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Ein neuer internationaler Steuerbelastungsvergleich Author(s): G. Schmölders Source: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 5, H. 1 (1938), pp. 132-138 Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG Stable URL: http://www.jstor.org/stable/40910059 . Accessed: 12/06/2014 16:46 Your use of the JSTOR archive indicates your acceptance of the Terms & Conditions of Use, available at . http://www.jstor.org/page/info/about/policies/terms.jsp . JSTOR is a not-for-profit service that helps scholars, researchers, and students discover, use, and build upon a wide range of content in a trusted digital archive. We use information technology and tools to increase productivity and facilitate new forms of scholarship. For more information about JSTOR, please contact [email protected]. . Mohr Siebeck GmbH & Co. KG is collaborating with JSTOR to digitize, preserve and extend access to FinanzArchiv / Public Finance Analysis. http://www.jstor.org This content downloaded from 195.34.79.20 on Thu, 12 Jun 2014 16:46:12 PM All use subject to JSTOR Terms and Conditions

Ein neuer internationaler Steuerbelastungsvergleich

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Ein neuer internationaler SteuerbelastungsvergleichAuthor(s): G. SchmöldersSource: FinanzArchiv / Public Finance Analysis, New Series, Bd. 5, H. 1 (1938), pp. 132-138Published by: Mohr Siebeck GmbH & Co. KGStable URL: http://www.jstor.org/stable/40910059 .

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Ein neuer internationaler Steuerbelastungsvergleich *)

von

G. Schmölders

Eine auf Veranlassung der schwedischen Kegierung Mitte 1935 in An- griff genommene Untersuchung über den Steuerdruck in Schweden und im Auslande hatte die interessante und reizvolle Aufgabe, die Gesamtsteuer- belastung in Schweden in ihrer Verteilung auf die einzelnen Einkommens- schichten statistisch zu ermitteln und zugleich Material zu einem internatio- nalen Steuerbelastungsvergleich einiger wichtiger Länder zusammenzutra- gen. Das Ergebnis liegt nunmehr in Form einer inhaltreichen amtlichen Denkschrift im Druck vor, die in über 300 Seiten Text und fast 100 Ta- bellen, Übersichten und Diagrammen ein vollständiges und außerordentlich anschauliches Bild von der schwedischen und ausländischen Steuerbelastung in ihrer absoluten Höhe und ihrer zeitlichen Entwicklung und darüber hinaus einen wertvollen Beitrag auch zur theoretischen Problematik des inter- nationalen Steuerbelastungsvergleichs bietet; der Textteil, für den Erik L i n d a h 1 verantwortlich zeichnet, stellt sich zugleich als eine bei aller Kürze umfassende finanzwissenschaftliche Untersuchung über praktische Grundbegriffe und Probleme des Steuerdrucks und seiner statistischen Er- fassung dar, deren Ergebnisse auch über die vorliegende besondere Auf- gabe hinaus von Bedeutung sind.

L i n d a h 1 untersucht zunächst die Nachkriegssteigerung des Gesamt- steueraufkommens in Schweden im Vergleich zur Entwicklung des Volks- einkommens, das in einem besonderen Anhang von Einar Dahlgren auf produktionsstatistischer Grundlage berechnet wird. Dabei ergibt sich, daß die Summe der Staats- und Kommunalsteuereinnahmen gegenüber der Vorkriegszeit und im Verlauf der Nachkriegs jähre durchweg stärker gestie- gen ist als das Volkseinkommen, von dem sie 1934 15 v. H. gegen 10 v. H. (1913) in Anspruch nahm; zugleich zeigt sich, daß diese Diskrepanz beson- ders in Krisen und Depressionszeiten aufgetreten ist, in denen die Steuer- belastung den Zusammenhang mit der langsamen Zunahme des Volksein- kommens, den sie in konjunkturell ausgeglicheneren Jahren deutlich auf-

*) Undersökningar rörande det samlade Skattettrycket i Sverige och utlandet. Av inom finansdepartementet tilkallade sakkunniga. Stockholm 1936 (Statens offentliga utredningar 1936: 18. Finansdepartementet).

