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Universität Leipzig Theologische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Universität Leipzig Vom 15. August 2017 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG) in der Fassung der Be- kanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 546), hat die Universität Leipzig am 8. März 2018 folgende Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Diplom- studiengang Evangelische Theologie vom 14. Juli 2014 erlassen. Artikel 1 Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Universität Leipzig 14. Juli 2014 (Amtliche Bekanntmachungen der Uni- versität Leipzig Nr. 28, S. 1 bis 31) wird wie folgt geändert: 1. Zur Präambel Die Anstriche werden jeweils am Ende durch die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ ergänzt. 2. Zu § 8 Absatz 5 und 6 werden wie folgt neu gefasst: „(5) Im Grundstudium sind über die Module im Pflichtbereich hinaus Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 16 bis 34 Leistungspunkten zu erbringen. (6) Im Hauptstudium sind über die Module im Pflichtbereich hinaus 26/33

Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

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Universität Leipzig Theologische Fakultät Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Universität Leipzig Vom 15. August 2017 Aufgrund des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz – SächsHSFG) in der Fassung der Be-kanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes vom 15. Oktober 2017 (SächsGVBl. S. 546), hat die Universität Leipzig am 8. März 2018 folgende Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den Diplom-studiengang Evangelische Theologie vom 14. Juli 2014 erlassen.

Artikel 1

Die Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie an der Universität Leipzig 14. Juli 2014 (Amtliche Bekanntmachungen der Uni-versität Leipzig Nr. 28, S. 1 bis 31) wird wie folgt geändert: 1. Zur Präambel

Die Anstriche werden jeweils am Ende durch die Formulierung „in der jeweils geltenden Fassung“ ergänzt.

2. Zu § 8

Absatz 5 und 6 werden wie folgt neu gefasst: „(5) Im Grundstudium sind über die Module im Pflichtbereich hinaus

Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 16 bis 34 Leistungspunkten zu erbringen.

(6) Im Hauptstudium sind über die Module im Pflichtbereich hinaus

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Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“

3. Zu § 10

Die Auflistung der Module wird wie folgt neu gefasst:

„Propädeuticum (01-DKE-0998) 5 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) o-der Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.

Bibelkunde (01-DKE-0999) 10 LP Modulprüfung: Bibelkunde Altes Testament (mündliche Prüfung 15 Mi-nuten), Bibelkunde Neues Testament (mündliche Prüfung 15 Minuten)

Basismodule Altes Testament Es ist ein Modul zu wählen! Basismodul Altes Testament I (01-DKE-1000) 12 LP Modulprüfung: Proseminararbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen) Wird die Proseminararbeit im Basismodul Altes Testament I (01-DKE-1000) geschrieben, ist das Basismodul Neues Testament II (01-DKE-2001) zu belegen.

Basismodul Altes Testament II (01-DKE-1001) 12 LP Modulprüfung: Klausur (150 Minuten) (mit Übersetzung) Die Klausur muss im Anschluss an die Vorlesung abgelegt werden und gilt gemäß § 24 Abs. 3 PO als abschließender Bestandteil der Diplom-vorprüfung. Wird das Basismodul Altes Testament II (01-DKE-1001) belegt, ist das Basismodul Neues Testament I zu wählen (01-DKE-2000).

Basismodule Neues Testament Es ist ein Modul zu wählen!

Basismodul Neues Testament I (01-DKE-2000) 12 LP Modulprüfung: Proseminararbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wo-chen)

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Wird die Proseminararbeit im Basismodul Neues Testament I (01-DKE-2000) geschrieben, ist das Basismodul Altes Testament II (01-DKE-1001) zu belegen. Basismodul Neues Testament II (01-DKE-2001) 12 LP Modulprüfung: Klausur (150 Minuten) (mit Übersetzung) Die Klausur muss im Anschluss an die Vorlesung abgelegt werden und gilt gemäß § 24 Abs. 3 PO als abschließender Bestandteil der Diplom-vorprüfung. Wird das Basismodul Neues Testament II (01-DKE-2001) belegt, ist das Basismodul Altes Testament I (01-DKE-1000) zu wählen.

Basismodule Kirchengeschichte Es ist ein Modul zu wählen!

Basismodul Kirchengeschichte I (01-DKE-3000) 12 LP Modulprüfung: Proseminararbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen) Wird die Proseminararbeit im Basismodul Kirchengeschichte I (01-DKE-3000) geschrieben, ist das Basismodul Systematische Theologie II (01-DKE-4001) zu wählen.

Basismodul Kirchengeschichte II (01-DKE-3001) 12 LP Modulprüfung: mündliche Prüfung (20 Minuten) Die mündliche Prüfung muss im Anschluss an die Vorlesung abgelegt werden und gilt gemäß § 25 Abs. 3 PO als abschließender Bestandteil der Diplomvorprüfung. Wird das Basismodul Kirchengeschichte II belegt, ist das Basismodul Systematische Theologie I (01-DKE-4000) zu wählen.

Basismodule Systematische Theologie Es ist ein Modul zu wählen!

