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STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ^23 Freistaat ^ SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD) Drs.-Nr.: 6/13377 Thema: Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬ wirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 26-1053/63/9 Dresden,£ 5. MS.j 2018 Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 686 11 - Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬ wirtschaft - in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? (Bitte nach Haushaltsjahren aufgliedern.) Im Jahr 2016 betrugen die Ausgaben aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11 100.000,00 €. Diese Mittel wurden an die Sächsische Aufbaubank gezahlt und im Januar 2017 zurückgezahlt. Hintergrund der Rückzahlung waren zeit¬ liche Verzögerungen beim Vollzug der Förderung für das sächsische Zent¬ rum für Kultur- und Kreativwirtschaft („Kreatives Sachsen") - vgl. Antwort zu Drs. 6/8216. Zertifikat seit 2006 audit bcrufundfamllic Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11 insgesamt 415.453,11 €. Frage 2: Auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungen wurden Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0703 Titel 686 11 an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft ausge¬ zahlt? Die Mittel aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11 an „Kreatives Sachsen" wer¬ den gewährt auf Grundlage: o des Fördererlasses zur Förderung der Einrichtung eines selbstorganisier¬ ten Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft (Fördererlass Sächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft) vom 3. Au¬ gust 2016, bekannt gemacht im SächsABI. Nr. 35/2016, S. 1147 ff., Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-StralJe 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Haltestelle Carolaplatz Seite 1 von 2 Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente.

Drs.-Nr.: 6/13377 - kleineAnfragen · 2018. 5. 25. · Drs.-Nr.: 6/13377 Thema: Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬ wirtschaft Sehr geehrter Herr Präsident,

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  • STAATSMINISTERIUMFÜR WIRTSCHAFT

    ARBEIT UND VERKEHR

    ^23 Freistaat^ SACHSEN

    Der Staatsminister

    Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und VerkehrPostfach 10 03 29 | 01073 Dresden

    Präsidenten des Sächsischen LandtagesHerrn Dr. Matthias RößlerBernhard-von-Lindenau-Platz 101067 Dresden

    DurchwahlTelefon: 0351 564-8001Telefax: 0351 564-8024

    Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth (AfD)Drs.-Nr.: 6/13377Thema: Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬

    wirtschaft

    Sehr geehrter Herr Präsident,

    namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich dieKleine Anfrage wie folgt:

    Aktenzeichen(bitte bei Antwort angeben)26-1053/63/9

    Dresden,£ 5. MS.j 2018

    Frage 1: Wie hoch waren die Ausgaben im Kapitel 0703 Titel 686 11 -Zuschüsse an das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬wirtschaft - in den Haushaltsjahren 2016 und 2017? (Bittenach Haushaltsjahren aufgliedern.)

    Im Jahr 2016 betrugen die Ausgaben aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11100.000,00 €. Diese Mittel wurden an die Sächsische Aufbaubank gezahltund im Januar 2017 zurückgezahlt. Hintergrund der Rückzahlung waren zeit¬liche Verzögerungen beim Vollzug der Förderung für das sächsische Zent¬rum für Kultur- und Kreativwirtschaft („Kreatives Sachsen") - vgl. Antwort zuDrs. 6/8216.

    Zertifikat seit 2006audit bcrufundfamllic

    Im Jahr 2017 betrugen die Ausgaben aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11insgesamt 415.453,11 €.

    Frage 2: Auf welcher Grundlage und unter welchen Voraussetzungenwurden Haushaltsmittel aus dem Kapitel 0703 Titel 686 11 andas Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft ausge¬zahlt?

    Die Mittel aus dem Haushaltstitel 0703 / 686 11 an „Kreatives Sachsen" wer¬den gewährt auf Grundlage:

    o des Fördererlasses zur Förderung der Einrichtung eines selbstorganisier¬ten Sächsischen Zentrums für Kultur- und Kreativwirtschaft (FördererlassSächsisches Zentrum für Kultur- und Kreativwirtschaft) vom 3. Au¬gust 2016, bekannt gemacht im SächsABI. Nr. 35/2016, S. 1147 ff.,

    Hausanschrift:Sächsisches Staatsministeriumfür Wirtschaft, Arbeit undVerkehrWilhelm-Buck-StralJe 2

    01097 Dresden

    Außenstellen:Hoyerswerdaer Straße 101099 Dresden

    Glacisstraße 401099 Dresden

    www.smwa.sachsen.de

    Verkehrsanbindung:

    Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien

    3, 7,8Haltestelle Carolaplatz

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    Kein Zugang für elektronisch signiertesowie für verschlüsselte elektronischeDokumente.

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    SACHSEN

    © der §§ 23 und 44 der Sächsischen Haushaitsordnung in der Fassung der Bekannt¬machung vom 10. April 2001 (SächsGVBI. S. 153), die zuletzt durch Artikel 1 desGesetzes vom 29. April 2015 (SächsGVBI. S. 349) geändert worden ist, in der je¬weils geltenden Fassung,

    o der Verwaltungsvorschriften des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zurSächsischen Flaushaltsordnung vom 27. Juni 2005 (SächsABI. SDr. S. S 226), diezuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. März 2015 (SächsABI. S. 515) ge¬ändert worden sind, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom9, Dezember 2015 (SächsABI, SDr. S. S 374), in der jeweils geltenden Fassung,

    e des Beschlusses 2012/21/EU der Kommission vom 20. Dezember 2011 über dieAnwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Euro¬päischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunstenbestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allge¬meinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (SächsABI. L 7 vom11. Januar 2012, S. 3), in der jeweils geltenden Fassung,

    o der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 überdie Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Eu¬ropäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABI. L 352 vom 24. Dezember 2013,S. 1), in der jeweils geltenden Fassung und

    o des Förderantrages des Landesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft Sach¬sen e. V. vom 11. November 2016.

    Der auf diesen Grundlagen beruhende Zuwendungsbescheid wurde am 28. April 2017erlassen und zuletzt geändert durch Bescheid vom 15. Dezember 2017.

    Die Auszahlungen erfolgen unter der Voraussetzung des Mittelabrufs des Zuwen¬dungsempfängers bei der Sächsischen Aufbaubank mit dem vollständig ausgefülltenund unterzeichneten Vordruck „Auszahlungsantrag". Mit dem Auszahlungsantrag isteine Belegliste zuzusenden. In der Belegliste sind die Daten sämtlicher Ausgaben überden gesamten Vorhabenszeitraum kontinuierlich zu erfassen,

    Frage 3: Welche Aufgaben nimmt das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativ¬wirtschaft wahr und worin liegt das staatliche Interesse an einer Förde¬rung?

    „Kreatives Sachsen" führt Maßnahmen zur Förderung der sächsischen Kultur- undKreativwirtschaft in den Bereichen Vernetzung, Orientierung, Sichtbarkeit und Wert¬schöpfung durch. Die Kultur- und Kreativwirtschaft stellt einen eigenständigen Wirt¬schaftsbereich mit einer hohen Wachstumsdynamik dar, der Chancen zur Steigerungder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie Beschäftigungs- und Innovationspotentia¬le birgt. Das staatliche Interesse an der Förderung des „Kreativen Sachsens" liegt in dereffektiven und effizienten Erschließung dieser Potentiale. Damit werden allgemeineImpulse für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Freistaat gesetzt.

    Seite 2 von 2

    it freundlichen Grüßen

    2018-05-25T12:13:03+0200GRP: Elektronisches Dokumentations- und ArchivsystemErstellung des Nachweisdokumentes