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weist, infolge der gegenläufigen Entwicklung der öffentlichen Ausgaben zu verlieren pflegt. Diese Wirkung des „Gesetzes der wachsenden Staatsaus- gaben" erklärt sich auf Grund näherer statistischer Analyse der Nachkriegs- entwicklung in erster Linie aus den wachsenden Ansprüchen, die an den Unterstützungshaushalt von Staat und Gemeinden heran- treten und die nur teilweise vorübergehenden Charakter tragen (Arbeits- losenunterstützung usw.), im übrigen jedoch bereits zu einem Dauerposten im Staats- und Gemeindehaushalt geworden sind.

Die auf Grund dieser Entwicklung eingetretene Erhöhung der Steuer- belastung verteilt sich in verschiedener Höhe auf die einzelnen Einkommens- gruppen und gelangt hier zur Wirkung als „Steuerdruck", dessen nähere Ermittlung den Hauptgegenstand der Untersuchung bildet. Dazu bedarf es zunächst einer praktischen Lösung des Problems der Steuerinzidenz, ohne deren genaue Kenntnis an sich überhaupt keine Aussage über den „individuellen" Steuerdruck möglich ist; noch dazu handelt es sich hier nicht um die Inzidenz einzelner Steuern, über die man nötigenfalls durch die isolierende Betrachtung einiges ermitteln könnte, sondern um die end- gültige Verteilung der gesamten Steuerlast auf die verschiedenen Einkom- mensschichten, wie sie sich nach Abschluß des gesamten Überwälzungs- prozesses im einzelnen ergibt. Die Denkschrift geht diesem Problem kurz entschlossen dadurch zuleibe, daß sie auf jede empirische Untersuchung ver- zichtet und statt dessen eine im einzelnen sehr interessante hypotheti- sche Lösung vorschlägt, die von ganz bestimmten Annahmen hinsichtlich des Verlaufs der Überwälzungs Vorgänge ausgeht; mit der Richtigkeit dieser Annahme steht und fällt infolgedessen auch die Beweiskraft der darauf auf- bauenden statistischen Berechnungen des Steuerdrucks.

Um dieser hypothetischen Lösung des Inzidenzproblems näherzukom- men, bedarf es einer besonderen Einteilung der gebräuchlichen Steuerarten nach ihrer wahrscheinlichen oder doch in der vorliegenden Untersuchung angenommenen Überwälzung. Diese Einteilung geht aus von den Erkennt- nissen, die sich aus der bisherigen Überwälzungsforschung mit einer gewissen Allgemeingültigkeit ergeben haben; die Wahrscheinlichkeit der Steuer- überwälzung hängt danach insbesondere von der Starrheit und Elastizität von Angebot und Nachfrage und von der „Allgemeinheit" der Steuer ab, da die Erfahrung zeigt, daß die Aussichten für die Überwälzung um so ge- ringer werden, je allgemeinere Geltung die Steuer für die von ihr erfaßten Steuerpflichtigen insgesamt besitzt. Danach werden unterschieden:

1. Einmalige Vermögenssteuern einschließlich Erbschafts- und Schenkungssteuern, Wertzuwachssteuern, Vermögensverkehrs- steuern usw., die im großen ganzen als den Eigentümer endgültig be- lastend aufgefaßt werden.

2. Grundvermögenssteuern, die infolge der völligen Starr- heit des Angebots als nicht überwälzbar gelten und kapitalisiert als dauernde Wertminderung auf dem Grundstück liegen bleiben; lediglich die nach dem Gebäudewert berechnete Steuer wird als auf lange Sicht überwälzbar angesehen, wobei als Steuerträger die Gesamtheit der Kapitalbesitzer gilt.

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3. Sonstige Objektsteuern werden als überwälzbar angesehen, soweit sie Unternehmungen treffen, die mit verhältnismäßig starrem Absatz rechnen können; allgemeinen Unternehmungssteuern spricht die Denkschrift die Überwälzbarkeit auf die Konsumenten weitgehend ab, während die Überwälzung auf die Kapitalbesitzenden oder die Arbeiter je nach der gewählten Steuerbemessungsgrundlage (Kapital wert, Lohn- summe) in Betracht kommen könne.

4. Einkommen- und Vermögenssteuern werden als im allgemeinen nicht überwälzbar angesehen.

5. Umsatz- und Verkehrssteuern verteilen sich nach der Auffassung der Denkschrift entweder einigermaßen gleichmäßig auf alle Produktionsfaktoren oder sie werden auf die Verbraucher überwälzt; näheres sei nur von Fall zu Fall festzustellen.

