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So finden Sie uns: Wir sind in Kooperation mit amtlichen Zertifizierungsstellen auch Partner für die Zertifizierung von Bauprodukten für: Notified Body Nr. 1086 www.bvfs.at Leistungsangebot der Kalibrierstelle 1 Messgröße Kraft ÖKD Kalibrierung Werks- kalibrierung 1.1 Zugprüfmaschinen 1.2 Druckprüfmaschinen 1.3 Haftzugprüfgeräte 1.4 Kraftmessringe/Kraftaufnehmer 1.5 Spannpressen 1.6 Lastplattengeräte 1.7 Litzenspannungsmessgeräte 2. Messgröße Länge 2.1 Feindehnungsmesser 2.3 Messuhren, Messtaster 2.4 Messschieber/-schrauben 2.5 Endmaße 2.6 Analysensiebe 3. Messgröße Masse 3.1 Waagen 3.2. Gewichte 4. Andere Messgeräte 4.1 Betonprüfhämmer 4.2 Luftporentöpfe 4.3 Rütteltische _____________________________________ STRUKTUR DER BAUTECHNISCHEN VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG www.bvfs.at Gemeinnütziger Verein für Bautechnische Versuchs- und Forschungsarbeiten Salzburg Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg AKKREDITIERTE PRÜF- UND ÜBERWACHUNGS- STELLE, KALIBRIER- UND EICHSTELLE A-5020 Salzburg, Alpenstraße 157 Tel (+43)0 662/621758*0, Fax (+43)0662/621758*199 e-mail: [email protected] Internet: www.bvfs.at Eichung Beratung Kalibrierung Gutachten Feld- und Laborprüfungen www.bvfs.at

Eichung Beratung Kalibrierung Gutachten Feld- und ... · Ansprechpartner Tel: 0662/ 62 17 58 – DW Fertigteile, Rohre, Schachtabdeckungen und Wärme--Leistungsangebot Geotechnik

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So finden Sie uns:

Wir sind in Kooperation mit amtlichen Zertifizierungsstellen

auch Partner für die Zertifizierung von Bauprodukten für:

Notified Body Nr. 1086

www.bvfs.at

Leistungsangebot der Kalibrierstelle

1 Messgröße Kraft

ÖKD Kalibrierung

Werks- kalibrierung

1.1 Zugprüfmaschinen 1.2 Druckprüfmaschinen 1.3 Haftzugprüfgeräte 1.4 Kraftmessringe/Kraftaufnehmer 1.5 Spannpressen 1.6 Lastplattengeräte 1.7 Litzenspannungsmessgeräte 2. Messgröße Länge 2.1 Feindehnungsmesser 2.3 Messuhren, Messtaster 2.4 Messschieber/-schrauben 2.5 Endmaße 2.6 Analysensiebe 3. Messgröße Masse 3.1 Waagen 3.2. Gewichte 4. Andere Messgeräte 4.1 Betonprüfhämmer 4.2 Luftporentöpfe 4.3 Rütteltische

_____________________________________

STRUKTUR DER BAUTECHNISCHEN VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG

www.bvfs.at

Gemeinnütziger Verein für Bautechnische

Versuchs- und Forschungsarbeiten Salzburg

Bautechnische Versuchs- und Forschungsanstalt Salzburg

AKKREDITIERTE PRÜF- UND ÜBERWACHUNGS- STELLE, KALIBRIER- UND EICHSTELLE

A-5020 Salzburg, Alpenstraße 157 Tel (+43)0 662/621758*0, Fax (+43)0662/621758*199

e-mail: [email protected] Internet: www.bvfs.at

Eichung

Beratung Kalibrierung Gutachten Feld- und Laborprüfungen

www.bvfs.at

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Ansprechpartner Tel: 0662/ 62 17 58 – DW

Leistungsangebot Geotechnik & Verkehrswegebau

- Gründungsberatung, Baugrundbegutachtung, Bauschadens-analysen, Sanierungsvorschläge, Grundwassermodelle

- Baugrunderkundung durch Bohrungen, Sondierungen und Grundwasserbeobachtungen

- Boden- und Felsmechanische Laborversuche

- Drucksondierungen, Pressiometerversuche, Versickerungs-versuche u.a. zur Bestimmung von Bodenkennwerten

- Eignungs-, Kontroll- und Abnahmeprüfungen im Erd- und Verkehrswegebau sowie im Sportstätten- und Deponiebau

- CE-Kennzeichnung von Gesteinskörnungen für den Straßen- und Ingenieurbau

- Geochemische Untersuchungen sowie Mineralogische Bestimmungen mit Röntgendiffraktometer-Analysen (RDA)

- Messtechnische Überwachung von Gründungen, rutschgefährdeten Böschungen und Baugruben

- Betreuung und Durchführung von Groß- oder Baustellenversuchen sowie von Sonderversuchen im Labor

Drucksondierung zur Bestimmung von Bodenkennwerten insitu

_________________________________________________________Leistungsangebot Asphalt & Bitumen

- Asphaltmischgut- und Bitumenprüfung

- Produkt- und Werkskontrolle von Gesteins- und Mischgutproduzenten (z.B. für ÜA-, CE-Zeichen)

- Straßendeckenprüfungen mit Bohrkernentnahmen oder durch zerstörungsfreie Prüfungen

- Asphalt-Dichte- und Dickenmessungen (zerstörungsfrei) - Eignungsprüfungen von Gesteinskörnungen, Bindemitteln

und Zusatzmitteln für die Herstellung von Asphalt - Prüfung von Dichtungsbahnen und Fugenvergussmassen

- Ebenheitsmessungen

- Griffigkeitsmessungen

- Straßentragfähigkeitsmessungen

- Entwicklung von Mischgutrezepten

- Erprobung neuer Straßenbauweisen

- Begutachtung von Fahrbahnschäden

- Sanierungsvorschläge - Begleitende Kontrolle Griffigkeitsmessung SRT-Gerät

Leistungsangebot Baustoffe & Baukonstruktionen

- Baustoffprüfungen (Zement, Kalk, Gips, Beton, Naturstein, Stahl, u.a.) Prüfung von Bauteilen, Bauelementen und Baukonstruktionen, wie z. B. Ziegel, Dachabdichtungen, Fertigteile, Rohre, Schachtabdeckungen und Wärme-dämmsysteme, chemische Analysen einschließlich Wasseruntersuchungen, Putz- und Mörtelprüfungen

- Mechanisch-physikalisch-technische Untersuchungen (z. B. Fertigteilelemente) - Mikroskopische Gefügeuntersuchungen - Baustoffentwicklungen (z.B. Betonrezepte) - Produkt- und Werkskontrollen (z.B. für CE-Zeichen, ÜA-Zeichen, ÖNORM-Zeichen und Gütesiegel) - Baustellenkontrollen - Qualitätsprüfungen, Zulassungsprüfungen - Bauschäden (Befunde, Untersuchungen,

Ursachenermittlung) - Bauwerksuntersuchungen - Gutachten

Prüfung der Biegezug- und Druckfestigkeit von Mörtelprismen _______________________________________________________

Leistungsangebot Bauphysik & Hochbau

- Messtechnische Ermittlung von Wärmeleitfähigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit, Trittschallminderung, dynamische Steifigkeit

- Messtechnische Erhebungen und Überprüfungen vor Ort (Bauakustik, Schallimmission, und –emission, Erschütterung, Luftdichtheit, IR-Thermografie, Luftschad-stoffe)

- Ausarbeitung von Wärme- und Schallschutzprojekten: Wärme- und Feuchteschutznach-

- weise, 2- u. 3 dimensionale Wärmebrückenberechnungen, Energieausweise, Energiespar-beratung, hygro-thermische Simulationsrechnungen Schall-immissionspläne und -prognosen, Dimensionierung von Lärmschutz-massnahmen.

