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Hans Peter Möller Jochen Zimmermann Bernd Hüfner Erlös- und Kostenrechnung Eine Einführung mit Aufgaben unter Mitarbeit von Holger Ketteniß ein Imprint von Pearson Education München • Boston • San Francisco • Harlow, England Don Mills, Ontario • Sydney • Mexico City Madrid • Amsterdam

Erlös- und Kostenrechnung · 2005. 4. 5. · Erlös- und Kostenrechnung ... sen. Das kalkulatorische Konzept lässt demgegenüber eine flexible ent-scheidungsabhängige Bestimmung

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Page 1: Erlös- und Kostenrechnung · 2005. 4. 5. · Erlös- und Kostenrechnung ... sen. Das kalkulatorische Konzept lässt demgegenüber eine flexible ent-scheidungsabhängige Bestimmung

Hans Peter MöllerJochen Zimmermann

Bernd Hüfner

Erlös- und Kostenrechnung

Eine Einführung mit Aufgaben

unter Mitarbeit von Holger Ketteniß

ein Imprint von Pearson EducationMünchen • Boston • San Francisco • Harlow, England

Don Mills, Ontario • Sydney • Mexico CityMadrid • Amsterdam

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Kapitel

Lernziele

Sie sollen in diesem Kapitel lernen,

� welchen Zwecken Artenrechnungen dienen können,

� dass man sowohl Erlösarten- als auch Kostenartenrechnungenunterscheiden kann,

� wie man im Unternehmen die systematische Erfassung von Erlös-und Kostenarten organisieren kann,

� welche Bedeutung kalkulatorische Kostenarten für das Rechnungs-wesen eines Unternehmens besitzen,

� dass man verschiedene Unternehmenserhaltungskonzeptionenvoneinander unterscheiden kann: Nominalkapitalerhaltung ver-sus Substanzerhaltung, und dass die Erlös- und Kostenarten, dieman unterscheidet, von der Unternehmenserhaltungskonzeptionabhängen,

� wie die ermittelte Einkommenshöhe von den unterschiedlichen zuGrunde gelegten Unternehmenserhaltungskonzeptionen abhängtund

� wie man kalkulatorische (Eigenkapital-)Zinsen und kalkulatori-sche Abschreibungen im internen Rechnungswesen eines Unter-nehmens berücksichtigen kann.

Überblick

Die so genannte Artenrechnung ermittelt hauptsächlich die Erlöseund Kosten ihrer Höhe nach und nimmt eine den Zwecken der ande-ren Rechnungen entsprechende Gliederung vor. Sie wird in der Lite-ratur hauptsächlich im Zusammenhang mit der Erfassung von Kostenbeschrieben. Wir werden uns in diesem Kapitel hauptsächlich mitder Bildung von Erlös- und Kostenarten und mit den Problemen ihrerZurechnung befassen.

5 Artenbezogene Kalkulation

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation252

Zur Beschreibung einer Artenrechnung werden üblicherweise unter demStichwort »Erfassung« alle Überlegungen dargestellt, die für die Erfas-sung von Erlösen und Kosten eine Rolle spielen. Wir legen den Schwer-punkt hier auf die Bestimmung und Zurechnung. Viele der notwendigenÜberlegungen sind identisch mit denjenigen, die auch im Rahmen des ex-ternen Rechnungswesens anzustellen sind.

Für die Darstellung von Artenrechnungen wird in diesem Kapitel unterstellt,dass der Leser in Grundzügen über die Ermittlung von Anschaffungs- undHerstellungswerten sowie von Aufwand im Rahmen des externen Rech-nungswesens Bescheid weiß. Es wird hauptsächlich auf eine Beschreibungderjenigen Fragen abgestellt, die für die Bewertung und Einkommensermitt-lung im Rahmen des internen Rechnungswesens besonders bedeutsam er-scheinen, und bei denen sich das interne und das externe Rechnungswesenvoneinander unterscheiden.

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5.1 Inhaltliche und begriffliche Grundlagen 253

5.1 Inhaltliche und begriffliche Grundlagen

Artenrechnungen zur Unternehmenssteue-rung und zur Unter-stützung von Kosten-rechnungen

Erlöse und Kosten lassen sich nicht nur getrennt nach Stellen oder Trä-gern ermitteln, sondern auch getrennt nach einzelnen Arten, die sich ausAbsatzeinflussgrößen und Produktionsfaktoren herleiten. EntsprechendeRechnungen werden als Erlösarten- oder Kostenartenrechnungen bezeich-net. Mit Artenrechnungen kann sowohl der Zweck der Erleichterung derUnternehmensteuerung als auch derjenige der Unterstützung von Stellen-rechnungen und Kostenträgerrechnungen verfolgt werden. In beiden Fäl-len geht es darum, Erlöse und Kosten so zu bestimmen, wie sie für dieseRechnungen benötigt werden. Wir richten das vorliegende Kapitel auf denZweck der Erleichterung der Unternehmenssteuerung aus. Den anderenZweck beschreiben wir im folgenden Kapitel. Gelingt es, Erlöse und Kos-ten jeweils nach den gleichen Kriterien zu gliedern, so lässt sich auch dasjeweilige Einkommen im Sinne einer Artenrechnung ermitteln. DieseBedingung ist aber in der Realität kaum gegeben.

Aufbau hängt von Zweck und jeweili-gem Konzept ab.

Der Aufbau einer Artenrechnung ist eng mit der Lösung einiger konzeptio-neller Fragen verbunden, die im ersten Kapitel dieses Buches bereits ange-sprochen wurden. Hauptsächlich handelt es sich dabei um die Gestaltungder Bewertung und der Einkommensermittlung in einem Unternehmen.Dazu ist es erforderlich, die Erlösarten oder Kostenarten für den jeweiligenAbrechnungszeitraum zu bestimmen. Artenrechnungen können der Unter-nehmenssteuerung dienen. Weil die Absatzfaktoren i.d.R. anders unter-gliedert werden als die Produktionsfaktoren, wird man nur in wenigenFällen artenbezogene Einkommensrechnungen aufstellen können. Es ver-bleiben meist nur arten- und zeitraumbezogene Einkommensrechnungen.Dagegen ist der artenbezogene Vergleich von Erlösen oder Kosten auch füreinzelne Einheiten von Kalkulationsobjekten denkbar.

Konzeptionelle Grundlagen einer Rechnung bestimmen zu berücksichtigende Arten.

Die konzeptionellen Grundlagen der Bewertung und der Einkommenser-mittlung betreffen die Frage der Zugangs- und Folgebewertung ebenso wiedie des Einkommenskonzeptes. Bei der Bewertung geht es – wie bei derkostenträgerbezogenen und der kostenstellenbezogenen Kalkulation – umdie Wahl zwischen Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungskostensowie um das Marginal- und das Finalprinzip. Hinsichtlich des Einkom-menskonzeptes ist festzulegen, ob man das Einkommen als Überschuss vorBerücksichtigung der Leistungen des Unternehmers oder dasjenige Ein-kommen bestimmen möchte, das als Überschuss verbleibt, nachdem mandie Leistungen des Unternehmers bei der Geschäftsleitung und seineEigenkapitalbereitstellung berücksichtigt hat. Je nachdem, wie man dieFragen löst, erhält man unterschiedliche Anforderungen an den Inhalt unddie Systematik der Erlös- und Kostenarten. Im Gegensatz zu den in voran-gehenden Kapiteln beschriebenen Kalkulationen spielen diese Fragen hier

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation254

eine herausragende Rolle, weil es formal nicht um die Erlöse und Kostenvon Kostenträgern oder von Stellen geht, sondern um die von Absatz- undProduktionsfaktoren.

Artenrechnungen inder Praxis

In der Praxis begnügt man sich bei der Gestaltung von Artenrechnungenoft damit, nur die Kosten nach Einsatzgüterarten getrennt zu erfassen, wo-bei man i.d.R. verschiedene Einsatzgüterarten nach einer Systematik un-terscheidet, die sich an die Arten von Produktionsfaktoren anlehnt. Dabeiwird man Doppelarbeit zu vermeiden trachten und aus dem externenRechnungswesen alle Daten übernehmen, die man schon nach einer auchfür interne Zwecke brauchbaren Systematik getrennt erfasst hat. Geht dieVerarbeitung von Informationen im internen Rechnungswesen dagegenderjenigen im externen Rechnungswesen zeitlich voraus, so wird manumgekehrt die internen Daten in das externe Rechnungswesen »exportie-ren«. In jedem Fall hat man über den Wertansatz zu entscheiden.

Pagatorisches versuskalkulatorisches

Konzept

Gemäß einem pagatorischen Konzept leitet man die Werte aus den Zah-lungen her, die in das Unternehmen fließen oder das Unternehmen verlas-sen. Das kalkulatorische Konzept lässt demgegenüber eine flexible ent-scheidungsabhängige Bestimmung der Bewertung zu. Güter können – jenach Zweck – kalkulatorisch mit anderen als den pagatorischen Wertenangesetzt werden; z.B. mit ihrem Wiederbeschaffungspreis oder mit zu-sätzlichen Wertkomponenten wie dem kalkulatorischen Unternehmerlohnoder den kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen. Bei Wahl eines kalkulatori-schen Wertansatzes hat man die so genannten kalkulatorischen (Zusatz-oder Anders-) Kosten zu bestimmen, um entweder aus Aufwand Kostenzu ermitteln oder um die Korrekturgröße zu erhalten, mit der man ausKosten Aufwand bestimmen kann.

Arten vonRechnungen

Die Abbildung 5.1, Seite 255, vermittelt eine Idee davon, dass man Erlöseund Kosten auch anders nach Arten systematisieren kann. Die Darstellungkann ganz anders aussehen, wenn man eine Gliederung nach weiterenKriterien anstrebt. Wir betrachten das Problem in den folgenden Ab-schnitten genauer.

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5.2 Traditionelle Artenrechnung 255

Abbildung 5.1: Merkmale und Ausprägungen von Erlöse und Kosten

5.2 Traditionelle Artenrechnung

Die traditionellen Erlös- und Kostenartenrechnungen folgen der jeweilsgewünschten Gliederung. Wir verwenden in diesem Kapitel für Erlöseund Kosten jeweils Gliederungsschemata, die in der Fachliteraturbeschrieben werden. In konkreten Anwendungsfällen können sich auchandere Gliederungen empfehlen.

5.2.1 Erlösartenrechnung

Bestimmungsprob-leme abhängig von Zusammensetzung der Erlöse

Die Durchführung von Erlösartenrechnungen bereitet keine Schwierigkei-ten, wenn für jede verkaufte Kostenträgereinheit eines Kostenträgers dergleiche Erlös erzielt wird. Dann kann man den Erlös je Kostenträgerein-heit leicht ermitteln. Die Rechnung wird problematisch, wenn darüber hi-naus für bestimmte Situationen, z.B. große Mengen von Leistungseinhei-ten oder sofortige Zahlung, ein Rabatt eingeräumt wird. Dann kann mannur noch die durchschnittlichen Erlöse je Einheit ermitteln. In diesem Zu-sammenhang sind auch so genannte Erlösminderungen nicht als Kosten,sondern als Teil der Erlösrechnung zu sehen. Abbildung 5.2, Seite 256,

Merkmal Ausprägung Erlöse Ausprägung Kosten

Ausbringungsgüterart bzw. Einsatzgüterart

Produkterlöse; Sachmittel-, Anlage-erlöse; Vermietererlöse; Dienstleistungs-erlöse ...

Materialkosten; Personalkosten; Abschreibungen; Zinsen; Fremddienste; Informationskosten.

Bezugsgröße Stückerlöse; Erlöse des Abrechnungs-zeitraums

Stückkosten; Kosten des Abrechnungs-zeitraums

Wertansatz Pagatorische Erlöse; Kalkulatorische Erlöse

Pagatorische Kosten; Kalkulatorische Kosten

Zurechenbarkeit zu Kalkulationsobjekt

Einzelerlöse des Kalkulationsobjekts; Gemeinerlöse des Kalkulationsobjekts

Einzelkosten des Kalkulationsobjekts; Gemeinkosten des Kalkulationsobjekts

Veränderlichkeit hin-sichtlich des Absatzes

Hinsichtlich des Absatzes variable Erlöse; hinsichtlich des Absatzes fixe Erlöse

Hinsichtlich des Absatzes variable Kos-ten; hinsichtlich des Absatzes fixe Kosten

Stelle Erlösstelle 1Erlösstelle 2...

Kostenstelle 1Kostenstelle 2...

Träger Erlösträger 1Erlösträger 2...

Kostenträger 1Kostenträger 2....

