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AMTSBLATT der Gemeinde Niederorschel Entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung. Jahrgang 1 Donnerstag, der 09. April 2020 Nr. 14/2020 Wochenblatt Die Gemeinde Niederorschel besteht aus den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberorschel, Reifenstein, Rüdigershagen und Vollenborn. EICHSFELDER KESSEL NACHRICHTEN Frohe Ostern! Ein frohes Osterfest wünschen Ihnen der Bürgermeister der Ge- meinde Niederorschel Ingo Michalewski sowie die Ortsteilbürger- meister Alfons Müller, Udo Hartung, Stefan Nolte, Guido Gille und Michael Kohl.

Entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - … · 2020. 4. 9. · Frohe Ostern! Ein frohes Osterfest wünschen Ihnen der Bürgermeister der Ge-meinde Niederorschel Ingo

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Page 1: Entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - … · 2020. 4. 9. · Frohe Ostern! Ein frohes Osterfest wünschen Ihnen der Bürgermeister der Ge-meinde Niederorschel Ingo

AMTSBLATT der Gemeinde Niederorschel

Entsprechend der Thüringer Bekanntmachungsverordnung - ThürBekVO - in der zur Zeit gültigen Fassung.

Jahrgang 1 Donnerstag, der 09. April 2020 Nr. 14/2020

Wochenblatt

Die Gemeinde Niederorschel besteht aus den Ortsteilen Deuna, Gerterode, Hausen, Kleinbartloff, Niederorschel, Oberorschel, Reifenstein, Rüdigershagen und Vollenborn.

E I C H S F E L D E R K E S S E L N A C H R I C H T E N

Frohe Os t ern !

Ein frohes Osterfest wünschen Ihnen der Bürgermeister der Ge-meinde Niederorschel Ingo Michalewski sowie die Ortsteilbürger-

meister Alfons Müller, Udo Hartung, Stefan Nolte, Guido Gille und Michael Kohl.

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2 Nr.14/2020 Eichsfelder Kessel Nachrichten

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Gemeinde Niederorschel Zentrale Bergstraße 51 Anschrift 37355 Niederorschel Telefon 036076 557-0 Fax 036076 557-80 Web www.niederorschel.de E-Mail [email protected] DE-Mail [email protected]

Öffnungszeiten der Verwaltung Montag, Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr |14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr |14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch, Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Telefon Einwohnermeldeamt 036076 557-29 Fax 036076 557-82 Telefon Standesamt 036076 557-28 Fax 036076 557-82

Sprechzeiten des Bürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister

Hinweis:Post an die Ortsteile / Ortsteilbürgermeister erreicht schneller die zuständigen Stellen, wenn Sie sie direkt an die Gemeinde Niederorschel (mit einem Hinweis auf den jeweiligen Ortsteil) senden. Kontaktbereichsbeamter Herr Miethlau Sprechzeiten im Verwaltungsgebäude Bergstraße 51 dienstags: 15:00 Uhr – 17:30 Uhr

donnerstags: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 08:30 Uhr – 11:30 Uhr

Telefon während der Sprechzeiten: 036076 59998 Handynummer 0152 54872237 Schiedsstelle (gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinde Niederorschel und der VG „Eichsfeld-Wipperaue“) Die Verwaltung erfolgt durch die VG „Eichsfeld-Wipperaue“, Weststraße 2, 37339 Breitenworbis, Ansprechpartnerin ist Frau Rudat, Telefon: 036074 77113. Informationen erhalten Sie auch über die Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Ansprechpartnerin ist Frau Grimm, Telefon 036076 557-20. Defekte Straßenlampen Sind Straßenlampen defekt oder funktionieren nicht einwandfrei, melden Sie dieses bitte dem Bauamt der Gemeinde Niederorschel unter folgender Telefonnummer 036076 557-43. Abgabe von Bioabfällen Die Annahmestelle auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Niederorschel – Siedlung 22 G, 37355 Niederorschel - ist mit Beginn der Sommerzeit freitags in der Zeit von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und mit Beginn der Winterzeit freitags in der Zeit von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr geöffnet. Wohnungsverwaltung Niederorschel - An der Liebestatt 6, 37355 Niederorschel Sprechzeiten: Dienstag 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Telefon 036076 51106

Donnerstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr Fax 036076 51111 Bibliothek - Marktplatz 2, 37355 Niederorschel Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 15:00 Uhr – 18:00 Uhr Telefon 036076 557-52 Heimatstube Niederorschel – Marktplatz 10, 37355 Niederorschel Öffnungszeiten: Dienstag 13:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 09:00 – 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 11:00 Uhr Telefon 036076 52284

Ort Bürgermeister / Ortsteilbürgermeister

Wo? Sprechzeiten Telefon während der Sprechzeiten

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Niederorschel

Bürgermeister Ingo Michalewski

Bergstraße 51 37355 Niederorschel

Termine nach Vereinbarung unter:

036076 557-0

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Deuna

Ortsteilbürgermeister Alfons Müller

Gemeindebüro Deuna Zum Hinterdorf 30 37355 Niederorschel

jeden 1., 3. und 4. Montag im Monat: 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

036076 44761

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Vollenborn

Ortsteilbürgermeister Alfons Müller

Gemeindebüro Vollenborn Alte Schulstraße 8 37355 Niederorschel

jeden 2. Montag im Monat: 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

036076 59557

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Gerterode

Ortsteilbürgermeister Udo Hartung

Gemeindebüro Gerterode Karl-Marx-Straße 73 37355 Niederorschel

dienstags 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Hausen

Ortsteilbürgermeister Stefan Nolte

Gemeindebüro Hausen Mitteldorf 18 37355 Niederorschel

dienstags 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Kleinbartloff

Ortsteilbürgermeister Guido Gille

Gemeindebüro Kleinbartloff Am Holzweg 4 37355 Niederorschel

dienstags 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

036076 419484

Gemeinde Niederorschel Ortsteil Rüdigershagen

Ortsteilbürgermeister Michael Kohl

Gemeindebüro Rüdigershagen An der Kirche 73 37355 Niederorschel

jeden ersten Mittwoch im Monat: 18:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Vor dem Hintergrund des Auftretens des neuartigen Coronavirus COVID-19 wird die Gemeindeverwaltung zu Ihrem und auch

zum Schutz der Mitarbeiter/innen geschlossen gehalten. Nur die Bereiche Einwohnermeldeamt und Kasse

sind in dringenden und absolut unaufschiebbaren Fällen nach vorheriger Anmeldung zugänglich.

Alle nicht aktuell zwingend notwendigen Besuche in der Gemeindeverwaltung sind bitte zu verschieben oder

telefonisch bzw. per E-Mail zu klären.

Telefonnummer: 036076 557-0

E-Mail-Adresse: [email protected]

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Breitenworbiser Straße 1 37355 Niederorschel Kontakt: Telefon (03 60 76) 569-0 Fax: (03 60 76) 569-32 E-Mail: [email protected] Internet: www.waz-ek.de Geschäftszeiten: Mo 13:30 – 15:30 Uhr Di + Fr 09:30 – 11:45 Uhr Do 09:30 – 11:45 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr Bereitschaftsdienst: (außerhalb der Geschäftszeiten in dringenden Fällen) Telefon: (03 60 76) 569-0 bei Verhinderung: Rettungsleitstelle, Landkreis Eichsfeld: 03606 / 50 66 780 Ortsnetzspülungen: 20.04.2020 – 24.04.2020 Gerterode 27.04.2020 – 01.05.2020 Deuna, Vollenborn (Änderungen vorbehalten, genauere Infos über www.waz-ek.de möglich) Bei Fragen rufen Sie uns bitte an. In diesem Zusammenhang können zeitweise Trübungen nicht ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie, Ihren Hausanschluss entsprechend zu spülen. Danke für Ihr Verständnis.