6. Verbrauchsteuern und Zölle auf einzelne Waren werden weitgehend als zu Lasten der Verbraucher dieser Waren gehend ange- sehen, wenn auch der Grad der Nachfrageelastizität hier eine gewisse Rolle spielt; einen besonderen Unterschied macht die Untersuchung zwischen den Steuern auf lebensnotwendige Güter, die den Verbrauch aller Familienmitglieder treffen, und den Steuern auf Genußmittel, die hauptsächlich von Erwachsenen verbraucht werden, da die Belastung im ersten Fall mit der Größe der Familie und daher meist gegenläufig zu ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit steigt, während bei den Genußmittelsteuern wiederum die Belastung der glei- chen Einkommengruppen je nach ihrem Verbrauch an besteuerten ÃVa- ren durchaus unterschiedlich ist. Für die Berechnung des in Schweden auf die einzelnen Einkommens-

gruppen entfallenden Steuerdrucks wird dieses Überwälzungsschema noch weiter dahingehend vereinfacht, daß alle „direkten" Steuern auf physische Personen (1 - 4) als nichtüberwälzt, alle Verbrauchsteuern und Zölle da- gegen als vollständig auf die Verbraucher fallend angenommen werden; „zur Rechtfertigung für diese Annahme kann eigentlich nur angeführt werden, daß sie sich als weniger willkürlich als jede andere mögliche Annahme dar- stellt." Die Verteilung beider Steuerarten auf Einkommensgruppen erfolgt im übrigen an Hand statistischer Sondererhebungen über die mittlere Steuer- belastung der Veranlagten und die durchschnittlichen Verbrauchsmengen an besteuerten Waren in den einzelnen Einkommensgruppen. Mit diesen Unter- lagen und Annahmen gelingt es der Untersuchung, für 74 v. H. des Ge- Bamtsteueraufkommens von 1934 die Verteilung des Steuerdrucks auf die verschiedenen Einkommensgruppen zu ermitteln. Es entfallen demnach, bei einer deutlich wahrnehmbaren, stetigen Progression der individuellen Ge- samtsteuerlast mit steigendem Einkommen, die jedoch hinter der Einkom- mensprogression zurückbleibt, rund 42 v. H. der Gesamtlast auf die steuer- pflichtigen Einkommensgruppen von 1000 - 3000 Kr. Jahreseinkommen, 34 v. H. auf dwf Gruppen von 3000-10 000 Kr. und nur 21 v. H. auf die Einkommensgruppen über 10 000 Kr., während die unterste Gruppe mit 0 Kr. steuerpflichtigem Einkommen immerhin 3 v. H. der Gesaintsteuerlast zu tragen hat. Ergänzt wird dieses interessante Ergebnis durch umfang-

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reiche Berechnungen über den individuellen Steuerdruck der Verheirateten je nach der Kinderzahl, nach der Art des Einkommens und im Vergleich mit 1930, wobei sich zeigt, daß die seitdem eingetretene Steuererhöhung stärker zu Lasten der höheren als der mittleren und kleineren Einkommen gegangen ist; um so bemerkenswerter bleibt die erwähnte Verteilung des Steuerdrucks für 1934 mit dem hohen Anteil der kleinen Einkommen an der Gesamtsteuerlast.

Der anschließend unternommene Versuch eines internationalen Vergleichs des Steuerdrucks, bei dessen schwierigen Vor- arbeiten der Verfasser u. a. seitens des Statistischen Reichsamts Unter- stützung erfahren hat, beschränkt sich in seiner Zielsetzung auf eine gewisse Ergänzung der für die schwedischen Verhältnisse angestellten Berechnungen nach der Seite der allgemeinen Beurteilung des schwedischen Steuersystems und der schwedischen Lastenverteilung im Hinblick auf die Verhältnisse in einigen wichtigen ausländischen Staaten. Der Verfasser hebt selbst die Män- gel und Lücken eines derartigen Vergleichs hervor, in dem beispielsweise, was die Vergleichbarkeit mit den deutschen Verhältnissen besonders beein- trächtigt, weder die Sozial Versicherungsbeiträge usw. noch die Verwendungs arten des Steueraufkommens (Reparationen im Vergleich mit Inlandsverzinsung von Staatsschulden!) berücksichtigt werden konnten; auch die schematische Verwendung der als „Volkseinkommen" er- mittelten Beträge im internationalen Vergleich muß bedenklich stimmen, wenn beispielsweise von dem für Schweden auf Grund der Produktions- statistik errechneten Volkseinkommen kurzerhand 20 v. H. abgezogen wer- den, um das Ergebnis international vergleichbar zu machen - obwohl an anderer Stelle die Abweichung zwischen dem „wirklichen" und dem steuer- lich ermittelten Einkommen erheblich höher (35 - 36 v. H.) eingeschätzt wird. Wird man aus diesen und anderen Gründen den Beweiswert des Ver- gleichs, nach dem Schweden nächst Holland den geringsten absoluten Steuer- druck in v. H. des Nationaleinkommens unter den betrachteten Ländern aufweist, mit einer gewissen Skepsis beurteilen müssen, so unterliegt es doch keinem Zweifel, daß die von L i n d a h 1 errechneten Vergleichszahlen mancherlei interessante Aufschlüsse zu bieten vermögen; über das Ergebnis des internationalen Steuerdruckvergleichs soll daher nachstehend noch kurz berichtet werden.

