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Eidgenössische Zollverwaltung Leistungsauftrag 2013-2016 Evaluation Wirkungsziele Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht Ergebnisse POLYQUEST AG Marketing- und Sozialforschung Flurstrasse 26, 3014 Bern Bern, im Juni 2016

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Eidgenössische Zollverwaltung

Leistungsauftrag 2013-2016

Evaluation Wirkungsziele

Teilprojekt 5:

Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

Ergebnisse

POLYQUEST AG Marketing- und Sozialforschung Flurstrasse 26, 3014 Bern

Bern, im Juni 2016

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

POLYQUEST AG, Bern – Die Welt der Marktforschung - 2 -

Impressum

Auftraggeber Eidgenössische Zollverwaltung, Oberzolldirektion

Projektleitung Roman Scherer, Geschäfts- und Projektleitung, Polyquest AG

Autoren Roman Scherer, Polyquest AG Markus Zeller, V+B / Risikoanalyse

Mitwirkende Salome Aeschlimann, Assistentin Polyquest AG

Begleitgruppe Samuel Kobel Stab (Leitung) Manuel Kilchenmann Stab (Protokoll) Rolf Schad V+B / Grundlagen und Wirtschaftsmassnahmen Irène Oppliger V+B / Betrieb und Organisation Gilbert Vaucher V+B / Wirtschaftsmassnahmen Markus Zeller V+B / Risikoanalyse Jean-Claude Wagnon A / Aussenhandelsstatistik Yvonne Düblin GWK / Stab Bernhard Hasler A – MWST, MinöSt, Lenkungsabgaben Thomas Giezendanner Ress – Logistik

Arbeitsgruppe Teilprojekt 5 Fälschungen Markus Zeller V+B / Risikoanalyse Karin Märki V+B / Aufgabenvollzug Jörg Haudenschild V+B / Aufgabenvollzug Thomas Brodmann V+B / Zentralamt für Edelmetallkontrolle

Publikation, Kommunikation Intrazoll EZV Internet EZV

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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INHALTSVERZEICHNIS

1. EINLEITUNG ...................................................................................................... 4

2. STRUKTUR UND AUSSAGEKRAFT DER STICHPROBEN ............................. 5

2.1. Edelmetallkontrolle ................................................................................... 5

2.2. Immaterialgüterrecht ................................................................................. 5

3. EDELMETALLKONTROLLE .............................................................................. 6

3.1. Struktur der Befragten .............................................................................. 6

3.2. Stellenwert der Problematik Warenfälschungen

(Edelmetallkontrollgesetz) ........................................................................ 8

3.3. Fairness im Wettbewerb (Edelmetallkontrollgesetz) ................................. 9

3.4. Bekanntheit von Dienstleistungen der EZV (Edelmetallkontrollgesetz) .. 11

3.5. Bedürfnis nach Dienstleistungen der EZV (Edelmetallkontrollgesetz) .... 12

3.6. Beurteilung der Wirkungsziele (Edelmetallkontrollgesetz) ...................... 13

3.7. Bedeutung und Wirksamkeit von Importkontrollen und

Marktüberwachung (Edelmetallkontrollgesetz) ....................................... 14

3.8. Bekanntheit der Hilfeleistung der EZV im Kampf gegen Fälschung und

Produktpiraterie (Immaterialgüterrecht) .................................................. 16

3.9. Beurteilung der Hilfeleistung (Immaterialgüterrecht) ............................... 17

3.10. Nutzung der Hilfeleistung (Immaterialgüterrecht) ................................... 18

3.11. Verbesserungsvorschläge (Immaterialgüterrecht) .................................. 22

3.12. Fazit Edelmetallkontrolle ........................................................................ 23

4. IMMATERIALGÜTERRECHT ........................................................................... 24

4.1. Struktur der Befragten ............................................................................ 24

4.2. Fairness im Wettbewerb ......................................................................... 26

4.3. Stellenwert der Problematik Warenfälschungen ..................................... 27

4.4. Bekanntheit der Hilfeleistung der EZV .................................................... 28

4.5. Beurteilung der Hilfeleistung ................................................................... 29

4.6. Nutzung der Hilfeleistung........................................................................ 30

4.7. Beurteilung der Gebühren ...................................................................... 33

4.8. Gründe gegen Inanspruchnahme der Hilfeleistung ................................ 34

4.9. Beurteilung der Wirkungsziele ................................................................ 35

4.10. Bedeutung und Wirksamkeit von Kontrollen ........................................... 36

4.11. Fazit Immaterialgüterrecht ...................................................................... 38

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

POLYQUEST AG, Bern – Die Welt der Marktforschung - 4 -

1. EINLEITUNG

Die Befragungen zum Thema „Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht“ wurden 2015 erstmals

durchgeführt. Das zu messende Wirkungsziel lautete wie folgt:

„Fairer Wettbewerb und Schutz vor Fälschungen sind gewährleistet“

Die Studie umfasste die Befragung folgender Zielgruppen:

Edelmetallkontrolle

Unternehmen des Verbandes FH (Fédération horlogère)

Unternehmen des Verbandes UBOS (Union de la bijouterie et de l'orfèvrerie suisse) / VSGU

(Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte)

Immaterialgüterrecht

Mitglieder der folgenden Verbände und Interessenvereinigungen:

STOP Piracy

Chocosuisse

Interpharma

PRO MARCA

S.A.F.E.

Swiss Cigarette

Verband Schweizer Patent- und Markenanwälte (VSP)

In beiden Themenbereichen wurden auch Verbände befragt.

