29
DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister, Dortmund-Agentur, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund Telefon: (0231) 50-2 62 87, (0231) 50-2 62 88, (0231) 50-2 97 39 Telefax: (0231) 50-2 62 90 E-Mail: dortmunder_ [email protected] Internet: www.dortmund.de Erscheinungsweise: freitags kostenlos Bezugsquelle: Stadt Dortmund, Dortmund-Agentur, Zimmer 1, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr Inhalt Seite Tagesordnungen In der 21. KW 2019 finden folgende Sitzungen statt: Rat der Stadt 478 Donnerstag, 23.05.2019, 15.00 Uhr Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Hauptausschuss und Ältestenrat 481 Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 Uhr Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche 483 Ordnung, Anregungen und Beschwerden Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Schulausschuss 484 Mittwoch, 22.05.2019, 12.00 Uhr Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 485 Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Bezirksvertretung Lütgendortmund Dienstag, 21.05.2019, 17.00 Uhr 486 Haus der sozialen Dienste, Werner Str. 10, 44388 Dortmund Bezirksvertretung Eving 487 Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund, Sitzungssaal, Zimmer 8 Integrationsrat 489 Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund Öffentliche Zustellungen Für Herrn Ioan Pavel 490 Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung Stadt Dortmund: Bekanntmachung zur Europawahl 2019, 490 Sitzung des Stadtwahlausschusses Bekanntmachung Bezirksregierung Arnsberg: Ladung im Zusammenhang mit dem Enteignungs- 491 verfahren Stadt Dortmund ./. Werner Inhalt Seite Öffentliche Bekanntmachungen Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen Antrag der Radeberger Gruppe KG, auf Erteilung 491 einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Brauerei durch Errichtung und Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage Bekanntmachung Stadt Dortmund Ordnungsamt Allgemeinverfügung; Mitführungs- und Benut- 492 zungsverbot von Glasgetränkebehältnissen, vorbe- haltlich des Gewinns der Deutschen Fußballmeister- schaft der Saison 2018/2019 durch den BVB 09, für den Zeitraum von Sonntag, den 19. Mai 2019 Öffentliche Ausschreibungen und Vergaben Vergabe Heinrich-Böll-Gesamtschule, Innenhof 499 Bauteil A, Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten Ausschreibung Rahmenvertrag über die Lieferung 500 von Abfallbehältern Vergabe Gesamtschule Scharnhorst Fassaden- 501 sanierung, Gewerk: Metallbauarbeiten Ausschreibung Albrecht-Dürer-Realschule, 501 Gewerk: Elektroninstallation Ausschreibung Verbesserung des Überflutungs- 502 schutzes Dorneywald, Gewerk: Kanalbau/Land- schaftsbau Ausschreibung Dichtheitsprüfungen an Kanälen 502 und Schächten Ausschreibung Umsetzung Spielschiff vom West- 502 falenpark in den Rombergpark, Gewerk: Demontage, Transport und Montage Ausschreibung Erkundungsbohrungen Grotenbach- 502 straße zwischen Haus-Nr. 27 und Haus-Nr. 19 in Dortmund-Hombruch, B160/19, Gewerk: Erkun- dungsbohrungen Ausschreibung Deutsche Straße, Gewerk: Richt- 503 funkverbindung Ausschreibung Immanuel-Kant-Gymnasium, 503 Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten Ausschreibung Helmholtz-Gymnasium, 503 Energetische Sanierung, Gewerk: Malerarbeiten (Fassadensanierung und Innenanstrich) Ausschreibung Albert-Schweitzer-Realschule, Ge- 504 werk: Neugestaltung der Schulhof- und Grünflächen Ausschreibung Mietvertrag Drehleitern 504

DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

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DORTMUNDER Bekanntmachungen

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

477

Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister, Dortmund-Agentur, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund

Telefon: (0231) 50-2 62 87, (0231) 50-2 62 88, (0231) 50-2 97 39 • Telefax: (0231) 50-2 62 90 •

E-Mail: d o r t mu n d er_ [email protected] • Internet: www.dortmund.de

Erscheinungsweise: freitags – kostenlos • Bezugsquelle: Stadt Dortmund, Dortmund-Agentur, Zimmer 1, Friedensplatz 3, 44135 Dortmund

Öffnungszeiten: montags bis mittwochs 8.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags 8.00 bis 17.00 Uhr, freitags 8.00 bis 12.00 Uhr

Inhalt Seite

Tagesordnungen

In der 21. KW 2019 finden folgende Sitzungen statt:

Rat der Stadt 478

Donnerstag, 23.05.2019, 15.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Hauptausschuss und Ältestenrat 481

Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche 483

Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Schulausschuss 484

Mittwoch, 22.05.2019, 12.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 485

Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Bezirksvertretung Lütgendortmund

Dienstag, 21.05.2019, 17.00 Uhr 486

Haus der sozialen Dienste, Werner Str. 10, 44388 Dortmund

Bezirksvertretung Eving 487

Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr

Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving,

August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund,

Sitzungssaal, Zimmer 8

Integrationsrat 489

Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr

Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1,

44135 Dortmund

Öffentliche Zustellungen

Für Herrn Ioan Pavel 490

Öffentliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung Stadt Dortmund:

Bekanntmachung zur Europawahl 2019, 490

Sitzung des Stadtwahlausschusses

Bekanntmachung Bezirksregierung Arnsberg:

Ladung im Zusammenhang mit dem Enteignungs- 491

verfahren Stadt Dortmund ./. Werner

Inhalt Seite

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde

der Städte Bochum, Dortmund und Hagen

Antrag der Radeberger Gruppe KG, auf Erteilung 491

einer Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Brauerei durch Errichtung und Betrieb einer

Entalkoholisierungsanlage

Bekanntmachung Stadt Dortmund – Ordnungsamt

Allgemeinverfügung; Mitführungs- und Benut- 492

zungsverbot von Glasgetränkebehältnissen, vorbe-

haltlich des Gewinns der Deutschen Fußballmeister-

schaft der Saison 2018/2019 durch den BVB 09,

für den Zeitraum von Sonntag, den 19. Mai 2019

Öffentliche Ausschreibungen und Vergaben

Vergabe Heinrich-Böll-Gesamtschule, Innenhof 499

Bauteil A, Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Ausschreibung Rahmenvertrag über die Lieferung 500

von Abfallbehältern

Vergabe Gesamtschule Scharnhorst – Fassaden- 501

sanierung, Gewerk: Metallbauarbeiten Ausschreibung Albrecht-Dürer-Realschule, 501

Gewerk: Elektroninstallation

Ausschreibung Verbesserung des Überflutungs- 502

schutzes Dorneywald, Gewerk: Kanalbau/Land-

schaftsbau

Ausschreibung Dichtheitsprüfungen an Kanälen 502

und Schächten

Ausschreibung Umsetzung Spielschiff vom West- 502

falenpark in den Rombergpark, Gewerk: Demontage,

Transport und Montage

Ausschreibung Erkundungsbohrungen Grotenbach- 502 straße zwischen Haus-Nr. 27 und Haus-Nr. 19 in

Dortmund-Hombruch, B160/19, Gewerk: Erkun-

dungsbohrungen

Ausschreibung Deutsche Straße, Gewerk: Richt- 503

funkverbindung

Ausschreibung Immanuel-Kant-Gymnasium, 503

Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten

Ausschreibung Helmholtz-Gymnasium, 503

Energetische Sanierung, Gewerk: Malerarbeiten

(Fassadensanierung und Innenanstrich)

Ausschreibung Albert-Schweitzer-Realschule, Ge- 504 werk: Neugestaltung der Schulhof- und Grünflächen

Ausschreibung Mietvertrag Drehleitern 504

Page 2: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

478

Tagesordnungen

des Rates, seiner Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und Beiräte

In der kommenden Woche

finden folgende Sitzungen statt

a) Rat der Stadt:

Rat der Stadt

Donnerstag, 23.05.2019, 15.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunter-

zeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sit-

zung des Rates der Stadt am 28.03.2019

1.5 Einführung eines Ratsmitgliedes

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

und öffentlichem Interesse

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen,

Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungs-

planes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach §

13a BauGB

hier:

I. Entscheidung über Stellungnahmen von Be-

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-

lange und Stellungnahmen während der ersten

Öffentlichkeitsbeteiligung;

II. Entscheidung über Stellungnahmen während

der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung;

III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Be-

gründung zur Änderung Nr. 11 des Bebau-

ungsplanes Hom 124; IV. Satzungsbeschluss;

Beschluss, Drucksache Nr.: 13740-19

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223

– Königsbergstraße –

hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungs-

dauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den

sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In

W 223

Beschluss, Drucksache Nr.: 13991-19

3.3 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-

Haltepunktes Dortmund-Barop

Beschluss, Drucksache Nr.: 13075-18

3.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr Beschluss, Drucksache Nr.: 13074-18

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom

05.03.2019

Drucksache Nr.: 13074-18-E2

3.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur

räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"

Beschluss, Drucksache Nr.: 13088-18

3.6 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im

Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund

Beschluss, Drucksache Nr.: 13471-19

3.7 Bahnstrecke Dortmund – Lünen – Münster

– aktueller Sachstand Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14163-19

3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"

hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die

ersten Teilmaßnahmen

Beschluss, Drucksache Nr.: 13819-19

3.9 SMART RHINO

Beschluss, Drucksache Nr.: 14144-19

3.10 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion

Bündnis 90/Die Grünen

Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13599-19 3.11 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde

Sozialstudie 2018

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12671-18

3.12 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum

Strobelallee"

Beschluss, Drucksache Nr.: 13930-19

3.13 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund

Beschluss, Drucksache Nr.: 14160-19

3.14 Parkordnung für den Westpark

Beschluss, Drucksache Nr.: 13537-19

hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019 Drucksache Nr.: 13537-19-E1

3.15 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – Ergänzung

des Planungsbeschlusses

Beschluss, Drucksache Nr.: 14032-19

3.16 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserver-

bände Emschergenossenschaft und Lippeverband

für die aktuelle Wahlperiode bis 2020

Beschluss, Drucksache Nr.: 14106-19

3.17 Landschaftsschutzgebiet nördlich Stockumer

Straße, westlich Schultenhof

– Eingabe aus der Bürgerschaft vom 27.02.2019 –

Überweisung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2019, Drucksa-

che Nr.: 13715-19

hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019

Drucksache Nr.: 13715-19-E1

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

479

3.18 Optimierung der Hafeninfrastruktur

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache

Nr.: 14390-19

3.19 Soziale Wohnraumförderung 2018–2022 und Mie-tenstufen in Nordrhein-Westfalen

Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache

Nr.: 14396-19

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,

Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins "Stadtbezirks-

Marketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sonderver-

mögen "Verpachtung Technologiezentrum Dort-

mund" zum 31.12.2018

Beschluss, Drucksache Nr.: 13830-19

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

5.2 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für

Bewohner/-innen bisher stationärer Wohneinrich-

tungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen

Beschluss, Drucksache Nr.: 13714-19

5.3 Dortmund ist und bleibt sicherer Hafen für geflüch-

tete Menschen Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Frak-

tion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,),

Drucksache Nr.: 14395-19

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund

– Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirt-

schaftsjahr 2018

Beschluss, Drucksache Nr.: 13949-19

6.2 Einrichtung des Literaturstipendiums

"Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber" Dortmund

ab dem Jahr 2020 Beschluss, Drucksache Nr.: 13983-19

6.3 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dort-

mund"

Beschluss, Drucksache Nr.: 14155-19

6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Romberg-

park

Beschluss, Drucksache Nr.: 13448-19

6.5 Deutsch-Armenischer Freundschaftsgarten im

Rombergpark

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für

Deutschland) mit Bitte um Stellungnahme und An-

trag, Drucksache Nr.: 14076-19

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den

Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-

jahr 2019/2020

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-

Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

Drucksache Nr.: 13154-19

7.2 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion

hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Beschluss, Drucksache Nr.: 13848-19

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO – Jahresabschluss und La-

gebericht für das Wirtschaftsjahr 2018

Beschluss, Drucksache Nr.: 13982-19

8.2 Wahl eines stimmberechtigten Mitgliedes des Aus-

schusses für Kinder, Jugend und Familie

Beschluss, Drucksache Nr.: 14071-19

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresab-schluss 2018 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13744-19

9.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-

bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für

Kinder der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19

9.3 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13578-19

9.4 Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13483-19

9.5 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit

den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.

Beschluss, Drucksache Nr.: 14102-19

9.6 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusam-

menhang mit der Satzungsänderung der Kohlgar-

tenstiftung

Beschluss, Drucksache Nr.: 14002-19

9.7 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haus-

haltsplanaufstellung

Beschluss, Drucksache Nr.: 14068-19

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öf-

fentliche Ordnung

10.1 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haus-

haltsjahren 2020 und 2021

Beschluss, Drucksache Nr.: 13644-19

10.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-

ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18

10.3 Muttersprache schützen – gendergerechte Verwal-

tungssprache ablehnen!