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation256

vermittelt eine Vorstellung davon, wie die Untergliederung und Zusam-mensetzung von Erlösen aussehen kann. Die Ausgestaltung von Erlös-artenrechnungen hängt im Einzelnen davon ab, welches Zurechnungs-prinzip man verwendet.

Abbildung 5.2: Mögliche Untergliederung von Erlösen

UnterschiedlichesVorgehen bei

Einzelerlösen und beiGemeinerlösen

Einige Erlösarten sind als direkte Erlöse der verkauften Leistungseinheitenanzusehen, also als deren Einzelerlöse. Sie sind über die Verkaufspreise zubestimmen. Daneben gibt es aber i.d.R. auch indirekte Erlöse, so genannteGemeinerlöse, deren Höhe von anderen Einflussgrößen abhängt als vonder jeweils verkauften Menge. Deren Bestimmung ist mühsamer als diemengenorientierte Bestimmung der Verkaufspreise. Skonti, Verpackungs-und Frachterlöse können als Beispiele für derartige Erlöse dienen.

Kalkulation beifehlendem Kosten-

trägerbezug

Bei Artenrechnungen hat man es nicht zwingend mit Größen zu tun, diesich auf Kostenträger beziehen. Man kann sich beispielsweise für die Er-löse gegliedert nach Sparten oder nach regionalen Gesichtspunkten inter-essieren. Wenn man in solchen Fällen keine kostenträgerweise Bestim-mung der Erlöse vornehmen kann, wird man die Einkommensermittlungnur während eines Abrechnungszeitraums vornehmen können oder nurErlöse miteinander vergleichen.

Problembereiche Folgt das interne Rechnungswesen dem externen Rechnungswesen, sokann man die meisten Erlösdaten aus anderen Teilen dieses Rechnungs-wesens übernehmen. Probleme ergeben sich allerdings, wenn man Erlöseauf Unternehmensteile aufspalten möchte, in denen keine Leistung an denMarkt abgegeben wurde. Die Verfahren, die man in diesem Fall anwendenkann, wurden schon im Zusammenhang mit der Kostenträgerrechnung

Erlösfaktoren Erlöskomponenten

Menge und Wert der Lieferung Mengen- oder wertabhängige Erlöse

Fixe Grunderlöse

Konstante Stückpreise für Standard-produkte

Stückpreise für Einzelanfertigungen

Mengen- oder wertunabhängige Erlösminderungen

Mengenrabatte

Funktionsrabatte

Zahlungsbedingungen Skonti

schwankende Wechselkurse

Risikobedingte Erlösminderungen Forderungsausfälle

Preisnachlass wegen minderer Qualität

Schadensersatz und Konventionalstrafen für schlechte oder verspätete Liefe-rungen

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5.2 Traditionelle Artenrechnung 257

beschrieben. Eine Darstellung an dieser Stelle erübrigt sich daher. Prob-leme können sich ferner im Zusammenhang mit der Berücksichtigungvon Erlösschmälerungen ergeben. Deren Bestimmung verlangt, dasskeine Saldierungen von Erlösen mit Kosten vorgenommen und dassErlösschmälerungen als solche und nicht als Kosten erfasst werden (Ein-haltung der clean surplus-Regel).

AuswertungenDie Auswertungen bestehen darin, während eines Zeitraums eine Zusam-menstellung der Erlösarten mit derjenigen Zusammenstellung von Erlös-arten zu vergleichen, die man anstrebt. So kann man beispielsweise dieWirkung unterschiedlicher Formen von Rabatten und Preisnachlässen, dieWirkung bestimmter Funktionen bei der präferenzabhängigen Preisset-zung u.Ä. untersuchen. Eventuell wird man dabei auch die vergleichbarenZahlen vergangener Abrechnungszeiträume heranziehen. Die Möglich-keiten zu Auswertungen sind sehr umfangreich und richten sich jeweilsnach dem damit individuell verfolgten Zweck. Deswegen verzichten wirhier auf eine weitere Darstellung.

5.2.2 Kostenartenrechnung

Grundsätze für Kostenarten-rechnungen

Artenrechnungen dienen auch dazu, Kosten entsprechend einem vorgege-benen Gliederungsschema zu erfassen. Möchte man Zeit und Mühe fürweitere Auswertungen reduzieren, so bestimmt man die Kosten so, dassman später keine weiteren Differenzierungen mehr vorzunehmen hat. Dassetzt voraus, dass man weiß, zu welchem Zweck man Kosten bestimmtund wie eine dementsprechende zweckmäßige Bestimmung aussieht. Häu-fig unterstellt man in der Fachliteratur nur, es gehe um die Erfassung vonDaten, die im Rahmen von Stellen- und Trägerrechnungen benötigt wer-den. Ein anderer Zweck liegt jedoch vor, wenn man die Beschaffungs-,Produkt- oder Produktionspolitik eines Unternehmens analysiert. Die Aus-gestaltung von Kostenartenrechnungen wird zudem von der Art des bei derTrägerrechnung angewendeten Zurechnungsprinzips beeinflusst.

Häufiges Vorgehen der Praxis: Über-nahme aus externem Rechnungswesen mit Korrekturen wegen des kalkulatorischen Bewertungskonzepts

Wir betrachten hier zunächst das Problem der Bestimmung von Kosten-daten. Soweit wir es mit Daten zu tun haben, die gleichermaßen im inter-nen wie im externen Rechnungswesen vorkommen, genügt die Ersterfas-sung in einem der beiden Rechenwerke. Der übliche Weg besteht darin,dass man die Zahlen des externen Rechnungswesens zu Grunde legt unddiese um eventuelle Korrekturwerte ergänzt. Korrekturen ergeben sich beiVerwendung des kalkulatorischen Bewertungskonzepts und betreffen dieso genannten kalkulatorischen Kosten. Eine andere, seltenere Lösung be-steht darin, die Daten im internen Rechnungswesen zu erfassen und dannfür das externe Rechnungswesen je nach Wertansatz zu modifizieren. Wirbeschränken uns hier auf die eventuell notwendige Ermittlung der kalku-latorischen Kosten zusätzlich zu den Daten des externen Rechnungs-

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation258

wesens. Implizit unterstellen wir damit, dass es keine Probleme bereitet,die Kosten aus den Daten des externen Rechnungswesens herzuleiten.Wir unterstellen ferner, dass eine nach Arten von Produktionsfaktoren ge-gliederte Aufwandserfassung vorgenommen wird.

Auswertungen Die Auswertungen bestehen darin, während eines Zeitraums eine Zusam-menstellung der Kostenarten mit derjenigen Zusammenstellung von Kos-tenarten zu vergleichen, die man anstrebt. So kann man beispielsweise dieWirkung unterschiedlicher Rohstoffarten, unterschiedlicher Betriebs-stoffe, unterschiedlicher Fertigungsverfahren u.Ä. untersuchen. Eventuellwird man dabei auch die vergleichbaren Zahlen vergangener Abrech-nungszeiträume heranziehen. Die Möglichkeiten zu unternehmensindivi-duell interessierenden Auswertungen sind so umfangreich, dass hier aufweitere Angaben verzichtet wird.

5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten

5.3.1 Probleme der Verwendung kalkulatorischer Kosten

Anderskosten undZusatzkosten

Als kalkulatorische Kosten werden regelmäßig kalkulatorische Abschrei-bungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wagnisse und der kalkula-torische Unternehmerlohn genannt. Hinsichtlich der pagatorisch ausgerich-teten Vorschriften des deutschen HGB kann man die kalkulatorischen Kos-tenarten in zwei Gruppen unterteilen. Bei der einen Gruppe, die sich nur inihrem Wert von den zugehörigen pagatorischen Kosten unterscheidet,spricht man von »Anderskosten«. »Anderskosten« liegen beispielsweise inHöhe desjenigen Betrages vor, um den die in internen Einkommensrech-nungen gewünschten Abschreibungen von den im handelsrechtlichen Rech-nungswesen vorgenommenen Abschreibungen abweichen. Bei der zweitenGruppe von kalkulatorischen Kosten handelt es sich um solche, die in inter-nen Rechnungen zusätzlich zu den pagatorischen Kosten angesetzt werden.Diese heißen »Zusatzkosten«. Dazu zählen etwa der kalkulatorische Unter-nehmerlohn und der kalkulatorische »Eigenkapitalzins«.

Situationen für denAnsatz kalkulatori-

scher Kosten

Kalkulatorische Kosten werden in unternehmensinternen Rechnungenhauptsächlich angesetzt, wenn die Einkommensermittlung mit ihnen aufeine bessere Art gelingt als bei Beschränkung auf die pagatorischen Zahlendes externen Rechnungswesens. Kalkulatorische Kosten spielen auch imRahmen von Aufträgen der Öffentlichen Hand eine Rolle, bei denen die Er-stattung der angefallenen Kosten vereinbart wurde. Der Ansatz von Wieder-beschaffungskosten und damit die Berücksichtigung auch kalkulatorischer

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 259

Abschreibungen soll verhindern, dass Unternehmen, die ihre Einsatzgüterzu unterschiedlichen Preisen und Zeitpunkten eingekauft haben, bei derKostenerstattung unterschiedlich behandelt werden. Dem Ziel der Gleich-behandlung unterschiedlicher Unternehmen bei der Kostenerstattung imRahmen öffentlicher Aufträge dient auch die Berücksichtigung kalkulatori-scher Zinsen und der Ansatz kalkulatorischen Unternehmerlohns bei Perso-nenunternehmen; denn die Höhe der für einen Auftrag erstatteten Kostenhängt bei Berücksichtigung kalkulatorischer anstatt tatsächlich gezahlterZinsen nicht mehr von der Kapitalstruktur des Unternehmens ab. Auchdurch die Berücksichtigung von Unternehmerlohn bei Personenunterneh-men soll die Gleichbehandlung von Personenunternehmen mit Kapitalge-sellschaften bei Kostenerstattungspreisen erreicht werden.

Erfassung kalkulatori-scher Kosten als Problem

Bei Verwendung von kalkulatorischen Kosten im internen Rechnungswe-sen sind die zugehörigen Beträge zu erfassen. Das ist teilweise mit erheb-lichen Schwierigkeiten verbunden.

5.3.2 Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Materialkosten

Zusammensetzung der Materialkosten

Zu den Materialkosten zählen die Kosten für Rohstoffe, Hilfsstoffe undBetriebsstoffe. Den Rohstoffen rechnen wir die Materialien zu, die in dasErzeugnis eingehen, den Hilfsstoffen diejenigen Materialien, die wir –meist in kleiner Menge – für den Herstellungsvorgang zusätzlich einset-zen, etwa Schmiermittel, Trennmittel oder Rostschutzmittel. Die Be-triebsstoffe stehen für diejenigen Materialien, die wir zum Betrieb unseresUnternehmens benötigen, beispielsweise Kraftstoffe oder andere Ener-gieformen für Maschinen.

Vorgehen bei Über-nahme aus dem handelsrechtlichen Rechnungswesen

Wenn wir die Verbrauchsabgrenzung und das pagatorische Konzept desexternen Rechnungswesens akzeptieren, übernehmen wir als Materialkos-ten des Abrechnungszeitraums den handelsrechtlichen sachzielbezogenenMaterialaufwand. Für andere Kalkulationsobjekte als den Abrechnungs-zeitraum sind die dann nicht-sachzielbezogenen Elemente zu vernachläs-sigen. Zusätzlich sind bei kalkulatorischer Bewertung die kalkulatori-schen Elemente hinzuzurechnen.

Vorgehen in anderen Fällen

Übernimmt man die Verbrauchsabgrenzung des externen Rechnungswe-sens nicht, so sieht der Sachverhalt komplizierter aus. Man muss dann di-rekt oder indirekt den Verbrauch feststellen. Dazu kann man entwederjede Lagerentnahme, die der Herstellung im Abrechnungszeitraum dient,zu dem als relevant erachteten Zeitpunkt aufzeichnen. Alternativ dazukann man zum Ende eines Abrechnungszeitraums eine Bestandsrechnungbezüglich des Materials (Verbrauch = Anfangsbestand – Endbestand –Zugänge) entsprechend der als relevant erachteten Zeitpunkte und Zeit-räume ausführen. Von den hergestellten Erzeugnissen lässt sich auf den

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation260

dafür nötigen Materialverbrauch schließen. Den Wert des verbrauchtenMaterials ermittelt man durch Multiplikation der verbrauchten Menge miteiner Wertgröße. Bei Verwendung eines pagatorischen Konzepts ent-spricht diese Wertgröße dem tatsächlichen Beschaffungspreis, bei Ver-wendung eines kalkulatorischen Konzepts ziehen wir den Tagespreis oderden Preis zum Wiederbeschaffungszeitpunkt heran. Es ist klar, dass beiPreisveränderungen zwischen dem Beschaffungspreis und dem Tages-oder Wiederbeschaffungspreis Wertveränderungen entstehen. Diese Wert-veränderungen stellen, wenn man nur zwei Arten von Eigenkapitalverän-derungen zulässt, bei sauberer Trennung zwischen Eigenkapitaltransfersund Einkommensrechnung Einkommensbestandteile dar.

