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17. Jahrgang 02/2008 Freitag, der 01. Februar 2008 www.oederan.de Die Stadtkirche Oederan - eine ehrwürdige Dame wird verjüngt (Information und Spendenaufruf) Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: die Innenrenovierung unserer Stadt- kirche hat begonnen. In diesem Jahr wagt sich die Evangelische Kirch- gemeinde an die durchgreifendste Erneuerung des Innenraumes seit dem großen Umbau von 1891. Aber keine Angst, nichts wird sich eklatant ver- ändern, aber vieles verschönern und verbessern. Die verblassten und von Wasserschäden gezeichneten Wände werden neu gestrichen; die uralte Dampfheizung entfernt und durch ein komplett neues Heizungssystem ersetzt. Zugleich werden in allen Bereichen die Fußboden- platten erneuert. Im Turmbereich werden zwei Toiletten eingebaut. Überflüs- sige Bänke werden entfernt und so Raum für Gemeinschaft und für Ausstel- lungen geschaffen. Die Beleuchtung im Altarraum und die Mikrofonanlage werden verbessert; außerdem werden die Fürsten- und die Ratsherrenloge verglast, um eine separate Nutzung dieser Räume zu ermöglichen. Schließ- lich wird auch die fehlende Außentreppe zur Sakristei wieder hergestellt. Das Ausräumen des Inventars und der Bänke ist fast abgeschlossen und auch die archäologischen Untersuchungen sind weit fortgeschritten - bisher ohne nennenswertes Ergebnis. Die Baumaßnahmen werden sich bis in den Herbst hinein erstrecken, so dass wir den ersten Gottesdienst in der neu renovierten Kirche spätestens am 1. Advent 2008 feiern können. Während der Bauzeit werden alle Veranstaltungen entweder im Pfarrsaal oder in der Katholischen Kirche stattfinden. Bei größeren Veranstaltungen, wie z. B. bei der Konfirmation am Palmsonntag, werden wir zu Gast in der Frankensteiner Kirche sein. Bitte informieren Sie sich mit Hilfe des Gemeinde- briefes bzw. der Aushänge. Nun noch ein Wort zur Finanzierung. Wir erhalten für die Baumaßnahme dankenswerterweise erhebliche Fördermittel von Bund, Land, Stadt und Landeskirche - Mittel, die vielleicht schon in allernächster Zeit in dieser Größenordnung nicht mehr geflossen wären. Dennoch werden wir als Kirchgemeinde einen Eigenanteil aufbringen müssen, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht, der sich aber voraussichtlich im Bereich zwischen 30 000 und 50 000 Euro bewegen wird. Dafür erbitten wir Ihre Spenden. Jeder noch so kleine Betrag, aber natürlich auch größere Spenden sind sehr willkommen. Sie unterstützen damit ein großes und wunderbares Projekt, das es in dieser Form so schnell nicht wieder geben wird: die bauliche Verschönerung eines Herz- stücks unserer Stadt, die Erneuerung des Raumes, in dem Menschen in Oederan sich seit Jahrhunderten zur Ehre Gottes und zur Stärkung des Glaubens versammeln. Sie helfen durch ihre Spenden mit, dass sich Einheimische wie Gäste von außerhalb auch weiterhin von der Atmosphäre dieses Raumes ergreifen und durch Wort, Gebet, Musik und Stille im Glau- ben stärken lassen können und dass auch spätere Generationen ein würdiges Gotteshaus vorfinden und nutzen können. Im Gemeindebüro und im Pfarrsaal stehen für diesen Zweck Kollektenbehälter bereit. Sie können Ihre Spende aber natür- lich gern auch im Pfarramt oder bei mir persönlich übergeben oder unter folgender Bankverbindung überweisen: Ev.-Luth. Kassenverwaltung Chemnitz Konto.-Nr. 108200944 BLZ 85095164 LKG Sachsen eG Zahlungsgrund: RT 1223, Kirchbau Oederan Spendenbescheinigungen stellt das Pfarramt aus. In regelmäßigen Abständen werden wir öffentlich über den aktuellen Stand informieren. Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe. Gott segne unser großes Vorhaben und alle, die daran beteiligt sind. Im Namen des Kirchenvorstandes grüßt Sie herzlich, Ihr Pfarrer Dr. O. Richter Die Stadtkirche Oederan - eine ehrwürdige Dame wird verjüngt Oederan_02_2008.QXD 25.01.2008 8:52 Uhr Seite 1

Die Stadtkirche Oederan - eine ehrwürdige Dame wird … · 2012-01-10 · Im Namen des Kirchenvorstandes grüßt Sie herzlich, ... Vorbereitung der Stadtratssitzung ... § 15 Anträge

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17. Jahrgang 02/2008Freitag, der 01. Februar 2008

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Die Stadtkirche Oederan - eine ehrwürdige Dame wird verjüngt(Information und Spendenaufruf)

Vielleicht haben Sie es schon bemerkt: die Innenrenovierung unserer Stadt-kirche hat begonnen. In diesem Jahr wagt sich die Evangelische Kirch-gemeinde an die durchgreifendste Erneuerung des Innenraumes seit demgroßen Umbau von 1891. Aber keine Angst, nichts wird sich eklatant ver-ändern, aber vieles verschönern und verbessern.Die verblassten und von Wasserschäden gezeichneten Wände werden neugestrichen; die uralte Dampfheizung entfernt und durch ein komplett neuesHeizungssystem ersetzt. Zugleich werden in allen Bereichen die Fußboden-platten erneuert. Im Turmbereich werden zwei Toiletten eingebaut. Überflüs-sige Bänke werden entfernt und so Raum für Gemeinschaft und für Ausstel-lungen geschaffen. Die Beleuchtung im Altarraum und die Mikrofonanlagewerden verbessert; außerdem werden die Fürsten- und die Ratsherrenlogeverglast, um eine separate Nutzung dieser Räume zu ermöglichen. Schließ-lich wird auch die fehlende Außentreppe zur Sakristei wieder hergestellt.Das Ausräumen des Inventars und der Bänke ist fast abgeschlossen undauch die archäologischen Untersuchungen sind weit fortgeschritten - bisherohne nennenswertes Ergebnis. Die Baumaßnahmen werden sich bis in denHerbst hinein erstrecken, so dass wir den ersten Gottesdienst in der neu renovierten Kirche spätestens am 1. Advent 2008 feiern können.Während der Bauzeit werden alle Veranstaltungen entweder im Pfarrsaaloder in der Katholischen Kirche stattfinden. Bei größeren Veranstaltungen,wie z. B. bei der Konfirmation am Palmsonntag, werden wir zu Gast in derFrankensteiner Kirche sein. Bitte informieren Sie sich mit Hilfe des Gemeinde-briefes bzw. der Aushänge. Nun noch ein Wort zur Finanzierung. Wir erhalten für die Baumaßnahme dankenswerterweise erhebliche Fördermittel von Bund, Land, Stadt und Landeskirche - Mittel, die vielleicht schon in allernächster Zeit in dieser Größenordnung nicht mehr geflossen wären. Dennoch werden wir als Kirchgemeinde einen Eigenanteil aufbringen müssen, dessen genaue Höhe noch nicht feststeht,der sich aber voraussichtlich im Bereich zwischen 30 000 und 50 000 Euro bewegen wird. Dafür erbitten wir Ihre Spenden.Jeder noch so kleine Betrag, aber natürlich auch größere Spenden sind sehr willkommen. Sie unterstützen damit ein großesund wunderbares Projekt, das es in dieser Form so schnell nicht wieder geben wird: die bauliche Verschönerung eines Herz-stücks unserer Stadt, die Erneuerung des Raumes, in dem Menschen in Oederan sich seit Jahrhunderten zur Ehre Gottesund zur Stärkung des Glaubens versammeln. Sie helfen durch ihre Spenden mit, dass sich Einheimische wie Gäste vonaußerhalb auch weiterhin von der Atmosphäre dieses Raumes ergreifen und durch Wort, Gebet, Musik und Stille im Glau-ben stärken lassen können und dass auch spätere Generationen ein würdiges Gotteshaus vorfinden und nutzen können.Im Gemeindebüro und im Pfarrsaal stehen für diesen Zweck Kollektenbehälter bereit. Sie können Ihre Spende aber natür-lich gern auch im Pfarramt oder bei mir persönlich übergeben oder unter folgender Bankverbindung überweisen:

Ev.-Luth. Kassenverwaltung ChemnitzKonto.-Nr. 108200944BLZ 85095164LKG Sachsen eGZahlungsgrund: RT 1223, Kirchbau Oederan

Spendenbescheinigungen stellt das Pfarramt aus. In regelmäßigen Abständen werden wir öffentlich über den aktuellenStand informieren.Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe. Gott segne unser großes Vorhaben und alle, die daran beteiligt sind.

Im Namen des Kirchenvorstandes grüßt Sie herzlich,Ihr Pfarrer Dr. O. Richter ❐

Die Stadtkirche Oederan - eine ehrwürdige Dame wird verjüngt

Oederan_02_2008.QXD 25.01.2008 8:52 Uhr Seite 1

Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil • 02/2008

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Seit 13 Jahren verleiht die SächsischeStaatsministerin für Soziales, Frau HelmaOrosz, die „Annen-Medaille“ für in hohem Maße ehrenamtliche tätige Bürger des Landes Sachsen.Unter den 20 Geehrten, die in feierlichemRahmen in Dresden aus der Hand derSozialministerin die Medaille entgegen-nehmen durften, war auch unser Oederaner Bürger Rolf Harnisch.Als er und seine Frau 1947 heirateten,ahnten beide noch nicht, dass Frau Harnisch zwei Jahre später an Kinder-lähmung erkranken sollte. Seitdem warsie im Rollstuhl gefesselt.In täglicher liebevoller Mühe und Ver-ständnis sorgte er für seine Frau, mit Liebe und Geduld wurden die drei Kindergroßgezogen. Trotz der eingeschränktenBewegungsfreiheit, der ständigen physi-schen und psychischen Belastung gabes in der Familie auch immer wiederFreuden, ein gutes Miteinander, Herzlich-keit und Verständnis füreinander.Er suchte immer wieder Möglichkeiten,seiner Frau das Leben zu erleichtern undsie daran teilhaben zu lassen. Obwohl

der Alltag oft schwierig zu bewältigenwar, wurde seine Frau nie in staatlicheoder kirchliche Obhut gegeben, er be-

treute sie, auch mit Hilfe seiner Kinderselbst. Was solche eine Pflege bedeutet,kann nur der ermessen, der diese Leis-tung selbst erbracht hat oder erbringt.Und dafür wurde Rolf Harnisch von derStadtverwaltung Oederan für die Aus-zeichnung mit der Annen-Medaille vorge-schlagen.Erstmals in diesem Jahr erbat die So-zialministerin für die auszuzeichnendenBürger einen Paten, der sie betreut undbei der Festveranstaltung die Laudatiohält. Danach wurden die Medaillendurch die Ministerin verliehen, die RolfHarnisch mit besonders bewegendenWorten ehrte.Obwohl seine Frau noch von der Aus-zeichnung wusste, erlebt sie diese leidernicht mehr.Im Kreise seiner Kinder mit 3 Enkel-kindern und 2 Urenkeln wünschen wirihm Kraft und Gesundheit für die vor ihmliegende Lebenszeit und das Glück, indiesem Familienkreis gut aufgehoben zusein.

Helga Spielhaus ❐

Ehrung eines Oederaner Bürgers mit der „Annen-Medaille“

des Regierungspräsidiums Chemnitzzur Planfeststellung für das

Straßenbauvorhaben„B 173, Verlegung Flöha“

von NK 5144 017 Station 2,041 bis NK 5144 040 Station 2,955

in den Städten Flöha und Oederan sowie

den Gemeinden Falkenau und Niederwiesa

Vom 7. Januar 2008

Mit Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 11.Dezember 2007 - Az.: 14-0513.26/2004.009 -, ist der Plan für oben genann-tes Verfahren gemäß § 17 des Bundes-fernstraßengesetzes (FStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.Juni 2007 (BGBl. I S 1206), und § 74 desVerwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)in der Fassung der Bekanntmachungvom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102),das durch Artikel 4 Abs. 8 des Gesetzesvom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718, 833)geändert worden ist, festgestellt worden.

Dem Träger der Straßenbaulast wurdenAuflagen erteilt.

In dem Planfeststellungsbeschluss istüber alle rechtzeitig vorgetragenen Ein-wendungen, Forderungen und Anregun-gen entschieden worden.Der Beschluss liegt mit einer Ausferti-gung des festgestellten Planes

vom 11. Februar 2008 bis einschließlich 25. Februar 2008

in der Stadtverwaltung Flöha, Augustus-burger Straße 90, 09557 Flöha, Bauamt,Zimmer 303, während der DienststundenMontag von 9.00 bis 12.00 UhrDienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 UhrFreitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

für die Gemeindeverwaltung Falkenau inder Verwaltungsgemeinschaft Flöha, Augustusburger Straße 90, 09557 Flöha,Bauamt, Zimmer 303, während derDienststunden Montag von 9.00 bis 12.00 UhrDienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 13.00 bis 18.00 UhrFreitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

in der Gemeindeverwaltung Niederwiesa,Dresdner Straße 22, 09577 Niederwiesa,Bürgerbüro, während der Dienststunden Montag von 9.00 bis 18.00 UhrDienstag von 9.00 bis 18.00 UhrMittwoch von 9.00 bis 18.00 UhrDonnerstag von 9.00 bis 18.00 UhrFreitag von 9.00 bis 15.00 Uhr

in der Stadtverwaltung Oederan, Markt 5,09569 Oederan, Bauamt, Sekretariat des

Stadtbaumeisters, während der Dienst-stunden Montag von 9.00 bis 12.00 UhrDienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 12.30 bis 15.00 UhrMittwoch von 9.00 bis 12.00 UhrDonnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr

und 12.30 bis 18.00 UhrFreitag von 9.00 bis 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Der Beschluss gilt mit dem Ende derAuslegungsfrist allen Betroffenen unddenjenigen gegenüber, die Einwendun-gen erhoben haben, als zugestellt (§ 74Abs. 5 Satz 3 VwVfG).Bis zum Ablauf der Rechtsbehelfsfristkann der Planfeststellungsbeschluss vonden Betroffenen und denjenigen, die Ein-wendungen rechtzeitig erhoben haben,beim Regierungspräsidium Chemnitz, Re-ferat 14, Altchemnitzer Straße 41, 09120Chemnitz, schriftlich angefordert werden.

Die Planfeststellungsbehörde hat gemäߧ 3b des Gesetzes über die Umweltver-träglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fas-sung der Bekanntmachung vom 25. Juni2005 (BGBl. I S. 1757, 2797), das zuletztdurch Artikel 2 des Gesetzes vom 23.Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470) geändertworden ist, eine Umweltverträglichkeits-prüfung durchgeführt. Diese wurde alsunselbständiger Teil des Planfeststel-lungsverfahrens durchgeführt.

