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"VTHBCF+BOVBS *OUFSOBUJPOBMFS,MJNBų TDIVU[-JNBT3VGOBDI x"DUJPOj Der Ruf der UN-Klimakonferenz (COP20) nach mehr »Action« beim Klimaschutz fiel sehr verhalten aus. Es hat nur sehr wenige Fortschritte auf der Weltklimakon- ferenz gegeben, die in den ersten beiden Dezemberwochen in Lima, Peru, stattge- funden hat. 4FJUF ,MJNBTDIVU[ "LUJPOTQSPHSBNN,MJNBų TDIVU[VOE/"1& Am 3. Dezember 2014 verabschiedete das Bundeskabinett ein energie- und klimapolitisches Paket. 4FJUF /FU[BVTCBV 4USPNOFU[BVTCBVo XJFHFIUFTXFJUFSŭ Die Unternehmen in Deutschland brau- chen eine sichere, kosteneffiziente Stromversorgung. Ohne Netzausbau wird die Energiewende nicht gelingen. 4FJUF &66NXFMUHFTFU[HFCVOH 3FWJTJPOEFS'')VOE 7PHFMTDIVU[SJDIUMJOJF EU-Kommissionspräsident Juncker hat den EU-Umweltkommissar gebeten zu prüfen, ob die Richtlinien zusammenge- führt werden können. 4FJUF $PSQPSBUF4PDJBM3FTQPOTJCMJUZ &63JDIUMJOJFWFSBCTDIJFEFU Mit der neuen EU-Richtlinie soll die Unternehmenstransparenz in Sozial- und Umweltbelangen erhöht werden. 4FJUF 8FJUFSF5IFNFO #%*,PO[FQUGàSFJONレHMJDIFT8FSUTUPGGHFTFU[ 4FJUF #%*,PO[FQUGàSFJONレHMJDIFT8FSUTUPGGHFTFU[ 4FJUF (FCハVEFFOFSHJFFGGJ[JFO[ 4FJUF (FCハVEFFOFSHJFFGGJ[JFO[ 4FJUF "VTUBVTDIWPO4JDIFSIFJUTEBUFOCMハUUFSO 4FJUF "VTUBVTDIWPO4JDIFSIFJUTEBUFOCMハUUFSO 4FJUF &6&NNJTTJPOTIBOEFM 4FJUF &6&NNJTTJPOTIBOEFM 4FJUF

Energie - Klima - Umwelt - Ausgabe Januar 2015 · Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 02 Weltklimakonferenz COP20 in Lima vom 1. bis 12.(14.) Dezember 2014 Internationaler

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Ausgabe Januar 2015

Internationaler Klima­schutz: Limas Ruf nach»Action«

Der Ruf der UN-Klimakonferenz (COP20)nach mehr »Action« beim Klimaschutzfiel sehr verhalten aus. Es hat nur sehrwenige Fortschritte auf der Weltklimakon-ferenz gegeben, die in den ersten beidenDezemberwochen in Lima, Peru, stattge-funden hat.

>> Seite 2

Klimaschutz

Aktionsprogramm Klima­schutz 2020 und NAPE

Am 3. Dezember 2014 verabschiedetedas Bundeskabinett ein energie- undklimapolitisches Paket.

>> Seite 4

Netzausbau

Stromnetzausbau –wie geht es weiter? 

Die Unternehmen in Deutschland brau-chen eine sichere, kosteneffizienteStromversorgung. Ohne Netzausbau wirddie Energiewende nicht gelingen.

>> Seite 7

EU-Umweltgesetzgebung

Revision der FFH- undVogelschutzrichtlinie

EU-Kommissionspräsident Juncker hatden EU-Umweltkommissar gebeten zuprüfen, ob die Richtlinien zusammenge-führt werden können.

>> Seite 8

Corporate Social Responsiblity

EU-Richtlinie verabschiedet

Mit der neuen EU-Richtlinie soll die Unternehmenstransparenz in Sozial- undUmweltbelangen erhöht werden.

>> Seite 9

Weitere Themen

BDI-Konzept für ein mögliches Wertstoffgesetz>> Seite 3BDI-Konzept für ein mögliches Wertstoffgesetz>> Seite 3

Gebäudeenergieeffizienz>> Seite 4Gebäudeenergieeffizienz>> Seite 4

Austausch von Sicherheitsdatenblättern>> Seite 5Austausch von Sicherheitsdatenblättern>> Seite 5

EU-Emmissionshandel>> Seite 8EU-Emmissionshandel>> Seite 8

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 02

Weltklimakonferenz COP20 in Lima vom 1. bis 12.(14.) Dezember 2014

Internationaler Klimaschutz: Limas Ruf nach »Action«Weltklimakonferenz COP20 in Lima vom 1. bis 12.(14.) Dezember 2014

Internationaler Klimaschutz: Limas Ruf nach »Action«

Der Ruf der UN-Klimakonferenz (COP20) nach mehr »Action«beim Klimaschutz fiel sehr verhalten aus. Es hat nur sehr we-nige Fortschritte auf der Weltklimakonferenz gegeben, die inden ersten beiden Dezemberwochen in Lima, Peru, stattgefun-den hat.