Anwendung vonVerbrauchsfolge-

fiktionen

Vereinfachungen, die auch Auswirkungen auf den Bestandswert haben,ergeben sich durch die Anwendung des Durchschnittsverfahrens oder sogenannter Verbrauchsfolgefiktionen. Bei den Verbrauchsfolgefiktionenunterstellt man z.B., die zuerst beschafften Materialien seien zuerst zurHerstellung von Erzeugnissen verbraucht worden und die später beschaff-ten danach (First-in-first-out-Verfahren). Ein anderer Verbrauchswert er-gibt sich, wenn man unterstellt, die zuletzt beschafften Materialien seienzuerst zur Herstellung von Erzeugnissen verbraucht worden und die zu-erst beschafften danach (Last-in-first-out-Verfahren). Andere Verbrauchs-folgefiktionen können darin bestehen, den Verbrauch zur Herstellung vonErzeugnissen nach der Höhe der Beschaffungspreise vorzunehmen(Highest-in-first-out-Verfahren, Lowest-in-first-out-Verfahren) oder eineandere bestimmte Reihenfolge zu verwenden. Die Art der in der Einkom-mensrechnung unterstellten Verbrauchsfolgefiktionen hat direkte Kon-sequenzen für den Wertansatz in einer Bilanz, weil die Güter, die nichtverbraucht werden, ja weiterhin zum Bestand zählen. Die Folgen dieserVerfahren für Einkommensrechnung und Bilanz kann man sich mit Hilfeeines Beispiels gut selbst verdeutlichen.

5.3.3 Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Personalkosten

Kaum kostenträger-weise Berücksichti-

gung möglich!

Zur Bestimmung der Personalkosten kann man auf die (Lohn- undGehalts-)Buchführung zurückgreifen. Es ist zwar je nach Lohnform mög-lich, die Löhne näherungsweise für einen einzelnen Kostenträger zu mes-sen; im Normalfall wird dies aber nicht geschehen. Es gibt oft zeitraum-bezogene Entlohnungen oder Zuschläge, die beispielsweise jeden Monatgezahlt werden. Auch ergeben sich die für die Kalkulation auf einen Ab-rechnungszeitraum bezogenen Beträge in Deutschland erst, wenn manden Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung hinzuzählt und wenn anderegeldwerte Vorteile für die Beschäftigten berücksichtigt werden. Darüberhinaus ist darauf zu achten, dass die Beträge dem Abrechnungszeitraumentsprechen.

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 261

WertansatzBei pagatorischem Ansatz wird man diejenigen Beträge als Kosten anset-zen, die sich aus der Buchführung für externe Zwecke als Personalaufwandergeben. Anhänger der kalkulatorischen Bewertung werden dagegen nichtden tatsächlich ausgegebenen Betrag ansetzen, sondern den Betrag, den siebei Wiedereinsatz des Personals aufzubringen hätten. Werden die mit demPersonal hergestellten Güter sofort verkauft und neu produziert, so entspre-chen sich die beiden Beträge bis auf den »Unternehmerlohn« weit gehend.Wurde dagegen früher produziert und heute verkauft und neu produziertoder wird heute produziert und erst später verkauft und neu produziert, soweichen die beiden Beträge voneinander ab, wenn in dem Zeitraum Preis-veränderungen stattgefunden haben. Wenn man von der pagatorischen Be-wertung abweicht, gibt es – wie bei den Materialkosten – Wertveränderun-gen, die sämtlich in der Einkommensrechnung zu berücksichtigen wären.

Ansatz eines Unter-nehmerlohns?

Ein besonderes Problem existiert für den Arbeitseinsatz des Unterneh-mers. Während dieser bei Kapitalgesellschaften nach deutschem Handels-und Steuerrecht als Aufwand gilt, ist dies beim so genannten Einzelunter-nehmer nicht der Fall. Für das interne Rechnungswesen steht man selbstbei ansonsten pagatorischem Vorgehen vor der Frage, ob man für dieseArbeitsleistung Kosten ansetzen möchte oder nicht. Im zweiten Kapitelwurde bereits dargelegt, dass man mit dem kalkulatorischen Unterneh-merlohn den Wert des Arbeitseinsatzes des Unternehmers in all den Fäl-len berücksichtigt, in denen das interne Rechnungswesen nur dazu dient,den für den Unternehmer übrig bleibenden Betrag nach Vergütung seinesArbeits- und Kapitaleinsatzes zu ermitteln. In Kapitalgesellschaften, dieden Mitgliedern der Geschäftsleitung eine bei der Einkommensermittlungabziehbare Vergütung bezahlen, entbehrt der zusätzliche Ansatz eines kal-kulatorischen Unternehmerlohnes jeder ökonomischen Vernunft.

5.3.4 Pagatorische und kalkulatorische Bestimmung von Abschreibungen

GrundlagenAbschreibungen dienen zunächst der Verteilung der Anschaffungsausga-ben von abnutzbaren Gütern, die mehr als einen einzigen Abrechnungs-zeitraum im Unternehmen verbleiben, als Kosten auf die Abrechnungs-zeiträume ihrer Nutzung. Im Laufe der Abrechnungszeiträume kann es zuWertveränderungen des Gutes kommen.

ErmittlungsansätzeEin grundsätzliches Problem der Abschreibungen besteht selbst bei paga-torischem Ansatz in der Ermittlung desjenigen Betrages, den man einembestimmten Abrechnungszeitraum zurechnet. Man kann argumentieren,alle Abrechnungszeiträume sollten gleich stark belastet werden. Dann er-gibt sich die so genannte lineare Abschreibung. Man kann auch argumen-tieren, die Abrechnungszeiträume sollten abnehmend oder zunehmendbelastet werden. Dann erhält man eine so genannte degressive oder pro-

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation262

gressive Abschreibung. Eine weitere Art besteht darin, die Abschrei-bungshöhe entsprechend dem Wertverlauf des Gutes vorzunehmen, z.B.abhängig vom Verschleiß. Als Gründe für Wertminderungen des Guteswerden in der Fachliteratur zusätzlich der Fristablauf sowie die technischeoder wirtschaftliche Überalterung genannt.

Wertveränderungenwährend derNutzungszeit

Ein weiteres Problem ergibt sich aus Wertveränderungen, die das Gutwährend seiner Nutzungszeit erfahren kann. Will man diese berücksichti-gen, so kann dies zu Wertsteigerungen und zu Wertminderungen führen,bei denen i.d.R. eine Änderung des Abschreibungsvorgehens notwendigist. Wenn man diese Wertveränderungen im Rechnungswesen berücksich-tigen möchte, entstehen Zuschreibungen, zusätzliche Abschreibungenoder eine Reduzierung der Beträge. In der Praxis des internen Rechnungs-wesens verrechnet man bei dauerhaft steigenden Preisen zusätzliche Ab-schreibungen. So erfasst man in der Summe mehr als 100% der Anschaf-fungsausgaben eines Gutes. Das ist nur konsistent, wenn man auch in denErlösrechnungen eventuelle Zuschreibungen vornimmt. Allerdings neigtman in der Praxis dazu, solche Zuschreibungen zu vernachlässigen undsie lediglich dem Eigenkapital zuzurechnen.

Ermessen bei kalkula-torischer Bewertung

Bei pagatorischer Bewertung der Güter ergeben sich keine zusätzlichenProbleme. Bei kalkulatorischer Bewertung geht es dagegen darum, zuwelchem zukünftigen Zeitpunkt man eine Ersatzbeschaffung vornehmenwird und wie hoch die Anschaffungskosten dann sein werden.

Abhängigkeit vonUnternehmenserhal-

tungskonzeption

Kalkulatorische Abschreibungen sind diejenigen Abschreibungen, dieman von einem Vermögensgut bei kalkulatorischem Bewertungsansatzvornehmen würde. Beim Ziel einer nominellen Kapitalerhaltung mit derBasisannahme »1GE im Zeitpunkt t entspricht 1GE im Zeitpunkt t+1«gibt es keinen Unterschied zu den anschaffungswertorientierten Abschrei-bungen des externen Rechnungswesens. Bei steigenden Preisen und demZiel der Substanzerhaltung werden üblicherweise für die Kalkulation Ab-schreibungen vom Wiederbeschaffungswert vorgenommen. Insofern wirddann von der Anschaffungswertorientierung des deutschen Handelsrechtsabgewichen und die dort geltende Annahme einander entsprechenderGeldeinheiten aufgegeben.

Ermittlung kalkulatori-scher Abschreibun-

gen: Ein Problem mitFolgen für Bewertung

und Einkommens-ermittlung

Verwendet man zur Bewertung Wiederbeschaffungswerte, so wird esi.d.R. vorkommen, dass man den gewählten Wertansatz im Laufe derNutzungsdauer von Gütern verändern muss. Dies erfordert zugleich mitder Berücksichtigung der Wertveränderung der Bestandsgröße eineAnpassung von Abschreibungen. Es kann dadurch zusätzlich zu einerNeubewertung der Bestände an unfertigen und fertigen Erzeugnissenkommen.

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 263

Abschreibung und UnternehmenserhaltungEinkommenshöhe hängt von Unternehmenserhal-tungskonzeption ab: Nominalkapital- vs. Substanzerhaltung.

Immer dann, wenn gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt Wertänderungendes Vermögens oder der Schulden eingetreten sind, hängt der Betrag, denman gedanklich zum Ersatz der Vermögensminderungen und Schuldenstei-gerungen benötigt, davon ab, ob man diese auf Basis der ursprünglichenAnschaffungswerte oder ausgehend von Wiederbeschaffungswerten ermit-telt. Bemisst man den zu ersetzenden Betrag von den Anschaffungswertendes Vermögens und der Schulden, so impliziert die Einkommensmessung,dass man den ursprünglich eingesetzten Eigenkapitalbetrag, das Nominal-kapital, erhalten will. Ermittelt man den zu ersetzenden Betrag dagegendurch das Eigenkapital, das für den physischen Ersatz der ursprünglich ein-gesetzten Substanz an Gütern notwendig ist, so verfolgt man die Erhaltungdes Eigenkapitals in substanzieller Hinsicht. Ein solches Vorgehen dient derSubstanzerhaltung. Einkommensmessung und Unternehmenserhaltungs-konzeptionen sind untrennbar miteinander verbunden. Bei Abweichen derWiederbeschaffungswerte von den Anschaffungspreisen errechnet man jenach unterstellter Unternehmenserhaltungskonzeption ein anderes Einkom-men. Der physische Ersatz der verbrauchten Güter erfordert dann einen an-deren Geldbetrag als die nominelle Erhaltung des ursprünglich eingesetztenEigenkapitals.

Bewertung und Ein-kommensermittlung bei Nominalkapital-erhaltung

Beim Konzept der Nominalkapitalerhaltung bewertet man das Eigenkapitalmit der Summe der Geldbeträge, die für die Anschaffung von Vermögenentstanden sind, abzüglich der Rückzahlungsverpflichtungen für die aufge-nommenen Schulden. Verkauft man beispielsweise ein Gut, das man fürXGE eingekauft hat, zum Preis von (X+Y+Z)GE, so entsteht ein Einkom-men von (Y+Z)GE. Mit Eingang der Zahlung in Höhe des Verkaufspreisessteht der für die Beschaffung des Gutes eingesetzte Geldbetrag wieder zurVerfügung. Das Eigenkapital vor dem Verkauf des Gutes bleibt nominell er-halten, wenn man als Einkommen den Betrag von (Y+Z)GE ausweist. Fürdie Ermittlung eines die Nominalkapitalerhaltung sichernden Einkommensreicht es aus, in einer Einkommensrechnung den Wert des verkauften Gutesmit seinem ursprünglichen Anschaffungswert anzusetzen.

