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Steuertipps für Fitness- und Aerobictrainer Mag. (FH) Margrit Pfalzer Steuerberatung Gentzschgasse 8/8, 2763 Pernitz Tel.-Nr.: 02632-72257, Handy: 0650-4105969 [email protected], www.pfalzer.at

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Steuertippsfür Fitness- undAerobictrainer

Mag. (FH) Margrit PfalzerSteuerberatungGentzschgasse 8/8, 2763 Pernitz

Tel.-Nr.: 02632-72257, Handy: [email protected], www.pfalzer.at

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Übersicht

Gewerbe

Finanzamt

Sozialversicherung

... sonstiges ?

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Gewerbe ?

Gewerbeschein für:

--> Erstellen von individuellen Trainingskonzepten--> Ernährungsempfehlung

mögliche Gewerbe:Fitnesstrainer, Fitnessbetriebe, gewerbliche Sportbetriebe (Tennis, Golf ....)

sonstige gewerbliche Sportbetriebe und Freizeitanlagen:(Eislaufplatz, Kegelbahn, Fußball, ....)Beachte in Wien: „Dauerveranstaltung“ --> Anmeldung MA 36

Neuer Selbständiger

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

Sozialversicherung (Unterschiede !!)

NEUFÖG bei Sozialversicherung

keine Mitgliedschaft Kammer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb

Sozialversicherung (Unterschiede !!)

NEUFÖG bei Wirtschaftskammer

Mitgliedschaft Kammer

Kein Gewerbeschein für:

Sportunterricht - „Gruppentraining“

Sportunterricht ohne Einsatz von Fitnessgeräten Betrieb einer Sportschule Sporttrainer

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Gewerbe ?Selbständig tätig mit „Werkvertrag“

schuldet „Werk“ - keine Dienstleistung !

eigene Betriebsmittel

Vertretungsbefugnis

mehrere Auftraggeber

Unternehmerrisiko

Freier Dienstvertrag

schuldet Dienstleistung

persönlich unabhängig (keine Weisungen, keine fixen Arbeitszeiten)

anmelden bei:Sozialversicherung der gewerblichen WirtschaftFinanzamt

anmelden bei:Finanzamt (Einkommensteuer)

Dienstgeber muss Sozialversicherung (ASVG),Lohnnebenkosten (KommSt, DB, DZ), AL-Vers.,BVK zahlen

kein arbeitsrechtlicher Schutz(Arbeitszeitgesetz, Urlaubsanspruch ....)

Beachte:Auch mit Gewerbeschein kann eine Tätigkeit als freies Dienstverhältnisumqualifiziert werden (wenn die anderen Merkmale nicht zutreffen).

z.B. ein Trainer erbringt nur für 1 Fitnesscenter Trainingsstunden. DieFitnessgeräte werden vom Studio zur Verfügung gestellt. Es wird nachgeleisteten Stunden abgerechnet --> freier Dienstvertrag

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Gewerbeanmeldung

Auskünfte in NÖ:Wirtschaftskammer NiederösterreichFachgruppe der Freizeit- und SportbetriebeBerufsgruppe SportbetriebeLandsbergerstraße 1, 3100 St. PöltenTel.-Nr.: 02742/851-19621www.wko.at/noe/freizeit

1. Schritt: Gründungsberatung Wirtschaftskammer

Umfang Gewerbeberechtigung (was darf ich tun ?)

2. Schritt: NEUFÖG-Formular

muss von Wirtschaftskammer vor Gewerbeanmeldung unterfertigt werden

(bei neuen Selbständigen: von Sozialversicherung)

befreit von:diversen Abgaben und Gebühren iZm NeugründungLohnnebenkosten für erste Dienstnehmer innerhalb 3 Jahren

3. Schritt: Gewerbeanmeldung

freies Gewerbe (kein Befähigungsnachweis, Prüfung ...)

notwendig: Reisepass

--> Auszug aus dem Gewerberegister

Anmeldung in Wien:Gründerservice der WKWStubenring 8-10, 1010 Wien, Tel.-Nr.: (0)1 514 50 1050