Die Befragungen fanden in Form von Onlineinterviews statt. Vorgängig wurden die Befragungsteilneh-

mer durch ein telefonisches Screening bzw. E-Mail-Anfragen rekrutiert. Das Adressmaterial der Ver-

bände und Organisationen wurde vom Auftraggeber geliefert und für die Befragungen von Polyquest

aufbereitet. Zum Teil wurden zusätzlich noch Adressrecherchen über Internet durchgeführt.

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2. STRUKTUR UND AUSSAGEKRAFT DER STICHPROBEN

2.1. Edelmetallkontrolle

Im Rahmen der Befragungen zum Thema Edelmetallkontrolle wurden insgesamt 134 Interviews durch-

geführt. Diese verteilen sich wie folgt auf die relevanten Zielgruppen:

Verbände Unternehmen

FH UBOS /VSGU Total

Interviews 2 39 93 132

Stat. Unschärfe

Indikativer Aussagewert

±14.7% ±9.5% ±8.0%

2.2. Immaterialgüterrecht

Für die Befragungen zum Immaterialgüterrecht und zur Hilfeleistung bei Fälschungen und Produktpira-

terie konnten insgesamt 90 Interviews durchgeführt werden, die sich wie folgt auf die relevanten Ziel-

gruppen verteilen.

Verbände Unternehmen

PRO

MARCA Andere Firmen

Rechts- vertreter Total

Interviews 6 39 23 22 84

Stat. Unschärfe

Indikativer Aussagewert

±14.7% ±19.1% ±19.5% ±10.0%

Die Gesamtstichproben in den beiden Themenbereichen Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

sind genügend gross, um statistisch aussagekräftige Resultate auszuweisen. Bei Aussagen zu Teil-

stichproben ist bei der Interpretation der Resultate Vorsicht geboten, da die Stichprobenbasis mitunter

recht klein ist. Die Ergebnisse für Teilstichproben weisen deshalb eher auf Tendenzen hin und sind

häufig im eigentlich statistischen Sinne nicht signifikant. Dies trifft insbesondere für Aussagen der Ver-

bände zu, die primär indikativen Aussagewert besitzen.

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3. EDELMETALLKONTROLLE

Unter Edelmetallkontrolle sind die Rückmeldungen des Uhren- und Schmucksektors zu zwei Themen

zusammengefasst – Edelmetallkontrolle (Ziffer 3.1 – 3.7, 3.12) und Immaterialgüterrecht (3.8 – 3.11) im

Uhren- und Schmuckbereich. Den Befragten dieses Sektors wurden zwei unterschiedliche Fragebogen

unterbreitet. Einen mit Fragen, welche die Leistungen der Edelmetallkontrolle (Edelmetallkontrollgesetz)

betreffen und einen zweiten Fragebogen der sich auf die Leistungen der Eidg. Zollverwaltung (EZV) im

Bereich Immaterialgüterrecht bezieht.

3.1. Struktur der Befragten

Zum Thema Edelmetallkontrolle wurden Unternehmen der beiden Verbände Fédération horlogère (FH)

und Verband Schweizer Goldschmiede und Uhrenfachgeschäfte (VSGU/UBOS) befragt. In der Fédéra-

tion horlogère sind vor allem die Uhrenhersteller und Hersteller von Uhrenbestandteilen zu finden (85%).

Betriebe des Verbandes VSGU sind primär im Detailhandel sowie in der Herstellung von Schmuck und

Bijouterieprodukten tätig. Dementsprechend unterschiedlich sind auch die Betriebsgrössenstrukturen.

Im Verband VSGU sind 94% der Betrieb Klein- und Kleinstbetriebe, während in der FH fast 40% der

Unternehmen mehr als 100 Vollzeitbeschäftigte aufweisen.

F02. In welcher Branche sind Sie tätig?

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Die Mehrheit der FH-Betriebe stellt ihre Produkte ausschliesslich in der Schweiz her (69%). Nur 26%

der FH-Unternehmen geben an, ihre Produkte sowohl in der Schweiz als auch im Ausland herzustellen.

Bei den VSGU-Betrieben ist der Anteil, der ausschliesslich in der Schweiz herstellt mit 37% deutlich

geringer, dafür der Anteil jener Betriebe, die Produkte in der Schweiz und im Ausland herstellen mit 62%

sehr viel grösser als bei den FH-Betrieben. Dies hängt möglicherweise damit zusammen, dass die Ein-

zelkomponenten für Bijouterieprodukte oft im Ausland eingekauft und in der Schweiz verarbeitet wer-

den.

F03. Werden die Produkte in der Schweiz oder im Ausland hergestellt?

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3.2. Stellenwert der Problematik Warenfälschungen (Edelmetallkontrollgesetz)

Im Markt Schweiz sind Warenfälschungen für die Uhren- und Schmuckbranche ein Problem. 29% der

Befragten empfinden es als sehr grosses Problem, 37% als eher grosses Problem. Unter den Betrieben

der FH sind es sogar 77% der Befragten, die Warenfälschungen als grosses oder sehr grosses Problem

betrachten. Von den beiden befragen Verbänden empfindet einer Warenfälschungen eher als grosses

Problem, der andere als eher kleines Problem für die Branche.

F05. Sind unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs im Markt Schweiz Warenfälschungen für Ihre Branche ein Problem?

