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Festung Europa: Ein Klischee? Die neue europäische Migrationspolitik unter der Lupe Dr. Petra Bendel, Universität Erlangen-Nürnberg, Zentralinstitut für Regionalforschung; www.regionalforschung-erlangen.de

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Festung Europa: Ein Klischee?

Die neue europäische Migrationspolitik unter der Lupe

Dr. Petra Bendel, Universität Erlangen-Nürnberg, Zentralinstitut für Regionalforschung; www.regionalforschung-erlangen.de

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Festung Europa: Ein Klischee?

Teil 5: Wie lässt sich die Migrationspolitik der Europäischen Union bewerten? Anforderungen an eine Migrationspolitik der Zukunft

Teil 2: Migrationspolitik: Welche Ziele, welche Interessen werden verfolgt?

Teil 4: Welche inhaltliche Ausrichtung dominiert?

Ziele und Instrumente

Teil 1: Facts and Figures zur Migration

Teil 3: Phasen der Vergemeinschaftung: Kompetenzen und Tendenzen

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Teil 1: Facts and Figures zur Migration

Heterogene Gruppe, welche die einzelnen „Wellen“ von Zuwanderung nach Westeuropa widerspiegelt:

Anwerbung von Arbeitskräften 50er, 60er JahreFamilienzusammenführung und –bildung 70er JahreFluchtbewegungen aus Kriegs- und

Bürgerkriegsländern 80er und 90er JahreAnwerbung von Zuwanderern aus Erwerbsgründen,

meist Höchstqualifizierte ab 2000

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Quelle: ISOPLAN nach Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Stat. Bundesamt, EUROSTAT, ÖSTAT, INE.

Abbildung 1: Ausländer in der EU nach Herkunft

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Quelle: ISOPLAN

Abbildung 2: Ausländerquote in der EU der 15 in %

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Abbildung 3: Asylbewerber in Europa

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Quelle: BAFL

Abb. 4: Asylbewerber in absoluten Zahlen

Abb. 5: Asylanträge/1.000 Ew.

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Teil 2: Welche Ziele, welche Interessen werden verfolgt?

Hintergrund: Herausforderungen

durch internationale Wanderungsbewegungen können nicht

mehr allein national bewältigt werden.

Gemeinsame Ziele:

•Flüchtlinge/Asylbewerber: Interesse an „burden sharing“ Konsequenzen der Binnenöffnung: sicherheitspolitische Aspekte Schengen II

Humanitäre, menschenrechtliche Erwägungen Arbeitsmigration: Osterweiterung?

Anwerbung von Höchstqualifizieren

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Besonderheit Arbeitsmigration

2004-Deadline gilt nicht für Arbeitsmigration

besonders heikles Thema für viele Nationalstaaten in der EU, v.a. für Deutschland

Wettbewerb um die „hellsten Köpfe“

kaum legale Zuwanderungsmöglichkeiten

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Teil 3: Phasen der Vergemeinschaftung: Kompetenzen

und TendenzenDrei Phasen lassen sich unterscheiden:

1. 1957-1993: keine GemeinschaftskompetenzAber: Schengener DÜ, Dublin Ü

2. 1993-1999: MaastrichtMaastricht als Zündungsmomentfür die zwischenstaatliche Zusammenarbeit („3. Säule“)

3. 1999 ff. Amsterdam: Amsterdam als Zündungsmoment

für die supranationale Zusammenarbeit

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1. Phase 1957-1993: keine Gemeinschaftskompetenz

Abbau der Binnengrenzen durch die Einheitliche Europäische Akte 1986 soll kein Sicherheitsdefizit zur Folge haben.

1. Parallel oder nacheinander gestellte Asylanträge (Asyl-“hopping“ oder –“shopping“) sollen vermieden werden.

Schengen II (1990, in Kraft 1995) Harmonisierung der Grenzkontrollen Gemeinsame Visavorschriften Polizeiliche Zusammenarbeit Annährung des Asylrechts

Dublin Ü (1990, in Kraft 1997) „one state only“

Inhaltliche Tendenz: restriktiv

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2. Phase 1993-1999: MaastrichtZündungsmoment

für die zwischenstaatliche Zusammenarbeit („3. Säule“)

Intergouvernementale Zusammenarbeit

v.a. „soft law“, kaum rechtlich verbindliche Regelungen

inhaltliche Tendenz: restriktiv

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3. Phase: 1999 ff. Amsterdam: Amsterdam als Zündungsmoment

für die supranationale Zusammenarbeit

• „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“

• EG: darf verbindliche Rechtsakte erlassen, die in den Mitgliedstaaten umzusetzen sind

• Bislang: Einstimmigkeitsprinzip im Rat; dieses soll nach dem Verfassungsentwurf fallen.

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Seit dem Amsterdamer Vertrag (Art. 61, 62, 63): Rechtsetzungskompetenz der Gemeinschaft in den Materien:

Außengrenzenkontrolle Visa-, Asyl-, Flüchtlingspolitik Einwanderungspolitik incl. Irreguläre („illegale“)

Einwanderung Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen mit

grenzüberschreitenden Bezügen

Nach Ablauf der 5jährigen Übergangsfrist (Mai 2004): Priorität der Gemeinschaftsregelungen gegenüber den nationalen Gesetzgebungen.

Verfassungsentwurf (Juni 2004) sieht vor: Qualifizierte Mehrheit Mitentscheidungsverfahren

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Teil 4: „Festung Europa“?

Welche inhaltliche Ausrichtung dominiert?

www.europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/133080.htm

• Die Instrumente sind vor allem dem Sicherheitsaspekt verpflichtet („Festung“).

• Aber: Die Tendenz ist nicht einheitlich restriktiv.

• Problem: Rat vs. Kommission

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Ziele und Instrumente der Migrationspolitik

Ziele

Ziel 1: Prävention von Fluchtbewegungen

Ziel 2: Begrenzung von Zuwanderung

Ziel 3: Kontrolle irregulärer („illegaler“) Zuwanderung

Ziel 4: Behandlung von Flüchtlingen und Asylbewerbern

Ziel 5: Integration der zugewanderten Bevölkerung

Ziel 6: Förderung bestimmter Zuwanderergruppen

Siehe auch beigefügte Tabelle Ziele und Instrumente

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Teil 5: Wie lässt sich die Migrationspolitik der

Europäischen Union bewerten?

Anforderungen an eine Migrationspolitik der Zukunft

Grundbausteine:A. Prävention : Armutsbekämpfung, Verbesserung der

Lebensbedingungen in den Herkunftsländern, Konfliktverhütung, Demokratisierung, Schutz der Menschenrechte...

B. Integration: Familienzusammenführung, Anti-Diskriminierung...

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Ausblick?

Migrationspolitik bleibt weiterhin Domäne der Innen- und Justizminister Sicherheitsaspekt wird weiterhin überwiegen

Wichtige Forderung: klare Kriterien für die LEGALE Migration entwickeln!