Anmeldung in NÖ:Bezirksstellen der WKNÖ

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SV - GewerbeMeldepflichten 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

ab wann ? ab Erlangen der Gewerbeberechtigung

Werte 2013 vorläufige Vorschreibung:

1- 2. Jahr Mindestbeiträge (in KV ohne

Nachbemessung)

KV: EUR 41,14/Monat, PV: EUR 99,49/Monat (wird

nachbemessen)

= Euro 140,63/Monat

ab 3. Jahr: EUR detto mit Nachbemessung auch KV

ab 4. Jahr: Mindestbeiträge: Euro 180,38/Monat,

höchstens: Euro 1.354,57

jedenfalls ab 1. Jahr: Unfallversicherung: EUR 101,76/Jahr

jedenfalls ab 1. Jahr: Selbständigenvorsorge: 1,53 %

Nachbemessung (vom tatsächlichen Gewinn + SV-Beiträge)):7,65 % KV, 18,5 % PV (PV wird auch für Jahr 1+2

nachbemessen)

Vorsicht: Bei Gewinnen führt die Nachbemessung und höhere

Vorschreibung (nach dem Steuerbescheid) zu größerenZahlungsbelastungen (rechtzeitig ansparen)

Befreiung für Kleinstunternehmer (Antrag notwendig), wenn

Umsatz unter EUR 30.000,— undEinkünfte unter EUR 4.641,60/Jahr

beachte: Sozialversicherung gilt für Grenze nicht alsBetriebsausgabe !)

beachte: nur möglich, wenn andere Versicherung oder

Mitversicherung besteht, keine Pensionsansprüche

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SV - neue SelbständigeMeldepflichten wenn:

jährliches Einkommen über Euro 6.453,36 (Wert 2013)

oder

neben anderer Tätigkeit – Jahreseinkommen über4.641,60 (Wert 2013)

Opting in wenn unter Versicherungsgrenze ist ein Opting in dieKrankenversicherung möglich

für wen? Freiberufler (wenn nicht „Opting out“)

neue Selbständige (kein WK-Mitglied)

Nichtmeldung: Strafzuschlag 9,3 %

Erklärung, dass Einkünfte Grenze überschreiten ist ohneStrafzuschlag

ab 2012 nur mehr im gleichen Jahr möglich !

Tipp: Hochrechnung im Dezember und Meldung vor Jahresende

Beiträge: Vorläufige Beitragsgrundlage: (für 2013)

Euro 537,78/Monat (1 Tätigkeit) – 26,15 % = Euro140,63/Monat

Euro 386,80/Monat (Nebentätigkeit) – 26,15 % = Euro101,15/Monat

Selbständigenvorsorge: 1,53 % von

Bemessungsgrundlage

Jedenfalls: Unfallversicherung: Euro 8,48/Monat

Kranken- und Pensionsversicherung nachbemessen

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SV - MehrfachversicherungGrundsätzlich:

pro Versicherung (ASVG, GSVG) - Beiträge bis zu Höchstbeiträgen

Jedoch: Antrag auf Differenzbesteuerung möglich

d.h. ingesamt maximal bis zur Höchstbeitragsgrundlage (Euro 62.160,-- ab 2013) d.h. Euro 62.160,-- x 26,15 % = Euro 16.255,--/Jahr.

oder

Antrag auf Beitragserstattung:

Pension: ASVG - 50 %, GSVG - 100 %

ohne Antrag: bei Pensionsanfall (von Amts wegen)

Versicherungsleistung:

Der Mehrfachversicherte kann sich aussuchen, bei welcherVersicherung er die Leistungen geltend macht.Ausnahme: nur 1 Versicherung pro Krankheitsfall möglich

Sonstiges - Herabsetzungsantrag:

Die Sozialversicherung wird auf Basis des Einkommensteuerbescheidesfestgesetzt.Sollte sich der Gewinn anders entwickeln, kann ein Herabsetzungsantraggestellt werden.Vorsicht: dieser kann nur 1 x / Jahr gestellt werden.

