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Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft Begründet von F. von Liszt und W. Kaskel Herausgegeben von H. Albach . E. Helmstädter . H. Honsell . P. Lerche· D. Nörr Abteilung Rechtswissenschaft

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Enzyklopädie derRechts- und Staatswissenschaft

Begründet von

F. von Liszt und W. Kaskel

Herausgegeben von

H. Albach . E. Helmstädter . H. Honsell . P. Lerche· D. Nörr

Abteilung Rechtswissenschaft

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Kar! Larenz

Methodenlehreder Rechtswissenschaft

Sechste, neu bearbeitete Auflage

Springer-Verlag Berlin Heidelberg GmbH

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Dr. jur . KARL LARENZ

entpfl. orde ntl. Professor der Universität München

Laurentiushaus, W-8037 Olching

Bundesrepublik Deutschland

ISBN 978-3-662-08712-1 ISBN 978-3-662-08711-4 (eBook)DOI 10.1007/978-3-662-08711-4

CIP·Titeiaufnahme der Deutsc hen BibliothekEnzyklopädie des Rechts- und Staatswi ssenschaft/bcg r. von F. von Liszt u. W. Kaskel. Hrsg, von H. Albach

Berlin; Heidel berg ; New Yor k; London ; Paris; Tokyo; Hong Kong; Barcel ona; Budapest: SpringerTeilw . hrsg. von W. Kun kel ... . Teilw. hrsg. von P. Lerche ; D. Nörr.. Teilw . hrsg. von E. Kohlrausch ... hrsg. Bd.

Abteilung Recht swissensch aft.NE: Liszt, Franz von [Begr.]: Albac h. Horst [Hrsg.}; Lerche . Peter [Hrsg.]:

Kunkel. Wolfgang [Hrsg.]: Kohlrausch , Eduard [Hrsg.]Larenz, Karl: Methodenlehre de r Rechtswissenschaft. ·6.. neubearb. Aufl. . 199 1.

Laren z, Karl: Meth odenlehre de r Reehtswissenschaft/ Karl la renz. ·6.• neubearb. Aufl. -Berlin; Heide lberg ; New York; London ; Paris; Tokyo ; Hong Kong; Barcelona; Budapest : Springer. 1991

(Enzyklopädie der Rechts- und Staatswisse nscha ft: Abteilung Recht swissen schaft

Dieses Werk ist urheberrechtlieh geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, desNachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen , der Funksendung , der Mikroverfilmung oderder Vervielfältigurig auf anderen Wegen und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben, auch bei nurauszugsweiser Verwertung, vorbehalten. Eine Vervielfältigurig dieses Werkes oder von Teilen dieses Werkes ist auchim Einzelfall nur in den Grenzen der gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes der BundesrepublikDeutschland vom 9. September 1965 in der jewe ils geltenden Fassung zulässig. Sie ist grundsätzlich vergütungspflichtig.

Zuwiderhandlungen unterliegen den Strafbestimmungen des Urheberrechtsgesetzes .

© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1960, 1969, 1975, 1979, 1983 and 1991Ursprünglich erschienen bei Springer-Verlag Berlin Heidelberg New York 1991.

Softcover reprint of the hardcover 6th edition 1991

Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbeze ichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auchohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, daß solche Namen im Sinne der Warenzeic hen- und

Markenschutz-Gesetzgeb ung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürften.Satz; Tanomvet Grafik, Beindersheim

64/3111-5432

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Meinen langjahrigen Gesprachspartnern

Claus-Wilhelm Canaris, Joachim Hruschka,

Detlef Leenen, Jurgen Pr6lss

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Vorwort zur sechsten Auflage

Die in diesem Buch vertretene Grundauffassung ist unverandert geblieben. Die Darstellung wurde an einigen Stellen verdeutlicht oder erganzt, gelegentlich auch leicht verkiirzt. Die seit der letzten Auflage erschienene Literatur habe ich, soweit ich das fur erforderlich hielt, eingearbeitet.

1m AnschluS an die Darstellung der "Reinen Rechtslehre" HANS KELSENS im 3. Kapitel des ersten Teils bin ich kurz auf die neueste Lehre OTA WEINBERGERS eingegangen, die diejenige KELSENS nicht unwesentlich umgestaltet hat.