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3.3. Fairness im Wettbewerb (Edelmetallkontrollgesetz)

Die Wettbewerbssituation in der Schweiz wird von den Unternehmen der Uhren- und Schmuckbranche

als relativ fair bezeichnet. Allerdings ist der Anteil jener Unternehmen, die das Attribut „sehr fair“ ver-

wenden mit 4% klein. Am häufigsten wird die Antwort „ziemlich fair“ (54%) gewählt. Nicht zu übersehen

ist jedoch auch eine nicht unbedeutende Minderheit von 27% der Betriebe, die die Fairness der Wett-

bewerbssituation in der Schweiz in der Uhren- und Schmuckbranche als „nicht so“ oder „gar nicht fair“

bezeichnet. 15% der Befragten konnten die Wettbewerbssituation in der Schweiz nicht einschätzen.

Aufgrund des Ergebnisses darf die Wettbewerbssituation aus Sicht der Unternehmen zwar mehrheitlich

als fair empfunden werden, ein gewisses Unbehagen ist jedoch unverkennbar.

F04. Wie beurteilen Sie die Wettbewerbssituation in der Schweiz insgesamt in Ihrer Branche?

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F05. Sind unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs im Markt Schweiz Warenfälschungen für Ihren Betrieb ein Problem?

Etwas anders fällt die Einschätzung aus, wenn wir nach dem Stellenwert des Problems von Warenfäl-

schungen für den eigenen Betrieb fragen. Für das eigene Unternehmen empfinden nur 18% der Befrag-

ten Warenfälschungen als sehr grosses oder eher grosses Problem. Bei den FH-Betrieben ist die eigene

Betroffenheit mit 28% deutlich grösser als bei den VSGU-Betrieben von denen 13% Warenfälschungen

als Problem für den eigenen Betrieb ansehen.

Diese Divergenz zwischen der Beurteilung der Fälschungsproblematik für die Branche insgesamt einer-

seits und für den eigenen Betrieb andererseits hat möglicherweise damit zu tun, dass vor allem die

grossen Brands betroffen sind. Hersteller von grossen Brands oder Händler, die mit grossen Brands

arbeiten, fühlen sich vermutlich stärker von der Fälschungsproblematik betroffen als kleinere Gold-

schmiedeateliers oder Zulieferer von Uhrenbestandteilen.

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3.4. Bekanntheit von Dienstleistungen der EZV (Edelmetallkontrollgesetz)

Im Zusammenhang mit der Edelmetallgesetzgebung fallen Aufgaben an, die von der Edelmetallkontrolle

der EZV wahrgenommen werden. Die folgenden Dienstleistungen sind praktisch allen Befragten be-

kannt:

Amtliche Prüfung und Stempelung von Produkten aus Edelmetallen (96% „sicher gewusst“/ 3% „vermutet“)

Importkontrollen bei Edelmetallwaren an der Grenze (93%/6%)

Feingehaltsanalysen von Edelmetallen (85%/11%)

Prüfung von Edelmetallüberzügen (73%/20%)

Analyse von Fertigwaren (63%/23%)

Grössere Unsicherheiten bezüglich der Kenntnisse über die von der EZV wahrgenommenen Aufgaben

gibt es hinsichtlich der Marktüberwachung des Handels mit Edelmetallwaren in der Schweiz. Bei dieser

Aufgabe sind nur 58% der Befragten sicher, dass sie von der EZV wahrgenommen werden. 31% ver-

muten es und 11% haben dies nicht gewusst.

Weniger bekannt ist den Befragten, dass auch die Analyse von Erzen, Salzen, Abfällen und Lösungen

von der Edelmetallkontrolle der EZV angeboten wird. Nur 17% der Befragten Unternehmen haben dies

sicher gewusst, 31% vermutet und 52% haben dieses Angebot nicht gekannt. Vor allem unter den FH-

Betrieben ist die Unkenntnis mit 67% der Befragten, die dies nicht gewusst haben, gross. Bei den

VSGU-Betrieben sind es 46%, die nicht wissen, dass die Analyse von Erzen, Salzen, Abfällen und Lö-

sungen von der EZV angeboten wird.

F06. Hier stehen einige Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Edelmetallgesetzgebung anfallen. Uns würde interessieren, ob Sie gewusst haben, dass diese Aufgaben von der Edelmetallkontrolle der Eidgenössischen Zollverwaltung wahrgenommen wer-den.

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3.5. Bedürfnis nach Dienstleistungen der EZV (Edelmetallkontrollgesetz)

Alle Dienstleistungen der EZV, wie die Durchführung von Feingehaltsanalysen, die Prüfung von Edel-

metallüberzügen, die amtliche Prüfung/Stempelung und die Analyse von Erzen, Salzen, Abfällen und

Lösungen entsprechen einem Kundenbedürfnis. Die amtliche Prüfung/Stempelung und die Durchfüh-

rung von Feingehaltsanalysen werden sogar als höchst wertvoll bewertet, indem sie auf einer 10er-

Skala Durchschnittsnoten von über 9 erhalten. Die Prüfung von Edelmetallüberzügen liegt in der Be-

dürfnisskala mit einem Wert von 8.88 ebenfalls noch im Bereich „sehr wertvoll“ genauso wie die Analyse

von Erzen, Salzen, Abfällen und Lösungen mit einem Durchschnittswert von 8.22.

F10. Wie wertvoll finden Sie es, dass die untenstehenden Dienstleistungen von der Edelmetallkontrolle der Schweizer Wirt-schaft angeboten werden?

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3.6. Beurteilung der Wirkungsziele (Edelmetallkontrollgesetz)

Die Edelmetallkontrolle der EZV ist zuständig für die Marktüberwachung von Produkten aus Edelmetal-

len und soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und vor Fälschungen schützen. Bei beiden Aspek-

ten wurden die Unternehmen und Verbände der Uhren- und Schmuckbranche gefragt, wie gut diese

Ziele für den Schweizer Markt erreicht werden.