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Finanzamt: SteuerpflichtMeldepflichten 1 Monat nach Aufnahme der Tätigkeit

Wie anmelden? Formular Verf24 (Einzelunternehmer)

www.bmf.gv.at --> Formulare

Steuerpflicht: Einkommen selbständiger Tätigkeit > Euro 11.000,--

(kein weiteres Einkommen)

Einkommen selbständiger Tätigkeit > Euro 730,--

Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit

(Lohnzettel)

Einkommen gesamt > Euro 11.000,--

Tipp: Ausfüllen Formular Verf24: Gewinn dieses und

nächstes Jahr: Steuerpflichtsgrenzen beachten

--> sonst werden Vorauszahlungen vorgeschrieben

EST-VZ: sind quartalsmässig im voraus zu bezahlen

1. und 2. Jahr: nach Gewinnangabe gem. Formular Verf24

ab 1. Bescheid - nach tatsächlichem Gewinn

Fälligkeit: 15. Februar, 15. Mai, 15. August, 15. November

können herabgesetzt werden (mit Vorschaurechnung)

Vorsicht: Anspruchszinsen

ab Oktober Folgejahr bis Bescheid - Anspruchszinsen

für Nachzahlungen, bis Euro 50,-- keine Festsetzung

Zinssatz: dzt. (Stand Anf. 2013): 2,38%

Steuererklärung:a) Gewerbeschein --> Einkommen Gewerbebetrieb

b) ohne Gewerbeschein --> Einkommen selbständiger Tätigkeit

a) + b) --> Einkommensteuererklärung (E 1 a und E 1)

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Vorsicht: Zuverdienstgrenze

Pension: Alterspension - Zuverdienst unbegrenzt möglich

vorzeitige Pension (Korridorpension, Altersteilzeit ....)

Zuverdienst nur bis zur Geringfügigkeit möglich

Euro 386,80 (ab 2013)

Kinderbetreuungsgeld:

Einkommensabhängiges KB-Geld--> Geringfügigkeit

Pauschales KB-Geld4 Varianten --> 60 % der letzten Einkünft

Nähere Informationen gibt- Familienservice des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie undJugend unter 0800 240 262, Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr.

Arbeitslosenunterstützung:

--> Geringfügigkeit

Familienbeihilfe

Kinder über 18 Jahre

--> Euro 10.000,--

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FA - UmsatzsteuerKleinunternehmer:

Wohnort oder Sitz in Österreich

Umsätze/Jahr unter Euro 30.000,-- (netto)

1 x innerhalb 5 Jahren um 15 % Überschreiten = o.k.

--> keine Umsatzsteuer, kein Vorsteuerabzug

nicht für Umsatzgrenze: Hilfsgeschäfte, Geschäftsveräußerung

Option zur Steuerpflicht:

Umsatzsteuer

Vorsteuerabzug

Bindungswirkung: 5 Jahre

sinnvoll: wenn Vorsteuer aus Investitionen oder Kunden = Unternehmer

Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung:

Umsatz bis Euro 100.000,-- quartalsmässig

Umsatz über Euro 100.000,-- monatlich

Fristen beachten:

für 1. Quartal - bis 15. Mai

für 2. Quartal - bis 15. Oktober

für 3. Quartal - bis 15. Dezember

für 4. Quartal - bis 15. Februar

Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Umsatzsteuer gemeldet und bezahlt

sein.

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FA - Umsatzsteuer

Rechnung bis Euro 150,— (inkl. UST) – „Kleinbetragsrechnung“

Name und Anschrift Liefernden/leistenden

Beschreibung der Lieferung oder Leistung (Menge,

Bezeichnung, …)

Tag der Lieferung bzw. Zeitraum der Leistung

Entgelt (brutto)

Steuersatz (oder Hinweis auf Befreiung oder Übergang

der Steuerschuld)

Ausstellungsdatum

Rechnung über Euro 150,— (inkl. UST)

Name und Anschrift des Empfängers

Steuerbetrag (und Entgelt – netto)

UID-Nummer des Liefernden/leistendenfortlaufende Rechnungsnummer

Rechnung über Euro 10.000,— (inkl. UST) – zusätzlich:

UID-Nummer des Empfängers

Beachte: wenn nur 1 Merkmal fehlt, ist kein Vorsteuerabzugmöglich

Die Rechnung muss (vom Aussteller!) berichtigt werden

d.h. Storno-Rechnung (Bezug auf falsche Rechnung) und

neue richtige Rechnung

ab 2013 - Rechnung darf elektronisch übermittelt werden

Rechnungsmerkmale

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FA - Gewinnermittlung

Einnahmen/-Ausgabenrechnung:

Voraussetzungen:

Gewinn in den letzten 2 Jahren unter Euro 700.000,—

Gewinn im letzten Jahr unter Euro 1.000.000,—

Freiberufler (Gewinngrenzen gelten hier nicht)

Bilanz nach § 4/1:Aufzeichnungen und Erfassen Bestandskonten

(Kassa, Bank, Waren…)

Erfassen nach Aufwendungen/Erträge (Rechnung)

Tipp: freiwillig sinnvoll, wenn in ersten 1-2 Jahren höhere

Gewinne (da GSVG-Rückstellung) Dies ist im Einzelfall mit Ihrem Steuerberater zu besprechen !

Pauschalierungen:

Aufzeichnungen Einnahmen

Aufzeichnung bestimmter Ausgaben

restliche Ausgaben – pauschal angesetzt

Basispauschalierung

Details siehe Basispauschalierung

Pauschalierungen für bestimmte Berufsgruppen

(Gastwirte, Lebensmittelhändler, Drogisten,

Handelsvertreter, Künstler/Schriftsteller)

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FA - Gewinnermittlung

Grundsätzliches zur Gewinnermittlung

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft )Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit ) betrieblich, GewinnEinkünfte aus Gewerbebetrieb )Einkünft aus nicht selbständiger Arbeit --> Abzug LohnsteuerEinkünfte aus KapitalvermögenEinkünfte aus Vermietung und Verpachtungsonstige Einkünfte

Einkommensteile Steuersatzbis Euro 11.000,-- 0 %Euro 11.001,-- bis Euro 25.000,-- 36,5 %Euro 25.001,-- bis Euro 60.000,-- 43,21%über Euro 60.000,-- 50 %

Ablauf:laufende Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgabennach Jahresende --> Erstellen der Einnahmen/-Ausgabenrechnung

Jahresumbuchungen:- Abschreibungen- Privatanteile- diverse Korrekturen

Erstellen der Steuererklärung: E 1 a, E 1

Abgabe bis: 30. Juni (FinanzOnline), 30. April (in Papierform) Folgejahrfür Steuerberater: bis 31. März des zweitfolgenden Jahr

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FA - Pauschalierung

Voraussetzung:

Keine Buchführung (weder Pflicht noch freiwillig)

Bindungsfrist:von Pauschalierung in Einnahmen/-Ausgabenrechnung

retour – keine

danach neue Pauschalierung: 5 Jahre

Wechsel bis zur Rechtskraft des Bescheides möglich

Pauschale Ausgaben:12 % von den Einnahmen - maximal Euro 26.400,—

6 % von den Einnahmen – maximal Euro 13.200,— für:

kaufmännische oder technische Beratung

schriftstellerische, wissenschaftliche, unterrichtende,

erzieherische Tätigkeit, Tätigkeiten n. § 22 Z 2 EStG –

z.B. Gesellschafter-Geschäftsführer

Ausgaben zusätzlich zur Pauschale:Wareneinkauf

Fremdlöhne und Löhne samt Lohnnebenkosten

Sozialversicherungsbeiträge

Beachte: Steuerberatungskosten = Sonderausgaben

Vorsteuerpauschalierung:kann unabhängig von Gewinnpauschalierung in

Anspruch genommen werden

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FA - Einnahmen/-AusgabenRe

Grundsätzlich:zugeflossene Einnahmen

minus zugeflossene Ausgaben

Gewinn

Wie aufzeichnen?

