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© 2019 Buhl Data Service GmbH
www.verbraucherblick.de | August 2019 | Euro 5,00 | ISSN 2567-4013
ERBEN & STIFTEN
NACHLASS REGELN
WIE WIR WOHNEN WOLLEN Alternative Wohnformen
ELEKTRIFIZIERT Das passende E-Bike finden
TEMPEL, GRÄBER, PYRAMIDEN Auf Nilkreuzfahrt durch Ägypten
Stiften für Einsteiger Gutes tun mit dem Vermögen
Alternative zum Testament So funktioniert ein Erbvertrag
Du kriegst nix! Regeln fürs Enterben
Komplexe Erbfolge Was Patchworkfamilien beachten müssen
2 so geht's
verbraucherblick 08/19
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verbraucherblick 08/19
3editorial
Keine Scherben für die Erben
Beim Erben kann ziemlich viel „Porzellan“ zerschlagen werden. Wieviel die eigene Familie wirk-lich wert ist, zeigt sich manchmal erst, wenn jemand stirbt. Wer böse Überraschungen vermei-den oder die gesetzliche Erbfolge ändern will, hinterlässt ein Testament oder einen Erbvertrag. Damit können aufwendige Pflichten bereits vorab geregelt und auch Nicht-Angehörige bedacht werden. Eine Stiftung kann davon profitieren. Ihnen vermachen immer mehr Deutsche ihr Ver-mögen oder gründen selbst eine. Beides sollte rechtskräftig vorbereitet sein. So mancher erfährt erst nach dem Tod eines Angehörigen, dass er enterbt wurde. Ein „Du kriegst nichts!“ ist aber nur in Extremfällen möglich. Eine komplexe Erbfolge haben Patchworkfamilien, Paare ohne Kinder oder mit unmündigen Angehörigen. Wir geben Tipps, damit niemand einen Scherben-haufen hinterlässt.
Der angespannte Wohnungsmarkt bietet derzeit wenig Möglichkeiten. Wie wäre es dann, alter-native Wohnformen zu finden? Sozusagen aus der Not eine Tugend machen. Die Suche nach neuem Wohnraum eröffnet Chancen für Ökodörfer, Tiny Houses, Frachtcontainer und soge-nannte Mietshäuser-Syndikate. Wer umzieht oder für eine bestimmte Zeit woanders lebt, muss eventuell seine sieben Sachen auslagern. Mietlagerräume bieten dafür Platz. Wir haben uns die Angebote und das Kleingedruckte angeschaut. Auf kleinem Raum angekommen, kann neues Leben aufblühen – Blumen und Kräuter ebenso. Mit wenigen Kniffen kann jeder Gärtner ohne Garten werden und den Balkon zum Anbauen nutzen.
E-Bikes haben viele Radler elektrifiziert. Die Auswahl ist inzwischen riesig, die Preise hoch und stabil. Die Investition ins Elektrofahrrad will gut überlegt sein und die entscheidenden Kriterien für Motor, Akku und Sensoren sollten bekannt sein. Neues gibt es auch bei Ei und Huhn. Was als Erstes da war, steht zwar immer noch nicht fest, aber die Zeit für Käfighaltung ist vorbei – und hoffentlich bald auch fürs Kükenschreddern. Für mehr Gleichberechtigung und Transparenz im Hühnerstall sorgen neue Initiativen und Labels. Für Verbraucher heißt das: Augen auf beim Eierkauf.
Ihr Andreas Einbock, Redaktion verbraucherblick
Ihre Meinung zu verbraucherblick
Ihre Meinung ist uns wichtig. Haben Sie Themenvorschläge, Lob, Kritik oder Anregungen, dann schreiben Sie der Redaktion. Wir freuen uns auf Ihr Feedback. [email protected]
4 inhalt
verbraucherblick 08/19
kurz & bündig 6 Nachrichten + Spartipp
schwerpunkt8 Stiften für Einsteiger
Gutes tun mit dem Vermögen
13 Alternative zum Testament So funktioniert ein Erbvertrag
18 Du kriegst nix! Regeln fürs Enterben
22 Komplexe Erbfolge Was Patchworkfamilien beachten müssen
besser leben 26 Ei, Ei, Ei
Augen auf beim Eierkauf
32 Gärtnern ohne Garten Auf kleinstem Raum anbauen
37 Blühende Pracht Teuer oder billig: Schnittrosen
erfolgreich im alltag 42 Wie wir wohnen wollen
Alternative Wohnformen
48 Das Hotel der Dinge Was bieten Mietlagerräume?
technik im griff 53 Elektrifiziert
Das passende E-Bike finden
unterwegs 60 Tempel, Gräber, Pyramiden
Auf Nilkreuzfahrt durch Ägypten
kolumne 66 Nutri-Score bringt Klarheit
Nährwertkennzeichnung für Europa
vorschau67 verbraucherblick 09/2019
index68 Schlagwortverzeichnis
bildnachweis70 Urheber
5inhalt impressum 5
verbraucherblick
www.verbraucherblick.de
5,00 €
ISSN 2567-4013
Herausgeber (im Selbstverlag) Anbieter (i.S.d. §§ 5 TMG, 55 RStV)
Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen
Geschäftsführer: Martin Buhl & Peter Glowick
Handelsregister: AG Siegen HRB Nr. 3015
USt.ID: DE126576356
Verantwortlicher im Sinne des Presserechts / § 55 Abs. 2 RStV / auch für den Anzeigenteil
Peter Glowick Buhl Data Service GmbH Am Siebertsweiher 3/5 57290 Neunkirchen
Kundenbetreuung
Telefon: 02735 90 96 99
Fax: 02735 90 96 564
E-Mail: [email protected]
Redaktion
E-Mail: [email protected]
inhalt impressum
13 Alternative zum Testament So funktioniert ein ErbvertragWer sich gegen die gesetzliche Erbfolge entscheidet, setzt häufig ein Testament auf. Doch es gibt noch eine zweite Variante: den Erbvertrag. Er ist eine Ab-machung zwischen zwei oder mehreren Personen, die große Sicherheit bietet, weil sich beide Seiten an einen einmal geschlossenen Vertrag halten müssen. Doch welche Bedingungen müssen für einen Erbver-trag erfüllt sein und für wen lohnt er sich?
26 Ei, Ei, Ei Augen auf beim EierkaufBilder von zerrupften Hühnern und dunklen Ställen, in denen die Tiere ihre Eier legen, haben Spuren hinter-lassen. Viele Verbraucher greifen inzwischen zu Eiern aus artgerechter Haltung. Eine Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass Verbraucher am Stempel frischer Eier erkennen, woher sie kommen und wie die Tiere gehalten wurden. Für manche Eier und Produkte mit Eiern ist das gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben.
42 Wie wir wohnen wollen Alternative WohnformenAls ich vor einigen Jahren den Plan fasste, nach Ber-lin zu ziehen, hatten mir meine Berliner Freunde geraten, mich früh genug um eine Wohnung zu küm-mern. Was sie genau damit meinten, merkte ich recht bald. Bezahlbare Wohnungen waren Mangelware. Mittlerweile ist klar, dass es sich bei den steigenden Mietpreisen nicht um eine Momentaufnahme han-delt, sondern um einen fortschreitenden Trend.
