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Fachliche Beurteilung Landwirtschaft und Natur zur Machbarkeitsstudie "ESAF 2022 im Baselbiet" Sissach, 5. Dezember 2016

Fachliche Beurteilung Landwirtschaft und Natur · ESAF 2022 - fachliche Beurteilung Landwirtschaft und Natur 2 erstellt von Andreas Bubendorf Christian Hanselmann Susanne Kaufmann

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Fachliche BeurteilungLandwirtschaft und Natur

zur Machbarkeitsstudie "ESAF 2022 im Baselbiet"

Sissach, 5. Dezember 2016

ESAF 2022 - fachliche Beurteilung Landwirtschaft und Natur

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erstellt von Andreas Bubendorf Christian Hanselmann Susanne Kaufmann im Auftrag von Regierungsrat Thomas Weber Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Ebenrainweg 27 4450 Sissach Telefon: 061 552 21 21 07.45 - 11.45 Uhr 13.30 - 16.30 Uhr Fax: 061 552 21 55 Mail: [email protected] Internet: www.ebenrain.ch

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Inhaltsverzeichnis 1.  Ausgangslage und Auftrag ............................................................................................ 4 1.1  Ausgangslage ................................................................................................................ 4 1.2  Auftrag ........................................................................................................................... 4 2.  Vorbemerkungen .......................................................................................................... 5 2.1  Vorgehen Projektgruppe, Einbezug Landwirtschaft ....................................................... 5 2.2  Mögliche andere Standorte ............................................................................................ 5 3.  Vorgehen ...................................................................................................................... 6 4.  Fachliche Beurteilung ................................................................................................... 6 4.1  Bereich Boden ............................................................................................................... 6 4.2  Bereich Landwirtschaftliche Bewirtschaftung ............................................................... 10 4.3  Bereich Natur ............................................................................................................... 14 4.4   Bereich Naherholung ................................................................................................... 16 4.5   Vergleich mit anderen Schwingfesten .......................................................................... 17 4.6   Alternativvorschlag (Variante LZE) .............................................................................. 18 5.  Fazit ............................................................................................................................ 19 

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1. Ausgangslage und Auftrag

1.1 Ausgangslage

Das eidgenössische Schwing- und Älplerfest (ESAF) findet alle drei Jahre statt. Jeweils einer der fünf Teilverbände richtet das Schwingfest aus. Im 2022 kommt der Nordwestschweizeri-sche Schwingverband (NWSV) zum Zug. Innerhalb des NWSV haben der Basellandschaftli-che Kantonale Schwingverband (BLKSV) und der Schwingerverband Basel-Stadt (SVBS) das Interesse an einer gemeinsamen Durchführung entweder in Basel oder auf Baselbieter Boden bekundet. Das Eidgenössische Schwingfest ist der grösste Sportanlass in der Schweiz. Die Generalversammlung des BLKSV hat 2015 den Auftrag erteilt, im Rahmen einer Mach-barkeitsstudie die Durchführbarkeit des ESAF im Baselbiet zu prüfen. Eine Projektgruppe hat diese Machbarkeitsstudie erstellt. Sie wurde am 9. November 2016 an einer Medienkonfe-renz in Aesch der Öffentlichkeit vorgestellt. Bereits einige Zeit vor der Veröffentlichung der Machbarkeitsstudie haben die betroffenen Landwirte und verschiedene Naturschutzorganisationen gegenüber BLKSV ihre Bedenken und ihre ablehnende Haltung zum ESAF kundgetan sowie den Nichteinbezug in die Erstel-lung der Machbarkeitsstudie und die mangelnde Kommunikation beanstandet. An einem runden Tisch zwischen der Projektgruppe und den Naturschutzorganisationen vom 29. August 2016 unter der Leitung von Regierungsrätin Monica Gschwind wurden die Be-denken seitens der Naturschutzorganisationen besprochen, eine gemeinsame Lösung wurde nicht gefunden. Mit den betroffenen Landwirten fanden während der Erarbeitung der Mach-barkeitsstudie keine Besprechungen statt. Die Projektgruppe hat aufgrund der Eingaben der Landwirte und Naturschutzorganisationen gewisse Anpassungen am Projekt ESAF 2022 vorgenommen. Die wesentlichen Einwände konnten damit aber nicht beseitigt werden. Die betroffenen Landwirte wurden am 5. Oktober, kurz vor der Medienkonferenz, durch die Projektgruppe kurzfristig über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie informiert. Diese Be-sprechung fand im Beisein von Regierungsrat Thomas Weber in Aesch statt. Die Landwirte bekräftigten ihre ablehnende Haltung. Sie wollen kein Land dafür zur Verfügung stellen. Für ein Schwingfest in der Region sollen bestehende Anlagen genutzt werden wie das St. Jakob-Areal. Eine Einigung konnte nicht erreicht werden.

1.2 Auftrag

Mit dem Protokoll zu dieser Besprechung erhielt das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain folgende Aufträge:

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die Bewirtschafter und eine Delegation des Naturschutzes sind zu einem fachlich-inhaltlichen Gespräch, gegebenenfalls mit Augenschein, einzuladen

pro betroffenen Betrieb resp. bezogen auf die betroffenen Parzellen ist eine fachliche Beurteilung abzugeben, ohne vorgefasstes Resultat "ja/ nein". Der Entscheid pro oder kontra Schwingfest muss auf sachlich nachvollziehbaren Gründen beruhen.