Unter den drei Ländern, für die die Untersuchung einen Vergleich der Entwicklung des Steuerdrucks seit der Vorkriegszeit durchfuhren konnte, steht das Deutsche Reich mit einer annähernden Verdreifachung der Steuer- last in v. H. des Volkseinkommens (1933 gegenüber 1913) an erster Stelle im Vergleich mit der Verdoppelung in Norwegen und der Steigerung um 60 v. H. in Schweden.

Das gesamte Steueraufkommen betrug in v. H. des Volkseinkommens je Kopf in den Jahren

1925 1933 im Deutschen Reich (1913: 8,1) 17,8 23,0 in Schweden (1913: 11,9) 16,0 18,9 „ Norwegen (1913: 12,2) 20,9 25,1 „ Danemark 19,6 20,1

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1925 1933 in Finnland 21,6 20,1 „ Niederlande 14,9 18,6 „ Frankreich 21,1 26,3 „ Italien 17,5 30,6 „ Großbritannien 22,6 25,2 „ USA 11,0 23,4

Von diesem Steueraufkommen entfällt durchschnittlich etwa die Hälfte auf Verbrauchssteuern und Zölle, die in den skandinavischen Ländern einen verhältnismäßig geringeren, in Finnland und Italien einen höheren Anteil am Gesamtsteuerauf kommen besitzen als in den übrigen Ländern; bezüglich der Verbrauchssteuern auf Genußmittel (geistige Getränke und Tabak) steht Schweden neben England mit an erster Stelle. Bei der weiteren Durchfüh- rung des internationalen Steuerbelastungs Vergleichs bleibt jedoch diese ganze Gruppe der Verbrauchssteuern und Zölle außer Betracht, ebenso wie die Besteuerung der Unternehmungen und die einmaligen Vermögens- usw. Steuern (1); lediglich für England ist auf Grund der Berechnungen des Colwyn-Komitees, die in der Bank von England bis 1935/36 fortgeführt worden sind, der gesamte Steuerdruck für einen verheirateten Steuerpflich- tigen mit drei Kindern in den verschiedenen Einkommensklassen ermittelt worden. Diese Berechnung, die die Einkommensteuern, die kommunalen ,, rates" und den Hauptteil der Verbrauchssteuern und Zölle (63 v. H.) er- faßt, erlaubt zwar keinen Vergleich mit der absoluten Höhe des Steuer- druckes in Schweden, zeigt aber interessante Abweichungen von seiner Pro- gression mit steigendem Einkommen ; während in Schweden die in der ange- gebenen Weise berechnete Steuerlast von den Einkommensgruppen (1 bis 3000 Kr., 3-^10 000 Kr. und über 10 000 Kr.) jeweils 12 v. H., 15 v. H. und 21 v. H. ausmacht, zeigt die Belastungsprogression in Großbritannien einen sehr viel sprunghafteren Verlauf, indem die niedrigen Einkommensgruppen infolge der Eigenart des Verbrauchssteuersystems verhältnismäßig stärker belastet erscheinen als die mittleren, bis die absinkende Kurve der Steuer- belastung bei den höheren Einkommen durch die schärfere Progression der Einkommensteuer wieder nach oben gerichtet wird. Die mittleren Einkom- mensgruppen von 200 - 750 £ tragen nach dieser Berechnung nur eine Steuerlast von 9 - 12 v. H. ihres Einkommens gegen 15 - 17 v. H. bei den unteren und ebensoviel bei den höheren Einkommensgruppen, bei denen sich die Steuerlast mit steigendem Einkommen (über 10 000 £) dann bis zu 40 v. H. und mehr erhöht.

