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Die deutsche Frage. Aufsätze zur Rechtslage Deutschlands by WALTER LEWALD Review by: O. Kimminich Archiv des Völkerrechts, 19. Bd., 2. H. (1981), p. 207 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40797902 . Accessed: 18/06/2014 01:01 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to Archiv des Völkerrechts. http://www.jstor.org This content downloaded from 62.122.72.154 on Wed, 18 Jun 2014 01:01:29 AM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Die deutsche Frage. Aufsätze zur Rechtslage Deutschlandsby WALTER LEWALD

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Die deutsche Frage. Aufsätze zur Rechtslage Deutschlands by WALTER LEWALDReview by: O. KimminichArchiv des Völkerrechts, 19. Bd., 2. H. (1981), p. 207Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40797902 .

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Besprechungen 207

gleichbares für das deutsche Ausliefe- rungsrecht bisher nicht gibt. Die Lücke, die das Buch im gegenwärtigen Schrift- tum zum Auslieferungsrecht in Groß- britannien schließt, klafft weiterhin im deutschen Schrifttum.

Prof. Dr. Th. Vogler, Giessen

WALTER LEWALD: Die deutsche Frage. Aufsätze zur Rechtslage Deutschlands. Frankfurt/M.: A. Metz- ner Verlag. 1980. 66 S.

Der Band vereinigt fünf Abhandlun- gen des Autors, die in den Jahren 1969 - 1980 erschienen sind, drei davon in der Neuen Juristischen Wochenschrift, eine in der Festschrift für Adolf Arndt und eine in den Blättern für deutsche und internationale Politik, ergänzt durch einen 8 Seiten umfassenden Epilog. Em- phatisch wendet sich Lewald gegen die „Identitätstheorie", die er in der Fest- schrift für Adolf Arndt als Ausweg aus dem Dilemma der deutschen Frage anerkannt, aber bereits dort als „eine reichlich gewagte Konstruktion" be- zeichnet hat. Im Laufe der Zeit ist sein Widerstand gegen diese Rechtskonstruk- tion deutlich gewachsen, wie sich insbe- sondere an dem Rezensionsaufsatz in der Neuen Juristischen Wochenschrift 1980, der hier auf S. 46 ff zum Ab- druck kommt, zeigt. Aber auch andere Entwicklungen lassen sich feststellen. Während Lewald in der Festschrift für Adolf Arndt (1969) die friedensver- tragliche Regelung für ganz Deutsch- land noch als eine „drängende Auf- gabe" (S. 13) ansah, erwähnte er 1980, Menzel habe „überzeugend die Gründe dargelegt, weshalb ein Friedensvertrag mit Deutschland heute nicht mehr in Frage kommen kann" (S. 52). Doch geht dies nicht auf einen Sinneswandel des Autors zurück, sondern auf die in

der Zwischenzeit von der Bundesrepu- blik Deutschland abgeschlossenen Ver- träge. Konsequent gelangt Lewald in diesem Zusammenhang auch zu dem Ergebnis, „daß die polnische Grenz- frage nicht mehr der Verfügungsgewalt der vier alliierten Mächte unterliegt" (S. 53). Die Schlußfolgerungen sind für die Bundesrepublik Deutschland nicht immer beruhigend. Dies gilt insbeson- dere für die Frage der Staatsangehörig- keit, in der Lewald folgende Feststel- lungen trifft: 1. Ein selbständiges Staats- bürgerrecht der DDR ist anzuerkennen; 2. ob noch von einem einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ge- sprochen werden kann, ist „zweifel- haft"; 3. ein besonderes Staatsange- hörigkeitsrecht der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht (S. 54).

Im Epilog unterstreicht Lewald er- neut seine These vom Untergang des Deutschen Reiches durch die Direktiven der Militärregierung. Mit Nachdruck bestreitet er, daß die Bundesrepublik Deutschland das ist, wofür sie sich ausgibt, nämlich Deutschland im Rechts- sinn. Was die Bundesrepublik Deutsch- land wirklich ist oder wie sie sich zu nennen hätte, wird allerdings nicht ge- sagt. Für die Zukunft wird im Epilog ein klares Konzept entwickelt: „Zu- nächst eine Generalbereinigung der recht- lichen und politischen Beziehungen zwi- schen den beiden deutschen Staaten" (S. 65). Hier mag sich der Leser wun- dern, warum der auch vom Autor ge- rühmte Grundvertrag diese Bereinigung nicht schon längst bewirkt hat. Sodann verlangt Lewald „auf bilateraler Basis Gewährleistung eines wirksamen Schutzes der Menschenrechte" und schließlich „für eine fernere Zukunft" eine Gesamt- staatlichkeit „in irgendeiner bündischen Form" (S. 65). Man erinnert sich, daß dies bereits von Walter Ulbricht ge- fordert worden ist. Ob es wirklichkeits- nah ist, darauf zu bauen, daß der SED- Staat zu einem Garanten der Menschen- rechte wird, bleibt unerörtert.

Prof. Dr. O. Kimminich, Regensburg

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