2. Vorbemerkungen

2.1 Vorgehen Projektgruppe, Einbezug Landwirtschaft

Sowohl von Seiten der Landwirte wie auch den Naturschutzorganisationen wurde kritisiert, dass sie nicht in die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie einbezogen wurden, dass keine Rückmeldung seitens der Projektgruppe stattgefunden habe, dass ihre Anliegen nicht ernst-genommen werden und trotz einem klaren und bestimmten "Nein" die Machbarkeitsstudie weiterverfolgt wurde. Es ist nicht Aufgabe dieser fachlichen Beurteilung, das Vorgehen der Projektgruppe zu ana-lysieren und allfällige Fehler zu kommentieren. Die mit diesem Bericht vorgenommene Beur-teilung beschränkt sich ausdrücklich auf die fachliche Beurteilung der Bereiche Landwirt-schaft und Natur.

2.2 Mögliche andere Standorte

Die Projektgruppe hat zusammen mit dem Amt für Raumplanung andere Standorte im Kan-ton Basel-Landschaft evaluiert. Sie kommt zum Schluss, dass im Baselbiet einzig der Stand-ort Aesch in Frage kommt. Parallel zur Erstellung der Machbarkeitsstudie des BLKSV erarbeitet der Schwingerverband Basel-Stadt eine Machbarkeitsstudie zur Durchführung des ESAF im Gebiet St. Jakob. Diese Machbarkeitsstudie liegt noch nicht vor. Die betroffenen Landwirte und Naturschutzorganisationen haben mehrfach verlangt, dass dieser Anlass nicht auf der grünen Wiese, sondern in bestehenden Sportanlagen wie im Ge-biet St. Jakob stattfinden solle. Allenfalls müssten doch noch weitere Standorte im Baselbiet näher untersucht werden. Die vorliegenden Beurteilung geht weder auf den Standort St. Jakob noch andere Standorte im Baselbiet ein. Gemäss Auftrag beschränkt sich der Bericht auf die fachlich-sachliche Be-urteilung des Projektes ESAF 2022 in Aesch, so wie es in der Machbarkeitsstudie vorgestellt wurde. Auch die untersuchte Alternativvariante (siehe Kapitel 4.5) beschränkt sich auf den Standort Aesch. Vergleiche oder Abklärungen zu anderen Standorten wurden keine vorgenommen.

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3. Vorgehen Das Landwirtschaftliche Zentrum Ebenrain hat die betroffenen Landwirte und Naturschutzor-ganisationen auftragsgemäss zu einer Besprechung eingeladen. Diese Besprechung fand am 22. November 2016 in Aesch, Mehrzweckraum Turnhalle Löhrenacker, statt. An der Besprechung wurden die Bedenken und Argumente aufgenommen und diskutiert. Das Protokoll zu dieser Besprechung ergänzt diesen Bericht. Aufgrund der Erkenntnisse dieser Besprechung sowie Auswertungen zum Boden, zur land-wirtschaftlichen Bewirtschaftung im Gebiet Aesch Nord sowie den vorliegenden Grundlagen zur Biodiversität und den diversen Erhebungen zur Flora und Fauna haben die involvierten Fachstellen des LZE die nachfolgende fachliche Beurteilung erstellt. An der Besprechung vom 22. November 2016 wurde die Thematik in die Bereiche Boden, Landwirtschaftliche Bewirtschaftung, Natur und Naherholung gegliedert. Die nachfolgende, fachliche Beurteilung übernimmt ebenfalls diese Bereiche.

4. Fachliche Beurteilung

4.1 Bereich Boden

Ein Anlass wie das ESAF stellt in jedem Fall eine erhebliche Belastung für den Boden dar. Die Bodenbelastung ist je nach Festbereich sehr unterschiedlich (Areal Festarena, übriges Festareal, Camping, Parkplätze). Auch innerhalb der einzelnen Bereiche gibt es sehr grosse Unterschiede der Bodenbelastung, bspw. massive Belastungen bei den Einfahrten zu den Parkplätzen, geringere Belastung auf der Parkfläche selber. Die Bodenbelastung resp. deren Auswirkungen sind zudem stark abhängig von den vorherr-schenden Wetter- und Bodenverhältnissen während der Auf- und Abbauphasen sowie dem Fest selber. Gemäss Bodenkartierung handelt es sich bei den Böden in Aesch Nord sowie im Gebiet Fiechtenacker (geplanter Parkplatz) um ziemlich flachgründige, normal durchlässige, kieshal-tige Böden. Die Böden sind bezüglich Verdichtung schwach empfindlich. Die Böden sind, nach entsprechender Abtrocknung, in der Regel mechanisch gut belastbar. Rund ein Drittel der Flächen im vorgesehenen Festareal sowie im Fiechtenacker weisen Fruchtfolgequalität auf, die übrigen Flächen erfüllen diese Anforderung aufgrund der mangelnden Tiefgründig-keit nicht.