53 ElektrifiziertDas passende E-Bike findenBerg rauf und wieder runter. Und gleich wieder rauf. Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, kann auch hügelige und weitere Strecken ohne viel Kraft- be-ziehungsweise Ausdaueraufwand munter bewälti-gen. Doch Elektrofahrräder sind nicht ganz günstig. Damit Käufer lange Freude daran haben, sollten sie wissen, worauf sie beim Kauf achten sollten.
Redaktion, Produktion und Vertrieb: © Buhl Data Service GmbH 2019
- Alle Rechte vorbehalten -
60 Tempel, Gräber, Pyramiden Auf Nilkreuzfahrt durch ÄgyptenLuxor, Abu Simbel, Gizeh mit Sphinx und Cheops- Pyramide: Diese Namen bringen nicht nur die Augen von Historikern zum Leuchten. Schließlich sind Nil-kreuzfahrten und die zugehörigen Sehenswürdig-keiten vielen durch Agatha Christies Buch „Tod auf dem Nil“, das auch verfilmt wurde, ein Begriff. Die Attraktionen begeistern noch immer Touristen aus allen Ländern.
verbraucherblick 08/19
kurz & bündig
Günstiger Parkplatz in der Stadt Viele kennen das: Man wollte nur eben etwas in der Stadt besorgen oder hatte einen Arzttermin und der Kassenautomat im Parkhaus zeigt 4 Euro an. Fläche ist rar in den Innenstädten und um die Lebensqualität zu steigern, sollten die Autos raus aus dem Zentrum. Wer nur mal kurz in die Stadt muss, steuert ein zentrales Parkhaus an. Das ist meist recht teuer. Nimmt man aber einen kleinen Fußmarsch von rund 10 Minuten in Kauf, kann man ordentlich sparen. Denn häufig gibt es dezent-rale Parkhäuser, die weniger verlangen oder sogar kostenfreie Parkflächen. Diesen Spartipp schickten uns gleich mehrere Leser bei unserem Gewinnspiel ein. Vielen Dank an alle Teilnehmer.
Beispielrechnungen für 2 Stunden Parken in der Innenstadt
Frankfurt am Main mit Ziel Römer
Parkhaus Hauptwache:werktags pro angefangene Stunde 2,50 € 2 Stunden = 5,00 €
Parkhaus Dom Römer:werktags pro angefangene Stunde 2,00 € 2 Stunden = 4,00 €
Parkhaus Alt-Sachsenhausen: werktags pro angefangene Stunde 1,00 € 2 Stunden = 2,00 €
Gespart: 1,00 € Gespart: 3,00 €
Magdeburg mit Ziel Altstadt
Tiefgarage Domviertel: jede 45 Minuten 0,50 € 2 Stunden = 1,50 €
Parkgarage City Carré: 1. Stunde 0,30 € 2. Stunde 0,60 € jede weitere 1,00 € 2 Stunden = 0,90 €
10 kostenlose Parkplätze in der Leiterstraße: Höchstparkdauer 2 Stunden2 Stunden = 0,00 €
Gespart: 0,60 € Gespart: 1,50 €
Nürnberg mit Ziel Hauptmarkt / Frauenkirche
40 Parkplätze mit Parkschein Platnersgasse: 1 Stunde 2,50 € 2 Stunden = 5,00 €
300 Parkplätze Nürnberger Akademie: 1 Stunde 1,00 € 2 Stunden = 2,00 €
150 Parkplätze Kesslerplatz: kostenfrei2 Stunden = 0,00 €
Gespart: 3,00 € Gespart: 5,00 €
spartipp
Wer weiß, wo er demnächst hinfahren muss, der kann sich vorher über die Parksituation informieren, beispielsweise auf der Internetseite www.parkopedia.de, auf der man Parkhäuser und Parkplätze finden kann – weltweit. Einen anderen Ansatz verfolgt www.gratisparken.de. Es handelt sich um eine Datenbank, die deutschlandweit kostenlose Park- plätze führt. Nutzer können Parkmöglichkeiten eintragen. Außerdem gibt es jede Menge Apps, die bei der Parkplatzsuche helfen. Wer fast immer nur in seine Stadt fährt, kann sich durch Empfehlung oder Erfahrung seinen Parkplatz-Geheimtipp aussuchen und hat dann eine Sorge weniger und vielleicht noch einen schönen „Sparziergang“.
verbraucherblick 08/19
BAföGMehr Geld ab Wintersemester
Studierende können sich freuen: Der BAföG-Förderungshöchst-satz steigt ab Wintersemester 2019 von 735 auf 853 Euro mo-natlich. Im Wintersemester 2020 wird dann sogar auf 861 Euro erhöht. Der Wohnzuschlag für diejenigen, die nicht mehr daheim wohnen, steigt von 250 auf 325 Euro. Durch die Neuerung wer-den außerdem mehr Personen gefördert, denn die Eltern dürfen mehr verdienen. Der Nettoverdienst von Paaren im Monat darf ab 2021 bei 2000 Euro statt bisher 1715 liegen. Auch die Studie-renden dürfen etwas mehr ansparen, nämlich 8200 statt 7500 Euro. Entlastung gibt es für diejenigen, die nach dem Studium nur wenig verdienen: Egal wie hoch die Förderung war, nach 77 Ra-ten von 130 Euro ist die Schuld beglichen. Wer nachweislich in 20 Jahren das Geld zur Darlehensrückzahlung nicht aufbringen kann, wird von der Restschuld befreit.
Zwei Urteile zu EnergieversorgernNetzentgelte und Zahlungsmöglichkeiten
Der Bundesgerichtshof (BGH) untermauerte im Juli 2019, dass die Höhe der Netzentgelte für Strom und Gas von der Bundes-netzagentur festgelegt werden. Die Entgelte werden von Ener-gieanbietern an die Netzbetreiber für die Nutzung der Leitungen bezahlt. Gegen die Senkung der Netzentgelte hatten mehr als 1000 Netzbetreiber geklagt und zunächst Recht erhalten. Der BGH bestätigte jedoch in einem Beschluss, dass die Bundesnetz-agentur die Rendite für die Netzentgelte festlegt. Die Senkung wurde mit der Lage an den Kapitalmärkten begründet.
RestguthabenRückerstattung auch ohne SIM-Karte
Nach Vertragsende dürfen Mobilfunkanbieter die Auszah-lung des Restguthabens nicht vom Rücksenden der SIM-Karte abhängig machen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte gegen den Anbieter ALDI TALK geklagt und vor dem Landgericht Düsseldorf gewonnen (AZ 12 O 264/18). In den Verträgen war eine Rücksendung der SIM-Karte nach Vertragsende vorgegeben. Ansonsten sollte kein Restgut- haben ausgezahlt werden. Die Richter sahen keinen Nutzen im Senden einer deaktivierten oder gesperrten Karte. Selbst das Recycling-Argument, auf das ALDI TALK verwies, konnte nicht überzeugen. E-Plus, der Anbieter hinter ALDI TALK, änderte die Vertragsbedingungen noch während des Gerichtsverfahrens. Die SIM-Karten müssen nicht mehr zurückgeschickt werden.