Bewertung und Ein-kommensermittlung bei Substanzerhaltung

Das Konzept der Substanzerhaltung beruht auf dem Gedanken, dass sichdas Eigenkapital aus der in Geldeinheiten ausgedrückten Vermögenssubs-tanz abzüglich der Rückzahlungsverpflichtungen für die aufgenommenenSchulden zusammensetzt. Verkauft man beispielsweise ein Gut, das zumPreis von XGE eingekauft wurde und dessen Wiederbeschaffungswert imVerkaufszeitraum (X+Y)GE beträgt, zum Preis von (X+Y+Z)GE, so istnach dem Konzept der Substanzerhaltung ein Einkommen von ZGE ent-standen. Der Betrag von (X+Y)GE ist für die physische Ersatzbeschaffungdes Gutes auszugeben, i.e. für die Erhaltung der Substanz. Für eine Ein-kommensermittlung, welche die Erhaltung der Substanz garantiert, ist es er-forderlich, das verkaufte Gut in der Einkommensrechnung mit dem Wertanzusetzen, der für seine Ersatzbeschaffung auszugeben wäre (Wiederbe-schaffungswert). Dies gilt unabhängig davon, ob Y positiv oder negativ ist.

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation264

Analoge Anwendungder Überlegungen

auf abnutzbare Ver-mögensgüter

Die Ausführungen gelten sinngemäß, wenn man es mit Gütern zu tun hat,die zur Nutzung anstatt zum Verkauf bestimmt sind und der Abnutzungunterliegen. Da man den Wert der Güter für die Einkommensmessung aufdie Jahre der Nutzung verteilt (Abschreibungen), unterscheiden sich diejährlichen Abschreibungsbeträge je nachdem, ob man den Wert der Gütermit Anschaffungs- oder mit Wiederbeschaffungswerten misst. Beim Kon-zept der Nominalkapitalerhaltung mit seiner Bewertung des Verbrauchszu Anschaffungsausgaben errechnen sich die Abschreibungen vom An-schaffungswert. Beim Konzept der Substanzerhaltung und der zugehöri-gen Verbrauchsbewertung bemessen sich die Abschreibungen vom Wie-derbeschaffungswert. Mit unterschiedlichen Abschreibungsbeträgen sindauch unterschiedliche Effekte auf die Einkommensrechnung verbunden:Unter sonst gleichen Bedingungen ziehen z.B. höhere Abschreibungsbe-träge ein niedrigeres Einkommen nach sich. Veränderte Abschreibungenwiederum muss man erst vornehmen, wenn auch der Bestandswert ange-passt wurde. Aus dieser Anpassung sollte ebenfalls eine Einkommenswir-kung resultieren.

Berücksichtigung von SchätzfehlernKonsequenzen einer

Bewertung zu Wieder-beschaffungswerten

Der Wiederbeschaffungswert eines Gutes lässt sich vor der tatsächlichenWiederbeschaffung nicht mit Sicherheit bestimmen, sondern nur schätzen.Daher kann es nötig werden, Veränderungen der Schätzung des Wiederbe-schaffungswertes zu berücksichtigen. Als Folge wären der Buchwert desGutes in der Bilanz und die zugehörigen Abschreibungen anzupassen. Inder Fachliteratur wird i.d.R. der Fall steigender Preise diskutiert und vor-geschlagen, die mit einer solchen Anpassung verbundenen Wertsteigerun-gen direkt im Eigenkapital als so genannte Neubewertungsrücklage auszu-weisen. Aus systematischer Sicht sind solche direkten Verrechnungen mitdem Eigenkapital abzulehnen. Da es sich bei den Wertveränderungenoffensichtlich nicht um Eigenkapitaltransfers handelt und alle anderenEigenkapitalveränderungen in der Bilanz erst nach Durchlaufen der Ein-kommensrechnung erscheinen sollen, sind die Anpassungen an Preisände-rungen als Ertrag oder Aufwand bzw. als Erlöse oder Kosten in der Ein-kommensrechnung auszuweisen. Eine systematische Erlösartenrechnungmuss dabei diese von den Erlösen trennen, die beim Absatz erstellter Leis-tungen angefallen sind.

Behandlung vonSchätzfehlern

Bei der Ermittlung von Abschreibungen ist man zusätzlich auf die Unter-stellung eines Verfahrens und auf die Schätzung der Nutzungsdauer ange-wiesen. Ob man sich bei den getroffenen Annahmen geirrt hat, stellt sicherst im Laufe der Zeit heraus. Schätzfehler können die Nutzungszeit unddie Beträge der Wiederbeschaffungswerte betreffen. In beiden Fällen bie-ten sich zur Behebung der Fehler zwei grundlegend unterschiedliche Vor-gehensweisen an:

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 265

1. Anpassung der Daten während der Restnutzungsdauer so, dass dieBuchwerte am Ende der tatsächlichen Nutzungszeit richtig sind unddie Summe der Abschreibungen dem insgesamt abzuschreibendenBetrag (Anschaffungswert bei Nominalkapitalerhaltung und Wieder-beschaffungswert bei Substanzerhaltung) entsprechen.

2. Anpassung der Daten unmittelbar nach Erkennen des Irrtums derge-stalt, dass ab dann die Daten so sind, wie wenn man von Anfang an dierichtige Nutzungsdauer gekannt, also keinen Fehler gemacht hätte.Möchte man die Abschlüsse vergangener Zeiträume nicht nachträg-lich ändern, so würde man die Unterschiedsbeträge für eine solcheAnpassung in der Einkommensrechnung des Zeitraumes verrechnen,in dem man den Fehler feststellt.

Sachverhalt eines Beispiels

Eine Maschine, deren Anschaffungskosten 60000GE betragen haben,besitze eine Nutzungsdauer von 10 Jahren. Der Wiederbeschaffungswerteiner gleichwertigen neuen Maschine nach Ablauf der Nutzungsdauerwird zum Anschaffungszeitpunkt auf 72000GE geschätzt.

Problemstellungen

Wir verwenden das Beispiel, um uns mit den folgenden vier Fragenkom-plexen zu befassen:

� Mit welchen Abschreibungsbeträgen rechnet das Unternehmen, wennes an der Erhaltung seines Nominalkapitals interessiert ist? Dazu un-terstellen wir, das Unternehmen nehme lineare Abschreibungen aufdie Maschine vor.

� Mit welchen Abschreibungsbeträgen rechnet das Unternehmen, wennes bestrebt ist, seine Substanz zu erhalten? Zur Beantwortung dieserFrage nehmen wir wiederum an, das Unternehmen schreibe die Ma-schine linear ab.

� Welche Werteverzehre finden in den einzelnen Zeiträumen unter derPrämisse des Zieles der Nominalkapitalerhaltung statt, wenn nachzehn Jahren erkannt wird, dass die Maschine zwei weitere Jahre ge-nutzt werden kann?

� Welche Werteverzehre finden in den einzelnen Zeiträumen unter derPrämisse des Zieles der Substanzerhaltung statt, wenn nach zehnJahren erkannt wird, dass die Maschine zwei weitere Jahre genutztwerden kann?

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation266

Vertiefung der Ausführungen anhand des Beispiels

Buchwerte und Abschreibungen bei Nominalkapitalerhaltung

Verwendung derlinearen Abschrei-

bung vom Anschaf-fungswert

Im Anschaffungszeitpunkt (Zeitpunkt 0) eines Gutes erfolgt dessen Be-wertung zu Anschaffungsausgaben. Werden die Abschreibungsbeträge inden Folgezeiträumen durch eine lineare Abschreibung ermittelt, so erhältman den Abschreibungsbetrag jedes einzelnen Zeitraumes durch Divisiondes Anschaffungswertes durch die geschätzte Zahl der Nutzungszeit-räume. Der Abschreibungsbetrag eines Zeitraumes (hier: 1 Jahr) ergibtsich so zu

.

Somit erhält man für die Buchwerte und Abschreibungen die Daten derAbbildung 5.3. Dort beschreibt der Zeitpunkt 1 das Ende des ersten Nut-zungszeitraumes. Analog sind die weiteren Zeitpunkte zu interpretieren.Der Hinweis auf den gestiegenen Wiederbeschaffungspreis ist im Rahmendes anschaffungswertorientierten Rechnungswesens unerheblich. Die Tat-sache, dass die Maschine zwei Jahre länger genutzt wird als ursprünglichgeplant, wird dagegen weiter unten behandelt.

Abbildung 5.3:Abschreibungen und

resultierende Buch-werte für die einzelnen

Zeiträume bei Nominal-kapitalerhaltung

Buchwerte und Abschreibungen bei Substanzerhaltung

Verwendung derlinearen Abschrei-

bung vom Wieder-beschaffungswert

Bei der Ermittlung der Abschreibungen hat man unter der Zielsetzung derSubstanzerhaltung von den Wiederbeschaffungswerten auszugehen. Wirddie lineare Abschreibungsmethode verwendet, so erhält man den Ab-schreibungsbetrag jedes einzelnen Zeitraumes durch Division des Wieder-beschaffungswertes durch die geschätzte Nutzungsdauer. Der Abschrei-bungsbetrag eines Zeitraumes (hier: 1 Jahr) ergibt sich so zu

.

Somit erhält man für die Buchwerte und Abschreibungen die Daten derAbbildung 5.4, Seite 267, in der fast die gleiche Notation verwendet wirdwie in Abbildung 5.3.

60000GE 10 Jahre

------------------------- 6000GEJahr-----------=

ZeitpunktBuchwert der

MaschineAbschreibung des

JahresSumme der

Abschreibungen

0 60000 – –

1 54000 6000 6000

2 48000 6000 12000

. . . . . . . . . . . .

10 0 6000 60000

72000GE10 Jahre----------------------- 7200

GEJahr-----------=

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 267

Abbildung 5.4: Abschreibungen und resultierende Buchwerte für die einzelnen Zeiträume bei Substanz-erhaltung

Probleme der Bewer-tung zum Wieder-beschaffungswert

Die Bewertung zu Wiederbeschaffungswerten birgt Probleme bei derbilanziellen Behandlung. Beim Kauf der Maschine wurden nur 60000GEausgegeben; die Maschine müsste aber zur Ermittlung der Abschreibungenmit 72000GE zu Buche stehen. Die Differenz bedeutet eine Erhöhung desEigenkapitals. Diese Erhöhung ist nicht auf einen Kapitaltransfer mit denEignern zurückzuführen. Wenn man alle Eigenkapitalveränderungen nur inKapitaltransfers und Einkommen unterteilt, ist die Differenz in der Ein-kommensrechnung als Erlös in Höhe von 12000GE aus einer Wertsteige-rung des Vermögens auszuweisen. In der Praxis und in der Literatur wirddagegen eine direkte Verrechnung der Differenz mit dem Eigenkapital undeine Bezeichnung als Neubewertungsrücklage präferiert. Ein Grund hier-für liegt in unzureichend ausgebauten Erlös(arten)rechnungen, in denensich eine Zuschreibung nicht sachgerecht interpretieren lässt.

Konsequenzen einer Veränderung der Nutzungsdauer am Beispiel der Einkommensermittlung bei Nominalkapitalerhaltung

Wirkung falscher Schätzung der Nutzungsdauer

Falls nach zehn Jahren erkannt wird, dass eine Maschine, deren Nut-zungsdauer ursprünglich auf zehn Jahre geschätzt worden war, zwölfJahre zu gebrauchen ist, hat man während der zehn Jahre einen Fehler ge-macht. Man hat in jedem Nutzungszeitraum falsch ermittelte Abschrei-bungsbeträge berücksichtigt und die Buchwerte in den Bilanzen falschermittelt. Unterstellt man etwa eine lineare Abschreibung, so wurden injedem Zeitraum der Nutzung zu hohe Beträge abgeschrieben. Am Endedes zehnten Nutzungsjahres sind die gesamten Anschaffungskosten abge-schrieben und der Buchwert der Maschine am Ende des zehnten Jahres istgleich null. Da die Maschine zwölf anstatt zehn Jahre genutzt werdenkann, besitzt sie am Ende des zehnten Jahres für das Unternehmen nocheinen Wert. Eigentlich hätten die Abschreibungsbeträge in jedem Jahrkleiner sein müssen, und zwar so, dass sich erst am Ende des zwölftenJahres ein Buchwert von null ergeben hätte. Dem dargestellten Fehlerkann man auf zwei Arten begegnen.

ZeitpunktBuchwert der

MaschineAbschreibung des

JahresZuschreibung des

JahresSumme der

Abschreibungen

0 60000 0 –120000 0

1 64800 7200 7200

2 57600 7200 14400

. . . . . . . . . . . .

10 0 7200 72000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation268

Erste Möglichkeit: Mit»falschem« Buchwert

weiterrechnen

Eine häufig verwendete Vorgehensweise zur Korrektur falsch geschätzterNutzungsdauern besteht darin, es im elften und zwölften Jahr beim Buch-wert von 0 GE zu belassen und in diesen Jahren keine Abschreibungenvorzunehmen. Dann erhält man für das Ende des zwölften Jahres die rich-tigen Werte. Damit weist man nicht nur während der ersten zehn Jahre,sondern auch während der beiden letzten Jahre fehlerhaft ermittelte Ab-schreibungsbeträge und Buchwerte aus. Lediglich am Ende des zwölftenJahres stimmt das Ergebnis wieder. Die Maschine steht nun mit einemWert von null in den Büchern. Die Buchwerte und Abschreibungen sinddann beim Konzept der Nominalkapitalerhaltung durch die Zahlen derAbbildung 5.5 gekennzeichnet.

