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E-Business: Tipps für Gründerinnen und Gründer August 2013

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E-Business: Tipps für Gründerinnen und Gründer

August 2013

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SCHWERPUNKT

» Intro

» Interview

» „Von der Stange“ oder individuell: Shopsysteme

» Webseite und Online-Shop bekannt machen

» Bezahlverfahren für Online-Shops

» Social Media als Marketinginstrument

» Recht im Internet

» Von Anfang an: Daten sichern und schützen

» Lohnt sich: Daten standardisieren

SERVICE

» Aktuelle Meldungen

» Veranstaltungen

» Print- und Online-Tipps

» BMWi-Expertenforum

» Impressum & Feedback

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Intro

Eine eigene Webseite ist schnell gebaut. Auch Online-Shops gibt es „von der Stange“. Nur: Reicht das aus, um tatsächlich Kunden zu gewinnen und einen Platz auf dem Markt zu erobern? Wir haben eBusiness-Lotsen der Initiative „eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen“ gefragt, worauf Gründerinnen und Gründer bei ihren ers-

ten unternehmerischen Schritten im Web achten sollten. Ihre Tipps finden Sie auf den folgenden Seiten.

Dabei lautet der wichtigste Rat gleich vorweg: Informa-tionsangebote nutzen. Die zentrale Anlaufstelle dafür ist „Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft“. Der Förderschwerpunkt wurde im Herbst 2012 vom Bun-desministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ins Leben gerufen, um Unternehmen und vor allem auch Handwerksbetriebe beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu unterstützen. Denn: Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie neu gegründete Unternehmen haben in der Regel keine ei-gene IT-Abteilung und ihre Ressourcen sind. Doch um neue Geschäftsfelder zu entdecken und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, sind sie auf den Einsatz neuer Softwarelösungen und Internetanwendungen angewiesen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet daher vor allem kleinen und mittlere Unternehmen mit „Mittelstand-Digital“ ein vielfältiges Serviceangebot an. Dazu gehören: Persönliche Erstinformationen vor Ort in den Regionen, anschauliche Beispiele aus der unternehmerischen Praxis sowie übersichtliche und verständliche Informationen rund ums E-Business und die digitale Welt.

Video: Mittelstand Digital

Mittelstand-Digital besteht aus drei Bau-steinen:

» eKompetenz-Netzwerk für Unternehmen

Bundesweit helfen 38 regionale eBusiness-Lotsen insbeson-dere kleinen und mittleren Unternehmen dabei, IKT-Anwen-dungen effizienzsteigernd einzusetzen und Geschäftspro-

zesse zu digitalisieren. eBusiness-Lotsen stellen Wissen und praxisrelevante Informationen bereit, bieten fachkundige Hilfestellungen und unterstützen bei der Auswahl und dem Einsatz passender IKT-Lösungen.

» Einfach intuitiv – Usability für den Mittelstand

Ziel der Förderinitiative ist es, die Qualität und Gebrauchs-tauglichkeit von betrieblicher Software zu verbessern und so die Wettbewerbsfähigkeit von Anbietern und Anwendern zu stärken.

» eStandards: Geschäftsprozesse stan-dardisieren, Erfolg sichern

Der permanente Datenaustausch innerhalb von Unterneh-men, und mit anderen Institutionen und Verwaltungen ist Bestandteil elektronischer Geschäftsprozesse. Hierbei spielt die Standardisierung von Daten („eStandards“) für den rei-bungslosen elektronischen Austausch, die Automatisierung von Geschäftsprozessen oder bei der Identifikation und Klas-sifikation zum Beispiel von Produkten eine entscheidende Rolle. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen bei der Nutzung von eStandard-Lösungen zu unterstützen.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft

BITKOM – Bundesverband Informationswirtschaft, Te-lekommunikation und neue Medien e.V.

» Wirtschaft digitalisiert - Wie viel Internet steckt in den Geschäftsmodellen deutscher Unternehmen? (pdf, 7.1 MB)

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Interview

Dr. Franz Büllingen, Bild: WIK-Consult GmbH

„Der Aufbau von E-Business-Prozessen wird immer komplexer.“Doktor Franz Büllingen ist Abteilungsleiter bei der WIK-Con-sult GmbH und verantwortlich für die Begleitforschung von „Mittelstand-Digital - IKT-Anwendungen in der Wirtschaft“, einem Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Wirt-schaft und Technologie.

Herr Dr. Büllingen, E-Business ist aus dem heutigen Geschäftsleben nicht mehr wegzudenken. Was sollte Ihrer Ansicht nach in jedem Fall zur Basisausstattung eines jungen Unternehmens gehören?Dr. Büllingen: Junge Unternehmen, insbesondere im Dienst-leistungsbereich und im Handel, benötigen nicht nur einen innovativen und ansprechenden Internetauftritt. Sie müssen auch die Vorgaben des Bundesdatenschutz-gesetzes zur Speicherung, Verarbeitung und Verwendung von Daten sowie zum Beispiel die Informationspflichten des Telemedien-gesetzes berücksichtigen.

Darüber hinaus sollten sie eine möglichst vollständige und medienbruchfreie Ver-triebskette aufbauen, die von den Kunden einfach und ohne besondere Vorkenntnisse genutzt werden kann. Dabei sollten sie die Bandbreite und Möglichkeiten eines Multichannel-Vertriebs ausschöpfen und auf eine enge Verzahnung mit dem stationären Handel, aber auch dem ho-

hen Innovationspotenzial von Mobile Commerce achten. Das heißt: Ein Online-Shop kann zum Beispiel als zusätzlicher Vertriebskanal auch dazu dienen, Kunden für das traditionelle Ladengeschäft zu gewinnen.

Nicht zuletzt spielt das Vertrauen beim Online-Handel eine besonders wichtige Rolle. Dazu gehören vor allem sichere Be-zahlsysteme oder auch Zertifikate wie „Trusted Shops“. Eine Hotline, eine unkomplizierte Transportlogistik und einfache Retourenabwicklung sind weitere wichtige Elemente des (After) Sales-Service, die zur Kundenzufriedenheit beitragen.

In der Businessplanphase denken Gründer meist nur an die Kosten für den Aufbau der eigenen Homepage und eines Online-Shops. Welche weiteren Kosten sollten in der Finanzplanung berücksichtigt werden?Dr. Büllingen: Die Kosten für IT-Hardware und Software sind leicht einzuschätzen. Schwer tun sich dagegen viele Gründe-rinnen und Gründer damit, die Kosten für die laufende Sys-tempflege und den Einsatz sowie die Schulung von Personal zu kalkulieren. Das wird oft unterschätzt. Dabei kann der Auf-wand für notwendige Anpassungs- und Integrationsprozesse gerade in den ersten ein, zwei Jahren erheblich sein, nicht zuletzt weil der überwiegende Teil der auf dem Markt erhält-lichen Unternehmenssoftware selten auf die Anforderungen von kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet ist.

Außerdem wird oft nicht an den Aufwand für die IT-Sicher-heit gedacht. Viele Funktionalitäten werden meist erst im Nachhinein installiert. Darüber hinaus müssen Mitarbeiter für das Thema Sicherheit sensibilisiert und geschult werden. Es wird nämlich gern übersehen, dass ein Großteil aller Si-cherheitsprobleme nicht etwa von außen kommt, sondern hausgemacht ist und auf technischen Defekten, Irrtümern, Fahrlässigkeit und Fehlern eigener Mitarbeiter inklusive Ma-

nagement beruht.

Was Gründerinnen und Gründer ebenfalls häufig unterschätzen, ist der Aufwand für ein effizientes Stammda-tenmanagement, also die Pflege der Kunden-, Lieferanten-, Produktdaten usw. Außerdem müssen Softwarepro-gramme wie zum Beispiel Enterprise

Ressource Planning, ERP, schnell ans Laufen kommen, um Geschäftsprozesse durchgehend und möglichst effizient zu steuern. Workflow-Managementsysteme müssen in Gang gesetzt werden, um Transparenz und Feedbackschleifen zu

Es wird gern übersehen, dass ein Großteil

allercherheitsprobleme hausgemacht ist ...

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sichern. Der hierbei entstehende Kosten- und Zeitaufwand, insbesondere für Testläufe, Fehlerbehebung, Anpassungen usw. sind in der Regel beträchtlich.

Vielen Gründerinnen und Gründern fehlt das not-wendige Know-how in Sachen E-Business. Wer bietet hier Hilfestellung?

Dr. Büllingen: E-Business-Prozesse werden in der Tat immer komplexer. Die meisten Gründerinnen und Gründer sind da-her auf externe Dienstleister oder Mitarbeiter angewiesen, die nicht nur das technische Wissen, sondern idealerweise auch Informationen über das Marktumfeld mitbringen. Hil-festellung bieten hier die bundesweit 38 eBusiness-Lotsen vor Ort in den Regionen an. Als erste Anlaufstelle informie-ren sie ratsuchende Unternehmerinnen und Unternehmer meist in Kooperation mit den regionalen Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern über die Anforderungen und den reibungslosen Einsatz betrieblicher Informations- und Kommunikationstechnologien und bieten helfen bei der Auswahl entsprechender Informationsquellen.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft

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„Von der Stange“ oder individuell: Shopsysteme

Wer in den Online-Handel einsteigt, hat die Wahl zwischen verschiedenen Shopsystemen. Die Band-breite reicht von Shops „von der Stange“ mit überschaubaren technischen Leistungen bis hin zu hoch-

professionellen Varianten. Die Frage ist: Welcher Shop ist für den Unternehmensstart geeignet?

Ob Standard- oder Individuallösungen: Jedes Shopangebot bietet Vor- und Nachteile. Wobei Shops „von der Stange“ vor allem Einsteigern deutliche Vorteile bieten: Man kann sie günstig kaufen oder mieten. Und: Sie arbeiten mit einer ausgereiften Software und funktionieren daher in der Regel fehlerfrei. Außerdem lassen sich die Shops leicht mit Pro-duktbeschreibungen und anderen Informationen befüllen, ohne dass der Gründer Programmierkenntnisse besitzen muss, weiß Constance Möhwald, Projektleiterin beim eBusi-ness-Lotsen Thüringen bei der tranSIT GmbH, dem Thüringer Anwendungszentrum für Software-, Informations- und Kom-munikationstechnologien GmbH. Sie kennt aber auch die Nachteile: „Der Aufbau ist vorgegeben und die Gestaltungs-möglichkeiten sind beschränkt. Solche Shopsysteme können daher nur eingeschränkt mit den betrieblichen Bedürfnissen abgestimmt werden. Wer individuelle Anpassungen haben will, muss dafür extra zahlen.“

Überhaupt nichts kosten dagegen Open-Source-Systeme, die als Downloads im Internet zur Verfügung stehen. Für Gründer verführerisch, aber nicht unproblematisch. Denn anstelle von Geld muss man Programmierkenntnisse besitzen, um den Shop zu installieren, zu konfigurieren und an die besonderen Anforderungen anzupassen.