Das Abschlussdokument der COP20 trägt den Titel »Lima Callfor Climate Action«. Die Verhandlungen gestalteten sichäußerst schwierig. Daran hatte einigen Anteil, dass China seinenoch im November gemeinsam mit den USA bekannt gegebe-nen Zusagen wieder deutlich aufweichte. Der Ruf nach»Action« konnte daher auch nur extrem zurückhaltend formu-liert werden. Zwar enthält er im Anhang auch einige Elementefür den Entwurf eines Verhandlungstextes für das in Paris 2015angestrebte Abkommen, diese beinhalten jedoch noch so vielezum Teil diametral verschiedene Optionen, dass noch extremviel Arbeit und »guter Wille« erforderlich sein werden, um dar-aus ein Paris-Abkommen zu entwickeln.

Eigentlich soll bis spätestens Mai dieses Jahres ein Vorschlagfür einen Verhandlungstext für ein umfassendes rechtlich ver-bindliches Klimaschutzabkommen vorliegen, das 2020 in Krafttreten soll. Alle Staaten werden im Aufruf von Lima allerdingslediglich »noch einmal eingeladen«, ihre Klimaschutzzusagen,deren Summe dann die Basis für das Paris-Abkommen seinsoll, bis zum Ende des ersten Quartals 2015 abzugeben, »fallses ihnen möglich ist«. Zudem ist nur sehr vage ausgeführt, wiegenau diese verschiedenen Zusagen strukturiert sein sollen. Esist also nach wie vor völlig unklar, welche Zusagen wir wannsehen werden.

Und es geht natürlich auch immer noch um Geld – um vielGeld. Seit 2010 steht die Zusage der Industrieländer im Raum,ab 2020 jedes Jahr 100 Milliarden US$ bereitzustellen, mitdenen in Entwicklungsländern die Minderung von Treibhausga-sen und die Anpassung an den Klimawandel unterstützt wer-den. Der Löwenanteil des Geldes soll im sogenannten Grünen

Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gesammelt werden undnicht nur aus öffentlichen Quellen kommen, sondern auch vomPrivatsektor. In Lima konnten schon einmal rund 10 MilliardenUS$ für den GCF verbucht werden. So soll die zugesagte Kli-mafinanzierung vorankommen. Wer überhaupt Gelder beantra-gen kann und wie die Auszahlung der Gelder erfolgen soll,konnte allerdings auch in Lima noch nicht geklärt werden.

Das Verhältnis zwischen Industrie- und Entwicklungsländernlässt sich vereinfacht nach wie vor so beschreiben: Letzteremachen erst beim Klimaschutz mit, wenn aus deren Sicht aus-reichende Finanzierung durch die Industrieländer bereitgestelltist. Diese hingegen argumentieren, dass sie – wenn über-haupt – Geld nur bereitstellen, wenn nachgewiesen wird, dassdamit auch wirklich Klimaschutz finanziert wird. Darüber kannauch die Erstkapitalisierung des GCF nicht hinwegtäuschen,auch wenn diese natürlich als kleiner Erfolg zu verbuchen ist.

Die »Spielregeln« im Bereich »climate finance« werden also aufabsehbare Zeit noch Gegenstand hitziger Debatten sein. DerBDI wird versuchen, Wege aufzuzeigen, wie der GCF auch fürUnternehmen interessant werden kann. So haben wir in Limaeng und erfolgreich mit dem peruanischen Industrieverband SNIund der International Emissions Trading Association (IETA) zu-sammengearbeitet. In einer sehr gut besuchten Abendveran-staltung mit internationalen Teilnehmern aus Politik und Privat-wirtschaft konnte das Verständnis der Möglichkeiten und Chan-cen im Bereich Klimafinanzierung vertieft werden.

Die Frage, wie sich Firmen oder Verbände konkret in denFonds einbringen können oder welche Projekte gefördert wer-den sollen, kann aber derzeit noch nicht beantwortet werden.Der BDI wird deshalb den in Lima begonnenen Dialog mit demGCF-Sekretariat intensivieren. Auch in der übrigen äußerst fa-cettenreichen klimapolitischen Arena, sowohl auf UN-Ebene alsauch im Rahmen der deutschen G7 Präsidentschaft, werden wir2015 weiter aktiv die Interessen der deutschen Industrie in Ber-lin, Brüssel und Paris vertreten.

Ansprechpartner:Dr. Joachim [email protected]

Anne [email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 03

BDI verabschiedet Industriekonzept für ein mögliches WertstoffgesetzBDI verabschiedet Industriekonzept für ein mögliches Wertstoffgesetz

Der BDI Arbeitskreis Wertstoffgesetz hat am 14. Januar 2015ein Konzeptpapier beschlossen, das die Vorstellungen der In-dustrie zur Ausgestaltung eines möglichen Wertstoffgesetzesformuliert.

Kern des Anliegens der im BDI organisierten Verbände ist dieErweiterung der Produktverantwortung von Leichtverpackun-gen, die in der Verpackungsverordnung geregelt sind, auf Wa-ren, d. h. Erzeugnisse, die überwiegend aus Metall oder Kunst-stoff bestehen und beim privaten Endverbraucher anfallen. ZurStärkung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft setzt derBDI auf die privatwirtschaftlich organisierte, ökonomisch undökologisch optimierte Rückführung von Leichtverpackungenund Waren, die unter einem Wertstoffgesetz gemeinsam erfasstwürden (s. Abbildung).

