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Ordnungs- und Verkehrsausschuss Düsseldorf, den 21.09.2015 Der Vorsitzende E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 30. September 2015 um 16:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Sitzungssaal 1. OG, Marktplatz 2 Die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind unter der Tel.-Nr. 8 Tagesordnung TOP Vorlage Inhalt Öffentlicher Teil 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit 2 Anerkennung der Tagesordnung 3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sonders der Bezirksvertretung 7, des Ausschusses für Planung u Stadtentwicklung und des Ordnungs- und Verkehrs- ausschusses vom 24.06.2015 3.a Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.08.2015 4 Anfragen 4.a 66/ 72/2015 Zustand der Straßen in Düsseldorf - Teil 2 -Anfrage der CDU-Ratsfraktion- 4.b 66/ 73/2015 Radverkehrsförderung -Anfrage der CDU-Ratsfraktion- 4.c 66/ 75/2015 Planfeststellungsverfahren Regionalhalt Bilk - Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -

E I N L A D U N G - ratsinfo.duesseldorf.de · „sehen und gesehen werden“ und „Ich trag Helm“ gut für Düsseldorf eignen. Die Radverkehrsförderung beginnt schon bei den

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Ordnungs- und Verkehrsausschuss Düsseldorf, den 21.09.2015

Der Vorsitzende

E I N L A D U N G Hiermit lade ich zu einer Sitzung ein. Sie findet am Mittwoch, 30. September 2015 um 16:00 Uhr statt. Sitzungsort: Rathaus - Sitzungssaal 1. OG, Marktplatz 2 Die Sitzungsteilnehmerinnen und -teilnehmer sind unter der Tel.-Nr. 89-93164 zu erreichen. Tagesordnung

TOP Vorlage Inhalt

Öffentlicher Teil

1 Feststellung der Beschlussfähigkeit

2 Anerkennung der Tagesordnung

3 Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Sondersitzung der Bezirksvertretung 7, des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung und des Ordnungs- und Verkehrs-ausschusses vom 24.06.2015

3.a Genehmigung Niederschrift der öffentlichen Sitzung

vom 19.08.2015

4 Anfragen

4.a 66/ 72/2015 Zustand der Straßen in Düsseldorf - Teil 2 -Anfrage der CDU-Ratsfraktion-

4.b 66/ 73/2015 Radverkehrsförderung

-Anfrage der CDU-Ratsfraktion-

4.c 66/ 75/2015 Planfeststellungsverfahren Regionalhalt Bilk - Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -

TOP Vorlage Inhalt

4.d 66/ 78/2015 Reaktivierung des Personenverkehrs auf der „Ratinger Weststrecke“ -Anfrage der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen-

4.e 66/ 79/2015 Sachstand ÖPNV-Beschleunigung

-Anfrage von Ratsherrn Rolf Tups-

5 Anträge

5.a 66/ 74/2015 Verbesserung der Parksituation für die Anwohner im Umfeld des Flughafens - Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP -

Verwaltungsvorlagen

6 19/ 43/2015 Luftmessbericht 2014

7 19/ 44/2015 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichteinhaltung der NO2-Luftqualitätsziele

8 66/ 77/2015 Nachrüstung Blindenleitsystem und brandschutztechnische

Ertüchtigung des U-Bahnhofes Düsseldorf Hauptbahnhof -Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss-

9 66/ 71/2015 Ertüchtigung Geländer Rheinkniebrücke

-Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss-

10 66/ 66/2015 Änderung der Parkgebührenordnung

11 66/ 70/2015 Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement 1. Halbjahr 2015

12 66/ 76/2015 Anmeldung von kommunalen Schienenvorhaben zum

ÖPNV-Bedarfsplan des Landes

13 66/ 57/2015 Weihnachtsmärkte in der Düsseldorfer Innenstadt im Jahr 2016

Ratsherr Volkenrath Vorsitzender

Vorlage 66/ 72/2015

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07.09.2015

An den Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Ratsherrn Martin Volkenrath

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Zustand der Straßen in Düsseldorf – Teil 2 Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage:

1. Welche der für das Jahr 2015 geplanten Fahrbahn-Instandsetzungen wurden bereits durchgeführt, welche Maßnahmen stehen in diesem Jahr noch zur Umsetzung an, und wie viele der in der Instandsetzungsliste 2015 genannten 33 Straßen werden dieses Jahr nicht mehr saniert?

2. Wurden die Straßen in Düsseldorf inzwischen mit einem Messfahrzeug befahren, um ihren Zustand zu erfassen, konnten die gewonnenen Ergebnisse bereits zur objektivierten Erstellung der Instandsetzungsprogramme eingesetzt werden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Wie beurteilt die Verwaltung den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt

Nordrhein-Westfalen hinsichtlich der Verkehrsflächen der Stadt Düsseldorf, hat der Bericht Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf 2016 bzw. die Konten, die im vergangenen Jahr noch durch die Ampelpartner in Millionenhöhe gekürzt wurden, und muss in 2015 die überplanmäßige Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltmitteln beantragt werden?

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Begründung: Am 5.11.2014 hat der Ordnungs- und Verkehrsausschuss die Instandsetzungen der Verkehrsflächen und den Radwegebau für das Jahr 2015 (Vorlage 66/78/2014) zur Kenntnis genommen. Dabei wurde für das Jahr 2015 eine Liste mit insgesamt 33 Einzelmaßnahmen im Fahrbahnbereich vorgestellt. Diese Maßnahmen werden aus zwei Konten finanziert, die durch die Ampelpartner in der Sitzung des Stadtrats am 4.12.2014 im Rahmen der Haushaltsberatungen gegen die Stimmen der CDU-Ratsfraktion um insgesamt eine Million Euro gekürzt wurden. Auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion im Januar 2015 zu den Auswirkungen der Ampel-Kürzungen wurde seitens der Verwaltung erklärt, dass der reduzierte Haushaltsansatz dazu führen werde, dass Maßnahmen auch aus finanziellen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführt werden können. Eine konkrete Benennung der Maßnahmen war zu diesem Zeitpunkt jedoch noch nicht möglich. Es wurde ferner ausgeführt, dass die Verwaltung für Maßnahmen der Verkehrssicherungspflicht, die aus dem zur Verfügung stehenden Budget nicht mehr zu finanzieren sind, die überplanmäßige Bereitstellung von zusätzlichen Haushaltmitteln beantragen werde. Die CDU-Ratsfraktion bittet um Darstellung des aktuellen Sachstands im Hinblick auf die Instandsetzungsmaßnahmen. Im Januar 2015 hatte die CDU-Ratsfraktion ferner um Informationen zu dem angekündigten Messfahrzeug-Projekt gebeten, das den Zustand der Düsseldorfer Straßen ermitteln soll. Die Fragen, wann das Messfahrzeug welche Straßen in Düsseldorf befahren soll, nach welchen Kriterien die Straßen ausgewählt werden und wie die gewonnenen Erkenntnisse verarbeitet werden, konnten nicht abschließend beantwortet werden. Da die Ergebnisse auch zur objektivierten Erstellung der Instandsetzungsprogramme genutzt werden sollten, bittet die CDU-Ratsfraktion vor Beginn der Haushaltsberatungen um entsprechende Mitteilung. Im Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen wird zu den Verkehrsflächen der Stadt Düsseldorf u. a. ausgeführt: Aktuell ist keine Überalterung des Straßenvermögens gegeben. Erkennbar ist jedoch auch, dass die Stadt Düsseldorf zumindest im Betrachtungsjahr kaum mehr als ihren Verkehrssicherungspflichten nachgekommen ist. Die Unterhaltungsaufwendungen bewegen sich annähernd auf interkommunalem Minimalniveau. Verstetigt sich der geringe Mitteleinsatz, so droht hier mittel- bis langfristig ein erhebliches Risiko für den städtischen Haushalt. Die CDU-Ratsfraktion bittet angesichts dieser Bewertung durch die Gemeindeprüfungsanstalt um Auskunft, ob die gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen Auswirkungen auf den Haushaltsplanentwurf 2016 bzw. auf die Konten haben werden, die im vergangenen Jahr noch durch das Ampelbündnis in Millionenhöhe gekürzt wurden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hartnigk

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Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

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07.09.2015

An den Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Ratsherrn Martin Volkenrath

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Radverkehrsförderung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, im Namen unserer Fraktion bitte ich Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage:

1. Welche Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs wurden in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt, und wird es – wie 2007 auf Antrag von CDU und FDP beschlossen – demnächst wieder einen jährlichen Sachstandsbericht zur Radverkehrsförderung im Ausschuss geben?

2. Wie beurteilt die Verwaltung die Verkehrssicherheits-Kampagne der Stadt Karlsruhe „Tu‘s aus Liebe“, und würde sich eine entsprechende Umsetzung als Ergänzung der Kampagnen „sehen und gesehen werden“ und „Ich trag Helm“ in Düsseldorf anbieten?

3. Wie gestaltet sich die Arbeit an den Düsseldorfer Grund- und weiterführenden

Schulen im Hinblick auf die Themen Unfallprävention und Steigerung des Radverkehrsanteils?

Begründung: Das Fahrrad hat einen immer höheren Anteil am Gesamtverkehrsaufkommen und ist aus dem städtischen Verkehrsbild nicht mehr wegzudenken. Um das Fahrrad als alltägliches Verkehrsmittel weiter zu stärken, müssen noch viele unterstützende Maßnahmen umgesetzt werden. Im Jahr 2007 wurde auf Antrag der Ratsfraktionen

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von CDU und FDP beschlossen, dass die Verwaltung jährlich einen Bericht über die Förderung des Fahrradverkehrs in Düsseldorf vorlegen soll. Die letzte Berichterstattung erfolgte durch Verwaltungsvorlage im Jahr 2013. Die CDU-Ratsfraktion bittet daher um Darstellung der Maßnahmen der vergangenen zwei Jahre zur Förderung des Radverkehrs. Neben der notwendigen Infrastruktur, der Wegweisung und Abstellanlagen ist auch die Öffentlichkeitsarbeit und insbesondere die Präventionsarbeit ein wichtiger Baustein der Radverkehrsförderung. Die Stadt Karlsruhe gewann mit der Verkehrssicherheits-Kampagne „Tu‘s aus Liebe“ den Deutschen Fahrradpreis für die beste Kommunikationsmaßnahme im Jahr 2015. Diese vielseitige Kampagne würde sich aus Sicht der CDU-Ratsfraktion als Ergänzung der bestehenden Kampagnen „sehen und gesehen werden“ und „Ich trag Helm“ gut für Düsseldorf eignen. Die Radverkehrsförderung beginnt schon bei den Kleinen und kann durch sinnvolle Kampagnen auch an den weiterführenden Schulen unterstützt werden. Wir möchten wissen, wie sich die Arbeit an den Düsseldorfer Schulen gestaltet, welche verkehrserzieherischen Maßnahmen durchgeführt, welche Informationen angeboten und wie sie vermittelt werden. Mit freundlichen Grüßen Andreas Hartnigk Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

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Düsseldorf, den 16.09.2015

An Ratsherrn Martin Volkenrath Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Planfeststellungsverfahren Regionalhalt Bilk Sehr geehrter Herr Volkenrath, in der Beschlusskontrolle des Rates (Vorlage 01/ 197/2015) Anlage 2 wird Bearbeitungs-stand des Antrags von Bündnis 90 / Die Grünen, SPD und Die Linke „Regionalhalt Bilk muss schnell kommen“ (Vorlage 01/ 67/2014) ausgeführt, dass die DB AG nach eigener Aussage beabsichtige, das Planfeststellungsverfahren für den Regionalhalt Bilk im Laufe des 3. Quar-tals 2015 einzuleiten. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: 1. Wurde vonseiten der DB-AG ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet?

2. Wie ist der aktuelle Sachstand der Planung zum Regionalhalt Bilk?

3. Welche weitere zeitliche Perspektive für das Verfahren sieht die Verwaltung vor?

Mit freundlichen Grüßen Sandra Patalla Norbert Czerwinski Dietmar Wolf

Für die Richtigkeit: Stephan Soll Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden

Nr. Anlage

Vorlage 66/ 78/2015

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Düsseldorf, den 18.09.2015

An Ratsherrn Martin Volkenrath Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Anfrage der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Reaktivierung des Personenverkehrs auf der "Ratinger Weststrecke" Sehr geehrter Herr Volkenrath, die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 zu nehmen und durch die Verwaltung beantworten zu lassen: Wie ist der Sachstand zur Reaktivierung des Personenverkehrs auf der "Ratinger Weststrecke"? Begründung: Wie der Presse zu entnehmen war, bestehen seit einiger Zeit wieder Gespräche seitens der beteilgten Verwaltungen in Kooperation mit dem VRR zur Ratinger Weststrecke und ihrer Reaktivierung von Duisburg über Ratingen West entlang der S-Bahn-Linie S6 nach Düsseldorf HBF. Mit freundlichen Grüßen Sandra Patalla Norbert Czerwinski Dietmar Wolf

Für die Richtigkeit: Stephan Soll Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: beigefügt X nicht vorhanden

Nr. Anlage

Vorlage 66/ 79/2015

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18.09.2015

An den Vorsitzenden des Ordnungs- und Verkehrsausschusses Ratsherrn Martin Volkenrath

Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 Anfrage von Ratsherrn Rolf Tups: Sachstand ÖPNV-Beschleunigung Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bitte Sie, nachfolgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung zu setzen und von der Verwaltung beantworten zu lassen. Anfrage:

1. Welche 32 ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen für Bus und Bahn sollen bis zum 21. Februar 2016 in Düsseldorf umgesetzt werden, nach welchen Kriterien sind diese Maßnahmen ausgesucht worden, und welche Erwartungen sind an die Veränderung des Modal Split geknüpft?

2. Wie beurteilt die Verwaltung das Konzept der Stadt Dresden zur ÖPNV-

Beschleunigung sowie das Planungsverfahren, welche Ergebnisse wurden durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielt, und inwieweit konnte der Anteil des ÖPNV am Modal Split erhöht werden?

Begründung: Am 31.08.2015 wurde in einer städtischen Pressemeldung verkündet, dass 32 ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen für Bus und Bahn im Zuge der Inbetriebnahme der Wehrhahn-Linie und des neuen erweiterten ÖPNV-Netzangebots bis zum 21. Februar 2016 umgesetzt werden. Letztmalig hat sich der Ordnungs- und Verkehrsausschuss intensiv im September 2014 mit dem Thema ÖPNV-Beschleunigung beschäftigt, als die Verwaltung die

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geplanten und umgesetzten Maßnahmen für die hochpriorisierten Streckenabschnitte darstellte. Die CDU-Ratsfraktion bittet darum, dass die konkreten Maßnahmen im Ordnungs- und Verkehrsausschuss vorgestellt und nicht nur über die Presse kommuniziert werden. Dabei soll erläutert werden, ob es sich bei den 32 Maßnahmen um die im Verkehrsentwicklungsplan dargestellten Streckenzüge mit Handlungsbedarf handelt, die im Nahverkehrsplan hinsichtlich Planung und Umsetzung priorisiert und terminiert sind. Die Landeshauptstadt Dresden hat 2007 beschlossen, die ÖPNV-Beschleunigung voranzutreiben. Aus diesem Grund wurde die Planungsgruppe ÖPNV-Beschleunigung ins Leben gerufen, der die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG), die Technische Universität Dresden (TU Dresden) und das Straßen- und Tiefbauamt sowie das Stadtplanungsamt angehören. Die Projektsteuerung wurde einem Ingenieurbüro übertragen. In der Arbeitsgruppe werden insbesondere die signaltechnische Bevorrechtigung des ÖPNV sowie weitere verkehrsorganisatorische Maßnahmen bearbeitet. Alle zwei Jahre wird der zuständige Fachausschuss über den Stand der ÖPNV-Beschleunigung, insbesondere über die Entwicklung der Beförderungsgeschwindigkeit, Pünktlichkeit und Verkehrsqualität informiert. Die CDU-Ratsfraktion bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme zu dem Konzept der Stadt Dresden, vor allem mit Blick auf eine mögliche Übertragbarkeit auf den Düsseldorfer ÖPNV. Ferner soll dargelegt werden, welche Erfolge mit dem Konzept in Dresden erzielt werden konnten. Mit freundlichen Grüßen Rolf Tups Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Vorlage 66/ 74/2015

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SPD-Ratsfraktion Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN FDP-Ratsfraktion

Düsseldorf, den 14.09.2015

An Ratsherrn Martin Volkenrath Vorsitzender des Ordnungs- und Verkehrsausschusses

Antrag Verbesserung der Parksituation für die Anwohner im Umfeld des Flughafens - Antrag der Ratsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP - Sehr geehrter Herr Volkenrath, im Namen der Ratsfraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bitten wir Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses am 30. September 2015 zu nehmen und abstimmen zu lassen: Der OVA beauftragt die Verwaltung vor dem Hintergrund der inzwischen entstandenen Flughafenparkersituation und der damit in Zusammenhang stehenden Entscheidung der BV06, die gegen Fremdparker des Flughafens gerichtete Parkbeschilderung in eine ganzjährige Festbeschilderung mit täglicher Einschränkung umzuwandeln, mit der Erstellung eines Konzeptes zur Verbesserung der Parksituation für die Anwohner. In dieses Konzept soll auch das Instrument des Bewohnerparkens inbesondere in folgenden Straßen mit einbezogen werden:

- Recklinghauser Straße - Bochumer Straße - Am Gatherhof - Lichtenbroicher Weg 1-100 - Kürtenstraße (zwischen Hamborner Straße und Am Klosterhof) - Rather Kreuzweg (im Bereich ehemals Mannesmann)

In folgenden Straßen soll wegen des anliegenden Gewerbes eine reine Parkscheibenregelung mit Beschränkung auf Abende/Wochenenden mit in die Prüfung einbezogen werden:

- Wanheimer Straße (Nebenfahrbahn E-Plus-Straße) - E-Plus-Straße

Sachdarstellung: Mit der Vorlage 176/178/2014 „Nutzungsbeschränkungen von Stellflächen im Umfeld des Düsseldorfer Flughafens“ sollte die Bezirksvertretung 06 beschließen, den bisher in den Ferien durchgeführten Pilotversuch einer gegen Fremdparker des Flughafens gerichtete Beschilderung in eine ganzjährige Festbeschilderung mit täglicher Einschränkung (z.B. Di-Fr) umzuwandeln. Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen, zumal auf dem Flughafengelände ausreichend Parkflächen für die Fluggäste zur Verfügung stehen.

