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Einführung des Lehrplans 21 in den Schulen Ostermundigen Sehr geehrte Eltern Ab dem 1. August 2018 gilt für alle Schü- lerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 7. Klasse der neue Lehrplan 21. Ein Jahr später gilt er auch für das 8. Schuljahr und ab August 2020 für das 9. Schuljahr. Der neue Lehrplan verändert die Schule nicht grundsätzlich. Inhalte und Fächer bleiben im Wesentlichen gleich. Neu ist der Lehrplan darauf ausgerichtet, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur Wis- sen erwerben sondern dieses auch an- wenden können (Kompetenzorientie- rung). Medien und Informatik, Mathema- tik und Deutsch erhalten mehr Lektio- nen als bisher. Diese Mehrlektionen wirken sich auf den Stundenplan aus. Die 1./2. Klas- sen werden in Zukunft an zwei bis drei Nachmittagen Unterricht haben, die 3.-6. Klassen an drei Nachmitta- gen. In den 1./2. Klassen findet in der ersten Lektion nach wie vor höch- stens Wahlfachunterricht statt. Die Stundenpläne werden wie gewohnt am 1. Juni abgegeben bzw. veröffent- licht.

Einführung des Lehrplans 21 in den Schulen Ostermundigen · Einführung des Lehrplans 21 in den Schulen Ostermundigen Sehr geehrte Eltern Ab dem 1. August 2018 gilt für alle Schü-lerinnen

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Einführung des Lehrplans 21 in den Schulen Ostermundigen Sehr geehrte Eltern Ab dem 1. August 2018 gilt für alle Schü-lerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur 7. Klasse der neue Lehrplan 21. Ein Jahr später gilt er auch für das 8. Schuljahr und ab August 2020 für das 9. Schuljahr. Der neue Lehrplan verändert die Schule nicht grundsätzlich. Inhalte und Fächer bleiben im Wesentlichen gleich. Neu ist der Lehrplan darauf ausgerichtet, dass Schülerinnen und Schüler nicht nur Wis-sen erwerben sondern dieses auch an-wenden können (Kompetenzorientie-rung). Medien und Informatik, Mathema-

tik und Deutsch erhalten mehr Lektio-nen als bisher. Diese Mehrlektionen wirken sich auf den Stundenplan aus. Die 1./2. Klas-sen werden in Zukunft an zwei bis drei Nachmittagen Unterricht haben, die 3.-6. Klassen an drei Nachmitta-gen. In den 1./2. Klassen findet in der ersten Lektion nach wie vor höch-stens Wahlfachunterricht statt. Die Stundenpläne werden wie gewohnt am 1. Juni abgegeben bzw. veröffent-licht.

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Die Lektionentafel

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Hausaufgaben Die Inkraftsetzung des Lehrplanes 21 im Sommer 2018 hat Auswirkungen auf die Hausaufgaben. Nachfolgend möchten wir unsere grundlegenden Neuerungen aufzeigen: Primarstufe (Zyklus 1 und 2) Die Schülerinnen und Schüler verbrin-gen mit der Inkraftsetzung des Lehrpla-nes 21 zukünftig deutlich mehr Zeit in der Schule: 1. Klasse: + 3 Lektionen 2. Klasse: + 2 Lektionen 3. Klasse: + 1 Lektionen 4. Klasse: + 1 Lektionen 5. Klasse: + 3 Lektionen 6. Klasse: + 3 Lektionen Das selbständige Lernen und die zuneh-mende Verantwortung für den eigenen Lernprozess werden primär im Unter-richt gefördert. Hierzu gehören ebenso das Üben und Vertiefen von Unterricht-sinhalten sowie die Vorbereitung auf Beurteilungsanlässe. Ihre Kinder werden ihre Arbeit in der Schule erledigen, ganz nach dem Grundsatz: Das Lernen findet im Unter-richt statt und soll nicht in Form von Hausaufgaben nach Hause delegiert werden. Die Schule Ostermundigen verzichtet daher auf der Primarstufe auf die Haus-aufgaben. Damit sollen nicht nur die Kinder, son-dern insbesondere auch die Familien