Bezüglich der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs fallen die Antworten zufriedenstellend aus. Der

Durchschnittswert von 7.66 auf einer 10er-Skala liegt noch über der Schwelle von 7, die die Grenze zu

Verbesserungspotenzialen darstellt. Unternehmen der FH geben im Durchschnitt sogar eine Note von

7.94, die nahe beim Attribut „gut“ liegt.

Kritischer sehen die Befragten die Zielerreichung hinsichtlich des Schutzes vor Fälschungen. Mit einer

Durchschnittsnote von 6.91 sind deutliche Vorbehalte spürbar. Die Unterschiede zwischen den ver-

schiedenen Zielgruppen sind gering, was auf eine in der Branche einheitliche Einschätzung dieser Frage

schliessen lässt.

F07. Die Edelmetallkontrolle der Eidgenössischen Zollverwaltung ist zuständig für die Marktüberwachung von Produkten aus Edelmetallen und soll einen fairen Wettbewerb gewährleisten und vor Fälschungen schützen. Wie gut werden Ihrer Meinung nach die untenstehenden Ziele für den Schweizer Markt erreicht?

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3.7. Bedeutung und Wirksamkeit von Importkontrollen und Marktüberwachung (Edel-

metallkontrollgesetz)

Importkontrollen sind unbestritten wichtig im Kampf gegen Fälschungen. Mit einer Durchschnittsnote

9.38 werden diese Kontrollen sogar als äusserst wichtig einstuft. Auch zur Gewährleistung eines fairen

Wettbewerbes sind Marktüberwachungen und Kontrollen sehr wichtig (8.55). Selbst die Wirksamkeit

von Grenz- und Importkontrollen und von Marktüberwachungen wird mit Durchschnittsnoten von 8.07

und 8.23 hoch eingeschätzt.

F08. Wie beurteilen Sie die Edelmetallkontrolle in den folgenden Aspekten?

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Die Kontrollen der EZV zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs werden mehrheitlich als ausrei-

chend betrachtet. Allerdings ist der Anteil an Unternehmen, die diese Kontrollen als „völlig ausreichend“

bezeichnet, mit 10% gering. Die meisten Befragten finden, sie seien „eher ausreichend“ (51%). Nur 12%

der Befragten bewerten die Kontrollen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs als „eher nicht“

oder „gar nicht ausreichend“. 27% der Befragten konnten die Frage nicht beantworten. Erwartungsge-

mäss ist der Anteil jener Befragen, die die Kontrollen als nicht ausreichend bezeichnet, in Firmen, die

von der Fälschungsproblematik direkt betroffen sind, am grössten. 26% dieser Gruppe beurteilen die

aktuellen Kontrollen als nicht ausreichend. Da nur wenige Firmen die Kontrollen als voll und ganz aus-

reichend bezeichnen müssen wir davon ausgehen, dass man sich eher noch mehr Kontrollen wünscht

als bisher.

F09. Wie beurteilen Sie den Umfang der Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung, um in der Schweiz einen fairen Wett-bewerb zu gewährleisten? Die Kontrollen sind…

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3.8. Bekanntheit der Hilfeleistung der EZV im Kampf gegen Fälschung und Produkt-

piraterie (Immaterialgüterrecht)

Die EZV bietet im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie den Unternehmungen auf Antrag

eine Hilfeleistung an. Dies ist in der Branche der Uhren- und Schmuckunternehmen jedoch nur wenig

bekannt. 28% haben dies sicher gewusst, 26% haben es vermutet, während 46% von dieser Dienstleis-

tung nichts gewusst haben. Einzig die beiden befragten Verbände haben diese Dienstleistung sicher

gekannt.

I06. Haben Sie gewusst, dass die Eidgenössische Zollverwaltung im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie den Unter-nehmungen auf Antrag Hilfeleistungen anbietet?

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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3.9. Beurteilung der Hilfeleistung (Immaterialgüterrecht)

Von jenen 72 Befragten, die die Hilfeleistung der EZV zur Bekämpfung von Fälschungen und Produkt-

piraterie kennen, wurden für die Eigenschaften „wirksam“, „zweckmässig“ und „kundengerecht“ zufrie-

denstellende bis gute Noten abgegeben. Die Zweckmässigkeit wurde mit einer Durchschnittsnote von

7.96 nur knapp unter der Schwelle für sehr zufriedene Bewertungen eingestuft. Auch die Eigenschaft

„kundengerecht“ erhielt mit 7.85 eine ähnlich hohe Bewertung. Einzig die Wirksamkeit der Hilfeleistung

liegt mit 7.47 tiefer und bringt zum Ausdruck, dass diesbezüglich gewisse Zweifel bestehen. Dies zeigt

auch die Notenvergabe durch die Verbände, die bei der Wirksamkeit eine Note 6 abgeben. Aber auch

Zweckmässigkeit und Kundengerechtheit wurden von den Verbänden im Vergleich der Zielgruppen am

tiefsten bewertet und demonstrieren damit eine kritische Haltung.

I07. Wie beurteilen Sie die Hilfeleistungen der eidgenössischen Zollverwaltung zur Bekämpfung von Fälschungen und Produktpi-raterie in den untenstehenden Aspekten? FILTER: Wenn Hilfeleistungen bekannt

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3.10. Nutzung der Hilfeleistung (Immaterialgüterrecht)

Aus dem Kreis der Uhren- und Schmuckbranche gibt es nur wenige Firmen, die die Hilfeleistung der

EZV zur Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie bereits in Anspruch genommen haben. Im

Total sind es 11% der befragten Betriebe, wobei unter den FH-Unternehmen 14% und aus dem Kreis

der VSGU-Firmen 10% die Hilfeleistung bereits in Anspruch genommen haben.