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für

Deutschland), Drucksache Nr.: 13908-19

10.4 Umbesetzung in Gremien Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),

Drucksache Nr.: 14072-19

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

480

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegen-

den Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderwe-ges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeis-

ter

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13034-18

11.1.2 Falschinformation des Naturschutzbeirates über

den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphal-

tierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer

Esel" und Nichtinformation des Rates über die

Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbei-

rates durch den Umweltdezernenten

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13602-19 11.1.3 100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt

Dortmund am 2. März 2019

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13606-19

11.1.4 Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern

durch fehlende städtische Umsetzung von § 58

Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13614-19

11.1.5 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilau-

fenden Hunden in Dortmund Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13632-19

11.1.6 Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrott-

händler

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

13635-19

11.1.7 Imagefaktor 10 % Naturschutzgebiete

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14147-19

11.1.8 Aufhebung des Beschlusses zur Asphaltierung des

Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14148-19

11.1.9 Kosteneinsparung durch Reduzierung der Anzahl

von Rats- und Bezirksvertretern

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14154-19

11.1.10 Wegfall rechtsextremer Bezirksvertreter durch

Reduzierung der Größe der Bezirksvertretungen

von 19 auf 11 Mitglieder

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14157-19

11.1.11 Verhinderung von sicherem und attraktivem Radfahren durch das städtische Tiefbauamt

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14359-19

11.1.12 Dortmunder Biertage 2019

Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14360-19

11.1.13 Route Bierkultur Dortmund Anfrage zur Tagesordnung (FBI), Drucksache Nr.:

14361-19

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-

sache Nr.: 13809-19

11.2.2 Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk ge-

gen Antisemitismus"

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-

sache Nr.: 13810-19

11.2.3 Geplante Kameraüberwachung im Bereich

Emscherstraße/Thusneldastraße Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-

sache Nr.: 13846-19

11.2.4 Dusch-Bus für Obdachlose

Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte), Druck-

sache Nr.: 13847-19

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung 1.2 Genehmigung der Niederschrift

2. Soziales, Arbeit und Gesundheit

– unbesetzt –

3. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,

Europa, Wissenschaft und Forschung

– unbesetzt –

4. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

4.1 Entwicklung eines Grundstückes

4.2 Erwerb von Grundstücken

4.3 Bestellung eines Erbbaurechtes

4.4 Verkauf eines Grundstücks 4.5 Verkauf eines Baugrundstücks

4.6 Erwerb eines Betriebes

5. Personal und Organisation

5.1 Bestellung von Rechnungsprüferinnen/-prüfern

5.2 Dortmunder Stadtwerke AG

5.3 Vertragsverlängerung

5.4 Vertragsverlängerung

5.5 Bestellung

6. Verträge

6.1 Durchführung eines Bieterverfahrens

7. Anfragen

– unbesetzt –

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus, Friedensplatz

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

481

1, Zimmer 205, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen

Sitzung eingesehen oder über das Internet

(www.dortmund.de) abgerufen werden.

Hinweis:

Soweit eine Vertagung der o. g. Sitzung erforderlich sein

sollte, erfolgt die Fortsetzung dieser Sitzung am

24.05.2019 um 15.00 Uhr im Ratssitzungssaal, Friedens-

platz 1, 44135 Dortmund.

Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.

Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-

nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung

benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)

50-2 53 66, per Fax unter (0231) 50-2 22 40 oder per E-Mail unter [email protected].

Ullrich S i e r a u

Vorsitz

b) Ratsausschüsse:

Hauptausschuss und Ältestenrat

Donnerstag, 23.05.2019, 13.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-

terzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW 1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sit-

zung des Hauptausschusses und Ältestenrates am

28.03.2019

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung

Dortmund im Verein „bewusst wie e.V.“

Beschluss, Drucksache Nr.: 14014-19

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen,

Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 11 des Bebauungs-

planes Hom 124 – Erweiterung der Feuerwache Kirchhörde – im beschleunigten Verfahren nach §

13a BauGB

hier:

I. Entscheidung über Stellungnahmen von Be-

hörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-

lange und Stellungnahmen während der ersten

Öffentlichkeitsbeteiligung;

II. Entscheidung über Stellungnahmen während

der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung;

III. Beifügung von aktualisiertem Plan und Be-

gründung zur Änderung Nr. 11 des Bebau-ungsplanes Hom 124;

IV. Satzungsbeschluss;

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13740-19

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan In W 223

– Königsbergstraße –

hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungs-

dauer der Veränderungssperre um ein Jahr für den

sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan In

W 223,

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13991-19

3.3 Verlegung und barrierefreier Ausbau des S-Bahn-

Haltepunktes Dortmund-Barop Empfehlung, Drucksache Nr.: 13075-18

3.4 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13074-18

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung vom

05.03.2019

Drucksache Nr.: 13074-18-E2

3.5 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur

räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13088-18

3.6 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im

Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund Empfehlung, Drucksache Nr.: 13471-19

3.7 Bahnstrecke Dortmund – Lünen – Münster

– aktueller Sachstand

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14163-19

3.8 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"

hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die

ersten Teilmaßnahmen

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13819-19

3.9 SMART RHINO

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14144-19

3.10 Antrag zum Haushaltsplan 2019 von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Quartierschutz DS-Nr. 12124-18-E10

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13599-19

3.11 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde

Sozialstudie 2018

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12671-18

3.12 Entwicklung "Messe- und Veranstaltungszentrum

Strobelallee"

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13930-19

3.13 Sanierung Rathaus der Stadt Dortmund

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14160-19

3.14 Parkordnung für den Westpark Empfehlung, Drucksache Nr.: 13537-19

hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019

Drucksache Nr.: 13537-19-E1

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

482

3.15 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt

– Ergänzung des Planungsbeschlusses

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14032-19

3.16 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserver-bände Emschergenossenschaft und Lippeverband

für die aktuelle Wahlperiode bis 2020

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14106-19

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,

Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins

"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

4.2 Jahresabschluss und Lagebericht des Sonder-

vermögen "Verpachtung Technologiezentrum

Dortmund" zum 31.12.2018

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13830-19

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

5.2 Übernahme von existenzsichernden Leistungen für

Bewohner/-innen bisher stationärer Wohneinrich-

tungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit

Behinderungen

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13714-19

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund – Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirt-

schaftsjahr 2018

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13949-19

6.2 Einrichtung des Literaturstipendiums

"Stadtbeschreiberin/Stadtbeschreiber" Dortmund

ab dem Jahr 2020

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13983-19

6.3 "Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Dort-

mund"

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14155-19

6.4 Zukunftskonzept Botanischer Garten Romberg-park

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13448-19

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den

Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-

jahr 2019/2020

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-

Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

Drucksache Nr.: 13154-19

7.2 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in

Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13848-19

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO – Jahresabschluss und La-

gebericht für das Wirtschaftsjahr 2018

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13982-19

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Übertragene Ermächtigungen aus dem Jahresab-

schluss 2018 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13744-19

9.2 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-

bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für

Kinder der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19

9.3 DSG: Weiterentwicklung der Geschäftsfelder

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13578-19

9.4 Jahresabschlussentwurf 2018 der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13483-19 9.5 Bevollmächtigung der EDG Entsorgung Dortmund

GmbH (EDG) zum Führen von Verhandlungen mit

den Dualen Systemen für die Stadt Dortmund.

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14102-19

9.6 Verzichtserklärung der Stadt Dortmund im Zusam-

menhang mit der Satzungsänderung der Kohlgar-

tenstiftung

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14002-19

9.7 Verzicht auf Bürgerforen im Rahmen der Haus-

haltsplanaufstellung

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14068-19

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öf-

fentliche Ordnung

10.1 Einstellung von Nachwuchskräften in den Haus-

haltsjahren 2020 und 2021

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13644-19

10.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-

ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18

11. Anfragen

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

1.2 Genehmigung der Niederschrift

2. Soziales, Arbeit und Gesundheit

– unbesetzt –

3. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,

Europa, Wissenschaft und Forschung

– unbesetzt –

4. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

4.1 Entwicklung eines Grundstückes 4.2 Erwerb von Grundstücken

4.3 Bestellung eines Erbbaurechtes

4.4 Verkauf eines Grundstücks

4.5 Verkauf eines Baugrundstücks

4.6 Erwerb eines Betriebes

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

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5. Personal und Organisation

5.1 Bestellung von Rechnungsprüferinnen/-prüfern

5.2 Dortmunder Stadtwerke AG

5.3 Vertragsverlängerung 5.4 Vertragsverlängerung

5.5 Bestellung

6. Verträge

6.1 Durchführung eines Bieterverfahrens

7. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

7.1 Beförderung Fachbereichsleitung

8. Angelegenheiten des Ältestenrates

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten im Rathaus, Friedensplatz

1, Zimmer 205, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet

(www.dortmund.de) abgerufen werden.

Hinweis:

Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.

Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-

nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung

benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)

50-2 20 11, per Fax unter (0231) 50-2 22 40 oder per

E-Mail unter [email protected].

Ullrich S i e r a u

Vorsitz

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,

Anregungen und Beschwerden

Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-

terzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sit-

zung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentli-

che Ordnung, Anregungen und Beschwerden am

26.03.2019

2. Beratung von Eingaben

2.1 Eingabe Verzicht auf den Einsatz von Harvestern

im Stadtgebiet von Dortmund

Eingabe, Drucksache Nr.: 13428-19

2.2 Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen

Radwegenetzes

Eingabe, Drucksache Nr.: 13063-18

2.3 Schutz der Natur in Dortmund Eingabe, Drucksache Nr.: 13511-19

3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

3.1 Kriminalität bei Geduldeten

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für

Deutschland), Drucksache Nr.: 14146-19

3.2 Geplante Amnestie für Ausreisepflichtige

Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und

Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom

30.04.2019, Drucksache Nr.: 13899-19

3.3 Teilnahme von Menschen unter Betreuung an der

Europawahl

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Drucksache Nr.: 14377-19

3.4 Förderung des Fußverkehrs – Prüfauftrag

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),

Drucksache Nr.: 14378-19

3.5 Weiterführung der Service- und Präsenzdienste

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13806-19-E2

3.6 Ist Dortmund die Hochburg der Ausländerkrimina-

lität?

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13273-19-E1

4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung

4.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

4.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-

ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18

4.3 Geschäftsbericht 2018 des Vereins

"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

4.4 Einrichtung einer fachbereichsübergreifenden Ko-ordinierungsstelle für die Beschlüsse der Bezirks-

vertretungen

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14145-19

4.5 Neuorganisation der Bürgerdienste

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14292-19

4.6 Parkordnung für den Westpark

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13537-19

hierzu: Schreiben der Verwaltung vom 30.04.2019

Drucksache Nr.: 13537-19-E1

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten in der Kleppingstraße 21–23, 44135 Dortmund, Zimmer 216, und in der öffent-

lichen Sitzung eingesehen oder über das Internet

(www.dortmund.de) abgerufen werden.

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

484

Hinweis:

Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.

Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung

benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)

50-2 49 98, per Fax unter (0231) 50-2 37 19 oder per

E-Mail unter [email protected].

Christiane K r a u s e

Vorsitz

Schulausschuss

Mittwoch, 22.05.2019, 12.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-

terzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sit-

zung des Schulausschusses am 13.03.2019

2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Informationen zu Sachstandberichten 2018:

"Masterplan Migration/Integration, Integration

durch Bildung, Ehrenamt in der Flüchtlingshilfe" Mdl. Bericht,

3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Einrichtung eines Beratungshauses Inklusion in

Dortmund zur Unterstützung schulischer Inklusion

hier: Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13848-19

3.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023

– 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und Se-

kundarstufe I

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13911-19

3.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren

2019/2020 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14162-19

3.3.1 Anmeldezahlen Gesamtschulen

Mdl. Stellungnahme d. Verwaltung (B'90/Die Grü-

nen/Sitzung vom 13.03.2019)

Drucksache Nr.: 13827-19

3.4 Ruhrkonferenz – Schuleingangsphase

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13676-19-E1

3.5 Offene Ganztagsschule

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13707-19-E2

4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 6. Sachstandbericht zur Umsetzung des Landesvor-

habens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“/„Kommunale Präventionsket-

ten“

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13515-19

5.2 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme

(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktio-

nen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse

vorab zur Verfügung gestellt.), Drucksache Nr.:

13585-19

5.3 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-

ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18

6. Anträge / Anfragen

6.1 Fälle von Krätze an Schulen

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache

Nr.: 13988-19

6.2 Handlungsrahmen Schulbegleitung in Dortmund

Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks,

Drucksache Nr.: 14332-19

6.3 Referenzrahmen Inklusive Schulentwicklung in

Dortmund

Anfrage des Behindertenpolitischen Netzwerks, Drucksache Nr.: 14333-19

6.4 Trinkwasser an Grundschulen

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen),

Drucksache Nr.: 14398-19

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Regularien

2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung

2.1 Personalangelegenheiten 2.2 Personalangelegenheiten

3. Anträge/Anfragen

4. Mitteilungen und Berichte

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,

Zimmer A 853, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen

Sitzung eingesehen oder über das Internet

(www.dortmund.de) abgerufen werden.