BEKANNTMACHUNG

Oederan_02_2008.QXD 25.01.2008 8:52 Uhr Seite 2

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02/2008 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan

• Herausgeber: Stadtverwaltung Oederan • Satz, Druck und Verlag: Mugler Druck GmbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal,

OT Wüstenbrand, Fon: 03723 / 49 91 49, Fax: 03723 / 49 91 38 • Vertrieb: Grafik-Print-Service Nothnagel, Einkaufspark „Zur Stanze“, Chemnitzer Str. 39, 09569

Oederan, Fon: 037292 / 42 35 • Verantwortlich für den redaktionellen Teil: Der Bürgermeister der Stadt Oederan sowie der Bür-

germeister der Gemeinde Frankenstein. Anschrift: Markt 5, 09569 Oederan, Fon: 037292 / 2 71 11

• Verantwortlich für den Akquiseteil: Mugler Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH, Ihr An-sprechpartner in puncto Werbung: Herr Hertel, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal,OT Wüstenbrand, Fon: 03723 / 49 91 47, Handy: 0174 / 3 36 71 83, Fax: 03723 / 49 91 77

Öffentliche BekanntmachungGeschäftsordnung des Stadtrates Oederan vom 20.12.2007

InhaltsverzeichnisI. Geschäftsführung des Stadtrates

1. Vorbereitung der Stadtratssitzung§ 1 Einberufung der Stadtrats-

sitzung§ 2 Tagesordnung§ 3 Ortsübliche Bekanntgabe

2. Durchführung der Stadtratssitzung2.1. Allgemeines

§ 4 Öffentlichkeit der Stadtrats-sitzung

§ 5 Verschwiegenheitspflicht§ 6 Beschlussfähigkeit§ 7 Abstimmungen§ 8 Wahlen§ 9 Befangenheit§ 10 Teilnahme

2.2 Gang der Beratung§ 11 Verhandlungsleitung§ 12 Änderung und Erweiterung

der Tagesordnung§ 13 Redeordnung§ 14 Anträge zur Geschäftsord-

nung§ 15 Anträge zur Sache§ 16 Beschlussfassung§ 17 Auskunftspflicht des Bürger-

meisters

§ 18 Fragestunde der Einwohner§ 19 Widerspruch des Bürgermeis-

ters2.3 Ordnung in den Sitzungen

§ 20 Ordnungsgewalt und Haus-recht

§ 21 Ruf zur Sache und Ord-nungsruf

3. Niederschrift über die Sitzungen§ 22 Niederschrift

II. Geschäftsführung der Ausschüsse§ 23 Grundregel§ 24 Zusammensetzung der be-

schließenden Ausschüsse§ 25 Abweichungen für das Ver-

fahren in den beschließen-den Ausschüssen

§ 26 Abweichungen für das Ver-fahren in den beratendenAusschüssen

III. Fraktionen§ 27 Bildung von Fraktionen

IV. Geschäftsführung der Ortschaftsräte§ 28 Ortschaftsrat

V. Schlussbestimmungen, Inkrafttreten§ 29 Schlussbestimmungen§ 30 Inkrafttreten

Geschäftsordnung

Der Stadtrat der Stadt Oederan hat aufGrund von § 38 Abs. 2 der SächsischenGemeindeordnung des Freistaates Sach-sen (SächsGemO) vom 21. April 1993(Sächs. GVBl. S 301) in der Fassung vom18. März 2003 (GVBl. S. 55, ber. S. 159),geändert durch Gesetze vom 13. Dezem-ber 2002 (GVBl. S. 333), vom 11. Mai2005 (GVBl. S. 155), vom 01. Juni 2006(GVBl. S. 151) in seiner Sitzung am

Lesen Sie bitte auf Seite 4 weiter

In dieser Ausgabe� Veröffentlichungen Stadtverwaltung Oederan

Geschäftsordnung des Stadtrates Seiten 03-06Beschlüsse des Oederaner Stadtrates Seiten 07-08Fäkalienentsorgung Seite 10Dienst- und Bereitschaftsplan der Ärzte Seite 11Geburtstage Seite 12web MUSEUM OEDERAN Seite 13Aus den Ortsteilen – Gahlenz Seite 14Kirche Seite 15Klein-Erzgebirge Oederan Seite 16

� Regionales

Stellenausschreibung Seite 18Wichtige Information des Steueramtes Seite 18

� Veröffentlichungen der Gemeindeverw. Frankenstein

Zwei seltene Jubiläen in Hartha Seite 21Aufhebungssatzung Seiten 22-2620.000 Euro Spende Seite 27

Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststel-lungsbeschlusses:

Gegen diesen Planfeststellungsbeschlusskann innerhalb eines Monats nach seinerBekanntgabe beim Bundesverwaltungs-gericht, Simsonplatz 1, 04107 Leipzig(Postanschrift: Bundesverwaltungsge-richt, Postfach 10 08 54, 04008 Leipzig),Klage erhoben werden. Die Klageer-hebung muss schriftlich erfolgen.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen) und denGegenstand des Klagebegehrens be-zeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründungdienenden Tatsachen und Beweismittelsind innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Klageerhebung anzugeben.Der angefochtene Planfeststellungsbe-schluss soll in Urschrift oder in Abschriftbeigefügt werden.

Vor dem Bundesverwaltungsgerichtmuss sich jeder Beteiligte, soweit er ei-

nen Antrag stellt, durch einen Rechtsan-walt oder einen Rechtslehrer an einerdeutschen Hochschule im Sinne desHochschulrahmengesetzes mit Befähi-gung zum Richteramt als Bevollmächtig-ten vertreten lassen. Die Vollmacht istschriftlich zu erteilen. Juristische Perso-nen des öffentlichen Rechts oder Behör-den können sich auch durch Beamteoder Angestellte mit der Befähigung zumRichteramt sowie Diplomjuristen imhöheren Dienst, Gebietskörperschaftenauch durch Beamte oder Angestellte mitBefähigung zum Richteramt der zustän-digen Aufsichtsbehörde oder des jewei-ligen kommunalen Spitzenverbandesdes Landes, dem sie als Mitglied zu-gehören, vertreten lassen.

Die Anfechtungsklage gegen den Plan-feststellungsbeschluss hat keine auf-schiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung(§ 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichts-ordnung) kann nur innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Planfest-

stellungsbeschlusses beim Bundesver-waltungsgericht, Simsonplatz 1, 04107Leipzig (Postanschrift: Bundesverwal-tungsgericht, Postfach 10 08 54, 04008Leipzig), gestellt werden.

Treten später Tatsachen ein, die die An-ordnung der aufschiebenden Wirkungrechtfertigen, so kann der durch denPlanfeststellungsbeschluss Beschwerteeinen hierauf gestützten Antrag innerhalbeiner Frist von einem Monat stellen. DieFrist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem derBeschwerte von den Tatsachen Kenntniserlangt.Der Hinweis zur Notwendigkeit der Ver-tretung vor dem Bundesverwaltungsge-richt durch einen Rechtsanwalt usw. giltentsprechend.

Chemnitz, den 7. Januar 2008

Regierungspräsidium Chemnitz

WehnerRegierungsvizepräsident ❐

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil • 02/2008Fortsetzung von Seite 320. Dezember 2007 folgende Geschäfts-ordnung beschlossen:

I. Geschäftsführung des Stadtrates

1. Vorbereitung der Stadtratssitzungen

§ 1 Einberufung der Stadtratssitzungen

(1) Der Stadtrat beschließt über Ort undZeit seiner regelmäßigen Sitzungen;diese sollen mindestens einmal im Mo-nat stattfinden. Die Einberufung erfolgtschriftlich durch den Bürgermeisterund muss den Mitgliedern des Stadt-rates mindestens 7 volle Tage vor demSitzungstag, den Tag der Absendungnicht eingerechnet, zugehen. Mit derEinberufung sind den Mitgliedern desStadtrates die Verhandlungsgegen-stände mitzuteilen. Dabei sind die fürdie Beratung erforderlichen Unterlagenbeizufügen, soweit nicht das öffent-liche Wohl oder berechtigte InteressenEinzelner entgegenstehen.

(2) Der Stadtrat ist außerdem einzube-rufen, wenn es die Geschäftslage erfordert. Abs. 1 gilt entsprechend.

(3) Der Stadtrat ist unverzüglich einzube-rufen, wenn es ein Viertel der Stadträteunter Angabe des Verhandlungs-gegenstandes beantragt. Abs. 1 giltentsprechend.

(4) In Eilfällen kann der Stadtrat formlosund unter Verzicht auf die Einhaltungder Ladungsfrist, jedoch unter Angabeder Verhandlungsgegenstände einbe-rufen werden.

§ 2 Tagesordnung

(1) Der Bürgermeister bereitet die Sitzungvor, in dem er die Verhandlungsgegen-stände (Tagesordnungspunkte) fest-legt.

(2) Auf Antrag von mindestens einemFünftel der Stadträte ist ein Verhand-lungsgegenstand spätestens auf dieTagesordnung der übernächsten Sit-zung des Stadtrates zu setzen, wennder Stadtrat den gleichen Verhand-lungsgegenstand nicht innerhalb derletzten 6 Monate bereits behandelt hat,oder wenn seit der Behandlung sichdie Sach- oder Rechtslage wesentlichgeändert hat.Für diesen Verhandlungsgegenstandmuss der Stadtrat zuständig sein.

(3) Die Tagesordnungspunkte müssenhinreichend bestimmt angegeben undaussagekräftig formuliert werden. Aufdie Tagesordnung können nur Angele-genheiten gesetzt werden, zu derenErledigung die Stadt selbst zuständigist und innerhalb der Stadt muss derStadtrat zuständig sein.

§ 3 Ortsübliche Bekanntgabe

Bei öffentlichen Sitzungen muss orts-üblich unter Einhaltung einer Frist von

3 Tagen auf Zeit, Ort und Tagesordnunghingewiesen werden. Dies gilt nicht beider Einberufung des Stadtrates in Eil-fällen.

2. Durchführung der Stadtratssitzungen

2.1. Allgemeines

§ 4 Öffentlichkeit der Stadtratssitzungen

(1) Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich, sofern nicht das öffentlicheWohl oder berechtigtes Interesse Ein-zelner eine nichtöffentliche Verhand-lung erfordern.

(2) Aus der Mitte des Stadtrates kann beantragt werden, einen Verhand-lungsgegenstand entgegen der Tages-ordnung in öffentlicher oder nicht-öffentlicher Sitzung zu behandeln.Darüber wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen. Beschließt der Stadtrat einen Verhand-lungsgegenstand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der Bürgermeister diesen auf die Tages-ordnung der nächsten Sitzung desStadtrates zu setzen.

(3) Sachverständigen, die zu Sitzungenhinzugezogen worden sind, kann dasWort erteilt werden. Gästen kann mitZustimmung des Stadtrates Gelegen-heit gegeben werden, ihre Auffassungzu bestimmten Angelegenheiten vor-zutragen, wenn und soweit dies für dieSachbehandlung dienlich erscheint.

(4) In nichtöffentlicher Sitzung gefassteBeschlüsse sind in öffentlicher Sitzungbekannt zugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigtes Interesse Einzelner entgegensteht.

§ 5 Verschwiegenheitspflicht

(1) Der Bürgermeister und die Stadträtesind zur Verschwiegenheit über alle innichtöffentlicher Sitzung behandeltenAngelegenheiten verpflichtet.

(2) Die Verschwiegenheitspflicht kann imEinvernehmen des Stadtrates mit demBürgermeister aufgehoben werden.Dies gilt nicht für Beschlüsse die nach§ 4 Abs. 4 Geschäftsordnung bekanntgegeben worden sind.

§ 6 Beschlussfähigkeit

(1) Der Stadtrat ist beschlussfähig, wennmindestens die Hälfte aller Mitgliederanwesend und stimmberechtigt sind.Bei Befangenheit von mehr als derHälfte aller Mitglieder ist der Stadtratbeschlussfähig, wenn mindestens einViertel aller Mitglieder anwesend undstimmberechtigt sind.

(2) Bei Beschlussunfähigkeit muss eine 2.Sitzung stattfinden, in der der Stadtratbeschlussfähig ist. Beschlussfähigkeitliegt dann vor, wenn mindestens 3 Mit-glieder anwesend und stimmberechtigt

sind. Bei der Einberufung ist daraufhinzuweisen. Sind weniger als 3 Mit-glieder stimmberechtigt, entfällt die 2. Sitzung.

(3) Ist der Stadtrat wegen Befangenheitvon Mitgliedern nicht beschlussfähig,entscheidet der Bürgermeister an Stel-le des Stadtrates nach Anhörung dernicht befangenen Stadträte. Liegt Be-fangenheit des Bürgermeister und sei-ner Stellvertreter vor, kann der Stadtratein stimmberechtigtes Mitglied für dieEntscheidung zum Stellvertreter desBürgermeisters bestellen. Liegt dasebenfalls nicht vor, gilt § 117 Sächs-GemO entsprechend.

§ 7 Abstimmung

(1) Die Abstimmung des Stadtrates erfolgtin der Regel offen (durch Hand-zeichen). Aus wichtigem Grund können geheime Abstimmungen(durch Abgabe von Stimmzetteln) beschlossen werden.

(2) Die Beschlussfassung erfolgt durchStimmenmehrheit. Stimmenenthaltun-gen werden für die Ermittlung derStimmenmehrheit nicht berücksichtigt.Bei Stimmengleichheit ist der Antragabgelehnt.

§ 8 Wahlen

(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzet-teln vorgenommen. Wenn kein Mitglieddes Stadtrates widerspricht, kannauch offen gewählt werden.

(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stim-men der anwesenden Stimmbe-rechtigten erhalten hat. Wird dieseMehrheit nicht erreicht, findet eine Stich-wahl zwischen beiden Bewerbern statt,die die meisten Stimmen haben. Dabeientscheidet die einfache Mehrheit derabgegebenen Stimmen. Bei Stimmen-gleichheit entscheidet das Los. Stehtnur ein Bewerber zur Wahl, findet im Falle des Satzes 2 ein 2. Wahlgang statt,bei dem die einfache Mehrheit der abge-gebenen Stimmen ausreicht.

§ 9 Befangenheit

(1) Ein Stadtrat darf weder beratend nochentscheidend mitwirken, wenn er inder Angelegenheit bereits in andererEigenschaft tätig geworden ist oderwenn die Entscheidung ihn selbst oderfolgenden Personen einen unmittelba-ren Vorteil oder Nachteil bringen kann:1. seinem Ehegatten, früheren Ehegat-

ten oder Verlobten,2. seinen Eltern, Geschwistern, Groß-

eltern, Urgroßeltern, Kindern, En-keln, Urenkel oder Onkel/Tante,Nichte/Neffe

3. seinen Schwiegereltern, Schwieger-großeltern, Stiefkind oder Schwäger

4. § 20 Abs. 1 Nr. 4-7 SächsGemO.(2) Absatz 1 gilt nicht

1. für Wahlen zu einer ehrenamtlichenTätigkeit

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02/2008 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan2. wenn die Entscheidung nur die ge-

meinsamen Interessen einer Berufs-oder Bevölkerungsgruppe berührt.

(3) Liegt bei einem Stadtrat Befangenheitvor, hat er dies vor der Beratung demBürgermeister mitzuteilen. Im Zwei-felsfall entscheidet bei Stadträten derStadtrat, bei Mitgliedern der Aus-schüsse der Ausschuss, sonst derBürgermeister.

(4) Wer wegen Befangenheit ausge-schlossen ist, muss die Sitzung verlas-sen. Bei öffentlichen Sitzungen darf erals Zuhörer anwesend sein.

(5) Wurde die Offenbarungspflicht nachdiesen Vorschriften verletzt oder wurdejemand ohne einen dieser Gründe desAbsatzes 1 ausgeschlossen, ist derBeschluss rechtswidrig. Der Beschlussgilt dann von Anfang an als gültig zu-stande gekommen, wenn 1 Jahr nachder Beschlussfassung vergangen ist.Bei öffentlichen Bekanntmachungenmuss 1 Jahr nach dieser vergangensein.

§ 10 Teilnahme

(1) Wer aus wichtigem Grunde an einerSitzung nicht teilnehmen kann oderwer eine Sitzung vorzeitig verlassenwill, hat das unter Angabe des Hinde-rungsgrundes dem Bürgermeisterrechtzeitig mitzuteilen.

(2) Leitende Verwaltungsangestellte neh-men auf Verlangen der Stadträte anden Stadtratssitzungen teil und sindverpflichtet, zu einem Punkt der Tages-ordnung vor dem Stadtrat Stellung zunehmen.

(3) Die Ortsvorsteher sind berechtigt, anallen Sitzungen teilzunehmen und ha-ben Rederecht.

2.2. Gang der Beratungen

§ 11 Beratungsleitung

Der Bürgermeister eröffnet und schließtdie Sitzung und leitet die Beratungen.

§ 12 Änderung und Erweiterung derTagesordnung

(1) Der Bürgermeister muss Änderungenund Erweiterungen der Tagesordnungim Rahmen von § 4 dieser Geschäfts-ordnung vornehmen.

§ 13 Redeordnung

(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punktder Tagesordnung unter Bezeichnungdes Verhandlungsgegenstandes aufund stellt die Angelegenheit zur Bera-tung. Wird eine Angelegenheit nach § 4 Abs. 2 Geschäftsordnung beraten,so ist zunächst den AntragstellernGelegenheit zu geben, ihren Vor-schlag zu begründen. Ist eine Bericht-erstattung vorgesehen, so erhältzunächst der Berichterstatter dasWort.

(2) Ein Stadtrat, der das Wort ergreifenwill, hat sich durch Heben der Hand zumelden. Melden sich mehrere Stadträ-te gleichzeitig, so entscheidet die Rei-henfolge der Wortmeldungen. BeiGleichzeitigkeit der Wortmeldungenentscheidet der Bürgermeister überdie Reihenfolge.

(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält einStadtrat das Wort, wenn er Anträge zurGeschäftsordnung stellen will.

(4) Die Redezeit beträgt im Regelfallhöchstens 5 Minuten. Sie kann durchBeschluss des Stadtrates verlängertoder verkürzt werden. Ein Stadtrat darfhöchstens zweimal zum selben Punktder Tagesordnung sprechen; Anträgezur Geschäftsordnung bleiben hiervonunberührt.

§ 14 Anträge zur Geschäftsordnung

Anträge zur Geschäftsordnung könnenvon jedem Stadtrat gestellt werden. Wirdein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt,so darf noch je ein Stadtrat für und gegendiesen Antrag sprechen. Danach ist überden Antrag abzustimmen.

§ 15 Anträge zur Sache

(1) Jeder Stadtrat und jede Fraktion istberechtigt, zu jedem Punkt der Tages-ordnung Anträge zu stellen (Anträgezur Sache). Hat bereits eine Vorbe-ratung in den Ausschüssen stattgefun-den, so steht ein gleiches Recht auchden beteiligten Ausschüssen zu. DieAnträge müssen einen abstimmungs-fähigen Beschluss enthalten.

(2) Für Zusatz- und Änderungsanträge zuden nach Absatz 1 gestellten Anträgengilt Abs. 1 Satz 3 entsprechend.

(3) Anträge nach den Absätzen 1 und 2,die Mehrausgaben oder Mindereinnah-men gegenüber den Ansätzen desHaushaltsplanes zur Folge haben,müssen mit einem Deckungsvorschlagverbunden werden.