Vorlage 66/ 74/2015

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Die Anwohner sollten jedoch auf ausdrücklichen Wunsch der BV von der Beschilderung ausgenommen sein und jederzeit auf den beschilderten Flächen parken dürfen. Eine solche Ausnahmegenehmigung sei laut Auskunft der Verwaltung in der BV-Sitzung am 22.04.2015 jedoch nur möglich, wenn die betroffenen Bereiche „Bewohnerparkgebiete“ seien. Dem entgegen stehe ein 2008 in OVA, APS und BV 06 gefasster Beschluss (wurde jedoch der Beschluss (66/130/2008, Ziffer 4) im), das Projekt der Anwohnerparkflächen im Stadtbezirk 06 als abgeschlossen zu betrachten und die bestehenden Bereiche nicht zu erweitern. Die BV 06 fasste am 29.04.2015 einstimmig den Beschluss, Verwaltung, APS und OVA zu bitten, ihren Beschluss aus dem Jahr 2008 vor dem Hintergrund der inzwischen entstandenen Flughafenparkersituation zu überdenken und die Anwohnerparkflächen im Stadtbezirk 06 um die Bereiche zu erweitern, die mit der gegen Fremdparker des Flughafens gerichtete Beschilderung versehen werden sollen. Die Verwaltung wurde gebeten, für die Übergangsphase bis zur endgültigen Entscheidung vorerst keine ganzjährige Beschilderung aufzustellen, sondern die gegen Fremdparker des Flughafens gerichtete Beschilderung und deren Überwachung weiterhin lediglich in den Ferienzeiten sicherzustellen. Aufgrund dieser ressourcenintensiven Zwischenlösung besteht dringender Handlungsbedarf, bei dem ggf. auch Bereiche der angrenzenden betroffenen Stadtbezirke berücksichtigt werden müssen. Weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich. Mit freundlichen Grüßen Matthias Herz Norbert Czerwinski Manfred Neuenhaus

f.d.R. Florian Pfeiffer Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden

Nr. Anlage 1: Vorlage 176/178/2014 Anlage 2: Vorlage 66/130/2008

Vorlage 176/ 178/2014

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Beschlussvorlage Betrifft: Nutzungsbeschränkungen von Stellflächen im Umfeld des Düssesldorfer Flughafens Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung 6 beschließt, den Pilotversuch in eine ganzjährige Festbeschilderung mit einer täglichen Einschränkung (z.B. Dienstag – Freitag) umzusetzen. Die Umsetzung sollte zeitnah erfolgen. Sachdarstellung: In den vergangenen Jahren war zu beobachten, dass zu Ferienzeiten auf etlichen Straßen und Plätzen im Umfeld des Flughafens vermehrt Fahrzeuge mit auswärtigen und ausländischen Kennzeichen abgestellt wurden. Hauptsächlich waren die Bereiche der Stadtbezirke 5 und 6 betroffen. Die Vermutung lag nahe, dass diese Fahrzeuge Fluggästen, die den Flughafen Düsseldorf nutzen, gehörten. Diese Fahrzeuge standen teilweise bis zu 3 Wochen vor Ort. Das führte dazu, dass den Anliegern der betroffenen Bereiche der dringend benötigte Parkraum für ihre Fahrzeuge entzogen wurde. In diesem Frühjahr konnte nicht nur in Düsseldorf festgestellt werden, dass Firmen einen illegalen Park-Service in der Form anboten, dass sie Fahrzeuge von Fluggästen in Obhut nahmen und nicht wie vertraglich vereinbart auf Privatflächen gesichert abstellten, sondern sie im öffentlichen Straßen platzierten. Besonders auffallend konnte dies auf dem Parkplatz am Freibad Lörick beobachtet werden. In diesem Fall konnte erfolgreich dagegen vorgegangen werden. Der Vorgang wurde zum Anlass genommen, in einem diesjährigen Pilotversuch über die Pfingstfeiertage sowie über die Sommer- und Herbstferien verschiedene Straßen und Plätze mit den Verkehrszeichen 314 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO – Parkplatz) mit dem Zusatz 1040-32 StVO (Parkscheibe max. 24 Stunden – max. Abstellzeit des Fahrzeugs) zu beschildern. Der Nachweis über die 24 Stunden-Regelung erfolgt über die Auslegeung einer Parkscheibe. Die Beschilderung war von allen motorisierten Verkehrsteilnehmern zu beachten. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat während dieser Zeiten mit einem erheblichen personellen Aufwand Kontrollen durchgeführt. Während des Pilotversuchs wurden durch die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes insgesamt 4.650 Fahrzeuge „vornotiert“ und daraus ergaben sich 193 Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Die Beschilderung wurde, abgesehen von den vorhin genannten Fällen, prinzipiell beachtet. Sie führte aber auch dazu, dass ein Verdrängungseffekt auf nicht mit der vorgenannten Regelung beschilderten Straßen, erfolgte. Die Fahrzeuge wurden auf anderen Wohnstraßen abgestellt, so dass nunmehr von dort Beschwerden über die Fahrzeuge aufkamen. Zudem meldeten sich immer wieder Bewohner, um weitere Straßen zu nennen, auf denen angeblich vermeintlich Fahrzeuge von Flughafennutzern geparkt haben.

Vorlage 176/ 178/2014

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Nach der Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) muss der zuständigen Zulassungsstelle die Anschrift des/der Halter/s bzw. Halterin mitgeteilt werden. Das bisherige Kennzeichen kann beibehalten werden. Somit ist das Kennzeichen eines Fahrzeugs kein Indiz mehr für den eigentlichen Zulassungsbereich. Im Stadtbezirk 6 wurden auf folgenden Straßen (in Teilbereichen) zu verschiedenen Zeiten die o.a. Parkregelung eingerichtet: Recklinghauser Straße, Bochumer Straße, Am Gatherhof, Lichtenbroicher Weg 1-21, Wanheimer Straße (Nebenfahrbahn E-Plus-Straße), E-Plus-Straße und Kürtenstraße zwischen Hamborner Straße und Am Klosterhof, Rather Kreuzweg (im Bereich ehemals Mannesmann) Außerhalb der Ferienzeiten waren auf der Recklinghauser Straße, Bochumer Straße und Am Gatherhof keine Auffälligkeiten festzustellen, auf dem Rather Kreuzweg verhinderte die bereits vorhandene Beschilderung das Abstellen von Fahrzeugen der Flughafennutzern. Im Bereich der E-Plus-Straße, Wanheimer Straße, Lichtenbroicher Weg und Kürtenstraße war die Abstellung von Fahrzeugen der Flughafennutzern auch außerhalb der Ferienzeiten festzustellen. Hier schlägt die Verwaltung vor, den Pilotversuch in eine ganzjährige Festbeschilderung, mit der täglichen Einschränkung Dienstag – Freitag, umzusetzen. Mit der täglichen Einschränkung kann der erhebliche Überwachungsaufwand der Verkehrsüberwachung reduziert werden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Bezirksvertretung 6 -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

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Beschlussvorlage Betrifft: Optimierung des ruhenden Verkehrs Beschlussdarstellung: Der OVA, der APS und die Bezirksvertretungen – soweit diese aufgrund der Bezirkssatzung zuständig sind – beschließen die nachfolgend vorgeschlagenen Maßnahmen zur Optimierung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet von Düsseldorf. Sachdarstellung: Der Parkraum im öffentlichen Straßenraum ist auch in der Landeshauptstadt Düsseldorf begrenzt. In vielen Stadtteilen, insbesondere in der Innenstadt und den angrenzenden Quartieren, aber auch in den Stadtteilzentren, konkurrieren unterschiedliche Nutzergruppen (z. B. Bewohner, Besucher, Kunden, Berufspendler) um den vorhandenen Parkraum. Daher bedarf die Parkraumsituation einer fortlaufenden Optimierung. Der Rat hat daher in der Sitzung am 17.09.2007 die Verwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Optimierung des ruhenden Verkehrs zu entwickeln. Die Untersuchungen zur Verbesserung der Gesamtsituation des Parkens haben Folgendes ergeben: 1. Standorte für weitere Quartiersgaragen

In den zurückliegenden Jahren konnten im gesamten Stadtgebiet 55 Anwohnerquartiersgaragen gefördert werden. Insgesamt wurden auf diese Weise über 4000 Stellplätze dauerhaft für eine Anwohnernutzung gesichert. Eine Aufstellung aller Anwohnerquartiersgaragen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. Die Garagenanlagen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Stadtbezirke:

o Stadtbezirk 1 14 Garagen mit 933 Plätzen

o Stadtbezirk 2 9 Garagen mit 475 Plätzen

o Stadtbezirk 3 27 Garagen mit 2.276 Plätzen sowie je eine Anwohnerquartiersgarage in Rath, Gerresheim, Eller, Wersten und Benrath.

Insbesondere in den Stadtbezirken 1 bis 4 besteht weiterhin dringender Bedarf an zusätzlichen Anwohnerquartiersgaragen. Auf Grund der dort vorherrschenden, vielfältigen Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeit, Einkauf, Schulen, Kultureinrichtungen, Gastronomie etc., hat sich häufig eine Parkraumkonkurrenz

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zwischen Anwohnern und anderen Nutzergruppen, wie z.B. Berufspendlern oder Gewerbetreibenden, entwickelt. Diese Situation bedarf dringend einer Entschärfung, die auch durch die Schaffung weiterer Anwohnerquartiersgaragen erreicht werden soll.

Daher werden derzeit im Stadtbezirk 1 die nachfolgenden Standorte zur Errichtung einer Anwohnerquartiersgarage untersucht:

- Friedrich-Lau-Straße 17-25 Privatgrundstück Golzheim ca.30 Plätze - Theodor Mommsen Straße Privatgrundstück Golzheim ca.14 Plätze - Karl-Arnold-Platz öffentl. Grünfläche Golzheim ca. 70 Plätze - Frankenplatz öffentl. Grünfläche Derendorf ca. 50 Plätze - ehem. Schlösser Areal Privatgrundstück Derendorf ca. 40 Plätze - Franklinstraße/VHS Schulgrundstück Pempelfort ca. 45 Plätze - Adolf-von-Vagedes-Platz öffentl. Grünfläche Pempelfort ca. 44 Plätze Im Bau befinden sich aktuell 100 zusätzliche Anwohnerstellplätze im Rahmen der Baumaßnahme „ERGO – ehem. Parkplatz Fischerstraße“ sowie 32 zusätzliche Anwohnerstellplätze auf der Schinkelstraße im Rahmen der Baumaßnahmen NDS. Im Stadtbezirk 2 soll im Rahmen eines privaten Bauvorhabens an der Krahestraße 13 eine Quartiersgarage entstehen. Dagegen ist in diesem Stadtbezirk die Unterbauung von Spiel- und Erholungsflächen (öffentliche Grünflächen) zum Bau von Quartiersgaragen von der zuständigen Bezirksvertretung abgelehnt worden. Daher können Planungen für weitere Quartiersgaragen, z.B. unter dem Schillerplatz, derzeit nicht weiter verfolgt werden. Im Stadtbezirk 3 wird derzeit eine Quartiersgarage im Bereich des Michaelplatzes mit 25 Stellplätzen errichtet. Eine weitere Anlage ist in der Chlodwigstraße 81-87 mit ca. 25 Plätzen geplant. In Kürze stehen in der Garagenanlage „Düsseldorf Arcaden“ 50 zusätzliche Anwohnerstellplätze zur Verfügung. Im Stadtbezirk 4 hat die Schaffung von Anwohnerstellplätzen eine hohe Priorität, da dort bisher noch keine Anwohnerquartiersgarage gefördert werden konnte und der Bedarf, insbesondere im Bereich südlich der Luegallee, als sehr hoch einzuschätzen ist. Daher hat im Oktober 2007 die zuständige Bezirksvertretung 4 dem Bau einer Quartiersgarage am Barbarossaplatz grundsätzlich zugestimmt. Derzeit befindet sich die geplante Garagenanlage im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Außerdem ist im Bereich des B-Plangebietes ehem. Güterbahnhof Oberkassel (Hansaallee/Belsenplatz) die Schaffung zusätzlicher Anwohnerstellplätze vorgesehen. Die Schaffung von Anwohnerquartiersgaragen unter Schulhöfen ist zwar in der Vergangenheit vereinzelt gelungen (z.B. am Leo-Statz-Platz, an der Dagobertstraße 5-9 und in der Ackerstraße 135). Jedoch werden häufig von den Schulen die Schülerbelange (Sicherheit auf den Zuwegungen) höher bewertet als das Parkbedürfnis für die Anwohnerschaft. Bei Schulgrundstücken ist vorab jeweils die Zustimmung der Lehrer- und Elternschaft erforderlich. An der Don-Bosco-Schule in Oberkassel scheiterten z.B. weitere Planungsüberlegungen an der fehlenden Zustimmung der Eltern- und Lehrerschaft.

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Auch die Planungen für mögliche Quartiersgaragen im Linksrheinischen in der Nähe von Deichanlagen scheiterten bisher an erheblichen Widerständen aus der Bevölkerung (sogen. Deichwächter). 2. Möglichkeiten der Einrichtung weiterer oberirdischer Parkplätze auf städtischem bzw. privaten Grundstücken

Die Untersuchungen hierzu haben ergeben, dass gerade in der Innenstadt und den angrenzenden Gründerzeitvierteln solche Möglichkeiten in der Regel nicht bestehen. 3. Erweiterung der Parkraumangebote durch Mitbenutzung der Parkplätze von Firmen und städtischen Einrichtungen

Zwischenzeitlich wurden zahlreiche Unternehmen (Discounter, Getränkemärkte, Baumärkte usw.) mit der Bitte um Prüfung angeschrieben, ob deren Parkplätze zeitbeschränkt auch von Dritten mitgenutzt werden könnten. Die Antworten waren durchweg ablehnend. Die wesentliche Begründung für die Ablehnungen beinhaltet deutliche Zweifel daran, dass die Parkplätze am nächsten Morgen wieder dem Kundenverkehr zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund seien auch bereits in der Vergangenheit durchgeführte Versuche abgebrochen worden. Das Gleiche gilt auch für Schulhöfe. Diese werden darüber hinaus häufig für abendliche Veranstaltungen (auch von außerschulischen Nutzern) genutzt. Die Parkplätze der Sportvereine sind in der Regel schon jetzt kostenfrei für die Allgemeinheit zugänglich. Parkplätze von Landesbehörden werden aus Sicherheitsgründen in der Regel nicht fremd vermietet. Auf einigen städtischen Parkplätzen (z.B. an der Brinckmannstraße, Moorenstraße, Brehmstraße und Neusser Straße) können Anwohner zu einem ermäßigten Tarif parken. 4. Ausweitung bzw. Neueinrichtung von Anwohnerparkzonen Das Projekt „Bewohnerparken“ wird schon seit einiger Zeit als abgeschlossen betrachtet. Es sind nicht nur der gesamte erweiterte Innenstadtbereich einschließlich dem Linksrheinischen entsprechend geregelt, sondern zusätzlich auch noch alle betroffenen Wohngebiete in der Umgebung von Verkehrsschwerpunkten (Messe, Flughafen, Mannesmann, Daimler Benz, Henkel usw.). Jedes Jahr werden insoweit ca. 40.000 kostenpflichtige Parkausweise ausgegeben. Eine weitere, darüber hinausgehende Reglementierung des Parkraumangebots ist – auch vor dem Hintergrund einer dabei erforderlichen intensiven Überwachung - nicht vorgesehen. 5. Erweiterung der Parkplatzangebote im öffentlichen Straßenraum

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In den Jahren 2000 bis 2007 wurden bereits mit einfachen Maßnahmen in allen Stadtbezirken zusätzlich 843 Parkplätze geschaffen sowie bei 531 Plätzen das Gehwegparken legalisiert (s. Anlage A). Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 17.09.2007 ist die Schaffung beziehungsweise Legalisierung von ca. 1840 Plätzen (s. Anlage B) in den Stadtbezirken 1 bis 10 beabsichtigt. Zur Legalisierung des Gehwegparkens an geeigneter Stelle ist festzustellen, dass dadurch Rechtsklarheit sowohl für die Bürger als auch für die Verkehrsüberwachung geschaffen wird und auch dies somit einer Optimierung des ruhenden Verkehrs dient. Mittels Einbahnstraßenregelungen und dem damit verbundenen Wegfall einer Gegenfahrspur zusätzlichen Parkraum zu schaffen, ist nur in Einzelfällen möglich. Mit einer solchen Maßnahme ist in der Regel eine nicht gewünschte Verkehrsverlagerung in benachbarte Bereiche verbunden. 6. Einrichtung von sog. Blauen Zonen Es werden folgende Realisierungsmöglichkeiten gesehen: Stadtbezirk 1 Immermannstraße Nebenfahrbahnen Stadtbezirk 3 Lorettostraße Stadtbezirk 9 Bereich um die Sistenichstr. Die Bereiche Carlstadt (u.a. Hohe Str./ Bilker Str.) und Kaiserswerth (Ortskern Kaiserswerther Markt) wären ebenfalls geeignet. Auf dem denkmalgeschützten Kopfsteinpflaster wären blaue Markierungen allerdings nur sehr begrenzt haltbar und würden schnell abgefahren werden. Zudem sind dort heute schon wenige Verkehrszeichen durch Verwendung von Zonenbeschilderungen vorhanden. 7. Ausschöpfung der Möglichkeiten des Teleparking Die Belegung der an das Parkleitsystem angeschlossenen Parkhäuser wird bereits heute im Internet dargestellt und kann auch über ein WAP-fähiges Handy abgerufen werden. Im Forschungsprojekt DMotion ist eine Weiterleitung der Belegungsdaten an Navigationsgeräte oder zum Handy als Teilbeitrag privater Partner vorgesehen. Eine Fortführung und Erweiterung der Probeanwendung über das Projektende hinaus ist abhängig von den Marktchancen, die private Dienstleister in diesem Serviceangebot sehen. Die Verwaltung stellt für solche Dienste die notwendigen Informationen bereit, die von den Dienstanbietern dann entsprechend genutzt werden können. 8. Maßnahmen zur Erhöhung der Parkraumfrequentierung

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Die zuvor insbesondere unter Pkt. 5. dargestellte Erweiterung des Parkplatzangebots im öffentlichen Straßenraum wird überwiegend in bereits bestehenden Bewohnerparkgebieten umgesetzt. Dort kann heute schon entweder mit einem Parkausweis (Bewohner) oder mit Parkschein/ Parkscheibe (Kunden und Besucher) – bis zur jeweiligen Höchstparkdauer - geparkt werden. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen wird somit das Angebot auch für Kurzzeitparker erhöht. 9. Ausschöpfung der Möglichkeiten moderner elektronischer Zahlungs- bzw. Abrechnungssysteme An allen Parkscheinautomaten im Innenstadtbereich kann alternativ zur Barzahlung auch die Geldkarte verwendet werden. Das virtuelle Handyparken ist dagegen noch nicht ausgereift und stellt unter der Betrachtung von Aufwand und Nutzen derzeit für Düsseldorf keine weitere Alternative dar. 10. Optimierung und Ausweitung von Rabattsystemen Aufgrund der Abschaffung des Rabattgesetzes wäre eine solche Vorgehensweise rechtlich möglich. Im Rahmen der Abstimmung dieser Vorlage mit den Verbänden hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel und deren Verbände derzeit keine Möglichkeiten sehen, eine Rabattierung vorzunehmen. 11. Ausweitung der Bereiche mit gebührenbefreiender Parkscheibenregelung In den Gründerzeitvierteln wird der Parkraum überwiegend mittels Parkscheibe reglementiert. Durch die Erweiterung des Parkplatzangebotes in den Gründerzeitvierteln gemäß Pkt. 5 (inkl. der Anlagen A und B) werden die gebührenfreien Bereiche ausgeweitet. In Benrath hat die zuständige Bezirksvertretung in der letzten Sitzung beschlossen, die bisher gebührenpflichtigen Parkplätze künftig mittels Parkscheibe reglementieren zu lassen. 12. Einrichtung von Bike & Ride-Anlagen und Fahrrad-Miet-System In Düsseldorf sind 42 Haltestellen des ÖPNV mit B & R-Anlagen ausgestattet. Zu den Haltestellen gehören neben dem Hauptbahnhof, dem Regionalbahnhof in Benrath und dem Fernbahnhof am Flughafen die S-Bahnhaltepunkte, viele Stadt- und Straßenbahnhaltestellen sowie bedeutsame Bushaltestellen. Eine Konzentration von Standorten in bestimmten Stadtbezirken oder Stadtteilen besteht nicht. Die Verteilung der Anlagen ist über das gesamte Stadtgebiet relativ homogen. Alle Standorte erfüllen im Wesentlichen folgende Voraussetzungen:

- Lage an einem verkehrsreichen Ort - kurzer Weg von der Abstellanlage zur Haltestelle - soziale Kontrolle - gute Erreichbarkeit mit dem Fahrrad - keine Einschränkungen für andere Verkehrsteilnehmer

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An den 42 Anlagen stehen den Nutzern ca. 1800 Fahrradabstellplätze zur Verfügung. 30 Anlagen bieten einen überdachten Witterungsschutz. Die Größe der Anlagen ist unterschiedlich. Die meisten Stellplätze befinden sich am Hauptbahnhof und am Bahnhof Benrath. Dort sind jeweils über 200 Plätze vorhanden. An den S-Bahnhaltepunkten liegt die Anzahl der Stellplätze zwischen 20 und 80. Das Angebot an Stadt-, Straßenbahn- und Bushaltestellen ist geringer. Die kleinste Anlage verfügt über 6 Stellplätze. Im Rahmen von Fahrradabstellkonzepten, die für alle Stadtbezirke erstellt wurden, wurden auch neue B & R-Standorte untersucht. Der Bau weiterer Anlagen soll in den nächsten drei Jahren erfolgen. Darüber hinaus wurde in diesem Jahr ein flexibles Fahrrad-Mietsystem eingerichtet. 13. Weiteres Vorgehen Unmittelbar nach der jeweiligen Beschlussfassung werden die unter Anlage B genannten Maßnahmen umgesetzt. Anlage A Bisher erfolgte Parkraumoptimierungen (2000 – 2007): zusätzliche

Stellplätze Stadtbezirk 1

Bismarckstraße Verlegung des Taxenplatzes in eine neugebaute Parkbucht

+ 6

Bleichstraße zeitliche Begrenzung des Haltverbots auf 19 Uhr

+ 12

Danziger Straße (unter der Brücke)

Legalisierung des Parkens + 60

Graf-Adolf-Straße neue Längsparkplätze im Seitenstreifen

+ 10

Hohe Straße Entfernung Haltverbot + 5 Jägerhofstraße Entfernung Haltverbot + 4 Oederallee halbseitiges Gehwegparken + 21 Orangeriestraße Schräg- statt Längsparken + 5 Prinz-Georg-Straße Umbau + 20 Rolandstraße Quer- statt Längsparken + 25 Vagedesstraße Schräg- statt Längsparken + 17 Stadtbezirk 2

Erkrather Straße Legalisierung Gehwegparken + 5 Karl-Müller-Straße Legalisierung

halbseitiges Gehwegparken + 25

Lindenstraße Legalisierung Gehwegparken + 40 Mettmanner Straße Schräg- statt Längsparken + 30 Mülheimer Straße Schräg- statt Längsparken + 45

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Stadtbezirk 3

Karl-Geusen-Straße Gehwegparken nachts + 30 Redinghovenstraße Quer- statt Längsparken + 50 Witzelstraße neue Längsparkplätze im Seitenraum + 6 Bachstraße

Parkplatz zw. Benzenberg- und Kronprinzenstraße

+ 20

Stadtbezirk 4

Columbusstraße Schräg- statt Längsparken + 12 Düsseldorfer Straße Legalisierung Gehwegparken + 2 Hansaallee Schrägparken + 25 Im Kämpchen halbseitiges Gehwegparken + 15 Krefelder Straße Legalisierung Gehwegparken + 10 Oberkasseler Straße Entfernung Haltverbot + 2 Stadtbezirk 5

Alte Flughafenstraße Markierung von Parkständen + 6 Alte Landstraße Legalisierung

halbseitiges Gehwegparken + 17

An St. Swidbert/ Niederrheinstraße

Umbau Sportplatz zum Parkplatz + 290

Arnheimer Straße/ ggü. Gutshof

provisorischer Parkplatz + 14

Grünewaldstraße Entfernung Haltverbot + 5 Lohauser Dorfstraße Erstellung eines Parkplatzes + 20 Stadtbezirk 6

Am Röttchen Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 17

Am Schein Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 15

Bielefelder Straße Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 60

Dorstener Straße Legalisierung Gehwegparken + 5 Gewerbegebiet Lichtenbroich Neubau einer Straße mit Parkplätzen

im Seitenbereich + 80

Graf-Recke-Straße Legalisierung Gehwegparken + 30 Lichtenbroicher Weg Legalisierung Gehwegparken + 6 Scheffelstraße

Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 21

Unterrather Straße

Entfall des eingeschränkten Haltverbots

+ 6

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Kalkumer Straße Entfall des eingeschränkten Haltverbots

+ 6

Stadtbezirk 7

Im Brühl Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 14

Ludenberger Straße Legalisierung Gehwegparken + 8 Morper Straße Legalisierung Gehwegparken + 4 Rolander Weg Legalisierung Gehwegparken + 75 Torfbruchstraße Legalisierung Gehwegparken + 37 Stadtbezirk 8

Kirschblütenweg Legalisierung halbseitiges Gehwegparken

+ 5

Posener Straße Legalisierung Gehwegparken + 30 Rathelbeckstraße Legalisierung Gehwegparken + 15 Stadtbezirk 9

Benrather Schlossufer Legalisierung Gehwegparken + 30 Benrather Schlossallee Wegfall des Haltverbots + 20 Stadtbezirk 10

Emil-Barth-Straße Umbau Grünfläche als Parkplatz + 30 gesamt 1.374 Anlage B Vorschläge für weitere Parkraumoptimierungen: Stadtbezirk 1

zusätzliche Stellplätze

Münsterstr. beidseitig vor der Einmündung Liststr.