Die Große Koalition hat in ihrem Koalitionsvertrag von 2013 an-gekündigt, die »rechtlichen Grundlagen zur Einführung der ge-meinsamen haushaltsnahen Wertstofferfassung für Verpackun-gen und andere Wertstoffe« zu schaffen. Die Amtsvorgängervon Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) HerrDr. Röttgen und Herr Dr. Altmaier (beide CDU) vermochten esnicht, das Thema über den Status eines Eckpunktepapiers hin-aus zu entwickeln.

Es ist nun davon auszugehen, dass das federführende Bun-desumweltministerium nach langem Zögern voraussichtlich imFebruar 2015 einen ersten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffge-setz vorlegen wird. Derzeit wird erwartet, dass ein Gesetzent-wurf dann im Mai 2015 dem Bundeskabinett vorgelegt werdenkann. Das ambitionierte Vorhaben könnte dann nach Durchlau-fen des parlamentarischen Verfahrens noch in der laufendenLegislaturperiode abgeschlossen werden. Der BDI möchte sichin diesen Prozess konstruktiv einbringen und bietet sich als Dia-logpartner an.

Der BDI bekennt sich in seinem Industriekonzept ausdrücklichzur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft und zur Ressourcenscho-nung. Die bisherigen Erfahrungen mit der Verpackungsverord-nung haben gezeigt: In den letzten 20 Jahren gab es nebendeutlichen Kosteneinsparungen für Unternehmen und Verbrau-cher erfreuliche ökologische Ergebnisse. Das privatwirtschaft-lich getragene und wettbewerblich organisierte System hat sichsomit grundsätzlich bewährt, die 7. Novelle der Verpackungs-verordnung scheint zu greifen. Es gilt nun, auf den bereits er-zielten Erfolgen aufzubauen, für mehr Transparenz zu sorgenund den Vollzug zu verbessern.

Daher ist es sinnvoll, die bewährte Praxis der Verpackungsrück-nahme zu erhalten und in einer neuen Regelung auf Waren zuerweitern. Wichtig ist dabei, dass in einem verlässlichen gesetz-lichen Ordnungsrahmen marktwirtschaftliche Prinzipien wieWettbewerb und Produktverantwortung gefestigt und erweitertwerden und auf allen Stufen der Entsorgungskette gelten. Be-stehende und gut funktionierende herstellergetragene Rücknah-mesysteme sind nach Ansicht der im BDI organisierten Bran-chen zu erhalten. Mit der klaren Ablehnung einer kommunalenFinanzierungs- und Organisationsverantwortung stellt sich derBDI eindeutig gegen jegliche Rekommunalisierungsversuchebzw. gegen die Abschaffung der dualen Systeme.

Der BDI äußert sich in seinem Konzept erstmalig und ausführ-lich sowohl zu der möglichen Finanzierung der Wertstofferfas-sung als auch zu der Ausgestaltung und zu den Aufgaben einerzentralen Stelle, die vom Bund beliehen und privatwirtschaftlichorganisiert sein soll.

Das Industriekonzept zum möglichen Wertstoffgesetz findenSie hier.

Ansprechpartner:Martin Schrö[email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 04

Industrieanlage

Weichenstellung für mehr Klimaschutz

Bundesregierung stellt Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und NationalenAktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vor

Weichenstellung für mehr Klimaschutz

Bundesregierung stellt Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 und NationalenAktionsplan Energieeffizienz (NAPE) vor

Am 3. Dezember 2014 wurde im Bundeskabinett ein energie-und klimapolitisches Paket verabschiedet: das Aktionspro-gramm Klimaschutz 2020, das die Lücke beim Erreichen derKlimaschutzziele schließen soll und der Nationale AktionsplanEnergieeffizienz (NAPE), der den Abstand zu den Effizienzzie-len der Bundesregierung verringern soll.

Um dem Ziel näherzukommen, die Treibhausgase bis 2020 um40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern, wurde außerdemdas Aktionsprogramm Klimaschutz ins Leben gerufen. NachAngaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz,Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) würden die Treibhausgasemit den bislang getroffenen Maßnahmen lediglich um 32 bis35 Prozent reduziert werden können. Die Bundesregierungplant hierzu 2015 ein Gesetz vorzulegen. Unter anderem sindvermehrte Anstrengungen in Nicht-ETS-Sektoren vorgesehenund ergänzende Maßnahmen im Kontext der Energiewende.

Das BMUB schätzt die Energiewirtschaft als den Sektor mit denhöchsten Treibhausgasemissionen und den größten Minde-rungspotenzialen (22 Tonnen CO2) ein. Der BDI hat diese Po-tenziale von der r2b energy consulting GmbH und dem Ham-burgischen WeltWirtschaftsInstitut untersuchen lassen und be-trachtet sowohl die BMUB Einschätzung als auch nationale Al-leingänge in der Klimapolitik sehr skeptisch. Hintergrund ist,dass es im Emissionshandel, dem auch die Energiewirtschaftunterliegt, längst nur noch eine gesamteuropäische Emissions-begrenzung gibt. Statt nationaler Alleingänge brauchen wir in-ternationale Zusammenarbeit, die global überzeugt.

