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16. Dezember 2017 mit „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde Ausgabe 01/18 kostenlose Ausgabe Egelner Mulde Nachrichten Herausgeber: Druckerei H. Lohmann Die Kinder und die Erzieherinnen der Kita „Kunterbunt“ aus Borne, der Verbandsgemeindebürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung wünschen allen Einwohnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr 2018

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16. Dezember 2017

mit „Amtlichen Mitteilungen“ der Gemeinden Bördeaue, Börde-Hakel, Borne, Wolmirsleben und der Stadt Egeln

sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde

Ausgabe 01/18 kostenlose Ausgabe

Egelner Mulde NachrichtenHerausgeber: Druckerei H. Lohmann

Die Kinder und die Erzieherinnen der Kita „Kunterbunt“ aus Borne,der Verbandsgemeindebürgermeister und die Mitarbeiter der Verwaltung

wünschen allen Einwohnern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und glückliches neues Jahr 2018

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Egelner Mulde Nachrichten

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Ich wünsche allen ein frohes Weihnachtsfestund ein gesundes neues Jahr.

Ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfestund alles Gute für das neue Jahr

wünscht das Team der

Physiotherapie Helegunde Nitschwetz

Wir haben Urlaubvom 27.12.2017 bis 05.01.2018.

Nun ist sie da die Weihnachtszeit.Wir fragen uns sind wir bereit?

Das was die Menschen heute brauchengibt es nirgendwo zu kaufen.

Gesundheit, Liebe, Hoffnung, Zuversicht,das gibt‘s in den Geschäften nicht.

Ganz einfach mal an andre denkenoder auch ein Lächeln schenken.

Ein offenes Ohr bringt in dem Anderenein Strahlen hervor.

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Wir wünschen allen besinnliche Feiertage

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Egelner Mulde Nachrichten

Sudenburger Wuhne 51 Tel: 0172 / 303668839116 Magdeburg Email: [email protected]

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Ich wünsche meiner werten Kundschaft frohe Weihnachten und einen guten Start ins Neue Jahr !!!!!

Frohe und gesunde Weihnachtsfeiertage und ein glückliches neues Jahr wünscht Ihnen:

Herzlichen Dank für Ihre Treue!

Bettina Wunderling “Textil-Eck” Egeln“Mode für Sie und Ihn”

Wir halten noch viele Geschenkideenund unsere beliebten Gutschein für Sie bereit.

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Frohe Weihnachtenund einen guten Rutsch in das Jahr 2018

Di - Mi von 9.00 bis 15.00 UhrDo - Fr von 11.00 bis 18.00 UhrSa von 8.00 bis 12.00 Uhr

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr!

Wir möchten uns bei allen Kunden und Geschäftspartnern für die erfolgreiche Zusammenarbeit

bedanken und wünschen Allen

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29.12. - 02.01.2018 geschlossen

geöffnetgeschlossen

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Claudia und Enzo D Àgostino wünschen einebesinnliche Weihnachtszeit und alles Gute

und Gesundheit im neuen Jahr.

Breiteweg 70 · 39435 EgelnTel.: 039268 33399

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und ein gesundes

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Frohe Weihnachten

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UM-LAND

Mit diesem Weihnachtsgrußverbinden wir unseren Dank

für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für das neue JahrGesundheit, Glück und Erfolg.

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Egelner Mulde Nachrichten

Aus der Verbandsgemeinde

Wetterdaten Monat November 2017Höchste Temperatur 23.11.2017 14,9 Grad C

Niedrigste Temperatur 30.11.2017 -3,5 Grad C

Stärkste Windgeschwindigkeit 19.11.2017 40,0 km/h

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Mobile Frauenberatungsstelle in Egeln.Seit Oktober 2017 besteht wieder regelmäßig die Möglichkeit der Beratung im Rathaus, Markt 18 oder in einem anderen neutralen Ort. Diese findet nach individueller Terminverein-barung statt.

Der Rückenwind e.V. Bernburg hält im Salzlandkreis eine Frauenberatungsstelle vor.Die Beratungsstelle richtet sich an Frauen und ihre Angehöri-gen, die Beratung, Begleitung und Unterstützung bei Gewal-terfahrung im häuslichen Bereich, bei Stalking sowie bei Not-lagen und Krisen im genannten Kontext benötigen. Ziel ist es gemeinsam mit den Betroffenen Lösungs- und Entwicklungs-möglichkeiten zu erarbeiten, die an einem selbstbestimmten, gewalt- und angstfreien Leben orientiert sind. Außerdem fin-den dort Frauen fachkundige Beratung bei Trennungs- und Scheidungsfragen.Die Beratung steht allen Frauen jeden Alters und deren Be-zugspersonen offen, unabhängig von Konfession, Familien-stand, Nationalität, Aufenthaltsstatus und geschlechtlicher Orientierung. Kompetente Beratung finden auch Frauen mit Migrationshintergrund, ältere Frauen und Frauen mit Behin-derung; diese Frauen haben oftmals Probleme, sich an die bestehenden Regeldienste zu wenden und häusliche Gewalt überhaupt als Problem zu thematisieren.Die Beratung findet in Form eines Einzelgesprächs statt, so dass die betroffenen Frauen sich ungestört fühlen können. In unserer Beratungsstelle stehen Akzeptanz, Empathie und wertschätzender Umgang mit jeder einzelnen Frau im Vorder-grund. Zudem ist die Beratung kostenfrei und vertraulich und wird auch in Englisch und Russisch angeboten.Zu erreichen ist die Mitarbeiterin unter 03925.302595 und 0162.1599741 oder per Mail: [email protected] werden in den Orten Staßfurt, Bernburg, Schöne-beck, Alsleben, Calbe oder nach individueller Vereinbarung angeboten. Die ausführlichen Informationen zu den Orten und Zeiten der Beratungsstellen im Salzlandkreis finden Sie auf der Homepage des Rückenwind e.V. Bernburg.

Ein Anruf genügt.

Projekt: mobile Frauenberatungsstelle des Frauenhauses Projektleiterin:Frau Reichenauer Nienburger Str. 24 06406 Bernburg

Mail: [email protected] WEB : www.rueckenwind-ev.de

Pressemitteilung

Mobile Frauenberatungsstelle in Egeln.

Seit Oktober 2017 besteht wieder regelmäßig die Möglichkeit der Beratung im

Rathaus, Markt 18 oder in einem anderen neutralen Ort. Diese findet nach

individueller Terminvereinbarung statt.

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DankeHiermit möchte ich mich für die zahlreichen Geschenke, Glückwünsche anlässlich meines

90. Geburtstages ganz herzlich bei meinen Enkelkindern,

Schwester, Verwandten und Freunden bedanken.

Hildegart Rathgeber

Herzlichen Danksagen wir allen, die sich in stiller Trauer

mit uns verbunden fühlen und uns ihre Anteilnahme zum Ausdruck brachten

Ilse Myrrhegeb. Habener

geb. 17.09.1931 gest. 02.11.2017

Im Namen aller AngehörigenRamona Myrrhe

Danksagung

Für die liebevollen Beweise aufrichtiger Anteilnahme, die uns durch Wort, Schrift, Blumen und Geldzuwendungen zum Abschied von unserer lieben Tochter und Schwester

Bianca Zieglerzuteil wurden, möchten wir uns bei allen Verwandten, Freunden, Nachbarn und Be-kannten herzlich bedanken.Unser Dank gilt der Lebenshilfe Egeln-Nord und dem Bestattungsinstitut Kaczur.

In stiller Trauer im Namen aller Angehörigen Karin und Jörg Feldheim

Sabrina und Manuel

Etgersleben im Dezember 2017

Danksagung

Du hast gesorgt, du hast geschafft, gar oftmals über dei-ne Kraft. Nun ruh dich aus, due gutes Herz, die Zeit wird lindern unseren Schmerz.

Wir haben im engsten Familienkreis Abschied genommen von unserer lieben Tochter

Bärbeldie plötzlich und unerwartet für uns unfassbar verstarb mit 55 Jahren am 09.11.2017 und möchten uns bei al-len Verwandten, Nachbarn, Freunden und Bekannten bedanken die uns ihre Anteilnahme in Form von Wort, Schrift und Geldzuwendungen sowie persönliches Ge-leit bei der Trauerfeier an der Urne erwiesen haben. Weiterer Dank gilt dem Bestattungsinstitut Kaczur für die Betreuung.

In stiller Trauer die Eltern Rudolf und Adelheid Haida Bruder Georg mit Familie Bruder Thomas mit Partnerin Ines und Tochter Yvonne sowie alle Angehörigen

Danksagung

Was für ein Glück, wenn man eine verlässliche Familie, herzensgute Angehörige und liebenswerte Freunde an seiner Seite weiß, die uns durch die schwere Zeit des Ver-lustes meines lieben Lebensgefährten, Vaters und Bruders

Karl-Wilhelm Schrödergetragen haben. Dabei danken wir besonders allen hel-fenden Händen beim anschließenden Beisammensein.Danke für tröstende Worte, herzliche Umarmung, für Blumen und Geldzuwendungen, einen stillen Hände-druck und ein ehrendes Geleit zur letzten Ruhestätte.Unser besonderer Dank gilt Herrn Pfarrer Löbe für die einfühlsamen und tröstenden Worte in der Kapelle und am Grab und die würdevolle Begleitung durch das Bestat-tungsinstitut Kaczur aus Kroppenstedt.

Brigitte und Andreas LeueHans-Hermann Schröder und Familie

Magdeburg/Egeln, November 2017

In stiller Trauer nehmen wir Abschied von unserer Mutter, Schwiegermutter, Oma, Uroma, Schwester, Schwägerin und Tante

Waltraud Eisnergeb. Schellin

* 07.03.1939 23.11.2017

In stillem GedenkenMartin und Ronald nebst Familien

Wolmirsleben im November 2017

Die Urnenbeisetzung fand im engsten Familienkreis statt.

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Egelner Mulde Nachrichten

Geburtstage der Verbandsgemeinde

Egelner Mulde vom Januar 2018

Gemeinde BördeaueUnseburg06.01. Ingrid Feger den 80.

Gemeinde Tarthun14.01. Peter Bodlak den 70.

Gemeinde Börde-HakelEtgersleben09.01. Dieter Kühne den 80.14.01. Ute Schulze den 70.29.01. Hanna Cybinski den 90.

Hakeborn22.01. Gertrud Bensel den 92.23.01. Petra Schröder den 75.