entlastet werden. Nach der (verlänger-ten) Unterrichtszeit soll genügend Zeit bleiben zur Erholung, für Bewegung, Spiel, Freizeit- und Vereinsaktivitäten. Weiterhin ist es den Kindern selbstver-ständlich erlaubt, zu Hause selbständig oder mit Begleitpersonen schulische Themen zu repetieren oder Lerninhalte zu vertiefen. Dies wird aber durch die Lehrpersonen weder vorausgesetzt noch kontrolliert oder beurteilt. Nach wie vor werden die Kinder admini-strative Aufträge erhalten, wie bei-spielsweise das Elternkontaktheft be-wirtschaften oder Material für den Un-terricht bereitstellen. Ebenfalls sind Aufträge möglich, die explizit nicht in der Schule erledigt werden können (z. B. Recherchieren, Interview mit einem El-ternteil oder Erhebung von Daten etc.). Sekundarstufe 1 (Zyklus 3) Auch auf der Sekundarstufe 1 wird der obligatorische Unterricht ausgebaut und die Lektionenzahl erhöht. Zusätzlich werden zeitweise Hausaufgaben erteilt. Diese sollen insbesondere das länger-fristige und selbstverantwortliche Ar-beiten unterstützen und auf das selb-ständige Arbeiten in der Berufsschule oder Mittelschule vorbereiten. Die maximale Hausaufgabenzeit ist auf 90 Minuten pro Woche festgelegt. Um diese Zeit nicht zu überschreiten, wird zu jedem Hausaufgabenauftrag durch die Lehrpersonen ein Zeitbudget festge-legt und den Lernenden kommuniziert.

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Beurteilung Beobachtungen und Einschätzungen von Kompetenzentwicklung und Verhal-ten der Schülerinnen und Schüler gehö-ren zum Kerngeschäft von Lehrperso-nen. Die Beurteilung orientiert sich da-bei an fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Die Beurteilung ist auf die verschiedenen Facetten von Kompe-tenzen, d.h. Wissen, Können, Wollen und Anwenden, ausgerichtet. Ein besonders starker Akzent wird auf die förderorien-tierte Beurteilung gelegt, die den Lern-prozess begleitet und unterstützt sowie den individuellen Lernvoraussetzungen und Lernwegen Rechnung trägt. Sie hilft

Lernenden, Vertrauen in ihr Können, in ihre eigene Leistungs- und Entwick-lungsfähigkeit zu gewinnen. Sie befähigt die Schülerinnen und Schüler, sich in zunehmendem Mass selbst einzuschät-zen und Mitverantwortung für das ei-gene Lernen zu übernehmen. Auch mit dem Lehrplan 21 ist die Arbeit an Zielen, die die Lehrperson auf Grundlage der Kompetenzstufen im Lehrplan 21 für den Unterricht setzt, der wichtigste Massstab für die Beurteilung. Viele Lehrmittel beinhalten fachspezifische Grundlagen für die Beurteilung.

Das Standortgespräch umfasst folgende Inhalte: Einen Rückblick über die wesentlichen Veränderun-

gen seit dem letzten Standortgespräch. Beobachtungen zum Entwicklungsstand. Informationen über den Lernprozess und die Leistun-

gen in den fachlichen Kompetenzen. Beobachtungen zu den überfachlichen Kompetenzen. Grundlage des Gesprächs bilden die Beobachtungen derLehrpersonen, die schulischen Arbeiten, die Selbstbeur-teilungen der Schülerin oder des Schülers sowie die Be-obachtungen der Eltern. Die Durchführung des Standortgesprächs und allfälligeAbsprachen werden schriftlich festgehalten.

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Die Beurteilungsform nach Schuljahren

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Die kompetenzorientierte Beurteilung In erster Linie dient die Beurteilung der Förderung und soll von Ihrem Kind als Unterstützung des eigenen Lernens er-lebt werden.

Beim Beobachten und Beurteilen orien-tieren sich die Lehrpersonen an den Kompetenzen des Lehrplans 21.

Die Schülerinnen- und Schülerbeurteilung ist … … förderorientiert Beurteilungen und Rückmeldungen för-dern das Lernen und die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und zeigen auf, wie die nächsten Lernschritte anzu-gehen sind. … passend zum Unterricht Grundlage jeder Beurteilung sind die Lernsituationen im Unterricht. … transparent Beurteilungen informieren die Eltern, nachvollziehbar und differenziert über die Lernfortschritte und die Entwicklung ihrer Tochter oder ihres Sohnes.