Der NAPE umfasst Ziele, Instrumente, Maßnahmen und Verant-wortungen, mit denen eine Steigerung der Energieeffizienz ge-leistet werden soll. Durch den NAPE soll auch ein Beitrag zurUmsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie geleistet werden.Die beschlossenen Handlungsfelder sind: »Energieeffizienz inGebäuden«, »Energiesparen als Rendite- und Geschäftsmo-dell«, »Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz« und »Ver-kehr«. Außerdem wurde mit Wirtschaftsverbänden wie dem BDIund anderen vereinbart, dass 500 Energieeffizienz-Netzwerkefür Unternehmen bis 2020 gegründet werden sollen.

Auch auf europäischer Ebene wird das Thema Energieeffizienzkonkretisiert. Am 10. Dezember 2014 hat die Europäische In-vestitionsbank und die Europäische Kommission die Initiative»Private Finanzierungen im Bereich Energieeffizienz« (PF4EE)ins Leben gerufen. Die PF4EE sollen die Durchführung vonProjekten ermöglichen, die zur Umsetzung der nationalen Ener-gieeffizienz-Aktionspläne oder anderer Energieeffizienz-Pro-gramme der EU-Mitgliedstaaten beitragen.

Ansprechpartnerin:Anne [email protected]

Gebäudeenergieeffizienz im NAPE – Warten auf die SanierungswelleGebäudeenergieeffizienz im NAPE – Warten auf die Sanierungswelle

Das Bundeskabinett hat im Dezember 2014 den NationalenAktionsplan Energieeffizienz (NAPE) verabschiedet. Damit sollversucht werden, die Steigerung der Energieeffizienz – insbe-sondere im größten Verbrauchssektor, dem Gebäudebereich –zur zweiten Säule der Energiewende auszubauen.

Die deutsche Industrie fordert seit Langem die konsequenteVerbesserung der Investitionskulisse für Energieeffizienzmaß-nahmen, um die großen noch ungenutzten Potenziale zu er-schließen. Ob der NAPE einen Beitrag dazu leistet, dieses Zielzu erreichen, ist aus Sicht der deutschen Industrie – trotz einerbegrüßenswerten Grundrichtung – sehr fraglich.

Gebäudebereich als Schlüsselelement der Energiewende

Der BDI hält den Fokus des NAPE, ebenso wie den des Ak-tionsprogramms Klimaschutz 2020, auf dem Gebäudesektor fürden richtigen Ansatz. Es sind jedoch mehr als bloße Absichtser-klärungen notwendig. Dabei sollte der NAPE einen wichtigenImpuls für neue, langfristig angelegte und effektive Maßnahmenzur Verbesserung der Rahmenbedingungen für mehr energeti-sche Sanierungen auslösen. Das ausgegebene Ziel, »die Ener-gieeffizienz zur gleichwertigen, zweiten Säule der Energiewen-de« zu machen, findet ausdrücklich die Unterstützung der deut-schen Industrie.

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 05

Neue Standards SDSComXML und ESComXML erleichtern den Austausch vonSicherheitsdatenblättern in den LieferkettenNeue Standards SDSComXML und ESComXML erleichtern den Austausch vonSicherheitsdatenblättern in den Lieferketten

Sicherheitsdatenblätter sind seit vielen Jahren ein zentralesElement der Gefahrstoffkommunikation. Im Kontext der europä-ischen Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evalua-tion, Authorisation of Chemicals) und der Einführung von CLP(Classification, Labelling and Packaging of Substances andMixtures) für Gemische zum 1. Juni 2015 werden sie noch ein-mal deutlich wichtiger. Für viele Stoffe müssen zudem umfang-reiche Expositionsszenarien übermittelt werden.

Um alle diese Aufgaben zu bewältigen, benötigen die Beteilig-ten in der Lieferkette qualitätsgesicherte Standardsätze in mög-lichst vielen Sprachen und einen strukturierten elektronischenDatentransfer. Denn nur qualitätsgesicherte Standardsätze er-möglichen eindeutige Informationen in den Sprachen derZielländer. Das ist gerade am Beginn der Lieferkette sehr wich-

tig, denn nur so können die Informationen bis ans Ende derKette korrekt weitergegeben werden. Mehrere Initiativen in derEU arbeiten dazu an geeigneten Lösungen.

Standardsätze integrieren, Daten austauschen

Bereits seit 1991 leistet der BDI-Arbeitskreis »Standardsätze«,inzwischen BDI-Working Group EuPhraC (European StandardPhrases Catalogue), hierfür Basisarbeit. Eine weitere Arbeits-gruppe namens EDAS beschäftigt sich ebenfalls seit über 20Jahren mit dem elektronischen Austausch von Sicherheitsda-tenblättern. Sie ist inzwischen ebenfalls international ausgerich-tet und hat gerade den ersten europaweiten StandardSDSComXML veröffentlicht.

Gerade im Gebäudesektor liegen enorme, bisher ungenutzteEinsparpotenziale, die auf wirtschaftliche Art und Weise geho-ben werden könnten – vorausgesetzt, der Gesetzgeber schafftverlässliche und gleichermaßen attraktive Rahmenbedingungenfür private Investitionen. Trotz einer Reihe sehr positiver Ansät-ze, die weiter verfolgt werden sollten, vermag der nun vorge-legte Aktionsplan dies jedoch nur bedingt zu leisten.