Basismodul Systematische Theologie I (01-DKE-4000) 12 LP Modulprüfung: Proseminararbeit (Bearbeitungszeit: 6 Wochen) Wird die Proseminararbeit im Basismodul Systematische Theologie I (01-DKE-4000) geschrieben, ist das Basismodul Kirchengeschichte II (01-DKE-3001) zu wählen.

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Basismodul Systematische Theologie II (01-DKE-4001) 12 LP Modulprüfung: mündliche Prüfung (20 Minuten) Die mündliche Prüfung muss im Anschluss an die Vorlesung abgelegt werden und gilt gemäß § 25 Abs. 3 PO als abschließender Bestandteil der Diplomvorprüfung. Wird das Basismodul Systematische Theologie II (01-DKE-4001) belegt, ist das Basismodul Kirchengeschichte I (01-DKE-3000) zu wählen. Basismodul Praktische Theologie/Religionspädagogik (01-DKE-5001) 10 LP Modulprüfung: Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesen-reihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Interdisziplinäres Basismodul Theologie (01-DKE-7000) 8 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) o-der Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.

Basismodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie (01-DKE-5010) 5LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) o-der Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.

Modul Gemeindepraktikum-6W (01-DKE-5020) 8 LP1 Modulprüfung: Praktikumsbericht (Bearbeitungszeit: acht Wochen ab Ende des Praktikums) Das Modul kann sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium absolviert werden.

1 Verpflichtend für Studierende der Ev. Ä Luth. Landeskirche Sachsen und bei Ablegen eines Gemeindeprak-tikums über 6 Wochen gemäß den Richtlinien der Landeskirche Sachsen.

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Modul Gemeindepraktikum-4W (01-DKE-5030) 8 LP2 Modulprüfung: Praktikumsbericht (Bearbeitungszeit: acht Wochen ab Ende des Praktikums) Das Modul kann sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium absolviert werden.

Modul Philosophie (01-DKE-4010) 10 LP Modulprüfung (Philosophicum): mündliche Prüfung (20 min) Das Modul kann sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium absolviert werden.“

4. Zu § 10 Absatz zu Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich

Grundstudium

Der Umfang der Lehrveranstaltungen wird im gesamten Absatz „18 bis 36 LP“ durch „16 bis 34 LP“ ersetzt.

5. Zu § 10 Absatz Berechnung der Punkte für die Diplomvorprüfung

im Studiengang „Evangelische Theologie“

Der Absatz zur Berechnung der Punkte für die Diplomvorprüfung im Stu-diengang „Evangelische Theologie“ wird wie folgt neu gefasst:

„Propädeuticum 5 LP Biblicum 10 LP 1 Basismodul Altes Testament: 7+5 (für die diplomvorprüfungs- relevante Leistung) 12 LP 1 Basismodul Neues Testament: 7+5 (für die diplomvorprüfungs- relevante Leistung) 12 LP 1 Basismodul Kirchengeschichte: 7+5 (für die diplomvorprüfungs- relevante Leistung) 12 LP 1 Basismodul Systematische Theologie: 7+ 5 (für die diplom- vorprüfungsrelevante Leistung) 12 LP Basismodul Praktische Theologie 10 LP Basismodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie 5 LP Interdisziplinäres Basismodul 8 LP Insgesamt 86 LP

2 Studierende außerhalb der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens sprechen ihre Praktika individuell ab. An den Einführungs- und Auswertungsveranstaltungen ist teilzunehmen. Im Falle eines vierwöchigen Praktikums wählen diese das Modul 01-DKE-5030, das neben dem vierwöchigen Gemeindepraktikum zusätzlich das Be-legen einer Übung aus dem Angebot des Instituts für Praktische Theologie vorsieht.

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Es verbleiben für den Wahlpflichtbereich maximal 34 LP wenn das Gemeindepraktikum (8 LP) im Grundstudium angerechnet werden soll 26 LP wenn das Philosophicum (10 LP) im Grundstudium angerechnet werden soll 24 LP wenn Gemeindepraktikum und Philosophicum (insgesamt 18 LP) im Grundstudium angerechnet werden sollen. 16 LP“

6. Zu § 11

a) Die Untergliederung „(1)“ im § 11 wird gestrichen. b) Der im § 11 befindliche Absatz „Im Hauptstudium sind drei Seminar-

arbeiten aus verschiedenen Aufbaumodulen der folgenden Fächer zu schreiben: Altes Testament, Neues Testament, Kirchengeschichte, Sys-tematische Theologie. Davon sind zwei Arbeiten in den Aufbaumodu-len zu schreiben, in denen keine Proseminararbeit innerhalb der Basis-module angefertigt wurde.“ wird hinter Satz 1 des § 11 eingefügt. Der bisherige Satz 2 wird damit zu Satz 4.

c) Die Modulstruktur wird wie folgt neu gefasst:

„Aufbaumodule Altes Testament Es ist ein Modul zu wählen!

Aufbaumodul Altes Testament I (01-DKE-1100) 12 LP Modulprüfung: Seminararbeit (Bearbeitungszeit: 8 Wochen) Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium die Module (01-DKE-1000 oder 1001) erfolgreich bestanden wurden.