Shops auf Marktplätzen mietenShops lassen sich auch über Marktplätze wie Amazon, Ebay oder DaWanda und MeinPaket mieten. Der Vorteil des Ver-triebskanals „Marktplatz“ ist: Die Anbieter stellen nicht nur einen Shop zur Verfügung, sondern sorgen auch für das Marketing und die gute Platzierung in Suchmaschinen. Ver-gleichbar zu einem Ladengeschäft im Einkaufszentrum, das viele verschiedene Kunden anlockt. Grundsätzlich sollte man dabei aber nicht nur auf einen Marktplatz setzen, empfiehlt Constance Möhwald: „Wir haben häufig Gründer erlebt, die 80 oder 90 Prozent ihres Umsatzes über einen einzigen Marktplatz gemacht haben. Dann kam ein Mitbewerber, hat das Produkt zu einem deutlich niedrigeren Preis angeboten, und das Geschäftsmodell war von einem auf den anderen Tag zunichte. Oder der Marktplatzbetreiber hat den Artikel selbst verkauft, weil er gut lief.“

Aufs Produkt kommt es an

Auch wenn günstige Standard-Shops zunächst einmal alles bieten, was man für den Verkauf klassischer Konsumgüter benötigt: Tatsächlich geeignet sind sie nur für bestimmte Produkte, die sich nach Größe, Farbe oder weiteren Attribu-ten leicht abbilden lassen. „An Grenzen stößt man hingegen oft, wenn es um individuelle Produkte geht, die sich der Kunde zum Beispiel aus verschiedenen Einzelteilen zusam-menstellen kann. In dem Fall muss man einen Standard-Shop entsprechend anpassen, eventuell Zusatzmodule integrieren oder sich gleich einen individuellen Shop programmieren las-sen“, so Constance Möhwald.

Gründerbeispiel: upcload GmbH

Sebastian Schulze und Asaf Moses bieten Online-Körperver-messung für den Kleiderkauf an. Sie berichten von den Ups und Downs ihrer Start-up-Gründung.

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Aufwand nicht unterschätzenEine individuelle Lösung kann aber auch dann sinnvoll sein, wenn die Umsatz- und Kostenprognosen im Businessplan fundiert sind und die Zukunftspläne für das Unternehmen auf festen Füßen stehen. Allerdings kalkulieren viele Gründerin-nen und Gründer in ihrer Finanzplanung meist nur die Kosten für Investition oder auch Programmierung ein. Ein wirklich fundierter Businessplan muss dagegen auch den Aufwand für die laufende Betreuung berücksichtigen, so Constance Möhwald: „Ein Online-Shop muss praktisch rund um die Uhr betrieben werden.

Die Konkurrenz ist nur einen Klick entfernt, deshalb muss der Service einfach vom ersten Tag an stimmen. Das heißt, Kundenanfragen, Bestellungen oder Reklamationen müssen sofort bearbeitet werden. Hinzu kommen laufende Marke-tingaktivitäten wie Suchmaschinenoptimierung, Newsletter, Blogs oder die Platzierung von News in Social Media Platt-formen.

Den Aufwand dafür unterschätzen viele Gründer. Nicht selten muss dann früher als geplant ein Mitarbeiter eingestellt wer-den. Damit sind Kosten verbunden, die auf jeden Fall in die Finanzplanung gehören.“

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Mittelstand-Digital

» eKompetenz-Netzwerk - eBusiness-Lotsen in Deutschland

» Praxisbeispiel: Was macht einen Onlineshop erfolg-reich?

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Webseite und Online-Shop bekannt machen

Unternehmen, die sich mit ihrer Website bzw. ihrem Online-Shop im Internet präsentieren, stehen vor zwei Herausforderungen. Erstens: Website und/oder Online-Shop müssen im Internet gefunden werden. Zwei-

tens: Beide müssen so attraktiv und nutzerfreundlich sein, dass Kunden auf der Seite aktiv bleiben.

Bei der Suche nach Produkten, Dienstleistungen oder Un-ternehmen verlassen sich Kunden auf die Trefferlisten von Suchmaschinen wie Google, yahoo oder bing. Auch wenn Unternehmen darauf nur beschränkt Einfluss haben, müssen sie dennoch alles dran setzen, damit ihre Webseiten bzw. On-line-Shops idealerweise möglichst weit oben auf der ersten Suchergebnisseite erscheinen.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)„Eine Webseite muss einerseits für Nutzer bzw. Kunden inte-ressant sein und andererseits auch in Suchmaschinen gefun-den werden“, so André Rößler, Leiter des eBusiness-Lotsen Dresden beim Bildungswerk der Sächsischen Wirtschaft gGmbH: „Das heißt, man muss sein Unternehmen, seine Produkte und Leistungen nicht nur anschaulich beschreiben, sondern dabei auch die Suchbegriffe berücksichtigen, mit denen Kunden diese Produkte suchen. Diese Begriffe sollten in wichtigen Gestaltungselementen einer Webseite, wie zum Beispiel im Titel, in Überschriften oder Linktexten auftau-chen. Die richtigen Keywords zu finden und zu kombinieren, ist keine leichte Aufgabe.“

Mit welchen Suchbegriffen und Begriffskombinationen Inter-netnutzer auf Shopping-Tour gehen, lässt sich herausfinden. Bei der Recherche helfen Dienste wie etwa das Google-Key-words-Tool. Zudem sollten Unternehmer selbst das Kun-denverhalten auf der Webseite laufend analysieren. Welche Produkte werden häufig gesucht oder gekauft? An welcher Position erscheint meine Webseite je nach Suchbegriff? Nicht zu vergessen: Die Kundenwünsche und Suchwörter-Vorlieben ändern sich. Das bedeutet, die verwendeten Schlüsselbegriffe sollten laufend überprüft und angepasst werden.

WEBSEITE GESTALTENGestalten Sie Ihre Startseite klar, übersichtlich und informativ als „Schaufenster“:

» Platzieren Sie die Telefonnummer, Kontaktdaten und einen Link zum Kontaktformular gleich auf der Startseite.

» Platzieren Sie Wichtiges, wie z.B. die Öffnungs-zeiten gut sichtbar auf der Startseite bzw. rücken Sie es mit einem Banner in den Blickpunkt.

» Bieten Sie eine Übersicht Ihrer Leistungen/Produkte an.

» Stellen Sie Ihr Team und Ihre Räumlichkeiten vor, wenn möglich zusätzlich mit einem kleinen Video.

» Bieten Sie immer mehrere Kontaktmöglichkeiten an.

» Beachten Sie die Regeln der Suchmaschinenoptimierung.

In Anlehnung an:

» eBusiness-Lotse Oberschwaben-Ulm (Hrsg.): Das kleine Online-Marketing 1x1. Dezember 2012 (pdf, 2.5 MB)

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SuchmaschinenmarketingNeben der Suchmaschinenoptimierung können durch Such-maschinenmarketing zusätzliche Nutzer auf die Webseite gelotst werden. Dazu gehören zum Beispiel Google AdWords. André Rößler: „Das sind Anzeigen bei Google, die neben den Suchergebnissen auf der ersten Trefferseite eingeblendet werden und zum Suchbegriff des Nutzers passen. Für Online-Händler kann es sinnvoll sein, so genannte Suchphrasen wie zum Beispiel ‚Damen-Ledertasche, Marke XY, günstig kaufen‘ zu buchen.“ Das gibt es natürlich nicht umsonst. Die Kosten, so Rößler, liegen im Regelfall zwischen 20 und 50 Cent pro Klick. Bei Suchbegriffen mit viel Konkurrenz, wie zum Bei-spiel Versicherungen oder Tourismus, auch deutlich darüber.

Rat und TatJunge Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit einem Online-Shop an den Start gehen, können sich für eine erste Orientierung an einen der 38 eBusiness-Lotsen vor Ort wen-den.

» eBusiness-Lotsen in Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Mittelstand-Digital – IKT-Anwendungen in der Wirtschaft“

Online-Ratgeber: Website-Gestaltung

» Der „Online-Ratgeber ‚Website-Gestaltung‘“ hilft Unternehmern, sich über eine professionelle Websi-te-Gestaltung zu informieren.

Online-Ratgeber: Newsletterversand

» Dieser Online-Ratgeber hilft Unternehmern, sich über die Möglichkeiten eines professionellen News-letters in ihrem Unternehmen zu informieren.

Downloads

» eBusiness-Lotse Oberschwaben-Ulm (Hrsg.): Das kleine Online-Marketing 1x1. Dezember 2012 (pdf, 2.5 MB)

» eBusiness-Lotse Potsdam (Hrsg.): Pocket-Guide: 10 Tipps für die perfekte Unternehmenswebseite

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www.existenzgruender.de Seite 1

Online-Marketing für (Shop)-Gründer

Bei der Suche nach Produkten, Dienstleistungen oder Unternehmen verlassen sich Kunden auf die Trefferlisten vonSuchmaschinen. Auch wenn Unternehmen darauf nur beschränkt Einfluss haben, müssen Sie dennoch alles dran setzen,damit ihre Webseiten bzw. Online-Shops idealerweise möglichst weit oben auf der ersten Suchergebnisseite erscheinen.

VorbereitungZielgruppenanalyseWer ist meine Zielgruppe? Wie wird sie angesprochen? Welche Medien nutzt sie? Usw.

Konkurrenzanalyse Wer sind meine Konkurrenten? Alleinstellungsmerkmale? Inhalte und Darstellung auf Webseiten? Von wo wird auf die Seiten verlinkt?

Mein(e) Alleinstellungsmerkmal(e) Preis? Leistung? Qualität? Aussehen?

Keywordanalyse Welche Suchbegriffe und Suchbegriffkombinationen werden in Suchmaschinen für bestimmte Produkte benutzt (z.B. über Keyword Tools)? Auf welcher Position befindet sich meine Webseite in der Ergebnisliste?

UmsetzungStruktur und Gestaltung des Shops bzw. der Webseite Nutzerorientierte Navigation, leicht verständliche aussagekräftige Texte, Shop muss als Shop erkennbar sein.

Inhalte Keine Inhalte von anderen Seiten kopieren, Inhalte stetig erweitern, aktualisieren und mit Interaktionen versehen, z.B. mitNews, Hintergrundinformationen. Suchbegriffe mehrmals im Text verwenden.

Bilder, Musik, Videos Urheberrecht beachten. Mit Keywords im Titel- und Beschreibungstext versehen.

Vertrauensbildung Zertifikate und Kundenbewertungen veröffentlichen. Ansprechpartner mit Bild, Werbebotschaften begründen z.B. „beste Qualität“ durch Auszeichnungen, Zertifikate, Qualitätssiegel oder positive Kundenbewertungen.

Linkaufbau Partner/Freunde/Lieferanten um Verlinkung bitten.In Verzeichnisse eintragen (z.B. Branchenverzeichnisse, Produktverzeichnisse). Inhalte in Foren, News, Blogs einstellen undmit Link zur Seite in der Signatur.

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www.existenzgruender.de Seite 2

Kontinuierliche BetreuungAnalyse des Nutzerverhaltens Webtracking z.B. mittels Piwik:Welche Seiten werden aufgerufen? Wie oft? Wie lang? Wo erfolgen Ausstiege? Wo kommt die Zielgruppe her?

KonkurrenzanalyseWelche Seite(n) ist/sind auf den Ergebnisseiten von Suchmaschinen vor mir platziert?

Onsite-Optimierung Suchbegriffe auf der Webseite verwenden. Goldene Regel: möglichst nur 1-2 Keywords pro Seite optimieren bzw. für die wichtigsten Keywords jeweils eine eigene Seite.

Social Media Kanäle nutzen „Im Gespräch bleiben“ über Social Media, auf Neuigkeiten hinweisen und auf eigene Webseite verlinken.

Zusätzliche Marketing-MaßnahmenKundenbewertungenKundenbewertungen auf der Webseite oder in Bewertungsportalen einholen und im Quelltext als Rich Snippets (z.B. Sterne-Bewertung) einbauen.