Hinweis:

Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.

Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-

nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung

Page 9: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

485

benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)

50-2 20 19, per Fax unter (0231) 50-1 00 07 oder per

E-Mail unter [email protected].

Saziye A l t u n d a l – K ö s e

Vorsitz

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr

Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitun-terzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sit-

zung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Fa-

milie am 27.03.2019

2. Vorlagen/Berichte der Verwaltung

– Jugendamt –

2.1 Abschließender Bericht über die Entwicklung der

Auslandsmaßnahmen im Jugendamt der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14025-19

2.2 Berichterstattung zur Qualitätsentwicklung und

Personalbedarfsbemessung in den Jugendhilfe-

diensten

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14007-19

2.3 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr

2019/2020

Beschluss, Drucksache Nr.: 14151-19

2.4 Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als

plusKita- und Sprachfördereinrichtungen Beschluss, Drucksache Nr.: 14161-19

2.5 Städtische Förderung des Jugendrings Dortmund

und der anerkannten Jugendverbände im Haus-

haltsjahr 2019

Beschluss, Drucksache Nr.: 14167-19

2.6 Grundsätze für die Anerkennung als Träger der

freien Jugendhilfe

Beschluss, Drucksache Nr.: 12331-18

2.7 Dauerhafte öffentliche Anerkennung des Quer-

waldein e.V. Dortmund als Träger der freien Ju-

gendhilfe in Dortmund gemäß § 75 SGB VIII

Beschluss, Drucksache Nr.: 14357-19

3. Vorlagen/Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Arbeitsbericht 2018 der in der AGOT zusammen-

geschlossenen Einrichtungen

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14307-19 3.2 Sachstandsbericht: Bekämpfung des gewaltberei-

ten Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 12566-18

3.3 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme/(Die Vorlage wurde bereits den

Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der

Presse und dem Personalrat zur Verfügung ge-

stellt.), Drucksache Nr.: 13585-19

4. Anträge/Anfragen

4.1 Mietkosten FZW

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13815-19-E1

4.2 Schallschutzmindernde Maßnahmen im Regenbo-

genhaus

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13845-19-E1

4.3 Kontrollen durch das Veterinäramt in (Groß-)Ta-

gespflegestellen für Kinder

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13849-19-E2

4.4 Entwicklung von zukunftsfähigen Jugendfreizeit-

stätten und (Szene-)Treffpunkten in Dortmund Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache

Nr.: 14142-19

4.5 Schließung von Tageseinrichtungen für Kinder;

hier Rübenkamp 33

Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache

Nr.: 14383-19

4.6 Handlungsrahmen "Schulbegleitung in Dortmund"

Anfrage aus dem Behindertenpolitischen Netz-

werk, Drucksache Nr.: 14233-19

4.7 Jugendfreizeitstätten

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.: 13841-19-E2

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten im Stadthaus, Südwall 2–4,

Zimmer A 859, 44135 Dortmund, und in der öffentlichen

Sitzung eingesehen oder über das Internet

(www.dortmund.de) abgerufen werden.

Hinweis:

Der Sitzungsraum ist ebenerdig zugänglich und nutzbar.

Eine Behindertentoilette ist vorhanden. Falls Sie kommu-

nikative Unterstützung für die Teilnahme an der Sitzung

Page 10: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

486

benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231)

50-2 52 69, per Fax unter (0231) 50-1 00 07 oder per

E-Mail unter [email protected].

Friedhelm S o h n

Vorsitz

c) Bezirksvertretungen:

Bezirksvertretung Lütgendortmund

Dienstag, 21.05.2019, 17.00 Uhr

Haus der sozialen Dienste, Werner Str. 10,

44388 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-

zeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW 1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 50. Sit-

zung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am

09.04.2019

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Bitte um Durchführung eines Ortstermins zur

Überprüfung der Beschilderung auf der Provinzial-

straße403–405

Sonstige Eingabe, Drucksache Nr.: 14340-19 4.2 Bitte um Unterstützung bei der Finanzierung von

öffentlichen Sitzmöglichkeiten an versch. Stellen

in Bövinghausen und im Bereich Haus Dellwig

Sonstige Eingabe, Drucksache Nr.: 14385-19

5. Finanzen und Liegenschaften

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins

"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

6.2 HH-Mittel der BV;

allgem. Vereins- und Kulturförderung,

hier: Veranstaltungsförderung der Seniorenbegeg-nungsstätte – Fortbildung für Ehrenamtliche in der

Seniorenarbeit

Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:

14207-19

7. Schule

8. Kultur, Sport und Freizeit

8.1 (Inter-)Kulturförderung der Sparkasse 2019;

Konzertabend "Klezmermusik gegen Antisemitis-

mus" – Antrag des Vereins "Russische Heimatmu-

sik in Lütgendortmund"

Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:

13996-19

8.2 Interkulturelle Förderung der Sparkasse 2019;

Antrag der Stadtteilbibliothek zur Förderung von zwei Lesungen des Autors Hermann Schulz

Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:

14339-19

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo-

bilien

11.1 Beabsichtigte Teileinziehung der Julius-Vogel-

Straße zwischen Haus Nr. 44 und Sebrathweg in Dortmund-Oespel

Beschluss, Drucksache Nr.: 13925-19

11.2 Abbruch und Neubau der Gehwegbrücke

(BW 1485) über den Schultesiepen im Volksgarten

Bövinghausen – Beschlusserhöhung

Beschluss, Drucksache Nr.: 13865-19

11.3 Starkregengefahrenkarte für Dortmund

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13089-18

11.4 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund

hier:

I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerin-

nen und Bürger,

II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,

III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13818-19

11.5 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-

bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für

Kinder der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19

11.6 Bereitstellung von Fahrradständern im Bereich des

Schloss´ Dellwig Antrag zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:

14366-19

11.7 Defekte Bank in Parkanlage Dortmund-Marten

Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

14289-19

11.8 Querungshilfe Bövinghauser Straße in Höhe des

Bürgerhauses

Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

14287-19

11.9 Fahrradständern am Heimatmuseum am Dellwiger

Schloss

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-sache Nr.: 14366-19-E1

11.10 Schaffung weiterer Parkplätze/Einrichtung einer

Bewohnerparkzone an der Idastraße

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-

sache Nr.: 14373-19

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

487

11.11 Konzept gegen sog. "LKW-Schleichverkehre"

(Stau-Umfahrung) im Dortmunder Westen

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-

sache Nr.: 14372-19 11.12 Freigabe von Einbahnstraßen in Gegenrichtung für

den Fahrradverkehr

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-

sache Nr.: 14370-19

11.13 Berichterstattung zur Vorstellung des Projektes

"Lokal willkommen"

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-

sache Nr.: 14368-19

12. Mitteilungen

12.1 Einwohnerfragestunde:

Rodungen einer Grünfläche im Bereich

Echeloh/Hoddenfeld (60), Drucksache Nr.: 13870-19-E4

12.2 Herrichtung des Zugangs zum Kommunalfriedhof

Lütgendortmund an der Klarastraße

(68), Drucksache Nr.: 12634-18-E1

12.3 Einwohnerfragestunde;

Verkehrssituation Lütge Vöhde

(66), Drucksache Nr.: 12852-18-E6

12.4 Parken auf dem Marktplatz in Marten

Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:

13621-19-E1

12.5 Beschluss- und Auftragsverfolgung; hier die erledigten Vorgänge

Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:

14386-19

12.5.1 Autowerkstatt in Bövinghausen

(32), Drucksache Nr.: 13620-19-E1

12.5.2 Straßenbegrenzung vor KiTa Spatzennest,

Westricher Straße

(66), Drucksache Nr.: 12976-18-E1

12.5.3 Einwohnerfragestunde;

Bau von Mehrfamilienhäusern in Dortmund-

Oespel/Sämannweg (61), Drucksache Nr.: 12852-18-E7

12.5.4 30er-Zone Martener Ortskern

(66), Drucksache Nr.: 13624-19-E1

13. Anfragen

13.1 Lärmbelastung durch die A40

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:

14365-19

13.2 Busanbindung Neubaugebiet in Bövinghausen

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

08103-17-E3

13.3 Unfallbrennpunkt Idastraße/Martener Straße

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 09984-18-E3

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle der Bezirksvertre-

tung Dortmund-Lütgendortmund, Limbecker Straße 31,

Zimmer 22, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen

werden.

Heiko B r a n k a m p

Bezirksbürgermeister

Bezirksvertretung Eving

Mittwoch, 22.05.2019, 16.00 Uhr

Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving,

August-Wagner-Platz 2-4, 44339 Dortmund,

Sitzungssaal, Zimmer 8

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunter-

zeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sit-

zung der Bezirksvertretung Eving am 20.03.2019

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Verwendung der Mittel der Bezirksvertretung

Eving zur Förderung der Vereins- und Kulturarbeit

in den Stadtbezirken (Transferaufwendungen)

4.1.1 Unterstützung eines Sommerfestes des Archivs für

populäre Musik im Ruhrgebiet e.V. am 06.07.2019

Beschluss, Drucksache Nr.: 13977-19

4.2 Verwendung der Mittel Sparkasse Dortmund zur

Förderung der Vereins- und Kulturarbeit in den Stadtbezirken

4.2.1 Unterstützung des Jazzfrühschoppens des Evinger

Geschichtsvereines e.V. am 25.08.2019

Beschluss, Drucksache Nr.: 14393-19

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Verwendung der Haushaltsmittelmittel der Be-

zirksvertretung Eving im konsumtiven und investi-

ven Bereich

5.1.1 Förderantrag Förderverein Nordfriedhof e.V.

Beschluss, Drucksache Nr.: 14073-19

5.1.2 Antrag des Gartenvereines Waldblick e.V. auf Un-

terstützung bei den Anschaffungskosten für einen Aufsitzrasenmäher und zur Wärmedämmung für

die Decke des Vereinsheimes

Beschluss, Drucksache Nr.: 14379-19

Page 12: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

488

5.1.3 Einrichtung einer weiteren Sitzgruppe Schulhof

Brechtener Grundschule (Nordgebäude)

hier: Finanzierung der Maßnahme aus Haushalts-

mitteln der Bezirksvertretung Eving Mitteilung Geschäftsführung, Drucksache Nr.:

06482-16-E3

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins

"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

7. Schulen

7.1 Durchführung eines Königsschießens auf dem

Schulhof der Herder-Grundschule am 31.05. und

01.06.2019

Beschluss, Drucksache Nr.: 13725-19

7.2 Schulentwicklungsplanung 2018 bis 2023 – 2. Zwischenbericht für den Primarbereich und

Sekundarstufe I –

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13911-19

7.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren

2019/2020 zu den weiterführenden Schulen der

Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 14162-19

8. Kultur, Sport und Freizeit

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit

10.1 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immo-

bilien

11.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund

hier:

I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der

Träger öffentlicher Belange und der Bürgerin-

nen und Bürger,

II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,

III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung Empfehlung, Drucksache Nr.: 13818-19

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (FBI)

Drucksache Nr.: 13818-19-E1

11.2 Starkregengefahrenkarte für Dortmund

Empfehlung, Drucksache Nr.: 13089-18

11.3 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilien-

bestands für das Portfolio Tageseinrichtungen für

Kinder der Stadt Dortmund

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13898-19

11.4 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Ergänzung

des Planungsbeschlusses

Empfehlung, Drucksache Nr.: 14032-19 11.5 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertra-

ges über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr.