Aufbaumodul Altes Testament II (01-DKE-1101) 7 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium das Modul (01-DKE-1000) erfolgreich bestanden wurde.

Aufbaumodule Neues Testament Es ist ein Modul zu wählen!

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Aufbaumodul Neues Testament I (01-DKE-2100) 12 LP Modulprüfung: Seminararbeit (Bearbeitungszeit: 8 Wochen) Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium die Module (01-DKE-2000 oder 01-DKE-2001) erfolgreich bestanden wurden.

Aufbaumodul Neues Testament II (01-DKE-2101) 7LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium das Modul (01-DKE-2000) erfolgreich bestanden wurde.

Aufbaumodule Kirchengeschichte Es ist ein Modul zu wählen!

Aufbaumodul Kirchengeschichte I (01-DKE-3100) 12 LP Modulprüfung: Seminararbeit (Bearbeitungszeit: 8 Wochen) Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium eines der Module (01-DKE-3000 oder 01-DKE-3001) erfolgreich bestan-den wurden.

Aufbaumodul Kirchengeschichte II (01-DKE-3101) 7 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium das Modul (01-DKE-3000) erfolgreich bestanden wurde.

Aufbaumodule Systematische Theologie Es ist ein Modul zu wählen!

Aufbaumodul Systematische Theologie I (01-DKE-4100) 12 LP Modulprüfung: Seminararbeit (Bearbeitungszeit: 8 Wochen) Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium eines der Module 01-DKE-4000 oder 01-DKE-4001 erfolgreich bestanden wurden.

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Aufbaumodul Systematische Theologie II (01-DKE-4101) 7 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet. Dieses Modul kann nur belegt werden, wenn im Grundstudium das Modul (01-DKE-4000) erfolgreich bestanden wurde.

Aufbaumodul Praktische Theologie I (01-DKE-5100) 12 LP Modulprüfung: Predigtarbeit (schriftliche Ausarbeitung, Bearbei-tungsdauer: 8 Wochen; mündlich gehaltene Predigt, in der Regel 15-20 min)

Aufbaumodul Praktische Theologie II/ Religionspädagogik II (01-DKE-5111) 10 LP Modulprüfung: Unterrichtsentwurf (Bearbeitungsdauer: 8 Wochen)

Interdisziplinäres Aufbaumodul Theologie (01-DKE-7100) 8 LP Modulprüfung: Portfolio (zwei Wochen) oder Referat (zwei Wochen) oder Protokoll (in der Regel eine Woche) oder Thesenreihe (zwei Wochen) Das Modul wird mit „bestanden“/„nicht bestanden“ bewertet.

Aufbaumodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie (01-DKE-5120) 10 LP Modulprüfung: mündliche Prüfung (20 min)“

d) Im gesamten Absatz, der nach dem Modul „Aufbaumodul Religions-

wissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie“ (01-DKE-5120) folgt, wird der Umfang der Lehrveranstaltungen von „17 - 35 LP“ durch „19 bis 37 LP“ ersetzt.

e) Im Absatz zur Berechnung der Punkte im Hauptstudium im Stu-

diengang „Evangelische Theologie“ wird die Punktzahl des Auf-baumoduls Praktische Theologie II von 12 LP auf 10 LP und die Ge-samtpunktzahl von 85 LP auf 83 LP reduziert.

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f) Der letzte Absatz Satz des § 11 wird wie folgt neu gefasst: „Es verbleiben für den Wahlpflichtbereich

wenn Philosophicum und Gemeindepraktikum im Grundstudium absolviert wurden max. 37 LP wenn nur das Gemeindepraktikum (8 LP) im Hauptstudium angerechnet werden soll 29 LP wenn nur das Philosophicum (10 LP) im Hauptstudium angerechnet werden soll 27 LP wenn Philosophicum und Gemeindepraktikum (insgesamt 18 LP) im Hauptstudium angerechnet werden sollen. 19 LP“

7. Zu Anlage 1

a) Im Bereich Altes Testament wird folgende Lehrveranstaltung hinzu-gefügt:

WP V4 Themen des Alten Testaments 2 SWS 2 LP

b) Im Bereich Kirchengeschichte wird die Vorlesung WP V5 neu be-

nannt:

WP V5 KG V: 19. Jahrhundert 4 SWS 3 LP

Zudem werden folgende zwei Vorlesungen neu hinzugefügt:

WP V7 KG VI: 20. Jahrhundert 4 SWS 3 LP WP V8 Themen der Kirchengeschichte 2 SWS 2 LP

c) Im Bereich Systematische Theologie wird die Vorlesung WP V5 neu

gefasst und eine Vorlesung WP V6 neu hinzugefügt:

WP V5 Themen der Systematischen Theologie I

2 SWS 2 LP

WP V6 Themen der Systematischen Theologie II

2 SWS 2 LP

8. Zu Anlage 2

a) Das Modul „Basismodul Praktische Theologie/Religions- und Ge-meindepädagogik“ (01-DKE-5000) wird gestrichen und durch das