- Begutachtung von Schadens- und Streitfällen und Ausarbeitung von Sanierungskonzepten

Luftdichtheitsprüfung Blower Door Test

Dipl.- Ing. N. Glantschnigg Institutsvorstand/Direktor

DW 100 Geotechnik & Verkehrswegebau

Dipl.- Ing. Dr. M. Moser DW 300

Baustoffe & Baukonstruktionen

Dipl.- Ing. S. Sachße DW 200

Abteilungsleiter Asphalt & Bitumen

Ing. F. Oberleithner DW 400

Bauphysik & Hochbau

Dipl.- Ing. R. PreiningerDW 500

Leiter der Kalibrier- und Eichstelle

Dipl.- Ing. H. Biermann DW 600

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BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG A-5020 Salzburg, Alpenstraße 157 - Tel (+43)0 662/ 621758*0, Fax (+43)0 662/ 621758*199 - e-mail: [email protected], Internet: www.bvfs.at

DIE BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG (bvfs) ist Mitglied von Austrian Cooperative Research (ACR), der Interessenvertretung der Kooperation Forschung in Österreich. ACR ermöglicht für kleine und mittlere Betriebe die Umsetzung von Innovation und ist ihr Netzwerkpartner in Forschung und Forschungspolitik. www.acr.at

Seite 1

forschungsnews Ausgabe 7/2007

Liebe Leser!

Die regelmäßige Rückführung von Messmitteln ist unverzichtbar, um die Richtigkeit und damit die Qualität der Messergebnisse sicherstellen zu können. Dieser Anforderung sehen sich alle Anwender von Messmitteln, vom Gemüsehändler bis zum Betreiber von Prüf- und Forschungslabors aus-gesetzt. In Österreich wurde in den letzten Jahren ein System aufgebaut, das diese Rückführung si-cherstellt. Die akkreditierte Kalibrier- und Eichstelle der bvfs ist Teil dieses Systems. DIE ENTWICKLUNG AUF DEM GEBIET DER RÜCKFÜHRUNG VON MESSMITTELN EICHEN ODER KALIBRIEREN Die Frage ob ein Messmittel geeicht oder kalib-riert werden muss, richtet sich nach dem Einsatzfall.

Geeicht werden müssen alle Messmittel, die im amtlichen oder rechtsgeschäftlichen Verkehr, im Gesundheitswesen bzw. im Umweltschutz oder im Sicherheits- und Verkehrswesen eingesetzt werden. Für diese Messmittel gilt das Maß- und Eichgesetz und der Verwender ist für die regel-mäßige Nacheichung verantwortlich. Alle anderen Messmittel werden kalibriert und fallen somit in einen freiwilligen Bereich, der aber durch Norm- und Kundenanforderungen sehr in seiner Freiwilligkeit eingeschränkt wird.

ÖKD Kalibrierscheine von akk-reditierten Kalibrierstellen gelten als öffentliche Urkunden und müssen europaweit auf der Ba-

Mutual Recognition Arrangements der Interna-tional Laboratory Accreditation Cooperation ILAC) anerkannt werden. (

sis des Multilateralen Abkommens (MLA) inner-halb der European co-operation for Accreditation (EA), bzw. international auf der Grundlage des

ten Normale und die

g und müssen somit nicht anerkannt wer-

hern, dass der Kalibrierdienstleister alle

nter Rückführung versteht man eine ununter-n Vergleichsmessungen bis

in zum nationalen Normal und somit eine An-

e Einheiten auf Naturkon-

lDie Einheit SeSekunde ist da

bergang zwischen den bei-

finierten Atomen

Die Akkreditierung stellt die ordnungsgemäße Durchführung der Kalibrierung, die regelmäßige Rückführung der verwendekorrekte Berechnung der Messunsicherheit si-cher. Werkskalibrierscheine von nicht akkreditierten Dienstleistern sind kein Nachweis für die Rück-führunden. Der Auftraggeber von Werkskalibrierungen muss sich mit einem Lieferantenaudit darüber versicAnforderungen der einschlägigen Normen ein-hält und in der Lage ist, die Kalibrierung ord-nungsgemäß durchzuführen. RÜCKFÜHRUNG Ubrochene Kette vohbindung des Messergebnisses an die internati-onalen SI-Einheiten.

Mit Ausnahme des Urkilogram-mes ist es den Forschern gelun-gen allstanten zurückzuführen. Das Me-ter wird zB auf die Lichtge-schwindigkeit rückgeführt: „Das Meter ist die Länge der Strecke, die Licht im Vakuum während der Dauer von (1/299 792 458) Se-äuft.“ kunde ist wie folgt definiert: „Die s 9 192 631 770-fache der Perio-

dendauer der dem Ü

Nationales Normal

Bezugsnormal

Messmittel

Gebrauchsnormal/Messmittel

KA

LIB

RIE

RU

NG

EI

CH

UN

G

Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen

Österreichischer Kalibrierdienst (ÖKD)Akkreditierte Eichstelle

Anwender

WerkskalibrierlaborPrüfstelle

kunden durch

den Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustan-des von Atomen des Nuklids 133Cs entsprechen-den Strahlung“ Derzeit wird intensiv daran ge-forscht, die Einheit Gramm auf die Masse von dezurückzuführen und somit wird das „Urkilogramm“ in absehbarer Zeit genau so wie das „Urmeter“ nur mehr museale Zwecke erfül-len.

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BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG A-5020 Salzburg, Alpenstraße 157 - Tel (+43)0 662/ 621758*0, Fax (+43)0 662/ 621758*199 - e-mail: [email protected], Internet: www.bvfs.at

DIE BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG (bvfs) ist Mitglied von Austrian Cooperative Research (ACR), der Interessenvertretung der Kooperation Forschung in Österreich. ACR ermöglicht für kleine und mittlere Betriebe die Umsetzung von Innovation und ist ihr Netzwerkpartner in Forschung und Forschungspolitik. www.acr.at

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forschungsnews Ausgabe 7/2007

MESSUNSICHERHEIT

„Man misst eigentlich immer falsch, man muss nur wissen wie viel.“ (Dave Packard) Dieser Ausspruch des berühmten Mitbegründers von Hewlett-Packard trifft auch auf die Rückfüh-rung von Messmitteln zu. So sollte in jedem Kalibrierschein die Messunsi-cherheit der Kalibrierung angegeben sein um eine tatsächliche Rückführung zu gewährleisten. Auch in Eichscheinen muss eine Messunsicher-heit angegeben werden. Mit jedem Glied in der Kette der Rückführung wird die Messunsicherheit größer. Kalibrierungen ohne Messunsicherheit sind wertlos, da über die Qualität der Kalibrierung keine Aussage getroffen wird und der Benutzer des kalibrierten Messmittels keine Entscheidung treffen kann, ob das Messmittel für seine spe-zielle Anwendung einsetzbar ist. Nach der "Goldenen Regel der Messtechnik"sollte die Messunsicherheit U ≤ einem Zehntelder zu prüfenden Toleranz T sein. (U ≤ T/10) In Ausnahmefällen darf die Messunsicherheit U ≤ T/5 betragen. Wird dieser Richtwert ein-gehalten, kann davon ausgegangen werden, dass die Messwerte mit ausreichender Genau-igkeit erfasst werden.

Mit größer werdender Messunsicherheit des verwendeten Messmittels wird immer mehr von der zugelassenen Toleranz des Sollwertes „ver-braucht“. Somit müssen die Produktionsabläufe mit einer höheren Genauigkeit arbeiten, um die engeren Toleranzen einzuhalten, was wiederum mit steigenden Produktionskosten verbunden ist. Beim Einsatz der Messmittel für Prüfungen muss für jeden Messablauf eine eigene Mess-unsicherheitsbetrachtung angestellt werden, in

die die Messunsicherheit aus der Kalibrierung einfließt.