In einem anderen Urteil gab der BGH dem Verbraucherzent-rale Bundesverband (vzbv) Recht, der gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung geklagt hatte. Nur eine Zah-lungsmethode – nämlich das Lastschriftverfahren – anzubieten, sei diskriminierend, urteilten die Richter. Es müssten verschie-dene Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden. Der Anbieter hatte Kunden nur zum Online-Tarif zugelassen, wenn sie das Lastschriftverfahren abgeschlossen hatten (AZ VIII ZR 56/18).
verbraucherblick 08/19
schwerpunkt
8 Stiften für Einsteiger Gutes tun mit dem Vermögen 13 Alternative zum Testament So funktioniert ein Erbvertrag 18 Du kriegst nix! Regeln fürs Enterben 22 Komplexe Erbfolge Was Patchworkfamilien beachten müssen
Stiften für EinsteigerGutes tun mit dem Vermögen
Immer mehr Menschen bringen ihr Vermögen in eine Stiftung ein. Der eine fördert so den Umweltschutz, der andere hilft Kindern oder Senioren, der Dritte bekämpft und erforscht eine Krankheit. Gab es dem Bundesverband Deutscher Stiftungen zufolge 2008 rund 8700 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutsch-land, waren es 2018 schon 22.743. Allein im vergangenen Jahr sind 554 neue errichtet worden. Insgesamt verwalten deutsche Stiftungen ein Vermögen von geschätzten 200 Milliarden Euro. Wie können angehende Stifter vorgehen?
13schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
Alternative zum TestamentSo funktioniert ein Erbvertrag
Wer sich gegen die gesetzliche Erbfolge entscheidet, setzt häufig ein Testament auf. Doch es gibt noch eine zweite Variante, die manchmal geschickter ist: den Erbvertrag. Er ist eine Abmachung zwischen zwei oder mehreren Personen, die große Sicherheit bietet, weil sich beide Seiten an einen einmal geschlossenen Ver-trag halten müssen. Außerdem fallen für die Erben später teils lästige Pflichten weg wie das Beschaffen eines Erbscheins. Doch welche Bedingungen müssen für einen Erbvertrag erfüllt sein und für wen lohnt er sich?
Eine alleinstehende Frau möchte ihre Paten-tochter als Alleinerbin einsetzen, mit der sie sich seit Jahrzehnten gut versteht und die ihr auch regelmäßig kleine Gefälligkeiten erle-digt. Die Frau möchte sichergehen, dass sie bei Bedarf von ihr versorgt wird, und die Paten- tochter möchte sicher sein, dass sie durch eine womöglich jahrelange Pflege- und Organisa-
tionsarbeit keine großen finanziellen Verlus-te macht. Ein solcher Fall wäre typisch, um einen Erbvertrag aufzusetzen. Beide Parteien sind sich einig, dass sie aus persönlichen und langjährigen Gründen diese Entscheidung treffen wollen. Und durch den Erbvertrag gibt es ein schriftliches Versprechen, das auch die Finanzen regelt. ►
18 schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
Du kriegst nix!Regeln fürs Enterben
Bei dem Wort „enterben“ fallen wahrscheinlich jedem erst einmal Familientra-gödien ein – Zoff, Unfrieden und vielleicht sogar körperliche Misshandlungen. Dabei kann es gute Gründe dafür geben, die gesetzliche Erbfolge auszuschalten. In einem Testament beispielsweise kann man festlegen, dass die Nächsten nichts erben sollen, obwohl das Gesetz das eigentlich so vorsieht. Worauf es ankommt, wenn man andere als die gesetzlichen Erben im Nachlass bedenken möchte.
Man kennt es aus Spielfilmen: In der Familie kommt es zum Streit, wutentbrannt schleu-dern Vater oder Mutter dem missratenen Nachwuchs ins Gesicht: „Du bist enterbt!“ Was nach großem Drama klingt, ist erstens gar nicht so einfach umzusetzen. Zweitens kann
es jedoch einige sehr gute und ganz rationale Gründe dafür geben, die gesetzliche Erbfolge zu ändern. Wer darüber nachdenkt, jemanden zu enterben, sollte sich daher zunächst mit der Sachlage auseinandersetzen. Dabei muss die Familie gar nicht zerstritten sein. ►
19schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
Es erben die nächsten Verwandten
Wenn jemand stirbt, erben in der Regel der Partner und die Kinder. Angenom-men, ein Mann ist verheiratet und hat drei Kinder. Dann erbt nach seinem Tod die Ehefrau 50 Prozent, wenn es kein Testament gab und die beiden in einer Zugewinngemeinschaft lebten. Die restlichen 50 Prozent müssen sich die drei Kinder teilen. Ist ein Paar verheiratet, hat aber keine Kinder, wird es schon schwieriger. Denn dann erben in diesem Fall die Eltern, Geschwister oder Nich-ten und Neffen des Verstorbenen mit. Spätestens dann hat man eine Konstella-tion, die nicht allen Paaren zusagt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat Erbkonstellationen mit Angehörigen der ersten, zwei-ten oder dritten Ordnung ausführlich in einem PDF beschrieben.
Komplizierte Erbkonstellationen
Berliner Testament: Auch wenn es vielen nicht bewusst ist, das Berliner Testa-ment ist eine Form der Enterbung. Ein Testament dieser Art ist besonders beliebt bei Ehepartnern. Sie bestimmen damit, dass Kinder erst nach dem Tod des zwei-ten Elternteils erben. „Dieses Testament ist also auch eine Form der Enterbung – schließlich bekommen die Kinder so zunächst nichts, obwohl die gesetzliche Erbfolge das vorsieht“, sagt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Geschäfts-führer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge. Was gut gemeint ist, kann allerdings auch ein Problem werden.
Berliner Testament in der Patchworkfamilie: Angenommen, eine Frau mit einem Kind aus erster Ehe heiratet ein zweites Mal. Das Kind wird nicht ad-optiert – vielleicht weil es schon volljährig ist oder das einfach nicht will. Nun setzt das frisch verheiratete Paar ein Berliner Testament auf. Die Frau stirbt zu-erst, dann erbt der Mann alles. Und weil das Kind mit dem zweiten Mann nicht verwandt ist, erbt es nach dessen Tod nichts – wenn nicht eine entsprechende Formulierung im Testament aufgenommen wird. Klagt das Kind nach dem Tod der Mutter nicht wenigstens seinen Pflichtteil ein, geht es am Ende leer aus. Die-ses Beispiel zeigt, welche Konsequenzen ein unbedachtes Handeln haben kann.
Kinder aus erster Ehe: Natürlich ist auch vorstellbar, dass sich ein Paar später im Leben trifft und heiratet. Möglicherweise verdienen beide gut und sind nicht auf das Geld des Partners in dessen Todesfall angewiesen, wollen aber ihre Kin-der abgesichert wissen. Sie müssen sich im Prinzip gegenseitig enterben, und zwar so: „Sie setzen jeweils ihre Kinder in einem Testament als Erben ein“, rät Bittler. „Außerdem sollten sie zusätzlich einen Pflichtteilsverzicht wechselseitig vor dem Notar erklären, um eine Pflichtteilsforderung des anderen Ehegatten an die eigenen Kinder zu vermeiden.“
Paar ohne Kinder: Angenommen, ein Paar hat jung geheiratet und eine Immo-bilie gekauft. Dann stirbt die Frau bei einem Autounfall. „Weil das Paar keine Kinder hatte, erbt der Witwer drei Viertel, die noch lebenden Eltern der Verstor-benen je ein Achtel“, erklärt Jan Bittler. „Somit bilden sie mit dem Witwer eine Erbengemeinschaft, die ins Grundbuch eingetragen wird. Ich kann nur raten, diese Konstellation abzuwenden“, sagt der Rechtsanwalt. „Denn eine Immobilie in einer Erbengemeinschaft muss von allen gemeinsam verwaltet werden. ►
Reihenweise: Die Erbreihenfolge unterscheidet nach Angehörigen 1., 2. und 3. Ordnung. Ehe- und Lebens- partner haben einen Vorrang und stehen noch vor der 1. Ordnung.