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Modul „Basismodul Praktische Theologie/Religionspädagogik“ (01-DKE-5001) ersetzt.

b) Das Modul „Aufbaumodul Praktische Theologie/ Religions- und Ge-

meindepädagogik II“ (01-DKE-5110) wird gestrichen und durch das Modul „Aufbaumodul Praktische Theologie/Religionspädagogik II“ (01-DKE-5111) ersetzt.

c) Das Modul „Gemeindepraktikum-4W“ (01-DKE-5030) wird neu ein-

gefügt.

d) Die Kompetenzziele werden in allen verbleibenden Modulen im Be-reich „Ziele“ angepasst.

e) Der Modultitel des Moduls „Gemeindepraktikum“ (01-DKE-5020)

wird geändert in „Gemeindepraktikum-6W“ (01-DKE-5020) f) Die Lehrveranstaltungsform „VL Altes Testament“ (4 SWS) wird für

die Module „Aufbaumodul Altes Testament I“ (01-DKE-1100) und „Aufbaumodul Altes Testament II“ (01-DKE-1101) wie folgt geän-dert:

„VL Altes Testament I (2 SWS) VL Altes Testament II (2 SWS)“

g) Die Lehrveranstaltungsform „VL Neues Testament“ (4 SWS) wird

für die Module „Basismodul Neues Testament I“ (01-DKE-2000), „Basismodul Neues Testament II“ (01-DKE-2001), „Aufbaumodul Neues Testament I“ (01-DKE-2100) und „Aufbaumodul Neues Tes-tament II“ (01-DKE-2101) wie folgt geändert:

„VL Neues Testament I (2 SWS) VL Neues Testament II (2 SWS)”

h) Die Lehrveranstaltungsform „VL Systematische Theologie“ (4 SWS)

wird für die Module „Basismodul Systematische Theologie I“ (01-DKE-4000), „Basismodul Systematische Theologie II“ (01-DKE-4001), „Aufbaumodul Systematische Theologie I“ (01-DKE-4100) und „Aufbaumodul Systematische Theologie II“ (01-DKE-4101) wie folgt geändert:

„VL Systematische Theologie I (2 SWS) VL Systematische Theologie II (2 SWS)“

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Page 11: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

i) Die Teilnahmevoraussetzung des Moduls „Interdisziplinäres Basis-modul“ (01-DKE-7000) wird wie folgt neu gefasst: „ Abschluss des Moduls Propädeuticum“

Die Verantwortlichkeit wird zu „Theologische Fakultät“ geändert.

j) Die Lehrveranstaltungsform im Modul „Aufbaumodul Praktische

Theologie I“ (01-DKE-5100) wird von Seminar „Homiletik“ (4 SWS) in Kleingruppenseminar „Homiletik“ (4 SWS) geändert.

Die Teilnahmevoraussetzung dieses Moduls wird wie folgt neu ge-fasst: „Teilnahme am Basismodul Praktische Theologie/Religionspä-dagogik (01-DKE-5001)“

k) Änderung der Verantwortlichkeit des Moduls „Interdisziplinäres

Aufbaumodul“ (01-DKE-7100) in „Theologische Fakultät“

l) Es wird ein Wahlpflichtplatzhalter 6 eingefügt. Die Anlagen 1 und 2 werden aufgrund der genannten Änderungen neu gefasst; die Neufassung ist dieser Änderungssatzung beigefügt.3

Artikel 2 1. Diese Änderungssatzung zur Studienordnung für den Diplomstudiengang

Evangelische Theologie tritt zum 1. Oktober 2018 in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffent-licht. Sie gilt für alle Studierenden, die sich ab dem 1. Oktober 2012 in den Diplomstudiengang Evangelische Theologie immatrikuliert haben.

2. Studienleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Änderungssatzung nach

der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung erbracht wurden, werden an-erkannt. Studierende, die das Modul „Basismodul Praktische Theolo-gie/Religions- und Gemeindepädagogik“ (01-DKE-5000) erfolgreich ab-geschlossen haben, belegen im Hauptstudium ergänzend zu den Veran-staltungen des Moduls „Aufbaumodul Praktische Theologie/Religions-pädagogik II“ (01-DKE-5111) eine Vorlesung Religionspädagogik im Wahlpflichtbereich, so sie diese nicht im Grundstudium im Wahlpflicht-bereich oder im Modul „Basismodul Praktische Theologie/Religions- und Gemeindepädagogik“ (01-DKE-5000) gewählt haben.

3 Modulbeschreibungen werden ausschließlich in der elektronischen Fassung der Amtlichen Bekanntmachun-gen auf der Homepage der Universität Leipzig veröffentlicht.

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3. Diese Änderungssatzung wurde vom Fakultätsrat der Theologischen Fa-

kultät am 28. November 2017 beschlossen. Sie wurde am 8. März 2018 durch das Rektorat beschlossen. Der Änderungssatzung wurde mit Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom 5. Juni 2018 (AZ: 3-7238/3/5-2018/) zugestimmt.