Beispiele für Beiträge zur Messunsicherheit Dass die Messunsicherheit einen Einfluss auf die Konformitätsbewertung hat, wurde bereits angedeutet. Folgende drei Beispiele verdeutlichen die Be-deutung der Messunsicherheit bei der Bewer-tung der Messergebnisse:

A

B

C

TOLERANZ

U U

Messwert

Fall A: Messwert und zugehörige Messunsicher-heit liegen innerhalb der zulässigen Toleranz – das geprüfte Objekt entspricht den Anforderun-gen Fall B: Messwert und zugehörige Messunsicher-heit liegen außerhalb der zulässigen Toleranz – das geprüfte Objekt entspricht nicht den Anfor-derungen Fall C: Messwert liegt innerhalb aber Messer-gebnis mit zugehöriger Messunsicherheit liegt außerhalb der zulässigen Toleranz – somit kann keine endgültige Aussage über die Konformität getroffen werden.

Dipl.-Ing. Holger Biermann www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 8/2007

Liebe Leser! Zur Sicherung eines gewünschten Geländesprun-ges ist entweder eine freie Böschung oder aber eine Stützkonstruktion notwendig. Bei den Stütz-konstruktionen können Stützmauern, Stützwände und nicht konventionelle Bauweisen wie z.B. "Krainerwände" unterschieden werden. Die ein-fachste Form einer Stützmauer stellt der auch als Trockenmauer bezeichnete Steinsatz dar, bei dem Natursteine ohne Mörtel in einem Mauer-werksverband geschlichtet werden. In der bvfs werden sowohl die Auswirkungen der für die Di-mensionierung maßgebenden bodenmechani-schen Kenngrößen als auch der Einfluß von Aus-führungsdetails erforscht, worüber wir im Folgen-den berichten wollen.

ERFORSCHUNG DES TRAG-VERHALTENS UND OPTIMIE-RUNG DER AUSFÜHRUNG VON STEINSÄTZEN Steinsätze bei denen mehr oder weniger ebenflächige begrenzte Natursteine ohne Mörtel in einem Mauerwerks-verband geschlichtet werden stellen die älteste Art von Stützkonstruktionen dar. Beispiele für derarti-ge Steinsätze zeigt Bild 1.

Bild 1: Anwendungen von Steinsätzen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bauweise sowie des naturnahen Erscheinungsbildes werden Steinsät-ze auch gerne bei privaten Bauvorhaben und zur Sicherung durchaus hoher Geländesprünge ein-gesetzt. Trotz der o.a. Vorteile handelt es sich

bei Steinsätzen um statisch wirksame Bauwerke die erdstatisch zu dimensionieren sind und die auch einer entsprechenden konstruktiven Aus-führung bedürfen. Ein professionell gelegter Steinsatz kann jeder Geländeform individuell angepasst werden. Außerdem können Steinsät-ze aus ökologisch-ingnieurbiologischer Sicht auch mit Steckhölzern (s. Bild 2, links) oder krautiger Vegetation bepflanzt werden.

Bild 2: Begrünter Steinsatz (links); als Mauersteine geeignete Wasserbausteine (rechts).

Dementsprechend sind Steinsätze meist um ein Vielfaches ansprechender als eine vergleichbare Betonmauer. Die Wirtschaftlichkeit eines Stein-satzes ist unumstritten, da für die Herstellung in der Regel nur ein Hydraulikbagger, Mauersteine (s. Bild 2, rechts) und für eine Drainagierung von anfallendem Hangwassers geeignetes Hinter-füllmaterial erforderlich sind.

Bild 3: Baugrundmodell als Grundlage für die Di-mensionierung eines Steinsatzes. Aus der Einfachheit der Konstruktion ergeben sich allerdings hohe statische Anforderungen und eine gründliche Planung ist Voraussetzung für die Ausführung. Als Grundlage für die erdsta-tische Bemessung der Mauer sind

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forschungsnews Ausgabe 8/2007

maßgebende Geländeprofile zu erheben, der ge-gebene Schichtenaufbau des Untergrundes sowie die Grundwassersituation festzustellen und auch die charakteristischen Bodenkennwerte des an-stehenden Geländesprunges zu ermitteln. Hierfür ist die Durchführung einer Baugrunderkundung anzuraten wobei die unterschiedlich möglichen Felduntersuchungen wie z.B. Baggerschürfe oder Ramm- und Drucksondierungen in Hinblick auf die Aussagekraft von der bvfs laufend bei konkreten Projekten untersucht werden. Eine weitere we-sentliche Grundlage bilden charakteristische Bo-denkennwerte welche an zuvor entnommenen Bodenproben im Labor ermittelt werden. Mit den Ergebnissen der durchgeführten Feld- und Labor-untersuchungen kann ein repräsentatives Bau-grundmodell erstellt werden welches die Grundla-ge für die weitere Bearbeitung bildet (s. Bild 3).

Bild 4: Einwirkungen auf den Steinsatz. Das statische Modell einer Stützsatzes ist da-durch charakterisiert, dass die aus Baugrund und Grundwasser resultierenden Einwirkungen (E) ohne Verankerungselemente über die Sohle des Bauwerkes in den Baugrund übertragen werden (siehe Bild 4, links). Eine detaillierte Darstellung des Erd- und Wasserdruckes für einen geschich-teten Untergrund ist aus Bild 4 (rechts) ersichtlich. Um eine Belastung infolge anstehenden Hang-wassers zu minimieren, ist hangseitig bzw. an der Steinsatz-Rückseite eine bis zur Gründung wirk-same Drainage erforderlich. Auch auf die gesi-cherte Ableitung der hierin anfallenden Wässer ist zu achten (s.a. Bild 5). Einen wesentlichen Para-meter in Hinblick auf den für jeden Steinsatz er-forderlichen Standsicherheitsnachweis stellt die Höhe der Stützkonstruktion dar, die unter ande-rem durch die Art der Gründung begrenzt wird. In der bvfs wurde deshalb die Auswirkung

verschiedener Gründungsvarianten in Kombina-tion mit unterschiedlichen Auflasten an der Bö-schungsoberkante (z.B.: Verkehrslast oder Ge-ländeneigung) und unterschiedlichen charakte-ristischen Bodenkennwerte mit einem erdstati-schen Berechnungsmodell untersucht. Durch Variation der Berechnungsmodelle wurde die optimale Geländesprunghöhe erforscht; ein Bei-spiel zeigt Bild 5.

Bild 5: Steinsatz mit Betonfundament und Ansatz einer Flächenlast. Die scheinbar einfache Konstruktion verleitet häufig zu einer nicht sachgemäßen Ausführung: Eine nicht frostsicher ausgeführte Gründung, durchgehende Lagefugen, ein nicht kraftschlüs-siger Verbund der Einzelsteine oder ungeeigne-te oder völlig fehlende Drainagierungsmaßnah-men zählen hierbei zu den häufigsten Baufeh-lern (s.a. Bild 6).

Bild 6: Steinsatz mit nicht kraftschlüssig versetzten Steinen (links) und für Drainagierung ungeeignetem Hinterfüllmaterial (rechts). Die bvfs ist auch mit der Erhebung und Bewer-tung derartiger Ausführungsmängel befasst und erarbeitet und erforscht gegebenenfalls auch Sanierungsvorschläge für konkrete Baumaß-nahmen.