I08. Haben Sie die Hilfeleistungen der Eidgenössischen Zollverwaltung zur Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie schon einmal in Anspruch genommen? FILTER: Wenn Hilfeleistungen bekannt

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

POLYQUEST AG, Bern – Die Welt der Marktforschung - 19 -

Durch die geringe Zahl von Unternehmen, die die Hilfeleistung der EZV in Anspruch genommen haben

(10 Firmen), sind die Beurteilungen bezüglich Erfolgsaussichten eher im Sinn einer Tendenz zu inter-

pretieren als mit hoher statistischer Signifikanz. Von den 10 Firmen glaubten je drei, dass die Erfolg-

saussichten sehr gross, ziemlich gross oder mittel seien. Ein Betrieb konnte die Frage nicht beantwor-

ten. Die beiden befragten Verbände beurteilen die Erfolgsaussichten ebenfalls als „mittel“. Zusammen-

fassend zeigen die Antworten die Tendenz, dass man der Hilfeleistung der EZV vertraut, ohne dabei

unrealistische Erwartungen zu hegen.

I09. Wie haben Sie die Erfolgsaussichten vor der Antragsstellung für Hilfeleistungen eingeschätzt? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht

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I10. Wie beurteilen Sie die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht

Mit dem Antrag auf Hilfeleistung der EZV muss der Antragsteller verschiedene Unterlagen einreichen.

Die Anforderungen an diese Unterlagen werden durch 8 von 10 antwortenden Betrieben als angemes-

sen bezeichnet. Zudem haben alle beantragenden Firmen die Behandlung des Antrages als zeitgerecht

empfunden.

Die Gebühren für die beantragte Hilfeleistung werden von 7 von 10 beantragenden Firmen ebenfalls als

angemessen bezeichnet. 2 Firmen beurteilen sie zwar als hoch, würden die Dienstleistung jedoch auch

künftig nutzen und eine Firma konnte die Frage nicht beurteilen.

I12. Wie beurteilen Sie die Gebühren für die beantragte Hilfeleistung? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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Häufigster Grund dafür, die Hilfeleistungen der EZV nicht zu benützen, war der fehlende Bedarf (14

Nennungen). Weitere Nennungen waren, dass die Firmen die Fälschungen selber erkennen könnten

(4) oder dass sie die Behandlungen von Fälschungen und Produktpiraterie an Dritte oder an den Haupt-

sitz ausgelagert haben (2). Nur in einem Fall wurde die Glaubwürdigkeit des Zolls aufgrund der zu ge-

ringen Anzahl aufgedeckter Fälle angezweifelt.

I13. Weshalb haben Sie bisher auf einen Antrag für Hilfeleistung im Zusammenhang mit Fälschungen und Produktpiraterie ver-zichtet? FILTER: Hat bisher auf Antrag für Hilfeleistungen verzichtet

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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3.11. Verbesserungsvorschläge (Immaterialgüterrecht)

Auf eine offene Abschlussfrage ohne Antwortvorgaben konnten die befragten Betriebe aus der Uhren-

und Schmuckbranche Anregungen und Wünsche an die EZV richten, die sie im Zusammenhang mit

dem Engagement gegen Fälschungen oder Produktpiraterie vordringlich hielten. 26 Unternehmen ha-

ben die Gelegenheit benützt, um ihre Vorschläge darzulegen.

Mehrfach wurde dabei genannt, dass bei den einreisenden Touristen mehr Kontrollen durchgeführt wer-

den sollten oder dass auch vor allem die Import- und Warenströme per Post besser kontrolliert werden

sollten.

Aus den Antworten wird aber auch deutlich, dass mehrfach ein Wunsch nach Schulung betreffend zivil-

und strafrechtlichem Vorgehen besteht, da Betriebe beim Entdecken von Fälschungen verschiedentlich

nicht wissen, wie vorzugehen ist. Auch eine bessere Information von Kunden wäre aus Sicht der Firmen

hilfreich, die man allenfalls mit dem Verteilen von Broschüren sicherstellen könnte.

Im Weiteren werden eine bessere Kommunikation der Dienstleistungen der EZV, eine bessere Ausbil-

dung der Grenzwächter und ein vermehrtes Angehen der Probleme in den Ursprungsländern ge-

wünscht.

F11. Haben Sie Anregungen oder Wünsche an die Eidgenössische Zollverwaltung im Zusammenhang mit dem Engagement gegen Fälschungen und Produktpiraterie?

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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3.12. Fazit Edelmetallkontrolle

Die Wettbewerbssituation in der Schweiz wird von Unternehmen der Uhren- und Schmuckbranche als

relativ fair bezeichnet. Ein gewisses Unbehagen ist jedoch unverkennbar. Dies hängt möglicherweise

mit dem Umstand zusammen, dass 77% der FH-Betriebe und 62% der VSGU-Firmen Warenfälschun-

gen für den Schweizer Markt als Problem ansehen.

Die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs durch die Massnahmen der EZV wird als zufrieden-

stellend bewertet. Kritischer sehen die Befragten jedoch die Zielerreichung hinsichtlich des Schutzes

vor Fälschungen, wo Vorbehalte spürbar sind.