20 schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
Dabei kann es nicht nur zu Streit kommen, wenn es um die Renovierung oder Instandsetzung geht, sondern schon bei der Nutzung kann man unterschiedli-cher Meinung sein“, sagt Bittler. „Was, wenn die Schwiegereltern die Wohnung lieber vermieten wollen, in der der Witwer lebt?“
Paar ohne Kinder, aber mit betreuungsbedürftigen Angehörigen: Mit den Schwiegereltern kann man sich eventuell noch einigen. Noch komplizierter wird es aber, wenn ein Paar keine Kinder hat, dafür aber nahe Angehörige wie die de-mente Mutter oder die geistig behinderte Schwester. Ist der Mann oder die Frau der gesetzliche Betreuer dieses Angehörigen, wird es schwierig: Denn stirbt die-ser gesetzlich betreuende Angehörige, wird nach seinem Tod ein neuer Betreuer eingesetzt. Dieser muss im Sinne der Betreuten handeln, und auf jeden Fall des-sen Erbanteil beanspruchen. „In einem solchen Fall ist es dringend notwendig, ein Testament aufzusetzen, und das Erbe zu regeln“, so der Rechtsexperte.
verbrauchertipp
Zu enterben, ist nicht so leicht, da in Deutschland selbst einem berechtigten Enterbten der Pflichtteil zusteht – also die Hälfte von dem, was er aufgrund der gesetzlichen Erbfolge erben würde.
Enterben ist gar nicht so einfach
Gründe, jemanden zu enterben, gibt es also mehr als genug. Aber das geht gar nicht so einfach. Denn in Deutschland steht selbst einem Enterbten im Regelfall sein Pflichtteil zu, sofern er oder sie Ehepartner/in, Elternteil, Kind oder nach dessen Tod Enkelkind des Erblassers ist. Das ist die Hälfte von dem, was er er-ben würde, wenn die gesetzliche Erbfolge greifen würde. Ein Beispiel: Ein Mann stirbt und vererbt 200.000 Euro. Die Frau erbt davon zunächst die Hälfte, weil die beiden in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das sind also 100.000 Euro. Weil die beiden keine Kinder hatten, treten die Erben zweiter Ordnung in die Erbfolge ein. Das sind die beiden Elternteile des Verstorbenen. Da es keine Erben erster Ordnung gibt, erbt die Frau ein Viertel mehr, also 150.000 Euro. Die Eltern erben ohne Testament jeweils 25.000 Euro. Hätte der Verstorbene ein Testament aufgesetzt, in dem die Eltern enterbt werden, damit die Partnerin möglichst viel von dem Geld bekommt, stünde beiden trotzdem noch jeweils ihr Pflichtteil zu. Er entspricht jeweils 12.500 Euro.
Geschwister wie auch Großeltern und andere weiter entfernte Verwandte ha-ben übrigens keinen Anspruch auf den Pflichtteil. Da sie aber zur Erbfolge zwei-ter Ordnung zählen, haben sie Erbansprüche, wenn Ehe-/Lebenspartner und Angehörige der ersten Ordnung wie Kinder sowie Kindeskinder nicht vorhan-den sind. In diesem Fall können Geschwister und weitere Anspruchsberechtig-te der zweiten und dritten Ordnung nur durch ein Testament enterbt werden. Interessant ist das konkrete Enterben auch dann, wenn beide kinderlose Ehe-partner, deren Eltern bereits verstorben sind, beispielsweise bei einem Unfall sterben, und man einem oder allen Geschwistern nichts vererben möchte. Dann könnte man beispielsweise seine Nichten und/oder Neffen, die es vermutlich gut gebrauchen können, oder eine Institution direkt bedenken. Gibt es weder Ehe-/Lebenspartner noch Nachkommen oder Verwandte, erbt der Staat. ►
21schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
verbrauchertipp
Familien, die gut miteinander auskommen, werden vermutlich einen anderen Weg finden. Wenn ein Paar beispielsweise weiß, dass es kinderlos bleiben wird, kann es mit den Eltern einen Vertrag schließen, dass diese im Falle eines Falles auf den Pflichtteil verzichten werden.
■ von Bettina Blaß
Vermächtnis: Wer will, dass nach seinem Tod bestimmte Dinge in bestimmte Hände kommen, kann dies über ein Vermächtnis regeln.
„Schuldenberg statt Geldsegen – Erbe annehmen oder ausschlagen“ in verbraucherblick 07/2018
„Amtliche Betreuer – Wer kümmert sich um hilflose Menschen?“ in verbraucherblick 07/2019
Broschüre: „Erben und Vererben“ (BMVJ)
Bettina Blaß ist seit über 15 Jahren selbstständige Verbraucherjour-nalistin und Trainerin für Internetthemen. Zuvor war sie Redakteurin für die WISO Monats-CD und bei der G+J Wirtschaftspresse Online stellvertretende Redaktionsleiterin. Ihr Fokus liegt auf den Themen Internet, Finanzen und Immobilien. Privat schreibt sie für ihr Reise- und Genussblog Op jück.
Aber auch eine richtige Enterbung ist möglich – allerdings nur unter ganz be-stimmten Voraussetzungen. „Eine Enterbung, bei der die gesetzlichen Erben wirklich gar nichts bekommen, ist beispielsweise dann möglich, wenn der Be-treffende den Verstorbenen zu Lebzeiten misshandelt hat oder ihn beispiels-weise töten wollte“, sagt Jan Bittler. Auch, wenn jemand seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkam oder mindestens ein Jahr im Gefängnis war, kann er laut Paragraf 2333 Bürgerliches Gesetzbuch enterbt werden.
verbrauchertipp
Wer vorhat, einen gesetzlich Erbberechtigten zu enterben, sollte vorher mit einem Rechtsanwalt sprechen. Das Thema ist komplex und kann für die Hinterbliebene kompliziert werden.
Vermächtnis statt Enterbung
Wer übrigens nur einzelne Teile aus seinem Vermögen jemand anderem nach dem Tod überlassen möchte, der muss dafür nicht gleich jemanden enterben: „Soll die Vase an die Nichte gehen, die Büchersammlung an den Enkel, dann lässt sich das auch über ein Vermächtnis regeln“, sagt Erbrechtsanwalt Bittler. Das geht recht einfach. Ein Satz im Testament ist dafür ausreichend: „Ich ord-ne folgende Vermächtnisse an: 5000 Euro sollen an die XY-Stiftung gehen. Der Spieltisch mit den zugehörigen -karten an die Skatrunde.“ Dagegen können sich die Erben nicht wehren.
22 schwerpunkt
verbraucherblick 08/19
Komplexe ErbfolgeWas Patchworkfamilien beachten müssen
Die gesetzlich geregelte Erbfolge ist eine klare Angelegenheit. Stiefkinder haben dabei allerdings nicht das gleiche Recht wie Adoptivkinder. Und das kann im Erb-fall unerwünschte Folgen haben. In Patchworkfamilien ist die Sachlage häufig be-sonders kompliziert. Die gesetzliche Erbfolge ist dann nur selten oder zufällig das, was gewünscht ist. Daher muss für den Fall der Fälle über ein Testament geregelt werden, wer wann, wie und was erben soll.
