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Die Welt der alten Germanen Recht Gerichtsbarkeit

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  • Die Welt der alten Germanen Recht Gerichtsbarkeit
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  • Zu jedem Begriff je drei Beispiele nennen die Blutfehde das Verbrechen die Strafe das Erbrecht
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  • Den Text hren Hren Sie zu. Welche Informationen sind neu fr Sie? Recht und Gesetz
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  • Den Text lesen . : , , , . , , , , . : . , . , ; , , .
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  • Den Text hren Tacitus: Germania (Auszug)
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  • Transkription der Hrtexte In einem Thing darf man auch Anklagen erheben und Verfahren auf Leben und Tod anhngig machen. Die Strafen richten sich nach der Art des Vergehens: Verrter und berlufer hngt man an Bumen auf; Leute, die im Krieg versagen oder sich dem Kriegsdienst entziehen oder ihren Leib durch widernatrliche Unzucht schnden, versenkt man in Sumpf und Moor und deckt noch Flechtwerk darber. Diese verschiedenen Arten der Todesstrafe erklren sich aus der Auffassung, Verbrechen msse man bei ihrer Shnung vor Augen stellen, Schandtaten dagegen dem Blicke entziehen. Aber auch in leichteren Fllen richtet sich die Strafe nach der Art des Vergehens. Wer berfhrt wird, mu eine Anzahl Pferde und Vieh abliefern. Ein Teil der Bue fllt dem Knig oder dem Stamme zu, ein Teil dem Geschdigten selbst oder seiner Sippe. Auf diesen Things werden auch die Frsten gewhlt, die in den Drfern ihrer Gaue Recht sprechen. Jedem von ihnen stehen hundert Mann aus dem Volke als Beirat und zur Strkung seines Ansehens zur Seite.
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  • Transkription der Hrtexte Recht und Gesetz Die Vortstellung von Recht und Gesetz ging bei Germanen und Rmern weit auseinander. Die Germanen besaen kein niedergeschriebenes Recht, sondern ein Gewohnheitsrecht, dessen Grundlage die Blutfehde war. Sie schtzte die sozial schwcher Gestellten gegen die Mchtigen. Jede Tat, die als Unrecht empfunden wurde, veranlasste die Sippe, sich einzuschalten. Gebruchlich war die chtung, bei der ein Beklagter friedlos wurde, das heit, jeder durfte ihn ungestraft tten, brauchte keine Fehde zu erwarten. Die Sippe trennte sich von dem Verbrecher, womit jeglicher sozialer Halt verpuffte und der gesamte Besitz verloren ging. Es gab aber nicht so viele Verbrechen, jeder vermied es, die ffentliche Meinung gegen sich aufzubringen, zu wichtig waren Familie, Sippe und Stamm. Die Todesstrafe wurde nur bei schweren Verbrechen, wie etwa Feigheit vor dem Feind, Verrat, Brandstiftung usw. verhngt. Das Wichtigste war die Familie, ihr galt die ganze Loyalitt, sie war der Sinn des Lebens. Ehen wurden ernst genommen und Ehebruch war selten. Das Familienoberhaupt hatte die Munt, das Sagen ber alle Familienmitglieder. Er warfr sie alle verantwortlich, verpflichtete sich, sie zu schtzen, und vertrat sie nach auen in allen Rechtsangelegenheiten. Neben den direkten Familienmitgliedern gehrten auch die Knechte und Mgde dazu.
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  • Quellen Gedruckte Quellen Tacitus. Germania. Ins Deutsche bertragen und mit Nachwort und Anmerkungen versehen von Prof. Dr. Curt Woyte. Leipzig: Verlag von Philipp Reclam jun., 1949 Cornelius Tacitus: Agricola. Germania. Lateinisch und deutsch. Herausgegeben und bersetzt von Alfons Stdele. Dsseldorf: Albatros Verlag, 2009. 135 S. Hannsferdinand Dbler: Die Germanen. Legende und Wirklichkeit von A-Z. Ein Lexikon zur europischen Frhgeschichte. Bertelsmann-Verlag, 1975. 320 S. Deutsche Geschichte in 10 Kapiteln. Herausgegeben von Joachim Herrmann u. a. Berlin: Akademie-Verlag, 1988. Michael Wehrhan: Die Varusschlacht. Rmer und Germanen. Lesen Hren Staunen. Kln: Helmut Lingen Verlag, 2009.