen Lebensordnung " zu erziehen.

• Die Mädchen sollen den Aufgaben ihrer beiden späteren Lebenskreise, der Familie und dem Beruf gewachsen sein "und sie mit Verständnis und Freude auf sich nehmen"

Bildungsplan für die Mittelschulen 1964

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Aus: Bildungsplan für die Realschulen Baden-Württembergs. Villingen, 1964.

Bildungsplan für die Mittelschulen 1964

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Das Gemeinschaftsleben in der Mittelschule

"Schulgemeinde“

Sport und Spiel, Wanderungen und Fahrten, Jahresausflüge und Schullandheimaufenthalte und Feste sollen zu diesem Gemeinschaftsleben beitragen

Elternversammlungen und Einzelgespräche

"innere und äußere Zucht" gilt als Grundlage für ein "harmonisches Gemeinschaftsleben“

Schülermitverwaltungen

Lehrerbild und Aufgaben des Lehrers

Bildungserfolg und schulisches Gemeinschaftswesen sei stark davon abhängig, in welcher Art und Weise "die Lehrer einer Mittelschule zusammenleben und zusammenarbeiten".

Der tiefste Sinn der Arbeit der Lehrerschaft sei, "den Schülern zu helfen, die letzten Bindungen, in denen sie stehen, zu erkennen und in lebendiger Hingabe zu bejahen."

Sämtliche Werte gründeten in der Religion; allerdings sei es nicht alleinige Aufgabe des Religionsunterrichts, diese Werte zu vermitteln. Die "gesamte Erziehungs- und Bildungsarbeit [solle] auf diese letzten Werte bezogen sein."

Bildungsplan für die Mittelschulen 1964

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Aufbau des Bildungsplans 1964

• Fachpläne

• Einteilung in:

– Bildungsziel (Grobziele)

– Bildungsweg (Feinziele und Methodik)

– Bildungsgut (Inhalte in Stichworten)

–Beispiel Deutsch:

–Anzahl der Klassenarbeiten ist festgelegt

–Lektürenauswahl für jeden Jahrgang

Bildungsplan für die Mittelschulen 1964

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Vorläufige Lehrpläne 1977 - 1981

Verschiedenen Ziele aus dem "Strukturplan" des Deutschen Bildungsrates von 1970 versucht das Kultusministerium in seinen "vorläufige Lehrpläne für die Klasse 5 und 6 der Hauptschulen, Realschulen sowie der Gymnasien der Normalform" vom 13. Juni 1977 gerecht zu werden:

Schullaufbahnkorrekturen seien zu ermöglichen: "Orientierungsstufe" Lehrpläne beinhalten für die Klassen 5 und 6 beinahe identische Inhalte und Ziele für alle drei Schularten.

Inhalte für die Hauptschule sind Basis, zusätzlich "Additiva" (zusätzliche Bildungsinhalte für Realschule und Gymnasium)

Resultat: Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Schularten

Wie auch 1964: Fachpläne (es ist keine einheitliche Gestaltung der Pläne festzustellen)

Zwischen 1979 und 1981 weitere vorläufige Lehrpläne für die Klassen 7 bis 10 in Form von

Lehrplanheften

Vorläufige Lehrpläne 1977 -1981

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Wahlpflichtdifferenzierung

In dieser Zeit erste Schulversuche zur Wahlpflichtdifferenzierung, die in den vorläufigen

Lehrplänen 1981 auf alle Schüler in Baden-Württemberg ausgeweitet werden:

- Englisch

- Physik

- Biologie sind zwar im Pflichtbereich enthalten, können jedoch noch zusätzlich als

Wahlpflichtfach belegt werden

- Französisch ist reines Wahlpflichtfach

Ziel: Individualisierung und Förderung der Schüler

Vorläufige Lehrpläne 1977 -1981

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Bildungsplan für die Realschule 1984

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Vorwort

• „Die in mehrjähriger Revisionsarbeit entwickelten Bildungspläne sind so aufgebaut, dass sowohl die Lehrpläne der einzelnen Fächer innerhalb der Schulart, als auch die Bildungspläne der Schularten insgesamt aufeinander bezogen sind.“

• Die dem Lehrer vorliegenden Pläne ermöglichen ihm unterschiedliche Formen des Unterrichts und erlauben eine, sich in den kommenden Jahren als notwendig herausstellende, Weiterentwicklung.