Olching bei Miinchen, im]anuar 1991 KARL URENZ

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Aus dem Vorwort zur erstenAuflage

Der Titel dieses Buches muB nach einigen Richtungen hin eingeschriinkt werden. Sein Gegenstand ist die "dogmatische" Rechtswissenschaft mit EinschluB der richterlichen Fallbeurteilung; nicht sind es die Methoden der Rechtshistorie, der Rechtssoziologie und der vergleichenden Rechtswissenschaft. Ferner ist mit der "Rechtswissenschaft" ein bestimmterTypus derselben gemeint, derTypus, der sich in der deutschen Rechtswissenschaft unserer Zeit darstellt. Es ist das eine Rechtswissenschaft, die sich vornehmlich am Gesetz oder doch am "Rechtssatz" orientiert, nicht am vorentschiedenen Fall. Daran andert es auch nichts, daB die richterliche Fallbeurteilung bei uns heute eine andere Stellung als friiher einnimmt. Sie erscheint namlich in der Gegenwart nicht mehr nur als eine einfache "Subsumtion", sondern als ein vielfaItiger gedanklicher ProzeB, dessen Ergebnis auch den Inhalt des Rechtssatzes nicht unberiihrt laBt. Davon wird ausfiihrlich zu sprechen sein. SchlieBlich ist die Darstellung der Methoden vorwiegend, wenn auch nicht ausschlieBlich, am Zivilrecht orientiert. Das liegt natiirlich an der Fachrichtung des Verfassers. Es ist aber auch nicht ohne sachliche Bedeutung. Irre ich nicht, so ist die methodische Bewegung auf dem Gebiete des Zivilrechts heute am starksten. Das liegt einmal daran, daB sich hier der "Positivismus" langer als auf anderen Gebieten gehalten hat; ferneran der naheren Beriihrung mit den Methoden des "Fallrechts" in der Nachkriegszeit. Das Bediirfnis nach methodischer Klarung ist daher im Zivilrecht besonders dringlich.

Die Methodenlehre einer Wissenschaft ist deren Reflexion auf ihr eigenes Tun. Sie will aber die in der Wissenschaft angewandten Methoden nicht nur beschreiben, sondern auch verstehen, d. h. ihre Notwendigkeit, ihre Berechtigung und ihre Grenzen einsehen. Die Notwendigkeit und die Berechtigung einer Methode ergibt sich aus der Bedeutung, der Struktureigentiimlichkeit des Ge­genstandes, der mit ihrer Hilfe zum Verstandnis gebracht werden solI. Man kann daher nicht von der Rechtswissenschaft handeln, ohne gleichzeitig auch yom Recht zu handeln.Jede juristische Methodenlehre griindet sich auf eine Rechtstheorie oder schlieBt zum mindesten eine solche ein. Sie zeigt notwendig ein doppeltes Gesicht, eines, das der Rechtsdogmatik und der praktischen Anwendung ihrer Methoden zugewandt ist, und eines, das der Rechtstheorie und damit letzten Endes der Rechtsphilosophie zugewandt ist. In dieser doppelten Blickrichtung liegt die Schwierigkeit der Methodenlehre, aber auch ihr besonderer Reiz.

Die gegenwartige Problemlage der juristischen Methodenlehre kann nur der voll verstehen, der die Entwicklung der Rechtstheorie und Methodenlehre in den letzten 150 J ahren kennt. Ich habe diese Entwicklung deshalb in einem "historisch­kritischen" Teile dargestellt. Manchem wird dieser Teil freilich nicht viel Neues

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x Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

sagen. Ich glaubte dennoch, ihn nicht, was ich wiederholt erwogen habe, in die Anmerkungen oder in einen Anhang verweisen zu soDen. In seiner jetzigen Gestalt erfiillt er einen doppelten Zweck: Er entlastet den systematischen Tell von sonst unvermeidlichen Auseinandersetzungen, und er bietet demjenigen, dem die Pro­blematik noch wenig vertraut ist, vor aDem also dem Studenten, einen leichteren Zugang zu ihr. Die Lektiire dieses Buches verlangt die Fahigkeit und die Bereitschaft, nicht immer ganz einfache Gedankengange selbstandig mitzudenken. Besondere Kenntnisse - auSer denen, die jeder Rechtsstudent in mittleren Semestem sich erworben hat - verlangt sie aber nicht.

