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DIE ZUNFTGLOCKE KREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN Nr. 2/2015 verstehen · bündeln · handeln Diese Zeit ist vorbei – jeder wird gebraucht! Kreishandwerkerschaft Freisprechungen Seiten 04 – 05 Praxistipps Kontrolle durch den Zoll Seiten 10 – 11 Neu: Ausbildungsmarkt Seite 15 Foto: www.fotolia.com - MaxRiesgo

DIE ZUNFTGLOCKE - khs-meissen.de · 2019. 2. 1. · DIE ZUNFTGLOCKE KREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN Nr. 2/2015 verstehen · bündeln · handeln Diese Zeit ist vorbei – jeder

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  • DIEZUNFTGLOCKEKREISHANDWERKERSCHAFT REGION MEISSEN

    Nr. 2/2015

    v e r s t e h e n · b ü n d e l n · h a n d e l n

    Diese Zeit ist vorbei – jeder wird gebraucht!

    KreishandwerkerschaftFreisprechungen

    Seiten 04 – 05

    PraxistippsKontrolle durch den Zoll

    Seiten 10 – 11

    Neu: Ausbildungsmarkt

    Seite 15

    Foto: ww

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  • Kaum stecken ein paar Spezialisten die Köpfe zusammen, schon gibt es eine gute Idee.

    So war das auch vor mehr als 100 Jahren, als selbstständige Handwerker und Gewerbetreibende eine eigene

    Krankenkasse gründeten. An dieser guten Idee hat sich nichts geändert. Außer, dass es heute Spezialisten sind,

    die sich bei SIGNAL IDUNA um die Versicherungen ihrer Kunden kümmern – natürlich in enger Zusammenarbeit

    mit dem Handwerk. Und in traditioneller Partnerschaft mit seinen Gremien.

    Versorgungswerk und SIGNAL IDUNA – zwei starke Partner!

    René Uhlig01589 RiesaTelefon 03525 733963Mobil 0172 3507979

    Jens Dietrich01589 RiesaTelefon 03525 732253Mobil 0172 3538761

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  • Auf ein Wort

    3

    ImpressumHerausgeber:Kreishandwerkerschaft Region Meißen,Körperschaft des öffentlichen Rechts,Hauptstraße 52, 01589 RiesaTelefon: 03525/733963Fax: 03525/5290094E-Mail: [email protected]: www.khs-meissen.de

    Redaktion: Jens-Torsten Jacob

    Anzeigenverwaltung:Kreishandwerkerschaft Region Meißen,Hauptstraße 52, 01589 Riesa

    Satz, Gestaltung und Druck:Satztechnik Meißen GmbH,Am Sand 1c, 01665 Nieschützwww.satztechnik-meissen.de

    Aufl age: 4.350 Exemplare

    Erscheinungsweise: 6 x jährlich

    Namentlich oder durch Kürzel gekenn-zeichnete Beiträge geben die Meinung des Autors wieder. Für unaufgefordert ein-gesandte Bilder und Beiträge kann keine Haftung übernommen werden.

    DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

    InhaltAuf ein Wort . . . . . . . . . . . . . . . . 3

    Kreishandwerkerschaft . . 4 – 5

    Innungen . . . . . . . . . . . . . . . 6 – 7

    Steuerrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 8

    Berufsbildung . . . . . . . . . . . . . . 9

    Praxistipps . . . . . . . . . . . 10 – 11

    Europa . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

    Vorsorge . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

    IKK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

    Ausbildungsmarkt . . . . . . . . 15

    Handwerkskammer . . 16 – 17

    Kooperationsbörse . . . . . . . . 18

    Mitteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

    Generationswechsel in den Handwerksorganisationen

    Liebe Leser,neben der Kreishandwerkerschaft stehen auch in einigen Innungen in der nächsten Zeit Wahlen an. Verdienstvolle Obermeister geben die Geschicke der Innungen an jün-gere Kollegen ab. Nach vielen Jahren der engagierten Leitung von Innungen, Kreis-handwerkerschaft und Versorgungswerk ist es nun an der Zeit, den Staffelstab an Handwerker zu übergeben, die gewillt sind, im Interesse ihrer Berufskollegen die Arbeit der Handwerksorganisation weiter zu entwi-ckeln. Dieser Prozess der Übergabe fällt nicht einfach, da es bedingt durch die Kontinuität der Arbeit der Vorgänger vielen Junghand-werkern unvorstellbar erscheint, die zu er-wartende Fülle der Aufgaben zu meistern. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass es nicht unlösbar ist, Ehrenamt mit der Führung eines Unternehmens in Einklang zu bringen. Eine straffe Organisation und die permanente Einbindung der Mitstreiter aus Vorstand und Innungen schafft das scheinbar Unmög-liche. Außerdem sind die Mitarbeiter unserer Kreishandwerkerschaft, der Handwerks-kammer und dem jeweiligen Landesfach-verband ständig an unserer Seite und unter-stützen die wichtige Arbeit des Ehrenamtes. Wie wichtig die Struktur des Handwerks ist, wurde an dieser Stelle schon oft betont. Was wäre denn, wenn wir uns nicht selbst eine Stimme geben. Wer würde dann unser Ge-werk vertreten? Wer würde denn die Hand auf die Wunde legen? Wer verschafft dem Handwerk Gehör bei der Politik?

    Daher ist unsere Handwerksorganisation mit ihren Innungen ein wichtiges Instru-

    Kurt Hähnichen,Kreishandwerks-meister

    ment, um dem Handwerk eine Stimme zu geben. Dass dies nötig ist, brauche ich wohl nicht zu erwähnen. Das letzte Beispiel, das Mindestlohngesetz und insbesondere mit den darin enthaltenden Durchführungs-bestimmungen macht doch deutlich, wie wichtig es ist, Einfluss zu nehmen. Gleiches gilt für das Problem der auskömmlichen Rente für unsere Handwerkskollegen. Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, sprich, die Rentenzahlung altersbedingt heran ge-kommen ist, ist es zu spät, gegenzusteuern. Daher ist es unabdingbar, schon frühzeitig diese – nicht nur für uns im Handwerk – ne-gative Entwicklung zu benennen und geeig-nete Vorschläge zu machen.

    Liebe Handwerkskollegen,

    es gibt eine Vielzahl von Gründen, wofür es lohnt, sich in Ihrer Innung und damit in Ihrer Kreishandwerkerschaft stark zu machen. Es gilt, das Handwerk mit all seinen Facetten für die Zukunft weiterzuentwickeln. Daher ru-fe ich Sie herzlich auf – engagieren Sie sich für Ihr regionales Handwerk – es lohnt sich, glauben Sie mir.

    Herzlichst Ihr

    KreishandwerksmeisterKurt Hähnichen

  • Kreishandwerkerschaft DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

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    FreisprechungenFreisprechung Elektroinnung

    Riesa-Großenhain

    Zur Freisprechungsfeier für die Absolventen im Elektroniker-Handwerk hatte die Elektroin-nung Riesa-Großenhain am 7. März 2015 in die Gaststätte „Dorfkrug Roda“ eingeladen. 17 Junggesellen im Elektroniker-Handwerk aus dem HWK-Prüfbezirk Meißen konnte Ober-meister J. Köhler begrüßen. Zahlreiche Ehren-amtsträger, Vertreter aus den Ausbildungsbe-trieben und Gäste waren der Einladung gefolgt. Die Festansprache hielt Herr Dipl.-Ing. Andreas Eisenreich Vorstandsmitglied der Handwerks-kammer Dresden. Die Gesellenbriefe wurden von den jeweiligen Prüfungsausschüssen übergeben. HWK-Vorstand Dipl.-Ing. A. Eisen-reich, zeigte den jungen Gesellen als Perspek-tive den Weg von der Fachkraft, natürlich durch lebenslanges Lernen, zum Meister des Hand-werks, Betriebswirtes, bis hin zum Bachelor-Abschluss an der Wirtschaftsakademie der Handwerkskammer Dresden auf. Sie sollten mit dem Erlernten einen Blick in die Welt wer-fen und, in die Heimat zurückgekehrt, recht bald ihren Platz in der Gesellschaft finden. Handwerk bedeutet ständiges Lernen, und ir-gendjemand muss das Handwerk weiterfüh-ren, denn Handwerk wird es immer geben. Große Persönlichkeiten setzen sich für den Er-halt des Meisterbriefes im Handwerk ein, weil es ein Qualitätssiegel ist. Das deutsche duale Ausbildungssystem ist einzigartig in der Welt

    Freisprechung der Innung Kfz-Handwerk Region Meißen

    Am 7. März 2015 führte die Kfz-Innung Regi-on Meißen ihre Gesellenfreisprechung durch.

    Es wurden 35 Lehrlinge freigesprochen und in den Berufsalltag entlassen. Mit den in der Prüfung erzielten Leistungen kann man zu-frieden sein – von den 35 Lehrlingen haben vier mit der Note „1“ und elf mit der Note „2“ abgeschlossen. Des Weiterem werden 85 % der Auszubildenden von den Handwerksbe-trieben übernommen. Zu dieser feierlichen Veranstaltung wurden auch Althandwerks-meis-ter eingeladen. Ebenfalls wohnte Landrat Arndt Steinbach diesem für die Ju-gendlichen bedeutenden Akt bei. Mit einer kulturellen Umrahmung, denken wir, war diese Veranstaltung für die jungen Leute und ihre Familien ein gelungener Tag. In unserem 25-jährigen Bestehen wurden ca. 1.250 Lehr-linge als Kfz-Mechaniker bzw. -Mechatroni-ker ausgebildet. Dafür möchten wir uns auf diesem Wege bei allen Handwerksbetrieben bedanken. (Reiche, Geschäftsführer)

    und ist ein Garant für den wirtschaftlichen Er-folg des Handwerks. Heute müssen wir um dieses Qualitätssiegel bangen, die damalige Regierung aus SPD und Bündnis 90/Grüne haben in 51 Handwerksberufen den Meister-zwang abgeschafft, ohne sich dabei bewusst zu sein, wer in Zukunft in diesen Gewerken ausbilden soll. Das Gleiche plant jetzt die Europäische Union. Doch Handwerk ist Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. Das Schlusswort sprach der stv. Ober-meister der Elektroinnung Meißen-Radebeul,

    F. Peschel, auch er gab den Absolventen mit auf den Weg, in der Weiterbildung nicht ste-henzubleiben. Sein Dank ging an die Organi-satoren der Freisprechungsfeier. Mit dem Spruch: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden, es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun“, wurde mit einem Glas Sekt auf das Wohl des Handwerks ange-stoßen. Für die musikalische Umrahmung sorgte ein Gesangsduo der Musikschule Mei-ßen. Ein gemeinsames Mittagessen beende-te die Freisprechungsfeier. (Gottfried Reichelt)

    Freisprechung der Lehrlinge in der Aula des BSZ Meißen-Radebeul

    Freisprechung der Lehrlinge in der Gaststätte „Dorfkrug“ Roda

  • Kostenfreie Fördermittel- und Finanzie-rungssprechtage für Unternehmen

    Die Sächsische AufbauBank – Förderbank –(SAB) bietet am 19. Mai 2015 eine individuelle Beratung zu den Förderprogrammen des Frei-staates Sachsen für Existenzgründer und Un-ternehmen aus Riesa und Umgebung an. Der Beratungstag findet in den Räumen der Stadt-verwaltung Riesa statt. Eine individuelle Beratung empfiehlt sich besonders für Existenzgründer und junge Kleinstunternehmen. Ebenso informiert die SAB über Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche Investi-tionen planen. Falls Sie als Unternehmer pla-nen, Ihre Mitarbeiter zu qualifizieren, helfen Ihnen Informationen über die Programme aus dem Europäischen Sozialfonds.Einen weiteren Beratungstag bietet die Wirt-schaftsförderung Region Meißen (WRM)

    KreishandwerkerschaftDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

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    Freisprechung Metallinnung Riesa-Großenhain

    Am 10. April 2015 hatte der Vorstand Gesel-len und Gäste zur Freisprechung im Metall-handwerk geladen. Sieben Gesellen waren der Einladung gefolgt. Die Geschäftsführerin des FV Metall Sachsen, Frau Peggy Ullrich, nahm die Anwesenden in einer sehr an-spruchsvollen Rede mit auf geschichtliche Zeitreise. Sie erzählte die Geschichte über den sog. „Katzenkopp“ – ein Vorhängeschloss. Ab-schließend ermunterte sie die Gesellen, sich auch in Zukunft weiterzubilden und vielleicht selbst mal einen Betrieb zu eröffnen. Friedrich Hoffmann von der Prüfungskommission und

    GmbH am 16. Juni 2015 in der Stadtverwal-tung Riesa für Unternehmen aus Riesa und der Umgebung an.