Buchhaltung durch Steuerberater

Spesenverteiler (selbst erfassen)

Excel möglich, jedoch pdf Druck, unveränderbar)

Weitere AufzeichnungenFahrtenbuch

Kassabuch (Bargeldbewegungsverordnung)

Wareneingangsbuch

Aufzeichnung Reisen

Aufbewahrung Belege:

7 Jahre (Grundstücke: 20 Jahre)

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KassabuchBareinnahmen und Barausgaben sind

einzeln und täglich aufzuschreiben (Grundaufzeichnungen)

bis Euro 150.000,-- Umsatz / Jahr --> Erleichterung

Was ist wichtig ?

Belege durchlaufend nummerieren

Nummer am Beleg --> in Kassabuch eintragen (nachvollziehbar)

Der Saldo darf niemals minus sein

Belege als Nachweis (notfalls Eigenbelege z.B. für Privateinlage)

Erleichterungen (bis Euro 150.000,-- Jahresumsatz)

„Kassasturz“ - Rückrechnung der Tageslosung durch Anfangs- und Endbestand.

Kassenendbestand + Ausgaben - Kassenanfangsbestand = Tageslosung

WareneingangsbuchPflicht für gewerbliche Einnahmen/-Ausgabenrechner

Waren die sofort, be- oder verarbeitet weiterverkauft werden

notwendige Angaben:

fortlaufende Nummer der Eintragung

Rechnungsdatum

Name (Firma) und Anschrift des Lieferanten

Bezeichnung der Ware

Preis

Hinweis auf dazugehörigen Beleg

FA - Aufzeichnungen

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FA - Einnahmen

Einnahmen (nach Zufluss)

alle betrieblich veranlassten Zugänge in Geld oder Geldeswert

z.B. auch Vorschüsse, Teil- und Anzahlungen, Einnahmen durch den

Verkauf von betrieblichen Wirtschaftsgütern, Tausch ...

Nicht: private Einzahlungen

Kredite

Förderungen:Subventionen aus öffentlichen Mitteln: steuerfrei, jedoch

zusammenhängende Ausgaben nicht abzugsfähig

z.B.: Investition: Euro 100.000,-- Subvention: Euro 10.000,--

Anschaffungskosten = Euro 90.000,--.

beachte: nicht nach Zufluss - sondern für das Jahr, wo Subvention zusteht

Ausnahmen: Arbeitsmarktpolitische Subventionen, z.B. Blum-Prämie, ....

Subvention: steuerfrei, Ausgaben sind nicht zu kürzen

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FA - AusgabenAusgaben (grds. nach Abfluss)

alle betrieblich veranlassten Abgänge

Nicht: private Entnahmen

Kreditrückzahlungen

vorweggenommene Betriebsausgaben:vor Betriebseröffnung möglich, wenn in Zusammenhang mit Betrieb

beachte: Einlage von Wirtschaftsgütern

z.B.: privat gekaufte Trainingsgeräte, werden mit Teilwert

(Wiederbeschaffungswert) eingelegt, kein Vorsteuerabzug !

nachträgliche Betriebsausgaben:nach Betriebsaufgabe, wenn in Zusammenhang mit Betrieb

z.B. Sozialversicherung

Nachweis BetriebsausgabeNachweis dem Grunde und der Höhe nach

Grundsätzlich: Fremdbeleg, wenn nicht möglich: Glaubhaftmachung

auf Verlangen Behörde - Pflicht der Empfängernennung

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FA - Zu-/Abflussprinzip

Ausnahmen Zu-/Abfluss:

Ausgaben über Euro 400,--, „aktiviert“ --> Anlagevermögen

Ausgabe wird über Nutzungsdauer verteilt

Aufzeichnungspflicht: Anlageverzeichnis (vom Steuerberater erstellt)

Vorauszahlungen für:

Beratung, Bürgschaft, Fremdmittel, Garantie, Miete, Treuhand,

Vermittlung, Vertriebs- und Veraltungskosten

Diese können nur für dieses und für das Folgejahr vorausbezahlt werden

regelmässig wiederkehrende Einnahmen/-Ausgaben, die 15 Tage vor bzw.

nach dem Jahreswechsel bezahlt werden, können nicht verschoben

werden.

z.B. Mieten, Löhne, Versicherungsprämien ...

ab 2011 - Förderungen (in dem Jahr für das sie zustehen)

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FA - Ausgabennicht abzugsfähige Ausgaben:

Ausgaben, die typischerweise die private Lebensführung betreffen

Aufteilungsverbot

z.B. Waschmaschine, Fernseher (außer, wenn fast ausschließlich betrieblich)

z.B. Waschmaschine im Frisörsalon, Fernseher im Hotel ...