Für die übrigen Länder wird der Steuerbelastungsvergleich nur bezüg- lich der unmittelbar an die Leistungsfähigkeit anknüpfenden Steuern der physischen Personen durchgeführt; die wirkliche Steuerlast ist daher, wie der Verfasser hervorhebt, nicht nur absolut höher, als die Ziffern anzeigen, sondern im Verhältnis zum Einkommen auch weniger progressiv, da die Verbrauchssteuern unter der Annahme ihrer vollständigen Überwälzung die unteren Einkommensgruppen verhältnismäßig stärker belasten als die höheren. Mit dieser und einer Reihe weiterer Einschränkungen bietet die Schrift eine Reihe Vergleichsbeispiele für die staatliche und kommunale Einkommensteuerbelastung, die zum mindesten einen interessanten Ver-

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gleich der Progressionsskalen ermöglichen; so beträgt beispielsweise (1935/36) die einkommensteuerliche Belastung eines Haushaltes mit reinem Arbeits- einkommen und drei Kindern in den verschiedenen Einkommensgruppen in v. H. des Einkommens :

Einkommen in1 RM. 1050 1600 2400|3600 5400 8000 12 000 18 00027 00040 000 160 000800 000

Deutsches Reich (Berlin) - - 0,9 3,2 3,6 4,9 7,8 11,2 16,9 23,2 44,3 44,0

Schweden 0,6 2,3 5,0 7,6 10,0 11,8 13,5 15,5 17,7 19,6 28,0 35,9 Norwegen - - 1,2 3,6 7,6 11,6 15,2 18,9 22,4 26,0 38,5 56,0 Dänemark 0,1 0,7 2,6 4,9 7,8 9,9 12,1 13,9 16,3 18,2 25,9 31,9 Finnland 4,6 7,7 9,2 10,5 12,1 14,2 16,2 18,8 20,9 22,6 26,6 26,7 Niederlande .... 0,9 0,6 1,9 3,9 5,9 8,1 10,1 12,5 15,1 17,5 30,7 40,9 Schweiz - - 0,2 1,4 3,3 5,4 8,0 10,9 14,5 18,1 20,9 21,1 Prankreich - - - 0,3 0,7 2,0 2,9 4,2 7,3 10,9 23,5 29,2 Belgien - 1,2 1,9 3,0 4,4 6,4 7,6 9,7 11,6 14,3 22,3 24,7 Großbritannien .- - - - - 1,2 5,7 9,8 13,0 17,2 36,1 54,1

Entsprechende Tabellen bietet die Schrift für die Einkommensteuer- belastung Unverheirateter, für die Belastung des Einkommens aus Kapital- vermögen und aus gemischten Quellen in verschiedener Zusammensetzung der einzelnen Einkommensarten u.a.m.; je nach dem Gewicht der Ein- kommensteuern von Staat und Gemeinde in den verschiedenen Steuer- systemen erfaßt dieser Steuerbelastungsvergleich zwischen 17 (Belgien, Frankreich) und 51 v. H. (Schweiz, Norwegen) der Gesamtsteuerlast (Deut- sches Reich 21 v. H.). So wenig daher ein exakter Vergleich der gesamten Steuerbelastung in den verschiedenen Ländern an Hand dieser Tabelle durchführbar ist, so zeigt das Material doch die allgemeinen Tendenzen der Progression, die, wie erwähnt, durch das Hinzutreten der Verkehrs- und Verbrauchssteuern lediglich abgeschwächt oder sogar teilweise, wie das Bei- spiel Großbritanniens zeigt, in ihr Gegenteil verkehrt wird. Die reine ein- kommensteuerliche Progression für die mittleren Einkommen (1600 bis 8000 RM.) ist danach am kräftigsten ausgebildet in Dänemark, der Schweiz und Belgien, die Berücksichtigung des Familienstandes in Frankreich und dem Deutschen Reich, für die höheren Einkommen auch in Großbritannien; die Belastung des Kapitaleinkommens ist in allen Einkommensgruppen weitaus am höchsten im Deutschen Reich, wo beispielsweise bei gemischten Einkommen aus unselbständiger Arbeit und aus Aktien durchschnittlich um ein Drittel höhere Steuerlasten entstehen als in den zum Vergleich herangezogenen Ländern. Die Besteuerung der Aktiengesellschaften und Aktionäre wird in einem Schlußkapitel der Unter- suchung weiterhin als besonders gut vergleichbares Anschauungsmaterial zur Darstellung gebracht; auch hier werden die deutschen Steuersätze zum mindesten in den unteren und mittleren Ertragsklassen von keinem anderen Lande erreicht. Eine Aktiengesellschaft mit 6 und 10 v. H. Reingewinn, der vollständig als Dividende ausgeschüttet wird, hat beispielsweise in den ver- schiedenen Ländern folgende Steuerlast an Einkommen-, Grundvermögens- steuern usw. in v. H. ihres Einkommens zu tragen:

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Reingewinn 6 v. H. des Reingewinn 10 v. H. des Aktienkapitals Aktienkapitals

Grundbesitz in v. H. des Grundbesitz in v. H. des Aktienkapitals Aktienkapitals

20 v. H. 1 70V.H. 20v.H. I 70 v. H.

Deutsches Reich 51,5 61,5 41,8 47,8 Schweden 13,9 13,9 16,9 16,9 Norwegen 40,2 45,0 35,8 38,7 Danemark 5,6 10,1 8,5 11,1 Finnland 25,0 25,0 23,3 23,3 Niederlande 19,4 17,6 14,9 13,9 Schweiz 23,6 24,0 26,7 27,0 Frankreich 47,9 49,0 46,5 47,2 Belgien 25,2 32,6 24,1 28,5 Großbritannien 5,3 8,6 3,2 5,2

Schon dieser kurze Bericht über die Anlage und den Hauptinhalt dieses neuen Steuerbelastungsvergleichs läßt erkennen, wie umfangreich und wert- voll das Material ist, das hier der vergleichenden Finanzwissenschaft und Finanzpolitik, in erster Linie naturgemäß der des schwedischen Finanz- ministers Wigfors, zur Verfügung gestellt wird. Die starke ziffernmäßige Hervorhebung, die die Verbrauchssteuern in ihrer Bedeutung für die ge- samte Steuerlast und für den Steuerdruck insbesondere der unteren Ein- kommensschichten erfahren, und der wiederholte Hinweis auf die verhältnis- mäßig hohe Belastung dieser Schichten im Vergleich zu ihrem Einkommen läßt die Grundrichtung erkennen, die die vorliegende Untersuchung und die auf ihr aufbauende Steuerpolitik verfolgt; die Tatsache, daß in dem (hypo- thetisch hier, angenommenen) Fall voller Überwälzung der Verbrauchs- steuern eine weitgehende Milderung oder sogar, wie das englische Beispiel zeigt, eine teilweise Umkehrung der Steuerprogression eintreten kann, ist jedoch keine neue Erkenntnis, und ihre steuerpolitische Auswertung wird auch in Schweden nicht über die psychologischen Imponderabilien hinweg- sehen können, die den Zensiten die „Steuerbelastung" erst als „Steuer- druck" empfinden lassen. In sachlicher Beziehung wird man die ausgezeich- nete hier geleistete Arbeit Lindahls und seiner Mitarbeiter in höchstem Grade anerkennen müssen, zumal sie in vielfacher Beziehung Neuland er- schlossen und dem internationalen Steuerbelastungsvergleich auch metho- disch neue Wege gewiesen hat. Die Umrechnung der Steuerbelastung auf ein auf produktionsstatistischem Wege berechnetes „Sozialprodukt", die Verwendung von verbrauchsstatistischem Material für die Zurechnung der Verbrauchssteuern innerhalb der einzelnen Einkommensgruppen und der vorsichtige Ansatz des viele Steuergruppen und Typen von Besteuerungs- fällen berücksichtigenden internationalen Steuerbelastungsvergleichs stellen eine Bereicherung der finanzwissenschaftlichen Methodik dar, die zusammen mit dem hervorragenden Material, auf dem die Untersuchung aufgebaut ist, die vergleichende Finanzstatistik einen großen Schritt weiterzubringen ver- mag. Darüber hinaus wird sich auch die praktische Finanzpolitik anderer Länder der Ergebnisse dieser von der schwedischen Finanzverwaltung ange- regten Untersuchung mit Nutzen bedienen können.

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