Abbildung 5.5:Abschreibungen und

resultierende Buch-werte bei geänderterNutzungsdauer und

Nominalkapitalerhal-tung (Alternative 1)

Zweite Möglichkeit:Fehler bei Erkennen

korrigieren

Ein solches bewusstes Begehen neuer Fehler zur Korrektur früherer Fehlerkann nicht die wünschenswerte Lösung des geschilderten Problems sein.Deswegen bietet sich als Alternative eine zweite Vorgehensweise an. Diesebesteht darin, den Fehler vom Zeitpunkt des Erkennens an zu korrigieren.Dazu wäre zunächst zu ermitteln, wie die Zahlen bei richtiger Schätzungder Nutzungsdauer ausgesehen hätten. Dann könnte eine Korrektur desBuchwertes vorgenommen werden und für die restlichen Nutzungsjahremit den Zahlen gerechnet werden, die sich bei richtiger Schätzung der Nut-zungsdauer ergeben hätten. Man erhielte bei Nominalkapitalerhaltung dieBuchwerte, Korrekturen und Abschreibungen der Abbildung 5.6, Seite269. Es sei darauf hingewiesen, dass – wie oben – in den Spalten »Ab-/Zuschreibung« aus systematischen Gründen Abschreibungsbeträge mitpositivem und Zuschreibungsbeträge mit negativem Vorzeichen ausgewie-sen werden.

ZeitpunktBuchwert der

MaschineAbschreibung des

JahresSumme der

Abschreibungen

0 60000 0 0

1 54000 6000 6000

2 48000 6000 12000

. . . . . . . . . . . .

10 0 6000 60000

11 0 0 60000

12 0 0 60000

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 269

Abbildung 5.6: Abschreibungen und resultierende Buchwerte bei veränderter Nutzungsdauer und Nominalkapitalerhaltung (Alternative 2)

Lösung des Problems bei Nominalkapital-erhaltung

Zu Beginn des elften Jahres müsste, gemessen am bis dahin eigentlichrichtigen Abschreibungsverlauf, eine Wertzuschreibung von 0GE auf10000GE vorgenommen werden. Der zum Ende des Jahres 10 vorgenom-menen Abschreibung in Höhe von 6000GE würde demnach als Korrektureine Zuschreibung in Höhe von 10000GE zu Beginn des Jahres 11 gegen-überstehen. Von dem so entstehenden Restbuchwert in Höhe von 10000GEzu Beginn des elften Jahres wären in den zwei Folgejahren (Jahre 11 und 12)bei linearer Abschreibung jeweils 5000GE abzuschreiben, so dass amEnde des zwölften Jahres der Buchwert dem Wert der Maschine in Höhevon 0GE entspricht. Ein solches Vorgehen setzt voraus, dass man auchden Bilanzwert des Gutes am Ende des Jahres 10 und in den Jahren 11und 12 anpasst.

Konsequenzen einer Veränderung der Nutzungsdauer am Beispiel der Einkommensermittlung bei Substanzerhaltung

Lösung des Problems bei Substanzerhaltung

Hier geht es darum, den abzuschreibenden Betrag zu Beginn um12000GE zu erhöhen und nach dem Jahre 10, also ab dem Jahre 11, eineKorrektur der Nutzungsdauer vorzunehmen. Im Folgenden wird dazu dieoben beschriebene Alternative 2 gewählt. Mit ihr lassen sich in den Jahren11 und 12 jeweils richtige Werte in den Bilanzen und Einkommensrech-nungen erzeugen. Die Werte ergeben sich analog zu denen des vorange-henden Abschnitts aus Abbildung 5.7, Seite 270.

tatsächliche Buchungen eigentlich richtige Werte Korrektur

Zeit-punkt

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

Summe Ab-

schrei-bung

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

Summe Ab-

schrei-bung

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

0 60000 0 60000 0

1 54000 6000 6000 55000 5000 5000

2 48000 6000 12000 50000 5000 10000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9 6000 6000 54000 15000 5000 45000

10 0 6000 60000 10000 5000 50000

11a11b

100005000 5000 55000

100005000 5000 55000

10000 –10000

12 0 5000 60000 0 5000 60000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation270

Abbildung 5.7: Abschreibungen und resultierende Buchwerte bei veränderter Nutzungsdauer und Substanzerhaltung (Alternative 2)

5.3.5 Probleme der Bestimmung weiterer Kosten

Arten weiterer Kosten Über die genannten Kostenarten hinaus sind auch die übrigen Kosten zubestimmen. Dazu zählen (1) die Kosten für Leistungen, die wir von Frem-den beziehen: Fremddienste, Rechtsgüter ebenso wie die Kosten, die anden Staat wegen Gebühren, Beiträgen und Steuern zu entrichten sind. Et-was andere Eigenschaften besitzen (2) Wagniskosten. Ganz anders gehenwir schließlich (3) mit den Kosten für die Überlassung von Kapital um.

Kosten für andere von Fremden bezogene LeistungenGrundlagen Kosten für Leistungen, die wir über die oben bereits behandelten Leistungen

hinaus von Fremden beziehen, gehen auch in eine Einkommensrechnungein. Ob sie als Kosten den Erzeugnissen oder dem Abrechnungszeitraumzugerechnet werden, hängt von ihrer Beziehung zu Erzeugnissen ab. Diemeisten dieser Kosten werden wohl nur dem Abrechnungszeitraum zuge-rechnet. Die Bestimmung ihrer Höhe bereitet im pagatorischen Sinne keineProbleme. Kalkulatorische Elemente lassen sich relativ einfach ermitteln.

WagniskostenGrundlagen Wagniskosten sind schwieriger zu ermitteln, weil Unternehmer, insbeson-

dere im Zusammenhang mit Kostenerstattungsverträgen, gerne immerneue Wagnisse eingehen, für die sie entschädigt werden möchten. Die

tatsächliche Buchungen eigentlich richtige Werte Korrektur

Zeit-punkt

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

Summe Abschr.

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

Summe Abschr.

Buch-wert

Ab-/Zu-schrei-bung

0 60000 0 72000 0 12000 –12000

1 64800 7200 7200 66000 6000 6000

2 57600 7200 14400 60000 6000 12000

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

9 7200 7200 64800 6000 54000

10 0 7200 72000 12000 6000 60000

11a11b

120006000 6000 66000

120006000 6000 66000

12000 –12000

12 0 6000 72000 0 6000 72000

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 271

Idee besteht darin, Risiken, die Unternehmer eingehen, dem Zeitraum an-zulasten, in dem sie die Risiken auf sich genommen haben, und nicht zuwarten, bis sich aus dem Risiko ein Verlust abzeichnet. Infolgedessenspielen zwei Arten von Wagniskosten eine Rolle: solche, die man durchVersicherungen abdeckt, und solche, die man selbst trägt. Die versicher-ten Wagnisse lassen sich leicht aus dem pagatorischen sachzielbezogenenAufwand ermitteln. Für kalkulatorische Wertansätze ist kaum Platz, schonallein deshalb, weil viele Versicherungen Wiederbeschaffungskosten ab-decken. Die Kosten für die nicht versicherten Wagnisse zu ermitteln, er-fordert dagegen den Einsatz des kalkulatorischen Konzepts und bereitetdaher Schwierigkeiten.

Kalkulatorische Wagnisse

Mit kalkulatorischen Kosten für Wagnisse trachtet man diejenigen Wertver-änderungen zu erfassen, die auf Grund eingegangener Verpflichtungen fürwahrscheinlich gehalten werden. Beispiele hierfür stellen nicht-versicherteRisiken dar, wie etwa Forderungswagnisse oder Beständewagnisse. Einmögliches Konzept zur Erfassung dieser Wagniskosten besteht in der Ver-rechnung der erwarteten Vermögensgutminderungen eines Abrechnungs-zeitraums als Kosten. Wegen der Vielzahl erfassbarer Risiken verzichtenwir auf eine Vertiefung.

Überlassung von KapitalKapitalartenBei der Überlassung von Kapital ist zwischen Eigenkapital und Fremd-

kapital zu unterscheiden. Fremdkapital ist irgendwann vom Unternehmenzurückzuzahlen; für die Überlassung entrichtet das Unternehmen i.d.R.Zinsen. Eigenkapital wird dem Unternehmen von den Eigenkapitalgeberndauerhaft und ohne Rückzahlungs- oder Zinsverpflichtung zur Verfügunggestellt. Insofern ist die geläufige Bezeichnungen »Eigenkapitalzins« irre-führend. Der genauso gängige Begriff »Eigenkapitalkosten« suggeriertauf ebenso irreführende Weise eine Kostenart, die vermeintlich zwingendEingang in die Einkommensrechnung findet.

Zinsen auf das Fremd-kapital als Kosten

Die Zinsen auf das Fremdkapital sind i.d.R. leicht aus der Buchführungermittelbar. Sie gehören zweifelsfrei zu den Kosten, die während einesAbrechnungszeitraums im Rahmen der oder über die Kosten für die Er-zeugnisse hinaus in der Einkommensrechnung anzusetzen sind. Schwie-rigkeiten ergeben sich meist, wenn die zu entrichtenden Zinsen sich auseinem zinssatzabhängigen Betrag und einem Abgeld oder Aufgeld bei derAuszahlung des Darlehens ergeben. Man steht dann vor der Frage, diesesAbgeld oder Aufgeld in einem einzigen Abrechnungszeitraum anzusetzenoder über die Laufzeit zu verteilen.

Entschädigung der Eigenkapitalgeber?

Für die Überlassung von Eigenkapital wird den Eigenkapitalgebern keinefeste Vergütung gezahlt. Sie müssen sich mit der Wertsteigerung ihresAnteils am Unternehmensvermögen und den Zahlungen zufrieden geben,die das Unternehmen ihnen ausschüttet. Die Wertsteigerungen des Anteils

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation272

werden der Sphäre der Anteilseigner zugerechnet. Die Dividenden stellenim Unternehmen einen Eigenkapitaltransfer dar und keinen Aufwand. Beipagatorischer Betrachtung gibt es im Unternehmen keine Kosten für dieÜberlassung von Eigenkapital. Bei kalkulatorischem Ansatz kann mandagegen auch für die Überlassung von Eigenkapital einen Betrag anset-zen, dessen Höhe allerdings schwierig zu bestimmen ist. In der Fachlite-ratur wird meist nur von kalkulatorischen Zinsen oder von Zinsen auf daseingesetzte Kapital gesprochen. Dabei wird entgegen dem rechtlichenVerständnis kein nennenswerter Unterschied zwischen Fremdkapital undEigenkapital gemacht. Unter der Annahme einer kalkulatorischen Bewer-tung können wir dieser Terminologie zunächst folgen.

Ermittlung kalkulatori-scher Zinsen zweck-

abhängig

Kalkulatorische Zinsen sollen dazu dienen, die Kosten des eingesetztenKapitals zu messen. Je nachdem, zu welchem Zweck man eine solcheMessung vornimmt, hat man unterschiedlich vorzugehen.

KalkulatorischeFremdkapitalkosten

Ein Zweck kann darin bestehen, in Kostenzusammenstellungen anstattder für das aufgenommene Fremdkapital tatsächlich gezahlten die aktuel-len, marktüblichen Zinsen anzusetzen. Die Differenz zwischen den beidenBeträgen zeigt an, um welchen Betrag die tatsächliche Finanzierung einesUnternehmens mit Fremdkapital günstiger oder ungünstiger ist als eineFremdkapitalfinanzierung zu marktüblichen Konditionen. Verwendet mandie kalkulatorischen Fremdkapitalkosten in diesem Sinne in weiterenRechnungen, so hat man gewissermaßen die entsprechenden Wiederbe-schaffungskosten anstatt der Anschaffungskosten für die Überlassung vonFremdkapital angesetzt.