Miinchen, im August 1960 KARL URENZ

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Allgemeine Literaturiibersicht Einleitung .

Inhalt

I. Historisch-kritischer Teil

Rechtstheorie und Methodenlehre in Deutschland seit SAVIGNY

Kapitell

Die Methodenlehre SAVIGNYS .

Kapitel2

Die "Begriffsjurisprudenz" des 19.jahrhunderts .

1. PUCHTAS "Genealogie der Begriffe" . 2. Die "naturhistorische Methode" des friihenJHERING 3. Der rationalistische Gesetzespositivismus WINDSCHEIDS 4. Die "objektive" Auslegungstheorie

Kapitel3

Rechtstheorie und Methodenlehre unter dem Einflufl

1

5

11

19

19 24 28

32

des positivistischen Wissenschaftsbegriffs . 36

1. Die psychologische Rechtstheorie BIERUNGS . 39 2. JHERINGS Wendung zu einer pragmatischenJurisprudenz . 43 3. Die altere "Interessenjurisprudenz" . 49 4. Die Wendung zum Voluntarismus in der Freirechtsbewegung. 59 5. Hinwendung zur Rechtssoziologie 63 6. Die "Reine Rechtslehre" KELSENS 69 7. Der "Institutionalistische Rechtspositivismus"

OTA WEINBERGERS

Kapitel4

Die Abwendung vom Positivism us in der Rechtsphilosophie der ersten Hiiifte des 20. jahrhunderts

1. STAMMLERS "Theorie der Rechtswissenschaft" und seine Lehre yom "richtigen Recht" .

2. "Siidwestdeutscher" Neukantianismus und Werttheorie . 3. Objektiver Idealismus und Dialektik . 4. Die phanomenologische Rechtstheorie .

81

84

85 92

102

111

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xu Inhalt

Kapitel 5

Die Methodendiskussion in der Gegenwart 119

1. Von der "Interessenjurisprudenz" zur "Wertungsjurisprudenz" 119 2. Die Frage nach tibergesetzlichen WertungsmaBstaben 125 3. Normgehalt und Wirklichkeitsstruktur. . . 132 4. Die Suche nach der gerechten Entscheidung des Einzelfalls. 137 5. Topik und Argumentationsverfahren. 145 6. Gesetzesbindung und Subsumtionsmodell. . . . . . . 155 7. Zur Systernfrage . . . . . . . . . . . . . . . 165 8. Zur rechtsphilosophischen Diskussion tiber die Gerechtigkeit 173

II. Systematischer Teil Kapitell

Einfiihrung: Allgemeine Charakteristik der Jurisprudenz .

1. Die Erscheinungsweisen des Rechts und die ihnen zugeordneten Wissenschaften. . . .

2. Die]urisprudenz als Normwissenschaft. Die Sprache

189

189

der normativen Aussagen. . . . . . . . . 195 3. Die ]urisprudenz als "verstehende" Wissenschaft . . 204

a) Verstehen durch Auslegen . . . . . . . . . 204 b) Die "Zirkelstruktur" des Verstehens und die Bedeutung

des "Vorverstandnisses". . . . c) Auslegung und Anwendung der Normen

als dialektischer ProzeB. . . .

206

211 4. Wertorientiertes Denken in der ]urisprudenz . . . . 214

a) Wertorientiertes Denken im Bereich der Rechtsanwendung 216 b) Wertorientiertes Denken im Bereich der Rechtsdogmatik 224 c) Zu NIKLAS LUHMANNS Thesen tiber Rechtsdogmatik . 229

5. Die Bedeutung der ]urisprudenz fur die Rechtspraxis. 234 6. Die Erkenntnisleistung der ]urisprudenz 239 7. Methodenlehre als hermeneutische Selbstreflexion

der ]urisprudenz . . . . . . . . . . 243

Kapitel2

Die Lehre vom Rechtssatz

1. Die logische Struktur des Rechtssatzes. . . a) Die Bestandteile des (vollstandigen) Rechtssatzes . b) Der Rechtssatz als Bestimmungssatz.