Westeregeln01.01. Margot Müller den 80.03.01. Udo Kahlke den 75.09.01. Paul Bittkau den 70.11.01. Kurt Priefer den 90.11.01. Rona Mayer den 70.13.01. Annette Kramer den 70.20.01. Hans-Heinrich Woldt den 70.30.01. Ingrid Büttner den 75.31.01. Günter Stock den 75.

Gemeinde Borne04.01. Erika Voigt den 85.10.01. Horst Jüngling den 80.14.01. Rosina Guschl den 75.

Stadt Egeln02.01. Peter Zander den 85.02.01. Christel Bünger den 70.06.01. Brigitte Herzig den 8507.01. Edeltrud Schiebel den 95.07.01. Brunhilde Resech den 80.17.01. Eckehard Zander den 75.22.01. Wolfgang Hund den 70.24.01. Karin Kroll den 75.31.01. Waltraud Füger den 85.

Gemeinde Wolmirsleben11.01. Ella Klatt den 90.14.01. Gerhard Günther den 90.20.01. Wolfgang Eckhardt den 85.21.01. Birgit Schattling den 70.26.01. Karin Glanz den 75.

Die hier aufgeführten Bürger möchten das Ihre Geburtstage weiterhin in den „Egelner Mulde Nachrichten“ veröffentlicht werden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn G. Patela in Westeregeln, Tel. 039268 35470, e-mail: [email protected]

Geburtstage im Januar 2018

keine Amtliche

Mitteilung

Westeregeln01.01. Margot Müller den 80.03.01. Inge Zimmermann den 81.07.01. Monika Wilke den 73.09.01. Lisa Baumgart den 84.11.01. Kurt Priefer den 90.15.01. Klaus Henke den 76.16.01. Erwin Eckebrecht den 89.18.01. Elisabeth Wolske den 88.19.01. Giesela Schuster den 88.20.01. Lucia Marquardt den 79.22.01. Karl-Heinz Kleye den 83.22.01. Christa Glockemann den 82.23.01. Klaus Angres den 77.26.01. Eduard Weigert den 81.27.01. Hubert Rachowski den 82.28.01. Hans-Joachim Panneck den 73.29.01. Ursula Schmidt den 79.30.01. Ingrid Büttner den 75.30.01. Siegfried Werder den 73.31.01. Irmlind Schell den 84.31.01. Günter Stock den 75.

Hakeborn02.01. Karl-Heinz Heinemann den 71.02.01. Karl Heinz Maiberg den 83.02.01. Walter Bierig den 82.

13.01. Horst Schneider den 82.17.01. Elisabeth Niemann den 83.22.01. Gertrud Bensel den 92.25.01. Heidemarie Hummel den 74.28.01. Arno Kunze den 73.31.01. Karin Matthies den 72.

Etgersleben03.01. Gerda Elze den 84.06.01. Hanna Borchert den 78.07.01. Heidemarie Hartmann den 74.09.01. Dieter Kühne den 80.10.01. Hannelore Swigulski den 87.13.01. Fred Elze den 88.21.01. Günter Erler den 82.25.01. Irene Grosche den 77.

Egeln14.01. Bärbel Simon den 76.18.01. Inge Koglin den 78.

Egeln-Nord10.01. Helmut Hucke den 87.27.01. Gerda Rabe den 74.

Wolmirsleben14.01. Siegfried Gallinat den 84.

Für Rückfragen Gemeinde Bördeaue wenden Sie sich bitte an Frau Zwinkmann, Tarthun

Unseburg01.01. Viktor Ruben den 78.03.01. Frieda Hünecke den 86.04.01. Edith Steidl den 87.06.01. Ingrid Feger den 80.21.01. Gertrud Faatz den 79.21.01. Monika Waschek den 73.23.01. Hedda Agit den 74.24.01. Ingeborg Tiefholz den 84.24.01. Karin Wehrstedt den 76.31.01. Waltraud Noffke den 84.

Tarthun06.01. Horst Kieler den 87.08.01. Katharina Ernst den 77.14.01. Dieter Schmidt den 79.15.01. Gisela Steinhorst den 74.22.01. Helmut Steinhorst den 77.23.01. Eckhard Jahn den 87.

Für die Glückwünsche, Präsente und die große Feier für unsere

„Diamantene Hochzeit“im September 2017

bedanken wir uns bei unserer Familie, den Nachbarn, Freunden

und der Fleischerei Swigulski.

Karin und Wilfried Schmidt

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Bördeaue

Sprechzeiten des BürgermeistersHerr Fries

montags von 16.30 - 18.00 Uhr in Tarthun, Büro Buschstr. 60, Telefon: 039268 2840

montags von 18.00 - 19.30 Uhr in Unseburg, Büro Worthstraße 1, Telefon: 039263 98080

Im Tarthuner Gemeindesaal in der Buschstr.75 wird durch die Fa. Bodenspezie, Herr Göckelmann aus Unseburg der Fußboden sehr gut und schön erneuert.Der alte Boden war ca. 40 Jahre und stark beschädigt.Vom Gemeinderat wurde nach der Auswertung der Angebote der Auftrag vergeben.Die Einrichtung ist für 199 Personen zugelassen und die einzig ebenerdige in der Region. Der Tarthuner Gemeinderat hatte Anfang der 90 ziger Jahre einen Grundsatzbeschluss zum Erhalt der Einrichtung gefasst, danach wurden bis heute insgesamt über die Jahre rund 300000 Euro- vor allem mit Fördermitteln- investiert.Die Bürger können diesen Saal über die Gemeinde mieten, auch die Vereine und Gemeinschaften nutzen in gut. Die Auslastung ist gut und ansteigend, das ist auch soziales Miteinander.Der nächste Höhepunkt ist die Sylvesterparty von der Gemeinde und der Fa.Peterka,Karten sind in den Gemeindeverwaltungen von Tarthun und Unseburg zu den Sprechzeiten zum Preis von 25 Euro –näheres auf der Facebook Seite-zu bekommen.Wir freuen uns auf die Eröffnung mit dieser Fete. Peter Fries, Bürgermeister

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Egelner Mulde Nachrichten

Unsere guten Wünsche sind längst schon Tradition, die bringen Ihnen Frohsinn und uns den gerechten Lohn. Von daher auch dieses Jahr wieder:Alles Gute im neuen Jahr, möge es Ihnen Glück bringen, so wie es im alten war.Mit diesem Neujahrsgruß verbinden wir unseren Dank an Freunden und Sponsoren für die angenehme Zusammenarbeit und wünschen für das neue Jahr, Gesundheit, Glück und viel Erfolg.Ein herzliches Dankeschön an alle Vereinsmitglieder die sich auch im letzten Jahr wieder aufopferungsvoll, für die gemeinsame Sache eingesetzt haben. Unser Verein gewinnt Stärke durch Eure Taten.

Dies wünscht der Förderverein UnseburgChristian Boos

Spielmannszug Tarthun e.V. - Vorstand-

Wir gratulieren unseren Mitgliedern

im Monat Januar recht herzlich und wünschen Euch alles Gute, Glück und Gesundheit.

03.01. Bernd Nimmich

08.01. Vivien Chantal Hellmund16.01. Dominik Herbst20.01. Elke Neumann22.01. Maria Brehmer

Der Spielmannszug Tarthun e.V. wünscht für das neue Jahr alles Gute und Liebe und viele großartige Momente.

Viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit sollen Euch und Eure Lieben in den nächsten 365 Tagen begleiten.

Mit musikalischen Grüßen

Euer Spielmannszug Tarthun e.V.

TSG Unseburg/Tarthun e.V. - Vorstand -

Herzlichen Glückwunsch

Im Monat Januar feiern folgende Mitglieder der TSG Unseburg/Tarthun e.V. ihren Geburtstag:

02. Klaus Mühlenberg 06. Markus Springer, Tim Mollenhauer und Jonas Kleinert 10. Tobias Gronau 12. Florian Lotzing 14. Andreas Kneisel 15. Hendrik-Gabriel Gronau und Peter Steinig 23. Nancy Blauth 24. Stefan Wiegand 25. Kai Dannehl 29. Jens Pumptow 30. Olaf Nürnberg 31. Paul Köpke

Der Vorstand gratuliert allen aktiven und passiven Mitgliedern rechtherzlich und wünscht alles Gute, Gesundheit und Glück

im neuen Lebensjahr.

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Börde-Hakel

Sprechzeiten des BürgermeistersHerr Großheim [email protected]

Etgersleben jeden Montag von 16.00 - 18.00 Uhr, Tel.: 039268 34149, Geschw.-Scholl-Platz 2

Hakeborn jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr, Tel.: 039268 34149, Am Anger 2

Westeregeln jeden Mittwoch von 16.00 - 18.00 Uhr, Tel.: 039268 9510, Maxim-Gorki-Straße 1a

Schon wieder neigt sich das alte Jahr dem Ende zu.Weihnachten ist eine gute Gelegenheit, um inne zu halten und wieder Kraft für neue Taten und Projekte zu sammeln.Da wird es mal wieder Zeit, um allen zu danken. Viele schöne Projekte begleiteten die Kinder über das ganze Jahr und Sie haben unsere Arbeit wieder tatkräftig unterstützt.Mit den besten Wün-schen für ruhige und ent spannte We ih-nachtsfeiertage und ein gutes neues Jahr.