Dipl.-Ing. Markus Hofstätter www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 9/2007

Liebe Leser! Weitgehend von der Öffentlichkeit und den Konsumenten unbeachtet hat eine bedeutende Entwicklung der werkseigenen Betonlabors in österreichischen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU`s) stattgefunden und man kann heute sagen, dass diese Entwicklung wesentlich zur heutigen „Europareife“ der Betriebe beigetragen hat. Darüber möchten wir in dieser Ausgabe berichten. ENTWICKLUNGSSTAND DER WERKSEIGENEN PRODUKTIONSKONTROLLE VON BETON UND GESTEINSKÖRNUNGEN IN ÖSTERREICHISCHEN KMU`S Die österreichische Landschaft der Beton und Betonerzeugnisse produzierenden Betriebe ist geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen bestehend oft heute noch oder hervorgegangen aus Familienbetrieben. Bild 1: Beispiel eines KMU Wenngleich das Bedürfnis der eigenen Kontrol-le der Qualität der hergestellten Produkte in diesen KMU`s immer schon vorhanden war, hat man sich vor Übernahme der europäischen Normen in Österreich weitgehend auf Kontroll-prüfungen durch akkreditierte Prüfstellen ver-lassen und im eigenen Bereich Prüfungen nur mit der Genauigkeit durchgeführt, die für den Nachweis der Gleichmäßigkeit der Produktion erforderlich waren. Dazu gehörten beispielswei-se Siebversuche an Gesteinskörnungen für die

Herstellung von Beton in einer Genauigkeit, wie man sie von einem Werkslabor eben er-warten konnte.

Bild 2: Siebversuch Bild 3: Siebprotokoll

10093

44

410,60

20

40

60

80

100

Nennweite [mm]

Sieb

durc

hgan

g [M

.-%

0,063 0,25 10,125 0,5 2 4 8 1611 22 32

Durch die Einführung der europäischen Nor-men haben sich die Anforderungen an die Genauigkeit von Siebversuchen und die dafür verwendeten Prüfgeräte grundsätzlich geän-dert. Wohl deshalb, weil im System 2+ der Konfor-mitätsbescheinigung nach der Bauprodukten-richtlinie die Erstprüfung und die Stichproben-prüfung nach festgelegtem Prüfplan durch Werkslabors durchgeführt werden darf, unter-scheidet die europäische Prüfnorm hinsichtlich der Genauigkeit und Kalibrierhäufigkeit nicht in Werkslabors und akkreditierte Prüfstellen. Das heißt, die Werkslabors unterliegen den gleichen Anforderungen wie Prüfstellen. Dazu gehört beispielsweise das Erfordernis von Ka-librierungen der Geräte für Siebversuche.

Bild 4: Kalibrierung von Sieben Auch die Prüfung der Würfeldruckfestigkeit von Beton im Rahmen der Konformitätsprü-fungen nach ÖNORM B 4710-1 (Der österrei-chischen Umsetzung der europäischen Be-

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forschungsnews Ausgabe 9/2007

tonnorm EN 206) kennt hinsichtlich der Genau-igkeit der Prüfergebnisse keinen Unterschied zwischen akkreditierten Prüfstellen und Werks-labors. Somit ist eine regelmäßige Kalibrierung der Druckprüfmaschinen auch bei den KMU`s erforderlich. Bild 5: Kalibrierung einer Druckprüfmaschine Es versteht sich von selbst, dass nicht nur die Geräteausstattung der Werkslabors, sondern auch die Räumlichkeiten und nicht zuletzt auch das Laborpersonal der KMU`s seit der Über-nahme der europäischen Normen für Beton und Betonerzeugnisse erhöhte Anforderungen erfül-len müssen. Für die Nachvollziehbarkeit zur Erfüllung dieser Anforderungen mussten die KMU`s so genannte Qualitätsmanagement-Handbücher (QM-HB`s) für ihre werkseigene Produktionskontrolle (WBK) erstellen. Darin sind nicht nur die für Konformitätsprüfungen verwendeten Geräte sondern auch die Zustän-digkeiten für die Produktion, die Produktions-kontrollen und die Maßnahmen bei fehlerhaften Produkten festgelegt. Das Handbuch regelt so-mit umfassend die normgemäße werkseigene Produktionskontrolle jedes KMU`s.

Bild 6: QM-HB

In der Praxis hat sich gezeigt, dass speziell kleinere KMU`s nicht alle ihnen in harmoni-sierten europäischen Normen zugedachten Prüfungen selbst durchführen können oder wollen, weil der Aufwand (die Anschaffung und Kalibrierung von Prüfgeräten und die Vor-haltung des Prüfpersonals) dafür zu groß ist. Beispielsweise werden Frostbeständigkeits-prüfungen an Gesteinskörnungen nach wie vor gerne an akkreditierte Prüfstellen ausge-lagert die quasi als „externe Werkslabors“ die-se Dienstleistungen für KMU`s erbringen.

Bilder 7 und 8: Frostprüfung an Gesteinskör-nungen Die akkreditierten Prüfstellen beraten KMU`s gerne hinsichtlich einer sinnvollen Aufteilung der eigenen Konformitätsprüfungen und der Vergabe von Unteraufträgen an derartige „ex-terne Werkslabors“. Natürlich müssen diese Unteraufträge im QM-HB der KMU`s auf-scheinen und nachvollzogen werden können. Gesamtheitlich betrachtet haben die österrei-chischen Produzenten von Gesteinskörnun-gen für Beton, Betonfertigteilen und Betoner-zeugnissen die maßgebliche Weiterentwick-lung ihrer früheren Eigenüberwachung bis hin zu einer Konformitätskontrolle auf europäi-schem Niveau geschafft, meist unter Mitwir-kung österreichischer akkreditierter Prüfstel-len. Diese stehen allen KMU`s selbstverständ-lich auch in Zukunft für ähnliche Beratungen und Hilfeleistungen zur Verfügung.

R. Dirschlmayr www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 10/2007

Liebe Leser! Fast täglich werden wir über die Medien mit der Problematik begrenzter Energiereserven und über die Auswirkungen der für die Umwelt schädlichen Treibhausemissionen konfrontiert. Fachleute sind sich darin einig, dass im Bereich des Bauen und Wohnens als wirksame Problem-lösungsstrategie dem „Energiesparen“ höchste Priorität einzuräumen sei. Da nationalstaatliche Bemühungen alleine offen-sichtlich bisher nicht ausreichten, um die ange-strebten Ziele – wie Reduzierung der CO2 Emissi-on, Reduzierung der Auslandsabhängigkeit bei der Versorgung mit fossilen Brennstoffen etc. - zu erfüllen, hat daher die Europäische Union die Ini-tiative ergriffen und für die Mitliedsstaaten eine Richtlinie zur „Erhöhung der Energieeffizienz“ (kurz auch als „EU-Gebäuderichtlinie“ bezeichnet) erlassen. UMSETZUNG DER EU- RICHTLINIE IN ÖSTERREICH: E N E R G I E A U S W E I S Die EU- Staaten, so auch Österreich, sind ver-pflichtet, die „Gebäuderichtlinie“ in nationales recht umzusetzen

Bild 1: EU-„Gebäuderichtlinie“ im Amtsblatt der europäischen Gemeinschaft Die Erlassung der dazu erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis 4. Jänner 2006 wurde von Österreich nicht zeitgerecht umgesetzt, worauf von Brüssel ein EU- Vertragsverletzungs-verfahren eingeleitet wurde. Österreich hat daraufhin im August 2006 das „Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und der In- Be-standgabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlagegesetz) erlassen wel-

ches die zwingende Vorlagepflicht von Energie-ausweisen regelt, ab: ► 1.1.2008 für alle neu errichteten Gebäude ► 1.1. 2009 auch für Gebäude im Bestand Die Notwendigkeit der in Hinkunft verbindlichen Ausstellung von Energieausweisen ist unschwer an der Tatsache abzulesen, dass rd. 40% des Gesamtenergieverbrauches im Gebäudebereich anfällt. In privaten Haushalten verursachen wei-ters die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten Noch immer wird etwa ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauches für Raumheizung und Warmwasserbereitung in Gebäuden aufgewendet.