KalkulatorischeGesamtkapitalkosten

Ein anderer Zweck kann darin bestehen, die Basis für eine Kalkulation vonMindestpreisen für Leistungen zu schaffen, in der auch das eingesetzteEigenkapital berücksichtigt wird. Weil nicht nur Fremd-, sondern auchEigenkapital eingesetzt wird und auch die Eigenkapitalgeber einen Aus-gleich für das von ihnen zur Verfügung gestellte Kapital erwarten, beziehtman bei der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen zu diesem Zweck dasEigenkapital in die Betrachtung mit ein. Ähnlich verhält es sich, wenn esdarum geht, Kosten zwecks Erstattung im Rahmen öffentlicher Aufträgezu ermitteln. Während die Ermittlung kalkulatorischer Fremdkapitalzinsensich relativ einfach gestaltet, bereitet die Ermittlung kalkulatorischer Zin-sen auf das eingesetzte (Eigen- und Fremd-)Kapital für die beiden anderenZwecke Schwierigkeiten. Die Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf daseingesetzte Kapital erfordert nicht nur genaue Angaben über die Höhe desKapitals und die Dauer der Kapitalbindung, sondern auch konkrete Vor-stellungen über die Höhe des zu verwendenden Zinssatzes.

Ermittlung des geeig-neten Zinssatzes

Die Ermittlung eines geeigneten Zinssatzes bereitet Schwierigkeiten. Esklingt einfach, den marktüblichen Zins bei der Berechnung anzusetzen.Schwierig ist es aber, einen solchen Zins zu ermitteln. Für das Fremdkapi-tal kann man zwar noch auf die tatsächlichen Zinsvereinbarungen oderauf die aktuelle Situation am Kapitalmarkt zurückgreifen. Man weiß je-

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 273

doch nicht, ob das Unternehmen zu den gleichen Konditionen nochmalsFremdkapital beschaffen könnte bzw. welcher Zinssatz in der speziellenSituation eines Unternehmens der marktübliche wäre. Für das eingesetzteEigenkapital erscheint das Problem dagegen kaum lösbar. Weil die Eigen-kapitalgeber formal keinen Anspruch auf irgendwelche Zahlungen ausdem Unternehmen haben, braucht Eigenkapital formal auch keinen»Zins« zu erbringen. Eigenkapitalgeber werden aber nur dann zur Fort-führung der Kapitalbereitstellung in ihr Unternehmen bereit sein, wennsich das von ihnen eingesetzte Eigenkapital mehrt. Es gilt, als kalkulatori-schen »Eigenkapitalzins« denjenigen Betrag zu schätzen, der in seinerWirkung über die Mindestpreise abzusetzender Güter auf das Einkommendazu führt, die Eigenkapitalgeber zufrieden zu stellen. Für Ansätze zurLösung dieses Problems sei auf die Fachliteratur zur Finanzierungstheorieverwiesen.

Formelmäßige Darstellung bei Ermittlung für öffentliche Kosten-erstattungsaufträge

Unterstellen wir wie bei öffentlichen Aufträgen auf Kostenerstattungsbasis,das durchschnittlich gebundene so genannte »betriebsnotwendige« Kapitalergäbe sich aus dem durchschnittlich gebundenen so genannten »betriebs-notwendigen« Vermögen mit Zinserlösen in Höhe von und dasdurchschnittlich gebundene Abzugskapital lasse sich durch darstellen,dann erhält man die kalkulatorischen Zinsen nach der Formel

.

Ermittlung eines gewichteten »Kapital-kostensatzes«

Ein anderer Vorschlag der Fachliteratur besteht darin, einen gewichtetenKapitalkostensatz (Weighted Average Cost of Capital) nach der Formel

zu verwenden und diesen mit dem Kapitalbetrag zu multiplizieren. ZurErmittlung der Rendite des Eigenkapitals wird auf das Capital AssetPricing-Modell mit seiner risikoorientierten Zinssatzbestimmung überden so genannten Beta-Faktor zurückgegriffen. Dieses Verfahren ist je-doch äußerst problematisch, insbesondere soweit die Aktien des Unter-nehmens nicht am Kapitalmarkt gehandelt werden. Darüber hinaus gibt esnahezu unendlich viele Möglichkeiten der Berechnung des Beta-Faktors,die meist zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wir befassen uns hierdaher nicht weiter damit. Für weitere Ausführungen sei auf die entspre-chende Finanzierungsliteratur verwiesen.

Ermittlung der geeig-neten Kapitalbasis

Ein weiterer Vorschlag zur Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf das einge-setzte Kapital besteht darin, das gesamte Kapital zu Grunde zu legen, soweitdieses nicht faktisch zinslos zur Verfügung steht. Mit zinslos zur Verfügungstehendem Kapital hat man es beispielsweise zu tun, wenn ein Auftraggebereine explizit zinslose Vorauszahlung o.Ä. für die Durchführung eines Auf-trages leistet. Weil das Eigenkapital die Saldogröße zwischen Vermögen undFremdkapital darstellt, ist es nicht sinnvoll, das eingesetzte Kapital aus der

Vn ZnKa

Zk

Zk Zinssatz Vn Ka–( )⋅ Zn–=

rKEigenkapital

Gesamtkapital--------------------------------------- rEK⋅ Fremdkapital

Gesamtkapital--------------------------------------- rFK⋅+=

rEK

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation274

Passivseite einer Bilanz abzulesen. Abgesehen davon, dass man keinen An-haltspunkt über die Kapitalbindung im Zeitablauf herleiten könnte, wüssteman auch nicht, wie man beim Wunsch eines Ansatzes zu Wiederbeschaf-fungskosten verfahren sollte. Bei der Ermittlung des eingesetzten Kapitalsgeht man daher von den Vermögensgütern aus und zieht von deren Werte-summe das dem Unternehmen von Auftraggebern zinslos zur Verfügunggestellte Kapital ab, das so genannte Abzugskapital. Man ist dann frei, inAbhängigkeit vom Zweck der Rechnung die Vermögensgüter mit ihren An-schaffungswerten oder mit ihren Wiederbeschaffungswerten anzusetzen.

Ermittlung der geeig-neten Kapitalbindung

Sich verändernde Kapitalbindungen im Laufe eines Abrechnungszeitraumesberücksichtigt man in einer groben Näherung, indem man für jedes Vermö-gensgut den Durchschnitt aus seinem Wert zu Beginn und zu Ende desAbrechnungszeitraumes heranzieht. Die Öffentliche Hand beschränkt dieBerechnung kalkulatorischer Zinsen im Rahmen von Kostenerstattungsauf-trägen zudem auf diejenigen Vermögensgüter, die in einem Unternehmen fürdie Durchführung des Auftrages notwendig sind (»betriebsnotwendiges«Vermögen) und keine Zinserlöse bringen. Bei Existenz von »betriebsnot-wendigen« Vermögensgütern mit Zinserlösen behilft man sich damit, dieZinserlöse bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen abzuziehen. Die inder Fachliteratur üblichen Ausführungen über kalkulatorische Zinsen bezie-hen sich i.d.R. auf die Situation bei Kostenerstattungsaufträgen.

Problematik derDefinition betriebs-

notwendigenVermögens

Ob ein Vermögensgut zum betriebsnotwendigen Vermögen zählt oder nicht,hängt davon ab, ob es für die Durchführung des (öffentlichen) Auftragesnotwendig ist oder nicht bzw. ob es für das Sachziel der Auftragsdurchfüh-rung erforderlich ist oder nicht. Die Zuordnung von Vermögensgütern zubetriebsnotwendigen und zu nicht betriebsnotwendigen Vermögensgüternist jedoch mit erheblichen Problemen verbunden, die aus der oben bereitsausführlich diskutierten Zuordnungsproblematik herrühren. So könnte manin einem produzierenden Unternehmen die Wertpapiere des Umlaufvermö-gens als nicht betriebsnotwendige Vermögensgüter ansehen, wenn man an-nimmt, sie hätten mit der Durchführung eines Fertigungsauftrages nichts zutun. Nimmt man dagegen an, im Zuge der Auftragsdurchführung sei bei-spielsweise noch Material zu beschaffen, für dessen spätere Bezahlung be-reits jetzt verfügbare Zahlungsmittel kurzfristig in Wertpapieren angelegtwerden, so dürfte es sich bei den Wertpapieren zweifelsfrei um betriebsnot-wendige Vermögensgüter handeln.

Das Vorgehen bei der Ermittlung so genannter kalkulatorischer Zinsenwird im Folgenden an einem Beispiel vertieft.

Sachverhalt eines Beispiels

In Abbildung 5.8, Seite 275, und Abbildung 5.9, Seite 275, sind zwei aufein-ander folgende Bilanzen eines produzierenden Unternehmens dargestellt.Für seine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten muss das Unterneh-

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 275

men jährlich 10% Zinsen zahlen. Der kalkulatorische Zinssatz betrage eben-falls 10%. Das Unternehmen benötige alle Vermögensgüter außer dem nichtfür Geschäftszwecke genutzen Grundstück und den Wertpapieren des Um-laufvermögens für die Fertigung eines Auftrags, für den kalkulatorische Zin-sen zu ermitteln sind. Die Fertigung des Auftrags dauert genau einen Ab-rechnungszeitraum. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungensowie für erhaltene Anzahlungen werden keine Zinsen gezahlt.

Abbildung 5.8: Bilanz zum 1.1.20X1

Abbildung 5.9: Bilanz zum 31.12.20X1

Problemstellungen

Wir werden uns am vorliegenden Beispiel verdeutlichen,

� welche Bedeutung dem Abzugskapital im Rahmen der Ermittlung derkalkulatorischen Zinsen zukommt,

� welche Bedeutung der Umstand besitzt, dass man die Ermittlung kal-kulatorischer Zinsen auf die Aktivseite einer Bilanz stützt,

� wie man die kalkulatorischen (Eigenkapital-)Zinsen auf Basis der vor-liegenden Daten für den Abrechnungszeitraum 20X2 ermitteln kann.

Aktiva Bilanz zum 1.1.20X1 Passiva

Grundstücke und Gebäude(davon nicht für Geschäftszwecke

genutzt 50000)MaschinenRoh-, Hilfs- und BetriebsstoffeFertigerzeugnisseForderungenFlüssige MittelWertpapiere des Umlaufvermögens

150000

530000200000140000100000130000

50000

GrundkapitalKapitalrücklageGewinnrücklageBilanzgewinnVerbindlichkeiten gegenüber Kredit-

institutenVerbindlichkeiten aus Lieferungen

und LeistungenErhaltene Anzahlungen

47000012000014000035000

150000

30000085000

Summe 1300000 Summe 1300000

Aktiva Bilanz zum 31.12.20X1 Passiva

Grundstücke und Gebäude(davon nicht für Geschäftszwecke

genutzt 40000)MaschinenRoh-, Hilfs- und BetriebsstoffeFertigerzeugnisseForderungenFlüssige MittelWertpapiere des Umlaufvermögens

160000

570000190000120000120000110000

80000

GrundkapitalKapitalrücklageGewinnrücklageBilanzgewinnVerbindlichkeiten gegenüber Kredit-

institutenVerbindlichkeiten aus Lieferungen

und LeistungenErhaltene Anzahlungen

47000012000015500010000

180000

32000095000

Summe 1350000 Summe 1350000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation276

Vertiefung der Ausführungen anhand des Beispiels

Grundlagen der Lösung

Idee Man ermittelt die kalkulatorischen Zinsen für den beschriebenen Auftragaus der Multiplikation eines kalkulatorischen Zinssatzes mit der Differenzvon betriebsnotwendigem Vermögen und Abzugskapital, also mit dem sogenannten betriebsnotwendigen Kapital und reduziert den Betrag um tat-sächlich erhaltene Zinsen aus dem betriebsnotwendigen Vermögen. Zumbetriebsnotwendigen Vermögen rechnet man all jene Vermögensgüter, diezur Durchführung des Auftrages notwendig sind. Das Abzugskapital be-steht aus den Vermögensgütern, die dem Unternehmen zinslos zur Verfü-gung gestellt wurden.

Bedeutung des Abzugskapitals

Beschränkung aufzinsbringendes

Kapital

Das betriebsnotwendige Vermögen ist um das Abzugskapital zu bereini-gen, d.h. um diejenigen Beträge, die dem Unternehmen zur Durchführungdes Auftrages zinslos zur Verfügung gestellt wurden. Dies führt dazu,dass die kalkulatorischen Zinsen tatsächlich nur für solches Kapital ermit-telt werden, für das dem Unternehmen »Zinskosten« entstehen.