GEMEINDE NIEDERORSCHEL Pressemitteilungen Landkreis Eichsfeld

31.03.2020 - Besuchsverbot zum Schutz der Bewohner und Bewohnerinnen stationärer Einrichtungen der Pflege und besonderer Wohnformen für Menschen mit Behin-derungen Das Landratsamt weist darauf hin, dass zum Schutz der Be-wohner und Bewohnerinnen stationärer Einrichtungen der Pflege und besonderer Wohnformen für Menschen mit Behin-derungen un-verändert ein Besuchsverbot besteht. Über Ausnahmen unter Beachtung der strengen Hygienevor-schriften entscheidet die jeweilige Einrichtung im Einzelfall. Dessen ungeachtet empfiehlt der Landkreis Eichsfeld auf-grund der hohen Anzahl der infizierten Personen, nach wie vor unbedingt von Besuchen abzusehen. 01.04.2020 - Familienbesuche und Besuche im Freundes-kreis sollen möglichst vermieden werden Es wird darauf hingewiesen, dass, neben der Einschränkung des Aufenthalts im öffentlichen Raum, die Bevölkerung auch angehalten ist, Familienbesuche oder Besuche im Freundes- und Bekanntenkreis auf das absolut nötige Minimum zu be-schränken. In dem Fall der Begegnung ist unbedingt ein Min-destabstand von 1,5 m einzuhalten. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kreis-eic.de www.niederorschel.de www.bundesgesundheitsministerium.de

Informationen vom Wasser- und Abwasserzweckver-band “Eichsfelder Kessel”

Sehr geehrte Kunden,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Pandemie des Co-rona-Virus sind beim WAZ „Eichsfelder Kessel“ Maßnahmen zur Sicherstellung der Personalstärke für die Betreuung und Betrieb der trinkwasser- und abwassertechnischen Anlagen in Kraft ge-treten. Persönliche Ansprechpartner in unserer Geschäftsstelle in Niederorschel erreichen Sie telefonisch von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr und Freitag in der Zeit von 8.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefon Nr. 036076 / 569-0. Außerhalb der vorgenannten Zeiten werden Sie mit dem Bereitschaftsdienst (7 Tage, 24 h) verbunden. Unsere Ge-schäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für Ihren Schutz und dem unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschlossen. Zur Ver-hinderung der sozialen Kontakte finden Beratungen nur in be-sonders dringenden Fällen statt (z. B. Rohrbrüche am Hausanschluss, Verstopfungen in Kanälen). Ihre Anliegen und Anfragen werden weiterhin bearbeitet.Durch die festgelegten Maßnahmen wollen wir sicherstellen, dass wir Sie auch weiter-hin mit Trinkwasser versorgen und das Abwasser entsorgen können.

Ihr Wasser- und Abwasserzweckverband „Eichsfelder Kessel“

Fundsachen

Auf der Straße zwischen Niederorschel und Bernterode wurde ein Schlüsselbund mit 7 Schlüsseln gefunden und zunächst zur Verwahrung in der Verwaltungsgemeinschaft „Eichsfeld Wippe-raue“ in Breitenworbis abgegeben. Besondere Merkmale sind ein schwarzes Umhängeband mit der Aufschrift „Enermax“, ein Flaschenöffner und einer türkisfar-benen Schlaufe mit der Aufschrift „vileda“. Der Eigentümer meldet sich bitte innerhalb einer Frist von 6 Wo-chen bei der Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076 55727, Ansprechpartner ist Herr Diegmann. gez. Ingo Michalewski Bürgermeister

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Allgemeinverfügung

Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutz-gesetz –IfSG)

Erste Änderung und Neufassung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für Reiserückkehrer