…das Team und die Kinder der Kneipp- Kita Rappelkiste Etgersleben

Herbstfest in der JUH Kita Westeregeln Am 11.11.2017 fand das traditionelle Herbstfest der Johanni-ter Kita Sonnenschein und des Hortes statt. Trotz ungünstiger Wetterbedingungen war es ein rundum gelungenes Fest. Viele Helfer waren im Einsatz und unterstützten das Team tatkräftig. Alle sind stets dankbar für diese große Unterstützung (Eltern-vertreter mit einer „Gemeinschaftssoljanka“, Firma Sonnenquell mit Saftspenden, Pächtergemeinschaft-Börde-Westeregeln GbR für die Umrahmung des Festes, Bäckerei Stelmecke mit Brot- und Brötchenspende, Familie Schröder mit liebevoll gepackten Nußtütchen, Frau Lindemann als traditionelle Kinderpunschfee, RiRo mit Toast- und Ketchupspenden, FFW Westeregeln mit der stetigen Bereitschaft den Umzug zu begleiten und viele, viele Große und kleine Helfer).Ein ganz besonderer Dank gilt der Schalmeienkapelle Groß Börnecke. Trotz Regen erklärten sie sich bereit, den Laternen-umzug musikalisch zu begleiten. Wir wünschen allen Familien, Sponsoren, Freunden und Be-kannten gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr. JUH Kita Sonnenschein & Hort Westeregeln

Lustige Weihnachtsfeier mit FrankDieser Mittwochnachmittag im treppenschweren Vereinshaus Westeregeln war etwas Besonderes: Die Ortsgruppe der Volkssoli-darität feierte die bevorstehende Weihnacht miteinander und es waren diesesmal mehr als 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Westeregeln, Hakeborn und Kroppenstedt. Die fleißigen Helferinnen der Ortsgruppenvorsitzenden Ingrid Czecha hatten Raum und Tische festlich geschmückt, für allerlei köstliche Zutaten gesorgt,und so war man bestens eingestimmt, als die Gruppenchefin zur Weihnachtsansprache das Wort nahm.Sie dankte allen Helferinnen und Helfern für das Jahr und hob besonders die ausgezeichneten Frauen Verena Hoppe, Lieselotte Ch. für 30 jährige Mitgliedschaft und Hildegard R. hervor. (Welch ein trauriges Vorkommnis, dass ausgerechnet die beiden Letztgenannten in den letzten Wochen Opfer von Überfällen im Ort Westeregeln wurden, und so stand bei aller Freude die Traurigkeit natürlich im Raum und es war wohltuend zu sehen, daß ihnen die Lebensfreude nicht ab-handen gekommen war.)Nun hatten die kleinen Sängerinnen und Sänger aus der Kita ihren Auftritt und sie machten es guuut! Herzlicher Beifall dankte den Kleinen, deren Kindergärtnerin eine Schönebeckerin jeden Tag zur Betreuung ins Westeregelner Kinderparadies kommt. Sind wir schon soweit, daß wir nicht mal mehr eigenen Nachwuchs im Betreungsgefüge unserer Einrichtungen haben?Nun war mein lieber Freund,der Kabarettist Frank Hengstmann an der Reihe, der als geborener und gebliebener Machteborjer Junge sich hier erstmal offen zu seinem Wohnort Egeln bekannte „weil er da seine ganze Familie beisammen hat…, „na ja die Jungs sind ja auch bekannte Spaßvögel, und er machte eine ganze Stunde lang seine Sache zur Freude der Frauen und Männer seehr gut! Die Spitzen zur Politik und den altbekannten Wendezeiten, die auswachsenden Begebenheiten des heutigen politi-schen Alltags, nichts blieb außen vor….. Die Anwesenden konnten mitdenken und miterleben,was der Kommödiant da vortrug:Es stimmte vorne und hinten, wie man so sagt.Es war eine gelungene Weihnachtsfeier, dieser Nachmittag im Vereinshaus, und überhaupt sollte man an dieser Stelle einmal mehr Danke sagen und nicht vergessen unser aller Neujahrswunsch über die Bühne zu bringen:Ein ebenerdiger Veranstaltungsort für die Westeregelner Ortsgruppe der Volkssolidarität, oder eine Sesselliftanlage? Übrigens die ununterbrochene Musikdarbietung des Staßfurter Herrn Mänz, oder menz….. Zu laut und falsch gesungen, man konnte nicht miteinander reden und das gehört ja schließlich auch zu einer gelungenen Weinhnachtsfeier….. Aber trotzdem Danke liebe Ortsgruppenchefin!Christine Urbat

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Egelner Mulde Nachrichten

Gemeinde Borne

Sprechzeiten des BürgermeistersHerr Rosomkiewicz

Donnerstag von 17.00 - 19.00 Uhr, Telefon 03 92 63 / 2 32

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Borne

& der Verbandsgemeinde Egelner Mulde,„Wahnsinn“ wie schnell auch das Jahr 2017 wieder verging! Ein Jahr, was mir persönlich natürlich immer in Erinnerung bleiben wird, haben meine Frau und ich uns doch am 13.05. nach exakt 7 Jahren des Ken-nenlernens vor dem Standesamt sowie in der Kirche St. Margarethe das Ja-Wort gegeben.

Meine Familie und ich wünschen allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest und für das Jahr 2018 alles Gute, Gesundheit, Glück & Erfolg. Ich würde mich freuen, viele Bürgerinnen und Bürger beim Gottesdienst am Heiligabend um 16 Uhr in der Kirche St. Margarethe persönlich begrüßen zu dürfen.

Besonders bedanken möchte ich mich wieder bei denen, die sich in unserer Gemeinde und in der Verbands-gemeinde Egelner Mulde ehrenamtlich eingesetzt haben - leider werden dies immer weniger. Ich habe die Hoffnung, diesen Negativtrend umzukehren, noch nicht ganz aufgegeben und lade alle Interessierten recht herzlich zur öffentlichen Mitgliederversammlung des 2015 gegründeten Förder- und Heimatvereins (FHV) Borne e.V. ein. Diese findet am Donnerstag, den 28.12. um 19 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Borne, Ernst-Thälmann-Str. 14, statt.

Auch das Jahr 2017 möchten wir wieder – traditionell in der Mehrzweckhalle der Agrargenossenschaft Bor-ne eG – gebührend verabschieden sowie das Jahr 2018 ebenso feierlich begrüßen. Auf zahlreiche helfende Hände am 30.12. ab 10 Uhr zum Auf- bzw. am 02.01. ab 17 Uhr zum Abbau sind wir da natürlich wieder angewiesen. Nur so ist gewährleistet, dass die Silvesterfeier auch zukünftig noch stattfinden wird!

Herzlichst Euer

Sven Rosomkiewicz - Bürgermeister der Gemeinde Borne

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Kirchliche Termine 2017 Borne

17.12. 14:00 Uhr

Gottesdienst -

3. Advent

24.12. 16:00 Uhr

Heiligabend -

Christvesper

Auch in diesem Jahr waren für die Volkssolidarität wieder 6 fleißige Sammler unse-rer Ortsgruppe erfolgreich in Borne unterwegs, um Spenden zu sammeln. Die Sammlung war wieder sehr erfolgreich. Wir möchten uns bei allen Bürgerinnen, Bürgern und ortsansässigen Unternehmen für die großzügige Unterstützung bedanken. Besonders danken möchten wir unseren Sammlern, Edda Kriebel, Doris Köpke, Bärbel Pietsch, Gisela Möhring, Silvia Benecke und Rene Seiler .

Wir danken für die schöne und wertvolle Zusammenarbeit und wünschen Euch und Euren Familien besinnliche aber auch fröhliche Festtage und einen vertrauensvollen Start in das neue Jahr. Die Clubleitung

Die Ortsgruppe der Volkssolidarität und Begegnungsstätte Borne wünscht seinen

Mitgliedern, Unterstützern, treuen Besuchern und allen Bürgerinnen und Bürgern und ihren Familien unseres Ortes ein frohes und be-sinnliches Weihnachtsfest und einen friedvoll guten und gesun-den Rutsch ins neue Jahr.

Für das entgegen gebrachte Ver-trauen möchten wir uns bei allen unseren Verpächtern bedanken. Wir wünschen Ihnen, sowie allen Mitgliedern und ehemaligen Mit-gliedern der Agrar-Genossenschaft Borne e G frohe Weihnachten und einen guten Start in ein neues Jahr voller Gesundheit, Glück und Zu-friedenheit.

Agrar-Genossenschaft Borne e G Der Vorstand

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Aus der Verbandsgemeinde

Sprechzeiten VerbandsgemeindeMontag 09.00 - 12.00 Uhr

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 UhrMittwoch geschlossen

Donnerstag 13.00 - 18.00 UhrFreitag 09.00 - 12.00 Uhr

Sprechzeiten VerbGem. BM Herr Stöhr nach Terminabsprache

Telefon: 039268 944-190 • Fax: 944-445, [email protected]

Sprechzeiten BürgerserviceMo. 09.00 - 16.00 Uhr, Di. 09.00 - 18.00 Uhr, Mi. geschlossen - Termine nach Vereinbarung,

Do. 09.00 - 18.00 Uhr, Fr. 09.00 - 16.00 Uhr

Telefon: 039268 944-190 • [email protected]

Steuerpflichtiger bei Grundsteuer

Immer wieder kommt es zu Anfragen, weshalb ein Grundsteuerbescheid nach der Veräußerung des Grund-stückes noch an den bisherigen Eigentümer bekanntgegeben wird.Mögliche Gründe können sein:

1. Die Umschreibung auf den neuen Eigentümer erfolgt durch das Finanzamt erst zum 1. Januar des folgenden Jahres.

2. Ein vertraglich vereinbarter Übergangstermin für die Grundsteuer hat auf die Veranlagung keine Auswirkungen. Für die entsprechende Abwicklung des Vertrages sind die Vertragspartner zuständig.

3. Die Gemeinde kann einen Bescheid erst dann dem neuen Eigentümer bekanntgeben, wenn die Um-schreibung durch das Finanzamt erfolgt ist.

Nach der Umschreibung werden dem zu Unrecht veranlagten Steuerpflichtigen die gezahlten Steuern erstattet, die Steuer wird beim neuen Eigentümer zugleich festgesetzt.

Ihr Steueramt

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Bördeaue

Der Gemeinderat Bördeaue hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. II-B081/17/GRBA : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept zur Haushaltssatzung 2017 der Ge-meinde Bördeaue.

Beschluss Nr. II-B082/17/GRBA : geändert beschlossen

Beschluss:1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt die Haushaltssatzung der Gemeidede Bördeaue für das Haushaltsjahr

2017 mit den Anlagen gemäß § 102 Kommunalverfassungsgesetz (KVG LSA) vom 17. Juni 2014.

2. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wird ermächtigt, bei Bedarf zur Sicherung der Liquidität beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Liquiditätshilfe bzw. Bedarfszuweisungen in erforderlicher Höhe zu beantragen.

3. Sollte die Kassenliquidität es erfordern, wird der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Egelner Mulde ermächtigt, Stun-dungsanträge an die Verbandsgemeinde, an den Salzlandkreis und sonstigen Gläubigern in erforderlicher Höhe und für einen bestimmten Zeitraum zu stellen.