Beispiel einer typischen Patchworkfamilie: Lisa und Max sind schon seit einigen Jahren verheiratet. Ihre gemeinsame Tochter geht be-reits in die erste Klasse. Lisa hat aus einer frü-heren Beziehung bereits eine ältere Tochter. Deren Vater hat mit seiner neuen Partnerin zwei gemeinsame Kinder. Und auch Max hat eine Vorgeschichte. Er hat zwei Töchter mit seiner ersten Ehefrau. Daraus ist nun eine ty-pische Patchworkfamilie entstanden, wie sie heute gar nicht mehr selten ist. Immerhin lebt laut Bundesfamilienministerium jede zehn-te der circa 11,5 Millionen Familien als Stief- oder Patchworkfamilie zusammen.
Unverzichtbar: das Testament
Sollte Lisa oder Max etwas zustoßen, möchten beide natürlich, dass ihre Kinder mit anderen Partnern dem gemeinsamen Kind gleichge-stellt sind. Außerdem wollen sie sich gegensei-tig absichern. Die ehemaligen Partner dagegen sollen nicht mehr erben. „Eine typische Situa-tion, in der wir um Rat gefragt werden“, sagt Jan Bittler, Fachanwalt für Erbrecht und Ge-schäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Aus seiner Erfahrung schätzt er, dass etwa 15 bis 20 Prozent derer, die anwaltliche Hilfe für ►
Erben: Je nach Konstellation kann die Erbfolge in der Patchworkfamilie sehr kompliziert sein – und nicht unbedingt zum ge-wünschten Ergebnis führen.
verbraucherblick 08/19
besser leben
Ei, Ei, EiAugen auf beim Eierkauf
Bilder von zerrupften Hühnern und dunklen Ställen, in denen die Tiere zusammen-gepfercht ihre Eier legen, haben Spuren hinterlassen. Viele Verbraucher greifen inzwischen zu Eiern aus artgerechter Haltung. Die Lebensmittelindustrie hat sich angepasst. In den meisten Supermärkten werden Eier aus Kleingruppenkäfighal-tung gar nicht mehr angeboten. Eine Kennzeichnungspflicht sorgt dafür, dass Ver-braucher am Stempel frischer Eier erkennen, woher diese kommen und wie die Tiere gehalten wurden. Für manche Eier und Produkte mit Eiern ist das gesetzlich allerdings nicht vorgeschrieben.
26 Ei, Ei, Ei Augen auf beim Eierkauf 32 Gärtnern ohne Garten Auf kleinstem Raum anbauen 37 Blühende Pracht Teuer oder billig: Schnittrosen
32 besser leben
verbraucherblick 08/19
Gärtnern ohne GartenAuf kleinstem Raum anbauen
Hobbygärtnern und Selbstversorgung liegen im Trend. Wer keinen eigenen Garten hat, aber trotzdem Gemüse und Kräuter anbauen oder Blumen ziehen möchte, hat viele Möglichkeiten. Frische Pflanzen wachsen auch auf Fensterbank und Balkon und auf privaten Beeten rund um Bäume am Straßenrand. Urbane Gemeinschafts-gärten und Mietäcker bieten Anbauflächen für die eigene Ernte. verbraucherblick stellt die Varianten vor und gibt Tipps für die Bepflanzung und Pflege.
Immer mehr Menschen beschäftigen sich mit den Themen Gärtnern und Selbstversorgung. Die Gartenbau-Ingenieurin und Buchautorin Dorothea Baumjohann aus Aerzen führt dies auf den zunehmenden Wunsch zurück, ge-sunde Lebensmittel zu essen. „Die Leute wol-len wissen, woher ihr Gemüse kommt und ob
es gespritzt ist.“ Das ist nicht alles. Sie bemerkt außerdem einen Umweltgedanken nach dem Motto „zurück zu den Wurzeln“. Nachdem viele Menschen früher Nutzgärten hatten, wandelten sich diese in den sechziger und siebziger Jahren immer stärker zu Ziergärten. „Jetzt sehen wir einen Gegentrend“, sagt Baumjohann. ►
37besser leben
verbraucherblick 08/19
Blühende PrachtTeuer oder billig: Schnittrosen
Als Dankeschön oder Gastgeschenk, zum Geburtstag oder Valentinstag: Blumen sind ein allseits beliebtes Mitbringsel. Der Bestseller sind natürlich rote Rosen. Mehr als eine Milliarde Schnittrosen werden jährlich nach Deutschland impor-tiert. Woran erkennt man eine gute Qualität oder womöglich faire Arbeitsbedin-gungen? Und wie bleiben die Blumen im Wohnzimmer lange frisch? Ein paar Tipps, wie Rosen lange Freude bereiten.
Ein Strauß Rosen kostet im Fachhandel rund 10 bis 20 Euro. Eine kostengünstige Alternati-ve ist der Supermarkt. Seit Jahren floriert auch dort das Geschäft mit den Blumen. Ein Bund Rosen mit einer Stiellänge von 35 bis 40 Zen-timetern bekommt man im Supermarkt schon für 2 bis 3 Euro. Ist das dann aber auch eine gute Qualität? Das ZDF-Verbrauchermagazin WISO macht den Check und kauft teure und billige Supermarktrosen.
Handelspreise pro Rose
Teuer Durchschnittspreis Billig Durchschnittspreis
EDEKA 0,42 € PENNY 0,22 €
Blume 2000 0,29 € REWE 0,19 €
real 0,29 € Lidl 0,17 €
verbraucherblick 08/19
erfolgreich im alltag
42 Wie wir wohnen wollen Alternative Wohnformen 48 Das Hotel der Dinge Was bieten Mietlagerräume?
Wie wir wohnen wollenAlternative Wohnformen
Als ich vor einigen Jahren den Plan fasste, nach Berlin zu ziehen, hatten mir meine Berliner Freunde geraten, mich früh genug um eine Wohnung zu kümmern. Der Wohnungsmarkt sei „momentan nicht einfach“, hieß es damals. Was sie genau da-mit meinten, merkte ich recht bald. Bezahlbare Wohnungen waren Mangelware. Also arrangierte ich mich – mit Lage, Raumaufteilung, Größe. Mittlerweile ist klar, dass es sich bei den steigenden Mietpreisen weder um eine Momentaufnahme noch um irrtümliche Zahlendreher handelt, sondern um einen fortschreitenden Trend, eine Gewissheit.
48 erfolgreich im alltag
verbraucherblick 08/19
Hotel der DingeWas bieten Mietlagerräume?
Endlich ein Tapetenwechsel! Ich habe beschlossen, für einige Zeit ins Ausland zu gehen: eine neue Umgebung, unbekannte Erfahrungen, eine fremde Sprache. Da ich noch nicht weiß, wann ich zurückkommen will, lohnt es sich nicht, die Wohnung zu behalten. Tatsächlich ein Neuanfang also. Doch wohin mit all meinen geliebten Sachen? Ein feuchter Keller würde meiner Geige und meinen Büchern nicht be-kommen, im Speicher gibt es vielleicht Mäuse. Selfstorage erscheint da als die per-fekte Lösung, nur hat das seinen Preis. Lohnt es sich?
