· Eine Mauer ötTentlichen Zill- Verkehrstläche ist nur zulässig, wenn sie mit mind. 0.75 m...
1
· Eine Mauer ötTentlichen Zill- Verkehrstläche ist nur zulässig, wenn sie mit mind. 0.75 m Abstand zur Grundstücksgrenze erstellt und an der Außenseite eine geschnittene standortheimische