Beschluss Nr. II-B083/17/GRBA : geändert beschlossenDer Gemeinderat Bördeaue beschließt die Allgemeinverfügung zur Widmung der Straße „Industriestraße“ als Gemeindestraße.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss Nr. II-B085/17/GRBA : Der Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt die Auftragsvergabe zur Sanierung des Geh- und Radweges II. BA „Am Friedhof“ im OT Unseburg. Beschluss Nr. II-B086/17/GRBA : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt den Verkauf des Grundstücks Buschstraße 69, OT Tarthun der Flur 2, Flur-stück 309/1 mit einer Größe von 117 m². Beschluss Nr. II-B088/17/GRBA : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt den Verkauf des Grundstücks im Baugebiet Lehrergärten, Flur 2, Flurstück 504 mit einer Größe von 676 m² . Beschluss Nr. II-B089/17/GRBA : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Bördeaue beschließt der vorzeitigen Belastung des Grundstücks der Flur 2, Flurstück 504 mit einer Grundstücksgröße von 676 m² im Baugebiet Lehrergärten, OT Tarthun vor Eigentumsumschreibung an den Erwerber zur Finanzierung seines Eigenheims zuzustimmen.

gez. FriesBürgermeister

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde BördeaueFestsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018

durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Grundsteuerpflichtigen wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Betrag festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 347 v. H.

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 402 v. H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2018 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Gemeindekasse Bördeaue bei der Salzlandsparkasse

IBAN DE27 8005 5500 3081 8007 21

BIC NOLADE21SES

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegen die Gemeinde Bördeaue über die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Bördeaue, 01.12.2017

FriesBürgermeister der Gemeinde Bördeaue

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Börde-Hakel

Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Börde-Hakel

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. den §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, Seite 288), in der zurzeit gültigen Fassung, des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I 1973, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I 2002, S. 4167), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel in seiner Sitzung am 16.11.2017 folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Börde-Hakel beschlossen:

§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 373 v.H.

- für Grundstücke (Grundsteuer B) 416 v.H.

2. Gewerbesteuer 361 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 21.10.2016 außer Kraft.

Börde-Hakel, den 16.11.2017

GroßheimBürgermeister

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Börde-HakelFestsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018

durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Grundsteuerpflichtigen wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Betrag festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 373 v. H.

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 416 v. H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2018 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Gemeindekasse Börde-Hakel bei der Salzlandsparkasse

IBAN: DE63 8005 5500 3082 0000 87

BIC: NOLADE21SES

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegen die Gemeinde Börde-Hakel über die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Börde-Hakel, den 01.12.2017

GroßheimBürgermeister der Gemeinde Börde-Hakel

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Börde-Hakel

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. II-B143/17/GRBH : geändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Satzung über die Straßen-reinigung und den Winterdienst der Gemeinde Börde-Hakel mit den OT Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln.

Beschluss Nr. II-B146/17/GRBH : Der Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Steuerhebesatzsatzung, gültig ab dem Jahr 2018. Beschluss Nr. II-B151/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt in seiner heutigen Sitzung die Umschuldung des Kommunaldar-lehens Nr: 3031139300 zur Finanzierung des Industriegebietes im Ortsteil Westeregeln.

Folgende Konditionen werden beschlossen:Darlehensbetrag: 244.351,35 EURAuszahlung zum: 30.11.2017Kreditart: RatendarlehenZins/Tilgung: vierteljährlich, erstmalig, nachträglich, bei sofortiger Verrechnung, Zinszahlungen analog den TilgungsfälligkeitenZinsbindung: fest, für die gesamte LaufzeitBereitstellungszinsen: keineLaufzeit: 10 JahreVerzinsung: 0,372 %Kreditinstitut: Salzlandsparkasse

Beschluss Nr. II-B152/17/GRBH : geändert beschlossenBeschluss:1. Der Gemeinderat beschließt die Beantragung von Förder-

mitteln im Rahmen der Dorferneuerung für den grundhaften Ausbau der Bergstraße 3. BA, OT Westeregeln im Jahr 2018.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote für die Planungs-leistungen einzuholen.

3. Der Gemeinderat legt die Reihenfolge der anderen vorge-schlagenen Straßenbaumaßnahmen fest:

· Leninstraße, OT Etgersleben· Weidenufer, OT Westeregeln· Straße der Freundschaft, OT Hakeborn· Lange Straße 2. BA, einschließlich Worth-

straße, OT Hakeborn

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss Nr. II-B139/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Durch-führung von Baumpflegearbeiten bzw. Baumfällungen zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht gemäß den Baumkon-trollrichtlinien und ZTV-Baumpflege. Beschluss Nr. II-B144/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Vergabe der Leistungen zur Sanierung der Schornsteine auf dem Rathaus Westeregeln.

Beschluss Nr. II-B147/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Auftragsvergabe zur Absicherung des Winterdienstes im OT Westeregeln im Winterhalbjahr 2017/18. Beschluss Nr. II-B148/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Auftragsvergabe zur Absicherung des Winterdienstes im OT Hakeborn im Winterhalbjahr 2017/18.

Beschluss Nr. II-B149/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat Börde-Hakel beschließt den Verkauf noch zu vermessender Teilflächen von ca. 1.400 m² der Flurstücke 127 und 129 der Flur 6 in der Gemarkung Hakeborn. Beschluss Nr. II-B150/17/GRBH : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt der vorzeitigen Belastung des Flurstücks 127 und 129 der Flur 6 in der Gemeinde Hakeborn zuzustimmen. Beschluss Nr. II-B153/17/GRBH : geändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Börde-Hakel beschließt die Vergabe der Dachdeckerarbeiten zur Sanierung der Dachfläche für das Gebäude auf dem Sportplatz in Etgersleben.

gez. GroßheimBürgermeister

Der Gemeinderat Börde-Hakel hat in seiner Sitzung am 16.11.2017 folgende Beschlüsse gefasst:

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Börde-Hakel

PräambelAufgrund der §§ 5, 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungs-gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA s. 288) in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 47 und 50 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) vom 06.07.1993 (GVBl. Nr. 30 LSA S. 334) in der der-zeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Börde-Ha-kel in seiner Sitzung am 16.11.2017 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Allgemeines

(1) Anlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke.(2) Ist an einem Grundstück nach Abs. 1 ein Erbbaurecht oder Nieß-brauch bestellt, so sind an Stelle des Eigentümers der Erbbauberech-tigte oder der Nießbraucher Anlieger.(3) Liegt bei Grundstücken nach Abs. 1 kein Grundbuchblatt vor, sind die Nutzer der jeweiligen Grundstücke Anlieger.(4) Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vor-derliegergrundstückes mit dem Straßengrundstück.(5) Eine Ortsdurchfahrt ist der Teil einer Bundes-, Landes- oder Kreisstraße, der innerhalb der geschlossenen Ortslage liegt und auch zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmt ist. Ein-zelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zu-sammenhang nicht.(6) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Bezeichnung im Grundbuch jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes bildet.

§ 2Sachlicher Geltungsbereich

(1) Diese Satzung gilt für alle Gemeindestraßen einschließlich der öffentlichen Wege und Plätze sowie für Ortsdurchfahrten von Lan-des- und Kreisstraßen innerhalb der geschlossenen Ortslage der Ge-meinde (Reinigungsgebiet).(2) Geschlossene Ortslage sind die Teile des Gemeindegebietes, die in geschlossener oder offener Bauweise im Zusammenhang bebaut sind. Einzelne unbebaute Grundstücke oder einseitige Bebauung un-terbrechen den Zusammenhang nicht.(3) Das Reinigungsgebiet der Gemeinde Börde-Hakel umfasst die in der Anlage 1 genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze des Gemeindegebietes, speziell: a) die Fahrbahnen einschließlich Radwege und Standspuren (ausgenommen sind die Fahrbahnen der durch die Ortsteile führenden Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, b) Parkplätze (soweit diese sich im Eigentum der Gemeinde befinden, aber durch Nutznießer wie Kaufhallen,

Geschäfte, Gaststätten o. ä. für den Kundenverkehr genutzt werden), c) Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, d) Gehwege, Seiten- und Randstreifen, unselbständige Grünanlagen. Die Anlage 1 ist Bestandteil der Satzung.

§ 3Reinigungspflichtige

(1) Die Anlieger sind verpflichtet, die öffentlichen Straßen im Bereich der Geh- und Radwege über die an ihrem Grundstück angrenzende Straßenfrontlänge innerhalb der geschlossenen Ortschaft zu reinigen.(2) Die Reinigungspflicht obliegt auch den Eigentümern solcher Grundstücke, die durch einen Graben, einen Grünstreifen, eine Mau-er, eine Böschung oder in ähnlicher Weise von der Straße getrennt sind.(3) Wege und Plätze einschließlich Geh- und Radwege sind innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Anliegern bzw. Eigentümern der an der öffentlichen Straße angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke zu reinigen.(4) Öffentliche Grünanlagen, die an Grundstücke grenzen, sind vom Eigentümer sauber zu halten, d. h. die Anlage ist im Bereich von min-destens 10 m vor dem Grundstück einmal wöchentlich vom Müll zu beräumen. (5) Im Reinigungsgebiet betreibt die Gemeinde die Straßenreinigung (Reinigung und Winterdienst) der Fahrbahnen für die im anliegenden Straßenverzeichnis genannten öffentlichen Straßen, Wege und Plätze.

(6) Mehrere Reinigungspflichtige für dieselbe Straßen-/Wegefläche sind gesamtschuld- nerisch verantwortlich.

§ 4Häufigkeit der Reinigung

(1) Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen und Gehwege wöchentlich am Tage vor einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag, und zwar

- in der Zeit vom 1. April bis 30. September bis spätestens 18.00 Uhr,

- in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. März bis spätestens 16.00 Uhr

zu reinigen.

(2) Darüber hinaus haben die Verpflichteten die Straßen dann zusätz-lich zu reinigen, wenn ein besonderer Anlass (z. B. bei Heimatfesten, Festakten, nach Umzügen u. ä.) dies erfordert. Die Gemeinde Börde-Hakel trifft in diesen Fällen die erforderlichen Anordnungen. Soweit diese Anordnung den einzelnen Verpflichteten nicht unmittelbar – mindestens 2 Tage vor der durchzuführenden Reinigung – zugestellt wird, ist sie öffentlich bekannt zu machen.

Satzung über die Straßenreinigung und den Winterdienst

der Gemeinde Börde-Hakel mit den Ortsteilen Etgersleben, Hakeborn und Westeregeln

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Gemeinde Börde-Hakel(3) Verschmutzungen der Gemeindeflächen (Straßen, Wege, Plätze), die durch das Betreiben eines Gewerbes verursacht worden sind, sind unverzüglich ohne Aufschub vom Verursacher zu beseitigen.(4) Die Häufigkeit der Grasmahd richtet sich nach dem jeweiligen Graswuchs.