    Die Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH (WRM) ist ein Unternehmen des Land-kreises Meißen, der Sparkasse Meißen und der Kommunen im Landkreis Meißen und bietet Unternehmen ihren Service kostenfrei an. An diesem Tag können sich Unternehmer über die Unterstützung bei Unternehmens-gründungen, Unternehmensübergaben bzw. –übernahmen, Erweiterungsplanungen und über allgemeine Fördermittel- und Finanzie-rungsmöglichkeiten informieren.

    Eine Terminvereinbarung für die jeweiligen Beratungstage ist unter der Telefonnummer 0 35 21 / 4 76 08-0 erforderlich. Ebenso kön-nen Sie eine E-Mail an: [email protected] mit Ihrem Terminwunsch senden.

    Preis: kostenfreiZeit: 9:00 bis 16:00 UhrAnschrift: Stadtverwaltung Riesa – 2. Stock – Zinner 2.13 (01589 Riesa, Rathausplatz 1)Anmeldefrist: SAB–Beratertag - 12. Mai 2015 WRM–Beratertag - 9. Juni 2015

    Weitere Informationen zu den Beratertagen finden Sie unter: www.wirtschaftsregion-meissen.de/veranstaltungen

    Freisprechung der Lehrlinge in der Historischen Schmiede Seerhausen

    ++ Kurz und knapp ++

    Regina Hörnig von der Handwerkskammer Dresden übergaben anschließend die Zeug-nisse und Gesellenbriefe. Die Gesellen stellten sich persönlich kurz vor und konnten alle berichten, dass sie in Arbeit stehen. Der Obermeister der Metallinnung Riesa-Großen-hain richtete seine abschließenden Worte an die Gesellen und freute sich, dass alle in der Region arbeiten. Auch der Bürgermeister der Gemeinde Stauchitz, Frank Seifert, gratu-lierte den Gesellen mit seinen Worten. Den of-fiziellen Ausklang fand die Freisprechung beim gemeinsamen Singen des „Steiger-liedes“. Während des zünftigen Essens wur-den fachliche Gedanken und Erfahrungen getauscht. (KHS)

    Im Gespräch mit dem Handwerk

    Bei einem Gespräch mit Landrat Arndt Stein-bach und Kreishandwerksmeister Kurt Häh-nichen erörterten Dresdens Handwerks-Präsident Dr. Jörg Dittrich und Haupt-geschäftsführer Dr. Andreas. Brzezinski aktu-elle Fragen der Wirtschaftsentwicklung und der Verkehrsanbindung im Landkreis Mei-ßen. Vor allem die geplanten Investitionen im Bereich Riesa sowie die schwierige Verkehrs-anbindung im Zusammenhang mit dem fehlenden Ausbau der B169 wurden themati-siert. Doch auch die Nachwuchsförderung für

    das Handwerk war ein Thema. Hieran hat der Landkreis Meißen als Träger der Beruflichen Schulbildung einen wesentliche Anteil in Ko-operation mit dem Handwerk. Geplante Ände-rungen in der Schullandschaft durch den Freistaat, so die einhellige Meinung der Ge-sprächsteilnehmer, kann nur mit dem Hand-werk und den Landkreisen vollzogen werden. Fazit des Landrates: „Das Handwerk ist die starke Stütze unserer Wirtschaftsregion. Es bietet die meisten Arbeitsplätze und ist eine hervorragende Adresse für die Berufsausbil-dung. Ich bin stolz auf unsere Meister rund Gesellen!“ (KHS) Die Gesprächsteilnehmer

  • Innungen DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

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    Weiterbildung

    Die Dachdeckerinnung Meißen-Riesa- Großenhain nutzte auch in diesem Jahr wie-der die Winterzeit zur Weiterbildung. Der Lehr-gang informierte über die neusten Inhalte und Erweiterungen der Fachregel des Deut-schen Dachdeckerhandwerks, insbesonde-re die Neuregelungen über Einsatz und Befes-tigung von Holz- und Holzbaustoffen. Im 2. Teil des über einen ganzen Tag anhaltenden Lehrgangs kamen die aktuellsten Neueru-ngen der VOB. Der Dozent aus der Innungs-schule für Dachdecker in Sachsen vom Lan-desbildungszentrum in Bad Schlema hatte da mit Praktikern zu tun. Somit gehörte nicht nur dem Dozenten das Wort, sondern auch den Teilnehmern. Durch gute und sachliche Diskussion konnte somit gleich anhand praktischer Beispiele und gemachter Erfah-rungen ausgetauscht werden. Fazit eins der Veranstaltung war, dass die Neuerungen aus Fachregel und VOB wichtige Bausteine für die Zukunft sind. Fazit zwei, wer nach Fachregel baut, erbringt eine mangelfreie Leistung, und wer das nicht tut, arbeitet mangelbehaftet.Einen Dank möchten wir hiermit noch aus-sprechen an die Sponsoren wie die Firma BTI - Befestigungstechnik und Metzger Bau-stoffe in Klipphausen sowie auch der vom BSZ Meißen kostenlos zur Verfügung ge-stellten Unterrichträume mit den guten tech-nischen Voraussetzungen.

    (Roberto Heilscher, Obermeister)

    Handwerk trifft Wissenschaft …

    Unter diesem Motto hatte die Innung des Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und Flie-senlegerhandwerks Ostsachsen ihren dies-jährigen „Ofenbauertag“ in die Staatliche Studienakademie Riesa verlegt. Seit 2012 gehören viele Ofenbau-Fachbetriebe aus der Region Riesa/Großenhain zur Innung, die inzwischen auf 24 Mitglieder ange-wachsen ist. Seit Jahren bestehen beste Beziehungen zu Matthias Kirsten, Ingenieur SHK und Schornsteinfegermeister, der dort auch als Dozent tätig ist. Er hat bereits meh-rere bestens besuchte Schulungen in der In-nung gemeinsam mit Schornsteinfegermei-stern durchgeführt und wollte uns diesmal die praktischen Messungen an Feststoff-feuerstätten zeigen. Eine Einführung und Vorstellung der Berufsakademie Riesa wurde durch Prof. Dr. Ing. Griebenow vorgenommen. Neben der Staatlichen Studienakademie Rie-sa wurden uns die vielfältigen Studienmög-lichkeiten vorgestellt.

    Dipl.-Ing. (BA) Nico Seiler, Laboringenieur für den Studiengang Energie- und Umwelttech-nik, zeigte uns die technische Ausrüstung des neu errichteten „Kompetenzzentrums Energietechnik“. Am Nachmittag fand für un-sere Mitglieder zum einen die theoretische Einführung zu neuen „Feststoff-Messver-fahren“ in punkto Feinstaub durch Dipl.-Ing. (FH) Matthias Kirsten (Vizepräsident Landes-verband Schornsteinfeger Sachsen e.V.) und die praktische Umsetzung einer Feinstaub-messung am neuen Biomasseheizkessel Fröling SP Dual der Staatlichen Studiena-kademie Riesa statt. Dabei stand der Erfah-rungsaustausch bezüglich der eingesetzten Heiztechnik, der neuen Messtechnik für die Feinstaubmessung und deren Umsetzung selbst im Mittelpunkt. Durch die technischen Möglichkeiten und die Ausstattung der Staatlichen Studienakademie Riesa konnte

    die Feinstaubmessung unter realen Bedin-gungen stattfinden und so das zuvor theo-retisch Besprochene für unsere Handwerks-meister verdeutlicht werden. Eine gelungene Veranstaltung, die dem Motto „Handwerk trifft Wissenschaft“ voll Rechnung tragen konnte. (KHS-Bautzen)

    Elektroinnung Riesa-Großenhain

    Nachwahlen in der Elektroinnung Riesa-Großenhain

    Am 6. März 2015 hatte der Vorstand zur Mit-gliederversammlung mit Nachwahlen zum Vorstand und zur Verabschiedung des Haus-haltplanes 2015 in den Gasthof „Dorfkrug Ro-da“ eingeladen. Notwendig war die Nach-wahl, weil die Handwerkskammer Dresden die Wahl von Herrn Dipl.-Ing. W. Konitschek, Vertreter des EZG Großenhain, zum stellv. Obermeister, nicht genehmigen konnte. Nach den Berichten des Vorstandes, des Kassenwarts und der Rechnungsprüfer so-wie dem Vortrag zum Haushaltplan für 2015 und der anschließenden Aussprache wur-den alle Beschlüsse einstimmig gefasst. Im TOP 8, Wahlen zum Vorstand, erläuterte Ober-meister J. Köhler zunächst das Prozedere und erklärte, dass sich zwei Kandidaten der Wahl stellen. Die Mitgliederversammlung stimmte dem Antrag des Vorstandes zu, dass der un-terlegene Kandidat in den Vorstand gewählt wird. Beide Kandidaten stimmten dem Be-schluss der Mitgliederversammlung zu. Nach Vorstellung der Kandidaten, Elektromei-ster Marko König, Bereichsleiter im EZG Groß-enhain und Elektromeister Frank Kießling, In-haber der Firma Elektro-Service Kießling in Uebigau, wurde keine Aussprache geführt. In geheimer Wahl wurde Herr F. Kießling zum stellv. Obermeister gewählt. Herr M. König wurde in offener Abstimmung in den Vor-stand gewählt, er übernimmt das Amt des Fachgruppenleiters für Elektrotechnik in der Innung. Beide Kandidaten nahmen die Wahl an. (Gottfried Reichelt)

    Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Vorstandes

    Am 9. April trafen sich die Mitglieder der In-nung des Bauhandwerks Meißen zu ihrer ers-ten Mitgliederversammlung in diesem Jahr. Wichtigster Tagesordnungspunkt dieser Zu-

    Innung des Bauhandwerks Meißen

    DachdeckerinnungMeißen-Riesa-Großenhain

    Innung des Kachelofen-, Luftheizungsbauer- und Fliesenlegerhandwerks Ostsachsen

  • DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Innungen

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    Mitgliederversammlung mit Nachwahl

    Am 10. März 2015 hatte der Vorstand der Me-tallinnung Meißen zur ersten Mitgliederver-sammlung für 2015 geladen. Obwohl der Ter-min rechtzeitig angekündigt wurde, waren nur fünf Innungsmitglieder der Einladung gefolgt. Trotzdem wurde die Verkehrsteilnehmerschu-lung für die wenigen Interessierten eine span-nende Sache. Herr Kosciankowski vom ADAC erläuterte anhand von Beispielen und Fotos das aktuelle Straßenverkehrsrecht nebst Bußgeld-

    Metallinnung Meißen

    sammenkunft waren die Neuwahlen des Obermeisters, seines Stellvertreters sowie des Vorstandes. Nach dem Rechenschaftsbericht des Obermeisters und des Berichtes zum Jah-resabschluss 2014 mit erfolgter Kassenprü-fung durch den Kassenprüfer Herrn Gola folgte die Wahlhandlung. Der alte Vorstand hatte sich bereits in seiner Sitzung auf die weitere Zu-sammenarbeit in diesem Team verständigt. Trotzdem bot Herr Fuchs den Anwesenden die Möglichkeit, sich ebenfalls für eine Mitarbeit im Gremium zu entscheiden. Dies war jedoch nicht der Fall. Der alte neue Vorstand wurde ein-stimmig wiedergewählt. Die Position des Ober-meisters begleitet erneut Hendrik Fuchs, BAU-HAUF GmbH Coswig. Sein Stellvertreter ist der Maurermeister Michael Heinze aus Diera-Zehren OT Schieritz. Im Vorstand arbeiten Eber-hard Löwe aus Lommatzsch und Michael Wolf aus Weinböhla. Erfreulicherweise konnte auch der Kassenprüfungsausschuss in seiner bis-herigen Aufstellung wiedergewählt werden. Bernhard Reinert aus Meißen und Bernd Gola aus Coswig entschlossen sich, die nächsten drei Jahre die Innungskasse zu prüfen. Nach ersten wichtigen Informationen zur geplanten Innungsfahrt nach Breslau im Herbst dieses Jahres tauschten die Mitglieder ihre bishe-rigen Erfahrungen mit der Umsetzung des seit 1. Januar 2015 gesetzlich gültigen Mindest-lohnes aus. Schwerpunkt hierbei lag in der Er-fassung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer. Mit einem gemeinsamen Abendessen und

    einem fachlichen Erfahrungsaustausch ging diese Versammlung gegen 18:00 Uhr ihrem Ende entgegen. (KHS)

    katalog und Punktesystem. Interessant waren auch Neuerungen, welche beispielsweise Ös-terreich oder Italien betreffen. Höhepunkt des Vortrages war das Ausprobieren einer Brille, die dem Benutzer einen Alkoholwert von 1 Promille vortäuscht. Nach dem Tagesordnungspunkt Fi-nanzen (Abschluss des Rechnungsjahres 2014) und der Nachwahl des zweiten Kassen-prüfers für die Innung, Herrn Michael Gursinsky, wurden kurz Vorschläge zur Gestaltung des kul-turellen Innungslebens besprochen. Leider konnten aufgrund der wenigen Teilnehmer kei-ne konkreten Absprachen getroffen werden. Der Obermeister bedauerte insgesamt das zu-nehmende Desinteresse am Innungsleben. Er sieht seine und die Arbeit des Vorstandes als unzureichend anerkannt.