1 BauGB – Bau einer Stichstraße westlich der

Straße Im Löken in Dortmund-Brechten

Antragstellerin: DRH Deutsche Reihenhaus AG,

Poller Kirchweg 99, 51105 Köln

Beschluss, Drucksache Nr.: 14092-19

11.6 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Niedereving"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13822-19

11.7 Änderung Vorfahrtsregelung Heuweg/Ecke Brech-

tener Straße

Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

14371-19

11.8 Verkehrszählung in Brechten

Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

14374-19

11.9 Prüfauftrag Ampel-/Kontaktschaltung Evinger

Straße

Antrag zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 14375-19

11.10 Einrichtung von Bücherschränken im Stadtbezirk

Eving

hier: Einrichtung eines Bücherschrankes an der

Evinger Straße

Gemeins. Antrag zur TO(Fraktion B'90/Die Grü-

nen, CDU-Fraktion), Drucksache Nr.: 10940-18-

E3

11.11 Kennzeichnung und Absperrung der Ausgleichs-

fläche an der Ellinghauser Straße

Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen), Druck-sache Nr.: 14183-19

12. Mitteilungen

12.1 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbau-

amtes

Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:

12480-18-E1

12.2 Neues LKW-Verkehrskonzept für den Stadtbezirk

Eving, Drucksache Nr.: 09805-17-E2

Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:

12569-18-E2

12.3 Kontrollmechanismen des Jugendamtes zur Über-prüfung der Arbeit dezentraler Jugendhilfeeinrich-

tungen in freier/privater Trägerschaft

Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:

03237-15-E1

12.4 Informationen zu den Ergebnissen der Anmelde-

verfahren zu den weiterführenden Schulen der

Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/2017

Beantwortung der Anfrage, Drucksache Nr.:

04218-16-E7

13. Anfragen

13.1 Parksituation in der Belle-Alliance-Straße

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.: 13918-19

13.2 Gesamtverkehrskonzept Holthausen/Brechten

unter Berücksichtigung der Verkehrszunahme

durch das Neubaugebiet Brechtener Heide

hier: Anfrage zum Sachstand

Page 13: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

489

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:

07525-17-E3

13.3 Neustrukturierung im Bereich Evinger Markt und

den nachfolgenden Straßen: Deutsche Straße Nr. 136 bis 138,

Bayrische Straße Nr. 74 bis 55,

Bayrische Straße Nr. 60 bis 68,

Waldecker Straße, Lüdinghauser Straße

hier: Anfrage zum Sachstand

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:

05103-16-E3

13.4 EV 138 – geplante Fuß- und Radwegebrücke über

die (BAB) A 2 mit Anschluss an die Straße

„Güldene Eiche“

Anfrage zur TO (SPD-Fraktion), Drucksache Nr.:

14363-19 13.5 Sachstandsbericht Sportplatz Elisabeth-Grund-

schule

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

14367-19

13.6 Sicherheitsrisiken auf der Evinger Straße durch zu-

nehmenden LKW-Verkehr

hier: Anfrage zum Sachstand

Anfrage zur TO (CDU-Fraktion), Drucksache Nr.:

12553-18-E2

14. Mitteilungen aus dem Gremieninformations-

system hierzu: Mitteilung Geschäftsführung

Drucksache Nr.: 14389-19

Nichtöffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

1.2 Genehmigung der Niederschrift über den nichtöf-

fentlichen Teil der 37. Sitzung der Bezirksvertre-

tung Eving am 20.03.2019

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der Sprechzeiten in der Geschäftsstelle der Bezirksvertre-

tung Dortmund-Eving, Städtische Bezirksverwaltungs-

stelle Dortmund-Eving, August-Wagner-Platz 2–4, Zim-

mer 3, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder

über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen werden.

Oliver S t e n s

Bezirksbürgermeister

d) Beiräte: keine Sitzungen

Integrationsrat

Dienstag, 21.05.2019, 16.00 Uhr

Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1,

44135 Dortmund

Öffentliche Sitzung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeich-

nung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31

und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sit-

zung des Integrationsrates am 26.03.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

– unbesetzt –

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/

mündliche Berichte

3.1 Vorstellung der "Jüdischen Kultusgemeinde Dort-

mund"

mündlicher Bericht,

3.2 Vorstellung der Polnischen Katholischen Mission

zu Dortmund

mündlicher Bericht,

3.3 Vorstellung Film "Jede Sprache ist ein Schatz!"

– Bericht zum Thema Mehrsprachigkeit

mündlicher Bericht,

4. Anträge/Anfragen 4.1 Nachwuchskräfte mit Zuwanderungsgeschichte

Stellungnahme der Verwaltung, Drucksache Nr.:

13852-19-E1

5. Vorlagen

5.1 Geschäftsbericht 2018 des Vereins

"StadtbezirksMarketing Dortmund e. V."

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13828-19

5.2 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und

"Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13585-19

5.3 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den

Grundschulen der Stadt Dortmund für das Schul-jahr 2019/2020

Kenntnisnahme, Drucksache Nr.: 13154-19

hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-

Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2019

Drucksache Nr.: 13154-19

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen

und Bezirksvertretungen

7. Mitteilungen

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

490

Die Unterlagen der öffentlichen Sitzung können während

der allgemeinen Sprechzeiten in der Geschäftsstelle des

Integrationsrates, Betenstraße 19, Zimmer 2.14, 44122

Dortmund, und in der öffentlichen Sitzung eingesehen oder über das Internet (www.dortmund.de) abgerufen

werden.

Aysun T e k i n

Vorsitz

Hinweis zur Einsicht in Sitzungsunterlagen

Die allgemeinen Sprechzeiten der Stadtverwaltung sind:

montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00

bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und

13.00 bis 17.00 Uhr, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr.

Für die Bezirksverwaltungsstellen gelten folgende

Sprechzeiten:

montags und dienstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00

bis 15.30 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00

Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis

17.00 Uhr.

Im Internet unter www.dortmund.de

Öffentliche Zustellungen

Für Herrn Ioan Pavel, wohnhaft:

RO – 617335 Sat Podoleni, Str. Bociulesti Nr. 1050, liegt

beim Rechtsamt der Stadt Dortmund, Markt 6–8, Zimmer

208, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:

Bescheid vom 07.05.2019,

Aktenzeichen 30/Owi CC 539 423 670.

Dieser Bescheid kann in der vorgenannten Dienststelle

von Montag bis Dienstag in der Zeit von 8.00–12.00 Uhr

und 13.00–15.30 Uhr, Donnerstag von 8.00–12.00 Uhr

und 13.00–17.00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.00–

12.00 Uhr, in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück wird hiermit durch öffentliche Bekannt-machung zugestellt mit der Folge, dass Fristen in Gang

gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen

können.

Das Schriftstück gilt gem. §§ 1 und 10 des Verwaltungs-

zustellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (Landeszustel-

lungsgesetz – LZG NRW) vom 07.03.2006 (GV.NRW.S.

94) in der zurzeit geltenden Fassung nach Ablauf von zwei Wochen – gerechnet vom Tag der Bekanntgabe/Veröf-

fentlichung dieser Benachrichtigung – als zugestellt,

wenn es bis dahin nicht abgeholt worden ist.

Dortmund, 08.05.2019

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Öffentliche

Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Europawahl 2019

Sitzung des Stadtwahlausschusses

Der Stadtwahlausschuss für die Europawahl 2019 tritt am

29. Mai 2019, um 16.00 Uhr,

im Rathaus, Saal Rothe Erde, Friedensplatz 1

zusammen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Benennung der schriftführenden Person und einer Stellvertretung

2. Verpflichtung der Beisitzer/-innen und der Schrift-

führung

3. Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses der

Wahl zum Europäischen Parlament in der Stadt Dort-

mund

Die Sitzung ist öffentlich.

Dortmund, den 08.05.2019

gez. Norbert D a h m e n

Stadtwahlleiter

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

491

Öffentliche

Bekanntmachung

Bekanntmachung der Bezirksregierung Arnsberg

Ladung im Zusammenhang mit dem Enteignungs-

verfahren Stadt Dortmund ./. Werner

Die Stadt Dortmund hat beantragt, zur Realisierung ihres

Bebauungsplanes „Hö 204“ ein Enteignungsverfahren

bezüglich des nachfolgend bezeichneten Grundstückes

bzw. Grundstücksteiles einzuleiten:

Gemarkung Benninghofen, Flur 3, Flurstück Nr. 203

tlw. zur Größe von ca. 168 m², eingetragen im Grund-

buch von Dortmund, Blatt 28883.

Als Eigentümer ist im vorgenannten Grundbuch Herr

Ulrich Werner, Dortmund, eingetragen.

Das Enteignungsverfahren wird gemäß § 108 Absatz 1

Baugesetzbuch (BauGB) durch die Anberaumung eines

Termins zur mündlichen Verhandlung mit den Beteiligten

eingeleitet.

Die nicht-öffentliche Verhandlung findet statt am

Dienstag, 25. Juni 2019.

Sie beginnt um 9.30 Uhr mit einer Ortsbesichtigung des

verfahrensbetroffenen Grundstücksteils.

Anschließend wird die mündliche Verhandlung in der

Bezirksverwaltungsstelle Hörde

der Stadt Dortmund

Besprechungsraum Nr. 518

Hörder Bahnhofstraße 16

in

44263 Dortmund.

fortgesetzt.

Etwa vorhandene, der Enteignungsbehörde nicht bekannte

Berechtigte, z.B. Inhaber von nicht im Grundbuch einge-

tragenen Rechten an dem verfahrensbetroffenen Grund-

stück (z.B. Pächter oder sonstige Nutzungsberechtigte)

sowie Beteiligte, die nicht gesondert schriftlich geladen

worden sind, werden hiermit aufgefordert, ihre Rechte

spätestens in der mündlichen Verhandlung anzumelden

bzw. wahrzunehmen.

Der Enteignungsantrag mit seinen Beilagen kann bei der

Enteignungsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Sei-

bertzstraße 1, 59821 Arnsberg, Zimmer 122) nach vorhe-

riger telefonischer Absprache – Tel. (02931) 82-26 26, Frau Kaiser – eingesehen werden.

Einwendungen gegen den Enteignungsantrag sind mög-

lichst vor der mündlichen Verhandlung bei der Bezirksre-

gierung Arnsberg schriftlich einzureichen oder zur Nie-

derschrift zu erklären.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auch bei

Nichterscheinen der Beteiligten über den Enteignungsan-

trag und andere im Verfahren zu erledigende Anträge ent-

schieden werden kann.

Die datenschutzrechtlichen Hinweise können unter dem

Link

https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/d/daten-

schutz/index.php

nachgelesen werden.

Öffentliche

Bekanntmachung

Gemeinsame Untere Umweltschutzbehörde der Städte

Bochum, Dortmund und Hagen

Antrag der Radeberger Gruppe KG, Steigerstraße 20,

44145 Dortmund, auf Erteilung einer Genehmigung

zur wesentlichen Änderung der Brauerei durch Errich-

tung und Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage gem. §§

16 und 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen

Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-

räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bun-

des-Immissionsschutzgesetz – BImSchG –) in der Neu-

fassung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S.1274, ber. 3753),

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

492

in der zurzeit gültigen Fassung, auf dem Gelände der

Brauerei in der Steigerstraße 20, 44145 Dortmund

Die Radeberger Gruppe KG, Steigerstraße 20, 44145 Dortmund, beantragt die Genehmigung zur Errichtung

und zum Betrieb einer Entalkoholisierungsanlage.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 16/6

BImSchG in Verbindung mit Ziffer 7.27.1 G des Anhangs

der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-

Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmi-

gungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV –) in der zurzeit

gültigen Fassung.

Des Weiteren ist die Errichtung und der Betrieb einer

Brauerei den in Nummer 7.26.2 Spalte 2 des UVPG ge-nannten Vorhaben zuzuordnen: „Errichtung und Betrieb

einer Brauerei mit einer Produktionskapazität von 3.000

Hektolitern Bier oder mehr je Tag, wenn die Anlage an

mehr als 90 aufeinanderfolgenden Tagen im Jahr in Be-

trieb ist“.

Für Anlagen dieser Art ist eine allgemeine Vorprüfung

des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen.

Die Bewertung aufgrund überschlägiger Prüfungen der

vorgelegten Antragsunterlagen und der für die Entschei-dung maßgeblichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften

ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblich nachteili-

gen Auswirkungen auf die Umwelt entstehen können.

Das Vorhaben bedurfte daher keiner Umweltverträglich-

keitsprüfung nach den Vorgaben des UVPG. Diese Fest-

stellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Die gemäß § 5 Abs. 2 UVPG erforderliche Information

der Öffentlichkeit erfolgt mit dieser Bekanntmachung.

Die Entscheidungsgründe liegen bei der Unteren Um-weltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und

Hagen, Rathausstraße 11, 58095 Hagen, Zimmer C.519,

aus und können dort während der Dienststunden eingese-

hen werden.

Im Auftrag

gez.

Winkelmann

Öffentliche

Bekanntmachung

Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund erlässt

folgende

A L L G E M E I N V E R F Ü G U N G:

Vorbehaltlich des Gewinns der Deutschen Fußball-

meisterschaft der Saison 2018/2019 durch den BVB 09

ordnet das Ordnungsamt der Stadt Dortmund für den

Zeitraum von Sonntag, den 19. Mai 2019 von 5.00 Uhr

bis 24.00 Uhr Folgendes an:

I.1 Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasge-

tränkebehältnissen:

Für den o.g. Zeitraum sind das Mitführen und die Benut-

zung von Glasgetränkebehältnissen in dem unter Ziffer II

definierten Bereich außerhalb von geschlossenen Räumen

untersagt.

Ausgenommen von diesem Verbot ist das Mitführen von Glasgetränkebehältnissen durch Personen, welche diese

offensichtlich und ausschließlich zur unmittelbaren Mit-

nahme zur häuslichen Verwendung erworben haben.