§ 5Umfang der Straßenreinigungspflicht

(1) Die Straßenreinigungspflicht des Grundstückseigentümers er-streckt sich über den Geh- bzw. Geh-/Radweg und den Gossenstrei-fen der angrenzenden Straße. Sie besteht ohne Rücksicht darauf, ob und wie die einzelnen Straßen befestigt sind.(2) Die Reinigungspflicht umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Wildkraut, Laub, Papier und Unrat sowie die Beseitigung von Schnee, ferner bei Glätte das Abstumpfen der Gehwege, Fußgän-gerüberwege und der Fahrbahnen mit Sand oder anderen abstump-fenden Mitteln.(3) Die Gossen, Rinnsteine und Einlaufschächte der Straßenentwäs-serung gehören zur Straßenreinigung. Bei Tauwetter sind sie schnee-frei zu halten, um den ungehinderten Ablauf des Schmelzwassers zu gewährleisten.(4) Einer Staubentwicklung bei den Reinigungsarbeiten ist durch aus-reichende Befeuchtung oder auf sonstige geeignete Weise vorzubeu-gen. Bei Frost ist das Besprengen mit Wasser verboten.(5) Die Beseitigung des anfallenden Kehrichts obliegt den Anliegern entsprechend der jeweils geltenden Abfallentsorgung des Landkrei-ses.(6) Verunreinigungen durch Hunde sind vom Tierhalter unverzüglich zu beseitigen. Neben dem Tierhalter ist auch derjenige verpflichtet, der im Einvernehmen mit dem Tierhalter die Aufsicht über das Tier ausübt bzw. es an der Leine führt. Sofern der Verunreiniger nicht festzustellen ist, verbleibt die Reinigungspflicht bei dem im § 3 ge-nannten Personenkreis.

§ 6Umfang der Reinigung bei Schneefall

(1) Die Anlieger sind verpflichtet, die Geh- und Radwege entlang der Straßenfrontlänge von Schnee und Eis freizuhalten.(2) Der abgeräumte Schnee ist an den Gehwegkanten so zu lagern, dass der Verkehr dadurch nicht gefährdet wird. Die zu beräumenden Wege sind durch Sand, Splitt, handelsübliches Streusalz oder sonsti-ges geeignetes Streugut abzustumpfen. Die Rückstände müssen nach dem Auftauen sofort beseitigt werden. Asche oder stark schmutzende bzw. ätzende Mittel dürfen bei der Schnee- und Eisberäumung nicht verwendet werden.(3) Bei Schneefall sind Fußgängerüberwege, Hydranten, Geh- und Radwege von Schnee freizuhalten. Fahrbahnen sind dann von Schnee zu beräumen, wenn mit Verkehrsgefahren zu rechnen ist. Gehwege sind so zu beräumen, dass die Grundstücke ungehindert, auch von Personen mit Behinderungen, erreicht werden können. Ist ein Geh-weg nicht vorhanden, so ist mindestens ein 1,00 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. (4) Die Schneeräumung vor den Grundstücken muss so aufeinander abgestimmt werden, dass eine durchgehende, benutzbare Gehfläche

gewährleistet ist. Der später Räumende muss sich insoweit an die schon bestehende Gehwegrichtung vor den Nachbargrundstücken anpassen.(5) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räu-men.(6) Die Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel müssen von Schnee derart freigehalten und bei Glätte abgestumpft werden, dass ein ge-fahrloser Zu- und Abgangsverkehr für die Fahrgäste gewährleistet ist.(7) Der Räumungspflicht ist täglich nachzukommen. Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege, die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig zu streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Die Streupflicht besteht in der Zeit von 6.00 bis 20.00 Uhr.(8) Bei Eisglätte sind Gehwege in mindestens 1 m Breite, Überwe-ge in einer Breite von 2 m abzustumpfen. Bei Straßen mit einseiti-gem Gehweg sind sowohl die Eigentümer und Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer und Besitzer der auf der gegenüber liegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Beseitigung der Eisglätte verantwortlich. Der Streu-pflicht ist täglich, möglichst frühmorgens, bei andauerndem Schnee-fall zeitnah, nachzukommen.(9) Beim Abstumpfen und Beseitigen von Eisteilen dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die die Straße nicht beschädigen.

§ 7Gebot zur Rücksichtnahme

Schmutz, Wildkraut, Laub, Papier, Unrat und Schnee dürfen weder dem Nachbarn zugekehrt noch in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufbauwerke der Straßenkanalisation verbracht werden.

§ 8Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt: - wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten dieser Satzung zuwiderhandelt, - entgegen der §§ 4 und 5 der Reinigungspflicht und -häufigkeit nicht oder nicht vollständig nachkommt, - entgegen § 8 Abs. 6 KVG LSA der Beseitigung von Schnee, Schnee- und Eisglätte nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt, - wer Schnee von privaten Grundstücken auf die öffentlichen Straßenräume verbringt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 8 Abs. 6 KVG LSA mit einer Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

§ 9Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Börde-Hakel, 16.11.2017

GroßheimBürgermeister

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

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Gemeinde Börde-HakelAnlage 1

Straßenbestandsverzeichnis OT Etgersleben

1 Am Bahnhof2 An der Kirche3 Bodeblick4 Fleischergasse5 Friedensplatz6 Friedrich-Ebert-Straße7 Friedrich-Engels-Straße8 Geschwister-Scholl-Platz9 Karl-Liebknecht-Straße10 Karl-Marx-Straße11 Klein Germerslebener Str.12 Koppelanger13 Leninstraße14 Magdeburger Tor15 Mittelstraße16 Munterbachstraße17 Neustadt18 Neustädter Straße19 Rudloffsche Straße20 Rudolf-Breitscheid-Straße21 Schmale Straße22 Thomas-Müntzer-Siedlung23 Vor dem Tore24 Zum Wasserturm

OT EtgerslebenBushaltestellen Am BahnhofKlein Germerslebener StraßeRudolf-Breitscheid-Straße

Radwegevon Etgersleben nach Westeregelnvon Etgersleben nach EgelnRadweg entlang Straße Am Bahnhof

GrünanlagenRasenfläche und Parkplätze vor dem Dorfgemeinschaftshaus Friedrich-Ebert-StraßeRasenfläche und Parkplätze vor Gaststätte „Zum Fass“ Karl-Marx-StraßeRasenfläche Karl-Marx-Straße Kreuzung

Zufahrt und Parkplätze am Gartenhaus

Straßenbestandsverzeichnis OT Hakeborn

1 Am Anger2 Am Kugelfang3 An der Warthe4 Bergmannssiedlung5 Fabrikstraße6 Försterweg7 Friedensstraße8 Gartenstraße9 Kaufmannsweg10 Kolonie11 Kroppenstedter Straße12 Lange Straße13 Mechthildplatz14 Neue Straße15 Neue Tor16 Neuer Weg17 Platz der Jugend18 Schulberg19 Straße der Freundschaft20 Straße zum Hakel21 Worthstraße22 Schneidlinger Weg

OT HakebornBushaltestellen MechthildplatzFabrikstraße

GrünanlagenRasenfläche Platz der JugendRasenfläche Straße zum HakelRasenfläche Am AngerRasenfläche Am Kugelfang

Zuwegung Friedhof und ParkflächenZuwegung FFw und Gemeindehaus Am AngerZuwegung Spielplatz Zuwegung Schlammfang

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Egelner Mulde Nachrichten

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Börde-HakelStraßenbestandsverzeichnis OT Westeregeln

1 Altstadt2 Am Spielplatz3 Am Sportplatz4 An den Steinkuhlen5 August-Bebel-Straße6 Bahnhofstraße7 Bergstraße8 Birkenweg9 Borrweg10 Breite Straße11 Brunnenstraße12 Douglashall13 Eckstraße14 Egelner Straße15 Feldstraße16 Goethepark17 Grüne Straße18 Hadmerslebener Straße19 Heinrich-Heine-Straße20 Hohe Straße21 Kalkberg22 Karolinger Straße23 Kleiner Weg24 Klosterstraße25 Korngasse26 Lindenstraße27 Markt28 Marktstraße29 Martin-Luther-Platz30 Maulbeerweg31 Maxim-Gorki-Straße32 Meisterstraße33 Mühlenberg34 Mühlenstraße35 Neuer Hof36 Pfarrstraße37 Plan

38 Ringstraße39 Rosa-Luxemburg-Straße40 Salzstraße41 Schacht 342 Schäferei43 Schillerstraße44 Schulstraße45 Siedlung46 Solvaystraße47 Steinstraße48 Straße der Einheit49 Südstraße50 Teichstraße51 Thälmannstraße52 Weidenufer53 Weithochstraße54 Ziegelei

OT WesteregelnBushaltestellen RingstraßeFriedhofSchuleThälmannstraße

Radwegevon Westeregeln nach EtgerslebenWeg zum SportplatzEntlang der Egelner Straße

GrünanlagenRasenfläche am SpielplatzRasenfläche am LöwendenkmalRasenfläche Dreieck Am Spielplatz / Thälmannstraße / M.-Gorki-StraßeRasenfläche Dreieck Breite Straße / Egelner Straße / BahnhofstraßeRasenfläche Maxim-Gorki-StraßeRasenfläche MarktstraßeRasenfläche MarktRasenfläche LindenstraßeRasenfläche Hohe StraßeRasenfläche Ringstraße / Hadmerslebener Straße (Buswendeplatz)

Zuwegung FriedhofZuwegung Rübenplatte

Parkflächen vor dem RathausParkflächen Maxim-Gorki-Straße

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Borne

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Grundsteuerpflichtigen wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Betrag festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 347 v. H.

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 402 v. H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2018 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Gemeindekasse Borne bei der Salzlandsparkasse

IBAN DE14 8005 5500 3081 8001 79

BIC NOLADE21SES

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegen die Gemeinde Borne über die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Borne, 01.12.2017

RosomkiewiczBürgermeister der Gemeinde Borne

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Egelner Mulde Nachrichten

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Borne

Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Borne

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. den §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, Seite 288), in der zurzeit gültigen Fassung, des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I 1973, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I 2002, S. 4167), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Borne in seiner Sitzung am 23.11.2017 folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Borne beschlossen:

§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 347 v.H.

- für Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.

2. Gewerbesteuer 351 v.H.

§ 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.12.2016 außer Kraft.

Borne, den 23.11.2017

RosomkiewiczBürgermeister

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Stadt EgelnFestsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018

durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Grundsteuerpflichtigen wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Betrag festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 375 v. H.