    Mit einem gemeinsamen Abendessen und einem sich daran anschießenden Erfahrungs-austausch über fachliche Themen klang die Mitgliederversammlung gegen 20:30 Uhr aus. (KHS)

    MEWA Textil-Management Mit passenden Serviceformaten zum Erfolg.

    Die Zahl spricht für sich: Mehr als eine Mil-lion Menschen vertrauen mittlerweile auf die Serviceleistungen von Textil-Dienstlei-ster MEWA, wenn es um die Ausstattung mit Berufskleidung geht. Die Vorteile für Unternehmen – egal ob klein oder groß – liegen klar auf der Hand: Sie sparen Zeit und Kosten, denn Waschen, Instandhal-ten, Abholen und Liefern sowie bedarfs-bezogene Änderungen in der Ausstat-tung werden professionell erledigt. Umfang und Organisation des Services richten sich dabei an der Struktur und den Erfordernissen eines Unternehmens aus.

    Das Mehr an Nähe: regionale Betreuung – überregionale Qualitätsstandards

    Damit der Service von MEWA überall ein-heitlich gut funktioniert, sorgen Betreu-ungsteams ganz aus der Nähe für ihre Kunden. Persönliche Ansprechpartner in den regionalen Kundenbetreuungen

    kennen „ihre“ Unternehmen sehr gut und können auf Änderungen sofort reagieren. Kurze Wege und schnelle Kommunika-tion auf Augenhöhe – das direkte Ge-spräch ermöglicht die stete Optimierung der MEWA Serviceleistungen. Mit dieser flexiblen Betreuungsstruktur kann ME-WA individuell die Wünsche von Kunden erfüllen und sowohl lokal als auch über-regional agieren.

    Fünf Prozent Preisvorteil für Mitglieder

    Von Vorteil ist für Mitglieder der Kreishand-werkerschaft auch die Preisgestaltung: Für Berufs- und Schutzkleidung bietet MEWA eine umfassende Versorgung in-klusive intensiver Beratung und Betreu-ung, bedarfsorientierter Ausstattung, zertifiziertem Schutz und zuverlässigem Service. Ein Rahmenvertrag verschafft den Mitgliedern der Kreishandwerker-schaft fünf Prozent Preisvorteil gegenüber den Normalpreisen oder alternativ eine

    MEWA AG & Co. Vertrieb OHGDamaschkeweg 2, 07745 JenaTel.: 0 36 41 – 23 74 00, Fax: 0 36 41 – 23 71 82E-Mail: [email protected]

    einmalige Ausstattung ihrer einzukle-idenden Mitarbeiter mit Sicherheitsschu-hen.

    Foto

    : MEW

    A

    Grüße der KHS an den wiedergewählten Obermeister

    Obermeister mit „Promille-Brille“

  • Steuerecht

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    DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

    Sparkasse Meißen als „Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet

    Für die Vermittlung von Förderkrediten wur-de die Sparkasse Meißen von der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) als „Premium-Partner Förderberatung“ ausgezeichnet. Der erfolgreiche Einsatz von Fördermitteln im ge-werblichen und privaten Kundengeschäft be-stätigt der Sparkasse Meißen sehr hohe Bera-tungsqualität und Service.

    Frank Wenz, Abteilungsdirektor Förderkredit-geschäft bei der LBBW, überreichte die Urkun-de Rolf Schlagloth, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen, und gratulierte zum sehr guten Ergebnis. „Förderkredite sind ein wich-tiger Baustein, um zukunftsweisende Ideen voranzubringen – ein Ansatz, den wir unterstüt-zen und damit die Zukunftsfähigkeit des Land-kreises Meißen stärken“, erläutert Schlagloth.

    Die Sparkasse Meißen hat 2014 insgesamt 166 Förderkredite über 18,3 Mio. Euro ausge-reicht. Gegenüber 2013 hat sich diese Zahl verdoppelt. Auch die Stückzahl ist deutlich auf 150 % gewachsen.

    Die gewerblichen Förderkreditprogramme der KfW hat die Sparkasse Meißen dabei verstärkt in ihre Finanzierungen eingebunden. In Sach-sen war dieses Segment um 25 % rückläu-fig, die Sparkasse Meißen verzeichnete eine Steigerung um 100 %. Auch bei Existenzgrün-dungsfinanzierungen hat sich die Sparkas-

    se Meißen engagiert. Von 25 Zusagen, die es 2014 im Landkreis Meißen im KfW-Gründer-programm „Startgeld“ gab, wurden 17 über die Sparkasse Meißen beantragt.

    Weitere Schwerpunkte im Förderkreditge-schäft der Sparkasse Meißen sind energe-tische Sanierungs- und Neubaumaßnahmen im privaten Wohnungsbau, die Investitionsfi-nanzierung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) sowie Landwirtschaftsfinanzierungen. Dabei sollen Förderkredite Finanzierungs-

    nachteile für Gründer sowie KMU ausgleichen. Wohnungseigentümern wird ein Anreiz gege-ben, in die hochwertige Erneuerung des Woh-nungsbestandes zu investieren.

    Ralf Krumbiegel, Telefon: 0 35 25 - 51 50 11 30, Telefax: 0 35 25 - 51 50 11 69, E-Mail: [email protected]

    v. l. n. r.: Grit Fugmann (Marktbereichsleiterin Firmenkunden der Sparkasse Meißen) und Rolf Schlagloth (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Meißen) nehmen die Auszeich-nung von Frank Wenz (Abteilungsleiter Förderkreditgeschäft der LBBW) und Michael Wagner (Leiter Vertrieb Sachsen der LBBW) entgegen

    Ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

    Bei der Ermittlung dieser Einkünfte dürfen Sie Werbungskosten von Ihren Einnahmen ab-setzen. Gerade wenn Ihre vermietete Immobi-lie mit Darlehen finanziert ist, entsteht durch die hohen Ausgaben für Zinsen oft ein Verlust, den sie mit anderen Einkünften in Ihrer Steu-

    ererklärung verrechnen können.

    Werbungskosten sind auch alle Renovie-rungskosten, alle Nebenkosten und lau-fenden Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung des Hauses oder Grundstücks, wie z. B. die Heizung, Wasserversorgung, Gebäu-deversicherung und die Grundsteuer, aber auch die jährliche Abschreibung auf die An-schaffungs- oder Herstellungskosten Ihres Hauses.

    Zahlreiche Kosten fallen aber auch schon vorab an, bevor überhaupt Miete fließt. Das Recht zum Abzug dieser Werbungskosten haben Sie bereits dann, wenn Ihnen vorab da-durch Aufwendungen entstehen, dass Sie die Absicht haben, die Immobilie künftig zu ver-mieten, z. B. Fahrtkosten für die Besichtigung möglicher Kaufobjekte. Diese Kosten müssen schon in der Steuererklärung des Jahres an-gegeben werden, wenn sie gezahlt sind, also

    vorab, auch wenn noch keine Miete fließt.

    Auch nachträglich können Werbungskosten anfallen, die in engem wirtschaftlichen Zu-sammenhang mit den vorherigen Mietein-nahmen stehen, wenn die Vermietung be-reits beendet ist, z. B. Zinsen, Gebühren oder Abrisskosten. Bitte vergessen Sie nicht, auch diese Kosten in den Folgezeiträumen anzu-setzen!

    Grundsätzlich können Sie nur solche Aufwen-dungen ansetzen, die Sie auch selbst getragen haben. Nur in wenigen Ausnahmen erkennt das Finanzamt sogenannten Drittaufwand an. Fragen hierzu beantworte ich gerne direkt.

    Kathrin Reichert, Wirtschafts-prüferin/ Steuerberaterin

    §§

    Wirtschaftsprüferin/Steuerberaterin KathrinReichert, Hauptstraße 52 in Riesa, Telefon: 0 35 25 – 7 79 44 33, Internet: www.steuerbe-ratung-elbeelster.de, www.auditor-reichert.de

  • BerufsbildungDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

    9

    Der Bereich Weiterbildung

    BFW Bau Sachsen e. V. Überbetriebliches Ausbildungszentrum Dresden

    Neuländer Straße 29, 01129 Dresden

    Telefon: 03 51/2 02 72 – 0 Fax: 03 51/2 02 72 – 25 E-Mail: [email protected] Internet: www.bau-bildung.de

    WEITERBILDUNG

    Die Weiterbildungsberatung und die Durchführung von Weiterbildungsver-anstaltungen sind besonders in der kälteren Jahreszeit stark nachgefragt.

    Anfragen bitte an den Leiter Bildung Herrn Sachse: Telefon: 03 51/2 02 72 – 35 Fax: 03 51/20 27 2 – 25 E-Mail: [email protected]

    BERUFSORIENTIERUNG, BERUFSPRAKTIKA, LEHRSTELLENVERMITTLUNG

    Anfragen bitte an dieProjektmitarbeiterin Frau Köhler: Telefon: 03 51/2 02 72 – 28 Fax: 03 51/2 02 72 – 25 E-Mail: [email protected]

    AUSBILDUNG

    Wir sichern die überbetriebliche Erst-ausbildung von Lehrlingen in den Bau-hauptberufen.

    Anfragen bitte an den Projektmitarbeiter Herr Washeim Telefon: 03 51/2 02 72 – 29 Fax: 03 51/2 02 72 – 49 E-Mail: [email protected]

    LEHRGANGSANGEBOTE

    SIVV – Weiterbildungen 28.04.2015 bis 29.04.2015 – Vollzeit 06.05.2015 bis 07.05.2015 – Vollzeit

    Bauablaufstörungen nachweisen mit MS Project 07.05.2015 – Tagesseminar

    Sachkundiger Planer – Teil I 18.05.2015 bis 20.05.2015 – Vollzeit

    Sachkundiger Planer – Teil II 01.06.2015 bis 03.06.2015 – Vollzeit

    Weitere Angebote www.bau-bildung.de

    Durch den Bereich Weiterbildung im ÜAZ Dresden werden seit 1991 anspruchsvolle Angebote zur Anpassungs- und Aufstiegs-fortbildung unterbreitet. Diese werden seither ständig erweitert und den Rahmenbedin-gungen der Baubranche angepasst. Die Wei-terbildungsangebote beziehen sich auf den gewerblich-technischen sowie den kauf-männischen Bereich. An den Bildungsveran-staltungen nehmen Interessenten von Un-ternehmen des Handwerks und der Industrie aus Sachsen sowie bei bestimmten Spezial-lehrgängen aus ganz Deutschland teil. Do-zenten mit hohem Fachwissen und Praktiker mit einem reichen Erfahrungsschatz ermög-lichen ein hohes Niveau der Weiterbildung.