Gehwegparken legalisieren + 30

Tussmannstr. FR Jülicher Str. (zw. 67 u. 117)

Schräg- statt Längsparken im Seitenstreifen

+ 25

Schirmerstr. zw. Beuthstr. und Wielandstr. (zw. 39 u. 51)

Schräg- statt Längsparken im Seitenstreifen

+ 10

Kaiserswerther Str. zw. Klever- und Nordstraße (zw. 13 u. 59)

Schräg- statt Längsparken + 30

Golzheimer Platz Schräg- statt Längsparken + 20 Steinstraße 31 und 32 Gehwegparken legalisieren + 3

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Stadtbezirk 2

zusätzliche Stellplätze

Sohnstr. entlang der Telekom (zw. 25-45)

halbseitiges Gehwegparken + 30

Goethestraße (zw. 50-56) Schräg- statt Längsparken + 10 Humboldtstraße (zw. 66-96) Schräg- statt Längsparken + 10 Lindenstr. zw. Acker- u. Wetterstr. (zw. 95-109)

Schräg- statt Längsparken + 15

Hoffeldstr. zw. Fortuna- u. Flurstr. (zw. 69-93)

Schräg- statt Längsparken +10

Mettmanner Str. zw. Gerresheimer- u. Langer Str. (zw. 5-50)

Schräg- statt Längsparken + 25

Langer Str. zw. Höher Weg u. Gerresheimer Str. (zw. 5-22)

Schrägparken zw. den Bäumen (halb Gehweg/halb Fahrbahn)

+ 20

Stadtbezirk 3

zusätzliche Stellplätze

Benzenbergstraße 2-26 u. 36-54 von der Bilker Allee bis zur Bachstraße

Schräg- statt Längsparken halbseitig auf dem Gehweg

+ 60

Wissmannstraße 1-25 von der Bilker Allee bis zum Friedensplätzchen

Schräg- statt Längsparken + 20

Kronprinzenstraße 1-25 u. 32-38 von der Reichsstraße in Richtung Fürstenwall

Schräg- statt Längsparken + 40

Karolingerstraße 1-29 von der Burghofstr bis zur Planeten-straße

Schräg- statt Längsparken + 25

Kopernikusstr. 2-8 von der Aachener Str. bis ggü. Kinkelstraße

Schräg- statt Längsparken + 10

Im Dahlacker 37-53 von der Merkurstraße bis zur Aachener Straße

Schräg- statt Längsparken + 15

Friedenstraße 67a-79 von der Bilker Allee bis zur Benzenbergstraße

Schräg- statt Längsparken + 10

Fleher Straße 2-108 von der Martinstr. bis zur Südallee

Schräg- statt Längsparken + 50

Hildebrandtstraße 4-34 von der Oberbilker Allee bis zur Corneliusstraße

Schräg- statt Längsparken + 15

Kölner Straße 172 und ggü. von der Haifastraße bis zur Erik-Nölting-Straße

Gehwegparken legalisieren + 15

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Zimmerstraße 6-28 von der Bilker Allee in Richtung Corneliusstraße

Schräg- statt Längsparken + 12

Remscheider Str. 12-26 von der Kirchfeldstraße bis zur Oberbilker Allee

Schräg- statt Längsparken + 15

Kirchfeldstraße 124-142 von der Hüttenstr. bis Remscheider Straße

Schräg- statt Längsparken + 20

Gustav-Poensgen-Str. 49-83 von der Hüttenstraße bis zur Oberbilker Allee

Schräg- statt Längsparken + 30

Bunsenstr. 1-21 von der Gustav-Poensgen-Straße bis zur Helmholtzstraße

Schräg- statt Längsparken + 12

Scheurenstraße 1-15 vom Stresemannplatz bis zur Adersstraße

Schräg- statt Längsparken + 15

Stadtbezirk 4

zusätzliche Stellplätze

Brüsseler Str. im Bereich Seestern Auffahrt zur Lütticher Straße und nach Kreuzung Lütticher Straße

Legalisierung des Parkens im Seitenbereich

+ 40

Cimbernstr. zw. Wildenbruch- und Düsseldorfer Straße (zw. 1 u. 13 bzw. 2 u. 14)

Verzicht auf Fahrbahnverschwenkung; beidseitig halbseitiges Gehwegparken zulassen

+ 15

Heerdter Lohweg (zw. 85-87) ggü. Taxenstand

Parken auf Gehweg zulassen + 5

Kaiser-Friedrich-Ring Nr. 124 Legalisierung des Querparkens + 6 Kevelaerer Str. neben Bunkerkirche

Gehwegparken legalisieren + 5

Knechtstedenstr. 1-12 halbseitiges Gehwegparken legalisieren

+ 10

Krefelder Str. neben dem Radfahrstreifen (zw. 42-76)

Parken auf Gehweg legalisieren + 20

Lerchenstraße - Wendeplatz verkürzen des Haltverbots auf dem Wendeplatz

+ 5

Lütticher Straße im Bereich Seestern – FR Meerbusch

Legalisierung des Parkens im Seitenbereich

+ 60

Lütticher Straße zw. Wettiner- und Lewitstraße (ggü. Hs-Nr. 8 bis etwa 60 m vor Einmündung)

Schräg- statt Längsparken auf der überlangen Rechtsabbiegespur

+ 15

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Niederkasseler Lohweg zw. Hansaallee (zw. 231-235) u. Stürzelberger Str.

Schräg- statt Längsparken + 10

Pestalozzistraße (zw. 154-174) Umbau / neue Parkbuchten + 4 Quirinstraße 59-61 Schräg- statt Längsparken + 6 Wildenbruchstraße (zw. 1 a – 39 e bzw. 4-40 b)

Schrägparken durch Umbau + 61

Cheruskerstraße (59, 64, 87) Verzicht auf Fahrbahnverschwenkungen

+ 6

Stadtbezirk 5

zusätzliche Stellplätze

An St. Swidbert-Kurvenbereich hinter Fährerweg

Legalisierung Querparken zwischen Fahrbahn und Deich

+ 20

Arnheimer Straße gegenüber Gutshof

Weiterer Ausbau des provisorischen Parkplatzes

+ 16

Duisburger Landstraße gegenüber Nr. 35, vor Kreisverkehr Wittlaer

Neuschaffung von Parkplätzen + 4

Kaiserswerther Straße, zwischen Aquazoo und Grünewaldstraße

Wegfall Halteverbot + 12

Bredelaer Straße, beide Teile Legalisierung des halbhüftigen Parkens

+80

Angermunder Straße/ Lintorfer Waldstraße

Anlage von Seitenstreifen nach Bau Kreisverkehr

+20

Stadtbezirk 6

zusätzliche Stellplätze

Oberrather Straße (zw. 55-67 u. 4-77)

Legalisierung des Gehwegparkens in Fortsetzung der vorhandenen Seitenstreifen

+ 16

Liliencronstraße (ggü. 28-30) halbseitiges Gehwegparken legalisieren

+ 30

Oldenburger Straße 1 – 13 beidseitig halbhüftiges Parken +30 Rheinlandstraße / Ecke Kalkumer Straße

Verkürzung Halteverbot + 4

Stadtbezirk 7

zusätzliche Stellplätze

Am Püttkamp 18 – 22 Umwandlung Längsparken in Querparken

+ 7

Am Püttkamp, gegenüb. Nr. 1 Umwandlung Längsparken in Querparken

+ 8

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Benderstraße – Stichstraße Nr. 125 – 141

Verkürzung Halteverbot + 10

Benderstraße 123 Gehwegparken + 3 Bertastraße zwischen Siedlerweg u. Zamenhofweg

Parkplätze im Randstreifen + 40

Märkische Straße zwischen Unter den Eichen und Klotzbahn

Umwandlung Längsparken in Schrägparken

+ 20

Pfeifferstraße / Ecke Ikenstraße

Parkstandmarkierung in Fahrbahnaufweitung

+ 5

Quadenhofstraße jeweils gegenüber Nr. 68, 78 und 86

Parkplätze im Randstreifen + 31

Quadenhofstraße gegenüber Friedhof

Legalisierung halbhüftiges Parken + 20

Torfbruchstraße gegenüber Nr. 3 – 31

Umwandlung Längsparken in Querparken

+ 12

Unter der Eichen Nr. 1 – 3 Legalisierung Gehwegparken + 5 Stadtbezirk 8

zusätzliche Stellplätze

Gerresheimer Landstraße 195 - 197

Gehwegparken erlauben + 8

Freiheitstraße ab Halteverbot Ende bis Eichkatzstraße

Parkscheibenregelung einführen + 15

Erlenkamp ab Vennhauser Allee bis Bebelstraße

Parkscheibenregelung einführen + 10

Kempgensweg in Fahrtrichtung Reisholzer Str.

Einbahnregelung und auf nördl. Seite statt Längsparken Schrägparken

+ 30

Am Krahnap in Fahrtrichtung Mühlenkamp

Einbahnregelung und Aufhebung der Halteverbote

+ 15

Mühlenkamp ab Am Krahnap bis Ellerkirchstraße

Einbahnregelung und einseitig Schrägparken statt Längsparken

+ 20

Jägerstraße von Richardstraße bis Am Hackenbruch

Einbahnregelung und einseitig Schrägparken statt Längsparken

+ 30

Breslauer Straße zwischen Leuthenstraße und Schlesische Straße

Einbahnregelung und halbhüftiges Parken einrichten

+ 40

Rüttgerstraße südlich Bernburger Straße

Legalisierung halbhüftiges Parken + 16

Karlsruher Straße 80 Legalisierung Gehwegparken + 5 Am Hackenbruch 11 Legalisierung Gehwegparken + 6 Am Straußenkreuz zwischen Ludwigstraße und Werstener Feld

einseitig Schrägparken statt Längsparken

+ 8

Werstener Feld zwischen Karlsruher Straße und am Straußenkreuz

einseitig Schrägparken statt Längsparken

+ 10

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Stadtbezirk 9

zusätzliche Stellplätze

Bahlenstraße gegenüber Hausnummern 114 – 132

eingeschr. Halteverbot aufheben und halbhüftiges Parken zulassen

+ 20

Bahlenstraße zwischen Gertrud-Woker Straße und Hausnummer 10

Legalisierung albhüftiges Parken + 40

Kappeler Straße zwischen Hausnummer 147 und Aschaffenburger Straße

Legalisierung Gehwegparken zwischen den Bäumen

+ 30

Pigageallee bis Melisallee Legalisierung Gehwegparken + 20 Stadtbezirk 10

zusätzliche Stellplätze

Ringstraßen weiterer Ausbau der Gehweggrünstreifen in Parkbuchten (Planung läuft bei 66/2)

+ 100

Frankfurter Straße – P + R Platz unter der Brücke A 59

Parkscheibenregelung einführen + 50

Peter-Behrens Straße / Parkplatz

auf der Hälfte des Parkplatzes Parkscheibenregelung einführen

+ 50

Bertha-von-Suttner Straße/ ab BMW bis Rudolf-Breitscheid Straße

Schrägparken statt Längsparken + 20

Rudolf-Breitscheid Straße ab Bertha-von-Suttner Straße bis Hellerhofweg

Schrägparken statt Längsparken + 30

Gesamtzahl der zusätzlichen Stellplätze ca. 1.840 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss

19.11.2008 -/-²

Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung

26.11.2008 -/-²

Bezirksvertretung 1 31.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 2 28.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 3 28.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 4 29.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 5 28.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 6 22.10.2008 -/-²

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Bezirksvertretung 7 28.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 8 23.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 9 31.10.2008 -/-² Bezirksvertretung 10 28.10.2008 -/-²

1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erfasst.

Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage

Alternative: keine Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Leonhardt

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Anlage 1

Anwohnerquartiersgaragen

Bezirk Objekt Stadtteil Anwohnerstellplätze 1 Klosterstr. / Stephanienstraße Stadtmitte 100 1 Kreuzstraße 62 - 64 (LVA) Stadtmitte 50 1 Worringer Str. 71 / Kölner Str. 44 Stadtmitte 67 1 Adlerstraße 15 Pempelfort 40 1 Brüderstr. / E.ON-Platz Pempelfort 37 1 Kolpingplatz Pempelfort 128 1 Marschallstraße 19 Pempelfort 100 1 Scheibenstraße 2 Pempelfort 50 1 Schinkelstraße 37-53 Pempelfort 10 1 Schirmerstr. 6 Pempelfort 143 1 Münsterstraße 62 /Aldi Derendorf 80 1 Ottweilerstraße / Rosstraße 69-73 Derendorf 45 1 Weißenburgstraße 26 a Derendorf 70 1 Roßstr. 92 / Kennedyhaus Golzheim 13

14 Objekte 933

2 Langerstraße 9 Flingern Süd 126 2 Ackerstraße 135 Flingern Nord 63 2 Ackerstraße 144 Flingern Nord 50 2 Ackerstraße 150 Flingern Nord 18 2 Birkenstraße 12 Flingern Nord 56 2 Grafenberger Allee 277 Flingern Nord 30 2 Brehmstraße 13 / Speldorfer Straße 1-9b Düsseltal 20 2 Grafenberger Allee 136 / Lindemannstraße

83 Düsseltal 52

2 Redlichstr. Düsseltal 60 9 Objekte 475

3 Friedrichstraße 152 / Real-Tiefgarage Friedrichstadt 163 3 Fürstenplatz 17a Friedrichstadt 216 3 Herzogstr. 15 (WestLB) Friedrichstadt 50 3 Jahnstraße 47-51 Friedrichstadt 32 3 Kirchfeldstr. 60 Friedrichstadt 30 3 Königsallee 106 Friedrichstadt 15 3 Philipp-Reis-Str. / Creativcenter Friedrichstadt 220 3 Talstr. 1 Friedrichstadt 20 3 Fürstenwall 23-25 Unterbilk 153 3 Kirchplatz Unterbilk 20 3 Konkordiastraße 49 Unterbilk 150 3 Kronenstraße 39 Unterbilk 64 3 Leo-Statz-Platz / Fürstenwall Unterbilk 183 3 Martinstraße 14 Unterbilk 86 3 Völklinger Straße / Siemens Parkhaus Unterbilk 70 3 Wissmannstraße 19-23 Unterbilk 16

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3 Hammer Str. 29-31 / Multiplex Hafen 50 3 Dagobertstraße 5-9 Bilk 300 3 Gurlitstraße Bilk 22 3 Himmelgeister Straße 81 Bilk 87 3 Himmelgeister Straße 89a Bilk 34 3 Im Dahlacker 36 Bilk 36 3 Volmerswerther Straße 35 / Sorat Hotel Bilk 36 3 Ellerstraße 189 Oberbilk 57 3 Höhenstraße 25 Oberbilk 80 3 Schmiedestraße 5-9 Oberbilk 46 3 Sonnenstraße 10-14 Oberbilk 40

27 Objekte 2276

Bezirk Objekt Stadtteil Anwohnerstellplätze 6 Rather Kreuzweg 4 Rath 48 1 7 Am Wallgraben / Zentrum Gerresheim Gerresheim 125 1 8 Annweiler Straße / Zeppelinstraße Eller 87 1 9 Kölner Landstraße 203-213 Wersten 57 9 Benrather Schlossallee 125 a Benrath 22

2 Objekte 79 55 Objekte gesamt 4023

Parkplätze mit Anwohnerstellplätzen

2 Brehmstraße 27 / Parkplatz Düsseltal 25

3 Apollo Parkplatz Unterbilk 20 3 Moorenstr. / Parkplatz Bilk 20 3 Kruppstr. 110-112 / Parkplatz Finanzamt

Süd Oberbilk 145

4 Objekte gesamt 210

Vorlage 19/ 43/2015

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X öffentlich nicht öffentlich

Informationsvorlage

Betrifft: Luftmessbericht 2014 - Information - Die Luftbelastung wurde im Berichtsjahr 2014 an vier Standorten im Düsseldorfer Stadtgebiet erfasst. Hierbei handelte es sich um die zwei Hintergrundmessstationen Lörick und Brinckmannstraße und um die beiden verkehrsnahen Messstationen Cornelius- und Dorotheenstraße. Die Datenbasis wurde anhand der im Berichtsjahr gültigen Grenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beurteilt. Meteorologisch gesehen zeichnete sich das Jahr 2014 durch Wetterlagen, welche für geringe Feinstaubbelastungen günstig sind, aus. Länger anhaltende Episoden austauscharmer Hochdruckwetterlagen, die beispielsweise das Frühjahr und den Herbst des Jahres 2011 prägten, traten im Berichtsjahr nicht auf. Die Höhe der Stickstoffdioxid-Belastung wird im Gegensatz zur Feinstaubbelastung weniger durch meteorologische Schwankungen beeinflusst. Die Feinstaub-Messungen (PM10) zeigten, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an allen vier Messstationen eingehalten wurde. Es zeigte sich an allen vier Messstationen, dass im Berichtsjahr niedrigere Werte als im vorangegangenen Jahr gemessen wurden. Der Tagesmittelwert für PM10 von 50 µg/m³ darf an höchstens 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. An den beiden Hintergrundmessstationen wurden im Berichtsjahr jeweils zwei Überschreitungstage weniger als im vorangegangenen Jahr verzeichnet. An der Verkehrsmessstation Dorotheenstraße wurden neun und an der Messstation Corneliusstraße zwölf Überschreitungstage weniger als in 2013 registriert. Im Berichtsjahr wurde der Grenzwert der Feinstaub-Überschreitungshäufigkeit von 35 Tagen pro Jahr an allen vier Messstationen eingehalten. Der langjährige Trend der PM10-Jahresmittelwerte sowie der PM10-Überschreitungshäufigkeiten an allen Düsseldorfer Messstationen zeigt weiterhin eine kontinuierliche Verbesserung. Für den Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert galt im Berichtsjahr der Zielgrenzwert von 40 µg/m³. Eingehalten wurde dieser Grenzwert wie auch in den vorangegangenen Jahren nur an den beiden Hintergrundmessstationen. Trotz Reduzierungen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr an den beiden verkehrsnahen Messstationen reichte die Minderung nicht aus, um den Grenzwert einzuhalten. Im langfristigen Trend fällt in Düsseldorf der Rückgang der NO2-Belastung deutlich geringer als bei der Feinstaub-Belastung aus.