I.2 Verkaufsverbot von Glasgetränkebehältnissen:

Für den o.g. Zeitraum ist der Verkauf von Glasgetränke-

behältnissen in dem unter Ziffer II definierten Bereich in-

nerhalb und außerhalb von geschlossenen Räumen unter-

sagt.

I.3 Verbot des Ausschankes in Glasgefäßen im Bereich

von Außengastronomien:

Für alle Gaststättenbetriebe in dem unter Ziffer II definier-

ten Bereich ergeht folgende Auflage/Anordnung:

Für den o. g. Zeitraum ist im Bereich von Außengastrono-

mien der Ausschank von bzw. die Abgabe von Getränken

in Glasgefäßen untersagt.

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

493

II. Räumlicher Geltungsbereich:

Der räumliche Geltungsbereich der Allgemeinverfügung

kann dem anliegenden Lageplan entnommen werden; er umfasst textlich folgende Bereiche:

● Die Strecke des Autokorso von der Oesterholzstraße

– beginnend ab Eberhardstraße, über den Borsigplatz,

die Weißenburger Straße, den Heiligen Weg, die

Ernst-Mehlich-Straße, die Märkische Straße, den

Südwall, den Hiltropwall, den Hohen Wall bis Wes-

tentor, jeweils in der gesamten Breite der öffentlichen

Wegefläche.

● Im Bereich des nördlichen Autokorso die Zuwegun-gen zu der Veranstaltungsfläche in folgenden Gren-

zen:

- Springorumstraße

von Eberhardstraße bis Flurstraße.

- Flurstraße

von Springorumstraße bis Wambeler Straße.

- Wambeler Straße

von Flurstraße bis Borsigplatz.

- Brackeler Straße

von Hausnummer 23 bis Borsigplatz.

- Soester Straße

von Hausnummer 35 bis Borsigplatz

- Tiefe Straße

von Zweigstraße bis Oesterholzstraße.

- Osterlandwehr

von Zweigstraße bis Oesterholzstraße.

- Enscheder Straße

von Oesterholzstraße bis Oestermärsch.

- Stahlwerkstraße

von Oestermärsch bis Robertstraße.

- Robertstraße von Stahlwerkstraße bis Oesterholzstraße.

● Den Bereich innerhalb des Dortmunder Wallrings

inkl. des Vorplatzes des Dortmunder Hauptbahnhofs

sowie die Zuwegungen dorthin in folgenden Gren-

zen:

- Im Süden:

Die Trasse der S-Bahnlinie der DB AG – S 4 –

von Unna nach Lütgendortmund sowie die

Ruhrallee von der Trasse der S-Bahnlinie bis zur Saarlandstraße, Saarlandstraße von der Einmün-

dung Ruhrallee bis zur Märkischen Straße und

die Märkische Straße von der Saarlandstraße bis

zum Heiligen Weg.

- Im Westen:

Möllerstraße von der Trasse der S-Bahnlinie S 4

bis zur Einmündung Rheinische Straße und

Ritterstraße von der Rheinischen Straße bis nörd-lich zur Trasse der Bahnlinie zum Hauptbahnhof.

- Im Osten:

Saarbrücker Straße ab der Weißenburger Straße,

Hans-Litten-Straße, Kaiserstraße von

der Hans-Litten-Straße bis zur Hohenzollern-

straße, Kronprinzenstraße von der Einmündung

Hohenzollernstraße bis zum Heiligen Weg. Und

Heiliger Weg bis zur Kreuzung Märkische

Straße.

- Im Norden: Die Trasse der Bahnlinie zum Hauptbahnhof von

Ritterstraße bis zum Dortmunder Hauptbahnhof

und der nördliche Wallring von Königswall bis

Schwanenwall sowie die Geschwister-Scholl-

Straße.

III. Androhung von Zwangsmitteln:

Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verfügung

wird in den Fällen von I.1 das Zwangsmittel des unmittel-baren Zwanges in Form der Wegnahme der mitgeführten

Glasbehältnisse und in den Fällen von I.2. und I.3. jeweils

ein Zwangsgeld in Höhe von 3.000,- € angedroht.

Ist das Zwangsgeld uneinbringlich, so kann das Verwal-

tungsgericht nach § 61 VwVG NRW auf Antrag der Voll-

zugsbehörde die Ersatzzwangshaft anordnen.

IV. Anordnung der sofortigen Vollziehung:

Aus Gründen des öffentlichen Interesses wird die sofor-

tige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet, mit der

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

494

Folge, dass eine evtl. eingelegte Klage keine aufschie-

bende Wirkung hat.

V. Bekanntgabe

Diese Verfügung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 Verwal-

tungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG

NRW) mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag

als bekannt gegeben.

Begründung zu I:

Am 18. Mai 2019 werden die Spielpaarungen des letzten

Bundesligaspieltags der Saison 2018/2019 ausgetragen.

Für den Fall, dass der BVB Deutscher Fußballmeister wird, findet am 19.05.2019 im Stadtgebiet Dortmund eine

Titelfeier statt. Schwerpunkt der Veranstaltung ist ein Au-

tokorso vom Borsigplatz bis zum Dortmunder U.

Der Beginn des Auto-Korsos ist für 14.09 Uhr geplant.

Aufgrund der Erfahrungen aus dem Jahr 2012 ist mit einer

Dauer von mind. vier Stunden zu rechnen. Ausgehend von

einer „Belegung“ des Streckenbeginns zwei bis drei Stun-

den vor Start des Auto-Korsos und einer Nachlaufzeit von

mindestens einer Stunde nach Beendigung, ist von einer

Gesamtveranstaltungszeit von 11.00–20.30 Uhr auszuge-hen. Die ersten Sperrmaßnahmen erfolgen bereits ab 7

Uhr, so dass der zeitliche Rahmen der Allgemeinverfü-

gung von den beteiligten Sicherheitsbehörden einver-

nehmlich für erforderlich gehalten wird, um eine gesi-

cherte Veranstaltung und An- und Abreise der Besucher/

-innen zu gewährleisten.

Es ist zu erwarten, dass die Veranstaltung ca. zweihun-

derttausend Besucher anziehen wird. Die Einschätzung zu

dem Publikumsaufkommen wird von den beteiligten Si-

cherheitsbehörden geteilt.

Erfahrungen mit der Loveparade der Vorjahre in Berlin

(bis 2006) und Essen (2007) sowie während der Fußball-

WM 2006 in Dortmund haben gezeigt, dass der Einsatz

von Glasgetränkebehältnissen bei Großveranstaltungen

grundsätzlich mit erheblichen Gefahren verbunden ist.

Aufgrund der enormen Besucheranzahl dieser Großveran-

staltungen kam es dort bedingt durch die zahlreich mitge-

führten Glasbehältnisse und der unsachgemäßen Entsor-

gung von Glasgetränkebehältnissen schon in kürzester

Zeit zu ganz erheblichem Glasbruch sowohl im unmittel-

baren Veranstaltungsbereich, wie auch auf den Hauptzu-wegungen dorthin. Trotz bereitgestellter Glascontainer

waren die genutzten öffentlichen Straßen, Wege und

Plätze von einem regelrechten „Scherbenmeer“ übersäht.

Personenschäden, in erster Linie Schnittverletzungen, und

Sachschäden (u. a. Reifenschäden an Einsatzfahrzeugen

des Rettungsdienstes) waren die Folge dieser nicht ord-

nungsgemäßen Glasentsorgung. So erfolgte der überwie-

gende Anteil der insgesamt 4.500 Hilfeleistungen bei der

Loveparade 2007 in Essen aufgrund von Schnittverletzun-gen.

Insbesondere bei hoher Emotionalisierung stellt das Mit-

führen von Glas eine Gefährdung von unbeteiligten Per-

sonen und Einsatzkräften dar. Vermehrter Alkoholgenuss

bei Veranstaltungen steigert häufig die Gewaltbereitschaft

der Besucher/-innen, mit der Folge möglicher, erheblicher

Verletzungen bei den Betroffenen. Nicht zuletzt aus die-

sen Gründen werden innerhalb von Veranstaltungsräumen

(z.B. Westfalenhallen, Signal Iduna Park, Borussia Park,

Schalke Arena, Lanxess-Arena) und bei öffentlichen Ver-

anstaltungen (Karneval, Loveparade 2008, Meisterfeiern 2011 und 2012 etc.) Getränke nur noch in Kunststoff- oder

Pappbechern ausgegeben.

Um diesen Gefahren im Falle der Durchführung der Meis-

ter-Feier zu begegnen, werden das o.g. Mitführ- und Be-

nutzungsverbot (I.1.) sowie das Verkaufsverbot (I.2.) er-

lassen.

Rechtsgrundlage für die getroffenen Anordnungen ist § 14

Abs. 1 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ord-

nungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz (OBG) – vom 13.05.1980 (GV. NRW. S. 528). Danach können die Ord-

nungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um

eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche

Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.

Durch die Verbote soll sichergestellt werden, dass keine

Glasbehältnisse in den Veranstaltungsbereich und auf den

Zu- und Abwegen gelangen. Die Verbote sind geeignet,

die oben aufgezeigten Gefahren von Glas und Glasbruch

in einem stark besuchten Bereich abzuwehren. Dies bestä-

tigen u.a. die Erfahrungen, welche die Stadt Dortmund an-lässlich der Loveparade 2008 mit einem gleichlautenden

Verbot gemacht hat. Die Zahl der Schnittverletzungen lag

danach gegenüber ähnlichen Veranstaltungen ohne Glas-

verbot ganz erheblich niedriger.

Auch ein entsprechendes Glasverbot anlässlich der Meis-

terfeiern des BVB am 15.05.2011 und 13.05.2012 haben

nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden maßgeblich

zu einem geordneten Ablauf der Veranstaltung beigetra-

gen.

Der Alkoholkonsum und das Verhalten euphorisierter Fußballfans sind aufgrund vielfältiger einschlägiger Vor-

kommnisse nicht unbekannt und begründen die Annahme

eines gegenüber anderen Aktivitäten – beispielsweise

Kulturveranstaltungen – erheblich gesteigerten Risikopo-

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

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tentials. Insofern kommt der Meisterfeier bei differenzier-

ter Betrachtung von der Gefahrenlage her eine Sonderstel-

lung zu. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass im Ver-

anstaltungsbereich eine gefahrlose Entsorgung massen-haft mitgeführter Glasbehältnisse mangels entsprechender

Möglichkeiten überhaupt nicht absehbar ist.

Die Verbote sind zudem erforderlich, da kein milderes

Mittel erkennbar ist.

Neben der Polizei und Vertretern anderer Organisationen

und Einrichtungen steht auch die Ordnungsbehörde bei

der Gefahrenabwehr in der Verantwortung, zu der anste-

henden Titelfeier Maßnahmen zu treffen, um den durch

mitgeführte Gläser und Flaschen und den damit verbun-

denen erheblichen Gefährdungen von Personen und Sa-chen sowie der Verletzung der Rechtsordnung entgegen

zu wirken.

Die Stadt Dortmund hat ebenfalls Präventivmaßnahmen

ergriffen. So enthalten die für den 19.05.2019 erteilten Er-

laubnisse zum Betrieb von Ausschankständen als Auflage

ein Glasverbot, so dass die Versorgung der Besucher/

-innen durch die Verwendung anderer Materialien sicher-

gestellt wird, um damit zusätzlichen Glasbruch und das

Entstehen von Gefahren zu vermeiden.

Auch der Veranstalter der Feier ist bestrebt, die Versor-

gung der Besucher/-innen durch die Verwendung anderer

Materialien sicherzustellen, um damit zusätzlichen Glas-

bruch und das Entstehen der Gefahr zu vermeiden.

Allerdings haben die Erfahrungen in Berlin und Essen ge-

zeigt, dass diese Maßnahmen allein nicht ausreichen, um

den Veranstaltungsbereich sicher zu gestalten, so dass das

Mitführverbot ergänzend zu erlassen ist.

Weitere Maßnahmen, die die von den Glasbehältnissen bzw. Scherben ausgehenden Gefahren bannen oder aber

zumindest auf ein hinzunehmendes Maß reduzieren könn-

ten, stehen nicht zur Verfügung.

Die bisherigen, weniger einschneidenden Maßnahmen,

wie z.B. erhöhter Polizeieinsatz und der Einsatz von Fla-

schensammlern reichen nicht aus, um den Innenstadtbe-

reich sicher zu gestalten. Auch mit der Aussprache von

Aufenthaltsverboten oder Platzverweisen im Einzelfall

kann den Gefahren letztlich nicht wirksam begegnet wer-

den. Maßnahmen gegen die Verantwortlichen, die durch

das Fallen- oder Stehenlassen oder durch den Einsatz ihrer Flaschen als Wurf- oder Schlagwerkzeug in einer Ausei-

nandersetzung Verletzungsgefahren verursachen, sind

nicht wirksam möglich. Ein Vorgehen lediglich gegen

einzelne Störer bietet keinen ausreichenden Schutz bei der

Masse der Besucher.

