Die Stellung Der Heimat Im Zivilrecht

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ULF MLLERDie Stellung der Heimat im Zivilrecht[1]Das Recht befndet sich in einer Transformationsphase. Die edeutung nationaler Rechtsvorschriften nimmt ab! so"ohl im Zivil# als auch im $%entlichen Recht. esonders deutlich "ird diese Transformation im &ebiet der 'urop(ischen )nion! "o in*"ischen ein &ro+teil der nationalen &eset*es(nderungen lediglich )mset*ungen von ')#Richtlinien und #,erordnungen sind. Der eigene &estaltungsspielraum der -itgliedsstaaten! um die 'igenheiten von Regionen und ev.l/erungsgruppen im Rahmen dieser 0ivellierung des Rechts in 'uropa *u ge"(hrleisten oder auch nur *u ber1c/sichtigen! nimmt *unehmend ab. 2ber auch die &lobalisierung der 3irtschaft f1hrt *u einer bernationalen Transformation des Rechts!die auf regionale oder lo/ale esonderheiten /aum noch R1c/sicht nehmen /ann. Dabei sind *"ei ,arianten *u beobachten4 1ber Staatsvertr(ge "ird auf Regierungsebene ein global einheitlicher Standard geset*t! der in nationales Recht 1berf1hrt "ird! oder in einem einset*enden 3ettbe"erb der Rechtsordnungen "ird das nationale Recht auf einem global niedrigen Schut*niveau *ur1c/gef1hrt.2. 5roblemaufriss4 Zunehmende 'ntfremdung des Rechts und seiner 2dressatenDie 6 h(ufg auch nur gef1hlte 6 *unehmende r(umliche Distan* der rechtlichen Regelungen von den durch sie etro%enenf1hrt *u einer "achsenden inneren Distan* der etro%enen *u den rechtlichen Regelungen4 7Die da oben machen mit uns! "as sie "ollen.8 Dieses 9hnmachtsgef1hl steigt! :e "eiter "eg 7die da oben8 *u verorten sind4 es macht einen erheblichen)nterschied! ob man f1r den 'rlass einer rechtlichen Regelung noch einen 'in;uss des .rtlichen undestagsabgeordnetensieht oder ob man als ,erant"ortlichen ausschlie+lich einen /leinen! abgehobenen ! K 2bs. > Sat* > -ar/en&! das Recht am eingerichteten und ausge1bten &e"erbebetrieb[31]@. ei den anderen Rechten und Rechtsg1tern "ird man den potentiellen =U bundes"eiten@ vom a/tuellen Schut*raum unterscheiden m1ssen! in dem das Recht oder Rechtsgut nur verlet*t "erden /ann. Dnsbesondere die personengebundenen Rechtsg1ter "ie Aeben! &esundheit und Breiheit /.nnen nicht durch ,erhalten ohne r(umlichen e*ug *ur 5erson des Rechtstr(gers beeintr(chtigt "erden.[32] Daran *eigt sich das 'rfordernis einer r(umlichen Ein