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Im Jahr 2014 wurde der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung für Ozon an der regionalen Hintergrundmessstation Lörick nicht überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert der Benzol-Konzentration wurde an den beiden verkehrsnahen Messstationen – wie auch in den Vorjahren – deutlich unterschritten. Im Berichtsjahr wurde eine Berechnung des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid vorgenommen. Wie auch in den vorangegangenen Jahren spiegeln die Berechnungen die messtechnisch erkannten Belastungen und Trends wieder. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 20.08.2015 -/-1 Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-1 1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf ass t.

Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Luftmessbericht 2014 (in Papierform) Amt / Institut: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Stulgies

Luftmessbericht 2014 Luftbelastung in Düsseldorf

Juni 2015

InhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnisInhaltsverzeichnis 1 ZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassung 1 2 Übersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die Messprogramme 3 3 Immissionssituationmmissionssituationmmissionssituationmmissionssituation 4 3.1 FeinstaubFeinstaubFeinstaubFeinstaub (PM10) 4 3.1.1 Jahresmittelwert 5 3.1.2 Überschreitungshäufigkeit 7 3.2 StickStickStickStickstoffstoffstoffstoffdidididioxidoxidoxidoxid (NO2) 9 3.2.1 Jahresmittelwert 9 3.3 OzonOzonOzonOzon (O3) 12 3.4 BenzolBenzolBenzolBenzol (C6H6) 14

4. Sonderthema:Sonderthema:Sonderthema:Sonderthema:

Berechnungen des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMSluft, Bezugsjahr 2014 15

Anhang A Datenblätter I bis V und Karte der Messstandorte Anhang B Tabellen Anhang C Glossar

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LuftmessberichtLuftmessberichtLuftmessberichtLuftmessbericht 2012012012014444

1.1.1.1. ZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassungZusammenfassung Die Luftbelastung wurde im Berichtsjahr 2014 an vier Standorten im Düsseldorfer Stadtgebiet erfasst. Hierbei handelte es sich um die zwei Hintergrundmessstationen Lörick und Brinckmannstraße und um die beiden verkehrsnahen Messstationen Cornelius- und Dorotheenstraße. Die Datenbasis wurde anhand der im Berichtsjahr gültigen Grenzwerte der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) beurteilt. Meteorologisch gesehen zeichnete sich das Jahr 2014 durch Wetterlagen, welche für geringe Feinstaubbelastungen günstig sind, aus. Länger anhaltende Episoden austauscharmer Hochdruckwetterlagen, die beispielsweise das Frühjahr und den Herbst des Jahres 2011 prägten, traten im Berichtsjahr nicht auf. Die Höhe der Stickstoffdioxid-Belastung wird im Gegensatz zur Feinstaubbelastung weniger durch meteorologische Schwankungen beeinflusst. Die Feinstaub-Messungen (PM10) zeigten, dass der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel an allen vier Messstationen eingehalten wurde. Es zeigte sich an allen vier Messstationen, dass im Berichtsjahr niedrigere Werte als im vorangegangenen Jahr gemessen wurden. Der Tagesmittelwert für PM10 von 50 µg/m³ darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Kalenderjahr überschritten werden. An den beiden Hintergrundmessstationen wurden im Berichtsjahr jeweils zwei Überschreitungstage weniger als im vorangegangenen Jahr verzeichnet. An der Verkehrsmessstation Dorotheenstraße wurden neun und an der Messstation Corneliusstraße zwölf Überschreitungstage weniger als in 2013 registriert. Im Berichtsjahr wurde der Grenzwert der Feinstaub-Überschreitungshäufigkeit von 35 Tagen pro Jahr an allen vier Messstationen eingehalten. Der langjährige Trend der PM10-Jahresmittelwerte sowie der PM10-Überschreitungshäufigkeiten an allen Düsseldorfer Messstationen zeigt weiterhin eine kontinuierliche Verbesserung. Für den Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwert galt im Berichtsjahr der Zielgrenzwert von 40 µg/m³. Eingehalten wurde dieser Grenzwert wie auch in den vorangegangenen Jahren nur an den beiden Hintergrundmessstationen. Trotz Reduzierungen im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr an den beiden verkehrsnahen Messstationen reichte die Minderung nicht aus, um den Grenzwert einzuhalten. Im langfristigen Trend fällt in Düsseldorf der Rückgang der NO2-Belastung deutlich geringer als bei der Feinstaub-Belastung aus.

2

Im Jahr 2014 wurde der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung für Ozon an der regionalen Hintergrundmessstation Lörick nicht überschritten. Der Jahresmittelgrenzwert der Benzol-Konzentration wurde an den beiden verkehrsnahen Messstationen – wie auch in den Vorjahren – deutlich unterschritten. Im Berichtsjahr wurde eine Berechnung des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft für die Luftschadstoffe Feinstaub und Stickstoffdioxid vorgenommen. Wie auch in den vorangegangenen Jahren spiegeln die Berechnungen die messtechnisch erkannten Belastungen und Trends wieder.

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2.2.2.2. Übersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die MessprogrammeÜbersicht über die Messprogramme Insgesamt waren im Berichtsjahr im Düsseldorfer Stadtgebiet vier lufthygienische, kontinuierlich messende Stationen in Betrieb. Die von der Stadt unterhaltenen Stationen befanden sich an Standorten in der Dorotheen- und der Brinckmannstraße. Das Land NRW betrieb Stationen an den Standorten Lörick (in der Nähe des Strandbades) und auf der Corneliusstraße. Die Standorte in der Dorotheen- und der Corneliusstraße sind verkehrsnahe Messstationen mit eingeschränkten Ausbreitungsbedingungen aufgrund der begleitenden, dichten Bebauung. Gemessen werden hier Stickoxide, Feinstaub und Ruß sowie Benzol, Toluol und Xylol (vergleiche Anhang A). An der Messstation Lörick wird die regionale Hintergrundbelastung gemessen. Die hier gemessenen Ozonwerte bilden gemeinsam mit den Prognosen des Landes und des Umweltbundesamtes die Grundlage zur Information der Bürgerinnen und Bürger. Die Messstation Brinckmannstraße erfasst das städtische Hintergrundniveau. Die städtische, regionale Hintergrundmessstation Aaper Wald wurde zum 31.12.2013 ersatzlos aufgegeben, während die kontinuierlichen Messungen an der verkehrsnahen Station Ludenberger Straße durch Betreiben eines Passivsammlers durch das Land fortgesetzt werden. Ebenfalls mittels Passivsammler wird vom Land an einem Standort in der Merowinger Straße in Bilk gemessen. Zur weiteren Qualifizierung der Bebauungspläne im Bereich des Haupthafens wird von der Stadt an einem Standort in der Fringsstraße mit einem Passivsammler gemessen. Die eingesetzten Passivsammler erlauben eine einfache, kostengünstige Überwachung der Stickstoffdioxidbelastung, ohne aufwändige und große Messeinrichtungen installieren zu müssen. Sie werden an 28 Tagen exponiert und anschließend im Labor analysiert. Aus den Einzelwerten lässt sich der Jahresmittelwert berechnen. Die Ergebnisse gelten nach Aussagen des Landes als gleichwertig zu den kontinuierlichen Messergebnissen. Weitere Details zur Eignung der Methode sind auf den Internetseiten des Landes zu finden ( http://www.lanuv.nrw.de/luft/ immissionen/ber_trend/Umstellung_Sammelrate-NO2_final.pdf). Die Datenblätter im Anhang A enthalten eine Beschreibung der Düsseldorfer Messstandorte sowie eine Karte mit allen Messorten auf Düsseldorfer Stadtgebiet. Die grundlegenden Informationen der Datenblätter I und III (Lörick und Corneliusstraße) wurden freundlicherweise vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zur Verfügung gestellt und um eigene Photos ergänzt.

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3.3.3.3. ImmissionssituationImmissionssituationImmissionssituationImmissionssituation 3.13.13.13.1 Feinstaub (PMFeinstaub (PMFeinstaub (PMFeinstaub (PM10101010)))) Für den Luftschadstoff Feinstaub sind in der 39. BImSchV zwei Grenzwerte, anhand derer die Ergebnisse der Messungen des Jahres 2014 im Folgenden beurteilt wurden, enthalten. Hierbei handelt es sich um ein Lang- und ein Kurzzeitkriterium: den Jahresmittelwert und die Überschreitungshäufigkeit des Tagesmittelwertes.

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3.1.13.1.13.1.13.1.1 JahresmittelwertJahresmittelwertJahresmittelwertJahresmittelwert Seit 2005 gilt der Grenzwert von 40 µg/m³ für den Feinstaub (PM10)-Jahresmittelwert aller Messungen an einem Standort.

Abb.1Abb.1Abb.1Abb.1 PM10-Jahresmittelwerte an den Hintergrund-Messstationen (2005 – 2014)

Abb.2Abb.2Abb.2Abb.2 PM10-Jahresmittelwerte an den verkehrlich belasteten Messstationen (2005 - 2014)

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Die Jahresmittelwerte sind in Abbildung 1 und 2 grafisch dargestellt und lassen sich wie folgt beurteilen:

- An den beiden Hintergrundmessstationen Lörick und Brinckmannstraße wurden weitere Reduzierungen gemessen. Sie betrug an der Messstation Lörick 3 µg/m³ und an der Messstation Brinckmannstraße 4 µg/m³ gegenüber dem jeweiligen Wert des vorangegangenen Jahres.

- Auch an den beiden verkehrsnahen Messstationen Cornelius- und Dorotheenstraße wurden niedrigere Werte als im vorangegangenen Jahre gemessen. Die Reduzierung betrug in beiden Fällen 3 µg/m³ gegenüber dem jeweiligen Wert des vorangegangenen Jahres.

- Auch im langjährigen Trend ist an allen vier Messstationen eine sinkende Tendenz erkennbar. Der Grenzwert für den Jahresmittelwert wurde an allen vier Messstationen deutlich unterschritten.

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3.1.23.1.23.1.23.1.2 ÜberschreitungsÜberschreitungsÜberschreitungsÜberschreitungshäufigkeithäufigkeithäufigkeithäufigkeit Seit 2005 gilt als Grenzwert, dass der Tagesmittelwert für Feinstaub von 50 µg/m³ höchstens 35 Tage pro Jahr überschritten werden darf.

Abb. Abb. Abb. Abb. 3333 Anzahl der Überschreitungen des seit dem Jahr 2005 gültigen Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ in den Jahren 2005 bis 2014 an den beiden Hintergrundmessstationen

Abb. Abb. Abb. Abb. 4444 Anzahl der Überschreitungen des seit dem Jahr 2005 gültigen Tagesmittelwertes von 50 µg/m³ in den Jahren 2005 bis 2014 an beiden verkehrlich belasteten Messstationen

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Folgende Beurteilungen leiten sich aus den grafischen Darstellungen der Messwerte (Abb. 3 und 4) ab: - Im Berichtsjahr wurden an den beiden Hintergrundmessstationen geringere Werte als im

vorangegangenen Jahr gemessen. An beiden Messstationen wurden jeweils zwei Feinstaubüberschreitungstage weniger als im Jahr 2013 registriert.

- An der Messstation Corneliusstraße wurden im Berichtsjahr zwölf Feinstaub-

Überschreitungstage weniger und an der Messstation Dorotheenstraße wurden neun Überschreitungstage weniger als im vorangegangenen Jahr gemessen.

Im Berichtsjahr wurde der Grenzwert der Feinstaub-Überschreitungshäufigkeit an allen vier Messstationen eingehalten.

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3.23.23.23.2 Stickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NO2222)))) Stickstoffdioxid (NO2) entsteht entweder durch Verbrennungsprozesse oder sekundär durch chemische Reaktionen. Als Hauptquellen gelten der Straßenverkehr, ferner die Energieerzeugung und die Industrie. Wie auch im Falle von Feinstaub sind in der 39. BImSchV ein Kurzzeit- und ein Langzeit-Kriterium geregelt: die Überschreitungshäufigkeit und der Jahresmittelwert. Das Kurzzeit-Kriterium gestattet 18 Überschreitungen des Stundenmittelwertes von 200 µg/m³ pro Jahr. Dieser Wert wurde bislang an Düsseldorfer Messstationen noch nie überschritten und wird daher im Folgenden nicht weiter erwähnt. 3.2.13.2.13.2.13.2.1 JahresmittelwertJahresmittelwertJahresmittelwertJahresmittelwert Gemäß 39. BImSchV gilt für den NO2-Jahresmittelwert ein Grenzwert von 40 µg/m³. Dieser gilt seit dem Jahr 2010.

10

Abb.Abb.Abb.Abb. 5555 Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an der regionalen Hintergrundstation und der städtischen Hintergrundstation

Abb. 6Abb. 6Abb. 6Abb. 6 Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte an den verkehrlich belasteten Messstationen

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Aus den grafischen Darstellungen der Messwerte in den Abbildungen 5 und 6 lassen sich folgende Aussagen ableiten:

- An den beiden Hintergrundmessstation wurde eine Reduzierung um jeweils ein µg/m³ gegenüber den jeweiligen Werten des vorangegangen Jahres gemessen. Somit wurde auch im Berichtsjahr an beiden Hintergrundmessstationen der Grenzwert eingehalten. Die Messwerte an den beiden Hintergrundmessstationen zeigen im langjährigen Trend eine ganz leicht abnehmende Tendenz.

- Die Entwicklung der Werte an den drei verkehrsnahen Messstation ist nicht einheitlich.

Während an der Station Dorotheenstraße der Messwert um 4 µg/m³ und an der Ludenberger Straße um 2 µg/m³ höher als im vorangegangen Jahr ausfiel, ist an der Messstation Corneliusstraße eine Reduzierung um ein µg/m³ gegenüber dem Wert des vorangegangenen Jahres zu verzeichnen. Nach wie vor wurde an allen drei verkehrlich belasteten Standorten der Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ deutlich überschritten.

- Überschritten wird der Grenzwert für den Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert an der Merowinger Straße in Bilk. An der Fringsstraße im Hafen wird der Grenzwert eingehalten.

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3.33.33.33.3 Ozon (OOzon (OOzon (OOzon (O3333)))) Ozon wirkt in der Atemluft als starkes Reizgas auf Schleimhäute und Atemwege. In der 39. BImSchV sind für Ozon Vorsorgewerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit festgeschrieben. Hierbei handelt es sich zum einen um den Schwellenwert zur Information der Bevölkerung. Dieser wird ausgelöst bei drohender Überschreitung des Stundenmittelwertes von 180 µg/m³. Des Weiteren ist eine sogenannte Alarmschwelle benannt. Sie wird bei Gefahr der Überschreitung des Stundenmittelwertes von 240 µg/m³ ausgelöst. Da im Berichtsjahr die Alarmschwelle in ganz Nordrhein-Westfalen nicht überschritten wurde, wird sie im Folgenden nicht erwähnt. Die Ozonkonzentration wurde in Düsseldorf nur an der Hintergrundstationen Lörick kontinuierlich gemessen. An verkehrsreichen Messstationen ist das Messen von Ozon nicht sinnvoll, da verkehrsbedingte Emissionen sowohl am Aufbau als auch im nahen Umfeld der Emissionsorte der chemischen Ausgangsstoffe am Abbau von Ozon beteiligt sind. An Straßenmessstellen werden daher in der Regel die niedrigsten Ozon-Konzentrationen ermittelt.

Abb.Abb.Abb.Abb. 7777 Entwicklung der Tagesanzahl mit mindestens einer Stunde, an der der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung (Ozon-Konzentrationen von mehr als 180 µg/m³ pro Stunde) überschritten wurde. Hintergrundmessstation Lörick in den Jahren 2004 bis 2014

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Die Beurteilung erfolgt anhand der Anzahl der Tage, an denen mindestens eine Überschreitungs-Stunde im Sinne des Schwellenwertes zur Information der Bevölkerung registriert wurde. - Abbildung 7 zeigt, dass der Schwellenwert zur Information der Bevölkerung im Berichtsjahr an der

Hintergrundmesssstation in Lörick an keinem Tag überschritten wurde. Diese entspannte Situation tritt typischerweise in milden Sommern auf. Dieser Zusammenhang war in den vergangenen Jahren mehrfach zu beobachten.

Für Interessierte besteht die Möglichkeit, sich an den relevanten Tagen mit hochsommerlichen, austauscharmen Hochdruckwetterlagen über die aktuellen Ozonwerte im Internet zu informieren, um gegebenenfalls Zeitpunkt und Maß körperlicher Aktivitäten anzupassen. (http://www.lanuv.nrw.de/luft/temes/heut/LOER.htm )

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3.43.43.43.4 Benzol (CBenzol (CBenzol (CBenzol (C6666HHHH6666)))) Benzol zählt zu den aromatischen Kohlenwasserstoffen und ist nach wie vor in Otto-Kraftstoffen enthalten. Durch unvollständige Verbrennung und Verdunstung gelangt Benzol in die Luft. Benzol gilt als krebserregend.

Abb. Abb. Abb. Abb. 8888 Jahresmittelwerte der Benzol-Konzentrationen an den verkehrsnahen Messstationen in den Jahren 2004 bis 2014 Der Grenzwert für Benzol liegt gemäß 39. BImSchV bei 5 µg/m³ und gilt seit dem Jahr 2010. Folgende Entwicklungen und Beurteilungen lassen sich aus der grafischen Darstellung der Messergebnisse (Abb. 8) ableiten: - Der aktuell geltende Grenzwert wurde bereits seit 2004 an beiden verkehrsnahen Messstationen

eingehalten.

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4444.... Sonderthema: Sonderthema: Sonderthema: Sonderthema: Berechnungen des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft, Berechnungen des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft, Berechnungen des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft, Berechnungen des gesamten Düsseldorfer Stadtgebietes mittels IMMISluft, Bezugsjahr 201Bezugsjahr 201Bezugsjahr 201Bezugsjahr 2014444

Um flächendeckende Aussagen zur Luftqualität im gesamten Düsseldorfer Stadtgebiet machen zu können, verwendet die Stadt Düsseldorf das Simulationsprogramm IMMISluft. Der durch den in der Straße fließenden Verkehr bedingte Anteil der Luftschadstoffbelastung kann damit für gleichmäßig bebaute Straßen berechnet werden. Grundlage der Berechnungen sind - wie auch in den vergangenen Jahren - die aktuellen Verkehrszähldaten des Amtes für Verkehrsmanagement. Berücksichtigung in dieser Liste finden nur Straßen mit einem täglichen Verkehrsaufkommen von mindestens 5.000 Fahrzeugen. Zu den bedeutenden, in die Berechnung einfließenden Parametern gehören darüber hinaus: • meteorologische Daten, wie insbesondere die Windverhältnisse, • Topografie und Gebäudedaten (Besonders geeignet ist das Verfahren, wenn eine beidseitig-

geschlossene Blockrandbebauung ausgebildet ist und somit homogene Berechnungsabschnitte entstehen),

• Regelquerschnitt der Straße, Straßenausrichtung und -typ, • Flottenzusammensetzung und Verkehrsdynamik, • regionale und städtische Hintergrundbelastung, • aktuelle Emissionsfaktoren der Fahrzeuge (Handbuch Emissionsfaktoren, Version 3.1,

herausgegeben vom Umweltbundesamt), • Weitere Aspekte, die zu einer Verfeinerung des Ergebnisses führen, stellen beispielsweise die

Berücksichtigung der sogenannten Nicht-Auspuff-Emissionen wie Aufwirbelung und Abrieb sowie des Anteil der Fahrzeuge mit Partikelfiltern dar,

• Das NOX/NO2-Verhältnis wird in dieser Modellierung über die Romberg/Lohmeyer-Formel berechnet.

Die Verschärfung des Fahrverbotes erfolgte - wie im Luftreinhalteplan 01/2013 vorgesehen - zum 1. Juli 2014. Aus methodischen Gründen kann für die Berechnungen mittels IMMISluft allerdings nur ein einziges Fahrverbot für das gesamte Berichtsjahr angesetzt werden. Im Sinne eines konservativen Berechnungsansatzes wurde im Geltungsbereich der Umweltzone die Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette zugrunde gelegt. Dieses hatte einen unterschätzenden Effekt auf die Berechnungsergebnisse. Außerdem können - ebenfalls technisch bedingt - Ausnahmeregelungen vom Fahrverbot der Umweltzone nicht berücksichtigt werden. In dieser Hinsicht fielen die Berechnungsergebnisse günstiger als die Realität aus.