    Im Bereich der Aufstiegsfortbildung kön-nen bei uns die Lehrgänge zum Vorarbeiter, Werkpolier oder Geprüften Polier absolviert werden. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der kaufmännischen Ausbildung, bei der die Abschlüsse zum Baukaufmann und Baufachwirt erworben werden können. Au-ßerdem werden in unserem modularen Job-Trainings-Center Bau Kurse für gestandene Bauleute, aber auch für Quereinsteiger in das Bauhauptgewerk angeboten.

    In diesem Kompetenzzentrum führen wir seit nunmehr 22 Jahren sehr erfolgreich Spezial-lehrgänge im Bereich des modernen Beton-

    baus, der Betonsanierung und der Bauwerks-abdichtung durch. Jährlich qualifizieren sich über 500 Teilnehmer in unserem bundesweit anerkannten Aus- und Fortbildungszentrum. Viele der angebotenen Lehrgänge und Semi-nare zeichnen sich durch eine ausgewogene Kombination von theoretischem Unterricht und praktischen Übungen aus. Sie sind da-durch sowohl für Ausführungsbetriebe und ausschreibende Stellen als auch für Pla-ner attraktiv. Stellvertretend seien hier die Lehrgänge zum Erwerb des SIVV-Scheines (Schützen – Instandsetzen – Verstärken – Verbinden von Betonbauteilen), des E-Schei-nes (Erweiterte betontechnologische Kennt-nisse) oder des KMB-Scheines (Verarbeiten von kunststoffmodifizierten Bitumendickbe-schichtungen) genannt.

    Gemeinsam mit dem Sächsischen Bauge-werbeverband e.V. und dem Bauindustriever-band Sachsen/Sachsen-Anhalt e.V. führt das BFW Bau Sachsen e.V. in der Bauakademie Sachsen Führungskräfteschulungen, Ma-nagementseminare, Speziallehrgänge und Fachtagungen durch.

    Die Details zu den Lehrgängen finden Sie unter: www.bau-bildung.de www.betonzentrum-dresden.de www.bauakademie-sachsen.de

  • Praxistipps DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

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    Kontrolle durch den Zoll – Was ist zu beachten?

    Vor dem Hintergrund der durch das Min-destlohngesetz (MiLoG) angekündigten ver-stärkten Zollkontrollen werden im Folgenden die Befugnisse der Zollbehörden und die Mit-wirkungspflichten des Arbeitsgebers näher beleuchtet:

    I. Was ist grundsätzlich zu beachten, wenn eine Kontrolle durch die Zollbehörde ansteht?

    · Sorgen Sie dafür, dass Sie alle notwendigen Unterlagen für die Zollkontrolle bereithalten:

    · Lohnabrechnungen· Arbeitszeitnachweise· Arbeitsverträge sowie nachträgliche Ergänzungen zum Arbeitsvertrag· Lohnzahlungsnachweise (z. B. Überweisungsträger, Kontoauszüge)

    · Weisen Sie Ihre Mitarbeiter auf ihre Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritten oder der Presse hin.

    · Sorgen Sie dafür, dass auch Ihr Umfeld wenig von der Kontrolle mitbekommt.

    · Setzen Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung.

    II. Ablauf einer Prüfung

    Eine Prüfung durch die Zollbehörden findet während der üblichen Geschäfts- oder Ar-beitszeit statt. Bei ihrem Erscheinen haben sich die prüfenden Beamten der Zollverwal-tung auszuweisen. Üblicherweise finden Zollkontrollen derart statt, dass eine einzelne separate Befragung der jeweiligen Mitarbei-ter erfolgt.

    III. Kontrollbefugnisse der Behörden

    Die Kontrollbefugnisse Zollbehörden hin-sichtlich der Überwachung des Mindest-lohnes werden in § 15 MiLoG normiert. Hierbei wird auf die entsprechenden gesetz-lichen Regelungen im Schwarzarbeitsbe-kämpfungsgesetz (SchwarzArbG) verwiesen.

    1. Prüfungsaufgaben

    Gemäß § 2 SchwarzArbG prüfen die Zollbe-hörden, ob …

    · … die sich aus den Dienst- oder Werkl-eistungen ergebenden Pflichten nach § 28a SGB IV (Meldepflichten) erfüllt werden oder wurden,

    · … aufgrund der Dienst- oder Werkleis-tungen Sozialleistungen nach dem SGB II und SGB III oder Leistungen nach dem Al-tersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen wer-den oder wurden,

    · … die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach dem SGB III erheb-lich sind, zutreffend bescheinigt wurden,

    · … Ausländer nicht

    · entgegen § 284 Abs. 1 SGB III oder § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingun-gen als vergleichbare deutsche Arbeitneh-mer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder wurden oder· entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Auf-enthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienst- oder Werkleistungen beauftragt werden oder wurden und

    · Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und des § 10 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden oder wurden.

    Die Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten obliegt den zuständigen Landes-finanzbehörden. Die Zollbehörden sind zur Mitwirkung an Prüfungen der Landesfinanz-behörden berechtigt. Die Zollbehörden prü-fen zur Erfüllung ihrer Mitteilungspflicht, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Steuer-pflichtige den sich aus den Dienst- oder Wer-kleistungen ergebenden steuerlichen Pflich-ten nicht nachgekommen sind.

    Die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden prüfen, ob …

    · … der Verpflichtung zur Anzeige vom Be-ginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nachge-kommen oder die erforderliche Reisegewer-bekarte (§ 55 GewO) erworben wurde,

    · … ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betrie-ben wird und die Eintragung in die Hand-werksrolle vorliegt.

    2. Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren

    Gemäß § 2a SchwarzArbG sind bei der Erbrin-

    gung von Dienst- oder Werkleistungen die in folgenden Wirtschaftssektoren tätigen Per-sonen verpflichtet, ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mit-zuführen und den Zollbehörden auf Verlan-gen vorzulegen:

    · im Baugewerbe· im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe· im Personenbeförderungsgewerbe· im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe· im Schaustellergewerbe· bei Unternehmen der Forstwirtschaft· im Gebäudereinigungsgewerbe· bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen· in der Fleischwirtschaft

    Der Arbeitgeber hat jeden seiner Arbeitneh-mer nachweislich und schriftlich auf die Mitführungspflicht hinzuweisen, diesen Hinweis für die Dauer der Erbringung der Dienst- oder Werkleistungen aufzubewah-ren und auf Verlangen bei den Prüfungen durch die Zollbehörde vorzulegen.

    3. Befugnisse bei der Prüfung von Personen

    Gemäß § 3 SchwarzArbG sind die Zollbe-hörden und die sie unterstützenden Stellen befugt, zur Durchführung der Prüfungen Ge-schäftsräume und Grundstücke des Arbeit-gebers, des Auftraggebers von selbstständig tätigen Personen und des Entleihers wäh-rend der Arbeitszeit der dort tätigen Personen zu betreten und dabei

    · von diesen Auskünfte hinsichtlich ihrer Be-schäftigungsverhältnisse oder ihrer Tätig-keiten einzuholen und

    · Einsicht in von ihnen mitgeführte Unterla-gen zu nehmen, von denen anzunehmen ist, dass aus ihnen Umfang, Art oder Dauer ihrer Beschäftigungsverhältnisse oder Tä-tigkeiten hervorgehen oder abgeleitet wer-den können.

    Ist eine Person zur Ausführung von Dienst- oder Werkleistungen bei Dritten tätig, gelten die zuvor genannten Befugnisse ebenfalls.

    Zur Durchführung der Prüfungen sind die Zollbehörden und die sie unterstützenden Stellen ermächtigt, die Personalien der in den Geschäftsräumen oder auf dem Grund-

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    PraxistippsDIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

    stück des Arbeitgebers, Auftraggebers, des Dritten und des Entleihers tätigen Personen zu überprüfen. Sie können zu diesem Zweck die genannten Personen anhalten, sie nach ihren Personalien (Vor-, Familien- und Ge-burtsnamen, Ort und Tag der Geburt, Beruf, Wohnort, Wohnung und Staatsangehörigkeit) befragen und verlangen, dass sie mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung aushändigen.

    Die Bediensteten der Zollverwaltung dürfen Beförderungsmittel anhalten. Führer von Be-förderungsmitteln haben auf Verlangen zu halten und den Zollbediensteten zu ermögli-chen, in das Beförderungsmittel zu gelangen und es wieder zu verlassen. Die Zollverwal-tung unterrichtet die Polizeivollzugsbehörden der Länder über groß angelegte Kontrollen.

    > Bei der Personenbefragung wird geklärt, welche Zahlungen der Arbeitnehmer erhält, wie viele Arbeitsstunden geleistet wurden, welche Auszahlungsmodalitäten verein-bart wurden und ob darin nicht zu berück-sichtigende Bestandteile enthalten sind. Weiterhin wird geklärt, ob und in welcher Höhe Sozialversicherungsbeiträge und Steuern abgeführt werden. *)

    4. Befugnisse bei der Prüfung von Geschäftsunterlagen

    Die Zollbehörden und die sie unterstüt-zenden Stellen sind gemäß § 4 SchwarzArbG befugt, zur Durchführung der Prüfungen Ge-schäftsräume und Grundstücke des Arbeit-gebers, des Auftraggebers von Dienst- oder Werkleistungen und des Entleihers wäh-rend der Geschäftszeit zu betreten und dort Einsicht in die Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen zu nehmen, aus denen Umfang, Art oder Dauer von Beschäftigungsverhältnissen hervorge-hen oder abgeleitet werden können.

    Die Zollbehörden sind zur Durchführung der Prüfungen befugt, Einsicht in die Unterlagen zu nehmen, aus denen die Vergütung der

    Dienst- oder Werkleistungen hervorgeht, die natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen in Auftrag gegeben haben.

    5. Duldungs- und Mitwirkungspflichten

    Gemäß § 5 SchwarzArbG haben Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Auftraggeber, Dritte sowie Entleiher, die bei einer Prüfung durch die Zoll-behörde angetroffen werden, die Prüfung zu dulden und dabei mitzuwirken, insbeson-dere für die Prüfung erhebliche Auskünfte zu erteilen und die vorgenannten Unterlagen vorzulegen. Bei der Prüfung von Personen oder Geschäftsunterlagen haben sie auch das Betreten der Grundstücke und der Ge-schäftsräume zu dulden.

    Die zur Mitwirkung Verpflichteten sind zu-dem auch verpflichtet, Arbeitsverträge, Nie-derschriften nach § 2 NachwG und andere Geschäftsunterlagen, die mittelbar oder un-mittelbar Auskunft über die Einhaltung des Mindestlohnes geben, vorzulegen (§ 15 Mi-LoG).

    Auskünfte, die die verpflichtete Person oder eine ihr nahe stehende Person (§ 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung) der Gefahr aussetzen, wegen einer Straftat oder Ord-nungswidrigkeit verfolgt zu werden, können verweigert werden.

    Ausländer sind ferner verpflichtet, ihren Pass, Passersatz oder Ausweisersatz und ihren Aufenthaltstitel, ihre Duldung oder ihre Aufenthaltsgestattung den Zollbehör-den auf Verlangen vorzulegen und, sofern sich Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen ausländerrechtliche Vorschriften ergeben, zur Weiterleitung an die zuständige Aus-länderbehörde zu überlassen. Werden die Dokumente einbehalten, erhält der betrof-fene Ausländer eine Bescheinigung, wel-che die einbehaltenen Dokumente und die Ausländerbehörde bezeichnet, an die die Dokumente weitergeleitet werden. Der Aus-

    länder ist verpflichtet, unverzüglich mit der Bescheinigung bei der Ausländerbehörde zu erscheinen. Darauf ist in der Bescheinigung hinzuweisen. Gibt die Ausländerbehörde die einbehaltenen Dokumente zurück oder werden Ersatzdokumente ausgestellt oder vorgelegt, behält die Ausländerbehörde die Bescheinigung ein.