4. In nachfolgende Veröffentlichungen der Studienordnung für den Diplom-

studiengang Evangelische Theologie werden die Änderungen dieser Sat-zung eingefügt.

Leipzig, den 15. August 2018 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin

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Anlage 1: Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich sind Lehrveranstaltungen der Theologischen Fakultät nach Wahl ent- sprechend § 8 Abs. 5–10 und §§ 10 und 11 SO im Umfang von mindestens 53 Leistungspunkten zu belegen. Von diesen 53 LP können Module bzw. Lehrveranstaltungen von bis zu 10 LP im Grund- studium und bis 10 LP im Hauptstudium an anderen Fakultäten/Instituten der Universität nach Maßgabe der Fächerkooperationsvereinbarungen absolviert werden (vgl. § 8 Abs.11).

Die Veranstaltungen sind so zu belegen, dass keine Lehrveranstaltungen aus dem Pflichtbereich doppelt belegt werden bzw. angerechnet werden. Für den Wahlpflichtbereich des Grund- und Hauptstudiums können zusätzlich abgelegte mündliche, schriftliche oder weitere Prüfungsleistungen zu Lehrveranstaltungen, die nicht bereits für eine Modulprüfung angerechnet wurden, einmalig im Umfang von 5 LP berücksichtigt werden.

Die Zulassung zu den Seminaren setzt den erfolgreichen Abschluss des entsprechenden Proseminars in diesem Fach voraus.

Es gelten folgende Grundlagen für den Arbeitsaufwand:

Vorlesung 2 SWS: 30 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 60 h = 2 LP

Vorlesung 4 SWS: 60 h Präsenzzeit + 30 h Selbststudium = 90 h = 3 LP

Seminar 2 SWS: 30 h Präsenzzeit + 90 h Selbststudium = 120 h = 4 LP Seminararbeit:

150 h Selbststudium = 5 LP

Übung 2 SWS: 30 h Präsenzzeit + 60 h Selbststudium = 90 h = 3 LP Übung (Sprachkurs) 4 SWS: 60 h Präsenzzeit + 60 h Selbststudium = 120 h = 4 LP

Altes Testament WP V1 Theologie und Einleitung des Alten Testaments 4 SWS 3 LP WP V2 Geschichte und Religionsgeschichte Israels 4 SWS 3 LP WP V3 Pentateuch/Propheten/Schriften 4 SWS 3 LP WP V4 Themen des Alten Testaments 2 SWS 2 LP WP S Themen des Alten Testaments 2 SWS 4 LP WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü1 Textlektüre 2 SWS 3 LP WP Ü2 Themen des Alten Testaments und seiner literarischen und

religiösen Umwelt 2 SWS 3 LP

Neues Testament WP V1 Jesus und die Evangelien 4 SWS 3 LP WP V2 Die Briefe des Neuen Testaments 4 SWS 3 LP WP V3 Zentrale Themen des Neuen Testaments 2 SWS 2 LP WP V4 Theologie und Einleitung 4 SWS 3 LP WP V5 Neutestamentliche Zeitgeschichte/Geschichte und Religions-

geschichte des Urchristentums 4 SWS 3 LP

WP S Themen des Neuen Testaments 2 SWS 4 LP WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü1 Textlektüre 2 SWS 3 LP WP Ü2 Themen des Neuen Testaments und seiner literarischen und

religiösen Umwelt 2 SWS 3 LP

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Page 14: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Kirchengeschichte WP V1 KG I: Geschichte der Alten Kirche 4 SWS 3 LP WP V2 KG II: Kirchengeschichte des Mittelalters 4 SWS 3 LP WP V3 KG III: Spätmittelalter, Reformationsgeschichte 4 SWS 3 LP WP V4 KG IV: Christentum, Fürstenstaat und Aufklärung 4 SWS 3 LP WP V5 KG V: 19. Jahrhundert 4 SWS 3 LP WP V6 Territorialkirchengeschichte 2 SWS 2 LP WP V7 KG VI: 20. Jahrhundert 4 SWS 3 LP WP V8 Themen der Kirchengeschichte 2 SWS 2 LP WP S Themen der Kirchengeschichte 2 SWS 4 LP WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Kirchengeschichte 2 SWS 3 LP

Systematische Theologie P/ WP V1 Dogmatik I 4 SWS 3 LP P/ WP V2 Dogmatik II 4 SWS 3 LP WP V3 Fundamentaltheologie/Hermeneutik/Prolegomena 4 SWS 3 LP WP V4 Ethik 4 SWS 3 LP WP V5 Themen der Systematischen Theologie I 2 SWS 2 LP WP V6 Themen der Systematischen Theologie II 2 SWS 2 LP WP S1 Themen der Systematischen Theologie 2 SWS 4 LP WP S2 Themen der theologischen Ethik 2 SWS 4 LP WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Systematischen Theologie 2 SWS 3 LP

Praktische Theologie/Religions- und Gemeindepädagogik WP V1 Homiletik 2 SWS 2 LP WP V2 Liturgik 2 SWS 2 LP WP V3 Seelsorge 2 SWS 2 LP WP V4 Themen der Praktischen Theologie/Gemeindepädagogik/