Bild 2: Beispiel eines Bürogebäudes mit hohem Energieverbrauch Die Festlegung, welche der optional möglichen Anforderungen an die thermische Qualität von Gebäuden für die, im Rahmen der Energieaus-weis – Erstellung erforderlichen Nachweise he-ranzuziehen sind, erfolgte durch das österreichi-sche Institut für Bautechnik(OIB). In der OIB- Richtlinie Nr.6 und dem zugehöri-gen technischen Anhang (Leitfaden- Energie-technisches Verhalten von Gebäuden) sind die zur Umsetzung der EU- Gebäuderichtli-nie notwendigen Anforderungen an die ther-misch- energetische Qualität von Gebäuden definiert. Im Detail sind in der OIB- Richtlinie 6 festgelegt:

1. Begriffsbestimmungen 2. Anforderungen an den Heizwärme-

und Kühlbedarf 3. Anforderungen an die thermische

Qualität der Gebäudehülle

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DIE BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTALT SALZBURG (bvfs) ist Mitglied von Austrian Cooperative Research (ACR), der Interessenvertretung der Kooperation Forschung in Österreich. ACR ermöglicht für kleine und mittlere Betriebe die Umsetzung von Innovation und ist ihr Netzwerkpartner in Forschung und Forschungspolitik. www.acr.at

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forschungsnews Ausgabe 10/2007

4. Anforderungen an den Endenergiebe-darf

5. Anforderungen an wärmeübertragende Bauteile

6. Anforderungen an Teile des energie-technischen Systems

7. Sonstige Anforderungen 8. Energieausweis 9. Ausnahmen

Neu ist bei der Erstellung des Energieausweises die Betrachtung bzw. Beurteilung des thermischen Verhaltens des Gesamtgebäudes, und je nach Gebäudetyp auch einschließlich der Haustechnik (Heizung / Warmwasserbereitung / Klimatisierung Beleuchtung). Zusätzlich ist bei Neubauten und umfassender Sanierungen von Objekten auch die Einhaltung von Mindestanforderungen an die wärmeübertra-genden Einzelbauteile nachzuweisen.

Bild 3: Mindestanforderungen an Einzelbauteile, festgelegt durch höchstzulässige Wärmedurch-gangskoeffizienten Für die rechnerische Ermittlung der nach der OIB- Richtlinie festgelegten Energiekennwerte sind die im August 2007 neu erschienenen Ausgaben der ÖNORMEN B 8110- Teil 5 und Teil 6, sowie die ÖNORMEN Serie H 5055-5069 heranzuziehen. AKTUALISIERTE FASSUNG 01.2008

Die in der OIB- Richtlinie Nr. 6 festgelegten An-forderungen (wie z.B. an den HWB nach Bild 4) werden bereits ab 2010 wieder verschärft.

Bild 4: Beispiel für Anforderungen an den Heiz-wärmebedarf HWB von Wohngebäuden Die nach den genannten Normen rechnerisch ermittelten „Energie-Bedarfswerte“ sind in das (gem. OIB- Richtlinie vorgegebene) Energie-ausweis- Formular einzutragen. Dieses Doku-ment informiert somit künftig über die „energeti-sche Qualität“ von Gebäuden.

Bild 5: Beispiel Energieausweis- Wohngebäude Ausgestellt werden dürfen diese Energieauswei-se von „Befugten“ im Sinne bundesrechtlicher Berufsausübungsvorschriften sowie von akkredi-tierten Prüfstellen (wie z.B. bvfs).

Ing. Jürgen Felbinger www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 11/2007

Liebe Leserinnen und Leser! Auch besser Informierte können den Tätigkeitsbe-reich einer akkreditierten Prüf- und Überwa-chungsstelle schwer mit F&E (Forschung und Entwicklung) in Verbindung bringen. Trotzdem besteht ein enger Zusammenhang, den gerade die Bautechnische Versuchs- und For-schungsanstalt Salzburg schon im Namen aus-drückt und seit vielen Jahren durch Teilnahme an Forschungsinitiativen der FFG am Bausektor und Mitgliedschaft im ACR, der Interessenvertretung der Kooperativen Forschung in Österreich, bekräf-tigt. Gerade die Produktentwicklung für KMU´s (kleine und mittlere Unternehmen) bewegt sich hier in einem engen Spannungsfeld zwischen Forschen, Entwickeln und gesichertem Prüfen. QUALITÄTSMANAGEMENT ALS BAUSTEIN DER PRODUKTENTWICKLUNG Die staatliche Anerkennung als Prüf- und Über-wachungsstelle ist in Österreich geregelt durch das BMWA (Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit) im Akkreditierungsgesetz (AkkG, BGBl.Nr. 468/1992 vom 4.8.1992, geändert durch BGBl.Nr. 430/1996 vom 20.8.1996 und BGBl. I Nr. 85/2002 vom 24.5.2002) sowie durch das OIB (Österrei-chisches Institut für Bautechnik) in den entspre-chenden gesetzlichen Regelungen der einzelnen Bundesländer.

Die Basis der Umsetzung dieser Gesetzesvorga-ben ist aber in jedem Fall ein Qualitätsmanage-mentsystem nach ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC

17025 (neueste Ausgabe 2007-01-01 für Prüf-stellen, gilt auch für Kalibrierstellen) bzw. ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17020 (neueste Aus-gabe 2004-11-01 für Überwachungsstellen, in der angegebenen Norm auch Inspektionsstellen genannt). Die „Allgemeinen Anforderungen an die Kompe-tenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien“ (so der Titel der maßgeblichen Norm ISO/IEC 17025) verweisen in der Einleitung auch auf die ISO 9001 als Grundlage mit einigen ergänzenden Anforderungen an die technische Kompetenz. Die bvfs verfügt über diese Kompetenznachwei-se und befindet sich damit im Spannungsfeld der verschiedenen Einflüsse und Anforderungen sogenannter „interessierter Parteien“.

Wie bei jeder akkreditierten Stelle werden vor allem von öffentlicher Seite an die bvfs wesentli-che Anforderungen nach Unabhängigkeit, Un-parteilichkeit und Integrität gestellt. Deren Erfül-lung ist auch die Voraussetzung, um in der Eu-ropäischen Union als Notifizierte Stelle genannt zu werden, wie das bei der bvfs der Fall ist (No-tified Body 1086). Was sind nun diese grundlegenden Anforderun-gen an das Qualitätsmanagement einer akkredi-tierten Stelle, damit sie im Bereich der Produkt-entwicklung zum Wohle und im Interesse des beauftragenden Kunden agieren kann?