    Im Rahmen einer Prüfung haben Arbeitgeber, Auftraggeber und Entleiher in Datenverar-beitungsanlagen gespeicherte Daten aus-zusondern und den Zollbehörden auf deren Verlangen auf automatisiert verarbeitbaren Datenträgern oder in Listen zu übermitteln. Sie dürfen automatisiert verarbeitbare Daten-träger oder Datenlisten, die die erforderlichen Daten enthalten, ungesondert zur Verfügung stellen, wenn die Aussonderung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre und überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegen-stehen. In diesem Fall haben die Zollbehör-den die Daten zu trennen und die Daten, die nicht zu übermitteln waren, zu löschen. So-weit die übermittelten Daten für Zwecke der Ermittlung von Straftaten oder Ordnungswid-rigkeiten, der Ermittlung von steuerlich erheb-lichen Sachverhalten oder der Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen oder Sozi-alleistungen nicht benötigt werden, sind die Datenträger oder Listen nach Abschluss der Prüfungen auf Verlangen des Arbeitgebers oder des Auftraggebers zurückzugeben oder die Daten unverzüglich zu löschen.

    > Die bei der Personenbefragung gemachten Angaben werden anhand der Geschäfts-unterlagen geprüft.

    > Für die Ermittlung des Mindestlohnes wer-den die tatsächlich geleisteten Arbeitsstun-den berücksichtigt (auch wenn hierbei ein Verstoß gegen das ArbZG gegeben wäre – so-dann werden die für die Ahndung solcher Ver-stöße zuständigen Behörden unterrichtet).

    > Sollte es zu einer Mitnahme von Akten durch den Zoll kommen, so sollten Sie sich nicht mit der Mitnahme von Unterlagen oder Akten einverstanden erklären, sondern stattdessen auf eine formelle Beschlag-nahme bestehen.

    > Kopieren Sie Unterlagen, die Sie für den weite-ren laufenden Geschäftsbetrieb benötigen.

    6. Bußgeldbescheid

    Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind bußgeldbewehrt. Wird ein Bußgeldbescheid festgesetzt, kann der Betroffene innerhalb von zwei Wochen dagegen Einspruch einle-gen (§ 67 Abs. 1 OWiG). (HWK Dresden)

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  • DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015Europa

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    Energiepolitik ist Europapolitik

    Im Zuge kontinuierlich steigender Energie-preise entwickeln sich Strom, Gas und Kraft-stoffe insbesondere für das Handwerk immer mehr zum Kostentreiber. Insgesamt geben die 3,6 Millionen mittelständischen Firmen in Deutschland jährlich 290 Milliarden Euro al-lein für Energie aus. Aus Sicht vieler Analysten sind die Energiekosten damit auf dem Weg, ein ebenbürtiger Faktor zu den Arbeitskosten zu werden. Vor diesem Hintergrund gehört ei-ne nachhaltige, sichere und vor allem bezahl-bare Energieversorgung zu den wichtigen He-rausforderungen für die Zukunft.

    Mit der von der EU-Kommission angekün-digten Energieunion will sich Europa nun dieser Herausforderung stellen. Ziel des Vor-habens soll ein funktionierender Energie-binnenmarkt für mehr Energieeffizienz, die kosteneffiziente Nutzung der erneuerbaren Energien, wettbewerbsfähige Energiepreise und eine größere Versorgungssicherheit sein. Somit ist die Energieunion ein längst überfäl-liger Schritt in Richtung einer Koordination der bislang 28 nationalen Strategien. Gerade am Beispiel der Förderung erneuerbarer Energien mit mittlerweile 170 verschiedenen, teils ei-nander widersprechenden Instrumenten der Mitgliedstaaten, wird die Ineffizienz des bishe-rigen Systems überdeutlich. Mehr und bessere Zusammenarbeit auf eu-ropäischer Ebene wäre hier also durchaus im Sinne aller Beteiligten, nicht zuletzt auch der Anbieter von innovativer Energietechnik. Mit einer einheitlichen Förderarchitektur würden erneuerbare Energien dort angesiedelt, wo sie

    geografisch und klimatisch am effizientes-ten sind. Grenzübergreifende Netze könnten die Energie dorthin transportieren, wo sie ge-braucht wird. Gebündelte Ressourcen würden das technische Know-how im Bereich der Energieeffizienz optimal zur Entfaltung brin-gen. Und nicht zuletzt könnten die 28 Mitglied-staaten als einheitlicher Akteur am weltweiten Energiemarkt selbstbewusster auftreten und insgesamt bessere Konditionen verhandeln. Energiepolitik ist also sinnvollerweise Europa-politik. Nun bleibt aber abzuwarten, welche konkreten Vorschläge die Europäische Kom-mission ihren Ankündigungen folgen lässt. Sobald diese vorliegen, wird dem Europapar-lament und den nationalen Parlamenten eine besondere Aufgabe zukommen. Sie müssen den Übereifer der Kommission bremsen und insbesondere bei Energieeffizienz und Emis-sionsreduktion für realistische Zielvorgaben sorgen, um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Europa zu sichern.

    Hermann Winkler,EU-Abgeordneter

    Bürgschaft ohne Bank – Größere Finanzierungschancen bei der Hausbank

    Für kleine und mittlere Unternehmen ist es meist schwierig, Kredite zu be-kommen. Das liegt oftmals an feh-lenden Sicherheiten. Da springt die Bürgschaftsbank Sachsen (BBS) ein. Durch das Programm „Bürgschaft oh-ne Bank“ können sich sächsische Un-ternehmer direkt an die BBS wenden und eine Bürgschaft beantragen. Mit einer Zusage der BBS fällt der Haus-bank die Finanzierung leichter.

    Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfe-einrichtungen der Wirtschaft für den Mittelstand. Sie übernehmen Ausfall-bürgschaften für kurz-, mittel- und lang-fristige Kredite. Bundesweit gibt es 17 Bürgschaftsbanken, zwei in Bayern und eine in jedem anderen Bundesland. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind lediglich im jeweiligen Bundesland tätig. Ausfallbürgschaften gegenüber Hausbanken für Kredite wer-den für alle wirtschaftlich vertretbaren Vorhaben, beispielsweise für Existenz-gründungen und Betriebsübernahmen, Investitions- und Wachstumsfinanzie-rungen, Betriebsmittel (auch Kontokor-rentkreditrahmen) sowie Avale und Ga-rantien, übernommen. In Sachsen kann die BBS Ausfallbürgschaften für ein ein-

    zelnes Unternehmen bis zu 2 Mio. Euro übernehmen, für Beträge darüber ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig.

    Bei kleineren Bürgschaftsbeträgen kön-nen sich sächsische Unternehmen zu-dem direkt an die BBS wenden, die das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ anbie-tet. Voraussetzungen für eine Bewilligung sind unter anderem, dass es sich um ein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition handelt – d.h. weniger als 250 Beschäftige, eine Jahres-bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro – und dass ein Erfolgverspre-chendes und tragfähiges Unternehmens-konzept existiert. In diesem Programm übernimmt die BBS eine Bürgschaft für bis zu 80 Prozent der benötigten Kreditsum-me, maximal 160 Tausend Euro. Die Bürg-schaftslaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, für Förderdarlehen bis zu 23 Jahre. Nach der Genehmigung erhält der Unternehmer ein Bürgschaftsangebot, das eine Gültigkeit von 12 Wochen hat. In dieser Zeit wählt der Unternehmer eine Hausbank aus. Da das Vorhaben bereits durch die BBS geprüft und für Erfolgversprechend befunden wurde, fällt der Hausbank die Finanzie-rungszusage leichter, da insbesondere

    das Kreditausfallrisiko zum Großteil durch die BBS getragen wird.

    Ralf Klotzsche, Geschäftsführer der Me-tallbau Klotzsche GmbH aus Coswig, be-antragte im Jahr 2013 eine Ausfallbürg-schaft bei der BBS. Das Unternehmen produziert Stahlbau- und Edelstahlbau-konstruktionen sowie komplette Anla-genteile für Industriekunden, insbeson-dere für den Anlagen-, Maschinenbau, für die Halbleiterindustrie und die Che-mische Industrie. „Wir sind in den letzten Jahren stark gewachsen. Aufgrund der internationalen Ausrichtung unseres Geschäftes ist man globalen Ereignis-sen und Schwankungen ausgesetzt. Der Markt verändert sich stetig. All dies erfor-derte Investitionen in die Stabilisierung und Umstrukturierung des Geschäftes. Die Handwerkskammer Dresden und mein Steuerberater haben mich damals auf das Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ der BBS aufmerksam gemacht. Die Mit-arbeiter der BBS waren sehr kompetent und kooperativ, der Antrags- und Bearbei-tungsprozess ging zügig voran. Mithilfe der Bürgschaft konnte dann in Zusam-menarbeit mit meiner Hausbank eine op-timale Finanzierung auf die Beine gestellt werden“, sagt Klotzsche.

  • 13

    DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Vorsorge

    Betriebliche Altersversorgung – Entgeltumwandlung grundsätzlich auch aus Mindestlohn möglich

    Jeder Arbeitnehmer hat grundsätzlich das Recht, Teile seines Lohns oder Gehalts per Entgeltumwandlung für seine betrieb-liche Altersversorgung (bAV) aufzuwen-den. Auch wer den gesetzlichen Min-destlohn erhält, kann vorbehaltlich tarif-vertraglicher Regelungen von diesem Recht Gebrauch machen, so unser Versor-gungswerkpartner, die berufsständige SI-GNAL IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg.

    Mit Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ist seit Jahresbeginn ein flächende-ckender Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro vorgeschrieben. Dieser gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer. Arbeitgebern, die das Ge-setz unterlaufen, drohen Strafen von bis zu 500.000 Euro. Ausnahmeregelungen gelten beispielsweise für Auszubildende, Jugend-liche unter 18 Jahre ohne abgeschlossene

    Berufsausbildung oder für bestimmte Prakti-ka. Für die Einführung des Mindestlohns gibt es bestimmte Übergangsfristen. Ab 1. Januar 2018 darf der dann geltende Mindestlohn in keiner Branche mehr unterschritten werden.

    Wie aber vertragen sich das Recht auf Entgelt-umwandlung und der Mindestlohn? Laut Be-triebsrentengesetz darf grundsätzlich jeder Ar-beitnehmer verlangen, dass bis zu vier Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung seiner bAV zugute kommen. So kann er 2015 jährlich bis zu 2.904 Euro steuer- und sozialab-gabenfrei investieren. Das MiLoG gestattet dies weiterhin, selbst wenn infolgedessen das ver-bleibende Entgelt unter den Mindestlohn fällt.

    Wird der Mindestlohn allerdings durch einen Tarifvertrag geregelt, heißt es aufgepasst, denn dieser regelt, ob eine Entgeltumwandlung im Einzelnen zulässig ist. Entscheidend dafür ist, dass im Tarifvertrag eine sogenannte Öffnungs-klausel verankert ist, die die Umwandlung von Tarif- bzw. Mindestlohn vorsieht oder erlaubt.

    Die Anhebung der Löhne und Gehälter auf Mindestlohnniveau bedeutet Zusatzkosten für den Arbeitgeber. Eine bAV durch Entgelt-umwandlung ermöglicht es, diese Zusatzaus-gaben zu reduzieren. So sind Beiträge für eine Pensionskassenversorgung oder in eine Di-rektversicherung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer steuer- und so-zialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer erhält zusätzlich zu seiner gesetzlichen Rente eine Betriebsrente. Dies bietet sich besonders auch für Geringverdiener an, deren Rentenansprü-che in aller Regel eher gering sind.