… umfassend In die Beurteilung werden sowohl fach-liche als auch überfachliche Kompeten-zen miteinbezogen. Fachliche Kompetenzen werden in den verschiedenen Fächern (Deutsch, Ma-thematik, Musik, usw.) erworben. Über-fachliche Kompetenzen spielen über die Fächer hinweg eine wichtige Rolle, wie z. B. Selbständigkeit oder Teamfähig-keit. Im Unterricht werden die fachli-chen und überfachlichen Kompetenzen miteinander verknüpft.

Verschiedene Funktionen der Schülerinnen- und Schülerbeurteilung Beurteilung und Begleitung des Lern-prozesses Die wichtigste Aufgabe im Unterricht be-steht darin, den Lernprozess Ihres Kin-des erfolgreich zu unterstützen. Dazu werden die Schülerinnen und Schüler von ihren Lehrpersonen regelmässig und nach ausgewählten Kriterien beobachtet. Die Ergebnisse dieser Be-obachtungen dienen den Lehrpersonen dazu, ihren Unterricht entsprechend zu gestalten und bei Standortgesprächen konkrete Anregungen und Auskünfte zu

geben. Beurteilung des Lernstandes Nach grösseren Unterrichtsabschnitten beurteilen die Lehrpersonen anhand von Produkten, Lernkontrollen und dem Lernprozess, wie gut die Schülerinnen und Schüler die Lernziele des Unter-richts erreicht haben. Lernziele und Kriterien werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn der Lernsequenz bekanntgegeben.

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Die Selbstbeurteilung Mit den Selbstbeurteilungen während des Schuljahres schätzen die Schülerin-nen und Schüler ihre fachlichen und überfachlichen Kompetenzen ein. Sie denken dabei über ihr Lernen nach und übernehmen dadurch Verantwortung für ihren Lernprozess. Die Selbstbeur-teilung findet im Rahmen von Lernsitua-tionen in jedem Fach statt. Das Standortgespräch Es ist ein zentrales Element für die Ver-trauensbildung und die Zusammenar-beit zwischen Schule und Elternhaus und findet einmal jährlich statt. Das Standortgespräch fördert den persönli-chen Kontakt zwischen den Eltern und den Lehrkräften und ermöglicht einen Vergleich zwischen der Selbstbeurtei-lung der Schülerinnen und Schüler, der Fremdbeurteilung durch die Lehrkräfte sowie der Einschätzung aus Sicht der Eltern. Das Standortgespräch anerkennt gute Leistungen und positives Verhalten wertschätzend. Es ist aber auch mög-lich, Problemsituationen direkt anzu-sprechen und gemeinsame Absprachen zu treffen. Die Schule bietet bei beson-deren Ereignissen oder auf Wunsch der Eltern zusätzliche Gespräche an. Protokoll für das Standortgespräch Die besprochenen Themen werden durch ein Kreuz markiert und allenfalls

mit einem Stichwort ergänzt. Gemein-same Absprachen mit den Eltern kön-nen in wenigen Stichwörtern kurz fest-gehalten werden. Falls kein Bedarf für gemeinsame Absprachen besteht, wird das Feld leer gelassen. Das Formular ist Teil der Dokumentenmappe. Portfolio personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen Personale Kompetenzen und Schlüssel-kompetenzen gehören zu den überfach-lichen Kompetenzen. Deren Einschät-zungen werden am Ende des 7., 8. und 9. Schuljahr auf einem separaten Formu-lar ausgewiesen. Sowohl die Lehrperso-nen als auch die Schülerinnen und Schüler nehmen eine Einschätzung vor. Der Beurteilungsbericht Der Beurteilungsbericht gibt den Schü-lerinnen und Schülern eine schriftliche Rückmeldung über ihren Leistungs-stand in den verschiedenen Fächern. Schülerinnen und Schüler erhalten ei-nen Beurteilungsbericht: Primarstufe: – Ende 2., 4., 5. und 6. Schuljahr Sekundarstufe I: – Ende 7., 8., und 9. Schuljahr Diese basieren auf einem professionel-len Ermessensentscheid der Lehrper-sonen und nicht auf Berechnungen von Durchschnitten.