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forschungsnews Ausgabe 11/2007

a) Anforderungen an das Management In 15 Punkten werden in der Akkreditierungsnorm mehr formale Kriterien entwickelt, die die Arbeits-weise des Labors darlegen und nachvollziehbar machen sollen.

b) Technische Anforderungen Bei den technischen Anforderungen, die in 10 Punkten der Akkreditierungsnorm geregelt wer-den, kommen mit dem Stand der Technik wesent-liche Forschungsaspekte zum Tragen. Von Kundenseite muss und darf erwartet werden, dass die bvfs als Prüf- und Forschungslabor

kompetentes und gut ausgebildetes Per-sonal einsetzt

bestens getestete und validierte Methoden verwendet und dokumentiert

über Geräte verfügt, die normgemäße Er-gebnisse liefern

Vor allem der letzte Punkt erfordert oft den Ein-satz erheblicher finanzieller Mittel, um Kunden Unterstützung auf aktuellem Stand bei ihren F&E-Anstrengungen bieten zu können. Aus zwei Gründen ist dies maßgeblich und zeigt den engen Zusammenhang zwischen qualitätsge-sichertem Prüfen und Forschen: 1. Die neue europäische Normung bei

den Bauprodukten erlaubt für die CE-Kennzeichnung in vielen Fällen die Qualitätsprüfung beim Hersteller im Er-zeugerwerk. International tätige Konzerne mit eigenen Forschungsabteilungen verlagern die nötigen Kontrollprüfungen in Länder mit La-bors mit mindestens vergleichbarer Ausstat-tung. Für kleine, innovative Unternehmen ohne ei-gene Forschungsabteilung tritt an deren Stelle eine externe Forschungs- und Entwicklungs-stelle (wie die bvfs), welche die beabsichtigten Produktmerkmale sofort validieren und ent-sprechend qualitätsgestützte Verbesserungs-konzepte erstellen kann. Das Fehlen solcher F & E-Einrichtungen im nationalen Bereich oder eine Ausstattung, die nicht den neuesten An-forderungen von Normen entspricht, wäre ein gravierender Nachteil für kleine und mittlere Unternehmen (KMU´s) Österreichs.

2. Die bereits angesprochene CE-Kennzeichnung ist von ihrem Anspruch her die Bestätigung der Konformität mit gelten-den Vorschriften und macht eine Qualitäts-auszeichnung nicht überflüssig.

Bei Wärmedämmstoffprodukten wollen daher einige namhafte Hersteller das keymark-Zeichen einführen. Dieses stellt auch an das Prüflabor – speziell in der Gerätegenauigkeit – erhöhte An-forderungen, denen sich die bvfs mit der Anerkennung als keymark-Labor (siehe www.keymark.org) gestellt hat.

In der Zukunft ist mit weiteren Entwicklungen in diese Richtung auch bei anderen Baupro-dukten zu rechnen und lässt sich zur Wett-bewerbsfähigkeit Ähnliches sagen wie bei Punkt 1.

Das Qualitätsmanagement in F&E-Einrichtungen mit den entsprechenden Anforderungen an die Gerätestruktur hat vor allem bei der Funktion als ausgelagertes Forschungslabor für KMU`s einen wichtigen Stellenwert bei der Internationalisie-rung der österreichischen Wirtschaft. Diesen Herausforderungen wird sich die bvfs in den nächsten Jahren vermehrt stellen, um auch weiterhin als regional gebundenes Institut ihre Kunden mit der notwendigen Forschungskompe-tenz unterstützen zu können.

Norbert Philippi, QM www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 12/2007

Liebe Leserinnen und Leser! Bei der Erforschung von Bauwerksschäden wird generell zwischen dem Grenzzustand der Tragfä-higkeit und dem Grenzzustand der Gebrauchs-tauglichkeit unterschieden. Stellt der Grenzzu-stand der Tragfähigkeit ein Erreichen des Bruch-zustandes, also das Versagen des Bodens bzw. der Konstruktion dar, so handelt es sich beim Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit um den-jenigen Zustand, bei dem die Nutzung eines Ob-jektes merkbar eingeschränkt ist (siehe Bild 1). Im Bereich der Gründungstechnik sind das häufig Setzungsschäden, sei es die Senke im Pflaster einer Einfahrt, die sich öffnende Fuge zwischen unterkellertem Einfamilienhaus und unmittelbar angrenzender Garage oder ein schiefstehendes Maschinenfundament welches zum Produktions-Stillstand des Unternehmens führt. Nachstehend wollen wir über die Ursachen sowie die Erfor-schung von Setzungsschäden berichten. ERFORSCHUNG DER URSACHEN VON SETZUNGSSCHÄDEN Ein Hauptaufgabengebiet der bvfs ist die Erkundung und Erforschung von setzungsrelevanten Baugrund-eigenschaften durch Feld- und Laboruntersuchungen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der Planung, um entsprechende Maßnahmen berücksichtigen zu können. Aber auch der Ursachenerforschung bei bereits einge-tretenen Schäden kommt zunehmende Bedeu-tung zu, um zielführende Sanierungsmaßnahmen einleiten zu können.

Bild 1: Setzungsschaden; die Nutzung und der Wert des Objektes sind stark eingeschränkt

Jede Belastung des Baugrundes führt generell zu einer Setzung. Ein Bauwerk welches eine gleichmäßige Setzung in Form einer Starrkör-perbewegung erleidet, wird in der Regel nicht beschädigt.

Bild 2: Schematische Darstellung von Setzungs-schäden infolge nicht einheitlicher Untergrundver-hältnissen (oben: Schiefstellung, links und Span-nungsrisse, rechts) sowie von sich überlagernden Spannungseinflüssen benachbarter Objekte (unten).

Ungleichmäßige Setzungen führen in der Regel zur Bildung von Rissen oder zu Schiefstellun-gen, welche sowohl optisch stören als auch die vorgesehene Nutzung einschränken. Die Ursa-chen solcher Differenzsetzungen können in der Untergrundsituation (der Baugrundschichtung, geänderten Grundwasserverhältnissen etc.) zu suchen sein, aber auch in der Architektur (z.B. asymmetrische Belastung, unterschiedliche Gründungstiefen etc.), dem gewählten Grün-dungssystem, die Nachbarbebauung oder in der gewählten Baumethode begründet sein. Eine schematische Darstellung derartiger Schadens-möglichkeiten zeigt Bild 2. Schiefstellungen werden in der Regel über die Winkelverdrehung definiert; diese wird einerseits aus der Differenzsetzung und andererseits aus dem Abstand der betrachteten Setzungen er-rechnet. Grundlegende Studien hierzu wurden von Skempton/Mc Donald, die bereits in den 1950er Jahren rund 150 Bauwerke in Hinblick auf Setzungsschäden erforscht haben, durchge-führt. Eine Interpretation zulässiger Winkelver-drehungen ist aus Bild 3 ersichtlich.

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forschungsnews Ausgabe 12/2007

Die Voraussage von Setzungen ist stets mit einer verhältnismäßig großen Unsicherheit verbunden. Eine umso größere Bedeutung kommt deswegen den entsprechenden Baugrunduntersuchungen sowie der Bildung eines entsprechenden Unter-grundmodells zu.

Bild 3: Graphische Darstellung zulässiger Winkelver-drehungen in Abhängigkeit von der Schadenshöhe.

Um möglichst realitätsnahe Setzungsprognosen zu ermöglichen, ist der Baugrund nicht nur quanti-tativ sondern auch qualitativ zu beschreiben.

Bild 4: Pressiometer; Messzelle (links) und Ver-suchseinrichtung (rechts)

In der bvfs werden seit langem relevanten Boden-kennwerte in-situ erkundet, unter Anwendung der in Frankreich entwickelten Pressiometer-Untersuchungen mit regionaler Adaptierung. Mit diesem in Bohrungen und Sondierungen einge-setzten Seitendruck-Verfahren wird eine Ver-suchszelle mit

definiertem Druck beaufschlagt und aus der ein-tretenden Verformung kann der für eine Beurtei-lung und Berechnung des Setzungsverhaltens erforderliche Steifemodul Es abgeleitet werden. Die Versuchseinrichtung ist aus Bild 4 ersicht-lich. Ergänzend dazu werden derzeit mit der Drucksonde Korrelationen zu den mit dem Pres-siometer ermittelten Kennwerten erforscht. Über die Drucksonde haben wir bereits in einer ande-ren Forschungsnews berichtet.

Bild 5: Beispiel für inhomogene Gründungsverhält-nisse und unzureichende Gründungsmaßnahmen bei einem Schadensfall.