Kritik der Imperativen-Theorie 2. Unvollstandige Rechtssatze . .

a) Erlauternde Rechtssatze. . b) Einschrankende Rechtssatze c) Verweisende Rechtssatze

250

250 250

253 257 258 259 260

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Inhalt

d) Gesetzliche Fiktionen als Verweisungen 3. Der Rechtssatz als Teil einer Regelung. . . . . . . . 4. Zusammentreffen (Konkurrenz) mehrerer Rechtssatze oder

Regelungen . . . . . . . . . . . . . 5. Das logische Schema der Gesetzesanwendung . . .

a) Der Syllogismus der Rechtsfolgebestimmung b) Die Gewinnung des Untersatzes: Der nur begrenzte Anteil

der "Subsumtion" . . . . . . . . . . . c) Die Ableitung der Rechtsfolge mittels des SchluBsatzes. .

Kapitel3

XIII

261 264

266 271 271

273 276

Die Bildung und rechtliche Beurteilung des Sachverhalts . 278

1. Der Sachverhalt als Geschehnis und als Aussage 278 2. Die Auswahl der der Sachverhaltsbildung zugrunde gelegten

Rechtssatze. . . . . . . . . . . 281 3. Die erforderlichen Beurteilungen. . . . 283

a) Auf Wahmehmung beruhende Urteile . 283 b) Auf der Deutung menschlichen Verhaltens beruhende Urteile 285 c) Sonstige durch soziale Erfahrung vermittelte Urteile . 286 d) Werturteile . . . . . . . . . . . . . . . 288 e) Der verbleibende Beurteilungsspielraum des Richters 293

4. Die Deutung rechtsgeschaftlicher ErkIarungen . . . . 297 a) Rechtsgeschaftliche Erklarungen als Rechtsfolgeanordnungen 297 b) Zur Auslegung der Rechtsgeschafte. . . . . . . . .. 299 c) Zur Einordnung der Schuldvertrage

in gesetzliche Vertragstypen 301 5. Der geschehene Sachverhalt 304

a) Zur Feststellung der Tatsachen im ProzeB 305 b) Die Unterscheidung der "Tat-" und der "Rechtsfrage" 307

Kapitel4

Die Auslegung der Gesetze

1. Die Aufgabe der Auslegung . a) Die Funktion der Auslegung im ProzeB

der Gesetzesanwendung. . . . . . b) Das Auslegungsziel: Wille des Gesetzgebers oder

normativer Gesetzessinn? 2. Die Kriterien der Auslegung

a) Der Wortsinn . . . . b) Der Bedeutungszusammenhang des Gesetzes c) Regelungsabsicht, Zwecke und Normvorstellungen

des historischen Gesetzgebers . . . d) Objektiv-teleologische Kriterien . . e) Das Gebot verfassungskonformer Auslegung

312

312

312

316 320 320 324

328 333 339

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XIV Inhalt

f) Das Verhaltnis der Auslegungskriterien zueinander 343 g) Vergleich der Gesetzesauslegung mit der Auslegung

von Rechtsgeschaften. . . . . . . . . . . 346 3. Die Auslegung mitbestimmende Faktoren. . . . . 348

a) Das Streben nach einer gerechten Fallentscheidung 348 b) Der Wandel der Normsituation .... 350

4. Sonderprobleme der Auslegung .... 353 a) "Enge" und "weite" Auslegung; die Auslegung

von "Ausnahmevorschriften . . . . . . . . . .. 353 b) Zur Auslegung von Gewohnheitsrecht und von Prajudizien 356 c) Zur Verfassungsinterpretation. . . . . . 360

Kapitel5

Methoden richterlicher Rechtsfortbildung . 366

1. Richterliche Rechtsfortbildung als Fortsetzung der Auslegung. 366 2. Die AusfiiIlung von Gesetzesliicken (Gesetzesimmanente

Rechtsfortbildung) . . . . . . . . 370 a) Begriff und Arten der Gesetzesliicken 370 b) Die AusfiiIlung "offener" Liicken,

insbesondere durch Analogie . . . c) Die AusfiiIlung "verdeckter" Liicken,

insbesondere durch teleologische Reduktion d) Andere HIle einer teleologisch begriindeten Korrektur