Gem. Gesetz ausdrücklich als nicht abzugsfähig:

Lebenshaltungskostenfür Haushalt und Unterhalt der Familie aufgewendete Beträge

(Ernährung, Kleidung, Wohnung) Gegenstände des persönlichen Bedarfs(Radio, Uhr, Brille)

Arbeitszimmer (außer bei Mittelpunkt der Tätigkeit)Abzugsverbot gilt auch für Einrichtung, nicht für Arbeitsmittel (PC, ...)

Repräsentationsaufwendungen - Bewirtungnicht abzugsfähig: Bewirtung von Geschäftsfreunden

50 % abzugsfähig: bei Anbahnung von neuen Geschäften (Doku !)

Luxuswirtschaftsgüter - Angemessenheitsgrenzez.B.: PKW - maximal AK Euro 40.000,--, wertabhängige Kosten kürzen

Spenden - ausser wenn begünstigtbeachte: immer abzugsfähig - Sponsoring (Werbezweck)

Schmier- und Bestechungsgelder, Geldstrafen

PersonensteuerEinkommensteuer, Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, ...

Ausgaben für steuerfreie Einnahmen

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FA - Übersicht Ausgaben

Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe

Personalaufwand

Abschreibung

Reise- und Fahrtspesen

km-Gelder oder KFZ-Kosten

Diäten, Taggelder

Bewirtung und Repräsentation

übrige Ausgaben:Arbeitskleidung (nur wenn typische Berufskleidung), Arbeitszimmer (wennberuflicher Mittelpunkt), Aus- und Fortbildungskosten, Umschulungskosten,Computer, Laptop, Drucker, Telephon, Internet, Fachliteratur, Büromaterial ....

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FA - Aufteilung Ausgaben

Notwendiges Betriebsvermögen:Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb dienen.

Notwendiges Privatvermögen:Wirtschaftsgüter, die vom Unternehmer selbst bzw. seinen Angehörigen privatverwendet werden

Gemischte (betriebliche und private) Nutzung:mehr wie 50 % betrieblich genutzt --> 100 % Betriebsvermögen

ausscheiden Privatanteil

Vorsicht: Verkauf Erlös = Betriebseinnahme

mehr wie 50 % privat genutzt --> 100 % Privatvermögen

Nutzungseinlage

z.B.: PC (gem. einem UFS-Urteil wurde einem PC in einer privaten Wohnungeine maximale betriebliche Nutzung von 40 % unterstellt).

Anschaffung: Euro 600,--, Nutzungsdauer: 3 Jahre

betriebliche Nutzung: 40 %

Abschreibung: 200,--/Jahr * 40 % = Euro 80,-- betriebliche Ausgabe

Exkurs: Grundstücken

Grundsätzlich Aufteilung nach tatsächlichen Nutzungsverhältnissen

ausser: wenn Nutzung unter 20 %

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FA - PKWbetriebliche Nutzung:

mehr als 50 %

--> PKW = Betriebsvermögen

nur Ansatz der tatsächlichenKosten

Ausscheiden Privatanteil

Verkauf: 100 % Einnahme

weniger als 50 %

--> PKW = Privatvermögen

Wahlrecht:a) km-Gelder (0,42/km) oderb) tatsächliche Kosten --> Einlage

Verkauf: privat, kein Ansatz,ausser Spekulation ( < 1 Jahr)

Fahrtenbuch - notwendig !sonst Schätzung der Finanz

Datum, km-Stand Anfang, km-Stand Ende, Ort, Zweck der beruflichen Fahrt,gefahrene km (private km und berufliche km)

Vorsteuerabzug:Nur wenn PKW als vorsteuerabzugsberechtigt eingestuft wurde, siehe dazuListe vom BMF - https://www.bmf.gv.at/Steuern/Fachinformationen/Umsatzsteuer/Listedervorsteuerab 5549/ start.htm

Kauf PKW:Anschaffungskosten: maximal Euro 40.000,--, wird auf 8 Jahre verteilt

Wenn gebraucht - Differenzmethode (z.B. PKW 2013 gekauft, Erstzulassung2000 - 8 Jahre - 3 Jahre = Nutzungsdauer 5 Jahre).