§ 16 Beschlussfassung

(1) Nach Schluss der Aussprache stelltder Bürgermeister die zu dem Tages-ordnungspunkt gestellten Sachanträgezur Abstimmung. Der weitestgehendeAntrag hat Vorrang. In Zweifelsfällenbestimmt der Bürgermeister die Rei-henfolge.

(2) Die Abstimmung im Stadtrat richtetsich nach den Vorschriften des § 9 Ge-schäftsordnung.

§ 17 Auskunftspflicht des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister hat den Stadtratüber alle wichtigen, die Stadt und ihreVerwaltung betreffenden Angelegen-heiten zu informieren. Bei wichtigenPlanungen und Vorhaben ist der Stadt-rat möglichst frühzeitig über Absichtenund Vorstellungen der Stadtverwaltung

und laufend über den Stand und denInhalt der Planungsaufgaben zu infor-mieren.

§ 18 Fragestunde der Einwohner

(1) Der Stadtrat und seine Ausschüssekönnen bei öffentlichen Sitzungen Ein-wohnern, Gewerbetreibenden undGrundstücksbesitzern der Stadt sowieVertretern von Bürgerinitiativen, Parteien und Vereinen die Möglichkeiteinräumen, Fragen zu Stadtangelegen-heiten zu stellen oder Anregungen undVorschläge zu unterbreiten. Zu denFragen nimmt der Bürgermeister oderein von ihm Beauftragter Stellung. Isteine sofortige Beantwortung nichtmöglich, so kann der Fragesteller aufschriftliche Beantwortung verwiesenwerden. Eine Aussprache findet nichtstatt.

(2) Jeder Fragesteller ist berechtigt, höchs-tens zwei Zusatzfragen zu stellen.

§ 19 Widerspruch des Bürgermeisters

(1) Der Bürgermeister muss Beschlüssendes Stadtrates widersprechen, wenner der Auffassung ist, dass sie rechts-widrig sind. Der Bürgermeister kannBeschlüssen widersprechen, wenn erder Auffassung ist, dass sie für dieStadt nachteilig sind.

(2) Der Widerspruch muss unverzüglich,spätestens jedoch binnen 1 Wochenach Beschlussfassung gegenüberdem Stadtrat ausgesprochen werden.

(3) Der Widerspruch hat aufschiebendeWirkung. Nach Widerspruch ist eineSitzung des Stadtrates mit Angabe derWiderspruchsgründe einzuberufen. Eswird erneut über die Angelegenheit beschlossen. Diese Sitzung hatspätestens 3 Wochen nach der Sit-zung stattzufinden. Liegt dann wieder-um nach Ansicht des BürgermeistersRechtswidrigkeit vor, widerspricht ererneut und führt unverzüglich die Ent-scheidung der Rechtsaufsichtsbehör-de über die Rechtmäßigkeit herbei.

2.3. Ordnung in den Sitzungen

§ 20 Ordnungsgewalt und Hausrecht

(1) Der Bürgermeister handhabt die Ord-nung und übt das Hausrecht aus. Erkann Stadträte sowie Zuhörer, die grobgegen die Ordnung verstoßen, ausdem Beratungsraum verweisen. Damitverliert der betroffene Stadtrat seinenAnspruch auf die auf den Sitzungstagentfallende Entschädigung.

(2) Gegen den Ausschluss eines Stadt-rates kann der Betroffene schriftlich begründeten Einspruch erheben. DerEinspruch hat so rechtzeitig beim Vor-sitzenden einzugehen, dass er auf dieTagesordnung der nächsten Sitzunggesetzt werden kann. Der Einspruchhat keine aufschiebende Wirkung.

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil • 02/2008Fortsetzung von Seite 5

§ 21 Ruf zur Sache und Ordnungsruf

(1) Der Bürgermeister kann Redner, dievom Verhandlungsgegenstand ab-schweifen, zur Sache verweisen.

(2) Redner, die ohne Worterteilung dasWort an sich ziehen oder die vorge-schriebene Redezeit trotz Ermahnungüberschreiten, kann der Vorsitzendezur Ordnung rufen.

(3) Hat ein Redner bereits zweimal einenRuf zur Sache oder einen Ordnungsruferhalten, so kann der Bürgermeisterihm das Wort entziehen, wenn derRedner Anlass zu einer weiteren Ord-nungsmaßnahme gibt. Einem Redner,dem das Wort entzogen ist, darf es inderselben Sitzung zu dem betreffen-den Tagesordnungspunkt nicht wiedererteilt werden.

3. Niederschrift über die Sitzungen

§ 22 Niederschrift

(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlung des Stadtrates ist eineNiederschrift zu fertigen. Sie muss ins-besondere den Namen des Bürgermeis-ters, die Zahl der anwesenden und dieNamen der abwesenden Stadträte unter Angabe des Grundes der Ab-wesenheit, die Gegenstände der Ver-handlung, die Anträge, die Abstim-mungs- und Wahlergebnisse und denWortlaut der Beschlüsse enthalten. DerBürgermeister und jedes Mitglied kön-nen verlangen, dass ihre Erklärungoder Abstimmung in der Niederschriftfestgehalten wird.

(2) Die Niederschrift ist vom Bürgermeis-ter, 2 Stadträten die an der Sitzung teilgenommen haben, und demSchriftführer zu unterzeichnen. Sie ist innerhalb eines Monats, jedochspätestens zur nächsten Sitzung demStadtrat zur Kenntnis zu bringen.

(3) Mehrfertigungen von Niederschriftenüber nichtöffentliche Sitzungen dürfennicht ausgehändigt werden. Der Stadt-rat entscheidet über die gegen die Niederschriften eingebrachten Ein-wendungen. Den Einwohnern ist dieEinsichtnahme in die Niederschriftenüber die öffentlichen Sitzungen ge-stattet.

II. Geschäftsführung der Ausschüsse

§ 23 Grundregel

(1) Auf das Verfahren in den Ausschüssenfinden grundsätzlich die für den Stadt-rat geltenden Vorschriften ent-sprechende Anwendung, soweit nicht§§ 25 Abs. 1 ff der Geschäftsordnungabweichende Regelungen enthält.

(2) Sitzungen, die der Vorberatung nach § 27 Abs. 3 dienen, sind in der Regelnichtöffentlich. Stadträte die nicht Mit-glied des beschließenden Ausschus-

ses sind, können an allen Sitzungendes Ausschusses teilnehmen, auchwenn diese nichtöffentlich sind.

(3) Der Stadtrat kann sachkundige Ein-wohner widerruflich als beratende Mit-glieder in beratende und beschließen-de Ausschüsse berufen. Ihre Zahl darfdie der Stadträte in den einzelnen Aus-schüssen nicht erreichen. Sie sind eh-renamtlich tätig.

§ 24 Zusammensetzung der beschließenden Ausschüsse

(1) Die beschließenden Ausschüsse be-stehen aus dem Bürgermeister undmindestens 7 Mitgliedern bis zur nächsten regelmäßigen Wahl desStadtrates (2009). Danach wird die Anzahl der Mitglieder auf 6 festgelegt.Die Zusammensetzung soll der Mandatsverteilung im Stadtrat ent-sprechen. Die Mitglieder und derenStellvertreter bestellt der Stadtrat widerruflich aus seiner Mitte.

§ 25 Abweichungen für das Verfahrenin den beschließenden Ausschüssen

(1) Im Rahmen ihrer Zuständigkeit ent-scheiden die beschließenden Aus-schüsse an Stelle des Stadtrates. 1/4aller Mitglieder kann verlangen, dasseine Angelegenheit, die für die Stadtvon besonderer Bedeutung ist, demStadtrat zur Beschlussfassung unter-breitet wird (§ 41 Abs. 3 S. 5Sächs.GemO).

(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheitan sich ziehen und Beschlüsse der be-schließenden Ausschüsse, solange sienoch nicht vollzogen sind, ändern oderaufheben. Der Stadtrat ist gegenüberden beschließenden Ausschüssen im Allgemeinen oder im Einzelfall weisungsberechtigt.

(3) Angelegenheiten, deren Entscheidungdem Stadtrat vorbehalten sind, werdenden beschließenden Ausschüssen in-nerhalb ihres Aufgabengebietes zurVorberatung zugewiesen.

(4) Liegt wegen Befangenheit der Mitglie-der des beschließenden AusschussesBeschlussunfähigkeit vor, entscheidetder Stadtrat in den Fällen des Absatz1-2, im Fall des Absatzes 3 entschei-det er ohne Vorberatung.

§ 26 Abweichungen für das Verfahrenin den beratenden Ausschüssen

(1) Ist ein beratender Ausschuss wegenBefangenheit von Mitgliedern nicht be-schlussfähig, entfällt die Vorberatungim Ausschuss. Die Sitzungen der bera-tenden Ausschüsse sind nichtöffentlich.

III. Fraktionen

§ 27 Bildung von Fraktionen

(1) Stadträte können sich zu einer Frakti-on zusammenschließen. Eine Fraktion

muss aus mindestens 2 Stadträten be-stehen. Jeder Stadtrat kann nur einerFraktion angehören.

(2) Die Bildung einer Fraktion ist dem Bür-germeister vom Fraktionsvorsitzendenschriftlich anzuzeigen. Die Mitteilungmuss die genaue Bezeichnung derFraktion, die Namen des Fraktionsvor-sitzenden und seines Stellvertreterssowie alle der Fraktion angehörendenStadträte enthalten. Ferner ist anzuge-ben wer berechtigt ist, für die FraktionAnträge zu stellen oder Erklärungenabzugeben. Unterhält die Fraktion eineGeschäftsstelle, so hat die Mitteilungauch die Anschrift der Geschäftsstellezu enthalten.

(3) Stadträte, die keiner Fraktion an-gehören, können von einer Fraktion alsHospitant aufgenommen werden. Beider Feststellung der Mindeststärke vonFraktionen zählen Hospitanten nichtmit.

(4) Die Auflösung einer Fraktion, derWechsel im Fraktionsvorstand sowiedie Aufnahme und das Ausscheidenvon Mitgliedern sind dem Bürgermeis-ter vom Fraktionsvorsitzenden eben-falls schriftlich anzuzeigen.

IV. Geschäftsführung der Ortschaftsräte

§ 28 Ortschaftsrat

(1) Auf das Verfahren der Ortschaftsrätefinden die Bestimmungen dieser Ge-schäftsordnung über die Geschäfts-führung des Stadtrates (Abschnitt II)sinngemäß Anwendung mit der Maß-gabe, dass an die Stelle des Bürger-meisters der Ortsvorsteher tritt.

(2) Nimmt der Bürgermeister an einer Sit-zung des Ortschaftsrates teil, ist ihmvom Vorsitzenden auf Verlangen jeder-zeit das Wort zu erteilen.

(3) Stadträte, die in der Ortschaft wohnenund nicht Ortschaftsräte sind, könnenan den Sitzungen des Ortschaftsratesmit beratender Stimme teilnehmen.

V. Schlussbestimmungen

§ 29 Schlussbestimmungen

Jedem Mitglied des Stadtrates und derAusschüsse ist eine Ausfertigung dieserGeschäftsordnung auszuhändigen. Wer-den Änderungen beschlossen, so ist diegeänderte Fassung auszuhändigen.

§ 30 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tagnach ihrer Bekanntmachung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnungvom 25. Januar 2007 außer Kraft.

Oederan, den 21. Dezember 2007

Gernot Krasselt (Siegel)Bürgermeister ❐

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02/2008 • Amtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan

öffentliche Sitzung am 29.11.2007- Beschluss zum Brandschutzbedarfs-

planBeschluss-Nr.: 116/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt den Brandschutzbedarfsplander Stadt Oederan für die Jahre 2008bis 2012 unter Voraussetzung der Richtigstellung der Bezeichnungen undHinzufügungen von Ergänzungen.Ja-Stimmen 18Enthaltungen 2

- Beschluss des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die StadtOederan (SEKo)Beschluss-Nr.: 117/11/07Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen einstimmig in ihrer Sitzungam 29.11.2007 das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo), StandNovember 2007, für die Stadt Oederan.

- Beteiligungsbericht der Stadt Oederan zum Berichtsjahr 2006Beschluss-Nr.: 118/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan nimmteinstimmig in seiner Sitzung am29.11.2007 den Beteiligungsbericht fürdas Jahr 2006 zustimmend zur Kennt-nis. Der Beteiligungsbericht ist öffent-lich auszulegen.

- Beteiligungsbericht der GemeindeGahlenz zum Berichtsjahr 2006Beschluss-Nr.: 119/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan nimmteinstimmig in seiner Sitzung am29.11.2007 den Beteiligungsbericht derGemeinde Gahlenz für das Jahr 2006zustimmend zur Kenntnis. Der Beteili-gungsbericht ist öffentlich auszulegen.

- Beschluss der Gründung des Vereinszur Entwicklung der Vorerzgebirgs-region Augustusburger LandBeschluss-Nr.: 120/10/07Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen einstimmig in ihrer Sitzungam 29.11.2007 zur Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungs-konzeptes (ILEK) die Gründung desVereins zur Entwicklung der Vorerz-gebirgsregion Augustusburger Landgemeinsam mit den Städten und Ge-meinden Augustusburg, Borstendorf,Eppendorf, Falkenau, Frankenberg,Frankenstein, Leubsdorf, Niederwiesaund Oederan.Der Bürgermeister wird ermächtigt for-mal juristische Änderungen, die nichtdie Grundzüge der Satzung berühren,gemeinschaftlich vorzunehmen.

- Gewährung eines Darlehens in Höhevon 560 TEuro an die Richard-Hof-mann-Stift gGmbHBeschluss-Nr.: 121/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt einstimmig die Gewährung ei-nes Darlehens in Höhe von 560 TEuroan die Richard-Hofmann-Stift gGmbHbis 31.12.2007.

- Vergabe von Zuschüssen, hier: Innenmodernisierung Stadtkirche„Zu unseren lieben Frauen“ - Evangelisch-Lutherische Kirchge-meinde OederanBeschluss-Nr.: 122/10/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt in seiner Sitzung am29.11.2007 einstimmig, der Evan-gelisch-Lutherischen KirchgemeindeOederan, Pfarrgasse 1 in 09569 Oeder-an, als Eigentümer der Stadtkirche „Zuunseren lieben Frauen“ für die Innen-modernisierung der Stadtkirche einenZuschuss in Höhe von max. 700.735,07Euro (in Worten: siebenhunderttau-sendsiebenhundertfünfunddreißig07/100 Euro) zu gewähren.

- Vergabe von Zuschüssen, hier: Erhaltungsgebiet (SDP), Modernisie-rung Enge Gasse 26 - SWGBeschluss-Nr.: 123/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt in seiner Sitzung am29.11.2007 einstimmig, dem Eigentü-mer des Grundstückes Enge Gasse 26in Oederan, der Stadtbau- und Woh-nungsverwaltungsgesellschaft OederanmbH, für die Modernisierung des Ge-bäudes Enge Gasse 26 einen Zuschussin Höhe von max. 460.916,00 Euro (inWorten: vierhundertsechzigtausend-neunhundertsechzehn Euro) zu ge-währen.

- Grundsatzbeschluss zur Veranschla-gung der Straßenbaumaßnahme Er-neuerung / Verbesserung der Orts-durchfahrt S 207 Gerichtsstraße inOederan Teileinrichtungen Gehwege,Längsparkplätze und BeleuchtungBeschluss-Nr.: 124/11/07Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen in ihrer Stadtratssitzung am29.11.2007 einstimmig die Veranschla-gung der Straßenbaumaßnahme Er-neuerung / Verbesserung der Orts-durchfahrt S 207 Gerichtsstraße inOederan Teileinrichtungen Gehwege,Längsparkplätze und Beleuchtung imHaushalt 2008 und 2009 in folgenderHöhe

1. BA 2008 2. BA 2009 SummeAusgaben

263.550,00 300.500,00 564.050,00Einnahmen

168.069,14 187.464,49 355.533,63Abschluss

95.480,86 113.035,51 208.516,37- Vergabe von Planungsleistungen und

üpl/apl, hier: Umbau/Umnutzung al-tes Heimatmuseum Pfarrgasse 5zum BürogebäudeBeschluss-Nr.:125/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt einstimmig in seiner Sitzungam 29.11.2007 die Beauftragung derPlanungsleistungen für den Umbau desalten Heimatmuseums zum Büroge-

bäude an das Architekturbüro Humburgaus Oederan in Höhe von Brutto165.509,77 e und außerplanmäßigeAusgaben in Höhe von 745.399,06 e

- Beschluss zur Festsetzung der Wahl-tage für die Bürgermeisterwahl 2008Beschluss-Nr.: 126/11/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt einstimmig in seiner Sitzungam 29. November 2007, den Wahltagfür die Bürgermeisterwahl 2008 auf den8. Juni 2008 festzusetzen. Als Wahltag einer etwaig notwendigwerdenden Neuwahl wird der 22. Juni2008 festgelegt. Die Einreichungsfristfür neue Wahlvorschläge zur etwaigenNeuwahl wird auf den 12.06.2008,18:00 Uhr festgesetzt.