Der Gesundheitsschutz der Besucher, Unbeteiligter, der

Ordnungskräfte sowie der Schutz der Rechtsordnung sind

wichtige Gemeinwohlbelange, die die unter Ziff. I.1 ange-

ordneten Verbote rechtfertigen. Die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit sowie der Schutz der Rechts-

ordnung genießen einen höheren Stellenwert als das Inte-

resse an der lediglich kurzfristigen Einschränkung der all-

gemeinen Handlungsfreiheit. Aus Artikel 2 Abs. 2 Satz 1

des Grundgesetzes folgt die Pflicht des Staates, sich schüt-

zend vor Rechtsgüter wie Leben und körperliche Unver-

sehrtheit zu stellen und diese gegebenenfalls auch vor Ein-

griffen von Seiten Dritter zu schützen.

Hierbei wurden die widerstreitenden Interessen unter Be-

achtung der Grundrechte und der Verhältnismäßigkeit ge-

geneinander abgewogen. Von den Glasbehältnissen (Fla-schen und Gläsern) geht eine erhebliche Gefahr für Leib

und Leben sowie für die Gesundheit der Besucher und

Ordnungskräfte aus. Um die Sicherheit dieser Personen-

kreise zu gewährleisten, ist es gerechtfertigt, die allge-

meine Handlungsfreiheit zu beschränken und die unter

Ziff. I.1 angeordneten Verbote in einem befristeten Zeit-

raum und für einen örtlich begrenzten Bereich auszuspre-

chen.

Zwar stellt der Verzicht auf das Mitführen von Glas eine

Einschränkung dar, die jedoch durch den Einsatz alterna-tiver Materialien ( z.B. Kunststoff/ Hartplastik) soweit mi-

nimiert werden kann, das diese Einschränkung im Ver-

hältnis zur aufgezeigten Gefahrenlage für den angeordne-

ten kurzen Zeitraum als zumutbar und vertretbar bewertet

wird. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass

das Getränkeangebot in diesen Behältnissen in den letzten

Jahren beträchtlich zugenommen hat. Aus ordnungsbe-

hördlicher Sicht kann der oben genannten Gefahr nur

durch einen grundsätzlichen Verzicht auf Glasgetränkebe-

hältnisse begegnet werden.

Aus den v. g. Gründen ist daher die Untersagung des Mit-

führens und der Benutzung von Glasgetränkebehältnissen

im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich und im

Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemessen anzu-

sehen.

Von dem unter Ziffer I.1 angeordneten generellen Mitfüh-

rungsverbot von Glasgetränkebehältnissen sind lediglich

diejenigen Personen auszunehmen, die Glasbehältnisse

offensichtlich und ausschließlich zum häuslichen Ge-

brauch mitführen. Damit besteht für Anlieger innerhalb

des Verfügungsgebietes die Möglichkeit, Getränke nach Hause zu bringen.

Hierdurch kann zwar nicht gänzlich ausgeschlossen wer-

den, dass z.B. infolge wahrheitswidriger Angaben zum

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häuslichen Gebrauch dennoch unbefugter Weise Glasge-

tränkebehältnisse zum dortigen Verbrauch in das Verbots-

gebiet gelangen, es ist jedoch zu erwarten, dass der Ge-

brauch von Glas eine hinreichende Beschränkung erfährt, die ausreicht, den abzuwehrenden Gefahren wirksam zu

begegnen.

Grundsätzlich hat das Oberverwaltungsgericht für das

Land Nordrhein-Westfalen die Maßnahme eines Glasver-

botes in eingegrenzten Bereichen und zu einer begrenzten

Zeit insoweit auch bestätigt (Beschluss v. 09.10.2010,

Az.: 5 B 1475/10).

Um die zuvor beschriebene Gefährdungsreduzierung

nachhaltig zu gewährleisten und dem Mitführungsverbot

einen Sinn zu geben, muss für den genannten Personen-kreis jedoch auch der Nachschub von Glasbehältnissen

unterbrochen werden. Vor diesem Hintergrund ist ein ne-

ben dem Mitführungsverbot auch ein Verkaufsverbot (Zif.

I.2) für die in dem räumlichen Geltungsbereich ansässigen

Gewerbetreibenden die logische Konsequenz dazu.

Die Inanspruchnahme der Gewerbetreibenden, insbeson-

dere der Tankstellen- und Trinkhallenbetreiber erfolgt da-

bei auf der Grundlage des § 19 OBG NRW, wonach die

Ordnungsbehörde auch Maßnahmen gegen andere Perso-

nen richten kann, wenn die Inanspruchnahme der Verhal-tens- oder Zustandsstörer keinen Erfolg verspricht.

Erfahrungen mit der Loveparade in Essen im Jahr 2007

haben gezeigt, dass das bestehende Mitführungsverbot für

Glasbehältnisse im direkten Veranstaltungs- und veran-

staltungsnahen Bereich nicht ausgereicht hat, um die zu-

vor beschriebenen Gefährdungen auszuschließen, da der

anliegende Einzelhandel in diesem Bereich weiterhin Ge-

tränke in Glasgefäßen in erheblichem Umfang abgegeben

hat. Die Einzelhändler konnten dabei über einen entspre-

chenden Appell, auf Glas zu verzichten, nicht hinreichend motiviert werden. Offensichtlich gingen die Besucher da-

von aus, dass in den Bereichen, in denen örtliche Gewer-

betreibende Getränke in Glasgefäßen anboten, die Mit-

nahme außerhalb der Geschäfte auch zulässig sei. Insofern

wurde ein Anreiz für die Besucher geschaffen, gegen das

Mitführungsverbot zu verstoßen.

Das Verkaufsverbot ist geeignet, zu verhindern, dass Glas

in den Veranstaltungsbereich gelangt. Ein milderes Mittel

ist nicht erkennbar.

Der Verzicht auf Glas stellt zwar eine beträchtliche Ein-schränkung des Gewerberechtes (Art 12 GG; § 1 GewO)

dar. Das Verkaufsverbot ist jedoch auf einen kurzen Zeit-

raum begrenzt und umfasst ausschließlich die aus ord-

nungsbehördlicher Sicht stark betroffenen Bereiche der

Veranstaltung und der Hauptzuwegungen für die Besu-

cher/-innen. Durch den Einsatz alternativer Materialien

(z.B. Kunststoff/ Hartplastik) können sich die betroffenen

Einzelhändler zudem rechtzeitig darauf einstellen. Orga-nisatorisch und logistisch dürfte es kein Problem darstel-

len, für den v. g. engen Zeitkorridor auf alternative Ver-

packungen umzusteigen, zumal nicht der generelle Ver-

kauf von Getränken ausgeschlossen ist, sondern nur der

Verkauf von Glasgetränkebehältnissen.

Ferner sind die gewerblichen Interessen nicht oder nur in

geringem Maße beeinträchtigt, da das Ladenöffnungs-

recht am Sonntag ohnehin nur sehr eingeschränkte Ver-

kaufsmöglichkeiten zulassen würde.

Dem gegenüber steht das erhebliche Gefährdungspoten-tial für Besucher/-innen der Meister-Feier sowie auch ei-

nes unbeteiligten Personenkreises von Dortmunder Bür-

ger/-innen. In Abwägung des Grundrechtgedankens auf

körperliche Unversehrtheit ist diesen Aspekten im kon-

kreten Fall eine höhere Gewichtung einzuräumen. Den

aus der Erfahrung zurückliegender Veranstaltungen zu be-

fürchtenden Gefährdungslagen mit dem Risiko erhebli-

cher Personen- und/oder Sachschäden muss bei der Ent-

scheidung für ein umfassendes Glasverbot Vorrang einge-

räumt werden gegenüber den Einzelinteressen an einer un-

eingeschränkten Gewerbeausübung.

Ergänzend zu dem Mitführ- und Verkaufsverbot wird ge-

mäß § 5 Abs. 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) – vom

05.05.70 (BGBl. I. S. 465) in der zurzeit gültigen Fassung

die Verwendung von Glasbehältnissen in Außengastrono-

mien von Gaststätten durch die unter Punkt I.3. festgelegte

Auflage/Anordnung untersagt.

Um die oben beschriebenen Gefahren nachhaltig und

wirksam zu bekämpfen, ist es zudem erforderlich, weitere

„Glasquellen“ und damit Ursachen für die beschriebenen Gefahrenlagen im definierten örtlichen Verfügungsbe-

reich auszuschließen. So ist es während der Fußball WM

2006 im Bereich der Dortmunder Innenstadt zu einer mas-

siven Gefährdung der Allgemeinheit gekommen, weil in

Außengastronomiebereichen zahlreiche Schankgefäße

aus Glas zu Bruch gegangen sind. Durch die auf den öf-

fentlichen Verkehrsflächen herumliegenden Scherben wa-

ren in gleicher Art und Weise wie zuvor beschrieben er-

hebliche Gefährdungen des Straßenverkehrs als auch der

Gäste festzustellen. Entsprechende Verbote anlässlich

dieser Veranstaltung wurden von den betroffenen Gastro-

nomen als notwendig erachtet und führten zu einer Ent-spannung der Situation – gleiches ist auch für die Meister-

Feier des BVB 09 in Dortmund zu erwarten.

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Es ist davon auszugehen, dass während des genannten

Verfügungszeitraumes ein Großteil der Gäste in Gaststät-

ten aus den Besucher/-innen der Meister-Feier bzw. Fuß-

ballfans besteht. Nach allgemeiner Lebenserfahrung, aber auch nach den konkreten Erfahrungen der letzten Lovepa-

rade-Veranstaltungen in Berlin (bis 2006) und Essen

(2007) und anderen Fußballgroßveranstaltungen der Ver-

gangenheit ist aufgrund des erwarteten hohen Besucher-

aufkommens und mit zunehmenden Alkoholgenuss mit

fahrlässigen, aber auch mutwilligen Zerstörungen gläser-

ner Schankgefäße zu rechnen. Die Verwendung leerer

Glasbehältnisse als Wurfgeschoß ist zu befürchten.

Um den genannten Gefahren zu begegnen ist es erforder-

lich, auf der Grundlage von § 5 GastG das o.g. Benut-

zungsverbot zu erlassen. Demnach können Gewerbetrei-benden, die ein erlaubnispflichtiges bzw. erlaubnisfreies

Gaststättengewerbe betreiben, jederzeit Auflagen/Anord-

nungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkun-

gen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und

sonst gegen erhebliche Nachteile und Gefahren oder Be-

lästigungen für die Anwohner des Betriebsgrundstückes

oder der Nachbargrundstücke sowie der Allgemeinheit er-

teilt werden.

Das Verbot ist geeignet, die oben aufgezeigte Gefahr von

Glas und Glasbruch in einem stark besuchten Bereich ab-zuwehren.

Ferner ist ein milderes Mittel zur Beseitigung der be-

schriebenen Gefahren nicht erkennbar. Dies gilt insbeson-

dere vor dem Hintergrund, dass das Verbot der Benutzung

von Glas lediglich für den Bereich der Außengastrono-

mien und somit untergeordneten Betriebsteil der Gaststät-

ten gilt.

Der Verzicht auf Glas stellt eine Einschränkung des Ge-

werberechtes (Art 12 GG; § 1 GewO) dar. Das Verwen-dungsverbot ist jedoch auf einen kurzen Zeitraum be-

grenzt und umfasst ausschließlich die Außengastrono-

mien in den aus ordnungsbehördlicher Sicht stark be-

troffenen Bereichen der Veranstaltung und der Hauptzu-

wegungen für die Besucher/-innen. Durch den Einsatz al-

ternativer Materialien (z.B. Kunststoff/ Hartplastik) kön-

nen sich die betroffenen Gastwirte zudem rechtzeitig da-

rauf einstellen. Organisatorisch und logistisch dürfte es

kein Problem darstellen, für den beschriebenen engen

Zeitkorridor auf alternative Ausschankgefäße umzustel-

len, zumal nicht die generelle Abgabe (alkoholischer) Ge-

tränke ausgeschlossen ist, sondern nur der Ausschank in Glasgetränkebehältnissen.

Die wirtschaftlichen Interessen der Gastwirte sind durch

diese Anordnung nicht beeinträchtigt, da ihnen nicht der

Ausschank an sich untersagt, sondern lediglich die Wahl

der Behältnisse eingeschränkt wird. Es ist nicht erkennbar,

dass es durch die Nutzung von Plastik- oder Pappbehält-

nissen zu Einnahmeverlusten der Gastwirte kommt.

Dem gegenüber steht das erhebliche Gefährdungspoten-

tial für Besucher/-innen der Feieraktivitäten sowie auch

eines unbeteiligten Personenkreises von Dortmunder Bür-

ger/-innen. In Abwägung des Grundrechtgedankens auf

körperliche Unversehrtheit ist diesen Aspekten im kon-

kreten Fall eine höhere Gewichtung einzuräumen.