Der Landkreis Eichsfeld erlässt gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz -lfSG) in der derzeit gültigen Fassung in Verbin-dung mit § 35 Satz 2 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) in der derzeit gültigen Fassung nachfolgende 1. Änderung der Allgemeinverfügung zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen, die an die Stelle der Allgemeinverfügung vom 13. März 2020 zur Anordnung von Quarantänemaßnahmen für die Rückkehrer aus Ri-sikogebieten tritt: 1. Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Eichsfeld, die sich innerhalb der letzten 14 Tage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten haben, sind für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr aus dem Ausland verpflichtet, sich ausschließlich in ihrer Wohnung bzw. auf ausschließlich von ihnen selbst genutzten Bereichen ihres Wohngrundstückes aufzuhalten. 2. Von der Verpflichtung nach Ziffer 1 sind Personen für den Weg von und zur Arbeit und bei der Ausübung ihrer be-ruflichen Tätigkeit an der Arbeitsstätte unter nachfolgenden Voraussetzungen ausgenommen. Die Personen, die von einer der genannten Ausnahmen erfasst sind, haben sich nach Verrichtung ihrer beruflichen Tätigkeit sofort und direkt wieder in häuslicher Quarantäne zu begeben. a) Die Personen weisen keine Symptome einer Atemwegserkrankung im Sinne der Ziffer 6 auf und sind in fol-genden Bereichen tätig: - Gesundheitswesen und deren Dienstleister (Arztpraxen, Krankenhäuser, Testlabore, Krankentransporte, Apo-theken, Gesundheitsämter, Rettungsdienst und ähnliche), - Pflegebereich (Alten-und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Anbieter außerklinischer Intensivpflege u.ä - Herstellung von medizinischen und pflegerischen Produkten, - Behörden, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind (Polizei, Feuerwehr und ähnliche), - Katastrophenschutz. b) Soweit es sich um betriebsnotwendiges Personal handelt und keine Symptome einer Atemwegserkrankung nach Ziffer 6 vorliegen, sind auch Personen, die in folgenden Bereichen tätig sind ausgenommen: - Wasser-und Energieversorgung, - Entsorgungswirtschaft, - Kommunikation (Post und digitale Infrastruktur). c) Voraussetzung für eine Ausnahme in allen vorgenannten Bereichen ist, dass es sowohl eine betriebliche Ver-fahrensanweisung zur regelmäßigen Überwachung des Gesundheitszustandes dieser Mitarbeiter gibt, als auch ein ausreichender Schutz der Bürger, Kunden bzw. Patienten im Kontakt mit den betroffenen Mitarbeitern sichergestellt ist. Soweit nicht bereichsspezifisch bereits weitergehende Anforderungen gelten, bedeutet dies insbesondere: - Erfassung und Meldung beim Arbeitgeber bzw. zuständigem Betriebsarzt, - Arbeiten am Patienten oder Kunden bzw. Kontakt zum Bürger nur mit Mund-Nasen-Schutz, - nach Möglichkeit kein Kontakt zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen, - Selbstbeobachtung und Dokumentation (Fiebertagebuch) über einen Zeitraum von 14 Tagen nach Rückkehr, - strenge Wahrnehmung der Hygieneetikette und Abstandsregelung, - Veranlassung eines Covid-19-Tests bei Symptomatik im Sinne von Ziffer 6 und unmittelbares Fernbleiben von der Arbeitsstätte. 3. Schülerinnen und Schülern sowie Kindern bis zur Einschulung, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Ausland aufgehalten haben, ist zudem untersagt, in diesem Zeitraum ei-ne Gemeinschaftseinrichtung im Sinne von § 33 IfSG –inklusive Notbetreuung –zu betreten. 4. Die Personensorgeberechtigten haben für die Erfüllung der in Ziffer 3 genannten Verpflichtung zu sorgen. 5. Die unter Ziffer 1 genannten Personen und die Personensorgeberechtigten der Personen unter Ziffer 3 sind dazu verpflichtet, sich unverzüglich telefonisch im Gesundheitsamt des Landkreis Eichsfeld zu melden und die Umstände des Aufenthalts im Ausland (Datum, Ort, Kontakte) mitzuteilen. 6. Weisen die in Ziffer 1 und 3 genannten Personen Erkältungssymptome auf, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen, Abgeschlagenheit, Atemprobleme, sind sie verpflichtet, unverzüglich telefonisch den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 zu kontaktieren.