öffentliche Sitzung am 20.12.2007- Bestellung des Gemeindewehrleiters

der Gemeindefeuerwehr OederanBeschluss-Nr.: 127/12/07Gemäß § 12 der Feuerwehrsatzung derStadt Oederan wird vom Stadtrat derStadt Oederan Herr Mario Rülke, R.-Rentsch-Str. 64 c, 09569 Oederan ein-stimmig zum Gemeindewehrleiter derGemeindefeuerwehr Oederan bestellt.

- Bestellung des Stellvertretenden Ge-meindewehrleiters der Gemeinde-feuerwehr OederanBeschluss-Nr.: 128/12/07Gemäß § 12 der Feuerwehrsatzung derStadt Oederan wird vom Stadtrat derStadt Oederan Herr Bernd Reichelt, AmFlurenberg 7, 09569 Oederan OT Schö-nerstadt einstimmig zum Stellvertreterdes Gemeindewehrleiters der Gemein-defeuerwehr Oederan bestellt.

- Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 092/08/07 der Stadt-ratssitzung am 23.08.2007 über dieVergabe der Planungsleistung einer3-Feld-SporthalleBeschluss-Nr.: 129/12/07Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen einstimmig in der Stadtrats-sitzung am 20.12.2007 die Aufhebungdes Beschlusses Nr. 092/08/07 mitAusgang des Wahlergebnisses derStadtratssitzung am 23.08.2007 überdie Vergabe der Planungsleistung einer3-Feld-Sporthalle an das PlanungsbüroARGE CAD Planung und VisualisierungDipl.-Ing. Jörg Kunze, Gerichtsstraße 4in 09569 Oederan.

- Aufhebungsbeschluss zum Beschluss Nr. 110/10/07 der Stadt-ratssitzung am 23.10.2007 über dieVergabe von Planungsleistungen -hier: Erweiterung und Sanierung KITA „Buddelflink“, Anger 8 in 09569OederanBeschluss-Nr.: 130/12/07Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen einstimmig in der Stadtrats-

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Beschlüsse des Oederaner Stadtrates

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil • 02/2008

Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

Fortsetzung von Seite 9sitzung am 20.12.2007 die Aufhebungdes Beschlusses Nr. 110/10/07 derStadtratssitzung am 23.10.2007, vorbe-haltlich der rechtsaufsichtlichen Geneh-migung die stufenweise Beauftragung(Leistungsphasen 1-4) der Planungsleis-tungen für die Erweiterung und Sanie-rung der KITA „Buddelflink“ für 2007 inHöhe von Brutto 65.000,00 Euro an dieARGE CAD Planung und VisualisierungDipl.-Ing. Jörg Kunze Oederan und Ar-chitektur und Stadtentwicklung Aus-purg Borchowitz + Partner, Leipzig zuübertragen und über- und außerplan-mäßige Ausgaben in Höhe von22.000,00 Euro zu gewähren.

- Beschluss der Geschäftsordnungdes Stadtrates OederanBeschluss-Nr.: 131/12/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt einstimmig in seiner Sitzungam 20. Dezember 2007 die beiliegendeGeschäftsordnung des Stadtrates Oederan.

- Prüfbericht der örtlichen Prüfung zurJahresrechnung 2006 der GemeindeGahlenzDem Stadtrat wird der Prüfbericht überdie örtliche Prüfung der Jahresrech-nung 2006 der Gemeinde Gahlenz zurKenntnis gegeben.

- Beschluss zur Jahresrechnung derGemeinde Gahlenz für das Jahr 2006Beschluss-Nr.: 132/12/07Der Stadtrat stellt gemäß § 88 der GemO für den Freistaat Sachsen in derFassung der Bekanntmachung vom18.03.2003 SächsGemO in seiner öffentlichen Sitzung am 20.12.2007 dasvorgelegte Ergebnis der Jahresrech-nung für das Haushaltsjahr 2006 der

Gemeinde Gahlenz einstimmig fest.Rechnungsergebnis:im Verwaltungshaushalt 671.934,23 eim Vermögenshaushalt 115.923,61 eGesamtrechnung 787.857,84 e

- Ergebnisabführungsvertrag zwischen der Stadtbau- und WohnungsverwaltungsgesellschaftOederan mbH und der SWG Immobilien Service GmbHBeschluss-Nr.: 133/12/07Der Stadtrat bestätigt einstimmig denmit URNr. 1186/2007 ausgeführten Ergebnisabführungsvertrag der SWGImmobilien Service GmbH als abhängi-gem Unternehmen mit der Stadtbau-und WohnungsverwaltungsgesellschaftOederan mbH als herrschendem Unter-nehmen.

- Bestätigung des beurkundeten Ge-sellschaftsvertrages der Stadtbau-und Wohnungsverwaltungsgesell-schaft Oederan mbHBeschluss-Nr.: 134/12/07Der Stadtrat bestätigt einstimmig denmit URNr. 850/2007 ausgefertigten Gesellschaftsvertrag der Stadtbau- und WohnungsverwaltungsgesellschaftOederan mbH.

- Bestätigung des beurkundetenGesellschaftsvertrages der SWG Immobilien Service GmbHBeschluss-Nr.: 135/12/07Der Stadtrat bestätigt einstimmig denmit URNr. 852/207 ausgefertigten Ge-sellschaftsvertrag der SWG ImmobilienService GmbH.

- Beschluss zur Ermächtigung desBürgermeisters zur Vergabe derBauleistung Sicherungsarbeiten amehemaligen Gefängnis in OederanBeschluss-Nr.: 136/12/07

Die Stadträte der Stadt Oederan be-schließen in ihrer Sitzung am20.12.2007 den Bürgermeister zur Vergabe der Bauleistung Sicherungs-arbeiten am ehemaligen Gefängnis inOederan zu ermächtigen.

- GrundstücksverkehrBeschluss-Nr.: 137/12/07Die Stadträte erteilen einstimmig ihreZustimmung zum Verkauf des Flur-stückes 750/13 in Größe von 4.097 m2

der Gemarkung Oederan an die FirmaDie Schneider Gruppe GmbH zu einemKaufpreis in Höhe von 12,94 e/m2 fürGrund und Boden sowie zu den nicht-förderfähigen Erschließungskosten inHöhe von 14,76 e/m2.

- Gewährung eines Gesellschafter-darlehens an die Richard-Hofmann-Stift gGmbH über 120.000,00 EuroBeschluss-Nr.: 138/12/07Die Stadträte beschließen in ihrer Sit-zung am 20.12.2007 der Richard-Hof-mann-Stift gGmbH ein befristetesDarlehen in Höhe von 120.000,00 Eurogegen Verzinsung befristet bis zum30.06.2008 zu gewähren.Ja-Stimmen 15Enthaltungen 5

- Fälligkeitsänderung der Darlehens-gewährung in Höhe von 560,0 TEurofür die Richard-Hofmann-Stift gGmbH bis zum 30.06.2008Beschluss-Nr.: 139/12/07Der Stadtrat der Stadt Oederan be-schließt einstimmig in seiner Sitzungam 20.12.2007 das in der Stadtrats-sitzung am 14.06.2007 und am26.07.2007 beschlossene Gesellschaf-terdarlehen für die Richard-Hofmann-Stift gGmbH in Höhe von 560,0 TEuroam 30.06.2008 fällig zu stellen. ❐

Einfach und gleichzeitig Genial

Im Rahmen seiner Deutschland-EmotionTour gastiert David Knopfler und Band imOederaner Bürgersaal, am Sonntag, den24.02.2008, 20:00 Uhr (Einlass 19:00 Uhr)

David Knopfler war Mitbegründer der legendären Dire Straits. Nach seinemAusstieg ging er eigene musikalische Wege. Seitdem orientiert er sich bei allenseinen Produktionen an der Sing-

Songwriter-Tradition. David Knopfler zeigtwie einfach und gleichzeitig genial Musiksein kann.Konzertbesucher, die nach langen Winter-tagen eine Entspannung auf hohem Niveau bevorzugen, sind bei DavidKnopfler vollkommen richtig.

Puppentheater für Jung und Alt„Hänsel und Gretel“

am Montag, den 11. Februar 2008, 9:15Uhr im Bürgersaal Oederan

In einem klassischen Marionettenspiel mitphantasievoller Bühnenausstattung undkünstlerisch sowie handwerklich ausgewo-genen Fadenmarionetten wird das Grimm-sche Märchen von Hänsel und Gretel auf-geführt. Die Bühnenfassung hält sich an diebekannte Märchenvorlage und lässt zudemRaum für eigene und ungewohnte Ent-deckungen der Zuschauer, welche verzau-bert und fasziniert in die Welt des sensiblenFigurenspiels eintauchen.

Eintritt: Kinder 2,00 EuroErwachsene 4,00 Euro

Kartenvorbestellung und Vorverkauf inder Stadtinformation Oederan, Markt 6,09569 Oederan.Telefonisch unter 03 72 92 / 27128 oderper E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Täglich von 10:00 bis18:00 Uhr ❐

Veranstaltungshighlights im Februar

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02/2008 Oederaner Anzeiger • Offerten

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

Wenn auch kein Wunderwerk, aber einebegehbare Verbindung im hinteren Bereich der Chemnitzer Straße zwischender Dr.-Hermann-Schleenbecker-Str. 17und dem Einkaufspark zur Stanze wurdeim Herbst letzten Jahres durch das Stadt-bauamt mit Hilfe des Bauhofes angelegt.Dieser einfache Fußweg wurde gerne angenommen von den Bürgern unsererStadt. Insbesondere die Bewohner derSeniorenwohnanlage „Kastanienhof“können nun auch mit ihrem Besuch durchein „Stückchen Natur“ spazieren gehen.Selbst mit einer rollenden Gehhilfe ist dasmöglich.Und Omas und Muttis kommen auch aufdiesem Weg mit ihren Kindern zum undvom Kindergarten.Selbst Tierliebhaber, in Person von Hun-debesitzern, nutzen immer mehr diesenWeg.

Alles schön, wären da nicht die Wermuts-tropfen, die in Form von unansehnlichenbraunen und stinkenden Haufen manch-mal den Weg zur Hürdenlaufstrecke machen würden.Natürlich sollen auch die Bürger Hunde-besitzer mit ihren Vierbeinern ihren Spaßhaben.Ich habe nichts gegen Hunde und würdesicher auf meinem Grundstück einen hal-ten, wenn ich es könnte. So begnüge ichmich damit, unserem Oederaner Tierheimmit einer Jahresspende zu helfen.

Liebe Hundehalter, bitte helfen auch Siemit, im Interesse der öffentlichen Ord-nung unsere Stadt sauber zu halten, nichtnur den Weg, den ich beschrieben habe.

Günter GoldschmidtChemnitzer Str. 29 ❐

Schön in die Sch...... kann man treten, wenn man da lang geht!

Das Jahr 2007 war für die Mitglieder desVereines wieder mit jeder Menge Arbeitangefüllt. Arbeit, die auf den Schulternvon nur Wenigen lastet. Es wurden 93Katzen, 11 Hunde und 21 Kleintiere wieVögel, Meerschweinchen usw. aufge-nommen. Über die Hälfte der Tiere konn-ten glücklicherweise vermittelt oder demrechtmäßigen Besitzer wieder zugeführtwerden. Dazu kamen 150 Tierarztbe-suche oder Fahrten in andere Tierheime.Der Verein braucht dringend Mitglieder, dieausreichend Zeit und Lust haben, bei unsmitzuwirken. Einige Vereinsmitglieder kön-nen leider nicht so wie sie wollen, weildurch Berufstätigkeit oder Familienzu-wachs die Zeit sehr oft knapp bemessenist. Vielleicht finden sich unter den LesernMenschen, die sich gern um Tiere küm-mern und uns ehrenamtlich unterstützenwollen.Hilfe wird auch im Fall „Lady“ gebraucht.Bei ihr handelt es sich um eine sehr hüb-

sche, etwa 3 Jahre alte silbergraue Kat-zendame, die leider auf einem Auge blindist. „Lady“ hatte schon ein schönes Zu-hause gefunden und ihre anfänglicheScheu schnell abgelegt, musste aber vonihrer Besitzerin aus gesundheitlichenGründen unter großem Kummer wiederzu uns zurück gebracht werden. Nun hof-fen die ältere Dame, wir und nicht zuletzt„Lady“, dass es doch noch jemandengibt, bei dem sie ihr Glück noch einmalfinden kann.Ihre Anrufe werden gern wochentags von9.00 Uhr bis 13.00 Uhr entgegen genom-men.

Nach manchen Gesprächen mitMenschen hat man den Wunsch,einen Hund zu streicheln, einemAffen zuzulächeln und vor einemElefanten den Hut zu ziehen.

Maxim Gorki

Der Tierschutzverein Oederan und Umgebung e. V. informiert:

Entsorgungstermine für die Fäkalienentsorgung im I. Quartal 2007

in Oederan und den Ortsteilen Schönerstadt, Breitenau, Görbersdorf,

Börnichen und Kirchbach

Tourenentsorgungsbedarfstage im 1.Quartal 2007 erfolgen an folgenden Tagen: 21.02.; 20.03.An den vorgenannten Tagen erfolgt dieEntsorgung nicht automatisch, sonderndie Entsorgungswünsche müssen beimZWA Hainichen unter Telefon 03 72 07 /640 angemeldet werden.

Entsorgungstermine für die Fäkalienentsorgung im I. Quartal 2007

in Gahlenz

Tourenentsorgungsbedarfstage im 1.Quartal 2007 erfolgen an folgenden Tagen: 19.02.; 18.03.An den vorgenannten Tagen erfolgt dieEntsorgung nicht automatisch, sonderndie Entsorgungswünsche müssen beimZWA Hainichen unter Telefon 03 72 07 /640 angemeldet werden. ❐

Fäkalienentsorgung

lädt alle Fans und Inter-essierte ganz herzlichzu folgenden Hallen-turnieren ein:

09.02.2008 9:30 UhrTurnier der 1. Männer-mannschaft

16.02.2008 9:00 Uhr9. Breitenauer-Oldie-Hallenturnier

23.02.2008 9:00 UhrTurnier der D-Jugend

24.02.2008 9:00 UhrTurnier der E- und F-Jugendmann-schaften

Alle Turniere finden in der OederanerSporthalle statt. Für das leibliche Wohlwird gesorgt. ❐

Der SV Grün-Weiß Breitenau

Am Mittwoch, den 05. März 2008 bietetdie AFU e. V. die Möglichkeit in der Zeitvon - 11.00 - 12.00 Uhr in Ehrenfriedersdorf,

im Rathaus, Markt 1- 13.30 - 14.30 Uhr in Eppendorf, in der

Heiner-Müller-Mittelschule, Großwal-tersdorfer Str. 6a

- 16.00 - 17.00 Uhr in Oederan, in derMittelschule, Frankenberger Str. 19

Wasser- und Bodenproben gegen Unkos-tenerstattung untersuchen zu lassen.

Das Wasser kann sofort auf pH-Wert,Nitratkonzentration und elektrische Leit-fähigkeit untersucht werden. Dazu solltenSie frisch abgefülltes Wasser (mind. 500ml) in einer Mineralwasserflasche mitbrin-gen. Auf besonderem Wunsch könnenzusätzlich auch noch andere Stoffe imRahmen einer Vollanalyse gemessenwerden oder es kann ermittelt werde, obSie bei Ihrem Wasser Kupferrohre für dieHausinstallation verwenden können.

Weiterhin werden auch Bodenanalysenfür eine Nährstoffbedarfsermittlung entgegengenommen. Hierzu ist es not-wendig, an mehreren Stellen des GartensBoden auszuheben, so dass insgesamtca. 500 g. der Mischprobe für die Unter-suchung zur Verfügung stehen.

Eine Beratung zu weiteren Umwelt-problemen ist möglich.