• Die Schule betrachtet es als ihre Aufgabe, „den Erziehungs- und Bildungsauftrag aus Grundgesetz, Landesverfassung und Schulgesetz zu verwirklichen.“ Des Weiteren soll Schule die Jugend zu „freien, verantwortungsfreudigen und mündigen Bürgern erziehen.“

• Neue Bildungspläne sollen bei der Umsetzung dieser Ziele behilflich sein.

Bildungsplan für die Realschule 1984

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Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule

- Grundlegende Bestimmungen des Schulwesens des Landes Baden- Württemberg in den Artikeln 11-21

- Schulgesetz von Baden Württemberg § 1 (Aufzählung 1-4)Schule hat die Aufgabe, Schüler zu erziehen und Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Grundlage sind die (in §1) genannten Werte und Normen

- „Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ => enges Zusammenwirken von Schule und Elternhaus

- Bildungsplan versteht sich als verbindliche Vorgabe für den Unterricht, jedoch hat der Lehrer den Freiraum, der für die päd. Arbeit notwendig ist

-Lehrplan des einzelnen Faches sieht verpflichtende Inhalte für nur 30 Unterrichtswochen pro Schuljahr vor. Verwendung der verbleibenden Zeit ist dem

Lehrer überlassen (Behandlung von Zusatzstoffen oder weiterführenden Themen, zum Üben oder Vertiefen)

- Themen können in mehreren Fächern behandelt werden und fördern das Zusammenwirken der Fächer

Bildungsplan für die Realschule 1984

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Der besondere Erziehungs- und Bildungsauftrag der Realschule

1.Aufgaben und Ziele

„Die Realschule vermittelt eine erweiterte allgemeine Bildung als Grundlage einer Berufausbildung oder weiterführender schulischer Bildungsgänge in Form eines vertieften Grundwissens, praktischer Fertigkeiten sowie zur Befähigung zur theoretischen Durchdringung lebensnaher Probleme.“

• Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt auf Gesamtpersönlichkeit des Schülers ab.

• Realschule schafft Grundlage für praktische Berufe mit erhöhten Anforderungen.

Bildungsplan für die Realschule 1984

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2. Abschluss und Übergang

• Realschule umfasst sechs Schuljahre ( Kl. 5-10)

• endet mit Abschlussverfahren * Realschulabschluss

* Zugang zu Ausbildungsberufen

* Vorraussetzung f. 2-3jährige Berufskollegs

3. Inhalte und Fächer

Pflichtbereich: Religionslehre, Deutsch, eine Fremdsprache (i. d. R. Englisch), einen gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde), einen math.-naturwissenschaftlichen Bereich (Mathematik, Chemie, Biologie) und einen musisch-praktischen Bereich (Musik, Bildende Kunst, Sport)

Bildungsplan für die Realschule 1984

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Ab Kl. 7 Wahlpflichtbereich, welcher aus drei Fächern (Natur und Technik, Hauswirtschaft, zweite Fremdsprache) besteht, aus denen der Schüler eines wählen muss.

=>Entscheidungsmöglichkeiten im Wahlpflichtfach und in Arbeitsgemeinschaften fördern bewusste Entwicklung eigener Interessen und die Einübung in Eigenverantwortung.

Im Vergleich zur Hauptschule bringt die Realschule in einzelnen Fächern zusätzliche Bildungsinhalte und führt stärker in die jeweilige Systematik ein.Gegenüber des Gymnasiums hat die Realschule einen kürzeren Bildungsgang, beschränkt sich auf eine Pflichtfremdsprache (und das Wählen der zweiten Fremdsprache). Des Weiteren eine lebensnahe Arbeitsweise, die sich nicht an der Systematik der Unterrichtsfächer orientiert.