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Die Darstellungen der Abbildungen 9 und 10 sind sogenannte „Ampelkarten“. Die Abbildung 9 zeigt die berechneten Belastungsschwerpunkte für den Luftschadstoff Feinstaub. - Entsprechend der Erkenntnisse des Landes NRW kann bei einem Jahresmittelwert von 30 µg/m³ mit 90 prozentiger Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass an diesen Straßenabschnitten mehr als 35 Überschreitungstage erreicht werden. Dies bedingt gewisse Abweichungen zwischen den PM10-Messwerten und den statistischen Aussagen aus den berechneten PM10-Jahresmittelwerten. Abbildung 10 zeigt die berechneten Belastungsschwerpunkte für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid. Beurteilungsmaßstab ist der Zielgrenzwert für NO2, von 40 µg/m³. Verglichen mit den Ergebnissen des vorangegangenen Jahres ist in der Gesamtheit eine leicht abnehmende Tendenz erkennbar. Diese Verringerung ist einerseits auf den technischen Fortschritt in der Flottenerneuerung und andererseits auf die Fahrverbote in der Umweltzone zurückzuführen. Die Berechnungen werden auch von einer Korrektur der Modellierung der Stickstoffdioxid-Belastung sowie des Anteils an aufgewirbelten Feinstaub beeinflusst. Weitere Differenzen zwischen den Mess- und den Berechnungsergebnissen – insbesondere im Falle von Feinstaub - ergeben sich dadurch, dass die konkreten, günstigen Witterungsbedingungen (wenig austauscharme Hochdruckwetterlagen) des Bezugsjahres nicht in die Berechnungen eingehen; vielmehr wird mit einer zehn-Jahres-Windstatistik der Station ‚Düsseldorf Flughafen’ gearbeitet. Die Abweichungen der Berechnungsergebnisse beider Luftschadstoffe liegen im Rahmen der Datenqualitätsziele für PM10-Modellrechnungen, wie sie in Anlage 1 der 39. BImSchV beschrieben sind. Die Berechnungsergebnisse gelten somit als valide. Es kann festgehalten werden, dass sich die messtechnisch erkannte Trendentwicklung der beiden Luftschadstoffe auch in den Berechnungsergebnissen widerspiegelt.

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AAAAbb. bb. bb. bb. 9999 PM10-Immissionen in Hauptverkehrsstraßen: Bezugsjahr 2014

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Abb. 1Abb. 1Abb. 1Abb. 10000 NO2-Immissionen in Hauptverkehrsstraßen: Bezugsjahr 2014

Anhang A Datenblätter I bis V und Karte der Messstandorte

Datenblatt I Messstation Lörick

Station Station Station Station LörickLörickLörickLörick

O: Standort des Luftmesscontainers

Ansicht Parkplatz Oberlöricker Str. Kontinuierliche Messungen

NO Stickstoff-monoxid

NO2 Stickstoffdioxid PM10 Feinstaub PM2,5 Feinstaub O3 Ozon Diskontinuierliche Messungen

Stationsadresse Zum Niederkasseler Deich 40547 Düsseldorf

Betreiber Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Stationsbezeichnung LOER

Stationstyp regionaler Hintergrund

Ost- /Nordwert 3241741 / 5679980

Verkehrsbelastung Parkplatz

Beginn der Messung 01.09.1983 -

Datenblatt II Messstation Brinckmannstr. 10

StationStationStationStation BrinckmannstraßeBrinckmannstraßeBrinckmannstraßeBrinckmannstraße

O: Standort des Luftmesscontainers

Ansicht Richtung Bittweg Ansicht Standplatz ggü. Brinckmannstr. 7-9c Kontinuierliche Messungen

NO Stickstoff-monoxid

NO2 Stickstoffdioxid PM10 Feinstaub Diskontinuierliche Messungen

BTX

Benzol-Toluol-Xylol

EC Ruß / Elementarer Kohlenstoff

Stationsadresse Brinckmannstr. 10 40225 Düsseldorf

Betreiber Landeshauptstadt Düsseldorf

Stationsbezeichnung 714

Stationstyp Städtischer Hintergrund

Ost-/Nordwert 32345556 / 5674731

Verkehrsbelastung Parkplatz

Beginn der Messung 23.08.2007 -

Datenblatt III Messstation Corneliusstr.

StationStationStationStation CorneliusstraßeCorneliusstraßeCorneliusstraßeCorneliusstraße

O: Standort des Luftmesscontainers

Ansicht Richtung Berliner Allee Ansicht Richtung Erasmusstr. Kontinuierliche Messungen

NO Stickstoff-monoxid

NO2 Stickstoffdioxid PM10 Feinstaub Diskontinuierliche Messungen

PM 2,5 Feinstaub

BTX

Benzol-Toluol-Xylol

EC Ruß / Elementarer Kohlenstoff

KW Kohlen-wasserstoffe

Stationsadresse Corneliusstr. 71 40215 Düsseldorf

Betreiber Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Stationsbezeichnung DDCS

Stationstyp Verkehr

Ost-/Nordwert 32345121 / 5675859

Verkehrsbelastung ca. 46.000 KFZ / Tag davon schwere LKW: 1,6 %

Beginn der Messung 13.03.1997 -

Datenblatt IV Messstation Dorotheenstr.

StationStationStationStation DorotheenstraßeDorotheenstraßeDorotheenstraßeDorotheenstraße

O: Standort des Luftmesscontainers

Ansicht Richtung Lindenstraße Ansicht Richtung Dorotheenplatz Kontinuierliche Messungen

NO Stickstoff-monoxid

NO2 Stickstoffdioxid PM10 Feinstaub Diskontinuierliche Messungen

BTX

Benzol-Toluol-Xylol

EC Ruß / Elementarer Kohlenstoff

Stationsadresse Dorotheenstr. 50 40235 Düsseldorf

Betreiber Landeshauptstadt Düsseldorf

Stationsbezeichnung 701

Stationstyp Verkehr

Ost-/Nordwert 32347153 / 5677529

Verkehrsbelastung ca. 31.000 KFZ / Tag davon schwere LKW: 3,8%

Beginn der Messung 18.12.1996 -

Datenblatt V Messpunkte Passivsammler

Passivsammler - Standorte (NO2 - Stickstoffdioxid) Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW und Landeshauptstadt Düsseldorf

Stationsadresse Merowingerstr. 77 40225 Düsseldorf

Betreiber LANUV NRW Stationsbezeichnung DBIL Stationstyp Verkehr

Rechts-/Hochwert 344656 / 5674690 Verkehrsbelastung ca. 60.000 KFZ/Tag

davon schwere LKW 5,6%

Beginn der Messung 01.01.2008

Stationsadresse Ludenbergerstr. 38 40629 Düsseldorf

Betreiber LANUV NRW Stationsbezeichnung DDLB Stationstyp Verkehr

Rechts-/Hochwert 348749 / 5678829 Verkehrsbelastung ca. 35.000 KFZ / Tag

davon schwere LKW: 2,9%

Beginn der Messung 01.01.2014

Stationsadresse Fringsstr. 1 40221 Düsseldorf

Betreiber Landeshauptstadt Düsseldorf

Stationsbezeichnung Hafen Stationstyp Verkehr

Rechts-/Hochwert 2551821 / 5675530 Verkehrsbelastung ca. 11.000 KFZ/Tag

davon schwere LKW 21 %

Beginn der Messung 01.01.2014

Anhang B Tabellen

INHALTSVERZEICHNIS Anhang B: Tabellenband Feinstaub (PM10) Tabelle 1: PM10 – Trend Tabelle 2: PM10 – Ergebnisse 2014

Stickstoffoxide (Stickstoffdioxid [NO2] und Stickstoffmonoxid [NO])

Tabelle 3: NO2 – Trend Tabelle 4: NO2 – Ergebnisse 2014 ( Verkehrsnahen Messstationen) Tabelle 5: NO2 – Ergebnisse 2014 (Hintergrundmessstationen) Tabelle 6: NO – Trend Ozon (O3) Tabelle 7: Ozon – Trend am Standort Lörick Tabelle 8: Ozon – AOT 40 Benzol (C6H6) Tabelle 9: Benzol – Trend Tabelle 10: Benzol – Ergebnisse 2014 Ruß (EC) Tabelle 11: Ruß – Trend Tabelle 12: Ruß – Ergebnisse 2014 Sonstige Tabellen Tabelle 13: Grenzwerte in der Luftreinhaltung

Tabelle 1: PM10 – Trend der Jahresmittelwerte und Anzahl der Tageswerte über 50 µg/m³ Datenbasis 24h-Werte

Messstandort (Verkehrs-stationen)

2009 2010 2011 2011 Mittelwert

µg/m³ Anzahl

Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert

Corneliusstr. 35 47 35 48 32 42 28 26 Dorotheenstr. 32 38 32 31 29 35 27 26

Messstandort (Hintergrund-

stationen)

2009 2010 2011 2011

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Mittelwert

Lörick 24 9 25 12 25 21 23 15 Brinckmannstr. 25 12 25 10 23 15 22 17

Tabelle 2: PM10 – Ergebnisse 2014 Datenbasis 24h-Werte Messstandort (Verkehrsstationen)

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Maximaler 24-h-Wert

Anzahl der Messungen

Corneliusstraße 25 15 88 364 Dorotheenstraße 25 14 80 357 Messstandort (Hintergrundstationen)

Mittelwert µg/m³

Anzahl Tageswerte > 50 µg/m³

Maximaler 24-h-Wert

Anzahl der Messungen

Lörick 19 6 80 363 Brinckmannstr. 20 6 78 353

Tabelle 3: NO2 – Trend der Jahresmittelwerte Angaben in µg/m³ (20° C)

Datenbasis 1h-Werte

Messstandort (Verkehrsstationen)

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2004

Corneliusstr. 70 71 71 74 71 67 68 Dorotheenstr. 50 50 51 53 53 53 47 Ludenbergerstr. 58 57 56 59 60 66 54 Bilk (Merowingerstr.) – – – – – – – Hafen (Fringsstr.) * Werte in eckigen Klammer [ ]: Passivsammlermessungen

Messstandort (Hintergrundstationen)

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2004

Lörick 29 28 27 30 31 30 32 Brinckmannstr. – – (39) 34 34 35 – * Werte in runder Klammer ( ): weniger als 75 % der möglichen Werte vorhanden

Tabelle 4: Stickstoffdioxid an den kontinuierlich betriebenen Verkehrsnahen - Messstationen 2014 Angaben in µg/m³ (20° C)

Datenbasis 1h-Werte

LUQS-Corneliusstr. Dorotheenstr. Mittelwert 1h-Max Mittelwert 1h-Max Januar 52 150 48 125 Februar 55 176 45 106 März 69 180 57 173 April 65 154 48 136 Mai 59 150 49 127 Juni 62 173 47 126 Juli 68 200 46 110 August 58 160 39 97 September 69 161 55 183 Oktober 58 177 49 152 November 51 163 56 150 Dezember 56 159 45 98 Jahreskennwerte 60 200 49 183 Anzahl der 1h-Werte > 200 µg/m³ 0 0

Tabelle 5: Stickstoffdioxid an den kontinuierlich betriebenen Hintergrund - Messstationen 2014 (städtischer und regionaler Hintergrund)

Angaben in µg/m³ (20° C) Datenbasis 1h-Werte

LUQS- Lörick Brinckmannstr. Mittelwert 1h-Max Mittelwert 1h-Max Januar 31 77 32 74 Februar 29 85 31 85 März 39 111 41 112 April 28 101 31 97 Mai 22 91 24 83 Juni 21 106 21 86 Juli 23 98 22 94 August 18 72 21 63 September 28 89 27 74 Oktober 28 68 29 72 November 31 83 29 74 Dezember 25 64 27 69 Jahreskennwerte 27 111 28 112 Anzahl der 1h-Werte > 200 µg/m³ 0 0

Tabelle 6: NO – Trend der Jahresmittelwerte Angaben in µg/m³ (20° C)

Datenbasis 1h- Werte Messstandort (Verkehrsstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Corneliusstr. 75 75 74 78 72 58 58 57 Dorotheenstr. 52 44 42 42 45 43 42 44

Messstandort (Hintergrundstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Lörick 14 11 12 12 13 11 8 10 Brinckmannstr. – – – (21) 12 10 9 10 Werte in runder Klammer: weniger als 75 % der möglichen Werte vorhanden

Tabelle 7: Ozon – Trend der LUQS-Station Lörick Angaben in µg/m³ (20° C) Datenbasis 1h-Werte

Messstandort 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Jahresmittel 33 34 40 35 35 35 36 36 36 98-Perzentil 111 111 141 111 112 103 118 110 106 Höchstwert 175 217 235 175 164 161 205 159 209 Anzahl der 1h-Werte > 180 µg/m³ (Informationsschwelle)

0 3 33 0 0 0 5 0 2

Anzahl der 1h-Werte > 240 µg/m³ (Alarmschwelle)

0 0 0 0 0 0 0 0 0

Anzahl Tage mit 8h-Wert > 120 µg/m³ 15 9 33 11 11 8 19 10 9

Tabelle 8: Ozon – AOT 40 Lörick Angaben in µg/m³ (20° C) * h Lörick Jahreswert Mittel über 5 Jahre 2005 9.814 9.057 2006 26.360 11.801 2007 6.093 11.864 2008 12.227 11.946 2009 5.114 11.922 2010 13.415 12.730 2011 6.119 8.681 2012 6.552 8.773 2013 7.551 7.838 2014 8.141 8.443

Tabelle 9: Benzol – Trend der Jahresmittelwerte Datenbasis 24h-Werte Angaben in µg/m³ (20° C) Messstandort (Verkehrsstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Corneliusstr. 4,0 4,0 3,8 3,5 2,9 2,3 2,2 Dorotheenstr. 2,1 2,1 2,2 2,2 2,1 1,3 1,8 Messstandort (Hintergrundstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Brinckmannstr. – – – (1,1) 1,0 0,7 1,0 Werte in runder Klammer: weniger als 75 % der möglichen Werte vorhanden

Tabelle 10: Benzol – Ergebnisse 2014 Datenbasis 24h-Werte Messpunkt (Verkehrsstationen)

Mittelwert µg/m³

Maximaler 24-h-Wert µg/m³

Anzahl der Messungen

DDCS Corneliusstraße 1,8 3,4 85 MP 709 Dorotheenstraße 1,3 3,6 52

Messpunkt (Hintergrundstaionen)

Mittelwert µg/m³

Maximaler 24-h-Wert µg/m³

Anzahl der Messungen

MP 714 Brinckmannstraße 0,8 1,7 52

Tabelle 11: Ruß – Trend der Jahresmittelwerte* Datenbasis 24h-Werte Angaben in µg/m³ (Umgebungsbedingungen) Messstandort (Verkehrsstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Corneliusstr. 6,0 5,3 6,9 4,7 4,6 4,1 4,2 3,8 Dorotheenstr. 3,0 3,0 5,2 4,7 4,5 3,9 3,4 3,5 Messstandort (Hintergrundstationen)

2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Brinckmannstr. – – – 2,8 2,5 2,3 2,1 2,3

Tabelle 12: Ruß – Ergebnisse 2014 Datenbasis 24h-Werte Messpunkt (Verkehrsstationen)

Jahresmittelwert µg/m³

Maximaler 24-h-Wert µg/m³

Anzahl der Messungen

DDCS Corneliusstraße

2,9 6,1 364

Dorotheenstraße

2,8 5,2 60

Messpunkt (Hintergrundstationen)

Jahresmittelwert µg/m³

Maximaler 24-h-Wert µg/m³

Anzahl der Messungen

Brinckmannstraße

1,9 4,8 60

Tabelle 13: Immissionswerte, Grenzwerte, Schwellenwerte und Zielwerte zur Beurteilung der Luftqualität in 2014

Zeitbezug Immissions-/Grenz-/Ziel-/Schwellen-/MIK-Wert

Vorschrift / Richtlinie

Bemerkung

Feinstaub (PM10) Jahresmittelwert 40 µg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz Tagesmittelwert

50 µg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz 35 zulässige Überschreitungen pro Jahr

Stickstoffdioxid (NO2) Jahresmittelwert 40 µg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz

gültig ab 1.1.2010 1-Stundenmittelwert 200 µg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz

18 zulässige Überschreitungen pro Jahr

1-Stundenmittelwert 400 µg/m³ 39. BImSchV Alarmschwelle 24-Stundenmittelwert 100 µg/m³ VDI 2310Bl.12 Richtwert Stickstoffoxid (NOx) Jahresmittelwert 30 µg/m³ 39. BImSchV Vegetationsschutz Ozon (O3) 1-Stundenmittelwert 240 µg/m³ 39. BImSchV Alarmschwelle 1-Stundenmittelwert 180 µg/m³ 39. BImSchV Informationsschwelle 8-Stundenmittelwert 120 µg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz

25 zulässige Überschreitungen pro Jahr, gemittelt über 3 Jahre

AOT 40 6.000 µg/m³ x h 39. BImSchV Vegetationsschutz von Mai – Juli

AOT 40 18.000 µg/m³x h 39. BImSchV Vegetationsschutz Mai – Juli 5-Jahresmittelwert

Ruß Jahresmittelwert 1,5 µg/m³ LAI LAI-Zielwert Benzol Jahresmittelwert 5 µg/m³ 39. BImSchV Jahresmittelwert 2,5 µg/m³ LAI LAI-Zielwert Kohlenmonoxid (CO) 8-Stundenmittelwert 10 mg/m³ 39. BImSchV Gesundheitsschutz Schwefeldioxid (SO2) Jahresmittelwert 50 µg/m³ TA Luft Tagesmittelwert 125 µg/m³ 39. BImSchV

TA Luft Gesundheitsschutz 3 zulässige Überschreitungen pro Jahr

Stundenwert 350 µg/m³ 39. BImSchV TA Luft

Gesundheitsschutz 24 zulässige Überschreitungen pro Jahr

Jahresmittelwert Winterhalbjahr

20 µg/m³ 39. BImSchV Ökosystemschutz: gilt auch für Winter (1. Oktober bis 31. März)

Stundenwert 500 µg/m³ 39. BImSchV Alarmschwelle

Anhang C Glossar

BenzolBenzolBenzolBenzol Benzol gehört zu der Gruppe der aromatischen Kohlenwasserstoffe. Benzol ist in Benzin in einer Konzentration von weniger als 1 % enthalten. Benzol gelangt z. T. unverbrannt oder durch Verdunstung aus dem Tank in die Umwelt. Außerdem entsteht Benzol bei Verbrennungsprozessen. Benzol ist ein krebserregender Stoff. BezugstemperaturBezugstemperaturBezugstemperaturBezugstemperatur Alle kontinuierlich-gemessenen, gasförmigen Schadstoffe an den Stationen des Landesumweltamtes NRW sind bis 1998 auf 0° C und 1013 hPa bezogen. Ausgenommen sind die Ozon-Werte, die seit Anfang 1995 vom Landesumweltamt NRW mit Bezugstemperatur 20° C geliefert werden. Die Messwerte der städtischen Messungen an Straßen beziehen sich bis 1998 ebenfalls auf 0° C. Alle auf 0° C bezogenen Messwerte sind systematisch um 7 % höher als solche, die auf 20° C bezogen sind. Seit 1999 sind alle Messungen - soweit technisch möglich - auf 20° C und 1013 hPa bezogen. Einige Grenz- und Richtwerte (z. B. EU-Richtlinien, 23. BImSchV, MIK-Werte) beziehen sich auf eine Temperatur von 20° C. Liegt bei Messwerten eine andere Bezugstemperatur zugrunde, so ist eine Umrechnung auf 20° C erforderlich. EmissionenEmissionenEmissionenEmissionen Unter Emissionen versteht man von einer Anlage ausgehende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Erscheinungen. ImmissionenImmissionenImmissionenImmissionen Auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärmestrahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. Kohlenmonoxid (CO)Kohlenmonoxid (CO)Kohlenmonoxid (CO)Kohlenmonoxid (CO) Kohlenmonoxid entsteht beim Betreiben von Feuerungsanlagen und Kraftfahrzeugen durch unvollständige Verbrennung. CO behindert in höheren Konzentrationen den Sauerstoff-Transport im Blut und erhöht die Gefährdung für Herz- und Kreislaufkranke. KrebsrisikoKrebsrisikoKrebsrisikoKrebsrisiko In etwa 24 % aller Todesfälle ist Krebs die Ursache. Annähernd 2 % der Krebserkrankungen werden Luftschadstoffe als krebsauslösende Faktoren zugeschrieben. Das Risiko eines Menschen, nach konstanter Exposition über 70 Jahre gegenüber einer Konzentration von 1 µg Schadstoff je m3 Außenluft (unit risk) an Krebs zu erkranken, kann folgendermaßen abgeschätzt werden:

Benzol: Es erkranken 9 auf 1 Million Menschen Ruß: Es erkranken 70 auf 1 Million Menschen (Angaben aus Länderausschuss für Immissionsschutz: "Krebsrisiko durch Luftverunreinigungen", im Auftrage der Umweltministerkonferenz, Hrsg.: Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NW, Düsseldorf 1992) LuftreinhalteplanLuftreinhalteplanLuftreinhalteplanLuftreinhalteplan Ein Luftreinhalteplan ist gemäß § 47 Abs. 1 BImSchG aufzustellen, wenn ein Grenzwert inklusive der jeweils gültigen Toleranzmargen (s.u.) gemäß 39. BImSchV (s.u.) überschritten ist. Ergeben die Prognosen bezüglich der Entwicklung des Luftschadstoffs bis zum Zieljahr 2010, dass der Zielgrenzwert ebenfalls nicht eingehalten wird, so sind Maßnahmen aufzustellen, deren Umsetzung dazu betragen soll, dass der Grenzwert im Zieljahr 2010 eingehalten wird. Planaufstellende Behörde ist in NRW die Bezirksregierung. Die umzusetzenden Maßnahmen sind seitens der Bezirksregierung im Einvernehmen mit den für die Umsetzung zuständigen Behörden festzulegen. LUQSLUQSLUQSLUQS Luftqualitätsüberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen, erfasst und untersucht die Konzentrationen verschiedener Schadstoffe in der Luft. Das Messsystem beinhaltet kontinuierliche und diskontinuierliche Messungen und bietet eine umfassende Darstellung der Luftqualitätsdaten. MIKMIKMIKMIK----WertWertWertWert Von der VDI-Kommission "Reinhaltung der Luft" erarbeitete maximale Immissionskonzentrationen, die nach derzeitigem Erfahrungsstand im allgemeinen für Mensch, Tier und Pflanze bei bestimmter Dauer und Häufigkeit als unbedenklich gelten. In den VDI-Richtlinien (siehe dort) werden Werte für kurzzeitige und dauernde Einwirkungen festgelegt. Ozon (OOzon (OOzon (OOzon (O3333)))) Ozon entsteht in einem komplizierten, chemischen Mechanismus aus Bestandteilen der Luft wie Stickoxiden, Kohlenwasserstoffen und Sauerstoff unter Einfluss von Sonnenlicht. Empfindliche Personen reagieren bei hohen Ozonkonzentrationen mit Husten und Kurzatmigkeit. 98989898----Perzentil, 98 %Perzentil, 98 %Perzentil, 98 %Perzentil, 98 %----WertWertWertWert Messwert, der von 98 % aller einzelnen Messwerte eines bestimmten Messzeitraumes (z. B. alle Halbstundenwerte eines Jahres) unterschritten oder erreicht wird.