Ermittlung kalkulatorischer Zinsen auf der Basis der Mittelverwendung

Berücksichtigung desFremdkapitals und des

Eigenkapitals

Wenn man in der Vorstellung des skizzierten öffentlichen Auftrages bleibt,wird das Vorgehen bei der Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen auf derBasis der Mittelverwendung eines Unternehmens deutlich. Bei ausschließ-licher Beachtung der angefallenen Fremdkapitalzinsen würde der Einsatzlediglich eines Teiles des eingesetzten Kapitals abgegolten. Das Eigenka-pital, das ebenfalls zur Auftragsdurchführung eingesetzt bzw. benötigtwird, würde in einer Kalkulation nicht berücksichtigt. An einem Ausgleichfür das der Unternehmensleitung zur Verfügung gestellte Kapital haben dieEigenkapitalgeber jedoch ein berechtigtes Interesse. Unternehmensleiterwerden sich bemühen, Einkommen in einer von den Eigenkapitalgebernmindestens gewünschten Höhe zu erzielen. Dabei kann ihnen der Ansatzkalkulatorischer Zinsen u.U. helfen.

Im Rahmen der Kostenerstattung bei öffentlichen Aufträgen sollen kalku-latorische Zinsen vor allem die Gleichbehandlung von Unternehmen mitunterschiedlicher Kapitalstruktur ermöglichen.

Berechnung der kalkulatorischen Zinsen

Schritt 1: Ermittlungdes betriebsnotwendi-

gen Kapitals

Kalkulatorische Zinsen sollen eine Verzinsung des durchschnittlich ge-bundenen betriebsnotwendigen Kapitals – gegebenenfalls korrigiert umZinserträge aus der Anlage betriebsnotwendigen Kapitals – widerspie-geln. Für eine Ermittlung der kalkulatorischen Zinsen muss man sichdemzufolge in einem ersten Schritt eine Vorstellung über das durch-

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5.3 Probleme bei der Bestimmung von Kostenarten 277

schnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital verschaffen. Im Bei-spiel bietet sich dazu die Möglichkeit an, Durchschnittswerte der Vermö-gensgüter während des Geschäftsjahres zu ermitteln. Für diese Ermittlungvon Durchschnittswerten zwischen dem 1.1.20X1 und dem 31.12.20X1seien die angegebenen Bilanzen unterstellt. Der sich im vorliegenden Ab-rechnungszeitraum 20X1 ergebende Durchschnittswert für jeden Postengeht in die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen ein. Nicht zumbetriebsnotwendigen Vermögen gehören laut Problemstellung das nichtgeschäftlich genutzte Grundstück und die Wertpapiere des Umlaufvermö-gens. Die Berechnung des betriebsnotwendigen Kapitals ist Abbildung5.10 zu entnehmen. Da keine Zinserträge aus der Anlage betriebsnotwen-digen Vermögens vorhanden sind, ergeben sich die kalkulatorischen Zin-sen auf das insgesamt eingesetzte Kapital bei einem kalkulatorischenZinsatz von 10% schließlich aus folgender Berechnung:

Abbildung 5.10: Ermittlung des betriebs-notwendigen Kapitals für den Abrechnungs-zeitraum 20X1

Schritt 2: Ermittlung des kalkulatorischen »Eigenkapitalzinses«

Will man gesondert kalkulatorische Eigenkapitalzinsen berechnen, sokann man die gerade berechneten kalkulatorischen Zinsen um die tatsäch-lich gezahlten Fremdkapitalzinsen des Geschäftsjahres korrigieren. Der

Zk

Zk 0,1 1215000GE 400000GE–( ) 0GE–⋅ 81500GE==

Kostenart Wert zu Beginn Wert am EndeDurchschnitt-

licher Wert

Betriebsgrundstück 100 000 120 000 110 000

Nicht geschäftlich genutztes Grundstück

kein Bestandteil des betriebsnotwendigenVermögens

+ Maschinen 530 000 570 000 550 000

+ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

200 000 190 000 195 000

+ Fertigerzeugnisse 140 000 120 000 130 000

+ Forderungen 100 000 120 000 110 000

+ Flüssige Mittel 130 000 110 000 120 000

Wertpapiere des Umlaufvermögens

kein Bestandteil des betriebsnotwendigen Vermögens

=betriebsnotwendiges Vermögen

1215 000

– Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis-tungen

300 000 320 000 –310 000

– Erhaltene Anzahlungen 85 000 95 000 –90 000

– Abzugskapital –400 000

=betriebsnotwendiges Kapital

815 000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation278

Betrag ist aus einer Einkommensrechnung ablesbar. Ohne Einkommens-rechnung, jedoch bei Kenntnis des Fremdkapitalzinssatzes, kann man nä-herungsweise die auf das Geschäftsjahr entfallenden Fremdkapitalzinsenaus Bilanzen schätzen, wenn sie nicht angegeben werden. Bei der Berech-nung des durchschnittlich vorhandenen verzinslichen Fremdkapitals be-dienen wir uns aus Vereinfachungsgründen wiederum einer einfachenMittelwertberechnung. Somit sind Fremdkapitalzinsen auf den ungewich-teten Mittelwert aus dem Fremdkapitalbestand am 1.1.20X1 in Höhe von150000GE und dem Fremdkapitalbestand am 31.12.20X1 in Höhe von180000GE zu entrichten. Dieser Mittelwert beläuft sich auf 165000GE.Bei einem vorgegebenen Zinssatz für die Verbindlichkeiten gegenüberKreditinstituten in Höhe von 10% ergibt sich die Berechnung, wie in Ab-bildung 5.11 dargestellt. In unserem Beispiel entsprachen sich Fremdka-pitalzinsen und die Rendite auf das Eigenkapital. Typischerweise liegt dieRendite auf das Eigenkapital wegen des eingegangenen unternehmeri-schen Risikos über den Fremdkapitalzinsen.

Abbildung 5.11:Berechnung der kalku-

latorischen »Eigen-kapitalzinsen«

5.4 Erfassungsprobleme

Erfassung unterschied-lich schwierig für

pagatorische und kal-kulatorische Kosten

Die Erfassung der Erlöse und Kosten nach Arten bereitet i.d.R. kaumSchwierigkeiten, wenn die Gliederung der Erfassungsschemata entspre-chend einfach ist und man sich am pagatorischen Konzept orientiert. Siewird komplizierter, wenn man kalkulatorische Größen anstrebt.

Erfassung pagato-rischer Kostenbei einfachem

Erfassungsschema

Bei einem einfachen Erfassungsschema bereitet die pagatorische Erfassungkaum Schwierigkeiten, wenn man die Erlös- und Kostendaten, die man ge-trennt auswerten möchte, auch getrennt voneinander beobachten kann. Dieüblichen Gliederungsvorschläge für Konten im Rahmen von Buchführungs-systemen sind meist so entworfen, dass man über die oben geschildertenAbgrenzungs- und Definitionsprobleme hinaus keine Erfassungsproblemehat. Man erfasst die Daten in der Buchführung als Materialaufwand, alsPersonalaufwand, als Abschreibungsaufwand und als sonstiger Aufwand.Die Umrechnung in Kosten erfolgt durch Abzug der nicht-sachzielbezoge-nen Aufwandsteile.

Erfassung kalkulato-rischer Kostenbei einfachem

Erfassungsschema

Probleme entstehen selbst bei einem einfachen Erfassungsschema, wennman vom pagatorischen Konzept zum kalkulatorischen Konzept wechselt.Die Erfassung der daraus folgenden Erlöse und Kosten bereitet erheblicheSchwierigkeiten, weil benötigte Daten nicht beobachtbar sind. Möglicherscheint eine Bestimmung erst dann, wenn man gewisse Verhaltenswei-

kalkulatorische »Zinsen« auf das insgesamt eingesetzte Kapital 81500

– gezahlte Fremdkapitalzinsen: (0,1 * 165000) 16500

= kalkulatorische »Eigenkapitalzinsen« 65000

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5.5 Zusammenfassung 279

sen der Ersteller für die Zukunft unterstellt. Ob die aber dann zutreffen,bleibt unklar. Wir haben in unseren oben genannten Beispielen immer un-terstellt, man führe den Betrieb in Zukunft so, wie man es in der Vergan-genheit getan hat. Unsere kalkulatorischen Wertansätze beruhten bei-spielsweise darauf, dass jemand, der heute ein Erzeugnis fertigt, dies auchin Zukunft tut. Die Lösung sähe ganz anders aus, wenn man unterstellt, inZukunft mache er etwas ganz anderes, z.B. gar nichts.

5.5 Zusammenfassung

Die Artenrechnung legt hauptsächlich Höhe und Gliederung der zu erfas-senden Erlöse und Kosten fest. Eine Rechnung, die allein nach Arten er-folgt und nicht um eine Träger- oder Stellenrechnung ergänzt wird, isteine sehr seltene Form der Kalkulation. Wir haben beschrieben, dass siesich kaum zur detaillierten Einkommensermittlung für einzelne Einheiteneignet, weil die Erlös- und Kostenarten in den seltensten Fällen zueinan-der passend ermittelt werden. Bei zeitraumbezogener Kalkulation könnenimmerhin Vergleiche der Erlöse mit den Kosten analysiert werden.

Es wurde gezeigt, dass die Bestimmung der Erlöse und Kosten relativ ein-fach ist, solange man dem pagatorischen Konzept folgt. Sie wird kompli-ziert und – wenn überhaupt – nur schwer lösbar, wenn man das kalkulato-rische Konzept verfolgt. Für einige Erlös- und Kostenarten lassen sichkalkulatorische Größen bilden und aus Daten der Realität herleiten. Fürdie Erlös- und Kostenarten jedoch, welche die Rolle der Eigenkapitalge-ber berühren, ergeben sich gewichtige Probleme mit dem klassischen Ein-kommensermittlungskonzept. Die Grenze zwischen Einkommen undEigenkapitaltransfers wird zunehmend unklar. In diesem Zusammenhanghaben wir besonders auf die Probleme im Zusammenhang mit kalkulato-rischen Abschreibungen und kalkulatorischen »Eigenkapitalkosten« hin-gewiesen.

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation280

5.6 Übungsmaterial

5.6.1 Zusammenfassung des Kapitels mit Fragen und Antworten

Fragen Antworten

Was versteht man unter Artenrechnungen? Rechnungen, die Erlöse bzw. Kosten getrennt nach ein-zelnen Arten von Produktions- und Absatzfaktoren ermitteln. Man verwendet dann die Begriffe »Erlös-artenrechnung« und »Kostenartenrechnung«.

Zu welchen Zwecken kann man eine Artenrechnung erstellen?

Zu den Zwecken der Unternehmenssteuerung und der Unterstützung von Kostenträger- und Kostenstellen-rechnungen

Welche Arten kalkulatorischer Kosten werden regel-mäßig in der Literatur unterschieden?

Es werden unterschieden: Kalkulatorische Abschrei-bungen, kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Wag-nisse und kalkulatorischer Unternehmerlohn.

Welchen Wertansatz für Vermögensgüter verwendet man bei »Nominalkapitalerhaltung« als Konzept zur Unter-nehmenserhaltung?

Man wählt einen Wertansatz auf Basis der Anschaf-fungs- bzw. Herstellungskosten.

Welchen Wertansatz für Vermögensgüter verwendet man bei »Substanzerhaltung« als Konzept zur Unternehmens-erhaltung?

Man wählt einen Wertansatz auf Basis der Wiederbe-schaffungskosten.

Welche Unternehmenserhaltungskonzeption verfolgen das deutsche Handelsrecht und die IFRS?

Das deutsche HGB und die IFRS verfolgen die Unter-nehmenserhaltungskonzeption der Nominalkapital-erhaltung.

Wie setzt sich das betriebsnotwendige Kapital zusammen? Das betriebsnotwendige Kapital setzt sich aus dem betriebsnotwendigen Vermögen abzüglich des Abzugs-kapitals zusammen.

Wie berechnet man kalkulatorische Zinsen? Berechnung durch die Multiplikation eines kalkulatori-schen Zinssatzes mit dem betriebsnotwendigen Kapital. Von diesem Ergebnis sind die Zinserlöse aus der Anlage betriebsnotwendigen Vermögens zu subtrahieren.

Was versteht man unter dem Abzugskapital? Abzugskapital ist Kapital, das dem Unternehmen zins-los zur Verfügung steht.

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5.6 Übungsmaterial 281

5.6.2 Verständniskontrolle

1. Wovon hängt der Aufbau einer Artenrechnung im Wesentlichen ab?

2. Wie sollte eine Kostenartenrechnung prinzipiell aufgebaut sein?

3. Wie werden Artenrechnungen in der Praxis erstellt?

4. Was versteht man unter den Unternehmenserhaltungskonzeptionen»Nominalkapitalerhaltung« und »Substanzerhaltung«? Welchen Ein-fluss haben diese auf die Einkommenshöhe?