Ein länger andauernder Auslandsaufenthalt, eine Wohnung, die in den angehäuften Dingen erstickt, oder ein kurzfristiger Umzug wegen des neuen Jobs: Immer häufiger kommen vor allem Städter in die Situation, eine Unterkunft für ihre Besitztümer finden zu müssen. Explo-dierende Mieten und der Platzmangel in deut-schen Großstädten tragen ihren Teil dazu bei, indem sie Stauraum zur Luxusfläche werden lassen. Die Nachfrage nach Mietlagerräumen steigt daher kontinuierlich. Somit hat sich der
Markt der Selfstorage-Anlagen in Deutsch-land in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt.
Christian Lohmann, Vorstandsvorsitzender des deutschen Selfstorage-Verbandes, weiß, dass der stärkste Antrieb, sich einen externen Stauraum zu suchen, in der Verkleinerung der Wohnverhältnisse liegt. Die Branche wächst also parallel zur Enge unserer Innenstädte. Die Aufteilung und Gestaltung des städtischen ►
technik im griff
verbraucherblick 08/19
ElektrifiziertDas passende E-Bike finden
Berg rauf und wieder runter. Und gleich wieder rauf. Wer mit einem E-Bike unter-wegs ist, kann auch hügelige und weitere Strecken ohne viel Kraft- beziehungs-weise Ausdaueraufwand munter bewältigen. Die Auswahl an Modellen ist groß. Doch Elektrofahrräder sind nicht ganz günstig. Damit Käufer lange Freude daran haben, sollten sie wissen, worauf sie beim Kauf achten sollten – zum Beispiel den Unterschied zwischen einem E-Bike und einem Pedelec kennen. Tipps für die An-schaffung und die Aufbewahrung.
53 Elektrifiziert Das passende E-Bike finden
verbraucherblick 08/19
unterwegs
Tempel, Gräber, PyramidenAuf Nilkreuzfahrt durch Ägypten
Luxor, Abu Simbel, Gizeh mit Sphinx und Cheops-Pyramide: Diese Namen bringen nicht nur die Augen von Historikern zum Leuchten. Schließlich sind Nilkreuzfahr-ten und die zugehörigen Sehenswürdigkeiten vielen durch Agatha Christies Buch „Tod auf dem Nil“, das auch verfilmt wurde, ein Begriff. Ganz so nostalgisch, wie die damaligen Reisen heute auf uns wirken, sind sie nicht mehr. Die Attraktionen begeistern jedoch noch immer Touristen aus allen Ländern.
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verbraucherblick 08/19
Dr. Annabel Oelmann
ist seit April 2016 Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen. Zuvor leitete sie sieben Jahre lang u.a. die Gruppe Finanzen und Versicherungen der VZ Nordrhein-Westfalen. Ihre Themenschwerpunkte sind Geldanlage, Kredite, Ver- sicherungen und Altersvorsorge.
Nutri-Score bringt Klarheit Nährwertkennzeichnung für Europa
Ich bin mir sicher, dass leicht verständliche Aufdrucke auf Verpackungen möglich sind. Grün, gelb, rot – diese Farben zur Zusammensetzung oder zum Nährstoff-gehalt von Lebensmitteln versteht man auf einen Blick. Mit einem Ampel- system, das auf solche Farben setzt, lassen sich die größten Fettfallen und Zuckerbomben ganz einfach erkennen. Eine farbige Nährwertkennzeichnung kann helfen, eine bessere Ernährung umzusetzen und Krankheiten wie Dia-betes oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Für diese Ziele ist der Nutri-Score mein Favorit.
Der Nutri-Score ist eine farbliche Nährwertkennzeichnung, die verschiedene Eigenschaften eines Lebensmittels zusammenfasst und auf einer fünfstufigen Skala – von einem grünen A bis zu einem roten E – bewertet. Diese Punkteliste bewertet also nicht nur einzelne Komponenten, wie Zucker oder Fett, sondern auch den Obst- oder Gemüseanteil im gesamten Lebensmittel. Der Nutri-Score wird jeweils vorne auf die Verpackung eines Lebensmittels gedruckt. Die Grund-lage für die Berechnungen bilden jeweils 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Verbraucherinnen und Verbraucher können mithilfe der Skala beim Einkauf eine bewusste Entscheidung für eine ausgewogene Ernährung treffen. Eine gute Bewertung durch den Nutri-Score kann die Einkaufsentschei-dung erleichtern. Darüber hinaus soll der Nutri-Score Lebensmittelhersteller mo-tivieren, Produkte zu verändern: Rezepturen überarbeiten und die Nährwerte ausgewogener gestalten, um sich der Konkurrenz gegenüber zu profilieren.
Unser Nachbarland Frankreich hat 2017 den Nutri-Score eingeführt. Auch Belgien, Spanien, Portugal, Schweiz und Luxemburg nutzen das Label. Dem Beispiel sollte Deutschland dringend folgen. Für mich ist klar: Es braucht ein einheitliches, europaweites System, das für alle Hersteller Pflicht ist. Deshalb unterstütze ich die europäische Bürgerinitiative „Pro Nutri-Score“, mit der die EU-Kommission aufgefordert wird, den Nutri-Score flächendeckend und ver-pflichtend in Europa vorzuschreiben. Machen Sie mit!
Wie gesund ist ein Fertiggericht? Damit das auf den ersten Blick klar ist, braucht es statt Zahlensalat im Kleingedruckten auf der Rücksei-te ein einfaches, leicht verständliches Nährwert-Logo auf der Vor-derseite der Verpackung. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft will nun mindestens 1000 Verbraucher befragen, welches von vier Kennzeichnungsmodellen am besten verstanden wird. Die Ergebnisse sollen im September 2019 vorliegen. Anschlie-ßend will die Bundesregierung ein Kennzeichnungsmodell offiziell bei der EU für die Verwendung in Deutschland registrieren lassen.
verbraucherblick 08/19
vorschau
Schwerpunkt Sparen bis zum Umfallen Keine eigene Wohnung, duschen mit kaltem Wasser, essen, was andere ver-schenken – sogenannte Frugalisten leben von fast nichts. Das soll Ressourcen schonen, aber auch den Geldbeutel, damit man beispielsweise ab 40 Jahre nicht mehr arbeiten gehen muss. Andere haben einfach nur Spaß an der Schnäpp-chenjagd und sammeln Rabatt-Punkte und Coupons. verbraucherblick sprach mit einem Top-Schnäppchenjäger. Billig kann am Ende aber oft teurer werden. Entweder ist die Qualität schlechter oder andere zahlen den Preis, weil die Produktionsbedingungen oder die Inhaltsstoffe nicht stimmen.
Texten ist Gold Messenger-Dienste und Alternativen zu WhatsApp Kommunikation ist die Hauptfunktion eines Smartphones. Messenger- Dienste strukturieren für viele Menschen den Datenaustausch. Vorteil ist die Funktionsweise: direkte Kommunikation mit Einzelnen sowie in Gruppen, deren Teilnehmer klar benannt sind. Nicht wie bei Sozialen Netzwerken wie Facebook, bei denen man gar nicht mehr weiß, wer welche Nachrichten zu Gesicht bekommt. Marktführer-Messenger ist WhatsApp, ebenfalls aus dem Hause Facebook. Vielleicht ein Grund, sich nach Alternativen umzusehen.