AFU e. V. Mittweida ❐

Wasser- und Bodenanalysen

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02/2008 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan

Dienst- und Bereitschaftsplan der Ärzte für den Monat Februar 2008Für die Bereiche Oederan und Frankenstein, ab 02.01.08 auch für Eppendorf, Leubsdorf mit OT Marbach (ohne Hohenfichte undSchellenberg), Grünhainichen und Borstendorf

Freitag, 01.02.08 . . . . . .Mvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025Sonnabend, 02.02.08 . .Mvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025

Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrFA G. Gläser, Hohe Str. 6, 09579 Grünhainichen . . . . . . . . . . . . . .037294 / 90423 od. 01731596972

Sonntag, 03.02.08 . . . . .7:00 - 19:00 UhrMvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 5220602519:00 - 7:00 UhrFA G. Gläser, Hohe Str. 6, 09579 Grünhainichen . . . . . . . . . . . . . .037294 / 90423 od. 01731596972Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrFA G. Gläser, Hohe Str.6, 09579 Grünhainichen . . . . . . . . . . . . . .037294 / 90423 od. 01731596972

Montag, 04.02.08 . . . . . .Dipl.-Med. D. Büßer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 60267 od. 4631Dienstag, 05.02.08 . . . . .Dipl.-Med. S. Hertel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 799955 o. 037322 / 80463Mittwoch, 06.02.08 . . . .Dr. med. D. König . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 60517 od. 4765Donnerstag, 07.02.08 . . .Dr. med. R. Ihle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 292 od. 0162 7118522Freitag, 08.02.08 . . . . . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025Sonnabend, 09.02.08 . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025

Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDipl.-Med. E. Helbig, Hainichener Str. 43, 09596 Oederan . . . . . . . . . . . . .037292 /21170 od. 4117

Sonntag, 10.02.08 . . . . .7:00 - 19:00 UhrMvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 5220602519:00 - 7:00 UhrDipl.-Med. A.-K. Löbner, Hauptstr. 43, 09573 Leubsdorf . . . . . .037291 / 20534 od. 0171 / 3862464Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDipl.-Med. A.-K. Löbner, Hauptstr. 43, 09573 Leubsdorf . . . . . .037291 / 20534 od. 0171 / 3862464

Montag, 11.02.08 . . . . . .Dipl.-Med. D. Büßer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 037292 / 60267 od. 4631Dienstag, 12.02.08 . . . . .Dipl.-Med. B. Hoffgard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 60231 od. 0174 / 3046199Mittwoch, 13.02.08 . . . .Dr. med. M. Freyer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 60267 od. 60295Donnerstag, 14.02.08 . . .Dipl.-Med. E. Helbig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 21170 od. 4117Freitag, 15.02.08 . . . . . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025Sonnabend, 16.02.08 . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025

Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDr. med. M. Freyer, Große Kirchgasse 10, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . .037292 / 60267 od. 60295

Sonntag, 17.02.08 . . . . .7:00 - 19:00 UhrMvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 5220602519:00 - 7:00 UhrDipl.-Med. J. Gühler, Gerichtsstr. 16, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 4189 od. 60367Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDipl.-Med. J. Gühler, Gerichtsstr. 16, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 4189 od. 60367

Montag, 18.02.08 . . . . . .Dr. med. L. Naumann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 553 od. 0173 / 3867528Dienstag, 19.02.08 . . . . .Dr. med. H. Gläser . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037294 / 1250 od. 0172 9331392Mittwoch, 20.02.08 . . . .Dipl.-Med. G. Rochlitzer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 39620Donnerstag, 21.02.08 . . .Dipl.-Med. K. Kaufmann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 63300 od. 4776Freitag, 22.02.08 . . . . . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025Sonnabend, 23.02.08 . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025

Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDipl.-Med. K. Kaufmann, Poststr. 9, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 63300 od. 4776

Sonntag, 24.02.08 . . . . .7:00 - 19:00 UhrMvz Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03725 / 344390 od. 0151 5220602519:00 - 7:00 UhrDipl.-Med. E. Kaufmann, Poststr. 9, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 63300 od. 4776Sprechstunde 9:00 - 10:00 UhrDipl.-Med. E. Kaufmann, Poststr. 9, 09569 Oederan . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 63300 od. 4776

Montag,25.02.08 . . . . . .Dipl.-Med. S. Hertel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 799955 o. 037322 / 80463Dienstag, 26.02.08 . . . . .Dipl.-Med. B. Hoffgard . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037292 / 60231 od. 0174 / 3046199Mittwoch, 27.02.08 . . . .Dr. med. R. Ihle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 292 od. 0162 7118522Donnerstag, 28.02.08 . . .Dr. med. L. Naumann . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .037293 / 553 od. 0173 / 3867528Freitag, 29.02.08 . . . . . .MVZ Gornau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .03725 / 344390 od. 0151 52206025

Der Notfalldienst beginnt Montag, Dienstag und Donnerstag 19:00 Uhr, Mittwoch und Freitag 14:00 Uhr sowie Sonnabend,Sonntag und an gesetzlichen Feiertagen 07:00 Uhr. Er endet jeweils am nächsten Tag 07:00 Uhr.Sprechstunden des Notfalldienstes finden samstags, sonntags und an Feiertagen von 9:00 bis 10:00 Uhr in der Praxis desdiensthabenden Arztes statt. ❐

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

Herr Dr. Martin Hoffmann am 01.02. zum 78. Geburtstag

Frau Sieglinde Neuber am 01.02. zum 81. Geburtstag

Frau Ilse Wolf am 02.02. zum 86. Geburtstag

Frau Margot Mehner am 03.02. zum 80. Geburtstag

Frau Hildegard Simon am 03.02. zum 78. Geburtstag

Frau Isolde Klausnitzer am 04.02. zum 81. Geburtstag

Frau Ilse Krönert am 04.02. zum 85. Geburtstag

Frau Charlotte Hermann am 06.02. zum 82. Geburtstag

Frau Margot Uhlemann am 06.02. zum 80. Geburtstag

Frau Lieselotte Uhlig am 06.02. zum 79. Geburtstag

Frau Elinor Langosch am 07.02. zum 77. Geburtstag

Frau Elfriede Matolepszy am 07.02. zum 76. Geburtstag

Herr Martin Rebentrost am 07.02. zum 84. Geburtstag

Herr Martin Axt am 08.02. zum 77. Geburtstag

Frau Reingard Herr am 10.02. zum 83. Geburtstag

Herr Erwin Krafft am 10.02. zum 76. Geburtstag

Frau Ruth-Eve Kreis am 10.02. zum 77. Geburtstag

Frau Erika Neuber am 11.02. zum 86. Geburtstag

Frau Johanna Müller am 12.02. zum 81. Geburtstag

Frau Erika Zielke am 12.02. zum 78. Geburtstag

Frau Irmgard Dietze am 13.02. zum 84. Geburtstag

Herr Rolf Feldmann am 13.02. zum 78. Geburtstag

Herr Rudolf Patsch am 13.02. zum 77. Geburtstag

Frau Edith Seidel am 13.02. zum 92. Geburtstag

Frau Charlotte Dietze am 14.02. zum 85. Geburtstag

Frau Käte Heinel am 14.02. zum 82. Geburtstag

Frau Inge Kockot am 15.02. zum 75. Geburtstag

Herr Johannes Weinke am 15.02. zum 76. Geburtstag

Herr Kurt Kadner am 17.02. zum 85. Geburtstag

Frau Annerose Uhlemann am 17.02. zum 82. Geburtstag

Frau Gerda Neubauer am 18.02. zum 80. Geburtstag

Frau Eva Schaarschmidt am 18.02. zum 78. Geburtstag

Herr Heinz Graf am 19.02. zum 81. Geburtstag

Frau Anneliese Hübner am 19.02. zum 88. Geburtstag

Frau Marianne Oetger am 19.02. zum 79. Geburtstag

Frau Waltraud Schlunke am 19.02. zum 82. Geburtstag

Frau Marga Blume am 20.02. zum 78. Geburtstag

Frau Waltraut Fischer am 20.02. zum 78. Geburtstag

Frau Hanni Schlimpert am 20.02. zum 87. Geburtstag

Herr Heini Kühn am 21.02. zum 83. Geburtstag

Frau Irmgard Subirge am 23.02. zum 83. Geburtstag

Frau Ingeburg Vogel am 25.02. zum 82. Geburtstag

Herr Werner Wagner am 25.02. zum 75. Geburtstag

Frau Hertha Wittig am 25.02. zum 97. Geburtstag

Herr Werner Aßmann am 26.02. zum 88. Geburtstag

Herr Johannes Fischer am 26.02. zum 78. Geburtstag

Herr Heinz Franz am 26.02. zum 80. Geburtstag

Herr Roland Scharf am 26.02. zum 78. Geburtstag

Frau Christel Hinz am 27.02. zum 80. Geburtstag

Frau Hildegard Griesbach am 28.02. zum 87. Geburtstag

Frau Annemarie Zunker am 28.02. zum 80. Geburtstag

ORTSTEIL BREITENAU

Herr Manfred Nitzsche am 03.02. zum 78. Geburtstag

Frau Elise Geil am 04.02. zum 88. Geburtstag

Herr Ernst Burat am 11.02. zum 81. Geburtstag

Frau Gerda Zielonka am 14.02. zum 81. Geburtstag

Frau Irmgard Arnold am 15.02. zum 75. Geburtstag

Herr Siegfried Mehner am 15.02. zum 78. Geburtstag

Frau Irene Vogel am 19.02. zum 78. Geburtstag

Frau Elisabeth Glöß am 21.02. zum 86. Geburtstag

Frau Frieda Bertram am 28.02. zum 86. Geburtstag

ORTSTEIL GAHLENZ

Frau Erika Kroh am 11.02. zum 75. Geburtstag

Frau Gretel Hunger am 16.02. zum 78. Geburtstag

Herr Erwin Schauer am 18.02. zum 87. Geburtstag

Frau Lisette Roscher am 21.02. zum 79. Geburtstag

Herr Martin Morgenstern am 24.02. zum 83. Geburtstag

Frau Ilse Freier am 25.02. zum 79. Geburtstag

Herr Siegfried Richter am 27.02. zum 79. Geburtstag

ORTSTEIL GÖRBERSDORF

Frau Ilse Merbeth am 19.02. zum 75. Geburtstag

Frau Gertrud Sowada am 19.02. zum 78. Geburtstag

Frau Helene Berger am 21.02. zum 85. Geburtstag

Frau Thea Uhlmann am 27.02. zum 78. Geburtstag

ORTSTEIL KIRCHBACH

Herr Werner Fröbel am 02.02. zum 76. Geburtstag

ORTSTEIL LÖßNITZTAL

Herr Erhard Müller am 20.02. zum 82. Geburtstag

ORTSTEIL SCHÖNERSTADT

Frau Margarete Jiptner am 05.02. zum 75. Geburtstag

Frau Luise Naumann am 12.02. zum 92. Geburtstag

Herr Rudolf Wunderlich am 14.02. zum 79. Geburtstag

Frau Erika Höltzel am 22.02. zum 77. Geburtstag

Frau Käte Seifert am 22.02. zum 82. Geburtstag

Herr Christian Rebentisch am 25.02. zum 75. Geburtstag

aus Oederan und den Ortsteilen Börnichen, Breitenau,Gahlenz, Görbersdorf, Kirchbach, Lößnitztal und Schönerstadt,die im Monat Februar 2008 75 Jahre und älter werden Jubilare

Die Stadtverwaltung gratuliert auf das Herzlichste.Die Stadtverwaltung gratuliert auf das Herzlichste.Jubilare

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02/2008 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan

ANZEIGEN

SonderausstellungUnsere Sonderausstellung „Wa(h)re En-gel - Kunst, Kunsthandwerk und Kitsch“lädt Sie bis 17.02.2008 zu einem Besuchin die Galerie des Museums ein.

FerienveranstaltungenHallo Kinder habt Ihr schon Eure Feriengeplant? Das web MUSEUM OEDERANbietet jeweils Montag - Mittwoch Ferien-veranstaltungen an. Vielleicht ist auch etwas für Euch dabei:

Mo, 04.02.2008, 9.30-12.00 UhrDruckwerkstatt: Im Handsatz werdenMetall- und Holzletter gesetzt und an-schließend gedruckt.

Die/Mi, 05./06.02.2008,jeweils 09.30 - 12.00 UhrEs werden ansprechende Geschenk-verpackungen gebastelt.

Mo, 11.02.2008, 9.30-12.00 UhrDruckwerkstatt

Die/Mi, 12./13.02.2008, jeweils 09.30-12.00 UhrWebkurs für Kinder: Nach Euren Vorstel-lungen entstehen Ordnungshelfer,Decken, Bodenläufer, Freundschaftsbän-der, Taschenstoffe u. a. m.

Um Voranmeldung wird unter Tel: 03 72 92 / 27-128 oder E-Mail: [email protected] gebeten!Die Gebühr für die Ferienveranstaltungbeträgt 1,50 e + Material, für den Web-kurs werden 3,00 e/Std. + Materialko-sten erhoben.

Webkurs

Am vierten Wochenende im Monat bietenwir allen Webinteressierten am23./24.02.2008, jeweils von 10.00-17.00

Uhr, einen Webkurs für Erwachsene an.Zum Inhalt des Kurses:Webkurs „Von der Bindungslehre zumfertigen Gewebe“- Bindungslehre,- Einrichten eines Webstuhles,- Weben.Die Webkursgebühr für Erwachsene be-trägt 35,00 e/Tag bzw. 6 e/Std., für Er-mäßigte 20 e/Tag bzw. 3 e/Std. zzgl.Materialkosten.Um Voranmeldung wird unter Tel: 03 72 92/ 27-128 oder E-Mail: [email protected] gebeten!

Wo lagern in Bodenkammern diverseKurzwaren?Wir suchen für unsere kreative Arbeit mitKindern diverse Kurzwaren, auch Resteund Einzelstücke, z. B. Knöpfe, Schnal-len, Schlüsselringe, Perlen, Bänder, Kordeln, Stoffstreifen, Fransen, Aida-Stoff (auch kleine Stücke), Quasten undSchleifen, Strick-, Häkel-, Steck- undSticknadeln u. a. m.Abzugeben täglich im web MUSEUM OEDERAN, Markt 6, 09569 Oederan.

Die Mitarbeiter des web MUSEUM´s OEDERAN ❐

Das web MUSEUM OEDERAN informiert!

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Werte Eltern, liebe Kinder,

am 05.02.08 feiern wir unser Faschings-fest. Unsere Zimmer wollen wir bis dahin

lustig bunt schmücken. Wir basteln Gir-landen und andere Dekorationen.Am Faschingsdienstag kommen die Kin-der bekleidet und geschminkt in die KITAum bei Jubel, Trubel und Heiterkeit zu feiern. Unser Thema lautet dieses Jahr„Hereinspaziert und mitgemacht, heutwird getobt, getanzt, gelacht!“.

Vom 04. bis 15. Februar haben unsereHortkinder Schulferien. Vielfältige Ange-bote warten auf sie, u. a. eine Winter-wanderung.

Unser nächster Eltern-Kind-Treff findetam Dienstag, den 12.02. von 9.00 bis11.00 Uhr in unserer KITA statt. Dazu laden wir Sie und euch ganz herzlich ein.

Ihr Team der KITA Kunterbunt ❐

Veranstaltungen in der KITA Kunterbunt in Gahlenz

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

A U S D E N O R T S T E I L E NA U S D E N O R T S T E I L E N

Im Schützenhaus,einem ehemaligenStallgebäude, wa-ren 2007 dringendeSanierungsarbeitennotwendig. Sämt-liche Betriebskos-ten, außer der Ge-bäudeversicherungdes gemeindeeige-nen Hauses, hat inden vergangenen10 Jahren dieSchützengesell-schaft Gahlenz e. V.erbracht.Alle Unterhaltungs-

arbeiten und Verbesserungen am und imGebäude, einschließlich der Reinigung,erledigten Mitglieder und Freunde desVereins - unbezahlt. Auch auf dieser Ba-sis bieten jeden Mittwoch ausgebildete

Schießleiter des Vereins die Nutzung derSchießbahnen an, um durch die Ge-bühren die Betriebskosten zu erwirtschaf-ten. Die Kosten steigen, wie allgemeinbekannt, ständig an und können künftignicht allein vom Verein erbracht werden.Bei den Sanierungsarbeiten leisteten Ver-einsmitglieder wiederum viele StundenArbeit, um die Maßnahmen überhauptdurchführen zu können. Ohne die Unter-stützung der Stadt Oederan und desDachdecker-Meisterbetriebes Andre Helbig aus Gahlenz wären sie jedoch allein durch den Verein nicht möglich gewesen. Für diese Hilfe gilt beiden Genannten unser herzlicher Dank.Wir hoffen sehr, dass die Schießhalleweiterhin angenommen wird.Sie steht allen (ab 18. Lebensjahr bzw. ab16 Jahren in Begleitung eines Elterntei-les), die es wünschen, für das Schießenmit KK-Gewehr oder Pistole jeden Mitt-

woch ab 19.00 Uhr offen. Es ist immerein ausgebildeter Schießleiter anwesend,der die notwendigen Unterweisungenvornimmt. Wenn Gruppen zu anderenZeiten schießen möchten, dann ist diesnach Anmeldung (03 72 92/ 2 34 37 o. 0372 92 / 2 11 17 möglich. Eigene Waffenoder Munition sind nicht erforderlich.Der separate Vereinsraum kann gemietetwerden, z. B. für Gruppen- oder Vereins-veranstaltungen, auch für Familienfeiern.Und natürlich sind alle Gahlenzer, alleGäste ganz herzlich vom 27. bis 29. Juni2008 zum 36. Schützenfest eingeladen.

Schützengesellschaft Gahlenz e. V. ❐

10 Jahre Schützenhaus Gahlenz

am Dienstag, den 26. Februar 2008laden wir Euch alle ganz herzlich in denGemeinschaftsraum der Schule zu unserem monatlichen Seniorentreffenein.Regine Scherner aus Gahlenz hat sichbereit erklärt, aus der Kollektion der Tupperware einiges vorzustellen. Damit haben wir die Möglichkeit, uns über Neuigkeiten in der Hauswirtschaft zu unterhalten. Unser Seniorentreff ist deshalb keine Verkaufsveranstaltung.Wichtig ist unser monatlicher Treffpunktmit der Gelegenheit beim Kaffeetrinken,Neuigkeiten aus dem Dorf und unsererUmgebung auszutauschen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn mög-lichst viele Rentnerinnen und Rentnerteilnehmen könnten.