In Bild 5 ist ein Schadensfall (Schiefstellung des Objektes und Rissbildung) dargestellt, bei wel-chem die bvfs zur Ursachenerforschung beige-zogen wurde. Nach umfangreichen Erkundun-gen konnte das abgebildete Modell erstellt wer-den. Es hat sich gezeigt, dass die Gründung in unterschiedlich tragfähigen Böden erfolgte. Bei dem in Torf gründenden Abschnitt der ausge-führten Bodenplatte sind wesentlich größere Setzungen eingetreten, welche zu einer Verkip-pung geführt haben. Die anstehende Boden-schichtung wurde zwar während der Baudurch-führung erkannt, die in Form von vereinzelten wenig tragfähigen Holzpfählen gesetzten ergän-zenden Gründungsmaßnahmen waren jedoch unzureichend. Ein Sanierungsvorschlag mit ei-ner nachträglich herzustellenden Tiefgründung wurde von der bvfs erarbeitet.

Ing. Gerhard Hödl www.bvfs.at

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forschungsnews Ausgabe 1/2008

Liebe Leserinnen und Leser ! Hervorgerufen durch verschiedene Arten von Ausgangsstoffen und wechselnde Umweltbedin-gungen können im Beton unterschiedliche Reakti-onsmechanismen ablaufen. Eine dieser mögli-chen Erscheinungen ist die Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR), die vor allem im Norden von Deutschland zu Schadensfällen an Betonbauwer-ken geführt hat. In dieser Ausgabe möchten wir über die Bedeutung dieser Alkali-Kieselsäure-Reaktion in Österreich berichten. Vorweg, es be-steht nur ein MINIMALES RESTRISIKO FÜR SCHÄDEN AN BETON- BAUWERKEN DURCH ALKALI- KIESELSÄURE-REAKTION (AKR) IN ÖSTERREICH Betonschäden, in Form von Ausblühungen, Ris-sen und Abplatzungen durch „innere Treiber-scheinungen“ aus Alkali-Kieselsäure-Reaktion wurden in Europa erstmals aus Norddeutschland bekannt (Bild1). Ausgehend von diesen Beobach-tungen erfolgten Veröffentlichungen von Beton-technologen und wurden Bauherren auch in ande-ren Ländern davon beunruhigt.

Bild 1: AKR- Schaden an ei-ner Betonoberfläche (Bsp. aus Norddeutschland)

Die logische Folge war eine genauere Überprü-fung von Betonbauteilen, die aufgrund der Beauf-schlagung mit alkalihältigen Taumitteln gefährdet für derartige Schäden erschienen und wurde auch in Österreich der Verdacht geäußert, es könnten AKR-Schäden aufgetreten sein. In den meisten Fällen war dieser Verdacht unbe-gründet und waren andere Mechanismen für auf-getretene Schäden maßgebend, Einzelfälle in

Verbindung mit der Verwendung von hoch alka-lihältigen Fließmitteln davon ausgenommen. In anderen Ländern Europas hingegen traten in bestimmten Regionen Betonschäden auf, die in der geographischen unterschiedlichen Geoge-nese und Petrographie der für die Betonherstel-lung verwendeten Gesteinskörnungen begrün-det waren. Besonders davon betroffen waren und sind Opal und Flintsteine, die vorwiegend im Norden Deutschlands, nicht aber in Österreich, vorkommen. Als Alkali-Kieselsäure-Reaktion im Beton wird ein Vorgang bezeichnet, bei dem Alkali-empfindliche Bestandteile der Gesteinskörnung (Alkalilösliche SiO2-Komponenten) mit den Alka-lien der Porenlösung im Beton reagieren. Diese Reaktion läuft in verschiedenen Gesteinen un-terschiedlich schnell ab und unter ungünstigen Umständen vergrößert sich dabei das Volumen des als Reaktionsprodukt entstehenden Alkali-Silikat-Gels mit der Zeit so stark, daß lokal Quelldrücke auftreten. Diese Spannungen führen im Betongefüge zu Schäden, zunächst in Form von äußerlich auf-tretenden Netzrissen (Bild 2) und Ausblühungen und letztlich zu Gefügezerstörungen. Bild 2: AKR-Schaden an Gleisbahnschwellen in Form von Netzrissen (Bsp. aus Rumänien) International wurden zur Bewertung der Alkali-reaktivität von Gesteinskörnungen für Beton unterschiedliche Prüfverfahren, insbesondere sogenannte Mörtelschnelltests, entwickelt.

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forschungsnews Ausgabe 1/2008

Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind allerdings aufgrund der unterschiedlichen Prüfbedingungen nicht immer vergleichbar. In Österreich ist für die Beurteilung der Alkali-Kieselsäure-Reaktivität im Beton die ÖNORM B 3100 anzuwenden. Bisher waren Betonbauteile dafür in 3 Beanspruchungsklassen, entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung, einzustufen. Aufgrund der damit gemachten Erfahrungen wur-de diese ÖNORM überarbeitet, die Neuausgabe wird demnächst zum Einspruch aufgelegt werden. Es ist zu erwarten, daß Betonbauteile hinsichtlich der Gefahr von Alkali-Kieselsäure-Reaktionen mit den darin enthaltenen Gesteinskörnungen künftig nur noch in 2 Beanspruchungsklassen eingeteilt werden. Bei dieser Einteilung wird die Beanspruchungs-klasse 1 sämtliche Bauteile mit nur geringer oder mäßiger AKR-Beanspruchung umfassen und werden in die Beanspruchungsklasse 2 für hohe AKR-Beanspruchung nur noch Betonfahrbahn-decken fallen. Unter Berücksichtigung der nun vorliegenden Er-fahrungen wird künftig, aller Voraussicht nach, der Beurteilung der Gesteinskörnungen durch prakti-sche Erfahrungen über einen längeren Zeitraum eine höhere Aussagekraft zukommen als dem Ergebnis von Prüfungen. Für die Beanspruchungsklasse 1 wird der Nach-weis der Verwendung der Gesteinskörnungen für die Betonherstellung über einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren ohne das Bekanntwerden von AKR-Schäden ausreichen. Für die Beanspruchungsklasse 2 hingegen müs-sen Betonfahrbahndecken, die mit Gesteinskör-nungen aus dem entsprechenden Abbaugebiet hergestellt wurden, während einer Gebrauchs-dauer von mindestens 20 Jahren frei von AKR-Schäden geblieben sein. Sollte kein Nachweis der Verwendung von Ge-steinskörnungen für Betone mit einer Lebensdau-er von mindestens 7 bzw. 20 Jahren vorliegen, besteht die Möglichkeit, eine Schnellprüfung oder eine Langzeitprüfung der Gesteinskörnungen durchzuführen.

Bei der Schnellprüfung werden Mörtelprismen mit den zu prüfenden Gesteinskörnungen her-gestellt und diese in einer Natriumhydroxydlö-sung (Bild 3) bei einer Flüssigkeitstemperatur von 80 °C für eine Dauer von 14 Tagen gelagert. Zur Bewertung der Reaktionsaktivität wird nach der Lagerungsdauer die maximal vorhandene Dehnung, das heißt die Längenänderung im Verhältnis zur Ausgangslänge des Prismas, er-mittelt, wobei ein Dehnungsmaß von max. 1 ‰ nicht überschritten werden darf. Bild 3: Prismenlagerung in einer NaOH-Lösung mit einer Temperatur von 80°C. Langzeitprüfungen werden derzeit und wohl auch künftig weniger angewandt, weil dafür ein enormer Prüf- und Zeitaufwand notwendig ist und zudem die Norm auch keine Beurteilung bei negativem Prüfergebnis vorsieht. Zusammenfassend ist festzustellen, daß nach dem derzeitigen Kenntnisstand in Österreich, mit wenigen erklärbaren Einzelfällen, keine typi-schen AKR-Schäden an Betonbauteilen bekannt geworden sind. Es besteht daher in Österreich, aufgrund der Geogenese und Petrographie der Gesteinskörnungen nur ein minimales Restrisiko für das Auftreten von AKR- Schäden am Beton, vorausgesetzt, es werden tatsächlich nur bisher übliche Gesteinskörnungen für die Betonherstel-lung verwendet und es wird auf „exotische“ Ge-steine aus unbekannten Vorkommen verzichtet.