5. Was bezweckt man generell mit dem Ansatz kalkulatorischer Kostenin einem internen Rechnungswesen?

6. Welchem Zweck dienen kalkulatorische Abschreibungen in einer Kos-tenartenrechnung?

7. Wie lassen sich Anderskosten von Zusatzkosten abgrenzen? NennenSie Beispiele für jede der beiden Arten von Kosten!

8. Wie kann man in einem internen Rechnungswesen bekannt geworde-nen Fehlern bei der Schätzung z.B. der Nutzungsdauer oder desWertansatzes von abnutzbaren Vermögensgütern begegnen?

9. Welche Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ermittlung kalkulatori-scher Zinsen?

10. Welchen Effekt hat die Orientierung an der Mittelverwendung imRahmen der Ermittlung kalkulatorischer Zinsen?

5.6.3 Aufgaben zum Selbststudium

Lernziel der Aufgaben

Die nachfolgenden Aufgaben dienen der vertieften Auseinandersetzungmit Artenrechnungen. Sie sollen insbesondere vermitteln, welche Rolleden kalkulatorischen Kosten zukommen kann.

Aufgabe 5.1Kalkulatorische Abschreibungen, Bewertungsproblematik

Sachverhalt

Eine Weinkellerei benötigt für die Abfüllung von Flaschen eine spezielleAbfüllanlage, deren Anschaffungskosten am 1.1.20X1 210000 GE betra-gen. Die Nutzungsdauer der Abfüllanlage wird mit 3 Jahren bzw. 400Millionen Flaschen angesetzt. In den ersten zwei Jahren werden jeweils150 Mio. Flaschen, im dritten Jahr 100 Mio. Flaschen abgefüllt.

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation282

Teilaufgaben

1. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschrei-bungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in derKalkulation an, wenn Sie die Maschine zeitorientiert abschreiben unddabei den Anschaffungswert zugrunde legen?

2. Nehmen Sie an, der Wiederbeschaffungswert der Maschine werdebereits im Zeitpunkt der Anschaffung auf 240000GE geschätzt. Wel-chen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungs-beträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulationan, wenn Sie die Maschine zeitorientiert abschreiben und dabei denWiederbeschaffungswert zugrunde legen? Wie behandeln Sie dieWertsteigerung, die aus dem im Vergleich zum Anschaffungswerthöheren Wiederbeschaffungswert resultiert?

3. Nehmen Sie an, der Wiederbeschaffungswert der Maschine werde be-reits im Zeitpunkt der Anschaffung auf 240000GE geschätzt. Wel-chen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschreibungs-beträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kalkulationan, wenn Sie die Maschine nutzungsorientiert abschreiben und dieSubstanz des Unternehmens erhalten bleiben soll? Wie behandeln Siedie Wertsteigerung, die aus dem im Vergleich zum Anschaffungswerthöheren Wiederbeschaffungswert resultiert?

4. Welchen jährlichen Abschreibungsbetrag (Geben Sie die Abschrei-bungsbeträge aller Abrechnungszeiträume an!) setzen Sie in der Kal-kulation an, wenn Sie unter der Maßgabe der Substanzerhaltung einezeitorientierte Abschreibung gewählt haben und erst im dritten Jahrfeststellen, dass der Wiederbeschaffungswert der Abfüllanlage auf240000GE gestiegen ist und die Nutzungsdauer sich auf 4 Jahreerhöht hat? Wie behandeln Sie die Wertsteigerung, die aus dem imVergleich zum Anschaffungswert höheren Wiederbeschaffungswertresultiert?

5. Welche Zielsetzung verfolgt der Kostenrechner mit dem Ansatz kalku-latorischer Abschreibungen? Grenzen Sie bei Ihrer Antwort auch kal-kulatorische Abschreibungen von bilanziellen Abschreibungen ab!

Lösung der Teilaufgaben

1. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Anschaffungs-ausgaben und zeitorientierter Abschreibung ergibt sich für jedes Jahrder Nutzung zu 70000GE.

2. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Wiederbeschaf-fungsausgaben und zeitorientierter Abschreibung ergibt sich für jedesJahr zu 80000GE. Im Anschaffungszeitpunkt ist ein Ertrag in Höheder Wertsteigerung zu verbuchen.

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5.6 Übungsmaterial 283

3. Der jährliche Abschreibungsbetrag bei Bewertung zu Wiederbeschaf-fungssausgaben und nutzungsorientierter Abschreibung ergibt sich fürdie ersten beiden Jahre zu 90000GE und für das dritte Jahr zu60000GE. Im Anschaffungszeitpunkt ist ein Ertrag in Höhe derWertsteigerung zu verbuchen.

4. Die jährlichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt:

5. Die Lösung der Teilaufgabe ergibt sich aus den entsprechenden Stel-len des Lehrtextes.

Aufgabe 5.2Kalkulatorische Abschreibungen, Bewertungsproblematik

Sachverhalt

Ein Unternehmen kauft am 1.1.20X1 eine neue Maschine für 120000GEauf Ziel. Für die Maschine wird eine Nutzungsdauer von vier Jahren ange-nommen, während derer die Maschine linear abgeschrieben werden soll.

Im Jahr 20X3 wird bekannt, dass dem Unternehmen hinsichtlich der Nut-zungsdauer der Maschine in der Vergangenheit Schätzfehler unterlaufensind. Die Nutzungsdauer beträgt nach neuen Erkenntnissen sechs Jahre.Während der Nutzungszeit der Maschine wird ebenfalls erkannt, dass derWiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuen Maschine im Ver-gleich zum historischen Anschaffungswert gestiegen ist.

Teilaufgaben

1. Nehmen Sie an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenserhal-tungskonzeption der »Nominalkapitalerhaltung« und wolle Schätzfehlerim Zeitpunkt des Erkennens aus dem Rechnungswesen beseitigen! Be-stimmen Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jährlichenAbschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungsdauer!

2. Nehmen Sie nun an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenserhal-tungskonzeption der »Substanzerhaltung« und wolle Schätzfehler imZeitpunkt der Erkenntnis aus dem Rechnungswesen beseitigen! Bestim-men Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jährlichenAbschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungsdauer!Nehmen Sie dazu an, der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigenneuen Maschine betrage bereits im Zeitpunkt der Anschaffung derMaschine 150000GE.

Jahr 20X1 20X2 20X3 20X4

Abschreibung 70000 70000 60000 60000

Zuschreibung 50000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation284

3. Nehmen Sie nun an, das Unternehmen verfolge die Unternehmenser-haltungskonzeption der »Substanzerhaltung« und wolle Schätzfehlerim Zeitpunkt der Erkenntnis aus dem Rechnungswesen beseitigen!Bestimmen Sie den Buchwert am Ende des dritten Jahres und die jähr-lichen Abschreibungsbeträge der Maschine während deren Nutzungs-dauer! Nehmen Sie dazu an, dass das Unternehmen erst im Jahr 20X3erkennt, dass der Wiederbeschaffungswert einer gleichwertigen neuenMaschine 150000GE beträgt.

Lösung der Teilaufgaben

1. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 60000GE. Die jähr-lichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt:

2. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 75000GE. Die jähr-lichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt:

3. Der Buchwert am Ende des Jahres 20X3 beträgt 75000GE. Die jähr-lichen Ab-/Zuschreibungsbeträge ergeben sich wie folgt:

Aufgabe 5.3 Kalkulatorische Zinsen

Sachverhalt

Aus der Eröffnungsbilanz und der Schlussbilanz des Abrechnungszeitrau-mes 20X1 eines Unternehmens wurden für Zwecke der Kostenrechnungdie Daten der Abbildung 5.12, Seite 285, (Angaben in GE) entnommen:

Es wird davon ausgegangen, dass die Grundstücke keinem Wertverzehrunterliegen, wohingegen die Gebäude abnutzbar sind. Der kalkulatorischeZinsfuß beträgt 8%. Für die auf der Bank als flüssige Mittel vorhandenen100000 GE werden 1% Zinsen gewährt. Desweiteren werden für diesonstigen Verbindlichkeiten 7% Zinsen im Jahr gezahlt.

Jahr 20X1 20X2 20X3 20X4 20X5 20X6

Abschreibung 30000 30000 20000 20000 20000 20000

Zuschreibung 20000

Jahr 20X1 20X2 20X3 20X4 20X5 20X6

Abschreibung 37500 37500 25000 25000 25000 25000

Zuschreibung 30000 25000

Jahr 20X1 20X2 20X3 20X4 20X5 20X6

Abschreibung 30000 30000 25000 25000 25000 25000

Zuschreibung 40000

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5.6 Übungsmaterial 285

Abbildung 5.12: Anfangs- und Endbe-stände der Vermögens- und Schuldenposten

Teilaufgaben

1. Berechnen Sie das betriebsnotwendige Vermögen, wie es etwa zurKalkulation eines Öffentlichen Auftrages notwendig wäre, und erläu-tern Sie kurz, weshalb Sie die entsprechenden Größen einbezogenhaben!

2. Berechnen Sie die kalkulatorischen Zinsen, die der Kostenrechner fürdas Jahr 20X1 ansetzen würde! Begründen und bewerten Sie die Be-handlung kalkulatorischer Zinsen als Kosten anstatt als Gewinn-bestandteil!

Lösung der Teilaufgaben

1. Für das betriebsnotwendige Vermögen errechnet sich ein Wert von840000GE.

2. Die kalkulatorischen Zinsen für das Jahr 20X1 berechnen sich zu55150GE. Zu beachten ist, dass die kalkulatorischen Zinsen um dieerhaltenen Zinsen aus dem Bankkonto zu mindern sind. Die kalkulato-rischen Eigenkapitalzinsen betragen 51650GE.

Aufgabe 5.4Kalkulatorische Zinsen

Sachverhalt

Die in Abbildung 5.13, Seite 286, dargestellte Anfangsbilanz eines Unter-nehmens sei bekannt. Das Unternehmen nimmt jährlich auf die bebautenGrundstücke kalkulatorische Abschreibungen in Höhe von 5% des Buch-wertes vor, auf abnutzbares Anlagevermögen 10% des Buchwertes. Zuden bebauten Grundstücken gehört am 1.1.20X1 ein bebautes Grundstück

Buchwerte 1.1.20X1 31.12.20X1

Grundstücke 100000 200000

Gebäude 220000 200000

Maschinen 250000 200000

Betriebs- und Geschäftsausstattung 80000 60000

Verbindlichkeiten aus Lieferungen 95000 125000

Sonstige Verbindlichkeiten 40000 60000

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 70000 80000

Forderungen 30000 20000

Erhaltene Anzahlungen 50000 10000

Bank 100000 70000

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Kapitel 5 – Artenbezogene Kalkulation286

im Wert von 300000GE, das der Unternehmer für private Zwecke nutzt.Auf den Bestand an Fertigerzeugnissen sind während des Jahres 20X1 au-ßerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 55000GE vorgenommenworden. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen reduzier-ten sich während des Jahres 20X1 um 40000GE. Alle anderen Bilanz-positionen weisen zum 31.12.20X1 betragsmäßig keine Unterschiede zurBilanz vom 1.1.20X1 auf.

Abbildung 5.13: Bilanz zum 1.1.20X1

Auf die bei der Bank durchschnittlich angelegten Zahlungsmittel erhält dasUnternehmen am Ende des Jahres 20X1 Guthabenzinsen in Höhe von 2%.Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten muss das Unternehmenjährlich im Durchschnitt 6% Zinsen zahlen. Der kalkulatorische Zinssatz be-trägt 9%. Alle Vermögensgüter außer dem privat genutzten Grundstück undder Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zur Herstellung und zum Absatzvon Erzeugnissen notwendig.

Teilaufgaben

1. Berechnen Sie auf nachvollziehbare Weise das zur Herstellung undzum Absatz von Erzeugnissen durchschnittlich gebundene »betriebs-notwendige« Kapital des Unternehmens!

2. Ermitteln Sie auf Basis der Ergebnisse der ersten Teilaufgabe die kalku-latorischen Eigenkapitalzinsen des Unternehmens für das Jahr 20X1!

Lösung der Teilaufgaben

1. Das durchschnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital beläuftsich auf 2080000GE.

2. Die kalkulatorischen Eigenkapitalzinsen belaufen sich im Jahr 20X1auf 169400GE.

Aktiva Bilanz zum 1.1.20X1 Passiva

Bebaute GrundstückeMaschinenFuhrparkRoh-, Hilfs- und BetriebsstoffeFertigerzeugnisseZahlungsmittelWertpapiere des Umlaufvermögens

800000600000200000100000

1200000500000250000

Gezeichnetes KapitalKapitalrücklagenGewinnrücklagenVerbindlichkeiten aus Lieferungen

und LeistungenVerbindlichkeiten gegenüber Kredit-

institutenErhaltene Anzahlungen

9000001400000

260000

740000

130000220000

Summe 3650000 Summe 3650000