Werbung In Suchmaschinen oder Social Media Portalen. Genaue Begriffskombinationen (2-4 Suchbegriffe) verwenden und immer wieder anpassen. Kosten beachten.

Quelle: André Rößler, eBusiness-Lotse Dresden, www.ebusiness-lotse-dresden.de

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Bezahlverfahren für Online-Shops

Viele Kunden lassen ihren Warenkorb an der virtuellen Kasse stehen und brechen den Einkauf ab. Der Grund hierfür ist: Sie finden nicht das von ihnen bevorzugte Bezahlverfahren. Wer einen Online-Shop

eröffnen möchte, sollte sich daher gut überlegen, welche(s) Bezahlverfahren er anbietet.

Wenn es ums Geld geht, möchten Kunden und Händler glei-chermaßen auf Nummer sicher gehen. Kunden zahlen daher am liebsten erst nach Erhalt der Ware. Händler bevorzugen dagegen Vorkasse, die bei Kunden besonders unbeliebt ist. Was also tun? „Jeder angehende Online-Händler muss bei der Wahl des Bezahlverfahrens zwischen Kosten, Risiken und Kundenakzeptanz abwägen. Wobei letzteres entscheidend ist“, so Holger Seidenschwarz vom eBusiness-Lotsen Ostbay-ern beim Competence Center E-Business von ibi research, einem An-Institut der Universität Regensburg. ibi research

kommt in einer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass knapp neun von zehn potenziellen Kunden den Kaufvorgang ab-brechen, wenn ausschließlich Vorkasse als Bezahlsystem angeboten wird. Und selbst wenn kein alternativer Anbieter verfügbar ist, verlassen immer noch mehr als die Hälfte den Shop.

Quelle: Stefan Weinfurtner, Dr. Georg Wittmann, Dr. Ernst Stahl, Michael Wittmann, Sabine Pur: Erfolgsfaktor Payment – Der Einfluss der Zahlungsverfahren auf Ihren Umsatz. 2. Auflage, Regensburg 2013

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Bevorzugte ZahlverfahrenHäufigkeit, mit der die folgenden Zahlungsverfahren genutzt würden, wenn sie alle vom Händler angeboten werden.

Auch wenn statistisch die meisten Kunden die Zahlung per Rechnung bevorzugen, lohnt sich bei der Auswahl des Be-zahlsystems ein Blick auf Geschlecht, Alter und Einkommen der Käufer. So stellt die Untersuchung von ibi research weiter fest, dass mehr Männer als Frauen Kreditkarte oder PayPal bevorzugen. Auch gut verdienende Männer und Frauen bezahlen eher per Kreditkarte, Personen mit niedrigerem Einkommen dagegen eher gegen Rechnung. Das gilt auch für Kunden, die noch wenig Erfahrung mit Online-Einkäufen haben. Die Bezahlung per Rechnung ist auch bei Kunden über 55 Jahren beliebt. Bei den 26-55-Jährigen ist dagegen eher die Zahlung per Kreditkarte gefragt. Kunden bis 25 Jahren bevorzugen SOFORT Überweisung und PayPal geht bei allen Altersgruppen. Und: „Wer mit Kunden aus dem Ausland ins Geschäft kommen möchte, muss in jedem Fall Zahlungen per Kreditkarte oder PayPal ermöglichen“, ergänzt Dr. Ernst Stahl, ebenfalls vom eBusiness-Lotsen Ostbayern.

Rat und Tat

Die regionalen eBusiness-Lotsen Deutschland des eKompe-tenz-Netzwerks für Unternehmen bieten kostenfreie Infor-mationsgespräche und Veranstaltungen zu Bezahlsystemen für Onlineshops an.

» eBusiness-Lotsen in Deutschland

SEPA KOMMT: CHECKLISTE

Zum 1. Februar 2014 wird der bargeldlose Zahlungsver-kehr in Europa vereinheitlicht sein. Dann gelten in 32 Ländern die Regeln der „Single Euro Payments Area“, kurz SEPA. Unternehmen müssen bis dahin technische Umstellungen vornehmen. Der eBusiness-Lotse Ostbay-ern bietet dazu eine Checkliste an.

» Zur Checkliste

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» eBusiness-Lotsen der Initiative Mittelstand Digital

ibi research an der Universität Nürnberg

» Leitfaden: Erfolgsfaktor Payment – Der Einfluss der Zahlungsverfahren auf Ihren Umsatz

» Der E-Commerce-Leitfaden

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www.existenzgruender.de Seite 1

Bezahlverfahren für Online-Shops: Vor- und Nachteile

Wer einen Online-Shop eröffnen möchte, sollte sich gut überlegen, welche(s) Bezahlverfahren er anbietet.Informieren Sie sich über die Vor- und Nachteile der gängigen Bezahlverfahren.

Vorkasse und DirektüberweisungsverfahrenPro

Zahlung vor Lieferung

Hoher Schutz vor Zahlungsausfällen

Geringe (direkte) Kosten

Contra

Sehr geringe Kundenakzeptanz

Risiko für den Kunden, dass die Ware nicht bzw. unvollständig oder fehlerhaft geliefert wird

Ggf. sehr umständlich für den Kunden

Nicht sinnvoll bei digitalen Gütern

Ggf. sind nicht alle Banken angeschlossen

Voraussetzung für Vorkasse

Kontoverbindung

Voraussetzungen für Direktüberweisungsverfahren:

Vereinbarung mit dem Anbieter des Direktüberweisungsverfahrens

Technische Direktanbindung an den Anbieter oder Anbindung an einen Payment Service Provider

Ggf.: Vereinbarung mit einem Akquirer (banknaher Dienstleister oder anderes Unternehmen) zur Akzeptanz

Ggf. zusätzliche Kosten

Vorkasse: Nein

Direktüberweisungsverfahren: Ja

Tipp: Direktüberweisungsverfahren funktionieren wie Vorkasse-Zahlungen, sind aber wesentlich schneller. Das Geld wirdsofort vom Kundenkonto abgebucht, so dass die Ware direkt danach versandt werden kann, da der Händler sicher seinkann, dass er sein Geld bekommt.

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www.existenzgruender.de Seite 2

Rechnung und LastschriftPro

Sehr hohe Kundenakzeptanz

Geringe (direkte) Kosten

Contra

Zahlung nach Lieferung

Geringer Schutz vor Zahlungsausfällen

Ggf. hohe Absicherungskosten

Bei Lastschrift: viele Kunden haben ggf. Bedenken, Kontodaten im Internet anzugeben

Zahlung nach Lieferung

Voraussetzung für Rechnung

Kontoverbindung

Voraussetzung für Lastschrift

Abschluss einer Inkasso-Vereinbarung mit einer Bank zum Einzug von Forderungen durch Lastschriften

Einzugsermächtigung des Kunden bzw. SEPA-Mandat

Ggf. zusätzliche Kosten

Nein, es sei denn Abwicklung über externen Dienstleister

Tipp: Insbesondere bei Waren, die sich leicht weiter verkaufen lassen wie beispielsweise hochwertige Elektronik, ist dieZahlung per Rechnung für den Shopbetreiber mit einem hohen Risiko verbunden.

Insgesamt lassen sich die Risiken, die für Händler mit der Rechnungszahlung verbunden sind, durch ein durchdachtesRisikomanagement verringern. Beispiele:

Kunden zahlen die ersten beiden Einkäufe per Lastschrift und erst ab dem dritten Einkauf per Rechnung.

Zahlung per Rechnung steht nur Kunden mit Rechnungs- und Lieferadresse in Deutschland zur Verfügung.

Vor allem bei größeren Bestellungen vorab die Bonität des Kunden prüfen (z.B. durch externe Dienstleister).

Ggf. einen Dienstleister beauftragen, der einen Kauf auf offene Rechnung absichert. Der Händler reicht seineRechnungen dort ein und erhält die Rechnungssumme, reduziert um einen Abschlag. Um das weitere Inkasso kümmertsich der Dienstleister.

Vorsicht vor typischen Betrugsmustern: Bestellt ein Kunde zum Beispiel drei Fernsehgeräte, telefonisch nachfragen,ob die Bestellung korrekt ist. Auch unterschiedliche Liefer- und Rechnungsadressen und Lieferungen an Packstationenkönnen Warnsignale sein. Vorsicht geboten ist auch dann, wenn zunächst zwei kleine Bestellungen korrekt bezahltwurden und dann eine große Bestellung folgt.

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E-Payment-VerfahrenPro

Speziell für den E-Commerce entwickelt

Teilweise mit Zahlungsgarantie

Teilweise international einsetzbar

Oft schnell und bequem

Contra

Teilweise noch geringe Kundenakzeptanz

In der Regel Registrierung seitens des Kunden notwendig

Ggf. zusätzliche Kosten

Ja

Tipp: E-Payment-Verfahren wurden speziell für Online-Shops entwickelt. In der Regel müssen sich Kunden bei einemAnbieter registrieren und ein Konto eröffnen.

Kreditkarten Pro

Hoher Schutz vor Zahlungsausfällen

Hohe Kundenakzeptanz

Schnell und bequem, sicher

Durch 3-D Secure Haftungsumkehr

International einsetzbar

Contra

Teilweise höhere Gebühren

3-D Secure bei Kunden nicht bekannt bzw. umständlich

Voraussetzung:

Vereinbarung der Akzeptanz von Kreditkartenzahlungen (Kreditkartenakzeptanzvertrag) mit einem Akquirer

Anbindung an einen Payment Service Provider zur technischen Abwicklung von Kreditkartenzahlungen

Ggf. zusätzliche Kosten

Ja

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www.existenzgruender.de Seite 4

Tipp: Die Bezahlung per Kreditkarte ist für beide Seiten ein sicheres Verfahren. Allerdings sind die Sicherheitsanforderungender Kreditkartengesellschaften sehr hoch. Online-Händler erhalten erst nach einer genauen Überprüfung einenKreditkartenakzeptanzvertrag von einem Akquirer. Überprüft werden u.a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB), die Geschäftsführung oder auch die Seriosität der Branche.

Anstatt direkt mit einem Akquirer kann auch ein Vertrag mit einem Payment Service Provider geschlossen werden.Sie übernehmen häufig sowohl die Rolle des Akquirers für die Kreditkartenakzeptanz als auch die des Dienstleisters,der die technische Anbindung und Zahlungsabwicklung für den Shop übernimmt. Auf Grund der Kosten solltenGründerinnen und Gründer aber überlegen, ob und in welchem Leistungsumfang sie die Dienste eines Payment Service Providers in Anspruch nehmen.

Quelle: Holger Seidenschwarz, Dr. Ernst Stahl, eBusiness-Lotsen Ostbayern,www.ebusiness-lotse-ostbayern.de

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Social Media als Marketinginstrument

Was halten andere Kunden von dem Produkt? Kann man sich auf die Leistungen des Unternehmens verlassen? Verbraucherinnen und Verbraucher nutzen Social-Media-Plattformen, um sich über ihre Erfahrungen mit Un-ternehmen, deren Produkten und Dienstleistungen auszutauschen. Mit Social-Media-Marketing haben junge

Unternehmerinnen und Unternehmer gute Möglichkeiten, um auf sich und ihre Produkte aufmerksam zu machen.

Obwohl bei Facebook oder auch Google+ die persönliche Kontaktpflege im Vordergrund steht, sind hier auch Unter-nehmen aktiv, die sich mit ihren (potenziellen) Kunden aus-tauschen. Darüber hinaus gibt es reine Business-Plattformen wie Xing oder LinkedIn, die der beruflichen Vernetzung oder auch Mitarbeitersuche dienen. Zu Social Media gehören aber auch Bewertungsplattformen, auf denen Verbraucher ihrer Meinung zu Produkten und Dienstleistungen freien Lauf lassen. Außerdem bieten Foren oder Frage-Antwort-Portale von und für Nutzer Hilfestellung im Alltag. Und nicht zuletzt hat sich der Videokanal YouTube zu einem Rundum-Informa-tionskanal entwickelt.

„Gründerinnen, Gründer können sich die digitale Mund-zu-Mund-Propaganda zunutze machen, indem sie sich in den verschiedenen Social-Media-Portalen zu Wort melden. Damit können sie die Bekanntheit ihres Unternehmens und ihrer Angebote steigern, auch wenn sich dies nicht immer sofort erkennbar in barer Münze auszahlt. Voraussetzung ist allerdings, dass sie etwas zu erzählen haben, was die Nutzer interessiert“, sagt Claudia Dukino, Leiterin des eBusiness-Lotsen Region Stuttgart am Fraunhofer-Institut für Arbeits-wirtschaft und Organisation IAO.

Gründe für Social-Media-AktivitätenEinstieg und vor allem die Pflege von Social Media erfordern Zeit. Eine knappe Ressource - vor allem für junge Unterneh-men ohne eigene Marketingabteilung. Eine Frage auf einer Facebook-Seite sollte zum Beispiel innerhalb von 24 Stun-den beantwortet werden, auch während der Betriebsferien. Ein Blog, der nicht in regelmäßigen Intervallen, zum Beispiel wöchentlich, einen neuen Beitrag anbietet, wird schnell langweilig. „Gründerinnen und Gründer sollten daher zu-nächst in ein oder zwei Kanäle langsam hineinwachsen und dabei Schritt für Schritt vorgehen,“ so Harriet Kasper vom Fraunhofer IAO und dort tätig im Bereich Electronic Busi-ness Services. Sie empfiehlt, gemeinsam mit ihrer Kollegin Claudia Dukino, beim Einstieg ins Social-Media-Marketing möglichst strategisch vorzugehen und bereits im Business-plan die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

Zeit: Wie viel Zeit steht pro Woche für die Betreuung von Social-Media-Auftritten zur Verfügung, ohne den Aufbau des Un-ternehmens zu vernachlässigen? Viele Gründerinnen und Gründer unterschätzen den Aufwand für ihre Social-Media-Aktivitäten. Es ist zwar nicht notwendig, täglich neue Inhalte einzustellen, aber seinen Social-Media-Auftritt muss man stets im Blick behalten und bei Anfragen prompt reagieren. Verteilt auf die Woche sollten junge Unternehmerinnen und Unternehmer mindestens drei Stunden einplanen. Klar ist: Je mehr Serviceleistungen über Social Media angeboten werden, desto größer der Aufwand. Hilfreich ist es, einen Redaktionsplan für die folgenden zwei bis drei Wochen zu erstellen und darin festzulegen, welche Themen über Social Media kommuniziert werden sollen.

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.: Einsatz von Social Media im Unternehmen, 2011 (pdf, 800 KB); An der Befragung nahmen 188 Unternehmensvertreter teil, 136 davon setzen Social Media ein.Strategisch planen

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Mediennutzung der Kunden: Wie intensiv nutzen potenzielle Kunden das Internet bzw. soziale Netzwerke? Welche Social-Media-Plattformen be-vorzugen sie? Auch wenn sich dabei herausstellt, dass die Kundenzielgruppe kein Interesse an Social Media hat, sollten Gründer das Thema im Blick behalten. „Kreative Lösungen können zu einem Alleinstellungsmerkmal führen, mit dem junge Unternehmen womöglich ganz neue Kundengruppen ansprechen“, so Harriet Kasper.

Informationsbedürfnis der Kunden: Was möchten potenzielle Kunden über das Unternehmen, das Angebot und die Branche wissen? Welchen besonderen Mehrwert sollen die Informationen den Kunden bieten? „Rei-ne Werbebotschaften sind nicht gefragt. Gerne gelesen wird dagegen persönliches oder auch, wie man mit Hilfe eines Pro-duktes ein Problem lösen kann“, so die Erfahrung von Claudia Dukino: „Verbraucher interessieren sich zum Beispiel dafür, was im Unternehmen passiert. Wenn die Geschäftseröffnung gemeinsam mit ersten Kunden gefeiert wurde, sollten die Fotos online gestellt werden. Die rechtliche Genehmigung dafür vorausgesetzt. Die Leute erkennen sich wieder und tei-len anderen mit, dass sie im Netz sind. Das zieht dann weitere Fans an.“

Lohnen sich Social-Media-Aktivitäten?

Unsere Social-Media-Aktivitäten haben sich bisher...

Quelle: Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.: Einsatz von Social Media im Unternehmen, 2011 (pdf, 800 KB); An der Befragung nahmen 188 Unternehmensvertreter teil, 136 davon setzen Social Media ein.

Konkurrenzanalyse:Wie sehen die Social-Media-Auftritte potenzieller Wettbe-werber aus? Wie sehen erfolgreiche Auftritte in der Branche aus? Wo tauschen sich potenzielle Kunden über welche The-men aus? „Hier können zum Beispiel Social-Media-Monito-ring-Tools Hinweise bieten. Auch hier gibt es eine Vielzahl an kostenlosen Angeboten von Google Alerts über SocialMen-tion und Netvibes bis hin zu HyperAlerts“, empfiehlt Harriet Kasper.

Mitarbeiter: Wie sehen die privaten Profile der Mitarbeiter aus? Erwähnen sie das Unternehmen auf ihren privaten Facebook-Seiten? Im Grunde ist jeder einzelne Mitarbeiter auch potenzieller Sprecher für das Unternehmen - bewusst oder unbewusst. Social-Media-Guidelines helfen dabei, Mitarbeiter über die Außendarstellung des Unternehmens zu informieren. Bei-spiele dafür liefern größere Unternehmen, die ihre Social-Media-Guidelines zumeist im Internet veröffentlichen und an denen sich auch kleine und mittlere Unternehmen orien-tieren können.

Klassische Kommunikationswege integ-rieren: Social-Media-Maßnahmen müssen mit klassischen Kommu-nikationsmitteln Hand in Hand gehen. Die Facebook-Adresse gehört in den gedruckten Prospekt oder auf das Werbeplakat. Das Social-Media-Profil muss einen Link auf die Unterneh-mens-Website enthalten. Dort wiederum sollte neben dem Kontaktformular ein Social-Media-Newsroom eingerichtet werden, der die Links zu den Unternehmens-Profilen auf Fa-cebook oder Google+ usw. aufführt. „Insgesamt“, so Claudia Dukino, „sollte das Ganze aus einem Guss sein. Das Unter-nehmensimage, das man sich auf der Internetseite gibt, sollte auch auf der Facebook-Seite oder anderen Social-Media-Plattformen wiederkehren.“

Rat und TatDie eBusiness-Lotsen des eKompetenz-Netzwerks bieten im Rahmen persönlicher Gespräche eine erste Orientierung beim Aufbau einer Social-Media-Strategie an und führen da-rüber hinaus Veranstaltungen zum Thema durch.

» eBusiness-Lotsen in Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN

eBusiness-Lotse Berlin TSB Innovationsagentur Berlin GmbH

» Leitfaden: Facebook für kleine Unternehmen und das Handwerk, Berlin 2013

Fraunhofer IAO

» Social Media Monitoring Tools. IT-Lösungen zur Beobachtung und Analyse unternehmensstrategisch relevanter Informationen im Internet. Stuttgart 2010

Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

» Einsatz von Social Media im Unternehmen, 2011 (pdf, 800 KB)

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Recht im Internet

Verbraucherinnen und Verbraucher bevorzugen Unternehmen, denen sie vertrauen können. Für gewerb-liche Betreiber von Webseiten und Online-Shops bedeutet das: Neben einem ansprechenden Design und interessanten Inhalten, müssen sie auch auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben achten. Damit

gewinnen sie nicht nur Kunden, sondern vermeiden auch teure Abmahnungen und Bußgelder.

Wir bieten Ihnen hier in aller Kürze einen Überblick über die wichtigsten Rechtsvorschriften für gewerbliche Betreiber von Internetseiten. Weitere Informationen enthält der Ratgeber „Rechtssichere Internetseiten“ (Download s.u.). Darüber hi-naus sollten angehende Online-Händler in jedem Fall den Weg zu einem Fachanwalt einschlagen, anstatt für Fehler teures Lehrgeld zu zahlen. Wichtig ist: Auf dem Laufenden zu bleiben. Beim Online-Recht kommt es immer wieder zu Änderungen. Vereinbaren Sie daher mit Ihrem Anwalt, dass er sie über Gesetzesänderungen informiert.

Informationspflichten auf InternetseitenGewerbliche Betreiber von Internetseiten finden wichtige In-formationspflichten im Telemediengesetz (TMG). Es legt zum Beispiel fest, dass gewerbliche Internetseiten ein Impressum („Anbieterkennzeichnung“) besitzen muss. Die Impressums-pflicht gilt übrigens auch für Social-Media-Seiten. Fehlt das Impressum oder sind die Angaben nicht vollständig, muss das Unternehmen mit kostenpflichtigen Abmahnungen rechnen.

Diese Angaben gehören in ein Impres-sum:

» Vollständiger Name und Anschrift des Unternehmens, des Vertretungsberechtigten und der Rechtsform.

» Postalische Anschrift, E-Mail-Adresse und ggf. Fax

» Registergericht und Registernummer (sofern das Un-ternehmen im Handelsregister o.a. eingetragen ist)

» Umsatzsteuer- oder Wirtschafts-Identi-fikationsnummer, falls vorhanden

» Name und Anschrift des inhaltlich Verantwortlichen, falls journalistisch-redaktionelle Inhalte vorgehalten werden

» Zuständige Aufsichtsbehörde, falls es sich um eine zulassungspflichtige Tätigkeit handelt

» Kammer, Berufsbezeichnung und be-rufsständische Regelungen

» Bei juristischen Personen auch Stamm- oder Grund-kapital, wenn noch nicht vollständig eingezahlt

Das Impressum muss mit maximal zwei Klicks von jeder Seite des Webauftritts aus erreichbar sein.

Online-ShopsInsbesondere für Betreiber von Online-Shops gilt die Impres-sumspflicht des Telemediengesetzes. Darüber hinaus müs-sen sie aber auch weitere gesetzliche Vorschriften wie das Bürgerliche Gesetzbuch, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Datenschutzrecht u.a. berücksichtigen. Übrigens gelten diese Regelungen unter Umständen auch für denjenigen, der „nur“ über eBay handelt. Dann nämlich, wenn er regelmäßig eine größere Zahl von Waren verkauft und damit zum Gewerbe-treibenden wird. Christian Heermeyer, Fachanwalt für ge-werblichen Rechtsschutz und IT-Recht aus Osnabrück, kennt die wichtigsten Fallstricke, über die Online-Händler immer wieder stolpern. Er hat die folgenden Punkte für das BMWi-eMagazin EXG zusammengestellt:

Button-Lösung Die Button-Lösung zeigt dem Verbraucher klar und deut-lich, dass seine Bestellung mit Kosten verbunden ist. Dies geschieht, indem er beim Bestellvorgang eine Schaltfläche (Button) anklicken muss, die eine Bezeichnung trägt, wie zum Beispiel: „Kostenpflichtig bestellen“, „Kaufen“, „Zahlungs-pflichtigen Vertrag abschließen“. Außerdem muss er vor der Bestellung klar, verständlich und hervorgehoben die folgen-den Informationen vorfinden:

» die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,

» den Gesamtpreis inklusive aller Steuern und Ab-gaben, zusätzlich anfallender Fracht-, Liefer- oder Zustellkosten sowie aller sonstigen Kosten,

» gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Ver-sandkosten sowie einen Hinweis auf mögliche weitere Steuern oder Kosten, die nicht über den Unternehmer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden,

» gegebenenfalls die Mindestdauer der Verpflichtun-gen, die der Verbraucher mit dem Vertrag eingeht.

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Widerrufs- oder RückgaberechtBeim Widerrufs- und Rückgaberecht hat der Verbraucher grundsätzlich die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen die Waren an den Unternehmer zurückzusenden. Für bestimmte Waren gibt es Ausnahmen, für die weder ein Widerrufs- noch ein Rückgaberecht bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Audio- und Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die Datenträger vom Verbraucher entsiegelt wurden. Der Kun-de sollte aber grundsätzlich die Möglichkeit haben, die ihm zugesandte Ware auszuprobieren. Das Widerrufs- oder Rück-gaberecht des Kunden darf keinesfalls eingeschränkt werden. Der Betreiber des Webshops muss den Kunden über sein Widerrufsrecht sowie Einzelheiten informieren. Hierfür gibt es gesetzliche Mustervorlagen. Unterlässt er dies, verlängert sich die Widerrufsfrist. Das heißt, der Kunde kann auch noch nach Ablauf von 14 Tagen auf unbestimmte Zeit die Ware zurückgeben.

Kennzeichnungspflichten für bestimmte ProdukteEine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gilt z. B. für Textilien, Lebensmittel, Kosmetik oder auch Elektrogeräte. Bei Kosme-tik oder Lebensmitteln kann die Verpflichtung zur Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums gegeben sein. Außerdem müssen Bestandteile und Zutaten angegeben werden.

Allgemeine GeschäftsbedingungenAuch im E-Business gilt bei jedem Geschäft das so genannte „Kleingedruckte“. Online-Händler sind aber nicht verpflich-tet Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Shopbetreiber können die gesetzlich vorgesehenen Informa-tionen auch auf andere Weise bereitstellen, z. B. in so genann-ten FAQ, also oft gestellten Fragen. Allerdings verbessern sie mit individuell erstellten AGB ihre Rechtsposition und ver-meiden u.U. Missverständnisse, die zwischen ihnen und den Kunden auftreten können. AGB müssen den gesetzlichen An-forderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechen. Von daher ist es sinnvoll, sie von einem Anwalt prüfen zu lassen. Auf keinen Fall sollten AGB von Anbietern anderer Online-Shops kopiert werden. Selbst bei großen Shopbetreibern sind diese nicht zwangsläufig richtig. Darüber hinaus kann es durch die Kopie zu einem Verstoß gegen das Urheberrecht kommen.

Artikel- und Produktbeschreibungen Wer fremde Inhalte von anderen Webseiten oder Prospekten, wie z. B. Produktabbildungen oder Artikelbeschreibungen ohne Genehmigung übernimmt, verstößt ganz klar gegen das Urheberrecht. Das gilt auch für Produktfotos, die der Herstel-ler auf seiner Internetseite veröffentlicht und von dem der Onlinehändler seine Waren bezieht.

PreisangabenFehlerhafte oder unvollständige Preisangaben werden häufig abgemahnt. Wichtig ist daher, den Preis inklusive aller Preis-bestandteile zu nennen, d. h. auch inklusive der Umsatzsteu-

er. Zusätzlich muss bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, auch der sogenannte „Grundpreis“ genannt werden. Grundpreis ist z. B. der Preis pro einem Kilogramm oder einem Liter.

Datenschutz Online-Händler, die personenbezogene Daten ihrer Kunden erheben, müssen diese ausführlich über Art, Umfang und Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung sowie über etwaige Widerspruchsrechte informieren. Wer die Daten zum Beispiel an Dritte weitergeben möchte, benötigt dafür die Einwilligung des Kunden. Die Zustimmung des Kunden ist auch erforderlich, wenn es um die Zusendung von Werbe-E-Mails außerhalb einer bestehenden Kundenbeziehung geht. Hier vergessen noch immer viele Unternehmer, die Einwilli-gung des E-Mail-Empfängers vor dem Versand einzuholen.

Eine Einwilligung ist nur dann nicht erforderlich, wenn

1. ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen E-Mail-Adresse erhalten hat,

2. der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für ei-gene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet,

3. der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und

4. der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Ver-wendung klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

TransportrisikoSofern die Ware, die der Kunde gekauft hat, auf dem Trans-portweg verloren geht oder beschädigt wird, trägt der On-line-Händler das Risiko. Im Zweifelsfall muss der Händler in den sauren Apfel beißen und dem Kunden nochmals die Ware zusenden. Dieses Risiko kann auch nicht zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Kunden abgewälzt werden. Eine solche Regelung wäre unwirksam.

WEITERE INFORMATIONEN

eBusiness-Lotse Saar c/o ZPT Saar e.V.

» Rechtssichere Internetseiten. So vermeiden Sie rechtliche Fallstricke beim Unternehmensauftritt im Internet und in sozialen Netzwerken, Saarbrücken 2013 (pdf, 3.7 MB)

Bundesministerium der Justiz

» Gesetze im Internet

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Von Anfang an: Daten sichern und schützen

Daten vor Missbrauch und Verlust schützen: Viele junge Unternehmerinnen und Unternehmer schieben das Thema IT-Sicherheit „auf die lange Bank“. Dabei unterschätzen sie meist die damit verbundenen Risiken.

Dass vor allem junge Unternehmer ihre Computer oder On-line-Shops nicht ausreichend schützen, erlebt Oliver Freitag, Leiter des eBusiness-Lotsen Mainfranken bei der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt, immer wieder. Die Folgen sind zum Teil gravierend: „In dem Fall können fremde unseriöse Unternehmen zum Beispiel auf Kundenda-ten zugreifen und für eigene Werbezwecke nutzen. Möglich ist auch, dass Betrüger die Daten mit den Kontoverbindungen von Kunden abgreifen. Neben diesem Missbrauch der Daten ist ihr Verlust das zweite große Risiko. Wer sich zum Beispiel einen Virus einfängt, der die Festplatte zerstört oder die Da-ten ändert, muss sehr viel Zeit und Geld investieren, um alle Daten wiederherzustellen.“ Kaum wiederherstellen lässt sich dagegen das Vertrauen der Kunden. Gerade für junge Un-ternehmen kann ein solcher Daten-GAU daher schnell zum unternehmerischen Aus führen.

Basisausstattung für GründerVirenschutz: Für die Startphase, solange sich das Unterneh-men noch im Aufbau befindet und die Datenmenge noch ver-gleichsweise klein ist, sind kostenfreie Antivirenprogramme in der Regel ausreichend. Oliver Freitag, der auch Sprecher des Clusters IT-Sicherheit beim eKompetenz-Netzwerk ist, empfiehlt daher in der Anfangsphase die am Markt gängigen kostenfreien IT-Sicherheitssoftwareprogramme einzusetzen: „Die bieten in verschiedenen Paketen modulartig einen ge-wissen Grundschutz. Wichtig ist nur, auf ein regelmäßiges Update zu achten, sonst bringt der beste Virenschutz nichts.“ Das gilt übrigens auch für diejenigen, die ihre ersten unter-nehmerischen Schritte als Powerseller bei Ebay oder anderen Marktplätzen beginnen. „Der Server der jeweiligen Markt-plätze ist zwar geschützt, aber für den Schutz der Verbindung nachhause und für seinen heimischen Computer muss der Händler selber sorgen.“ Nimmt die Datenmenge mit zuneh-mendem Unternehmenswachstum zu, ist der Umstieg auf kostenpflichtige Antivirenprogramme sinnvoll. Eine Alterna-tive zum eigenen Server ist das Outsourcing auf den Server eines Internetdienstanbieters. „Dort kann man einen Server inklusive aller Sicherheitseinstellungen mieten und seine Webseite und seinen Online-Shop laufen lassen“, empfiehlt der eBusiness-Lotse Mainfranken.

Datensicherung: Ein absolutes Muss ist die tägliche Daten-sicherung. Der Zeitaufwand dafür ist gering, denn eine ein-malige Einstellung in der Backup-Software reicht, um eine automatische tägliche Datensicherung in Gang zu setzen. Oliver Freitag: „Wer das noch professionalisieren will, kann

die Daten auf zwei Festplatten simultan speichern. Um die Daten auch vor Brand oder Diebstahl zu sichern, sollte sich eine der Festplatten entweder in einem anderen Gebäude befinden oder auf einem mobilen Datenträger, den man mit nach Hause nehmen kann.“

Für mobile Geräte wie Smartphones, Notebooks und Tablet-Computer gilt im Prinzip das gleiche wie für stationäre Rechner. „Im Mobilbereich kommen allerdings noch weitere Risiken hinzu“, ergänzt Bernd Heß, eBusiness-Lotse Pfalz: „Die Geräte können unterwegs verloren gehen oder gestoh-len werden. Die Daten sollten daher per Fernzugang gelöscht werden können, um einen Missbrauch zu vermeiden. Ein weiteres Risiko entsteht durch die Nutzung ungeschützter und unbekannter Netzwerke wie beispielsweise WLAN. Of-fene Netzwerke, die ohne Passwort benutzt werden können, sollten daher prinzipiell nicht genutzt werden. Und E-Mails in jedem Fall verschlüsselt werden.“

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Sicherheits-Check » Wie ist die externe Kommunikation (Internetzu-gang, Telearbeitsplätze, Fernwartung) abgesichert?

» Kennen Sie die vergebenen Zugriffsberech-tigungen auf Daten und Software?

» Ist im Unternehmen auf allen Arbeitsplätzen ein Viren-schutz vorhanden und wird dieser laufend aktualisiert? Werden relevante Sicherheitsupdates zeitnah installiert?

» Läuft die Datensicherung vollständig und ohne Fehler?

» Wird die Datenrücksicherung getestet?

» Versenden und empfangen Sie Da-ten nur entsprechend abgesichert?

» Sind Daten auf mobilen Geräten ge-gen fremden Zugriff geschützt?

» Sind vertrauliche Informationen auf mobi-len Datenträgern sicher geschützt?

» Ist ein ausreichender Passwort-schutz im Unternehmen etabliert?

» Sind die Systeme gegen Zugriff Drit-ter sowie Diebstahl gesichert?

Quelle: DATEV eG: Sicher im Netz. Leitfaden zum sicheren Um-gang mit IT für Unternehmen, 2012

WEBSEITEN-CHECK

Die Initiative-S bietet einen kostenfreien Sicherheits-Check für Webseiten an. Das Projekt wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Tech-nologie im Rahmen der Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“.

Sicherheitsbewusstsein entwickelnDoch selbst wenn alle technischen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt wurden, ist damit noch nicht jedes Risiko im Griff. „Denn“, so Oliver Freitag, „die größte Bedrohung für Exis-tenzgründer sitzt vor dem Bildschirm. Das ist vor allem der Fall, wenn versäumt wurde, die aktuellen Sicherheitseinstel-lungen im Betriebssystem einzurichten. Oder auf unsicheren Internetseiten gesurft wird. Oder alle möglichen Dateien und Programme heruntergeladen werden, ohne zu wissen, ob die Quelle seriös ist.“ Ähnliches gilt auch für den E-Mailverkehr. Absolut tabu sollte zum Beispiel das Öffnen von .exe-Dateien sein, die nicht aus einer bekanntermaßen sicheren Quelle kommen. Sie enthalten meist eine Schadsoftware. Die ist

nicht selten auch in E-Mails versteckt, die angeblich wichtige Informationen eines Kreditinstituts oder der Deutschen Post enthalten. Die private Nutzung des dienstlichen E-Mail-Ac-counts sollte auf jeden Fall untersagt werden, rät Bernd Heß: „Schon allein, um den Arbeitgeber nicht in die Verlegenheit zu bringen, bei einer Überprüfung der Mitarbeiteraccounts private Mails zu lesen – was eine Verletzung des Briefgeheim-nisses wäre.“

IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Kampagne für mehr IT-Sicherheit in Unternehmen der Task Force IT-Sicherheit in der Wirtschaft.

Auch bei Business-Apps für Smartphones beobachten die IT-Sicherheitsexperten eine zunehmende Verbreitung von Schadsoftware und empfehlen daher, nur Apps aus den of-fiziellen Stores mit Bewertungen oder zertifizierten Quellen (z.B. Trusted App Zertifikat für IPhones) zu verwenden.

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Die wichtige Rolle, die die IT-Sicherheit im Unternehmen spielen sollte, wird vor allem durch schriftlich fixierte Ver-haltensregeln betont. Sie werden idealerweise von allen Beschäftigen im Unternehmen unterschrieben. Entscheidend ist, dass jeder Mitarbeiter oder auch Praktikant, der Zugang zu den Computern des Unternehmens hat, in regelmäßigen Abständen immer wieder für das Thema IT-Sicherheit sensi-bilisiert wird. Das gilt auch für den Umgang mit Passwörtern. Denn selbst der schon fast sprichwörtliche Zettel am Monitor oder unter der Schreibauflage gehört immer noch zur „IT-Sorglos“-Kultur in vielen Unternehmen.

Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung, die die Kosten bei einem Da-tenverlust übernimmt, kann sinnvoll sein. Allerdings achten Versicherungsunternehmen sehr genau darauf, dass das Unternehmen für alle Sicherheitsmaßnahmen im Vorfeld ge-sorgt hat. Hat das Unternehmen einen aktuellen Virenschutz? Wurde ein regelmäßiger Backup durchgeführt? Wurden die Mitarbeiter geschult? Nur wenn diese und weitere Maßnah-men nachweislich durchgeführt wurden, sind Versicherungs-unternehmen in der Regel bereit, für den Schaden aufzukom-men.

TASK FORCE „IT-SICHERHEIT IN DER WIRTSCHAFT“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet mit der Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ den IT-Sicherheitsnavigator und weitere IT-Sicherheitstools an, um die Sicherheitskultur in kleinen und mittleren Unternehmen zu verbessern.

Rat und TatDie regionalen eBusiness-Lotsen des eKompetenz-Netzwerks für Unternehmen bieten kostenfreie Informationsgespräche und Veranstaltungen zum IT-Sicherheit an.

» eBusiness-Lotsen in Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» 10 Punkte für einen sicheren Umgang mit Unterneh-mensdaten im Internet

Task Force „IT-Sicherheit in der Wirtschaft

» www.it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

» IT-Grundschutz

DATEV eG

» Sicher im Netz. Leitfaden zum sicheren Umgang mit IT für Unternehmen (pdf, 2.4 MB)

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Lohnt sich: Daten standardisieren

Der elektronische Datenaustausch mit Lieferanten, Auftraggebern, Kunden und Behörden ist heutzutage eine Selbst-verständlichkeit. Nur: Je mehr Informationen ausgetauscht werden, desto unübersichtlicher wird die Datenflut. Um sie zu bändigen, haben sich einige Branchen daher auf bestimmte Standards beim Austausch ihrer Daten geeinigt.

Ob Bestellungen, Lieferscheine oder Produktbeschrei-bungen: Um eine möglichst reibungslose Kommunikation zwischen Unternehmen, Institutionen und der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, sollten alle Akteure idealerweise dieselbe Sprache sprechen. Im elektronischen Geschäftsver-kehr dienen E-Business-Standards als gemeinsame Sprache. Sie legen fest, welche Informationen übermittelt werden und wie sie auszusehen haben.

Stammdaten standardisierenE-Business-Standards verlangen von allen Beteiligten, ihre Stammdaten sorgfältig zu erfassen und aktuell zu halten. Dazu gehören Kunden-, Mitarbeiter- oder auch Produktda-ten. „Wer zum Beispiel mit Bau- oder Heimwerkermaterialien handeln möchte, weiß, dass es zahllose und unterschiedliche Typen von Schrauben gibt: aus unterschiedlichen Materialien, in verschiedenen Größen, mit verschiedenen Gewinden, für Holz, für Beton usw.“, sagt Markus Ermert vom Projektträ-ger beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Er betreut fachlich und administrativ die Initiative „eStan-dards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern“ im Rahmen des Förderschwerpunkts Mittelstand Digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. „Solche Produkteigenschaften werden durch E-Business-Standards wie zum Beispiel eCl@ss abgebildet. Der Vorteil ist, dass sich beim Wareneinkauf Produkte vergleichen lassen und sich da-mit Zeit sparen lässt“, ergänzt Ermert.

E-Business-Standards: in einigen Bran-chen ein „Muss“Vor allem aus dem produzierenden Gewerbe, dem Handel und zum Teil der Dienstleistungsbranche sind E-Business-Stan-dards nicht mehr wegzudenken. Wer in einer dieser Branchen gründet, sollte gar nicht erst damit anfangen, Materialien oder Waren in eigenen Excel-Tabellen oder Datenbanken zu erfassen, empfiehlt Markus Ermert. „Unternehmensgründer müssen wissen, ob und welche E-Business-Standards in der jeweiligen Branche genutzt werden. Wer beispielsweise ein Unternehmen im Bereich Automobilzulieferung gründen möchte, hat mit Großkunden mit entsprechender Markt-macht zu tun. Sie bestimmen, wie und auf welchem Weg ihre Zulieferer mit ihnen kommunizieren. Auch die großen Handelskonzerne wickeln die meisten Geschäftsprozesse nur noch elektronisch auf Basis eigener oder offener Standards

ab. Wenn man im Einzelhandel gründet, sollte man diese Standards kennen und sich darauf einstellen.“

Noch ist es so, dass jeder der großen Player mit eigenen Datenformaten arbeitet. Das wird sich in Zukunft ändern, hofft Markus Ermert: „Wir setzen uns dafür ein, dass in den verschiedenen Branchen jeweils allgemeingültige Standards eingeführt werden, so dass alle Marktteilnehmer mit nur ei-nem Datenformat zu arbeiten brauchen. Bislang ist das aber leider noch eine Vision.“ Gründerinnen und Gründer sollten sich daher im Rahmen ihrer Vorbereitungen informieren, mit welchen Standards ihre zukünftigen Lieferanten und/oder Kunden arbeiten.

Zeit und Geld sparenAuch wenn die Einführung einer IT, die auf E-Standards ba-siert, für junge Unternehmen zunächst mit einem gewissen zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden ist: Es lohnt sich. Denn standardisierte Daten sind die Voraussetzung dafür, dass Geschäftsprozesse innerhalb und außerhalb des Unternehmens schnell und einfach ablaufen können. Un-ternehmen sparen letztlich damit nicht nur Kosten, sondern haben Wettbewerbsvorteile durch schnellere Abläufe.

Dabei kommen Softwareanwendungen zum Einsatz, die alle Daten für den Ein- und Verkauf von Waren, die Rechnungs-stellung, die Koordination von Aufträgen oder auch für die Meldepflichten gegenüber Behörden zentral auf dem Server des Unternehmens verwalten und bei Bedarf automatisch an den Server des Geschäftspartners weiterleiten. „Unterneh-men können sich sehr viel Arbeit und Ärger sparen, indem sie zum Beispiel mit Lieferanten Bestellungen, Rechnungen oder auch Reklamationen automatisch austauschen können“, so Markus Ermert.

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An Geschäftsprozesse denkenDas Angebot an Anwendungssoftware ist vielfältig und reicht von einfachen Warenwirtschaftsystemen für den Einzelhan-del bis hin zu Enterprise-Resourced-Planning-(ERP)-Sys-temen, die alle unternehmerischen Ressourcen wie Kapital, Betriebsmittel oder Personal effizient steuern. „Ein junges Unternehmen, das noch dabei ist, sich einen Kundenstamm aufzubauen, benötigt aber sicher noch nicht das ‚volle Pro-gramm‘. Allerdings sollte ein Gründer idealerweise bereits in der Businessplanphase eine Blaupause dazu erarbeiten, wie die elektronische Abwicklung einzelner Geschäftsprozesse aussehen kann, wenn das Unternehmen wächst“, rät Markus Ermert. Er erlebt immer wieder, dass junge Unternehmen viel Lehrgeld zahlen, weil sie sich bei der Anschaffung der Software verschätzt haben. „Viele investieren einige Tausend Euro, installieren die Software - und kommen nicht weiter. Die wichtigste Voraussetzung ist, sich im Vorfeld genau zu überlegen, wie einzelnen Geschäftsprozesse im Unterneh-men aussehen: Wer löst zum Beispiel einen Bestellprozess aus? Wer zeichnet ihn mit? Wer zahlt die Rechnung? Und wer bekommt dann tatsächlich über das ERP-System sowohl die Berechtigung als auch die Nachricht, wann was zu tun ist? Diese Gedanken machen sich viele Unternehmer vorher nicht.“

Rat und TatErste Anlaufstelle zum Thema E-Business für Gründerinnen und Gründer sind die eBusiness-Lotsen des eKompetenz-Netzwerks für Unternehmen. Sie vermitteln Ratsuchenden das notwendige Basiswissen und weisen den Weg zu weiter-führende Ratgebern in der Region.

» eBusiness-Lotsen in Deutschland

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Mittelstand Digital

Die Förderinitiative „eStandards: Geschäftsprozesse standardisieren, Erfolg sichern – eStandards in digitalen Geschäftsprozessen helfen kleinen und mittleren Un-ternehmen“ unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

» Förderinitiative „eStandards“

Branchenübliche eStandards

Informationen dazu, welche Software in welcher Bran-che üblich ist und welche für unternehmerische Einstei-ger sinnvoll ist, erfahren Gründerinnen und Gründer in der Regel bei ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.

» Deutscher Industrie- und Handelskammertag

» Zentralverband des Deutschen Handwerks

PROZEUS eBusiness-Portal für den Mittelstand

Das Projekt wurde bis 2012 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie gefördert und wird seitdem vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH selbständig fortgeführt.

» www.prozeus.de

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Aktuelle Meldungen

10 Punkte für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im InternetIm Rahmen der BMWi-Task Force „IT-Sicherheit in der Wirt-schaft“ wurde in Zusammenarbeit mit IT-Sicherheitsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung ein „Zehn-Punkte-Papier“ erstellt. Es enthält Handlungsempfehlungen für einen sicheren Umgang mit Unternehmensdaten im Internet. Das Papier soll angesichts der aktuellen Debatte um nachrichtendienstliche Aktivitäten und der daraus re-sultierenden Verunsicherung dazu beitragen, das Vertrauen insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen in IKT-Systeme zu stärken und sie dazu animieren, ihr Sicher-heitsniveau zu verbessern.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» 10 Punkte für einen sicheren Umgang mit Unterneh-mensdaten im Internet

Stationäre Händler mit eigenen Online-Shops

Rund jeder Dritte stationäre Händler ist im Internet mit ei-nem eigenen Online-Shop präsent. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Institutes für Handelsforschung (IFH) im Rah-men des HDE-Handelskonjunkturindexes HANDELSkix. Im-mer mehr Handelsunternehmen erkennen die zusätzlichen Chancen, die ihnen der Online-Handel bietet und springen auf den Trend zum Multichannel-Handel auf. Die Händler selbst erhoffen sich der Umfrage nach vor allem zusätzliche Einnahmen und den Ausgleich von Einbußen im stationären Geschäft. Aber auch eine bessere Kundenbindung und die Erhöhung der eigenen Reichweite durch das Internet spielen eine Rolle.

WEITERE INFORMATIONEN

BMWi-Existenzgründungsportal

» Stationäre Händler mit eigenen Online-Shops

Mehr Qualität bei der öffentlichen Verga-be von DienstleistungenDas Bundeskabinett hat die Änderung der Vergabeverord-nung beschlossen. Damit können künftig bei bestimmten Vergaben im Dienstleistungssektor Kriterien wie die Organi-sation, Qualifikation und Erfahrung des mit der Erbringung der Dienstleistung eingesetzten Personals herangezogen werden. Die Änderung erlaubt es, in Zukunft insbesondere bei der Vergabe von Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie von Arbeitsmarktdienstleistungen diese personenbe-zogenen Kriterien stärker zu berücksichtigen.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Mehr Qualität bei der öffentlichen Vergabe von Dienstleistungen - Kabinett beschließt Änderung des Vergaberechts

Markt für Energiedienstleistungen hat gute Zukunftsperspektiven

Die Studie basiert auf Erhebungen zu den Teilmärkten Energieberatung/Energieaudits, Energiemanagement sowie Energie-Contracting. Sie zeigt für alle betrachteten Teil-märkte erhebliche Wachstumspotenziale. Die Studie wurde von der Prognos AG, dem IFEU-Institut und der Hochschule Ruhr-West im Auftrag der im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) erstellt.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Markt für Energiedienstleistungen hat gute Zu-kunftsperspektiven

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Grünes Licht aus Brüssel für Hochwasser-Soforthilfen des BundesDie EU-Kommission hat die Soforthilfen des Bundesministe-riums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) für hochwas-sergeschädigte gewerbliche Unternehmen und Freie Berufe genehmigt.

Der Bund beteiligt sich an den Soforthilfen der Länder für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe mit einem Betrag in Höhe von 209 Millionen Euro. Im Rahmen des sog. 10-Punkte-Programms des BMWi werden u. a. Kreditprogramme der KfW für hochwasserge-schädigte Unternehmen geöffnet, für ausgewählte KfW-Pro-gramme die Zinsen verbilligt und auch Betriebsmittelkredite einbezogen; Zins und Tilgung für laufende KfW-Kredite kön-nen auf Antrag der Hausbanken vorübergehend gestundet werden. Bürgschaftsbanken können bis zu 90-prozentige Bürgschaften gegenüber Hausbanken übernehmen, die ei-nem von der Flut geschädigten Unternehmen einen Kredit gewähren. Daneben hat die Europäische Kommission auch genehmigt, dass der Bund bei Kurzarbeit in von Hochwasser betroffenen Unternehmen die Sozialversicherungsbeiträge übernimmt.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Grünes Licht aus Brüssel für Hochwasser-Soforthilfen des Bundes

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Veranstaltungen

Branchenpreis „Kultur- und Kreativpilo-ten Deutschland“Ausgezeichnet wurden Start-ups, die sich durch außer-gewöhnliche Geschäftsideen und besonderen Unterneh-mergeist im Kreativbereich hervorheben. Die 32 Gewinner wurden von der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung am 24. Juli 2013 prämiert. Mit dem Titel „Kultur- und Kreativpiloten Deutschland 2013“ erhalten die Preisträger die Möglichkeit, sich mit Branchenkennern auszu-tauschen und in Workshops unternehmerisch zu qualifizieren.

WEITERE INFORMATIONEN

Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesre-gierung

» Rückblick: Titelverleihung „Kultur- und Kreativpilo-ten Deutschland 2013“

Neue Bewerbungsrunde für den German Silicon Valley Accelerator (GSVA)Das GSVA-Programm richtet sich an junge Unternehme-rinnen und Unternehmer, die bereits in der frühen Un-ternehmensphase den internationalen Geschäftsaufbau beschleunigen wollen. Die Start-ups werden von einer Exper-tenkommission ausgewählt und nach einer Pitching-Runde für drei Monate – und bei besonderer Eignung für sechs Mo-nate – vom US-Markt mit seiner spannenden Gründer- und Investorenszene profitieren. Das begleitende Coaching- und Mentoringprogramm wird durch Serial Entrepreneurs und Experten durchgeführt und ist auf das jeweilige Geschäfts-modell abgestimmt.

Bewerbungsschluss für eine Teilnahme ist der 31. August 2013. Erstmals sind auch Clean-Tech-Unternehmen einge-laden, an dem Programm teilzunehmen. Die derzeitige Aus-schreibung ermöglicht einen Aufenthalt im Silicon Valley in der ersten Jahreshälfte 2014.

WEITERE INFORMATIONEN

» German Silicon Valley Accelerator (GSVA)

Roadshow zum Projekt „Tourismuspers-pektiven in ländlichen Räumen“EEine bundesweite Roadshow in ländlichen Regionen soll das Bewusstsein für die Potenziale und Erfordernisse für Touris-musperspektiven in ländlichen Räumen steigern. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und unter Trägerschaft des Deutschen ReiseVerbands (DRV) wurden mit einer Vielzahl Experten und Praktikern bis Januar 2013 die „Tourismusperspektiven in ländlichen Räu-men“ erarbeitet. Die Ergebnisse liegen als Handlungsleitfa-den und Kurzreports zu zehn wichtigen Handlungsfeldern vor. Diese stehen im Mittelpunkt der Roadshow. Darüber hinaus sollen regionale Handlungsansätze bis hin zu einer maßgeschneiderten Agenda gemeinsam mit den Akteuren vor Ort erarbeitet werden.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutscher ReiseVerband

» Die Roadshow im Überblick (pdf, 171 kB)

„Pioniergeist“-Gründerpreis Rheinland-PfalzGründerinnen und Gründer, die mit ihrem Unternehmen in Rheinland-Pfalz im laufenden Jahr starten möchten oder in den Jahren 2012/2013 bereits ein Unternehmen gegründet haben, können am landesweiten Wettbewerb „Pioniergeist 2013“ teilnehmen. Mit insgesamt 30.000 Euro werden Erfolg versprechende Gründungskonzepte in Rheinland-Pfalz prä-miert. Der Wettbewerb wird von den rheinland-pfälzischen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem SWR Fernsehen, der rheinland-pfälzischen Landesregierung sowie der Investi-tions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) durchgeführt. Bewerbungsschluss ist der 1. September 2013.

WEITERE INFORMATIONEN

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

» Pioniergeist 2013

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GRÜNDERPREIS NRW 2013Bis zum 4. September 2013 können sich Gründerinnen und Gründer aus allen Branchen für den GRÜNDERPREIS NRW 2013 bewerben. Die Auszeichnung, die das Wirtschaftsmi-nisterium Nordrhein-Westfalen (NRW) gemeinsam mit der NRW.BANK vergibt, ist mit Preisgeldern in Höhe von 8.000 Euro ausgestattet. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Gründung zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. De-zember 2011 in Nordrhein-Westfalen erfolgte, das Unterneh-men nicht mehr als 50 Beschäftigte hat und der Jahresumsatz höchstens zehn Millionen Euro beträgt.

WEITERE INFORMATIONEN

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittel-stand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

» GRÜNDERPREIS NRW 2013

Rheinland-Pfalz: Wettbewerb „impuls“ gestartetDer Wettbewerb der Investitions- und Strukturbank Rhein-land-Pfalz (ISB) und der Business Angels Rheinland-Pfalz e.V. richtet sich an Studierende und wissenschaftlichen Nach-wuchs von Hochschulen in Rheinland-Pfalz, die mit einer innovativen Idee eine Unternehmensgründung planen. Ne-ben vielen attraktiven Vorteilen erhalten die Teilnehmer mit den besten Ideen ein zweckgebundenes Preisgeld von bis zu 2.500 Euro. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2013.

WEITERE INFORMATIONEN

» Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

EU schreibt „Women Innovators Prize 2014“ ausDie Europäische Union schreibt einen Wissenschaftspreis für Unternehmerinnen aus. Sie zeichnet damit Frauen aus, die ein Unternehmen (mit-)gegründet haben und ein EU-gefördertes Forschungs- bzw. Innovationsprojekt durchgeführt haben. Insgesamt stehen Preisgelder in Höhe von 100.000 Euro, 50.000 Euro und 25.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungs-schluss ist der 15. Oktober 2013.

WEITERE INFORMATIONEN

Europäische Kommission

» European Union Women Innovators Prize 2014

BMWi beteiligt sich an der deGUT in Ber-lin

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) beteiligt sich vom 25.-26. Oktober 2013 an den Deut-schen Gründer- und Unternehmertagen deGUT. Auf dem Gemeinschaftsstand werden die umfangreichen Informa-tions- und Serviceangebote des BMWi für Gründerinnen und Gründer vorgestellt.

Besucherinnen und Besucher erhalten alle Publikationen des BMWi zur Existenzgründung und Unternehmensführung. Auf dem BMWi-Stand werden zudem weitere Serviceangebote wie das Existenzgründungsportal, die Förderdatenbank des Bundes sowie die Angebote der Mitaussteller präsentiert. Im Forum „Existenzgründung“ finden zahlreiche Vorträge, Gespräche und Diskussionsrunden zur Existenzgründungsfi-nanzierung, Vorbereitung von Businessplänen, zur persönli-che Absicherung usw. statt.

WEITERE INFORMATIONEN

» Deutsche Gründer- und Unternehmertage 2013

BMWi auf der Ignition 2013 in MainzGründerinnen und Gründer aus dem Rhein-Main-Gebiet kön-nen am 26. Oktober 2013 mit kompetenten Ansprechpartnern ins Gespräch kommen, um sich auf ihren Unternehmensstart vorzubereiten. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird vor Ort über seine Serviceangebote informieren.

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» Ignition 2013

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BMWi stellt Serviceangebote auf der EXISTENZ 2013 in München vorDer Münchener Gründertag findet am 16. November 2013 statt. In den über 100 Fachvorträgen und an den mehr als 60 Fachinformationsständen erhalten Gründerinnen und Grün-der ihr unternehmerisches Rüstzeug. Auch das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Technologie wird seine Servicean-gebote für Gründerinnen und Gründer vor Ort präsentieren.

WEITERE INFORMATIONEN

» Industrie- und Handelskammer München

Fotowettbewerb der Gründerwoche Deutschland 2013 gestartetJunge Menschen mit guten Ideen können bis zum 27. Sep-tember 2013 ihre Kreativität im Rahmen des bundesweiten Fotowettbewerbs ENTREPRENEURSHIP IN PICTURES der Gründerwoche Deutschland 2013 unter Beweis stellen und einem breiten Publikum präsentieren. Alle in Deutschland lebenden 14 bis 24-Jährigen sind dazu eingeladen, ihr bestes Foto zu einem von vier vorgegebenen Themen einzusenden. Die drei Gewinner dürfen sich über Einkaufsgutscheine im Wert von 250 Euro bis 1.000 Euro freuen. Die Auszeichnung erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Die prämierten Fotos sowie weitere ausgewähl-te Bilder werden auf www.gruenderwoche.de präsentiert.

Mit der Gründerwoche Deutschland bietet das Bundesminis-terium für Wirtschaft und Technologie vom 18.-24. Novem-ber 2013 zusätzliche Impulse für eine neue Gründungskultur. Dazu werden während der bundesweiten Aktionswoche, die übrigens im Rahmen der Global Entrepreneurship Week stattfindet, Workshops, Planspiele, Wettbewerbe und weitere Veranstaltungen von den vielen Partnern der Gründerwoche angeboten. Die Termine und Informationen zu den überwie-gend kostenlosen Veranstaltungen finden Interessierte im Veranstaltungskalender der Gründerwoche.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Gründerwoche Deutschland - Fotowettbewerb

» Gründerwoche Deutschland - Veranstaltungskalen-der

Gründerwettbewerb – IKT InnovativMit dem „Gründerwettbewerb – IKT Innovativ“ prämiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) innovative Unternehmensgründungen im Bereich der Infor-mations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Ziel ist es, junge Unternehmen bei der Realisierung innovativer Ge-schäftsideen zu unterstützen. Der Gründerwettbewerb ist of-fen für alle innovativen Geschäftsideen, die auf IKT-basierten Produkten und Dienstleistungen beruhen.

In jeder Wettbewerbsrunde werden bis zu sechs Gründungs-ideen mit einem Hauptpreis von jeweils 30.000 Euro ausge-zeichnet. Darüber hinaus werden in jeder Wettbewerbsrunde bis zu fünfzehn weitere Gründungsideen mit Geldpreisen von jeweils 6.000 Euro ausgezeichnet. Alle Preisträger er-halten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmtes umfangreiches Coaching- und Qualifizierungsprogramm. Bewerbungsschluss ist der 30. November 2013.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Willkommen beim Gründerwettbewerb – IKT Inno-vativ

Deutsch-Französischer Wirtschaftspreis 2013Der Deutsch-Französische Wirtschaftspreis unter der Schirm-herrschaft des deutschen und des französischen Wirtschafts-ministers wird alle zwei Jahre an Personen, Unternehmen oder Institutionen verliehen, die sich in besonderer Weise um die deutsch-französischen Wirtschaftsbeziehungen verdient gemacht haben.

Bislang wurde diese Auszeichnung in vier Kategorien verge-ben: „Umwelt“, „Innovation und neue Technologien“, „Per-sonalmanagement“ und „industrielle Kooperationen“. 2013 wird der Preis erstmals auch in der Kategorie „Medien und Kulturwirtschaft“ verliehen und zeichnet deutsch-französi-sche „best practices“ in den Branchen Musikindustrie, Ver-lagswesen, Filmindustrie, Rundfunk, Design, Digitalmedien, Mode und Kunstmarkt aus. Bewerbungsschluss ist am 30. August 2013.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer

» Deutsch-Französischer Wirtschaftspreis 2013

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Print- und Online-Tipps

Chefinnen im HandwerkDer Frauenanteil im Handwerk steigt kontinuierlich an – auch in der Unternehmensgründung und -übernahme. Dennoch sind Frauen als Chefinnen im Handwerk nach wie vor un-terrepräsentiert. Die Broschüre der bundesweiten gründe-rinnenagentur (bga) liefert angehenden Chefinnen Tipps zur Selbständigkeit im Handwerk und dient Auszubildenden, Gesellinnen und Meisterinnen als Leitfaden für ihren Weg in Führungspositionen. Die Broschüre bietet neben Zahlen und Fakten zum Handwerk sowie konkreten Ratschlägen für den Gründungsprozess Einblicke in die Berufsrealität: Chefinnen berichten über ihre Gründungsmotivation, den Auf- und Aus-bau ihrer Unternehmen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

WEITERE INFORMATIONEN

bundesweite gründerinnenagentur (bga)

» Chefinnen im Handwerk (pdf, 1.1 MB)

» Bestelladresse: [email protected]

Touring Artists - Die Mobilität von Kunst- und Kreativschaffenden fördernIm Ausland arbeiten, ausstellen oder auftreten gehörte schon immer zur künstlerischen Praxis. Der internationale Austausch ist in Zeiten der Globalisierung noch wichtiger geworden. Das aktuelle Top-Thema der Initiative Kultur und Kreativwirtschaft befasst sich mit dem Thema Künstlermobi-lität und stellt Informationsangebote und -tools für „touring artists“ vor.

WEITERE INFORMATIONEN

Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesre-gierung

» Touring Artists - Die Mobilität von Kunst- und Krea-tivschaffenden fördern

Evaluation der nexxt-change-Unterneh-mensnachfolgebörse

Die Unternehmensnachfolgebörse www.nexxt-change.org bringt erfahrene Unternehmer und potenzielle Nachfolger zusammen. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für einen erfolgreichen Nachfolgeprozess. So lautet das zusam-menfassende Ergebnis des Evaluationsberichts der Rambøll Management Consulting GmbH, die im Auftrag des Bundes-ministeriums für Wirtschaft und Technologie und mit finan-zieller Unterstützung der KfW Bankengruppe die Effizienz, Effektivität und Nutzerfreundlichkeit des Internetportals analysierte. Rund 70 Prozent der erfolgreichen Unterneh-mens-Übergeber und -Übernehmer sind der Meinung, dass sie nur mittels nexxt-change einen passenden Nachfolger bzw. ein Unternehmen zur Fortführung finden konnten.

WEITERE INFORMATIONEN

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

» Staatssekretär Burgbacher: Erfolgreiche Unterneh-mensnachfolge sichert Arbeitsplätze und Know-how

Unternehmensbörse

» www.nexxt-change.org

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DIHK legt Sonderauswertung Finanzie-rungszugang vorDie Beschaffung von Fremdkapital ist für die Betriebe hierzu-lande derzeit kaum ein Problem; die Finanzierungsbedingun-gen sind laut einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) gut. Dass dennoch eher wenige Kredite vergeben werden, liegt demnach an der aktuellen Investitionszurückhaltung. Die „Sonderauswertung Finan-zierungszugang“ basiert auf der DIHK-Konjunkturumfrage Frühsommer und damit auf knapp 22.000 Unternehmensant-worten.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

» Den meisten Betrieben stehen momentan alle Wege offen

Leitfaden „Abgrenzung zum Handwerk“„Leitfaden Abgrenzung - Handwerk | Industrie | Handel | Dienstleistungen“ heißt das überarbeitete Nachschlagewerk des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), und des Deutschen Handwerkskammertages. Es hilft Exis-tenzgründern und Gewerbetreibenden, aber auch Ordnungs- und Gewerbeämtern, Rechtsanwälten oder Notaren bei der Einordnung von Tätigkeiten. Die Publikation erläutert ver-schiedene Aspekte des Handwerksrechts und listet die viel-fältigen Tätigkeiten von A bis Z auf und ordnet sie entweder dem Handwerk oder der Industrie zu.

WEITERE INFORMATIONEN

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

» Leitfaden „Abgrenzung zum Handwerk“ aktualisiert

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BMWi-Expertenforum

Als Existenzgründerin und Existenzgründer hat man täglich mit neuen Fragen zu tun. Hilfestellung und Orientierung bietet hier das BMWi-Expertenforum. Die Expertinnen und Experten beantworten Ihre Frage und weisen Ihnen den wei-teren Gründungsweg. In unserem eMagazin stellen wir Ihnen jeweils einen der über 40 Experten vor.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantworten Fragen zum neuen Investitionszuschuss Wagniskapital.

Das BAFA nimmt die Anträge für den Investitionszuschuss Wagniskapital entgegen. Dessen Ziel ist es, die Finanzie-rungsbedingungen junger, innovativer Unternehmen zu verbessern Im Rahmen der Antragstellung wird dem jungen Unternehmen die Förderfähigkeit für den Investitionszu-schuss Wagniskapital bescheinigt. Diese Bescheinigung kann zusammen mit Informationen über den Investitionszuschuss Wagniskapital für die Akquise von Investoren eingesetzt wer-den. Damit vergrößern sich die Chancen für das Unterneh-men, eine Finanzierung über Wagniskapital zu erhalten.

Für den Investor wird das Risiko einer Kapitalbeteiligung durch den Investitionszuschuss Wagniskapital verringert. Der Investor bekommt 20 Prozent der Summe zurückerstattet, mit der er sich an einem jungen innovativen Unternehmen beteiligt. Seine Gesellschaftsanteile dagegen verbleiben kom-plett bei ihm. Verkauft der Investor nach einer Mindesthal-tedauer von drei Jahren seine Anteile, muss er den Zuschuss nicht zurückzahlen.

Im BMWi-Expertenforum beantwortet das BAFA Fragen:

» zur Antragstellung des Investitions-zuschusses Wagniskapital

» zu den Voraussetzungen des Zuschusses für Start-ups

» zu den Voraussetzungen des Zuschusses für Investoren

Wir stellen Ihnen hier einige FAQs vor, die das BAFA bereits auf seiner Webseite veröffentlicht hat. Wenn Sie Fragen zum Investitionszuschuss Wagniskapital haben, nutzen Sie bitte das BMWi-Expertenforum

Wie ist der Ablauf des Antragsverfahrens des För-derprogramms „Investitionszuschuss Wagniska-pital“?

» Wenn das Unternehmen bereits be-steht, stellt dieses im ersten Schritt den An-trag auf Feststellung der Förderfähigkeit.

» Anschließend stellt der Investor den Antrag auf

Bewilligung des Investitionszuschusses.

» Nun kann der Gesellschaftsvertrag/Betei-ligungsvertrag geschlossen werden.

» Soweit für beide Anträge ein positiver Bescheid er-gangen ist, kann der Investor nach erfolgter Investi-tion die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

» Sofern sich der Investor am Gründungsvorha-ben eines Unternehmens beteiligt, stellt dieser den Antrag zeitlich vor dem Unternehmen.

» Der Gesellschaftsvertrag/Beteiligungsver-tag kann nun geschlossen werden.

» Das neu gegründete Unternehmen kann anschließend den Antrag auf Festellung der Förderfähigkeit stellen.

» Soweit für beide Anträge ein positiver Bescheid er-gangen ist, kann der Investor nach erfolgter Investi-tion die Auszahlung des Zuschusses beantragen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

Bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle den Unternehmen Unterstützung bei der Investorensuche? Nein, eine Unterstützung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist nicht vorgesehen. Hier können die Business Angels Netzwerke, wie zum Beispiel das Business Angels Netzwerk Deutschland (BAND), Telefonnummer: 0201 89415 60, weiterhelfen.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

Wann kann die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags beziehungsweise des Beteiligungsvertrags erfolgen? Der Gesellschaftsvertrag beziehungsweise der Beteiligungs-vertrag darf erst nach Antragstellung des Investors sowie des Unternehmens geschlossen werden. Erfolgt dies zeitlich vor der Bewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, so trägt der Investor das Risiko einer even-tuellen Nichtbewilligung.

Im Falle der Beteiligung des Investors an der Neugründung einer Kapitalgesellschaft kann der Gesellschaftsvertrag nach der Antragstellung des Investors geschlossen werden.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, www.bafa.de

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HerausgeberBundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat Öffentlichkeitsarbeit V.i.S.d.P. Frau Dr. Christine Kahlen Scharnhorststr. 34-37 10115 Berlin Telefax: +49 (0)3018-615-5208 E-Mail: [email protected] Internet: www.bmwi.de

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