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 420 v. H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2018 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Stadtkasse Egeln bei der Salzlandsparkasse:

IBAN: DE73 8005 5500 3081 1025 60

BIC: NOLADE21SES

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegen die Stadt Egeln über die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Egeln, den 01.12.2017

LucknerBürgermeister der Stadt Egeln

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde WolmirslebenFestsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018

durch öffentliche Bekanntmachung

Diese Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung betrifft alle Grundsteuerpflichtigen, die im Kalenderjahr 2018 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Grundsteuerpflichtigen wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2018 gem. § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt für das Kalenderjahr 2017 veranlagten Betrag festgesetzt.Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die Rechtswirkung eines schriftlichen Steuerbescheides.

Die Grundsteuerhebesätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Sie betragen: a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - Grundsteuer A - 347 v. H.

b) für die Grundstücke - Grundsteuer B - 402 v. H.

der Steuermessbeträge.

Soweit Änderungen in den Besteuerungsgrundlagen oder durch Eigentumswechsel eintreten, wird hierüber ein ent-sprechender Grundsteuerbescheid erteilt.

Die Steuerpflichtigen, die kein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Grundsteuer erteilt haben, werden gebeten, die Grundsteuer 2018 - wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt - zu entrichten.

Konto der Gemeindekasse Wolmirsleben bei der Salzlandsparkasse

IBAN DE36 8005 5500 3081 8002 68

BIC NOLADE21SES

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist gegen die Gemeinde Wolmirsleben über die Verbandsgemeinde Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristgerechten Zahlungspflicht.

Wolmirsleben, 01.12.2017

KluczkaBürgermeister der Gemeinde Wolmirsleben

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Wolmirsleben

Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern in der Gemeinde Wolmirsleben

Aufgrund des § 12 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. den §§ 8, 45 Abs. 2 Nr. 1 und 99 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA 2014, Seite 288), in der zurzeit gültigen Fassung, des § 25 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.1973 (BGBl. I 1973, S. 965), in der zurzeit gültigen Fassung und des § 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I 2002, S. 4167), in der zurzeit gültigen Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben in seiner Sitzung am 13.11.2017 folgende Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Real-steuern in der Gemeinde Wolmirsleben beschlossen:

§ 1 Die Steuerhebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden ab dem Jahr 2018 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

- für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 347 v.H.

- für Grundstücke (Grundsteuer B) 402 v.H.

2. Gewerbesteuer 351 v.H.

§ 2Diese Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 07.12.2016 außer Kraft.

Wolmirsleben, den 13.11.2017

KluczkaBürgermeister

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Amtliche Mitteilungen der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden

verantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Gemeinde Wolmirsleben

Der Gemeinderat Wolmirsleben hat in seiner Sitzung am 13.11.2017folgende Beschlüsse gefasst:

Öffentlicher Teil

Beschluss Nr. VI-B075/17/GRWO : ungeändert beschlossenDer Gemeinderat der Gemeinde Wolmirsleben beschließt die Steuerhebesatzsatzung, gültig ab dem Jahr 2018.

Beschluss Nr. VI-B080/17/GRWO : ungeändert beschlossenAbwägung und Satzung des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 01 „SUNfarming – Solarpark Deponie Wolmirsleben“

1. Die im Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Planes vom 18.09 – 19.10.2017 vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit hat der Gemeinderat mit dem als Anlage beigefügtem Abwägungskatalog aufgeführtem Ergebnis geprüft. Die Anlage Abwägungskatalog wird Bestandteil des Beschlusses.

Die Abstimmung zu den Abwägungsentscheidungen erfolgte mit folgenden Ergebnissen:

Ja Nein Enthaltung zu Nr. 2. Reg. Planungsgemeinschaft 9 0 0 zu Nr. 3.2 Salzlandkreis 9 0 0 zu Nr. 3.3 Salzlandkreis 9 0 0 zu Nr. 3.4c Salzlandkreis 9 0 0 zu Nr. 3.4f Salzlandkreis 9 0 0 zu Nr. 3.4g Salzlandkreis 9 0 0 zu Nr. 5. Erdgas Mittelsachsen 9 0 0

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den betroffenen Trägern öffentlicher Belange, deren Hinweise den Inhalt des B-Planes wesentlich berühren, vom Ergebnis der Abwägung Kenntnis zu geben.

3. Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen B- Plan Nr. 01 „SUNfarming – Solarpark Deponie Wolmirsleben“ der Gemeinde Wolmirsleben bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

Die Begründung des B-Planes wird gebilligt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung beim Salzlandkreis einzuholen. Der B-Plan tritt mit der Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft. Dabei ist anzugeben, wo der B-Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

gez. KluczkaBürgermeister

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Egelner Mulde Nachrichten

Amtliche Mitteilungen anderer Behördenverantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnungund Forsten (ALFF) Mitte(Flurbereinigungsbehörde)Große Ringstraße 5238820 Halberstadt

Flurbereinigung TarthunSalzlandkreisVerf.-Nr. ASL 6.135 Halberstadt, den 01.12.2017

Öffentliche BekanntmachungLadung

In dem Flurbereinigungsverfahren Tarthun, Salzlandkreis wurde die Wertermittlung der landwirtschaftlichen Flächen nach §§ 27 ff. Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) als Übernahme der Ergebnisse der Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz durchgeführt. Die Wertermittlung dient der Bemessung der Landabfindung im Flurbereinigungsverfahren.Für den Bereich des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte im Jahr 2007 eine Nachschätzung durch die Oberfinanzdirektion (OFD) Magdeburg. Diese Daten wurden in die bestehenden Unterlagen des Flurbereinigungsverfahrens eingearbeitet.Die aus der Bodenschätzung vorliegenden Daten wurden durch einen Feldbegang auf die Anwendbarkeit im Flurbereinigungsgebiet überprüft und soweit erforderlich, den Erfordernissen der Flurbereinigung angepasst. Am Feldbegang nahmen unter Führung des ALFF ein landwirtschaftlicher Sachverständiger sowie Vertreter der Eigentümer, Vertreter der Bewirtschafter und Vorstandsmit-glieder der Teilnehmergemeinschaft teil.Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung werden nach § 32 FlurbG im

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt

vom 29.01.2018 bis 09.02.2018während der Dienststunden, diese sind Mo. bis Fr. von 09.00 bis 12.00 Uhr und

Di. von 13.00 bis 15.30 Uhr, darüber hinaus am 13.02.2018in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 16.00 Uhr

in der Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde, Markt 18, 39435 Egeln

zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.Zur Erteilung von Auskünften über die Wertermittlung und zur Erläuterung stehen Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde zur Verfügung.Gleichzeitig werden die Beteiligten des Flurbereinigungsverfahrens hiermit zu dem am 15.02.2018 um 10.30 Uhr im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte,Große Ringstraße 52, 38820 Halberstadt, Raum 18 stattfindenden Anhörungstermin über die Ergebnisse der Wertermittlung gela-den. In diesem Termin werden die Ergebnisse der Wertermittlung nochmals erläutert und Einwendungen gegen die Wertermittlung entgegengenommen (§ 32 FlurbG).Sollten Beteiligte an der Wahrnehmung des Termins verhindert sein, können sie sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss sich durch eine beglaubigte Vollmacht ausweisen.Versäumt ein Beteiligter den Termin, muss er etwaige Einwendungen umgehend dem Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte, Große Ringstraße, 38820 Halberstadt, schriftlich oder zur Niederschrift mitteilen.Nach Überprüfung und Behebung der begründeten Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung durch die Flurbe-reinigungsbehörde festgestellt.

gez. Christoph Schierhorn

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Amtliche Mitteilungen anderer Behördenverantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

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Amtliche Mitteilungen anderer Behördenverantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte

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Amtliche Mitteilungen anderer Behördenverantwortlich: Herr Michael Stöhr, Verbandsgemeindebürgermeister - Ausgabe 01/2018 vom 16. Dezember 2017

Statistisches Landesmat

Nr. 265/2017Halle, 20. November 2017

Wo bleibt mein Geld!

Das Statistische Landesamt sucht Teilnehmerinnen und Teil-nehmer für die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2018

Machen Sie mit!

Wer hat nicht schon einmal die Erfahrung gemacht, dass die Geldbörse leer ist und man nicht weiß wo das Geld geblieben ist?

Aufschreiben heißt die Zauberformel.

Alle Einnahmen und Ausgaben notieren und der Überblick ist da. Wer dafür auch noch einen Zuschuss für die Haushaltskasse haben möchte, sollte an der bundesweiten „Ein-kommens- und Verbrauchsstichprobe 2018 (EVS2018)" teilnehmen.Für die EVS2018, der größten freiwilligen Haushaltsbefragung der amtlichen Statistik in Deutschland, sucht das Statistische Landesamt Sachsen-Anhalt rund 2 700 Haushalte.

Gefragt sind insbesondere - Selbstständige und Freiberufler aus der Wirtschaft, Selbstständige aus der Land-

wirtschaft - Beamte, Angestellte, Arbeiter und Nichterwerbstätige- Singles-Haushalt, Großfamilien-Haushalt- Haushalte mit sehr niedrigem bzw. hohem Haushaltsnettoeinkommen.

Auf freiwilliger Basis sollen private Haushalte Auskünfte über ihre wirtschaftliche Situation, Verbrauchsgewohnheiten und Haushaltsausstattung geben. Neben den allgemeinen Anga-ben zu den Personen und zum Haushalt sowie zum Geld- und Sachvermögen wird für 3 Monate (ein Quartal) ein Haushaltsbuch geführt. Während der Erhebung werden die Haushalte vom Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt betreut.

Die Ergebnisse der EVS bilden eine wichtige Basis für verschieden Berechnungen. Zum Beispiel wird der monatliche Preisindex für die Lebenshaltung auf der Grundlage eines Warenkorbes ermittelt, der aus den Verbrauchsergebnissen der EVS abgeleitet und alle fünf Jahre angepasst wird.Ebenso sind die Ergebnisse der EVS für Politik, Wirtschaft sowie auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine wertvolle und unverzichtbare Informationsquelle.

Alle Angaben der Auskunft gebenden Haushalte unterliegen den Vorschriften des Daten-schutzes. Sie werden anonym und streng vertraulich behandelt und nur für statistische Zwecke genutzt.

Haushalte, die mitmachen, erhalten nach Abschluss der Erhebung eine finanzielle Aner-kennung von 110 EUR.