    Weiterführende Informationen zu dem aktu-ellen Thema erhalten Sie von Ihrem persön-lichen SIGNAL IDUNA Berater oder direkt von:

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  • Innungskrankenkasse

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    DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

    Aktuelles aus der IKK classicGesamtausgaben 2014 über 9 Milliarden Euro

    Rund 29 Millionen Euro gab die IKK classic im Jahr 2014 allein für zusätzliche Leistungen im Rahmen freiwilliger Satzungsleistungen aus. Das sind rund 49 Prozent je Versicherten mehr als im Vorjahreszeitraum. „Wir haben verspro-chen, dass die Qualität der medizinischen Ver-sorgung unserer Versicherten erste Priorität hat. Dieses Versprechen haben wir gehalten“, so Sven Hutt, Landesgeschäftsführer der IKK clas-sic in Sachsen. „Vorhandene Rücklagen haben wir eingesetzt, um für unsere Kunden zusätz-liche Leistungen und eine Beitragsentlastung zum Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“

    Insgesamt verzeichnete die IKK classic im Vor-jahr Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden Euro. Damit wird die Kasse das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem leichten Mi-nus von 151 Millionen Euro abschließen. Einen Ausgabenzuwachs über dem GKV-Schnitt re-gistrierte die IKK classic im Bereich der Kran-kenhäuser (+5,5 Prozent). Für die stationäre Behandlung ihrer Versicherten zahlte die IKK classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro oder pro Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenpos-ten waren die Arzneimittel mit rund 1,6 Milliar-den Euro oder 438,81 Euro je Versicherten (+13,2

    Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung, die mit rund 1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Eu-ro je Versicherten zu Buche schlug (+4,4 Pro-zent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent entwickelten sich die Leistungsausgaben insgesamt über dem Branchenwert (+5,3 Pro-zent). Wesentliche Gründe waren Mengenent-wicklungen und die demografische Verände-rung des Versichertenbestandes

    „Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen war 2014 spürbar und wird in den kommenden Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer politischer Vorhaben“, so Matthias Triemer, Vor-sitzender des Verwaltungsrates der IKK classic auf einer Verwaltungsratssitzung im März. An die Politik appellierte er, durch konsequente Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzsta-bilität der Krankenversicherung beizutragen.

    Mitarbeiterführung und Zeitmanagement optimieren

    Das erfolgreiche Führen eines Unterneh-mens erfordert täglich ein hohes Arbeitspen-sum – meistens auch noch unter Termindruck. Mit dem „Handwerkszeug“ Zeitmanagement und Mitarbeiterführung können Geschäftsin-haber und Führungskräfte die beruflichen Be-lastungen aktiv gestalten, so dass nicht nur

    Motivation und Engagement der Mitarbeiter erhöht, sondern auch die persönliche Arbeits-leistung optimiert werden.

    Wie setze ich Ziele und Prioritäten? Wie dele-giere ich Aufgaben und Verantwortung rich-tig? Wie kann ich schwierige Situationen und Konflikte erfolgreich lösen? Antworten – inklu-sive praxisnaher Anregungen - darauf finden Führungskräfte in den jeweils eintägigen Seminaren der IKK classic. Erfahrene Trainer informieren zu Selbstmanagement und Mit-arbeiterführung.

    Freie Seminartermine 2015: · 26.05.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig · 6.10.2015: „Gesunde Führung“, Veranstaltungsort: Gut Haferkorn bei Leisnig · 03.11.2015: „Selbst- und Zeitmanagement“, Veranstaltungsort: Hotel am Schlosspark Lichtenwalde

    Sie haben Fra-gen zu den Se-minaren oder möchten an

    einem teilnehmen? Dann wenden Sie sich an Cornelia Uebel, Telefon: 0 37 41 / 16 07 49 41, E-Mail: [email protected].

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  • DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015

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    Ausbildungsmarkt

    Wir suchen Ausbildung im Handwerk Das kommunale Jobcenter im Landkreis

    Meißen und die Kreishandwerkerschaft starten in einer Gemeinschaftsaktion den Versuch, ausbildungssuchende Jugendliche im Leistungsbezug des SGB II an regionale Unternehmen zu vermitteln bzw. für eine Lehre im Handwerk zu interessieren.

    Hierzu veröffentlichen wir nachfolgend Chiffre-anzeigen mit Ausbildungsplatzgesuchen und

    stehen für dementsprechende Rückfragen und Stellenangebote zur Verfügung.

    Gern beraten wir Sie auch ausführlich zu Unterstützungsmöglichkeiten und Inanspruchnahme ausbildungsbegleitender Hilfen. Ebenso nehmen wir gern Ihre Angebote für Praktika und Ferienjobs entgegen, die den von uns betreuten Jugendlichen zur Berufsorientierung dienen.

    Junge Frau, 15 Jahre alt,

    mit Hauptschulabschluss,

    möchte Friseurin werden und

    sucht entsprechende Lehrstelle

    in Meißen und Umgebung.

    (Chiffre: JCMEI-GH-009)

    Junge Frau, 16 Jahre alt,

    sucht Ausbildungsplatz als

    Kfz-Mechatronikerin (gern auch

    Bau- und Landmaschinen)

    in Weinböhla und Umgebung,

    Realschulabschluss im Sommer 2015

    (Chiffre: JCMEI-GH-007)

    Junge Frau, 18 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss und BGJ im Bereich Wirtschaft/Verwaltung möchte Ausbildung als Kauffrau für Büromanagement aufnehmen, Landkreis Meißen (Chiffre: JCRIE-AP-004)

    Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-bildungsplatz als Baugeräteführer oder Maschinen-/Anlagenführer in Meißen und Umgebung, qualifizierter Hauptschulabschluss vorhanden. (Chiffre: JCMEI-GH-001)

    Junge Frau, 15 Jahre alt,mit Hauptschulabschluss möchte Tischlerin werden und sucht entsprechende Lehrstelle im Raum Coswig. (Chiffre: JCRBL-UR-010)

    Junge Frau, 16 Jahre alt, sucht Lehrstelle als Malerin/Lackiererin in Meißen oder Umkreis, Realschulabschluss im Sommer 2015 (Chiffre: JCMEI-GH-008)

    Junge Frau, 20 Jahre alt,

    möchte Maßschneiderin werden

    und sucht entsprechende Lehrstelle

    im Landkreis Meißen,

    Realschulabschluss vorhanden.

    (Chiffre: JCMEI-KK-005)

    Junger Mann, 17 Jahre alt, mit Hauptschulabschluss im BVJ sucht Lehrstelle als Dachdecker im Raum Nossen. (Chiffre: JCMEI-GH-002)

    Junger Mann, 18 Jahre alt,

    mit Realschulabschluss und BGJ

    im Bereich Metall sucht

    Ausbildungsplatz als Metallbauer

    im Raum Coswig.

    (Chiffre: JCRBL-UR-011)

    Junger Mann, 17 Jahre alt,

    mit Hauptschulabschluss und BGJ

    im Bereich Fahrzeugtechnik sucht

    Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroni-

    ker im Raum Meißen/Großenhain.

    (Chiffre: JCMEI-KK-006)

    Junger Mann, 16 Jahre alt,

    mit Realschulabschluss sucht

    Ausbildungsplatz als

    Fachkraft für Lagerlogistik in

    Riesa und Umgebung.

    (Chiffre: JCRIE-UD-003)

    Landratsamt Meißen – Jobcenter

    Ansprechpartnerin:Frau Aurich (03525/5175-4646)

    E-Mail: [email protected]

    Arbeitgeberservice-Hotline03521/725-4900

    www.kreis-meissen.de/jobcenter

    Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus- Junger Mann, 17 Jahre alt, Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-

    Junge Frau, 16 Jahre alt, Junge Frau, 16 Jahre alt,

    (Chiffre: JCRBL-UR-011)(Chiffre: JCRBL-UR-011)

    Junger Mann, 16 Jahre alt, sucht Aus-

    (Chiffre: JCMEI-KK-006)(Chiffre: JCMEI-KK-006)

    Junge Frau, 18 Jahre alt, mit

    Junger Mann, 16 Jahre alt, Junger Mann, 16 Jahre alt,

    (Chiffre: JCMEI-GH-009)

    (Chiffre: JCMEI-GH-007)

  • Vor dem Hintergrund aktuellerQualitätsoffensiven einiger Lebensmit-teldiscounter wird auch in den hei-mischen Bäckereien und Fleischerei-Fachgeschäften diskutiert, was Frische,Qualität und Regionalität bedeutenund wo denn nun der Unterschied zwi-schen den Produkten vom Discounterund vom Handwerksbetrieb liegt. Dazudas Sächsische Ministerium für Um-welt und Landwirtschaft und ein Ver-treter der Handwerkskammer Dresden. Falk Hofer, Stellvertretender Presse-sprecher im Sächsischen Ministerium fürUmwelt und Landwirtschaft: „Das Le-bensmittelangebot in Deutschland zeich-net sich durch eine beeindruckendeVielfalt aus. Die Verbraucher müssen sicheigentlich bei jedem Einkauf fragen, wieviel ihnen frische Backwaren vom Bäckernebenan Wert sind? Wollen sie die ty-pisch regionalen Spezialitäten auch wei-ter im Angebot haben? Ziel ist es, alleVerbraucher anzuregen, über ihre Ein-kaufsgewohnheiten nachzudenken.

    Dann können sie auch in Zukunft von derVielfalt im Lebensmittelbereich profitie-ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“ Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der HandwerkskammerDresden: „Der Wettstreit um den Kundenbeim Lebensmittelkauf tobt. Discountermachen sich inzwischen die Stärken desHandwerks zu Eigen, indem sie sichplakativ mit Attributen wie Frische undRegionalität schmücken. Die Werbe-branche erklärt brachial die schöne neueWelt des kulinarischen Genusses.

    Sie erfreuten sich 2013 unter Hand-werksbetrieben großer Beliebtheit undsind jetzt neu aufgelegt: Briefmarkenim Design der Imagekampagne desHandwerks. Interessenten können zwi-schen drei Motiven, Designs und Porto-stufen wählen. Als Motive stehen dasKampagnenlogo, der Claim „Wir sindHandwerker. Wir können das.“ sowiedas Jahresmotto für 2015 „Leidenschaftist das beste Werkzeug.“ auf verschie-denen Hintergründen zur Wahl.

    Die Marken bestellen Sie bitte per Mailüber die Handwerkskammer Dresden([email protected])oder Tel. 0351 4640-404 oder direktüber die Internetseite http://werbemittel.handwerk.de.

    INTERESSENVERTRETUNG

    Anze

    ige Handwerk

    BildungBeratung

    Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität?

    Beliebte Briefmarke ist zurück

    BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK- Wachsen und Ölen von Möbeloberflächen 09.05.15- Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15- Restaurierung von Möbeloberflächen Sa 06.06. und 13.06.15- Lackiertechnologien (SATA) 20.06.2015, Tagesseminar- Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend Fr/Sa 11.09.2015 – 28.04.2018

    ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK- Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz V § 5 Kat. I oder II, 18.05.15 – 21.05.15, Vollzeit- Gefährdungsanalyse Trinkwasser

    18.05.15, Tagesseminar- Professionelle Lötverfahren in der Elektronik – Praxis, 30.05. und 06.06.15- Technische Regeln Gasinstallation (TRGI) Mo-Fr 01.06. – 08.06.15- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in der Praxis, 02.06. – 04.06.15- Technische Regeln Trinkwasserinstallations technik (TRWI), Mo-Fr 08.06. – 19.06.15- Lüftungskonzepte für Wohngebäude nach DIN 946-6, 04.06. und 05.06.15- Qualifikationsnachweis für Probenehmer lt. TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar- Kundendienstmonteur SHK Fr/Sa 14.08.15 – 19.12.15

    UNTERNEHMENSFÜHRUNG- Knigge für Auszubildende 12.05.15, Tagesseminar- Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbau- seminar, Mo/Mi 18.05 - 22.06.15- Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und - Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16- AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen Mo-Fr 08.06. – 12.06.15- Souverän und selbstbewusst mit Reklama- tionen und Beschwerden umgehen, 16.06.15- Kaufmännischer Fachwirt (HWK) Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16

    GESUNDHEIT/TEXTIL- Zahntechnische Abrechnung Expert-Seminar 24.06.15; Reparaturen 23.09.15- Schnittzeichnen - Aufbaukurs 29.05. und 30.05.15

    SCHWEISSTECHNIK - Internationaler Schweißfachmann (IWS) Mo-Fr 31.08. – 27.10.15 in GRH Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD- Vorbereitung auf die Schweißerprüfung nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-, Gas-, MAG- MIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit möglich

    BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung

    IMAGEKAMPAGNE DES HANDWERKS

    2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 1

    Handwerkskammer Dresden

    Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden

    Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188

    E-Mail: [email protected] • www.hwk-dresden.de

    Information und Anmeldung:Bildungszentrum Handwerk derHandwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8, 01099 DresdenTelefon: 0351 8087-50