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Die Schullaufbahnentscheide Ein Schullaufbahnentscheid erfolgt auf-grund einer Gesamtbeurteilung. Im Zen-trum steht die Frage, in welcher Klasse, welchem Schultyp oder Niveau die Schülerin, der Schüler am besten geför-dert werden kann. Schullaufbahnentscheide betreffen ins-besondere: – den Übertritt ins nächste Schuljahr; – das Überspringen oder Wiederholen

eines Schuljahres; – die Zuweisung zu einer besonderen

Klasse oder die Rückführung aus der besonderen Klasse in eine Regel-klasse;

– die Zuweisung, das Verbleiben oder den Wechsel in einen anderen Schul-typ oder in ein anderes Niveaufach der Sekundarstufe I;

– die Aufnahme in den gymnasialen Un-terricht, die Handelsmittelschule, die Fachmittelschulen und in die Berufs-maturitätsschulen.

Individuelle Schullaufbahnentscheide Individuelle Schullaufbahnentscheide sind während der gesamten Volksschul-zeit und auch während des laufenden Schuljahres grundsätzlich jederzeit möglich. Sie können für einzelne Schü-lerinnen und Schüler individuell getrof-fen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres z.B. in eine besondere Klasse oder auf der Se-kundarstufe I in ein höheres oder tiefe-res Niveau wechseln. Schullaufbahnentscheide trifft die Schulleitung auf Antrag der Klassen-lehrkraft. Sie werden den Eltern im Rah-men des Beurteilungsberichts oder ei-nes individuellen Schullaufbahnent-scheids schriftlich mitgeteilt.

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Das Übertrittsverfahren von der Primarstufe in die Sekundarstufe I Primarstufe und Sekundarstufe I Primarstufe bezeichnet die Schuljahre 1 bis 6. Sekundarstufe I bezeichnet die Schul-jahre 7 bis 9 unabhängig vom einge-schlagenen Weg und vom besuchten Ni-veau oder Schultyp. Auf der Sekundar-stufe I besuchen die Schülerinnen und Schüler entweder das Realschul-, das Sekundarschul- oder das spezielle Se-kundarschulniveau (sofern die Ge-meinde ein solches führt). In der Sekun-darschule gelten höhere Anforderungen als in der Realschule. Der Übertritt in die Sekundarstufe I findet in der Regel nach dem 6. Schuljahr statt. Das Übertrittsverfahren Ziel des Übertrittsverfahrens ist es, Ihr Kind aufgrund seiner voraussichtlichen Entwicklung demjenigen Schultyp und denjenigen Niveaufächern zuzuweisen, in denen es am besten gefördert werden kann. Damit der Entwicklungsprozess Ihres Kindes während einer längeren Phase beobachtet und begleitet werden kann, zählt bereits das fünfte Schuljahr zur Beobachtungszeit. Die Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung ba-siert auf: – der Beurteilung der fachlichen Kom-

petenzen in den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik, wobei insbesondere der Beurteilungsbe-richt des 5. Schuljahres und der Über-trittsbericht massgebend sind;

– der Beurteilung der personalen Kom-petenzen in allen Fächern;

– den Beobachtungen der Eltern; – der Selbsteinschätzung der Schülerin

oder des Schülers.

Der Übertrittsbericht Die Klassenlehrperson verfasst unter Einbezug der übrigen an der Klasse un-terrichtenden Lehrkräften einen Über-trittsbericht. Der Bericht gibt Auskunft über die Leistung der Schülerinnen und Schüler in den Fächern Deutsch, Fran-zösisch und Mathematik sowie den per-sonalen Kompetenzen in allen Fächern im ersten Semester des 6. Schuljahres. Das Übertrittsprotokoll Das Übertrittsprotokoll setzt sich aus drei verschiedenen Stellungnahmen zu-sammen: – der Zuweisung aus Sicht der Lehrper-

sonen; – der Selbsteinschätzung der Schüle-

rin/ des Schülers; – der Zuweisung aus Sicht der Eltern. Das Übertrittprotokoll dient als Grund-lage für das Übertrittsgespräch. Das Übertrittsgespräch Bis Ende Januar des 6. Schuljahres er-halten die Eltern den Übertrittsbericht und das Übertrittsprotokoll zur Stel-lungnahme. Anschliessend werden die Eltern und die Schülerin oder der Schü-ler von der Klassenlehrperson zum Übertrittsgespräch eingeladen. Ziel des Übertrittgesprächs ist es, einen gemein-samen Zuweisungsantrag zu formulie-ren. Die Klassenlehrkraft ergänzt nach dem Gespräch das Übertrittsprotokoll mit dem entsprechenden Antrag an die Schulleitung. Kontrollprüfung Kommt kein gemeinsamer Zuweisungs-antrag zu Stande, können die Eltern ihr