Vorsteuerabzugsberechtigte Autos: kürzere Nutzungsdauer o.k. (5 Jahre)

Leasing PKW:Finanzierungsleasing - ansetzen der Leasingsraten (jedoch Aktivposten, da 8Jahre Nutzungsdauer nicht umgangen werden darf).

Operating Leasing: kein Aktivposten - alles Aufwand

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FA - pauschale DiätenWofür? Verpflegungsmehraufwand wird pauschal abgegolten

Voraussetzung:

mindestens 25 km vom Mittelpunkt der Tätigkeit entfernt

(beachte: Fahrten innerhalb von Wien sind keine Reisen)

Reisedauer mehr als 3 Stunden

es wird kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit gegründet

am selben Ort regelmäßig – bis 5 Tage (neu: nach 6 Monaten)

regelmäßig = mindestens 1 x wöchentlich

am selben Ort regelmässig - bis 15 Tage / Jahr

beruflich veranlasst

Ansatz Diäten: Taggelder Inland:

Euro 2,20 (brutto) pro Stunde (ab 3 h)

max. Euro 26,40 (brutto)

Nacht:

Euro 15,— (brutto) Nacht für Nächtigung und Frühstück

wenn kein Ansatz der tatsächlichen Kosten (Hotel-Re)

Kürzen der Diäten Inland:Euro 13,20 pro Mahlzeit

Kürzen der Diäten Ausland:1 Geschäftsessen / Tag – keine Kürzung

2 Geschäftsessen / Tag – Kürzung: 2/3-tel (Ansatz: 1/3-tel)

Ansatz Diäten Ausland: verschiedene Sätze / Land

siehe www.pfalzer.at/Service/Formulare und Checklisten

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FA - begünstigte Sportvereine

pauschalierte Reiseaufwandsentschädigungen

Sportler

Schiedsrichter

Sportbetreuer

--> steuer- und sozialversicherungsfrei (ohne Lohnnebenkosten)

Voraussetzungen:

bis Euro 60,--/pro Einsatztag (darüberhinaus: wird Differenz besteuert)

maximal Euro 540,--/pro Monat

Tätigkeit darf nicht Hauptberuf sein (Hausfrau bei Doppelhaushalt, Student giltals Hauptberuf, nicht: Arbeitslosengeld, Pensionist)

es dürfen zusätzlich keine tatsächlichen Kosten ersetzt werden

(keine direkte Auszahlung, z.B. kostenloser Bustransfer ist nicht schädlich)

Aufzeichnungspflicht für Einsatztage

zu beachten: Mannschaftssportler sind immer echte Dienstnehmer

(Führen Lohnkonto, Anmeldung Sozialversicherung)

Details siehe Leitfaden BMF (auf BMF Homepage downzuloaden)

Alternative bei Dienstnehmer:Ersatz von tatsächlichen Reisekosten (gem. steuerlichen Grundsätzen beachteDiäten, ...)

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FA - SteuererklärungGewinn aus betrieblichen Tätigkeit:

in E 1 a erfasst

E 1 und andere BeilagenErfassen von:

- Grunddaten (Absetzbeträge ... wie bei Arbeitnehmerveranlagung)

- Sonderausgaben (wie bei Arbeitnehmerveranlagung)

- außergewöhnliche Belastungen (wie bei Arbeitnehmerveranlagung)