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Auszug Bodenkarte Baselland Gebiete: 1 Festareal Aesch Nord; 2 Fiechtenacker; 3 Schlatthof; 4 Brunnmatt

Im Gebiet Schlatthof (Camping) liegen vorwiegend tiefgründige Parabraunerden vor (Löss-böden). Diese Böden sind sowohl bezüglich Verdichtung als auch mechanischer Belastbar-keit empfindlich (Stufe 3, siehe Legende zu nachstehender Abbildung). Im Gebiet Brunnmatt (Parkplätze) überwiegen mässig-tiefgründige Bunt- und Braunerde-Gleye. Diese Böden sind bezüglich Verdichtung stark empfindlich, bezüglich mechanischer Belastung stark bis extrem empfindlich. Für eine Nutzung als Parkfläche wären in diesem Gebiet sehr trockene Verhältnisse Voraussetzung. Da diese Verhältnisse im Voraus nicht bekannt sind, ist eine Eignung des Gebietes Brunnmatt als Parkplatz aus Sicht Bodenschutz zu verneinen (selbst bei bester Vorbereitung, ausreichend gefestigter Grasnarbe und ent-sprechenden Massnahmen bei den Einfahrten). Anmerkung: Für die Parkplätze weist die Machbarkeitsstudie keine festgelegten Areale aus. Es werden nur mögliche Gebiete angeführt und die jeweils beabsichtigte Anzahl Parkplätze. Die dafür notwendige Fläche wurde vom LZE geschätzt.

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Mechanische Belastbarkeit der Böden

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Das Festareal mit den bezüglich Verdichtung und mechanischer Belastbarkeit schwach emp-findlichen Böden gehört diesbezüglich zu den am besten geeigneten Böden im Kanton. Diese Aussage gilt allerdings nur bei entsprechend abgetrockneten Böden. Bei nassen Wet-terbedingungen können sich auch die an und für sich sehr gut durchlässigen Böden im Ge-biet Aesch Nord zum Matsch und Schlamm verwandeln, wie die Tierschau vom Frühjahr 2013 im Gebiet Grien (Nähe Landi) gezeigt hat. Aufgrund des ziemlich flachgründigen Bodens ist dieses Gebiet zudem sehr heikel bezüglich Bodenverschiebungen. Anders als im tiefgründigen Löss führen Bodenbewegungen (Auseb-nen des Areals) sehr rasch dazu, dass an einzelnen Stellen kaum mehr ertragsfähiger Oberboden vorhanden ist. Solche Schäden wirken sich langfristig nachteilig aus. Für einen Anlass wie das Eidgenössische Schwingfest ist ein umfassendes Bodenschutz-konzept mit Massnahmen zur Verhinderung von langfristigen Schäden zwingend. Ein sol-ches Konzept wurde noch nicht erarbeitet. Das Beispiel ESAF 2013 Burgdorf, welches auch auf der grünen Wiese stattfand, zeigt, dass mit entsprechenden Massnahmen die Bodenbe-lastung auf ein erträgliches Mass reduziert und gravierende, langfristig anhaltende Schäden verhindert werden können. Gemäss Aussage eines in Burgdorf betroffenen Landwirts sieht man auch drei Jahre nach dem Fest noch genau, wo der Boden während des Schwingfestes am stärksten belastet und verdichtet wurde. Die Auswirkungen seien aber nicht so gravie-rend, dass daraus wirtschaftlich relevante Ertragsausfälle resultieren. Die Probleme liegen dabei nicht beim Schutz der vermeintlich am stärksten belasteten Flä-chen, nämlich der Festarena mit den grossen Tribünen. Dort sind Massnahmen wie die Ab-deckung des Bodens vorgesehen. Probleme entstehen bei der Umsetzung der Massnahmen (Bsp. Befahren des Boden beim Aufbau, d.h. bevor entsprechende Pisten vorbereitet werden sowie beim Abbau durch Beschädigung des Oberbodens) oder bei kleineren, ungenügend geschützten Flächen wie Einfahrten zu Parkplätzen, Versorgungsarealen, etc.. Nicht im Voraus abgeschätzt werden können die langfristigen Folgen, welche beispielsweise durch Oelverluste von Autos auf dem Parkplatz oder dem Camping sowie Fäkalien haben können, insbesondere auch bei biologischer Bewirtschaftung eines Betriebes sowie auf Wei-deflächen (v.a. Camping beim Schlatthof). Mit der Bodenbelastung werden Bodenlebewesen und -bakterien in Mitleidenschaft gezogen, insbesondere in den während längerer Zeit abgedeckten Böden. Wie lange es dauert, bis sich diese Strukturen wieder erholt haben und welche Auswirkungen dies auf die mittel- und langfristige Ertragsfähigkeit des Bodens hat, kann im Voraus nicht abgeschätzt werden. Ein wesentlicher Faktor bezüglich der Bodenbelastung werden die Wetter- und Bodenver-hältnisse während der Auf- und Abbauphasen sowie dem Fest selber sein. Bei trockenem Wetter und abgetrockneten Böden kann davon ausgegangen werden, dass die langfristigen Schäden an den Böden in Aesch Nord sowie in den Gebieten Fiechtenacker und Schlatthof

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(nicht jedoch Brunnmatt) bei Umsetzung entsprechender Bodenschutzmassnahmen gering bleiben und eine normale Bearbeitbarkeit und überwiegend unveränderte Fruchtbarkeit des Bodens nach dem Fest gegeben ist. Eine Garantie, dass dies so eintreffen wird, kann aber niemand im Voraus abgeben. Umgekehrt kann aber bei vernässten Böden und bei Regenwetter eine massive Schädigung der Bodenstruktur eintreten (trotz technischer Massnahmen), welche mittel- und langfristig Auswirkungen auf die Bearbeitbarkeit und Ertragsfähigkeit des Bodens haben kann (bspw. schonende Bewirtschaftung während einige Jahren, erzwungene Änderung der Fruchtfolge, längerdauernde Beeinträchtigung der Biodiversität, etc.). Das ganze Festareal muss zwingend über eine ausreichend gefestigte Grasnarbe verfügen, um den Boden zusätzlich zu schützen / "stützen". Dazu ist eine Ansaat möglichst zwei Jahre im Voraus, d.h. im Herbst 2020 anzustreben, allerspätestens im Frühjahr 2021. Je früher die Ansaat, je besser. Ein Ansaat im November 2021, wie im Protokoll zum runden Tisch mit den Naturschutzverbänden festgehalten, ist definitiv zu spät. Für das zu erarbeitende Bodenschutzkonzept ist die Fachstelle Bodenschutz des Kantons bezüglich möglicher Auflagen zu kontaktieren. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde noch keine Beurteilung durch die Bodenschutzfachstelle vorgenommen.