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Kind via Übertrittsprotokoll zu einer kantonalen Kontrollprüfung anmelden. Die Schülerinnen und Schüler müssen die Prüfung in allen drei übertrittsrele-vanten Fächern Mathematik, Deutsch und Französisch absolvieren, auch wenn sich die Eltern und Lehrpersonen nur in einem Fach oder zwei Fächern nicht einig sind. Die Schulleitung der Pri-marstufe fällt den Übertrittsentscheid aufgrund der Resultate der Kontrollprü-fung. Für fremdsprachige, neu zugezo-gene Kinder oder solche, die aus ge-sundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten oder an einer Lernschwäche leiden, gelten be-sondere Regelungen. Die Prüfungsan-forderungen sowie weitere Informatio-nen über die Kontrollprüfung finden Lehrpersonen und Eltern auf der Inter-netseite der Erziehungsdirektion. (www.erz.be.ch) Der Übertrittsentscheid Den Übertrittsentscheid fällt die Schul-leitung auf Grund des Übertrittsproto-kolls. Wer in mindestens zwei der drei übertrittsrelevanten Fächern dem Se-kundarschul- beziehungsweise dem speziellen Sekundarschulniveau (falls die Gemeinde eine spezielle Se-kundarklasse führt) zugewiesen wird, gilt als Schülerin oder als Schüler des entsprechenden Schultyps. Im Kanton Bern ist der Übertritt in die Sekundarstufe I grundsätzlich einheit-lich geregelt. Für fremdsprachige, neu zugezogene Kinder oder solche, die aus gesundheitlichen Gründen längere Zeit nicht zur Schule gehen konnten, kann die Schulleitung von den Vorschriften der Beurteilung und des Übertrittsver-fahrens abweichen.

Promotionsbestimmungen auf der Se-kundarstufe I Eine Schülerin oder ein Schüler wird für das nächste Schuljahr promoviert, wenn sie oder er im Beurteilungsbericht höch-stens drei ungenügende Noten aufweist. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik darf höchstens eine un-genügende Note vorliegen. Werden diese Promotionsbestimmungen am Ende des Schuljahres nicht erfüllt, so erfolgt eine Rückstufung in den tieferen Schultyp oder eine Wiederholung des Schuljahres im selben Schultyp. Eine Schülerin oder ein Schüler wechselt in den nächsthöheren Schultyp, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie oder er den Anforderungen zu genügen vermag. Realschülerinnen und –schüler Schülerinnen und Schüler des Real-schultyps können das 7. Schuljahr im Sekundarschultyp wiederholen, wenn die begründete Annahme besteht, dass sie den erhöhten Anforderungen zu ge-nügen vermögen. Erreichen Realschülerinnen oder -schü-ler am Ende des Schuljahres in der Mehrheit der Fächer im Beurteilungsbe-richt keine genügende Note, so kann das Schuljahr wiederholt werden. Übertritt an weiterführende Schulen der Sekundarstufe II Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium oder eine andere weiterfüh-rende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahnentscheide Mitte des 8. resp. 9. Schuljahres. Die Eltern wer-den von der Schulleitung und den Lehr-personen zu gegebener Zeit detailliert über die Verfahren informiert.

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Die Noten haben folgende Bedeutung

1 Am Ende des 2. und 6. Schuljahres auf der Primarstufe und am Ende des 9. Schuljahres auf der Sekundarstufe I gilt der Grundanspruch.

Die Lehrpersonen der Schulen Oster-mundigen haben sich in den vergange-nen Jahren bereits mit dem Lehrplan 21 auseinandergesetzt und fachdidakti-sche Weiterbildungen besucht. Für uns

stellt die Einführung des Lehrplans in erster Linie ein Unterrichtsentwick-lungsprojekt dar, welches mit der Ein-führung im August 2018 noch nicht ab-geschlossen sein wird.

Bei Fragen stehen Ihnen die Schulleitungen gerne zur Verfügung. Schulleitungskonferenz Ostermundigen, April 2018