41
SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

SEPA – Single Euro Payment AreaHerausforderungen für VereineVeranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorfam 31. Januar 2013 in Burgdorf

Page 2: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 2

Agenda

1. Hintergrund der Umstellung

2. Die SEPA-Produkte

3. SEPA-Migration im Unternehmen vorbereiten

4. Unterstützung der Kunden

5. Weitere Entwicklungen?

Page 3: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

1. Hintergrund der Umstellung

Page 4: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 4

Der neue europäische Zahlungsverkehrsraum umfasst mit Deutschland 32 Teilnehmerstaaten

Teilnehmende Länder

Land

Belgien

Bulgarien

Dänemark

Deutschland

Estland

Finnland

Frankreich

Griechenland

Großbritannien

Irland

Island

Italien

Liechtenstein

Litauen

Luxemburg

Lettland

Land

Malta

Monaco

Niederlande

Norwegen

Österreich

Polen

Portugal

Rumänien

Schweiz

Schweden

Spanien

Slowenien

Slowakei

Tschechische Republik

Ungarn

Zypern

Page 5: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 5

Ziel der EU-Kommission

Die Schaffung eines „Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes“

Einheitlicher Rechtsrahmen Einheitliche Produkte / Zahlungsinstrumente „Einheitliche Preise“ / größere

Markttransparenz / leichterer Marktzugang

Page 6: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 6

Der einheitliche Rechtsrahmen

Zahlungsdienstegesetz- Informationspflichten für Zahlungsdienstnutzer- Dauer für die Abwicklung einer Zahlung- Haftungsregeln

Zahlungsdiensteaufsichtgesetz Zahlungsinstitute ohne Banklizenz

- Abwicklung von Zahlungsverkehr- Möglichkeit der kurzfristigen Kreditvergabe (bis 12

Monate) zum Zweck der Zahlungsabwicklung- Trennung von Kundengeldern und

Unternehmensvermögen EU-Verordnung 924/2009

- Pflicht zu IBAN/BIC- Erreichbarkeit der Banken

SEPA-Migrationsverordnung („Verordnung zur Festlegung der technischen Vorschriften für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009“ )

Page 7: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 7

SEPA-Migrationsverordnung (1)

Die nationalen Zahlverfahren in Euro sind grundsätzlich zum1. Februar 2014 zugunsten der SEPA-Zahlverfahren abzuschalten (Art. 6 Abs. 1 und 2).

Zahlungen über Großbetragzahlungssysteme sind grundsätzlich von der Verordnung ausgenommen (Art. 1).

Verpflichtende Erreichbarkeit von Zahlungsdienstleistern in der Eurozone für SEPA-Überweisungen ab Inkrafttreten der Verordnung (Nicht-Euroländer spätestens ab 31. Oktober 2016) (Art. 3)

Kunden und Zahlungsdienstleister haben bei belegloser Einreichung den ISO20022 XML-Standard ab 1. Februar 2014 zu nutzen (Art. 5)

Spätestens ab 1. Februar 2016 soll die IBAN für die Kunden die ausschließliche Kundenkennung im Zahlungsverkehr sein (Wegfall des BIC).

Kostenbasierte Rücklastschriftentgelte können unilateral, bilateral und multilateral vereinbart werden (Art. 8 Abs. 2 und 3).

Mandatskontinuitätsklausel zur Unterstützung der AGB-Änderung per 9. Juli 2012 (Art. 7).

Page 8: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 8

SEPA-Migrationsverordnung (2)

Zahlungsdienstleister sollen Zahlungspflichtigen Prüfungsleistungen hinsichtlich der Betragshöhe und Periodizität bei Lastschriften anbieten (Artikel 5 Absatz 3 (d)).

Betragsobergrenze von 50.000 Euro der EU-Preisverordnung zum Preisgleichstellungsgebot wird mit Inkrafttreten der Verordnung für alle Zahlungen in Euro mit Angabe von IBAN und ggf. BIC innerhalb des EWR aufgehoben (Art. 17).