4.2 Bereich Landwirtschaftliche Bewirtschaftung

Vom Schwingfest betroffen sind insgesamt 10 landwirtschaftliche Betriebe (soweit dies aus der Machbarkeitsstudie erkennbar ist für Parkplätze sind nur Gebiete benannt, nicht aber deren genaue Flächen definiert). Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Betroffenheit pro Betrieb sowie die Kulturen. Im De-tail ausgewertet wurde die Bewirtschaftung 2016 für das eigentliche Festgelände (gemäss Karte Machbarkeitsstudie). Allfällige Abweichungen und Verschiebungen über die Jahre hin-weg (Flächenabtausche, Fruchtfolge) wurden nicht analysiert. Für die Parkplätze konnten gemäss den Angaben in der Machbarkeitsstudie bloss Schätzungen zum Flächenbedarf und zur Betroffenheit der einzelnen Betriebe gemacht werden.

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Bewirtschaftung 2016 - landwirtschaftliche Nutzflächen im Festgelände:

Flächenanteile pro Betrieb 2016:

Betrieb Fläche Festareal (ha)

Camping, Park-plätze (ha)

Kunstwiese1 2016 (ha)

Schürch, Neuhof 14.06 ca. 10.00 16.91

Büeler, Neumatthof 10.44 vermutlich 0 16.00

Häring, Ettingerstrasse 4.31 ca. 2.60 – 3.40 4.05

Siegenthaler, Sennhof 4.63 ca. 7.50 4.92

Sprecher, Rehaghof 4.37 offen, max. 1.70 2.24

Nussbaumer, Schürhof 1.94 0 2.86

Koellreuter / Brodmann, Klushof 4.73 offen 0

Tschaggelar, Ob. Klus 3.31 vermutlich 0 0 (NW)

Leimgruber, Schlatthof Camping 38.86

Hofer, Hofmatt offen, bis 12.00

Die vom Festgelände betroffene Fläche liegt zwischen 7 und 28 Prozent der landwirtschaftli-chen Nutzfläche der einzelnen Betriebe. Berücksichtigt man zusätzlich die für den Camping und die Parkplätze benötigten Flächen, steigen die Anteile auf maximal 35 Prozent. 1 Fläche "Kunstwiese" je Betrieb (gesamter Betrieb, auch Flächen ausserhalb Festareal)

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Kulturen 2016 (nur Festgelände):

Kultur Fläche ha Kategorie Fläche ha

Winterweizen 13.17 Offene Ackerflächen 28.46

Sommerweizen 1.60 Kunstwiesen 12.77

Silomais 4.47

Eiweisserbsen 4.64 Ackerfläche 41.23

Dinkel 1.78

Buntbrache 2.41 Ext. genutzte Wiesen 1.01

Saum auf Ackerflächen 0.39 Dauerwiesen 4.29

übr. LN nbb 0.37 Obstanlage 0.45

Kunstwiesen 12.77 Hecken 0.44

Ext. genutzte Wiese (NHG) 1.01 übr. LN nbb 0.37

Dauerwiese 4.29

Obstanlage 0.45

Hecken 0.44

Total 47.79 47.79

Im Festgelände (59 ha) liegen rund 48 ha landwirtschaftliche Nutzfläche. Der überwiegende Teil ist Ackerfläche (rund 41 ha, davon knapp 13 ha Kunstwiesen). Die im Festgelände vorhandenen Obstanlagen (45 Aren) und Hecken (44 Aren) müssten vom Festgelände zwingend ausgenommen und entsprechend geschützt werden (analog dem Naturschutzgebiet im Perimeter, welches als Sperrzone markiert ist). Sie liegen beide in einem Randbereich, so dass ein entsprechender Schutz möglich ist. In der Tabelle Flächenanteile pro Betrieb sind zudem die Kunstwiesenflächen 2016 der ein-zelnen Betriebe aufgeführt. Bis auf die Betriebe Rehaghof und Klushof haben alle Betriebe in der Regel gleich viel oder mehr Kunstwiesen als ihr Flächenanteil im Festgelände. Der Be-trieb Obere Klus hat im Festgelände nur Naturwiesen und wäre zu keiner Umstellung ge-zwungen. Rein rechnerisch betrachtet könnten die Betriebe ihre Kunstwiesenflächen in den Jahren 2021 und 2022 ins Festgelände verschieben und hätten mit Ausnahme der beiden erwähnten Betriebe nicht mehr Kunstwiesen. Da eine Fruchtfolge nicht von einem Jahr auf's andere umgestellt werden kann und es langfristig auch nicht sinnvoll ist, wenn alle Betriebe immer in den gleichen Jahren sämtliche ihrer Kunstwiesen in der Ebene Aesch Nord haben, ist diese Betrachtung aber eher theoretischer Natur. Wahrscheinlicher ist die Variante, die Fruchtfolge auf den Flächen ausserhalb des Perimeters mehr oder weniger unverändert zu belassen und im Festgelände zusätzliche Kunstwiesenflächen anzulegen (temporärer Ver-zicht auf ackerbauliche Nutzung, betreff Buntbrachen und übrigen Biodiversitätsförderflächen siehe nächstes Kapitel 4.3). Es ist davon auszugehen, dass alle Betriebe, auch jene mit Tierhaltung, mit einer solchen Anpassung eher zu viel Raufutter haben und dieses, mit geringerer Rentabilität, verkaufen müssen. Damit die Betriebe mit Silomais in der Fütterung den Maisanteil halten können,