Aus den v. g. Gründen ist daher die Untersagung der Be-

nutzung von Glasgetränkebehältnissen in Außengastrono-

mien im beschriebenen Umfang geeignet, erforderlich

und im Hinblick auf die Gefahrenlage auch als angemes-

sen anzusehen.

Begründung zu II:

Um eine wirkungsvolle Reduzierung von Glasbruchschä-

den und Schnittverletzungen zu gewährleisten, erstreckt

sich der räumliche Geltungsbereich für die angeordneten

Maßnahmen zu Ziffer I.1–I.3 auf die Strecke des Autokor-

sos sowie darüber hinaus auf die Hauptzugangswege und

deren Umfeld. Somit besteht die Möglichkeit, frühzeitig

den sicheren Zu- und Abgang der Besucher der Titelfeier aufrecht zu erhalten.

Die Grenzen des Geltungsbereiches werden unter Berück-

sichtigung des von den Sicherheitsbehörden sowie den

Verkehrsbetrieben erarbeiteten Verkehrskonzeptes für er-

forderlich gehalten.

Darüber hinaus ist mit erheblichen Besucheraufkommen

am Dortmunder Hauptbahnhof sowie den S-Bahn-Halte-

punkten „Möllerbrücke“ und „Stadthaus“ zu rechnen, da

diese Haltepunkte am Veranstaltungstag von den Besu-chern der Titelfeier massiv genutzt sein werden. Die an-

reisenden Besucher werden dann über die Gehwege der

Möllerstraße und den Bereich innerhalb des Wallrings

zum Veranstaltungsbereich gelenkt.

Aufgrund des bestehenden Veranstaltungs- und Wege-

konzeptes ist somit im Bereich der Allgemeinverfügung

mit einem hohen Aufkommen an Besucher/-innen zu

rechnen, die der Mannschaft auf der Korsostrecke zuju-

beln möchten. Die hierfür genutzten Straßenflächen und

die Hauptzuwegungen befinden sich überwiegend in ei-

nem dicht besiedelten Wohngebiet bzw. liegen mitten in der City von Dortmund. Diese Bereiche müssen von sämt-

lichen Gefährdungspotentialen freigehalten werden.

Dabei mussten auch Neben- und Verbindungsstraßen der

Hauptzuwegungen in den Verbotsbereich aufgenommen

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werden, um wirksam den Gefahrenlagen begegnen zu

können. Bereits zur WM 2006 und anderen Großveran-

staltungen in Dortmund wurden die Bereiche in der City

um den Alten Markt von den Besucher/-innen stark fre-quentiert. Zu berücksichtigen ist nämlich das hohe Besu-

cheraufkommen als solches und die Tatsache, dass es sich

teilweise um auswärtige und somit ortsunkundige Veran-

staltungsteilnehmer handelt. Das bedeutet, dass auch die

Nebenstraßen im gesamten Areal als Zu- und Abwege ge-

nutzt werden, weil mit einem erheblichen Fußgängerpen-

delverkehr zwischen Innenstadt und Autokorso zu rech-

nen ist.

Der Streckenverlauf des Auto-Korsos ist annähernd iden-

tisch mit dem der Meisterfeier 2012. Insbesondere im Be-

reich rund um den Borsigplatz wurde der Verbotsbereich im Jahr 2012 bereits aufgrund der Erfahrungen mit der

Meisterfeier 2011 auf die unmittelbar angrenzenden Stra-

ßenbereiche erweitert. In 2011 wurde das Glasverbot dort

auf die unmittelbare Korsostrecke beschränkt, mit der

Folge, dass die Besucher sich an den zahlreichen Kiosken

in den Nebenstraßen mit Glasflaschen versorgten und

diese in den Veranstaltungsbereich einbrachten. Dies

konnte im Jahr 2012 durch den erweiterten Verbotsbe-

reich weitestgehend verhindert werden.

Der Verbotsbereich wurde insoweit lediglich an die durch Baumaßnahmen in Teilen geänderte Streckenführung an-

gepasst.

Begründung zu III:

Die Androhung von Zwangsmitteln erfolgt auf der Grund-

lage der §§ 55, 59, 60 und 63 des Verwaltungsvollstre-

ckungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen –

VwVG NRW – in der zurzeit gültigen Fassung.

Als Zwangsmittel kommen gem. § 57 VwVG NRW Er-

satzvornahme, Zwangsgeld und unmittelbarer Zwang in

Betracht.

Bei Verstößen gegen das unter Ziffer I.1 verfügte Mitfüh-

rungsverbot wird auf der Grundlage des § 62 VwVG

NRW das Zwangsmittel des unmittelbaren Zwanges an-

gedroht.

Gem. § 58 Abs. 3 VwVG NRW darf der unmittelbare

Zwang nur angewendet werden, wenn andere Zwangsmit-

tel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind. Dies ist vor-liegend der Fall.

Zweck des Mitführungsverbotes ist es, die Veranstal-

tungsfläche sowie die Zuwegungen dorthin von Glasgefä-

ßen frei zu halten, um die in der Begründung beschriebe-

nen Gefahren zu vermeiden. Vor diesem Hintergrund

muss ein Zwangsmittel angedroht werden, dass zum so-

fortigen Erfolg führt. Durch ein anderes Zwangsmittel kann nicht wirksam verhindert werden, dass Glas in den

Veranstaltungsbereich gelangt und dort benutzt wird. In-

sofern ist die Anwendung des unmittelbaren Zwanges

auch verhältnismäßig.

Bei Verstößen gegen das unter Ziffer I.2 verfügte Ver-

kaufsverbot sowie das Benutzungsverbot zu Ziffer I.3

wird auf der Grundlage des § 60 VwVG NRW ein

Zwangsgeld von jeweils 3.000 € angedroht.

Die Androhung der Ersatzvornahme in Bezug auf Punkte

I.2 und I.3 scheidet im vorliegenden Fall schon deshalb aus, weil die Einhaltung des Glasverbotes ausschließlich

vom Willen des Ordnungspflichtigen abhängt und die da-

mit verbundenen Vorgänge von keinem anderen bewirkt

werden können.

Da gem. § 58 Abs. 3 VwVG NRW der unmittelbare

Zwang nur angewendet werden darf, wenn andere

Zwangsmittel nicht zum Ziel führen oder untunlich sind,

konnte als Zwangsmittel für Verstöße gegen Ziffer I.2 und

Ziffer I.3 nur ein Zwangsgeld angedroht werden.

Die Zwangsgeldandrohung ist verhältnismäßig (§ 58

VwVG NRW), weil die Höhe des angedrohten Zwangs-

geldes in einem angemessenen Verhältnis zu seinem

Zweck steht.

Eine Frist zur Erfüllung der Verpflichtungen braucht nach

den Vorgaben des § 63 Abs. 1 S. 2 VwVG NRW nicht

bestimmt zu werden, da im Wege dieser Allgemeinverfü-

gung eine Unterlassung – hier: Unterlassung des Mitfüh-

rens von Glas, des Verkaufs von Getränken in bzw. des

Ausschanks in Glasbehältnissen – erzwungen werden soll.

Begründung zu IV:

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolgt auf der

Grundlage des § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichts-

ordnung – VwGO – in der z. Z. gültigen Fassung. Sie ist

zum Schutze der Allgemeinheit notwendig, da nur so si-

chergestellt werden kann, dass die getroffene Anordnung

unmittelbar vollziehbar ist.

Das besondere Interesse an der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung ergibt sich daraus, dass die

Beseitigung der bestehenden Gefahr für die öffentliche Si-

cherheit keinen weiteren Aufschub duldet. Die Gefahren

für so bedeutende Individual-Schutzgüter wie Gesundheit,

Leben und Eigentum unbeteiligter Personen sind so

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schwerwiegend, dass nicht erst der Abschluss eines ver-

waltungsgerichtlichen Verfahrens abgewartet werden

kann.

Durch die Vollzugsfolge wird die Versorgung mit Geträn-

ken nicht eingeschränkt. Der persönliche Bedarf kann

durch die Nutzung von Plastik- oder Pappbehältnissen

problemlos gedeckt werden.

Wirtschaftliche Einnahmeverluste der Einzelhändler so-

wie der Gastwirte können durch die Verwendung der al-

ternativen Materialien ebenfalls verhindert werden.

Das Interesse der Allgemeinheit an der sofortigen Vollzie-

hung der Anordnungen und damit der Verhinderung von

Gefahren für die körperliche Unversehrtheit überwiegt in-soweit das eventuelle Aufschubinteresse der hiervon Be-

troffenen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Allgemeinverfügung des Oberbürgermeisters

der Stadt Dortmund – Ordnungsamt – kann innerhalb ei-

nes Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die

Klage ist beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Bahn-

hofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, schriftlich oder zur Niederschrift der/des Urkundsbeamtin/en der Geschäfts-

stelle zu erheben. Wird die Klage schriftlich erhoben, so

sollen ihr zwei Abschriften beigefügt werden.

Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektroni-

schen Dokuments an die elektronische Poststelle des Ge-

richts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss

für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es

muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der

verantwortenden Person versehen sein oder von der ver-

antwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Die für die Über-

mittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rah-

menbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe

der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun-

gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das be-

sondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-

Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) vom 24. November

2017 (BGBl. I S. 3803).

Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines von

Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde

deren/dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann

gemäß § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der auf-

schiebenden Wirkung der Klage beim Verwaltungsgericht

Gelsenkirchen beantragt werden.

Hinweis:

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite

www.justiz.de.

Stadt Dortmund

– Ordnungsamt –

Dortmund, den 13.05.2019

Beate S i e k m a n n

Leiterin des Ordnungsamtes

Öffentliche

Ausschreibungen

und Vergaben

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-mund hat nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme

nach freihändiger Ausschreibung vergeben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 20, Abs. 3 und

gemäß Nr. 1.4 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,

Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Fi-

nanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wis-

senschaft, Forschung und Technologie und des Ministeri-

ums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009

-AZ: 121 – 80-20/02-

a) Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,

Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:

(0231) 50-2 82 07, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:

[email protected]

b) Freihändige Vergabe, Vergabe-Nr.: B004/19

c) Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:

Heinrich-Böll-Gesamtschule, Innenhof Bauteil A,

Gewerk: Landschaftsgärtnerische Arbeiten

d) in Dortmund

e) Beauftragtes Unternehmen:

Mennigmann GmbH, Sitz: 59077 Hamm

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

500

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-tung nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben.

Ausschreibung: Rahmenvertrag über die Lieferung

von Abfallbehältern

Bekanntmachung gemäß § 28 Abs. 2 UVgO

a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsab-

gabe auffordernden Stelle:

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.

Bezeichnung und Anschrift der den Zuschlag er-

teilenden Stelle: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.

Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die

Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen

sind:

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, Zimmer 315, Viktoriastraße 15, 44122 Dort-

mund.

b) Art der Vergabe:

Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellen-

vergabeordnung (UVgO).

c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote

einzureichen sind:

Angebote sind elektronisch oder schriftlich einzu-

reichen (siehe Bedingungen in den Vergabeunterla-

gen).

d) Art und Umfang der Leistung:

Der ausgeschriebene Rahmenvertrag umfasst die Lie-

ferung von diversen Abfallbehältern gemäß Leis-

tungsbeschreibung.

Der Rahmenvertrag wird durch die Erteilung von

Einzelabrufen erfüllt. e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose:

Gesamtvergabe.

f) Zulassung von Nebenangeboten:

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-

frist: Der Vertrag wird ab Auftragserteilung für die Dauer

von zwei Jahren abgeschlossen. h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die

Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge-

sehen werden können:

Elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarkt-

platz Metropole Ruhr (Zu den unter

http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/

genannten Nutzungsbedingungen können die Verga-

beunterlagen kostenlos angefordert und heruntergela-

den und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen

werden.)

i) Angebotsfrist: 11.06.2019, 23.59 Uhr Bindefrist: 31.07.2019.

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:

keine.

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe

der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen; VOL/B

l) Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzule-

gende Unterlagen, die für die Beurteilung der Eig-

nung des Bewerbers oder Bieters verlangt werden:

Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabe-

stelle sind vom Bieter Angaben zu machen und Er-

klärungen abzugeben. Die Aufforderung durch die Vergabestelle erfolgt erst nach Angebotsöffnung. Die

Angaben und Erklärungen können per Brief, Fax oder

E-Mail an die Vergabestelle gesandt werden:

a) Angaben über die Art und Größe des Unterneh-

mens (Anzahl Mitarbeiter/-innen und Produkt-

portfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)

b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh-

mens sowie den Umsatz bezüglich der besonde-

ren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,

jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäfts-

jahre. c) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei

Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des

Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der

öffentlichen oder privaten Auftraggeber.

d) Erklärung über die Eintragung in das Berufsre-

gister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und

Handelskammer am Sitz des Unternehmens.

Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist

zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise

nachgewiesen werden kann.

Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu ver-

langt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Be-

scheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Indust-

rie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).

Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zuge-

lassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Ver-

merk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie"

trägt.

Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der

verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und

das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei ei-

ner Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.

Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Rund-

erlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen

„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

501

öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR

12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.

Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auf-

tragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und

den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus

dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für

Justiz anfordern.

Subunternehmer:

Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorhe-

rigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind

ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses

Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungs-

verzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.

Wenn im Auftragsfall erwogen wird, Nachunterneh-

mer einzusetzen, ist dies bereits mit Angebotsangabe, dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und die

Nachunternehmer schriftlich namentlich zu benen-

nen. Ferner ist bereits mit Angebotsabgabe eine ent-

sprechende Verpflichtungserklärung des Nachunter-

nehmers miteinzureichen.

In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer,

die in der Ausschreibung genannten Eignungsnach-

weise unaufgefordert einzureichen.

Bietergemeinschaften:

Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind

den Vergabeunterlagen zu entnehmen

m) Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der

Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschrei-

bungen:

Der Download der Vergabeunterlagen ist kostenlos

n) Angabe der Zuschlagskriterien:

wirtschaftlichstes Angebot (100 % Preis).

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund hat nachfolgend näher beschriebene Baumaßnahme

nach beschränkter Ausschreibung vergeben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 20, Abs. 3 und

gemäß Nr. 1.4 des RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft,

Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Fi-

nanzministeriums, des Ministeriums für Innovation, Wis-

senschaft, Forschung und Technologie und des Ministeri-

ums für Bauen und Verkehr vom 3. Februar 2009

– AZ: 121 – 80-20/02 –

a) Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund,

Tel.: (0231) 50-2 82 07, Fax.: (0231) 50-2 94 58,

E-Mail: [email protected] b) Beschränkte Ausschreibung, Vergabe-Nr.: B042/19

c) Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:

Gesamtschule Scharnhorst – Fassadensanierung,

Gewerk: Metallbauarbeiten

d) in Dortmund

e) Beauftragtes Unternehmen:

Firma Metallbau Funke, Sitz: 59329 Wadersloh

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-

geben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,

Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:

(0231) 50-2 55 75, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:

[email protected]

Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:

Albrecht-Dürer-Realschule,

Gewerk: Elektroninstallation

in Dortmund

Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:

Elektroinstallation

voraussichtlicher Ausführungszeitraum:

Baubeginn: 05.08.2019

Bauende: Juli 2020

Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung

ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-

delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-

legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-

hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-

tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen

berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,

dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf

die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre

Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

502

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-

fentliche Ausschreibung zu vergeben.

Bauvorhaben:

Verbesserung des Überflutungsschutzes Dorneywald,

Gewerk: Kanalbau/Landschaftsbau

Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:

ca. 600 m³ Schütt- und Setzpacklage aufbrechen und

abfahren

ca. 2.500 m³ Bodenaushub für die Herstellung von 2 Re-

genrückhaltebecken bis ca. 1,50 m Tiefe ausheben und abfahren

ca. 440 m Stahl-Gittermattenzaun liefern und setzen.

ca. 800 t Frostschutzmaterial liefern und einbauen

ca. 735 m² Asphalttragschicht und –decke einbauen

Bauzeit: ca. 5 Monate

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-

gang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Leistung durch ein Of-

fenes Verfahren zu vergeben.

Leistung:

Dichtheitsprüfungen an Kanälen und Schächten //

Aktenzeichen: L154/19

Umfang der zu vergebenden Leistungen:

Ausgeschrieben wird ein auf 2 Jahre befristeter Vertrag,

der Dichtheitsprüfungen gemäß Leistungsbeschreibung

vorsieht. Mit der Ausführung ist voraussichtlich am

01.08.2019 zu beginnen.

Es besteht eine Verlängerungsoption um weitere zwei

Jahre.

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-

gang gebührenfrei zur Verfügung:

http://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch

öffentliche Ausschreibung zu vergeben.

Bauvorhaben:

Umsetzung Spielschiff vom Westfalenpark in den

Rombergpark, Gewerk: Demontage, Transport und

Montage

Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:

Demontage, Transport und Montage

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-

gang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-

fentliche Ausschreibung zu vergeben.

Bauvorhaben:

Erkundungsbohrungen Grotenbachstraße zwischen

Haus-Nr. 27 und Haus-Nr. 19 in Dortmund-Hom-

bruch, B160/19, Gewerk: Erkundungsbohrungen

Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:

8 St. Bohrungen für Aufschluss-, Orientierungs-,

Verfüll- und Einpressbohrungen als Vollkronen

240 m Drehbohrungen

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-gang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

503

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-

fentliche Ausschreibung zu vergeben.

Bauvorhaben:

Deutsche Straße, Gewerk: Richtfunkverbindung

Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:

Erstellung einer Richtfunkstrecke zur Deutschen Straße

10

Durch den Aufbau einer Richtfunkstrecke soll die Anbin-

dungsgeschwindigkeit auf mind. 1 GBit/s ausgebaut wer-

den, um die Umsetzung moderner Client-/Server-Kon-zepte sowie Telefonie über Netzwerk (VoIP) zu ermögli-

chen.

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-

gang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-

maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-

geben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,

Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.: (0231) 50-2 82 15, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:

[email protected]

Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:

Immanuel-Kant-Gymnasium, Gewerk: Landschafts-

gärtnerische Arbeiten

in Dortmund

Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:

Landschaftsgärtnerische Arbeiten

voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Baubeginn: 27. KW 2019

Bauende: 33. KW 2019

Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung

ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A

nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-

delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-

legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-

hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen

berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,

dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf

die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre

Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Bau-

maßnahme nach beschränkter Ausschreibung zu ver-

geben.

Bekanntmachung gemäß VOB Teil A, § 19, Abs. 5

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum,

Abt. 19/3, Viktoriastraße 15, 44135 Dortmund, Tel.:

(0231) 50-2 55 75, Fax.: (0231) 50-2 94 58, E-Mail:

[email protected]

Ausführung von Bauleistungen, Baumaßnahme:

Helmholtz-Gymnasium, Energetische Sanierung

Gewerk: Malerarbeiten (Fassadensanierung und

Innenanstrich)

in Dortmund

Art und voraussichtlicher Umfang der Arbeiten:

Malerarbeiten (Fassadensanierung und Innenanstrich)

voraussichtlicher Ausführungszeitraum: Baubeginn: 05.08.2019 Bauende: 01.07.2019

Die Stadt Dortmund kommt mit dieser Bekanntmachung

ihrer Veröffentlichungspflicht gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A

nach. Da es sich um eine beschränkte Ausschreibung han-

delt, wurde der Bieterkreis bereits im Vorhinein festge-

legt. Die Erweiterung des Bieterkreises ist nicht vorgese-

hen. Anfragen bzw. Bewerbungen von zusätzlichen Bie-

tern können daher nur bei zukünftigen Ausschreibungen

berücksichtigt werden. Es wird darauf hingewiesen,

dass zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes auf

die Versendung einer Eingangsbestätigung auf Ihre

Anfrage bzw. Bewerbung verzichtet wird.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

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Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

504

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum beabsichtigt

nachfolgend näher beschriebene Bauleistungen durch öf-

fentliche Ausschreibung zu vergeben.

Bauvorhaben:

Albert-Schweitzer-Realschule, Gewerk:

Neugestaltung der Schulhof- und Grünflächen

Umfang der zu vergebenden Bauleistungen:

225 m³ bituminöse Decke aufnehmen und entsorgen

400 m Bahnen aus Betonpflaster herstellen

300 m Betonbord herstellen

2.800 m² vorh. Tragschichten egalisieren 2.100 m² Asphaltdecken herstellen

400 m² Fallschutzbelag aus Kunststoff herstellen

450 m² wassergebundene Decken herstellen

500 m² Rasenfläche herstellen

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Vergabeun-

terlagen stehen für einen uneingeschränkten direkten Zu-

gang gebührenfrei zur Verfügung unter:

https://evergabe.nrw.de/VMPCenter.

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszentrum

Das Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dort-

mund beabsichtigt nachfolgend näher beschriebene Leis-

tung nach öffentlicher Ausschreibung zu vergeben.

Ausschreibung: L234/19 – Mietvertrag Drehleitern

Bekanntmachung gemäß § 28 Abs. 2 UVgO

a) Bezeichnung und Anschrift der zur Angebotsab-

gabe auffordernden Stelle:

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.

Bezeichnung und Anschrift der den Zuschlag er-

teilenden Stelle:

Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, 19/2, Viktoriastraße 15, 44122 Dortmund.

Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die

Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen

sind: Stadt Dortmund, Vergabe- und Beschaffungszent-

rum, Zimmer 315, Viktoriastraße 15, 44122 Dort-

mund.

b) Art der Vergabe:

Öffentliche Ausschreibung nach der Unterschwellen-

vergabeordnung (UVgO).

c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:

Angebote sind elektronisch oder schriftlich einzu-

reichen (siehe Bedingungen in den Vergabeunterla-

gen).

d) Art und Umfang der Leistung:

Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Anmie-

tung von Drehleitern gemäß Leistungsbeschreibung.

Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich ab dem

01.07.2019. Der Vertrag wird für eine Dauer von 24

Monaten geschlossen.

e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Es erfolgt eine Gesamtvergabe.

f) Zulassung von Nebenangeboten:

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungs-

frist: –

h) Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die

Vergabeunterlagen abgibt oder bei der sie einge-

sehen werden können:

Elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarkt-

platz Metropole Ruhr (Zu den unter

http://www.vergabe.metropoleruhr.de/VMPSatellite/

genannten Nutzungsbedingungen können die Verga-beunterlagen kostenlos angefordert und heruntergela-

den und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen

werden.)

i) Angebotsfrist: 07.06.2019, 23.59 Uhr

Bindefrist: 30.08.2019.

j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen:

keine.

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe

der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen; VOL/B

l) Mit dem Angebot oder Teilnahmeantrag vorzule-

gende Unterlagen, die für die Beurteilung der Eig-

nung des Bewerbers oder Bieters verlangt werden:

Nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabe-

stelle sind vom Bieter Angaben zu machen und Er-

klärungen abzugeben. Die Aufforderung durch die

Vergabestelle erfolgt erst nach Angebotsöffnung. Die

Angaben und Erklärungen können per Brief, Fax oder

E-Mail an die Vergabestelle gesandt werden:

a) Angaben über die Art und Größe des Unterneh-

mens (Anzahl Mitarbeiter/-innen und Produkt-

portfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)

b) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unterneh-mens sowie den Umsatz bezüglich der besonde-

ren Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist,

jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäfts-

jahre.

Page 29: DORTMUNDER€¦ · DORTMUNDER Bekanntmachungen Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019 477 Herausgeber: Stadt Dortmund, Der Oberbürgermeister,

Nr. 19 – 75. Jahrgang Amtsblatt der Stadt Dortmund Freitag, 17. Mai 2019

505

c) Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei

Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des

Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der

öffentlichen oder privaten Auftraggeber d) Erklärung über die Eintragung in das Berufsre-

gister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und

Handelskammer am Sitz des Unternehmens.

Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist

zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise

nachgewiesen werden kann.

Die Vergabestelle behält sich vor, die abgegebenen

Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu ver-

langt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Be-

scheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Indust-

rie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse).

Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zuge-lassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Ver-

merk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie"

trägt.

Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der

verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und

das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei ei-

ner Präqualifizierungsstelle eingetragen sind.

Zusätzliche Angaben:

Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Rund-

erlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen

„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.04.2005 – IR

12.2.2006-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.

Der Auftraggeber wird bei Aufträgen ab einer Auf-

tragssumme von 30.000,00 € für den Bieter, der den

Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und

den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus

dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für

Justiz anfordern.

Subunternehmer:

Ein Einsatz von Nachunternehmern bedarf der vorhe-

rigen Genehmigung des Auftraggebers. Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses

Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungs-

verzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.

Wenn im Auftragsfall erwogen wird, Nachunterneh-

mer einzusetzen, ist dies bereits mit Angebotsangabe,

dem Auftraggeber schriftlich anzuzeigen und die

Nachunternehmer schriftlich namentlich zu benen-

nen. Ferner ist bereits mit Angebotsabgabe eine ent-

sprechende Verpflichtungserklärung des Nachunter-

nehmers miteinzureichen.

In diesem Fall sind auch für den Nachunternehmer,

die in der Ausschreibung genannten Eignungsnach-weise unaufgefordert einzureichen.

Bietergemeinschaften:

Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind

den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

m) Höhe der Kosten für Vervielfältigungen der

Vergabeunterlagen bei Öffentlichen Ausschrei-

bungen:

Der Download der Vergabeunterlagen ist kostenlos n) Angabe der Zuschlagskriterien:

niedrigster Preis

Stadt Dortmund

Der Oberbürgermeister