Religionssoziologie 2 SWS 2 LP

WP S Themen der Praktischen Theologie/Gemeindepädagogik/ Religionssoziologie

2 SWS 4 LP

WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Praktischen Theologie/Gemeindepädagogik/

Religionssoziologie 2 SWS 3 LP

Religionspädagogik WP V1 Religionspädagogik I 2 SWS 2 LP WP V2 Religionspädagogik II 2 SWS 2 LP WP V3 Themen der Religionspädagogik 2 SWS 2 LP WP S Themen der Religionspädagogik 2 SWS 4 LP WP OS Oberseminar 2 SWS 4 LP WP Rep Repetitorium 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Religionspädagogik 2 SWS 3 LP

Philosophie WP V Philosophiegeschichte 4 SWS 3 LP WP S Themen der Philosophie 2 SWS 4 LP

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Page 15: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Spezialgebiete:

Judaistik

Christliche Archäologie und Kirchliche Kunst WP V Christlichen Archäologie und Kirchliche Kunst 2 SWS 2 LP WP S Christlichen Archäologie und Kirchliche Kunst 2 SWS 4 LP WP Ü Christlichen Archäologie und Kirchliche Kunst 2 SWS 3 LP

Territorialkirchengeschichte WP V Themen der Territorialkirchengeschichte 2 SWS 2 LP WP S Themen der Territorialkirchengeschichte 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Territorialkirchengeschichte 2 SWS 3 LP

Missionswissenschaft WP V Themen der Missionswissenschaft 2 SWS 2 LP WP S Themen der Missionswissenschaft 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Missionswissenschaft 2 SWS 3 LP

Ökumenik und Konfessionskunde WP V Themen der Ökumenik und Konfessionskunde 2 SWS 2 LP WP S Themen der Ökumenik und Konfessionskunde 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Ökumenik und Konfessionskunde 2 SWS 3 LP

Religions- und Kirchensoziologie WP V Themen der Religions- und Kirchensoziologie 2 SWS 2 LP WP S Themen der Religions- und Kirchensoziologie 2 SWS 4 LP WP Ü Themen der Religions- und Kirchensoziologie 2 SWS 3 LP

Hinzu treten Lehrveranstaltungen (z. B. Sprecherziehung und Kirchenrecht) bzw. Module ent- sprechend der Fächerkooperationsvereinbarungen der Theologischen Fakultät mit anderen Fakultäten und Instituten der Universität Leipzig.

WP V1 Themen der Judaistik 1 SWS 1 LP WP V2 Geschichte des jüdischen Volkes I 2 SWS 2 LP WP V3 Geschichte des jüdischen Volkes II 2 SWS 2 LP WP S Grundbegriffe des Judentums 2 SWS 4 LP WP Ü Nachbiblische Geschichte Israels Einführung 2 SWS 3 LP WP Ü Auslegungstraditionen des Judentums 2 SWS 3 LP WP Ü Modernes Hebräisch I 4 SWS 4 LP WP Ü Modernes Hebräisch II 4 SWS 4 LP WP Ü Modernes Hebräisch III 4 SWS 4 LP WP Ü Modernes Hebräisch IV 4 SWS 4 LP WP Ü Modernes Hebräisch Lektüre und Konversation 2 SWS 3 LP WP Ü Studium rabbinischer Texte 2 SWS 3 LP

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Anlage 2 zur Studienordnung des Studienganges Diplomstudiengang Evangelische Theologie Studienablaufplan/ Modulübersichtstabelle

Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen

mit Gegenstand und Art

(Umfang der LV)

Wahlpflichtplatzhalter 1 (entweder 01-DKE-1000 und 01-DKE-2001 oder 01-DKE-2000 und 01-DKE-1001)

720P 241.–6. 2

Teilnahmevoraussetzungen:

jährlichModulturnus:

Wahlpflichtplatzhalter 2 (entweder 01-DKE-3000 und 01-DKE-4001 oder 01-DKE-4000 und 01-DKE-3001)

720P 241.–6. 2

Teilnahmevoraussetzungen:

jährlichModulturnus:

Wahlpflichtplatzhalter 5 (insgesamt 53 Leistungspunkte entsprechend der Prüfungsordnung, Anlage 2: Wahlpflichtbereich)

1590P 531.–10.

1

Teilnahmevoraussetzungen:

jährlichModulturnus:

Propädeuticum150P 501-DKE-0998 1.–2. 1

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Anfänger/innenprojekt" (2SWS) Exkursion "Exkursion" (1SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Bibelkunde300P 1001-DKE-0999 1.–4. 4

Übung "Bibelkunde Altes Testament" (2SWS) Übung "Bibelkunde Neues Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes SemesterModulturnus:

26/48

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Basismodul Praktische Theologie/Religionspädagogik300P 1001-DKE-5001 1.–6. 3

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Praktische Theologie" (2SWS) Vorlesung "Religionspädagogik" (2SWS) Proseminar "Praktische Theologie" (2SWS) Proseminar "Religions- und Gemeindepädagogik" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: keine

jährlichModulturnus:

Basismodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie (RW, RS und IT)

150P 501-DKE-5010 1.–6. 2

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie" (2SWS) Proseminar "Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: keine

jährlichModulturnus:

Interdisziplinäres Basismodul240P 801-DKE-7000 3.–6. 3

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Theologie interdisziplinär" (2SWS) Seminar "Theologie interdisziplinär" (2SWS) Übung "Theologie interdisziplinär" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Abschluss des Moduls "Propädeuticum"

jährlichModulturnus:

Wahlpflichtplatzhalter 6 (Belegung des Moduls "Gemeindepraktikums-6W" (01-DKE-5020) oder des Moduls "Gemeindepraktikum-4W" (01-DKE-5030) gem. PO § 28 Abs. 1 Punkt 9)

240P 84.–6. 1

Teilnahmevoraussetzungen:

jedes SemesterModulturnus:

Philosophie300P 1001-DKE-4010 4.–6. 3

Die Vorlesung ist Pflicht. Es ist entweder das Seminar oder die Übung zu belegen.

Vorlesung "Philosophie" (2SWS) Seminar "Philosophie" (2SWS) Übung "Philosophie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: keine

jährlichModulturnus:

Wahlpflichtplatzhalter 3 (3 Module aus 01-DKE-1100, -2100, -3100 und -4100 und 1 Modul aus -1101, -2101, -3101 und -4101; Aus jedem Fachgebiet ist genau ein Modul zu wählen.)

1290P 435.–10.

2

Teilnahmevoraussetzungen:

jährlichModulturnus:

26/49

Page 18: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Aufbaumodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie300P 1001-DKE-5120 5.–1

0.2

Vorlesung "Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie" (2SWS) Seminar "Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Religionswissenschaft, Religionssoziologie und Interkulturelle Theologie (01-DKE-5010)

jährlichModulturnus:

Interdisziplinäres Aufbaumodul240P 801-DKE-7100 5.–1

0.3

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Theologie interdisziplinär" (2SWS) Seminar "Theologie interdisziplinär" (2SWS) Übung "Theologie interdisziplinär" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Interdisziplinären Basismodul (01-DKE-7000) und mindestens zwei Aufbaumodulen

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Praktische Theologie I360P 1201-DKE-5100 6.–1

0.3

Vorlesung "Homiletik/Liturgik" (2SWS) Seminar mit Übungsanteil "Homiletik" (4SWS) Übung "Liturgisches Handeln" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Praktische Theologie/Religionspädagogik (01-DKE-5001)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Praktische Theologie/Religionspädagogik II300P 1001-DKE-5111 6.–1

0.3

Es ist entweder die Übung oder das Seminar "Seelsorge" zu belegen.

Kleingruppenseminar "Religionspädagogik" (2SWS) Seminar "Seelsorge" (2SWS) Übung "Seelsorge" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Praktische Theologie/Religionspädagogik (01-DKE-5001)

jährlichModulturnus:

Wahlpflichtplatzhalter 4 (4 Module aus 01-DKE-EXA-10, -20, -30, -40, -50 [aus den Fächern, in denen nicht die Diplomarbeit angefertigt wird] und 1 Modul aus 01-DKE-EXA-11, -21, -31, -41, -51 [aus dem Fach, in dem die Diplomarbeit angefertigt wird])

1170P 399.–13.

2

Teilnahmevoraussetzungen:

jährlichModulturnus:

Diplomarbeit 630

Summe: 9000 300

21

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Wahlpflichtmodule Diplomstudiengang Evangelische Theologie

Proseminararbeit (6

Modul und zugehörige Lehrveranstaltungen

mit Gegenstand und Art

(Umfang der LV)

Basismodul Altes Testament I

360WP 1201-DKE-1000 1.–6. 3

Vorlesung "Altes Testament I" (2SWS) Vorlesung "Altes Testament II" (2SWS) Proseminar "Altes Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Hebraicum und Griechischkenntnisse für das Proseminar

jährlichModulturnus:

Basismodul Altes Testament II

360WP 1201-DKE-1001 1.–6. 3

Vorlesung "Altes Testament I" (2SWS) Vorlesung "Altes Testament II" (2SWS) Proseminar "Altes Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Hebraicum und Griechischkenntnisse für das Proseminar

jährlichModulturnus:

Basismodul Neues Testament I

360WP 1201-DKE-2000 1.–6. 3

Vorlesung "Neues Testament I" (2SWS) Vorlesung "Neues Testament II" (2SWS) Proseminar "Neues Testament" (3SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Graecum für das Proseminar

jährlichModulturnus:

Basismodul Neues Testament II

360WP 1201-DKE-2001 1.–6. 3

Vorlesung "Neues Testament I" (2SWS) Vorlesung "Neues Testament II" (2SWS) Proseminar "Neues Testament" (3SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Graecum für das Proseminar

jährlichModulturnus:

Basismodul Kirchengeschichte I

360WP 1201-DKE-3000 1.–6. 3

Vorlesung "Kirchen- und Dogmengeschichte" (4SWS) Proseminar "Kirchen- und Dogmengeschichte" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Latinum

jährlichModulturnus:

Basismodul Kirchengeschichte II

360WP 1201-DKE-3001 1.–6. 3

Vorlesung "Kirchen- und Dogmengeschichte" (4SWS) Proseminar "Kirchen- und Dogmengeschichte" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Latinum

jährlichModulturnus:

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Page 20: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Basismodul Systematische Theologie I

360WP 1201-DKE-4000 1.–6. 3

Vorlesung "Systematische Theologie I" (2SWS) Vorlesung "Systematische Theologie II" (2SWS) Proseminar "Systematische Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Latinum

jährlichModulturnus:

Basismodul Systematische Theologie II

360WP 1201-DKE-4001 1.–6. 3

Vorlesung "Systematische Theologie I" (2SWS) Vorlesung "Systematische Theologie II" (2SWS) Proseminar "Systematische Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Latinum

jährlichModulturnus:

Gemeindepraktikum-6W

240WP 801-DKE-5020 4.–6. 1

Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Praktikum "Gemeindepraktikum" (0SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes SemesterModulturnus:

Gemeindepraktikum-4W

240WP 801-DKE-5030 4.–6. 1

Praktikum "Gemeindepraktikum" (0SWS) Teilnahmevoraussetzungen: Landesliste einer Landeskirche, die nur vierwöchige Gemeindepraktika im Regelfall

anbieten.

jedes SemesterModulturnus:

Aufbaumodul Altes Testament I

360WP 1201-DKE-1100 5.–10.

2

Vorlesung "Altes Testament I" (2SWS) Vorlesung "Altes Testament II" (2SWS) Seminar "Altes Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Altes Testament I oder II (01-DKE-1000 oder 01-DKE-1001)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Altes Testament II

210WP 701-DKE-1101 5.–10.

2

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Altes Testament" (2SWS) Vorlesung "Altes Testament II" (2SWS) Seminar "Altes Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Altes Testament I (01-DKE-1000)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Neues Testament I

360WP 1201-DKE-2100 5.–10.

2

Vorlesung "Neues Testament I" (2SWS) Vorlesung "Neues Testament II" (2SWS) Seminar "Neues Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Neues Testament I oder II (01-DKE-2000 oder 01-DKE-2001)

jährlichModulturnus:

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Page 21: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Aufbaumodul Neues Testament II

210WP 701-DKE-2101 5.–10.

2

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Neues Testament I" (2SWS) Vorlesung "Neues Testament II" (2SWS) Seminar "Neues Testament" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Neues Testament I (01-DKE-2000)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Kirchengeschichte I

360WP 1201-DKE-3100 5.–10.

2

Vorlesung "Kirchengeschichte" (4SWS) Seminar "Kirchengeschichte" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Kirchengeschichte I oder II (01-DKE-3000 oder 01-DKE-3001)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Kirchengeschichte II

210WP 701-DKE-3101 5.–10.

2

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Kirchengeschichte" (4SWS) Seminar "Kirchengeschichte" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Kirchengeschichte I (01-DKE-3000)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Systematische Theologie I

360WP 1201-DKE-4100 5.–10.

2

Vorlesung "Systematische Theologie" (2SWS) Vorlesung "Systematische Theologie II" (2SWS) Seminar "Systematische Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Systematische Theologie I oder II (01-DKE-4000 oder 01-DKE-4001)

jährlichModulturnus:

Aufbaumodul Systematische Theologie II

210WP 701-DKE-4101 5.–10.

2

Von den 4 Prüfungsleistungen ist eine abzulegen.Das Modul wird mit "bestanden"/"nicht bestanden" bewertet.

Vorlesung "Systematische Theologie" (2SWS) Vorlesung "Systematische Theologie II" (2SWS) Seminar "Systematische Theologie" (2SWS)

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahme am Basismodul Systematische Theologie I (01-DKE-4000)

jährlichModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Altes Testament I

270WP 901-DKE-EXA-10 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Altes Testament II

180WP 601-DKE-EXA-11 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

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Page 22: Erste Änderungssatzung zur Studienordnung für den ...¤t...26/33 Lehrveranstaltungen im Wahlpflichtbereich im Umfang von 19 bis 37 Leistungspunkten zu erbringen.“ 3. Zu 10 Die

Examens- und Integrationsmodul Neues Testament I

270WP 901-DKE-EXA-20 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Neues Testament II

180WP 601-DKE-EXA-21 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Kirchengeschichte I

240WP 801-DKE-EXA-30 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Kirchengeschichte II

150WP 501-DKE-EXA-31 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Systematische Theologie I

240WP 801-DKE-EXA-40 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Systematische Theologie II

150WP 501-DKE-EXA-41 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Praktische Theologie/Religionspädagogik I

240WP 801-DKE-EXA-50 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

Examens- und Integrationsmodul Praktische Theologie/Religionspädagogik II

150WP 501-DKE-EXA-51 9.–13.

2

Veranstaltung "Examensvorbereitung" (2SWS) Teilnahmevoraussetzungen: keine

jedes WintersemesterModulturnus:

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