    - Dachdecker Teil II Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16- Damen- und Herrenschneider Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16- Elektrotechniker Teile II/I Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16- Feinwerkmechaniker Teile II/I Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17- Gerüstbauer Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16 Mo-Fr 17.10.16 – 24.03.17- Informationstechniker Teile II/I Fr/Sa 08.05.15 – 11.03.17- Installateur- und Heizungsbauer Teil II Fr/Sa 04.03.16 – 29.09.17 Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16- Klempner Teile II/I Mo-Fr 09.11.15 – 19.02.16- Landmaschinenmechaniker Teil II Fr/Sa 11.09.15 – 21.05.16- Maler und Lackierer Teil II Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16 Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17- Maurer und Betonbauer Teile II/I Mo-Fr 19.10.15 – 24.03.16- Metallbauer Teil II Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16 Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16- Ofenbauer Teile II/I Fr/Sa 19.02.16 – 20.05.17- Raumausstatter Teile II/I Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16- Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I Fr/Sa 11.09.15 – 22.10.16- Tischler Teile II/I Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16 Mi/Sa 24.02.16 – 06.05.17- Zahntechniker Teil II - Teilzeit Fr/Sa 20.05.16 – 01.07.17- Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit Di-Sa 20.05.16 – 01.07.17- Zimmerer Teile II/I Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16- Teil III – Betriebswirtschaft Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15 Fr/Sa 28.08.15 – 30.04.16 Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16- Teil IV - Ausbildung der Ausbilder Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15 Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15 Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15

    BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse

    Im Mai 2014 hat die Handwerks-kammer Dresden den elektronischenLehrvertrag eingeführt. Nun kommt einneuer Service hinzu: Mit einem eigenenAccount für den „Servicebereich Lehr-lingsrolle“ auf der Internetseite derHandwerkskammer Dresden haben Be-triebe ab so-fort die Mög-lichkeit, die inder Handwerks-rolle hinterleg-ten Unterneh-m e n s d a t e nautomatischfür jeden neu-en Vertrag imOnline-Formu-lar wiederzuverwenden. Mit dem Kun-den-Login kann der Ausbilder darüberhinaus auf den Status bereits angemel-deter Lehrlinge zu-greifen. Die Anmel-dung ist schnell und unkomplizierterledigt. Für das Login-Passwort ist dasentsprechende Formular unterhttp://hwk-dresden.odav.de auszufül-

    len. Anschließend erhält der Nutzer seineLogin- Daten für die Online-Nutzung.

    Aber selbstverständlich können Be-triebe und Ausbilder den Online-Lehrver-trag auch ohne Kunden-Login nutzen.„Der Online-Lehrvertrag wird von Betrie-ben sehr gut angenommen. Wir gehen

    davon aus, dassin Zukunftnoch weitmehr Ausbil-der den zeit-sparenden On-line-Weg fürdie Vorberei-tung des Aus-bildungsver-trages wäh-

    len“, so Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der Handwerkskammer.Kontakt für alle Fragen zum neuen elek-tronischen Lehrvertrag: Lehrlingsrolleder Handwerkskammer Dresden,Telefon: 0351 4640-976 / -994, E-Mail:[email protected] unter www.hwk-dresden.de.

    Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe

    AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG

    Mit ihren Zwischenzeugnissen inder Tasche machen sich derzeit vieleder diesjährigen Schulabgänger auf,um eine Lehrstelle zu suchen.

    Handwerksbetriebe, die für 2015offene Lehrstellen anbieten, könnendiese kostenfrei in die Online-Lehr-stellenbörse der HandwerkskammerDresden unter www.hwk-dresden.de/lehrstellen eintragen lassen. DieHandwerkskammer bewirbt die Börsecrossmedial und macht so auf die

    zahlreichen Ausbildungschancen imHandwerk aufmerksam.

    Zudem stehen die Osterferien vorder Tür, die Schülern auch Zeit für einBetriebspraktikum bieten. Für Be-triebe, die Praktikumsplätze anbieten,stellt die Handwerkskammer eben-falls eine Online-Börse zur Verfügungunter www.hwk-dresden.de/praktika.

    Ansprechpartner: Ingolf Radecke,Telefon: 0351 4640-946, E-Mail:[email protected]

    Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen

    2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2

  • Vor dem Hintergrund aktuellerQualitätsoffensiven einiger Lebensmit-teldiscounter wird auch in den hei-mischen Bäckereien und Fleischerei-Fachgeschäften diskutiert, was Frische,Qualität und Regionalität bedeutenund wo denn nun der Unterschied zwi-schen den Produkten vom Discounterund vom Handwerksbetrieb liegt. Dazudas Sächsische Ministerium für Um-welt und Landwirtschaft und ein Ver-treter der Handwerkskammer Dresden. Falk Hofer, Stellvertretender Presse-sprecher im Sächsischen Ministerium fürUmwelt und Landwirtschaft: „Das Le-bensmittelangebot in Deutschland zeich-net sich durch eine beeindruckendeVielfalt aus. Die Verbraucher müssen sicheigentlich bei jedem Einkauf fragen, wieviel ihnen frische Backwaren vom Bäckernebenan Wert sind? Wollen sie die ty-pisch regionalen Spezialitäten auch wei-ter im Angebot haben? Ziel ist es, alleVerbraucher anzuregen, über ihre Ein-kaufsgewohnheiten nachzudenken.

    Dann können sie auch in Zukunft von derVielfalt im Lebensmittelbereich profitie-ren und zum Bäcker um die Ecke gehen.“ Dr. Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der HandwerkskammerDresden: „Der Wettstreit um den Kundenbeim Lebensmittelkauf tobt. Discountermachen sich inzwischen die Stärken desHandwerks zu Eigen, indem sie sichplakativ mit Attributen wie Frische undRegionalität schmücken. Die Werbe-branche erklärt brachial die schöne neueWelt des kulinarischen Genusses.

    Sie erfreuten sich 2013 unter Hand-werksbetrieben großer Beliebtheit undsind jetzt neu aufgelegt: Briefmarkenim Design der Imagekampagne desHandwerks. Interessenten können zwi-schen drei Motiven, Designs und Porto-stufen wählen. Als Motive stehen dasKampagnenlogo, der Claim „Wir sindHandwerker. Wir können das.“ sowiedas Jahresmotto für 2015 „Leidenschaftist das beste Werkzeug.“ auf verschie-denen Hintergründen zur Wahl.

    Die Marken bestellen Sie bitte per Mailüber die Handwerkskammer Dresden([email protected])oder Tel. 0351 4640-404 oder direktüber die Internetseite http://werbemittel.handwerk.de.

    INTERESSENVERTRETUNG

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    BildungBeratung

    Nachgefragt: Was ist regionale Frische und Qualität?

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    BAU-, HOLZ- UND FARBTECHNIK- Wachsen und Ölen von Möbeloberflächen 09.05.15- Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK) Fr/Sa 29.05.15 – 12.12.15- Restaurierung von Möbeloberflächen Sa 06.06. und 13.06.15- Lackiertechnologien (SATA) 20.06.2015, Tagesseminar- Gestalter im Handwerk - berufsbegleitend Fr/Sa 11.09.2015 – 28.04.2018

    ELEKTRO-/GEBÄUDETECHNIK- Sachkundenachweis nach ChemKlimaschutz V § 5 Kat. I oder II, 18.05.15 – 21.05.15, Vollzeit- Gefährdungsanalyse Trinkwasser

    18.05.15, Tagesseminar- Professionelle Lötverfahren in der Elektronik – Praxis, 30.05. und 06.06.15- Technische Regeln Gasinstallation (TRGI) Mo-Fr 01.06. – 08.06.15- Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) in der Praxis, 02.06. – 04.06.15- Technische Regeln Trinkwasserinstallations technik (TRWI), Mo-Fr 08.06. – 19.06.15- Lüftungskonzepte für Wohngebäude nach DIN 946-6, 04.06. und 05.06.15- Qualifikationsnachweis für Probenehmer lt. TrinkwasserV, 06.06.15, Tagesseminar- Kundendienstmonteur SHK Fr/Sa 14.08.15 – 19.12.15

    UNTERNEHMENSFÜHRUNG- Knigge für Auszubildende 12.05.15, Tagesseminar- Buchhaltung und Jahresabschluss Aufbau- seminar, Mo/Mi 18.05 - 22.06.15- Fachkraft für Buchhaltung mit Lexware und - Datev Pro, Di/Do 02.06.15 – 08.03.16- AutoCAD 2013 - 2D Grundlagen Mo-Fr 08.06. – 12.06.15- Souverän und selbstbewusst mit Reklama- tionen und Beschwerden umgehen, 16.06.15- Kaufmännischer Fachwirt (HWK) Mo/Mi 26.08.15 – 22.06.16

    GESUNDHEIT/TEXTIL- Zahntechnische Abrechnung Expert-Seminar 24.06.15; Reparaturen 23.09.15- Schnittzeichnen - Aufbaukurs 29.05. und 30.05.15

    SCHWEISSTECHNIK - Internationaler Schweißfachmann (IWS) Mo-Fr 31.08. – 27.10.15 in GRH Fr/Sa 23.10. – 23.04.16 in DD- Vorbereitung auf die Schweißerprüfung nach DIN EN 287, DIN EN ISO 9606 im E-, Gas-, MAG- MIG- und WIG- Schweißen - Einstieg jederzeit möglich

    BILDUNGSANGEBOTE I – Weiterbildung

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    Handwerkskammer Dresden

    Am Lagerplatz 8 • 01099 Dresden

    Telefon: 0351 4640-30 • Fax: 0351 4719188

    E-Mail: [email protected] • www.hwk-dresden.de

    Information und Anmeldung:Bildungszentrum Handwerk derHandwerkskammer DresdenAm Lagerplatz 8, 01099 DresdenTelefon: 0351 8087-50

    - Dachdecker Teil II Mo-Fr 14.09.15 – 29.01.16- Damen- und Herrenschneider Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 20.08.16- Elektrotechniker Teile II/I Mo-Fr 07.12.15 – 07.09.16- Feinwerkmechaniker Teile II/I Fr/Sa 25.09.15 – 28.01.17- Gerüstbauer Teile II/I Fr/Sa 04.09.15 – 03.12.16 Mo-Fr 17.10.16 – 24.03.17- Informationstechniker Teile II/I Fr/Sa 08.05.15 – 11.03.17- Installateur- und Heizungsbauer Teil II Fr/Sa 04.03.16 – 29.09.17 Mo-Fr 07.03.16 – 02.09.16- Klempner Teile II/I Mo-Fr 09.11.15 – 19.02.16- Landmaschinenmechaniker Teil II Fr/Sa 11.09.15 – 21.05.16- Maler und Lackierer Teil II Mo-Fr 21.09.15 – 29.01.16 Mo/Di 11.04.16 – 27.06.17- Maurer und Betonbauer Teile II/I Mo-Fr 19.10.15 – 24.03.16- Metallbauer Teil II Fr/Sa 25.09.15 – 10.12.16 Mo-Fr 28.09.15 – 02.02.16- Ofenbauer Teile II/I Fr/Sa 19.02.16 – 20.05.17- Raumausstatter Teile II/I Mo-Fr 22.08.16 – 16.12.16- Schilder- und Lichtreklamehersteller Teile II/I Fr/Sa 11.09.15 – 22.10.16- Tischler Teile II/I Mo-Fr 30.11.15 – 13.05.16 Mi/Sa 24.02.16 – 06.05.17- Zahntechniker Teil II - Teilzeit Fr/Sa 20.05.16 – 01.07.17- Zahntechniker Teile II/I - Vollzeit Di-Sa 20.05.16 – 01.07.17- Zimmerer Teile II/I Mo-Fr 15.09.15 – 04.06.16- Teil III – Betriebswirtschaft Mo-Fr 18.05.15 – 16.07.15 Fr/Sa 28.08.15 – 30.04.16 Mo/Mi 07.09.15 – 30.05.16- Teil IV - Ausbildung der Ausbilder Mo-Fr 04.05.15 – 22.05.15 Fr/Sa 08.05.15 – 17.07.15 Mo/Mi 01.06.15 – 02.09.15

    BILDUNGSANGEBOTE II – Meisterkurse

    Im Mai 2014 hat die Handwerks-kammer Dresden den elektronischenLehrvertrag eingeführt. Nun kommt einneuer Service hinzu: Mit einem eigenenAccount für den „Servicebereich Lehr-lingsrolle“ auf der Internetseite derHandwerkskammer Dresden haben Be-triebe ab so-fort die Mög-lichkeit, die inder Handwerks-rolle hinterleg-ten Unterneh-m e n s d a t e nautomatischfür jeden neu-en Vertrag imOnline-Formu-lar wiederzuverwenden. Mit dem Kun-den-Login kann der Ausbilder darüberhinaus auf den Status bereits angemel-deter Lehrlinge zu-greifen. Die Anmel-dung ist schnell und unkomplizierterledigt. Für das Login-Passwort ist dasentsprechende Formular unterhttp://hwk-dresden.odav.de auszufül-

    len. Anschließend erhält der Nutzer seineLogin- Daten für die Online-Nutzung.