L1k - Kinder (Beilage)wie bei Arbeitnehmerveranlagung

E 4 - Mehrkinderzuschlag (Beilage)

wie bei Arbeitnehmerveranlagung

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FA - Absetzbeträge

Alleinerzieherabsetzbetrag:

mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe

mehr als 6 Monate nicht in einer Ehe, Partnerschaft gelebt

Alleinverdienerabsetzbetrag

mehr als 6 Monate Ehe oder eingetragene Partnerschaft

mehr als 6 Monate Familienbeihilfe

Partner/In maximal Euro 6.000,-- Einkommen/Jahr

Unterhaltsabsetzbetrag

Kind lebt nicht im gleichen Haushalt

vorgeschriebener Unterhalt wird nachweislich bezahlt

Verkehrsabsetzbetrag/Arbeitnehmerabsetzbetrag:

für Dienstnehmer - wird in Lohnverrechnung berücksichtigt

Pensionistenabsetzbetrag:

für Pensionisten - wird bei Abrechnung berücksichtigt

Kinderabsetzbetrag

wird mit Familienbeihilfe ausbezahlt

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FA - KinderMehrkindzuschlag:

ab 3 Kinder, Familieneinkommen max.: Euro 55.000,-- --> Formular E 4

Kinderfreibetrag:

Euro 220,-- (2 x Euro 132,--), jährlich pro Kind

mehr als 6 Monate Familienbeihilfe

Kinderbetreuungskosten:

bis zu 2.300 pro Kind

· mehr als 6 Monate Familienbeihilfe oder Unterhaltsabsetzbetrag und

· wenn das Kind zu Beginn des Veranlagungsjahres das zehnte Lebensjahr

noch nicht vollendet hat (bei Behinderung: 16. Lebensjahr)

· öffentliche/private Kinderbetreuungseinrichtung oder qualifizierte Person

auswärtige Berufsausbildung:

außergewöhnliche Belastung, Pauschale: Euro 110,--/Monat

Ausbildungsort muss mehr als 80 km vom Wohnort entfernt sein oder tägliche

Hin- Rückfahrt nicht zumutbar (auch für Lehrlinge)

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FA - Sonderausgabena.o. Belastung

Topf-Sonderausgaben:

freiwillige Personenversicherungen

Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung

...

maximaler Ansatz:

· 2.920 ohne AlleinverdienerInnen oder AlleinerzieherInnenabsetzbetrag

· 5.840 mit AlleinverdienerInnen oder AlleinerzieherInnenabsetzbetrag

· 1.460 zusätzlich, wenn mehr als 6 Monate Familienbeihilfe/Alimente

--> davon kann 1/4-tel angesetzt werden (Einschleifung bis max. Euro 60.000,-

- Jahreseinkommen)

Sonderausgaben:Kirchenbeitrag: max. Euro 400,--

begünstigte Spenden (max. 10 % Gewinn/Einkommen)

Steuerberatungskosten

Spenden:Forschung ...

humanitäre Einreichungen

ab 2012: Tierheime, Freiwillige Feuerwehren

außergewöhnliche Belastungen:außergewöhnlich (höher als Durchschnitt)

zwangsläufig

wesentliche Beeinträchtigung Leistungsfähigkeit

beachte: Selbstbehalte: 6 % - 12 %

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SonstigesVergnügungssteuer

sportliche Wettkämpfe und Vorführungen (Motorsport, Boxen, Ringen) Kunstlaufvorführungen auf Eis oder Rollbahnen

Wien: MA 6

Sportförderungsbeitrag

Wien: gegen Entgelt zugängliche Sportveranstaltungen (ausser: Schulen)

Sportartikel

Gewerbeschein für Handel mit Waren aller Art

Fitnessstudio

Betriebsanlagen - Genehmigung ?

Wiener Veranstaltungsgesetz

sonstige Landesgesetze in anderen Bundesländern .....

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Beilagen1 - Unterschiede Dienstnehmer, freie Dienstnehmer, Werkvertrag

2 - Verf 24 - Anmeldung Finanzamt

3 - Fahrtenbuch

4 - Kassabuch

5 - Wareneingangsbuch

6 - Aufzeichnung Diäten

7 - Steuererklärung E 1 a Steuererklärung E 1

Weitere Formulare und Checklisten sowie FAQs finden Sie aufmeiner Homepage:

www.pfalzer.at

Mag. (FH) Margrit PfalzerSteuerberatungGentzschgasse 8/8, 2763 Pernitz

Tel.-Nr.: 02632-72257,Handy: [email protected]

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit !