13
13.09.2017 Potsdam Bernd Eriksen Leiter Professional Lines der SÜDVERS Assekuranzmakler GmbH Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) Versammlung des bvse-Fachverbandes Akten- und Datenträgervernichtung

Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

  • Upload
    others

  • View
    2

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

13.09.2017 Potsdam

Bernd Eriksen

Leiter Professional Lines der

SÜDVERS Assekuranzmakler GmbH

Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Versammlung des bvse-Fachverbandes Akten- und Datenträgervernichtung

Page 2: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Verstoß gegen die DS-GVO

Artikel 4 DS-GVO

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

(…)

12. "Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten" eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung vonbeziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;

(…)

Präsentation bvse 2

Page 3: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Folgen eines Verstoßes gegen die DS-GVO

Für das Unternehmen als Auftragsverarbeiter:

Schadensersatz- Verhängung von

Forderungen Bußgeldern

insbesondere des

Verantwortlichen

gegen das Unternehmen als Auftragsverarbeiter

und (infolge dessen) Rechtskosten

dies begründet das Risiko der persönlichen Haftung

im Regressweg persönlich zu zahlendes Bußgeld

gegen den Unternehmensleiter

Präsentation bvse 3

Page 4: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO:

Präsentation bvse 4

1. Risiko:

Eigene Rechtskosten wegen juristischer Beratung über Art und Umfang der Meldung an den Verantwortlichen nach Art. 33 Abs. 2 DS-GVO nach Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Absicherungsmöglichkeit: Cyber-Versicherung

Page 5: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO:

Präsentation bvse 5

2. Risiko:

Schadensersatzforderungen insbesondere von Auftraggebern wegen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Absicherungsmöglichkeit: Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung Cyber-Versicherung

Anmerkung:Diese Absicherung gilt auch bei Schadenersatzforderungen wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten, die nicht die personenbezogenen Daten.

Page 6: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO:

Präsentation bvse 6

3. Risiko:

Eigene Rechtskosten wegen Verteidigung in einem gegen den Auftragsverarbeitergeführten Bußgeldverfahren nach Art. 83 DS-GVO

Absicherungsmöglichkeit:

Industrie-Strafrechtsschutz Versicherung Cyber-Versicherung

Page 7: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO:

Präsentation bvse 7

4. Risiko:

Bußgeld nach Art. 83 DS-GVO

Absicherungsmöglichkeit:

keine Absicherungsmöglichkeit in Deutschland unmittelbar für das Unternehmen! Denn es besteht in Deutschland ein Verbot zur Versicherung von Bußgeldern und Geldstrafen.

Page 8: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten der Unternehmensleiter gegen sich mittelbar aus der DS-GVO für sie ergebende Risiken:

Präsentation bvse 8

Persönliches Risiko:

Verfahrenskosten zur Verteidigung in einem gegen den Unternehmensleiter als natürliche Person geführten Bußgeldverfahren nach Art. 83 DS-GVO oder § 130 OWIG bzw. Strafverfahren nach § 42 BDSG (neu, wg. entgeltlicher, gewerbsmäßiger oder absichtlich schädigender Veröffentlichung von personenbezogenen Daten)

Absicherungsmöglichkeit:

Industrie-Strafrechtsschutzversicherung Cyber-Versicherung

Hinweis: Die vorgenannten Policen erfassen zusätzlich auch alle regulären Mitarbeiter. Gegen Manager oder Mitarbeiter persönlich verhängte Bußgelder oder Geldstrafen sind als solche nicht versicherbar.

Page 9: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten der Unternehmensleiter gegen sich mittelbar aus der DS-GVO für sie ergebende Risiken:

Präsentation bvse 9

Persönliches Haftungsrisiko:

Regressansprüche gegen Manager wegen Kosten, die dem Unternehmen infolge eines Verstoßes gegen die DS-GVO entstanden und unversichert geblieben sind (Kosten aus den oben zu 1. -3. beschriebenen Risiken)

Absicherungsmöglichkeit: D&O-Versicherung

Hinweis: Reguläre Mitarbeiter trifft in diesem Zusammenhang in der Regel kein Organisationsverschulden und sie haften - außer bei Vorsatz – allenfalls begrenzt. Nur leitende Angestellte und Prokuristen sind neben den Organmitgliedern von der D&O-Versicherung erfasst.

Page 10: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Präsentation bvse 10

… und zur Vermeidung der hiermit verbundenen Managerhaftung

Je besser der Schutz gegen primäre Risiken umso geringer ist das persönliche Haftungsrisiko der

Unternehmensleiter daher sollte das primäre Risiko direkt versichert

werden und nicht nur indirekt über eine D&O-Versicherung

Cyber-, VH u. StrafRS -Versicherung

D&O-Versicherung Absicherung der

Unternehmensleiterhaftung im Interesse der Manager und im Bilanzschutzinteresse

👨

👨

👨

👨

Absicherungsmöglichkeiten der Unternehmensleiter gegen sich mittelbar aus der DS-GVO für sie ergebende Risiken:

Page 11: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Absicherungsmöglichkeiten der Unternehmensleiter gegen sich mittelbar aus der DS-GVO für sie ergebende Risiken:

Präsentation bvse 11

Persönliches Haftungsrisiko:

Regressansprüche gegen Manager wegen Bußgeld nach Art. 83 DS-GVO, das gegen das Unternehmen verhängt wurde (oben zu 4. beschriebenes Risiko)

Absicherungsmöglichkeit: D&O-Versicherung

Hinweis: Gegen Manager persönlich verhängte Bußgelder oder Geldstrafen sind als solche nicht versicherbar.

Page 12: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

Exkurs zur D&O-Versicherung –Deckung von Regressansprüchen gegen Manager infolge von Bußgeldern gegen ein Unternehmen

Präsentation bvse 12

versicherte Person

Staat

Schadenausgleich

Rechtsschutz

VN, TochterGeldbuße

Sc

ha

de

ns

ers

atz

Zahlung

unversichert bei

sogen. hartem

Strafenausschluss!

Hinweis: Soweit mit der Geldbuße eine

Gewinnabschöpfung erfolgt, führt sie von

vornherein nicht zu einem „Schaden“. Schon

aus diesem Grund schuldet der D&O-

Versicherer also keinen Schadenausgleich.

Page 13: Die Versicherbarkeit der Risiken aus der Datenschutz ... · Absicherungsmöglichkeiten ggü. Risiken der Auftragsverarbeiter aus der DS-GVO: Präsentation bvse 7 4. Risiko: Bußgeld

für IhreAufmerksamkeit

Vielen Dank