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müssen allenfalls Landabtausche mit weiteren, ausserhalb von Aesch liegenden Betrieben vorgenommen werden. Auf jeden Fall bedingt die erforderliche Anpassung der Bewirtschaftung eine umfassende, langjährige Planung. Zu berücksichtigen ist die Einhaltung der ÖLN- und Bio-Bestimmungen für jeden einzelnen Betrieb und jedes Jahr. Der Aufwand für eine solche Planung ist be-trächtlich. Die Betriebe haben keine freien Arbeitskapazitäten, diese Planungen für sich oder gemeinsam vorzunehmen. Sie sind auf die externe Unterstützung angewiesen. Selbst wenn die Planung durch eine externe Person erfolgt, ist der Aufwand für die einzelnen Bewirtschaf-ter erheblich (Sitzungen, eigene Abklärungen, Umstellungen, etc.). Erschwert wird die über-betriebliche Planung durch den Umstand, dass sich bisher alle Bewirtschafter gegen das Schwingfest ausgesprochen und bis heute keine Begeisterung für diesen Anlass haben. Die Lösungssuche wird in einem solchen Umfeld schwierig. Gekoppelt an die betriebliche Planung sind auch die Berechnungen zu Ertragsausfällen, Zu-satzaufwand, Arbeiten Rekultivierung, Abgeltung allfälliger langfristiger Schäden, etc. unter Beizug von Fachexperten vorzunehmen. Die Machbarkeitsstudie schlägt vor, die Entschädi-gungen in Anlehnung an das ESAF Burgdorf 2013 vorzunehmen. Die betroffenen Bewirt-schafter haben bisher stets geklärt, dass die finanzielle Regelung kein Argument gegen das Schwingfest darstellt. Wir setzen voraus, dass diese Punkte geregelt werden können. Eine besondere Problematik ergibt sich beim Rehaghof. Dieser betreibt als Hauptbetriebs-zweig Gemüsebau. Der Grossteil der gemüsebaulich genutzten Flächen befindet sich im Festgelände, inkl. Abtauschflächen mit dem Neumatthof. Der Betrieb ist darauf angewiesen, fortlaufend und in gleichem Umfang Gemüse produzieren zu können, damit die Kundschaft gehalten werden kann. Ohne diese verliert der Betrieb seine Existenzgrundlage. Die Gemü-seproduktion erfolgt biologisch. Ein Landabtausch ist deshalb nur mit einem Biobetrieb mög-lich. Die Gemüseanbaufläche sollte zudem bewässerbar sein. Im Rahmen dieser Abklärung konnte nicht geprüft werden, ob die notwendigen Landabtausche realisierbar sind oder ob al-lenfalls weitere Betriebe in die Überlegungen mit einbezogen werden müssten (wobei jeder zusätzlich betroffene Betrieb auch zu zusätzlichem Aufwand führt). Speziell zu betrachten ist auch das Thema 'Weide'. Die Betriebe am Rand von Aesch mit Tierhaltung benötigen Weideflächen in unmittelbarer Nähe. Die Weide kann auch auf Kunst-wiesenflächen erfolgen, sollte also sichergestellt werden können. Insbesondere beim Schlatthof als Weidebetrieb mit grosser Mutterkuhherde muss geklärt werden, bis wie lange vor dem Anlass die als Camping geplante Fläche beweidet werden kann. Frische Kuhfladen auf dem Campinggelände sind nicht erwünscht. Insgesamt stellt die Anpassung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung inkl. der notwendi-gen finanziellen Entschädigungsregelung einige Hürden und erfordert langjährige Planung und Koordination. Die Umstellung der Bewirtschaftung ist aber machbar und bei entspre-chender finanzieller Abgeltung ist keiner der Betriebe in seiner Existenz bedroht.

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4.3 Bereich Natur

Die Naturschutzorganisationen haben, zusammen mit den betroffenen Bewirtschaftern, die Anliegen aus Sicht Natur (und Naherholung) mehrfach vorgebracht und am 3. November 2016 der Baselbieter Regierung eine von 5'189 Personen unterzeichnet Petition "Unsere Na-tur, unser Boden und unser Naherholungsgebiet sind erhaltenswert!" überreicht. Die ableh-nende Haltung der Naturschutzorganisationen ist (u.a.) in der Petition sowie im Begleit-schreiben vom 3. November 2016 an Regierungspräsident Thomas Weber im Detail aufge-führt. Wir verzichten hier auf die Wiederholung dieser Gründe und verweisen auf diese Do-kumente. Massnahmen für den ökologischen Ausgleich in der Aescher Ebene erfolgen seit 1994. Ak-tuell werden auf folgenden Flächen Biodiversitätsmassnahmen unterstützt:

Biodiversitätsförderflächen

Objekte aus kommunaler Zonenplanung

Umrandungen Rot: Festgelände Aesch Nord Orange: Camping Schlatthof

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Die Ebene in Aesch Nord ist für Massnahmen des ökologischen Ausgleich ein optimaler Ort. Die Schotterböden sind besonders gut geeignet für Buntbrachen, Hecken und Säume, wel-che wiederum eine Vielzahl von Vögeln Schutz und Nahrung bieten. Im Unterschied zu nährstoffreichen Lössböden, auf welchen Buntbrachen mit der Zeit "vergrasen" und an öko-logischem Wert verlieren, nimmt auf den Schotterböden der Wert der Buntbrachen mit dem Alter zu. Aus diesem Grund bleiben die Buntbrachen in Aesch Nord länger als die üblichen 6 Jahre am gleichen Ort. Es ist vorgesehen, die aktuellen Buntbrachen bis zu 12 Jahre zu be-lassen (unterschiedliche Dauer, gestaffelte Erneuerung ab 2021). Wichtig für die im Gebiet Aesch - Reinach angestrebten Ziele des ökologischen Ausgleichs ist zudem ein Verbund von Ökoflächen mit Distanzen von weniger als 100 m über ein grös-seres Gebiet und mit verschiedenen Elementen. Dieser Verbund konnte im Gebiet Aesch - Reinach zusammen mit den Bewirtschaftern in den vergangenen 20 Jahren vorbildlich er-reicht werden. Nebst den Buntbrachen sind im Gebiet auch extensiv genutzte Wiesen, He-cken und Säume auf Ackerland vorhanden. Dieser grossflächige Mix wird vielen Tierarten gerecht. Die seit Jahren vorgenommenen Erhebungen belegen die Erfolge der Förderung der Biodiversitätsflächen. Entgegen den Äusserungen von Marcel Züger, Biologe in der Projektgruppe, können die Buntbrachen nicht einfach verlegt werden. Zum einen sind die Buntbrachen im Gebiet Aesch - Reinach langfristig(er) angelegt, zum anderen enthalten sie heute bereits viele Kleinlebe-wesen wie Ameisen, welche nicht so einfach wandern und ausweichen können wie Vögel. Diese Kleinlebewesen sind als Nahrungsgrundlage für die Vögel aber wichtig, so dass die Anlage einer neuen Buntbrache auch für die Vögeln keinen Ersatz darstellt. Aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre sind die Buntbrachen zudem am wert-vollsten, wenn sie sich nicht am Rande von Ackerflächen (entlang von Wegen), sondern mit-ten im Acker angelegt werden, wo die Natur am meisten Ruhe hat. Auch dies ist aktuell op-timal umgesetzt und wäre bei einer Verlagerung nicht oder nur teilweise erfüllt. Für die hohe Qualität der Biodiversitätsflächen in der Ebene Aesch - Reinach fehlen zudem in den an-grenzenden Gebieten nur annähernd gleiche Voraussetzungen, insbesondere Böden: im nördlichen Bereich (gegen Reinach) sind bereits ausreichend Öko-Ausgleichsmassnahmen umgesetzt, beim Schlatthof und südlich der Strasse Aesch - Ettingen kommen andere Böden vor.

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Die konkreten Beeinträchtigungen durch das Schwingfest auf die einzelnen Naturbereiche können nicht genau abgeschätzt, sondern nur vermutet werden. Die Wirkung des Anlasses selber, inkl. des Aufbaues dazu, wäre möglicherweise für die Na-tur verkraftbar. Zumindest Hasen und Vögel könnten kurzfristig ausweichen. Für die Kleinle-bewesen trifft diese Aussage allerdings nicht zu. Gravierender ist die Tatsache, dass während mindestens zwei Jahren die ganze Ebene mit Kunstwiesen / Grasland bewirtschaftet werden müsste. Viele der dort geförderten Vögel und auch die Hasen benötigen neben den Buntbrachen auch offenes Ackerland. Damit wäre die Brut und Aufzucht der Tiere während längerer Zeit unterbrochen, die Bestände brechen ein, ein Grossteil der geleisteten Aufbauarbeit für die Natur müsste neu lanciert werden. Die Be-mühungen der vergangenen 20 Jahre inklusive der auch von Bund und Kanton investierten Fördergelder wären vergeblich gewesen. Die Ebene Aesch Nord ist bezüglich Natur ein hochsensibles Gebiet. Insbesondere die lan-gen Vorbereitungsmassnahmen (Grünland während 2 Jahren) sowie nicht verfügbare Aus-weichflächen führen dazu, dass ein Grossteil der in den letzten Jahren erreichten Ziele ver-nichtet werden und die Aufbauarbeit mit hoher Wahrscheinlichkeit von neuem geleistet wer-den muss. Ob die bisher in diesem Bereich tätigen Personen (Bewirtschafter und Freiwillige aus den Naturschutzorganisationen) die Energie dafür nochmals aufbringen, ist fraglich.

4.4 Bereich Naherholung

Die Ebene Aesch - Reinach ist heute - sehr vielfältig genutzt (Landwirtschaft und Naturschutz); - für die Naherholung gut erschlossen (sowohl Erreichbarkeit als auch Wegnetz); - die letzte grössere im Kanton vorhandene ebene Ackerlandschaft. Das Gebiet ist damit für die Naherholung sehr attraktiv. Ebenso ist das Areal ideal für Bil-dungs- und Schulungszwecke (Umweltbildung): die Biodiversität kann der Bevölkerung zu gezeigt werden. Mit dem Schwingfest wird die Naherholung nicht verunmöglicht, allenfalls während der Auf-bauphasen lokal etwas eingeschränkt. Die Kulturvielfalt ist während zwei Jahren aber kaum mehr vorhanden, womit für die Erholungssuchenden die Attraktivität sinkt und die Umweltbil-dung an anderen Orten durchgeführt werden muss. Im 2022 dürfte jedoch der "Ereignistou-rismus" stark zunehmen. Insgesamt ergeben sich im Bereich Naherholung keine überwiegenden Gründe gegen das Schwingfest.