Enttäuschung über steuerliches Anreizprogramm

Der jetzt vorgelegte Plan bleibt – trotz einer unterstützenswer-ten Grundrichtung – an zu vielen Stellen vage und erschöpftsich oftmals in allgemeinen Absichtserklärungen. Viele richtiger-weise aufgegriffene Handlungsfelder werden zu allgemein odernur mit Blick auf gewisse Teilaspekte angegangen. Dies betrifftetwa die überfällige Etablierung eines steuerlichen Anreizmo-dells, die Konzepte für den wichtigen Nichtwohngebäudesektoroder die Pläne zur Reform der Energieberatung. Der BDI hältfast alle im NAPE behandelten Bereiche für wichtig, vermisst je-doch weithin konkrete Lösungsvorschläge. Damit kann derNAPE in seiner jetzigen Form sicher nur ein erster Schritt hin zueiner tragfähigen Gesamtstrategie für mehr Energieeffizienz beiGebäuden sein.

Der BDI fordert seit Jahren die Etablierung steuerlicher Anreizefür energetische Sanierungen. Die nun vorgelegten Pläne miteiner auf zehn Jahre begrenzten jeweils einprozentigen Steuer-vergünstigung vermögen es jedoch nicht, einen spürbaren Ef-fekt auszulösen. Im Gegenteil: Folge dieser Minimalförderungwerden massive Mitnahmeeffekte ohne eine Steigerung der Sa-nierungsquote sein. Auch die geplante Verknüpfung mit einerKürzung des sog. Handwerkerbonus ist kontraproduktiv undwird im Ergebnis sogar zu einer Mehrbelastung von Immobi-lieneigentümern führen.

Neue BDI-Stellungnahme zum NAPE

Der NAPE kann folglich nur ein erster Schritt zum Ausbau derzweiten Säule der Energiewende sein. Dies gilt vor allem fürden Gebäudesektor. Die neue im Rahmen der BDI-Initiative»Energieeffiziente Gebäude« erarbeitete Stellungnahme findenSie unter www.gebaeude-initiative.de.

Ansprechpartner:Daniel [email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 06

Gefahrstoffe auf dem Weg in die Lieferkette

SDSComXML ist ein XML-basierter Standard für den systemunabhängigen, strukturierten elektronischen Austausch vonSicherheitsdatenblättern. Er bietet einen Rahmen für den Austausch dieser Daten zwischen unterschiedlichen IT-Systemenaller Industriesektoren und des Handels.

Die Benutzer können mit SDSComXML verschiedene Standard-satzkataloge, wie z. B. EuPhraC integrieren und diese um wei-tere einzelstaatliche Regelungen ergänzen. SDSComXML wirdzunehmend in der EU und in Norwegen eingesetzt, auch US-amerikanische Behörden zeigen Interesse. In branchenspezifi-schen Lösungen für Bau- und Chemieunternehmen setzen dieBeteiligten ebenfalls SDSComXML und EuPhraC ein. Diese An-wendungen entstanden im Verbundvorhaben »SDBtransfer«,das im Rahmen der Initiative »Mittelstand Digital« des BMWigefördert wird.

Die BDI-Working Group EuPhraC passt ihren Standardsatzka-talog ständig an neue Anforderungen an, die sich aus REACH,CLP und nationalen Vorschriften ergeben. Der Katalog ist alsDokument zum Download und auch online verfügbar. Onlinekönnen auch Vorschläge für neue Standardsätze eingereichtwerden. Diese werden von der BDI-Working Group EuPhraCgeprüft und bei Eignung in den Katalog aufgenommen.

Hersteller und Importeure, die ihre Stoffe bei der EuropäischenChemikalienagentur (ECHA) zu registrieren haben, müssen fürbestimmte Stoffe Expositionsszenarien erstellen. Auch hierfürhaben Unternehmen der europäischen Industrie Standardsätzeund ein XML-basiertes Austauschformat entwickelt. Weil immer

deutlicher wurde, wie wichtig harmonisierte Standardsätze undIT-Standards auch in diesem Bereich sind, haben dazu mehrereBranchen, Verbände und Unternehmen unter der Federführungvon Cefic (European Chemical Industry Council) und DUCC(Downstream Users of Chemicals Co-ordination Group) im Pro-jekt ESCom zusammengearbeitet.

Die ESCom-Standardsätze sind Teil des EuPhraC-Katalogs.Als spezifische Standardsätze werden sie von Cefic-Arbeits-gruppen erstellt und dann an die BDI-Working Group EuPhraCübergeben. Diese prüft die Qualität der Formulierungen undweist ihnen Identifikationsnummern zu. Damit gewährleistet siedie unverzichtbare Kohärenz zwischen beiden Katalogen.

IT-Hersteller haben gemeinsam mit der Industrie auch für die-sen Bereich einen XML-Standard namens ESComXML erstellt,außerdem gibt es einen XML-Standard der ECHA für den Im-port in Chesar (Chemical Safety Assessment and ReportingTool). Damit können nun alle Akteure einen harmonisiertenStandardsatzkatalog und XML-Standard nutzen, und Exposi-tionsszenarien lassen sich mit minimalem Aufwand und ohnezwischengeschaltete Fehlerquellen in den Chemikalien-Liefer-ketten weitergeben.

ESCom: Standardsätze für ExpositionsszenarienESComXML: XML-basierter Standard für den systemunabhängigen, strukturierten elektronischen Austausch vonExpositionsszenarien.