Palliativmedizinische Betreuung Hilfe für Sterbende und Angehörige Wenn eine Krankheit nicht heilbar ist und unaufhaltsam fortschreitet, ist das für den Patienten schlimm – aber auch für seine Angehörigen. Palliativmedi-zinische Betreuung kann dann ein Weg sein, die Situation besser zu ertragen. Beim Kranken selbst werden so Schmerzen gelindert, er bekommt Medika-mente gegen Angst und Atemnot. Die Angehörigen können unter Umständen psychologische Unterstützung bekommen, aber auch wichtige Informationen für diese Lebensphase.
Liebe geht durch den Magen Russlands Küche entdecken Russland zählt nicht unbedingt zu den typischen Reisezielen für Mitteleuro-päer. Trotzdem lohnt sich ein Besuch in den Metropolen Moskau und Sankt Petersburg auch in Eigenregie – allein schon, um die Moskauer Metro zu bewundern und die russische Küche zu entdecken. In den vielen Cafés und Restaurants lässt sich das hektische Großstadtleben vergessen. Vor allem die klassischen Gerichte Pelmeni, Chinkali und Piroggen sollte man einmal pro-biert haben.
Ich glaub, ich steh im Wald Raus ins Grüne und was es zu beachten gilt Räuber, Wegelagerer und ähnliches zwielichtiges Gesindel wird man im Wald heutzutage wohl kaum noch finden. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Man kann sorglos im Wald spazieren gehen. Dennoch gibt es einige Regeln, die jeder Waldbesucher zu beachten hat, damit die Vegetation erhalten bleibt und das Wild nicht gestört wird. Regeln sind wichtig, denn der Wald hat zahl-reiche Besucher. Nicht zuletzt der aus Japan stammende Trend des Wald- badens lockt wieder verstärkt hinaus ins Grüne.
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verbraucherblick 08/19
Themen von 10/17 bis 08/19 In der Übersicht finden Sie Beiträge vergangener Ausgaben von verbraucherblick. Sie sind sortiert nach Schlagwörtern und dem Erscheinungsdatum der jeweiligen Ausgabe. Sie interessiert ein bestimmtes Thema? Dann können Sie sich die entsprechende Ausgabe direkt im Onlineshop bestellen unter: www.buhl.de/verbraucherblick/archiv/
besser leben ausgabe
Alzheimer, Demenz 02/2019
Apfelschorle 03/2019
Aromastoffe 01/2017
Atmen 12/2017
Ayurveda, Ernährung 06/2019
Backen, Grillen 07/2018
Baukosten senken 11/2017
Baustoffe, Dach, Wände 08/2018
Bauvertragsrecht 08/2018
Bebauungsplan 08/2018
Bratpfanne, Kochen 06/2019
Brezeln 02/2019
Chicken Nuggets 02/2018
Desinfektion, Haushalt 03/2018
Diabetes, Zucker 12/2018
Diesel, Stickoxide 10/2017
Duftstoffe, Parfüm 04/2019
Eier 08/2019
Einkaufsplanung 04/2018
Eis am Stiel 08/2018
Elterngeld 05/2018
Elternzeit 05/2018
Ernährung, Babykeks 05/2018
Ersatzprodukte, Vegetarisch 09/2018
Essen, Senioren 04/2018
Extremsport, Trendsport 04/2019
Fertiglebensmittel 09/2018
Fleischlos ernähren 09/2018
Flüssigseife 02/2018
Garten, Gemüse 08/2019
Gartenbeleuchtung 10/2017
Gartenmöbel 07/2018
Geschenke-Countdown 12/2017
Geschenke, loswerden 12/2017
Gouda 11/2017
Grüner Star, Gesundheitsvorsorge 06/2019
Hausnotruf 12/2017
Hautpflege, Inhaltsstoffe 05/2018
Hautpflege, Kosmetik 05/2018
Herrensocken 11/2017
Intervallfasten 11/2018
Kaminöfen 11/2017
Katzenfutter 09/2018
Konsum, Minimalismus 07/2019
Lebensmittel frisch halten 04/2018
Lebensmittel, Mundraub 06/2019
Lebensmittel, Nachhaltigkeit 01/2019
Lunchbox 04/2018
Mayonnaise 12/2018
Multiresistente Keime, Bakterien 03/2019
Müll, Entsorgung 08/2018
Nahrungsergänzungsmittel, Vitamine 04/2019
Nussschokolade 03/2018
Ökobilanz, Nachhaltigkeit 01/2019
Ökobilanz, Umweltverschmutzung 01/2019
Permakultur, Garten 07/2019
Rasen, Garten 08/2018
Restaurant, Kundenrecht 06/2019
Rosen 08/2019
Salami 04/2019
Sauce Hollandaise 10/2017
Schlankheitsmittel 10/2017
Schokoküsse 03/2018
Segelfliegen, Bootsführerschein 04/2019
Senf 10/2017
Smartphone, Umweltschutz 01/2019
Supermarkttricks 06/2018
Tai-Chi, Achtsamkeit 04/2019
Tanzen, Gedächtnis 04/2019
Toast 01/2017
Verpackung, Umweltschutz 01/2019
Vorsorgeuntersuchung, Arzt 10/2018
Wassersport, Hausboot 06/2019
Yoga 01/2017
Yoga, Praxistipp 01/2017
Zahnbehandlungsphobie 01/2018
erfolgreich im alltag ausgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen 12/2017
Autos, Oldtimer 05/2019
Bestattung 11/2018
Datenschutzgrundverordnung 03/2018
Eigentümergemeinschaft 12/2017
Erste Hilfe, Lebenretten 07/2018
Erziehung, Kinder, Eltern 08/2018
Fahrrad, Reparatur 03/2019
Fairtrade, Nachhaltigkeit 05/2019
Fitnessstudio 02/2018
Führerschein, Autofahrerlaubnis 07/2019
Garten, Schädlinge 03/2019
Grabpatenschaft, Friedhof 11/2018
Grabpflege, Friedhof 05/2019
Hausapotheke 02/2018
Haushaltsauflösung, Entrümpeln 06/2019
Haustier, Stadtwohnung 02/2019
Heirat, Bürokratie 10/2018
Hypnose 08/2018
Katastrophe, Schutzmaßnahmen 07/2018
Kinder, Geld 02/2018
Kinder, Urlaub 02/2018
Kommunikation, Digital 01/2019
Kommunikation, Formulieren 12/2018
Kreuzfahrt 04/2018
Leihfahrrad, Fahrradsysteme 01/2019
Letzte-Hilfe, Sterbebegleitung 09/2018
Letzte-Hilfe, Sterbebegleitung, Interview 09/2018
Meeting 01/2018
Mietlager, Self Storage 08/2019
Mietwagen 04/2018
Mikrowelle 04/2019
Mobilität, Zukunft 03/2018
Öko-Siegel, Biolabel 06/2018
Parkplatz, Straßenverkehr 02/2019
Pendeln 03/2018
Pflegekurse 01/2017
Pflegeurlaub 10/2017
Produktsicherheit, Billigprodukte 03/2019
Reisevorbereitung 06/2018
Sexismus, Arbeitsplatz 01/2018
Staatliche Leistungen, Kinder 12/2018
Untervermietung 04/2018
Verkehr, Interview 03/2018
Weihnachten 11/2018
Weihnachtsfeier, Betriebsfest 11/2018
Wohnformen, Tiny House 08/2019
Work&Travel 02/2018
Zahnzusatzversicherung 01/2018
geld sparen ausgabe