Also herzlich willkommen und immerschön neugierigEure Ute ❐

Liebe Seniorinnen und Senioren von Gahlenz,

Unser Blut erfüllt eine Vielzahl von Kör-perfunktionen: Sauerstoff- und Kohlen-dioxidtransport, Wärmeregulation, In-fektabwehr, Wundverschluss undHeilung, Transport von Nährstoffen, Sal-zen, Hormonen und Stoffwechselpro-dukten sind nur die wichtigsten Aufga-ben. Auf Grund der Komplexität dieserFunktionen ist es bis heute nicht gelun-gen, einen vollwertigen künstlichen Er-satz für Blut zu entwickeln. Dabei gab esschon frühzeitig viele Bemühungen hier-zu. Auch heute hat man nur die Mög-

lichkeit die Blutflüssigkeit (Plasma) teil-weise und kurzzeitig mit künstlichenProdukten zu ersetzen und man ist inder Lage Antikörper (Abwehrstoffe) mitZellkulturen herzustellen.Die Blutspende ist aber nicht zu erset-zen. Und Blut hat in der Medizin einenhohen Stellenwert, der durch neue Er-kenntnisse immer weiter steigt.

Wer selbst gesund ist und im Alter zwi-schen 18 und 68 Jahren (Erstspender bis60) sollte, zumindest von Zeit zu Zeit,

Blut spenden. Die nächste Möglichkeitbesteht dazu am Donnerstag, dem28.02.08 zwischen 14:30 - 19:00 Uhr inder Mittelschule Oederan- Kursgebäu-de, Frankenberger Str. 19-21.

Eine Blutspende dauert nicht lange, istkaum schmerzhaft und nicht gefährlich.Dem steht die enorme Bedeutung derBluttransfusion für die Gesundheit desPatienten gegenüber. Bitte helfen auchSie, Engpässen im Februar vorzubeu-gen. ❐

Bluttransfusion - oft die einzige Überlebenschance

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02/2008 • Nichtamtlicher Teil Oederaner Anzeiger • Stadt Oederan

Evangelisch-LutherischeKirchgemeinde Oederan

WIR LADEN SEHR HERZLICH EIN!

Sonntag, 03. Februar 200810.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis

Sonntag, 10. Februar 200810.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 17. Februar 200810.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Sonntag, 24. Februar 200810.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 02. März 200810.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis und

Abendmahl

Passionsandacht:Mittwoch, 13.; 20. und 27. Februar 2008, um 18.00 Uhr

Gottesdienst im Feierabendheim:Mittwoch, 06. Februar 2008, um 10.00 Uhr

Gottesdienst in Schönerstadt:Sonntag, 17. Februar 2008, um 14.00 Uhr

Seniorennachmittag (im Pfarrsaal):Dienstag, 12. Februar 2008, um 15.00 Uhr

Junge Gemeinde (im Diakonat):mittwochs, um 19.00 Uhr

Suchtberatung:1 mal im Monat nach vorheriger Anmeldung!Telefon: 0 37 31 / 48 22 20 oder dienstags und donnerstagsvon 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18.30 Uhr im Frauen- und Fa-milienzentrum Flöha, Kohlenstraße 1.Gruppe: 2. und 4. Montag im Monat, 18.00 Uhr, in Oederan

Evangelisch-LutherischeKirchgemeinde Kirchbach

WIR LADEN SEHR HERZLICH EIN ZU UNSEREN GOTTESDIENSTEN UND VERANSTALTUNGEN:

Sonntag, 03. Februar 200814.00 Uhr Gottesdienst

Sonntag, 17. Februar 200810.00 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl

Sonntag, 02. März 200814.00 Uhr Gottesdienst mit Taufgedächtnis

SeniorenkreisDonnerstag, 14. Februar 2008, um 14.00 Uhr

Junge Gemeinde in FrankensteinDonnerstag, 07. und 21. Februar 2008, um 18.30 Uhr

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

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02/2008 Oederaner Anzeiger • Offerten

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Stadt Oederan • Oederaner Anzeiger Nichtamtlicher Teil • 02/2008

Regionales • Oederaner Anzeiger Amtlicher Teil • 02/2008

Stellenausschreibung

Aufgrund des Eintritts in die Freizeit-phase der Altersteilzeit der jetzigen Stelleninhaberinmöchte die Stadt Frankenberg/Sa.

die Stelle eines/einer

Rechnungsprüfers/Rechnungsprüferin

zum 01. April 2008

neu besetzen.

Die Anstellung erfolgt auf Vollzeitbasis.

Der/Die Rechnungsprüfer/in der StadtFrankenberg/Sa. erledigt gleichzeitig dieArbeit der Rechnungsprüfung für dieStadt Oederan. Aus diesem Grunde istArbeitsort an in der Regel drei Arbeits-

tagen in der Woche Frankenberg/Sa. undan in der Regel zwei Arbeitstagen in derWoche Oederan. Diensträume werden anbeiden Arbeitsorten gestellt.

Die Entlohnung erfolgt nach Entgeltgrup-pe 9 TVöD.

Voraussetzung:Erfüllung der Voraussetzungen des § 62Abs. 2 SächsGemO und dreijährige Berufserfahrung im Bereich des kom-munalen Haushalts-, Rechnungs- undPrüfungswesens

Aufgaben:Prüfungsaufgaben gemäß §§ 104 bis106 SächsGemO, insbesondere:Prüfung der JahresrechnungPrüfung der Einhaltung der Vergabe-grundsätzePrüfung der VermögensbeständePrüfung der Kassen, Sonderkassen,

ZahlstellenPrüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und anderer Sonderver-mögen nach §§ 91, 92 SächsGemOPrüfungen der Organisation und Wirt-schaftlichkeit der Verwaltung sowieSonderprüfungen nach Anweisung derbeiden zuständigen Stadträte von Fran-kenberg/Sa. und OederanFreie Prüfungen nach eigenem Ermessen

Bewerbungen mit den üblichen Bewer-bungsunterlagen können bis zum15.02.2008 gerichtet werden an:

Stadtverwaltung Frankenberg/Sa.Sachgebiet Zentrale Dienste/PersonalwesenMarkt 1509669 Frankenberg

Firmenich KrasseltBürgermeister BürgermeisterStadt Frankenberg/Sa. Stadt Oederan ❐

Stadt Frankenberg/Sa. – Stadt Oederan

Ihren Grundsteuerbescheid für 2008 haben Sie sicherlich erhalten. Wennnicht, wird er Ihnen in den nächsten Tagen zugestellt.Anders als in den vergangenen Jahren istdieser Grundsteuerbescheid auf Dauergültig. Das heißt, dass Sie nicht jährlicheinen neuen Bescheid bekommen.Bis zur Bekanntgabe eines neuen Be-scheides gelten die auf dem Grund-

steuerbescheid 2008 festgesetzten Fälligkeitstermine und Grundsteuerraten.Bitte bewahren Sie Ihren Grundsteuer-bescheid 2008 sorgfältig auf.Künftig werden nur bei Änderungen(Grundsteuermessbeträge, Hebesätze)neue Grundsteuerbescheide verschickt.Ausnahmen gelten auch bei Veränderun-gen durch Verkäufe, Bebauungen vonGrundstücken etc., in diesen Fällen wer-

den die Steuerpflichtigen direkt von derStadtverwaltung benachrichtigt.

Falls Sie uns keine Einzugsermächtigungerteilt haben, obliegt Ihnen auch in denFolgejahren die Überwachung der Fällig-keiten. Sie erhalten vor den Terminen keine Zahlungserinnerungen.

Ihr Steueramt ❐

Wichtige Information des Steueramtes

Montag, den 04. Februar 200809:00 Uhr Gymnastik

Mittwoch, den 06. Februar 200814:00 Uhr Kaffeestunde

Freitag, den 08. Februar 2008ab 07:00 Uhr Fußpflege

Montag, den 11. Februar 200809:00 Uhr Gymnastik

Dienstag, den 12. Februar 2008ab 07:00 Uhr Friseur14:00 Uhr Handarbeiten

Mittwoch, den 13. Februar 200814:00 Uhr Kaffeestunde

Montag, den 18. Februar 200809:00 Uhr Gymnastik

Mittwoch, den 20. Februar 200814:00 Uhr Kaffeestunde

Montag, den 25. Februar 200809:00 Uhr Gymnastik16:00 Uhr Montagskaffee17 - 18 Uhr Sprechstunde der Frakti-

on „Die Linke“

Dienstag, den 26. Februar 2008ab 07:00 Uhr Friseur14:00 Uhr Handarbeiten

Mittwoch, den 27. Februar 200814:00 Uhr Kaffeestunde

Zu allen Veranstaltungen sind Sie rechtherzlich eingeladen.Unser Speiseraum steht Ihnen auch fürprivate Familienfeiern zur Verfügung.

Telefon des Seniorentreffs: 01 62 / 71 93249

Das Küchenpersonal des SeniorentreffsLessingstraße 3 ❐

Veranstaltungsplan für den Seniorentreff Lessingstraße 3 für Februar 2008

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02/2008 Oederaner Anzeiger • Offerten

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Offerten • Oederaner Anzeiger 02/2008

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02/2008 • Amtlicher Teil Gemeinde Frankenstein • Oederaner Anzeiger

F R A N K E N S T E I NF R A N K E N S T E I N Sehr geehrte Einwohner von Hartha, Wingendorf, Memmendorf und Frankenstein

Der Winter

Der Winter ist ein rechter Mann,kernfest und auf die Dauer;

sein Fleisch fühlt sich wie Eisen an,er scheut nicht süß noch sauer.

Wenn Stein und Bein vor Frost zerbrichtund Teich und Seen krachen;

das klingt ihm gut, das hasst er nicht,dann will er sich totlachen.

Sein Schloss von Eis liegt ganz hinausbeim Nordpol an dem Strande;

doch hat er auch ein Sommerhausim lieben Schweizerlande.

Da ist er denn bald dort und hier,gut Regiment zu führen,

und wenn er durchzieht, stehen wirund sehn ihn an und frieren.

(Matthias Claudius)

Zwei seltene Jubiläen in Hartha100-jähriger Geburtstag

Erstmalig in meiner Amtszeit hatte ich dieEhre und Freude einer Bürgerin in Harthazum 100. Geburtstag zu gratulieren undüberbrachte ihr ebenfalls Glückwünsche imNamen des sächsischen Ministerpräsiden-ten Prof. Dr. Georg Milbradt sowie LandratVolker Uhlig.Am 19. Dezember 2007 feierte Frau MarieMauer im Kreise ihrer Familie dieses nicht

alltägliche Jubiläum. Ihr Lebensweg führte sie von Oberfranken,nach Oelsnitz, über Chemnitz und seit 1997 lebt die rüstige Seniorin in unserem Ortsteil Hartha. Im Namen des Gemeinde-rates wünsche ich noch einmal, dass Frau Mauer noch viele Jahrein bester Gesundheit in unserer Gemeinde verbringen möge. ❐

70-jährige Mitgliedschaft bei der FFW HarthaZur diesjährigen Hauptversammlung der Freiwilligen FeuerwehrHartha am 18. Januar 2008 hatten die Kameraden und ich alsBürgermeister eine besondere Ehre. Herrn Gotthardt Weberkonnten wir für seine 70-jährige Mitgliedschaft in der FFW Hartha ehren. Herr Weber wurde 1920 geboren und trat 1938 indie Pflichtfeuerwehr ein. Er ist einer der Mitbegründer der FFWHartha, die 1939 nach einem Ministerratsbeschluss von derPflicht- in eine Freiwillige Feuerwehr umgestaltet wurde. AlsBrandmeister war er bis weit in die 70er Jahre hinein tätig. Nochheute ist er als Mitglied ständiger Gast in den Winterschulun-gen, wenn es die Gesundheit erlaubt. 1998 wurde er anlässlichseines 60. Mitgliedsjubiläums zum Ehrenmitglied ernannt. Wirwünschen Herrn Weber weiterhin viel Freude als Mitglied derFFW Hartha und vor allem Gesundheit. ❐

Naturbelassenes Holz für das alljährliche Osterfeuer

Es besteht wieder die Möglichkeit, Obstbaumverschnitt sowienaturbelassenes Holz auf „Naumanns Berg“ in Memmendorfabzulagern. Auch dieses Jahr wird das von der FFW Memmen-dorf traditionell ausgerichtete Osterfeuer am Gründonnerstag,den 20. März 2008 stattfinden.Ich möchte noch einmal darauf hinwiesen, dass es nach wie vorstrengstens untersagt ist, behandeltes Holz (gestrichen,lackiert, beschichtet), Autoreifen, sowie Abfälle jeglicher Art, dieunsere Umwelt belasten, auf diesem Standort abzulagern. ❐

Abfallkalender für Frankenstein mit seinen Ortsteilen Hartha, Memmendorf & Wingendorf

Restabfall07.02.08 / 21.02.08 / 06.03.08 / 19.03.08 / 03.04.08 / 17.04.08 /02.05.08 / 16.05.08 / 29.05.08 / 12.06.08 / 26.06.08 / 10.07.08 /24.07.08 / 07.08.08 / 21.08.08 / 04.09.08 / 18.09.08 / 02.10.08 /16.10.08 / 30.10.08 / 13.11.08 / 27.11.08 / 11.12.08 / 23.12.08

Gelber Sack13.02.08 / 27.02.08 / 12.03.08 / 26.03.08 / 09.04.08 / 23.04.08 /07.05.08 / 21.05.08 / 04.06.08 / 18.06.08 / 02.07.08 / 16.07.08 /30.07.08 / 13.08.08 / 27.08.08 / 10.09.08 / 24.09.08 / 08.10.08 /22.10.08 / 05.11.08 / 20.11.08 / 03.12.08 / 17.12.08

Papier27.02.08 / 27.03.08 / 23.04.08 / 21.05.08 / 18.06.08 / 16.07.08 /13.08.08 / 10.09.08 / 08.10.08 / 05.11.08 / 03.12.08 / 31.12.08

Park in Memmendorf

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Oederaner Anzeiger • Gemeinde Frankenstein Amtlicher Teil • 02/2008

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachungvom18.03.2003 (SächsGVBL. Seite 55), ber. S. 159, letzte Än-derung 11.05.2005 (SächsGVBL. Seite 155), und der §§ 2 und26 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.08.2004(SächsGVBL. Seite 418), geändert durch Artikel 9 des Gesetzvom 14.07.2005 (SächsGVBL.Seite 167, 176), ber. 28.10.2005(SächsGVBL.Seite 306) hat der Gemeinderat der Gemeinde Frankenstein am 13.12.2007 folgende Satzung beschlossen.

§ 1 Aufhebung der Straßenbaubeitragssatzung

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenstein hebt die Straßen-baubeitragssatzung der Gemeinde Frankenstein über die Er-hebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen vom10.02.2006, In-Kraft-Treten 02.03.2006, auf.

§ 2 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 02.03.2006 in Kraft.

Frankenstein, den 14.12.2007 (Siegel)HammerBürgermeisterGemeinde Frankenstein

Hinweis nach § 4 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen (SächsGemO):Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahren und Formvorschriften der SächsGemOzu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang an gültig zu Stande gekommen.Dies gilt nicht, wenn

1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die

Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genanntenFrista) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet

hat oderb) die Verletzung der Verfahrens - oder Formvorschrift ge-

genüber der Gemeinde Frankenstein, Dorfweg 4 in 09569Frankenstein unter Bezeichnung des Sachverhaltes, derdie Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemachtworden ist. oder

c) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-genüber der Stadt Oederan Markt 5 in 09569 Oederan, alserfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemein-schaft, unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemachtworden ist.

Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemachtworden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung gel-tend machen.

HammerBürgermeisterGemeinde Frankenstein

(Siegel)

Frankenstein,den 14.12.2007 ❐

Satzung der Gemeinde Frankensteinüber die Aufhebung

der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Frankensteinüber die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen

vom 10.02.2006

(Aufhebungssatzung)

Öffentliche Bekanntmachung

Präambel

Der Gemeinderat der Gemeinde Frankenstein hat auf Grund von§ 38 Abs.2 der Sächsischen Gemeindeordnung des FreistaatesSachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachungenvom 18. März 2003 (GVBl. S. 55, berichtigt S. 159) geändertdurch Gesetze vom 13. Dezember 2002 (GVBl. S. 333), vom 11.Mai 2005 (GVBl. S. 155), vom 01. Juni 2006 (GVBl. S. 151) in sei-ner Sitzung am 13. Dezember 2007 folgende Geschäftsordnungbeschlossen:

I. GESCHÄFTSFÜHRUNG DESGEMEINDERATES

1. Vorbereitung der Sitzungen des Gemeinderates

§ 1 Einberufung der Sitzung

(1) Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regel-mäßigen Sitzungen; diese sollen mindestens einmal im Mo-nat stattfinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich durch den

GESCHÄFTSORDNUNGDES GEMEINDERATES UND DER AUSSCHÜSSE

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02/2008 • Amtlicher Teil Gemeinde Frankenstein • Oederaner AnzeigerBürgermeister und muss den Mitgliedern des Gemeinderatesmindestens 7 volle Tage vor dem Sitzungstag, den Tag derAbsendung nicht eingerechnet, zugehen. Mit der Einberufungsind den Mitgliedern des Gemeinderates die Verhandlungs-gegenstände mitzuteilen. Dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner ent-gegenstehen.