Zum aktuellen Stand und zu den Entwicklungsperspektivenkönnen Sie sich auf dem 3rd BDI Workshop SDS Communica-tion via XML am 27. Februar 2015 informieren. Die Anmeldungist hier möglich.

Weitere Informationen (SDB Standardsätze, Templates, SDS-comXML und ESCom) finden Sie hier:http://www.esdscom.eu/deutsch/

SDBtransfer, für den Bau und die chemische Industrie:http://www.sdbtransfer.de/

Ansprechpartner:Dr. Thomas [email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 07

Stromnetze

Stromnetzausbau – wie geht es weiter? Stromnetzausbau – wie geht es weiter?

Die Unternehmen in Deutschland sind auf eine sichere und kos-teneffiziente Stromversorgung angewiesen. Ohne konsequen-ten Netzausbau wird die Energiewende nicht gelingen.

Der aktuelle Monitoringbericht von Bundesnetzagentur undBundeskartellamt weist darauf hin, dass der Netzausbau voran-schreitet, jedoch mit dem schnellen Ausbau der erneuerbarenEnergien immer noch nicht Schritt halten kann. Als Folge müs-sen die Netzbetreiber verstärkt Maßnahmen zur Wahrung derNetz- und Systemstabilität tätigen.

Tatsache ist, dass bis zum dritten Quartal 2014 nur 438 km von1.887 km der nach dem Energieleitungsausbaugesetz geplan-ten Stromleitungskilometer fertiggestellt wurden.

Zur Beschleunigung hat das BundeswirtschaftsministeriumEnde Dezember 2014 einen Gesetzentwurf zum Energielei-tungsausbau vorgelegt. Ziel des Gesetzes ist es, die Akzeptanzfür den Ausbau von Strom- und Gastransportnetzen weiter zustärken. Das Gesetz soll dem Bundeskabinett Mitte Februar2015 vorgelegt werden. Der BDI hat an der Verbandsanhörungteilgenommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben.

Der BDI begrüßt die Tatsache, dass die Netzentwicklungsplänevon den Übertragungsnetzbetreibern laut Gesetzesentwurf nun-mehr nicht jedes Jahr, sondern alle zwei Jahre vorgelegt wer-den sollen. Wir hatten dies in unseren Stellungnahmen zu denNetzentwicklungsplänen seit 2012 gefordert. Das Ziel einer zeit-nahen Anpassung des Netzentwicklungsplans an die aktuellenEntwicklungen der Rahmenbedingungen kann auch durcheinen zweijährigen Erstellungsrhythmus mit höherer Qualitätund intensiver Beteiligung der Öffentlichkeit erreicht werden.Zugleich führt dies bei den Transportnetzbetreibern zu einerdeutlichen Bürokratieentlastung.

Der BDI begrüßt ferner, dass durch die Änderungen des Ener-gieleitungsausbaugesetzes und des Bundesbedarfsplangeset-zes zudem die Möglichkeit zur teilweisen Erdverkabelung vonHöchstspannungsleitungen (Drehstrom und Gleichstrom) intechnisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten erweitertwird. Wir sind stets dafür eingetreten, dass die Möglichkeit zurteilweisen Erdverkabelung in den Netzentwicklungsplänen demGrunde und der Kosten nach berücksichtigt werden sollte, so-fern dies wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist.

2015 werden die Übertragungsnetzbetreiber nicht zwei, son-dern drei Netzentwicklungspläne vorlegen. Der verzögerte Planaus 2014 wird nach Abschluss der Debatte in Bayern voraus-sichtlich im Frühjahr 2015 erscheinen. Der Erstentwurf desNetzentwicklungsplans 2015 wird von den Übertragungsnetzbe-treibern im Juli 2015, der Zweitentwurf im Dezember 2015 vor-gelegt werden.

Der BDI wird auch zu diesen Plänen schriftlich Stellung neh-men. Mit den BDI-Stellungnahmen zu den Netzentwicklungsplä-nen wollen wir auch im Jahr 2015 einen Beitrag zum Gelingender Energiewende und zum Erhalt der Versorgungssicherheit inDeutschland beitragen.

Hier finden Sie die BDI-Stellungnahmen.

Ansprechpartnerin:RAin Dr. Beatrix [email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 08

Habicht

Revision FFH- und Vogelschutzrichtlinie – Segen oder Fluch?Revision FFH- und Vogelschutzrichtlinie – Segen oder Fluch?

Kommissionspräsident Juncker hat in seinem »mission letter«an den EU-Umweltkommissar Vella die Bitte geäußert, die FFH-und Vogelschutzrichtlinie einer vertieften Prüfung zu unterzie-hen und zu bewerten, ob diese »to a more modern piece of le-gislation« zusammengeführt werden können. Dies ist vor demHintergrund der derzeitigen Überprüfung beider Richtlinien imRahmen von REFIT von besonderer Bedeutung.

Um dem Wunsch von Kommissionspräsident Juncker Rech-nung zu tragen, wird die Kommission den REFIT-Prozess zumAnlass nehmen, eine mögliche Revision oder gar Zusammenle-gung beider Richtlinien ernsthaft zu prüfen.