Aufhebung von transaktionsbezogenen zahlungsbilanzstatistischen Meldungen zum 1. Februar 2016 für alle grenzüberschreitenden Zahlungen, also auch in Drittstaaten (Art. 17)

Page 9: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 9

Mögliche Ausnahmeregelungen durch nationale Gesetzgeber vom 1. Februar 2014 bis 1. Februar 2016 (Optionen nach Art. 16) Nationales Begleitgesetz vom 08.11.2012

Zahlungsdienstleister dürfen ausschließlich für Verbraucher kostenfreie Umstellungsleistungen für Kontonummer und Bankleitzahl anbieten Bundesregierung hat die Option umgesetzt.

Weiternutzung von Lastschriften, die mittels einer Zahlungskarte ausgelöst werden, d. h. Weiterbetrieb des ELV-Verfahren auf Basis DTAUS wird ermöglicht Bundesregierung hat die Option umgesetzt.

Möglichkeit der Konvertierung von ZV-Dateien in das SEPA-Datenformat Bundesregierung hat diese Option nicht genutzt.

Page 10: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

2. Die SEPA-Produkte

Page 11: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 11

Die SEPA-ProdukteSEPA-Überweisung

SEPA-Überweisung– IBAN+BIC– 4x35 Stellen Verwendungszweck– Keine Gebührenabzüge vom Überweisungsbetrag

Page 12: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 12

IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl

Auftragswährung immer EURO

Für inländische und grenzüberschreitende europäische ZahlungenEuropaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages

Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt

Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts

XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS

Die SEPA-ProdukteSEPA-Überweisungsmerkmale auf einen Blick

Page 13: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 13

Die SEPA-ProdukteSEPA Basis-Lastschrift

SEPA-Lastschrift (B2C)– Rechtsgrundlage ist das SEPA-Mandat– Ausschliesslich beleglos (auch nicht per

Datenträger)– Identifizierungsnummer des Zahlungsempfängers

(Gläubiger-ID)– Mandatsreferenz in der Datei– Fälligkeitstag für die Belastung– Differenzierte Vorlagefristen– Rückgabe innerhalb 8 Wochen ohne Begründung– Rückgabe innerhalb 13 Monaten, wenn kein Mandat

vorliegt

Page 14: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 14

Die SEPA-ProdukteSEPA-Firmenkundenlastschrift

SEPA-Firmenkundenlastschrift (B2B)– Optionales Verfahren, nicht jede Bank muss es

anbieten– Keine Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen– Bank des Zahlungspflichtigen muss das

Vorhandensein des Mandats prüfen

Page 15: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 15

Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation

Gäubiger-ID

– Informationen begleiten gesamte Zahlungsprozesskette– Eindeutige Bestimmbarkeit des SEPA-

Lastschriftmandats– Aufbau der GläubigerID

– Beantragung der Gläuber-ID ausschließlich elektronisch– www.glaeubiger-id.bundesbank.deBeispiel

Verein Tennisabteilung

Fußballabteilung

Gymnastikabteilung

SEPA-Lastschriftmandat 2

SEPA-Lastschriftmandat 1

SEPA-Lastschriftmandat 3

TEN

GYM

FUS

Page 16: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 20

Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation (Beantragung)

Page 17: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 21

Die SEPA-ProdukteGläubiger-Identifikation (Beantragung)

Page 18: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 22

Die SEPA-ProdukteSEPA-Mandat

SEPA-Mandat– Zwingend papierhaft mit der händigen Unterschrift– Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes

– Ermächtigung Zahlungen einzuziehen– Weisung an KI, SEPA-Lastschrift einzulösen

– Angaben des SEPA-Lastschriftmandats– Name, Adresse und Gläubiger-ID– Mandatsreferenz– Kennzeichnung, ob wiederkehrende oder einmalige

Zahlung– Mustermandatstexte unter– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?

page=core_sdd_mandate_translations– http://www.europeanpaymentscouncil.eu/content.cfm?

page=sepa_b2b_dd_mandate_translations

– Mandate im Internet, am Telefon oder mündlich– entsprechen nicht den Formerfordernissen– Mandat gilt als nicht erteilt => unautorisiert– 13 Monate Rückgabemöglichkeit

Page 19: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 23

Die SEPA-ProdukteSEPA-Mandatstexte für wiederkehrende und einmalige ( ) Lastschrift

Die Gestaltung des Mandats ist nicht festgelegt, sondern nur der Inhalt. Der rechtlich relevante Text des SEPA-Lastschriftmandats ist im folgenden Wortlaut anzugeben:

Ich ermächtige (Wir ermächtigen) den Sportverein Burgdorf, (einmalig eine Zahlung) Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von dem Sportverein Burgdorf auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften (Lastschrift) einzulösen.

Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zusätzlich müssen folgende Angaben auf dem Mandat enthalten sein:-Name, Adresse und Gläubiger-Identifikationsnummer.-Angabe, ob das Mandat für wiederkehrende Zahlungen oder eine einmalige Zahlung gegeben wird-Name, Adresse, Kontoverbindung und Unterschrift des Kontoinhabers-Die vom Zahlungsempfänger individuell vergebene Mandatsreferenz

weicht der Zahler vom Mitglied ab, ist folgender Zusatz erforderlich:

Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt für die Vereinbarung (oder des Vertrages/des Abonnements) mit [Vorname und Name]

Page 20: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 24

Die SEPA-ProdukteSEPA-Rahmenmandat (1)

Aufbau der Mandatsreferenz hat weitreichende organisatorischeund technische Auswirkungen für den Zahlungsempfänger und hängtzum Beispiel davon ab,- ob bestehende Kundenstammdaten genutzt werden sollen

(z.B. Kunden-, Mitglieds-, Vertrags-, Abo-, Versicherungsnummer)

- ob bei der Erweiterung einer Kundenbeziehung bzw. neuen Vertrags-abschlüssen neue SEPA-Lastschriftmandate erforderlich sind

- wie mit Mandatsänderungen und -widerrufen umgegangenwerden soll

Mit der Einführung der Mandatsverwaltung muss auch festgelegt werden, ob- ein SEPA-Lastschriftmandat pro Geschäftsbeziehung

(Rahmenmandat) oder- mehrere SEPA-Lastschriftmandate pro Geschäftsbeziehung

(Einzelmandate)vergeben werden sollen.

Bei der Entscheidung für eine Variante sind die jeweiligen Vor- und Nachteile zu bewerten.

Page 21: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 25

Die SEPA-ProdukteSEPA-Rahmenmandat (2)

Vorteile Nachteile

– Bei mehreren Verträgen wirddie Mandatsanzahl auf einRahmenmandat reduziert

– Der Zahlungspflichtige muss nur ein Mandat unterschreiben, dass auchbei Folgegeschäften genutzt werden kann

– Kunden- und Mitgliedsnummern können genutzt werden

– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung) werden ver-einfacht, da nur das Rahmenmandat betroffen ist

– Der Widerruf des Mandats betrifftalle Verträge/Grundgeschäftedes Kunden

– Auf eine zentrale Mandatsverwaltung und für deren Pflege muss durch alle betroffenen Abteilungen zugegriffen werden können

– Sofern mehr als eine Vertragsbeziehung besteht, ist die Nutzung einer Vertrags-nummer als Mandatsreferenz nicht sinnvoll

– Ein weiteres Mandat könnte erforderlich werden, falls der Zahlungspflichtige mehrere Kontoverbindungen nutzt

Page 22: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 26

Die SEPA-ProdukteSEPA-Einzelmandat

– Der Widerruf eines Mandats betrifftnur einen Vertrag

– Je Vertrag kann ein anderes Kontodes Zahlungspflichtigen genutzt werden

– Die Nutzung von Vertragsnummernals Mandatsreferenz ist möglich

– Der Zahlungspflichtige mussje Vertrag ein neues Mandat unterschreiben

– Mandatsänderungen (z.B. Änderungder Kontoverbindung), die sich auf alle bestehenden Mandate eines Kunden erstrecken, erfordern die Änderung aller Mandate in der zentralen bzw. dezentralen Mandatsverwaltung(en)

– Die Mandatsverwaltung wird komplexer

Vorteile Nachteile

Page 23: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 27

Die SEPA-ProdukteMandatsreferenz

Mandatsreferenz

– Mandatsreferenz wird vom Einreicher individuell für jedes SEPA-Mandat vergeben

– Sollte bei Ausfertigung des Mandats bekannt sein. Kann jedoch auch nachträglich (vor der ersten Ausnutzung) bekannt gegeben werden

– Länge maximal 35 Stellen

Page 24: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 28

Die SEPA-ProdukteFristen der SEPA-Lastschriften

Fristen in den SEPA-Lastschriftverfahren– Vorankündigung (Pre-Notification)

– Erforderlich vor dem ersten Lastschrifteinzug mittels SEPA-Lastschrift

– Spätestens 14 Tage vor dem Fälligkeitsdatum versenden– Andere Fristen können mit dem Zahlungspflichtigen

vereinbart werden.– Ist an den Zahlenden zu adressieren (kann unter

Umständen vom Vertragspartner abweichen => „Oma-Enkel“

– Vorlagefrist SEPA-Basis-Lastschrift– 7 Tage (D-5) für Erstlastschrift– 4 Tage (D-2) für Folgelastschrift

– Vorlagefrist für SEPA-Firmen-Lastschrift– 3 Tage (D-1)

– Maßgeblich sind die Geschäftstage des Empfängerinstituts– Vorlagefrist gilt beim Zahlungsdienstleister des

Zahlungspflichtigen

Page 25: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 29

Die SEPA-ProdukteFristen der SEPA-Lastschriften

Fälligkeitstag (D-Day)

Absendung der schriftlichen Ankündigung der Lastschriftausübung(Vorabinformation, Pre-Notification) durch den Kunden gegenüber dem Zahlungspflichtigen.14 Tage vor Fälligkeit (die Frist kann vertraglich zwischen der Kommune und dem Zahlungspflichtigen verringert werden, z.B. durch AGB)

Kalendertage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Einreichungsfrist der Datei mit Erstlastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf

Einreichungsfrist der Datei mit Folgelastschriften durch den Kunden bei der Stadtsparkasse Burgdorf

Bankarbeitstage 16 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

Page 26: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 30

Die SEPA-ProdukteMigration auf SEPA-Basis-Lastschrift

Mandatsmigration (1)

– Erster Einzug SEPA-Basis-Lastschrift aufgrund bestehender Mandate (Einzugsermächtigung, Kombimandat) ist eine Erst-Lastschrift (D-5)

– Deutsche Kreditwirtschaft unterstützt die Weiternutzung bestehender Einzugsermächtigungen durch AGB-Anpassungen

– Information des Zahlungspflichtigen über Ersteinzug, Gläubiger-ID und Mandatsreferenz

– muss schriftlich erfolgen (z.B. mit Rechnung, …)– kann auch über Mitteilung im VWZ der letzten

Einzugsermächtigungs-Lastschrift erfolgen

Page 27: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 31

Die SEPA-ProduktePre-Notifications-Beispieltexte

Kontoauszugstext für eine Pre-Notification pro Lastschrift:

„Den Mitgliedsbeitrag 2013 von 120,00 € ziehen wir mit der SEPA-Lastschrift zumMandat 4711 zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von IhremKonto IBAN DE67012345678925151270 bei der Stadtsparkasse BurgdorfNOLADE21BUF zum Fälligkeitstag 15.02.2013 ein. Wir bitten Sie für Kontodeckung zusorgen.“ (306 Zeichen)

Kontoauszugstext für eine Pre-Notification bei wiederkehrendenLastschriften:

„Den Monatsbeitrag von 15,00 € ziehen wir mit einer SEPA-Lastschrift zum Mandat 4712zu der Gläubiger-Identifikationsnummer DE78ZZZ00000123016 von Ihrem Konto IBANDE67012345678925151270 bei der Stadtsparkasse Burgdorf NOLADE21BUFjeweils am 1. Werktags eines Monats, beginnend mit dem 1.2.2013 ein.“ (291 Zeichen)

Page 28: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 32

Die SEPA-ProdukteMigration auf SEPA-Firmenlastschrift

Mandatsmigration (2)

– Sonderfall Abbuchungsauftrag

– Weiterführung als SEPA-Firmen-Lastschrift nicht möglich

• Darf von Verbrauchern nicht genutzt werden

– Vereinbarung einer SEPA-Firmen-Lastschrift

– Bestehende Abbuchungsaufträge mit Verbrauchern

• Vereinbarung einer SEPA-Basis-Lastschrift

Page 29: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 33Seite 33

Welche Mandatsdatenänderungen bewirken eine Anzeigepflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen mit der nächsten, auf die Änderung folgenden Lastschrift?

Mandatsreferenz GläubigerID (KreditorID) Name bzw. Rechtsform des Gläubigers

(Kreditors) z.B. Fusion, Umfirmierung

Adresse des Gläubigers IBAN des Zahlungspflichtigen (Debitor) BIC des Zahlungspflichtigen (Debitor)

Die SEPA-ProdukteAnzeigepflicht von Mandatsänderungen

Page 30: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

3. SEPA-Migration vorbereiten

Page 31: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 35Seite 35

Auswirkungen auf Kunden

Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC

Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC

Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC

Nutzung SEPA-Überweisung, IBAN und BIC

Privatkunden

Firmenkunden*ohne Lastschriften

Firmenkunden*mit Lastschriften

(Einzugsermächtig.)

Firmenkunden*mit Lastschriften

(Abbuchungsauftrag)

Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation

Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation

Umstellung Software(neues Datenformat)und Kommunikation

BeantragungGläubiger-ID,

Umstellung Mandate,neue LS-Vereinbarungmit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV

BeantragungGläubiger-ID,

Umstellung Mandate,neue LS-Vereinbarungmit Spk, Umstellungauf beleglosen ZV

Neue Mandatevon Bestandskunden

einholen

Page 32: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 36

Die Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren tangiert unterschiedlichste Aufgabenfelder

In Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld

Vereinsbuchhaltung / Vorstand

– Rechnungsstellung (IBAN/BIC-Angabe/Zahlungsbedingungen/ Formulare, Mandate oder Verträge)

– Buchhaltung (Kontoabstimmung/ Erfassung IBAN/BICs/Aktualisierung der Datenbanken)

– Nachforschungen (Anfragen von Mitgliedern)

Andere betroffene Abteilungen

– Vertrieb/Einkauf (Informationder Geschäftspartner/ggf. neue Verträge/Mandate/Formulare)

– Personalabteilung (Umstellung Gehaltskonten)

– Informationstechnologie

Page 33: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 37

Zur strukturierten Umsetzung der SEPA-Migrationsollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden

Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben

Wichtige Handlungsfelder:

Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellenOrganisation und Abläufe anpassenSoftware (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassenAlle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachtenZahlungen möglichst beleglos einreichenEigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren

Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stellt Ihnen Ihre Stadtsparkasse Burgdorf Konvertierungstools zur Verfügung!

Page 34: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 38

Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschriftsind weitere Handlungen erforderlich

Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmen-Lastschrift genutzt werden soll

Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen

SEPA-Inkassovereinbarung mit eigenem Kreditinstitut abschließen(wurden Ihnen mit der Einladung zugesandt)

Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen)

Aktuelle Informationen zum Thema SEPA-Lastschriften erhalten Siejederzeit online unter www.ssk-burgdorf.de/sepa!

Page 35: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

4. Unterstützung der Kunden

Page 36: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 40

Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (1)

…für Privatkunden IBAN auf der Sparkassen-Card IBAN im Kontoauszug IBAN im Online-Banking

…für Firmenkunden Allgemeine Beratung zu SEPA Beratung zur Mandatsgestaltung Unterstützung bei der Konvertierung von

Datenbeständen Angebot von Software (SFirm, StarMoney,

SPG-Verein, S-Verein)

Page 37: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 41

Unterstützung der Kunden durch die Stadtsparkasse Burgdorf (2)

SEPA-Account-Converter Umrechnung von Bankverbindungen deutscher KI

auf IBAN und BIC https://www.ssk-burgdorf.de/firmenkunden/konten_karten/sepa

SEPA-File-Konverter Konvertierung von DTAUS- bzw. DTAZV-Dateien in

SEPA-Überweisungsdateien Konvertierung von DTAUS-Lastschriftdateien in SEPA-

Lastschriftdateien http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-file-

converter.html

SEPA-XML-Checker Überprüfung von SEPA XML-Dateien auf Fehler http://www.sfirm.de/kunden/weitere-produkte/sepa-xml-

checker.html

Page 38: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

5. Weitere Entwicklungen

Page 39: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 43Seite 43

Weitere Entwicklungen

Einführung der CORE1-LastschriftErweiterung der Zeichen im Verwendungszweck von 140 (4 x 35) auf ??? (elektronische Rechnung)