(2) Der Gemeinderat ist außerdem einzuberufen, wenn es dieGeschäftslage erfordert. Abs. 1 gilt entsprechend.

(3) Der Gemeinderat ist unverzüglich einzuberufen, wenn es einViertel der Gemeinderäte unter Angabe des Verhandlungs-gegenstandes beantragt. Abs. 1 gilt entsprechend.

(4) In Eilfällen kann der Gemeinderat formlos und unter Verzichtauf die Einhaltung der Ladungsfrist, jedoch unter Angabe derVerhandlungsgegenstände einberufen werden.

§ 2 Aufstellung der Tagesordnung

(1) Der Bürgermeister stellt die Tagesordnung in eigener Verant-wortung auf. Soweit der Gemeinderat die Beratung von Ver-handlungsgegenständen beschlossen hat, hat der Bürger-meister diese in die Tagesordnung aufzunehmen.

(2) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel des Gemeinderatesist ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnungspätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates zusetzen. Dies gilt nicht, wenn der Gemeinderat denselben Verhandlungsgegenstand innerhalb der letzten 6 Monate bereits behandelt oder wenn sich seit der Behandlung dieSach- oder Rechtslage nicht wesentlich geändert hat.

(3) Der Bürgermeister legt die Reihenfolge der einzelnen Ver-handlungsgegenstände fest und bestimmt unter Beachtungder gesetzlichen Vorschriften, welche Verhandlungsgegen-stände in nichtöffentlicher Sitzung behandelt werden sollen.

(4) Verhandlungsgegenstände, die nicht in die Zuständigkeit desGemeinderates fallen, darf der Bürgermeister nicht in die Tagesordnung aufnehmen.

§ 3 Ortsübliche Bekanntgabe

Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen sind vomBürgermeister unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen orts-üblich bekannt zu geben. Dies gilt nicht bei der Einberufung desGemeinderates in Eilfällen.

§ 4 Teilnahmepflicht

Die Mitglieder des Gemeinderates sind verpflichtet, an den Sit-zungen des Gemeinderates teilzunehmen. Im Falle einer Verhin-derung ist dies unverzüglich, spätestens zu Beginn der Sitzung,dem Bürgermeister mitzuteilen. Die Mitteilungspflicht bestehtauch für den Fall, dass ein Mitglied des Gemeinderates eine Sit-zung vorzeitig verlassen will.

2. Durchführung der Sitzung des Gemeinderates

a) Allgemeines

§ 5 Öffentlichkeit der Sitzung

(1) Die Sitzungen des Gemeinderates sind öffentlich, sofernnicht das öffentliche Wohl oder berechtigtes Interesse Einzel-ner eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern.

(2) Aus der Mitte des Gemeinderates kann beantragt werden, ei-nen Verhandlungsgegenstand entgegen der Tagesordnung inöffentlicher oder nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Da-rüber wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlos-sen. Beschließt der Gemeinderat einen Verhandlungsgegen-stand in öffentlicher Sitzung zu behandeln, so hat der

Bürgermeister diesen auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu setzen.

(3) Sachverständigen, die zu Sitzungen hinzugezogen wordensind, kann das Wort erteilt werden. Gästen kann mit Zustim-mung des Gemeinderates Gelegenheit gegeben werden, ihreAuffassung zu bestimmten Angelegenheiten vorzutragen,wenn und soweit dies für die Sachbehandlung dienlich er-scheint.

(4) In nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse sind in öffentlicher Sitzung bekannt zugeben, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigtes Interesse Einzelner ent-gegensteht.

§ 6 Vorsitz im Gemeinderat

(1) Der Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat. Im Falle seiner Verhinderung übernimmt sein Stellvertreter denVorsitz. Sind mehrere Stellvertreter bestellt, so sind sie in dergemäß § 54 Abs. 1 Satz 4 SächsGemO festgelegten Reihen-folge zur Stellvertretung berufen. Sind alle bestellten Stellver-treter vorzeitig ausgeschieden oder sind im Falle der Verhin-derung des Bürgermeisters auch sämtliche Stellvertreterverhindert, hat der Gemeinderat unverzüglich einen odermehrere Stellvertreter neu oder auf die Dauer der Verhinde-rung zusätzlich zu bestellen. Bis zu dieser Bestellung nimmtdas an Lebensjahren älteste, nicht verhinderte Mitglied desGemeinderates die Aufgaben des Stellvertreters des Bürger-meisters wahr.

(2) Der Bürgermeister eröffnet und schließt die Sitzung und leitetdie Verhandlungen des Gemeinderates. Er kann die Verhand-lungsleitung vorübergehend an einen Gemeinderat abgeben.

(3) Der Bürgermeister übt die Ordnungsgewalt und das Haus-recht aus.

§ 7 Beschlussfähigkeit des Gemeinderates

(1) Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Bürgermeister dieordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeitdes Gemeinderates fest und läßt dies in der Niederschrift ver-merken. Der Gemeinderat ist beschlussfähig, wenn mindes-tens die Hälfte aller Mitglieder anwesend und stimmberech-tigt ist. Bei Befangenheit von mehr als der Hälfte allerMitglieder ist der Gemeinderat beschlussfähig, wenn mindes-tens ein Viertel aller Mitglieder anwesend und stimmberech-tigt ist. Ist der Gemeinderat wegen Befangenheit von Mitglie-dern nicht beschlussfähig, entscheidet der Bürgermeister anseiner Stelle nach Anhörung der nicht befangenen Gemein-deräte. Sind auch der Bürgermeister und sein Stellvertreterbefangen, kann der Gemeinderat ein stimmberechtigtes Mit-glied für die anstehende Entscheidung zum Stellvertreter desBürgermeisters bestellen. Macht der Gemeinderat von dieserMöglichkeit keinen Gebrauch, so muss der Bürgermeister dieSitzung schließen und die Rechtsaufsichtsbehörde unterrich-ten. Diese kann alsdann einen Beauftragten bestellen, derden Vorsitz im Gemeinderat für die anstehende Entscheidungübernimmt (§ 117 SächsGemO).

(2) Ist der Gemeinderat nicht beschlussfähig, so hat der Bürger-meister die Sitzung zu schließen. Er muss alsdann unverzüg-lich eine zweite Sitzung des Gemeinderates einberufen, inder dieser beschlussfähig ist, wenn mindestens 3 Mitgliederanwesend und stimmberechtigt sind; bei der Einberufung derzweiten Sitzung ist hierauf hinzuweisen. Die zweite Sitzungentfällt, wenn weniger als 3 Mitglieder des Gemeinderatesstimmberechtigt sind.

§ 8 Befangenheit von Mitgliedern des Gemeinderates

(1) Muss ein Mitglied des Gemeinderates annehmen, nach § 20SächsGemO von der Mitwirkung an der Beratung und Ent-

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Oederaner Anzeiger • Gemeinde Frankenstein Amtlicher Teil • 02/2008scheidung eines Verhandlungsgegenstandes wegen Befan-genheit ausgeschlossen zu sein, so hat es den Aus-schließungsgrund vor Eintritt in die Verhandlung unaufgefor-dert dem Bürgermeister anzuzeigen und den Sitzungsraumzu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung darf es als Zuhörer in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes anwesend bleiben.

(2) Ob ein Ausschließungsgrund in der Person eines Mitgliedesdes Gemeinderates vorliegt, entscheidet im Zweifelsfall derGemeinderat, und zwar in Abwesenheit des Betroffenen.

(3) Verstößt ein Mitglied des Gemeinderates gegen die Offenba-rungspflicht nach Abs. 1, so stellt der Gemeinderat diesdurch Beschluss fest. Der Beschluss ist in die Niederschriftaufzunehmen.

§ 9 Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates

(1) Der Gemeinderat kann sachkundige Einwohner und Sachver-ständige zur Beratung einzelner Angelegenheiten hinzuzie-hen. An der Entscheidung der Angelegenheit dürfen sich dieGeladenen nicht beteiligen.

(2) Bei der Vorbereitung wichtiger Entscheidungen kann der Ge-meinderat betroffenen Personen und Personengruppen Gele-genheit geben, ihre Auffassung vorzutragen (Anhörung), so-weit nicht die Anhörung bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.An der Beratung und Entscheidung dürfen die Geladenennicht teilnehmen.

(3) Der Gemeinderat kann bei öffentlichen Sitzungen Einwoh-nern im Sinne von § 10 SächsGemO sowie Vertretern vonBürgerinitiativen die Möglichkeit einräumen, Fragen zu stellenoder Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten (Fragestun-de). Die Fragen, Anregungen und Vorschläge müssen sichauf Angelegenheiten der Gemeinde beziehen. Zu den Fragennimmt der Bürgermeister oder ein von ihm Beauftragter Stel-lung. Eine Beratung findet nicht statt.

(4) Der Bürgermeister kann den Vortrag in den Sitzungen desGemeinderates einem Bediensteten der Gemeinde übertra-gen; auf Verlangen des Gemeinderates muss er einen sol-chen zu sachverständigen Auskünften hinzuziehen.

b) Gang der Beratungen

§ 10 Änderung und Erweiterung der Tagesordnung

(1) Der Gemeinderat kann vor Eintritt in der Tagesordnung be-schließen,a) die Reihenfolge der Verhandlungsgegenstände zu ändern,b) Verhandlungsgegenstände zu teilen oder miteinander zu

verbinden,c) die Beratung eines in öffentlicher Sitzung vorgesehenen

Verhandlungsgegenstandes in die nichtöffentliche Sitzungzu verweisen, wenn es sich nach Auffassung des Gemein-derates um eine geheimhaltungsbedürftige Angelegenheitim Sinne von § 19 Abs. 2 SächsGemO handelt.

(2) Die Tagesordnung kann durch den Bürgermeister erweitertwerden, soweit es sich um Verhandlungsgegenstände handelt,die Eilfälle im Sinne von § 36 Abs. 3 Satz 4 SächsGemO sind.Die Entscheidung, ob ein Eilfall vorliegt, trifft der Bürgermeister.Die Erweiterung ist in die Niederschrift aufzunehmen.

(3) Verhandlungsgegenstände, die nach Auffassung des Ge-meinderates nicht in seine Zuständigkeit fallen (§ 36 Abs. 5Satz 2 SächsGemO), muss der Gemeinderat durch Be-schluss von der Tagesordnung absetzen. Der Beschluss ist indie Niederschrift aufzunehmen.

§ 11 Redeordnung

(1) Der Bürgermeister ruft jeden Punkt der Tagesordnung nachder vorgesehenen oder beschlossenen Reihenfolge unter Be-

zeichnung des Verhandlungsgegenstandes auf und stellt dieAngelegenheit zur Beratung. Wird eine Angelegenheit beraten, die auf Antrag von mindestens einem Fünftel derGemeinderäte auf die Tagesordnung gesetzt wurde, so istzunächst den Antragstellern Gelegenheit zu geben, ihren An-trag zu begründen. Im Übrigen erhält, soweit eine Berichter-stattung vorgesehen ist, zunächst der Berichterstatter dasWort.

(2) Wer das Wort ergreifen will, hat sich durch Aufheben derHand zu melden. Melden sich mehrere Mitglieder des Ge-meinderates gleichzeitig, so bestimmt der Bürgermeister dieReihenfolge der Wortmeldungen.

(3) Außerhalb der Reihenfolge erhält das Wort, wer Anträge zurGeschäftsordnung stellen will.

(4) Der Bürgermeister hat jederzeit das Recht, sich an der Bera-tung zu beteiligen.

(5) Die Redezeit beträgt höchstens 5 Minuten. Sie kann durchBeschluss des Gemeinderates verlängert oder verkürzt wer-den. Ein Mitglied des Gemeinderates darf höchstens zweimalzum selben Verhandlungsgegenstand sprechen; Anträge zurGeschäftsordnung bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Anträge zur Geschäftsordnung

(1) Anträge zur Geschäftsordnung können jederzeit von jedemMitglied des Gemeinderates gestellt werden. Dazu gehöreninsbesondere folgende Anträge:a) auf Schluss der Aussprache,b) auf Schluss der Rednerliste,c) auf Verweisung an einen Ausschuss oder an den Bürger-

meister,d) auf Vertagung,e) auf Unterbrechung oder Aufhebung der Sitzung,f) auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit,g) auf namentliche oder geheime Abstimmung,h) auf Absetzung einer Angelegenheit von der Tagesordnung.

(2) Wird ein Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, so darf nochje ein Mitglied des Gemeinderates für und gegen diesen An-trag sprechen. Alsdann ist über den Antrag abzustimmen.

(3) Über Anträge zur Geschäftsordnung hat der Gemeinderat ge-sondert vorab zu entscheiden. Werden mehrere Anträge zurGeschäftsordnung gleichzeitig gestellt, so ist über den je-weils weitestgehenden Antrag zuerst abzustimmen. In Zwei-felsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge derAbstimmungen.

§ 13 Schluss der Aussprache, Schluss der Rednerliste

Jedes Mitglied des Gemeinderates, das sich nicht an der Beratung beteiligt hat, kann verlangen, dass die Beratung desVerhandlungsgegenstandes beendet oder die Rednerliste geschlossen wird. Wird ein solcher Antrag gestellt, so gibt derBürgermeister die bereits vorliegenden Wortmeldungen bekannt. Gibt der Gemeinderat dem Antrag statt, so ist die Aussprache sofort bzw. nach Erschöpfung der Rednerliste zuschließen.

§ 14 Anträge zur Sache

(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist berechtigt, zu jedemVerhandlungsgegenstand Anträge zu stellen, um eine Ent-scheidung in der Sache herbeizuführen (Anträge zur Sache).Die Anträge müssen einen abstimmungsfähigen Beschluss-entwurf enthalten. Dies gilt auch für Zusatz- und Änderungs-anträge.

(2) Anträge, die Mehrausgaben oder Mindereinnahmen gegenüber den Ansätzen des Haushaltsplanes zur Folgehaben, müssen mit einem Deckungsvorschlag verbundenwerden.

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02/2008 • Amtlicher Teil Gemeinde Frankenstein • Oederaner Anzeiger§ 15 Beschlussfassung

(1) Nach Schluss der Aussprache stellt der Bürgermeister die zudem Verhandlungsgegenstand gestellten Sachanträge zurAbstimmung. Der weitestgehende Antrag hat Vorrang. InZweifelsfällen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolgeder Abstimmung.

(2) Der Gemeinderat stimmt in der Regel offen ab. Die Ab-stimmung erfolgt durch Handzeichen, soweit nicht der Gemeinderat im Einzelfall etwas anderes beschließt.

(3) Aus wichtigem Grund kann der Gemeinderat geheime Ab-stimmung beschließen. Geheime Abstimmung erfolgt durchAbgabe von Stimmzetteln.

(4) Auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitgliedererfolgt namentliche Abstimmung. Bei namentlicher Abstim-mung ist die Stimmabgabe jedes einzelnen Mitgliedes desGemeinderates in der Niederschrift zu vermerken. Wird zumselben Verhandlungsgegenstand sowohl ein Antrag auf namentliche als auch auf geheime Abstimmung gestellt, sohat der Antrag auf geheime Abstimmung Vorrang.

(5) Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. BeiStimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthal-tungen werden bei der Stimmenmehrheit nicht berücksich-tigt.

(6) Das Abstimmungsergebnis wird vom Bürgermeister bekanntgegeben und in der Niederschrift festgehalten.

(7) Über Gegenstände einfacher Art kann der Gemeinderat imWege der Offenlegung oder im schriftlichen Verfahren be-schließen. Der damit verbundene Antrag ist angenommen,wenn kein Mitglied des Gemeinderates widerspricht.

§ 16 Wahlen

(1) Wahlen werden geheim mit Stimmzettel vorgenommen. Eskann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Gemein-derates widerspricht. Auf dem Stimmzettel ist der Name deszu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. UnbeschrifteteStimmzettel gelten als Stimmenthaltung. Stimmzettel, auf de-nen „ja“ oder „nein“ vermerkt ist, sind ungültig, es sei denn,dass nur eine Person zur Wahl ansteht.

(2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der anwesendenStimmberechtigten erhalten hat. Wird eine solche Mehrheitbei der Wahl nicht erreicht, findet zwischen den beiden Be-werbern mit den meisten Stimmen eine Stichwahl statt, beider die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen ent-scheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Stehtnur eine Person zur Wahl an, findet im Falle des Satzes 3 einzweiter Wahlgang statt, bei dem die einfache Mehrheit derabgegebenen Stimmen ausreicht.

§ 17 Fragerecht der Mitglieder des Gemeinderates

(1) Jedes Mitglied des Gemeinderates kann an den Bürgermeis-ter schriftlich Anfragen zu einzelnen Angelegenheiten der Gemeinde richten. Anfragen sind mind. 5 Werktage vor Beginn der nächstfolgenden Sitzung des Gemeinderatesdem Bürgermeister zuzuleiten. Die Beantwortung hat schrift-lich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt.