Aus Sicht der deutschen Industrie ist eine Revision der Richtli-nien zwar juristisch notwendig, doch mit erheblichen Befürch-tungen verbunden. Die auf Ebene der EU im Rahmen der FFH-und Vogelschutzrichtlinie entwickelten naturschutzrechtlichenInstrumente des FFH-Gebietsschutzes und des Artenschutzesführen derzeit zu einer Vorrangstellung der Belange des Natur-schutzes gegenüber allen anderen Belangen, insbesondereauch solchen wirtschaftlicher und sozialer Art. Im Rahmen einerRevision der Richtlinien besteht die Chance, Gesellschaft undPolitik aufzurufen, alle Interessen gleichermaßen zu berücksich-tigen und zu einem gerechten Ausgleich zu bringen. Dies istumso wichtiger, wenn nicht sogar entscheidend, in Anbetrachtdes gestiegenen Flächendrucks, der sowohl durch die Beach-tung naturschutzfachlicher Belange als auch durch wirtschaftli-che Erfordernisse ausgelöst wird.

Für den Artenschutz gelten zwar juristisch weniger strenge An-forderungen als im Recht des FFH-Gebietsschutzes, aber eswird faktisch das gleiche hohe wissenschaftliche Niveau ver-langt. Im Gegensatz zum Schutzgebietssystem des Habitat-schutzes hat der Artenschutz einen flächendeckenden Ansatzund ist weitgehend individuenbezogen. Das führt zu großenpraktischen Schwierigkeiten in Planungs- und Genehmigungs-verfahren, die meist zu Lasten der Vorhabenträger gehen. Auchhier könnte eine Revision der Richtlinien bestehende Gegen-sätze auflösen.

Die Industrie befürchtet jedoch, dass eine Revision auf EU-Ebene zu einer weiteren Verschärfung der Situation in Deutsch-land führen wird. Die nur in Deutschland intensiv ausgestaltetenaturschutzrechtliche Eingriffsregelung lässt räumlich ge-lockerte Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen zu, während ar-tenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen immer im engenZusammenhang zu der betroffenen Lebensstätte des geschütz-ten Individuums vorzunehmen sind. Hieraus resultieren Zielkon-flikte, die in der Praxis nicht befriedigend gelöst werden können.Es steht zu befürchten, dass sich diese Zielkonflikte mit einerRevision der FFH- und Vogelschutzrichtlinie auf EU-Ebene wei-ter verschärfen könnten, wenn die deutsche Sonderregelungnicht ausreichend Berücksichtigung findet.

Ansprechpartnerin:Catrin [email protected]

EU-Emissionshandel ist nationalen Sonderwegen überlegenEU-Emissionshandel ist nationalen Sonderwegen überlegen

Das EU Emissionshandelssystem (ETS) bedarf für die vierteHandelsperiode einer Reform, damit es weiterhin als – einzigesEU-weit harmonisiertes – Leitinstrument fungieren kann undnicht durch weitere nationale Sonderwege ad absurdum geführtwird.

Ein auf Jahre hinweg im Voraus festgelegtes starres Angebotan Zertifikaten steht bislang einer sich häufig ändernden Nach-frage gegenüber. Das ist auf Dauer nicht sinnvoll. Deshalb istder Vorschlag der EU-Kommission für die Einführung einerMarktstabilitätsreserve (MSR) grundsätzlich sinnvoll. Über diegenaue Ausgestaltung muss aber noch diskutiert werden.

Grundsätzlich wäre es vorstellbar, die Backloading-Menge füreffektiveren Carbon and Job Leakage-Schutz für die Zeit nach2020 zu nutzen. Dazu könnten die zurückgehaltenen 900 Millio-nen Zertifikate in eine Reserve überführt und nicht wie vorgese-hen in 2019 und 2020 wieder in den Markt zurückgeführt wer-den. So würde am Ende der dritten Handelsperiode eine er-neute größere Volatilität des CO2-Preises – verbunden mit derGefahr von erneuten ad-hoc-Eingriffen durch die Politik – ver-hindert.

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 09

Corporate Social Responsibility

EU-Richtlinie zur Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Sozial- undUmweltbelangen verabschiedet

Corporate Social Responsibility

EU-Richtlinie zur Erhöhung der Unternehmenstransparenz in Sozial- undUmweltbelangen verabschiedet

Die Mitgliedstaaten der EU haben am 29. September 2014 dieRichtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung von bestimmtengroßen Unternehmen und Konzernen hinsichtlich nichtfinanziel-ler und die Diversität betreffender Aspekte (sog. »CSR-Bericht-erstattung«) verabschiedet.

Ziel der Richtlinie ist es, die Transparenz und die Berücksichti-gung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen inder EU zu erhöhen. Die Richtlinie ist innerhalb von zwei Jahrenin nationales Recht umzusetzen. Die Federführung liegt beimBMJV.

Die CSR-Richtlinie legt neue Berichtspflichten für große Unter-nehmen von öffentlichem Interesse fest, d. h. insbesondere bör-sennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten. Siemüssen in ihren Lageberichten künftig stärker als bisher auf we-sentliche nichtfinanzielle Aspekte der Unternehmenstätigkeiteingehen. Diese Angaben müssen – wie auch die Lagebe-richte – veröffentlicht werden.

Das wird von vielen begrüßt. Der BDI und andere Industriever-bände machen sich dafür stark, dass in diesem Fall aber auchdas Hauptanliegen der Industrie die nötige Anerkennung findet:Wir brauchen auch nach 2020 einen funktionierenden Carbonand Job Leakage-Schutz.