    Aber selbstverständlich können Be-triebe und Ausbilder den Online-Lehrver-trag auch ohne Kunden-Login nutzen.„Der Online-Lehrvertrag wird von Betrie-ben sehr gut angenommen. Wir gehen

    davon aus, dassin Zukunftnoch weitmehr Ausbil-der den zeit-sparenden On-line-Weg fürdie Vorberei-tung des Aus-bildungsver-trages wäh-

    len“, so Andreas Brzezinski, Hauptge-schäftsführer der Handwerkskammer.Kontakt für alle Fragen zum neuen elek-tronischen Lehrvertrag: Lehrlingsrolleder Handwerkskammer Dresden,Telefon: 0351 4640-976 / -994, E-Mail:[email protected] unter www.hwk-dresden.de.

    Elektronischer Lehrvertrag: Kunden-Login für Betriebe

    AUSBILDUNG / WEITERBILDUNG

    Mit ihren Zwischenzeugnissen inder Tasche machen sich derzeit vieleder diesjährigen Schulabgänger auf,um eine Lehrstelle zu suchen.

    Handwerksbetriebe, die für 2015offene Lehrstellen anbieten, könnendiese kostenfrei in die Online-Lehr-stellenbörse der HandwerkskammerDresden unter www.hwk-dresden.de/lehrstellen eintragen lassen. DieHandwerkskammer bewirbt die Börsecrossmedial und macht so auf die

    zahlreichen Ausbildungschancen imHandwerk aufmerksam.

    Zudem stehen die Osterferien vorder Tür, die Schülern auch Zeit für einBetriebspraktikum bieten. Für Be-triebe, die Praktikumsplätze anbieten,stellt die Handwerkskammer eben-falls eine Online-Börse zur Verfügungunter www.hwk-dresden.de/praktika.

    Ansprechpartner: Ingolf Radecke,Telefon: 0351 4640-946, E-Mail:[email protected]

    Online-Lehrstellen- und Praktikumsbörse nutzen

    2015_April_Zunftglocke41_Z-Einleger 13.04.2015 18:39 Seite 2

  • Anzeige Handwerk

    BildungBeratung

    2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1

    Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen gemachten Angaben wird ausgeschlossen.

    Interessenten wenden sich bitte schriftlich mit Angabe der Chiffre-Nummer an die Handwerkskammer Dresden,Hauptabteilung Wirtschaftsförderung und -beratung, Steffi Ulbricht, Am Lagerplatz 8, 01099 Dresden, Fax: 0351 464034931,E-Mail: [email protected].

    Bitte nutzen Sie für weitere Angebote und Gesuche die Datenbank im Internet: www.nexxt-change.org sowie die Homepage der Handwerkskammer Dresden: www.hwk-dresden.de

    Kooperations- und BetriebsvermittlungsbörseKooperations- und Betriebsvermittlungsbörse

    Suche:Auf Grund einer Firmenschließung sucht ein Maschinenbaumeister ei-ne neue berufliche Herausforderung. Idealerweise sollte sich der Firmen-sitz im Raum Dresden – Radebeul und Umfeld befinden. Auf langjährige Berufserfahrung kann er verweisen und ein entsprechendes Zeugnis vorlegen. Interessenten wenden sich bitte an: [email protected] oder Tele-fon: 01520-4223504

    Chiffre-Nr.: 73-93/97Zu finden auf der Homepage der Handwerkskammer – Rubrik Fach-kräftebörse

    Zu finden auf der Homepage der

    Suche: Versierter Fachmann (Buchdrucker, Offsett drucker, Buchbinder, Dipl.-Ing. für grafische Technik) mit 20 Jah-ren Druckereileiter-Erfahrung und entsprechender Berufserfahrung im Umgang mit Buchbinderei- und Druckmaschinen, möchte eine Dru-ckerei übernehmen. Chiffre-Nr.: HWK DD G 21-71/22

    Suche:

    Handwerkskammer – Rubrik Fach-kräftebörseAngebot: HWK DD A 49/14:

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    chen Gründen abzugeben.

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    in Meißen, hochwassersicher, mit

    Inneneinrichtung, 120 qm Fläche, 42

    Innenplätze, 40 Außenplätze

    Chiffre-Nr.: 65 - 78/78

    Angebot:

    Kooperations- und Betriebsvermittlungsbörse

    Suche: Feinwerkmechanikermeister sucht die Übernahme im Bereich Fein-werkmechanik / Maschinenbau. Der Sitz des Unternehmens sollte im 30-km-Umfeld von Dresden liegen. Es kommen sowohl Pacht als auch Kauf infrage.Chiffre-Nr.: HWK DD G 08/15

    Suche:

    Eine Haftung der Handwerkskammer Dresden für die in den Börsen gemachten Angaben wird ausgeschlossen.

    HWK DD A 12/15Elektro-Installationsbetrieb aus Coswig sucht Nachfolger:Das langansässige und erfolgreich tätige Handwerksun-ternehmen kann auf einen gewachsenen und treuen Kun-denstamm verweisen. Es werden vier versierte Monteure mit vielfältigen Tätigkeiten in Industrie, Gewerbe und im Privat-kundenbereich beschäftigt. Das Unternehmen ist vorwie-gend im Raum Dresden tätig.

    Um das Fortwähren des über 60 Jahre bestehenden Be-triebes abzusichern, plant der Geschäftsführer bereits jetzt die Realisierung der Betriebsnachfolge innerhalb der nächs-ten drei bis sechs Jahre. Der Nachfolger soll in dieser Zeit

    die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-wie Lieferanten und Geschäftskunden kennenlernen, sich damit vertraut machen und so eine reibungslose Betriebs-nachfolge antreten können.

    Der Altmeister bietet dem Jungmeister sowohl Kauf, Miet-kauf oder Pacht an. Es handelt sich um ein Grundstück mit Wohnhaus, Werkstatt und Nebengebäuden.

    Coswig liegt im Bereich des mittleren Elbtales rechtselbisch an der Sächsischen Weinstraße zwischen der Landeshaupt-stadt Dresden und der Kreisstadt Meißen.Chiffre-Nr.: HWK A 12/15

    die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-

    Angebot: die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-die Mitarbeiter, das Leistungsspektrum des Betriebes so-

    Suche: Schuhmachermeister möchte ein Schuhgeschäft mit Werkstatt über-nehmen – sachsenweit. Er kann auf jahrelange erfolgreiche Berufserfah-rung verweisen.Chiffre-Nr.: HWK DD G 09/15

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    HWK DD A 49/14:

    Gutgehendes Eiscafé mit großem

    Kundenstamm aus gesundheitli-

    HWK DD A 12/15

    Suche:Suche Handwerksbetrieb aus dem Maschinenbau bzw. der Metallver-arbeitung zur Übernahme oder Ko-operation. Im Großraum um Dresden möchte ich gern investieren und se-he für mich den Weg der Übernahme eines kleinen Handwerksbetriebes als optimale Lösung. Bin bereits seit Jahren erfolgreich selbstständig und für eine Metall- oder Maschinenbau-firma, die einen Nachfolger sucht, ein versierter und engagierter Ansprech-partner.

    Chiffre-Nr.: HWK DD G 06/15

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    2012November_Zunftglocke_Z-Einleger 10.12.2012 11:58 Seite 1

    DIE ZUNFTGLOCKE Nr. 2/2015 Arbeitsmarkt

    19

    ESF-Bundesprogramm zur Eingliederung langzeit-arbeitsloser Leistungsberechtigter nach dem

    Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

    Im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds (ESF) hat das Bundesministerium für Arbeit undSoziales (BMAS) o.g. Bundesprogramm aufgelegt, an dem sich das Jobcenter des Landkreises Meißen beteiligt.

    Ziel des Projektes, welches für den Zeitraum 01.06.2015 bis 31.05.2020 beantragt wurde, ist die nachhaltige Integration von langzeit-arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungs-berechtigten nach dem SGB II in dauer-hafte, existenzsichernde Erwerbstätig-keiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

    Dafür werden mithilfe eines Betriebs-akquisiteurs gezielt Arbeitgeber in der Region gesucht, die für langzeitarbeitslose Personen eine Perspektive zur nachhal-tigen beruflichen Eingliederung schaffen und entsprechende Stellenangebote un-terbreiten bzw. der bewerberorientierten Vermittlung offen gegenüberstehen. Als potenzielle Arbeitgeber kommen dabei auch klein- und mittelständische Unter-nehmen, Städte und Gemeinden sowie Vereine in Betracht. Während der Programmteilnahme wer-den die Teilnehmer/-innen durch Coaches beraten und intensiv unterstützt, um einerseits das Leistungsvermögen suk-zessive zu steigern und das Beschäfti-gungsverhältnis zu stabilisieren, aber auch individuelle Hilfestellung bei evtl. Pro-blemen zu geben und die Nachhaltigkeit der Integration anzustreben.

    Darüber hinaus können Qualifizierungs-defizite der Teilnehmer/-innen mit ent-sprechenden Maßnahmen ausgeglichen und für anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmer Lohnkostenzuschüsse ge-zahlt werden.

    FÖRDERMÖGLICHKEITEN:

    Normalförderung

    Bei Abschluss eines unbefristeten oder mindestens 24-monatigen, befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 18 Monate Förderung möglich.

    Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte,

    · die seit mindestens 2 Jahren ohne Unterbrechung arbeitslos sind,· das 35. Lebensjahr vollendet haben,· über keinen oder keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen.

    Intensivförderung

    Bei Abschluss eines unbefristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 36 Monate Förderung möglich.

    Bei Abschluss eines befristeten SV-pflichtigen Beschäftigungsverhältnisses sind bis zu 24 Monate Förderung möglich.

    Förderfähige Zielgruppe sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über die Kriterien der Normalförderung hinaus

    · in den letzten 5 Jahren arbeitslos waren,· mindestens ein weiteres Vermittlungshemmnis aufweisen.

    Lohnkostenzuschuss (inkl. AG SV-Anteil)

    Weitere Rahmenbedingungen:

    CoachingWährend des Beschäftigungsverhältnisses ist zwingend ein wöchentliches Coaching des/der Teilnehmers/-in vorgeschrieben, welches über das Jobcenter sichergestellt wird.

    QualifizierungBei Bedarf sind auch eine einfache arbeitsplatzbezogene berufliche Qualifizierung und/oder eine Qualifizierung zur Verbesserung von zentralen Grundkompetenzen des/der Teilnehmers/-in möglich. Diese können vor oder während der Beschäftigungsphase erfolgen. Die Förderung wird über das Jobcenter sichergestellt.

    Normalförderung Intensivförderung

    Förderphase DauerHöhe Lohn-kostenzu-schuss

    DauerHöhe Lohn-kostenzu-schuss

    Einstiegsphase 6 Monate 75 % 12 Monate 75 %

    Stabilisierungsphase 9 Monate 50 % 12 Monate 65 %

    Leistungsphase 3 Monate 25 % 12 Monate 50 %

    Nachbeschäfti-gungsphase

    6 Monatekein Zuschuss

    entfällt entfällt

    Landratsamt Meißen

    Kontakt: Dezernat Arbeit und Bildung – Jobcenter

    Loosestraße 17 – 19, 01662 Meißen

    Ansprechpartner: Herr Löschner (0 35 21 / 7 25 - 46 49)

    bzw. Arb