Bildungsplan für die Realschule 1984

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4. Grundsätze der Unterrichtsgestaltung

• Fachlehrer erforderlich wegen breit gefächertem Bildungsangebot

• Funktion des Klassenlehrers wegen Lehrer-Schüler-Verhältnis von großer Bedeutung

• Beschränkung der Unterrichtsinhalte => exemplarisches und vertieftes Lernen, Einübung von Arbeitstechniken und Lösungsverfahren =>Fähigkeit des Übertragens und Anwendens

• Unterrichtsgespräch, Partnerarbeit, gruppenunterrichtliche und projekt- orientierte Verfahren fördern Selbständigkeit, Kooperationsfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein

=> Wiederholen, Üben, Verknüpfen, Anwenden, Festigen der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten

Bildungsplan für die Realschule 1984

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Bildungsplan für die Realschule 1994

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Vorwort

Seit letzter Lehrplanerneuerung (1984) viele Veränderungen:

• Zuwachs wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse

• geschichtlicher Umbruch in Deutschland und Europa

=> neue Pädagogische Anforderungen => Neuschreibung der Lehrpläne

Schlüsselqualifikationen:

• Selbständigkeit

• Verantwortungsbewusstsein

• Teamfähigkeit

• Methodenkompetenz

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Realschule

- Grundlegende Bestimmungen des Schulwesens des Landes Baden- Württemberg in den Artikeln 11-21

- Schulgesetz von Baden Württemberg § 1 (Aufzählung 1-4)

=>Schule hat die Aufgabe, Schüler zu erziehen und Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln. Grundlage sind die (in §1) genannten Werte und Normen.

- „Pflege und Erziehung der Kinder ist das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ => enges Zusammenwirken von Schule und Elternhaus

- Bildungsplan versteht sich als verbindliche Vorgabe für den Unterricht, jedoch hat der Lehrer den Freiraum, der für die päd. Arbeit notwendig ist

- Lehrplan der einzelnen Klassenstufen sieht fächerverbindende Themen sowie verpflichtende Inhalte und Wahlinhalte innerhalb der Fächer vor (Inhalte der fächerverbindenden Themen sind auf Pflichtinhalte der einzelnen Fachlehrpläne bezogen)

Bildungsplan für die Realschule 1994

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- Themen mit besonderer gesellschaftlicher und erzieherischer Relevanz:

1. das wiedervereinigte Deutschland, der europäische Einigungsprozess und Friedenssicherung

2. die Entwicklung und Veränderung der Geschlechterrollen in unserer Gesellschaft und die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau

3. Berufsorientierung; die Fähigkeit zum Umgang mit Freizeit und zur sinnvollen Nutzung der Medien

4. die Begegnung mit der eigenen Kultur und mit anderen Kulturen und das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Nationalität und kultureller Prägung

5. Gesundheitserziehung und Suchtprävention

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Aufgaben und Ziele

Bildungs- und Erziehungsarbeit zielt auf Gesamtpersönlichkeit des Schülers ab

(„[…]geht es in der Realschule nicht nur um den Erwerb von Kenntnissen, Methoden und praktischen Fertigkeiten wie auch um die Bildung des Charakters, die Entfaltung emotionaler und schöpferischer Kräfte und um die Ausbildung sozialer, politischer, ästhetischer, ethischer, und religiöser Wertvorstellungen und Handlungsweisen.“)

Realschule schafft Grundlage für Berufe mit erhöhten theoretischen Anforderungen (gehobene Ansprüche an Leistungsbereitschaft, Selbstständigkeit, Verantwortung und Menschenführung).