Dies gilt umso mehr, als der Europäische Rat am 23. Oktober2014 für die vierte Handelsperiode die Verschärfung des linea-ren Reduktionsfaktors von 1,74 Prozent pro Jahr auf 2,2 Pro-zent pro Jahr beschlossen hat. Die europäische Industrie for-dert unisono, dass die CO2-effizientesten Anlagen keine ETS-bedingten einseitigen Zusatzkosten (weder direkt noch indirekt)zu tragen haben sollten. Bislang wird von den Institutionengrundsätzliches Verständnis für dieses Anliegen signalisiert.

Es gilt für die anstehende ETS-Strukturreform ein Paket so zuschnüren, dass die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen In-dustrien und die Attraktivität für Investitionen in Europa verläss-lich erhalten bleiben. Nationale Sonderwege wären hier absolutkontraproduktiv.

Gleichwohl wird in Deutschland die vorzeitige Stilllegung vonBraun- und Steinkohlekraftwerken diskutiert. Was aber bringenerzwungene Kraftwerksstilllegungen durch ein nationales»Aktionsprogramm Klimaschutz 2020« für Deutschland?

Dem Klima wird dadurch nicht geholfen: Wenn in Deutschlandweniger CO2 emittiert wird, kann im Ausland entsprechendmehr CO2 ausgestoßen werden, denn alle Kraftwerke sind demEU ETS unterworfen. Durch eine verfügte Stilllegung von deut-schen Kohlekraftwerken würde der CO2-Ausstoß insgesamtnicht verringert, sondern nur verlagert, aber die Strompreisewürden steigen. Davon hätten besonders die energieintensivenIndustrien Wettbewerbsnachteile.

Dabei hat Europa den Wert einer starken Industrie durchaus er-kannt. 20 Prozent des Bruttoinlandprodukts sollen EU-weit bis2020 durch industrielle Wertschöpfung erbracht werden – einoft vergessenes Ziel, das durch das nationale Klimaschutzpro-gramm extrem erschwert würde.

Ansprechpartner:Dr. Joachim [email protected]

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Energie - Klima - Umwelt Ausgabe Januar 2015 10

Herausgeber: Bundesverband der Deutschen Industrie e. V.Breite Straße 29; 10178 Berlin; www.bdi.eu

Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:

• Zu den bereits heute vielfach abgefragten Angaben zu Um-welt- und Arbeitnehmerbelangen werden künftig per Gesetzauch Angaben zu den vom Unternehmen verfolgten Konzep-ten zur Korruptionsbekämpfung, zur Achtung der Menschen-rechte und zu weiteren sozialen Belangen erwartet.

• Unternehmen sollen über ihre Konzepte im Hinblick auf dieseBelange, die Ergebnisse ihrer Konzepte und über die Auswir-kungen ihrer Geschäftstätigkeit auf diese Belange berichten.

• Hat ein Unternehmen kein Konzept, muss es dies erläutern(»comply-or-explain«-Ansatz).

• Unternehmen können die nichtfinanziellen Angaben in einemTeil des Lageberichts (nichtfinanzielle Erklärung) oder ineinem gesonderten Bericht darstellen und müssen diese Be-richte veröffentlichen.

• In einem Konzern mit verschiedenen Tochtergesellschaftenwird auf der Ebene des Mutterunternehmens des Konzernsberichtet.

• Darüber hinaus müssen große kapitalmarktorientierte Unter-nehmen künftig auch zu ihren Konzepten hinsichtlich der Be-setzung von Vorstand und Aufsichtsrat nach Diversitätsge-sichtspunkten (wie z. B. Alter, Geschlecht, Bildungs- oder Be-rufshintergrund) berichten.

Die CSR-Berichterstattung soll nach Aussage der EU-Kommis-sion zu mehr Transparenz für Verbraucher, aber auch zu Anrei-zen für die Unternehmen selbst führen, sich noch mehr als bis-her mit Fragen wie sozialen und ökologischen Belangen, Men-schenrechten, Korruptionsbekämpfung u. a. zu beschäftigen.

Die Diversitätsberichterstattung soll erreichen, dass die Unter-nehmensführung breiter aufgestellt wird, damit Risiken bessererkannt und vermindert werden können.

Die Bundesregierung plant, die Umsetzung in einem offenenKonsultationsprozess anzugehen. Der BDI und die anderenDachverbände der deutschen Wirtschaft haben zur Richtlinieund der CSR-Strategie der EU-Kommission allgemein Stellungbezogen, nachzulesen beispielsweise hier. Sie werden sich amKonsultationsprozess intensiv beteiligen.

Dieser Artikel erschien auf der Webseite des BMJV.

Ansprechpartner:Oliver [email protected]

TermineTermine

27.02.2015 3rd BDI Workshop »SDS Communication via XML« zur Übermittlung vonSicherheitsdatenblättern

Berlin

27.04.2015 »Der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz - Enttäuschung oder großerWurf?!«, BDI-Initiative »Energieeffiziente Gebäude« im Rahmen der BerlinerEnergietage 2015

Berlin

18.05.2015 BDI-Seminar: Aktuelle Probleme der Einstufung und Kennzeichnung vonGemischen

Berlin

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