Importkontrollen und Marktüberwachung sind deshalb für die Uhren- und Schmuckbranche sehr

wichtig und werden auch als wirksam beurteilt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Nur

wenige Befragte finden hingegen, die Kontrollen seien voll und ganz ausreichend.

Unter den Dienstleistungen der Edelmetallkontrolle ist die Analyse von Erzen, Salzen Abfällen und

Lösungen am wenigsten bekannt. Ein Bedürfnis dafür wäre aber durchaus vorhanden. Mit einer ver-

stärkten Kommunikation der Dienstleistung könnte möglicherweise das Kundenpotenzial besser genutzt

werden.

Die Dienstleistungen der EMK entsprechen einem Kundenbedürfnis; die amtliche Prüfung und Stempe-

lung wird sogar als höchst wert voll bewertet.

Die Hilfeleistung der EZV im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie im Rahmen der MSchG

ist fast der Hälfte der Betriebe aus der Uhren- und Schmuckbranche nicht bekannt. Die Wirksamkeit

des Angebots wird von Betrieben, die es in Anspruch genommen haben relativ kritisch beurteilt. Aller-

dings ist die Nutzerquote mit 10% sehr klein.

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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4. IMMATERIALGÜTERRECHT

4.1. Struktur der Befragten

Unter dem Titel „Immaterialgüterrecht“ wurden Unternehmen befragt, die in Branchen tätig sind, die von

Fälschungen und Produktpiraterie besonders betroffen sind und nicht zum Segment der Uhren- und

Schmuckindustrie zählen. Ein Blick auf die Branchenstruktur der befragten Unternehmen zeigt, dass

42% der Betriebe mit der Herstellung oder dem Handel mit Lebensmitteln, Süsswaren, Getränken und

Tabakprodukten befasst sind. Hinzu kommen Firmen aus der pharmazeutischen Industrie, der Textil-

und Bekleidungsindustrie, der Herstellung von Haushaltartikeln, Möbeln und Gebrauchsgegenständen,

der Herstellung elektronischer Geräte sowie der Herstellung und dem Vertrieb von Sportartikeln. Im

Rahmen des Immaterialgüterrechts und der Hilfeleistung bei Fälschungen und Produktpiraterie wurden

zudem auch Patent- und Markenanwälte befragt, die sich mit Fälschungen und Produktpiraterie im Auf-

trag von Klienten befassen. Diese machen 22% der Stichprobe aus.

F01. In welcher Branche sind Sie tätig?

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F02. Stellen Sie Produkte her oder vertreiben Sie Produkte, die von Fälschungen konkurrenziert werden?

Rund die Hälfte der Betriebe stellt Produkte her oder vertreibt Produkte, die von Fälschungen konkur-

renziert werden. Bei Betrieben, die mit Fälschungskonkurrenz konfrontiert sind, gehören Bekleidung,

Medikamente, Schuhe, Schmuck, Accessoires und Brillen zu den am häufigsten durch Fälschungen

konkurrenzierten Produkten. Hinzu kommen Health Care Produkte und Parfüms, Uhren und Schoko-

lade, die ebenfalls häufiger genannt wurden.

Vereinzelte Nennungen fallen auf Zigaretten, Möbel, Leuchten, chemische Produkte, Lebensmittel, al-

koholische Getränke, Futtermittel, Software und Süsswaren.

F03. Um welche Art von Produkten handelt es sich, die von Fälschungen konkurrenziert werden? Filter: Produkte werden durch Fälschungen konkurrenziert

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4.2. Fairness im Wettbewerb

Von sämtlichen Betrieben aus Branchen, die von Produktfälschungen und Produktpiraterie betroffen

sind, bezeichnen 11% den Wettbewerb als sehr fair, 61% als ziemlich fair. Firmen, die den Wettbewerb

als unfair betrachten sind mit 16% in der Minderheit. Allerdings ist dieser Anteil bei Firmen des Verban-

des PRO MARCA mit 26% etwas höher. 12% der Befragten konnten die Fairness im Wettbewerb nicht

einschätzen. Unter den Verbänden sind 5 von 6 der Auffassung, dass die Wettbewerbssituation als fair

bezeichnet werden kann. Nur einer betrachtet sie als gar nicht fair. Insgesamt wird die Wettbewerbssi-

tuation also als einigermassen fair eingestuft.

F04. Wie beurteilen Sie die Wettbewerbssituation (in der Schweiz) in Ihrer Branche / Ihrem Tätigkeitsgebiet?

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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4.3. Stellenwert der Problematik Warenfälschungen

Jeder fünfte Betrieb sieht unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs im Markt Schweiz Warenfälschun-

gen für seine Branche als „sehr grosses“ oder „eher grosses“ Problem. Die Mehrheit von 62% der be-

fragten Firmen bewertet die Situation in der Branche jedoch als eher kleines oder sehr kleines Problem,

während 17% die Situation nicht einschätzen konnten.

F05. Sind unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs im Markt Schweiz Warenfälschungen für Ihre Branche ein Problem?

Ähnlich wird auch die Problematik der Warenfälschungen für den eigenen Betrieb eingeschätzt. 21%

der Firmen sehen für ihren Betrieb ein sehr grosses oder eher grosses Problem, 63% ein eher oder

sehr kleines Problem und 16% konnten die Situation nicht beurteilen. Alles in allem scheint die Proble-

matik der Produktfälschungen damit ein durchaus vorhandenes Problem zu sein, das aber von seinem

Ausmass her noch überschaubar ist. F05. Sind unter dem Aspekt eines fairen Wettbewerbs im Markt Schweiz Warenfälschungen für Ihren Betrieb ein Problem?