Hier geht es zum Teilnahmeformular www.statistik.sachsen-anhalt.de

Pressesprecherin

Statistisches LandesamtMerseburger Str. 2

06110 Halle (Saale)Tel. 0345 2318-702Fax 0345 2318-913

Internethttp://www.statistik.sachsen-anhalt.de

E-Mail:pressestelle@

stala.mi.sachsen-anhalt.de

Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

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Egelner Mulde Nachrichten

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Statistisches Landesmatnoch 265/2017

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Weitere Informationen zur EVS2018 finden Sie unter: www.evs2018.de

Interessierte Haushalte haben folgende Kontaktmöglichkeiten:

Adresse: Statistisches Landesamt Sachsen-AnhaltDezernat 21Postfach 20 11 5606012 Halle (Saale)

E-Mail: [email protected]

Telefon: 08 00 / 9 34 80 00 (kostenlose Telefonnummer)

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Stadt Egeln

Sprechzeiten des BürgermeistersHerr Luckner

Donnerstag von 16.00 - 18.00 Uhr, Telefon: 03 92 68 / 94 46 01, [email protected]

Liebe Bürgerinnen und Bürger,liebe Freunde unserer Stadt in nah und fern,

Weihnachten steht vor der Tür und wir alle freuen uns auf das Fest, die ruhige Zeit zwischen den Jahren und die Feier im Familien- und Freundeskreis.Das Jahr 2017 liegt fast hinter uns und der Jahreswechsel ist in unmittelbare Nähe gerückt. Im zurücklie-genden Jahr konnten wir uns über eine Vielzahl an wichtigen Ereignissen, Projekten und Veranstaltungen in unserer Stadt erfreuen.Ich bedanke mich, auch im Namen des Stadtrates, bei allen, die sich - oft im Hintergrund - für die Entwick-lung und Lebendigkeit unserer Stadt in der Vergangenheit einsetzten und dies auch in Zukunft tun werden.Ich wünsche Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Familien auch im Namen aller Stadträtin-nen und Stadträte eine besinnliche Vorweihnachtszeit und frohe Weihnachtsfeiertage.Ich wünsche mir Frieden in der Welt.Für das neue Jahr 2018 wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit,Glück und Erfolg sowie Zufriedenheit.

Ihr Reinhard LucknerBürgermeister der Stadt Egeln

Unabhängige Wählergemeinschaft EgelnUWGE

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Egeln wünscht allen Bürgern unserer Stadt und der Verbandsgemeinde ein frohes

Weihnachtsfestund ein glückliches, erfolgreiches und vor allem ein gesundes

Neues Jahr 2018.

Als Vorabinformation möchten wir schon jetzt zu unserem

Neujahrsgesprächam Donnerstag, dem 25. Januar 2018, um 18 Uhrin das Kellertheater der Wasserburg Egeln einladen.

i. A. Dr. Riehl

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Egelner Mulde Nachrichten

Burgweihnachten Romantische

17.12.2017 – 14:00

Bastelstraße Burgpuppentheater Einetaler Turmbläser Händler aus Nah und Fern Gemischter Chor Egeln e.V. Weihnachtliche Klänge mit „Fusion“ Dance Factory Egeln: „Winterzauber“ Bescherung durch Graf Otto v. Hadmersleben Mittelaltermusik von Carolinga & ihrem Knecht Schmalzkuchen, gebrannte Mandeln, Waffeln, Heißes aus der Braterei, Feuerzangenbowle, Glühwein …

örderverein asserburg geln

e.V.

Wasserburg Egeln

Alle Erlöse kommen ausschließlich dem weiteren Erhalt der Wasserburg zugute. Pro Person wird ein Unkosten-beitrag von 1,00€ erbeten – freier Eintritt für Kinder bis einschließlich 16

Wir wünschen allen Sponsoren und Kunden, eine gesegnete Weihnachtszeit

und ein gesundes und glückliches neues Jahr.

Ihr Team vomChristophorus-Laden

Ein Dank auch den fleißigen Helfern

im Laden und auch den diesjährigen

Mitarbeitern der Tafelgärten.

P. Köhler

Auch in diesem Jahr liegen das Weihnachts- und Neujahrsfest in einer äußerst bewegten Zeit. Zeigt die Wirtschaft auch einen Aufschwung, bemerken davon die Masse der Kom-munen und Bürger nur wenig.Es gibt viele Widersprüche.

War die Wendezeit von reinem Optimismus geprägt, sind wir stiller geworden und hof-fen weiterhin auf Veränderungen.Viele Menschen sind sehr zufrieden, es gab Neuanfänge, aber für Einige erfüllen sich

die Erwartungen nicht.Das Jahr 2018 - was wird es bringen?

Der SPD Ortsverein Egeln / Egeln-Nord, mit seinen Vertretern in Stadtrat und Verbandsgemeinderat, wün-schen allen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Stadt Egeln sowie den Bürgern der Mitgliedsgemeinden der Egelner Mulde, ein gesegnetes Weihnachtsfest mit vielen Geschenken.Für das Jahr 2018 alles erdenklich Gute. Bleiben Sie oder werden Sie gesund.Möge das neue Jahr allen Menschen mehr innere Zufriedenheit bringen, mögen wir verschont bleiben von Terror und Gewalt.

Rosemarie SchmidtVorsitzende des SPD Ortsverein Egeln / Egeln-Nord

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Stadtbibliothek EgelnWasserburg 2 Öffnungszeiten: 39435 Egeln Dienstag: 14:00 Uhr – 18:00 UhrTel.: 039268/2808 Donnerstag: 14:00 Uhr – 16:00 UhrE-Mail: [email protected]

Neues aus der BibliothekLiebe Leserinnen, lieber Leser,

die kleine Stadtbibliothek Egeln ist bemüht, ein möglichst breites Medienangebot für die Leser und Leserinnen bereitzuhalten. Durch die Zusammenarbeit mit der Kreisbibliothek Ascherslebenwar es möglich, auch in diesem Jahr Landesfördermittel zum Kauf neuer Medien zu erhalten.

Durch Buchwunschlisten, die in der Bibliothek auslagen, wurden die Interessen der großen und kleinen Leser berücksichtigt.

Hier eine kleine Auswahl:Für Kleinkinder gibt es viele schöne, bunte Bilderbücher und Geschichten zum Vorlesen undansehen. Erstmalig werden 2018 für alle Kinder auch die „tiptoi“ Geschichten aus demRavensburger Verlag mit dem „tiptoi“ Stift verliehen.

Für die Leseanfänger und Erstleser gibt es neue Geschichten aus den Reihen:„Dudenlesedetektive“, „Drache Kokosnuss“ und „tiptoi“ Geschichten.

Für Teenies: „Gregs Tagebuch 12“, „Rattenburger“, „Zombie-Zahnarzt“ neue Geschichten von „Star Wars“, „Dragon“, den „Heuhaufenhalunken“ und aus dem „Lotta Leben“.

DVDs: „Ostwind 3“, neue Geschichten von “ SpongeBob“, „ Emoji“ und „Bibi und Tina“.

Für Erwachsene: Für die große Krimifangemeinde wurden u.a. angeschafft:„Selfies“, Jussi Adler–Olsen/ „Im Wald“ , Nele Neuhaus/„Totenfang“, Simon Beckett/ „Die Schwester“, Joy Fiedling/ „Durst“, Jo Nesbo/„Origin“, Dan Brown/ „Das alte Böse“ ,Searle/ „Lotusblut“ ,Capelli.

Interessante oder lustige Unterhaltung versprechen auch: „Das Fundament der Ewigkeit“,Follett/ „Die fremde Königin“, Gable´ / „Wiener Straße“, Regner/ „Töchter einer neuen Zeit“Korn/ „Licht in tiefer Nacht“, Roberts/ „Perlenschwestern“, Riley.Neues gibt es auch u.a. von Katie Fforde, Anne Jacobs, Petra Hülsmann, Paulo Coelho,Dora Heldt und Claudia und Nadja Beinert.

Ich bedanke mich recht herzlich bei allen Unterstützern der Bibliotheksarbeit!Frohe Weihnachten und ein gesundes neues Jahrwünscht die Stadtbibliothek Egelnallen großen und kleinen Lesern!

B. NagelStadtbibliothek EgelnDie Bibliothek ist vom 21.12.2017 – 02.01.2018 geschlossen.

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Egelner Mulde Nachrichten

Lokalschau zum 45. Vereinsjubiläum

Peter Graf Gedächtnisschau

Am 13. und 14. Januar 2018 findet unsere Lokalschau zum 45. Vereinsjubiläum statt.

Dies möchten wir, die Mitglieder des Kleintierzuchtverein G868 e. V., zum Anlass nehmen um uns von Peter Graf im Rahmen seines lebenslangen Hobbys, der Kleintierzucht, zu verabschieden.

Als Dank für sein Herzblut und seine Leistungen in der Kleintierzucht in der Egelner Mulde, ist ihm diese Jubiläumsschau als Peter Graf Gedächtnisschau gewidmet.

Die Schau findet im Dorfgemeinschaftshaus Egeln-Nord statt und ist wie folgt geöffnet: Sonnabend, den 13. Januar 2018von 9 - 18 Uhr und

Sonntag, den 14. Januar 2018von 9 – 13 Uhr

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Allen ein frohesund gesundesWeihnachtsfest!

Feld am Bruche 22 • 39435 EgelnTelefon: 03 92 68 / 3 59 49 • Fax: 3 07 64 • Handy: 0171 / 6519011

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Egelner Mulde Nachrichten

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Unsere Freizeit für Ihre Sicherheit!www.feuerwehr-egeln.de

FREIWILLIGE FEUERWEHR STADT EGELNverantwortlich für den Inhalt: Christian Heinz

Grüße zur Weihnachtszeit

(11/2017) Wir möchten uns an dieser Stelle wieder recht herzlich bei all denjenigen bedanken, die unsere Arbeit auch in diesem Jahr wieder tatkräftig unterstützt haben:

Danke für die Zuwendungen, die an die Feuerwehr und den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt Egeln gegangen sind! Danke für die tatkräftige Hilfe der Mitglieder und Sponsoren! Danke auch für die vielseitige praktische Unterstützung unserer Arbeit, sei es durch die Gestellung von Fahrzeugen zum Transport unserer Kinder- und Jugendfeuerwehrmitglieder oder durch sonstiges technisches Equipment, Spielgeräte etc. für unsere Veranstaltungen!

Dank gilt auch den Feuerwehren der Egelner Mulde für die gute sowie der Verwaltung Zusammenarbeit innerhalb der Verbandsgemeinde.

Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest, einen schönen Jahresausklang sowie alles Gute für 2018!