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4.5 Vergleich mit anderen Schwingfesten

Im Rahmen der fachlichen Beurteilung des ESAF 2022 Aesch haben wir auch Vergleiche mit anderen Schwingfesten vorgenommen. Die Vergleichsgrössen waren nicht immer direkt ver-fügbar und mussten zum Teil selber ermittelt werden. Zudem sind die Voraussetzungen bei den verglichenen Schwingfesten nicht überall dieselben. Der Vergleich ist deshalb mit einer gewissen Vorsicht zu geniessen, liefert aber dennoch überraschende Ergebnisse. Verglichen wurden: Burgdorf 2013: ESAF fand vollständig auf der grünen Wiese statt Zug 2019: Schwingfest zur Hälfte im Landwirtschaftsgebiet und zur Hälfte auf beste-

henden Sportanlagen und Flächen innerhalb Baugebiet St. Gallen 2025: gemäss Machbarkeitsstudie vom Frühjahr 2016, vorwiegend auf beste-

henden Sportanlagen und Gelände der Kaserne Aesch 2022 Burgdorf 2013 Zug 2019 St. Gallen 2025

Arena (Plätze) 47'000 52'000 52'000 ca. 50'000

Zuschauer total 200'000-250'000 300'000

Festgelände 59 ha 25 – 28 ha ca. 30 – 36 ha davon 19.3 ha Landw.

22 - 25 ha

Camping 39 ha 25 ha 31 ha 22 ha

Parkplätze 28'000 Parkpl. 15'000 in Landw. ca. 33 ha, übrige ?

unbekannt unbekannt 8'000 Parkpl.

Total Areal 131 ha und mehr

rund 70 ha rund 70 ha Schätzung 50 – 60 ha

zusätzlich: Hornussen

10 ha Ort offen

Estavayer 2016: total rund 90 ha

Der gesamte Flächenbedarf des ESAF Aesch ist fast doppelt so hoch wie der Durchschnitt der Schwingfeste Burgdorf, Zug und St. Gallen (Machbarkeitsstudie). Auch gegenüber dem Schwingfest Estavayer 2016 ist der Flächenbedarf um einiges grösser. Insbesondere das eigentliche Festareal ist 2 bis 2.5 mal grösser als bei den Schwingfesten Burgdorf und St. Gallen. Die Machbarkeitsstudie äussert sich nirgends dazu, wieso das ESAF 2022 in Aesch im Vergleich zu den übrigen Schwingfesten so viel mehr Land bean-sprucht. Es stellt sich damit eindeutig die Frage, ob das Schwingfest 2022 nicht auf kleinerer Fläche realisiert werden kann.

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4.6 Alternativvorschlag (Variante LZE)

Aus dem obigen Vergleich müsste ein Schwingfest mit folgendem Flächenbedarf möglich sein: - Festgelände 30 ha - Camping 25 ha - Parkplätze ?? Damit könnte insbesondere das Festgelände in Aesch Nord so anlegt werden, dass etliche der oben erläuterten Probleme reduziert werden könnten:

Variante reduziertes Festgelände mit rund 30 bis 31 ha Fläche, Vorschlag LZE

Ein auf diese Weise reduziertes Festgelände hätte folgende Auswirkungen auf die fachliche Beurteilung Landwirtschaft und Natur: Boden: Es sind wesentlich weniger landwirtschaftliche Nutzflächen von den Bodenbelastungen des Schwingfestes betroffen (rund 29 ha weniger Festgelände, ca. 14 ha Camping, Fläche Park-plätze offen). Auf diesen Flächen werden keinerlei Bodenbelastungen auftreten. Auf den übrigen Flächen erhöht sich die Beanspruchung des Bodens aufgrund der verdichte-ten Nutzung jedoch. Durch die kompaktere Anlage des Festes können Massnahmen zum Bodenschutz aber effizienter umgesetzt werden (bspw. ein grösserer Anteil der von den Zu-schauern begehbaren Flächen kann abdeckt werden). Insbesondere bei ungünstigen Wetter- und Bodenverhältnissen kann so der Boden besser geschützt werden.

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Landwirtschaftliche Bewirtschaftung: Entsprechend dem reduzierten Flächenbedarf vermindert sich die notwendige Anpassung der Betriebe. Es wird immer noch eine langjährige Planung der Anpassung notwendig sein, inkl. Abtausch von Flächen. Die Lösungssuche gestaltet sich jedoch deutlich einfacher. Das Problem der fehlenden Gemüseanbaufläche für den Rehaghof ist praktisch eliminiert. Die Problematik der Weiden und Verunreinigung Parkflächen und Camping bleibt bestehen. Natur: Im reduzierten Perimeter liegen nur noch zwei Buntbrachen, sämtliche übrigen Biodiversi-tätsflächen liegen ausserhalb des Festgeländes. Durch die Verlagerung des Festgeländes an den Rand von Aesch bleibt im Teilgebiet gegen den Schlatthof hin v.a. eine weite Ebene offen, in welcher der heutige Mix von offenen Ackerflächen und Biodiversitätsflächen erhal-ten werden und so als echte Rückzugsgebiete für die betroffenen Tiere betrachtet werden kann. Die Beeinträchtigung der Natur (Tiere und Pflanzen) kann auf ein verträgliches Mass reduziert werden, die Erfolge der letzten 20 Jahren wären nicht in Frage gestellt. Naherholung: Durch die Beibehaltung einer Teilfläche mit einem Mix von Ackerland und Biodiversität ver-liert die Naherholung nicht an Attraktivität, die Umweltbildung ist weiterhin möglich. Mit dem "Ereignistourismus" Schwingfest ergibt sich sogar eine klare Zunahme der Attraktivität.

