Transkription der Hrtexte In einem Thing darf man auch Anklagen
erheben und Verfahren auf Leben und Tod anhngig machen. Die Strafen
richten sich nach der Art des Vergehens: Verrter und berlufer hngt
man an Bumen auf; Leute, die im Krieg versagen oder sich dem
Kriegsdienst entziehen oder ihren Leib durch widernatrliche Unzucht
schnden, versenkt man in Sumpf und Moor und deckt noch Flechtwerk
darber. Diese verschiedenen Arten der Todesstrafe erklren sich aus
der Auffassung, Verbrechen msse man bei ihrer Shnung vor Augen
stellen, Schandtaten dagegen dem Blicke entziehen. Aber auch in
leichteren Fllen richtet sich die Strafe nach der Art des
Vergehens. Wer berfhrt wird, mu eine Anzahl Pferde und Vieh
abliefern. Ein Teil der Bue fllt dem Knig oder dem Stamme zu, ein
Teil dem Geschdigten selbst oder seiner Sippe. Auf diesen Things
werden auch die Frsten gewhlt, die in den Drfern ihrer Gaue Recht
sprechen. Jedem von ihnen stehen hundert Mann aus dem Volke als
Beirat und zur Strkung seines Ansehens zur Seite.
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Transkription der Hrtexte Recht und Gesetz Die Vortstellung von
Recht und Gesetz ging bei Germanen und Rmern weit auseinander. Die
Germanen besaen kein niedergeschriebenes Recht, sondern ein
Gewohnheitsrecht, dessen Grundlage die Blutfehde war. Sie schtzte
die sozial schwcher Gestellten gegen die Mchtigen. Jede Tat, die
als Unrecht empfunden wurde, veranlasste die Sippe, sich
einzuschalten. Gebruchlich war die chtung, bei der ein Beklagter
friedlos wurde, das heit, jeder durfte ihn ungestraft tten,
brauchte keine Fehde zu erwarten. Die Sippe trennte sich von dem
Verbrecher, womit jeglicher sozialer Halt verpuffte und der gesamte
Besitz verloren ging. Es gab aber nicht so viele Verbrechen, jeder
vermied es, die ffentliche Meinung gegen sich aufzubringen, zu
wichtig waren Familie, Sippe und Stamm. Die Todesstrafe wurde nur
bei schweren Verbrechen, wie etwa Feigheit vor dem Feind, Verrat,
Brandstiftung usw. verhngt. Das Wichtigste war die Familie, ihr
galt die ganze Loyalitt, sie war der Sinn des Lebens. Ehen wurden
ernst genommen und Ehebruch war selten. Das Familienoberhaupt hatte
die Munt, das Sagen ber alle Familienmitglieder. Er warfr sie alle
verantwortlich, verpflichtete sich, sie zu schtzen, und vertrat sie
nach auen in allen Rechtsangelegenheiten. Neben den direkten
Familienmitgliedern gehrten auch die Knechte und Mgde dazu.
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Quellen Gedruckte Quellen Tacitus. Germania. Ins Deutsche
bertragen und mit Nachwort und Anmerkungen versehen von Prof. Dr.
Curt Woyte. Leipzig: Verlag von Philipp Reclam jun., 1949 Cornelius
Tacitus: Agricola. Germania. Lateinisch und deutsch. Herausgegeben
und bersetzt von Alfons Stdele. Dsseldorf: Albatros Verlag, 2009.
135 S. Hannsferdinand Dbler: Die Germanen. Legende und Wirklichkeit
von A-Z. Ein Lexikon zur europischen Frhgeschichte.
Bertelsmann-Verlag, 1975. 320 S. Deutsche Geschichte in 10
Kapiteln. Herausgegeben von Joachim Herrmann u. a. Berlin:
Akademie-Verlag, 1988. Michael Wehrhan: Die Varusschlacht. Rmer und
Germanen. Lesen Hren Staunen. Kln: Helmut Lingen Verlag, 2009.