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4.4. Bekanntheit der Hilfeleistung der EZV

Die Hilfeleistung der EZV im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie, die auf Antrag gewährt

wird, sind 57% der befragten Firmen bekannt, weitere 16% haben dies vermutet, 27% hingegen kannten

diese Dienstleistung nicht. Bei den Rechtsvertretern sind alle Befragten über die Angebote der EZV

sehr gut informiert, während vor allem Firmen von PRO MARCA und auch die Verbände Informations-

lücken aufweisen, indem bei diesen beiden Segmenten nur jeder zweite Befragte von der Hilfeleistung

der EZV schon gehört hat. Somit wäre es angezeigt, seitens der EZV in den betroffenen Verbänden

und bei deren Mitgliedern vermehrt über die Angebote der Zollverwaltung im Kampf gegen Fälschungen

und Produktpiraterie zu informieren. Möglicherweise ist die Hilfeleistung jedoch auch oft nicht bekannt,

weil Fragen zu Produktpiraterie und Fälschungen an Marken- und Patentanwälte ausgelagert werden.

F06. Haben Sie gewusst, dass die Eidgenössische Zollverwaltung im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie den Unter-nehmungen auf Antrag Hilfeleistungen anbietet?

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4.5. Beurteilung der Hilfeleistung

65 Firmen kennen die Hilfeleistung der EZV und haben diese hinsichtlich Wirksamkeit, Zweckmässigkeit

und Kundengerechtheit beurteilt. Die Zweckmässigkeit wurde am besten bewertet mit einer Durch-

schnittsnote von 7.51, was als zufriedenstellender Wert bezeichnet werden darf. Die Wirksamkeit und

die Kundengerechtheit liegen jedoch tiefer und erhalten Noten von 7.2 und 6.98, was schon eher als

verbesserungsbedürftig angesehen werden muss. Vor allem bezüglich der Kundengerechtheit wäre zu

überlegen, ob diesbezüglich Defizite bestehen und wie diese allenfalls behoben werden könnten.

F07. Wie beurteilen Sie die Hilfeleistungen der eidgenössischen Zollverwaltung zur Bekämpfung von Fälschungen und Produkt-piraterie in den untenstehenden Aspekten? FILTER: Wenn Hilfeleistungen bekannt

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4.6. Nutzung der Hilfeleistung

Von 65 Betrieben, die die Hilfeleistung der EZV zur Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie

kennen, haben 47% diese bereits einmal in Anspruch genommen. Hauptsächlich sind es Rechtsvertre-

ter (77%), die die Hilfeleistung der EZV nutzen. Unter den PRO MARCA Firmen sind es jedoch lediglich

10%, die die Hilfeleistung schon in Anspruch genommen haben. Bei Firmen aus anderen Verbandsor-

ganisationen oder Interessengruppen sind es wiederum 53%, die von der Hilfeleistung bereits einmal

profitiert haben.

F08. Haben Sie die Hilfeleistungen der Eidgenössischen Zollverwaltung zur Bekämpfung von Fälschungen und Produktpiraterie schon einmal in Anspruch genommen? FILTER: Wenn Hilfeleistungen bekannt

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Die Erfolgsaussichten der Hilfeleistung der EZV werden nicht all zu euphorisch eingeschätzt. 9% der

Firmen und Rechtsvertreter, die bereits einmal einen Antrag auf Hilfeleistung eingereicht haben, beur-

teilten diese vor der Antragsstellung als sehr gross, 44% als ziemlich gross. Andererseits haben auch

38% der Firmen und Rechtsvertreter die Erfolgsaussichten eher als mittel bis klein eingeschätzt. Auch

bei den Verbänden ist die Einschätzung der Erfolgsaussichten zurückhaltend, in dem einer von sechs

diese als gross bezeichnete, während drei Verbände die Erfolgsaussichten als mittel oder klein einstuf-

ten.

F09. Firmen: Wie haben Sie die Erfolgsaussichten vor der Antragsstellung für Hilfeleistungen eingeschätzt? Verband: Wie schätzen Sie die Erfolgsaussichten der Antragstellung auf Hilfeleistungen ein? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht oder Verband

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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Die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen bei Antrag auf Hilfeleistung werden von zwei

Drittel der Befragten mit entsprechenden Erfahrungen als angemessen bezeichnet. 25% empfinden die

Anforderungen jedoch auch als hoch. Gesamthaft darf das Anforderungsniveau noch als tolerabel ein-

geschätzt werden.

F10. Wie beurteilen Sie die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht oder Verband

F11. Wurde Ihr Antrag auf Hilfeleistung von der Eidgenössischen Zollverwaltung rasch und zeitgerecht behandelt? FILTER: Wenn Hilfeleistung bekannt

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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4.7. Beurteilung der Gebühren

Rund die Hälfte der 35 befragten Unternehmen beurteilt die Gebühren für die beantragte Hilfeleistung

als sehr hoch (6%) oder hoch (47%). Wir denken, dass dies ein Signal dafür ist, dass möglicherweise

das Preis-Leistungsverhältnis bei der Hilfeleistung nicht vollumfänglich den Vorstellungen der inan-

spruchnehmenden Firmen entspricht. Zwar muss die EZV nicht damit rechnen, dass die Hilfeleistung

aus Kostengründen nicht mehr in Anspruch genommen würde, da der grösste Teil der Befragten die

Dienstleistung auch künftig nutzen würde. Andererseits sind die Hürden aufgrund der Höhe der Gebüh-

ren möglicherweise zu hoch, um neue Kunden anzusprechen. F12. Firmen: Wie beurteilen Sie die Gebühren für die beantragte Hilfeleistung? Verband: Wie beurteilen Sie die Gebühren für die Hilfeleistung? FILTER: Antrag auf Hilfeleistung eingereicht oder Verband

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4.8. Gründe gegen Inanspruchnahme der Hilfeleistung

Gründe gegen eine Inanspruchnahme der Hilfeleistung im Zusammenhang mit Fälschungen und Pro-

duktpiraterie sind weitgehend darauf zurückzuführen, dass die Firmen bisher in diesem Problemfeld

keinen Bedarf oder keine Probleme hatten.