5. Fazit Die bisher gemachten fachlichen Beurteilungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Boden Das Schwingfest stellt eine Belastung für den Boden dar. Die Böden in Aesch Nord gehören zu den Böden im Kanton, welche solche Belastungen am besten ertragen. Nicht geeignet ist das Gebiet Brunnmatt als Parkfläche. Zur Vermeidung von langfristigen Schäden sind Massnahmen in einem Bodenschutzkonzept festzulegen (in Absprache mit der Bodenschutzfachstelle des Kantons). Bei konsequenter Umsetzung aller möglichen Massnahmen kann die Bodenbelastung auf ein erträgliches Mass reduziert werden. Es kann jedoch keine Garantie gegeben werden, dass nicht doch lo-kal Schäden mit langfristiger Ertragsverminderung auftreten können. Auch Oelverluste und zurückbleibende Fäkalien, insbes. auf Weideflächen, sind als mögliche Probleme anzuse-hen. Der grösste Unsicherheitsfaktor liegt bei den Wetter- und Bodenverhältnissen während der Auf- und Abbauphasen sowie dem Fest selber. Im Worst Case (Regen, vernässter Boden) muss eine Schädigung des Bodens mit langfristigen Auswirkungen auf die Bearbeitbarkeit und Ertragsfähigkeit befürchtet werden. Insgesamt ist die Belastung des Bodens somit als kritisch zu betrachten.

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Landwirtschaftliche Bewirtschaftung Vom Schwingfest betroffen sind 10 Landwirtschaftsbetriebe. Bei einzelnen Betrieben beträgt der Anteil der betroffenen Fläche bis zu 35% ihrer Nutzfläche. Das Schwingfest bedingt eine langfristige Anpassung der Bewirtschaftung (Fruchtfolge) der Betriebe. Durch die Verteilung der beanspruchten Fläche auf mehrere Betriebe lassen sich Lösungen für die Bewirtschaftung finden, vorausgesetzt die Bereitschaft der Bewirtschafter dazu besteht (aktuell nicht erkennbar). Eine Herausforderung stellt die Erhaltung der Gemü-seproduktion des Rehaghofes darf. Die Betriebe mit Tierhaltung werden eher zu viel Futter (Gras) haben, für den notwendigen Bedarf an Mais müssen Lösungen gesucht werden. Die gesamte Planung der Betriebsumstellungen verursacht einen erheblichen Aufwand, wozu ei-ne externe Unterstützung notwendig ist. Die Anpassung der Bewirtschaftung der Betriebe ist machbar und bei entsprechender finan-zieller Abgeltung der Mindererträge / Zusatzaufwände ist keiner der Betriebe in seiner Exis-tenz bedroht. Natur Durch die geplante Beanspruchung der gesamten Breite der Ebene Aesch Nord ist eine Ver-lagerung der ökologischen Ausgleichsflächen in unmittelbarer Nähe und mit vergleichbarer Qualität nicht möglich. Problematisch für die über die letzten 20 Jahre geförderten Tierarten ist weniger das Fest selber, als die Tatsache, dass die ganze Ebene während mindestens zwei Jahren als Grün-fläche bewirtschaftet werden muss. Damit ist diesen Tieren der Lebensraum längerfristig entzogen, die Bestände dürften einbrechen und ein Grossteil der geleisteten Aufbauarbeit für die Natur, inkl. der investierten Fördergelder, wäre vernichtet. Die Aufbauarbeit müsste von neuem geleistet werden, wobei offen ist, ob dies von den Betroffenen nochmals gemacht wird. Die Natur wird vom Schwingfest längerfristig geschädigt. Naherholung Die Naherholung wird während zwei Jahren eine andere sein, ist aber kaum eingeschränkt. Alternativvariante LZE mit reduziertem Projekt Mit einem auf die vergleichbare Gösse der Schwingfeste Burgdorf, Zug und St. Gallen (Machbarkeitsstudie) reduzierten Projekt könnten die grössten Nachteile des vorliegenden Projektes eliminiert werden. - Es ist wesentlich weniger Boden von der Belastung betroffen. Auf den restlichen Flächen

können Bodenschutzmassnahmen effektiver umgesetzt werden.

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- Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung ist in geringerem Ausmass betroffen. Lösungen für die einzelnen Betriebe sind einfacher umsetzbar.

- Der Natur verbleibt eine genügend grosse, nicht betroffene Fläche in der Ebene Aesch Nord, mit welcher die Beeinträchtigungen auf ein verträgliches Mass reduziert werden können und die Erfolge der letzten 20 Jahre nicht gefährdet sind.

Für alle Bereiche ist ein Schwingfest mit dem reduzierten Umfang gemäss Alternativvor-schlag machbar. Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain Andreas Bubendorf Christian Hanselmann Susanne Kaufmann Sissach, 6. Dezember 2016