Freiwillige Feuerwehr Stadt Egeln Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt Egeln

Gerüchte auf Facebook und Co.:

Hinweis zu Kontrollen von Heimrauchmeldern

(10/2017) In letzter Zeit erreichten uns Gerüchte über verschiedene soziale Netzwerke, dass angeblich Personen unterwegs seien, die an Haustüren klingeln, sich als Feuerwehrleute ausgeben und die Heimrauchmelder überprüfen wollen. Wie hoch der Wahrheitsgehalt dieser Meldungen ist, können wir weder feststellen noch nachprüfen. Derartige Meldungen bzw. Gerüchte tauchen in sozialen Netzwerken immer wieder auf und sorgen bei der Bevölkerung für Verunsicherung.

Aus geschildertem Anlass möchten wir folgende Hinweise geben: In Sachsen-Anhalt besteht wie in allen übrigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Pflicht, Wohnräume mit so genannten Heimrauchmeldern auszustatten. Diese Pflicht gilt für Vermieter bzw. Hauseigentümer. Rauchmelder dienen dazu, Menschen frühzeitig vor Bränden zu warnen und ihnen Gelegenheit zu geben, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Besonders wichtig ist diese Warnung z.B. nachts, wenn man schläft, und durch das unbemerkte Einatmen von giftigem Brandrauch sehr schnell zu Tode kommen kann. Gerade durch das Einatmen von Brandgasen sterben immer wieder Menschen bei Wohnungsbränden.

Die ordnungsgemäße Funktionsweise der Heimrauchmelder ist regelmäßig zu kontrollieren. Dies übernehmen z.B. Fachfirmen. Die Firmen kündigen ihren Kontrollbesuch bei den Mietern rechtzeitig, beispielsweise durch Aushänge im Treppenhaus, an. Spontane Kontrollen ohne vorherige Ankündigung bzw. offizielle Mitteilung finden nicht statt.

Die Feuerwehr ist für Kontrollen der Heimrauchmelder weder zuständig, noch befugt, diese durchzuführen. Durch die Feuerwehr erfolgen keine "Klingel"-Besuche an Haustüren - weder zur Durchführung von

Grüße zur Weihnachtszeit(11/2017) Wir möchten uns an dieser Stelle wieder recht herzlich bei all denjenigen be-danken, die unsere Arbeit auch in diesem Jahr wieder tatkräftig unterstützt haben:Danke für die Zuwendungen, die an die Feuerwehr und den Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt Egeln gegangen sind! Danke für die tatkräftige Hilfe der Mit-glieder und Sponsoren! Danke auch für die vielseitige praktische Unterstützung unserer Arbeit, sei es durch die Gestellung von Fahrzeugen zum Transport unserer Kinder- und Jugendfeuerwehrmitglieder oder durch sonstiges technisches Equipment, Spielgeräte etc. für unsere Veranstaltungen! Dank gilt auch den Feuerwehren der Egelner Mulde für die gute sowie der Verwaltung Zusammenarbeit innerhalb der Verbandsgemeinde. Wir wünschen allen ein frohes Weihnachtsfest, einen schönen Jahresausklang sowie alles Gute für 2018!

Freiwillige Feuerwehr Stadt Egeln

Verein zur Förderung des Brandschutzes in der Stadt Egeln

Gerüchte auf Facebook und Co.:Hinweis zu Kontrollen von Heimrauchmeldern(10/2017) In letzter Zeit erreichten uns Gerüchte über verschiedene soziale Netzwerke, dass angeblich Personen unterwegs seien, die an Haustüren klingeln, sich als Feuerwehr-leute ausgeben und die Heimrauchmelder überprüfen wollen. Wie hoch der Wahrheits-gehalt dieser Meldungen ist, können wir weder feststellen noch nachprüfen. Derartige Meldungen bzw. Gerüchte tauchen in sozialen Netzwerken immer wieder auf und sorgen bei der Bevölkerung für Verunsicherung. Aus geschildertem Anlass möchten wir folgende Hinweise geben: In Sachsen-Anhalt be-steht wie in allen übrigen Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland die gesetzliche Pflicht, Wohnräume mit so genannten Heimrauchmeldern auszustatten. Diese Pflicht gilt für Vermieter bzw. Hauseigentümer. Rauchmelder dienen dazu, Menschen frühzeitig vor Bränden zu warnen und ihnen Gelegenheit zu geben, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Besonders wichtig ist diese Warnung z.B. nachts, wenn man schläft, und durch das unbemerkte Einatmen von giftigem Brandrauch sehr schnell zu Tode kommen kann. Gerade durch das Einatmen von Brandgasen sterben immer wieder Menschen bei Woh-nungsbränden.Die ordnungsgemäße Funktionsweise der Heimrauchmelder ist regelmäßig zu kontrollie-ren. Dies übernehmen z.B. Fachfirmen. Die Firmen kündigen ihren Kontrollbesuch bei den Mietern rechtzeitig, beispielsweise durch Aushänge im Treppenhaus, an. Spontane Kontrollen ohne vorherige Ankündigung bzw. offizielle Mitteilung finden nicht statt. Die Feuerwehr ist für Kontrollen der Heimrauchmelder weder zuständig, noch befugt, diese durchzuführen. Durch die Feuerwehr erfolgen keine „Klingel“-Besuche an Haustü-ren - weder zur Durchführung von Überprüfungen, noch um Spenden einzuwerben oder aus sonst irgendwelchen Gründen. Wenn wir spontan zu Ihnen kommen, sind wir im Einsatz und bei Ihnen, um zu helfen.Gesundes Misstrauen schützt bei unangemeldeten Besuchen an Haustüren. Gegebenen-falls wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Polizei und teilen Ihre Beobachtungen

mit!

Feuerwehr und Förderverein beim Tag des Denk-mals:Großer Tag am 100-jährigen Egelner Wasser-turm(09/2017) „Feuerwehr und Wasserwirtschaft - das passt zusammen!“ - das dachten sich die Verantwortlichen der Egelner Feuerwehr und des Vereins zur Förderung des Brand-schutzes in der Stadt Egeln e.V., als Vertreter des Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Bode-Wipper“ anfragten, ob Interesse besteht, den Tag des Denkmals und die Feierlich-keiten rund um das 100-jährige Bestehen des Egelner Wasserturms mit zu gestalten. So wurden die Planungen am Sonntag den 10. September 2017 in die Tat umgesetzt. Meh-rere hundert Bürgerinnen und Bürger aus Egeln und Umgebung ließen sich die Chance nicht nehmen, beim Tag des Denkmals unter sachkundiger Führung das Innere des frisch sanierten Wasserturms zu erkunden und die Stufen nach oben zu erklimmen, um die ein-malige Aussicht zu genießen. Und natürlich wurde auch drumherum viel geboten: Der Tarthuner Spielmannszug be-gleitete die Eröffnung des Tages des Denkmals musikalisch und die Egelner Feuerwehr hatte eine große Fahrzeugausstellung aufgebaut. Für die Kinder gab es eine Schminkstra-ße und ein Zielgerät der Egelner Jugendfeuerwehr lud ein, die Treffgenauigkeit mit der Wasserspritze zu üben. Und ein aus Feuerwehrarmaturen selbst gebauter Springbrunnen wies vor dem Wasserturm darauf hin, dass zwischen Feuerwehr und Wasserwirtschaft eine enge Verbindung besteht. Am Nachmittag wurde dann noch von den Einsatzkräften vorgeführt, wie sich eine Person von der Drehleiter aus mittels Abseiltechnik selbst rettet. Wer bei dem ganzen Programm Hunger und Durst verspürte, wurde durch den Förder-verein der Egelner Feuerwehr mit gegrillten Würsten, Steaks und gekühlten Getränken bestens versorgt. Zahlreiche Gäste ließen es sich nicht nehmen, der Feuerwehr bzw. dem Förderverein an diesem Tage eine kleine Spende zukommen zu lassen. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Einige Bildimpressionen des gelungenen Tages am Egelner Wasserturm haben wir hier zusammengestellt (Fotos: Feuerwehr Egeln):

Heimrauchmelder können Leben retten. (Foto: Feuerwehr Egeln)

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Egelner Mulde Nachrichten

Gemeinde Wolmirsleben

Sprechzeiten des BürgermeistersHerr Kluczka

Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr, Telefon: 03 92 68 / 23 79

Wir gratulieren unseren Mitgliedern im Monat Dezemberrecht herzlich und wünschen alles Gute, Glück und Gesundheit

Edith DeneckeKurt BosseAnni HeusnerKnut KluczkaPeter ModischJohannes NolteOda Schöler

Der Vorstand

Wir gratulieren unseren Mitgliedern im Monat Januarnachträglich recht herzlich undwünschen alles Gute, Glück und Gesundheit

Bettina Bosse Siegfried GallinatIlse HeiseThomas JedroPeter NiemannPeter SchröterEvelin Wassermann

Der Vorstand

Liebe Bürgerinnen und Bürger,Jahresende ist immer die Zeit zum Innehalten und Danke sagen.

Danke an alle ehrenamtlich TätigeDanke an alle Vereine, Schulen und KindergartenDanke an alle Betriebe die uns tatkräftig unterstützenDanke an unsere Verwaltung Danke an alle Einwohner die unser Dorf schöner und lebendiger machen.

Ich wünsche Ihnen persönlich und im Namen des Gemeinderates Wolmirsleben eine besinnliche Weihnachts-zeit, den Kindern einen fleißigen Weihnachtsmann und allen ein gesundes, erfolgreiches und friedliches Jahr 2018!

Knut Kluczka

Bürgermeister

Förderverein Kirche St. Nikolai e.V.

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Egelner Mulde Nachrichten

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Die Egelner Mulde Nachrichten erscheinen 1 Mal monatlich. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Zuschrif-ten zu bearbeiten und über deren Veröffentlichung zu entscheiden. Veröffentlichungen müssen nicht immer mit der Meinung der Redaktion übereinstimmen.Für den amtlichen Teil der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und ihrer Mitgliedsgemeinden ist der Verbandsgemeindebürgermeister mit Sitz in 39435 Egeln, Markt 18 verantwortlich. Für den nichtamtlichen Teil der Zeitung ist der Herausgeber verantwortlich.

Für Fehler in angelieferten Texten und Disketten, ist die Druckerei nicht verantwortlich.

Ausgabe 01/2018Verlag - Druckerei H. Lohmann • 39435 Egeln • Markt 23 • Telefon: 039268/ 30 26 70 • Fax: 039268/2328e-mail: [email protected]

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Wir wünschen Ihnen zu den Weihnachtstagen

Besinnlichkeit und Wohlbehagen

und möge auch das neue Jahr

erfolgreich sein, wie‘s Alte war!

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