Dipl.-Ing. Stefan Sachße

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forschungsnews Ausgabe 02/2008

Liebe Leserinnen und Leser! Die Verwertung von mineralischen Baurestmassen aus dem Hoch- und Tiefbau durch Trennung und Aufberei-tung zu einem qualitätsgesicherten Sekundärroh-stoff der durch seine Wiederverwertung in den Kreis-lauf der Bauwirtschaft zugeführt werden kann, ist auf Grund der begrenzten Rohstoff- und Deponie Res-sourcen ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich notwen-dig. Die vielen Anfragen unserer Kunden im vergangenen Jahr RUND UM DEN RECYCLING-BAUSTOFF möch-ten wir zum Anlaß nehmen, um in dieser Ausgabe der Forschungsnews näher auf die baurelevanten Neue-rungen der Güteschutz – Richtlinien für Recycling Bau-stoffe eingehen. DIE UMSETZUNG VON FORSCHUNGSERGEBNISSEN IN NEUEN RICHTLINIEN FÜR RECYCLING-BAUSTOFFE Im vergangenen Jahr wurde die 7. Auflage der grünen Richtlinie für Recycling-Baustoffe durch den Österreichischen Baustoff Recycling Ver-band veröffentlicht. In dieser Richtlinie wird die Anwen-dung und Einsatz von Recycling Baustoffen (Tiefbau) reguliert.

WESENTLICHE NEUERUNGEN gegenüber der 6. Auflage, Juni 2004 sind die

Materialerweiterung RG: Als Recycling Baustoffbezeichnung RG wird ein Granu-lat-Material genannt, das aus natürlichen und/oder recy-clierten Gestein sowie Beton- und/oder Asphalt besteht. Der Anteil an Gestein muß dabei jedoch > 50 M.-% betragen. Dem gegenüber umschreibt der Begriff RM ein recyclier-tes Mischgranulat aus Beton und/ oder Asphalt sowie einem Anteil von max. 50% natürlichem und/oder recy-clierten Gestein. Definition Fremdanteile: am Beispiel Recyclingbaustoff RG: Fremdanteile sind alle Anteile mineralischen Ursprungs, welchen nicht in der Definition für den jeweiligen Re-cycling Baustoff enthalten sind. Je nach Güteklasse beträgt der Anteil an Fremdanteil zwischen 5.-% (GK I) bzw. 33 M.-% (GK IV). Die Verun-reinigungen (nicht gefährliche Abfälle) sind mit 1 M.-% begrenzt.

Zuschlagstoff Tragschichten Schüttungen

Anwendung / Einsatzbereiche für Recycling Baustoffe

Beton

Asphalt zementgebundene Tragschichten

ungebundene untere/obere

Tragschichten

verdichtete/ unverdichtete Schüttungen Auf-/Hinter- Füllungen

Erweiterung um den Recycling Baustoff RG

Änderung der Güteklassen-

bezeichnung

Erweiterung der

Sieblinien-

Nachjustierung im Bereich der

Umwelt- verträbereiche glichkeit

Gestein

Fremdan-teil

Verunreinigun-gen

Beton Asphalt

Stoffliche Zusammensetzung

RG

sonstige Antei-le von mineral. Baurest-massen

z.B. Humus Kunststoffe

Holz, Pappe, Papier

z.B. Ziegel Baukeramik etc.

Metalle etc.

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forschungsnews Ausgabe 02/2008

Änderung der Güteklasse: Die Recycling-Produkte werden in vier Güteklassen eingeteilt. Zwecks besserer Unterscheidung wurde auf die bislang verwendeten Untergruppen der Klasse II verzichtet.

BRV-Richtlinie Güteklasse 6. Auflage 2004 [alt] I IIa IIb III 7. Auflage 2007 [neu] I II III IV

DIE BAUTECHNISCHE VERSUCHS- UND FORSCHUNGSANSTder Interessenvertretung der Kooperativen Forschung in Österreich.tion und ist ihr Netzwerkpartner in Forschung und Forschungspolitik. www.acr.at

Erweiterung der Sieblinienbereiche: Waren in der alten Recycling-Richtlinie Sieblinienberei-che nur für die Güteklasse I und II definiert so sind nun in der neuen Richtlinie auch für die Güteklasse III Sieb-linienbereiche für Korngemische von 0/22 bis 0/90 vorgegeben. In der Güteklasse IV ist nur das Größt-korn anzugeben. Gütekl. ALT NEU

I

0/22+0/32+0/45+0/63obere Tragschichten

gemäß RVS 8S.05.11

0/22+0/32+0/45+0/63 obere Tragschichten gemäß RVS 08.15.01

II 0/22+0/32+0/45+0/63für Tragschichten

0/22+0/32+0/45+0/63 für Tragschichten

III 0/22+0/32+0/45+0/63+0/90für Tragschichten

IV

keine Sieblinienbe-reiche Größtkorn ist anzugeben

Bildquelle: SBR - Recyclingwerk Thalgau Stationäre Recycling Aufbereitungsanlage Ab 1.1. 2006 wurden neue Begriffe für den Baustelle-naushub relevant: Erdaushub : Der überwiegende Anteil muß Boden sein (>50 %), der Rest können bodenfremde Bestandteile (z.B. minerali-sche Baurestmassen) die aber schon vor der Aushub-tätigkeit enthalten waren (Vermischungsverbot).

Bodenaushubmaterial: im Wesentlichen natürlich gewachsener, nicht verunrei-nigter- auch umlagerter - Boden, der durch Ausheben oder Abräumen anfällt. Die bodenfremden Bestandteile (z.B. Baurestmassen) liegen unter 5 % und müssen bereits vor dem Aushub im Boden oder Unter-grund vorhanden sein (auch hier gilt das Vermischungs-gebot). Kulturfähige Erde: Bodenmaterial zur Rekultivierungsschichten diverser Baumaßnahmen. Nachjustierung – Umweltverträglichkeit: Die in der Tabelle 3 angeführte Grenzwerttabelle dient als Grundlage für die Umwelttechnische Klassifizierung von Recycling Baustoffen. Dabei werden Recycling Baustoffe grundsätzlich in drei Qualitätsklassen einge-teilt. In der unten angeführten Tabelle sind die Einsatz-bereiche und Anwendungsformen der Qualitätsklasse zugeordnet. In der neuen Richtlinie wurde gegenüber der 6. Auflage der Grenzwert für Sulfat-SO4 von 3500 mg/kg TS im Eluat auf 5000 mg/kg TS angehoben. K.Gell www.bvfs.at

QualitätsklasseA+

Hydrogeologisch sensibles Gebiet

in ungebundener Form ohne Deckschicht

Hydrogeologisch sensibles Gebiet

gebunden/ungebunden mit Deckschicht

QualitätsklasseA

Hydrogeologisch weniger sensi-bles Gebiet

in ungebundener Form ohne Deckschicht

in ungebundener Form als Zuschlagstoff

Hydrogeologisch sensibles Gebiet

QualitätsklasseB

Hydrogeologisch weniger sensi-bles Gebiet

in ungebundener Form als Zuschlagstoff

in gebundener Form oder ungebunden mit Deckschicht