Einführung eines e-Mandats

Verwendung von Umlauten in SEPA-Verwendungszwecken

Page 40: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 44

Ihre weiteren Fragen zu SEPA beantworten wir gern – Ihre Ansprechpartner bei der Stadtsparkasse Burgdorf

Ihre Kundenbetreuer in der Stadtsparkasse Burgdorf

Telefon 05136 / 803 0 (oder Durchwahl)e-Mail [email protected]

Page 41: SEPA – Single Euro Payment Area Herausforderungen für Vereine Veranstaltung der Stadtsparkasse Burgdorf am 31. Januar 2013 in Burgdorf

Stadtsparkasse BurgdorfSeite 45

Wichtige Hinweise

Diese Präsentation ist erstellt worden von der NORDDEUTSCHEN LANDESBANK GIROZENTRALE („NORD/LB“) und richtet sich ausschließlich an Empfänger innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Diese Präsentation dient allein Informationszwecken und stellt insbesondere kein Angebot und keine Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebotes zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung irgendeines Anlagetitels oder einer Finanzdienstleistung dar.

Ebenso wenig handelt es sich bei dieser Präsentation im Ganzen oder in Teilen um einen Verkaufsprospekt oder einen sonstigen anderen Börsenprospekt. Insofern stellen die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen lediglich eine Übersicht dar und dienen nicht als Grundlage einer möglichen Kauf- oder Verkaufsentscheidung eines Investors. Vielmehr wird dringend empfohlen, dass jeder Investor vor seiner Kaufentscheidung die vollständigen Verkaufs- bzw. Börsenprospekte liest.

Die in dieser Präsentation enthaltenen Informationen ersetzen alle vorherigen Versionen einer solchen Präsentation und beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt der Erstellung dieser Unterlagen. Zukünftige Versionen dieser Präsentation ersetzen die vorliegende Fassung. Eine Verpflichtung der NORD/LB, die Informationen in dieser Präsentation zu aktualisieren oder in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, besteht nicht. Eine Garantie für die Aktualität und fortgeltende Richtigkeit kann daher nicht gegeben werden.

Alle hierin enthaltenen tatsächlichen Angaben, Informationen und getroffenen Aussagen basieren auf Quellen, die von uns für zuverlässig erachtet wurden. Die aufgrund dieser Quellen in der vorstehenden Studie geäußerten Meinungen und Prognosen stellen unverbindliche Werturteile unseres Hauses dar, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Gewähr übernommen werden kann. Zudem enthält diese Präsentation im Zusammenhang mit der NORD/LB diverse zukunftsgerichtete Aussagen und Informationen, die auf den Überzeugungen der NORD/LB-Geschäftsleitung sowie auf Annahmen und Informationen basieren, die dem NORD/LB-Management derzeit zur Verfügung stehen. Ausgehend von den bekannten und unbekannten Risiken, die dem Geschäft der NORD/LB anhaften sowie Unsicherheiten und anderen Faktoren, können die zukünftigen Resultate, Wertentwicklungen und Ergebnisse abweichen, die aus solchen zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen hergeleitet wurden. Daher soll in solche zukunfts- oder vergangenheitsgerichteten Aussagen kein uneingeschränktes Vertrauen gesetzt werden.

Die Weitergabe dieser Präsentation an Dritte sowie die Erstellung von Kopien, ein Nachdruck oder sonstige Reproduktion des Inhalts oder von Teilen dieser Präsentation ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der NORD/LB zulässig.

Die Verteilung oder Weitergabe dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen kann in manchen Rechtsordnungen unzulässig sein oder bestimmten Restriktionen unterliegen. Soweit Personen in diesen Rechtsordnungen in den Besitz dieser Präsentation gelangen oder Kenntnis von deren Inhalten erlangen, sind diese selbst zur Einhaltung solcher Restriktionen verpflichtet.

Eine Annahme und Verwendung dieser Präsentation und der hierin enthaltenen Informationen ist nur bei Akzeptanz der vorstehenden Bedingungen zulässig.