PMPMPMPM10101010 Staubpartikel, die einen aerodynamischen Durchmesser von weniger als 10 µm aufweisen, werden als PM10 (engl.: particulate matter) oder Feinstaub bezeichnet. PM10 entsteht bei unvollständiger Verbrennung (insbesondere Ruß), Reaktionen gasförmiger Verbrennungs-emissionen (SO2 und NOx) mit Ammoniak (so genannte sekundäre Aerosole) und Aufwirbelungen und Abrieb. Partikel, die klei-ner als 10 µm sind, gelten als lungengängig. Unterschreiten sie eine Größe von 4 µm, gelangen sie sogar bis in die Lungenbläschen. SchwebstaubSchwebstaubSchwebstaubSchwebstaub Schwebstaub wird von Industrie, Feuerungsanlagen, aber auch vom Kraftfahrzeugverkehr (Dieselruß, Abrieb, Aufwirbelungen) verursacht, besteht aus festen oder flüssigen Teilchen und ist Träger für andere Schadstoffe (Kohlenwasserstoffe, Schwermetalle) und für allergenes Material (Pollen). Schwebstaub fördert Atemwegserkrankungen. Gemessen werden bisher Partikel mit einem Durchmesser unter 25 bis 30 µm. Schwefeldioxid (SOSchwefeldioxid (SOSchwefeldioxid (SOSchwefeldioxid (SO2222)))) Schwefeldioxid entsteht überwiegend bei Verbrennungsprozessen von Feuerungsanlagen, also bei Kraftwerken, Industrieanlagen und Gebäudeheizungen, und ging in den letzten Jahren merklich zurück. SO2 reizt die Atemwege. Seine schädliche Wirkung verstärkt sich, wenn gleichzeitig Staub eingeatmet wird. Stickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NOStickstoffdioxid (NO2222)))) Stickstoffdioxid entsteht durch die Verbindung von Stickstoffmonoxid mit Sauerstoff aus der Luft. NO2 kann Atemwegserkrankungen fördern. Stickstoffmonoxid (NO)Stickstoffmonoxid (NO)Stickstoffmonoxid (NO)Stickstoffmonoxid (NO) Stickstoffmonoxid wird von Feuerungsanlagen und von Kraftfahrzeugen erzeugt. NO ist selbst praktisch unschädlich; NO erhält seine Gefährlichkeit durch seine Reaktion mit Sauerstoff aus der Luft zu Stickstoffdioxid (NO2). Stickstoffoxide (NOStickstoffoxide (NOStickstoffoxide (NOStickstoffoxide (NOxxxx), auch Stickoxide), auch Stickoxide), auch Stickoxide), auch Stickoxide Zusammenfassende Bezeichnung für Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid. Stickoxide entstehen bei Verbrennungsprozessen. Unter den im Brennraum herrschenden hohen Temperaturen reagieren Stickstoff und Sauerstoff aus der Luft in erster Linie zu Stickstoffmonoxid ( s.o. ).

TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft)TA Luft (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft) Diese Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz gibt für genehmigungsbedürftige Anlagen (d. h. in der Regel Industrieanlagen) Grenzwerte sowohl für Emissionen als auch für Immissionen vor, um Menschen, Tiere und Pflanzen zu schützen. ToleranzmargeToleranzmargeToleranzmargeToleranzmarge Die 39. BImSchV hat die Grenzwerte der entsprechenden EU-Richtlinien für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid, Stickoxide, Partikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft als "Immissionswerte" auf der Grundlage des Bundes Immissionsschutzgesetzes festgelegt. Diese Grenzwerte sind ab 2005 bzw. 2010 einzuhalten. VDIVDIVDIVDI----RichtlinienRichtlinienRichtlinienRichtlinien Im Handbuch "Reinhaltung der Luft", herausgegeben von der Kommission "Reinhaltung der Luft" beim Verein Deutscher Ingenieure, werden in einzelnen Richtlinien Messvorschriften zur Ermittlung von Emissionen und von Immissionen angegeben. Diese werden z. B. in der TA Luft ausdrücklich für Messungen bestimmter Luftverunreinigungen vorgeschrieben. Weiterhin empfiehlt die VDI-Kommission in ihrer Richtlinie 2310 MIK-Werte (siehe dort).

Vorlage 19/ 44/2015

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X öffentlich nicht öffentlich

Informationsvorlage Betrifft: Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichteinhaltung der NO2-Luftqualitätsziele - Information - Seitens der Europäischen Kommission (EU-Kommission) wurde festgestellt, dass an zahlreichen Luftqualitätsmessstationen von 2010 bis 2013 der Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresgrenzwert kontinuierlich und wiederholt nicht eingehalten wurde. Es ist gesetzlich geregelt, dass im Falle der Nichteinhaltung des Grenzwertes Luftreinhalte-pläne zu erstellen sind, die „geeignete“ Maßnahmen enthalten, um „den Zeitraum der Überschreitung so kurz wie möglich zu halten“. Seitens der EU-Kommission wurde die Bundesrepublik Deutschland in dem Pilot-Verfahren (Nr. 6685 / 14 / ENVI) aufgefordert anzugeben, wann voraussichtlich die vollständige Einhaltung des Jahresgrenzwertes für NO2 erreicht wird. Ein Pilot-Verfahren ist ein inoffizielles Vorverfahren, in dem dem betroffenen Vertragspartner die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben wird. Das Ergebnis dient der EU-Kommission als Entscheidungsgrundlage. Nach Abschluss des Pilot-Verfahrens hat die EU-Kommission am 18. Juni 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. In Nordrhein-Westfalen sind davon die Ballungsräume Aachen, Dortmund, Duisburg/Mülheim/Oberhausen, Düsseldorf, Essen, Hagen, Köln, Münster, Wuppertal und Grevenbroich (Rheinisches Braunkohlerevier) betroffen. In einem ersten Schritt wurde dem zuständigen Bundesminister am 18. Juni 2015 von der EU-Kommission ein Mahnschreiben übersandt. Deutschland (Bund und Länder) hat nun zwei Monate Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens wird von der EU-Kommission wie folgt begründet: Der NO2-Grenzwert sowie die Toleranzmargen sind in der Richtlinie 1999 / 30 / EG festgelegt, die in die Rahmenrichtlinie 96 / 62 / EG eingebettet ist. Demnach gelten die vorläufigen NO2-Grenzwerte (Grenzwert zuzüglich Toleranzmarge) seit 2000. Der NO2-Grenzwert von 40 µg/m³ gilt seit 2010. Somit sollte erreicht werden, dass Maßnahmen zur Senkung der NO2-Belastung ergriffen werden. Diese Zeit – so die EU-Kommission – habe Deutschland nicht genutzt. Voraussichtlich wird in den betroffenen Ballungsräumen eine Einhaltung des Grenzwertes erst im Jahr 2020 oder noch später zu erwarten sein. Nach Auffassung der EU-Kommission ist dies als Hinweis zu werten, dass die in Deutschland ergriffenen Maßnahmen nicht „geeignet“ waren, den Zeitraum der Überschreitung des Grenzwertes so kurz wie möglich zu halten. Zwar lägen die Maßnahmen, die Deutschland getroffen habe, innerhalb des Ermessensspielraumes und seien auch verhältnismäßig, jedoch seien sie nicht wirksam genug, um die NO2-Problematik zu lösen.

Vorlage 19/ 44/2015

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Die EU-Kommission sieht im Verkehr den Hauptverursacher für die Überschreitung des Grenzwertes für den NO2-Jahresmittelwert - insbesondere die Emissionen der Diesel-Pkw: Zwar zeigten Pkw der Euro-Norm 5 einen erheblichen Rückgang der Feinstaub (PM10)-Emissionen, jedoch blieben diese Fahrzeuge hinsichtlich eines Rückgangs der NO2-Emissionen unwirksam. Des Weiteren existierten – so die EU-Kommission – steuerliche Kaufanreize für Diesel-Pkw (z.B. die Energiebesteuerung). Die steuerliche Begünstigung führte zu einem Anstieg des Anteils der Diesel-Pkw am gesamten Pkw-Aufkommen von 1999 bis 2014 von 13,2 % auf 30,1%. Der Anteil der Neuzulassungen an Diesel-Pkw stieg in diesem Zeitraum von 22,4 % auf 47 %. Die EU-Kommission stellt fest, dass dieser Zusammenhang bereits seit einigen Jahren bekannt sei. Die steuerliche Begünstigung für Diesel-Pkw hätte Deutschland nach Auffassung der EU-Kommission in jedem Fall als ersten Schritt ändern können. Abschließend stellt die EU-Kommission fest, dass es durchaus noch weitere Maßnahmen gäbe, die geeignet wären, einen wesentlichen Beitrag zur Problemlösung zu leisten. Auch diese seien bisher nicht ergriffen worden. Explizit benannt werden zum Beispiel die „Förderung von Hybrid- oder Elektroautos oder anderen Fahrzeugen ohne Schadstoffausstoß“ oder ein „Verbot von Dieselfahrzeugen in einigen städtischen Gebieten“. (Anmerkung: Bislang fehlen jedoch bundesgesetzliche Regelungen für Fahrverbote, die über die Regelungen zur Umweltzone hinausgehen.) Seitens des Deutschen Städtetages wird gegenüber der Bundesregierung und der EU-Kommission auch weiterhin auf die Diskrepanz zwischen den Abgasnormen und den Luftqualitätszielen verwiesen und unterstrichen, dass ohne eine entsprechende Anpassung die Anforderungen auf EU-Ebene (wie etwa die Verschärfung der Abgas-Normen für Pkw) die Einhaltung des NO2-Grenzwertes die Städte vor erhebliche Probleme stellt. Für die Luftreinhaltepläne sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierungen zuständig. Es obliegt daher der Bezirksregierung Düsseldorf, über Zeitpunkt und Umfang der Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf aus 1/2013 zu entscheiden. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ausschuss für Umweltschutz 20.08.2015 -/-1

1) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Amt / Institut: Umweltamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Stulgies

Vorlage 66/ 77/2015

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Beschlussvorlage zur Herbeiführung

eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussdarstellung: Der Rat der Stadt beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Nachrüstung Blindenleitsystem und brandschutztechnische Ertüchtigung des U-Bahnhofes Düsseldorf Hauptbahnhof mit Gesamtkosten in Höhe von 11.250.000,00 EUR (brutto) und stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung in Höhe von 150.000 EUR in 2015 durch den Kämmerer zu. Beschlusslage: Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt vom 06.11.2008 Sachdarstellung:

Kosten konsumtive Kosten 0 EUR + investive Kosten 11.250.000 EUR = Gesamtkosten 11.250.000 EUR jährliche Nettofolgekosten 969.846 EUR

Ausgangssituation Die Notwendigkeit zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes ergibt sich aus § 36 Abs. 1 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) und aus § 2 Abs. 1 BOStrab (Straßenbahn - Bau- und Betriebsordnung). Hiernach sind die Betriebsanlagen der Straßen- und Stadtbahn nach dem Stand der Technik zu bauen und zu unterhalten. Gemäß dem Ergebnis einer brandschutztechnischen Risikoanalyse sind die U-Bahnhöfe grundsätzlich brandschutztechnisch zu ertüchtigen. Mit dem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt (Vorlage 66/118/2008) vom 6.11.2008 wurde die Verwaltung mit der Planung der Brandschutzmaßnahmen unter Einbeziehung des Fahrzeugbrandschutzes beauftragt. Ergebnisse entsprechender Machbarkeitsuntersuchungen sahen eine nachträgliche mechanische beziehungsweise thermische Rauchgasableitung aus den U-Bahn-

Vorlage 66/ 77/2015

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höfen vor. Der bauliche Aufwand innerhalb der jeweiligen Geometrie der U-Bahnhöfe konnte aus wirtschaftlichen Gründen nicht umgesetzt werden.

Daraufhin wurde in enger Abstimmung mit der Rheinbahn unter Hinzuziehung entsprechender Fachgutachten der Fahrzeugbrandschutz in den Rheinbahnfahr-zeugen weitestgehend angepasst, so dass auf eine Rauchgasableitung verzichtet werden kann.

Darstellung der Maßnahme Nach der Entscheidung der Rheinbahn 2014, die vorhandenen B80-Stadtbahnfahrzeuge hinsichtlich der Innenraummaterialien zu modernisieren und mit einer Brandmeldeanlage auszurüsten, sollen im U-Bahnhof Düsseldorf Hauptbahnhof, entsprechend dem erstellten brandschutztechnischen Konzept, folgende bauliche und anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden:

- Herstellung einer rauchdurchlässigen Deckenkonstruktion mit entsprechenden Rauchschürzen an den Treppenaufgängen,

- Installation einer Brandmeldeanlage -Bahnsteig und Betriebsraumbereich, - Installation von akustischen Alarmierungseinrichtungen, - Rückbau, Austausch bzw. Separierung von Kabelanlagen, - Montage von Flucht- und Rettungswegbeschilderungen, - Installation einer Sicherheitsbeleuchtung mit Sicherheitsstromversorgung, - Austausch schadhafter Raumabschlüsse gegen T30RS-Abschlüsse, - Ertüchtigung der Lüftungsanlagen einschl. Zu- und Abluftöffnungen in

feuerbeständige Wände.

Des Weiteren soll im Rahmen der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen das noch fehlende Blindenleitsystem nachgerüstet werden. Im Zuge der Nachrüstung des Blindenleitsystems wird das vorhandene Bodenmaterial (B-Material) gegen ein „nicht brennbares“ Bodenmaterial (A-Material) ausgetauscht. Zusammen mit den brandschutztechnischen Maßnahmen sollen aus wirtschaftlichen Gründen auch die erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen (wie z. B. die Er-neuerung der Hinweisbeschilderung mit Rettungswegkennzeichnung, Schall-dämmung im Bereich der Fahrebene, neue Beleuchtung, Umbau Notrufsäulen, Videoanlage, Dyfa,…) sowie die bestehenden Aufzugsanlagen an die heutigen Anforderungen barrierefrei umgesetzt werden. Bauverfahren Der Düsseldorfer Hauptbahnhof wird täglich von ca. 250.000 Personen frequentiert und ist somit der wichtigste Verkehrsverknüpfungspunkt in der Stadt. Hierbei nutzen ca. 100.000 Fahrgäste den U-Bahnhof als Ein-, Aus- und Umsteigebahnhof. Aus diesem Grund sind die erforderlichen Arbeiten unter Berücksichtigung des täglichen Fahrgastbetriebes auszuführen. Für die unter laufendem Fahrgast- und Bahnbetrieb durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen, die im Bereich der kompletten Fahrebene (Boden und Decke) stattfinden, sind umfangreiche Schutzmaßnahmen und

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Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Die Decke muss dabei komplett erneuert werden, um die Installation der Brandmelde- und Alarmierungseinrichtung zu ermöglichen und zusätzlichen Raumspeicher für eine mögliche Rauchrückhaltung zu schaffen. Weitere betriebstechnische Anlagen, wie Lautsprecher- und Videoanlage im Deckenbereich, werden im Zuge der Arbeiten angepasst, ergänzt und modernisiert. Als vorlaufende Maßnahme, Dauer ca. 2 Monate, wird vorab die vorhandene abgehängte Deckenkonstruktion, mit dem offen eingelegten Dämmstoff (künstlichen Mineralfasern (WHO-Fasern)), unter den besonderen Auflagen des Arbeits- und Emissionsschutzes demontiert und entsorgt. Nach Abschluss der Demontage der alten abgehängten Deckenkonstruktion erfolgt die Einrichtung des 1. Bauabschnittes. In Abstimmung mit der Rheinbahn werden die Arbeiten parallel auf den jeweiligen Mittelbahnsteigen in 4 Bauabschnitten durchgeführt. Die Notwendigkeit ergibt sich aus dem Umstand, dass der Stadtbahnbetrieb während der Umbaumaßnahmen aufrechterhalten werden muss. Aufgrund der fehlenden Andienungs- und Lagerflächen im unmittelbaren Umfeld der Baustelle wurde mit der Rheinbahn ein Bauablauf- und Baulogistikkonzept erarbeitet. Um eine Behinderung der starken Fußgängerverkehre in der Hauptpassage, zu den jeweiligen DB-Bahnsteigen und zu den Stadtbahnzugängen durch den Baustellenbetrieb nach Möglichkeit auszuschließen, können die erforderlichen Materialtransporte in Abstimmung mit der Rheinbahn nur während der nächtlichen Betriebspausen über den Schienenweg organisiert werden. Wegen der umfangreichen Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ist mit Beeinträchtigungen für die Fahrgäste im Zugangsbereich und auf dem Bahnsteig zu rechnen.

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Gesamtkosten und Refinanzierung

konsumtiv (EUR) investiv (EUR)

netto brutto netto brutto

Baukosten 7.376.570 8.778.118

Baunebenkosten (Ing.-Leistungen etc.) 1.766.738 2.102.418

Grunderwerb ---------- ----------

aktivierbare Eigenleistungen

---------- ---------- 368.829

Summe Gesamtkosten 9.512.137 11.249.365

Gesamtkosten gerundet 9.513.000 11.250.000

Zuweisungen des Landes, Bundes, VRR etc.

Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB

Anteile Dritter

Erstattung der Umsatzsteuer 1.737.228

Summe Refinanzierung 1.737.228

Refinanzierung gerundet 1.737.000

Eigenanteil 9.513.000 9.513.000 davon durch Darlehn finanziert ---------- ---------- ---------- ----------

Bei der Kostenschätzung zum Grundsatzbeschluss in 2008 wurde für den U-Bahnhof Düsseldorf Hauptbahnhof ca. 6,35 Mio. EUR veranschlagt. Diese grobe Kostenannahme bezog sich auf die damalige Kostenschätzung für den einfachen U-Bahnhof Victoriaplatz/Klever Straße sowie die noch fehlenden Erfahrungen aus

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anderen vergleichbaren Projekten und der hierfür noch nicht vorhandenen Fachplanung (Lph 3). Nicht enthalten waren die Kosten für

- die Nachrüstung des Blindenleitsystems, - die besonderen Aufwendungen zur Demontage und Entsorgung der

vorhandenen abgehängten Deckenkonstruktion, - die Anmietung von Baustelleneinrichtungsflächen, - der besondere Aufwand hinsichtlich der Baustellenlogistik und Sicherung zur

Aufrechterhaltung des Fahrgast- und Bahnbetrieb der Rheinbahn, - die Programmierungsaufwendungen für die Anpassung der Zugsicherung

aufgrund der künftigen endgültigen Haltepunkte.

Die Stadt ist als Bauherr und Betrieb gewerblicher Art (BgA) nicht mehrwertsteuer-pflichtig, so dass die Mehrwertsteuer erstattet wird. Eine Bezuschussung gem. § 12 ÖPNVG für die Nachrüstung des Blindenleitsystems wurde beantragt. Die Maßnahme wurde jedoch in dem aktuell beschlossenen Förderkatalog 2015/2016 so priorisiert, dass sie nicht gefördert wird, sondern lediglich als "Nachrückmaßnahme" eingestuft wurde.

Finanzierung siehe Anlage

Terminplan Baubeginn Anfang 2016 Bauzeit ca. 24 Monate Fertigstellung ca. Ende 2017 Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 GemHVO: BIC-Empfehlung RPA geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung des

Kämmerers am: 13.07.2015 am: 16.07.2015 am: 07.09.2015 am: 10.09.2015 Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes führte zu folgendem Ergebnis: Die Unterlagen entsprechen im Wesentlichen den Bestimmungen des § 14 Abs.2 GemHVO. Es besteht ein geringes Kostenrisiko.

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Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-² Haupt- und Finanzausschuss 26.10.2015 -/-² Rat 05.11.2015 -/-² 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Finanzierung Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Nachrüstung Blindenleitsystem und brandschutztechnische Ertüchtigung des U-Bahnofes Düsseldorf Hauptbahnhof

Finanzierung Anlage 1 zur Vorlage 66/ 77/2015ohne aktivierbare Eigenleistung in Höhe von 368.828,50 Euro

*Nr. der zutreffenden Mittelbereitstellung bitte angeben1 = Haushaltsplan- Entwurf 20162 = Veränderungsverzeichnis3 = überplanmäßige / außerplanmäßige Bereitstellung4 = Umstellung im Budget5 = Mittel sind bereits veranschlagt bzw. verausgabt6 = Sonstiges (Begründung siehe unten)

Konto ff(Auftragssachkonto/Produktsachkonto) Mittelbereitstellungeinschließlich in EUR in EURKurztext Nr. Nr. Nr. Nr. Nr. Nr.

7.90000201 78530000 - Sonstige Baumaßnahmen (Planung) 5 237.992 Planungskosten

7.00380009 78530000 - Sonstige Baumaßnahmen (Planung) 5 118.150 5 230.252 1 66.807 1 36.637 Planungskosten

7.00380009 78530000 - Sonstige Baumaßnahmen (Planungskosten) 3 100.000 Planungskosten

7.00380009 78530000 - sonstige Baumaßnahmen Baukosten 3 50.000 2 3.500.000 2 3.500.000 2 1.303.570

Baukosten (inkl. Baunebenkosten)

7.00380009 6811000 - Zuwendungen 7.00380009 6811000 - Zuwendungen

Summe Einzahlungen 0 0 0 0 0 0 0Summe Auszahlungen netto 356.142 380.252 3.566.807 3.536.637 1.303.570 0 0

Verpflichtungsermächtigungen

kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam kassenwirksam

7.00380009 78530000 - Sonstige Baumaßnahmen 5 16.807 2 36.637

7.00380009 78530000 - Sonstige Baumaßnahmen 4 1.500.000 2 3.500.000 2 1.303.570

Nachrichtlich: Umsatzsteuererstattung

1.10.61.611.01.002 65211000 / 74411000 5 67.667 5 43.748 1 12.693 1 6.961 5 0 0 0

1.10.61.611.01.002 65211000 / 74411000 0 3 19.000 0 0 0 0 01.10.61.611.01.002 65211000 / 74411000 0 3 9.500 2 665.000 2 665.000 2 247.678 0 0

67.667 72.248 677.693 671.961 247.678 0 0 gerundet 1.737.000

131.069

1.737.2481.587.178

19.000

in EUR in EUR

53.444

6.303.570

in EUR in EUR in EUR

0

0

0

Gesamt

in EUR

237.992

Jahr 2019

Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung

Jahr bis 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Jahr 2017 Jahr 2018

9.143.408

451.846

100.000

8.353.570

Mittelbereitstellung Mittelbereitstellung

X öffentlich nicht öffentlich

Beschlussvorlage zur Herbeiführung

eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses Beschlussdarstellung:Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Ausführung und Finanzierung des Projektes Ertüchtigung Geländer Rheinkniebrücke mit Gesamtkosten in Höhe von 890.000,00 EUR (brutto). Beschlusslage: Bedarfsbeschluss des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 11.02.2015 Sachdarstellung:Kosten konsumtive Kosten 890.000,00 EUR + investive Kosten 0,00 EUR = Gesamtkosten 890.000,00 EUR jährliche Nettofolgekosten 0,00 EUR

Ausgangssituation Der Brückenzug „Rheinkniebrücke“ besteht aus insgesamt drei Teilbauwerken, den linksrheinischen Zu- und Abfahrten, der eigentlichen seilverspannten Strombrücke sowie den rechtsrheinischen Zu- und Abfahrten. Neben dem Straßenverkehr ermöglicht die Brücke auch dem Geh- und Radverkehr die Überquerung des Rheines. Der kombinierte Geh- und Radverkehr wird hierbei in beiden Fahrtrichtungen durch Schrammborde baulich getrennt vom Straßenverkehr geführt. Als Absturzsicherung zum Rhein hin existiert noch das aus der Bauzeit (1965 bis 1969) stammende 1,00 m hohe Füllstabgeländer, das sogenannte „Düsseldorfer Geländer“, bei dem die untere waagerechte Fußleiste nicht sichtbar in der Unterkonstruktion verankert ist. Seit Bestehen dieses Geländers haben sich die Anforderungen aus den technischen Regelwerken an derartige Absturzsicherungen deutlich gesteigert. Insbesondere die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)“ sind für technische Belange an Ingenieurbauwerken als Stand der Technik anzusehen.

Mit der Aktualisierung der ZTV-ING im April 2013 wurde unter anderem eine wesentliche Anpassung in Bezug auf die einzuhaltenden Geländerhöhen bei Radverkehren eingeführt. Die Mindesthöhe von Geländern als Absturzsicherung bei Radverkehren wurde auf 1,30 m erhöht. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass Geländerhöhen im Bestand von weniger als 1,20 m Höhe für Radverkehre eine Nutzungseinschränkung darstellen. Für den Bereich der Rheinkniebrücke ist eine Beschilderung „Radfahrer absteigen“ jedoch als nicht praxisnah anzusehen. Die bauliche Ertüchtigung des Geländers der Rheinkniebrücke, als eine der Hauptverkehrsachsen, erscheint somit angezeigt.

Darstellung der Maßnahme Das vorhandene Geländer der Rheinkniebrücke soll in allen Bereichen mit zugelassenem Radverkehr auf 1,30 m Höhe mittels Aufsatzhandlauf unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik erhöht werden. Hierzu wird ein Handlaufaufsatz mit Seil im Handlauf in Anlehnung an die Richtzeichnung der Bundesanstalt für Straßenwesen auf das vorhandene Geländer mittels Kurzpfosten geschweißt. Von den insgesamt 5.375 m Geländer auf dem Brückenzug Rheinkniebrücke sind für den Radewegebereich rund 2.400 m zu ertüchtigen. Die betroffenen Bereiche des Brückenzuges sind den beigefügten Anlage 1 und 2 zu entnehmen. Eine Gegenüberstellung der Geländeransichten vorher/nachher ist der Anlage 3 zu entnehmen. Im Anschluss an die Montage des im Werk mit einer Grundbeschichtung versehenen Handlaufaufsatzes wird dieser gemäß ZTV-ING vor Ort mit einer Zwischen- und Deckbeschichtung versehen. Mit dieser örtlichen Zwischen- und Deckbeschichtung wird neben dem Handlauf auch das restliche vorhandene Geländer beschichtet um eine einheitliche Farbgebung zu erhalten. Somit werden insgesamt rund 5.375 m Geländer mit einer neuen Zwischen- und Deckbeschichtung versehen. Durchführung der Baumaßnahmen: Um den Fußgänger- und Radverkehr so gering wie möglich einzuschränken ist es beabsichtigt, die Arbeiten in getrennten Bauabschnitten für die Ober- und Unterstromseite durchzuführen. Im ersten Schritt wird jeweils die Geländererhöhung stahlbautechnisch montiert. Im Nachgang wird dann im Schutze eines verschiebbaren Arbeits- und Schutzgerüstes die Beschichtung sukzessive appliziert. Verkehrsführung während der Bauzeit: Für die Durchführung der Arbeiten ist eine Sperrung des Geh- und Radweges notwendig. Aufgrund der getrennten Bauabschnitte (Ober- und Unterstromseite) ist die Überquerung des Rheines jedoch jederzeit gewährleistet. Der Fußgänger- und Radverkehr wird hierfür an den Brückenrampen und Spindeln jeweils auf die andere Brückenseite umgeleitet. Zur Andienung der Baustelle ist darüber hinaus die Sperrung einzelner Fahrspuren als Tagesbaustellen außerhalb der Hauptverkehrszeiten geplant. Für die Bushaltestellen ist die Zugänglichkeit mindestens einer der beiden Treppenzugänge auch während der Bauzeit gegeben. Der Linienverkehr kann uneingeschränkt aufrecht erhalten werden. Für den Zeitraum der Kirmes am Rhein wird die Baustelle geräumt.

Gesamtkosten und Refinanzierung

konsumtiv (EUR) investiv (EUR)

netto brutto netto brutto

Baukosten 695.335 827.448

Baunebenkosten (Ing.-Leistungen etc.) 52.108 62.008

Grunderwerb ---------- ----------

aktivierbare Eigenleistungen ---------- ----------

Summe Gesamtkosten 747.443 889.457

Gesamtkosten gerundet 750.000 890.000

Zuweisungen des Landes, Bundes, VRR etc.

Anliegerbeiträge nach KAG / BauGB

Anteile Dritter

Erstattung der Umsatzsteuer

Summe Refinanzierung 0 0

Refinanzierung gerundet 0 0

Eigenanteil 750.000 890.000

davon durch Darlehn finanziert ---------- ----------

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Zwischen der Kostenschätzung zum Zeitpunkt des Bedarfsbeschlusses und der Kostenberechnung dieser Beschlussvorlage ergeben sich Mehrkosten, welche größtenteils aus der detaillierteren Planungstiefe und der zusätzlichen Betrachtung und Planung einzelner Gewerke resultieren, wie z. B.:

- Aufwändigeres Arbeits- und Schutzgerüst für die Arbeiten über Wasser und in großer Höhe

- Zusätzliche Zwischenbeschichtung auf dem Bestandsgeländer zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Haftung der Korrosionsschutzbeschichtung

- Erhöhter Aufwand für die partielle Erneuerung des Korrosionsschutzes der Geländerfußpunkte

- Erhöhter Aufwand für die Verkehrssicherung um längere Sperrungen einzelner Fahrstreifen zu vermeiden.

Finanzierung siehe Anlage 4

Terminplan Baubeginn Frühjahr 2016 Bauzeit ca. 8 Monate Fertigstellung ca. Herbst 2016 Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 GemHVO: BIC-Empfehlung RPA geprüft Kämmerei geprüft Zustimmung des

Kämmerers am: 03.07.2015 am: 13.07.2015 am: 03.09.2015 am: 09.09.2015 Die Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes führte zu folgendem Ergebnis: Die Unterlagen entsprechen im Wesentlichen den Bestimmungen des § 14 Abs.2 GemHVO. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

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Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 2 3 4

Lageplan westlicher Bereich Lageplan östlicher Bereich Geländeransichten vorher/nachher Finanzierung

Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Anlage 3

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X öffentlich nicht öffentlich

Beschlussvorlage Betrifft: Änderung der Parkgebührenordnung Beschlussdarstellung: Der Rat beschließt die Änderung der geltenden Parkgebührenordnung gemäß beigefügter Anlage. Die Parkgebührenordnung vom 09.01.2012 (verkündet im Amtsblatt Nr. 3 vom 21.01.2012) verliert damit ihre Gültigkeit. Die Parkgebühren an Parkscheinautomaten werden in Zone 1 von 0,95 Euro auf 1,45 Euro je halbe Stunde, in Zone 2 von 0,55 Euro auf 1,05 Euro je halbe Stunde und in Zone 3 von 0,25 Euro auf 0,75 Euro je halbe Stunde erhöht. Die sogenannte „Happy hour“ mit vergünstigten Parkgebühren im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr entfällt. Die Bewirtschaftungszeiten werden werktags bis 20:00 Uhr verlängert. Sachdarstellung: Die Parkgebührenordnung für das Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde zuletzt im Januar 2012 angepasst. Eine erneute Anpassung ist für Anfang 2016 geplant. Zum einen erfolgt die Anpassung aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung und zum Angleich an das Preisniveau vergleichbarer Großstädte und zum anderen soll durch die Anhebung der Parkgebühren ein Anreiz geschaffen werden auf andere Verkehrsmittel umzusteigen. So kostet im Vergleich zum Parken das Tagesticket der Preisstufe A für den ÖPNV im Jahr 2015 für eine Person 6,60 Euro für zwei Personen 9,70 Euro. Der geänderte Parktarif greift die Höhe der Parkgebühren der öffentlichen Parkbauten im Stadtgebiet auf. Mit der tariflichen Angleichung soll eine Verlagerung des Parkens von Kunden und Besuchern aus dem öffentlichen Straßenraum in die mit freien Kapazitäten vorhandenen Parkbauten erreicht und somit der knappe bewirtschaftete öffentliche Parkraum für Kurzzeitkunden und Bewohner besser nutzbar gemacht werden. Im großstädtischen Vergleich liegt Düsseldorf bei den Parkgebühren bislang teilweise unter dem Niveau umliegender Großstädte, zukünftig in etwa im großstädtischen Bundesdurchschnitt. Da stichprobenartige Erhebungen im Jahr 2011 keine erhöhte Nutzung des bewirtschafteten Parkraums in den Zeiten von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr wie auch von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr gegenüber den anderen Bewirtschaftungszeiträumen ergeben haben, soll die „Happy hour“ entfallen. Der einheitliche Tarif soll somit zum verbesserten Verständnis der Parkgebühren beitragen. Die Anpassung der Bewirtschaftungszeiten erfolgt im Zuge der Entwicklung der allgemeinen Ladenöffnungszeiten. Die Bewirtschaftungszeiten der im Mischprinzip mit Parkscheinautomaten geordneten Bewohnerparkgebiete werden nach Zustimmung der Bezirksvertretungen 1 (Stadtteile Altstadt, Carlstadt, Stadtmitte, Pempelfort) und 3 (Stadtteile Friedrichstadt und Unterbilk) ebenso angepasst.

Vorlage 66/ 66/2015

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Bezirk Bewohnerparkgebiet Bewirtschaftung heute Bewirtschaftung zukünftig 1 A Altstadt Mo-Fr. 09:00-18:00Uhr

Sa. 09:00-16:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 K Altstadt-Nord Mo-Fr. 09:00-18:00Uhr Sa. 09:00-16:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 O Immermannstraße

Mo-Fr. 09:00-18:00Uhr Sa. 09:00-16:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 L Klosterstraße Mo-Fr. 09:00-18:00Uhr Sa. 09:00-16:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 P Pempelforter Straße

Mo-Fr. 09:00-18:00Uhr Sa. 09:00-16:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 H Feldstraße Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Sa. 09:00-16:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr Sa. 09:00-20:00Uhr

1 W Derendorfer Straße

Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr

1 S Blücherstraße Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr 1 J Inselstraße Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr 1 G Venloer Straße Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr 3 N Friedrichstadt Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr 3 R Unterbilk mit

Sonderregelung Medienhafen

Mo-Fr. 11:00-18:00Uhr bzw. Mo-So. 11:00-23:00Uhr

Mo-Fr. 09:00-20:00Uhr bzw. Mo-So. 09:00-23:00Uhr

Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Rat Haupt- und Finanzausschuss

05.11.2015 26.10.2015

-/-² -/-²

Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 1 25.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 2 22.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 3 29.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 4 23.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 5 29.09.2015 -/-² Bezirksvertretung 7 29.09.2015 -/-² Anlagen: x beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Synopse Parkgebührenordnung Stand 2012/2016 2 Städtevergleich Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Gebührenordnung für Parkscheinautomaten und gebührenpflichtige Parkplätze bei Großveranstaltungen (Parkgebührenordnung) im Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf

Stand 01/2012 Stand 01/2016

Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 15.12.2011 wird gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung

- § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919) - § 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) sowie - § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes ( GV NRW S. 48/SGV NRW 92)

für die Landeshauptstadt Düsseldorf als örtliche Ordnungsbehörde für das Stadtgebiet folgende allgemeinverbindliche Anordnung erlassen

Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf vom 05.11.2015 wird gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung

- § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. I S. 310, 919) - § 38 b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW 2060) sowie - § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6 a Abs. 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes ( GV NRW S. 48/SGV NRW 92)

für die Landeshauptstadt Düsseldorf als örtliche Ordnungsbehörde für das Stadtgebiet folgende allgemeinverbindliche Anordnung erlassen:

§ 1 Gebühren

Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während durch Parkscheinautomaten geregelt ist, werden je Stellplatz Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung wie folgt erhoben:

§ 1 Gebühren

Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen durch Parkscheinautomaten geregelt ist, werden je Stellplatz Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung wie folgt erhoben:

Zone 1

0,45 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Sa. 9-11 Uhr

Zone 1

1,45 Euro je angefangene halbe Stunde

0,95 Euro je angefangene halbe Stunde Mo. -Fr. 11-18 Uhr, Sa. 11-16 Uhr

Für den Bereich, der umschlossen wird von der Fritz-Roeber-Straße, Hofgartenrampe, Maximilian-Weyhe-Allee, Jägerhofstraße, Jacobistraße von Jägerhofstraße bis Alt-Pempelfort, Alt-Pempelfort, Pempelforter Straße, Kölner Straße von Pempelforter Straße bis Ludwig-Erhard-Allee, Ludwig-Erhard-Allee, Bertha-von-Suttner-Platz, Willi-Becker-Allee, Ellerstraße von Willi-Becker-Allee bis Mintropplatz, Mintropstraße, Stresemannplatz, Graf-Adolf-Straße von Stresemannplatz bis Graf-Adolf-Platz, Haroldstraße von Graf-Adolf-Platz bis Apolloplatz, Rheinufer einschließlich der genannten Straßenzüge.

Mo.-Sa. 9-20 Uhr

Für den Bereich, der umschlossen wird von der Fritz-Roeber-Straße, Hofgartenrampe, Maximilian-Weyhe-Allee, Jägerhofstraße, Jacobistraße von Jägerhofstraße bis Alt-Pempelfort, Alt-Pempelfort, Pempelforter Straße, Kölner Straße von Pempelforter Straße bis Ludwig-Erhard-Allee, Ludwig-Erhard-Allee, Bertha-von-Suttner-Platz, Willi-Becker-Allee, Ellerstraße von Willi-Becker-Allee bis Mintropplatz, Mintropstraße, Stresemannplatz, Graf-Adolf-Straße von Stresemannplatz bis Graf-Adolf-Platz, Haroldstraße von Graf-Adolf-Platz bis Apolloplatz, Rheinufer einschließlich der genannten Straßenzüge.

Zone 2

0,30 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Sa. 9-11 Uhr

0,55 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Fr. 11-18 Uhr, Sa. 11-16 Uhr

Für den Bereich der umschlossen wird von der südlichen Uerdinger Straße, südlichen Johannstraße, südlichen Heinrich-Erhardt-Straße, südlichen Grashofstraße, südlichen Heinrichstraße zwischen Grashofstraße und Brehmstraße, westlichen Brehmstraße, westlichen Brehmplatz, westlichen Lindemannstraße, westlichen Dorotheenstraße, westlichen Kettwiger Straße, westlichen Werdener Straße, westlichen Kruppstraße von Werdener Straße bis Oberbilker Allee, nördliche Oberbilker Allee von Kruppstraße bis Färberstraße, Bahnlinie bis Rhein, Rhein bis Rheinkniebrücke, Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Brüsseler Straße und Theodor-Heuss-Brücke einschließlich der genannten Straßenzüge - ausgenommen die nachfolgend aufgeführte Sonderregelung.

0,55 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-So. 11-23 Uhr

Für das Gebiet, das umschlossen wird von Stromstraße, von Ernst-Gnoß-Straße bis Hammer Straße, Hammer Straße, Gladbacher Straße von Hammer Straße bis Völklinger Straße, Völklinger Straße von Gladbacher Straße bis Ernst-Gnoß-Straße, Ernst-Gnoß-Straße von Völklinger Straße bis Stromstraße einschließlich der genannten Straßenzüge.

Zone 2

1,05 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Sa. 9-20 Uhr

Für den Bereich der umschlossen wird von der südlichen Uerdinger Straße, Parkplatz Nordfriedhof, südlichen Johannstraße, südlichen Heinrich-Erhardt-Straße, südlichen Grashofstraße, südlichen Heinrichstraße zwischen Grashofstraße und Brehmstraße, westlichen Brehmstraße, westlichen Brehmplatz, westlichen Lindemannstraße, westlichen Dorotheenstraße, westlichen Kettwiger Straße, westlichen Werdener Straße, westlichen Kruppstraße von Werdener Straße bis Oberbilker Allee, nördliche Oberbilker Allee von Kruppstraße bis Färberstraße, Bahnlinie bis Rhein, Rhein bis Rheinkniebrücke, Rheinkniebrücke, Rheinalleetunnel, Brüsseler Straße und Theodor-Heuss-Brücke einschließlich der genannten Straßenzüge - ausgenommen die nachfolgend aufgeführte Sonderregelung.

1,05 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-So. 09-23 Uhr

Für das Gebiet, das umschlossen wird von Stromstraße, von Ernst-Gnoß-Straße bis Hammer Straße, Hammer Straße, Gladbacher Straße von Hammer Straße bis Völklinger Straße, Völklinger Straße von Gladbacher Straße bis Ernst-Gnoß-Straße, Ernst-Gnoß-Straße von Völklinger Straße bis Stromstraße einschließlich der genannten Straßenzüge.

Zone 3

0,25 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Fr. 9-18 Uhr sowie Sa. 9-16 Uhr

Im übrigen Stadtgebiet, soweit dies im Einzelfall nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen erforderlich ist. Ansonsten gilt die Parkscheibenregelung und damit Gebührenfreiheit.

Zone 3

0,75 Euro je angefangene halbe Stunde Mo- Sa. 9-20 Uhr

Im übrigen Stadtgebiet, soweit dies im Einzelfall nach den jeweiligen örtlichen Verhältnissen erforderlich ist, - ausgenommen die nachfolgend aufgeführte Sonderregelung.

0,75 Euro je angefangene halbe Stunde Mo.-Sa. 07-20 Uhr

Für das Gebiet historischer Stadtkern Kaiserswerth.

Ansonsten gilt die Parkscheibenregelung und damit Gebührenfreiheit.

§ 2 Gebühren bei Großveranstaltungen

Bei der Einrichtung gebührenpflichtiger Parkplätze für Großveranstaltungen wird die Gebühr auf 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

§ 2 Gebühren bei Großveranstaltungen

Bei der Einrichtung gebührenpflichtiger Parkplätze für Großveranstaltungen wird die Gebühr auf 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde festgesetzt.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

§ 3 In-Kraft-Treten

Diese Anordnung tritt mit dem Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

66/66/2015 Anlage 2

Parkgebühren Stadtvergleich Die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum vergleichbarer Großstädte beläuft sich auf: Essen: 2,0€/h, Köln: 3,0€/h, Hamburg: 2,0€/h, Frankfurt: 3,0€/h, München: 3,0€/h

Vorlage 66/ 70/2015

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X öffentlich nicht öffentlich

Informationsvorlage Betrifft: Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement 1. Halbjahr 2015 Im Hinblick auf eine transparente und ordnungsgemäße Durchführung werden die zuständigen Ratsgremien halbjährlich über den Status aller städtischen Baumaßnahmen mit Gesamtkosten ab 250.000,00 EUR informiert. Der Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement für das 1. Halbjahr 2015 ist als Anlage beigefügt. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-² 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Anlagen: X beigefügt nicht vorhanden Nr. Anlage 1 Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für

Verkehrsmanagement 1. Halbjahr 2015 Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

01/201404/2008

Verkehrsanlagen:10/2010 - 10/2013

02/2009

01/2010

10/2010

Kanal:02/2009 - 10/2009 12/2009

09/2008 - 12/2009

05/2010

03/2009

Spichernplatz:01/2010 - 03/2010

2.121.821,49

im Rat am 15.11.2007

(66/100/2007)6.483.000,00

4.232.000,00

6.489.637,24

im Rat am 19.06.2008

(66/23/2008)

3 12/2007 - 12/2008

202.223.600,00

Erschließung des Hafens - Kesselstraße 1. BA2

140.600.194,87

Spichernplatz:im Rat am 24.09.2009

(66/103/2009)1.306.000,00

Verkehrs-anlagen:

im Rat am 25.03.2010

(66/18/2010)196.917.600,00

Kö-Bogen, 1. Bauabschnitt Verkehrsanlagen

Kanalbau (Baufeldfreim.):

im BA am 21.10.2008

(60/112/2008)4.000.000,00

1

Erschließung des Hafens - Straßenbahn MedienhafenVerlängerung der Gleistrasse von Gladbacher- bis Kesselstraße

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

01/2008

06/2014

Gesamtkosten:43.449.950,00

städt. Eigenanteil:

16.229.074,00

07/2009 - 12/201114.751.640,67 08/2009

Brandschutz- und Unterhaltungsmaßnahmen U-Bf. Victoriaplatz / Klever Straße

Verkehrsanlagen und verkehrsbezogene Ingenieurbauwerke im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs Derendorf

25

18

BuF im Rat am 17.09.2011

(60/138/2007)

Änderungs-beschluss

am 14.11.2013 im Rat

(66/94/2013)

843,6 Mio

3.252.252,00

im Rat am 05.02.2009

(66/152/2008)

im Rat am 24.09.2009

(66/104/2009)06/2013

1. Halbjahr 2010 -

2. Halbjahr 2010

Anfang 2008 - Ende 2015685,0 Mio

22 3.251.093,69

Wehrhahn-Linie

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

29 Speditionstraßeim Rat am 25.03.1999(36/015/99)

4.132.568,93 2.122.334,83 05/1999 - 05/2000 05/1999

6.318.963,49

13.676.927,60

1.798.010,46

05/2010 10/201232 Neubau Basisstraße und Umbau Heerdter Dreieck

Oberflächensanierung auf den Straßen der Düsseldorfer Altstadt nach der Kanalsanierung

34 5.748.000,00

13.900.000,00

5.489.000,00

08/2010 - 03/2012

01/201101/2011 - 03/2014

Dringlichkeits-entscheidung

vom 07.05.2010(66/54/2010)

Genehmigung im Rat am

10.06.2010(01/129/2010)

im Rat am 16.12.2010

(66/109/2010)

37 Ehemaliger Güterbahnhof Oberkassel (Belsenpark)

im Rat am 29.09.2011

(66/80/2011)04/2012-12/2013 05/2012

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

47

Umgestaltung der Graf-Adolf-Straße zw. Stresemannplatz und Bismarckstraße im Rahmen des Projektes EKISO

nicht erforderlich 490.000,00 348.929,98 2013-2014 09/2014

63.267.432,96

06/2015

08/2012 - 12/2013 01/2013 12/2014

12.257.751,84 01/201301/2013 - 10/2013

04/2012 - 12/2014 06/2013

1.504.932,97 06/2012 - 06/2013 06/2014

45Entlastungsstraße Derendorf - Norderweiterung

im Rat am 26.04.2012

(66/30/2012)17.645.000,00 17.118.253,00

04/201407/2013 - 09/2013 10/2013

1.166.964,91

132.402.000,00

2.295.000,00

im Rat am 17.11.2011

(66/86/2011)

im Rat am 17.11.2011

(66/93/2011)2.453.000,00

43 Kö-Bogen, 2. Bauabschnitt Verkehrsanlagen

42Oberbilker Markt - Neugestaltung und Umfeldanpassungen

Kö-Bogen, Oberflächengestaltung, 1. Bauabschnitt

Erschließungssystem Franziusstraße

469.000,00

im Rat am 24.05.2012

(66/43/2012)

09/2011 - 04/2012 06/201241im Rat am 14.07.2011

(66/50/2011)

499.332,3546Heubesstraße - Barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Urdenbacher Allee"

13.968.000,0044

nicht erforderlich

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

50

Umsetzung des neuen Sicherheits- und Brandschutzkonzeptes im Rheinalleetunnel - langfristige Maßnahmen

im Rat am 10.04 2014

(66/38/2014)1.067.000,00 79.411,25 10/2014 - 12/2015 05/2015

51 Fliednerstraße nicht erforderlich 450.000,00 430.396,44 07/2014 - 12/2014 07/2014 03/2015

53Kö-Bogen, Oberflächengestaltung, 2. Bauabschnitt

im Rat am 04.12.2014

(66/ 77/2014)39.795.000,00 2.636.296,88 05/2015 - 02/2018 06/2015

54Erneuerung des Geländers an der Rheinpromenade Kaiserswerth

nicht erforderlich 469.300,00 27.500,00 08/2015 - 10/2015

7.661,70 ab Sommer 2014

Benderstraße48

49 Rheinuferweg, Rad-/Gehweg

im OVA am22.01.2014

(66/126/2013) 593.000,00

09/2014 - 12/2014 10/2014 06/2015475.000,00 259.194,73

im Rat am 13.02.2014

(66/13/2014)

2. Quartal 2015 - 4. Quartal 2016

52Nebenzentrum Garath Nord-West Josef-Kleesattel-Straße nicht erforderlich

3.900.000,00 127.950,79

Controlling-Bericht über die Baumaßnahmen des Amtes für Verkehrsmanagement1. Halbjahr 2015

lfd. Nr. Maßnahme

Ausführungs- und

Finanzierungs-beschluss

Beschluss- summe /

Haushalts- mittel in EUR

Summe der Ausgaben in EUR

bis 30.06.2015

Änderung gem. §1 Abs.1 Nr.16 - 18 o. §12 Abs.1 Nr.16 -

18 ZuO

Bauzeit geplant(laut AuF)

Baubeginn erfolgt

Bauendeerfolgt

56 Knoten Münchener Straße/Ickerswarder Straße nicht erforderlich 408.000,00 0,00 3. - 4. Quartal 2015

57 Im Heidewinkel nicht erforderlich 429.000,00 0,00 06/2015 - 10/2015

624.450,0055U-Bahnhof NordstraßeAufzugsnachrüstung und taktiles Leitsystem

im Rat am 25.06.2015

(66/ 47/2015)

4. Quartal 2015 - 2. Quartal 20175.080.000,00

Vorlage 66/ 76/2015

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X öffentlich nicht öffentlich

Beschlussvorlage Betrifft: Anmeldung von kommunalen Schienenvorhaben zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung für den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes die ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen • Streckenneubau Ratingen - Flughafen - arena/Messe Nord - Handweiser –

Neuss (U81) • Streckenneubau Reeser Platz – arena/Messe Nord (U80) • Streckenneubau Südpark - bis Uni West • Verlängerung der Wehrhahn-Linie, Abschnitt Bilk S-Bahnhof – Uni-Kliniken • Streckenausbau Kennedydamm - Reeser Platz (U 78/U 79) • Streckenneubau Gerresheim S – Nach den Mauresköthen (U73) • Streckenneubau Am Steinberg - Himmelgeister Straße – Universität • Streckenneubau ISS Dome – Ratingen West (Linie 701) anzumelden. Sachdarstellung: Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) erstellt aktuell den neuen ÖPNV-Bedarfsplan des Landes. Gemäß §9 Landesplanungsgesetz NRW obliegt dem Regionalrat, Vorschläge für Förderprogramme und -maßnahmen von regionaler Bedeutung zu unterbreiten. Maßnahmen im besonderen Interesse des Landes sind regelmäßig von regionaler Bedeutung. Die Verwaltung wurde von der Bezirksregierung mit Schreiben vom 01.09.2015 aufgefordert, bis zum 05. Oktober 2015 städtische Vorhaben für die Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes NRW der Bezirksregierung zu melden. Nach dem Erlass des MBWSV vom 21.08.2015, der der Stadt Düsseldorf mit oben genanntem Schreiben der Bezirksregierung zugeleitet worden ist, umfasst der ÖPNV-Bedarfsplan die langfristigen Planungen für den streckenbezogenen Aus- und Neubau der Schieneninfrastruktur und für andere bedeutsame Investitionsmaßnahmen des ÖPNV mit zuwendungsfähigen Ausgaben von mehr als drei Millionen EUR, die nach §13 Absatz 1, 2 oder 4 ÖPNV-Gesetz gefördert werden können. Basierend auf dem ÖPNV-Bedarfsplan wird anschließend der Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgestellt. In dem Erlass wird u.a. darauf hingewiesen, dass Erhaltungsmaßnahmen in die kommunale ÖPNV-Infrastruktur nicht Gegenstand der Bedarfsplanung sind. Die Stadt Düsseldorf wird für die Aufnahme in den neuen ÖPNV-Bedarfsplan 2017 des Landes alle noch nicht umgesetzten Düsseldorfer ÖPNV-Maßnahmen der in Stufe 1 des noch aktuellen ÖPNV-Bedarfsplans des Landes enthaltenen Vorhaben sowie der im aktuellen VEP und im noch aktuellen Nahverkehrsplan 2010-2015 für die weitere Netzentwicklung aufgeführten weiter zu verfolgenden

Vorlage 66/ 76/2015

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Infrastrukturvorhaben anmelden. Darüber hinaus wird die Verlängerung der U73 von Gerresheim S bis Nach den Mauresköthen zur ÖPNV-Anbindung des Glasmacherviertels angemeldet. Stadtbahnvorhaben: Streckenneubau Ratingen - Flughafen - arena/Messe Nord - Handweiser –

Neuss (U81) BA Freiligrathplatz – Flughafen Terminal BA arena/Messe – Lörick - Handweiser BA Flughafen Terminal – Flughafen Bahnhof BA Flughafen Bahnhof – Ratingen

Streckenneubau Reeser Platz – arena/Messe Nord (U80) Streckenneubau Südpark - bis Uni West (2. Stufe der Universitätsanbindung) Verlängerung der Wehrhahn-Linie, Abschnitt Bilk S-Bahnhof – Uni-Kliniken Streckenausbau Kennedydamm - Reeser Platz (U 78/U 79) Streckenneubau Gerresheim S – Nach den Mauresköthen (U73)

Straßenbahnvorhaben: Streckenneubau Am Steinberg - Himmelgeister Straße – Universität (Linie

701/706) Streckenneubau ISS Dome – Ratingen West (Linie 701) Für den Bedarfsplan 2017 nicht angemeldet werden, die im Nahverkehrsplan für die weitere Netzentwicklung enthaltenen Maßnahmen Verlängerung in den Reizholzer Hafen (fehlende städtebauliche Entwicklung) sowie die Ost-Verlängerung des Wehrhahn-Linien-Tunnel, da eine Weiterführung des Tunnels nur mit sehr hohem Aufwand und Kosten verbunden wäre. Maßnahmen aus den aktuellen Prüfaufträgen, deren verkehrlicher und wirtschaftlicher Nutzen zunächst geprüft und bewertet werden, werden in Abhängigkeit vom Ergebnis zum ÖPNV-Bedarfsplan des Landes nachgemeldet. Es handelt sich dabei um folgende Maßnahmen: Verlängerung der Schienenstrecke über Torfbruchstraße nach Gerresheim Anbindung der Bergischen Kaserne Verlängerung der U75 nach Hassels Reisholz Verlängerung der 715 nach Hassels/Reisholz S Darüber hinaus werden die vom VRR zur Aufnahme in den ÖPNV-Bedarfsplan des Landes angemeldeten Maßnahmen unterstützt. Dies sind folgende Neubaumaßnahmen, die im weiteren Sinne die Stadt Düsseldorf betreffen: Ratinger Weststrecke, Ausbau der Güterzugstrecke für den Personenverkehr Kaarst – Viersen, Verlängerung der Regiobahn nach Westen die nachfolgenden Ausbaumaßnahmen, die im weiteren Sinne die Stadt Düsseldorf betreffen: Kaldenkirchen – Dülken, zweigleisiger Ausbau im Rahmen des INTERREG IV-

Projektes RoCK Düsseldorf-Gerresheim – Gruiten, viergleisiger Ausbau zur Verbesserung der

Betriebsqualität sowie die folgenden Streckenbezogenen Maßnahmen auf Düsseldorfer Stadtgebiet zur Erhöhung der Flexibilität im Störungsfall:

Vorlage 66/ 76/2015

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Strecke Düsseldorf – Neuss, Einrichtung von Überleitstellen zwischen S-Bahn- und Fernbahngleisen

Strecke Essen – Düsseldorf, Überleitstellen im Gleiswechselbetrieb in Ratingen Ost und Düsseldorf-Rath

Strecke Düsseldorf – Wuppertal-Vohwinkel, Einrichten von Gleiswechselbetrieb mit Überleitung in D-Gerresheim und Hochdahl

Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Alternative: keine Amt / Institut: Amt für Verkehrsmanagement Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller

Vorlage 66/ 57/2015

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X öffentlich nicht öffentlich

Beschlussvorlage Betrifft: Weihnachtsmärkte in der Düsseldorfer Innenstadt im Jahr 2016 Beschlussdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss beschließt die Festsetzung der Weihnachtsmärkte im Innenstadtbereich als Jahrmärkte gemäß § 68 Abs. 2 der Gewerbeordnung für das Jahr 2016. Die Durchführung der Märkte wird der Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH (DMT) übertragen. Laufzeit: 17.11.2016 (Donnerstag vor Totensonntag) bis 23.12.2016 Öffnungszeiten: täglich 11.00 Uhr bis max. 22.00 Uhr (Totensonntag 20.11.2016 geschlossen) Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss der Landeshauptstadt Düsseldorf hat im November 2004 die Durchführung der Weihnachtsmärkte in der Düsseldorfer Innenstadt für die Jahre 2005 – 2015 der Düsseldorf Marketing & Tourismus GmbH übertragen. Durch die zentrale Leitung der Weihnachtsmärkte durch die DMT wurde seither

- die Qualität der Weihnachtsmärkte gesichert bzw. weiter verbessert

- eine stärkere Einbindung in das Gesamterscheinungsbild der Innenstadt geschaffen

- eine einheitliche Vorgehensweise in der Organisation und Vermarktung der Märkte sichergestellt.

Ergebnis ist, dass sich die zentralen Düsseldorfer Weihnachtsmärkte im nationalen und internationalen Vergleich als konkurrenzfähig behauptet und sich zu einem publikumsintensiven Aushängeschild der Stadt entwickelt haben. Auch im vergangenen Jahr 2014, dem zehnten Jahr in Folge unter der Federführung der DMT, konnten die Weihnachtsmärkte in der Innenstadt erfolgreich vermarktet und reibungslos durchgeführt werden. Nach den derzeit geltenden Beschlüssen ist die DMT auch in 2015 als Veranstalter der Weihnachtsmärkte in der Innenstadt beauftragt. Für die Zeit ab 2016 besteht für die DMT allerdings keine Handlungsgrundlage mehr. Dementsprechend hat es bereits während der abgelaufenen Weihnachtsmarkt-Saison zahlreiche Diskussionen zur Zukunft der Märkte gegeben. Mit Händlern, Schaustellern und Dienstleistern kann derzeit nur über eine Zusammenarbeit in 2015 gesprochen werden. Um weitere Unsicherheiten unter den Beteiligten zu vermeiden und erste Gespräche zur künftigen Zusammenarbeit führen zu können, ist eine

Vorlage 66/ 57/2015

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Planungsgrundlage über 2015 hinaus zwingend erforderlich. Spätestens im Dezember 2015 müsste auch in den Gremien der DMT und den Ausschüssen der Landeshauptstadt Düsseldorf über die Fortführung etablierter und die Vergabe neuer Teilmarktkonzepte beraten und entschieden werden. Hierbei handelt es sich nach derzeitigem Planungsstand um ca. 210 Händler, die für die Infrastruktur und Marketingmaßnahmen weiterentwickelt und organisiert werden müssen. In Übereinstimmung mit den Gremien der DMT soll daher für das Jahr 2016 der DMT der Auftrag für die Organisation und Durchführung für folgende Teichbereiche erteilt werden: Marktplatz, Marktstraße, Flinger Straße, Heinrich-Heine-Platz, Stadtbrückchen, Schadowplatz, Schadowstraße/Liesegangstraße und Ausweichfläche für den gegebenenfalls wegfallenden Gustaf-Gründgens-Platz. Bei einer auf das Jahr 2016 beschränkten Beauftragung der DMT ist für den Schadowplatz ggf. eine Unterlizensierung an die Agentur Liganova o.a. vorzusehen. Denn die Investition in ein neues Hüttenkonzept ist mit hohem Kostenaufwand verbunden. Dieser ist nicht in einem Jahr refinanzierbar. Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Ergebnis Ordnungs- und Verkehrsausschuss 30.09.2015 -/-¹ -/-² Bezirksvertretung 1 28.08.2015 -/-¹ -/-² 1) Die Sitzung wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht geplant. 2) Das Beratungsergebnis wurde zum Zeitpunkt der Drucklegung dieser Vorlage noch nicht erf asst.

Alternative: keine Amt / Institut: Ordnungsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Dr. Keller