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Grundsätze der Unterrichtsgestaltung

• Fachlehrerprinzip wegen breit gefächertem Bildungsangebot der Realschule (fächerverbindender Unterricht erfordert Zusammenarbeit der Lehrer/innen einer Klasse)

• personaler Bezug zwischen Lehrenden und Lernende

• von der konkreten und spontanen Denk- und Verhaltensweise des Kindesalters zu einer inhaltlich wie methodisch anspruchsvolleren Auseinandersetzung mit neuen Sachgebieten, Problemstellungen und Sichtweisen

• Unterrichtssprache Hochsprache; Schüler/innen zum normgerechten Schreiben sowie zur mündlichen Sprachfähigkeit befähigt werden

• bewusste Beschränkung der Unterrichtsinhalte ermöglicht exemplarisches und vertiefendes Lernen

• Erwerb von Lern- und Arbeitstechniken, Darstellungsformen und Problemlöseverfahren

• Zusammenarbeit von Lehrerschaft, Schülerschaft und Eltern

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer

• tragen im Rahmen der Vorgaben die unmittelbare pädagogische Verantwortung für Unterrichts- und Erziehungsarbeit

• schaffen Schwerpunkte und wählen geeignete Lehr- und Lernmittel aus unter Beachtung der Lernvorraussetzungen und auf Grundlage von Arbeits- und Stoffverteilungsplänen

• planen gemeinsam fächerverbindende Themen; stimmen zeitlichen Rahmen, inhaltliche Aspekte sowie Methoden ab

• vertrauensvolle Lernatmosphäre

• gegenseitige Information und Beratung bei Beurteilung und Bewertung der Schüler

• Einbeziehung von Beratungslehrer, Schulpsychologe, psychologische Beratungsstellen bei andauernden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten

• Zusammenarbeit von Lehrerschaft, Schülerschaft und Eltern bei Planung außerschulischer und außerunterrichtlicher Unternehmungen

• tragen mit besonderen Fähigkeiten und Stärken zur Profilierung bei, und entwickeln in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Schulleitung pädagogische Grundsätze

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Zusammenarbeit der Schule mit Eltern und außerschulischen Einrichtungen

„Das unverzichtbare Recht und die Pflicht der Eltern, für die Erziehung ihrer Kinder zu sorgen, bedingt eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Realschule und der Eltern.“

• Elternsprechtag

• Klassenpflegschaft

• Elternbeirat

• Schulkonferenz

• Gründung eines Fördervereins der Schule

• enge Zusammenarbeit mit anderen Schulen und Schularten

• Kommunale, gesellschaftliche und kirchliche Einrichtungen eröffnen Chancen für außerschulische Lernerfahrungen und Lernorte

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Inhalte und Fächer

Pflichtbereich: Religionslehre, Deutsch, eine Fremdsprache (i. d. R. Englisch), einen gesellschaftswissenschaftlichen Bereich (Geschichte, Gemeinschaftskunde, Erdkunde), einen math.- naturwissenschaftlichen Bereich (Mathematik, Chemie, Biologie) und musisch-praktischen Bereich (Musik, Bildende Kunst, Sport)

Ab Kl. 7 Wahlpflichtbereich, welcher aus drei Fächern (Natur und Technik, Hauswirtschaft, zweite Fremdsprache) besteht, aus denen der Schüler eines wählen muss. =>Entscheidungsmöglichkeiten im Wahlpflichtfach und in Arbeitsgemeinschaften fördern bewusste Entwicklung eigener Interessen und die Einübung in Eigenverantwortung. (s. Bildungsplan f. die Realschule 1984)

Besuch von Arbeitsgemeinschaften im musischen und praktischen Bereich

Fach Gemeinschaftskunde gilt als Leitfach für Berufsorientierung in Realschule (BORS)

Innerhalb eines Schuljahres ist mind. ein fächerverbindendes Thema zu behandeln.

Bildungsplan für die Realschule 1994

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Pädagogische Hochschule FreiburgHauptseminar: Von der Volksschulbildung zum

Hauptschulbildungsgang und zur Realschule ( Geschichte und Theorie der Schule)Dozent: Prof. Dr. Mattl

Referentin: Silke Laiblin, Eva KirschWintersemester 2004/2005