381

391

des Gesetzestextes. . . . . . . . . . . . . . 397 e) Liickenfeststellung und Liickenausfiillung . . . . . 401 f) Liickenerganzung als Leistung sch6pferischer Erkenntnis 403

3 Die L6sung von Prinzip- und Normkollisionen durch "Giiterabwagung" . . . . . . . . . . . 404

4. Rechtsfortbildung iiber den Plan des Gesetzes hinaus (Gesetzesiibersteigende Rechtsfortbildung) . 413 a) Rechtsfortbildung mit Riicksicht auf die Bediirfnisse

des Rechtsverkehrs . . . . . . . . . . . . 414 b) Rechtsfortbildung mit Riicksicht auf die "Natur der Sache" 417 c) Rechtsfortbildung mit Riicksicht

auf ein rechtsethisches Prinzip . . . . . 421 d) Grenzen der gesetzesiibersteigenden Rechtsfortbildung 426

5. Die Bedeutung der "Prajudizien" fiir die Bildung von "Richterrecht"

Kapitel6

429

Begriffs- und Systembildung in der Jurisprudenz. . . . . 437

1. Das "auSere" oder abstrakt-begriffliche System. . . . . 437 a) Aufgabe und M6glichkeiten juristischer Systembildung . 437

...

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Inhalt xv

b) Der abstrakte Begriff und das mit seiner Hilfe gebildete "auBere" System. . . . . . . . . 439

c) Die juristische "Konstruktion" als Mittel der Systematisierung . . . . . . . . . . . . .. 441

d) ]uristische Theorien und ihre Uberpriitbarkeit. . . .. 449 e) Die dem abstrahierenden Denken innewohnende Tendenz

zur Sinnentleerung. . . . . . . . . . . . 453 t) Exkurs: HEGELS Unterscheidung des abstrakten und

des konkreten Begriffs . . . . . . . 457 2. Typen und Typenreihen . . . . . . . . . . . 460

a) Die Denkform des "Typus" im allgemeinen . . . 460 b) Die Bedeutung des Typus in der Rechtswissenschaft. 464 c) Die Erfassung des rechtlichen Strukturtypus. 466 d) Die Bedeutung rechtlicher Strukturtypen

fUr die Systembildung (Typenreihen) . . . . . . .. 469 3. Das "innere" System . . . . . . . . . . . . . .. 473

a) Die Bedeutung der Rechtsprinzipien fUr die Systembildung 473 b) Funktionsbestimmte Rechtsbegriffe. . . . . . . .. 481 c) Der "offene" und "fragmentarische" Charakter

des "inneren" Systems 486

Sachverzeichnis . . . . . . . 491

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a. a. O. AcP AG ALR Anm.

Arch6R ARSP BAG

BFH BGB BGH BGHSt BGHZ BSG

BStBI. BVerfG BVerfGE BVerwG DJZ DRiZ DVerwBI. DRWiss. EGBGB FamRZ G

GG GmbH GoltdArch. GVG GWB HaftpflG HGB h.L.

JbRSozRTh

Verzeichnis der Abkiirzungen

am angefuhrten art Archiv fur zivilistische Praxis Aktiengesellschaft (preuBisches) Allgemeines Landrecht von 1794 Anmerkung Archiv fur Offentliches Recht Archiv fur Rechts- und Sozialphilosophie Bundesarbeitsgericht (auch: Entscheidungen des Bundesarbeits­gerichts) Bundesfinanzhof (auch: Entscheidungen des Bundesfinanzhofs) Burgerliches Gesetzbuch Bundesgerichtshof Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bundessozialgericht (auch: Entscheidungen des Bundessozial­gerichts) Bundessteuerblatt Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bundesverwaltungsgericht Deutsche Juristen-Zeitung Deutsche Richterzeitung Deutsches Verwaltungsblatt Deutsche Rechtswissenschaft Einfuhrungsgesetz zum Burgerlichen Gesetzbuch Ehe und Familie (Zeitschrift fur Familienrecht) Gesetz Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland Gesellschaft mit beschrankter Haftung Goltdammers Archiv fur Strafrecht Gerichtsverfassungsgesetz Gesetz gegen Wettbewerbsbeschdinkungen Reichshaftpflichtgesetz yom 7.6. 1871 Handelsgesetzbuch herrschende Lehre Jahrbuch fur Rechtssoziologie und Rechtstheorie