(2) Jedes Mitglied des Gemeinderates ist darüber hinaus be-rechtigt, nach Erledigung der Tagesordnung mündliche An-fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde an den Bürger-meister zu richten. Die Anfragen dürfen sich nicht aufVerhandlungsgegenstände der betreffenden Sitzung desGemeinderates beziehen. Sie müssen kurz gefasst seinund eine kurze Beantwortung ermöglichen. Der Fragestel-ler darf jeweils nur eine Zusatzfrage stellen. Ist eine sofor-tige Beantwortung nicht möglich, kann der Fragesteller aufeine Beantwortung in der nächsten Sitzung des Gemein-derates oder auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen

werden. Die Beantwortung von Anfragen hat innerhalb an-gemessener Frist zu erfolgen.

(3) Anfragen dürfen zurückgewiesen werden, wenna) sie nicht den Bestimmungen der Absätze 1 oder 2 ent-

sprechen,b) die begehrte Auskunft demselben oder einem anderen

Fragesteller innerhalb der letzten 6 Monate bereits erteiltwurde,

c) die Beantwortung offenkundig mit einem unverhältnis-mäßigen Aufwand verbunden wäre.

d) Eine Aussprache findet nicht statt.

§ 18 Fragerecht von Einwohnern

(1) Innerhalb einer vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung anberaumten Fragestunde (§ 44 Abs. 3 SächsGemO) ist jederEinwohner berechtigt, mündliche Anfragen an den Bürger-meister zu richten. Die Anfragen müssen sich auf Angelegen-heiten der Gemeinde beziehen.

(2) Melden sich mehrere Einwohner gleichzeitig, so bestimmt derBürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. JederFragesteller ist berechtigt, höchstens eine Zusatzfrage zustellen.

(3) Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Regelfall mündlichdurch den Bürgermeister. Ist eine sofortige Beantwortungnicht möglich, so kann der Fragestellende auf schriftliche Be-antwortung verwiesen werden.

(4) Eine Aussprache findet nicht statt.

c) Ordnung in den Sitzungen

§ 19 Ordnungsgewalt und Hausrecht des Bürgermeisters

(1) In den Sitzungen des Gemeinderates übt der Bürgermeisterdie Ordnungsgewalt und das Hausrecht aus. Seiner Ord-nungsgewalt und seinem Hausrecht unterliegen alle Perso-nen, die sich während einer Sitzung des Gemeinderates imSitzungssaal aufhalten. Wer sich als Zuhörer ungebührlichbenimmt oder sonst die Würde der Versammlung verletzt,kann vom Bürgermeister zur Ordnung gerufen und notfallsaus dem Sitzungssaal gewiesen werden.

(2) Entsteht während der Sitzung des Gemeinderates unter denZuhörern störende Unruhe, so kann der Bürgermeister nachvorheriger Abmahnung den für die Zuhörer bestimmten Teildes Sitzungssaales räumen lassen, wenn die störende Un-ruhe auf andere Weise nicht zu beseitigen ist.

§ 20 Ordnungsruf und Wortentziehung

(1) Redner, die vom Thema abschweifen, kann der Bürgermeis-ter zur Sache rufen.

(2) Redner, die ohne Worterteilung das Wort an sich reißen oderdie vorgeschriebene bzw. die vom Gemeinderat beschlosse-ne Redezeit trotz entsprechender Abmahnung überschreiten,kann der Bürgermeister zu Ordnung rufen.

(3) Hat ein Redner bereits zweimal einen Ruf zur Sache (Abs. 1)oder einen Ordnungsruf (Abs. 2) erhalten, so kann der Bür-germeister ihm das Wort entziehen, wenn der Redner Anlasszu einer weiteren Ordnungsmaßnahme gibt. Einem Redner,dem das Wort entzogen ist, darf es in derselben Sitzung zudem betreffenden Verhandlungsgegenstand nicht wieder er-teilt werden.

§ 21 Entzug der Sitzungsentschädigung, Ausschluss aus der Sitzung

Bei grobem Verstoß gegen die Ordnung kann ein Mitglied desGemeinderates vom Bürgermeister aus dem Beratungsraumverwiesen werden. Mit dem Ausschluss aus der Sitzung ist der

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Oederaner Anzeiger • Gemeinde Frankenstein Amtlicher Teil • 02/2008

Beschlüsse des Gemeinderatesöffentliche Sitzung vom 13.12.07- Beschluss der Geschäftsordnung

des Gemeinderates FrankensteinBeschluss-Nr. Fr-040/12/07Der Gemeinderat der Gemeinde Fran-kenstein beschließt einstimmig in seiner Sitzung am 13. Dezember 2007die beiliegende Geschäftsordnung desGemeinderates Frankenstein.

- Beschluss zur Festsetzung der Wahl-tage für die Bürgermeisterwahl 2008Beschluss-Nr. Fr-041/12/07Der Gemeinderat der Gemeinde Fran-kenstein beschließt in seiner Sitzungam 13. Dezember 2007, den Wahltagfür die Bürgermeisterwahl 2008 auf den8. Juni 2008 festzusetzen. Als Wahltag

einer etwaig notwendigen werdendenNeuwahl wird der 22. Juni 2008 festge-legt. Die Einreichungsfrist für neueWahlvorschläge zur etwaigen Neuwahlwird auf den 12.06.2008, 18:00 Uhrfestgesetzt.

- Satzung der Gemeinde Frankensteinüber die Aufhebung der Straßenbau-beitragssatzung der Gemeinde Fran-kestein über die Erhebung vonBeiträgen für den Ausbau von Ver-kehrsanlagen (Aufhebungssatzung)Beschluss-Nr. Fr-042/12/07Die Gemeinderäte der Gemeinde Fran-kenstein beschließen einstimmig in derGemeinderatssitzung am 13.12.2007die Satzung der Gemeinde Franken-

stein über die Aufhebung der Straßen-baubeitragssatzung der GemeindeFrankenstein über die Erhebung vonBeiträgen für den Ausbau von Ver-kehrsanlagen mit Wirkung für die Vergangenheit und die Zukunft (Aufhe-bungssatzung).

- Beschluss des technischen Baupro-grammes, der einheitlichen Anlageund der Nichtbeitragserhebung zurMaßnahme Bitumendeckensanie-rung Neue Straße Gemeinde Fran-kenstein OT MemmendorfBeschluss-Nr. Fr-043/12/07Die Gemeinderäte der Gemeinde Fran-kenstein beschließen einstimmig in derGemeinderatssitzung am 13.12.2007

Verlust des Anspruchs auf die auf den Sitzungstag entfallendeEntschädigung verbunden. Satz 1 gilt entsprechend für ande-re Personen, die gemäß § 9 dieser Geschäftsordnung an denSitzungen des Gemeinderates teilnehmen.

§ 22 Einspruch gegen Ordnungsmaßnahmen

(1) Gegen Ordnungsmaßnahmen nach § 21 dieser Geschäfts-ordnung steht dem Betroffenen der Einspruch zu.

(2) Über die Berechtigung der Ordnungsmaßnahmen befindetalsdann der Gemeinderat in der nächsten Sitzung, jedoch oh-ne die Stimme des Betroffenen. Diesem ist zuvor Gelegenheitzur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung des Gemein-derates ist dem Betroffenen bekannt zu geben.

3. Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates,Unterrichtung der Öffentlichkeit

§ 23 Niederschrift über die Sitzungen des Gemeinderates

(1) Über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Gemeinderates ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie mussinsbesondere enthalten:a) den Namen des Vorsitzenden,b) die Zahl der anwesenden und die Namen der abwesenden

Gemeinderäte unter Angabe des Grundes des Abwesen-heit,

c) die Gegenstände der Verhandlung,d) die Anträge zur Sache und zur Geschäftsordnung,e) die Abstimmungs- und Wahlergebnisse undf) den Wortlaut der vom Gemeinderat gefassten Beschlüsse.

(2) Die Niederschrift soll eine gedrängte Wiedergabe des Ver-handlungsverlaufs enthalten.

(3) Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden, zwei Mitgliedern desGemeinderates, die an der Sitzung teilgenommen haben, unddem Schriftführer zu unterzeichnen. Verweigert einer der Ge-nannten die Unterschrift, so ist dies in der Niederschrift zuvermerken. Die beiden Gemeinderäte werden von diesem,der Schriftführer wird, vom Bürgermeister bestellt.

(4) Die Niederschrift ist innerhalb eines Monats, in der Regel je-doch spätestens zur nächsten Sitzung dem Gemeinderat zurKenntnis zu bringen. Über die gegen die Niederschrift vorge-brachten Einwendungen entscheidet der Gemeinderat.

(5) Die Einsichtnahme in die Niederschrift über die öffentlichenSitzungen ist allen Einwohnern der Gemeinde gestattet.Mehrfertigungen von Niederschriften über nichtöffentlicheSitzungen dürfen weder den Mitgliedern des Gemeinde-rates noch sonstigen Personen ausgehändigt werden.

§ 24 Unterrichtung der Öffentlichkeit

(1) Über den wesentlichen Inhalt der vom Gemeinderat gefas-sten Beschlüsse ist die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zuunterrichten. Die Unterrichtung ist Sache des Bürgermeis-ters, der auch darüber entscheidet, in welcher Weise die Unterrichtung zu geschehen hat.

(2) Die Unterrichtung nach Abs. 1 gilt grundsätzlich auch für Be-schlüsse des Gemeinderates, die in NICHTÖFFENTLICHERSitzung gefasst werden, es sei denn, dass der Gemeinderatim Einzelfall ausdrücklich etwas anderes beschlossen hat.

II. GESCHÄFTSFÜHRUNG DER AUSSCHÜSSE

§ 25 Beratende Ausschüsse

(1) Auf das Verfahren der beratenden Ausschüsse sind die Be-stimmungen dieser Geschäftsordnung über die Geschäfts-führung des Gemeinderates (§§ 1 bis 24) sinngemäß anzu-wenden, soweit nicht die folgenden Absätze abweichendeRegelungen enthalten.

(2) Die Sitzungen der beratenden Ausschüsse sind nicht öffent-lich; die in § 3 vorgeschriebene ortsübliche Bekanntgabe ent-fällt.

(3) Ist ein beratender Ausschuss wegen Befangenheit von Mit-gliedern nicht beschlussfähig, so entfällt die Vorberatung.

(4) §§ 17, 18 und 24 dieser Geschäftsordnung finden keine An-wendung.

III. SCHLUSSBESTIMMUNGEN, INKRAFTTRETEN

§ 26 Schlussbestimmungen

Jedem Mitglied des Gemeinderates und der Ausschüsse ist ei-ne Ausfertigung dieser Geschäftsordnung auszuhändigen. Wirddie Geschäftsordnung während der Wahlzeit geändert, so istauch die geänderte Fassung auszuhändigen.

§ 27 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt mit dem Tag nach ihrer Bekannt-machung in Kraft.Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 20.04.2007 außerKraft.

Frankenstein, den 14. Dezember 2007

G. Hammer (Siegel)Bürgermeister ❐

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Herzlichen GlückwunschDer Bürgermeister gratuliert recht herzlich zum Geburtstag

und wünscht alles erdenklich Gute

Frankenstein:04.02. Herr Rudwardt Leschner zum 71. Geburtstag14.02. Frau Jutta Rott zum 73. Geburtstag16.02. Frau Ruth Rau zum 80. Geburtstag17.02. Frau Brigitte Endig zum 76. Geburtstag19.02. Frau Milda Griepentrog zum 85. Geburtstag26.02. Herr Gotthard Werner zum 72. Geburtstag

Ortsteil Hartha:19.02. Herr Henry Kunze zum 77. Geburtstag

Ortsteil Memmendorf:06.02. Herr Klaus Gäbert zum 78. Geburtstag13.02. Herr Heinz Meyer zum 74. Geburtstag13.02. Frau Brigitte Weigand zum 78. Geburtstag21.02. Herr Erich Körner zum 73. Geburtstag21.02. Frau Gabriele Stürtzbecher zum 73. Geburtstag28.02. Frau Hanna Hammer zum 81. Geburtstag

Ortsteil Wingendorf09.02. Frau Anita Zimmermann zum 75. Geburtstag

20.000 Euro Spendevon Opti-Maler-Partner und malermatthes an die Organisation „Save

the children e.V.“ Deutschland

Wie in den vergangenen Jahren wurdeauch in diesem Jahr wieder eine vorbild-liche Tradition vom FranchisenetzwerkOpti-Maler-Partner und dem Malerbe-trieb maler matthes fortgesetzt. Statt auf-wändiger Geschenke an Kunden, wurdeder gesammelte Betrag in diesem Jahran die Organisation „Save the ChildrenDeutschland“ gespendet. Am 11. Januar2008 wurde der Scheck über 20.000 Eu-ro an den bekannten BörsenjournalistenMarkus Koch und Annette C. Müller vonSave the Children überreicht.

Save the Children kämpft in 110 Ländernfür die Rechte der Kinder, um diese vorKrankheit, Hunger und Ausbeutung zuschützen. Jedes Jahr werden Tausendevon Kindern aus ihren Familien herausge-rissen, ins Ausland verschleppt und alsbillige Arbeitskräfte ausgebeutet. DerKinderhandel, Kinderprostitution und dieKinderarbeit haben in den letzten Jahrendramatische Formen angenommen. Aufinternationaler Ebene macht sich Savethe Children Deutschland stark, dassmehr Gelder für den Schutz von Kindernbereitgestellt und Maßnahmen zur Ur-sachenbekämpfung ergriffen werden.Millionen von Kindern in aller Welt sind imKrisenfall besonders hilfsbedürftig. Savethe Children arbeitet in enger Zusam-menarbeit mit Regierungen und lokalenBehörden, um den betroffenen Kindern inaller Welt wieder Hoffnung zu machenund Chancen zu geben.Informationen erhalten Sie unter www.savethechildren.de ❐

Evangelisch - Lutherische Kirchgemeinde FrankensteinWir laden sehr herzlich ein zu unserenGottesdiensten und Veranstaltungen:

Sonntag, 03. Februar 200810.00 Uhr GottesdienstSonntag, 17. Februar 200814.00 Uhr Gottesdienst mit Abend-

mahlSonntag, 02. März 200810.00 Uhr Gottesdienst mit Taufge-

dächtnis

Frauendienst in MemmendorfDonnerstag, 07. Februar 2008, 14.00 Uhr

Seniorennachmittag in FrankensteinDonnerstag, 21. Februar 2008, 14.00 UhrJunge Gemeinde in FrankensteinDonnerstag, 07. und 21. Februar 2008,18.30 UhrFrühstückstreff in FrankensteinMontag, 04. und 18. Februar 2008, 9.00 UhrEltern - Kind - Kreis in FrankensteinDienstag, 05 und 19. Februar 2008 um16.00 UhrTeenie - KidsMontag, 18. Februar 2008,Teenie-Kids 1: um 16.00 UhrTeenie-Kids 2: um 17.00 Uhr ❐

Helau Kinder, Eltern, Oma´s und Opa´s!Der Frankensteiner Karnevals-klub lädt am Dienstag, den05.02.2008 ab 14 Uhr zur Kin-der-Faschingsfete- Sport und Spiel- Tanz- Kostümprämierungin die Sport- und Kulturhalle

Frankenstein herzlich ein.Für 1,50 Euro Eintritt gibt es fürjeden Pfannkuchen, Tee oderKaffee.Teilnehmer bis 8 Jahre nur mitAufsichtsperson.

Die Mitglieder des FKK ❐

das technische Bauprogramm, die einheitliche Anlage und die Nicht-beitragserhebung zur Maßnahme Bitumendeckensanierung Neue StraßeGemeinde Frankenstein OT Memmen-dorf.

- Beschluss über den Verkauf einerTeilfläche vom Flurstück 97/5 der Ge-markung FrankensteinBeschluss-Nr. Fr-044/12/07Der Gemeinderat Frankenstein stimmteinstimmig dem Verkauf einer Teilflächevom Flurstück 97/5 der GemarkungFrankenstein an Frau Traudel Merkwitzzu einem Kaufpreis von 3,00 e/m2 zu.

- Beteiligungsbericht der GemeindeFrankenstein zum Berichtsjahr 2006Beschluss-Nr. Fr-045/12/07Der Gemeinderat der Gemeinde Fran-kenstein nimmt einstimmig in seinerSitzung am 13.12.2007 den Beteili-gungsbericht 2006 zustimmend zurKenntnis.

- Prüfbericht der örtlichen Prüfung zurJahresrechnung 2006Den Gemeinderäten wird der Schluss-bericht über die örtliche Prüfung derJahresrechnung 2006 zur Kenntnis ge-geben.

- Beschluss zur Feststellung der Jah-

resrechnung 2006Beschluss-Nr. Fr-046/12/07Der Gemeinderat von Frankensteinstellt einstimmig gemäß § 88 der Gemeindeordnung für den FreistaatSachsen in der Fassung der Bekannt-machung vom 18.03.2002 SächsGemOin seiner öffentlichen Sitzung am13.12.2007 das vorgelegte Ergebnisder Jahresrechnung für das Haushalts-jahr 2006 fest.Rechnungsergebnis:im Verwaltungshaushalt 832.258,41 eim Vermögenshaushalt 221.136,89 eGesamtrechnung 1.053.395,30 e

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Offerten • Oederaner Anzeiger 02/2008

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