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7. Die Personen unter Ziffer 1 und 3 sind verpflichtet, den direkten Kontakt mit anderen Personen einzustellen. Der Kontakt mit in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen sowie zur Pflege und Versorgung tätigen Personen ist auf das absolut notwendige Minimum zu reduzieren. 8. Die Personen unter Ziffer 1 und 3 dürfen keine Mittel des öffentlichen Personenverkehrs benutzen. 9. Sollte während der angeordneten Quarantänezeit eine medizinische Behandlung erforderlich werden, sind die Personen unter Ziffer 1 und die Personensorgeberechtigten der Personen unter Ziffer 3 verpflichtet, dem Rettungs-dienst sowie die sie versorgende medizinische Einrichtung (z.B. Arztpraxis, Krankenhaus) bereits vorab telefonisch über die angeordnete Quarantäne und deren Grund zu informieren. Die Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis einschließlich zum 19. April 2020. Danach wird zu beurteilen sein, inwieweit die getroffenen Anordnungen den bezweckten Erfolg erreichen konnten. Diese Allgemeinverfügung steht insgesamt in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Schutz höherwer-tiger Rechtsgüter wie Leib, Leben und Gesundheit und der Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems. Gemäß § 41 Abs. 3 S. 1, 4 S. 1, 2 und 4 ThürVwVfG gilt diese Allgemeinverfügung als am Tag nach ihrer ortsübli-chen öffentlichen Bekanntmachung als bekanntgeben. Nach § 43 Abs. 1 ThürVwVfG gilt sie ab diesem Zeitpunkt als wirksam. Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung kann während der Dienstzeiten im Landratsamt Eichsfeld –Rechts-und Ordnungsamt –Leinegasse 11, 37308 Heilbad Heiligenstadt eingesehen werden. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen. Die Anordnung ist gem. §§ 28 Abs. 3 i.V.m. 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Ein Widerspruch hat keine aufschie-bende Wirkung. Diese Anordnung muss auch befolgt werden, wenn sie mit Widerspruch angegriffen wird. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8, 37308 Heilbad Heiligenstadt Widerspruch erhoben werden. Hinweise: Im Falle eines Widerspruchs hat dieser keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnung der aufschiebenden Wirkung kann beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2 a, 99425 Weimar, beantragt werden. Für den durch die Quarantäne erlittenen Verdienstausfall erhalten Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung (§§ 56, 57 IfSG). Bei Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wo-chen den Verdienstausfall auszuzahlen (§ 56 Abs. 5 S. 1 IfSG). Die ausgezahlten Beträge werden dem Arbeitgeber auf Antrag erstattet. Zuständig für Anträge nach §§ 56, 57 IfSG ist das Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 550 –Gesundheitswesen, Jorge-Semprún-Platz 4 in 99423 Weimar. Heilbad Heiligenstadt, 26.03.2020 gez. Dr. Werner Henning Landrat

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Eichsfelder Kessel Nachrichten | Amtsblatt der Gemeinde Niederorschel Herausgeber: Gemeinde Niederorschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Tel. 036076 557-0, Fax 036076 557-80, E-Mail: [email protected] Gestaltung: Gemeinde Niederorschel Druck: Millers Marketing, Nordhäuser Straße 38, 37339 Lei-nefelde- Worbis, Tel.036074 63470, www.millers-marketing.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: der Bürgermeister Verantwortlich für den nichtamtlichen und allgemeinen Teil: die Verfasser der Artikel und Berichte. Diese sind allein verantwortlich, dass die Bestimmung des Datenschutzes ein-gehalten werden, insbesondere die Einwilligung nach den ak-tuell geltenden Datenschutzbestimmungen der Betroffenen zur Veröffentlichung. Die Gemeinde Niederorschel als Heraus-geber des Amtsblattes ist hierfür nicht verantwortlich. Verantwortlich für den Anzeigenkauf: Millers Marketing, Nordhäuser Straße 38, 37339 Leinefelde- Worbis, Tel.036074 63470, www.millers-marketing.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Millers Marketing, Nordhäuser Straße 38, 37339 Leinefelde- Worbis, Tel.036074 63470, www.millers-marketing.de Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht an-derweitig verwendet werden. Für die Anzeigenveröffentlichun-gen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die zur Zeit gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Erscheinungsweise: wöchentlich, kostenlos an alle Haushal-teim Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Einzelstücke zum Preis von 3,00 € (inkl. Porto und 19% MwSt.) erworben werden.

IMPRESSUM

NÄCHSTER ERSCHEINUNGSTERMIN 17.04.2020

Annahmeschluss für Beiträge, die in dem Wochenblatt “Eichsfelder Kessel Nachrichten” am 24.04.2020 ver-öffentlicht werden sollen:

DIENSTAG, 14.04.2020, 16:00 UHR. Beiträge geben Sie bitte bei der Gemeinde Nieder-orschel, Bergstraße 51, 37355 Niederorschel, Zimmer 23 ab oder schicken diese per E-Mail an folgende Adresse:

[email protected] Ansprechpartnerin: Frau Liebert, Tel. 036076 557-0.