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XVIII

JherJb. JGG JuS

JW JZ KG LAG

LeipzZ LG LindMohr. (LM) LitUrhG

MDR NJW OHG OJZ OLG OVG RdA Rdz. RG RGZ RTh SavZKanA

SavZRomA

SeuffA SJZ StGB StVG Ufita ZGB ZHR ZPO ZZP

Verzeichnis der Abkiirzungen

Jherings Jahrbucher fur die Dogmatik des Burgerlichen Rechts Jugendgerichtsgesetz yom 4.8. 1953 Juristische Schulung (Zeitschrift) J uristische W ochenschrift Juristenzeitung Kommanditgesellschaft Gesetz uber den Lastenausgleich yom 14.8. 1952 Leipziger Zeitschrift fur Deutsches Recht Landgericht Nachschlagwerk des Bundesgerichtshofs, herausgeg. von Lindenmaier und Mohring Gesetz, betr. das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst yom 19. 6. 1901 Monatsschrift fur Deutsches Recht Neue Juristische Wochenschrift Offene HandeIsgesellschaft Osterreichische Juristen-Zeitung Oberlandesgericht Oberverwaltungsgericht Recht der Arbeit Randziffer Reichsgericht Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Zeitschrift "Rechtstheorie" Zeitschrift der Savigny-Stiftung fur Rechtsgeschichte, Kanonistische Abteilung Zeitschrift der Savigny-Stiftung fur Rechtsgeschichte, Romanistische Abteilung Seufferts Archiv fur Entscheidungen Suddeutsche J uristenzeitung Strafgesetzbuch yom 15. 5. 1871 StraBenverkehrsgesetz yom 19. 2. 1952 Archiv fur Urheber-, Film-, Funk- und Theaterrecht Schweizerisches Zivilgesetzbuch Zeitschrift fur das gesamte HandeIsrecht ZivilprozeBordnung Zeitschrift fur ZivilprozeB

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Allgemeine Literaturtibersichtl

ADOMEIT, KLAUS: Rechtstheorie fur Studenten, 1979. - Normlogik - Methodenlehre -Rechtspolitologie, 1986.

ALEXY, ROBERT: Theorie der juristischen Argumentation, 1978. BADURA, PETER: Grenzen und Moglichkeiten des Richterrechts, 1973. BARTHOLOMEYCZIK, HORST: Die Kunst der Gesetzesauslegung, 4. Auf!. 1967. BAUMGARTEN, ARTHUR: Die Wissenschaft vom Recht und ihre Methode, 2 Bde., 1920 u. 22. -

Grundzuge der juristischen Methodenlehre, 1939. BECKER, WALTER: Rechtsvergleichende Notizen zur Auslegung, Festschrift f. H. LEHMANN,

1959, Bd. I. BETTI, EMILIO: Teoria generale della Interpretazione, 1955 (Deutsche Ausgabe unter dem Titel

"Allgemeine Auslegungslehre als Methodik der Geisteswissenschaften", 1967); - Ergan­zende Rechtsfortbildung als Aufgabe der richterlichen Gesetzesauslegung, Festschr. f. RAAPE, 1948. - Zur Grundlegung einer allgemeinen Auslegungslehre, Festschr. f. E. RABEL, Bd. 2,1954.

BIERLING, ERNST RUDOLF: Juristische Prinzipienlehre, Bd. I, 1894; II, 1898; III, 1905; IV, 1911; V, 1917 (Neudruck des gesamten Werkes 1961).

BIHLER, MICHAEL: Rechtsgefuhl, System und Wertung, 1979. BINDER, JULIUS: Philosophie des Rechts, 1925. - Der Methodenstreit in der heutigen Privat­

rechtswissenschaft, ZHR 100, S. 4. BOEHMER, GUSTAV: Grundlagen der Burgerlichen Rechtsordnung, Bd. II, 2. Halbband: Praxis

der richterlichen Rechtsschopfung, 1952. BRECHER, FRITZ: Scheinbegriindungen und Methodenehrlichkeit im Zivilrecht, Festschr. f. A.