Aktien, Fonds, ETFs 07/2018
Ankaufportale 11/2017
Antiquitäten, Wertgegenstände 05/2019
Auskunfteien, Schufa 02/2019
Auszahlungsplan, Sofortrente 07/2018
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verbraucherblick 08/19
Autokauf, Finanzierung 03/2019
Auto, Interview 03/2019
Autokauf, Leasing 03/2019
Autowerkstatt 05/2018
Bezahlen, mobiles 07/2018
Ferntickets, günstig 03/2018
Geldanlage, Grauer Kapitalmarkt 02/2019
Geldanlage, Rohöl 01/2017
Geldanlage, Senioren 05/2019
IGeL 01/2017
Kfz-Versicherung, Typklassen 03/2019
Kinderfreibetrag 02/2018
Kontowechsel, Girokonto 07/2018
Kredite 01/2018
Leihgeräte 02/2018
Medizin, Pflaster 05/2018
Mieterstrom 06/2018
Mini-Windräder 06/2018
Ökostrom 06/2018
Prospekthaftung 01/2017
Rente, Lebensplanung 05/2019
Rente, Steuern 05/2019
Schuldenfalle, Kassensturz 02/2019
Schuldnerberatung 02/2019
Senioren, Lebensplanung 05/2019
Smartphones, günstige 01/2018
Sozialleistungen, Wohngeld 10/2018
Spenden 12/2018
Steuererklärung 01/2019
Steuererklärung, Haushaltsersparnis 07/2019
Steuererklärung, Rente 06/2019
Stiftung, Vermögen 08/2019
Stromrechnung 06/2018
Stromverbrauch 06/2018
gut absichern ausgabe
Betriebsrente, Betriebliche Altersvorsorge 09/2018
Gesundheitsfragen, Versicherung 11/2018
Grundischerung, Rentner 09/2018
Elementarschadenversicherung 04/2018
Fahrradversicherung, Diebstahlschutz 07/2019
Hausratversicherung 10/2017
Hausratversicherung, Smart Home 04/2018
Kfz-Versicherung 10/2017
Krankenversicherung, privat 01/2017
Lebensversicherung, Verkaufen, Kündigen 09/2018
Pflege, Einstieg 05/2018
Pflege, Entlastungsbetrag 05/2018
Pflege, Technik 05/2018
Pflegeheim 04/2018
Privathaftpflichtversicherung 10/2017
Rente, Ausland 09/2018
Versicherungen, Kinder 10/2018
ihr gutes recht ausgabe
Arbeitsunfall 01/2018
Betreuer 07/2019
Börse, Aktien, Fonds 08/2018
Datenschutz, Vereine 07/2018
Diesel, Kundenrechte 10/2017
Ehe für alle, Gleichstellung 11/2017
Ehevertrag 03/2018
Erbe ausschlagen 07/2018
Erbe, Enterben 08/2019
Erben, Patchworkfamilie 08/2019
Fahrrad, Schloss 08/2018
Fakeshops, Abzocke 11/2017
Fluggastrecht 06/2018
Freundschaftsdienst, Haftpflichtversicherung
04/2019
Geschenkgutschein 11/2017
Haftung, Kinder 10/2017
Handwerkerdienste 06/2018
Handwerkerrechnung 12/2018
Handy, Mobilfunk, Rechnung 10/2018
Kirche, Arbeitgeber 11/2018
Kleinreparaturregel, Mietrecht 01/2019
Krankmeldung 12/2018
Krankenkasse, Krankengeld-Falle 12/2018
Krankenkasse, Leistungsverweigerung 12/2018
Mietwohnung, Schadensregulierung 04/2019
Mitarbeiterüberwachung 01/2018
Musterfeststellungsklage 10/2018
Musterverfahren, Musterfestellungsklage 02/2018
Namensrecht 10/2018
Neuerungen 2017 01/2017
Parken, Straßenverkehr 06/2018
Patientenrecht, Behandlungsfehler 07/2019
Pflegereform 01/2017
Preisabsprachen, Kartell 02/2018
Rabatt, Lockangebot 11/2018
Räumpflicht, Winterdienst 12/2018
Rechtsberatung, Internet 11/2017
Streit, Schlichten 01/2017
Testament, Erbvertrag 08/2019
Tickets, Konzertkarten 02/2019
Urheberrecht, Onlinevideo 10/2018
Verträge, Angehörige 03/2018
Werbeanrufe 11/2017
technik im griff ausgabe
Außenbeleuchtung, Leuchten 07/2019
Autokameras 01/2018
Bezahlung, Online-Shopping 05/2019
Computer, Festplatte 11/2018
Cyberstalking 01/2018
Datenschutz, Social Engineering 02/2019
Drohnen 03/2018
Drohnen, Einkaufstipps 03/2018
E-Bike, Pedelec 08/2019
E-Mail, SPAM 11/2018
Fernseher, TV-Gerät 03/2019
Fitnessarmband, Laufuhr, Smartwatch 09/2018
Foto, Poster 12/2017
Fotos digitalisieren 12/2017
Fotos speichern 12/2017
Fotos, Urlaub 12/2017
Haustechnik, Einbruchschutz 07/2019
Internet, Senioren 04/2018
Internetdaten, Soziale Netzwerke 01/2019
Lautsprecher, intelligent 01/2017
Mobilfunktarif, Handyvertrag 06/2019
Onlinedienste, Datenschutz 06/2019
Plug-in, Browser 01/2017
Second-Hand-Hardware, Computer 05/2019
Smart Home, Türklingel 07/2019
Smartphone, Arbeitsspeicher 11/2018
Spielekonsole 04/2018
Sprachassistent, Smart Home 11/2018
Streaming, Internet 11/2017
Vermieten 08/2018
Video auf Abruf 12/2017
unterwegs ausgabe
Ägypten, Kreuzfahrt 08/2019
Alpen, Bergwandern 05/2019
Bayern 12/2018
Bergbahn, Österreich 04/2019
Bremen, Weltkulturerbe 07/2019
Bretagne 12/2017
Bulgarien, Sofia 09/2018
Dubai 05/2018
Fulda 02/2019
Irland 06/2019
Kroatien 01/2018
Kuba 07/2018
Malta 01/2017
Mauritius 10/2018
Montenegro 08/2018
Nordirland 03/2018
Ostsee, Kreuzfahrt 01/2019
Porto, Portugal 11/2018
Rhein 11/2017
Schottlands Schlösser 06/2018
Thailand, Tauchen 03/2019
Tokio 10/2017
Wald, Deutschland 02/2018
Zelten, wild 04/2018
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verbraucherblick 08/19
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kurz & bündig741770344 Golden Sikorka/shutterstock789041590 Boyko.Pictures/shutterstock731909008 Pataradon Luangtongkum/shutterstock662530930 justyle/shutterstock770131126 Joyseulay/shutterstock
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Alternative zum Testament
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Du kriegst nix! 1048790369 Olena Yakobchuk/shutterstock397271026 notbad/shutterstock432316534 notbad/shutterstock405742357 notbad/shutterstock435712768 Blan-k/shutterstock407985925 RedKoala/shutterstock
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Wie wir wohnen wollen738247285 www.hollandfoto.net/shutterstock1178442706 Monkey Business Images/shutterstock57964447 alexandre zveiger/shutterstock137902415 Brostock/shutterstock764719891 ppa/shutterstock1056341591 P11irom/shutterstock
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