F13. Weshalb haben Sie bisher auf einen Antrag für Hilfeleistung im Zusammenhang mit Fälschungen und Produktpiraterie ver-zichtet? FILTER: Hat bisher auf Antrag für Hilfeleistungen verzichtet

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4.9. Beurteilung der Wirkungsziele

Bezüglich der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs und des Schutzes vor Fälschungen liegen die

Bewertungen bei 6.78 und 6.68, was tiefe Werte sind. Offensichtlich bestehen verbreitet Vorbehalte, ob

die EZV mit Kontrollen und Hilfeleistungen einen fairen Wettbewerb und den Schutz vor Fälschungen

gewährleisten kann

F14. Wie gut werden Ihrer Meinung nach die untenstehenden Ziele erreicht?

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4.10. Bedeutung und Wirksamkeit von Kontrollen

Die Vorbehalte gegenüber einem wirksamen Schutz vor Fälschungen durch Kontrollen der EZV haben

wahrscheinlich vor allem damit zu tun, dass die Kontrollen als wenig wirksam angesehen werden, was

die Befragten mit einer Durchschnittsnote von 6.63 dokumentieren. Allerdings wären die Kontrollen für

die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs wichtig, da die Bedeutung mit einer mittleren Bewertung

von 7.74 deutlich höher eingestuft wird.

F15. Wie beurteilen Sie die Kontrollen der Eidgenössischen Zollverwaltung im Zusammenhang mit Fälschungen und Produktpi-

raterie?

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7% der Befragten haben das Gefühl, die Kontrollen der EZV im Zusammenhang mit Fälschungen und

Produktpiraterie seien völlig ausreichend. 39% der Firmen und Verbände meinen, sie seien eher aus-

reichend. Zudem sind 15% der Befragten der Auffassung, die Kontrollen der EZV seien nicht ausrei-

chend. Allerdings gibt es auch einen grossen Anteil von 39%, der die Frage nicht beantworten kann.

75% derjenigen, die die Frage beurteilen konnten, waren somit der Auffassung, dass die Kontrollen der

EZV ausreichend sind.

F16. Wie beurteilen Sie den Umfang der Kontrollen der Eidgenössischen Zollkontrollen im Kampf gegen Fälschungen und Pro-duktpiraterie?

Bei der offenen Frage nach Anregungen und Wünschen an die EZV geben fünf Firmen an, die Import

und Warenströme sollten besser kontrolliert werden und deren Effektivität müsste verbessert werden.

Zudem wird auch ab und zu angemerkt, die Hilfeleistung sollte gratis sein oder weniger kosten, was ein

Indiz dafür ist, dass die Kosten aus Sicht der Befragten eher hoch bewertet werden.

F17. Haben Sie Anregungen oder Wünsche an die Eidgenössische Zollverwaltung im Zusammenhang mit dem Thema gegen Fälschungen und Produktpiraterie?

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EZV: Eval LA: Teilprojekt 5: Edelmetallkontrolle und Immaterialgüterrecht

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4.11. Fazit Immaterialgüterrecht

Die Wettbewerbssituation in der Schweiz wird auch von Unternehmen aus Branchen, die von Fäl-

schungen und Produktpiraterie konkurrenziert werden, als weitgehend fair bezeichnet. Nur 16% der

Befragten Firmen und Verbände betrachten die Wettbewerbssituation als unfair. Im Gegensatz zur Uh-

ren- und Schmuckbranche wird auch die Problematik der Warenfälschungen in den betroffenen Bran-

chen "nur" von 21% der Befragten als eher oder sehr grosses Problem angesehen.

Bezüglich der Ziele der EZV, mit ihren Massnahmen und Hilfeleistung einen fairen Wettbewerb zu

gewährleisten und vor Fälschungen und Produktpiraterie zu schützen, liegen die Noten sehr tief. Offen-

sichtlich bestehen verbreitet Vorbehalte, dass man mit den gegenwärtig getroffenen Massnahmen ge-

nügend Schutz bieten kann. Die Kontrollen der EZV werden einerseits als sehr wichtig angesehen.

In der Beurteilung der Wirksamkeit hingegen fallen die Noten wiederum ziemlich tief aus.

Die Hilfeleistung der EZV im Kampf gegen Fälschungen und Produktpiraterie sind der Mehrheit der

Unternehmen im Gegensatz zur Uhren- und Schmuckbranche bekannt. Fast die Hälfte der Befragten

hat die Hilfeleistung bereits einmal in Anspruch genommen. Vor allem bezüglich Kundengerechtheit und

Wirksamkeit wäre aufgrund der eher tiefen Bewertung aus dem Nutzerkreis nachzuforschen, ob dies-

bezüglich Defizite bestehen und wie diese allenfalls behoben werden könnten. Ein Hemmfaktor könnten

die Gebühren sein, die von der Hälfte der Nutzer als hoch oder sehr hoch bezeichnet werden.