NIKISCH, 1958. BRUSIIN, OTTO: Uber die Objektivitat der Rechtsprechung, 1949. - Uber das Juristische

Denken, 1951. BULOW, OSKAR: Gesetz und Richteramt, 1885. BURCKHARDT, WALTER: Die Lucken des Gesetzes und die Gesetzesauslegung, 1925. - Methode

und System des Rechts, 1936. BYDLINSKI, FRANZ: Juristische Methodenlehre und Rechtsbegriff, 1982. - Fundamentale

Rechtsgrundsatze, 1988. - Rechtsethik und Rechtspraxis, 1990. CANARIS, CLAUS-WILHELM: Die Feststellung von Lucken im Gesetz, 2. Auf! 1983. - System­

denken und Systembegriff in der Jurisprudenz, 2. Auf!. 1983. CHRISTENSEN, RALPH: Was heiBt Gesetzesbindung? 1989. COING, HELMUT: Grundzuge der Rechtsphilosophie, 4. Auf!. 1986. - Die juristischen Aus­

legungsmethoden und die Lehren der allgemeinen Hermeneutik, 1959. - Juristische Methodenlehre, 1972.

DE GIORGI, RAFFAELE: Wahrheit und Legitimation im Recht, 1980. DIEDERICHSEN, UWE: Juristische Methodenlehre und praktische Jurisprudenz, in: Rechts­

wissenschaft und Rechtsentwicklung, Gottinger Studien 1980. DREIER, RALF: Recht - Moral- Ideologie, 1981. - N eues N aturrecht oder Rechtspositivismus?

RTh 1987,368. DREIER, RALF, SCHWEGMANN, FRIEDRICH (Hrsg.): Probleme der Verfassungsinterpretation,

1976.

Hier sind Schriften aufgefuhrt, die fur das Methodenproblem von allgemeiner oder grundlegender Bedeutung si~d. Ihre Aufteilung auf die einzelnen Kapitel des Buches erwies sich wegen der vielfachen Uberschneidungen der Problemkreise als nicht durchfiihrbar. Spezialliteratur und Zeitschriftenaufsatze sind jeweils an der betreffenden Stelle angegeben.

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2 Allgemeine Literaturiibersicht

ECKHOFF, TORSTEIN, SUNDBY, NILS KRISTIAN; Rechtssysteme, 1988. EHRLICH, EUGEN: Rechtssoziologie, 1913. - Die juristische Logik, 1918. EMGE, CARL AUGUST: Philosophie der Rechtswissenschaft, 1961. ENGISCH, KARL: Die Einheit der Rechtsordnung, 1935. - Logische Studien zur Gesetzesan­

wendung, 1942,2. Auf!. 1960. - Der Begriff der Rechtsliicke, Festschr. f. W. SAUER, 1949. - Yom Weltbild des Juristen, 1950,2. Auf!. 1965. - Die Idee der Konkretisierung in Recht und Rechtswissenschaft unserer Zeit, 1953,2. Auf!. 1968. - Einfiihrung in das juristische Denken, 8. Auf!. 1983. - Auf der Suche nach der Gerechtigkeit, 1971.

ENNECCERUS-NIPPERDEY: AllgemeinerTeil des Biirgerlichen Rechts, 15. Auf!. 1. Halbbd., 1959, §§ 30, 51-60.

ESSER, JOSEF: Wert und Bedeutung der Rechtsfiktionen, 1940. - Einfiihrung in die Grund­begriffe des Rechts und Staates, 1949. - Grundsatz und Norm in der richterlichen Fortbildung des Privatrechts, 1956,4. Auf!. 1990. - Wertung, Konstruktion und Argu­ment im Zivilurteil, 1965. - Richterrecht, Gerichtsgebrauch und Gewohnheitsrecht, in Festschr. f. FRITZ VON HIPPEL, 1967. - Vorverstandnis und Methodenwahl in der Rechtsfindung, 1970, 2. Auf!. 1972.

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Allgemeine Literaturiibersicht 3

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